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Gmil Götze wird im Kroll'schen Theater außer heute nur noch am Sonntag und am k auftreten, und zwar jedesmal in der Joncisres schen er Johann von Lothringen“. Contractliche Verpflichtungen des Künstlers machen den Abschluß eines längeren Gastspiels zur Zeit unmöglich.
Im Theater Unter den Linden geht morgen das Haß— reiter jche Ausstattungs⸗Ballet Die Welt in Bild und Tanz zum 50. Mal in Scene.
Für das III. ne,, Concert unter Dr. Hans Richter s Leitung und solistischer Mitwirkung des Klaviervirtuosen Derrn Alfred Reisenauer findet am Sonntag, Vormittags 12 Uhr, in der Philharmonie die öffentliche Hauptprobe statt, in welcher sämmtliche Nummern des Concertyrogramms zu Ausführung gelangen. Der Kartenverkauf (2 M ist bei Bote u. Bock eröffnet.
Im Gon certhause veranstaltet Herr Kapellmeister Meyder morgen einen Offenbach⸗Millöcker⸗Suppé⸗Abend.. Das Programm diefes Abends wird u. a. die Ouverturen Dichter und Bauer“ von Supps, Orpheus in der Unterwelt! von Offenbach, Leichte Cavallerie von Suppe,. ‚Musette aus dem 17. Jahrhundert! von Affenbach, Laura Waljer. von Millöcker, Der Bettelstudent von Millöcker, Vergißmeinnicht ! von Suppe (Horn: Herr Spohr) und den Walzer aus Der arme Jonathan“ von Millöcker enthalten.
Mannigfaltiges.
Seine Majestät der Kaiser hat, wie die Pest' erfährt dem Wirklichen Geheimen Rath von Helmholtz, Präsidenten der Physikalisch⸗technischen Reichsanstalt zu Charlottenburg, aus Anlaß seines fünfzigjäbrigen Doctorjubiläums am 2. November d. J., Aller⸗ höchstseine lebensgroße Portraitbüste in Bronze mit einem huldvollen Glückwunschtelegramm übersandt. Der Geheime Regierungs⸗Rath Mießner, Correfvondenz⸗Secretãr des Kaisers, überbrachte die Büste dem Jubilar.
Verein Berliner Kaufleute und In⸗ einberufene und gestern im Kaiserhof abgehaltene öffentliche Versammlung zur Discussion der Frage einer Berliner Ausstellung im Jahre 1895/97 hat nach⸗ folgende Resolution angenommen: Die Versammlung beschließt, die Veranstaltung einer großen Ausstellung in Berlin, welche alle Zweige der kaufmännischen, industriellen, gewerblichen und künst⸗ lerischen Thätigkeit zur Anschauung bringen soll, im Jahre 1895397 ungesäumt in Fluß zu bringen, und beauftragt den Vor— stand des Wr e Berliner Kaufleute und Industrieller“, gemeinschaftlich mit den hierzu geeigneten Corporationen, Vereinen und Personen das erforderliche zu veranlassen, inebesondere die Zeich⸗ nung eines Garantiefonds baldmöglichst in die Wege zu leiten. Von dem heute gefaßten Beschluß ist der Magistrat unverzüglich in Kenntniß zu setzen.“
Eine vom dustrieller⸗
Das größte Baugerüst, das Berlin bisher gesehen hat, das bei dem neuen Reichstagsbau errichtete, gelangt, wie hiesige Blätter berichten, jetzt zum Abbruch. Die Firma der Remelow'schen Erben, der die Aufstellung oblag, hat für das Gerüst allein die Summe von 4090 909 e bezahlt. Die Versicherungẽsumme betrug schon vor der Fertigstellung 320 900 . Für die die einzelnen Holz⸗ theile verbindenden Bolzen sind 200 000 Kg Eisen verwandt worden. Zur Herstellung des Gerüstes sind 15 000 cbm Holz, für dasjenige an der Kuppel allein 1200 chm verbraucht worden. Ueber die sonstigen Gröͤßen⸗
e beim Reichstagsbau werden folgende Zahlen angeführt: An id bis d 23 Mi . k
In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten erstattete, wie wir der Tägl. Rundsch.« entnehmen, Stadtverordneter Dr. Schwalbe Bericht über den schon früher erwähnten Antrag des Stadtverordneten Stadthagen und Genossen wegen Schaffung von Einrichtungen zur Untersuchung und Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Gemeindeschüler. Der Stadt⸗ verordnete Pinkussohn und Genossen beantragten Ueberweisung an die Deputation für öffentliche , die nach längerer De⸗ batte endlich auch mit 60 gegen 55 Stimmen in namentlicher Abstimmung beschlossen wurde. — Wegen der Errichtung von Standbildern auf der Mühlen damm-Brücke geht der An⸗ trag des zur Vorberathung niedergesetzen Ausschusses bekanntlich dahin, daß die Versammlung den Antrag des Magistrats: Auf der Mühlen⸗ damm - Brücke in den Ecken an der Abzweigung der Fischerbrücke die Standbilder der Markgrafen Johann J. und Otto III. zu errichten, ablehnen und dagegen den Magistrat ersuchen möge, an dieser Stelle symbolische Darstellungen der Städte Berlin und Cölln zu errichten und zur Erlangung geeigneter Modelle einen engern Wettbewerb unter den hiesigen Bildhauern auszuschreiben. Die Vor⸗ lage wurde, nachdem Baurath Hobrecht erklärt hatte, daß der Magistrat im Princip seinen Antrag aufrecht erhalte, eventuell aber den ersten und letzten Ascanier statt der Markgrafen Johann J. und Otto 11II. aufstellen wolle, keinesfalls jedoch seine Zustimmung zur Aufstellung von allegorischen Figuren geben werde, einer gemischten Deputation überwiesen. — Zur Unterstützung talent voller Schüler des Kunstgewerbe⸗Mu seums bewilligte die Versanmmlung die Summe von 15 000 M — Ferner . sie noch das Project zum Neubau eines Beamtenwohnhauses und eines Operationshaufes auf dem Grundstück des Krankenhauses Moabit.
