1892 / 264 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Seine Erörterungen . . der Verfasser in drei Abschnitte: I) Heer und Staatewohl', 2 Die Not wendigkeit der Heeres⸗ verstärkung' 3) Die Heeres verstärkung und die Militãrvorlage.. Im ersten Abschnitt giebt der Verfasser einen bistorischen Rückblick auf die militärischen Leistungen Deutschlands und Brandenburg⸗Preußens in der se, e, , . mit ihren Folgen und eine vergleichende Uebersicht der Militärlasten in den fünf europäischen Großmächten des Continents, um zu beweisen, daß Deutschland in dieser Beziehung erheblich günstiger steht als die r . Staaten und nech lange nicht an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen ist, daß aber alle persõnlichen und politischen zestrebungen dem einen Gedanken untergeordnet werden müssen, unter allen Umstanden und mit allen Kräften die nationale Existenz des Staats sicher zu stellen. Er be⸗ trachtet es als einen Vorzug der Vorlage, daß sie nicht stũckweife mit Heeres verstärkungen vorzugehen beabsichtigt, sondern eine Neuordnung der Wehrfraft auf breiter und dauernder Grundlage im Auge hat, die auf absehbare Zeit Sicherheit bietet für den endlichen Abschluß mili⸗ tärischer Neuerungen und finanzieller Opfer. Gerade das Verhalten Deutschlands zur Wehrfrage in früherer Jit sei der schlagendste Be⸗ weis für die Nothwendigkeit der jetzigen Vorlage. So oft Deutsch⸗ land sich gescheut habe, Opfer dafür zu bringen, sei es ohnmãchtig und wehrlos gewesen, und schließlich sei das alte Deutsche Reich an seiner Wehrlosigkeit zu Grunde gegangen, während Brandenburg⸗-Preußen durch die von seinen Fürsten gepflegte Wehrhaftigkeit groß geworden sei. Das Maß der militärischen Leistungen müsse sich danach richten, was die möglichen Gegner zu leisten im stande seien. Während in Frankreich 1.4 0ͤ)9 der Bevölkerung im stehenden Heere diene und dort auf den Kopf der Bevölkerung 14 6 für Heeres⸗ zwecke aufgewendet würden, dienten in Deutschland nur O98 5,0 im Deere. und die Kosten für das Heer betrügen g M auf den Kopf. In Deutschland stellt sich für die letzten drei Jahre das Verhältniß der Heeresausgaben zu den gesammten Staatseinnahmen wie 1: 65, in Frankreich wie 1: 46, in Rußland wie 1: 42, in Desterreich⸗ Ungarn wie 1: 68, in Italien wie 1: 7,07. Auch nach der jetzt ge— forderten Steigerung der Ausgaben für das Heer würde die um 14 60 für den Kopf der Bevölkerung wachsende Steuerlast noch nicht an⸗ nähernd das Maß der Belastung in Frankreich erreichen, das außerdem jährlich ungefähr 600 Mill. Franes, also mehr als das ganze deutsche Militärbudget betrage, an Zinsen für Kapitalbelastung 1 müsse, die aus dem Kriege 187671 berrühre. Um zu zeigen, wie un— angebracht eine übertriebene Syarsamkeit bei den Ausgaben für das Heer sein könne, erinnert der Verfasser daran, daß Preußen, abgesehen von dem Elend des Besiegten, am Anfang dieses Jahrhunderts einen nach⸗ weisbaren volkswirthschaftlichen Schaden von 1500 Millionen Mark, d. h. nach heutigen Verhältnissen etwa 15 Milliarden, erlitten habe. Weiter wird ausgeführt, daß die Militärvorlage aus der Ueberzeugung entstanden sei, daß sie unumgänglich nothwendig ist, um das Ziel der deutschen Politik, die Erhaltung des Friedens, zu sichern; daß eine nicht auf ein starkes Heer gestützte Politik, hinter der nicht der klar erkennbare Wille der Nation stehe, militärisch ftark bleiben zu wollen, des wirksamsten Mittels dem Auslande gegenüber entbehre.

Im zweiten Abschnitt sucht der Verfasser Die Noth— wendigkeit der Heeresverstärkung“ nachzuweisen. Er stellt an die Sxitze seiner Erörterungen den Satz: Deutschland darf in einem künftigen Kriege nicht geschlagen werden. Deutschland, das zwei Jahrhunderte hindurch so entsetzlich wie kein anderes Land unter den Drangsalen des Krieges gelitten habe, nicht nur weil es mili⸗ tärisch schwach gewesen sei, sondern auch weil es geographisch un⸗ günstig liege, müsse jetzt den letzten Mann und den letzten Pfennig einsetzen, um auch nur die Möglichkeit eines solchen Unglücks zu ver⸗ hindern; es müsse seiner Wehrkraft die Organisation, Stärke und Schlagfertigkeit geben, die bei einem neu ausbrechenden Kriege, dessen Möglichkeit näher rücke, je länger die Friedensperiode dauere, den Erfolg verbürgten. In einem aufgezwungenen Kriege müsse es dem deutschen Heere möglich sein, wie 1870 71 mit wuchtigen Schlägen den Friedensstörer angriffsweise niederzuschlagen. Der beste Friedens⸗ schutz liege darin, wenn die militärische Ueberlegenheit eine Krieg⸗ führung gestatte, die Sicherheit, Kühnheit und Kraft und damit schon den halben Sieg in sich trage. Das Heer, welches wegen numerischer Schwäche oder wegen Mängel der Organisation oder wegen geringeren Werths der Truppe und der Führer genöthigt ist, in Geduld den Angriff des Gegners abzuwarten, um sich dann zu vertheidigen, fei, wie die Geschichte aller Zeiten, am deutlichsten aber die der letzten von Deutschland geführten Kriege lehre, schon zur Hälfte geschlagen. Bei einer Gegenüberstellung der Friedensstärken der fünf Großmächte kommt der Verfasser zu dem Ergebniß, daß Deutschland hinter Frankreich um 70 Infanterie⸗Bataillone und 46 Batterien, d. h. um die Stärke dreier Armee⸗Corps, und bei Abrechnung von 20 Bataillonen des XTX. Armee⸗Corps um zwei Armee⸗Corps zurückstebt, während es bei Beginn des Krieges 1870 Frankreich um 194 Bataillone und 400 Geschütze überlegen war. Rußland gegen · über beträgt der Unterschied zu Ungunsten Deutschlands bei der Infanterie 564 Bataillone. Dabei müsse in Betracht gezogen werden, daß die Zahlen für Deutschland noch ungünstiger seien, weil unter den eingerechneten Mannschaften sich in Deutschland eine große Anzahl von Ersatz⸗Reservisten befände, die nur wenige Monate oder gar nur Wochen militärisch ausgebildet seien, wogegen Frankreich und Rußland nur Mannschaften hätten von längerer, mindestens einjähriger Dienstzeit, sodaß alse auch in der Qualität des Heeres beide Mächte dem Deutschen Reiche zur Zeit überlegen erschienen. Ferner sei zu be— achten, daß Deutschland auf dem Kriegsfuß 276 Geschütze weniger habe als Frankreich 636 Geschütze weniger als Rußland, daß selbst die vereinigte Artilleriemacht des Dreibundes hinter Frankreich und Rußland zusammen um 480 Geschütze zurückbleibe. ih die Ausstellung von Reservebatterien sei in Frankreich leichter als in Deutschland, weil es gegen 1900 bespannte Munitionswagen und 8000 ausgebildete Feld⸗ grtilleristen mehr besitze als Deutschland. Rußland . im Frieden 77 200 Feldartilleristen und 33 800 Pferde, Frankreich 54 100 Mann und 34000 Pferde, Deutschland aber nur 46 400 Mann und 25 800 Pferde zur Verfügung. Der gesammte Dreibund hat 53 7090 Mann und 19000 Pferde weniger als die beiden anderen Reiche zusammengenommen. Die Ueberlegenheit der Feldartillerien Frankreichs und Rußlands läßt sich dadurch im Kriegsfall ohne J auf 1709 bis 1300 Geschüße steigern, von denen

