Taiser bei jedem Anlasse für Kaiser Franz Joseph J. bekundet, Im Anblick dieser verbündeten uen die Friedensliebe, die Güte und die hohe Kraft, welche sich in diesen beider Herrschern zum Schutz und zum Gedeihen der Völker vereint, wird aller Streit der Parteien verstummen. Die Thatsachen führen eine so beredte Sprache, daß es keiner Commentare für sie mehr be⸗ darf. Jene ruhige, conservative Politik, welche, lediglich auf dem legitimen Bestande der gegenwärtigen internationalen Verhältnisse be= ruhend, nichts Neues fordert, Niemanden bedroht und nur kraftvoll ent⸗ schlossen ist, das Bestehende gegen jede muthwillige Störung zu ver= theidigen, diese Politik hat seit mehr als einem Jahrzehnt den Völkern Europas den Frieden gesichert; sie hat es ermöglicht, trotz aller schweren Opfer, welche die stets erneute Vorsorge für die Ver⸗ theidigung forderte, daß die Gesetzgebungen sich mit aller Sorfalt den sfocialen Verhältnissen, den Sicherungen für Handel und Verkehr, den vermehrten Bildungsbedürfnissen der Völker zuwenden konnten, daß solcher Art die productive Kraft der Nationen in noch weit größerem Maße gesteigert wurde, als die Anforderungen, welche an nich Kraft
estellt wurden. In den Dienst dieser großen Kulturarbeit hat sich ofort nach seinem Regierungsantritt edeldenkend und ent— schlossen der deutsche Kaiser gestellt. Auch hierin sehen wir ihn gleichgesinist mit unserem geliebten . der unablässig und seit Jahrzehnten für das Wehl seiner Völker das Beste geschaffen hat und der mit den Gesetzen in Sachen des Arbeiterschutzes allen Staaten Europas die besten Muster gegeben hat. Im erneuken, vergrößerten Wien, in dessen Bannmeile nunmehr auch das Kaiserliche Lustschloß Schönbrunn gelegen ist, heißt Kaiser Franz Joseph seinen Erlauchten Gast willkommen. Die allezeit treuen und dankbaren Wiener folgen frohbewegt dem Beispiel ihres Kaiserlichen Herrn und begrüßen herzlich den Deutschen Kaiser, den Alliirten ihres Monarchen.
Ueber die Ergebnisse der Veranlagung zur Einkommensteuer für 1892/93 sind wir in den Stand gesetzt, , Mittheilungen zu machen: . .
Für das Steuerjahr 1897/93 ist in Preußen an Ein⸗ kommensteuer bei 2437 886 Censiten der Betrag von 124 842 848 SY veranlagt worden ü) Gegenüber dem Vor⸗ jahre ist an Censiten ein Mehr von 440 248, an Steuer ein solches von 45 284 921 66 eingetreten.
An diesem Mehr sind die erst steuerpflichtig gewordenen ju ristischen Personen (Actiengesellschaften, eingetragene Ge⸗ nossenschaften u. dergl. — S 1 Nr. 4 und 5 des Einkommen⸗ steuergesetzes) mit ihrem vollen Betrage, nämlich mit 2028 Censiten und 10 056 743 M betheiligt. .
Sondert man diese juristischen Personen nach ihren ein⸗ zelnen Arten, so sind veranlagt: . .
1434 Actien⸗ und Actien⸗Commanditgesellschaften mit einem
Steuerbetrage vonn. 8555 363 66 196 Berggewerkschaften mit. . 1402614 309 eingetragene Genossenschaften mit ö
Un 89 Consumvereine (8 1 Nr. 5 des Ge⸗ MJ 29 620 „
Das der Veranlagung der juristischen Personen zu Grunde gelegte, nach dem Durchschnitt der letzten beiden Geschäfts⸗ jahre und nach Vorschrift des S 16 des Gesetzes berechnete steuerpflichtige Einkommen hat betragen: darunter waren
in Preußen
steuerpflichtig
27 685 47 00 I 65d ah
bei den Actien- und, Actien— ; Commanditgesellschaften . 292 892 748 M bei den Berggewerkschaften . 36 488770 , bei den eingetragenen Genossen⸗ schaften 2 499183 bei den Consumvereinen des / S§ 15 des Gesetzes... ö 748, zusammen . . 332 834 447 Das eingezahlte Actienkapital, bezw. bei den Berggewerk— schaften das Grundkapital und bei eingetragenen Genossen— . ten die Summe der eingezahlten Geschäftsantheile der Mit bei
2338 553 ,
953 726.
lieder hat sich belaufen: en Actien⸗ und Actien-Commandit— gesellschaften auf. ( „„Berggewerkschaften auf.. . „eingetragenen Genossenschaften auf 21 702 244 „ „„ Consumvereinen des §1 Nr. 5 auf 4040289 „ zusammen auf 1231280789 6
Die vor der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens als steuerfrei in Abzug zu bringenden 31/ Procent des Actien⸗ bezw. des Grundkapitals und der eingezahlten Antheile be⸗ tragen 148 316 651. 6
Will man die Veranlagungs-Ergebnisse des Jahres 1892/93 mit denjenigen des vorhergehenden Jahres vergleichen, so ist es zweckmäßig, die juristischen Personen, wie es in Folgendem geschieht, außer Betracht zu lassen.
