Schijf, das bald der Vollendung ent * geht, machte Dr. Nan sen kürzlich vor der Geographischen Gesellschaft in Christiania. Das bei dem norwegischen Schiffbauer Collin Archer im Bau begriffene Fahrzeug, das die zwölf Mitglieder der Expedition an Bord nimmt, wird . Vorbild nach einem ganz besonderen Modell gebaut, wobei das Hauptgewicht auf größte. Widerstandskraft gegen das Eis gelegt ist. So entsteht denn ein Schiff, wie es noch niemals in der Welt gebaut ist. Allerdings wird es auch sehr theuer, theurer, als berechnet. Das Material zur Eis—⸗ haut — Greenheart — womit das äußere Schiff bekleidet wird, kostete allein 20 000 Kronen. Mit diesem Hehe enz glaubt Nansen allen Gefahren des Eises trotzen zu können. Während sonst die Schiffe mit dem in Bewegung kommenden Eise nur unfreiwillig die Reise machten und sobald wie möglich aus dem Bereich des Verderbens“ zu kommen suchten, will sich Nansen, was das Neue ist, gerade von dem Eise treiben lassen. Ueber die Ausrüstung der auf fürf Jahre berechneten Expedition erwähnt Nansen nur, daß er Hunde und Hundeschlitten fär kurze Expeditionen, Schneeschuhe und eine gute Bibliothek mitnimmt. Dem Skorbut hofft man dadurch zu entgehen, daß gesalzenes Fleisch verbannt bleibt. Gegen die dunkle Polarnacht wappnet man sich mit elektrischem Licht, und gegen die Kälte sind ungeahnte Maßregeln getroffen. Bei strenger Kaͤlte ziehen die zwölf Schiffsinsassen nach dem in der Mitte des Schiffes belegenen Salon. Unter dem Fußboden befindet sich ein Fuß dicker Korkbelag, die Decke hat 12 verschiedene Lagen und Holzbeklei⸗ dungen, die Wande ebenfalls eine Menge, um namentlich die Bildung von Eis an den Wänden zu verhüten, eine Folge der Feuchtigkeit, worunter andere Expeditionen zu leiden haben. An Bord befindet sich u. a. eine Dynamomaschine für Handbetrieb, an dieser werden sich während der Polarnacht abwechselnd je vier Mann Bewegung machen. Das Fahrzeug wird einen ungewohnten Anblick bieten, denn die Länge ist soweit eingeschränkt, wie es die Tragfähigkeit nur zuläßt. Dies in Verbindung mit den stark ausliegenden Seiten giebt dem Schiff eine außerordentlich gedrungene Form. Eine Dampfmaschine von 169 indicirten Pferdekräften wird dem Schiff unter Dampf bei einem Kohlenverbrauch von 28 t 6 Knoten Geschwindigkeit geben, mit Segeln unter günstigen Umständen 8— Kneten. Die Haupt— maße sind: Länge im Kiel 31 m, in der Wasserlinie 34, über Deck 39, Breite in der Wasserlinie ohne Eishaut 10,40, größte Breite 11, Höhe 5,25, Tiefgang mit leichter Last 3.75 m, Wassewwerdrängung bei leichter Last 536 t, bei 475 m Tiefgang 800 t. Das Schiffs— zimmerholz besteht hauptsächlich aus italienischer Eiche von den Beständen der Werft zu Horten, die ursprünglich zum Bau von Kriegsschiffen gekauft wurden. Das meiste von diesem Holz liegt über 30 Jahre unter Dach, ist also gut abgelagert. Die Spanten werden in zwei Lagen gebaut, genau zusammengepaßt und mit Bolzen ver— bunden, von denen ein Theil vernietet ist. Der Abstand der Spanten von Mitte zu Mitte beträgt etwa 60 em. Zwischen den Spanten ist eine Oeffnung von 1— 14“, die mit einer Mischung von Pech, Theer und Sägespänen und zwar vom Kiel bis über die Wasser— linie gefüllt wird, sodaß das ganze Spantensystem eine wasserdichte Wand bildet. Die innere Bekleidung besteht aus Pitchpine, 4-8“ dick, die äußere Haut soll aus drei Lagen bestehen. Nächst dem Zimmerholz kommen 3“ dicke Eichenplanken zu liegen, die mit galva⸗ nisirten Schiffsnägeln befestigt werden; dann kommt eine 4 zöllige Eichenhaut, die in gewöhnlicher Weise aufgenagelt und gebolzt wird, und schließlich die Eishaut von Greenheart, vom Kiel bis zur Wasserlinie 3 bis 6“ steigend. Außerdem werden Bug und Achterende, wie allgemein bei den Eismeerfahrern, mit Eisen bekleidet. Die Schiffsseiten werden somit 70 bis 80 em dick. An Booten werden
oder 8 mitgenommen, 3 davon werden etwas größer als die übrigen,
sein, um alle Mann und Proviant für mehrere Monate aufnehmen zu
111 . 4 om! 14 sor 5ass 6 C Kiff 1 können, im Fall man genbthigt sein sollte, das Schiff zu verlassen.
Literatur.
hts- und Staatswissenschaft.
geltenden Verfassungsgesetze der evangelischen en Landeskirchen. Dritter Ergänzungs⸗Band. Heraus⸗ den von Dr. Emil Friedberg, Königlich sächsischem Geheimen Professor an der Uni it Leipzig. Freiburg i. B. ; Akademische Verlagsbuchbandlung vo C. B. Mohr.
