1892 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

e . , .,

e, /

* w

Bekanntmachung. Ueber die Thätigkeit der ärztlichen Schiffscontrolstationen im Stromgebiet der Oder vom 16 bis 31. weren 1892 ein⸗ schließlich wird folgende ziffernmäßige Zusammenstellung zur Kenntniß gebracht:

ah der festgestellten Erkrankungen

Controlstation.

Fahrzeuge. Zahl der desinficirten Fahrzeuge. Zahl der revidirten Personen. cholera⸗ verdächtige

Zahl der revidirten Erkrankungen krankungen

Oder⸗Controlstation 1 in Gartz a. O.:. Oder⸗Kontrolstation 1 in a , . Oder⸗Controlstation II 1 Oder⸗Controlstation IV in . a. O. Oder⸗Controlstation V in Fürstenberg a. O. Warthe⸗Controlstation 1 in rin Warthe⸗Controlstation I in Lande berg a. W.. Netze⸗Controlstation 1 in Czarnikan.. Netze⸗Controlstation 1 Swine⸗Controlstation in Swinemünde. Neben⸗Controlstation am ecker⸗Kanal Peene⸗Controlstation 1 in Wolgast . Peene⸗Controlstation II in Anklam Peene⸗Controlstation III. i Demmin Gemeinschaftlich preu⸗ ßisch⸗ mecklenburgischer Ueberwachungsdienst auf Peene und Trebel 266 Außerdem hat die von dem Königlichen Polizei⸗Director zu Stettin eingerichtete ärztliche Schiff scontrole im Hafenbezirk Stettin in der Zeit vom 16. bis 31. Oktober d. J. folgende Er⸗

iss bt: ge bnisse gehabt Summe 395 1765 30 50 ö

Or * D 82

Bemerkungen: Zu 2. Die Station ist am 23. d. M. von Schwedt a. O. nach

ohensaathen verlegt worden. . d Zu 14. Die Station hat ihre Thätigkeit am 15. d. M.

begonnen.

Zu 15. Der Ueberwachungsdienst wird seit dem 27. d. M. im Umherfahren ausgeübt. Stettin, den 31. Oktober 1892. Der Staatscommissar für die Cen dhe nf, im Stromgebiet der Oder. üller.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. November.

Seine Majestät der Kaiser und König fuhren am Montag Morgen um 8 Uhr 15 Minuten von der Wildpark⸗ station ab, um in Wittenberg der Einweihung der Schloßkirche beizuwohnen; die Rückkehr nach dem Neuen Palais erfolgte kurz nach 9 Uhr Abends. .

Gestern nahmen Seine Majestät von 11 Uhr an den Vortrag des Chefs des Militärcabinets und von 125 Uhr an militärlsche Meldungen entgegen. Im Anschluß hieran hatten der Premier-Lieutenant von Roerdansz und der Lieutenant zur See Philipp die Ehre des Empfangs, jener, um die Orden seines verstorbenen Vaters, des Generals der Artillerie z D. von Roerdansz, dieser, um die Orden des verstorbenen Vice⸗ Admirals Deinhard zu übergeben. Hierauf nahmen Seine Majestät die Monats-Rapporte der Commandeure der Leib⸗ Regimenter entgegen. 9

Heute Vormittag nahmen Seine, Majestät um 10 Uhr den Vortrag des Chefs des Civilcabinets sowie daran an⸗ schließend den Vortrag des Minister-Präsidenten und des Flnanz-Ministers entgegen und empfingen darauf den Chef bes Generalstabs der Armee zur Meldung aus Anlaß seiner Rückkehr vom Urlaub.

Dem Magistrat der Stadt Berlin ist auf die an Ihre Majestät die Kaiserin und Königin gerichtete Ge— burtstags⸗Glückwunschadresse das folgende hilen m cn Dan k⸗ schreiben zugegangen:

Dem Magistrat von Berlin danke Ich aufrichtig für den Mir zu Meinem Geburtstage erneut dargebrachten Ausdruck guter Wünsche und treuer Gesinnung. E ist wahr, daß Ich auf ein reich gesegnetes Jahr in Meinem Hause zurückblicke. Mit freudigem Stolze konnte Ich die Entwickelung Meiner Söhne verfolgen, und die Geburt Unserer Tochter erfüllte Mein Herz mit Dank gegen Gottes Güte. Wenn Ich auch in dem ab— gelaufenen Lebensjahre bestrebt war, leiblicher und sittlicher Noth durch Förderung und Anregung christlicher Liebesthätigkeit entgegenzuwirken, so bleibt doch auf diesem Gebiete noch sehr Vieles zu thun übrig, und

Ich vertraue gern, daß es der Magistrat auch fernerweit an opfer⸗

williger Mitarbeit nicht fehlen lassen wird. Neues Palais, den 27. Oktober 1892. Auguste Vietoria, Kaiserin und Königin. An den Magistrat von Berlin.

Dem Bundes rath sind neuerdings wieder einige Theile des Etats für 1893/94 age ngen und zwar der Etat über den Reichs- Invalidenfonds, der Etat über den Allgemeinen Pensionsfonds, der Etat der Einnahmen an Stempelabgaben und der Etat der Reichsdruckerei.