Es beschränkt sich dann das für 1892/93 eingetretene Mehr auf 438 220 Censiten und auf einen Steuerbetrag von 35 227 278 (si
Die Zahl der Bevölkerung hat sich bei der zum Zwecke der Veranlagung vorgenommenen Personalstandsaufnahme ge⸗ stellt 139293 auf 29 895 224 Köpfe (im Vorjahre 29 456 458). Einkommensteuerfrei sind hiervon verblieben als Exterritoriale u. dergl. 6832, als solche, deren Einkommen 900 ½ις nicht überstieg, 20 945 227.
Die veranlagten Censiten ergeben 8,15 (im Vorjahre 6,78) Procent der Gesammtbevoͤlkerung.
Von den Censiten entfallen auf die Städte
1410 M3 (im Vorjahre 1 185 331), auf das platte Land 1025785 (im Vorjahre 812 307. Das veranlagte Einkommen der Censiten hat betragen: 1892/93: 5 724 323 767 S½v, ; 1891/92: 4 273703 217 „ hiervon entfallen auf die Städte: 1892/93: 3 873 315496 , 1891/92: 2 884 537 195 „ und auf das platte Land: 1892/93: 1 851 008271 M6, 1891/92; 1 389 166 022 , Das Durchschnittseinkommen der Censiten stellt sich mithin in den Städten auf 2746,89 (im Vorjahre 2433,53) M6, auf dem platten Lande auf . 1804,47 (im Vorjahre 1710,15) „ überhaupt auf 2350,92 (im Vorjahre 2139, 338) M6
3 380 658 766 (6 S2 859 470,
) Die infolge von Berufungen und Beschwerden eintretenden Aenderungen der Veranlagungs-Ergebnisse sind noch nicht zu übersehen und dethalb späterer Veröffentlichung vorzubehalten.
Monarchen, im Vertrauen auf
257 070 865 S.
Betrachtet man hierbei die Regierungsbezirke im einzelnen, so weist das höchste Durchschnittseinkommen auf Wiesbaden mit 3813,63 6, die niedrigsten Beträge haben Gumbinnen mit 1896,55, Stade mit 1895,55, Arnsberg mit 1669,86 und Trier mit 1774,82 6 Für Berlin stellt sich das Durchschnitts⸗ einkommen auf 2932,61 66 Scheidet man das Durchschnitts⸗ einkommen der Censiten innerhalb der Regierungsbezirke nach Stadt und Land, so finden sich hohe Bihfern in den Städten der Regierungsbezirke Köln (3281,55), Aachen (3590,76) und Wiesbaden (4677,81) und auf dem Lande bei den Regierungs⸗ bezirken Magdeburg (2338,85) und Breslau (2422,92) und niedrige Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Frank⸗ furt (2923,82), Marienwerder (2268, 83), Schleswig (2249,63), Köslin (2238,72), Stade (2072,75) und Arnsberg (2063,91) und auf dem Lande bei Arnsberg (1407,91 (6).
In den Stadtkreisen stellt sich das Durchschnittseinkommen eines Censiten auf 3060,30 (im Vorjahre 2688,50) ½. Niedrig stehen hierbei . .
Spandau mit 1764,38 (im Vorjahre 1574,28) 6 Bochum „ 1677,03 * . 2004, ö. und Linden „ 1584B,78 („ ö 1594,53) Die günstigsten Stellen nehmen ein: Düsseldorf mit 4176,03 (im Vorjahre 2989, 92) Bonn 46 t 67 6. ö 3965,39) „ Wiesbaden „ 4663,34 („ 5 3728,22) und Frankfurt „ 5916,16 („ ö 3130,06) Das Sollaufkommen der Steuer vertheilt sich auf die Städte mit . 84 334 760 (im Vorjahre 58 052 751) und auf das platte Land mit 30 451 345 (im Vorjahre 21 506 076) 46,
Dasselbe ist mithin gestiegen in den Städten von je
3. . und auf dem platten Lande von je 100 auf ö Der Steuerbetrag des einzelnen Censiten stellt sich im Durchschnitt . in den Städten auf 2,18 (im Vorjahre 2, 0!), in den Stadtkreisen insbesondere auf . auf dem Lande auf 1,65 („, überhaupt auf h . . Procente des veranlagten Einkommens.
Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen: in den Städten IUI3 (im Vorjahre 499) und auf dem platten Lande 1,69 (im Vorjahre 1,21 (6).
