1892 / 282 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

sehnliche —— 3 Fertigkeit

manches zu wüuns

frat jedoch noch zu sehr der Eindruck des Angelernten hewor.

Am Mittwoch gelangt im Königlichen Opern hause. -Die e , . mit den Damen Leisinger. Herzog, Dietrich, Rothauser, Ropka., Lammert, Weitz, Götze und Deppe, den Herren Rothmühl,

Stammer, Krolop, Lieban, Fränkel und Philipp zur Dar⸗ stellung. Am 5. Dezember geht mit Leoncavallo s. Pagliacci- zugleich Mozart's einactige Jugendoper Bastien und Bastienne“ in der textlichen Bearbeitung von Max Kalbeck zum ersten Mal in Scene. Fräulein Weitz und die Herren Philipp und Krolop sind in dem Werkchen beschãftigt.

Im Kroll'schen Theater wird die morgen zum ersten Mal mit den italienischen Gãften in Scene gehende Oper Mala Vita am Mittwoch wiederholt. In dieser Oper sind in den Hauptvartien von deutschen Künstlern unter anderen beschäftigt Frau Moran⸗Olden und Herr Luria. Auch diese Over wird von den Solisten wie vom Thorpersonal des Theaters in italienischer Sprache gesungen.

Das Programm des ersten Kammermusik⸗Abends von Walde⸗ mar Meyer und Felir Dreyschock am Mittwoch, Abends 76 Uhr, im Saal Bechstein bringt Brahms erste Sonate in G-dur und Beethoven's Sonate in A-dur für Pianoforte und Vio⸗ ine, ferner Bachs Suite in Ecdur für Violine allein und Schu⸗ mann's Phantasie in C-dur op. I7 zur Aueführung.

Dem General⸗Intendanten des Hoftheaters in München, Frei⸗ herrn von Perfall wurde, wie wir einem Bericht der M. . Allg. 3. entnehmen, am 25. d. M. aus Anlaß seines 25 jährigen Dienst⸗ jubiläums auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗ Regenten von Bayern ein prachtvoller Blumenstrauß überreicht. Nach einem von der Kapelle des 1. Feld⸗AꝛArtillerie⸗Regiments, dem der Sohn des Jubilars als Batterie⸗Chef an⸗ gehört, vor seiner Wohnung ausgeführten Ständchen wurde ihm im Königssaal des Hoftheaters Vormittags 10 Uhr vor den versammelten Mitgliedern des Hoftheaters und der auswärtigen Gäste nach einer Ansprache des Professors Richter durch Fräulein Hofmann als Geschenk der Mitglieder ein silberner

: doch li ihre Vortragsweise nanches —ĩ zumal ihr piano nie leise genug erschien, wie dies kesonders in dent. Elfenspiel. von Heymann und dem Nocturne von Chopin der Fall war. Die Sängerin trug Moiart's Concertarie Ma che vi fecs.- mit reiner Intonation und lobenswerther Colorgtur- . ver. Von den folgenden Liedern gelangen ihr Meine

ose von Schumann, Komm, wir wandeln? von Cornelius und Der Jäger don Brahms am besten; in den meisten Gesängen

6 erner noch der Königlich baverische Cultus⸗Minister Dr. von üller, der Polizei⸗Director r,. von Welser u. a. Nachmittags Uhr fand ein Festmahl slatt, zu dem Freiherr ven Perfall seine Jam ilienangehõrigen und die auswartigen Gãste eingeladen hatte.

In Bezug auf die Anbringung von kleinen Schildern an den Straßenlaternen zum eren Erkennen der Straßen⸗ namen und Hausnummern bei eingetretener Dunkelheit hat, wie wir der Nat. Z. entnehmen, nunmehr der Magistrat der Stadtverordneten Versammlung auf die entsprechende Resolution mit⸗ getheilt, daß nach einem Bericht der Baudeputation Versuche mit probe⸗ weise angebrachten Schildern an einem Candelaber vor dem Hause Königstraße 57a und an dem Hause Breitestraßen⸗ und Neumanns⸗ gaffen⸗ Ecke nicht einen solchen Erfolg gehabt hätten, daß er sich entschließen könne. dem Königlichen Polizei- Prãsidium, welches ressortmãß ig über die Anbringung von Hausnummern und Straßen⸗ schildern Bestimmungen zu treffen hat, eine solche Einrichtung zu empfehlen. Durch commissarische Verhandlungen habe er dagegen mit diefer Behörde zum Zweck leichterer Auffindung der Straßen bezeichnungen vereinbart, daß Schilder mit schwarzer Schrift auf weißem Grund die jetzt im Gebrauch befindlichen Schilder mit weißer Schrift auf blauem Grund ersetzen sollen. Versuche, die mit Modellen auf einem Hof des Rathhauses gemacht wurden, baben das Ergebniß gehabt, daß den Schildern mit schwarzer Schrift auf weißem Grunde wegen ihrer ungleich größeren Erkennbar⸗ feit, die auf dem spärlich erleuchteten Hofe deutlich hervortrat, der Vorzug zu geben sei. In den alten schon endgültig numerirten Straßen foll jedes Schild auf einer und derselben Metallplatte den Ramen der Straße und darunter die Nummer des Häuserblocks, durch einen Orientirungsvfeil verbunden, erhalten. In den noch nicht end⸗ ültig numerirten Straßen sollen dagegen zwei getrennte Schilder angebracht werden, nämlich ein Schild mit dem Straßennamen und darunter ein zweites Schild mit den Nummern des Häuserblocks. Nach fpäterer endgültiger Numerirung können diese Doppelschilder durch ein Gesammtschild der erstbeschrlebenen Art alsdann ersetzt werden.