Nach dem Ergebnisse von Versuchen⸗ welche seit einer Reihe von Jahren in mehreren Eifenbahn⸗Virectionsbezirken ge⸗ macht worden sind, kann vielfach ein erhöhter Schutz der von der Eisenbahn durchschnittenen Waldungen, ins esondere der Nadelholzwaldungen, gegen Entzündung durch Funken⸗ auswurf der Locomotiven damit erreicht werden. daß die vorhandenen Forstschutzstreifen mit Laubholz in niederem Umtriebe aufgeforstet werden. Derartige Anpflanzungen find geeignet, sowohl die Funken aufzufangen und unschãdlich u machen, als auch das Wachsthum ,, . auf dem Erdboden hintanzuhalten Es edarf hierzu der Erzielung möglichst dichten Laubwerks in solcher Höhe, wie sie die Rücksichk auf den Schutz der Eisenbahn gegen Gefährdung durch Windbruch zuläßt. Die einzelnen Bäume müssen in folcher Anordnung und in solchen Abständen von einander angepflanzt werden, daß das nicht ganz vermeidliche Aufbrechen des Bodens und das Entfernen des trockenen Landes möglichst erleichtert wird. Mehrfach wird außerdem das Wundhalten eines etwa 2 m breiten Streifens oder die Anlegung eines Grabens zwischen der Laubholzanpflanzung und dem zu schützenden ar l empfohlen.

Welche Holzart sich für den angegebenen Zweck am besten eignet, hängt selbstverständlich von den örtlichen Verhãltnissen im kin zt ab und wird zweckmäßigerweise nicht ohne Zu⸗ ziehung eines Forstsachverständigen zu prüfen sein Im allgemeinen scheinen sich Birken und Meiden am meisten zu bewähren, weniger Buchen, Eichen und Akazien; Versuche mit Weißerlen sind noch nicht abgeschlossen, ebenso solche mit An⸗ pflanzungen von schottischer 6 und schwedischem Bocks⸗ dorn. Durch Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten sind die Eisenbahn⸗-Directionen von diesen Ergebnissen in Kenntniß gesetzt worden.

Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen-⸗Meiningen, General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde⸗Infanterxie— Division, hat sich für heute und morgen nach Gotha begeben.

Der neuernannte Kaiserliche Botschafter bei der Hohen Pforte, Oberst-Truchseß und Wirkliche Geheime Rath Fürst von Radolin ist in Konstantinopel eingetroffen und hat die Geschäfte der Botschaft übernommen.

Der Chef des Generalstabs der Armee, General⸗ Lieutenant Graf von Schlieffen II., General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der General-Stabsarzt der Armee Dr. von Coler, Wirkliche Geheime Rath, Chef des, Sanitäts-Corps und der Medizinal-Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums, hat sich mit Urlaub nach Pommern begeben.

Der Wirkliche Geheime Ober-⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider im Ministerium ver geistlichen, Unterrichts- und Mebizinal⸗Angelegenheilen ist aus der Provinz Sachsen zurück—⸗ gekehrt.

S. M. S. „Alexandrine“, Commandant Capitän zur See von Frantzius, ist am 1. November in Anping Insel Formosa) eingetroffen und beabsichtigte heute wieder in See zu gehen.

Sachsen.

Dres den, 1. November. Ihre Majestät die Königin ist, wie das „Dr. J.“ meldet, gestern Abend und Seine Majestät der König heute früh von Sibyllenort in der König⸗ lichen Villa Strehlen wieder eingetroffen.

Württemberg.

Stuttgart, 1. November. Für die Truppen des XIII. (Königlich Württembergisches Armee⸗Corps sind be⸗ züglich der Trauer folgende Bestimmungen getroffen worden:

In der ersten Abstufung der sechswöchigen Landestrauer, bis zum Tage nach erfolgter Beisetzung, tragen sämmtliche Offiziere das Wappen und die Cocarde am Delm oder Gapka, die Epauletten mit ö. die Achselstücke, das Portepee, die Schärpe und das Kartusch⸗

andelier mit Flor überzogen und einen Flor an dem linken Oberarm; die Generale außerdem zur. . Uniform die Achselbänder mit Achselschnüren, die General⸗ Adjutanten, Generale à la suite und Flügel = Adjutanten die Achselschnüre, die Ulanen⸗Offiziere die Fangschnüre mit Flor über⸗ zogen. In der darauf folgenden zweiten Abstufung wird von sämmt⸗ lichen Sffizieren der Flor am linken Oberarm getragen. Die Offiziere derjenigen Regimenter, deren Chef die verewigte Königin⸗ Wittwe Olga Majestät war, Grenadier⸗Regiment Königin Slga Rr. 119 und Dragoner⸗Regiment Königin Olga Nr. 25, tragen den Flor um den linken Oberarm noch weitere sechs Wochen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Sanitãts Offiziere und oberen Beamten. Solange als die für die Offiziere c. des be⸗ treffenden Truppentheils bestimmte Trauer währt, tragen die Fahnen und Standarten zwei lange herabhängende Flore, welche unter der Spitze befestigt und auch bei verhüllten Fahnen ze. angelegt werden. Bls zum dritten Tage einschließlich nach der Beisetzung ziehen die Wachen still auf und wird bei den Truppen kein Spiel gerührt.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Gestern sind in Prag die czechischen Partei⸗ vertreter der Landtage von Böhmen, Mähren und Schlesien zusammengetreten, um über ihre künftige Haltung der Regierung gegenüber gemeinsam zu berathen. Dem „W. T. B. zufolge nahm die Versammlung einstimmig nachstehende Resolution an:

„Die Conferenz, die an ihren langjährigen, auf die Verwirklichung des Staatsrechts und die Sicherung einer angemessenen Vertretung

der böhmischen Länder im Kronrathe, die Durchführung erechter Wahlordnungen und gleichen Rechts für die Nationen in den ändern der böhmischen Krone sowie auf die Entfaltung der Selbstverwaltung hinzielenden Grundsätzen festhält, erklärt ihre Bereitwilligkeit zur energischen, einigen Vertheidigung und Durchfũhrung derselben und erachtet zu diesem Zwecke eine Verständigung aller Parteien für vortheilhaft.“

In Prag sollte vorgestern die Uebernahme der von der Prager Stadtgemeinde erbauten neuen Landwehr⸗Kaserne seitens des Militärärars . die Vertreter des letzteren erklaͤrten jedoch, wie der Wiener „Presse' gemeldet wird, daß sie nicht in der Lage seien, das Gebäude zu über⸗ nehmen, falls die Prager Stadtgemeinde bei ihrer Forderung beharre, daß die Aufschrift an erster Stelle (links) in czechischer und an zweiter Stelle (rechts) in deutscher Sprache angebracht werde. Die Vertreter der Stadtgemeinde wiesen auf Südtirol hin und beharrten bei ihrer Forderung. Das Militärärar übernahm daraufhin das Gebäude nicht.