Auf Grund des § 18 des Einkommensteuergesetzes, nach welchem bei den bis zu 3000 S6 veranlagten Censiten für jedes Kind unter 14 Jahren der Betrag von 50 S6 von dem an sich steuerpflichtigen Einkommen in Abzug zu bringen ist, sind unter den 2118978 Censiten, welche bis zu 3000 (S6 zu einem Gesammtsteuerbetrage von 32835541 66 veranlagt worden sind, 154566 Censilen frei⸗ gestellt und 543 308 auf eine niedrigere Steuerstufe er⸗ mäßigt worden. Der Ausfall an Steuern, welcher dem Staate hierdurch erwächst, beläuft sich auf 3456 138 M In Procenten ausgedrückt sind hiernach von den bis zu 3000 (6 versteuernden Censiten 32.93 Proc. (und zwar 2,25 Proc. in den Städten und 39,98 Proc. auf dem Lande) freigestellt oder ermäßigt, und die Freistellung bezw. Ermäßigung beläuft sich im Verhältniß zu dem in Be— tracht kommenden Gesammtsteuerbetrage auf 10,53 Proc. (332 Proc, in den Städten und 18.56 Proc. auf dem Lande).
.Die Wirkungen des § 15 des Gesetzes, welcher die Be— rücksichtigung besonderer, die Leistungsfaͤhigkeit der Steuer⸗ pflichtigen wesentlich beeinträchtigender, wirthschaftlicher Ver⸗ hältnisse bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis zu 9500 estattet, zeigen sich in nachstehenden Ziffern. Von den in Rücksicht kommenden 2379 094 Censiten sind 4430 freigestellt und 48533 ermäßigt worden. Der Gesammtsteuerbetrag dieser Censiten stellt sich auf 62 828 717, der Ausfall an Steuern auf 543 41lä0 S6 Die Bestimmung hat für Stadt und Land, ziemlich gleiche Bedeutung ge⸗ wonnen, denn die Freistellung bezw. Ermäßigung hat betragen hinsichtlich der Censiten in den Städten 2,29, auf dem Lande 2,13, überhaupt 2,23, hinsichtlich des Steuer⸗ betrags in den Städten (, 89, auf dem Lande O, 82, überhaupt O, 86 Proc.
Mit einem Einkommen von mehr als 3000 S sind ver— anlagt 316 889 (im Vorjahre 254 280) Censiten, d. h. 1306 (im Vorjahre 0, 86) Proc. der Bevölkerung und 13,01 (im Vorjahre 12,73) Proc. aller Censiten.
Das veranlagte Einkommen dieser Censiten beträgt, nach den einzelnen Einkommensquellen gesondert:
- L aus Kapitalvermögen: II 721 201 (im Vorjahre 584 448 953) ; IH. aus Grundvermögen: 755 361 284 (im Vorjahre 70 219 251) ; III aus Handel, Gewerbe und Bergbau: 82 804 (091 (im Vorjahre 650 723 967) 4; ILaus Gewinn bringender Beschäftigung: 593 941 967 (im Vorjahre 351 152 488) 4 ; die abgerechneten Schuldenzinsen, dauernden
. Lasten u. s. w. betragen: 131 486 201 (im Vorjahre 406 104 142) s
Das veranlagte Einkommen stellt sich also auf 2 812 342 342 (im Vor-jahre auf 1 887 440 517)
Die vorstehenden und die in den bezüglichen Tabellen ent⸗ haltenen Angaben über die einzelnen Arten des steuerpflichtigen Einkommens beruhen — wie hier ausdrücklich betont werden muß — in Betreff des Vorjahres auf Unterlagen von zweifelhafter Zuverlässigkeit.
Inwieweit es dem neuen Gesetze gelungen ist, eine Ent⸗ lastung der unbemittelteren Bevölkerungsklassen herbeizuführen, dürfte die nachstehende Tabelle veranschaulichen. Es sind ver⸗ anlagt worden:
Jahr: Einkommenstufen: Zahl der Censiten: Steuerbetrag: 1891 / 90 oM = 3 099 1743 363 37 701 22 0 1892793 go = 3 90660 IIS 969 32 S35 Ogg I 189192 3000— 4200 116316 11 143 890 40 1892,93 3000 4200 126 798 9 136 124 . 1891190 4200 6000 564546 9 067 644 . 189293 1200 660660 77 916 J 621 826 0 isblsßs. ö JF5c6od = 3 160 , ö . 1892/93 66000 35690 S 50h go 8d Ig 1891/82 35400 19 800 3 958 848 t 592 / gd S 500 — 16 509 5 olg 5338 . 1801192 10 899 — 14409 563 230 0 18927595 10 500 — 145060 b old z 0 Ic
Jahr: Einkommenstufen: Zahl der Censiten: Steuerbetrag: 1891 92 14400— 21600 . 4254 696 1892533 I öbdH = N 5M 13 39] Yig Oi *. 1551/53 2i 600 - 285 S606 5155 2132 545 1592/93 2 S500 — 28 doG0 58966 1114 110 . 1851 / 9 25 500 * I16 669 2075 1 95 M6 M 1892/93 28 500— 36000 3573 351260 1891392 36 000— 48900 1524 1892/93 36 000 48000 2934 1891/92 48 000 — 60000 890 1892/93 148 009— 60000 1647 1891/92 60 0090— 72000 370 1897 93 So OoG — 72 000 K 1891 / 92 72 0090— 84000 331 1892/93 72 000— 84000 1891/92 S4 000— 96000 1892/93 S4 000 — 96000 1891/92 96 000 — 120000 1892/93 6 000— 120000 1891/92 120 000— 204000 1892/93 120 000 — 205000 1891/92 204 000— 300000 1892/93 205 000 — 3000090 1891/92 300 000 — 600000 1892/93 300 000— 600000 1891/92 600 000— 900 000 1892/93 600 000— 900000 1891/92 900 000 - 1 500 000 1892/93 00 000 - 1 500000 1891/97 1500 000—3 000000 1892/93 1500 000-3000000 1891392 3000 000 —–—4 020 000 1893/95 3 000 00 20000ò9.
