1892 / 278 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

(13913 Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Her⸗ mann Seiffert, alleinigen Inhabers der Firma Serm. Seiffert zu Magdeburg Bahnhofftraße 32, ft am 18. November 1892, Vormittags 104 Uhr, Konkurs eröffnet und 8 offene Arrest etlaffen Ter walter: Kaufmann Ottomar Schaffhirt hier,

Anzeige⸗ und Anme nie rist bis zum 30. Dezember I337. Erste Glãnbigerversammlung am 16. De⸗ zember 1892 Mittags 12 Uhr. Prüfungs⸗ termin am 17. Januar 1893, Vormittags * Uhr.

Magdeburg. d

Königliches

Bekanntmachung. as Vermögen der Putzhäundlerin Marie zu Magdeburg, alte Markt . 8, November 1892, Mittags . Uhr, offene Arrest . n. KRKaufma elm Schumann ? zeige⸗ und de,, ,. st bis zum 30. 1392. Erste ö am 13. De⸗ zember Vormittags 10 Uhr. rũfungste m 13. Januar 1893, Vor⸗ mnittags 10 inn . Magdeburg. den 18. November 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

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Konkursverfahren. . . Verms ge des Hof⸗ und Ziegelei—⸗ Lind u Stein bekerhof ist

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inderen Verwalters den Vormittag; 16 Uhr. ge 20. Februar 1822.

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Dormiitage 40 itt. ; Jin P ch HIognabrnt chlagnal .

Königliches Amtsgericht Reinbek. z nn Fo w als Ge richts 5 1

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entlicht:

Konkursverfahren. s Vermögen des Restaurateurs Gott⸗ in . wird heute, am 2, Nachmittags 5 Uhr, das Kon⸗ n Der Bureauassistent Hart⸗ ird zum Konkursverwalter ernannt. An⸗ zum 10. Dezbr. er. Prüfungstermin 3 mr, n, LI Uhr. richt zu Sandersleben.

,, den 21. November 1832. ö terschrift), Her gli chen Amtsgerichts.

Konkursverfahren. Vermögen des Kaufmanns S. Meyer i ̃ Firma Seinrich Meyer, Nachmittags as Jen kurs ve hren e Der Rentier Böckmann zu 3 Hzerg i. M. ist zum n ffener Arrest, Anzeige⸗ 1892. Erste Be i . eines '? die B Be ung eines

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nin auf 1 rmittagẽ 11 Uhr, . . unterze

BVeschtuß. Vermögen des Kaufmanns Andreas Schwe ldnitz wird heute, am 19. No- 2, Nachmi nittag: 4 Uhr Das Konkurs⸗ r Der kad mann Heinrich Weise * ir zum Konkurs per walter ernannt. sforderungen sind bis zum 2. Januar bei dem Gerichte anzumelden. Es wird r . über die Wahl eines anderen Lermalters, owie über die Bestellung eines Glẽ iubigerausschusses und eintretenden Falls uber die ir S 130 der Konk urgordm ung bezeichneten 63 stinde auf Montag, den 12. Dezember 1892 ere, de,, 10 Üühr, und zur Prüfung der ange eldeten Forderungen auf M ontag, den 16. Ja⸗ . 1883, Voꝛmitiagẽ 10 uhr, vor dem unter . ieten Gerichte, im Zimmer Nr. 22, Termin anbe⸗ . . Personen, welche eine zur Konkursmasse er. 4 Besitz haben oder zur Konkurs zmasse aufgegeben, nichts an den Ge⸗ ; oder zu leisten, auch ; m,, auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aas der Sache abgesonderte Befriedigung in An—⸗ v ruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. Dezember 1892 Anzeige zu machen. Schweidnitz, en 19. November 1892. Föni gliches Amtsgericht.

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55 .

06

4 065 Ueber das Vermögen der offenen Handels⸗ gefellschaft Ludwig Schleifen b anm 3232 8* zu Weidenan ist am 18. November 1892, Nachm. z Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Kon⸗ k rsperwalter an n. Albert Giesler zu Siegen. Erste Gläubigerversammlung am 12. Dezember 2822 Vorm. 19 Uhr, im alten Gerichtsgebäude denn Pfuhl. Prüfungstermin den 27. Februar . Vorm. 190 Uhr, daselbst. Anmeldefrist bis 6 Januar 1893. Offener Arrest bis zum 6 1892. Königliches Amtsgericht zu Siegen.