Bei der Berathung des Etats des Handels⸗ Ministeriums im Finanzausschusse des Unterhauses erklärte der Handels⸗Minister, die Regierung habe recht⸗ zeitig Schritte unternommen zur Sicherung der Stabilität der Handelsbeziehungen mit Serbien Die Theilnahme an der gelungenen Ausstellung in Philippopel habe die Position Ungarns in Bulgarien auch in commerzieller Und industrieller Hinsicht gekräftigt. Die Theilnahme des Landes an der Ausstellung in Chicago sei wegen mangelnden Interesses in den Industriekreisen nicht 6 doch sei die Theilnahme einzelner ungarischer Firmen nicht verwehrt. Hinsichtlich des Vertrages mit Rumänien könne er (der Minister) zur ger keine Mittheilung machen. Er habe Vorkehrungen getroffen, daß der ermäßigte Weinzoll nur im Nachbarverkehr mit Italien zur Anwendung gelange und daß nur italienische Naturweine eingeführt würden.

Großbritannien und Irland.

Die gestrigen Londoner Morgenblätter widmen der Feier in k beifällige Artikel und rühmen ins⸗ befondere den Geist der Duldung, der die Rede des Deutschen Kaisers beseele. . .

Am Montag fand ein Ministerrath statt, in welchem, der „Mgdb. Ztg.“ zufolge, als Hauptgegenstand die irische Homerulebill sowie andere Vorlagen, die gleichzeitig mit ihr im Parlament eingebracht werden sollen, erörtert wurden.

Die Königlich« Proclamation, durch welche das Parlament bis zum 13. Dezember vertagt wird, ist nur als eine dem Herkbmmen entsprechende formelle Maßregel an⸗ ufehen. Die Kammern werden kurz vor Ablauf dieses

ermins weiter vertagt werden, und zwar, wie die „Times? glaubt, bis zum Januar, um in der letzten Hälfte dieses Monats zur Erledigung der Geschäfte zusammenzutreten.

Der Premier-Minister Gladstone wird auf den Rath seines Arzles dem Lord-⸗Mayors-Bankett in der Guild⸗ hall, am 9. November, nicht beiwohnen.

Die am Sonnabend in Dublin abgehaltene Wochen⸗ versammlung des irischen parlamentarischen Comites unter dem , des Abg. Michael Davitt hat einstimmig folgenden, vom Deputirten Healy beantragten und von W. Bin unterstützten Beschluß gefaßt: Der vom Erzbischof Eroke gestellte Antrag auf Zurückerstattung der Paxiser Fonds und deren Deponirung im Namen von drei Cura⸗ foren wird angenommen, ebenso der Antrag, daß der Erz— bischof selbst als einer dieser Curatoren fungiren soll.“

Frankreich.

Seine Kaiserliche Hoheit der Groß fürst Wladimir von Rußland begiebt sich, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, heute nach Stuttgart, um als Vertreter des Kaisers von Rußland der Beisetzung der Königin Olga beizuwohnen.

Aus dem Etat der französischen Armge für 1893 bringt die „Straßb. Post“ einen ausführlichen Auszug, dem wir Folgendes entnehmen: . . .

Seit dem Kriege, also von 1871 bis jetzt, sind in Frankreich 15 3685 Millionen Franes für das Heer verausgabt worden; rechnet man dazu die während dieser Zeit gezahlten Ruhegehälter für Militär⸗ personen und den Bau strategischer Eisenbahnen mit S6. Millionen, so ergiebt dies, ungerechnet die Ausgaben für die Maxine, einen Betrag bon rund 18 Milllarden. Hiervon wurden 2851 Millionen für Lie Wiederherstellung und Neubeschaffung von Heeresgeräth und 11774 Millionen für die Unterhaltung und Vorbereitung der militärischen Streitkräfte verausgabt. Aus den Angaben über die Bewaf nung der Infanterie und Artillerie ergiebt sich, daß in fünf Jahren sämmtliche Lebelgewehre für die Infanterie und Cavallerie in franzö⸗ sischen Waffenfabriken hergestellt wurden und man jetzt mit der Her stellung derfelben für die übrigen Waffen und zum Vorrath beschäftigt ist. abei wird angeführt, daß das Lebelgewehr eine Anfangs⸗ geschwindigkeit von 632 m besitzt; die Seitenabweichung des Ge⸗ schoffes beträgt auf 200 im Entfernung 6 em und auf 1060 m Ent⸗ fernung 40 em; auf 5090 m wird eine eichene Holzplanke von 277 em und auf 20900 m noch eine solche von 8 em von dem Geschoß durch⸗ schlagen. Bei dem Genie ist eine Liste der Vertheidigungswerke bei⸗

efügt und dabei angegeben, ö. in den militärischen Bauwerken zur

in Unterkunft für 630 060 Mann und 124000 Pferde vorhanden ist, während sie im Jahre 1870 mit Einschluß derjenigen in den ab⸗ getretenen Provinzen nur 380 000 Mann und 75 906 Pferde betrug.