1891/92 4020 000 - 4980 000 1892/93 4920 000 –4 980 000 1891/92 4980 000—7 000000 180 000 1892/93 IIS 007 000000 Böo] 40 In Procenten ausgedrückt, sind im Jahre 1892,93 gegen— ö dem Vorjahre Censiten veranlagt worden zu einem gi. ommen von 900 — 3000 1M 86,99 (gegen 87, 2) Procent „3000 0— 6000 Q„—ꝛsSA0( 905 6 000—— 9500 „ 2,28 16) 9500— 30500 „ 1,89 1449) 30 500 - 100 0090 , 037 0,22) über 100 0090, 0.07 h ö Zu der Gesammtsteuer trugen die Censiten bei aus der Ein— kommensstufe: von 900 — 3000 S 28,50 (gegen 35,54) Procent 53G o , . „6000 —— 9500 „ 9.78 9,98) „J9500- 30500 „18,68 16,25) „30 500—- 100 000 –„‚ 13,562 770) über 100 000 „ 13 6 In den Stadtkreisen haben diese Procente betragen: hinsichtlich der Censiten 0 — 3000 M 81,89 (gegen 81,16) Procent 3 0090 — 6909 , 1926 ( , 1287) 6 000— 9500 k 9500— 30500 ̃ 2,77 30 500-100 000 - C49) über 100000 9 966 hinsichtlich des Steuerbetrages 0b — 3000 4¶ 18,81 (gegen 24,69) Procent 3000— 6000 „ 13,740 22,98 6 0070—— 9g500 „ 10,23 ⸗ 11570 9 500— 30500 „ 23,10 6 , 21,23) 30 500-1090 90090 „ 17,39 0 , 9989) über 100 000 „ 16,73 ( 942)
602 300 3. 1026720 0 X 3418 G Js 15347 840 0. 1301 G6 . S2 160 0 2579 806 1105 200 0 X 5858 200 0 464 400 660
Ib 20 M. 280 800
1047 200 76 151 200 6, bd 600 J 111 600
133 400 0 124 200
172 400 3
1
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach— weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aus— schließlich Bayerns — im Monat August d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor⸗ gekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 12 Entgleisungen und 3 Zusammenstöße auf freier Bahn, 14 ,,, und 6 Zusammenstöße in Stationen und 200 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Ereignisse beim Eisenbahn— betriebe sofern bei r , nn, getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im ganzen, und zwar e e .
durch eigenes Verschulden, 214 Perfonen verunglückt, sowie=
44 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 59 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 4 getödtet und 12 ver— letzt, und zwar entfallen: je eine Tödtung auf die Verwal— tungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Directionen zu Elberfeld und zu Köln linksrheinische), zwei Tödtungen auf den Ver—⸗ waltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direction zu Berlin, zwei Verletzungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Altona, je eine Verletzung auf die Königlich württembergischen Staatseisenbahnen und auf die Reichs⸗-Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, drei Verletzungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Berlin, je eine Verletzung auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗-Direction zu Breslau, zu Erfurt, zu Bromberg, zu Hannover und, zu Magdeburg. Von Bahn— beamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 25 getödtet und 144 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten J verletzt, von fremden Personen leinschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 18 getödtet und 9 verletzt. Außerdem wurden bei Neben— beschäftigungen 2 Beamte getödtet und 47 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal— tung stehende Bahnen (bei zusammen 34 144,45 km Betriebs länge und 994 223 405 geförderten Achskilometern) 224. Fälle, davon sind verhältnißmäßig, d. h. unter Berück⸗ sichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, in dem Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direction zu Erfurt, auf der Main⸗-Neckar⸗-Eisen bahn und in dem Verwaltungsbezirk, der Königlichen Eisenbahn—⸗ Direction zu Altong die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2526,21 Km Betriebslänge und 32171 23 e r n Achskilometern) 11 Fälle, davon sind verhältnißmäßig auf der Altdanim Kolberger Eisen⸗ bahn, auf der Hessischen Ludwigs⸗-Eisenbahn und auf der Lübeck-Büchener Eisenbahn die ue en, Unfälle vorgekommen.