Gr. 80 (Seiten IX und 263). Preis 12 66 — Der vorliegend dritte Ergänzungsband bringt das von dem Verfasser im Jahre 1885 begonnene Werk Die geltenden Verfassungsgesetze der evangelischen deutschen Landeskirchen‘ jetzt zum Abschluß, nachdem bereits zwei Er⸗ gänzungsbände im Jahre 1880 und 18909 erschienen sind, deren erster auch in diesem Blatte Nr. 239 19. September 1888 erwähnt ist. Durch das vorliegende Werk ist jetzt in befriedigender Weise die Mög—⸗
z
tirchenrecht Deutschlands vereinigt vor sich zu haben. Der Verfasser hat sich nicht begnügt mit einem ge— treuen Abdruck der gesetzlichen Bestimmungen, sondern bei jedem Staat eine geschichtliche Einleitung der betreffenden kirchenrechtlichen Ent— wicklung vorangeschickt. Das Buch ist dadurch über den Rahmen einer bloßen Gesetzsammlung herausgekommen und giebt ein Bild der evangelischen Kirche Deutschlands. Durch das Werk ist eine von Theoretikern und Praktikern schmerzlich empfundene Lücke wieder ausgefüllt. Der Ergänzungsband enthält die seit dem Jahre 1
lichkeit erreicht, das protestantische Ki
56 5
1889 in den Königreichen Preußen, Bavern, Sachsen und Württem⸗ berg, in den Großherzogthümern Baden, Hessen und Oldenburg, in den sächsisch-thüringischen Fürstenthümern, in dem Herzogthum Braun⸗ schweig, in den lippeschen Fürstenthümern, sowie der freien Stadt Bremen über Kirchenverfassung veröffentlichten Gesetze. Im Anhan ist auch Oesterreich berücksichtigt und im Nachtrage sind no neuere Gesetze aus dem Jahre 1891 aus Preußen, (Hannover, Schleswig⸗Holstein), Sachsen, Oldenburg und Hessen abgedruckt. Zu rühmen ist noch, daß die Gesetzgebung theils im Texte theils in er⸗ gänzenden Anmerkungen bis auf die neueste Zeit fortgeführt wurde. Ein vollständiges Register schließt das Buch ab. KRKEr. La société anonyme en le mand Etude systemati que d'après la 1 s juillet 1884. par Felix M. Bing, docteur en droit, lic des sciences sociales. 1892. Paris. G. Pedone Berlin, Carl Heymann's Verlag. 8. S. 416. — De er hat unter sorgfältiger Benutzung der von ihm in einem besonde Verzeichniß aufgeführten deutschen Werke nach einer Einleitu welche in raschen Zügen die Entwickelung des Actienrechts in Deutsch— land angiebt, den Inhalt des Gesetzes wohlgeordnet dargelegt. Wenn das Werk nicht für den Gebrauch im deutschredenden Deutschen Reich bestimmt ist, so darf dasselbe dort, wo bei Mangel der Kenntniß unserer Sprache französisch gesprochen oder doch verstanden wird, als ein tüchtiges Hilfsmittel bezeichnet werden, um sich von der Rechtslage im Reich zu unterrichten. Es wird bedauert werden, daß der Verfasser, der offensichtlich beide Sprachen beherrscht, sich nicht entschlossen hat, das Gesetz vom 18. Juli 1884, welches im Anhang deutsch abgedruckt ist. vollständig zu Übersetzen, während im Laufe des Werks doch eine Reihe von Gesetzesstellen in das Französische übertragen sind. Gewiß hat es seine großen Schwierig⸗ keiten, ein Gesetz zu verdolmetschen, es ist aber vor der Schwierigkeit nicht zurückzuschrecken. Hätte dies Dr. Os kar Borchardt gethan, 8 würde sich die deutsche Literatur des großartigen und für die vergleichende Rechtswissenschaft unentbehrlichen Werks „Die geltenden Handelsgesetze des Erdballs“ (Berlin 1882 — 1886, 5 Bande, R. v. Decker's Verlag) nicht erfreuen. Zweckmäßig ist es dabei, neben den Wertübertragungen das Wort der Ursprache anzugeben, wie das z. B. S. 255 geschehen ist. Uebrigens soll nicht unerwähnt bleiben, daß der Verfasser auch selbständig seine Ansichten entwickelt und begründet, womit das Werk auch für die deutsche rechtswissenschaftliche Literatur beachtenswerth ist. Jedenfalls ist es erfreulich, daß die Kenntniß fremden Rechts durch das Werk für weite Kreise erleichtert ist.
— Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht, herausgegeben von Dr. Emil Friedberg und Dr. Emil Schling. Freiburg i. B., J. C. B. Mohr (Paul Siebeck '. Band II Heft 11 bringt amtlich: Dr. Emil Wach⸗Leipzig „Die Beschimpfung von Religionsgesell⸗
schaften' H. Rehm „Der Mitgliedschaftserwerb in der evangelischen Landeskirche .
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft, welche unter dem Präsidium Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Lud⸗ wig von Bavern steht., hat durch die in der letzten Woche in Berlin getroffenen Feststellungen das Programm und die Preisaus—⸗ schreiben für die siebente allgemeine deutsche landwirth⸗ schaftliche Wanderausstellung zu München beschlossen. Es stehen bis jetzt zur Verfügung an Preisen 93 009 S, welche fast zu 4 für die Rinderabtheilung bestimmt sind, die un— zweifelhaft der Glanzpunkt der Thierschau werden wird. Der todte Theil der Ausstellung wird sich beziehen auf Braugerste, Taback, Gegenstände der Moorcultur, Futtermittel, der Bienen⸗ und Dünger⸗ wirthschaft. In letzterer Klasse sind hohe Preise ausgesetzt auf Gegenstände und Verfahren der Städtereinigung bezw. der Ver⸗ werthung der städtischen Abfallstoffe. Die Zugkraft von Pferden und Ochsen, sowie der Huf⸗ und Klauenbeschlag sind besonderen Prüfungen unterworfen. Als besondere Gruppen werden innerhalb der landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthe ausgestellt werden alle in den letzten Jahren neuerfundenen Maschinen, ferner die Heu—⸗ bearbeitungsgeräthe, die einer Hauptprüfung unterzogen werden, sowie die Maschinen und Gegenstände des Klein- und Feldbahn⸗Betriebes und Brauereigeräthschaften. Das diesjährige Preisausschreiben aus dem Gebiet des ländlichen Bauwesens wird sich auf Arbeiter⸗ wohnungen beziehen. Die Ausstellung findet in den Tagen vom 8. bis 12. Juni 1893 auf der Theresienwiese zu München statt.