Die active Armee hatte im Jahre 1889 eine Stärke von 24 0065 Offizieren, 385 372 Mann und 89 702 Pferden; sie ist im Jahre 15523 auf 28 382 Offiziere, 484 015 Mann und 140 8759 Pferde angewachsen. Die Zahl der Gefechtseinheiten hat in gleicher Weise eine erhebliche Steiserung erfahren. So stieg bei der Infanterie die Zahl der Bataillone bon 372 auf 727; bei der Cavallerie die Escadrons bon 238 auf 448; bei. der Artillerie die Batterien von 329 auf 4566; beim Genie die Batgillone von 6 auf 22. Diefen Formationen der activen Armee müssen noch die Referveformationen beigezählt werden, wodurch eine Gesammtstärke von 1650 Bataillonen Infanterie, 00 Escadrons Capallerie und S0 Batterien entsteht, was mit Ein- schluß der Depottruppen einen Bestand von über 2 Millionen Mann ergiebt. Dabei ist die Reserve der Territorial Armee, ent⸗ h, unferer Landwehr zweiten Aufgebots, noch garnicht mit ein⸗ gerechnet, welche in 6 Jahrgängen ungefähr 850 000 Mann umfaßt, jedoch noch nicht vollständig organisirt ist. .

Die Friedensstärke des französischen Heeres für 1893 entspricht den Bestimmungen des 8 und ist als die Soll⸗ stärke zu bezeichnen, welche die active Arniee, die Gendarmerie und die Garde Räpublicaine umfaßt und 28 382 Offiziere und Gleichgestellte, II 823 Unteroffiziere, 8 233 Corporgle und Avancirte, 418 862 Ge- meine, im ganzen 572 290 Köpfe zählt, dazu 140 879 Pferde. Die Ausgaben sind jedoch nicht nach dieser Sollstärke, sondern nach der wirklichen Iststärke berechnet, die sich mit den bei der zahne befind⸗ lichen und abcommandirten Mannschaften auf 515 375 Köpfe be⸗ ziffert. Es ergiebt dies einen Minderbetrag von 56915 öpfen, welche auf die als krank im Lazareth, auf Urlaub, in Untersuchung, in Haft oder als fahnenflüchtig Abwesenden entfallen. Bei den Pferden fehlen 354 an der gesetzmäßigen Sollstärke; der Grund hier⸗ für liegt in der Verzögerung der Aufstellung der sechsten Escadron

Depretis wurde dagegen 1882 die Listenwahl mit dem 8.

bei den Spahis und in der Neuerrichtung nur eines Reiter⸗Regi⸗ ments im Jahre 1893 anstatt zweier Regimenter.

Die französische Infanterie setzt sich für das nächste Jahr, wie folgt, zusammen; 163 Linien- Infanterie Regimenter zu 3 Bataillonen mit 4 Compagnien; 30 Jägerbataillong zu 4 und 6 Compagnien, unter letzteren die Alpenbataillone; 4 . menter zu 4 Bataillonen mit 4 Compagnien; 5 Batasllone leichter afrikanischer Infanterie zu 6 Compagnien in Algier; 2 Fremden⸗Regi⸗ menter zu 4 Bataillonen mit 4 Compagnien nebst 1 Depot-Compagnie (Fremdenlegion). In dieser tritt danach eine Vermehrung um 2 Bataillone und 2 Depot- Compagnien ein, da es an Zuzug zu derselben nicht fehlt. Die Stärke aller dieser Truppentheile ist festgesetzt auf 12 251 Offiziere, Militär⸗Aerzte und chefs de musique, 21 472 Unteroffiziere mit 13 867 Gapitulanten und Commissionirten, sowie 394 485 Cor, porale und Gemeine, im ganzen 338 183 Köpfe. Es befinden sich darunter 3555 berittene Hauptleute und 10 berittene Lieutenants; es . außerdem noch 378 unberittene Hauptleute bei der Infanterie. Von dieser Stärke sind 515 Offiziere, theils zum Kriegs⸗Ministerium, zum Generalstab, zum besonderen Geniestab, zu den Mlitär⸗Bildungs⸗= anstalten, zu den inländischen Angelegenheiten, zum Nachrichtendienst und zur Schule für die Feldbefestigung abeommandirt. Für die In⸗ fanterie beträgt der Geldbedarf einschließlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes 129 159 670 Fr., was eine ö von fast einer Million gegen das Vorjahr ergiebt. Um aber die thatsächliche Steigerung zu erhalten, muß man, noch eine Million hinzufügen, welche für die Zahl der Fehlenden in Ansatz gebracht ist, d. h, für solche Mannschaften, welche wegen der Unzulänglichkeit der Jahres klasse überhaupt nicht zur Einstellung gelangen können und sich auf 4000 Mann beziffern. .

Die Cavallerie umfaßt gegenwärtig 13 Cürassier 30 Dra⸗ goner⸗, 21 Chasseurs⸗, 13 Husaren,,6 afrikanische Jäger⸗ und 4 Spahis Regimenter, zusammen S7 Regimenter. Im Jahre 1893 tritt ein neues Cürgssier⸗ Regiment hinzu, und es bleibt dann nach dem Gesetz über die Formirung der Cavallerie noch ein Regiment zu errichten, für welches die Gattung noch nicht bestimmt ist. Der Heereshaus—⸗ halt enthält aber schon die Stellen für alle 89 Regimenter, und zwar für 76 Obersten, 75 Oberst⸗Lieutenants (die zum theil Regimenter commandiren) 254 Majors, 996 Rittmeister, 1028 Lieutenants, 984 Sout⸗Lieutenants, im ganzen 3394 Offiziere, zu denen noch das ärzt⸗ liche und roßärztliche Persongl hinzutritt. Die Mannschaftsstärle beträgt für das nächste Jahr 73 996 Mann, was eine Vermehrung von 1833 Mann gegen das Vorjahr darstellt. Der geforderte Credit für die Cavallerie einschließlich der Reserveübungen beläuft sich auf S6 749 950 Fr., was einem Mehr von 1263 727 Fr. entspricht.