Die 3 von Schteßwaffen und dazu gehöriger Munition nach Kaukasien ohne jedesmalige vorherige Genehmigung der Localbehörde ist durch eine Verordnung des Oberst⸗Commandirenden der dortigen Civilverwaltung vom ahre 1884 verboten worden.
Ein kürzlich im Odessaer Amtsblatt veröffentlichtes, von dem Polizei⸗Departement an den Stadthauptmann von Odessa erichtetes Circular vom 26. Juli d. J. bringt dieses Verbot in Erinnerung und weist die e, . an, streng darauf zu achten, daß die erwähnten Gegenstände nicht etwa heimlich oder unter falschen Bezeichnungen, z. B. als Eisenwaaren, nach Kaukasien ein geführt werden. .
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 11. bis 12. Oktober, Mittags, gemeldete Cholera⸗Erkrankungs⸗ und Todesfälle:
* —* — — D
Staat und Beijirk.
erkrankt 0 gestorben gestorben gestorben
—* — 8 —
4
CI
Hamburg. Hamburg.
2 de
Vereinzelte Erkrankungen:
Regierungsbezirk Schleswig: in den Städten Altona und Wandsbek 3 Erkrankungen, 1 Todesfall. ⸗
Regierungsbezirk Stade: in Achim 1 Erkrankung.
Regierungsbezirk Lüneburg: in der Stadt Har— burg 1 Erkrankung (auf der Elbe).
Regierungsbezirk . a. O.: in 2 Orten des Kreises Königsberg i. N⸗M 2 Erkrankungen, 4 Todesfälle.
Die im Kaiserlichen Gesundheitsamt errichtete Cholera⸗Com mission erledigt in ihren wöchentlich ein bis zweimal stattfindenden Sitzungen außer Verwaltungsgegen⸗ Händen, in welcher Hinsicht ihre Beschlüsse den betheiligten Behörden zur geeigneten Verwerthung zugehen, n n auch eine Anzahl von Anfragen einzelner Behörden un Privatpersonen, welche vorwiegend das gewerbliche Gebiet und das Verkehrswesen berühren. Die in diesen Fällen gewährte Auskunft ist häufig auch für weitere Kreise von Werth. Das Ergebniß derjenigen Commissionsberathungen, welche sich auf zu weitgehende Ein⸗ schränkungen des Waarenverkehrs bezogen, ist zum theil schon in zwei Gutachten wiedergegeben werden, welche in den Nrn. 221 und 228 des „Reichs⸗-Anzeigers“ abgedruckt sind. Eine Anzahl von weiteren Aeußerungen der Commission wird in Form kurzer Auszüge aus den Verhandlungen von Zeit zu Zeit ver⸗ öffentlicht werden.
Die Frage, ob der Handelsverkehr mit Margarine den⸗ selben Bedenken unterliege, wie der mit Butter aus Cholera⸗ orten, wurde mit Rücksicht auf die Art der Margarine— gewinnung verneint (Sitzung vom 11. September 18923).
In der Sitzung vom 19. September besprach die Com— mission auf Anregung einer Fabrik die Möglichkeit einer Einschleppung der Cholera durch gebrauchte Flaumfedern, welche häufig aus Krankenhäusern oder aus dem Nachlaß verstorbener Personen aufgekauft werden. Die Seuchenver⸗ schleppung durch diese Waaren, welche bei anderen Infections— krankheiten, z.B. Pocken, in der That schon festgestellt worden ist, wurde für Cholera als unwahrscheinlich erachtet, da die Flaumfedern, um haltbar zu sein und leicht versandt werden zu können, in trockenem Zustande in Ballen gepreßt werden.
Einer Firma in G., welche angefragt hatte, ob sie das Wasser eines von Cholerakeimen möglicherweise inficirten Kanals zur Stärkefabrikation verwenden dürfe, wurde eantwortet, daß der Gebrauch des Kanalwassers in Ermange— ung anderen Wassers zu Fabrikzwecken nicht zu verbieten sei, daß 6 eine Belehrung der Arbeiter über die Gefährlichkeit des Wassers sich empfehle.
In der Sitzung am 22. September 1892 wurde zunächst über die von einer Privatperson in B. anläßlich der Cholera— gefahr angeregte Schließung der öffentlichen Trink— stellen an den Bahnhöfen der preußischen und Reichs— Eisenbahnen verhandelt. Ein solches Vorgehen wurde an bis⸗ her von der Cholera verschonten Orten nicht für erforderlich erachtet. Auch an Orten, welche von der Cholera betroffen sind, erschien der Commission die Anordnung einer derartigen Maßregel nur dann rathsam, wenn eine Infection des Trink— wassers anzunehmen oder zu befürchten sei.
Von der Prüfung der durch A. K. in C. als Desinfections-⸗ mittel empfohlenen Trichlordioxamenylcarbonsäure wurde Abstand genommen.