Abzug von 300 bis 400 Geschützen für Russisch⸗Asien und Französisch⸗ Afrika noch immer eine der Gesainmtzahl der deutschen Feldarmee von 1870 fast gleich kommende Ueberlegenheit bleibt. Auf dem Gebiete des Geschützwesens, der artilleristischen Ausbildung und der Verwen— dung der Artillerie auf dem Schlachtfelde bestehen aber keine nennens« werthen Unterschiede mehr, sodaß die wirkliche Ueberlegenheit bei den Mächten liegen wird, die mit der größeren Zahl von Geschutzen auf⸗ zutreten im stande sind. Der Verfasser schließt diesen schnitt, nachdem er nachzuweisen gesucht hat, daß eine moralische Ueberlegen⸗ beit der Truppen, bessere Organisation und besseres Eisenkahnnetz

egenwärtig nicht mehr angenommen werden können, eine bessere höhere ien; wohl zu erhoffen, aber nicht mit Sicherheit zu erwarten sei, mit den Worten: „Die Folgen der Möglichkeit eines Krieges nach zwei Seiten fübren ing ich 8s der militärischen Sachlage nothgedrungen dahin, unsere Wehrkraft zu verstãrken, der Zahl und der Organisatton nach. Das will und soll die Militäworlage bezwecken. Sie Vorlage ist deshalb auch nicht entstanden, weil es nur wünschenswerth gewefen wäre, unsere militärischen Machtmittel ansehnlich zu erhöhen, sondern weil es den Verhältnissen nach, die zu ändern nicht in Deutschlands Macht steht, unbedingt nothwendig ist.⸗

Im dritten Abschnitt Die Heeresverstärkung und die Mi litärvor lage betoet der . zunãchst, die Ausführung des Scharnhorst schen Gedankens Ausnutzung der gefammten

ehrkraft bei vollständiger Beibehaltung der bewährten Organi— sation mit dreijähriger Dienstyflicht sei in weiser Selbstbeschrãnkung und in Berüc'sichtigung der volkswirthschaftlichen Interessen von den verbündeten Regierungen aufgegeben, weil ihre Durchführung an ein- maligen Ausgaben ungefähr doppelt so viel beansprucht haben würde wie die jetzige Militärvorlage, ohne in militäͤris Wirkung ihr gleich zu kommen; bei Aufwendung derselben Mittel aber würde die angestrebte Verjüngung des Heeres und die mögzlichste Ausnutzung der

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esammten Wehrkraft nicht zu erreichen sein. Nur bei voller lusnutzung der Wehrkraft sei es möglich zu machen, daß die jüngeren Wehrmänner die Hauptlast des Kriegsdienstes tragen hätten, was nicht nur eine Forderung der Billigkeit und Gerechtigkeit, sondern auch der militärischen Nütz= lichkeit sei. Frankreich könne seine ganze Feldarmer im Kriegsfall von Hause aus auf 38 bis 40 Armer⸗Corps mit gedienten Mann⸗ schaften bringen, die nicht älter seien als 32 Jahre, weil es jährlich 43 000 Rekruten mehr einstelle als Deutschland, obgleich es zebn Millionen Einwohner weniger zähle. Gbenso sei es in Rußland. Sa bei der jetzigen Friedensstärke in Deutschland 60 000 Mann der ver⸗ fügbaren Militärtauglichen überzählig blieben, diese ganze Zahl aber bei der jetzigen Organisation einzustellen unmöglich sei, weil die Friedensstãrke damit eine Höhe erreichen müßte, deren Lasten guf die Dauer bedenklich erscheinen wärden, so sei nur der Ausweg übrig geblieben, die Friedensstärke durch eine gleich zeitige reichliche Vermehrung der Rekrutenzahl, unter Ver—⸗ fürzung der activen Dienstzeit, zu erhöhen. Um dies zu ermöglichen, sei aber eine bedeutende Vermehrung des Ausbildungspersonals noth⸗ wendig, und um die Qualität der Truppen auf der jetzigen Höhe zu erhalten, die Schaffung von vierten Bataillonen, die durch Ueber⸗ nahme der Ausbildungsarbeit die anderen Bataillone entlasten und ,, dazu dienen sollten, die recht fühlbare Lücke der deutschen

ehrverfassung, den Mangel von Reserveformationen als Kern für die unbediagt nöthigen Neuformationen im Krieg; auszufüllen. Wie weit Deutschland darin zurückstehe, will der Verfasser ö die Angabe beweisen, daß Rußland schon vom nächsten Fahre a 145 Reserve⸗ oder Cadre- Bataillone haben werde, die an Kopfstärke sieben deutschen Armee⸗Corps auf dem Friedensfuß gleich kämen. Die Erhöhung der Kopfstärken der Bataillone mit niedrigem Etat auf s600 Köpfe werde für nothwendig gehalten, weil eine Vermehrung der Fapitulanten infolge der vermehrten Ausbildungslast erforderlich sei. Am Ende seiner Arbeit sagt der Verfasser: Die Militäͤrvorlage geht pon großen Gesichtspunkten aus. Aber nur unter solchen läßt ich Ersprießliches leisten und Erfolgsicherndes erzielen. Sie ist vielleicht in Einzelheiten verbesserungsfähig, wie alles Menschenwerk, aber sie weist ganz gewiß den einzig richtigen Weg, auf dem Deutschland zu einer Verstärkung seiner Wehrmacht gelangen kann, die einerseits dem Volke nicht zu große Lasten aufbürdet, andererseits die Wehrkraft des Reichs in einem Umfang der Zahl wie der Organisation nach = stärkt, der auf andere Weise nicht zu erreichen ist.“

Militärisches.