Die öffentlichen durch städtische Gasanstalten versorgten Flam men betrugen Ende September 1882 21 378 Stück, die durch die englischen Gasanstalten (auf dem ehemaligen Schöneberger Gebiet) S62 Stück Die Zahl der durch die stãdtischen Gasanstalten gespeisten Privatflammen betrug zur selben Zeit 879 604 Stück und der Be⸗ stand der Petroleumlaternen betrug 1163 Stück. Die Gasproductien

licher Vermerk eingetragen ist behufs ihrer Ueberfãhrung zum . 1. Aufgebots an das Bezirkẽ⸗Lommando Berlin J. ein- zusenden. ;

Durch die Ausdehnung des Krankenkassenge letzes auf Hand⸗ lIungsgehilfen werden diejenigen Handlungsgehilfen und Gehil⸗ finnen, die bisher schon freiwillig einer Orte krankenkasse angehõrten. genöthigt, aus dieser auszuscheiden und der am 1. Januar ins Leben tretenden Ortskranlenkafsfe für Handlungsgehilfen und Lehrlinge bei⸗ zutreten, da F 19 des Krankenkassengeleßes bestimmt, daß Ver⸗ sicherungspflicht ge stet· derjenigen Krankenkasse angehören müssen, welcher sie durch ihre , zugewiesen sind. Nur die Mit gi nn bei einer freien Hilfstasse befreit von der zwan gẽweisen

uführung an die neue Ortskasse. Von den Berliner kaufmãnnischen Vereinen bat nur der Hilfsverein für weibliche Ange⸗ stel lte. Roßstraße 28, eine freie Hilfskasse begründet, die gegen . . niedrigen Beitrag eine große Reihe von Vortheilen gewãhrt.

Die Kosten der inneren Ausschmuckung der Heiland Kirche im Kleinen Thiergarten sind, wie die . N. Pr. 3. erfährt, auf 40 000 M festgesetzt worden. Die Deckung dieser Summe hat die Johannisgemeinde als Muttergemeinde übernommen, doch bofft man, daß ein Theil der inneren Ausstattung aus freiwilligen Spenden wird gedeckt werden kõnnen.

Rom, 26. November. Der Bürgermeister verkündete nach einer ittheilung des D. B. H. in der gestrigen Nachtfitzung des Stadt⸗ s die Abhaltung einer Römischen Jubelaus stellung für s Jahr 1895.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

London, 28. November. (W. T. B.) Wie das Reuter sche Bureau“ aus Sansibar von heute meldet, ist die deutsch-englische Grenzeommission in Wanga ein⸗ getroffen.

St. Petersburg, 28. November (W. T. B.) Die Großfürstin Constantin Constantinowitsch, geborene Prinzessin von Sachsen⸗Altenburg, ist gestern von einem Prinzen entbunden worden.

Lorbeerkranz mit goldener Schleife überreicht. In seinem Dank er⸗

wähnte der General- Intendant, daß er, nachdem 10. d. M. eingereichtes Abschiedsgesuch sofort ab

worden sei, auch ferner auf seinem Posten ausharren werde. Darauf brachte der General⸗Intendant der Königlich preußischen Schauspiele

Graf von Hochberg die Glückwũůnsche Seiner Kaisers und als

auch einen silbernen Tafelaufsatz überreichte. D Königlich württembergischen Hofbühne von Putlitz

kaisers und als Präsident, des Deutschen Bůũhnenvereins die Glückwünsche dieser Köwerschaft dar, in deren Namen er

sein unter dem schlãgig beschieden

Majestãt des

sind unvermiethet geblieben. Wohnungen, Miethsermäßigungen

er Intendant der sprach die Glück-=

wünsche Seiner Majestät des Königs von Württemberg aus ꝛ—

und übergab namens der Mitglieder des württembergischen Hoftheaters Wie in hiesigen Blättern an des ehemaligen hiesigen Polizei⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen

einen Torbeerkran; Nachdem da der Deutschen Bühnengenossenschaft, des

vereins dieser Genossenschaft, des Stadt⸗Theaters in Nürnberg, des Gärtnerplatz Theaters in München, des Münchener Bezirks⸗ vereins des Deutschen Schriftsteller⸗Verbandes und des Stadt⸗ Theaters in Augsburg ausgesprochen waren, erschien um 12 Uhr eine vom Ersten Bürgermeister von München Dr. von Widenmayr ge⸗ führte Abordnung der beiden hauptstädtijchen Collegien, um den Jubilar zu beglückwünschen. Unter den Glückwünschenden befanden

dann noch die Glückwünsche Münchener Local⸗- Raths von Madai morgen ö. . . Leichenhalle des Jerusalemer und Neuen Kirchhofs, Baruther⸗

straße, aus statt.

betrug im Quartal Juli / September 1592 = 16 868 0 cbm, gegen dasfekbe Quartal im vorigen Jahre 36 009 chm weniger, was wohl der Zunahme des elektrischen Lichtes zuzuschreiben ist.

6 wird, findet die Beerdigung

Bei dem Wohnungswechsel am 1. Oktober d. J. haben unter Zulassung nach der von der Steuer und Einguartierungs⸗Deputation des Magistrats aufgestellten Uebersicht 99 197 Umzüge stattgefunden. 23 176 Wohnungen und 462 anderweite miethfteuerpflichtige Gelasse

Miethserhöhungen sind *

bei 5081 Wohnungen eingetreten.

Nachmittag 2 Uhr von der

schätzt wird.

Personen erhoben werden soll, die Heeresdienst befreit sind.

Unter den zur Deckung des voraussichtlich eintretenden Einnahmeausfalls beabsichtigten Maßnahmen befindet sich eine einmalige Wehrsteuer, die in der Höhe von 3 Rubeln Ausnahmen von allen activen Heeresdie Der jährliche Ertrag der Steuer 3 wird auf 11 Mill. Rubel veranschlagt. Die geplante Erhöhung 4594 der Gilden steuer ist aufgegeben worden.

bestimmter von dem

dieser Maßregel auf 700 009 Rubel ge⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterberi vom 23. November,

r Morgens.