Auf eine Anfrage der Königlichen Berg⸗Inspection zu L., ob durch Verwendung gebrauchter Gipssäcke aus Hamburg zur Verpackung des Gipses eine Ansteckungs— irh, der dabei beschäftigten Arbeiter bedingt wird, äußerte sich die Commission, daß mit Rücksicht auf die zur Erfüllung ihrer Bestimmung erforderliche Trockenheit der Gipssäcke eine Uebertragung der Cholera durch dieselben nur bei offenkundiger Beschmutzung zu befürchten sei.
Eine Handelsstadt hatte das Einverständniß der Reichs⸗ behörde zur Beibehaltung der bereits von ihr er— lassenen Anordnungen gegen Hamburg erbeten, ob⸗ wohl diese in weiterem Umfange er e ffen waren, als allgemein für zulässig erachtet wird. Bei Besprechung der Sache in der Sitzung vom 26. September d. J. wurde nichts dagegen einge—
wendet, daß jene Stadt die Einfuhr der Milch aus Hamburg
nur in gekochtem oder sterilisirtem Zustande gestatte; die Com⸗ fg hielt dagegen Einfuhrverbote auf Fleisch, Fi che, Caviar und Margarine nicht für erforderlich und sprach sich bezüglich des Personenverkehrs gegen solche Maßregeln
aus, welche uber die in Nr. 1 des preußischen Ministerial⸗
Eclasses vom 8. September empfohlene Anordnung der Melde⸗ pflicht und sechstägigen polizeilichen Beobachtung hinsichtlich des Gesundheitszustan es zugereister Personen , ,
Der Buͤrgerverein zu K. hatte das Kaiser . Gesund⸗ heitsamt in einer Eingabe ersucht, Vorschriften zu erwirken, durch welche der nach Erlöschen der Hamburger Epidemie zu befürchtende Verkauf von Kleidungsstücken und
äsche aus den von Cholera inficirten Woh⸗ nungen Hamburgs auf dem Trödelmarkt zu K. durch
Erlaß eines Verbots mit dem Handel solcher Kleidungsstücke verhindert würde. Die Commission hielt es für ausreichend, daß gegenwärtig Einfuhrverbote für die genannten Gegenstände erlassen sind. Bis zur Aufhebung der Einfuhrverbote wird hinreichend Zeit vergehen, sodaß eine das Absterben der Krankheitskeime der Cholera. bedingende Austrocknung der Wẽäsche und Kleidungsstücke erfolgen kann, zumal diese Waaren auf dem Trödelmarkt nicht verkauft zu, werden pflegen, bevor sie sor⸗ tirt, gelüftet, gereinigt, ausgebessert und hierbei trocken ge— worden sind. Außerdem ist in Hamburg die Desinfection der Kleidungsstücke Cholerakranker allgemein eingeführt.
Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde⸗Infankerie⸗ Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Der Kaiserliche Botschafter am österreichisch-ungarischen
Hofe Prinz Heinrich VII. Reuß ist von dem ihm Aller— höchst bewilligten Urlaub nach Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Chef des Generalstabes der Armee, General— Lieutenant Graf von Schlieffen, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, hat einen dreiwöchigen Urlaub angetreten.
Der General-Lieutenant von Bülow, Commandeur der 25. (Großherzoglich hessischen) Division, hat nach beendetem Urlaub Berlin wieder verlassen.
Der bei dem Ober⸗Landesculturgericht in Berlin be⸗ schäftigte Regierungs-Rath Dr. Jesse ist als außeretats— ö Mitglied der General⸗Commission zu Frankfurt a. O. und der bisherige Special-Commissar, Regierungs⸗Rath Meyer in Sensburg der General⸗Commission in Bromberg als außer⸗ etatsmäßiges Mitglied überwiesen worden.
Bayern.
München, 11. Oktober. Der Minister Freiherr von Crailsheim hat, wie telegraphisch berichtet wird, heute Neapel verlassen, um sich nach Palermo zu begeben, wo ein mehrtägiger Aufenthalt in Aussicht genommen ist.
Württemberg.
Stuttgart, 11. Oktober. Ueber das Befinden Ihrer Majestät der Königin⸗-Wittwe veröffentlicht der „St⸗A. f. W.“ folgendes Bulletin:
JJ 11. Oktober, Vormittags 9 Uhr. Bei Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe brachte die letzte Nacht wenig Schlaf; auch ohne ehr gf Athmungsbeschwerden war Ihre Majestät vielfach unruhig. Gesammtbefinden und Schwächezustand unverändert, Herzthätigkeit verhältnißmäßig befriedigend, Lungen⸗ erscheinungen in langsamem Rückgang begriffen. Kein Fieber, Appetit gering, Bewußtsein vollständig frei.
Dr. Stiegele. Dr. von Sick.
Das gestrige Geburtsfest Ihrer Majestät der Königin wurde hier mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Königin⸗Wittwe und die Abwesenheit der Königin in aller Stille begangen und die eigentliche Feier auf die Zeit nach der Rückkehr Ihrer Majestaͤt verschoben.
