1892 / 267 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

in den vom Staate freigegebenen, auch den Kreisen zu gute kommenden Die verbesserte Einkommensteuer soll kũnftig den Haupttrãger der betrãgt; weitergebende . werden Wittwen, Waisen Steuerquellen e . ist. direc len Staate besteuerung bilden, bedarf indessen auch in der erreich · und Erwerbs unfãhigen g - In den Spalten 4 bis 11 der anliegenden (hier jedoch gt bar vollkemmensten Form einer von vornherein vorgesehenen, aber 4 die Steuer betrãgt ein halb vom Tausend des steuerbaren . 2 ö i wel erst nach Aufhebung der staatlichen Bruttobesteuerung möglichen Er · Vermögens, berechnet nach dem Verkaufswerth zur Zeit der Veran⸗ 1 E r t E B E 1 1 3 g e

abgedruckten Uebersicht sind die Betrãge nachgewiesen, w t durch den Verzicht des Staates auf die Grunde, Gebäude⸗ gãnzung nach verschie denen Richtungen hin. —⸗ lagung; . ö 2 ö. . und Gewerbesteuer nach dem Stande der Veranlagung für Durch die Einkommensteuer werden Einkommen von gleicher 5 die Veranlagung erfolgt auf Grund einer Vermögensanzeige 2 . ! das Jahr 189153892 innerhalb eines jeden Kreises für die HDöhe ohne Rücficht auf die Ein kommensart mit gleichen in Verbindung mit der i ,, , Unter der Form zl ell en el 58⸗An ei e 6 * * ? Bestenerung frei werden. Gegenübergestellt sind in Spalte 3 die Steuersätzen belastet, insbesendere auch obne Rücksicht darauf, ob dem der Vermõgenẽbesteuerung sind Steuern mit sehr verschiedenen Zielen e. r Un 0m 1 re U 1 en Staats⸗ Anteile der einzelnen Kreise aus den Ueberweisungen der Getreide. Steuerpflichtigen das veranlagte Einkommen aus Perfsnfsicher Arbeit und Wirkungen denkbar und auch in Uebung oder in Uebung gewesen. . nzeiger r Vich;olle, wobei der künftige Gefammtbetrag die er Ueberweisungen oder aus Verinögensbefitz zufließt. Im Kreise der Betheiligten sowie Fine Wrmögenssteuer kann unmittelbar den , e tock er⸗ AM 267. B li * ,,, en , , n, nr . A e mn, , a n , n ae,, . ö . dieser, wie weiter erörtert werden wird, zu günstigen TVoraussetzung der Gerechtigkeit nicht entspreche, vielmehr eine unterschiedliche Be Eine solche Steuer war die in Preußen durch das Edict vom 1892. ergiebt sich, daß durch die Grund Gebäude⸗ und bisherige Gewerbe⸗ handlung des sogenannten fundirten und nicht fundirten Einkommens 24. Mai 1812 Geseß⸗Samml. S. 19) zur Deckung außerordentlicher steuer in der uberwiggenken PMeehr ahl aller Kreife das Zwei. bis im Sinne einer stärkeren Heranziehung des ersteren geboten sei. In Friegslasten ausgeschriebene Vermögenssteuer, durch welche drei . Dreifache desjenigen Betrages aufgebracht wird, welcher dem Kreise der That ist die Berechtigung dieser Forderun nicht abzuweisen, wenn Vrocent de gesammten Privatvermögens zur Disposition des veranschlagten Ertrag wesentlich überschreiten, so ist im Gese J . . durch die Ueberweisung nach dem Gesetze vom 14. Mai 1885 fernerhin der Grundsatz der Besteuerung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit Staates gestellt werden sollten. 4 ; eine entsprechende Herabfetzung der Siehe ; w ö, . , . positive Vorschriften über die Gestaltung der etwaigen besonderen zuflicßen wärde. Nur in vereinzelten Kreisen sinkt das Aufkommen zur Geltung gelangen soll. ; ; Der bekannte Mißerfolg dieser Ausnahmemaf regel ist theils der (Schluß der Den kschrift . , , . n, Be ausdrücklich vorgesehen. Steuern bestehen. Thatsäͤchlich überwiegt bei r , . 3. der Ertragẽsteuern unter den doppelten Betrag der Ueberweisungs summe. Das Arbeitzeinkommen ist durch die Fortdauer der Rerson und außerordentlichen Höhe des Steuerfußes Zuzuf reiben, theils der Schluß der Denkschrift über die Steuervorlagen aus der Steie eb Ge n , , . sich auch der vorgeschlagene schlagssvstem. . ö Auch wenn die sämmtlichen Kreise genöthigt sein sollten, nach ihrer Arbeitsfähigkeit bedingt und der auf ein solches Einkommen völligen Erschöpfung des Landes durch Kriegeleistungen aller Art, Dritten Beilage.) mögen wertb⸗ mit dn e, , d. Rentirung der Ver⸗ Wie die bem uhr eines Conrmmnalabguben ge fn Peigeff Wegfall der Uleberweisungen einen gleichen Betrag durch Kreisfteuern Angewiesene bei Fernünftiger Wirtkschaft gensthigt, durch rechtzeitige theils endlich dem unter diesen Umständen verhangnißvollen Mangel 14 Ho deg Gin kommen 4. 