M. Kalbeck. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Herr Steinmann. nfang

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9) Nebel.

Uebersicht der Witterung.

Eine Zone höchsten Luftdruckes erstreckt sich von der Biscavasee ostwarts über Deutschland hinaus nach dem sudwestlichen Rußland, wo der Luftdruck bis zu 733 mm ansteigt, während ein tiefes Minimum bei den Lofoten liegt, welches im Nord, und Ostsee⸗ gebiete lebhafte. stellenweise stũrmische Südwest⸗ winde hervorruft. In Deutschland ist das Wetter ruhig, vorwiegend trübe und vielfach neblig, ohne nennenswerthe Niederschläge; in den ., Ge⸗ bietstheilen herrscht Thauwetter, welches sich dem nächst anch nach Osten ausdehnen dürfte, wo die Temperatur nech bis zu 8 Grad unter dem Gefrier⸗ punkt liegt. Christiansund meldet 23 mm Regen.

Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen. Aönigliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗

baus. 253. Vorstellung. Djamileh. Romant. Oper in 1 Act von G. Bizet. Text von L. Gallet, deutsch von L. Hartmann. Tan; von E. Graeb. In Scene ft vom ö Tetzloff. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr, ck. E . Fritz. Lyrische Dyer in 3 Acten von P. Mascagni. Text von P. Suardon (nach Erckmann und Chatrian), dentsch von

7 Uhr.

Schauspielhaus. 263. Vorstellung. Der Geigen⸗ macher von Cremona. Drama in 1 Aufzug und in Versen von Frangois Coppèée, deutsch von Wolf Graf Baudissin. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Die gelehrten . Lustspiel in 5 Aufzügen von Jean Baptiste Molisre. In deutschen Versen von Ludwig Fulda. In Scene get vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 1 T.

Mittwoch: Opernhaus. 254. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 2 Acten von W. A. Mezart. Text von Schikaneder. In Scene geseßt vom ber Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kape meister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 254. Vorfstellung. Meister Balzer. Schauspiel in 4 Aufzügen don Ernst von Wildenbruch. In Scene cc vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr

Denutsches Theater. Dienstag: Die Welt, in der man sich langweilt. Anfang ? Ubr.

Mittwoch: Der Misanthrop. In Civil.

Donnerstag: Doctor Klaus.

Freitag: Neu einstudirt: Die Jüdin von Toledo.

Berliner Theater. Dienstag: Nora. Agnes Sorma, Arthur Krausneck, Ludwig Stahl, Ferdinand Suske.) Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Dora.

Donnerstag: Krieg im Frieden.

Lessing · Theater. reise. Anfang 71 Ubr.

Mittwoch: 6. Gastspiel von Eleonora Duse mit ihrer Gesellschaft unter der Direction von Cav. Flavio Ando. Fernande.

Donnerstag: Die Orientreise.

Dienstag: Die Orient⸗

Wallner · Theater. Dienstag: 23. Gast· Vor⸗ stellung des Lessing Theaters: Die Großstadtluft. Anfang 71 Ubr.

Mittwoch: Die Ehre.

Friedrich Wilhelmllädtisches Theater. Chausseestraße 25.

Dienstag: Zum 4. Male in neuer Bearbeitung: Das verwunschene Schloß. Operette in 3 Auf- zügen von Alois Berla. Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Bert Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Residenz· Theater. Direction: Sigmund Lauten · burg. Dienstag: Zum 52. Male (letzte Woche der Vorstellung): Im Pavillon. e Parrum.)

wank in 3 Acten von Ernest Blum und Raoul Tochs. Deutsch von Ludwig Fischl. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vocher: Der

nene Ganymed. (Cars Lerort.) Schwank in 1 Act von Charles Loupeau. Anfang 74 Uhr. Nittwoch: Dieselbe Vorstellung. Sonnabend: . 1. Male: Madame Agnes. Lustspiel in 3 Acten von Julien Berr de Turique.

Kroll s Theater. Dienstag: Gastspiel von Gemma Bellincioni, Fr. Moran⸗Olden, Roberto Stagno und Juan Luria. Zum 1. Male: Mala Vita. Melodrama in 3 Acten von N. Daspuro. Musik von Umberto Giordano. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 479), Dienstag: Zum 8. Male: Die Liebeshändlerin. 3 Bühnenspiel in 5 Aufzũgen. Anfang * T.

Mittwoch: Die Liebeshändlerin.

Theater Unter den Linden Ronacher. Dienstag: Sensationell andauernder Erfolg des vompõsen Ausstattungs⸗ Ballets: Die Welt in Bild und Tanz, von Gaul und Haßreiter. Musik von J. Bayer, Ballet ⸗Autoren der K. K. Hofoper in Wien. Inscenirt durch den Balletmeister Louis Gundlach. Präcise 9 Uhr: Das grandiose chinesische Ballabile Ein Drachenfest. (Mitwirkende: 500 Personen) Gastspiel der 16 jãhrigen Primadonna Fräul. Sophie Dabid. Die kleine Primadonna. Gelegen heiteschwank in 1 Act von Richard Gene. In⸗ scenirt durch den Ober⸗Regisseur Herrn C. A. Friese sen. Anfang 74 Uhr.

In Vorbereitung:; Das Baby. Schwank in 1 Act

von H. F. (Novitãt.)

Adolph Ernst Theater. Dienstag: Zum 84 Male,. Die wilde Madonna. FSesangs⸗ vosse in 3 Acten von Leon Treytow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens, Mit neuen Gostumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen Decorationen von Lũtkemever in Coburg. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 75 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Thomas · Theater. Alte Jatobstraße Nr. 30. Dienẽ tag: Ensemble⸗Gaftspiel der Münchener unter Direction des Königlich Baperischen Hof- schauspielets Max Sofpauer. Zum 7. Male: Almenrausch und Edelweiß. Oberbaverisches Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 3 Auf zügen von Hermann von Schmid. Musik von Müller. Anfang 76 Uhr.