An Vermächtnissen und Geschenken sind bei der Ha upt— Stiftungskasse des Magistrats im Monat Oktober d. J. ein⸗ gegangen 571 1, an Collectengeldern 19825 M und aus schieds⸗ . Vergleichen und Cessionen 526, 25 S, zusammen also 65 . 66 .
Im Oktober haben in Berlin 2312 polizeiliche Milch—⸗ Revisionen stattgefunden. Dabei wurden 34357 1 Milch unter⸗ sucht und 387 1 beanstandet; in 106 Fällen wurde strafrechtlich gegen Uebertreter der Verordnung vom 6. Juli 1887 vorgegangen.
Zum Besten der Geßner schen Klein -Kinder⸗Bewahr⸗ anstalten findet nach Yittheilung der N. Pr. 3. am 16. und 17. November im Hause des Pastors Knak, Wilhelmstraße 29, ein Weihnachtsverkauf ' statt.
Ostrau, 11. Nopbember. Bei dem Neubau eines großen Röhrenwerks der Gleiwitzer Firma Huldschinsky u. Söhne in Schön brunn stürzte, wie H. T. B.“ meldet, beim Montiren des
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Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Wien, 11. November. (W. T. B) Der Kaiser hat
soeben die , und Wekerle empfangen. zem Vernehmen nach hat der Finanz Minister Dr. Weker le
die Bildung eines neuen Cabinets übernommen.
Lon don, 11 November (W. T. B) Bei einem gestern Abend von den Dissidenten der anglikanischen Kirche veran⸗ stalteten Bankett verbreitete sich Lord Salisbury über Uganda, wobei er dem Wunsch Ausdruck gab, daß die Regierung jenes Gebiet nicht aufgeben möge. Wenn England seine Position fest behaupte, werde Pen giant das Gleiche thun. Auf diese Weise könne man mit Sicherheit den Sklavenhandel unterdrücken. Falls England Uganda aufgebe, würden andere Länder an seine Stelle treten, die jene An⸗ sicht nicht hätten
Paris, 11. November. (W. T. B.) In Deputirten⸗
eien wird vielfach die Eventualität einer Minister⸗ krisis anläßlich der am Mittwoch stattfindenden Berathung des Preßgesetzes besprochen. Die Ablehnung des Gesetzes sei wahr⸗ scheinlich, da die Conservativen die Maßnahme für unzureichend hielten und die Radicalen gegen jede Beschrãnkung der Preßfreiheit seien. In maßgebenden Regierungs⸗ und Kammerkreisen bestände überdies die Absicht, die radicalen Mitglieder des Cabinets, Bourgeois, Viette und Ricard zu beseitigen. — Vor Beginn der Discussion des französisch⸗schweize⸗ rischen Ueberein kommens werden Millerand und Ge⸗ nossen eine geheime Sitzung beantragen, damit der Minister des Auswärtigen Ribot über die sein Ressort betreffenden politischen Erwägungen sich äußern könne, die für die Vorlage der Convention entscheidend seien.
Washington, 11. November. (W. T. B) Es gilt als Regel, daß nach Eintreten eines ,, nur der Senat einberufen wird behufs Bestätigung der Mitglieder des Cabinets und der diplomatischen Vertreter im Auslande. Gegenwärtig aber glaubt man allgemein, daß eine Ein⸗ berufung beider Häuser erfolgen werde, da es sich bei den Wahlen um Fragen der inneren Politik gehandelt habe.
New⸗Hork, 11. November. (W. T. B.) Die mit der Ueberwachung der Einwanderung betrauten Beamten haben heute dreißig belgische Glasarbeiter angehalten. Letztere waren zum Ersatz für kürzlich am Strike betheiligte Arbeiter in Pittsburg angeworben und auf dem Dampfer „Friesland“ als Passagiere zweiter Klasse befördert worden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten. Beilage.)
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Wetterberi vom 11. November,
r Morgens.
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werbung.
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Stationen.
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Temperatur
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Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
Sonntag:
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Kapellmeister Dr. Muck. — Slavische Braut⸗ ̃ Tanzbild von Emil. Graeb. componirt und arrangirt von P. Hertel. (Mit Ein⸗ lagen von J. Brahms.) Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspiel haus. Diana. Lustspiel in 3 Aufzügen, nach dem Spanischen des Don Augustin Moreto, von West. In Scene ge gt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang
t.
