ö
w
b. das Genossenschaftsregister durch den Reichs⸗Anzeiger — bezüglich des Falken⸗ berger Vorschuß⸗Vereins und des Tillowitz er Darlehns kassen⸗Vereins noch durch das Falkenberger Kreis⸗ und Stadtblatt sowie bezüglich des Bielitzer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Vereins noch durch die Neisser
Zeitung, c. das Zeichen⸗ und Musterregister nur durch den Reichs Anzeiger veröffentlicht werden. . O.⸗S., den 1. Dezember 1892. öõnigliches Amtsgericht. Filehne. Bekanntmachung. 52226 Die in unser Handels⸗Genossenschafts und Muster⸗ register erfolgenden Eintragungen werden im Jahre 1393 durch . 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, * 2) das Posener Tageblatt, 3) die Posener Zeitung, . 4) den Stadt⸗ und Landboten, Kreisblatt für den Kreis Filehne, veröffentlicht werden. ö. Die Bekanntmachung der auf kleinere Genossen⸗ schaften sich beziehenden Eintragungen wird jedoch nur durch die zu 1 und 4 genannten Blätter erfolgen. Filehne, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Finsterwalde. Bekanntmachung. 52227
Im Jahre 1893 werden die Eintragungen in das hiesige Handelsregister durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, den Nieder— lausitzer Anzeiger und das Finsterwalder Wochen⸗ blatt, die Eintragungen in das Genossenschaftsregister aber durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, den Niederlausitzer Anzeiger und das Jinsterwalder Wochenblatt veröffentlicht werden. Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Veröffentlichung nur durch den Reichs⸗Anzeiger und den Niederlausitzer Anzeiger.
Finfterwalde, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
51975 Freren. Die Veröffentlichungen aus dem hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1393 im Reichs⸗Anzeiger, Hannoverschen Courier, in der Osnabrücker Zeitung, in dem Lingen⸗ schen Wochenblatte und in dem Lingenschen Volks⸗ boten, für kleinere Genossenschaften nur im Reichs⸗ Anzeiger und im Lingenschen Volksboten und Wochenblatt erfolgen.
Freren, den 2. Dejember 1892. Königliches Amtsgericht.
Friedeberg V. M. Bekanntmachung. 52225] Die Eintragungen in das Handels-, Genossen⸗ schafts, Zeichen ⸗ und Musterregister des hiesigen Amtsgerichts werden im Jahre 1893 durch: I) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) das Friedeberger Kreisblatt werden. Für kleinere Genossenschaften werden die Bekannt⸗ machungen nur durch: I) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats Anzeiger, Y) das Friedeberger Kreisblatt erfolgen. Friedeberg N. M., den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
veröffentlicht
Fürstenberg a. O. Bekanntmachung. 51976
Die Eintragungen in das Handels- Muster⸗ und Genossenschafts⸗Register werden im Jahre 1893 be⸗ kannt J, werden:
a. durch den Dentschen Reichs- und König⸗
lich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
b. durch die Berliner Börsenzeitung,
g. durch die Frankfurter Oderzeitung; bei kleineren Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs-Anzeiger nur durch die Frankfurter Oder⸗ zeitung.
Fürstenberg a. O., den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
Gera. 2 1652229 Die nach Art. 13 des Deutschen Handelsgesetz⸗ buchs von uns zu erlassenden Bekanntmachungen über die im Laufe des Jahres 1893 vorkommenden Ein— tragungen in das Handelsregister unseres Bezirks werden 1) im Dentschen Reichs⸗ und Königlichen Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, 2) im Amts- und Verordnungsblatt für das Fürstenthum Reuß j. 2. und I) in der Geraer Zeitung erfolgen. Gera, am 1. Dezember 1892. Fürstliches Amtsgericht. Abthlg. für frw. Gerichtsbarkeit. E. Bra ger. Gera. Bekanntmachung. 52230 Wir machen hierdurch öffentlich bekannt, daß alle die Führung unseres Genossenschaftsregisters be⸗ treffenden Veröffentlichungen, welche auf gesetzlicher 266 beruhen, im Laufe des nächstfolgenden Jahres I) im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger in Berlin, 2) im Amts⸗ und Verordnungsblatte für das Fürstenthum Reuß j. L. und 3) in der Geraer Zeitung, ö. soweit es sich aber um kleinere Genossenschaften handelt, nur in den unter Ziffer 1 und 3 bezeich⸗ neten Blättern erscheinen werden. Gera, den 1. Dezember 1892. Fürstliches Amtsgericht. Abtheib lu t rr fen g er r barkeit E. Brager. Cnadenfeld. Bekanntmachung. 51977 Während des Geschäftsjahres 1893 wird die Ver⸗ oͤffentlichung der Eintragungen in unser Handels⸗ und Genossenschafts⸗Register durch: a. den Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Schlesische Zeitung, c. den Oberschlesischen Anzeiger, für kleinere Genossenschaften durch die zu a. und C. genannten Blätter erfolgen. Eintragungen in das Zeichen und Muster⸗Register werden nur durch den
Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preusischen Staats ⸗Anzeiger veröffentlicht werden. Gnadenfeld, den 2. Dejember 1892. Königliches Amtsgericht.