Mittwocht Almenrausch und Edelweiß.

Coneerte.

Concert · Gaus. Dienstag, Abends 7 Uhr: Karl Meyder⸗Concert. . Duv. Wilhelm Tell! von Rossini. Nachtlager in Granada! von Kreutzer. Malaguena aus. Boabdil⸗ von Moskowski. Gepana⸗Wal er von Waldteufel. Der Mikado, Potpourri von Sullivan. Mazurka für Vieline von Wieniawsti (Herr Carnier) Ständchen am Morgen für Piston von Wolff (Herr Steffens).

Circus Renz (Carlstraße)ã Dienstag, Abends Abends 76 Uhr: Große brillante Vorstellung. Aus dem reichhaltigen Programm besonders hervorzuheben: Mr. James Fillis mit dem Schulpferde Markir . Concurrenzschule, geritten von den Damen Frãulein Clotilde Haget und Oceana Renz Dunsch“, schwedischer . st, komische Driginal⸗Dreffur bom Clown Misco (Uugust). = 5 Schimmelhengste, in Freiheit dressirt und dorgeführt von Herrn Oscar Renz. Zum Schluß: Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth. Großes Land, Wasser⸗ und k Nationaltãnze von 82 Damen. Neue Einlagen, u. a.. Leib⸗Garde⸗Artillerie“, Hamburger Bürgerwehr.

Mittwoch, Abends 71 Uhr: Große Vorstellung mit neuem Programm.

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Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emilie Groes mit Hrn. Regie⸗ rungs⸗Baumeister Theodor Neuhaus Marburg). Srl. Margarethe Driesel mit Hrn. Oberföõrster Peul Krüger (Groß Lichterfelde —Janderbrũck.— Frl. Elisabeth Buggenhagen mit Hrn. Ritter⸗ gutebesitzer Max Heilmeyer (Berlin Adl. Raths⸗ walde).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Dr. Hans Bennecke (Kleinburg)]́ Hrn. Major Reymann Neustadt O. S). Hrn. Rittmeister Baarth (Stolp. Hrn. Rittmeister von Brauchitsch (Posenj. Hrn. Frhrn. von Sanden (Tussainen) Eine Tochter: Hrn. Oberförster Gensert (Schiwitzy. Hrn. Hauptmann v. Brankoni (Engers a. Rh).

Gestorben: Verw. Fr. Justiz⸗Rath Mathilde Schramm, geb. Lohbeck (Pleßz. Hr. Geh. Rechnungs / Rath Conrad Loewe (Berlin). Hrn. Landrath und Rittergutsbesitzer von Dewitz Sohn Robert (Zankenzin bei Danzig).

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Geoff net von 12 11 Uhr.

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: Verlag der Expedition (Scholy. er er, ,, ., Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

(i564)

de in. Dagegen soll die Steuer von Handels- und Industrie-⸗Actiengesell⸗ schaften von 3 Proc. auf 5 Proc. vom Reingewinn erhöht werden, woraus eine Mehreinnahme von 700000 ö wird. Endlich wird beabsichtigt, die Ergänzungshandels⸗ steuer von 1400 000 Rubel auf 5 500 000 Rubel zu erhöhen und die bisher nur eine Accise zahlenden industriellen Unter⸗ . ö - . nehmungen zu der Handelssteuer heranzuziehen, deren Mehr⸗ Diejenigen in Berlin wohnhaften Erxsatzreservisten, welche ertrag infolge . im Jahre 13537 der Ersatzreserve J. Klasse überwiesen worden sind und keine Uebung abgeleistet haben, haben umgehend ihren Ersatz⸗ refervepaß falls in diesem auf Seite 3 nicht schon ein bezüg-

ubel erwartet

M 282.

Preußischer Landtag. Saus der Abgeordneten. 10. Sitzung vom 26. November, 11 Uhr.

Der Sitzung wohnen bei der Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Finanz Minister Dr. Miguel.

Die erste Berathung des Entwurfs eines Comm unal— abgabengesetzes wird fortgesetzt.

Abg. Gerlich (freicons.): Der Gesetzentwurf sei empfohlen worden als ein allzemein verstãndlicher und, gerechter; er (Redner) könne das nicht abfolut anerkennen. Im Gegentheil, er bedaure besonders eine Kategorie von Personen, das seien die Schulen, die das Gesetz aus. führen mußten. Diese hätten etwas Besseres zu thun, als Gesetze zu studiren; sie müßten für Frau und Kinder sorgen und ihren Acker bestellen. Dann trete einfach die Eventualität des S 19 ein, und es würde alles nach der Schablone geregelt. Es wãre besser, um die