Opernhaus. Zauberflöte. Oper in 2 Acten von W. A. Mozart. Text von Schikaneder. In Scene gesetzt vom Ober—⸗
Mußt orher:
Dirigent: Musikdirector Anfang 77 Uhr. ö . Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
246. Vorstellung. Donna
Sgr. Stagno.ꝰ Anfang 7 Uhr.
238. Vorstellung. Die Sonntag:
Fischl. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. — V Der nene Ganymed. Lerort.) Schwank in 1 Act von Charles Loupeau.
Kroll's Theater. Sonnabend: Gastspiel von Gemma Bellincioni und Roberto Stagno. La Trariata. (Violetta: Sgra. Bellincioni; Alfredo:
3 Gastspiel von Emil Götze. von Lothringen. (Johann: Herr Emil Götze.)
Coneerte.
Concert · Janus. Sonnabend, Abends 7 Uhr:
Karl Meyder Concert. Offenbach⸗Millöcker⸗ Supps ⸗⸗Abend.
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Saal Bechstein, Linkstraße 42. Sonnabend, Anfang 76 Uhr: Concert des Violinvirtuosen Soma Pick-Steiner unter gefälliger Mitwirkung der Großherzoglich Mecklenburgischen Hof⸗Opern⸗
Johann sängerin Frau Hr. Kohut⸗Manftein.
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I) Gestern Vormittags, Nachts Regen. ) Hoch⸗ nebel. 3) Starker Reif. t ; ö.
Uebersicht der Witterung.
Die Witterung von fast ganz Europa steht unter dem Einfluß eines Hochdruckgebiets, dessen Kern über dem Innern Rußlands liegt. Bei schwacher, vor⸗ wiegend östlicher Luftströmung dauert in Central⸗ Europa die trübe, vielfach neblige Witterung ohne nennenswerthe Niederschläge allenthalben fort; die Temperatur hat sich im Durchschnitt wenig ver⸗ ändert, in Nord⸗ und Mitteldeutschland liegt sie meist unter, in Süddeutschland meist über dem Mittelwerth. In Ostdeutschland kommen stellen⸗ 3 e, . vor, Chemnitz meldet minus
ad.
Deutsche Seewarte. / / /// /// // / / / // Theater ⸗Anzeigen.
Käanigliche Schanspiele. Sonnabend: Opern-; haus. 237. Vorstellung. Djamileh. Romant. Oper in 1Aet von G. Bizet. Text von L. Gallet, deutsch von C. , a e, 12 n. Scene gese vom Regisseur aff. irigent: Kapell⸗ meister Weingartner. — Carnier Ee Sana (Bauern⸗ r Oper in 1 Aufjug von Pietro Mascagni. Text * dem gleich⸗ namigen Voslestück bon Vergg. In Scene ge setzt vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent:
Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ gartner. (Tamino: Herr Merkel. vom Stadt⸗Theater in Leipzig, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 247. Vorstellung. Fiesco, oder: Die Verschwörung zu Genua. Ein republi⸗ kanisches Trauerspiel in 5 Aufjügen von Friedrich von Schiller. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Dentsches Theater. Sennabend: Der Misanthrop. — In Civil. Anfang ?7 Uhr.
Sonntag: Lolo's Vater.
Montag: Romeo und Julia.
Dienstag: Lolo's Vater.
Berliner Theater. fang ? Uhr.
Sonntag: Nachmittags 24 Uhr: Der Kanfmann von n,, Abends 75 Uhr: Dora.
Montag: Dora.
Sonnabend: Dora. An⸗
Cessing · Theater. Sonnabend: Zum 44. Male: Die Orientreise. Schwank in 3 Acten von Oscar Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 74 Uhr.
Sonntag: Die Orientreise.
Montag: Die Orientreise.
Der Vorverkauf für die ersten zehn Duse⸗Abende findet täglich an der Tageskasse statt.
Wallner Theater. Sonnabend: 12. Gast⸗Vor⸗ stellung des Lessing⸗ Theaters: Die Großstadtluft. Anfang 74 Uhr.
Sonntag: Sodoms Ende.
Montag: Die Großstadtluft.
Voltsthümliche Preise (Parquet 2 146). Vorverkauf ohne Aufgeld.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Fünfter Abend im Offenbach⸗Cyelus. 9. Aufführung. Pariser Leben. Komische Operette in 4 Acten nach dem Französischen des Meilhac und Halcoy, von Carl. Treumann. Mustk von Jacques Offenbach. Dirigent: Kapellmeister Feder⸗ nie n e nn
onntag: Sechster Abend im Offenbach⸗Cyelus. L Aufführung. Orpheus in der Unterwelt. Burleske Oper in 4 Bildern. Musik von Jacques Offenbach.
Restdenz . Theater. Direction: Sigmund dauten· burg. Sonnabend: Zum 36. Male: Im Pavillon.
Belle. Alliance · Theater. Sonntag, Nachmit⸗ tags 3 Uhr. Verlorene Ehre. Schauspiel in 3 Aufzügen von Rohrmann⸗Riegen. Abends 74 Uhr: Die Räuber.