Ernteergebniß in Belgien.
Nach einer im ‚Moniteur Belge“ veröffentlichten Uebersicht über das Ergebniß der diesjährigen Getreideernte in Belgien ist Weizen von vorzüglicher Qualität, aber kurz im Stroh. Roggen hat einen sowohl quantitativ als auch qualitativ guten Ertrag geliefert. Das Ergebniß der Gerstenernte schwankt zwischen ziemlich gut und gut. Hingegen weist Hafer ein wenig befriedigendes Resultat auf. Das Stroh ist kurz und der Körnerertrag um 20 ο geringer, als im Jahre 1891.
Nachstehende Zahlen ergeben den Körnerertrag per Hectar während der drei letzten Jahre:
Fahre: Weizen: Roggen: Gerste:
1890 25 25,6 37 1891 20,5 . 1892 26,5
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Wie der ‚Nat.⸗Z.“ aus Thorn gemeldet wird, veröffentlicht der Staatscommissar für das Weichselgebiet folgende amtlichen Angaben über den Stand der Cholera⸗Epidemie in Russisch⸗ Polen: Stadt Warschau vom 14. bis 17. Oktober 54 Erkrankungen, 12 Todesfälle; Gouvernement Kielce vom 106. bis 13. Oktober 45 Erkrankungen und 24 Todesfälle, Gouvernement Radom vom 8. bis 13. Oktober 74 Erkrankungen und 37 Todesfälle, Gouvernement Lublin vom 13. bis 15. Oktober 235 Erkrankungen und 128 Todesfälle, Gouvernement Siedlec vom 12. bis 15. Oktober 132 Erkrankungen und 46 Todesfälle.
In der nächsten Sitzung der Bürgerschaft in Ham burg soll ein dringlicher Antrag des Senats eingebracht werden wegen Be⸗ willigung weiterer 1 800 000 S½ zur Bekämpfung der Cholera und deren Folgen.
In Harlem und in Ysselstein ist, wie unter dem 22. d. M.
ird, je eine Cholera⸗Erkrankung vorge⸗ kommen. Von gestern wird aus den Ortschaften Vsselstein und Hendrik-Ide⸗Ambacht je eine Erkrankung an Cholera und aus Harlem ein Todesfall gemeldet.
Die Zahl der an der Cholera 6. Oktober im Pas de Calais 76.
In der Zeit von Freitag Abend bis Sonnabend Abend sind in Pest 24 Personen an der Cholera erkrankt und neun gestorben, von Sonnabend Abend 6 Uhr bis gestern Abend 6 Uhr dreizehn bezw. siebzehn Personen.
) ** —
aus Amsterdam gemeldet 1
Gestorbenen beträgt seit dem
Rumänien.
Die Einfuhr nachbenannter, aus Rußland, Deutschland, Frank— reich, Belgien, Oesterreich⸗Ungarn, Serbien, den Niederlanden und aus den Schwarzmeerhäfen der asiatischen Türkei kommenden Gegenstände nach Rumänien ist verboten:
a. Leib⸗ und Bettwäsche als Handelsartikel, gebraucht, aber nicht gewaschen (die schmutzige Wäsche der Reisenden wird an der Grenze desinficirt); gebrauchte Kleider als Handelsartikel.
b. Muster von Stoffen (Geweben), gebraucht, mit Ausschluß der Muster von ungebrauchten Stoffen; alle Arten von Stoff-Hadern und Lumpen von jedem beliebigen Gewebe, Papierschnitzel.
c. Rohe Häute, Blasen, frische gesalzene und getrocknete Därme.
d. Rinderhaar, Roßhaar (aber nicht die gefärbten Siebe aus Roßhaar), Borsten, un gereinigt, Kameelhaar, Federn, unbe⸗ arbeitet (mit Ausschluß der gefärbten und gereinigten Federn). und Federkissen (die Kissen der Reisenden werden an der Grenze desinficirt), ungewaschene und nicht desinficirte Wolle,
oh aumwolle (ausgenommen die gewaschene,
5 gereinigte und prä⸗ Baumwolle zu Verbänden und neue Watte). .
Pelzwerk, nicht verarbeitet (die mit Pel; besetzten Kleidungs— stücke werden desinficirt, indem dieselben während acht Tagen gelüftet werden).
f.. Caviar, Heringe und andere gesalzene, getrocknete, geräucherte oder eingemachte Fische (jedoch nicht die Fisch⸗Conserven in hermetisch verschlossenen Mekallbüchsen).
g. Oel in Schläuchen, Schinken, Speck, Salami und anderer Wurstkram, Talg, Schweineschmalz, Mehlteigwaaren, Zwieback.
h. Milchbereitungen, Sahne, Butter, Käse, weich oder hart, frische Früchte, grünes Gemüse, Kartoffeln.
i. Die gebrauchten Säcke. Ausgenommen sind die zur Beförde⸗ rung von Getreide verwendeten Säcke, welche an der Grenze mittels Wasserdämpfe oder durch Eintauchen in siedendes Wasser oder in gelöschten Kalk desinfieirt werden.