oßen Schwierigkeiten des Gefeßzentwurfs zu beseitigen, besonderg Se fetz für die Stãdte und das Land zu schaffen. Gs solle ia keine Klasse durch den Gefẽgentwurf bevorzugt werden, aber daß vorzugsweife die Ver⸗ kältniffe in den weftlichen Städten die Veranlaffung iu dem ganzen Resormplan gegeben Fätten, fei nicht zu bejweiseln. Die Etats der Städte seien ungemein belastet worden durch die Sorge für die fogenannten beschäftigungslosen Arbeiter. Diese seien zum großen Theil nur folche, die aus Luft an Veränderung und am freien Leben aus ihrer Heimath in die großen Städte gezogen seien, wo sie meist fowohl Arbeitsbeschäftigung als auch Verpflichtung hãtten; dazu komme noch die große Menge derer, die gar nicht arbeiten wollten. Daß man für jolche Leute Arbeits ftätten zu schaffen suche und dadurch den Etat der Städte belafte, könne er nicht für richtig ansehen. Da foilte man mit einer gewissen Beschränkung des Freizugigkeite⸗ gesetzes den Ortschaften, die von solchen Leuten übervolkert werden, gestatten, Ein zugsgebühren zu erheben, schon für die Mühe, die ihnen aus dem Schreibwerk. Beamtenanstellungen für die Krankenver. sicherung u. s. w. erwachse. Es wäre vielleicht möglich, auf biese Beife den DOrtschaften Einnahmen zu verschaffen und dadurch die Communalabgaben zu verringern. Er glaube ubrigens nicht, daß die hohen Communalabgaben irgend jemand veranlafsen würden, die Städte zu verlassen. Was nun die Deranziehung der Realfteuern zu den Communalabgaben betreffe, so fei eine Gleichftellung der Grund und Gebäudesteuer ihrer eigenthũm lichen Art nach eigentlich nicht richtig, da der Gebãudebesitʒzer die Gebäudefteuer leicht auf die Miether abwälzen könne und dabei viel= leicht noch ein gutes Geschäft mache, während die Grundbesitzer, die durch die Aufhebung der 16x Huene mit einer Erhöhung der Kreis⸗ fteuer zu rechnen hätten, die vermehrten Abgaben doch wegen der Concurtenz unmöglich durch Vertheuerung des Korns und Viehs auf⸗ bringen kõnnten. Darin liege eine Mehrbelastung des Grundbesitzes gegenüber dem Haäuserbesitz; die Sache sei also etwas urbanisch an⸗ gelegt. Ebenso werde die Landwirthschaft durch die Vermõgenẽsteuer den Städten gegenüber erheblich prägravirt. Der Finanʒ⸗ Minister Habe sich früher gegen die Erhöhung der Ein⸗ fommenfteuer bis auf vier Procent ausgesprochen und komme jetzt noch mit einem weiteren Zuschlage, der etwa zwei Procent betrage. Eine Schablonisirung der communglen Verhältnifse könne er Redner) nĩcht gut heißen. Eine Buntscheckigkeit der Communalsteuerverhältnisse fei allerdings vorhanden, aber das sei eine Folge der Verschiedenartig⸗= keit der Verhältnise, und es würde bedenklich sein, alles zu scha⸗ blonifiren. Im Often gäbe es Gemeinden, die von westfälischen An⸗ fiedlern gegrũndet seien und sich gewisse Cigenartigkeiten bewahrt hãtten; bie Vandgemeindeordnung habe hier schon tief eingegriffen. Man follte sich hüten, den Gemeinden ihre letzten Eigenthämlichkeiten zu nehmen. Es sei sodann gewarnt worden vor dem halben Schritt; er (Redner) sei gerade dafür, daß man den Gemeinden nur die Hälfte der Grund⸗ und Gebäudefteuer überweise und dabei hauptsächlich nur folche Gemeinden berücksichtige, die das Geld auch wirklich brauchen. Er erkläre ausdrücklich, daß er nicht namens seiner Fraction, sondern nur für einen Theil derselben spreche. Er könne sich für das Gesetz auch in dieser Form nicht erwärmen.

Abg. Vopel ius (freicons) erklãrt zur Geschäftẽ ordnung, daß der Vorredner ganz im Gegensatz zu der freiconservativen Partei ge⸗ sprochen habe.

Abg. Seyffardt Magdeburg (nl): Die Vorlage wolle den Streitigkeiten welche bisher zwischen den Stadtgemeinden und der Regierung geschwebt hätten über die Höhe der Zuschläge zu den Real⸗ und Personalsteuern, ein Ende machen. Die Zuschlãge zu beiden Steuern sollten gleich boch sein, die Zuschläge zu den Realsteuern könnten aber auf das 11fache der Personalsteuerzuschläge erhöht werden. Warum sei man gerade zu diesem Maßstabe gekommen? In der Denkschrift sei darũber nichts gesagt. Es werde völlig unmöglich sein, fuür alle die vorhandenen Gemeindetvpen eine einzige Grundlage zu finden, wie es die Vorlage der Regierung versuche. Nach seiner Meinung gebe es zwei Gemeindetypen: die . und die Fabrik oder Industriegemeinde; nun liege es doch auf der Hand. daß zwei so verschieden gestaltete Gemeinden nicht unter denselben Maßstab fallen könnten. Für die Normalgemeinden, in welchen neben den unteren Volkeklassen der Mittelstand und die Wehlhabenden gleichmäßig ver⸗ treten seien, möge der Maßftab passen, aber für die induftriellen Ge- meinden, in welchen die arbeitenden Klassen überwiegen, passe er nicht; es fehle da an dem Realbesitz, der steuerkräftig genug wäre. Die wohlhabenden Klassen in den Industriegemeinden des Westens, welche die Herrschaft hatten vermöge des Dreiklassenwahlspstems und des Census, über welchen das Centrum immer so laute Klage führe, hätten deshalb freiwillig hohe Zuschläge zu den Personal. steuern im Interesse ihrer Arbeiter und Tes ärmeren Volkes übernommen. Der wesentlichste Nachtheil für diese Industrie⸗ gemeinden liege in der ungũnstigen Behandlung der Wohnungs- verhältnisse des kleinen Mannes. In diesen Gemeinden sei der Hausbesitzer ein kleiner Mann, nicht wie hier in Berlin der Rentner, der Kapilalist Er stimme daher dem Abg. Bachem zu, wenn der⸗ selbe gerade für diese Kategorie seine Stimme erhoben habe. Er r daß diese Leute durch das Gesetz besonders belastet würden.