CGottesbergs. Bekanntmachung. 52231
Im Jahre 1893 werden von dem unterzeichneten Amtsgerichte die Eintragungen
1) aus dem Handelsregister durch
a. den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, b. die Schlesische Zeitung,
c. die Breslauer Zeitung,
d. das Gottesberger Wochenblatt,
2) aus dem Genossenschafts⸗Register durch die zu bezeichneten Blätter, bei kleineren Genossenschaften jedoch nur durch den Reichs⸗Anzeiger und das Gottesberger Wochenblatt, .
3) aus dem Muster⸗ und Zeichenregister nur durch den Reichs⸗Anzeiger
veröffentlicht werden.
Gottesberg, den 2. Dezember 1392.
Königliches Amtsgericht. Grätenhainchen. Bekanntmachung. 52232
Die auf Führung des Handels⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters Bezug habenden Veröffentlichungen für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Geschäftsjahre 1893:
a) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b) in der Berliner Börsenzeitung, c) im Bitterfelder Kreisblatt, d) im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, erfolgen. Gräfenhainchen, den 2. Dejember 1892. Königliches Amtsgericht. Seiler. 51978 Greistenbers i. Schl. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß während des Geschäftsjahres 1893 die Ein⸗ tragungen in das Handels- und in das Genossenschafts⸗ register bekannt gemacht werden: a. im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. in der Schlesischen Zeitung, c. in der Berliner Börsenzeitung, d. im Anzeiger für Greiffenberg, Liebenthal und Umgegend, . hinsichtlich der kleineren Genossenschaften nur in den unter a und d bezeichneten Blättern. Die Ein⸗ tragungen in das Muster⸗ und Zeichenregister werden nur im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht. Greiffenberg i. Schl. den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Greussen. Bekanntmachung. 52233
Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger in Berlin, durch das in Sondershausen erscheinende Regierungs⸗ und Nachrichtsblatt und, wenn nöthig, durch die hiesige Schwarzburger Zeitung veröffentlicht werden.
Greußen, den 3. Dezember 1892.
Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. Abth. II. Maempel.
Gxoss- Gerau. Bekanntmachung. 652344]
Einträge, welche 1893 in das Handels- und Ge⸗ nossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts er⸗ folgen, werden veröffentlicht werden:
1) aus dem Handelsregister: in der Darmstädter Zeitung, dem Groß⸗Gerauer Kreisblatt und, soweit mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Eintrags angezeigt auch im Reichs⸗Anzeiger,
2) aus dem Genossenschaftsregister: in dem Reichs Anzeiger, dem Groß⸗Gerauer Kreisblatt und, falls mit Rücksicht auf die Größe der Genossen⸗ schaft angezeigt, auch in der Darmstädter Zeitung.
Groß⸗Gerau, den 2. Dezember 1892.
Großherzogliches Amtsgericht Groß⸗Gerau. Ludwig.
Gudensberg. Bekanntmachung. 52234 Die Bekanntmachungen des Gerichts aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister sollen für das Jahr 1893 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, der Fritzlarer Zeitung, und der Casseler Allgemeinen Zeitung, bei kleineren Genossenschaften, insbesondere allen Darlehnskassenvereinen des hiesigen Bezirks, nur in den beiden ersteren Blättern erfolgen. Gudensberg, 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Guttentag. Bekanntmachung. 51979 Die auf die Führung der Handels⸗Genossenschaftẽ= und Muster⸗Register im hiesigen Gerichtsbezirke be⸗ züglichen Geschaͤfte werden im Kalenderjahre 1893 durch den Amtsrichter unter Mitwirkung des Ersten Gerichtsschreibers bearbeitet werden. Die auf die beiden ersten Register bezüglichen Bekanntmachungen werden im Kalenderjahr 1893: a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. in der Berliner Börsen⸗Zeitung, e. in der Schlesischen Zeitung, AI. in der Breslauer Zeitung, für kleinere Genossenschaften aber außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur noch im Lublinitzer Kreis⸗ blatt, die auf das Musterregister bezüglichen aber nur im . Deutschen Reichs⸗Anzeiger veröffentlicht werden. ö Guttentag, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Harburg. Bekanntmachung. 51989 Für das Jahr 1893 werden die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts durch: I) den Dentschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger in Berlin, 2) das Kreisblatt zu Harburg und 3) das Regierungs⸗Amtsblatt zu Lüneburg, bei kleineren Genossenschaften nur durch die zu 1 und 2 bezeichneten Blätter veröffentlicht werden. Harburg, den 1. Dezember 1392. Königliches Amtsgericht. JI.