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V sb] Konkursverfahren. Ueber das Vermõ gen des Handelsmanus Christian Friedrich Freitag in Dorfchemnitz

eröffnet worden. Konkursverwalter; Localrichter Carl Schmidt in Zwönitz, Anmeldefrist, sowie offener Arrest mit Anzeige frist: 19. Dezember 1892. Glãubigerd zersammlung: 21. Dezember 1822 Vormittags 11 r. Prüfungstermin: 11. Ja nuar 18893, Vormittags 11 Uhr.

Stollberg i. Erzgeb, am 21. November 1892. Der Gericht? schreiber des Königl. Sãchs. Amtsgerichts: Jähn.

(43067 Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Bierbrauers Paul Wölfel in Donnelay wird heute, am 20. November 1892, Nachmittag? 54 Uhr, das Kon furs verfahren erõffnet. Der Geschäftsagent Weber in Chäateau⸗ Salins wird zum Konkurs de rm alter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 22. Dezember 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung ül die . eines anderen Verwalters, sowie ũber di⸗ Bestellung eines Glã ö und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursord⸗ nung bezeichneten Gegenstände auf Vrittt uch. den 1 e zember 1892, Vormittags 11 Uhr. und ur Prang der angemeldeten Forderungen auf Frei⸗ tag⸗ den 30. D cem ber 1892 Bormittags 9 uhr; vor dem unterzeichneten Derichte im Sitzungs⸗ saale, Termin anberaumt. Allen Personen * eine zur Konkursmasse gehörige Sache in. Besitz haben oder zur Konkurs masse etwas schuldig sind, wird an den Ge ememn schuldner zu u leihen, auch die Ver⸗ auferlegt, von dem . der Sache den Forderungen sie aus abgesonderte Hei edigung in Anspruch dem , ner bis zum 7. De⸗

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. ebe rmögen des , , me, e. Carl 3 * hi Finzelberger, Inhaber der Firma Carl Finzelberger in Zwickau, ist 21. November 1892, Vormittags Konkursverfahren eröffnet worden. Re chtöanmast t Bülau in Forderungßanmeldung bis zum 20.

392. Erste ervbersammlung: 16. zember 1892

mr stermin: 29.

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Deren g 0 Uhr. Allge⸗

f ; Dezember 1892

Vormittags 1 uhr. Offener 2

zeigefrist bis zum X. J 1892. Zwickau, den 21. November 18 Der Ger ichtss schreiber des

Sch önhe rr.

48957 elch Das Konkursverfahren über das Vermögen des Winkeliers Heinrich Sih ae er zu Wibling⸗ werde wird hiermit, nachdem die Abra me der Schlußrechnung erfolgt ist, aufgehob Altena, den 15. November 189. Königliches in ts ger

Konkur sverfahren.

ö; Amt 1859 erich 1 allhier

wi. ö uttte n in dem Vergleichstermin ; angenommene Zwangsvergl e . Beschluß von demse elben estätigt worden auh ehe ben.

Schaar 5 t Ge ö.

48919 Konkursverfahren.

Das Konkursberfahren über das Vermögen Kaufmanns Eugen Buchholz, in Firma 7 , . 23 Gro hier, Roßstr. . bein ohn nun

toßstr. 4), ist, nachdem der in dem Vergleichs

September 1892 an gencmmene * techts krãftigen Beschluß vom 8. Ok e unn, worden.

z . schreber

gerichts J. Abtheilur

48922 Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des

De ill gtenrs Ewald Lange hier, Belforter⸗ stre 4, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des . ilters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Sch ce erz ichniß der bei der V Vertheilung zu berücksichtigenden ? J er Schluß termin auf den 16. Dezember 1892, ü 12 Uhr, vor dem Re nigliche n Amts gerichte hier⸗ selbst, Neue Fried ichstraße 13, Hof. Flügel B., parterre, Saak s 32, bestimmt.

Berlin, den 18. November 1892.

During, Gerichts reiber

des König lichen 1 Amtsgerichts J. Abtheilung 48920 Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Putzhändler Michael und Marte, geb. Giese, Erdmann schen Eheleute zu Bromberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver— walter? zur Erhebung von Einwendungen gegen da? Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu

berũcksichtigenden ,, und zur Beschluß⸗ faffung der Gläubiger über die nicht ve verthbꝛren Vermogensstũcke der Da l ren n auf den 20. De⸗ Zember 1892, Vormittags 10 y, vor dem Königli Hen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr.?) des Landgerichts gebäudes, destimmt.

ore err. den 18. Nopember 1892.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