Die Einfuhr der vorbenannten Gegenstände ist verboten, gleich— viel ob dieselben ans einem der oben gedachten Länder direct kommen, oder eines jener Länder nach Auftreten der Cholera passirt haben.
Serbien.
Die serbische Regierung hat zur Abwehr der Cholera folgende Anordnungen getroffen:
1) Die Einfuhr nachbenannter, aus DOesterreich⸗ Ungarn oder anderen verseuchten Ländern kommender Artikel nach Serbien ist ver ⸗ boten: Käse, Butter, saure (dicke) Milch, Sahne, Früchte, Salat⸗ gewächse, Tomaten, Beißbeeren (piments), Pfeffergurken (cornichons), Schweinefleischwaaren, Schinken, getrocknete Fische, Brote und feines Backwerk jeder Art.
2) Alle Colonialwaaren, welche aus verseuchten Orten kommen . solche passirt haben, unterliegen einer Quarantäne von zehn Tagen.
3) Der Durchzug neuer Arbeiter durch serbisches Gebiet nach dem Eisernen Thor ist verboten.
4) Der Sau und Donau entlang ist ein Cordon zu ziehen, um t von Oesterreich⸗Ungarn nach Serbien zu Schiff zu ver—⸗ indern.
5) Der Ortsverkehr zu Schiff zwischen Chobatz und Mitrowitze wird gestattet.
6) Kauffahrteischiffe, Bugsirschiffe und Flöße können in Serbien landen, nachdem die Bemannung ärztlich untersucht worden ist.
Auf den Stationen, welche ohne Arzt sind, hat die Bemannung ein Zeugniß vorzuzeigen, welches besagt, daß sie auf der nächst ge legenen Station ärztlich untersucht worden ist. In diesem Fall st der Bemannung der Zutritt zur Stadt oder zum Ort zu untersagen
7) Landstreichern ist der Eintritt nach Serbien untersagt.
Bulgarien.
Der Gesundheitsrath des Fürstenthums hat, in Anbetracht der in den Grenzgegenden Serbiens festgestellten Cholerafälle, die Schließung der Grenze zwischen Bulgarien und Serbien beschlossen. Di- Schließung erstreckt sich nicht auf den Ort Taribrod, wo— selbst bereits eine Quarantänestation besteht; außerdem wird noch an der Grenze des Districts von Widdin ein Punkt festgesetzt werden, welcher der Grenzsperre nicht unterliegt und ebenfalfts Quarantãne⸗ Einrichtung erhält.
Zufolge Beschlusses des Gesundheitsraths gelten vom 25. Sep⸗ tember 1892 ab folgende Bestimmungen:
I) Die nach Bulgarien eingeführten Wagren müssen von einem Zeugniß begleitet sein, welches über den Gesundheitszustand ihres Herkunftsortes zur Zeit ihrer Versendung aus letzterem Aus⸗ kunft giebt.
2 Die aus verseuchten Orten kommenden Waaren unterliegen einer Quarantäne von 20 Tagen und sind gemäß den von der Gesund⸗ heits⸗Direction erlassenen Instructionen zu desinficiren.
3) Waaren, welche aus nicht verseuchten Orten kommen, aber auf dem Wege nach Bulgarien verseuchte Länder passiren, unterliegen einer Quarantäne von 11 Tagen; nur die Verpackung dieser Waaren ist zu desinficiren.
4) Waaren, welche unmittelbar aus nicht verseuchten Ländern kommen, ohne durch verseuchte Länder gegangen zu sein, unterliegen an den Orten, wo sie ausgeschifft werden, einer Quarantäne von elf Tagen und sind freizugeben, nachdem sie der frischen Luft ausgesetzt gewesen sind. .
5) Die von dem Gesundheitsrath früher erlassenen Bestimmungen, betreffend das Verbot der Einfuhr von Waaren und anderen Ar— tikeln, bleiben in Kraft.
6) Auf dem bulgarischen Ufer der Donau sind allein die Häfen
Lom und Rustschuk den Reisenden geöffnet; die letzteren haben
st eine Quarantäne von acht Tagen zu überstehen.
Die Waaren können in allen bulgarischen Donauhäfen
geschifft werden, woselbst sie in Quarantäne zu nehmen und
desinficiren sind. Dänemark.
Die Regierung der dänischen Antillen hat folgende
Bestimmungen erlassen:
I) Alle Herkünfte aus Europa und den Vereinigten von Amerika unterliegen — vom Tage der Abfahrt an gerechnet — bis auf Weiteres einer Quaratäne von vierzehn Tagen.
2) Die Einfuhr nachbenannter Gegenstände aus Eurepa und den Vereinigten Staaten von Amerika ist verboten: Getragene Leibwäsche und Kleidungsstücke, sofern sie nicht zum Passagiergepäck gehören, Bettzeug, Lumpen, Watte, Schlagwolle, Papierabfälle, Haare, Häute, Früchte, Blumen, Gemüse.
3) Das Gepäck der Passagiere ist zu untersuchen, bevor di laubniß zu seiner Ausschiffung ertheilt wird.
4) Getragene Leibwäsche und Kleidungsstücke, welche zu gepäck gehören, sind unter öffentlicher Controle zu des
Marokko.
Der Gesundheitsrath hat unter dem 5. stehende Beschlüsse gefaßt: .
I Als verseucht sind folgende Häfen anzusehen: a. Hamburg, Altona, Antwerpen, Havre, Bordeaux, Bremen, Rotterdam, Dün— kirchen, Rouen und Kiel; b. alle Häfen aus welchen Schiffe mit unreinem Gesundheitspaß abfahren; E. alle Häfen, welche künftig und infolge dem Gesundheitsrath zugehender amtlicher oder privater Nach⸗ richten für verseucht erklärt werden sollten.