Geschichte des 1. Garde-Dragoner-Regiments Königin von Großbritannien und Irland, zusammengesteslt von SH. von Rohr, Major a. D., bormals Rittmeister und Escadron⸗CKhef im Regiment. Kleine Ausgabe. Zweite vermehrte Auflage. Berlin 1832. Verlag von Friedrich Luckhardkt. (Preis 3 6) Die im Jahre 1880 erschienene erste Auflage der größeren Ausgabe der Geschichte dieses am 21. Februar 1815 errichteten, durch feine heldenmüthigen Kriegsthaten schon aus dem Feldzuge des Errichtungẽ⸗ jahres bekannten, aus dem letzten Kriege von 180 71 aber wegen seines Todesritts bei Mars la Tour mit ganz besonderem Ruhm hervorgegangenen Regiments, ist seiner Zeit an dieser Stelle einer eingehenden, ihre Vorzüge hervorhebenden Besprechung unterzogen worden. Da die große Ausgabe ihres Umfanges und ihrer Ausstatkung wegen zu theuer war, um auch 6 zugänglich zu sein, ist im Jahre 1886 die Bearbeitung der Geschichte in einer kleineren Aus— 83 3 und gleichzeitig, auf Veranlassung des damaligen

egiments⸗Commandeurs, Oberst ⸗Lieutenants von und zu Schachten, die Gründung eines Mars la Tour⸗Fonds beschlossen, um die Mittet zu beschaffen, jedem der zur Entlassung kommenden Dragoner ein Buch dieser Ausgabe mit in die Heimath zu geben. Die jetzt in zweiter Auflage vorliegende kleinere Ausgabe, die bei vortrefflicher Aus⸗ stattung mit mehreren gut ausgeführten Abbildungen, an der Spitze mit dem wohlgetroffenen Bildniß Seiner Majestãt des Kgisers, geziert ist, ent⸗ hält die seit dem Jahre 1880 bis jetzt fortgeführte Geschichte mit der für das Regiment bedeutungsvollen, am 2. August 1889 verfügten Ernennung Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland zum Chef des Regiments und bringt im Wortlaut die entsprechende Aller höchste Cabinetsordre sowie die aus diesem Anlaß in demselben Jahre am Gedenktage der Schlacht von Mars la Tour von Seiner Majestät dem Kaiser an das Offizier Corps des Regiments gerichteten An— rache. Die Mitzabe des Buchs an die allen Dragoner bei ihrer Entlassung wird sicherlich, die Hoffnung des Verfassers erfüllend, eine Aufmunterung für sie sein, auch nach der Dienstieit brave Männer zu bleiben und in ihrem heimathlichen Wirkungskreise einen königstreuen Sinn zu pflegen.

Eintheilung und Standorte des Deutschen Heeres und der Kaiserlichen Marine. Sechsundzwanzigster Jahrgang Tritte Ausgabe). Berlin 1892. Verlag von A. Bath. Mohren⸗ straße 12. Preis 116 Dieses praktische und übersichtlich geordnete Nachschlagebuch, das sich schon seit langen Jahren bei Commando— Behörden und in Bureaus, die mit Militärbehörden amtlich zu verkehren haben, trefflich bewährt hat, ist jetzt, bis zum 1. Oktober berichtigt, von neuem herausgegeben.

Gesetze, Verordnungen e.

Kr. Das Krankenversicherungsgesetz, herausgegeben von M Hallbauer, Kgl. sächsischem Landgerichts Director. Teipzig 1892. Albert Berger (Serig'sche Buchhandlung). 8. S. 256. Cart. 2.50 46, brosch. 2335 6 Zweckmäßig sind stets die in Bezug ge⸗ nommenen Gesetze in den Anmerkungen abgedruckt, sodaß das Gesetz ohne Zuhilfenahme anderer Bücher vollstãndig vorliegt. Beachtens⸗ werth ist ferner der Anhang S. 209, in welchem für die einzelnen Gliedstaaten die Gemeindebehörden, Aufsichtsbehsrden, höhere Ver— waltunge behörden, Centralbehörden, weitere Communaiverbände ver— zeichnet sind. Die äußere Ausstattung ist zweckmäßig.

. . betreffend die Erhebung der Reichs— stempelabgaben, vom 1. Juli 1881529. Juni 1885, erläutert von Schlag, Geheimem erxpedirenden Secretär im Reichs.. Schatz amt. Berlin, 1832, Siemenroth u. Worms. 8. S. 99. 6 256. Unter sorgfältiger Benutzung der Motive des Gesetzes, der Bundes⸗ rathsbeschlüsse, Entscheidungen der Landes⸗Finanzbehörden und nament- lich der Rechtsprechung und anderweiten Literatur hat Verfaffer ein brauchbares übersichtliches Handbuch hergestellt. Ein ABC ⸗Register macht den Abschluß.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Die jweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich unter Gegenäbersteslung der ersten Lesung. Im Auftrage des Vorstandes des Deutschen Anwalt. Vereins dargestellt und aus den Pretokollen der zweisen Lefung erläutert von Justiz-⸗Rath Dr. Reatz, Rechtsanwalt zu Gießen Mitglied des Vereinsvorstandes. (Berlin 1892, Carl Hey⸗ manns. Verlag) Erstes Heft. Preis 2 9 Das Berk bezweckt durch eine Gegenüberstellung Feider Lesungen, ein klares Bild dom Verhältniß beider zu einander zu sowie die Aenderungen erkennen zu lassen, die der zweite Entwurf nach Inhalt und Form aufzuweisen hat. Im allgemeinen beschränkt sich die Arbeit auf eine Gegenüberstellung nur da, wo nach der Ueherzeugung des Bearbeiters eine ö. der neuen und dem ersten Entwurf widersprechenden Satzungen des zweiten Entwurfs zu deren Verstãndniß erforderlich oder wünschenswerth erschien, wurden die entscheidenden Gründe der Commission nach Inhalt der Protokolle in angemessener Beschrãnkung angefũührt.