49055 Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des undekannt wo? abwe senden Dofhe fand ers Karl Gustav Bächler und dessen Ehefrau Josephine, geb. Graven, zu Bergerhof bei Dornberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwenzungen en gegen das 8636. verzeichniß der bei der Vert beilnn, zu berũcksi tigenden Forderungen und zur Keschußfassung der 6. über die nicht verwerthbaren Vermögens- fücke der Schlußtermin auf Montag, den

vor dem Königlichen Amtsgerichte bierselbst bestimmt. Die Niederlegung der Schlußrechnung und des Schlußverzeichnisses auf der Gerichtsschreiberei zur Kenntnißna hme für die Betheiligten ist angeordnet. Diez, den 16. Roremker 1892. Unterschrift), Gerichtẽschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

48912 Konkursverfahren. ö

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Bürstenfabrikanten Karl Leberecht Weiß zu Görlitz ift zuꝛt Abnahme der Schlußrechnung des 39 erwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen as Schlußverzeichniß der bei der Verthe lung zu . igenden Forderungen und zur Beschluß— faffung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermgensstücke der Schlußtermin auf den 20. De⸗ zember 1892, Vormittags 2 Uhr, vor dem . glichen Am sgerichte hierselbst, Postplatz 18, Zi nmer Nr. 59, besti e. Gin den 19. No

S Gerichtsschreiber des Kön 9 chen Amtsgerichts.

Konkursverfahren. as Konkursverfahren über das Vermögen des Gold und Silberwaaren⸗Händlers Georg Simon Wilhelm Werner wird nach n. . Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtẽge richt . den 19. Nove 3 1892. Zur Beglaubigung: Holste, Geri ichtsschreiber.

48955 n,, e,, .

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ludwig? . in Serford ist infolge eines pon dem Gemeinf schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichẽ. termin auf den 2. Dez em ber 1892, Vor⸗ mittags 8 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gerichte hierfelbst, Zimmer Nr. 15, anberaumt.

Herford den 17. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

Konkursverfahren. . über das hiesige Ver— des abwesenden J,, . Siebels ö. erer nac ., des Schl i5termins und n

48405 Ronkurs verfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Wittwe des Metzgers Hirsch Bachenheimer, Minna, geb. Andorn, bon Kirchhain, wird, nachdem der in dem Vergleich vom 17. No⸗ vember 1892 angenommene 33 angsverglei ch rechtskräftigen Beschluß vom 17. November 18 ftãtigt ist. hierd durch auge boben.

Kirchhain, Bez. Cassel, den 17. November

Königliches Wntegeriht.

cen

3882 tete Konkursberfabren über das Ver— mögen des g eien nne, hn nr. Schmal. hofer in Buch a. G. nach Abhaltung termins nunmehr aufgehoben.

Landshut, 13. November 1653 Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtegeri ichts Landshut. Mg * 37531 0 De *. ⸗— ** 2

Der geschaslsle eite nde . 2 6

Hub mann.

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Sachen, betr. das Konkursverfahren über das

des Kaufmanns . Sart in 252

wird bekannt gemacht, daß das Verfahren nach ab⸗

gehaltenem Schlußtermin und nach vollzogener

Schlußrechnung durch Gerichts beschl vom heutigen Tage aufgehoben ist.

Leer, den 18. November 1892. 5 Amtsgerichts⸗Assistent, Gerichtsschreiber des König chen Amtsge richts. III.

(48916 Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsmanns, Auctionators und Inhabers eines Stelien⸗ und Dienstnachweisungsbureaus, auch eines Möbel⸗ und Trödlergeschäfts Carl Alfred Schlegel hier wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 27. September 1892 ange— nommene , , ned di uch rechts kräftigen Be⸗ schluß vom 27. September 1892 bestätigt ist, hier⸗ durch aufgehoben. Leipzig, den 19. November 1892. Koöntgliches Amtsgericht. Abtheilung a. Stein berger. Bekannt gemacht durch: Beck, G.⸗S. Konkursverfahren. Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Bernhard Schilde, In⸗ haber der Uhren Fournituren⸗ 41 Werk⸗ zeughandlung unter der Firma Fr. B. Schilde hier, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 29. September 18 . n. ene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 29. Sep⸗ tember 1892 bestätigt ist, n aufg ehoben. Leipzig, den 19. November 189. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ua. Steinberger.

Bekannt gemacht durch: Beck, G. -S.

148914 Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen . Kaufmanns Julius Böhm hier, Inhaber Eisen⸗ und Metallhandlung unter der 3 Julius Bohm, sowie der Plombenfabrik unter der Firma . Plombenfabrik Böhm * Co. 3u Leipzig⸗Neuftadt, wird, nachdem der in ö, Vergleichstermine vom 13. September 1892

genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen ö vom 13. September 1892 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Leipzig, den 19. November 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung La. . Steinberger. Bekannt gemacht durch: Beck, G.⸗S.

