1892 / 259 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Staats Anzeiger.

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des Arntschen Reich Anzeigers

und Königlich Hreußischen Staats- Anzeiger

M 259.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Stabs- und Bataillons⸗Arzt Dr. Weißer beim 1. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 31 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse mit der Krone, ö dem RegierungsRath Steinhausen im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, dem AUrchidiakonus em. Pröm mel zu Fürstenwalde a. Spree, dem Rittergutsbesitzer und Kreisdeputirten, Rittmeister 4. D. von Bredow auf Buchow⸗Karpzow im Kreise Osthavelland, dem Bürgermeister von Baußen zu Nauen, desselben Kreises, Und dem Stadtverordneten⸗Vorsteher, Rentmeister David ebendaselbst den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Beigeordneten, Fabrikbesitzer Ringewaldt zu Nauen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Stadtförster Kleinod zu Nauen, den bisherigen Gemeinde⸗Vorstehern Rohrschneider zu Lünow im Kreise Westhavelland, Schaale zu Haage, desselben Kreises, Kähne zu Sentzke, desselben Kreises, und Scheele zu ö desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen, owie dem Second⸗Lieutenant Freiherrn von Hammerstein⸗ Ges mold J. vom Königin Augusta Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment Nr. 4, commandirt zur Dienstleistung bei der Inspection der Infanterieschulen, und dem Gefreiten Wredenhagen vom Pionier⸗Bataillon Nr. 15 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Comthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Präsidenten des Bundesamts für das Heimathwesen ind Vorsitzenden der Reichs⸗-Schulcommission Weymann zu Berlin; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Bankdirector Richter, Erstem Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗Hauptstelle zu Mannheim; sowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Telegraphenamts⸗Kassirer Hanssen, commissarischem Postinspector zu Leipzig.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Postpacketverkehr mit Liberia.

Vom 1. November ab können Postpackete ohne Werth⸗ angabe im Gewicht bis 5 kg nach Liberia versandt werden. Die Postpackete müssen frankirt werden. Die Taxe be⸗ . ö Rücksicht auf das Gewicht 1 S6 80 3 für jedes acket. Ueber die Versendungsbedingungen ertheilen die Post— anstalten auf Verlangen N. ? ; * Berlin W., den 27. Oktober 1892. Der Staatssecretär des Reichs⸗Postamts. von Stephan.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Gesandten in Bern, Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn von Bülow zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim . Stuhle, auf Grund des 5 28 des Landes⸗Verwaltungsgesetzes vom 30. 263 1883 (Gesetz Samml. S. 195) den Regierungs⸗Rath Lr. Bloem zu Düsseldorf zum zweiten Mitgliede der ersten Abtheilung des Bezirksausschusses zu Düsseldorf auf Lebens— zeit und den Regierungs-Rath Metz daselbst zum Stellvertreter des zweiten ernannten Mitgliedes jener Abtheilung auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Be ere f ges sowie ö den, bisherigen Inspector des r nne der Francke schen Stiftungen zu Halle a. S., Professor Dr. Kramer zum Provinzial⸗Schukrath zu ernennen, ferner dem Regierungs⸗Secretär Wilde zu Bromberg bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. ;

Berlin, Dienstag, den 1. November, Abends.

Auf Ihren Bericht vom 11. Oktober d. J. will Ich dem Kreise Jerichow 1 im Regierungsbezirk Magdeburg gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unterhaltung der Chaussee von Möckern nach Leitzökiu das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Ethan ee, , Hanif vom 29. Februar 1840 (GesetzSamml. S. 4 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zu⸗ sätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen 3 Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 an⸗ gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeipergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die ein⸗ gereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Marmor⸗Palais, den 17. Oktober 1892.

Wilhelm R. ö Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Majestät die Königin Olga von Württemberg die Trauer auf drei Wochen an. .

Die Damen tragen schwarzseidene Kleider, und zwar die ersten vierzehn Tage mit schwarzem Kopfputz, schwarzen Hand⸗ schuhen, schwarzen Fächern und . Schmuck, die letzten acht Tage mit weißem Kopfputz, grauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen. .

Die Herren nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Arm. Die Herren vom Civil tragen zum gestickten Rock in den ersten vierzehn Tagen bei großer Gala schwarze Kniehosen, schwarze Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schnallen und Degen mit schwarzer Scheide, in den letzten acht Tagen blanke Schnallen, zur halben Gala die gold⸗ ö silberbordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform und in dem einen wie in dem anderen Falle den gold⸗ , n,. silberbordirten Hut mit weißer Feder; zur kleinen Uniform dagegen schwarze Unterkleider (beziehungsweise Kniehosen, schwarze . Strümpfe und Schuhe mit schwarzen Schleifen. In den ersten vierzehn Tagen tragen die Herren schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe, in den . acht Tagen schwarze seidene Westen und graue Hand⸗ schuhe.

Berlin, den 1. November 1892.

Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Polizei-Secretär Friedrich Wilhelm Schmidt

ist zum Geheimen expedirenden Secretär und Calculator im Ministerium für Handel und Gewerbe ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium. Dem bisher im Fingnz⸗Ministerium angestellten Rechnungs⸗ Rath Beyer ist die Stelle des Dirigenten des Königlichen Haupt⸗Stempel⸗Magazins in Berlin verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗-Angelegenheiten.

Der Provinzial-Schulrath Dr. Kramer ist dem Provin⸗ zial⸗Schulcollegium zu Magdeburg überwiesen worden.

Der bisherige OberamtsPhysikus Dr. Maßmann zu Sigmaringen ist aus dem Oberamtsbezirk Sigmaringen als Kreisphysikus in den Kreis Dramburg versetzt worden.