2. * , nicht mehr als Anlagen ergeben, belief sich im 5 * ge ,, beig fügten aufzubringen, was gchiß in zahlreichen Fällen nicht der Fall sein Rücklagen aus seinen laufenden Einkünften sich, seinen Angehorigen jeder zuverlässigen Grundlage für die Veranlagung der ungewohnten ; höchsten Ein er e-, e,. fi? r ö nehmen, somit auch m den 265 Städten der Monarchie von mehr als 1 . ; n 0 in den wild, finden diefelben daher in den neuen Steuerquellen volle Deckung. und Finterbliebenen für den Fall aufgehobener oder geminderter Steuer, Sin Urtheil äber den Werth oder die wahrscheinliche Wir⸗ tom mens durch bircite 5. n , , des fundirten Cin ⸗- fammte Jahres befrag der Gemeindeabgaben auf Finm ahnen der ge⸗ Es ist nicht zu leugnen, daß die freigegebenen ,,. fuͤr Arbeitsfähigkeit die Mittel zum nothwendigen Lebensunterhalt sicher ⸗· kung der jetzt vorgeschlagenen, in ihrem Wesen völlig verschiedenen 2) Die Vermögenssteuer tritt ferner ergãnzend ei 36 überschreiten. Staatssteuern den Betrag von 56 o nicht , gaben auf.. 127 904601 4 die einzelnen Bezirke und Gemeinden eine verschiedene Bedeutung zustellen. Ber dagegen Einkommen aus anderen, die Person iber Steuer vermag dieser Vorgang nicht zu begründen. kommensteuer eine vorhandene Stenerkeaft ni . den ö 23 ö. K . Diervon sind aufgebracht durch haben. Aber einestheils ist dies bei Ueberweifungen bestimmter Geld⸗ dauernden Quellen bezieht, hat diese Vorsorge nicht oder doch nicht in Das Gleiche gilt ven den ungünstigen Erfahrungen, welche nach erfaßt. Die Einkommensteuer nimmt das oh . 3 . genügend an, . Ueberlastung wird dies um so weniger gelten kõnnen, Wohnungs⸗ und Miethssteuern beträge auch nicht zu vermeiden und auch bisher nicht vermieden gleichem Umfange zu treffen, und folglich bei gleichem Einkommen vorliegenden Zeugnissen in den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika Kennzeichen der Steuerkraft, das i, ö ö 5 ö steuern Ergänzungssteuer an Stel le der Real⸗ Hundestener K werden, anderentheils ift eine Lusgleichung zwischen den leistungs. ind. unter fonst gleichen Verhältnisen eing. Chen Theil seiner mit der Vermögenssteuer gemacht sind. . der Mannigfaltigkeit der modernen Vesiß und Ge , , , , da ,,, bisber dem Grundbef mit kei weitem höheren, sonsfige befondere NRealsieurn fähigen und weniger leistungsfähigen Gebieten und Verbänden auf Einkünfte zur Beftreitung feiner laufenden Bedürfnisse und zur Er⸗ Diefelbe bat sich dort in einzelnen Staaten sowie in deren com- aber das Vorhandensein fundirten oder unfu 2 . 1 nãhernd . Sch dem Heset dom 4. Juni 131 mit an- senstig belondere Perscnalsteuern beim? Gebiete der Steuervertheilung nicht möglich. Der Staat füllung der Steuerpflicht verfügbar. Unbestreitbar ist seine geger⸗ munalen Unterverbänden als ginzige oder doch überwiegend vor⸗ nicht überall das einzige oder allein a,,, J ian 3 . , , . haben, daß ferner die böhere e mindirerte Gemeindeabgaben . 598415 erfüllt auf diesem Gebiete feine Aufgabe, wenn er seine eigenen Steuern wärtige Lesstungsfähigkeit größer, und diese Thatsache nicht durch herrschende Form der directen Besteuerung aus einer Zeit erhalten, lichen Leistungsfähigkeit. Insbesondere stelit schn . 9 der steuer , . ich des Kapitalvermögens durch die erstrebte Ermäßi—⸗ g nach der Leistungsfähigkeit vertheilt und den Gemeinden die ihnen zu⸗ den vereinzelt erhobenen Ginwand zu entkräften, daß in allen Fällen in welcher der Vermögensbesitz die einzige greilbare Erscheinungs form feln von Vermögen ohne Rücksicht auf gen,. 22 anden. . ö ; ?. ,, ,,. einen oft vollen, jedenfalls theil= 50 151 379 * 011 370 6 kommenden Stenerkräfte freiläßt. Die Pflicht der Gesammtheit, be— mit dem Erlöschen des Einkommens die Besteuerung desselben ihr der Sleuerkraft bildete; sie er s etzt hier die Einkommenfteuer. Hier⸗ Ertrages ein selbständiges Moment der gen n e igkeit 3 weisen Ausgleich finden wird. theils durch Zuschlã 9 ganze Rest von F 7 ; ö ie , , e. e we tbeils durch Zuschläge zu den directen Staatssteuern, theils wa,, . sondere Geimeindeeinkommensteuern welche sich .