48933 Beschluß.

Nach abgehaltenem Schlußter min wird der Kon⸗= kurs über das Vermögen des früheren Pächters A. Sarms zu Passee, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aufgehoben.

Neubukow, den 21. November 1892. Gropherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: H. Schlick, Amtsgerichts⸗Actuar.

48910 Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Boleslaus Szuyter zu Sstrowo wird, nachdem der in dem 3 termine vom 3. August 18092 angenommene Zwangevergleich durch ts krãftigen Beschluß pn demfelken Tage bestätigt worden ist, Hierdurch aufgehoben. Oftrowo, den 138. Nobember 1892.

Königliches Amtsgericht.

(48927 Konkurs vꝑrfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Brauereibesitzers Hugo Eduard Burk in Pausa wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ . aufgehoben. Pausa, den 21. November 1892

König Licks Amtẽger .

h mĩcher

Bekannt ge 4 durch . G.⸗S. 15932] Konkursverfahren.

. Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Adolph Weber zu Bleschen wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 22. 8. der 1892 zenommene Jr ange bergleich

durch tskräftigen H, von demselben Tage af tigt 1. hierdurch aufgehoben. Pleschen, den 18, diere mber 1892.

Königlich ö Umtagerict.

Konkurs verfahren. . 3 Vermöõge en der Handelsfrau Marie, e, , . grug, verw. gew. Zipfel, geb. Broßmann, in Gößnitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichniß der bei der Vertheilung zu deri ct sichtz gen⸗ den Forderungen, zur Beschlußfassung der bi über die nicht verwerth baren Vermõge

d G h einer anderweiten Unter sstũtzung an ie Gemeins der 2 n auf Don⸗ , , den . 2 zember 1892, Vormit⸗ tags 10 wg, bestimmt

Schmölln, zen inn gor mber 1892.

Seif arth, G.⸗Seer., Gerichtsschreiber des H ß Amtsgerichtẽ. Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Philipp Philippiohn zu Weißen höhe wird nachdem der in dem Vergleichstermine vom 27. Juni 1892 angenommene Zwangosvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 29. Juni 1892

bestãtigt ist, hierdurch aufge oben.

Wirsitz, den 14. November 1592.

Königli⸗ zes Amtsgericht.

Tarif⸗ 2c. Bekanntmachungen der deutschen Eisenbahnen.

48936 Dentscher Levante-Verkehr über Hamburg secwãrts (nach Hafenplätzen der Levante). Mit Gültigkeit ve 1. Dezembe er d. Is. tritt der Nachtrag 2 zum Tarif vom 1. April 1891 in Kraft, darch welchen u. A. die Groß⸗ herzoglich Badischen Staatseisen bahnen, die Pfälzischen Eisenbahnen, die Hessische Lud⸗ ,. Bahn und die Main-Neckar⸗ Bahn mit eigenen Stationen in den Verband aufgenommen werden, weitere Stationen der et erigen erh indẽ⸗ bahnen directe Fracht etz erhalten und die Güter Glaffification durch Aufnahme der Artikel Eisen⸗ vitriol und flüssige' 6 ergänzt wird. Der Tarif-Nachtrag wird soweit der Vorrath reicht unentgeltlich von den Verbandsstationen und der Deutschen Levante⸗Linie' in Hamburg ab⸗ 2 den 19. November 1892. Namens der Verbands verwaltungen: Königliche Eisenbahn⸗-Direction.

Sächsischer Güterverkehr, Darifheft⸗ 2 . 3 8 8. Irs. kommt ur Einführung. ngen d . anzungen des Kilemete zeiger, ö. Statt k llen, der us nahme arif und der Tarife und Xt mmungen für den Verkehr mit den ö Vizinal⸗ und Loka lalbe ahn⸗Stationen.

Frachtsãtze des Ausnahmetarifes 12 für Fracht- er aller Art mit der Bestimmung für Frankreich Spanien von Bodenbach, Reichenberg und en nach Lindau transit kommen vom 15. Ja⸗ nuar 2 ab in ö Nach dieser Zeit werden etwa vorkommende Sendungen nach Genf transit über Lindau direr abgefertigt. Abzüge des Nachtrages sind

Stationen zu erlangen.

Dresden, den 17. November 1892.

Königliche General⸗Direction

der Sächsischen Staatseisenbahnen.

48937] Oberhessisch⸗Hessischer Verkehr.