die Abwälzung der Lasten auf den miethenden Arbeiter, den Tage= löhner, sei aue nicht gut zu ertragen. Er befürchte, daß wenn in diesen Industriegemeinden nach 5 45 verfahren werde, die Wohnungs- verhäͤltnisse des kleinen Mannes nicht unbeträchtlich geschädigt werden würden. Daher appellire er an den Finanz- Minister, der so oft mit beredtem Munde dargelegt habe, wie außerordentlich stark die Ge⸗ meinden dabei betheiligt seien, gegen die Wohnungenoth des gemeinen Mannes anzukampfen, daß nicht durch dieses Gesetz etwas geschaffen werde, wag unijweifelhaft nicht beabsichtigt gewesen sei. Er sei der Ueberzeugung, daß, wenn in diesen Gemeinden der 45 zur Geltung komme, allerdings eine Uebertragung der aften von den Schultern der Leistungsfähigen a die Schultern der weniger Leistungsfähigen ftattfinden werde. Daß die Leiftungsfähigkeit einer Gemeinde nicht allein maßgebend sei für die Steuer, sei richtig, aber fie sei zweifelles einer der wichtigften Factoren. Er sei dafür, daß die 66 Söhe der Real- und Einkommensteuer für die Communen in den Induftriegemein den auf die Hälfte müsse herabgemindert werden können, wenn die Be fürchtung vorhanden jei, daß dadurch die Wohnungs⸗ und Mieths⸗

r te Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 28. November

verhãltnisse der unteren Schichten ungüũnstig beeinflußt würden. Der Tendenz des Gesegss babe er senst nichts vorzuwerfen, er möchte nur folche bedenklichen Einzelbestimmungen geändert wissen. Durch die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebändesteuer werde ja im Ssten eine erhebliche Erleichterung geschaffen, aber für die Industrie= gemeinden wurde die Ueberweifung drei oder vier Mal so hoch sein. Vielleicht werde man als Ersatz indirecte Steuern einführen können, indeß dürften die absolut nötigen Lebensmittel nicht besteuert werden, sondern nur die Genußmittel, welche allgemein gebraucht wärden, und er freue sich. daß der Finanz Minister nach dieser Richtung hin Verhandlungen eingeleitet hahe.

FinanMinister Dr. Miauel:

Meine Herren! Ich bin erfreut, daß der Herr Abg. Seyffardt der ganzen Tendenz dieser Vorlage und ihrer Grundlagen durchaus freundlich sich gegenübersftellt. Es ist ja ganz naturgemãß, daß ein Gesetz, wie das vorliegende, welches auf so verschiedenartige Verhãlt⸗ nisse Anwendung finden muß, von den einzelnen Abgeordneten nach den Erfahrungen und den besonderen localen Kenntnissen, die ihnen beiwohnen, verschieden beurtheilt wird. Ich glaube aber, die Befürchtung, die Herr Abg. Seyffardt in Bezug auf die Gestaltung des communalen Steuerwesens nach Maßgabe dieses Gesetzes für die Induftriegemeinden des Westens hegt, durch das Gesetz selbst nicht begründet werden können. Die Staatsregierung weiß sehr wohl, daß die Bedeutung der Ueberweisung der Realsteuern in den einzelnen Landestheilen und in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden ist, und daß die Erleichterungen, die die Gemeinden dadurch erfahren, sich allerdings auch verschieden gestalten. Bei den rheinischen Ge⸗ meinden wird vielfach das ist vollkommen zuzugeben diese Bedeutung der Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer erheblich zurũcktreten. Dagegen wird in diesen rheinischen Bezirken die Ueberweisung der Gewerbesteuer eine viel grõßere Bedeutung haben. Daber bin ich auch der Meinung, daß es eine unzulässige verschiedene Behandlung sein würde, wenn man etwa die Grund⸗ und Gebãudesteuer über⸗ wiese und die Gewerbesteuer als Staatssteuer behielte. Nun hat aber der Abg. Seyffardt den 5 146 Abs. 1“ doch wohl zu wenig beachtet, denn es beißt dort ausdrücklich: von den im § 45 angegebenen Maßnahmen können aus besonderen Gründen Ausnahmen gemacht werden. Wo solche Verhältnisse, wie der Herr Abgeordnete sie im Auge hat, vorliegen, wird ja naturgemãß eine Ausnahme wohl unbedingt gemacht werden müssen. Die Staats regierung ist davon durchdrungen, daß in sehr vielen Fällen in diesen Gemeinden auch in Zukunft mit Recht und aus Nothwendigkeit die Zu⸗ schlãge zur Personalsteuer den Betrag von 190 Procent übersteigen werden; und das kann durch das Gesetz überhaupt nicht geändert werden. Es ergiebt sich eben aus den Ausführungen der verschiedenen Herren Redner, von denen einige umgekehrt wie der Herr Abg. Seyffardt

ine Ueberlastung des Grundbesitzes aus dieser Bestimmung fürchten, andere umgekehrt den Grundbesitz noch nicht genügend durch diesen F 2. herangezogen ansehen, daß es unmöglich ist, auszukommen, ohne zu individualisiten, und daß es daher nicht denkbar ist, durch eine für alle Gemeinden bindende Vorschrift hier das Richtige zu treffen.

Wenn der Herr Abgeordnete nun aber den Satz aufstellt, daß gerade die besitzenden Klassen in den westlichen Provinzen bisher die Lasten der Gemeinden vorzugsweise auf sich selbst gewälzt hätten, indem sie die Zuschläge zur Einkommensteuer ausschließlich oder wenigstens ganz erheblich in den Vordergrund gestellt hätten, so möchte ich doch zu bedenken geben, ob dazu nicht einigermaßen die bisherige mangelhafte Veranlagung der Einkommenfsteuer beigetragen hat, die die höheren Aufschläge zur Einkommensteuer sehr viel ertrãg⸗ licher machte, und wie sich dies in Zukunft gestalten wird. Ob man nach der Neuveranlagung der Einkommensteuer den beftehenden Ver⸗ theilungsmaßstab der Gemeindelasten noch für einen gerechten halten wird, ist mir allerdings sehr zweifelhaft; ich glaube, es wird jetzt nicht, auch nicht in der Stadt Barmen, für gerecht angesehen werden können, daß die Gemeindesteuer ausschließlich auf die Personalsteuer gelegt wird. Die großen Gewerbebetriebe in Barmen, die werthvollen Grundstücke daselbst, die durch die Gemeindeentwickelung eben vorzugs⸗ weise ihren Werth erhalten haben, heranzuziehen, wird, bin ich über⸗ zeugt, das Gerechtigkeitsgefühl der Vertreter in Barmen garhicht umhin können, anders zu beurtheilen als bisher.