2) Als verdächtig sind anzusehen: a. alle Häfen, welche der⸗ selben Nation angehören wie ein angesteckter Hafen, wenn si dem letzteren nicht über 60 Meilen entfernt sind; welche mit angesteckten Häfen innige Handelsbeziehr obwohl sie nicht derselben Nationalität sind; ée welche der Gesundheitsrath auf Grund amtlicher oder richten in der Folge für verdächtig erklären wird.
3) Als weniger verdächtig sind anzusehen: französischen, deutschen und belgischen Häfen, b. alle die welche den angesteckten Häfen gegenüber die nothwendigen Vorsi maßregeln ergreifen werden, C. solche Häfen, welche der Gesund rath aus irgend einem anderen Grunde als diese ?; dienend namhaft machen sollte. .
4) Herkünfte aus verseuchten Häfen sind in Tanger
einem europäischen Lazareth
Lo: 0; Bruin zeichnun
nachdem sie in 14 Tagen durchgemacht haben..
5) Schiffe, welche aus verdächtigen Häfen kommen,
71 O 1 .
11
Rhede von Tanger einer Beobachtungs⸗Quarantäne vo zu unterwerfen. ie aus weniger verdächtigen Häfen kommenden Schi assen nach erfolgter Untersuchung und Desinfection der Pe es Gepäcks und der Effecten gemäß dem ñ
. s *
(Be — Septe
Septe e, welche von en haben, welche n, haben keinen Häfen der und
Nr. 5 angeordneten Beobachtungs⸗Quaran
8
haltung der in Tanger zu weisen.
Handel und Gewerbe.
Verkauf des bulgarischen Zehntgetreides.
Die „Bulgarische Amtszeitung“ veröffentlicht eine Be— kanntmachung des dortigen Finanz-Ministeriums, wonach der Verkauf des diesjährigen Zehntgetreides auf den 27. d. M. anberaumt ist, Mehrgebote von 5 Proz. jedoch noch am 28. 29. und 31. d. M. entgegengenommen werden. Der zweite Dischla g termin findet alsdann am 3. November d. J. statt. Nähere Auskunft über die Verkaufsbedingungen über Menge, Art und Beschaffenheit des Zehntgetreides können die Inter— essenten im Finanz-Ministerium und in den Bureaur der ein— zelnen Präfecturen an jedem Wochentage erhalten.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 6. An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 11 421, nicht rechtzeitig gestellt 4 Wagen. . . In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt 3973, nicht rechtzeitig gestellt 677 Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 22. Oktober die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Linien str. 63, der Frau Bauunternehmer Emilie Granowsky, geb. Gohlke, hier, gehörig; Mindestgebot 115 000 6; für das Meistgebot von 153 000 0 wurde der Rentier QZermann Härder zu Schöneberg, Hauptstr. 15, Ersteher. — Straße 11, Par⸗ zelle 7. der Handelsgesellschaft J. F. Ra be u. Co. zu Berlin ge— höri g; Fläche 19. 41 a; Mindeftgebot 129 500 0; für das Meistgehot von 533 000 ƽ wurde der Baumeister Max Ziegra, Belle⸗ Allianceplatz 7, Ersteher.
Berlin, 22. Oktober. (Wochenbericht für Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sa la. Kartoffelmebl 209- Al 4, la. Kartoffelstärke 2021 Ha. Kartoffelstärke und ⸗Mehl 17—19 6, feuchte Kartoffe
omrpte Lieferung Frachtvaritãt Berlin 10940 1, Frankfurter Syrup⸗ abriken zahlen nach Werkmeister's Bericht franco Fabrik 10 30 , elber Syruy 23 — 24 , Capillair⸗Svrup 24 — 25 66. Caxill.⸗Exxort 3 — 26 16 Kartoffelzucker gelber 23 4— 24 1, do. Cavillair 25 — 26 4, Rum⸗Couleur 37-38 M6. Bier⸗Couleur 36- 7 6. Dertrin, elb und weiß, Ia. 28— 29 18, do. secunda 26— 27 4,
eizenstärke (kleinst 34 — 35 66. Weizenstärke (großst) 4142 „, Hallesche und Schlesische 42 453 6. Ä Reisstärke (Strahlen) 48 bis 19 M, do. (Stücken) 46— 47 , Mais⸗Stärke 32 — 33 6, Schabe⸗
stãrke 30 6 nom.. Victoria⸗Erbsen 20 — 223 4, Kocherbsen 177-22 4,
grüne Erbsen 19—22 1, Futtererbsen 15 — 16 6, Leinsaat 22 — 24 6, Linsen, große, neue 4 — 56 S, do. mittel 32— 46 6, do. kleine 22-32 S, gelber Senf 30-41 S6, Kümmel 48—52 40 Buchweizen 14 —15 , Mais loco 121 —-— 137 10, Pferdebohnen 15 bis 16 „, inlandische weiße Bobnen 17 —19 , weiße Flachbobnen 22 — 24 S, ungarische Bohnen 16—17 , galizische und russische Bohnen 15 — 16 16, Wicken 124 —13 S6. Hanfkörner 19— 20 4, Leinkuchen 16— 17 4, Weizenschale 94—10 S, Roggenkleie 10— 104 416, Rapskuchen 14— 15 . Mohn, blauer 52 — 58 46, do weißer 866-76 6, Hirse, weiße 2 — 24 6 Alles per 100 Kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10000 kg.