Bei der Artillerie sind für das nächste Jahr wesentliche Aen=

derungen nicht in Aussicht genommen. Die Stärke dieser Waffe ist auf 3719 Offiziere u. s. w., 37736 Unteroffiziere und Gemeine festgesetzt; in der Zahl der Offiziere sind 230 Lieutenantsstellen einbegriffen, die aus Mangel an Ersatz vorläufig nicht besetzt werden können. Die gesammte Artillerie beansprucht an persönlichen Ausgaben mit Ein⸗ schluß der Uebungen des Beurlaubtenstandes 35 277 360 Fr. oder 1155 634 Fr. mehr als im Vorjahre. Bei der Genietruppe treten ebenfalls keine erheblichen Veränderungen ein. Die Friedens⸗ stärke derselben ist auf 434 Offiziere und 11 819 Mann festgesetzt, wobei. die Mannschaftsstärke wegen der Vermehrung der Militär⸗ telegraphisten um 160 Mann gestiegen ist. Die Ausgaben sind mit 4919720 Fr. in Ansatz gebracht, was gegen das Vorjahr ein Mehr von 303 926 81, ausmacht. Für die Unterhaltung, Aus⸗ besserung und Verstärkungen der zahlreichen Befestigungen sind nur 2767 090 Fr. ausgeworfen, sodaß die Hingusschiebung der Pariser Stadtumwallung im nächsten Jahre voraussichtlich noch nicht zur Ausführung gelangt. . , eh Aus gaben sind mit 60 138 000 Fr. in Ansatz gebracht, eine Ermäßigung um fast 6 Millionen n, das Vorjahr, welches gegen früher schon eine Herabsetzung um 23 Millionen aufwies. Auf diese Weise werden zur Ausgleichung des Heereshaus—⸗ halts von Jahr zu Jahr die Ausführung von Arbeiten und die Ver— vollständigung der Bestände und Hun e hinausgeschoben. Nach dem Gesetz von 1888 waren 770 Millionen auf fünf Jahre, also bis zu Ende 1893, zu außerordentlichen Ausgaben bewilligt worden, und es würden daher für den Rest dieser Zeit noch etwa 300 Millionen zu verwenden sein. Für Pfer deersatz, Lebens mitt el und Fourage sind rund 138 Millionen bestimmt, was eine Gesammtverminderung für diese drei Titel um anderthalb Millienen ergiebt, Die Pferdestärke beträgt im nächsten Jahre 1535 mehr als bisher. Der Ersatz ist be⸗ rechnet auf ein Siebentel der Offizierspferde, Bahn⸗ und Rennpferde und ein Achtel der Mannschaftspferde. Danach müssen 2054 Offizierpferde angekauft werden, und zwar 1832 für das Mutterland, 176 für Algier und 46 für Tunis; ferner 113 Bahn. und Rennpferde und 12513 Pferde einschließlich Maulthieren verschiedener Art; für den Ankauf 0 . . . e e, rn . 6 ern. U Herden ollen, sodaß der Preis für ein Pferd si urchschnittlich au 1300 Fr. stellt.

Die Zeitung „Le radical“ von gestern bringt eine Depesche aus Kotonu, wonach der Oberst Dodds Montag früh seinen . Einzug in Abomehy, die Hauptstadt von Dahomey gehalten habe. Das Schicksal des Königs sei unbekannt.

Rußland und Polen.

In einer gestern in St. Petersburg abgehaltenen gemein⸗ samen Sitzung des Minister-Comités und des Reichsraths⸗ Departements für Reichsökonomie wurde, dem „W. T. B.“ fafglge, einstimmig beschlossen, die Mos kau-Kursk-Eisen⸗

ahn zu Neujahr 1893 zu verstaatlichen.

Italien.

Die auf nächsten Sonntag, den 6. November, aus— geschriebenen Kammer wahlen iner, wie man der „Köln. tg.“ aus Rom scheeibt, zum ersten Mal nach dem von der rüheren Kammer im April 1891 beschlossenen neuen Wahl⸗ gesez statt. Ursprünglich herrschte in Italien das Wahl⸗ verfahren nach Einzelcollegien, wie es schon das erste sardinisch. Wahlgesetz vom Jahre 1848, das unter Mit— wirkung Cavour's zu stande gekommen war, vorschrieb. Unter

der Minderheitsvertretung eingeführt. Nach diesem Gesetz wurde aber nur zweimal, 1886 und 1890 gewählt; die 508 Abgeordneten vertheilten sich darnach auf 135 Wahl⸗ collegien derart, daß jedes Collegium zwei bis fünf Vertreter wählte. Man war durch die Wirkungen des Listensystems Koh allenthalben enttäuscht, und schon Crispi mußte wenige Wochen nach der Wahl von 1890 versprechen, mit einem neuen Wah aach wieder zu dem alten Verfahren zurück⸗ ien. as Ministerium Crispi gelangte nicht mehr zur usführung dieser Zusage, aber unter seinem Nachfolger, dem Marchese di Rudini, kam auf Grund einer Vorlage aus dem Schoße der Kammer das jetzt gültige Wahlgesetz zu stande, welches die Einzelwahl in 568 Collegien wieder herstellte, und welches im vergangenen Sommer durch einige Bestimmungen über das Wahlverfahren ergänzt wurde, die eine äußere Bürg—⸗ i,. f en die Beeinflussfung und Verfälschung der Wahl en sollen.