Gestern Abend traf Ihre Kaiserliche Hoheit die Groß— fürstin Konstantin hier ein und setzte nach kurzem Aufent— halt die Reise nach Friedrichshafen fort.
Baden.
Karlsruhe, 11. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind gestern Abend zu längerem Aufenthalt in Baden-Baden ein⸗ getroffen.
Sessen.
Darmstadt, 11. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Alix eg wie die „Darmst. Ztg.“ erfährt, gestern Nach⸗ mittag Balmoral verlassen und sich nach London begeben.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 11. Oktober. Die Weim. Ztg. veröffentlicht heute nachstehenden Dankerlaß Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin:
Schon oftmals hat Unser Haus, bei frohen wie bei ernsten An⸗ lässen, die Treue seines Volkes erproben können, und auch in den letztverflossenen Tagen hat sich diese edle Herzensempfindung wieder im schönsten Lichte gezeigt. Wie eine einzige große Familie hat das ganze Land an der Feier Unseres goldenen Ehejubiläums theil⸗ genommen; von nah und fern sind Uns die mannigfaltigsten Beweise rührender Liebe und Anhänglichkeit dargebracht worden. Jemehr sie Uns beglücken, umsomehr drängt es Uns, den tiefgefühlten Dank dafür auch öffentlich auszusprechen und diesen Dank in den weitesten Kreisen zur Kenntniß zu bringen. Erhebend und herzerfreuend, hat die Jubelfeier Unserer Vermählung aufs neue bewiesen, welch' inniges Band Weimars Fürstenhaus mit seinem Lande verbindet. Möchten Beide auch künftig in Freud' und Leid zusammenhalten. Das walte Gott!
Weimar, den 11. Oktober 1892. . Carl Alexander. Sophie.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 11. Oktober. Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst und die Großfürstin Wladimir von Ruß⸗ land sind heute Nachmittag am Herzoglich Edinburgischen Hofe hier eingetroffen.
Oesterreich⸗òUngarn.
Nach einer Pester Meldung des „Fremdenblatt“ soll die Inangriffnahme der Valuta-EConferenzen in den nächsten agen bevorstehen. Vorher werde noch eine Vereinbarung ,, beiden Finanz-Ministern erfolgen, damit gegenseitig keine Störung eintrete. ⸗ Nach einem Telegramm des „K. K. Corresp-⸗Bur.“ erklärte in der gestrigen Versammlung der Mitglieder der öster⸗ reichischen Delegation der Präsident von Chlumecky, die angeregte Vertagung der Delegationsverhandlungen sei , sen. Info dessen wurde von der Der n gung Abstand genommen. ie nächste Sitzung des Budget⸗Aus⸗ schusses ist für Donnerstag in Budapest angesetzt worden.
Der Marine⸗Ausschuß der ungari schen Delegation hat das Marine⸗Budget angenommen. Der Chef der Marine⸗ section des Reichs⸗KriegsMinisteriums Admiral Daublebsky
reiherr von Sterneck machte dem Ausschusse die Mit⸗ theilung, daß der Bau des im Ordinarium eingestellten, für die Küstenvertheidigung bestimmten Schiffes in vier Jahren beendet sein dürfte. Was das zweite im Extraordinarium eingestellte, gleichfalls zur Küstenvertheidi⸗ gung bestimmte Schiff betreffe, so handle es sich nicht um eine Vermehrung des Schiffsbestandes der Flotte, sondern um den Ersatz unbrauchbar gewordener Schlachtschiffe. Gegen⸗ wärtig seien nur die drei Schlachtschiffe „Rudolf“, „Stefanie“ und „Tegethaff“ als vollwerthig zu betrachten und zwei andere bloß eventuell im ä er n pft brauchbar. Der Admiral kündigte ferner für das nächste Budget die Einstellung eines dritten Küstenvertheidigungsschiffes an. Außerdem bestehe die Absicht, wegen der bevorstehenden Erschließung des Eisernen Thores die Anzahl der auf der Donau stationirten Mohzitore zu vermehren und einige Torpedoboote von Pola in die Donau zu verlegen. .
Wie „W. T. B.“ meldet, verlaute in Budapest, der ungarische Ministerrath habe die demnächstige Ein⸗ bringung von Gesetzesvorlagen über die partiellen Geburtsmatrikel, die Judenreception und die freie Religionsübung bereits beschlossen. Auch sei die Einführung der reinen Civilehe, nicht der Noth⸗Civilehe, im Princip angenommen. Ob hier⸗ über eine besondere Gesetzesvorlage eingebracht werden solle, oder aber einschlägige Bestimmungen in den Rahmen der Eherechts⸗Codification einzufügen . werden, bleibe späterer Vereinbarung vorbehalten. .
Im ungarischen Unterhause brachte gestern der Minister⸗ Prästdent Graf Szapary einen Gesetzentwurf ein, wodurch die Dotation der Abgeordneten auf eine Pauschalsumme von 3200 Kronen in Diäten und 1600 Kronen in Wohnungs—⸗ entschädigung festgesetzt wird.