Ober⸗Verwaltungsgericht. Bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht ist der bisherige Polizei⸗ Secretär Stutzer zum expedirenden Secretär und Registrator ernannt. ;

Die Nummer 33 der Gesetz⸗-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 577 die Verordnung, betreffend die Wiederherstellung eines verloren gegangenen Grundbuchblattes des Amtsgerichts in Marienburg. Vom 17. Oktober 1892; und unter Nr. 9578 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Düren, Gemünhd, Blankenheim, Bergheim, Lennep, Remscheid, Lebach, Hermeskeil und Saar⸗ burg. Vom 14. Oktober 1892.

Berlin, den 1. November 1892.

Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

etwa dreiviertel Stunden in Anspru

Berlin Sn, Wilhelmftraße Nr. 32. KR

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

I) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Juni 13892, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin zur Erwerbung der zur Freilegung und Regulirung mehrerer Straßen strecken erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 30 S. 295, aus⸗ gegeben am 22. Juli 1892;

2 das am 25. Juli 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Meliorationsgenossenschaft zu Beßlich im Kreise Trier (Land) durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 37 S. 443, ausgegeben am 16. September 1892

3) das am 28. Juli 1892 Allerböchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband der Reichenberger und Welinker Rosenauen im Danziger Deichverbande, Kreises Danziger Niederung. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 35 S. 333, ausgegeben am 17. September 1392;

) der Allerhöchste Erlaß vom 14. August 1892, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Chaussee⸗ gelderhebung an den Kreis . für den Bau einer Chaussee von Szillen⸗Jurgaitschen über Babillen nach Jägerkrug und von dieser abzweigend einer Chaussee von Grüneberg bis zur Grenze des Kreises Niederung, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gum⸗ binnen Nr. 33 S. 252, ausgegeben am 21. September 1892;

5) der am 26. August 1892 Allerhöchst vollzogene II. Nachtrag zu dem Statut des Vogtsdorf⸗Halbendorf⸗Zelasnoer Deichverbandes vom 13. Dezember 1382 beziehungsweise vom 16. April 1889 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 40 S. 301, ausgegeben am 30. September 1892; z

6) der Allerhöchste Erlaß, vom 19. September 1392, betreffend die Verleihung des Enteignunzsrechts an den Kreis Naugard für die von ihm zu bauende Kreischaussee von Ihnazoll über Priemhausen, Rosenow und Darz nach der Massow⸗Stargarder Chaussee unweit der Stadt Massow, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 42 S. 321, ausgegeben am 21. Oktober 1892.

Aichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. November.

Das Wittenberger Fest fand gestern Abend mit der Abreise Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Allerhöchstseiner Fürstlichen Gäste, die etwa um 63 Uhr erfolgte, seinen Abschluß. Von den fest⸗ lichen Veranstaltungen zu Ehren Seiner Majestät und zur Erinnerung an die Reformation ist zunächst noch über den historischen Festzug zu berichten, den Beide Kaiserlichen Majestäten mit den Prinzen⸗Söhnen und Allerhöchstihren Gästen sowie den Suiten von dem vor dem Lutherhause erbauten Podium in Augenschein nahmen. Die

Majestäten und die Höchsten Herrschaften nahmen auf Sesseln Platz und ließen nun den an malerischen

Gruppen reichen und glänzend ausgestatteten Festzug, der 3 nahm, an Sich vor⸗

überziehen. Der Festzug war eine Geschichte der Stadt Wittenberg in lebenden Darstellungen und begann. mit der . Albrecht's des Bären, der sich als der Erste der Landschaft ittenberg fürsorglich angenommen hatte. Wie bei dieser Gruppe so waren auch bei allen übrigen die Costüme streng historisch, und die Darstellungen suchten den Hauptcharakter der Zeit, der sie galten, zum Ausdruck zu bringen. Zahlreiche Pferde und die costümirten Trompeter und Musikanten wurden von Cavallerie⸗Regimentern gestellt; ebenso hatten sich neben einer großen Zahl von Wittenberger Männern, Frauen und Kindern zahtreiche Offiziere der Garnison sowie Mit⸗ glieder alter sächsischer Adelsfamilien an der Veranstaltung mitwirkend betheiligt. Den Mittelpunkt mehrerer Gruppen bildeten große Prunkwagen, auf denen die Hauptvertreter ihrer Zeit so z. B. Luther, Melanchthon und andere Mit⸗ kämpfer der Reformation sonwie charakteristische Ideen einer Epoche in Personification dargestellt waren. Der größte dieser Wagen stellte die Buchdruckerkunst vor, die fär die Verbreitung der protestantischen Lehre sich so wirksam erwiesen: eine in vollem Betrieb befindliche Druck⸗ maschine producirte als Festblatt einen Abdruck des ersten Blattes der ersten in der Königlichen Bibliothek zu Berlin

befindlichen Lutherbibel, das unter die Zuschauer ver⸗ theilt wurde. Ein anderer großer Prunkwagen stellte die Gründung der Universität Wittenberg dar. In

historischer Reihenfolge schlossen sich an die i Albrecht's des Bären als Hauptvertreter geschichtli

Epochen Albrecht II, der Wittenberg im Jahre 1293 Stadt⸗ rechte verliehen, der erste sächsische Kurfürst Rudolf J, der Gründer der ältesten Schloßkapelle, ferner Friedrich der Weise, Wilhelm der Schweiger, der die Reformation in dem Niederlanden, Christian IV., der sie in Dänemark ein⸗ führte, und Gustav Adolf an. Dann kamen Gruppen aus dem siebenjährigen und den Befreiungskriegen. Diese letztere Gruppe wurde von dem Offiziercorps des 20. Infanterie- Regiments zur Darstellung gebracht; die letzte große Gruppe

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