5 Haspe. Bekanntmachung. 652235 Eintragungen in das Handelsregister beim unter⸗ zeichneten Königlichen Amtsgericht werden im Jahre 2 durch folgende öffentliche Blätter bekannt ge⸗ macht: I) den Dentschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger,
2) die Hagener Zeitung,
3) die Westfälische Post,
4) die Berliner Börsenzeitung,
5) die Hasper Zeitung. ; .
Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister werden durch: 3 I) den Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
) die Hasper Zeitung . J bekannt gemacht, welches hierdurch in Gemäßheit des Artikels 14 des Deutschen Handelsgesetzbuchs zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Haspe, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Haynan. Bekanntmachung. 522361 Im Jahre 1893 werden von dem Königlichen Amtsgericht zu Haynau bekannt gemacht werden: die Eintragungen in das Handels- und Genossen⸗ schaftsregister I) durch den Deutschen Reichs⸗ und Preu⸗ Fischen Staats⸗Anzeiger, Y) durch die Berliner Börsenzeitung, 3) durch die Schlesische Zeitung, 4 durch das Haynauer Stadtblatt, ö. die Eintragungen in das Zeichen ⸗ und Muster⸗ register nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats ⸗Anzeiger, ö die Eintragungen, betreffend kleinere Genossen⸗ schaften, nur I) durch den Deutschen Reichs⸗ und Preu⸗ sßischen Staats- Anzeiger, Y durch das Haynauer Stadtblatt. Haynau, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Heiligenbeil. Bekanntmachung. 51981] Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preusischen Staats⸗Anzeiger, sowie die Könige berger Hartungsche Zeitung bekannt gemacht werden. Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt⸗ machung nur im Heiligenbeiler Kreisblatt. Heiligenbeil, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Matthee.
Heinsberg. Bekanntmachung. sõl 82] Die Eintragungen in das Handels- und Genossen⸗
schaftsregister des hiesigen Amtsgerichts sollen für das Jahr 1893 durch
a. den Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗An⸗
zeiger,
b. die Kölnische Volkszeitung,
8. die Heinsberger Volkszeitung und bezüglich der kleineren Genossenschaften nur in den sup a und ? bezeichneten Blättern veröffentlicht werden.
Heinsberg, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Heringen an der Helme. 52237 Beschlus.
Die . der Eintragungen in das Handels⸗, Zeichen, Muster⸗ und Genossenschafts⸗ register des unterzeichneten Amtsgerichts erfolgt im Jahre 1893 .
I) bezüglich der Handelsregister (Firmen⸗, Pro⸗ ,. Gesellschafts⸗ und Gütergemeinschaftsregister) durch
a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
b. die Berliner Börsen⸗Zeitung,
c. den Nordhäuser Courier,
d. die Nordhäuser Zeitung,
2) bezüglich des Zeichen- und Musterregister nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, ̃
3) bezüglich des Genossenschaftsregisters durch
a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
b. die Berliner Börsen⸗Zeitung,
c. den Nordhäuser Courier,
d. die Nordhäuser Zeitung, und für kleinere Genossenschaften außer dem Deut⸗ ichen Reichs⸗Anzeiger nur durch die Nordhäuser Zeitung.
Heringen an der Helme, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Hermeskeil, Beschluß. 51983
Die Veröffentlichung der Eintragungen in das k erfolgt für den hiesigen Amtsgerichts⸗
ezirk im Laufe des Jahres 1893 durch die folgenden Blätter:
I) den Teutschen Reichs ⸗ und Königlich Preusischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Kölnische Zeitung,
3) die Trierische 36 und
) die Hochwald⸗Zeitang.
Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Genossenschaftsregister erfolgt bei größeren Genossen⸗ schaften durch die Blätter unter Nr. 1, 3 und 4. bei Genossenschaften kleineren Umfanges durch die Blätter unter Nr. 1 und 4.
Hermeskeil, den 2. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
sol9s4] Hess. Lichtenau. Die Bekanntmachungen der Eintragungen in das Handels⸗Genossenschafts⸗ und Musterregister des unterzeichneten Gerichts werden im Geschäftsjahr 1893 durch Einrückung in 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preumischen Staats Anzeiger; *) die Hessische Morgenzeitung; 3) das Witzenhaäͤuser Kreisblat erfolgen. Für kleinere Genossenschaften wird jedoch außer dem Deutschen Reichs⸗Auzeiger nur das Witzenhäuser Kreisblatt zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen bestimmt.