Im Finanz-Ausschuß des Unterhauses erklärte der Finanz⸗Minister Dr. We kerle auf eine Anfrage, er habe bei seiner jüngsten Aeußerung über die Staatseisenbahn-Gesellschaft von den Mitgliedern der Direction nicht gesprochen, folglich deren persönlichen Charakter nicht berührt, er . nur ein Directions⸗ mitglied erwähnt und gesagt, daß er mit 33 in dessen Eigenschaft als Banquier die geschäftlichen Verbindungen ab⸗ gebrochen habe. Uebrigens müsse er dagegen Verwahrung ein⸗ legen, als ob er die österreichischen Gerichte habe beeinflussen wollen; er habe von der Unparteilichkeit und der Objectivität der Gerichte eine viel zu gute Meinung.
Großbritannien und Irland.
In der Wochenversammlung des Vereins ausgewiese⸗ ner irischer Pächter in Dublin wurde ein Brief Justin M Carthy's verlesen, worin der anti⸗-parnellitische . seine Bereitwilligkeit ausdrückt, den Parifer Fonds zu Gunsten der exmittirten Pächter frei zu geben. Der Erzbischof Croke telegraphirte, beide Fractionen sollten übereinkommen, den besagten Fonds von einem gemeinschaftlichen Ausschuß verwalten zu lassen. Er wolle auch einen großen Bötrag für den Fonds subscxibiren. Die Versammlung einigte sich schließlich, einen neuen Versuch zu machen, um die Führer der rivalisirenden Fractionen zu ver⸗ anlassen, daß sie sich über die Freigebung des Pariser Fonds zu Gunsten der exmittirten . bis zur Wieder⸗ einsetzung der letzteren durch Morley verständigen.
Frankreich.
In einem gestern abgehaltenen Ministerrathe machte der Minister-Praͤsident Lo ubet von einem Erlaß des Prä⸗ fecten des Departements Tarn Mittheilung, durch den alle öffentlichen Kundgebungen in Carmaux, die zu Zu⸗ sammenstößen führen oder den Straßenverkehr stören könnten, verboten würden.
Ein gestern an der Börse verbreitet gewesenes Gerücht von Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Ministeriums wird, dem „W. T. B.“ zufolge, in der Re⸗ gierung nahestehenden Kreisen als völlig unbegründet be— zeichnet. Es herrsche unter den Cabinetsmitgliedern über alle zur Berathung gekommenen Fragen, namentlich aber über den ,, Handelsvertrag, vollste Uebereinstimmung. Der letztere werde gleich nach dem Wieder— zusammentritt der Kammern vorgelegt werden.
Nach dem Bericht des Deputirten Cochsry über das Kriegsbudget betrugen die ordentlichen und außerordent⸗ lichen Heeresausgaben seit dem Jahre 1870 15 Milliarden 368 Millionen Francs.
Der Berichterstatter für das Marine ⸗Budget Thomson erklärte in der gestrigen Sitzung der Budget— commission, in weniger als drei Monaten werde die fran⸗ zösische Marine für die Ausrüstung der Flotte über dreihundert nach dem Schnellfeuersystem umgearbeitete Geschütze verfügen, die alle Kanonen der fremden Mächte an Wirkung überträfen. Die Budgetcommission nahm sämmtliche Anträge des Marine⸗-Ministers Bur deau an, nachdem dieser sich mit mehreren von der Commission gemachten Vorbehalten einverstanden erklärt hatte.
Der „Courrier du Soir“ meldet, Marschall Mac Mahon, dessen Gesundheitszustand einige Besorgniß errege, sei auf den Rath seiner Aerzte heute nach Mentone abgereist, wo er den Winter zu verleben gedenke.
Epanien.
Der historische Festzug in Huelva verlief nach einer Meldung des 24. 3 8. 6 glänzend; die Königin⸗ Regentin und der König besichtigten ihn vom Balcon aus. Den Admiralen und Offizieren der in Huelva anwesenden fremden Geschwader wurden Ordensauszeichnungen verliehen.
Belgien.
Im Verfassungsausschusse der Kammer hat, wie man der „Magd. Ztg.“ schreibt, der radicale Parteiführer Paul Janson einen Wahlreform-Entwurf vorgelegt, worin er erklärt, seine Partei müsse für die neue Verfassung den Grundsatz aufrecht halten, daß das Stimmrecht allen Staatsbürgern gebühre, denen nicht der Genuß politischer Rechte entzogen worden sei. Heute sei das Stimmrecht ein Privilegium Weniger, morgen müsse es Gemeingut der Nation werden. Deshalb schlage er die in⸗ führung des allgemeinen Stimmrechts nach dem Grundsatz vor, daß jeder Staatsbürger, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt habe und mindestens seit zwei Jahren im Wahlbezirk wohne, das Wahlrecht besitzen . Aus⸗ zuschließen seien nur die ganz Unwissenden und Unwürdigen,
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