Ich glaube, der Herr Abgeordnete wird sich daher in dieser Be⸗ ziehung beruhigen können. Diese besenderen Verhältnisse in den Industriebezirken werden bei ihrer Individualisirung und Berqcksichti⸗ gung zu ihrem Recht kommen. Jedenfalls möchte ich doch den Herrn Abgeordneten davor warnen, aus diesen ganz besonderen Verhãltnissen der Rheinprovinz für die ganze Monarchie eine einheitliche Regel her⸗ leiten zu wollen. Man wird sich hier nicht anders helfen können, als Ausnahmen zuzulassen, und die einheitliche Regel selbst hat der Herr Abgeordnete ja auch nicht als richtig bestritten.

Abg. Kelde rs (nl) wünscht, daß die im § 1' des neuen Ge⸗ werbefleuergesetzes für die IV. Gewerbesteuerklasse (welche die Städte unter 2000 Einwohner und alle Landgemeinden umfaßt) zugelassenen Erleichterungen auch den 4 Gewerbesteuerklassen zugestanden würden. In Rheinland und Westfalen gebe es eine ganze Reihe von Gemeinden mit mehr als 20 009 Einwohnern, welchen nach dieser unrichtigen Abgrenzung die erwãhnten Erleichterungen nicht zustãnden. Bedenkfich sei ferner der 5 45 der Vorlage, wonach, wenn Zu schläge zur Staatzeinkommensteuer erheben werden, mindestens leich hobe, hböchstens um die Hälfte höhere. Procente der Real- steuern zu erheben seien. In den bergischen Landen gebe s viele Gemeinden, deren Häuser weit zerstreut liegen und in denen fast jeder Arbeiter sein eigenes Heim habe. Diese Ge⸗ meinden seien schon nach dem neuen Einkommensteuergesetz außer⸗ ordentlich belastet. Würde nun nach z 45 verfahren, so mußten die Realsteuern dort bis zu 300 C0 belastet werden, wãhrend jetzt daselbst die Realfsteuerzuschlãge ge hoer bemessen seien als die Zuschlãge zur Einkommensteuer. Nach 5 46 seien zwar Abweichungen vom z 45 aus besonderen Gründen gestattet, bedürften aber der ehmi⸗ gung, die im freien Ermessen der Aufsichtshbehẽrden e. Es müßte eine Bestimmung aufgenommen werden, daß diese Genehmigung unter ᷣ—— Verhältnissen nicht versagt werden dürfe. Er hoffe, daß die

mmifssion diesen Wünschen möglichst weit entgegenkomme.

Abg. Hr, Wür me lin g Centr. : Die Aufhebung der Sewerbesteuer könnte dielleicht fallen gelassen werden, aber das wäre nur ein Noth⸗ behelf. Dem Finanz ⸗Minister müsse man allerdings zugeben, daß das durch die Reform entstehende Deficit gedeckt werden müsse.

1892.

Besonders sympathisch sei seiner Partei der Gedanke, der sich wie

In rotker Faden durch die Vorlage ziehe: . die den

größten Vortheil von Gemeindeeinrichtungen ha in erster Linie m * vordus für diefe Zwecke zu belaften seien. Cbenso sei er damit einderstanden. daß die nothwendigen Lebensmittel nicht zu den indirecten Steuern in den Gemeinden herangezogen werden follten. Aber mehr als auf die Regelurg der Ge- bühren und indirecten Steuern komme es auf die form der directen Gemeindefteuern an, und es sei daher mit Freude in begrüßen. daß die Ertragsfteuern den Gemeinden überwiesen würden. Die Schablone des englifchen Systems, das der Abg. Merer empfob len Fabe, paffe fär die preußische Steuerge setzgeburg nicht. Da englische Syflem keamme schließ lich auf eine stacke Mieth. oder Pachtsteuer Hinaus. Mit seiner Eingenemmenheit für die Miethesteuer werde der Abg. Meyer nicht viele Freunde im Hause finden. Die Mieths · fteuer Verthencre unnütz das Wohnung bedärfniß der ärmeren Klassen. Daß durch Verträge mit den Betheiligten di, indirecten Steuern, 5 8 gn, ö

fewie die Finkommen⸗ und Gewerbestenern für fabrikmäßige Betriebe und Bergwerke auf mehrere Jahre contingentigt werden dürften, ei nicht gerechtfertigt; solche öffentlich⸗rechtlichen Angelegenheiten dũrften nicht privater Vereinbarung unterliegen. Das Gemeinde⸗ interesse konnte dadurch zu Gunsten der Privatbetriebe He nachtbeiligt werden. Das staatliche und das communale Wahl⸗ recht bedüͤrften einer befonderen Beräcksichtigung bei dieser Refgem. denn das jetzige Wahlrecht sei unhaltbar geworden Aller dings seien die Communalwahlen von cinem anderen Gesichtẽvunkt anzusehen als die staatlichen Wahlen, denn die Gemeinen eien ur- sprünglich wirthschaftliche Verbände, aber die Entwickelung habe die Dinge so verschoben, daß man nicht mehr allein auf die wirthschaft⸗ sichen Verhältnisse Räcksicht nehmen könne. Ueber Schulverhältnisse . B. därfe nicht allein die Geldfrage entscheiden; man dür se dem plutokratischen. materiellen Geldstandxunkt nicht mehr den Vorzug inräumen. Die Reform des Wahlrechts sei die Vorbedingung für die Steuerreform. Die Commission werde hoffentlich auf der Grund⸗ lage der Vorlagen ein gedeihliches Werk zu stande bringen.

