1892 / 298 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

IV. Verzeichniß

derjenigen Schuldverschreibungen der konsolidirten 43prozentigen Staatsanleihe, welche noch nicht zum Umtausch gegen Verschreibungen der konsolidirten 4 prozentigen Staatsanleihe

eingereicht worden sind.

(Geseß vom 4. März 1885 G. S. S. 55 und dies seitige Bekanntmachung vom 1. September 1885.)

llief it Zinsschei ihe IV Nr. d Anweisung. M 73526. 78053. S5756. 958. 93179. Abzuliefern mit Zinsschein Reihe IV Nr. 8 und Anweisung k . 1 ů , 1073556. 110055. 116851. 126227 6 554 * . . 7. 2 7 i * . . 3 9 . Lit. F. zu 50 Rthlr. M* 3259. 6100. 7988. , inge iar , gi. it. D. zu: Rthlr. M 2515. 4446. 5092. 16223. 22528. 529 24378. 5229. . . 17 280. 281. 20661. 26721. 851. 26372. 31088. 233. 34568. 29366. 31575. 38685. 45580. 41942. 42758. 163555. 47959. 51245. 53380. it. N. zu 1000 Mark M 9869. 63566. 59963. 62050. 114. Tit. E. z 500 Mark M 5638. 15101. 260. Lit. E. i 100 Rthlr. M 15093. 28834. 34300. Lit. L. 2 Mark M 391. 9228. 229. 12243. 813. 37183. 38752. 45752. 49168. 29211. ö. 55773. 60199. 62283. 573. 68835. Lit. M. zu 200 Mark M 628.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Hoffmann.

Derlin, gedruckt in ber Reicht ruderei.

Königlich Preußischer Staats Anzeig

Deutscher Reichs Anzeiger

und

Ber Gezugspreis beträgt nierteljährlich 4 * 50 3. Alle Host⸗-Anstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Rost-Anstalten auch die Expedition

8wV., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Neutschen Reich⸗ · Anzeiger und Königlich Nreußischen Staata- Anzeiger Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Freitag, den 16. Dezember, Abends.

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1892.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem emeritirten Lehrer Herholz zu Thorn den Adler . Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, owie den emeritirten Lehrern Koenig zu Ottmachau im Kreise Grottkau, bisher zu Neu⸗Jaromierz⸗Hauland im Kreise Bomst, und Sikorski zu Obra im Kreise Bomst, ferner dem Berghauer Franz Pfeiffer zu Schlegel im Kreise Neurode, dem Metallschleifer Gottfried Sprenger zu Brockhausen im Kreise Iserlohn, dem Tabackarbeiter Friedrich ten Hagen zu Burgsteinfurt und dem Wald— arbeiter Friedrich Harnisch zu Dietendorf im Kreise Zeitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Herzoglich braunschweigischen Geheimen Baurath.

Albert Schneider zu Harzburg den Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Amtsrichter Dr. Hilgard in Saargemünd zum Richter bei dem Landgericht daselbst zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Rudolf Krüger zum Konsul in Cochabamba (Bolivien) zu ernennen geruht.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29. Mai 1888 (Central⸗Blatt S. 191) wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht, daß dem Marine⸗Stabsarzt Dr. Runkwitz in Yokohama, derzeitigem Chefarzt des dortigen Marine⸗ Lazareths an Stelle des Marine⸗Ober⸗Stabsarztes Dr. Kleffel auf Grund des 5 42 Nr. 2 und 3 der Wehr⸗ ordnung die , zur Ausstellung glaubhafter ärzt⸗ licher Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglich⸗ keit derjenigen Militärpflichtigen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Japan haben, mit der Maßgabe ertheilt worden ist, daß es bei den Untersuchungen der Hinzuziehung eines Offiziers der Kaiserlichen Marine nicht bedarf.

Berlin, den 12. Dezember 1892.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Berlin wird am 2B. d. M. die 33593 km lange Nebenbahn Wriezen Jädickendorf mit den Stationen Alt⸗Mädewitz, Alt⸗Reetz, 1 Klemzow, Groß⸗Wubiser, ButterfeldeMohrin und Jädickendorf fuͤr den Personen⸗ und Güterverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 15. Dezember 1892.

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.

Schulz.

Bekanntmachung.