— Der Netto⸗leberschuß der Harpener Bergba gesellschaft pro Monat September er. beträgt, wie W. meldet, 420 000 S, hierzu Juli⸗August 799 000 , somit I. 1219 000 4
— Die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen fordert mit Rücksicht auf die Bestimmung ihrer Statuten über das Verhält⸗ niß des Pfandbriefumlaufs zum eingezahlten Actienkapital eine weitere Einzahlung von 1000 für die Actien zum 2. Januar 1893 ein und erklärt sich bereit, schon vom 1. November d. J. ab Einzahlungen unter entsprechender Zinsvergütung anzunehmen. in der heutigen Nummer d. Bl).
— Das „Gewerbeblatt aus Württemberg“ ben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und. in der Nr. 43 des 44. Jahrgangs vom 23. Oktober 1892 folge lt: Die Erwerbung der Berechtigungen der S§ 10601
Reichs⸗Gewerbeordnnng
—
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seitens der Innungen. — in Köngen, Ober⸗Amt Eßlingen. — Verschiedene g Ausstellungswesen. — Neues im Landes⸗Gewe — Literarische Erscheinungen. — Thätigkeit des chemischen tatoriums. — Aus dem Lesezimmer der Königlichen Censtral⸗
25 (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ Grundmuster B. per Oktober 3 55 S6. ver per Dezember 3,575 4, per Januar 3,60 Mt, ver Februar 3623 *, ver März 3,65 M, per April 3,65 1, ver Mai 3,65 , Juni 3,65 „, ver Juli 3,67 4M, per August 3,674 S, per September 3673 6 Umsatz 35 000 kg. London, 22. Oktober. (W. T. B.) An der Küste 3 ̃ ladungen angeboten. — 24. Oktober. (W. T. B.) Die Getreidezu trugen in der Woche vom 15. bis 21. Oktober: Enal. fremder 20 018, engl. Ge 3307, fremde gerste 12 58733, fremd ͤ : 3005, fremder engl. Mehl 21 474, frem Der Standard“ de sei der Republik Uruguay lungen, eine neue Anleihe Sterling aufzunehmen.
2
— — 8 * — * 22 *
3 5 s
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.
865
izen 1590,
wie folgt berechnet:
St. Petersburg, 22. Oktober. (W. T. B.) Den Nowesti⸗ zufolge sind die russischen Stagtsschulden per 1. Januar 1893 e In Metall⸗Valuta abgeschlossene Anleihen be⸗ tragen 1426 472 13 Rubel und in Credit⸗Rubeln abgeschlossene An⸗
leihen 2511 273579 Rubel.
St. Peters burg, 22. Oktober. 8. der Moskau⸗Kursker Eisenbahn an die Krone ist nunmehr endgültig auf den 1. Januar 1893 festgesetzt.
Rom, 23. Oktober.
reichs bejahlen zu lassen.
n
Postdampfer von Port Said in
kommend, h am 22.
Po 7 iy 31a * 20 Postdampfer Leipzig, am 20.
niedriger, blieb den
New⸗York, 22. Oktober.
Vaussiers.
Schluß
3 der B 95 * 22. Oktober.
—
hluß stetig.
(B. T. B. Nach einer Meldung der 31 Agenzia Stefani- hat der Schatz⸗Minister beschlossen, den am 2
1. Januar 1893 fälligen Coupon der 599 consolidirten Anleih 37 374 (sowohl auf den Inhaber lautende, wie gemischte Stücke) wie im vorigen Jahre schon vom 28 d. M. ab an allen Kassen des König—
(W. T. B.) blieb beute geschlossen. Wechsel auf London 4831. 4863, Wechsel auf Paris 520, Wechsel auf Berlin 95. Baumwollen-⸗Wochenbericht. häfen 272 090 Ballen. Ausfuhr nach Großbritannien 99 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Continent 54 000 Ballen. Vorrath 849 000 Ballen. Weizen anfangs höher, später aber abgeschwächt auf Realisirungen
(W. T. B.) anzen Tag matt auf Realisirungen der Haussiers. 15 Ma is anfangs unverändert, dann abgeschwächt auf 148
(W. T. B.) Der Uebergang
184866.
75 13. 97 556. 143655. Die Fondsbörse Cable Transfers 20 866. 43558. 70 886. 112326. 127782. 187 531.
Zuführen in allen Unions
llars 20 389. 838 12883.
Weizen, anfangs
131 251. 227.
156 380.
Verkehrs⸗Anftalten. Bei der
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Hamburg⸗A Amerikanischen Packetfahrt⸗ e Nachmittag voll besetzt Southampton sich 185 Passagiere J. Klasse und
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hampton abgegangen.
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hr 42 Gewinne von 500 S6 auf Nr. ar 20 484.
64200. 77 964. 91 683. 136 918. 148 896. 160579.
130 260. 138 44 Gewinne von 500 6 25031. 61 451. S3 704. 112310. 11464417. 175198. 188135.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
71 159.
7677. 50 101. 55701. S4 226. 141385. 167 441.
144712. 83 125. 140 234.
161 557.
41056. 82 545. 131 Ag.
149372.
32 975.
55 633.
105328 117911. 161 3655.
28970. 58 746. 96 821.
116820. 159 604.
28 332.
55531. 92774. 1135. 1551895.
S382. 21 856. 27 526. 34 810.
67 541. 72 002. 73573. 105 458. 106 107. 117 052. 138 428. 140 518. 145 469. 150 402. 153 410. 154 354. 164 394 165 078. 12416.
21 839. 67017.
939356.
heute fortgesetzten Ziehu preußischer Klassenlotterie
mittags⸗Ziehung: 1 Gewinn von 300 000 s6 auf Nr.
