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Der Geheime Regierungs⸗Rath ere, Dr. Foerster, Director der Berliner Sternwarte, feiert heute feinen sechzigsten Ge⸗ 2 Geboren am 16. Dezember 1832, trat Dr. Foerster im Jahre 15655 unter Encke als Zweiter Assistent bei der Berliner Stern⸗ warte ein und rückte 1860 in die Stelle des Ersten , auf. Im Jahre 1863 übernahm er für den erkrankten Encke die Leitung des Instituts und wurde 1865 zum Director der Sternwarte ernannt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Türkei.
Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Kon— stantinopel vom 6. Dezember 1892 unterliegen Provenienzen aus italienischen und egyptischen Mittelmeerhäfen fortan nur noch einer ärztlichen Untersuchung. ö
. Ferner werden S 63 ohne Passagiere, welche aus fran zö⸗ sischen Mittelmeerhäfen kommen, nur . einer 24 stündigen Obser⸗ vation, solche Schiffe von der österreichischen, montene⸗ grinischen, bulgarischen und ostrumelischen Küste nur noch einer dreitägigen Quarantäne unterworfen.
Für Frachtschiffe aus Odessa ist die Qurantäne auf 5 Tage er— mãßigt worden.
ie Herabsetzungen treten nur für die Schiffe ein, welche die betreffende Reise nach dem 6. Dezember 1892 angetreten haben. . Bulggrien. .
Zufolge Beschlusses des bulgarischen Gesundheitsraths vom 9. Dezember 1897 werden Reisende aus Rumänien nur noch einer ärztlichen Untersuchung unterworfen. Das Gleiche tritt bei Reisenden des Orient⸗Expreßzuges ein, welche in Bulgarien nicht zu bleiben beabsichtigen, anderenfalls unterliegen dieselben, ebenso wie diejenigen Personen, welche auf dem Donau⸗ wege oder über Zaribrod aus Oesterreich-⸗Ungarn oder aus Serbien . Bulgarien kommen, einer 24stündigen Beobachtung. (Des—⸗ infection des Reisegepäcks durch Dampf findet nach wie vor statt.) Für Reisende aus den russischen Donau- und den russischen Schwarzmeerhäfen ist die elftägige Quarantäne auf fünf Tage ermäßigt worden. ö
Oesterreich, Serbien und die europäische Türkei sind als seuchefrei anerkannt.
Den Beschränkungen des Waarenverkehrs — vergl. . R.A.“ Nr. 282 vom 28. November 1892 — unterliegen fortan nur noch direste Herkünfte aus Rußland, Ungarn und der asiatischen Türkei. Sendungen, welche diese Länder nur im Transit be— rührt haben, werden frei zugelassen
Der Gesundheitspaßzwang ist aufgehoben worden.
Theater und Musik.
Berliner Theater. .
Mit Allerhöchster Genehmigung fand, gestern Mittag um 1 Uhr zum Besten des unter dem Protectorat Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen stehenden „Charlottenheim“ eine Matin qe statt, zu welcher Fhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sowie mehrere Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und . Fürstenhäuser erschlenen. Ein aus—= erlesenes Publikum hatte den Raum bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Vorstellung begann mit Wilbrandt's Jugendliebe“, in der Herr Barngh und Frau Sorma die Hauptrollen spielten und für ihr flottes Spiel reichen Beifall ernteten. Alsdann gaben die italienischen
Gäste und das Personal des Kroll'schen Theaters die dort kürzlich als Novität erschlenene Oper A Santa Lucia“, in der sich be⸗ sonders Signora Gemma Bellingioni auszeichnete. Ihre Majestäten gaben Ihrer Anerkennung für die gebotenen Leistungen wie für die ganze, nach jeder Richtung gelungene Veranstaltung wiederholt huldvollen Ausdruck. ;
. Sing ⸗Akade mie. .