Wegen des ö werden am Sonntag, den 18. Dezember, bei allen Postanstalten im Bezirk der Kaiser⸗ lichen Ober⸗Postdirection in Berlin die Packet⸗Annahme⸗ stellen, sowie beim Packet⸗Postamt (Oranienburgerstraße) die Packet⸗Ausgabe stellen, an den beiden Weihnachtsfeiertagen dagegen sämmtliche Packet⸗Aus gabestellen zu denselben Zeiten, wie an den Wochentagen für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein. erlin, den 8. Dezember 1832. Der Kaen; Ober⸗Postdirector, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.

Verordnung., betreffend Verbot der Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und cn nen aus den Nieder⸗ anden. ;

Vom 15. Dezember 1892.

Wegen Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche in den Niederlanden verordnet der Senat: .

Die Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen

aus den Niederlanden in das bremische Staatsgebiet ist verboten.

. n,, gegen dieses Verbot werden nach 5 328

des Strafgesetzbuchs bestraft. . Beschlossen Bremen in der Versammlung des Senats am 13. und bekannt gemacht am 15. Dezember 1892.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten ange— stellten Beamten und zwar: dem Rechnungs-⸗Rath Roenne⸗ berg den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath und dem Geheimen expedirenden Secretär und Calculator Winzer— ling den Charakter als Rechnungs⸗Rath,

dem Amtsgerichts Rath Ilsemann in Hannover den Charakter als Geheimer Justiz-Rath, und

dem Kreis⸗Schulinspector Dr. Winter zu Paderborn den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse zu verleihen, sowie

den Landgerijchts⸗Rath Eichhorn in Frankfurt a. O. zum Kammergerichts⸗ Rath, ö

den Gerichts⸗Assessor Richard Schultz in Strasburg WePr. zum Amtsrichter in Schloch au,

den Gerichts⸗Assessor Dr. Kaul hierselbst zum Amtsrichter in Fiddichow,

den Gerichts⸗-Assessor Zim bal in Beuthen O-⸗Schl. zum Amtsrichter in Kattowitz,

den Gerichts⸗Assessor Ulke in Frankenstein zum Amts⸗ richter daselbst und den Gerichts⸗Assessor Horlitz zu Bergen a. R. zum Amts⸗ richter in Münsterberg zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Rechtsanwälten und bezw. Notaren den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen, und zwar:

L im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Cassel: den Rechtsanwälten und Notaren Uckermann in Mar— burg und Craß in Hersfeld; II. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Celle: den Rechtsanwälten und Notaren Böning in Emden, S ö. in Hameln, Haacke in Lüneburg und L. Müller in Verden;

HII. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. M.: den Rechtsanwälten Dr. En yrim und Dr. Geiger in Frankfurt a. M. und von Rößler in Limburg a. d. Lahn, den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Leisler in Wiesbaden, Dr. Jucho und Dr. de Bary in Frankfurt a. M.;

LV. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm: dem Rechtsanwalt Bock in Bielefeld, den Rechtsanwälten

und Notaren Huchzermeier in Hamm, Adriani in Biele— feld und Lueg in Unna;

V. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Marienwerder: dem Rechtsanwalt und Notar Kabilinski in Graudenz;

VI. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Naumburg a. S.: den Rechtsanwälten und Notaren Buhtz in Kalbe a. S. und Weber in Halle a. S.;

VII. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Stettin: dem Rechtsanwalt und Notar Kochann in Stolp.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

ö übersende ich hierneben Abschrift eines Erlasses des Herrn Justiz-Ministers vom 15. November d. J, betreffend die Vergütung der Landmesser für Wahrnehmung gerichtlicher Termine als Sachverständige an ihrem Wohnorte, zur ge⸗ fälligen Kenntnißnahme mit dem ergebensten Bemerken, daß dieser Erlaß durch den Herrn Justiz-Minister auch den Vor⸗ standsbeamten des Kammergerichts und aller übrigen Ober⸗ Landesgerichte abschriftlich mitgetheilt worden ist.

Berlin, den 3. Dezember 1892.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: von Marcard.

An das Königliche Ober⸗Landesculturgericht, sowie an sämmtliche Königliche Generalcommissionen und die Königliche Ansiedelungscommission.