2 Gewinne von 15000 st auf Nr.
5 Gewinne f 102371.
25 Gewinne von
30 844. S8 203. 90 640. 98 396. 101 710. 109 339. 157 654. 180276. 180 096. 181 244. 22 Gewinne von 19488. 91 729
von 5000
185 879. 3009 6 81 5h 23 118892. 160 884. 167 593. 170089. 1500 M auf Nr. 44. 177 19780. 20 505. 34364. 53 607 w 148 038. 149 180. 152 230. auf Nr. 7152. 1467 34 691. 50 309. 52381. , 6 ole, 3 6 S4 966. 87 190. 90 561. 9406983. 18 n, 1 16. 148 562. 149711. 156 163 175939. 178 146. 180 028.
723.
27086.
90351.
39 442.
66 033.
88383.
Bei der vorgestern fortgesetzten Ziehung, der 4 Klasse 187. Königlich preußischer Klassenloktterie fielen in der Nachmittags⸗Ziehung: .
3 Gewinne von 5000 6 auf Nr.
Gewinne von 3000 S auf Nr. 40 211. 78 637. 130 596. 143 939. ö 172647. 173 446. 175 804 177 782. 181 4097. 139690. 36 Gewinne von 1500 S auf Nr. 5357. 7551. 23 236. 55 060. 84 345. 112765. 154 212.
1065 238.
34845. 73 092. 935545. 142903. 168 361.
13 787. 39 803. 69 643. 109727. 113855. HB2 2386.
14104. 33704. 76309. 119649. 147151. 1565 317.
179 298.
2. 7461. 78 570. 119399. 139170. ). 15261. 55 070. 75 222. 9277. 133 418. 161 823.
181 345.
AUntersuchungs · Sachen.
Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
S & 2 σk
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗E Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
desellsc.
I) Untersuchungs⸗Sachen. 6
42623 vril ĩs
( 1 *
K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen. In der Strafsache gegen die abwesenden Militär⸗ pflichtigen: 1) Josef Abele, Knecht, geboren 1870 zu Jagstzell, O. A. Ellwangen, zi daselbst, 2) Jofef Friedrich Bullinger, Metzger, geb 4. Juni 1871 zu Ellwangen, zuletzt w st . s8 Degenfelder, Ba Januar 1871 zu Unterwilflingen, wangen, zuletzt wohnhaft daselbst, 4) Franz aver Diemer, geboren tober 1870 zu Konradsbronn, Gde. Wö Ellwangen, zuletzt wohnhaft in Ellenberg, Ellwangen, 5) Martin Gänsmantel, Maler, 7. Mai 1870 zu Ellwangen, zuletzt wohnl elbst, 6) August Greiner, Wagner, gebore zember 1871, zu Rattenharz, Gde. O.⸗A. Welzheim, zuletzt wohnhaft in V O. A. Welj;heim, 7) Georg Grimminger, Wagner, geboren den 30. Juni 1870 zu Lauchheim, O.⸗A. Ellwangen, wohnhaft daselbst, Paul Hermann Gunßer, Metzger, geboren den Januar 1872 zu Schorndorf, zuletzt wohnhaft daselbst, 3) Friedrich Henninger, geboren den 3. März 1871 zu Ellwangen, zuletzt wohnhaft daselbst, 10 Josef Hofer, Metzger, geboren den 9. April 1871 zu Steinenbühl, Gde. Bühlerzell, O.⸗A. Ell⸗
— 7 . — * 2 1 21 — *
GE! 775
—
* — — 8
1II Alois Linder, g 15. August 1870 zu Birkenzell,
882 S Gde. S 6
O-A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft in Wörth,
Bauernknecht, geboren de Des im
8
Ellwangen, Die Untersuchur 2 . Ratibor, den 7. zu Bühlerzell, O. A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft Königliches La Philipp.
12) Philipp Maier, geboren den 77. August 1870
aselbst,
13) Alois Franz Müller, geboren den 20. Mai 1870 zu Westhausen, O. A. Ellwangen, zuletzt wohn⸗ haft daselbst, ö
14) Karl Neustadt, geboren den 17. Oktober 1868 ö,, O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft alelbst,
15) Albert Julius Ottenbacher, Bäcker, geberen den 27. August 1870 zu Fellbach, O.⸗A. Cannstatt, zuletzt wohnhaft in Plüderhausen, O. A. Welzheim,
16 Sebastian Raumolf, Schreiner, geboren den 23. Januar 1871 zu Unterwilflingen, O. A. Ell⸗ wangen. zuletzt wohnhaft daselbst,
173 Michael Römer, geboren den 24 Oktober 1870 zu Unterknausen, Gde. Rosenberg, O. .A. Ell⸗ wangen, zuletzt wohnhaft daselbst,
18) Josef Schabel, geboren den 29. März 1871 zu Pfahlheim, O. A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft in Daselbach, Gde. Ellenberg, S.⸗A. Ellwangen,
19) Martin Jakob Schanbacher, Weingärtner, Rboren den 28. Dezember 1872 zu Hebsack, O.⸗A. Schorndorf, zuletzt wohnhaft daselbst,
20) Adolf Schlotz, Flaschner, geboren den 15. Juli
412626
2 29
nahmt worden,
42625 Durch
worden:
1870 zu Mittelh in Ellwangen, 21) Emil Wilheln
t Mark mit
.
Commis Osk
7 898 7 des stehen
1 For vpn G 3 3 [11 L 111 242* 1111 12 .
zuletzt wohn— 31 1e h 111
2 J Vene Foro Metzger, geboren
= —— A Schorn⸗ — * — — W *
Stumm,
M* o Er ö Wagner, geboren den
2 . 8 H Schorn⸗ — ** — — ***
21 — * * belegt worden.
28:12
zler.