Der Violinvirtuos Herr Carl Markees gab gestern ein Con—⸗ cert mit dem , Orchester, we ö. Herr 96 Joseph Joachim leitete. eine stets gerühmte Sicherheit in Aus⸗ führung aller technischen Schwierigkeiten, die verständnißvolle, tief eingehende Vortragsweise der klassischen Werke, sowie der neueren virtuosen Compositionen kamen in dem Spohr'schen Violinconcert (Nr. 7), in den sehr interessanten Variationen mit Orchester von Joachim, in einem Concertsatz von M. Bruch und den bekannten „Zigeunerweisen“ von Sarasate vortrefflich zur Geltung. Die bereits vortheilhaft bekannte Concertsängerin Fräulein Facoba Elling welche das Concert unterstützte, erfreute durch den wohl gelungenen Vortrag zweier Arien von Mozart und erntete gleich dem Concertgeber reich⸗ lichen Beifall des zahlreich versammelten Publikums.
Im Deutschen Theater können die Wiederholungen der Räuber“ mit Josef Kainz als Franz Moor, welche durch die Ver⸗ wundung des Herrn Sommerstorff eine längere Unterbrechung er— fahren mußten, nunmehr . dessen Genesung wieder aufgenommen werden. Die nächste Aufführung findet am Montag statt. Am Freitag, 23. d. M., geht der neue Schwank „Zwei glückliche Tage“ von Franz von Schönthan und -Gustav Kadelburg zum ersten Mal in Scene.
Eleonora Duse wird ihr Gastspiel am Lessing⸗Theater Freitag, den 23. d. M., beschließen und somit außer der heutigen Vorstellung nur noch fünf Gastspielabende geben, für welche das Repertoire folgendermaßen bestimmt ist: Sonnabend, vierzehnter Duse⸗ Abend: „Die Cameliendame“, Montag, zum ersten Mal: „Odette“, Dienstag: ‚Fernande', Donnerstag: „Gavalleria rusticana“ und „La Locandiera-“, Freitag (achtzehnter Duse⸗Abend und Abschieds⸗ vorstellung): „Fedora“. Die für den früher angekündigten neun⸗ zehnten und zwanzigsten Duse⸗Abend bereits gelösten Billets werden an der Tageskasse wieder zurückgenommen.
Im . Wilhelmstädtischen Theater gelangt
morgen und am Sonntag Offenbach's Operette „Die schöne Helena“, in den Hauptrollen mit den Damen Cornelli, E. Schmidt, Navarra und den . Steiner, Wellhof, Binder, Broda, Ewald besetzt, zur Darstellung. Die erste Aufführung der Müller'schen Operekfte
Der Millionenonkel“ ist auf Mittwoch, den 21. Dezember, angesetzt. Im Residenz⸗-Theagter wird vom Sonntag bis zum Mitt⸗
woch wieder der Schwank „Im Pavillon“ (Le parfum) auf dem Spielplan erscheinen. Eine Ausnahme macht nur der Montag, an dem noch einmal „Denise“ in Scene geht. Am nächsten Donnerstag findet dann die ursprünglich für den 23. geplante erste Aufführung von „Familie Pont-⸗Biquet“ statt.
Im Kroll'schen Theater wird schon wieder die Aufführung
einer großen Opern⸗Neuheit, Rubinstein's vieractiger Oper Die Linder der Haide“, vorbereitet. Das Werk soll bald, nachdem das Künstlerpaar Stagno und Bellincioni sein Gastspiel beendet hat, im neuen Jahre in Scene gehen.
Im Neuen Theater wird am Sonntag Nachmittag um
2 Uhr, zu halben Preisen das japanische Bühnenspiel „Die Liebes⸗ haͤndlerin“ aufgeführt. In der Abendvorstellung findet eine Wieder—⸗ holung des Preislustspiels „Durch die Intendanz“, fowie des Schwanks
Logirbesuch' statt. Dieser Doppelvorstellung wegen ist der Beginn am Sonntag Abend ausnahmsweise auf 7 Uhr festgesetzt.
Im GConcerthause wird morgen, an Beethoven's Geburtstag, ein Beethoven⸗Abend“ veranstaltet. Das Programm enthält u. a. das Septett (mit mehrfacher Besetzung der Streichinstrumente), die Cc-moll- Symphonie Nr. 5 und die Duverture Leonore 1115.