drängten Gliedern zu Hilfe zu kommen, ist auf andere Weise zu er⸗ Ende erreiche. and voll berechtigt, daß gegenwärtig das Vermögen das Vermögen in seinem Besta die Person ü 1 F Din . ) ; K ; ö , gi, ? . . stande die Person üb ert. die . zird die vorzugsweise Be⸗ nicht das alleinige Merkmal, der steuerlichen Leistungsfähigkeit fãhigkeit e , erh un . mn. ier r ff. ebenfalls als Zufchlãg h . 8 8ulscia e

ö ö gegen ist der Einw füllen, insbesondere durch zweckmäßige Organisation der Verbände, Nach der bisherigen Steuerverfassung r ̃ Terkm st nf . Verbesserung der Verkehrsmittel Landesmelioratignen u s. w. oder lastung gewisser Arten des fundirten Einkommens durch die unvoll⸗ bilde, und daher die ausschließlich nach dem Vermögen umgelegte die wirthschaftliche Lage des Besitzenden in jedein Falle gäünsti ; 2 Staatseinkommenfteuer kennzeichnen, da die durch Verringerung öffentlicher Lasten überlasteter Gemeinden mittels kommenen Ertragssteuern vermittelt. Sobald diese als Staats⸗ Steuer nicht zu einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung führen staltet als die Lage des Besitzlofen 8 gunstiger ge⸗ ĩ it meist nur in Abweichungen vom staatlichen Tarif besteht directer Juwendungen aus Staatsmitteln. Es wird in Erwägung zu steuern verschwinden, ist ein Ersatz erforderlich. ; fönne. Dazu kommt, daß in Folge der communalen Zuschlãge die Zunãchst kemmt hi 1 . Noch schärfer ist das Zuschlagssystem bei den in der Anlag 16 nehmen sein, den nach S 83 des Einkommensteuergesetzes angesammelten Zu diesem Zwecke hatte die Staatsregierung bei Vorlegung der nominelle Belastung des Vermögens nicht selten drei Procent und 1 8 ö ie steuerliche Behandlung des Gebrauchs⸗ Die Regelung des Communalabgab 6 verzeichneten Stadtgemeinden (je eine aus jedem Kreife 16. P Fonds nach diefer Richtung zur Verwendung zu bringen. Geschentwürfe vom 3. Nexemher 1850 die Ausdeknung der bestehenden mehr beträgt, und Hieraus erklärt es sich, wenn nach glaubhaften An⸗ r, . alabgabenwesens. unter 10 O0 6Ginwohner ausgeprägt. Vei k ie) Bebufs Veranschlagung der Mehreinnahme, welche der Staats Erbschaftssteuer auf die Erbfälle an Ehegatten sowie an Verwandte gaben in einzelnen Srten nicht mehr als der fünfte Theil des beweg⸗ Nach der in der deutschen Wissenschaft herrschenden Auffassung ist dd . i. 135 , , . kasse aus den Getreide⸗ und Viehzöllen infolge Aufhebung des Gesetzes in ab⸗ und aufsteigender Linie in Vorschlag gebracht (Drucksachen lichen Vermögens zur Besteuerung gelangt. Eine nachtheilige Wirkung zum Einkommen einer Person auch der Genuß der zum persönlichen Mit der Aufhebung der staatlichen Ertragsfst . entfallen auf die oben genannten besond 2 . . vom 14. Mai 18385 zufließen wird, können die Beträge der in ken Rr. 6 des Haufes der Abgeordneten Sessien 18565 51) Sbwohl auf die Veranlagungsergebnisse lann bei der unnatürlichen und im Bebrauche verfügbaren Vermögensstücke aller Art zu rechnen, in der richtige Neugestaltung des Gemeindesteuerwef ge. in, . r die arten nur . 975 986 letzten Fchren stattgehabren Ueberweisungen nicht ohne weiteres maß diefer Vörschlag die verfaffungs mäßige JZustimmung Des Landtags Falle richtiger Einschätzung unerschwinglichen Höhe des Steuerfußes BPraris des Steuerrecht aber dieser Grundsatz bisher nicht in seiner Grundlage gegeben: die S biectbesteuerung von 13 1 ,, 4— gebend fein. Den Kreisen sind überwiesen für das Jahr nicht errielt, ergab sich doch bei der Berathung des Einkommensteuer= nicht ausbleiben. vollen Tragweite zur Anerkennung gelangt. Nach dem preußischen werbe fol fortan den Gemeinden vorbehalten ö u ,,, ; . 2 12 568 2065 * K 29 585 255 gesetzes allseitiges Cinverständniß darüber, daß eine Unter⸗ Gleichfalls an Stelle der Einkommensteuer ist in neuester Zeit Einkommensteuergesetz rom 24. Juni 1871 (67) gelten als Einkommen Die 6 5ff der ne . n, J erzuschläge und besondere Gemeinde Einkommensteuern. K scheidung in der Besteuerung des fundtrten und nicht fundirten Ein⸗ im Königreich der Riederlande eine bis zum Steuersatze von 13 vom die gesammten Jaßhreseinkünfte des Steuerpflichtigen in Geld und allein icht '. ö , . K genügt aber für sich Bei den in der Anlage Le verzeichneten Landgemeinden (je zwei JI kommens zumal n ige Ssteuer eingeführt, über welche Erfahrungen Geldeswerth'; hiermit ist die Anrechnung der Nutzung des Gebrauchs d . andenen Mißstände zu beseitigen und den aus jedem Kreise) endlich sind n 7 653 89, nend g wr 9g ; ö Gebrauchs daraus drohenden Gefahren vorzubeugen. Zur Erreichung dieses Zieles durch besondere Abgaben aufgebracht J 2. 2 2 3 ö 8 *

ach Einführung der Dec arationspflicht un⸗ Tausend steigende Vermögensf n . . tre 1891/92 57 035130 erlaßlich sei. Das Herrenhaus hat dieser Anschauung in einer Resolution noch nicht vorliegen. vermögens in enge Grenzen verwiesen und in der Hauptsache auf di . . 12 W . ö 2 ö 251 ö nba ns 6 26 ö. 13 8 ö 9 ö 5 23 3 ache auf die beda 8 de ͤ ö de, d, . r 2 Als gänzlich anormal auszuscheiden sind die Ergebnisse des Jahres vom 12. Mai 1891 bestimmten Ausdruck gegeben. . Vermẽgensstene sten Cantonen der Anrechnung des Miethswerthes! der Wohnung im eigenen Hause be⸗ J . welche eine sachgemãße Zum dritten Punkte fehlt es an j lsg1sg, in welchem infelge der ungemöhnlich unghnstigen Ernte die Sowohl aus sachlichen Gründen als mit Rücksicht auf die Schweiz, theils aber soweit. x stadt Basel = schränkt. Es kann hier dabin gest lt bleiben eb und aus welchen Sies ist amm an. e , , eine, ö sicherstellt. punkfen beruhenden Norm über die Be Einfuhr der für den Zollertrag vornehmlich ins Gewicht fallenden Haltung, welche die Landes vertretung gegenüber dem erwähnten neben einer allgemeinen Einkommensteuer, th einer Gründen vom Standpunkte der Einkommensbesteuerung diese be⸗ . , . , . Getreidesorten (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste) auf mehr als 29 früberen Vorschlage eingenommen hat, muß die Staatsregierung Be- partiellen, das Arbeitseinkommen allein erfassenden, the . ,. des Einkommensbegriffs gerechtfertigt ist oder Ge Zur Zeit, besteht . von den X 64 ien e e r br e , n , icht; ö ö Gesetzes vom 27. Juli 1885, GesetzSamml. S. 3 me g,, . . til d ; . ückzukommen. Ebensowenig aber kann kommensteuer. . . jedem ah entgehen infolge dessen nicht selten sehr werth⸗ 6 e, . 3 . Sm m! S. . 1 e Die Gese n, gestiegen war. sie den Anregungen Folge geben, e 2 e Vermögenstheile, weil sie einen augenfälligen Ertrag in Geldes, stimmungen ,,, . nicht: die maßgebenden schematischer Wei r, , , da, e, n errsche nde Stellung ch lie glich 6 stimmungen sind in der Hauptsache in den für die verschiedenen Landes e, , wee, 2 rocentuale Verhãltni⸗ f ** pließlich als theile eingeführten Gemeinde⸗ Kreis⸗ und Provinzi . verschiedenen S *. ö en Gemeinde⸗ Kreis⸗ und Provinzialordnunger gehende Genehn