Schweiz.

Der Bundesrath hat, wie man der „Frkf. Ztg.“ aus Bern berichtet, den Bundes⸗Präsidenten ermächtigt, das ihm von Frankreich und Venezuela in Sachen Fabriani angebotene Schiedsrichteramt zu übernehmen.

Ueber die Angelegenheit, betreffend den Gesandten von Sal va dor (s. d. gestr. Nr. d. Bl.), veröffentlicht der Berner „Bund“ folgende weitere Mittheilung: -Der Bundesrath hatte die Regierung von Salvador über das Vorleben ihres Gesandten in Bern benachrichtigt. Daraufhin wurde dieser abberufen. Doch traf die Abberufung erst in Bern ein, nachdem der Bundesrath schon seine K ge, en hatte. Sie konnte dem Adressaten auch nicht übergeben werden, da er verreist war. Derselbe ist 1883 in Paris wegen Betrugs und wegen Gründung einer Bank, für welche die staatliche Genehmigung nicht eingeholt worden war, ver⸗ urtheilt worden. Der Bundesrath war in den Besitz einer Photographie des Verurtheilten gelangt. Seine Beglaubigungs⸗ briefe waren in der Ordnung, . die Regierung von Sal⸗ vador die getäuschte war.“

Türkei.

Ueber den Empfang des neu ernannten deutschen Bot— schafters Fürsten Radolin durch den Sultan wird dem „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet: Der Botschafter ist am Dienstag Vormittag in Konstantinopel eingetroffen. Im Namen des Sultans wurde er am Eingang der Darda— nellen durch den Einführer der Botschafter und bei seiner Ankunft in der Hauptstadt durch den Oberst-⸗Ceremonienmeister Munir-⸗Pascha begrüßt. Die Mitglieder der deutschen Bot⸗ schaft und des deutschen Konsulats sowie die in türkischen Diensten stehenden deutschen Würdenträger erwarteten den Botschafter an Bord des Stationsschiffes „Loreley“, mit welchem er sich alsdann nach Therapia begab.

Griechenland.

Die griechische Deputirtenkammer ist auf den 11. d. M. nach Athen einberufen worden.

Amerika.

Die sterblichen Ueberreste der Gemahlin des Präsidenten Harrison sind am Donnerstag v. W. von Washington nach Indianopolis, dem Heimathsort des Präsidenten, über— geführt worden, nachem am. Morgen im Weißen Hause eine gottesdienstliche Trauerfeier privaten Charakters statt⸗ gefunden hatte. In Indianopolis wurde sodann in der presbyterianischen Kirche ein Gottesdienst abgehalten, und nach diesem erfolgte die Bestattung auf dem Crown Hill⸗ . daselbst, wobei mehrere Minister als Bahrtuchhalter ungirten. Am 31. Oktober hat Präsident Harrison die Leitung der Stgatsgeschäfte wieder übernommen und eine Proclamation erlassen, welche die Wohlthaten des amerika⸗ nischen Verlagsgesetzes auch auf Italien ausdehnt.

Aus Raleigh in Nord-Carolina wird dem „R. B.“ von ernstlichen ZJusammenstößen zwischen Anhängern der beiden politischen Parteien berichtet, wobei ein Mord⸗ versuch auf den Staats⸗Rechnungsführer verübt, fünf Personen getödtet und mehrere verwundet worden sein sollen.

Kunst und Wissenschaft.

4 Bei der festlichen Einweihung der wiederhergestellten Schloßkirche in Wittenberg wurden Facsimile⸗Reproductionen des ersten Thesendrucks Luther's (nicht, wie gestern . gemeldet, der ersten Lutherbibel) an die Fest⸗ theilnehmer vertheilt. Bis vor kurzem war nur ein Exemplar dieses frühesten Thesendrucks im Britischen Museum bekannt. Vor etwa zwei Jahren fiel dem Director des Berliner Kupferstichcabinets, Geheimen Regierungs⸗Rath Lippmann bei einem Londoner Antiquar ein Sammel⸗ band mit Reformationsschriften des sechzehnten Jahrhunderts in die Hände, dem das seltene Thesenblatt in einem vortrefflich erhaltenen Exemplar beigebunden war. ,, Rath Lipp⸗ mann stellte das Blatt dem Cultus⸗Minister Grafen von Zedlitz⸗ Trütschler zur Verfügung, welcher es der Königlichen Bibliothek in Berlin überwies. Nach diesem Exemplar wurde die obenerwähnte Nachbildung in der Reichsdruckerei hergestellt.

Im Goethehause zu Frankfurt. a. M. ist jetzt, wie die „Frkf. Itg.! mittheilt, die vollständige Reihe der von dem jungen Goethe während seiner Leipziger Studentenzeit angefertigten Silhouetten seiner , und Bekannten, besonders aus der Se nher Tischgesellschaft, ausgestellt. Die sechzehn lebensgroßen Schattenrisse, unter denen Käthchen Schönkopf, ihr Vater und Pro— fessor Oeser erwähnt sein mögen, sind Eigenthum der Goethe⸗Gesell⸗ schaft und dem Goethe⸗National⸗Museum als Depositum einverleibt. Dem Entgegenkommen des Vorstandes der Goethe⸗Gesellschaft ver⸗ dankt das Hochstift die Möglichkeit, sie einige Zeit lang seinen Mit—⸗ . und den Besuchern des Goethehauses zur Anschauung bringen zu können.