Der Wechselprotest. Systematische Darstellung des in Deutschland geltenden Wechselprotestrechts. Fůr Wechselinteressenten und Protestbeamte bearbeitet von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. Berlin 1892, Siemenroth u. Worms. 3. 707 S. . 5 10 ist die Haftpflicht der Protestbeamten dargestelst; wenn vielfach deren Thätigkeit nur eine botenmäßige und beurkundende ist, so setzen doch viele Fälle eine genaue Kenntniß des Wechselrechts voraus. Ein Fehler im Protest nimmt demselben feine Bedeutung und entzieht sonst erhaltene Rechtsansprüche. Für den Verlust wird der Protestbeamte haftbar gemacht. Das stellt 5 15 dar und mahnt damit an, alle Hilfsmittel zu benutzen, um nicht den Protestanten und den

geben,

otestbeamten in Schaden zu setzen. Die vorliegende fleißige Arbei 8 das n , unter genauer . 2 86 gesichtet und ein empfehlenswerthes i . hergestellt. Die For⸗ mulare beschränken sich zweckmäßig auf othwendige und haben überflüssige Redensarten beseitigt. Sol Bücher, welche sofort in Benutzung genommen werden, sollten nach englischem Brauch nur ge= bunden zur Versendung kommen. (Geh. 450 Æ Geb. 5 49) Erwünscht wäre bei einer zweiten Auflage eine kurze Uebersicht der k in 6 Belgien, Frankreich, Schweiz. Italien. . wird bis dahin auch die russische Wechselordnung ver- ein.

r. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Mit Commentar von Br. 5 Rudorff. Vierte mit besonderer Rücksicht der Praxis des Reichsgerichts neu bearbeitete Auflage. Heraus egeben von M. Stenglein, Reichsgerichts Rath. Berlin 1897, J. Gutten— tag. 8. 809 S. Der Bearbeiter der ersten und zweiten Auflage, welcher bereits die Bearbeitung der 3. Auflage (1881) dem damaligen Reichsanwalt Stenglein r safen hatte, ist inzwischen verstorben. Wenn der vorliegende Commentar, sowie die kleine Handausgabe unter seinem Namen fortgeführt werden, so wird damit zu erkennen gegeben, daß die bewährte Art der Bearbeitung unter dem neuen Bearbeiter unverändert bleibt. Gegenüber der nicht geringen Zahl von Commen- taren ist heworzuheben, daß sich überall ein guter Literaturnachweis verzeichnet findet, wie denn auch in den Anmerkungen nicht lediglich die Rechtsprechung, sondern auch die Rechtswissenfchaft Berücksichti⸗= gung gefunden hat, obwohl der ersteren der maßgebende Einfluß zu⸗ gestanden ist, was gewiß darauf zurückzuführen ist, daß den Richtern wohl die Sammlungen der Entscheidungeu, aber selten die strafrecht⸗ lichen Zeitschriften und, sonstigen Werke zur Hand sind. Ein, weiterer Vorzug des Commentars liegt in seiner vor= sichtigen Beschränkung; nicht jeden reichsgerichtlich beurtheilten Rechtsfall hielt der Verfasser sich verpflichtet in den An⸗ merkungen anzufügen, sondern nur solche. welche grundsätzlich leitend sind. Somit ist räumlich eine Beschränkung ermöglicht, sowie auch für rasche Uebersichtlichkeit gesorgt, welche werthvoll ist. Der Rudorff⸗ Stenglein sche Commentar wird durch die Art seiner Bearbeitung seine gesicherte Stellung sich erhalten. . Erziehung und Unterricht.

Dr. Boesser, Professor des Königlichen Cadetten Corps, und Dr. Lindner, Oberlehrer am Königlichen Cadetten⸗Corps: Vater⸗ ländisches Lesebuch für untere und mittlere Klafsen höherer Lehranstalten. 8. 50s S. (E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hof Buchhandlung. Berlin SW. 12, Kochstraße 68705 Preis 350 , gebunden 4 6. Die neuen Lehrplänen, welche nunmehr für die höheren Schulen allgemein in Kraft sind, hatten bereits früher für das Königliche Cadetten-Corps Geltung gewonnen, dessen Lehrplan im Sinne dieser Reform bereits durch die Allerhöchste Cabinets⸗Ordre vom 13 Februar 1899 neugestaltet wurde. Namentlich für den deutschen Unterricht, in welchem die Fäden aus allen anderen Lehrgegenständen, insbesondere Religion, Sprache und Geschichte, zusammenschießen und für die Kräftigung und Erhöhun vaterländischen Sinnes verwendet werden müssen‘, befindet . das Cadetten Corps in völliger Uebereinstimmung mit den Auf⸗ gaben der höheren Schulen. Bas vorliegende Vaterländische Lesebuch ist in den Königlichen Cadetten⸗Anstalten in Gebrauch genommen worden und eignet sich ebenso für alle Anstalten, welche den neu ge⸗ regelten Lehrplänen folgen. Das deutsche Vaterland in seinen mannig⸗ fachsten Beziehungen bildet den Mittelpunkt für die Wahl der Stoffe; aber auch das Ausland, das der Schüler ebenso wie die Heimath in seinen Vorzügen und Nachtheilen kennen und würdigen soll, ist be⸗ rücksichtigt. Ebenso kommt das klassische Alterthum als die Grund⸗ lage unserer Bildung und Gesittung zur Geltung. Vornehmlich will das Vaterlãndische Lesebuch mitarbeiten an der der Schule gesteckten Auf⸗ gabe, Charaktere zu bilden. Es will er iehen helfen zu warmer Vaterlands⸗ liebe, die sich nicht in Worten, sondern in Thaten äußert, zu begeisterter Hingabe an Kaiser und Reich, die auch vor Opfern nicht zurückschreckt. Das Buch ist nicht in fünf, den einzelnen Klassen entsprechende Theile zer- legt worden, es bildet vielmehr in einem Bande ein geschlossenes Ganzes, damit den Schülern der höheren Klassen stets die früher behandelten Abschnitte zur Hand und im Gedächtniß bleiben. Dieses Vaterländische Lesebuch? enthält alle für Vj, bis III. nutzbaren Prosastücke mit Ausschluß der Sagenstoffe, die besser als ein ge⸗ schlossenes Ganzes, nicht in Bruchstücken, dem Schüler geboten werden; ein gleichartiges Vaterländisches Gedichtbuch“ wird alle dichterischen Stücke demnächst vereinigen.