Millionen Doppelcentner gegen rund 22 800 0090 im Jahre 1890/91 denken tragen, auf denselben zurũ n. . . ö K welche die als nothwendig erkannte Ueberall aber nimmt auch hier die Vermögenssteuer im Gegen⸗ ö 1 8 290. das, . 22 ö h 282 ö ; 8 f 3 h ; ö rth ch b s i 7 In den Jahren 1889. 90 und 189091, also vor der seit dem Unterscheidung in der Besteuerung durch eine Ermäßigung der satze zu der für Preußen geplanten die be * zt abwerfen, sondern vom Eigenthümer aus

r 57 5 ö 8 dCEBErS* * . 1 di 14 zur Crhohung des Lebensgenusses benutzt werden, einer an. mln tn, naheren Gin geben auf Tie EG ; ;

gemessenen Besteuerung, obwohl gerade die Art der Verwendung in 34101 Fines näheren Eingehens auf die Einzelbeiten der hiernach indessen ein üb

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1. Februar 1892 eingetretenen Ermäßigung der Zollsatze, betrug der geltenden Einkommensteuersätze für das aus Arbeit fließende Ein⸗ im Steuerspsteme ein; im wesentlichen hierauf, ins bes andere auf die auf Preußen entfallende Antheil an den Getreide⸗ und Viehzöllen rund kommen herbeiführen wollen. . . dadurch bedingte Höhe des Steuerfußes, sind die in einzelnen Cantonen e ,, e, e,. ; . 1. 6 ö 5 . J . . ö . o Em n. F ö . . . 8 8 285 5 9 . . e te N * 28 2 6 ö * . 8S * * 28 er Aue 2 ? je 67 006 000 6 Wenn in den genannten Jahren der Zoll bereits Zunächst ist eine derartige Maßregel aus finanziellen Rüchsichten etwa hervorgetretenen Unzuträglichkeiten zurũckzufũhren. . der Regel als sicheres Anzeichen einer gesteigerten Steuerkraft gelten ee, . Vorschriften bedarf es an dieser Stelle nicht; es genügt, die steuer nicht verhüten de . a, 4 Zuschläge zur Einkemmen⸗ nach den für die Hauptgetreidearten seitdem um 30 o ermãßigten schlechterdings ausgeschlossen. Wenn der Staat auf die Ertragẽsteuern Gegen die Einführung einer Vermögenzsteuer ist mehrfach der darf. Veh! aber wird die Ergänzungẽsteuer die nur der Gerechtigkeit ,, ,,,, . in den Hauptvunkten gemeinsamen Mängel für die ö r gen,. sene, eite, n, . Gesetz Grundsãtze Sätzen erhoben wäre, würden auf den preußischen Antheil nicht mehr verzichtet, darf der dadurch entstehende Einnahmeausfall nicht ungedeckt Cinwand erhoben, durch dieselbe werde die Begehrlichkeit der unteren entsprechende Heranziehung, solcher Objecte zu den Staatslasten ver⸗ festzustellen, welche vornehmlich Abhilfe erheischen. ; Sand giebt. in, e, ,. . Genehmigung nicht an die als etwa M4 M0 00 entfallen, den Kreisen mithin nur 4 Gb O00 (6 bleiken, viel weniger eine weitere Verkürzung der Staatseinnahmen Bevolkerungsschichten geweckt der gar eine künftige Vermögens . sie ist zu diesem Zweck in technischer Hinsicht der Einkommen. Bei voller Anerkennung des Selbstverwaltungsrechtes der Se⸗ Lurch die Sta e iter eine weitere 3 aberlaftzug. des Grnndbesitze ID C00 0 -= 29 oM ιυιέι zu ùberwessen gem en ein Auch in durch eine Verminderung des Ertrages der Einkommensteuer zugelassen confiscation vorbereitet. Angesichts der oben mitgetheilten Grunszuge w 57 vorzuziehen, weil die Feststellung des Vermögenswerthes meinden kann darüber eine Meinungsverschiedenheit nicht beste ken, Gemeinden nfschlãge n der That 9 5. Fndhme deeselben durch den Jahren 18986 und 1891. waren die Ernten in Dentschlanß, nur werden. . . . . der geplanten Steuer wird jene Behanptung nicht sherzeugen können, in der Mehrzahl der Fälle minder schwierig sein und sachgemaäßer daß die grundlegenden Sätze des Best eue rungsrechtes ihrer K in vielen Fällen nicht zuläßt. mäßig. Ob die Getreidezufuhr künftiger Jahre die gleiche Höhe er⸗ Abgesehen hiervon ist das Bedürfniß nach einer derartigen Er. Der confi catgrische Cbarafter einer Stinen liegt nicht in der Form ausfallen wird als die künstliche Berechnung eines Einkommenz. Autonomie nicht äberlaffen werden dürfen. Schon vermöge ihrer gieb 3 K Nenarchie über 10 000 Einwohner er⸗ reichen wird, ist schon aus diefem Grunde zweifelhaft, obwohl im all⸗ i mn nicht , . In der e,, . es sich oder im Naß stab⸗ der k 1 in der Höhe des find In der Begründung zum Entwurf eines Ergänzungssteuergesetzes . wären die Gemeindegrgane dieser Aufgabe nicht wohl kJ jerbei um Steuerpflichtige der unteren und mittleren Ein ommens? Steuerfußes. Auch eine Einkommensteuer kann Durch ungemehssene sind die wesentlich praktischen Rücksichten erörte 135 gesetzes Jewachsen. Wie billig., gehören die Miiglieder einer je ee gi w. h 2 x n, , n. * 8 2 1 282 d . * ; m n. ; . * 8 ; * . . ' 21 2 ' ö WJ 11 2 aus w a5 8 ' t 6. 2 * Di glieder einer jeden Sem E⸗ 33 . noch erheblich zu erhöhenden inländischen Körnerproduction den jahr. stufen bis hinauf zum Ginkommen von etwa 8o00 6, da vorzugs weise Steigerung der Steuersatze confiscatorisch wirken. Bei dem mäßigen bewegliche Gebrauchsvermögen dieser Steuer nicht ,, . i. vertretung in der Mehrzabl regelmäßig dem k Durchschnittsverhältniß: ichen Getreidebedarf steigern dürfte. Ueberdies kann jederzeit durch diesen Stufen die auf den Ertrag ihrer persönlichen Arbeit angewiesenen Fußze von einhalb vom Taufend liegt eine solche Gefahr nicht vor. Eine zweite Kategorie von Fällen, in welchen ie Ci gen gal. kelcher innerhalk der Gemeinde das borwiegende kirche tlic. politische Verwickelungen oder sonstige Ereignisse, welche auf den Steuerpflichtigen angehören. Gerade für diese Einkommens stufen aber Im Gegentheil sprechen gerade soʒialpoliische Rücksichten dringend versagt, ergiebt sich bei gewissen weculativen . 