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und
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Uummern kosten 25 4. c
Ver Bezugspreis beträgt vierteljährlich A M 50 53. Alle Rost⸗Anstalten nehmen KBestellung an; für Berlin außer den Nost ⸗Anstalten auch die Expedition
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
.
ͤ Insertionapreiz sür den Raum riner Aruckzeile 340 9. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
/ des Qeutschen Reichs ⸗ Anzeigers .
und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8.,, Wilhelmstraße Nr. 32. ] ö
j XF KR Berlin, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Amtsgerichts-Rath Westedt zu Meldorf im Kreise Süderdithmarschen den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem evangelischen Pfarrer Gibson zu Karlsbrunn im Kreise Saarbrücken den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Geheimen Rechnungs⸗Rath und Geheimen Calculator a. D. Worgitzky zu Berlin, bisher im Justiz-Ministerium, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,
dem bisherigen Hütten⸗Director, Bergrath Cramer von Clausbruch zu Goslar, bisher zu Altenau, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,
dem Compagnieführer in der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, Second⸗Lieutenant a. D. Langheld den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mit Schwertern,
dem Lehrer a. D. Christian Peters zu Köln den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, ;
den emeritirten Lehrern Schnabel zu Lauban, Nasdal zu Hänchen im Kreise Kottbus und Kosche zu Ober⸗Wiesa im Kreise Lauban den Adler der Inhaber des Königlichen Haus— Ordens von Hohenzollern,
dem Feldwebel in der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗ Ostafrika Kühne das Militär-Ehrenzeichen erster Klasse,
den Sergeanten in derselben Schutztruppe Bartel und Köhler das Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse,
dem Färbermeister Carl Ahlborn zu Weende im Land— kreise Göttingen das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Gerichts⸗-Assessor Miethe zu Pyritz die Rettungs— Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bisherigen Zweiten Militär-Attachs bei der Königlich spanischen Botschaft in Berlin Don Louis Fernändez de Csrdova, Marguis de Mendigorria den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, .
dem emeritirten katholischen Lehrer Walch zu Norroy— leVeneur im Landkreise Metz das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie ö ö . . dem Geschäftsreisenden Camille Haas, zur geit in Zürich, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Dem zum mexikanischen Vice⸗-Konsul in Danzig ernannten Kaufmann und Ziegeleibesitzer Alfred Wendt ist namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
Auf Grund des 5 75a des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883, in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 379), ist der unter dem 6. Oktober 1892 als eingeschriebene Hilfskasse zu— gelassenen Central-Kranken- und Sterbekasse der Schuhmacher und verwandten Berufsgenossen Deutschlands zu Offenbach a. M., welche mit dem 1. Januar 1893 ihren Sitz nach Hamburg zu verlegen be— absichtigt, die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor— behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 3 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt.
Berlin, den 17. Oktober 1892.
Der Reichskanzler. In Verl. ung: von Boetticher.
Post⸗-Dampfschiffverbindung Warnemünde — Gjedser.
Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiff— fahrten zwischen Warnemünde und Gjedser finden vom 19. Oktober ab bis auf weiteres täglich, wie folgt, statt:
aus Warnemünde um 1 Uhr 5 Min. Nachm. im un— mittelbaren Anschluß an die Schnellzüge aus Berlin (Stettiner Bahnhof) um 8 Uhr 25 Min. Vorm, aus Hamburg 8 Uhr 8 Min. Vorm.
in Gjedser um 3 Uhr 12 Min. Nachm. zum Anschluß an den um 3 Uhr 32 Min. aus Gjedser abgehenden Zug, in Kopenhagen 7 Uhr 35 Min. Abends,
aus Gjedser um 1 Uhr 45 Min. Nachm. nach Ankunft des Zuges 9 Uhr 35 Min. Vorm. aus Kopenhagen,
in Warnemünde um 3 Uhr 48 Min. Nachm. anschlie⸗ ßend an den Schnellzug nach Berlin, in Berlin 8 Uhr 10 Min. Abends, und an den Zug nach Hamburg, in Ham— burg 8 Uhr 30. Min. Abends.
Berlin W., den 19. Oktober 1892.
Reichs⸗Postamt J. Abtheilung. Sachse
se.
In der Ersten Beilage wird eine Bekanntmachung des Königlich preußischen Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die Unfallversicherung für Bauarbeiter, veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs-Rath Buchholtz zu Barmen zum Ober— Regierungs⸗Rath,
den Regierungs- und Forstrath Grunert zu Cassel zum k mit dem Range der Ober⸗Regierungs-Räthe, un .
den Oberförster Söllig zu Altkrakow zum Regierungs—⸗ und Forstrath zu ernennen; ferner
den Ober-⸗Bergamts⸗Secretären Erbrich zu Klausthal und Besser zu Halle a. S., sowie
dem Bergwerks-Directions-Secretär Olbrich zu Saar— brücken den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.
Staats⸗-Ministeri um.