—, Wegener, T., (Cadettenpfarrer): Hilfsbuch für den Religionsunterricht in den unteren und mittleren Klassen höherer Lehranstalten. 8. 193 S. (CE. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hof Buchhandlung, Berlin SW. 12, Kochstr. s o Preis 140 * Die Allerhöchste Cabinets⸗-Ordre vom 13. Februar 1890, von welcher die Reform der höheren Schulen ihren usgang nahm, steckte dem Religionsunterricht das hohe Ziel, die Jugend zur Freude an Gottes Wort und zu tiefer Glaubensüberzeugung zu ge⸗ eiten und sie zu werkthätigem Christenthum zu erziehen. Diesen ab— geänderten Lehrplänen und Lehraufgaben verdankt das vorliegende Buch sein Entstehen. Durch Ausscheidung alles dessen, was einen der Jugend verständlichen Inhalt vermissen läßt, ist es gelungen, den um⸗= fassenden Lehrstoff in einem Buche mäßigen Umfangs zu vereinigen. Dasselbe wird auch in anderen Lehranstalten Anerkennung und Ver— werthung finden.

Geschichtliche Repetitionsfragen und Aus— führungen. Ein Hilfsbuch für Unterricht und Studium, vom Sym nasiallehrer Dr. Fr. Zurbonsen in Arnsberg, in vier Heften. Zweite umgearbeitete Auflage. Berlin 1892. Nicolai sche Verlags handlung R. Stricker. In dieser neuen Auflage hat das seiner Aanzen Einrichtung nach zweckmäßige Buch im Anschluß an die Forderungen der neuen Lehrpläne eine sehr wesentliche Umarbeitung erfahren, die einerseits in möglichster Beschränkung und Zurück⸗ drängung des Zahlenmaterials besonders in der alten und mittleren , , andererseits in der Betonung der deutschen und preußischen Geschichte der neueren und neuesten Zeit stark hervortritt. Die schon in der ersten Auflage angewandte gruppirende Methode ist diejenige, welche in den neuen preußischen Lehrplänen ausdrücklich empfohlen ift. Das vierte Heft enthält die brandenburgisch - preußische Gefchichte: die Fassung der Fragen mit ihren Antworten ist besorders geeignet, ein tieferes Verstandniß der Entwickelung unserer Monarchie zu fördern. Für die lernende Jugend ist das Buch jowohl zum Nachschlagen wie zur Vorbereitung zur Prüfung zu empfehlen.

Dicht k unst.

Altgermanische Lebensweisheit, die ethischen Sprũche der Edda. In freier Nachbildung von Wilhelm Wob bermin. Görlitz 1892 Görlitzer Nachrichten. S. 40. 16 G59. Möge diese neue Bearbeitung dazu beitragen, die altgermanifche Dichtung in weiteren Kreisen bekannt zu machen. Die Sinnsprüche sind in er— freulicher Form nachgebildet.

Na tur kun de.

Von Brehm's Thierleben ist det achte Band der dritten Auflage erschienen, welcher von der Gruppe der Fische handelt. Gewinnt dieser Band schon beim flüchtigen Beschauen außerordentli für sich durch die reiche Fülle seines Die e so wird das Buch au vor dem ernster Prüfenden vorzüglich bestehen können. Die fleißige, von den Herren . Dr. Pechuel⸗Loesche und Professor Dr. W. Haacke durchgeführte Neubearbeitung des Bandes läßt kein Ergebniß der einschlãgigen, neuzeitlichen Forschungen vermissen. Den Herren Seraus⸗

ebern verdanken wir in dem Buche sehr bemerkenswerthe felb tãndige Terterweiterungen, abgesehen von den nothwendigen Aenderungen und kürzeren Neueinfügungen. Aus diesen Terterweikerungen werden den Leser die Mittheilungen über die bei einzelnen Fischfamilien entdeckten Giftorgane n,. . interessiren, wie die ausführlichen Angaben über die Bewegungsweise der Hochflugfische. Ueber den Schwertfisch Tiphias gladius) wird a en g. seiner Verbreitung und Gefährlichkeit sowie über seine Fangweise sehr eingehend berichtet. . ersten Mal in ausführlicherer Schilderun . ist der

auberfisch, ein vom Rothen Meere bis zur Süd fee verbreiteter Drachen- opf. Die Uebertreibungen von der Gefährlich eit des Menschenhaies find

ter Hinweis männische Berichte auf das richtige Maß zurück⸗ n Neu . . eingehende des Fanges und der Wanderungen der Heringe. aufgenommen überhaurt sind in die Abhandlung über die Gruppe der Fische 50 Familien. und 77 neue] Arten beschrieben. Unverkennbar ist bei der Neubearbeitung des gegen wärtigen Bandes der Anschluß an das System A. Günter s. Mit diefer reichlichen Vermehrung des Tertes hat die Beigabe von Abbil- dungen gleichen Schritt gehalten. Das Buch hat eine Bereicherung von 62 neuen Textillustrationen erfahren; im . setzt sich das demselben beigegebene . Bildermaterial aus 146 Textbildern, einer Karte und 11 Tafeln in Holzschnitt und Chromodruck zusammen. Die Verlagshandlung des Bibliographischen Instituts in Leipzig ver⸗ dient für die liebevolle Fürsorge und Pflege, welche sie dem Werke an⸗ gedeihen lãßt, besondere Anerkennung.

Handel und Gewerbe.

ägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks ö ö. . und in Oberschlesien. . An der Rubr sind am 5. d. M. gestellt 10 902, nicht rechtzeitig llt keine Wagen. , gefte ln. Fee, ef ien sind am 4. d. M. gestellt 5087, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen..

Beim Königlichen Amtsgericht 1. Berlin stand am

5. November das Grundstück des Maurermeisters Karl Klein zu

Berlin, angeblich Burgsdorfstraße 14, Ecke Bilden ew st raße

belegen, zur Versteigerung. Reinertrag 0, 99 , Fläche 6,97 a; für

das Meistgebot von 206 900 1 wurde die Frau Maurermeister

Auguste Klein, geb. Pasemann, zu Berlin, Ersteherin.