3. . Element bildet; bei einer jo zusammengesetzten Törverschaft ift e, lnternatienglen Verkehr e, , wirken, die Getreideeinfuhr aus dem sind infolge des Gesetzes ö 24. Juni 1891 , durch Herab⸗ . die baldige Durchführung eines Steuer vfteme in welchem die ,, d dee, . die erforderlich Unbefangenbeit des Urtheils zu erwarten, wenn Sollbetrag Gemeindest Auslande beschränkt und dadurch der Zollertrag herabgedrückt werden. absetzung der Steuersätze, theils durch die im S 18 des Gesetzes vor⸗ Vermögenden, ihrer höheren Leistungsfaähigkeit entsprechend stãrker als angelegte e ö. 9 en weit es sich um die Feststellung der G sãt del ; ; Steue emed esteuer⸗ k ; 2 2 nan wer den. 6 ö ,, . . w ,,, 56h 6. , . gelegten Unternehmungen kann die es Geschãftes . , ,, . ng der Grundsatze handelt, nach welche e Steuerarten. der n , , . Für eine ziffermãßige Berechnung des dauernden durchschnittlichen gesehenen Abzüge vom Einkommen bereits wesentliche Erleichterungen die Besitzlosen zu den öffentlichen Lasten herangezogen werden, Jede die Gcwinnabrechnung 3. Jahre Seschã tes und Steuerlast auf die verschiedenen Wirthschaftõ gruppen , , ⸗. Staats steuern uuschlãge Werthes, mit welchem die Ueberweifungsbeträge der Staatskasse an eingetreten. ö . Verdellksmmnung der Staatseinrichtungen auf diesem Gebiete wird ein Einkommen! aus dem betheili ten mn . inzwischen wird Gemeinde gerecht vertheilt werden oll. !. 6 gerechnet werden dürfen, bieten hiernach die Ergebnisse früherer Jahre Wenn die Erleichterung thatsächlich nicht allen Steuerpflichtigen dazu beitragen, die bestehenden Gegensãtze auszugleichen und berechtigten solches dahe bei der Ei eiligten Napitale nicht erzielt, ein Die Gemeinden lei 3 RBes ; 6. . ; . . zen e k ,,, , , d solches daher auch bei der Einkommensteuerveranlagung nicht angerechnet Die Gemeinden leiten daz Besteugrungsrecht vom Staate her * 2 keinen hinreichenden Anhalt. . . fühlbar geworden ist, so hat dies nur darin seinen Grund, daß die Beschwerden über eine ungleiche Vertheilung der Staatslasten den follten auch der Umfang und die günstigen Aussichter gerechnet, und diefer hat vermöge seiner Steuerhoheit auch die ä, en e wn. Bei der schätzungs weisen Bestimmung dieses Werthes muß in Veranlagung bisher zum theil den wirklichen Einkommensverhält⸗ Boden zu entziehen. nehmens eine bedeutende Leistun, f n ussichten des Unter⸗ und Grenzen zu bestimmen, unter und in welchen di Boran letzungen Grund- und Gebäudesteuer 23 446 998 ster Reihe die Erwa aßgebend sein, daß di fzugebend jfsen niht entsprach. Die zu den bezeichneten Stufen gehörig d ; in der Literatur und Tagespre Bedenker D e. bedeutende Leistungs fähigkeit, außer Zweifel stellen. e, ren n ö in welchen die Ausübung jenes 1. w J erster Reihe die Erwägung maßgebend fein. daß die Juszugebenden miffen nicht entsprach. Die zu den bezeichneten Stufen gehörigen un? ere in der Literatur und Tagespre e Durch den Hinweis auf die künftige Besteue an , . Hoheitsrechtes den Communen gestattet ist. Auch wo, wie in E Klassen⸗ und Einkommensteue a G62 439 Ertragssteuern mit Rücksicht auf die Beständigkeit ihres Ertrages und vorher bereits richtig veranlagten Personen haben für das Jahr richten sich die v veratorische zer⸗ Sewinnes wird die entsprechende Se k des dereinstigen Tie Gemeinden die vollste Selbständigk. , ie in England, ö e , 4 652 430 die Sicherheit des Eingangs zu den zuve affigften Einnah 6 S9 933 eine Ermäßigung erfahre 53 . . ; . 3 ;. rechende. Heranziehung des Betheiligten zu ; 5 ändigkeit in der Verwaltung ihrer Gewerbesteuer vom stehenden Ge⸗ ie Sicherheit des Eingangs zu den zuperlässigsten Cinna mequellen 189233 eine Ermäßigung erfahren. mõge g. den Staatslasten schon deshalb nicht genügend si ö en zu inneren Angelegenheiten besstzen, kat der Staat duf diefes ] en Ge des Staats gehö Als vollgültiger Ersatz hierfür können die bis— Daß es sich dabei icht unerhebliche Beträge für die Staats⸗ S Ners⸗ schon deshalb nicht genügend sichergestellt, weil er zußerliche Recht ni— sitzen, hat der Staat auf dieses unver⸗ werbe . es Staats gehören. Als vollgültiger Ersatz hierfüßr können die, bie Daß es sich dabei um nicht unerhebliche Beträge für die Staa . n r. durch Verlegung des Wohnfitzes feine Perfon jeder Zei * äußerliche Recht nicht verzichten können; das Gesetz besti herigen Ueber veifungsheträge nur gelten, wenn ihre schwankende Natur kasse handelt, ergiebt die Uebersicht in Anlage * r es t Privat⸗ Steuerhoheit entzteken kann. Mit Rücsicht 1 r . 3 ebenfowohl, för welche Zwecke als auf welche . Den 2 3 ' Itnifse der Steuerpflichtige Ea, ,. z Befürchtung nich ; ö ! . 1 ist es zur Wahrun . 6 . 2 wel ge * Dteue erhoben Den schI5nen 2 ö . ; 8 tz ilt r Steucrpflichtigen erfordere, ist die Befürchtung nicht der finanziellen Interessen des Staats geboten, die bargen n, werden können und zieht soweit als thunlich Grenzen für die Höhe der , ,,. zur Grundsteuer sind die be ren g der Belastung. 3 9. Zus igen in e nommen fenen die b ren Einkom e909 * 8 3 ö ** 2 agegen nicht die Wohnungs⸗ und Miethssteuern in Spalte 3 hinzu⸗