Der Münch. „Allg. Ztg.“ wird berichtet, es sei einem be⸗ kannten Forscher geglückt, auf dem Donnershberge eine „Glas⸗ burg“, d. h. einen Schlackenwall der Vorzeit, aufzufinden. Er n jedoch dort noch eine zweite Entdeckung. Er erwarb in Dan⸗ nenfels mehrere von dem großen Ringwall herrührende Stein werk—⸗ zeuge, welche aus green bestehen. Diese weisen im Gegensatze zu sämmtlichen Steinwerkzeugen vom Mittelrhein keine Spur von Schleifung auf, sondern eine kunstvoll berechnete Behauung. Diese Werkzeuge gehören demnach der sogenannten paläolithischen Zeit an. Es t dies, wie das genannte Blatt hinzufügt, die erste derartige Entdeckung im ganzen Mittelrheingebiete.

Ueber wichtige Funde in den neuen Theilen der Bau⸗ mannshshle bei Rübeland berichtete Professor Pr. W. Blasius in der letzten ihm des Vereins für Naturwissenschaft in Braun⸗ schw eig. Na dem im „Braunschw. Tgbl.“ veröffentlichten Sitzungsbericht weisen diese Funde außer zahlreichen Kngchen des Höhlenbären und Höhlenwolfs charakteristische Reste vom Höhlen löwen (Felis spelaea), vom Höhlenleoparden (Felis antiqua) und von einer kleineren Katzenart (vermuthlich Felis catus foss.) auf; insbesondere aber, heißt es dann weiter, fanden sich im Knochenfelde mehrere unzweifelhafte, . gearbeitete Feuerstein⸗Geräthe diluvialer Menschen?. Sämmtliche bis jetzt in der Baumannshöhle, gefundenen . zeichnen sich e. ihre milchweiße Farbe aus, im

egensatz zu dem im März dieses Jahres in der Hermannshöhle n., Feuersteinmesser von meist durchscheinend bräunlich⸗grauer äarbung. . = In der Nähe von Neckarburken in Baden werden zur Zeit im Auftrage des Conservators der badischen Antiquitäten die Reste eines alten römischen Castells r, ,, Wie der Schwäb. Merk. berichtet, sind unter Leitung des Assistenten Dr. Schumacher bereits die Fundamente der Umfassungsmauern und der an denselben befindlichen Thürme ate gh, bloßgelegt. Gegen Osten (in der Richtung nach dem Borfe Dallau) war die Frontseite beziehungsweise Mauer von gegen 90 m Länge; in deren Mitte befand sich die porta praetoria, mit 2 viereckigen Thürmen versehen, deren Funda⸗

mente bereits bloßgelegt sind; gegenüber der Ostmauer, gegen

ö

Neckarburken zu, lag die Westmauer mit der porta decumana, dem Hauptthor, welches ebenfalls mit zwei viereckigen ürmchen, deren Fundamente gegenwärtig aufgedeckt werden, versehen, und mit der 10. Cohorte der 22. Legion besetzt war. In der Mitte der Nordseite des Castells war die porta sinistra, ebenfalls mit zwei Thürmchen versehen, deren Fundamente bereits 5 gelegt sind; die Nordseite des Castells ist an den Ecken a gerundet und mit so gewaltigen Widerlagern versehen, daß sie Be⸗ wunderung erregen. In der Mitte der Südseite (resp. Mauer) des Castells, welche an den Ecken nicht abgerundet ist, circa 75 m breit, war die porta dextra; die porta dextra war mit der porta sinistra verbunden durch die via principalis, mit zwei viereckigen Thürmchen versehen, deren Fundamente auch schon aus- egraben sind. Bei Bloßlegung der zwei Thürme am letzteren Thor 8 dextra) fand man bis jetzt fünf römische Münzen von Bronze mit den noch wohlerhaltenen Bildnissen der Kaiser Antoninus Pius (138-161 n. Chr.. und Commodus (180 - 192 . Chr.) auf der einen Seite der Münzen; auf der anderen Seite ist die den Speer in der Rechten haltende Roma abgebildet. Die Umfassungsmauern des Castells haben an manchen Stellen einen Durchmesser von 11 m. Noch nicht ausgegraben ist das praetorium in der Mitte des Castells. Bei Bloßlegung der Umfassungsmauern des Castells fand man ferner verschiedene römische Geräthschaften, unter anderen einen runden eisernen Hohlmeißel, ein Horn zum Reiben, einzelne Bruch⸗ stücke von römischen Gefäßen, von terra sigillata, auf welchen ver⸗ schiedene Figuren abgebildet sind, wie ein Dämon, Hasen, Elephanten ꝛc. Sobald die Ausgrabungen an dem sogenannten Castellum Romanum beendigt sind, sollen auch noch Nachgrabungen in der unmittelbarsten Nähe bon Neckarburken vorgenommen werden (hinter dem dortigen Schulhause), wo, wie es heißt, die sogenannte Beiburg stand, d. h. wo die Wohnungen des römischen Feldherrn und der Hffiziere waren, eine Art Offizterscasino. Man verspricht sich bei dieser Ausgrabung noch interessante Funde.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera.

Wien, 1. November. Die Veröffentlichung täglicher Berichte über die Cholera⸗Erkrankungen ist einge stel lt worden. Pest, 1. Nopember. Von gestern Abend 6 Uhr bis heute Abend 6 Uhr sind hier 22 Personen an Cholera erkrankt und sechs gestorben. Am sterdam, 1. November. In Utrecht ist eine Person an Cholera gestorhen; aus verschiedenen anderen Orten werden vier Todes⸗ fälle und eine Erkrankung gemeldet. .

Schweden. ö Königliche Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Kunst⸗ oder sog. Shoddy⸗Wolle, vom 23. September 1892.

1) Kunstwolle darf nur seewärts über eine Hafenstadt und nur dann eingeführt werden, wenn der Empfänger den Nachweis führt, daß er über ein passendes Magazin zum Lagern der Wagre verfügt.