Im Einvernehmen mit den Hirren Ministern der

Finanzen und für Landwirthschaft, Demänen und Forsten,

benachrichtige ich Euere Hochwohlgeboren auf den Präsidial⸗ bericht vom 4. Juli d. J. (Ib 2135), betreffend das Monitum 23 B der Königlichen Ober⸗ Rechnungskammer gegen die Theilrechnung VIII 7 der dortigen Justiz-Hauptkasse für das Etatsjahr 1890/91, . daß der 5 36 Abs. 3 der Abänderung vom 26. August 1835 zum Feldmesser⸗Reglement (GesetzSamml. S. 319) trotz seines allgemeinen Wortlauts eine Vorschrift über die Vergütung für Wahrnehmung gerichtlicher Termine am Wohnsitz des Feldmessers zu treffen nicht beabsichtigt hat, und daß daher die allgemeine Verfügung vom 19. September 1877 Justiz⸗ Ministerialblatt S. 197), die auch in den Motiven-zur Ge⸗ bührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30. Juni 1878 als, besondere Taxvorschrift“ erwähnt ist, noch in Geltung steht. Denn nach 5 38 a. a. O. setzt die gemäß 5 37 allein zulässige Bezahlung durch Diäten eine Arbeitsdauer von min⸗ destens acht Stunden täglich voraus. Die Annahme, daß im Falle geringerer Arbeite dauer für jede Arbeitsstunde Eine Mark zu gewähren sei, steht mit dem Wortlaut der Vorschrift im Widerspruch. (

Da nun die Dauer gerichtlicher Termine, in denen ein Feldmesser als Sachverständiger vernommen wird, ißt den seltensten Fällen acht Stunden erreichen wird, so würde man bei Anwendung des Reglements zu der unannehmbaren Consequenz gelangen, daß dem Feldmesser in dem fraglichen 33. Gebühren überhzupt nicht zustehen. Weil dies die Absicht des Reglements nicht gewesen sein kann, erübrigt nur die Annahme, daß jener Fall durch die Bestimmungen des Reglements nicht getroffen wird, vielmehr, wie es die allge⸗ meine Verfügung vom 11 Ayril 1877 anordnet, nach den allgemeinen für Zeugen und Sachverständige geltenden Ge— rener shrha en, 26 jetzt nach der Gebührenordnung vom 24. Juni 1878 zu behandeln ist.

Berlin, den 15. November 1892.

Der Justiz-Minister. In dessen Vertretung: Nebe⸗Pflugstaedt.

An den Herrn Präsidenten des Königlichen Ober⸗ Landesgerichts und den Königlichen Herrn Ober⸗ Staatsanwalt in Posen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Einem unter dem Vorsitz des Ziegeleibesitzers Kleine in Heegermühle zusammengetretenen Comits ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisen⸗ ahn von Eberswalde über Liebenwalde nach Nassenhaide ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten.

Der bisherige außerordentliche Professor in der philo— sophischen Facultät der Universität zu Berlin; Geheime Regierungs⸗Rath a. D. Dr. August Meitzen ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung zum ordentlichen Honorar-Professor in derselben Facultät ernannt worden.

Der Kreisphysikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Ebertz in Weil⸗ burg ist aus dem Oberlahnkreise in gleicher Eigenschaft in den Unterlahnkreis, mit dem Wohnsitz in Diez, und der Kreis⸗ physikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Mencke in Marienberg aus dem Oberwesterwaldkreise in gleicher Eigenschaft in den Ober⸗ lahnkreis, mit dem Wohnsitz in Weilburg, versetzt worden.

Revierfeststellung.

Auf Grund des 5 188 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe durch Erlaß vom 9. Dezember 1892 11 8131 bestimmt, daß für den Kreis Zellerfeld ein besonderes Bergrevier mit dem Sitze in Klausthal ein . 2 wird und daß der Kreis Zellerfeld aus dem Bergrevier

oslar mit dem 1. Januar 1893 ausscheidet. .

Diese Revierfeststellung wird im Auftrage des Herrn Ministers hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Klausthal, den 12. Dezember 1892.

Königliches Ober⸗Bergamt. Achenbach.

Ab gereist:

Seine Excellenz der Präsident des Königlichen Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg, nach Letzlingen.