in einem vorsichtigen Anschlage der daraus zu erwartenden Einnahme Danach würde bei Anwendung der alter . In der That handelt es sich hierbei nicht sowohl um innere gerechnet. Wird die letztere den einkemmensteuerartigen Abgaben bei- ö 8 8 De

gemeinen die K. Bevölkerungszunahme trotz der unzw ifelhaft

en entfprechenden Ausgleich findet. Mit Rücksicht hierauf wird diese Veranlagungsfoll des Jahres 1893/93 sich erh egrũndet. Steuerkräfte in i 3277 6. h ; ; ö . 6 ] h erg , . h ; . . St räfte in ihren gegenw ö , e Einnahme mit nichk mehr als 24 000 000 in Ansatz gebracht werden Einkommensstufen von anla 9 ies be und Tie zu diesen 60 . Erscheinungs formen zu treffen 3. k ö ge me hoo 0 um w, . 82 J, . zu diesem Zwecke geeignete Handhabe dem Steuersystem ein—⸗ Gemẽ ige dauctade Ceiauntansße Peres ar Len Gettede mn z,, ,, ,,, J nen denizekeßerbelten al un en wicht gr Int ref de Staate g fig g eme , ef, , . Viebzöllen wird hierbei auf 39 [00 00 410, mithin nur um etwa , ö d ĩ J i ,, 36. . ;. ö lommenstenz? tritt in Betreff der Me ver oõnlichen Träger der Steuerpflicht sind im großen und oder 190,09. Das Verhältniß der Zuschlãge der Real und Perfonal⸗ 11 de niedriger angenommen, als bersesb⸗ in den Jahren 1885391 bei 33 7 n ert n , , . Betriebskapitals hervor. 6 . 4 . Gemeinde dieselben. Wird die Steuerkraft steuern muß umsomehr auffallen. wenn man erwägt, daß in vieren 9. . 3 97 37 . . . . * ' 9 D 9 nw . 2 2 * 8 ö é . 8 ö 38*2 3 Cx 8 2 06 . 3 , . lee ö,, w ,,,, ; ,,, , ,, de, e, dn, , . a. ehen 8s SEinkommensteuergefetzes. Auf Grund desselben sind in ens aus e n en, we. rz n n, elt it. G.. ent lprich annt oder infelge ungleichmäßiger Gelastung geschwächt so ist eine zug der daraus erzielten Einnahmen insgesar r nicht sehr erhebliche Ersparnisse in den Ausgaben gegenüber, da die . , etzes. Au desselben sind Lin kommen Anlaß ge g e , e allgemeinen Rechte bewußtsein nech den thatsächlichen Ver— nachtheilige Rückwirkung auf das wirthschaftliche Gedeihen der Ge⸗ 42 000 000 6 betrugen. men insgesammt rund Veranlagung und Verwaltung der Grund, Gebäude und Gewerbe⸗ n nn,, Ver er Verm euer liegen l b ältnissen, in einem solchen Falle den Inhaber eines umfangreich meinde, aber auch unmittelbar auf den Ertrag der Staats In de saewã St gung und Verwaltung 1d Gebaude⸗ . be de w. . Veran V uer liegen gewerbliche den Falle den Inhaber eines umfangreichen n ,. uf den Ertrag der Staa ts steuern In den ausgewählten Städten unter 10 000 Ei ern C steuer bis auf weiteres auf Kosten der Staatskasse fortzuführen ist. d 154 566 und Gewer ? heils sind e I gewerblichen oder landwirthschaftlichen Betriebes, insbesondere nach und damit auf die Finanzwirthschaft des Staates unausbleiblich lage ho) beliefen sich im Jahre 1891/9 * 400 Einwohnern (An. Die hierfür entscheidenden Rücksichten sind in der Begründung des ö .. bereits bei der Veranlagung , , der diese Vermögen jetzt treffenden Realsteuer von jeder Die Interessen des Staates, ber Gemeinden sowie d . fare. . in, , , . Zu cl ige zur C nkemmen. 2 . ö ; 2 . f 5 ö 8 —— 2 ; ö ö ; 5 ö 8 5 ss 1 3 , 51. 2 , ö e ö . 5 er bel ondere eue schnittsi Sefetzentwurfs wegen Aufhebung directer Staatssteuern dargelegt, Censiten; der dadurch verursachte Ausfall an Steuern beträgt im GSegenstand der Erörterung geworden, sodaß gaben w infolge dessen auch bon den, Zuschlägen zu den Pflichtigen vereinigen sich somit in der Anforde ö Steuer, af rund T e, die Z3uschlage , , Durch chnittlich Dagegen ist der Wegfall der den Gemeinden sur die Ver⸗ g Staatssteuern überhaupt frei zu lassen, obwohl vielleicht seine Kapital. Normen, welche s , , , . rung nach gesetz lichen u; Tan Lo. Die Zulage zur Grund⸗ und Gebäudesteuer ein⸗ Weg 5 1. V . ht seine Kapital⸗ No welche so weit als möglich einer Ueberbürdung, einer unge⸗ schließlich der sonstigen Realsteuern auf rund 74 960, die Zuschläge zur