Amn! 1. Dezember d. * eln der Nachtrag l zum Gütertarif für den Oberhessisch⸗Hessischen Ver= 3 zur Einführung. . (

Käbere Auskunft über dessen Inhalt ertheilen die . Gießen, den 17. November 1892. Gr. Direction

der Oberhessischen Eisenbahnen.

bei den bethei

Redacteur: Dr. H. Klee, Direr hot Berlin:

Verlag der Exypedition Sol). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei 24 Verlagg⸗

ift heute, Vormittags 3 Uhr, das Konkursverfahren

1* Dezember Is92z2, Vormittags 9 Uhr,

Anftalt, Berlin sw., Wilhelmstraße Nr. 32.

Besondere Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 278.

Berlin, Mittwoch, den 23. November

1892.

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

5

Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres an Ge— meinen, Gefreiten und Obergefreiten wird für die Zeit vom L Oktober 1893 bis 31. März 1899 auf 492068 Wenn als ö festgestellt.

An derselben . die Bundesstaaten mit eigener Militär— verwaltung nach Maßgabe der Beyßlkerung ziffer betheiligt. Dieser Durchschnitisftar e liegt die Voraussetzung zu Grunde, daß die Mannschaften der Jußtcuppen im allgemeinen zu einem zweijährigen activen Dienst bei der Fahne herangezogen . Die Stellen der Unteroffiziere unterliegen in gleicher Weise wie die der Offiziere, Aerzte und Beamten der Feststellung durch den Reichshaushalts-Etat. In offenen Unteroffizierstellen können über obi ge Friedensyrãsenz⸗ stärke hinaus Gemeine verpflegt: werden. Die Einjährig⸗Frei⸗ willigen kommen auf die Frledenspräsenzstärke nicht in An⸗ rechnung.

82.

Vom 1. Oktober 1893 ab werden

die Infanterie in 711 Bataillone, die Cavallerie in 477 Escadrons, die Feld-Artillerie in 494 Batterien, die Fuß⸗Artillerie in 37 Bataillone, die Pioniere in 24 Bataillone, die Eisenbahntruppen in 7 Bataillone, der Train in 21 Bataillone

formirt.

s3.

Die 1 und 2 des Gesetzes, betreffend die Friedens— präsenzstärke des deutschen Heeres, vom 15. Juli 1890 (Reichs⸗ ö 1890 S. 140) treten mit dem 1. Oktober 1893 außer Kraft.

34.

Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages nem. 23. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) unter UI S 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militäͤr⸗Convention vom 21.25. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung. .

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

Begründung.

Durch das Gesetz vom 11. März 1887 ist die Friedens präsenz= ftärke des deutschen Heeres bis zum 31. März 1894 auf 468 409 Mann festgestellt und e . demnãchst durch s Gesetz vom 15. Juli 1890 vom 1. Oktober 1890 ab bis zu obengenanntem Termin auf 486 ö. Mann. 26. worden.

is wird somit die gesetzliche Neurege Frie vrãsenz⸗

ke mit dem 1. April 163 r , we KJ

Die Nothwe ndigkeit, welche zur Erhöhung der Friedenspräsenz⸗

vom 1. Oktober 1890 ab führte, ist in der Begründung zu dem

z vom 5 Juli 1899 dargelegt, und zwar ist hierin ausdrücklich ehoben worden, dah diese Heeresverstärkung nur dem zur Zeit

enden dringendsten Bedürfniß abhelfe.

ie Entscheidung, wie nunmehr der weitere Ausbau unserer Seeresverfassung erfolgen soll, ist von auß Ferordentlicher Tragweite, denn es läßt sich nicht verkennen, daß mit der Erweiterung einzelner Formationen die mili tãri sche Sicherheit Deutschlands nicht mehr gewäͤhrleistet ist, daß vielmehr die zu unseren Ungunsten sich immer mehr verschebende mi ili tãrpolitische Situation durch⸗ reifende Maßregeln fordert. Das Uebergewicht, welches wir in der Vergang nkeit der von uns zuerst ein geführten all- gemeinen Wehrpflicht verdankten, ist geschwunden, wir sind in der Durchführung dieser Pflicht von unseren Nachbarstaaten überholt.

In Frankreich ist mit dem Gesetz vom 15. Juli 1889 System der allgemeinen Wehrpflicht in räcksichts Jlosester Weise Vollendung gebracht.

Die an dieses Gesetz geknüpften Erwartungen sind nicht nur in Erfüllung gegangen, sondern in der Folge noch übertroffen worden.

Die französische Friedens zpräsenzstärke der letzten drei Jahre beträgt durchschnittlich 519 060 Mann.

Die Rekrutenquote für 1890 beziffert sich auf rund 230 000 Köpfe.