Hess. Lichtenau, den 2. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
Hettstedt. Bekanntmachung. 52238 Für das Jahr 1893 werden die Eintragungen in
das Handels-, Genossenschafts, Zeichen⸗ Muster⸗
register seitens des hiesigen Amtsgerichts durch
I) den Deutschen Reichs ⸗ und Königl
Preußischen Staats⸗Anzeiger, 5 2) die Berliner Börsen Zeitung ö. den Regierungs⸗Anzeiger in Merseburg, 4) das Hettstedter Wochenblatt, hinsichtlich kleinerer Genossenschaften durch
I) den Deutschen Reichs und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger und
27) das Hettstedter Wochenblatt
bekannt gemacht. Hettstedt, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
soõldso]
Hey dekrug. Die auf Firm mng des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziebenden Geschäfte werden im Geschäftejabr 1893 von dem Amtsrichter Meyhoefer und dem Secretär Bumbullis bearbeitet. Die nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch vor⸗
geschriebenen Bekanntmachungen werden:
I) durch den Deutschen Reichs⸗ und Pren⸗ sischen 8, .
2) durch die Berliner Börsenzeitung, .
3) durch die Königsberger Hartungsche Zeitung,
4 durch das Heydekruger Kreisblatt. die im 5147 des Gesetzes, betreffend die Wirthschafts⸗ und Erwerbsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 vor⸗ geschriebenen Bekanntmachungen
durch den Deutschen Reichs⸗ und Pren⸗
srischen Staats⸗Anzeiger und das Heydekruger
Kreisblatt erfolgen.
Heydekrug, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Hirschberg (Saale). 52239] Bekanntmachung. . Die im Laufe des kommenden Jahres zu bewir⸗ kenden Einträge im Handels- und Genossenschafts⸗ register werden wir 5 1) durch das Amts⸗ und Verordnungsblatt für das Fürstenthum Reuß j. E., .
2) durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗
lich Preußischen Staats Anzeiger,
3) die hier erscheinenden Hirschberger Nachrichten veröffentlichen, was wir vorschriftsgemäß hierdurch bekannt machen.
Hirschberg (Saale), den 1. Dezember 1892. Fürstliches Amtsgericht. G.⸗Ass. Tenzler. 51986 Hochheim. Die Einträge in dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1893: . I) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, 2) im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden, 3) im Rheinischen Kurier veröffentlicht werden. . PJ ;
Die Veröffentlichungen der Einträge in das Ge⸗ nossenschafts⸗Register bezüglich der sogenannten kleineren Genoffenschaften werden, außer in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, noch in der Zeit⸗ schrift des Vereins nassauischer Land- und Forst⸗ wirthe in Wiesbaden“ erfolgen.
Hochheim, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
Hohenwestedt. Bekanntmachung. 519871
Die Eintragungen in das hiesige Handels und Genossenschafts⸗Register werden im Jahre 1893 durch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“, die Hohen⸗ westedter Zeitung! und die „Itzehoer Nachrichten“ veröffentlicht werden. ö.
Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften werden, außer dem „Deutschen Reichs⸗ Anzeiger“, lediglich durch die „Hohenwestedter Zeitung“ erfolgen.
Hohenwestedt, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Jüterbog. Bekanntmachung. 52240 Im Jahre 1893 werden die Eintragungen in unser Handels⸗, Genossenschafts, Zeichen Muster⸗ und Modellregister durch den Dentschen Reichs⸗ und Preusischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht werden. Außerdem werden die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch die Berliner Börsen⸗ zeitung, diejenigen betr. kleinere Genossenschaften durch das Jüterbog⸗Luckenwalder Kreisblatt bekannt gemacht. Jüterbog, den 2. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
Katseher. Bekanntmachung. 52327 Im Jahre 1893 werden die Eintragungen in das von uns geführte Handels,, Procuren⸗ und Gesell⸗ schaftsregister durch ; . I) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Schlesische Zeitung,
3) die Breslauer Zeitung,
4) die Berliner Börsenzeitung,
Y das Leobschũtzer Kreisblatt, . die Eintragungen in das Zeichen- und Musterregister er rr durch das erstgenannte Blatt ver⸗ öffentlicht.
Die auf die Führung dieser Register sich beziehen⸗ den Geschäfte werden im Jahre 1893 von dem unterzeichneten Richter unter Mitwirkung des Ge⸗ richtsschreibers Reppich bearbeitet.
Katscher, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Gold feld.
Katscher. Bekanntmachung. (62322 Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister werden im Jahre 1893 durch: . I) den Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) das Leobschützer Kreisblatt veröffentlicht werden. Katscher, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
519901 Katzenelnbogen. Die Eintragungen in das diesseitige Handels und Genossenschaftsregister werden. im Jahre 1893 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger. im Kreisblatt für den Unterlahnkreis und im Rheinischen Kurier veröffentlicht werden.