Aufgehoben wurde das Verfahren der Theilung halber eingeleiteten

wangsversteigerung wegen des Grundstückes Hen straße 12, dem aufmann Sasse und dem Rentier Hesse gehörig.

Berlin, 5. November. (Wochenbericht für Stärke fabrikate und Hülsenfrüchte von Max

Ila. Kartoffelstãrke und Mehl 17-18 , feuchte Kartoffelstãrke prompte Lieferung Frachtvaritãt Berlin 9580 M, Frankfurter Syrup⸗ fabriken zahlen nach Werkmeister's Bericht franco Fabrik 9.70 . gelber Syrupy 23 23 4 Capillair. Syruy 23. - 24 6, Caxill-Ewort t = 25 4. Kartoffel zucker gelber 2 = 23 1, do. Cavillair 24. 25 . Rum-⸗Couleur 37-38 6. Bier⸗Couleur 36-37 M6. Dertrin, gelb und weiß, Ia. 27-28 6, do. secunda X. —– 26 4. Weizen stärke (läinst ] 34 35 . Weizenftärke green it) 1-42 . Hallesche und Schlesische 42 = 453 6. Reisstärke Strahlen) 43 bis 48 0, do. (Stücken) 46— 47 66, Mais- Stärke 32 33 6. Schabe stãrke 30 4 nom., Victoria⸗Erbsen 20-221 4, Kocherbsen 17-24, üne Erbsen 19— 27 4, Futtererbsen 15 155 6, Leinsaai 2 24 6, Linsen, große, neue 4 56 6, do. mittel 32 46 4, do. fleine 22 —– 32 . gelber Senf 32— 42 166. Kümmel 44 —– 50 4, Buchweizen 144 = 15 *, Mais loco 124 - 131 4, Pferdebohnen 16 bis 18 , inländische weiße Bohnen 17 = 19 , weiße Flachbohnen X= 24 4. ungarische Bohnen 16 17 4, galizische und russische Bohnen 15-16 ., Wicken 124-13 16. Hanfkörner 11-20 60. deinkuchen 16-17 , Weizenschale 34 —= 10 S, Roggenkleie 3H - 10 , Rayskuchen 114— 141 . Mohn, . blauer 2 60 46, do. weißer e, ,. pal weiße, . per 100 Eg ab Bahn Berlin bei ien von mindestens 4 Die „Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlichen Preußischen Staats Anzeigers. theilt in den Nummern 44 und 4 vom 29. Otktober und 5. November d. J ein vollstãndiges Verzeichniß der Berliner Coupon-⸗Zablstellen mit, auf das als auf ein nützliches Hilfsmittel für Rendanten und Kassenverwalter besonders hingewiesen sein mag. . In der 290 ordentlichen Generalversammlung der Actionäre der Neuen Gas⸗Actien⸗Gesellschaft vom 5. November d. J. wurde dem Aufsichtsrath und der Direction auf Grund des von den Revisoren erstatteten Berichts über die Prüfung des Abschlusses pro 1891/92 einstimmig Entlastung ertbeilt. Die vom Aufsichtsrath auf 5 oso festgesetzte Dividende fand Zustimmung und gelangt von beute ab zur Auszahlung. Die ,, ausscheidenden Mitglieder des

ãhlt. (W. T. B) Die Rie⸗

Aufsichtsraths wurden wiedergewã Halle a. d. Saale, 6. November. (W. T. beck'schen Montan-⸗Werke Actien⸗Gesellschaft erzielten im

en Semester des laufenden Geschãftsjahrs 934 377 * Bruttogewinn 8 lassen auch für das zweite Semester ein ähnl Ergebniß er⸗ warten.

Leipzig, 5. November. (W. T. B) Kammzug⸗Termin⸗ ee , 3 Plata. rundmuster B. per November 3, 60 per Dezember 357 , per Januar 357 M, per Februar 3,60 , per März 3625 . per April 365 „, ver Mai 3,671 , Ter Juni 3,70 „, per Juli 3.721 , per August 372 66, per Sep⸗ tember 372 6, per Oktober 3727 6 Umsatz 30 0090 kg. ; Bremen, 5. Nobember. (W. T. B.) Am 10 November wird bei Bernh. Loose u. Co. und St. Zuermann Sohn hierselbst eine 5 oo, durch zweite Hypothek sichergestellte Anleihe der Nord⸗ dentschen Wollkãmmerei und Kammgagrnfpinnerei- von 2000 000 S zum Curse von 100 ½ο zur Subscription aufgelegt werden.

London, 3 November. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ adungen angeboten. ; ——

ö. d=. (W. T B) Die Getreidezu fu! nn be⸗ trugen in der Woche vom 29. Oktober bis 4. Norember- Englischer Wetzen 571, fremder 42 933, engl. Gerste 2739, fremde 3 2566 engl. Maljgerste 12 687, fremde 172, engl. Hafer 1686 fremder 105 473 Qrts., engl. Mebl 21 658, fremdes 87 330 Sack und 175 Faß. .

New⸗JYork, 5. November. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete etwas höher un schloß befestigt. Der Umsatz der Actien betrug 113 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 1 830 000 Unzen geschãtzt. Silberver käufe fanden nicht statt.

Weizen anfangs niedriger, zog aber später auf Deckungen der Baissiers etwas an; Schluß stetig Ma is eröffnete unverändert, wurde sodann für einige Zeit schwãcher, später aber Reaction auf größere Kauflust; Schluß stetig. t

Chicago, 5. November. (B. T. B.) Weizen anfangs niedriger, später etwas erholt; Schluß stetig. Ma is anfangs niedriger, nach einiger Zeit anziehend auf größere Verschiffungen; Schluß stetig.

Ia. Kartoffelmehl 19 0 416, Ia. Kartoffelstãrke 19 20

1. Untersuchungs ˖ Sachen.

TKommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

2. Aufgebote, Zustellungen u. . ö. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkãufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Bank⸗Ausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗Sachen.

1465702 Steckbriefs⸗Erneuerung. .

Der diesseits unter dem 27. Nobember 1880 hinter den Eigenthümer Hugo Paul Emil Rothe, am 31. Mai iS59 zu Berlin geboren, in den Acten J. III. D. 397. 79, wegen Vollstreckung einer ein⸗ jährigen Gefängnißstrafe erlassene und unter dem 11. Dejember 1884 und 17. Januar 1888 erneuerte Steckbrief wird hiermit nochmals erneuert.