Diese Zahl überschreitet mithin die seiner Zeit für 1890 schätzungswesse ermittelte Rekrutenquote noch um rund 10 009 Mann, und waͤchst damit die Zahl der in 25 Jahrgängen nach Abzug von 25 0,9 Ausfall vorhandenen ausgebildeten Mannschaften auf rund 8 Mann an.

iese Zahl erfährt auch dadurch keine principielle Einschrãnkung, daß get 1852 ein erheblicher Ausfall an Rekruten zu verzeichnen ist; denn derselbe ist lediglich auf die aus den Kriegsjahren 1570 7 herzuleitenden, auch bei uns in die Erscheinung elretenen außer⸗ gewohnlichen Verhaltnisse ö, n,. J

Gleich hervorragende Erfolge wie das Wehrgesetz von 1889 hat auch das Rengagementsgesetz vom 18. März 1885 aufzuweisen, welches dem bei dem Uebergang zu der kürzeren Dienstzeit zu befürchtenden

nteroffiziermangel vorzubeugen bestimmt ist.

*

Die Unteroffizier⸗Cadres der französischen Armee haben sich mit der gesetzlichen Zahl von Gapitulanten efüllt die Zahl der Unter⸗ offizier⸗Gapitulanten hat lich in der 57 von 1888 bis 1891 ver—⸗ doppelt . . im Herbst 1891 durch eine Aen erung des Ren. gagem entẽgesetzes die . . des Abs chlusse⸗ an. ulationer auch über die . jet lich festge e Zahl hinaus ech nf Wwe en m te.

Die schon früher vorg , n. und Ner . sind inzwischen zur D Durchführung gelangt, sowie w eite Verstãrk in Aussicht genommen; die Dienstzeit in der Reserve ist um verlãngert. So wird in Frankreich die Kraft bee Landes zur Thatsache.

Gleich rastlos . Rußland an dem weiteren Ausbau der Armee und an der Steigerung ihrer Kriegsbereitfchaft.

Die Friedenspräsenzstärke ist von Jahr zu Jahr im Steigen be—

1859 betrug dieselbe rund 925 000, 1893 bezifferte sie sich

bereits auf rund 987 000 Mann .

1 Ve

volle Ausnutzung der militärischen

Die Rekrutenquote für das Heer im Jahre 1891 wird mit rund 281 65 Mann, von denen etwa 24 000 auf Asien entfallen, eher zu niedrig als zu hoch gegriffen sein. . Bie Zahl der ausgebildeten Mannschaften wir gängen abzüglich von 25 Procent Ausfall

1535 000 Köpfen ere eichen. egenũ giebt es auch für Deutschland

Solchen V erhãl ltnissen

nur ein Mittel, welches seine Sich hel und Unabhang gigkei zu be⸗ wahren im ann ist: die volle Aus nutzung setner natio— nalen Wehrkraft. Es muß eine Organisation geschaffen werden, welche alle wirklich Diensttauglichen aufzunehmen in stande ist; dann erst kann in der Frwartunz, daß es gelingt, die Armee in ihrer Tüchtig fei it zu erhalten Deutschland einem Angriff mit Ruhe ent—

gegensch en.

Voraussetzung hierfür ist, daß wir die bisherige schrittweise Weiterentwickelung unserer Organisation aufgeben und den großen gerechten patri Irfschen Grundgedanken unserer Wehrverfassung so weit durchführen, als die personellen, wirthschaftlichen und fir nanziellen Kräfte des Du n Reichs gestatten.

Das einfachste Mittel hierzu bestände darin, neue Verbände in entsprechendem Umfange zu schaffen, aber Hie Kosten, welche dafür be⸗ ansprucht werden müßten, würden zu der nanziellen gag nr des Reichs in. keinem Verhältniß stehen. Es bleibt daher nur die Lösung übrig, den bisherigen Rahmen möglichst zu erhalten, aber inner— halb des selben 1 mehr Wehrfähige a auszubilden. Zu erreichen ist dieses nur durch eine Verkürzung der activen Di . und in diesem Entschluß drückt sich der volle Ernst der militärischen Lage aus. Es handelt sich hierbei um len nen. Bruch mit der 5 heit, im Princip soll die verfasst ungẽmi läßige, dreijährige Dienstverpflich⸗ tung aufrecht erhalten werden, aber für , . wird eine kürzere Dienstzeit bei den Fußtrupper gehalten. sofern durch die Organi— sation die Sicherheit gebote n wird, die Aus if unn intensi iwer zu ge— stalten, als bisher. Zu diesem Zweck werden einerseits die Etaks— stärken erhöht, andererseits Formationen geschaffen werder müssen, welche den Truppen einen Theil der bisherigen Arbeit k n.