Thenter Anter den Linden Ronacher. Sonnabend: Jubilãums⸗Fest ⸗Vorstellung. Zum 50. Male: Die Welt in Bild und Tanz. Ballet von Gaul und Haßreiter. Musik von Bayer. Inscenirt durch Louis Gundlach lerster Ballet⸗ meister. — Die kleine Primadonna. Gelegen⸗ heitsschwank in 1 Act von Richard Genée. In⸗ scenirt durch den Ober⸗Regisseur Herrn C. A. Friese sen. (Gastspiel der 16 jährigen Primadonna Fräul. Sophie David. — Hervorragendes Varists⸗ Programm. Anfang 7 Uhr.
Sonntag, 33 Uhr: Nachmittags ⸗Vorstellung bei halben Preisen.
Adolph Ernst Theater. Sonnabend: Zum! 68. Male; Die wilde Madonna. Gesangs⸗ posse in 3 Acten von Leon Trevtow. Couplets von SG. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen Costumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen Decorationen von Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas · Thealer. Alte Jakobstraße Nr. 30 Sonnabend: Gastspiel des August Junkermann⸗ Ensemble. Zum vorletzten Male: Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Acten nach Fritz Reuters Ut mine k 3 2 363 .
onntag: Onke rãsig. uß des Fritz Ren, mn, 2 36 Dienstag: Erstes Ensemble - Gastspiel der Münchener unter Direction des Königl. Bayerischen ofschauspielers Max Hofpauer. Zum 1. Male: er Einsam'. Volksstück mit Gesang in 5 Acten nach Anzengruber's gleichnamiger Erzählung von Wilhelm Bollin.
vorn Hohenzollern⸗Galerie Lehrter Bauhof. I 4 Sonntags 50 9. Gr. histor. ö 1640 - 1890. Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 99.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
Am Landes ⸗Ausstellungs ⸗ Park . affen, von 9 ö ö
PEarrum.) Schwank in 3 Acten von Ern gin und Raoul Tochs. Deutsch von O
Circus Renz (Carlstraße.) Sonnabend, Abends 7 Uhr. Gala⸗Sports⸗Vorstellung und Debüt sämmtlicher Kunstspecialitãten ersten Ranges. — Mr. James Fillis, der erste Schulreiter der Welt. — Elimar“, genannt der Strickspringer, in Freiheit vorgeführt von Frl. Oceana Renz. — Great Steeple chase von 6 in Freiheit dressirten englischen Voll⸗ blutpferden, Dressur und Vorführung vom Director Franz Renz. — Concurrenz-Schulreiten zwischen den beliebten Damen Clotilde Hager und Oceana Renz in Husaren⸗ Uniform. — Punsch“, schwedischer Ponnyhengst, Original ⸗Dressur von August dem Dummen. — Die aus 14 Personen bestehende Araber⸗ truppe Hadje Abdullah ꝛc. — Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth. Großes Land⸗, Wasser⸗ und Feuer⸗Schauspiel. Nationaltãnze von 70 Da⸗ men. Neue Tanz⸗Einlagen: u. A. 1. Garde- Regiment zu Fuß in Parade⸗Uniform aus der 3 Friedrich's des Großen.. Hamburger Bürgerwehr.
Sonntag: 2 große Extra⸗Vorstellungen, um 4 und 73 Uhr. Nachmittags 4 Uhr: Komiker-Vor⸗ stellung (ein Kind freij. Abends 71 Uhr: Fest—⸗ Vorstellung und Auf Helgoland“.
Familien ⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Henny Matthiessen mit Hrn.
. Steffen (Flensburg Rendsburg). — Frl.
enata von Gerlach mit Hrn. Hilfsprediger Max von Gersdorff (Wernigerode).
Verehelicht: Hr. Prem Lieut. Werner von Alvens⸗ leben mit Frl. Elisabeth von Alvensleben (Neu- han en e — Hr. Bauinspector J. Wieczorek mit Frl. Agnes Heyl (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister von Platen (Bromberg) — Hrn. von Gromadzinkki⸗ 3 (Liegnitz — Eine Tochter: Hrn.
Edmund von Schütz (Magdeburg). — Hrn. Amts- richter Dr. Jonientz (Löwen). — Hrn. Amts⸗ gerichts⸗ Rath Wolf von Gersdorff (Strehlen).
Gestorben: Fr. Hedwig von Groeling, geb. von Rheinbaben, Schalschajs. — Hr. Geh. und Ober⸗ Regierungs⸗Rath Friedrich Bergenroth (Breslau).
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Verlag der Eppedition (Scholy.
Oruc der Nord Buchdruckerel inn Verlag .
Sieben Beilagen
(einschließlich Bör en⸗Beilage).
Er st e Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 268.
Parlamentarisches.