—* * ltĩch * ö *
SJ Un wall en
* TY md 8 8 teustadt VB. S., 18 * als Wehr— 56 = 8 * 2 . 22 Absicht, sich dem Eintritt in 4 23 oder der Flotte Bundesgebiet * 51 ärpflich 0 r militarpifl tiger
8 . r* O8 auoh rr 11 gehalten
Seeres
TD ULELSTrt
ö afgesetzbuchs
3 2. . * * 5 8 D 8 Ihren bo di rastammer des
wangen, zuletzt wohnhaft daselbst, Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet.
Deutschen
igeschuldigten wird bis zum Betrage von Drei⸗
Reich ß nr RH 2 Mor 9 Reiche befindliche Vermögen
5 3e * 39 *
= wiag beleg
igshaft wird nicht angeordnet.
Beschluß Landgerichts hier vom 17. Oktober 1892 ist die Be⸗ schlagnahme, welche über das Vermögen der nach⸗ genannten Wehrpflichtigen verhängt war, aufgehoben
Oktober 1892. ndgericht. II. Strafkammer.
Goede. Bernard.
K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen.
In der Strafs
I Christian Keifer, Bäcker, geboren den 2. Juni 1860 zu Oberurbach, O.⸗A. Schorndorf,
2) Johannes 23 Zimmermann, geboren der 28. Juni 1860 zu O
wegen Verletzung der Wehrpflicht schluß der hiesigen Strafkammer vom 29. v. M. ge⸗
8 00
ache gegen
erberken, O. A. Schorndorf, ist durch Be⸗
mäß § 326 der St. P. O. das Vermögen der beiden genannten je bis zum Betrag von 400 M beschlag⸗
Den 20. Oktober 1892. S. Staatsanwalt: Mezler.
der Strafkammer Kaiserlichen
3 Max KWoscol, 6. Kreis Rybnik, wohnhaft ge, 5. Juli 1869 *.
Rom r . erschei . zend verdächtig erscheint:
Bauer, Emil, 3 Fuhrmann, Mombronn, 4 Cartier, Emil, gel Saargemünd, den 13
Der Kaiserliche Er
f ö
) Levn, Leopold, ;
3
)
2 Anfgebote, znfellungen und dergl.
In Sachen, den Konkurs über das Vermögen des Gastwirths Hermann Müller in Reislingen betreffend, wird auf Antrag des Konkursverwalters
die Zwangsversteigerung des dem Gemeinschuldner 4 2 * „ . 2 gehörigen Ackerhofes Nr. a3 sammt Zubehör in
, ö e Reislingen verfügt und Termin zur Zwangsversteige—
rung auf Freitag, den 9. Dezember er., Nach— mittags Rr Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte
Vorsfelde, im Müller'schen Gasthause zu Reislingen angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Frundbuchauszug und Verkaufsbedingungen liegen 28. d. Mts. ab in der Gerichtsschreiberei aus, uch können die Grundstücke besichtigt werden. Vorsfelde, den 19. Ottober 1892. Herzogliches Amtsgericht. Horenburg.
142713 Bekanntmachung. Samstag, den 26. November 1892, Vor⸗
fügung die zur Konkursmasse der Actiengesellschaft Nassauische Portland⸗Cement⸗ und Chamotte⸗Fabrik
mittags 11 Uhr, werden auf richterliche Ver⸗
zu Haiger gehörenden, unmittelbar am Bahnhof Haiger belegenen Immobilien, bestehend aus den für eine Jahresproduction von ca. 100 000 Faß erfor⸗ derlichen Gebäuden Ringöfen, Schachtöfen, Maga⸗
*
schreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts hierselbst, Zimmer Nr. 1, versteigert. Dillenburg, den 17. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
42640
Von Herrn Lehrer Ernst Benno Haupt in F stein, in Vertretung seines unmündigen S Carl Reinhold adopt. Köhler daselbst, ist das
K. S. Staat zur Vertretung übergegangenen 400
Schuldscheins der Anleihe der ⸗
Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie vom 1. März 1866,
1
anhängig gemacht worden.
Dresden, den 19. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib. Heßler.
42637] Aufgebot. Der Korbmacher Carl Lau zu Krackow hat das 2
Aufgebot einer von Termino Antonii 1881 datirten,
gebotsverfahren zu Kraftloserklärung des auf den vormal. Leipzig
Serie 97 Nr. 4840 über 100 Thaler hier bear
— ö.
6
221
.
w . ,,,, 1 6
112.
—
— Er Raul wird au em auf Sonnabend, den 17.
anzumelden und die Talons v die Kraftloserklärung de Hadersleben, den
Föniali
3 Mwnts -er; MC IISIU . =
4 22ob! Nachdem
.,. . Verlust der * 8:
en bezw Nassauischen Lar
J n r. 1 aul
zinen sowie einem Trockengebäude mit vier Casseler efen, welches sofort wieder zur Chamottefabrika⸗ kation eingerichtet werden kann, mit einer Gesammt-⸗ grundfläche von 2 ha St a 88 4m in der Gerichts
w 036
6
n ing ILitt. Me. 362 übe
ö —
. erfabrens und aber
— en,
). we lo wird:
9 a dor He ö bet
Zinsabschnitte zu den unter 2 und 5 Schuld verschreibungen an den etwaigen
en etwaigen Ueberbringer der unter 1 erwähnten Schuldverschreibungen und d
1893, Mittags
t zember Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten
a. der Nassauischen Landesbank die Ausg
*
, Herichte
1
1802.
.
er;
1886
* 2 9I.Fο mg des Aufgebot⸗
r. Urkunden
1 * 8
2 e
der Talons (Zinsleisten) vor der richterli ledigung der Sache, sowie der Zahlungsleistung an
bis 5 incl. er Coupons
.
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r, re. e e .
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me , . e, e. . 6 2 — w ra
K— —
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