Katzenelnbogen, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
6 * J
Riel. Bekanntmachung. 51991] In der Zeit vom 1. Januar bis ultimo Dezem⸗ ber 1893 werden: . ID die Eintragungen in das Handelsregister des hiesigen Amtsgerichts durch Insertion in den Deutschen Reichs- und stöniglich Prenstischen Staats⸗Anzeiger, die Hamburger Nachrichten und die Kieler Zeitung; ; Y die Eintragungen in das Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgericht a. bezüglich der bestehenden und der im Laufe des Jahres neu entstehenden größeren Ge⸗ nossenschaften durch Insertion in den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Hamburger Nach⸗ richten und die Kieler Zeitung,
bezüglich der bestehenden und der im Laufe des Jahres neu entstehenden kleineren Genossen⸗ schaften durch Insertion in den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Prenßischen
Staats Anzeiger und die Kieler Zeitung
veröffentlicht werden.
Mündliche Anmeldungen werden im Königlichen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 4, in den Geschäfts⸗ stunden von 10 bis 12 Uhr Vormittags täglich ent⸗ gegengenommen.
Kiel, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
52242 Kirehhain i. H. Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister sollen im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger und die in Mar⸗ burg erscheinende Qberhessische Zeitung, bezüglich der kleineren Genossenschaften aber in dem ersteren Blatt und in der Kirchhainer Zeitung bekannt gemacht werden.
Kirchhain, 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Droste.
Kirchhain i. L. Oeffentliche Bekanntmachung.
Für die Bekanntmachungen aus unserem Genossen⸗ schaftsregister sind hinsichtlich der kleineren Genossen⸗ schaften nachstehende öffentliche Blätter:
I) der Deutsche Reichs⸗Anzeiger, Y die in Kirchhain i. L. erscheinenden ‚Neueste Nachrichten für das Jahr 1893 bestimmt worden. Kirchhain i. L., den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
51992
KKirehhundem. 51993 Amtsgericht Kirchhundem.
, , in das Handels⸗ und Genossenschafts⸗
register werden 1393 durch Reichs⸗Anzeiger und
Westfälisches Volksblatt (Paderborn) veröffentlicht.
HKöln. Beschluß. 74152244 Nach Einsicht und auf Grund der Bestimmung des Art. 14 des Allgemeinen deutschen Handels⸗ ir bee bestimmt das Königliche Amtsgericht, Abth. 7 zu Köln, daß die vorgeschriebenen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen der Eintragungen in das er ,, im Laufe des Kalenderjahres 1893 in olgenden Blättern geschehen sollen I) in der Kölnischen ß zu Köln, 2) in der Kölnischen Volkszeitung zu Köln, 3) in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 4 in dem Deffentlichen Anzeiger zum Regie⸗ rungsamtsblatt zu Köln. Köln, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht, Abth. .
HKõln. Beschluñ. 52243
Auf Grund des § 147 des Gesetzes vom 1. Mai 1889 und § 14 des Handels⸗Gesetzbuches bestimmt das Königliche Amtsgericht, Abth. J. daß die Ein⸗ tragungen in das bei demselben geführte Genossen⸗ schaftsregister im Laufe des Kalenderjahres 1893 außer in dem Denutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht werden sollen wie folgt:
L. I) in der Kölnischen Zeitung zu Köln, 2) in der Kölnischen Volkszeitung zu Köln für die Kölner kö e. G. mit beschränkter Haftpflicht zu
öln;
II. im Kölner Stadtanzeiger zu Köln für die übrigen im Stadtbezirke von Köln bestehenden Ge⸗ nossenschaften, sowie die im Laufe des Jahres 1893 zu gründenden kleinen Genossenschaften;
III. im Kölner Tageblatt zu Köln für die im Landkreise Köln bestehenden Genossenschaften, sowie die im Laufe des Jahres 1893 zu gründenden kleinen Genossenschaften.
Köln, den 2. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
Abth. .
51995 HKönigswinter. Im Jahre 1893 sollen bei dem unterzeichneten Gerichte die Eintragungen:
I) aus dem Handelsregister:
a. im Deutschen Reichs und Königlich Preustischen Staats Anzeiger,
b. 13. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln,
c. in der Kölnischen Zeitung zu Köln und
d. im General⸗Anzeiger zu Bonn,
2) aus dem Genossenschaftsregister
a. im Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
b. im General-Anzeiger zu Bonn,
3) aus dem Zeichen⸗ und Musterregister im Deut⸗ schen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht werden.
Königswinter, den 2. Dezember 13892.
Königliches Amtsgericht.
61997 HKorhbach. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Eintragungen in das Handelsregister und in das Genossenschaftsregister sollen im Jahre 1893 . durch den Dentschen Reichs- und König⸗ He r renffischen Staats ⸗Anzeiger zu erlin, ⸗ Y) durch die Beilage zum Waldeck schen Regie⸗ rungsblatt und A durch die Berliner Börsenzeitung. für kleinere Genossenschaften nur durch die unter 1 und 2 genannten Blätter erfolgen. Korbach, den 2. Dezember 1392. Fürstlich Waldecksches Amtsgericht. R. Waldeck.