Rede des Minister⸗Präsidenten Grafen zu Eulenburg in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten
vom I0. November bei Ueberreichung der Steuerreform ⸗Vorlagen:
Meine Herren! Der Landtag ist so früh einberufen worden, um Zeit zu gewinnen für die Berathung der umfang⸗ und inhaltreichen Vorlagen, welche die Reform der directen Steuern in Staat und Gemeinde betreffen, und welche, wie Sie aus der Thronrede bereits entnommen haben, den bedeutsamsten Gegenstand Ihrer Verhandlungen bilden werden. Ich lege die Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung directer Staatssteuern, zweitens eines Ergänzungssteuer gesetzes, drittens eines Communalabgabengesetzes nebst Anlagen und Begründung, sowie eine Denkschrift, welche den Gesammtplan ein⸗ gehend erläutert, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 2. d. M. im Namen der Königlichen Staatsregierung hiermit vor und beehre mich, Folgendes hinzuzufügen:
Als vor zwei Jahren das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz eingebracht wurden, hat die Königliche Staats⸗ regierung einen Zweifel darüber nicht gelassen, daß mit diesen Gesetzen nur der Grund gelegt werden sollte zu einer umfassenden Reform des directen Steuerwesens in Staat und Gemeinde mit dem Ziel, eine gerechtere Vertheilung der öffentlichen Lasten herbeizuführen und die Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuern aufzuheben. Die weit⸗ reichende Zustimmung, welche diese Gesetzentwürfe und die weiter⸗ gehenden Absichten der Königlichen Staatsregierung, die hier im Laufe der Verhandlungen näher dargelegt wurden, im Landtage gefunden haben, erhielt, was diese letzteren Absichten anbetrifft, ihren Ausdruck in § 82 des Einkommensteuergesetzes, wonach der⸗ jenige Betrag der Einkommensteuer, welcher über 80 Millionen jährlich und eine auf 400 bemessene jährliche Steigerung hinausgeht, zur Durchfübrung der Beseitigung der Grund und Gebäudesteuer bejw. Ueberweisung derselben an communale Verbände verwendet werden soll.
Die Aiste Veranlagung der Einkommensteuer ging über die Vor⸗ ausberechnung hinaus, sie belief sich auf über 120 Millionen Mark, und demnach der Betrag, welcher zur Durchführung der Steuerreform dis ponibel bleibt, auf rund 40 Millionen Mark jährlich. Damit war die Möglichkeit und, sobald diese vorlag, nach der Ueberzeugung der Königlichen Staatsregierung auch die Nothwendigkeit gegeben, die An⸗ forderungen des 5 62 des Einkommensteuergesetzes nicht buchstäblich auszuführen, sondern im Sinne derselben, aber nach weiteren Gesichts⸗ punkten, die Steuerreform zum Abschluß zu bringen.
Unser directes Steuersystem krankt an den staatlichen Real⸗ oder Ertragssteuern. Diese, ihrer Natur nach auf Bruttobesteuerung beruhend, führen zu einer ungleichmäßigen Belastung, treffen infolge dessen die Steuerpflichtigen in ungleicher und, auch abgesehen hiervon, unbilliger Weise (sehr richtig! rechts) und hindern die durch die Gerechtigkeit gebotene unterschiedliche Besteuerung des fundirten oder vererblichen Einkommens im Gegensatz zu dem Arbeitseinkommen. Die Gemeinden werden aber durch die staatliche Besteuerung der Realobjecte ver⸗ hindert, diese, welche für die Heranziehung für die Gemeindelasten besonders geeignet sind, in ausgiebigem Maße zu benutzen, und hin⸗ gedrängt auf ein System von Zuschlägen zur Einkommensteuer, welche auf die Erträge dieser Steuer nicht ohne nachtheilige Rückwirkung bleiben können. ;
Dies tritt am augenfälligsten hervor bei der Grund⸗ und Ge⸗ bãudesteuer, trifft aber, wenngleich in geringerem Maße, auch bei der Gewerbesteuer und der in dieser Beziehung gleichzuerachtenden Berg⸗ werkssteuer zu.
Die Beseitigung der angedeuteten Uebelstãnde läßt sich daher nur herbeiführen dadurch, daß der Staat auf die Erhebung der genannten vier Steuern verzichtet und seinerseits zu einer stärkeren Heranziehung des fundirten Einkommens übergeht. Daß und warum es beabsichtigt ist, das letztere, nämlich die stärkere Heranziehung des vererblichen Einkommens, in der Form eines befonderen Gesetzes und in der Form der Besteuerung des nutzbaren Reinvermögens zu bewirken, werden Sie des näheren aus der Begründung. des Gesetzentwurfs über die Ergãnzungssteuer entnehmen, und ich kann hier mich auf die Be⸗ merkung beschränken, daß die Absicht dahin geht, diese Steuer zu be⸗ messen auf vom Tausend des nutzbaren Reinvermögens.
Von jeher ist das Streben dahin gegangen, den Verzicht oder die NUeberweisung der staatlichen Realsteuern nicht allein den davon be⸗ troffenen Steuerpflichtigen, sondern vor allem den Gemeinden zu gute
kommen zu lassen. Die Frage aber, in welcher Weise dies geschehen soll, über die früher viel gestritten ist, soll nach dem vorliegenden Plan dahin entschieden werden, daß nicht die Steuern als solche überwiesen, d. h. vom Staat erhoben und an die Ge⸗ meinden verabfolgt werden, sondern daß eine Ueberweisung der Steuerquellen, der Objecte, von welchen sie erhoben werden, an die Gemeinden erfolgen soll zur eigenen Ausnutzung. Dies gewährt die Möglichkeit, den Gemeinden eine freiere Be⸗ wegung zu gestatten in der Benutzung dieser Quellen und dabei die Besonderheit der Verhältnisse zu berücksichtigen und Ausgleichungen eintreten zu lassen, welche im Wege der staatlichen Besteuerung nicht möglich sind. Es entfällt außerdem die schwierige Erörterung der Frage, an welche Gemeinden höherer oder niederer Ordnung die Ueberweisungen zu bewirken sein würden und nach welchem Maßstabe sie zu erfolgen haben.