Berlin, den 1. November 1392. . Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht. I.

46566 Beschluß.

In der Untersuchungssache gegen den Bergmann Georg Geis von Dehrn, geboren daselbst am 7. November 1856, katholisch, wird: - ͤ

in Erwägung. daß gegen den Angeschuldigten die öffentliche Klage erhoben ist, ö.

„daß er in der Nacht vom 18. zum 19. Sep⸗ tember 13897 zu Dehrn den Bergmann Karl Wilhelm Burggraf von da, vorsäßlich körper⸗ lich mißhandelt habe und zwar durch, zwei Stiche mit einem Messer in die linke Seite )

Vergehen gegen 223, 223 a. Strafgesetzbuchẽ, daß nach durchaus glaubwürdigen Mittheilungen der Angeschuldigte in der Absicht nach Amerika auszu⸗ wandern, seinen bisberigen Wohnort verlassen hat und gegen denselben heute wegen Fluchtverdachts Haftbefehl erlassen ist, J

nach Einsicht des 5 332 Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Bergmanns Georg Geis von Dehrn mit Be⸗ schlag belegt. =

Limburg, den 3. November 1892.

Königliches Landgericht, Strafkammer J. gez. Freusberg. Ebenau. Dr. Reiß. Ausgefertigt: (. S.) (Unterschrift;. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

157031 . K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen.

Die am 6. Oktober 1882 verhängte Beschlagnahme des Vermögens des Schafknechts Jakob Schäfer von Bergenweiler, Oberamts Heidenheim, wurde am 2. d. M. von der hiesigen Strafkammer auf⸗ gehoben.

Den 5. November 1892.

Staatsanwalt Höring.

) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

, , ; Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

45792

Grundbuche von den Umgebungen Band 148 Nr. 6648 auf den Namen des Zimmermeisters Carl Siegmann in Berlin eingetragene, zu Berlin an der Straße 7b, nach dem Kataster Graudenzerstraße Nr. I0 belegene Grundstück am 28. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht, an Gerichte stelle Neue Friedrich. fie. 13, Hof, Flügel &, part, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 13,53 1 Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 9 a 60 qm zur Grundsteuer , Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstũck be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberech. tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandenfein oder Bekrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht , . insbesondere derartige orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

bungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗

boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger

widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen

widrigen falls dieselben 6th Feftstellung des geringften Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗

sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beaast kuchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 28. Dezember 1892, Nachmittags 12 Uhr, an Gerichtestelle, wie oben, verkũndet werden.

Berlin, den 2. November 189 .

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 76.

45791 Zwangsversteigerung.

cn z 3 *IMHnESHIIC. 1 1 Da

Das im Grundbuche von den Umgebungen Band 164 Blatt Nr. 7142 auf den Namen des Maurer- meisters Hermann Mattner und des Fuhrherrn Karl Galle hierselbst eingetragene, in der Ramlerstraße, angeblich Nr. 21 belegene Grundftück soll auf Antrag der beiden obengenannten Miteigenthümer zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 31. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts« stelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C. parterre, Saal 46, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 657 6 Reinertrag und einer Fläche von 9.33 a zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab— schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwelsungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda,. Flügel H, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 31. Dezember 1392, Nach. mittags 127 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. ö

Berlin, den 2. November 1892

Königliches Amtsgericht J. Abtheilun

(45534 Bekanntmachug.

Das Aufgebots verfahren des 3 doigen Schlesischen Pfandbriefs Litt. A. Ser. II. Nr. 2067 über 1500.0 wird eingestellt.

Der au den 7. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, anberaumte Termin fällt weg.

Breslau, den 31. Oktober 1892.

Königliches Amte gericht.

356 Aufgebot. . . Der Rechtsanwalt Henrich in Völklingen als Ver⸗ treter 1 des Heinrich Hensing, Bergmann zu Neu⸗ dorf, in seiner Eigenschaft als Vatervormund seiner beiden minderjährigen Kinder a. Catharina Hensing, ohne Stand. Chefrau des Bergmanns Johann Menzler zu Altenkessel; b. Heinrich Hensing, Fabrik⸗ arbeiter; 2) der Louise Hensing. Dienstmagd zu St, Johann, hat das Aufgebot über drei im Jahre 1891 angeblich verbrannte Sparkassenbücher der Spar⸗ und Darlehnskasse der Gemeinde Völklingen, nãmlich:

1) Nr. 13, lautend auf den Namen „Hensing, Lousse in Altenkessel', über eine Einlage von 267 4 36 Zinsen, betragend bis 1. April 1892 24

3.

2 Nr. 14, lautend auf den Namen Hensing, Catharina zu Neudorf, über eine Spar⸗Kinlage von 267 M nebst Zinsen, betragend bis 1. April 1892 24 S 63 3 und

3) Nr. 15, lautend auf den Namen „Henfing, Heinrich zu Altenkessel, über eine Spar⸗Cinlage von 366 * nebst Zinsen, betragend bis 1. April 1892 24 6 54 *, ö .

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spãtestens in dem auf Freitag, den S. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, , . die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Völklingen, den 28. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung L. (gez) Magnus,

33136 Bekanntmachung. Aufgebot. . Auf dem Anwesen Hs-⸗Nr. 44 in Tiefenbach, des Söldners Taver Zanker, ist seit 31. August 1831 für Mathias Vogt von Tiefenbach ein Wohnungs⸗ recht im Hypb. für Tiefenbach Bd. IV. S. 524 ein⸗ getragen. ö Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diesen Anfpruch sich beziehenden Handlung an gerechnet längft dreißig Jahre ver⸗ strichen sind, werden im Hinblick auf s 824fg. d. R. C. P. O., dann Art. 123 d. A. G. hiezu auf Antrag des Hypothekenobjectsbesitzers diejenigen, welche auf obigen Anspruch ein Recht zu haben glauben, hiemit aufgefordert, dasselbe innerhalb 6 Monafen, spãtestens aber im Aufgebotstermine vom Mittwoch, den 15. März 1893, Nach⸗ mittags 2 Uhr, unter dem Rechtsnachtheile da⸗ bier anzumelden, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung der Anspruch für erloschen erklärt und im Srxothekenkucke gelöscht werden würde. Am 2. September 1892. . Königliches Amtsgericht Illertifsen. Bischof. Zur Beglaubigung: Der K. Secretãr: (L. S.) Kußmaul.