Krappitz. Bekanntmachung. 52245 Im Jahre 1893 werden r Tutlicht die Ein⸗ tragungen I) in den Handelsregistern: a. im Deutschen Reichs⸗ und Prensischen Staats Anzeiger, b. in der 8 Zeitung, e in der Breslauer Zeitung, d. in der Schlesischen Volks⸗Zeitung, e. in der Berliner Börsen⸗Zeitung, 2) in dem Zeichen- und Musterregister: in dem zu 13. genannten. Anzeiger, 3) in dem Genossenschaftsregister: a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. bezüglich des Vorschuß⸗Vereins in Krappitz auch im Krappitzer Stadtblatt, ; . bezüglich des Confum⸗ und Spar⸗Vereins in Gogolin und des Ottmuther Darlehns⸗Kassen⸗ Vereins in Ottmuth auch im Groß⸗Strehlitzer Kreisblatt. = ; Krappitz, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Kremmen. Bekanntmachung. 52246 In dem Geschäftsjahre 1893 wird die Veröffent⸗ lichung der Eintragungen im Handelsregister: I) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich BPreußftijchen Staats⸗Anzeiger, Yin der Berliner Börsenzeitung. 3) in dem Amtsblatt der Ce chen Regierung zu Jotsdam, 4 im Kremmener Wochenblatt, diejenige der Eintragungen im Genossenschafts⸗ Register, im Zeichen⸗ und Musterregister: 1) im Dentschen Reichs und Königlich Preusischen Staats⸗Anzeiger, 2) im Osthavelländischen Kreisblatt, 3) im Kremmener Wochenblatt, diejenige der Eintragungen im Genossenschafts— Register für kleinere Genossenschaften dagegen nur I) im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, )) im Kremmener Wochenblatt erfolgen. Kremmen, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. .
Krempe. Bekanntmachung. 51995
Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schafts⸗Register werden im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Hamburger Nach⸗ richten und die Itzehoer Nachrichten veroffentlicht werden. ;
Für die Eintragungen, betreffend kleinere Genossen⸗ schaften gemäß § 147 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889, sowie bezüglich der landwirthschaftlichen Confum⸗ Vereine ist der Deutsche Reichs⸗Anzeiger und die Itzehoer Nachrichten bestimmt worden.
Krempe, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtẽgericht. A. Sch ow.
. 52247] Kriritz. Die auf das Handelsregister und Ge— nossenschaftsregifter für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts bezüglichen öffentlichen Bekannt⸗ machungen werden im Jahre 1893 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen und in dem Mecklenburgischen Volksblatt erfolgen.
Krivitz, den 3. Dezember 1892.
Großherzoglich Mecklenb. Schwerinsches Amtsgericht.
51999] Laage. Die Eintragungen zum hiesigen Handels⸗ register und zum Genossenschaftsregister werden im Jahre 1833 in dem Deutschen Reichs⸗-Anzeiger, den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen, dem Laager Wochenblatt und dem Rostocker Anzeiger, für kleinere Genossenschaften nur in den erst⸗ und letztgenannten Blättern bekannt gemacht werden. Laage, den 1. Dezember 1892. Großherzogliches Amtsgericht.
52248 Langenberg. Die seitens des kö Amtsgerichts in Handels- und Genossenschaftssachen im Jahre 1893 zu erlassenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Reichs⸗Anzeiger, das Re⸗ ierungs⸗Amtsblatt, die Kölnische und die Elberfelder ö und außerdem je nach dem Orte der Nieder⸗ lassung durch den Langenberger Zeitungsboten, die Velberter Zeitung oder die Neviges⸗Hardenberger Volkszeitung. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekanntmachungen durch den Reichs⸗Anzeiger, das Amtsblatt und das betreffende Loxcalblatt.
Langenberg, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
LLewim. Bekanntmachung. 52000]
Im Geschäftsjahre 1893 werden die Eintragungen in nachstehende für den Bezirk des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Lewin geführte Register:
I in das Zeichen⸗ und Musterregister durch den Deutschen Reichs ⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger,
2 in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister:
a. durch den Deutschen Reichs⸗ und Preuszi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, b. durch die Schlesische Zeitung zu Breslau, e. durch das Glatzer Kreisblatt, für kleinere Genossenschaften nur durch die Blätter zu a. und C. veröffentlicht. Lewin, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Liebenwerda. Bekanntmachung. 52250] Im Geschäftsjahre 1893 werden die Eintragungen: 1) in unser Handelsregister: durch a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. das hiesige Kreisblatt, ; 2) in die Zeichen⸗ und Musterregister: durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger be⸗ kannt gemacht werden. Liebenwerda, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Lieben werda. Bekauntmachung. 52249] Im Geschaftsjahre 1893 werden die Eintragungen in unserem Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und das hiesige Kreisblatt be⸗ kannt gemacht werden. Liebenwerda, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
̃ 52001]
Lilienthal. Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschafts⸗Register werden im Jahre 1893 durch:
I) den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich
Preusßischen Staats⸗Anzeiger,
2 den Hannoverschen Courier,
3) die Wümme⸗Zeitung veröffentlicht werden.