Abg Sombart (nl : Er sei kein Neuling in der Ma— terie, die das Haus jetzt beschäftige, und habe stets den Standpunkt vertreten, daß die Realsteuern den Gemeinden, die directen Steuern dem Staate, die Verbrauchsabgaben dem Reiche gehörten. Er ftebe daher voll und ganz auf dem Boden der Vorlage. Mit der Ueberweifung der Grund⸗ und. Gebändesteuer sei er durchaus einderstanden, aber nicht damit, daß in Gutsbezirken einem einzelnen Steuerzahler die Beträge erlassen würden, und er damit machen könne, was er wolle. Die Gutsbezirke hätten keineswegs ö hohe Communallasten wie die Gemeinden; die statistiichen Erbebunge der Regierung hierüber beruhten grõßtentheils auf Schätzungen und seien höchst unzuverlässig. Der Minister des Innern sollte doch. gemãß den Bestimmungen der ,, , ,. für genauere Aufstellungen Sorge tragen. Hoffentlich werde bei Wiederholung dieser Ermittelungen in koͤheres Maß von Genauigkeit erreicht werden. In den Stadt. gemeinden werde ja wohl die Grund und Gebãudesteuer vollauf in Anfpruch genommen weren; anders aber liege es in den Gut? bezirken, und es wäre zu wünschen, daß in großem Maßstabe Zweckverbãnde gebildet und auf die Grundftener angerziesen würden. Es komme jetzt bor, daß Gutsbezirke ihre Armenlast vollstãndig von sich abwãl ten, indem fie die Arbeiter in den Landgemeinden wohnen ließen. Shen gehe es bei großen Fabriken zu, deren Realsteuern man den Gemeinden ãberweisen ö welchen ihre Arbeiter wohnen. Das sei eine Angelegenbzit, welche in hohem Viaße Beachtung verdiene, Freilich sollte man. die Zu⸗ sam nenlegung von Gutsbezirken mit Gemeinden nicht ohne Zustimmung der ersteren vornebmen. Ihn dieser Beziekang seien Unzuträglichkeiten mancher Art eingetreten. Mit der verschiedenen Bebandlung der Gutsbezirke in Bezug auf die Rückzahlung der Grundfteuerentichãdigung sei er nicht einverftanden, auch müsse dafür gesorgt werden, daß nicht der eine Grundbefitzer die überwiesenen Steuern in die Tasche stecke, während ein anderer, welcher communalifirt werde, sie nach wie vor tragen müsse. Diese Gesetzgebung bilde ein Semmniß mur die Zufammenlegung von Gutebezirken mit Gemeinden. Am 26. No⸗ vember I8658 habe der Freiherr vom Stein, der Begründer der Selbstverwaltung, die jeßt zum Abschluß gebracht werde, den preu. Fischen Staat verlassen, und am 26. Nodember 1822 sei im jez igen Abgeordnetenhause der ebenfalls um den Freußischen Staat hochver· diente Fuürst Hardenberg gestorben. Er wünsche, daß dies kein böses Omen für die Vorlage sein möchte.

Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf zu Eulen⸗ burg:

Indem ich mit dem Herrn Vorredner überein stimme in der ehren⸗ den und dankbaren Anerkennung an die bedeutenden Staatsmänner, deren er am Schlusse erwähnt hat, bedauere ich doch, ihm in dem Rahmen der heutigen Debatte nicht folgen zu können auf alle die⸗ jenigen Fragen des Communalrechts, die er angeregt hat und welche an anderer Stelle vor nicht langer Zeit theils erledigt sind, tbeils nur in anderem Zusammenhange erörtert werden können. Ich will aber antworten auf zwei Gesichtspunkte, hinsichtlich deren der Herr Vorredner sich ausdrũcklich an mich gewandt hat.

Er hat zunächst meine Aufmerksamkeit lenken wollen auf die communalen Verhältnisse, welche geordnet werden müssen infolge der Gründung von Rentengũtern. Er hat vollkommen recht, daß das eine Angelegenheit ist, welche eine besondere Aufmerksamkeit erfordert. Ich bin aber der Meinung, daß mit den Vorschriften, welche in dieser Beziehung das Gesetz über die Rentengüter enthalt einerseits, und andererseits mit den allgemeinen Bestimmungen der Landgemeinde⸗ ordnung von 1891 ohne erhebliche Schwierigkeiten die communalen Verhãltnisse dieser Neugrũndungen geregelt werden können; denn und das will ich beilãufig erwähnen ich glaube nicht, dem Herrn Vorredner darin beitreten zu dürfen, daß es nicht zulãssig sei, dergleichen communale Bildungen im Wege des Zwangs durchzuführen. Nein, meine Herren, es ist nicht so. Sobald im öffentlichen Interesse die Nothwendigkeit eintritt, Abänderungen von communalen Bildungen eintreten zu lassen, dann ist dies möglich, und wenn auch vielleicht in einem etwas weitläufigen Verfahren, in der Landgemeindeordnung vom Jahre 1891 vollkommen ausfũhrbar hergestellt.

Zweitens hat der Herr Vorredner die Angaben bemãngelt, welche in Beziehung auf die Leistungen der Gutsbezirke in den statistischen Nachweisungen vorhanden sind. Gewiß hat er darin recht, daß ein Theil davon auf Schätzungen zurückzuführen ist, auf Schätzungen, welche aber zum großen Theil von den Betheiligten selbst eingezogen worden sind und an deren Richtigkeit zu zweifeln in der That eine Ursache nicht vorliegt. Und wenn der Herr Vorredner mich darauf hingewiesen hat, ob ich nicht dafũr sorgen mchte, daß über die Verhãltniũse der Gutsbezirke ãhnliche Nachweisungen aufgestellt würden, wie in den §§5 119 und 120 der Landgemeindeordnung fũr die

Gemeinden vorgesehen sind, so mache ich ihn darauf aufmerkfam, daß

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