; . e, ; ; 1 456 ,. oder e. Mo der auf die Einkommen von 900 der , . unentbehrlichen 6, ; ,,,, nnn, mn ht mn, m, anlagung der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer zustehenden is 3000 6 überhaupt veranlagten Steuer. wesentlich neue Offenbarungen nicht zumuthen. Größere Unzutrãglich⸗ . r nicht geschwächt und auch die äußere Lebens⸗ rechten oder ungleichmãßi fi Ste * 5 f auf 277 490 Gebühren von 25 der Isteinnahme in Aussicht genommen, welche Nach diesen Erleichterungen, welche überwiegend dem Arbeits keiten würden, wie anzuerkennen ist, die CGrmsttelung! um Anzeige des haltung unverndert ist. ö ö vorbeugen. se ,. . . ö , k . 62 ö. . Nee sl ; künftig rund 2 400 000 46 für die Einkommenfteuer und 496 000 6 ] einkommen zu tbeil geworden sind, ist eine weitere und fuͤr die beweglichen Gebrauchs vermögens nach sich ziehen, dieses soll aber nach 3) Die Vermögenssteuer soll nicht nur den nach Aufgabe d Maßnahmen zu bestimmen, muß man sich die Yi , et Anl. ban n g. stellt sich das Verhältniß bei den Landgemeinden für die Gewerhesteuer betragen wärden. Diefe Ersparniffe können kleineren und mittleren Einkommen durchgängig wirksamere Entlastung dem Vorschlage des Entwurfes, zum theil gerade mit Rũcksicht hierauf, Ertragssteuern sonst ungedeckten Fehlbetrag arithmetisch . leich er wärtigen, durch welche Gefahren der angedeuteten Art ö . ä , . . . 6e . indessen hier nicht mit ihrem vollen Betrage, fondern nur in der⸗ Ldesselben lediglich auf dem Gebiete der GCommunalbesteuerung 6 der Steuer nicht unterliegen. Auch die Ermittelung des Werthes sondern zugleich das zur dauernden Sicherung der i g em en n, Als folche kommen vornehmlich in Bel acht. . J Die Einkommensteuerzuschläge einschließlich der besonderen Ein⸗ jenigen Höhe angesetzt werden, mit welcher die betreffenden Ver⸗ Einschränkung der Iuschlãg zur Staatseinkommensteuer anzustreben. der steuerbaren Vermögenstheile wird in den überwiegend meisten entbehrliche Glied in das Finanzspstem einfügen. Auch ie,, 1 ö 1) die Anwendung des Bester n , ,, kommensteuern betragen hier durchschnittlich rund.. 123 ' anlagungsgebühren in den Staats haushalts-Etat für 1892 93 nach Die Berechtigung dieser Anschauung wird nicht bestritten werden Fällen einfacher und leichter sein, als die Einkommensberechnung, wei Gesichtspunkt ist sie in der modernen Finanzwirthschaft den e n . der n , 2 2 . ine belondere he; eges die Zuschlãge zur ö ;

saßgabe der bei Aufstellung desselben abwaltenden Verhältnisse ver! önnen, wenn man erwägt, daß die du rchf chnittliche Belastung die Vermögensbewerthung überall an greifbare Objecte anknüpfen kamm Ertragssteuern vorzuziehen. . 2 ö. i. * e, we dieser Weg zur Beschaffung Grundsteuer anschlagt worden sind, nämlich mit 1600 od 0 für die Einkommen⸗ des Einkommens durch die Staa ts einkommensteuer nur 2,0 oso betrãgt. während die Feststellung des Einkommens in zahlreichen Fällen au Indem die Vermögenssteuer bei jedem Steuerpflichti ; der Gememde zu Gebot . **. . eignet ist, oder die sonst Gebãudesteuer steuer und mit rund 150 000 M für die Gewerbesteuer. Endlich . die . , des . und benr iich Schwierigkeiten stößt. ; en greifbaren Vermögensstock voraussetzt, stützt sie e tie , 2) die 2 nen e, rn e,, de, find; Gdewerhessener

Auzerdem werden erspart werde j Geb für die Er. unfundirten Einkommens im Rahmen der Finkommensteuer durch eine m fo weniger können die berührten Einwendungen entscheidend steuern auf eine reale G age 12 ** 8 . h elastung von Steuerquellen, deren Aus⸗ ö . ö a m. . K ö art werden die Gebühren für die Er ö 1 k r e. en gr n , e , . . . Wertk ka. nußzung in erster Reihe dem Staate vorbebalten ist; . treten besondere Realsteuern in Höhe von etwa 11 90 der Grundsteuer mit rund... 240 000 60 ausführbar sein, wie durch einfache Zuschläge zum fundirten Ein⸗ Reform gestellten Aufgaben vorzugsweise geeignet ist. Sie soll al n, ,,. erfolgt. Wollte man dies . . der . ö) Die, unrichtige Pertheilung de Steuerbedarf auf die ver— ö Gebäukesteuer mit rund.... 500 609 kommen J ,,, ; eine nothwendige Ergänzung der Einkommenfteuer in dreifacher Richtung . . bleibt als ein wesentlicher Vorzug der ö schiedenen für die Gemeinde in Betracht kommenden Steuerarten; stei . ö 9 Gewerbesteuer mit rund z55 66h? Wie in den Vorbemerkungen zun egrün ung des Ergänzungs. dienen. . ; . . stehen, daß die bisher auf Grundbesi ägenssteuer be⸗ 4) die underhältnißmäßige Höbe der Belaf ; eigen aber auch in den Landgemeinden die Ei enfteuerzuschlã j 36, i , steuergesetzes dargelegt worden ist. scheitert jeder derartige Versuch 1) Zunächst handelt es sich um die besondere Erfassung des auf , . ,,, , beschrãnkte grun ) 5mäßige Höhe der n mn. . e mer Ti, ago , m 26 /n. . Einkommensteuerzuschlãge

. . . iso M * wbheils an der Unmöglichkeit, das durch die Verbindung bon Kapital! Vermögensbesitz gegründeten Einkommen Horn, ar e nmel des eme zttden Rehn veraͤnderker Prüft man hieran den Inhalt der geltenden Semeindesteuergeseßze Um in Zukunft das artig schiedenarti Der oben berechnete Einnahmeausfall beträgt. 101 730 000 6 kesit und Arbeits fraft ersielte Einkommen insbesendere also das Ohne die schwierige Sonderung des Einkommens nach den Quellen Von praktischer Bedeut . Tay itals erhält. so müssen dieselben als unzulänglich erkannt werden. hbbestimmte Grundsãtze en, n . 2 rere m n, Dahon finden Deckung durch; Ginkommen aus Landwirthfchaft und Gewerbebetrieb nach jenen zu erlordern, enumrt'ris Vermögensfteuer ihren Mtaßftab unmittelb? w ö g wird die . der Sicherheit des Die Punkte zu 1 und 4sstehen in enger Wechselbeziehung zu ein⸗ zu lenken, müffen für das ö e,. in gesunde Bahnen

1) Mehrerträge der Ein⸗ Duellen zu zerlegen, theils an der Schwierigkeit, den Abzug der en Quellen felbst und erfaßt. damit ausschließlich, aber auch vol Erwerbslebens M n. , . Zeiten schwerer Erschütterungen des ander und weisen darauf hin, daß das Besteuerungsrecht von den G sichtẽ punkte leitend fein: r,,

tkemmensteuer. 10 0000 4 Schulden zinsen sachgemäß zu regeln. standlg dasienige Moment der Steuerkraft, welches die Arbeitsfãhigtit wen n . Ve en politische Verwickelungen oder ungünstige meinden nur u bsidiãr geübt werden sollte, wenn end ö. .