2) Jedes Kolli der Waare ist vor dem Löschen auswendig mit Desinfectionsstoffen zu behandeln. Sofort nach dem Löschen ist die Waare unter Zollbewachung in das Magazin zu bringen und dort unter doppeltem Verschluß zu lagern. Der Schlüssel zu dem einen Schloß wird von dem nach 4 von der Gesundheitsbehörde zu er⸗ nennenden Aufsehez aufbewahrt. .

3) Bevor der TLigenthümer über die Waare verfügen darf, muß dieselbe nebst der Umhüllung in besonders vorgeschriebener Weise desinficirt werden.

. P Zur Beaufsichtigung der Desinfectionen nach 2 und 3 ernennt die Gesundheits behörde eine passende Person.

5) Die Gesundheitsbehörde erläßt ferner Vorschriften, um An⸗ steckungen unter denjenigen Personen zu verhüten, welche vor der Desinfection mit der Waare zu thun haben.

6) Alle Kosten hat der Eigenthümer der Waare zu tragen.

7) Wenn Besitzer von Fabriken, welche nicht in Seestädten be—⸗ legen sind, Kunstwolle verarbeiten und die Genehmigung zur Lagerung und Desinfection solcher Waare in der Nähe der Fabrik beantragen, so werden solche Anträge besonders geprüft und beschieden werden. Mit Bezug auf diese Vorschriften wird ferner verordnet, daß Schiffe, welche aus choleraverdächligen Plätzen kommen (vergl. R Nr, 203 und 208 vom 29. 8. bezw. 5. 3. M), allein aus dem Grunde, weil sie Kunstwolle an Bord haben, nicht nach einem Qugrantäneort verwiesen werden sollen, und daß, wenn Schiffe mit solcher Waare an Quarantäneorten ankommen, nur dann eine Reinigung und Des infection derselben stattzufinden hat, wenn es von dem Arzt an⸗ geordnet wird.

In Ergänzung der vorstehenden Bekanntmachung sind schwedischer⸗ seits unter dem 14. Oktober 1892 die folgenden Bestimmungen ge⸗ troffen worden.

I) Sofern die Eigenthümer der zur, Einfuhr kommenden Kunst—⸗ wolle es wünschen, wird gestattet, daß die Waare ohne Desinfee⸗ tion am Löschungsorte sofort mit der Eisenbahn nach einer anderen Stadt transportirt und erst dort gelagert und desinficirt wird.

Verfügt der Eigenthümer nicht über das unter Nr. 1 der Be⸗ kanntmachung vom 23. September erwähnte Magazin, so darf die Waare dennoch unter Beobachtung der nachstehenden Vorsichts⸗ maßregeln gelöscht werden:

Der mit der äußeren Desinfectien der Waare betraute Aufseher nimmt dieselbe beim Entlöschen in Empfang und sorgt dafür, daß die Wagre nach geschehener Desinfection unverzüglich der zuständigen Eisenbahnverwaltung übergeben wird.

In den Eisenbahnwagen, in welchen der Transport stattfindet, därfen nicht gleichzeitig andere Güter geführt werden.

Die Waare darf nur in Gegenwart des unter Nr. 4 a. a. O. erwähnten Aufsehers von der Bahn ausgeliefert werden und

die Waare ist unmittelbar nach der Ankunft am Bestimmungs⸗ ort unter Aufsicht des Aufsehers nach einem von der städtischen Ge—⸗ sundheitsbehörde gutgeheißenen Magazin zu schaffen und daselbst unter zwei verschiedenen Verschlüssen zu lagern. Den Schlüssel zu dem einen Schlosse behält der Aufseher, welcher darüber zu wachen hat, daß bevor der Eigenthümer über die Waare verfügen darf, dieselbe nebst der an, ,, in welcher sie eingegangen ist, der unter Nr. 3 a. 4. O. vorgeschriebenen Desinfection unterzogen wird.

2) Kunstwolle, welche in Schweden eingeführt wird, kann vor der Vornahme der unter Nr. 2 a. a. O. erwähnten Desinfection gelöscht werden, sofern der Aufseher, welcher die Ausführung dieser Desinfection zu überwachen hat, beim Entlöschen zugegen ist und sich dafür ver⸗ bürgt, daß die Desinfection anstatt dessen unmittelbar nach der Ent⸗ löschung vorgenommen wird.

Die Dauer der Beobachtung, welcher die aus choleraverdächtigen Häfen einlaufenden Sinh. in den sogenannten „Beobachtungsorten ? behufs ärztlicher Untersuchung unterworfen sind, ist zufolge Königlich schwedischen Erlasses vom 28. September 1892 von 48 auf 12 Stunden abgekürzt worden.

Ergiebt sich bei der Untersuchung kein Grund zu der Annahme, daß durch Personen oder Waaren die Cholera eingeführt werden kann, so darf das Schiff mit Passagieren. Besatzung und Ladung nach Ab⸗ lauf der Beobachtungszeit seine Reise fortsetzen, nachdem der Arzt hierzu seine schriftliche Genehmigung nach einem von der Medizinal⸗ waltung festgestellten Formular ertheilt hat.

Ergiebt sich, daß das Schiff während der Reise Cholera⸗Kranke, Todte oder ⸗Verdächtige an Bord gehabt hat, oder beg sich die Krankheit an Bord während des Aufenthalts am Beo . sorte, oder befinden sich an Bord Kleider oder Betten oder andere en. Waaren oder Effecten, durch welche möglicherweise Ansteckungsstoff

eingeführt werden kann, s⸗ ist das Schiff unverzüglich nach dem Quarantäneplatz zu verweisen, um daselbst in Quarantäne zu gehen.