einen derartigen Ausg 1 ich läßt sich die Verkürzung der ofern die Kriegs ztũchtigkeit der Armee nicht soweit herab⸗ daß sie ihrer Aufgabe nicht mehr entspricht, nicht durch⸗ f Die Bemessung der Etatsstärken muß aber auch dem Gesichts⸗ punkt Rechnung tragen, daß, um einen raschen Uebergang in den Kri iegszustand zu ermöglichen, die Zahl der in der Rekrute nausbildungs⸗ zeit vorhandenen . Nn chaften, das ist die Ausrückestärke, geringer wird, als bisher. Hiernach alen? ö ter gewöhnlichen Verhältnissen sämmtliche Me nnschaft ten der Fußtruppen nach Ablauf einer zweijährigen Dienst— zeit zur Disposition beurlaubt und während des dritten Jahres zum Dienst nicht w ieder herangezogen werden.

Die neue Organisation macht außerdem in Wechselwirkung mit der Gewährung einer verkürzten Di ensst; eit und möglichster Aus⸗ bildung aller Dienfttauglichen anderweite gesetzliche Maßnahmen jur unabmweiskaren Nothwendigkeit. So bedürfen wir zun achst einer größeren Freiheit der Bewegung bezuglich der Friedenspräsenzstärke, welcher die Firirung einer Mar imal⸗ und Normalziffer nicht entspricht, denn es wird nethwendi ig, bei der Rekruteneinstellung den entsprechenden Pro⸗

centsatz von Nachersatz gleichzeitig zur EGinstellung zu bringen, um nicht eng zu noch weiterer Verkürzung der Dienstzeit für Nachzustelle nde zu gelangen. Es wird daher 1m Zeit ven Rekruteneinstellung eine döhete Präsenzftärke erforderlich, als im späteren Verlauf des Etats⸗ jahres. Unter diesen Gesichts Punkten wird von der Festsetzung der Friedenspraäsenzstärke als Marimal. und Normalziffer bzugchenꝰ und auf eine bestimmte Reihe von Jahren eine Durchschn ittsziffer an Mannschaften Gemeinen sestzufetze en Ein, für deren üinter⸗ halt der Etat die Mittel auf jeden Tag Des Jahres auswirft. Neben der festzusetzenden Durchs chnittsziffer der Mannschaften sollen die er⸗ forderlichen Stellen an Untere. ie ren, ebenso wie jetzt schon die Offiziere, Aerzte und Beamten, jährlich durch den Etat angefordert werden. ;

Eine Rekrutenvacanz im jetzigen Sinne fällt fort, dementsprechend auch die Rückrechnung der hieraus und . en zufãlligen Manguements sich ergebenden Ersparnisse. Diese Ersparn isse sollen eben die Mehr. kosten einer zeitw eisen h e, Durchschnittsstärke decken;

Princip im Marine⸗ Etat bereits geit Jahren durchgeführt.

Daß ein großes Heerwesen ohne Eine bestimmteè Continuitãt nich bestehen kann, bedarf keiner näheren Darlegung; ewisse Perioden r für alle Kriegs- und Friedensvorbereitungen und & Organisationen unent⸗ behrlich. Welche Re ihe von Jahren solchen Perioden zu Grunde zu legen ist, läßt sich im voraus mit voller Sicherheit kaum feststellen; jeden⸗ falls hat die Erfahrung gelehrt, daß siebenjährige Perioden unter den zeitigen Verhältnissen nicht festgehalten werden konnten. Fünfjährige ö decken sich mit den Volkszählungen und den parlamentarischen

ahlverioden und gewãhren gleich eitig den Deereseinrichtungen eine ausreichende Stetigkeit. Eine gewisse Uebergangszeit wird sich außer⸗ dem auf Grund der thatsachlichen Verhältnisse nicht entbehren lassen.

Daß mit der Verstärkung des Heeres und der Verkürzung. der

Dienstzeit noch anderweite or rganisatorische Ergänzungen Hand in Hand gehen werden, ist in der Sache selbst begründet.

Hierher sind zu rechnen:

Erweiterung des Cadettencorps, Unteroffizier⸗Vorschulen;

Erhöhung der CGapitulantenlöhnung und Einführung eines Capitulationshandgeldes.