219585 Aufgebot. .

Auf dem Anwesen Hs. Nr. 170 in Oberhausen, der Schreinermeisterswittwe Franziska Sesar daselbst ge⸗ hörig, ist im Hrpothekenbuche für QOberhausen Bd. XI. Seite 208 u. 209 in II. u. bezw. II. Rubrik seit 17. Oktober 1825 für Stegherr, Andreas, 29 Jahre alt, ledig, das freie Wohnungsrecht und unentgeltliche Verpflegung, letztere in Krankheitsfällen, eingetragen. .

Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Ansprüche fruchtlos geblieben und seit der letzten hierauf bezüglichen Handlung mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, wird auf Antrag der bypothekenbuchsmäßigen Anwesensbesitzerin Auf— gebotstermin auf Dienstag, den 9. Mai 1893, Vormitt. O Uhr, dahier Zimmer Nr. I2, rechte) bestimmt, und ergeht an diejenigen, welche auf die obenbezeichneten Ansprũche ein Recht zu haben

lauben, die Aufforderung, ibre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber am Aufgebotstermine dahier anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Rechte für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden. .

Augsburg, den 27. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht. Grun.

44346 Oeffentliche Ladung. .

Die zu Wever wohnende Ehefrau des Ackerers Josef Eicker, Katharina, geborene Kötter, und deren Schwester Maria Kötter beanspruchen für sich das Alleineigenthum der unter Artikel 328 der Grund⸗ steuermutterrolle von Lindlar eingetragenen Parzelle Flur 8 Nummer 297, Frohenbusch, Hol zung, 17 a 74 4m groß. . .

Dieselbe ist bisber eingetragen auf den Namen Prinz Wilhelm und Theilhaber zu Weyer.

Gemäß § 55 des Gesetzes vom 12. Axril 1888 werden alle diejenigen Personen, welche an diesem Grundstücke Eigenthumsrechte zu haben vermeinen, hierdurch zu dem auf Donnerstag, den 8. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, festgesetzten, im Gerichtsgebäude zu Lindlar statifindenden Termine eladen mit der Verwarnung, daß, falls sie nicht pätestens in diesem Termine ihre Ansprüche geltend machen, die Ebefrau des Josef Eicker und die Maria Kötter als Alleineigenthümer im Grundbuch werden eingetragen werden.

. den 22. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung für Grundbuchsachen.

45500 Oeffentliche Ladung. .

Zur Anlegung des Grundbuchs uber das in der Gemeinde Neuwerk auf den Namen des Webers Peter Stiegen zu Bettratb im Grundsteuerflurbuch eingetragene Grundstück Flur 30 Nr. 24 wird der

Ziegelei Friedrichs in M.⸗Gladbach am Speick, jetzt unbekannten Aufenthalts, zu dem auf den 22. De⸗ zember 1892, Vormittags 19 Uhr, im hiesigen Amtsgerichts gebäude Abteistraße 27, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termine hierdurch geladen. Derselbe hat in diesem Termine seine Ansprũche an dem obengenannten Grundstucke geltend zu machen, widrigenfalls nachfolgende Personen. 1) Peter Stiegen, früher Weber, jetzt ohne Ge⸗ schäft, zu Bettrath, Gemeinde Neuwerk, 2) Tagelõhner Remigius Stiegen zu Bettrath, 3) die zwei Kinder des verstorbenen Leihdeckers Johann Stiegen von Doveren, 7 ) die Kinder Webers Johann Hardterbroich: a. Weber Cornelius Steinweg Fabrifarbeiterin Karoline M. Gladbach⸗Cicken, . . Gertrud Steinweg, ohne Geschãft . Klara ö Hardter⸗ Alwine ö s broich, ad d und e minderjãhrig, welche das Grundstück als ihr Eigenthum in An⸗ spruch nehmen, auf ihren Antrag als Eigenthümer in das Grundbuch werden eingetragen werden. M.⸗Gladbach, 12. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. V.

Steinweg zu ein w 88 3

in Bettrath, Steinweg in

45799 Aufgebot.

Auf den Antrag der Wittwe Bäcker Brinkmann, Caroline, geb. Franke, aus Petershagen, wird deren Bruder, Lehrer Friedrich Franke, geboren am 2. September 1824, welcher sich Ende der Her Jahre in Amerika aufgehalten und sodann verschollen ist, aufgefordert, sich spãtestens im Aufgebotstermine, den 28. September 1893, Vorm. 11 Uhr, kei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Peters hagen, den 18. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht.

45795 Aufgebot. . ;

Auf Antrag des ehemaligen Lehrers Michgel Las⸗ koweki in Danzig wird dessen Bruder, der Matrose Johann Laskowski, welcher etwa im Jahre 1821 von Casimirs aus zur See gegangen und über dessen Aufenthalt und Leben seitdem keine Nachricht ein⸗ gegangen, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots. termine den 0. September 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Neustadt W.⸗Pr., den 1. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

45504 Aus zug.

In Sachen Todeserklãrung

a. des Gütlerssohnes

Kollersried, —ͤ

b. des Bürstenmachersohnes Theodor Wurjen⸗

berger von Hemau, ö c. der Wagnerssöhne Peter und Johann Alt⸗ mann von Painten ö hat das Kgl. Amtsgericht Hemau unterm 17. Ok- tober 1892 nachstehendes Aufgebet erlassen:

Gütler Johann Lautenschlager zu Kollersried als Pfleger des Gütlerssohnes Georg Huber zu Kollersried,

Schuhmacher Anton Panzer zu Hemau, als Pfleger 11 Theodor Wurzen⸗ erger zu au,

. Karl Regensburger zu Neulohe, als Pfleger der Wagners sõhne Heier und Johann Alt⸗ mann zu Painten

haben ju gerichtsschreiberlichem Protokolle vom 11. Oktober 18697 Antrag auf Todeserklärung ihrer Mündel wegen Verschollenheit gestellt und dabei urkundlich dargelegt, daß die letzte Lebenskunde vor. handen ist seit dem Jahre 1851 in Ansehung des Georg Huber, seit D Jahren in Ansehung des Theodor Wurzenberger, seit dem Jahre 1858 in Ansehung der e. . und Johann Altmann.

Hiernach ergeht Aufforderung

* 6 Georg Huber, Theodor

Georg Huber von

lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗

Veröffentlicht: Erm isch, Assistent, als Gerichtsschr.

Ziegeleiarbeiter Johann Steinweg, früher auf der

r Peter und Johann Alt- mann spätestens im Aufgebotstermine per-