Die Bekanntmachungen bezüglich der kleineren Ge⸗ nossenschaften erfolgen jedoch lediglich durch die sub 1 und 3 bezeichneten Blätter.
Lilienthal, den 1. Dezember 1892 ö
Königliches Amtsgericht.
Lõöbejün. Bekanntmachung. 52002 Durch Beschluß vom 1. . 1892 sind für die Veröffentlichung der Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschafts⸗Register im Jahre 13893 der Dentsche Reichs⸗Auzeiger, die Berliner Börsenzeitung und die Löbejüner Fuhnethalzeitung bestimmt. Die Bekanntmachungen für kleinere Ge⸗ nossenschaften werden nur im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und in der Fuhnethalzeitung und die Be⸗ kanntmachungen aus dem Zeichen⸗ und Musterregister nur im Deutschen Reiche⸗Anzeiger erfolgen. Löbejün, den 1. Dezember I893. Königliches Amtsgericht.
Lüchom. Bekanntmachung. 520905
Die Eintragungen in das Handels- und das Ge⸗ nossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts werden im Laufe des Jahres 1393 im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, im Hannoverschen Courier und in der Zeitung für das Wendland bekannt gemacht.
Bekanntmachungen für fleinere Genossenschaften erfolgen außer im Reichs⸗Anzeiger nur noch in der Zeitung für das Wendland.
Lüchow, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtegericht. III. Lütjenburg. Bekanntmachung. 5209031
Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1893 durch
I) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) den Hamburgischen Korrespondenten, 3) die Lütjenburger Zeitung bekannt gemacht werden.
Lütjenburg, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Lütjenburg. Bekanntmachung. õ2004]
Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1893 durch
I) den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Itzehoer Nachrichten,
3) die Lütjenburger Zeitung, die für kleinere Genossenschaften 147 Ges. vom 1. Mai 1883 außer dem Reichs- und Staats⸗ Anzeiger nur durch die Itzehoer Nachrichten, und falls es sich um landwirthschaftliche Consumvereine handelt, durch das landwirthschaftliche Wochenblatt für Schleswig⸗Holstein bekannt gemacht werden.
Lütjenburg, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
52348 Malchim. Die öffentliche Bekanntmachung der Einträge zum hiesigen Handelsregister wird im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs⸗-Anzeiger in Berlin, die Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen in Schwerin, den General⸗Anzeiger und die Mal⸗ chin' er Zeitung hierselbst erfolgen.
Malchin, den 2. Dezember 1892. Großherzogl. Amtsgericht.
MHargonin. Bekanntmachung. 52006
Bei dem unterzeichneten Amtsgericht erfolgen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 1893 bis 31. De⸗ zember 1893 die Veröffentlichungen:
a. der Eintragungen in die Handels- und Ge⸗
nossenschaftsregister in:
I) dem Deutfchen Reichs- und König⸗ lichen Prenßischen Staats⸗Anzeiger,
2) der Posener Zeitung,
3) dem Kolmarer Kreisblatte:
die Eintragungen, betreffend kleinere Genossen⸗
schaften in:
I) dem Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lichen Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) dem Kolmarer Kreisblatte;
c. die Eintragungen in das Musterregister im: Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Margonin, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Marienbers. Bekanutmachung. 52007] Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden im Laufe des Jahres 1893 in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, dem Regierungs⸗Amtsblatt, der Wiesbadener Preffe und der Westerwälder Zeitung, die Eintragungen in das Genossenschaftsregister in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und der Wester⸗ wälder Zeitung bekannt gemacht werden. Marienberg, den 1. Dezember 1892. önigliches Amtsgericht.
Massowm. Bekanntmachung. 52008 Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1893 durch I) den Deutschen Reichs⸗ und Preuszischen Staats⸗-Anzeiger zu Berlin, 2) den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, 3) die Stargarder Zeitung zu Stargard in Pommern, den Massower Anzeiger, ; . die Eintragungen, soweit sie kleinere Genossenschaften betreffen, nur durch den Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger und den Massower Anzeiger veröffentlicht werden. Massow, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. là0)s] Meinersen. Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im
Jahre 1893 veröffentlicht durch den Rrꝛichs⸗Anzeiger,
erfolgen.