Bei dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ ist der bisherige Hilfsarbeiter Johannes Maske zum Expedienten ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 15. 8. M. durch welche die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 9. November d. J. in die Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zu⸗
sammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses und ir dem Bureau des Hauses der Abgeordneten am 8. November d. J. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 9. November d. J. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird. In diesen Bureaux werden auch die Legi— timationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe ge— macht werden.
Berlin, den 18. Oktober 1892.
Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.
Dem Ober⸗-Regierungs-Rath Buchholtz ist die Stelle als Dirigent der Finanz-Abtheilung bei der Regierung in Breslau übertragen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Dem Ober-⸗-Forstmeister Grunert ist die Ober⸗Forst⸗ meisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Osnabrück und
dem Regierungs- und Forstrath Söllig die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Cassel mit den Inspectionsgeschäften fuͤr die Forstinspection Cassel— Friedewald übertragen worden.
Der Forst⸗-Assessor Berlin ist zum Oberförster ernannt und es ist demselben die Oberförsterstelle zu Altkrakow im Regierungsbezirk Köslin verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Gemäß S 5 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Er— hebung der auf das Einkommen gelegten directen Communal— abgaben (G⸗S. S. 327), wird das für die Communal— besteuerung im Steuerjahre 1892/93 in Betracht kommende Reineinkommen der gesammten preußischen Staats- und für Rechnung des Staats verwalteten Eisenbahnen hierdurch auf den Betrag von 90 954 630 M6 festgesetzt. ;
Von diesem Gesammteinkommen unterliegen nach dem Verhältniß der erwachsenen Ausgaben an Gehältern und Löhnen der Besteuerung:
A. durch die preußischen Gemeinden B. durch die preußischen Kreise
Berlin, den 14. Oktober 1892.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Thielen.
79 835 238 6,
82 790 004
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19 Oktober.
In einer Zeitschrift ist unlängst über das Reichs-Ver⸗ sicherungsamt behauptet worden, es sei Praxis dieser Be⸗ hörde, die Vorstände der Berufsgenossenschaften von bevor— stehenden Kassenrevisionen einige Tage zuvor zu benach⸗ richtigen. Eine solche Praxis besteht im Reichs-Versicherungs⸗ amt nicht; jene Behauptung ist daher unbegründet.“,
Am 1. Dezember 1892 soll im Deutschen Reich eine allgemeine Viehzählung stattfinden. Der Königlich preußische Minister des Innern hat den mit der unmittelbaren Leitung des Zählwerks betrauten Behörden die nöthigen Zählpapiere zugehen lassen. Die Staats- und Gemeinde⸗ beamten, insbesondere die Lehrer, werden zur Betheiligung an dem Zählwerk angeregt werden. Die örtliche Ausführung der Zählung ist Sache der, einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke, und diese sind verpflichtet, die durch die Annahme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu übernehmen. Veranstaltungen, welche die ordnungsmäßige Ausführung der Viehzählung in einzelnen Orten gefährden könnten, sollen am Zählungstage unterbleiben, und insbeson⸗ dere werden die auf die Zeit vom 30. November bis zum 2. Dezember d. J. fallenden Jahr-, Kram- und Viehmaärkte auf andere Tage verlegt werden.
Durch die Anordnung, daß von den Zählern und den Ortsbehörden doppelte Stücke der Zählercontrol⸗ und der Orts⸗ listen auszufertigen sind, von denen je eines bei der Orts- und der Kreisbehörde verbleibt, ist wiederum wie bereits im Jahre 1883 diesen Behörden die Möglichkeit gegeben, den Viehstand für ihr Gebiet noch vor Vollendung der Aufbereitung und Ver⸗ öffentlichung der Zählungsergebnisse durch das Königliche statistische Bureau festzustellen, und ihnen der Besitz eines für die verschiedensten wirthschaftlichen Fragen werthvollen Materials gesichert
Der Kaiserliche Botschafter in St. Petersburg, General der Infanterie von Schweinitz ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Kaiserliche Gesandte am Königlich belgischen Hofe, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Brüssel zurück— gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über— 9g nommen.
Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Graf von Lerchenfeld-Köfering ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Geheime Rath von Brauer ist vom Urlaub zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Vice⸗Admiral Köster, Director des Marine-Depar⸗ tements des Reichs-Marineamts, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 18. bis I9. Oktober, Mittags, gemel dete Cholera-Erkrankungs⸗ und Todesfälle:
. Datum Staat 15. 10. 16.10. 17.10. 18./10. ö . ö 1 und 8 61 S8 518 512 * e 2 — — — — — — — — . * * 36 * * * * . S S S BS 8D D Hamburg. Hamburg. 10 3 6 1 8 3 11 1
Vereinzelte Erkrankungen: Regierungsbezirk Marienwerder: in 1 Ort des Kreises Thorn 1 Flößer gestorben. Regierungsbezirk Stade: in Achim 1 Todesfall.
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