Andererseits erwachsen aber bei der Durchführung dieses Plans weitere Anfgaben für die Gesetzgebung in zwiefacher Beziehung. Erstens muß dafür gesorgt werden, daß die freigegebenen Quellen von den Gemeinden in angemessener Weise für ihre Besteuerung benutzt werden. Darüber ist in dem Entwurf eines Communalabgabengesetzes Bestimmung getroffen, welches überdies die Aufgabe hat, dem längst⸗
Berlin, Freitag, den 11. November
verfolgt außerdem das Ziel, durch eine stãrkere Betonung des Grund⸗ satzes von Leistung und Gegenleistung den Bedarf an eigentlichen Ge⸗ meindesteuern zu verringern und auf diese Weise die starke Belastung der Einkommensteuer mit Zuschlägen herabzumindern.
Die zweite Aufgabe, welche der Gesetzgebung weiter erwächst, besteht darin, vorzubeugen, daß in vielen gesetzlichen Beziehungen und Bestimmungen, bei denen die Entrichtung directer Realsteuern die Voraussetzung bildet, durch die Aufhebung derselben nicht eine Lücke eintrete. Es ist nicht möglich, gleichzeitig mit dem Verzicht auf die Erhebung der Realsteuern auch die Veranlagung derselben seitens des Staats aufzuheben. Es wird das ohne weiteres einleuchten, wenn man sich nur daran erinnert, daß auf dem Grundsteuerkataster die gesammten Grundbũcher beruhen, daß wir also diesen gesammten Rechts verhãltnissen die Grundlage der Veranlagung der Real⸗ steuern nicht entziehen dürfen. Ist das richtig, dann ist die Aus füllung der von mir angedeuteten Lücke sehr leicht dahin zu bewirken, daß man in allen denjenigen Bestimmungen, welche hier in Betracht kommen, an Stelle der entrichteten die veranlagten Steuern setzt. Dies wird in der weit überwiegenden Mehrjahl der Fälle durchaus kein Bedenken haben, insofern die Entrichtung der Steuern nicht der eigentliche Rechtsgrund der Rechtsverhältnisse ist, welche darauf beruhen, sendern für dieselben nur den Maßstab oder Anhalts⸗ punkt bildet.
Es giebt aber allerdings auch Verhältnisse, bei denen dies nicht zutrifft, und dazu gehören vor allem die Vorschriften über die Bil⸗ dung der Urwäͤhlerabtheilungen für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten und der Wahlabtheilungen füt die Wahl von Gemeinde⸗ vertretern. Für diese ist beidem angedeuteten Plane eine besondere Regelung nothwendig, und ich hoffe in der Lage zu sein, im Laufe der gegenwärtigen Session Ihnen eine Vorlage zu bringen, welche in dieser Beziehung das Nöthige vorsieht.
Der Verzicht des Staats auf die staatlichen Realsteuern beläuft sich auf eine Summe von rund 102 Millionen Mark. Der Betrag, welcher zur Deckung dieser Summe, die der Staat bei seiner gegen⸗ wärtigen Finanzlage nicht entbehren kann, aus den Mehrerträgnissen der Einkommensteuer verfüglich ist, beträgt 40 Millionen Mark. Es muß also für die Deckung von weiteren ungefähr 62 Millionen Mark Fürsorge getroffen werden. Hierzu bietet sich zunächst dar der Betrag, welcher bisher aus den Getreide⸗ und Viehzöllen an die Kreise über⸗ wiesen worden ist. Das Gesetz vom 14. Mai 1885, auf welchem diese Ueberweisungen beruhen, war von vornherein nicht auf die Dauer berechnet; es sollte einen Nothbehelf bilden bis zu dem Zeitpunkte, wo es möglich sein würde, staatliche Realsteuern den Communalverbänden zu überweisen. Nachdem dieser Zeit⸗ punkt gegenwärtig eingetreten ist, hat das Gesetz seine eigentliche Basis verloren, und ich brauche weitere Ausführungen über die Bedenken, zu denen seine Bestimmungen nach manchen Richtungen hin sonst Anlaß geben, jetzt hier Ihnen nicht vorzuführen.