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der Unteroffizier⸗ und der

Schließlich kommen in Bezug bie noch in . Mas regeln zur Förderung der Ausbildung Dienstzeit, als:

Erhöhung der Gefechts und Schießübungsgelder; . er Uebung munition . Handwaffen; ů̃ 1 n der 5⸗Artiller Beurlaubten

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eutigen Sinne kom ze und 3 . lier. er i 2533 m hi ha sen in ini V . un . 6 nst in lde 8

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Akleus ü n der . ĩ g ie sie geplant und , in Fen Zügen ge

zeugt, dann kann mit der Aus , derselben nicht

und zwar um so weniger, als ein April termin

nischen Gründen zu einer derartigen grundlege

gesammten Heeresorganisation sich nicht eigne

Fe olgen nicht zu unterschätzende Verlängerung der

Folge haben müßte

Auch die zur Zeit e Manquements bilder lein Indẽ uni ö ieselben sind i so weit zurückgegangen, daß e ve zu Eintritt in Verhãltniñe vo e lic ganz, letztere f 16geglich noch im Wachsen befindlichen Andrang zur Offizier. in Folge dieses Gesetzentwurfs sehbarer Ze it (gefüllt sein werden.

Tritt die neue Orgenisation am 1. i die V a cdumg 3 Heeres mit der 3 e. schon grumdelegung e ürzten Dienstzeit bemessenen Rekrute 15853 er olgen un Durch hrung der verkürzten D

der reg . Rekruteneinstellung 1894 vollzogen sein.

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Zu den einzelnen Paragraphen des , ,., urfs ist im An⸗

schluß an vorstehende Gesichtspunkte es zu bemerken:

iedenspräsenz entspricht dem vorstehend nach⸗ ermöglicht die Ausbildung . r zur Ze

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ö ; ; . r, . ihigen unter Gewährung einer Vienst⸗

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gewiesenen Bedi dorhandenen Die zeit bei den Fuß ru . . ,. en um 72037 Köpfe ; anzuford dernden Unteroffiz mit eingerech nei um 35 85 Mann. ierdurch . Mehrbedarf von rund 60 009 Rekruten

Nachweisung dient hierfür als Anhalt. Bei dem isttauglichen ist es weder erfor ric ö, in den an gl . n stellenden n hera auge ßen, e nh an den bestebenden Bestimmungen bin vom activen Dienst in Folge bürgerlicher zukünftigen Rekrutenbedarf (ausschli 6 Mann wird Deutschland mithin 5006 3. ijährig⸗Freiwilligen in 24 Jah ; Zahl der ausgebi deten Nannschaf ten bon dem in zunahme be rundeten Anwachsen der Die nstfãhigen ab Abzug von WD o Ausf all mit rund 4400 000 Mann an der * rsten Grenze der Heranziehung seiner We gelane zt ist, bereits um etwas überflügeln, hinter Rußlan mehr erheblich zurückbleiber . vergleichenden Zahlen geben allerdi 35 richtigen Anhalt für die rte der kene ee felde r werden die ä Jahrgänge mn er Verwendung em Kriegs schauplaße sel lost . verden. ntscheidend 6 einem solchen V ergleich die Stärke der einzel Jahrg jänge. Der⸗ jenige Staat, we escher in den einzelnen J Jahrgängen die Uebe rlegenheit der Zahl besitzt, kann mit einer verhãltnijmar ig jungen Armee in den entscheidend en Kampf eintreten; der Gegner muß um die numerische Gleichbeit möglichst herz ustellen, von Anfang an ar if erheblich ältere Jahrgãnge zurückgreifen. In dieser Lage . iden wir uns gegen⸗ wãrtig. Die Zeitdauerbegrenzung der Friede uspräsenzstärke ist bis zum 31. * ãrʒ 1899, also auf 5172 Jahre zrgeseben. ein Zeitraum den ürzer zu bemessen nicht angängig erscheint, soll der durch eine Reihe von Jahren ungestörter Entwickelung Hebingte Erfolg der Neu⸗ organ sation sicher gestellt werden. Durch den Zusatz, welche Voraussetzung Durchschnittsstärké zu Grunde liegt, soll die erfo für die thatsächliche Ausführung der verkürzten Fußtruppen gegeben werden.

Zu § 2.

Die im S1 vorgesehene Heeresverstärkung soll in Neuformationen und Ftatẽ erben zum Ausdruck kommen.

In erster Linie kemmen dem Bedürfniß entsprechend die Ver⸗ stãrkungen der Infanterie, der fahrenden Feld⸗Artillerie und der 3. Artillerie zu güte, doch sind auch die übrigen Waffen i insoweit daran betheiligt, als es ibre kriegerische Vert endung und ihre Ausbildung erfordert. Ven einer ,, der höheren Stellen ist soweit es irgend angängig erschien abgesehen worden.

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