3 Auftebung des Gesetze enen ecnnnnk nhl ein neuss selbftändiges Sölied in und e Perfon Se, , ; 6. 4 s 1. 6 smnisse die Ursache sein, in allen Fällen werden Mittel zur Bestreitung des Bedarfs verfagen. Diese r , . pri 1 Der im Wege der digegten Besteuernng aufzu- rom 14. Mai 1885. . 24 000 000. das Steuerfystem einzufügen, wenn eine befriedigende und sachgemãße Während ferner die Ertragssteuern an die einzelnen und eher , ech zuerst und hauptsächlich darunter leiden des Besteuerungsrechts ist in den Geseßen wohl oe, , 4 . . ö 12. ist thunlichst zu beschränken. 3) Gebühren für Einkommen⸗ Löͤfung der vorliegenden Aufgabe erreicht werden soll. möge nsobjerte und deren durchschnittliche Ertrags fähigkeit obne lichen Leistung⸗ e mn ie gleichmäßig nach Maßgabe der versön. Städteerdnungen ür die sieben sstlichen Provinzen, füt. Rheinland 1 ,, werden sich Einnahmequellen neu eröffnen

steuerveranlagung w Als geeigneten Weg zur besoenderen Grfa fung. des fun dirten Nuckacht auf die perfönlichen Verhaältniffe des jen eiligen eñjerẽ a e feng geit . e, d, ,,, veranlagte auch den und Westfalen. Den Städten steht danach da⸗ 6 . ern, lassen, welche bisber zum Nachtheile der Steuer⸗

1 m 13999 . Einkommens kann daher die Staatsregierung lediglich die ann, knüpfen, kommt für die Vermögenssteuer nur das reine Gesammt 5 3 2 ö ö steuer . r . als die ohne nur zu, ;. . 66 . 8 ö . gen end ausgenutzt worden sind. Bevor

rhebungg.. . 11909900 einer Vermögenssteuer nach folgenden Grundzügen in Vorschlag bringen! vermögen in Betracht, wie es in dem Besitze eines bestimmten Stent. hohen veranlagt Grund⸗ 9a isse und überdies um ein Vielfaches seweit die Einnahmen aus dem städtischen V õ ins besondere e, d ö. ,,,, dd Dos n 66 81990 6 1) Steuerpflichtig sind die cinkommensteuerpflichtigen physischen pflichtigen in die Erscheinung tritt. Auf diesem Wege wird namen Faßt 8 . Semerbesteuer. . nicht binreichen, um die durch das . Ven lhre un en ö , bs di Gemen, f ,,,, Verbleiben. 34 790 0900 4 Personen; ö e . lich auch die Frage des Schuldenabzuges gelöst und der für di Entn r *l man , , das normale Verhältniß einer aufsteigenden pffichtungen der Geineinde erforderlichen wn k I ö . gemessene vebůhren 3 unterhaltenen Veranstaltungen an- oder rund 35 000 0090 2) . , ,, * , . Mobiliar k e, n e 8m atz 2 k k ö. J ö. Auge, . nit . schaffen. ,, ge , ö. , w rch Cröffnung einer neuen Ei e z schaffen sind. nur das nach seiner Natur zur Probuc on bestimmte Vermögen, elastung der Steuerpflichtigen ihrer persönlichen eistungs fahigte 2 in ,. urch ein natürliches, den steigenden 3 f Marr. ./) pern, . immten Kreise der Gemeindeangeborgen elche durch Ersoffnung neuen Einnahmequelle zu beschaffen sind nel ente m, Grundbesfz, m iche, una, und 8 an , . F. p 9 per stung Staats bedürmissen entsprechendes Wachsthum überlegen. ge . ö,, 3 Auf die wirthschaftliche e nt . von den dabei nächst betheiligten Interessenken Bei- 6. kapital und sonstiges Kapitalvermögen; Die einheitliche Vermögenssteuer endlich gestattet und bedingt ke Die Eigenschaft einer ergänzenden Abgabe soll die Vermögens ines angemessenen Gck uhren er * . u 6g Sowei pie Re,. ! 3) zur Vermögenestener werden nicht Ferangezogen gleicher Bemessungsgrundlage die Anwenbung de⸗ gleichen, abe steuer namentlich auch darin bewahren, daß sie im Vergleiche zur Fällen die Gemeinden . auf 8 bierd 6 . Soweit die Reicksgeseße nicht entggenfteben, ist ferner eine Perfonen, deren steuerbares Vermögen den Werth von mäßigen Steuerfußes für die verschiedenen Vermögen garten und schlie HBauptsteuer sowie vermöge ihres niedrigen Steuerfußes nur eine Hilfsquellen verweisen. —; ierdurch zu erschließenden weitere Plege meckmäßiger in di rer ter Steuern angezeigt 6005 M nicht übersteigt, dadurch jede Bevorzugung sowie jede begründete Beschwerde wegen ,, , der Pflichtigen darstellt. Durch die Ergänzungs. In Betreff des zweiten Punktes lassen die Gesetze jede Schei 2) Die diregte Gemeindebesteuerung ist mehr als eberbürdung der einen oder anderen Besitzform aus. steuer sind Z5 o3 Co , alse nur etiwa 8 or Ter für 1372 133 auf zwischen den Besten zweiten Punktes lafsen die Sesetze de Scheidung his ber auf Realsteuern zu begründen, dagegen sind di etwa 120 05 C6 M zu derauschl * 2 f zwischen den Besteuerungsgebieten des Staates und der Gemeinde ver= Zuschläge zur Einko en, dag nd die , n m, de, n, , . i., , . sind sowohl Zuschläge zu den Staatssteuern 2 e,, . zu ermäßigen. r 838 8 Auf es ersten Jahreg den auch besondere directe oder indi Jemeindeste r. ö ersten Abschnitte dieser Denkichrift dargel indirecte Gemeindesteuern, obne daß jedech ist, entspricht der Natur und Aufgabe der Gemeinde 4

K 90 S 81 O 1 LG e SGG

8 2 ö

In einzelnen Fällen, namentlich im Regierungsbezirk Arnsberg,

g Ver⸗

Die Ergänzungssteuer.

Nicht nur zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im Staats⸗ haushalte, sondern ganz unabhängig von dieser Rücksicht aus selbst⸗ ferner ; ständigen inneren Gründen ist ein weiterer Ausbau des Systems der Personen, deren steuerpflichtiges Einkommen 900 6 nicht directen Staatssteuern geboten. übersteigt, insofern das Vermögen nicht mehr als 16000 4 (Schluß in der Vierten Beilage.)