Die Ertrãge aus den Getreide⸗ und Viehzöllen, welche den Kreisen überwiesen wurden, sind in den letzten Jahren fehr hoch ge⸗ vesen. Da aber eine Ermäßigung der Getreidezölle stattgefunden hat, und im Hinblick auf die in Betracht kommenden wirthschaftlichen Verhältnisse läßt sich nicht annehmen, daß in Zukunft dieser Antheil sich höher als auf höchstens 30 Mill. Mark belaufen wird. Nur zu diesem Betrage kann er daher zur Deckung des durch die Ueberweisung der Realsteuern entstehenden Ausfalls in Rechnung gestellt werden; es bleibt dann noch ein Betrag von 32 bis 35 Millionen zu decken übrig, und hierzu soll das Ergebniß der Ihnen vorgeschlagenen Ergãnzungssteuer dienen.
Meine Herren, dieses sind die Grundgedanken des Ihnen vor⸗ gelegten Reformrlans, dessen Entwurf wir dem Herrn Finanz⸗Minister verdanken, und den ich Ihnen im Namen der Königlichen Staats⸗ regierung angelegentlichst empfehle. Die Staatsregierung ist sich be⸗ wußt, daß mit diesen Vorlagen nicht nur hohe Anforderungen an Ihre Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit gestellt werden, sondern daß ihre Durchführung eine tiefgreifende Umgestaltung unseres gesammten Steuersystems zur Folge haben wird; sie ist aber der festen Ueber⸗ zeugung, daß eine Gesundung unseres Steuersystems nur dann herbei⸗ geführt werden kann, wenn ganze Arbeit gemacht wird. Wie auf Ihre oft bewährte bereitwillige Mitwirkung an schwerer Arbeit rechnet die Staatsregierung zuversichtlich auch darauf, daß Sie den Gesichts⸗ punkten, auf denen der Reformplan beruht, Ihre Zustimmung nicht versagen und helfen werden, ein Werk zu schaffen, welches dem Wohl
des Landes förderlich sein wird. (Lebhaftes Bravo?! rechts)
Aufhebung directer Staatsstenern.
Nach den S5 18 — 26 des Gesetzentwurfs über die Aufhebung directer Staatssteuern sind die für die Aufhebung von Grundsteuer⸗ befreiungen und Bevorzugungen geleisteten Entschädigungen unter ge⸗ wissen Einschränkungen zurückzuerstatten. Nach der Begründung und den Anlagen zu diesem Entwurf betragen die auf Grund des Grund steuerentschädigungsgesetzes vom 21. Mai 1861 und des Gesetzes vom 11. Februar 1870 vom Staat geleisteten Entschädigungen (ausschließlich der Stãdte) .
in den ö5stlichen Provinzen .
(hiervon wurden X 186 607,79 durch Kapital-
zahlung, 208 702,78 6 durch Erlaß jährlicher
Abgaben, 4174 055,60 S6 bei Kapitalisirung
zum 20 fachen Betrage gezahlt) .
in der Provinz Schleswig⸗Holstein. ... 2537 756,26. in der Provinz Hannover 37 486,453. in der Provinz Hessen⸗Nassau 151 327, 55
29 087 2335,78 M dte erhalten:
1892.
Ueber die Rückerstattung äußert sich die Begründung“ in Folgendem⸗ ; ;
Der Staat kann nicht wohl zum Nachtheil aller Steuerzahler auf den Räckempfang von Entschädigungen verzichten, welche bei der
Einführung der allgemeinen Grundsteuer den bis dahin Befreiten oder
Bevorzugten lediglich wegen ihrer Unterwerfung unter die allgemeine Steuerpflicht gewährt worden sind. Mit der Auf ng der staat⸗ lichen Grundsteuer entfällt die Voraussetzung der Entschädigung. Gegenüber den vormals Befreiten wird der alte Zustand wieder⸗ bergestellt, während für die vormals Bevorzugten ein günstigerer Zu⸗ stand eintreten wird. Daß die Befreiung von der Grundsteuer künftig nicht mehr, wie vordem, als Ausnahme von der Regel, sondern als der regelmäßige Zustand erscheint, macht hinsichtlich der Er⸗ stattungs pflicht keinen Ünterschied. Mit dem Wegfall der Leistung der Grundsteuer ist naturgemãß die Rückerstattung der als Gegenleistun empfangenen Entschãdigung verbunden. In gleicher Lage befinden i diejenigen Grundbesitzer, deren Exemtionen durch die Grundsteuer⸗ gesetze vom 21. Mai 1861 und 11. Februar 1870 aufrecht erhalten, aber auf Grund vertragsmäßiger Vereinbarung abgelöst worden sind. Die Aufhebung der Grundsteuer bedingt auch hier die Räckerstattung der empfangenen Ablöõsungssumme.