Hannoverschen Courier unde das zustãndige Kreis⸗ blatt, die Eintragungen betreffend Molkereigenossen⸗ schaften und . jedoch nur im Reichs⸗ Anzeiger und dem zuständigen Kreisblatt. Meinersen, den 09. November 1892. Königliches Amtsgericht.
Merxzis. Bekanntmachung. 52010 Die Bekanntmachungen aus dem Handels und Ge⸗ nossenschaftsregister für den Bezirk des Amtsgerichts Merzig erfolgen für 1893 durch I) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen SZtaats⸗Anzeiger, 2) die Trierer Zeitung. 3) das Merziger Kreisblatt, 4 die Merziger Zeitung. Für die kleineren Genossenschaften aber nur durch die unter I) und 3) bezeichneten Blat e*. Merzig, den 1. Dezember 1392. Königliches Amtsgericht.
Vassan. Bekanntmachung. 52346
Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister im Jahre 1893 werden in dem Deuntschen Reichs⸗ Anzeiger, im Regierungs-Amtsblatt zu Wiesbaden und im Rheinischen Kurier, die Eintragungen in das Genossenschaftsregister im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und im Kreisblatt für den Unterlahnkreis bekannt gemacht werden.
Nasfsan, den 1. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
Nauen. Bekanntmachung. 522511 Im Geschäftsjahr 1893 wird für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts die Veröffentlichung der Ein⸗ tragungen: a. des Handelsregisters: 1) im Deutschen Reichs- und Königlich Breußischen Staats⸗Anzeiger, 2) in der Berliner Börsen⸗Zeitung, 3) im Osthavelländischen Kreisblatt, 4) im Westhavelländischen Kreisblatt; 3. des Genossenschaftsregisters: 1) im Dentschen Reichs- und Königlich Preusßischen Staats⸗Anzeiger, 2) im Osthavelländischen Kreisblatt: des Zeichen⸗ und Musterregisters: im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
Nauen, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Veheim. Bekanntmachung. 522521 Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Geschäfts⸗ jahre 1393 durch den Denutschen Reichs und Preußischen Staats-Anzeiger und das Central⸗ Volksblatt zu Arnsberg bekannt gemacht. Neheim, den 3. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. ; . 52253] veresheim. K. Amtsgericht Neresheim. Die Veröffentlichungen aus dem Handelsregister werden im Jahre 1899 im Centralblatt des Staats⸗Anzeigers, im Schwäbischen Merkur, im hiesigen Amtsblatt, Bote vom Härtsfeld!; dagegen die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register nur im Reichs⸗Anzeiger und Härisfelder Boten erfolgen. ö Den 3. Dezember 1892. Amtsrichter Rau.
Xeudamm. Bekanntmachung. 529111 Im Geschäftsjahre 1893 erfolgen für den hiesigen Registerbezirk die Bekanntmachungen der Ein⸗ tragungen . I) bezüglich des Handels⸗ und Genossenschafts⸗ Registers in a. dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. der Nationalzeitung und C. dem Neudammer Wochenblatt, 2) bezüglich kleinerer Genossenschaften nur in 2a. dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und b. dem Neudammer Wochenblatt, 3) bezüglichen des Zeichen- und Muster⸗Re⸗ gisters in A2. dem Dentschen Reichs⸗Anzeiger und b. dem Neudammer Wochenblatt. Neudamm, den 2. Dejember 1892. Königliches Amtsgericht. Neuenhaus. Bekanntmachung. 520121 Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden für das Geschäftsjabr 1893 in den nachbenannten Blättern:. im Deutschen Neichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung, . in der Osnabrücker Zeitung, im Hannoverschen Courier, in der Zeitung und Anzeigeblatt für den Kreis Grafschaft Bentheim zu Neuenhaus veröffentlicht werden. Neuenhaus, 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. 52326 Veuhaldensleben. Die Veröffentlichungen für das Firmen⸗, Gesellschafts⸗ und Procurenregister unseres Bezirks erfolgen im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs- und Königlich Prensischen Staats Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Magdeburgische Zeitung und das hiesige Wochenblatt, für das Genossenschaftsregister durch den Reichs⸗ Anzeiger und die hiesigen Localblätter, das Wochen⸗ blatt und den Stadt. und Landboten, für das Zeichen⸗ und Musterschutzregister nur durch den Reichs ⸗Anzeiger. Neuhaldens leben, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
Neumarkt i. Schl. Bekanntmachung. 52013 Die Eintragungen in das hiesige Handels. und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs und tõniglich Preusßischen Staats ⸗Anzeiger, die Schlesische und die Bres⸗ lauer Zeitung, die Eintragungen in das hiesige 5. und Musterregister a nur durch den eutschen Neichs⸗ und Königlich Preusischen Staats Anzeiger öffentlich bekannt gemacht werden. Neumarkt i. Schl., den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
— ——