Die Verpflichtung zur Rückerstattung soll sich auf diejenigen Entschãdigungen beschrãnken, welche auf Grund des Entschädigungs⸗ gesetzes vom 21. Mai 1861 und der für die neuen Landestheile maß⸗ gebenden entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Februar 1870 geleistet worden sind. Dagegen soll ⸗die Verpflichtung sich nicht auf Entschãdigungen erstrecken, welche in weiter rückwärts liegenden Zeiten und im Bereich älterer Grundsteuerverfassungen statt⸗ gefunden haben. Der Grundsatz der Rückerstattung der vom Staat geleisteten Grundsteuerentschädigungen wird sich indessen ohne drückende Härten nicht in voller Schärfe durchführen
9 sehen
Auszahlung v schã n unter 25 M und Kapitalspitzen 3 6 9ng — der Rechtszwang, empfangene privatrechtliche Entschãdigung (88 2, 3 in die Substanz des Gutes zu verwenden oder ͤ anzulegen, daß das Kapital zur dauernden Nutzung des Besitzers erhalten blieb. Daß die Rückerstattung bei dem Widerspruche des Besitzers nicht aus den Erträgnissen des Gutes, sondern in einer der ursprünglichen Verwendung des Kapitals entsprechenden Form aus der Substanz des Fideicommisses selbst zu leisten ist, wird keiner besonderen Bestimmung bedürfen. Dagezen würde die Rückforderung binsichtlich derjenigen Güter und Grundstücke, welche nach erfolgter Entschãdigung durch lãstiges Rechtsgeschäft — mit Ausnahme des Falles der Erbtheilung — veräußert worden sind, mit verknüpft und praktisch kaum ausführbar sein. Der ge wärtige Besitzer hat von der Entschädigung keinerlei Vor⸗ theil b wird hierbei also auch nicht in An⸗ werden können. der ent⸗ schãdigte Vorteil. Diefe
Erben geltend g §5 19 Abs. 1
voraed Torge 8
auf den Fall der Erbtheilung. vormals eximirten Gutes des Besitzers ist, können die vorstehend erörterten Bedenken für den Fall, daß der gegenwärtige der einzige Erbe geworden, überhaupt nicht, für der daß er mit anderen Erben concurrirt und iese ogefunde , nur in untergeord⸗ netem Maße f en im letzteren Falle hat er wenigstens vielleicht in den meisten Fällen sogar den größeren Theil der Entschädigung bezogen und der Vor⸗ theil des Grundsteuererlasses kommt km ausschließlich zu statten. Auch die Fälle der sogenannten anticipirten Erbfolge, in denen die Eltern einem Kinde, der Regel nach unter Bestimmung der Abfin⸗ dung der übrigen Kinder vom elterlichen Vermögen, ihre Besitzung übertragen (Gutsũüberlassungs⸗, Uebertrags⸗ u. s. w. Verträge), können nicht anders behandelt werden. .
Die finanzielle Tragweite des 5 19 hinsichtlich der Gutsbezir?e in den 7 östlichen Provinzen stellt sich, wie folgt, dar:
Die Entschädigungen haben bei 8437 Kapitalempfängern 17128 164 606 betragen und zwar
1) für Fideicommipgũter 2 für andere Güter 14
Von den Entschädigungen zu 2 fallen sich noch jetzt in der Hand des Empfängers befinden die 6 durch Erb schaft auf einen anderen B sitzer übergegangen sind. ö
Diese inẽgesammt 89274718 * — 6489 0
müssen zurũckerstattet werden ebenso wie die Entschädigungen, die auf Fideicommißgũter im Betrage von 2844366 66 sielen, zusammen also TR 119084 6, während die 5 009 080 6 Entschädigung betragende Summe, die auf Güter entfiel, welche durch Kauf ꝛc. in andere Hand übergegangen sind, nicht zurückgefordert wird. ,
Ebenso muß für die Städte der Grundsatz zur Anwendung kommen, daß mit dem Wegfall der Grundfteuerleistung die in der Entschädigung bestehende Gegenleistung zurückzuerstatten ist.
Das Ergänzungssteuergesetz.
Aus der Begründung des Entwurfs heben wir Folgendes hervor: . Der Einwand, daß eine Vermögenssteuer deshalb verwerflich sei, weil sie den Vermögensstock angreife, bedarf keiner Widerlegung. Auf die in den niedrigen Grenzen von 4 vom Tausend gehaltene Steuer trifft dies nicht zu; sie belastet das Einkommen, während das Vermögen unberührt bleibt und nur den Maß stab für die Be⸗ steuerung bildet. Ferner ist das Bedenken geltend gemacht, ob nicht die Form der Vermögenssteuer die hochrentirende, unsolide Anlage * Vermögens zum Nachtheile der sicheren aber mäßig verzinslichen be⸗ gũnstige. Beachtenswerth und nicht unberechtigt ist dieser Ein⸗ wand, wo die Vermögenssteuer, wie in einzelnen schweizerischen
Kantonen, die entschieden beherrschende Stellung im Steuer- wvstem einnimmt. Wo da cn wie in . die Höhe des Ein⸗ kemmens vorzugsweise Maß der Gesammtbelastung be⸗ stimmt, der Fackor des Vermögens aber nur ausgleichend und er=
änzend hinzukritt, liegt die bezeichnete Gefahr nicht vor; hier spricht im Gegentheil die Rücksichtnahme auf die kleinen Vermögen gerade für die Form der Vermögensfteuer, indem dieselbe durch ihre Wirkung den Lurch die Form der Besteuerung nicht zu ändernden thatsächlichen Verhältnissen billige Rechnung trägt. — Wenn die Grundsteuer von jeher init Recht wegen ihrer Beständigkeit und der
gefühlten Bedürfniß einer einheitlichen, auf rationellen Grundsãtzen beruhenden Ordnung des Communalssteuerwesens abzuhelfen. Es
Juverlässigkeit des Eingangs als eine be sonders wichtige und wert-
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