Mannigfaltiges.
Der Polizei-Präsident von Berlin Freiherr von Richthofen läßt folgende Verordnung veröffentlichen Mit Ermächtigung der Herren Minister für Handel und Gewerbe, der geistlichen, Unkerrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und des Innern verordne ich zur weiteren Ausführung der S§ 1065 Abs. ? und 105 der Reichs⸗ Gewerbeordnung, was folgt:; 1) am letzten. Sonntage vor Weihnachten darf die Beschäftigung der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in allen Zweigen des Handelsgewerbes während des ganzen Tages bis um 10 Uhr Abends mit Ausschluß der für den . est⸗ ie beiden Stunden stattfinden. 2) Die Beschäftigung der Gehilfen,
ehrlinge und Arbeiter ist am 1. Weihnachtstage im Betriebe des Handels mit Blumen außer den letzten beiden Stunden vor dem Beginne des Hauptgottesdienstes auch wäh⸗ rend der Zeit von 12 bis 3 Uhr Nachmittags zulässig, 3) Die Vergünstigung der Verlängerung der Beschäftigungszeit bis 6 Uhr Abends findet für den Betrieb des Handels mit Blumen auch am Neujahrstage Anwendung. 4) Im Betriebe des Handels mit Blumen dürfen die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen fortan statt von 7 bis 10 und 12 bis 2 Uhr während der 3 von 8 bis 10 Uhr früh und von 12 bis 3 Uhr Nachmittags beschäftigt werden.
In der gestrigen Stadtverordneten“ Versammlung erfolgte nach Mittheilung hiesiger Blätter die Wahl des Rechts⸗ anwalts Kirschner aus Breslau zum Bürgermeister. Von il? abgegebenen gültigen Stimmen fielen neunzig auf ihn, fünfundzwanzig e. den Stadtrath Meubrink.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depesch en.
Paris, 16. Dezember. (W. T. B) Auf Befehl des Justiz-Ministers ist das gerichtliche Verfahren gegen die Beamten der Panama—-Gesellschaft wegen Bestechung eröffnet worden. Charles Lesseps und Fontanes als die Administratoren der Panama⸗Gesellschaft sowie der frühere Deputirte Sansleroy sind verhaftet worden. Der Administrator Cottu ist flücht ig geworden.
St. Petersburg, 16. Dezember. (W. T. B.) Der deutsche Botschafter General von Schweinitz war gestern von dem Kaiser und der Kaiserin zur Mittagstafel nach Gatschina geladen. Das diplomatische Corps machte dem General von Schweinitz, welcher heute St. Petersburg verläßt, zwei silberne Candelaber zum Geschenk.
Bern, 16. Dezember. (W. T. B.) Der Ständerath * das Handelsübereinkommen mit Frankreich ein— timmig genehmigt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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Wetterbericht vom 16. Dezember, Schauspielhaus. r Morgeng. studirt: Wallenstein's Lager. Schauspiel in
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Piccolomini. Wetter.
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Stationen. Sonntag:
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Temperatur in b Ce 50 C
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Mullaghmore bedeckt Aberdeen wolkig Ghristiansund W Schnẽe Kopenhagen. WMW H yheiter Stockholm. still Nebel aranda . 2 O Schnee t. Petersburg 1Schnee Moskau... l bedeckt
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I) Nachts starker Regen. ) Abends und Nachts 9 Regen. 3) Vorm., Nachm. Regen. 4) Nachmitt. ö. Uhr.
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Don Carlos.
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Alessandro Stradella. Romantische Oper in . n dnl 3 Sr e rere. . von „Friedrich. Dirigent: usikdirector egener. 6 Niesfandro Stradells: Her? Gil Götze, . lich Schwank in 3 Acten von Alexandre Bisson. . , . als ö. ö. 23 zer: JJ t. Gan, . uh avalleria rusti ama. auern⸗Ehre. ; 8 Di ; ontcert -Haus. Sonnabend, Abends 7 Uhr:
Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text e. Krolls Theater. k, dem gleichnamigen Volksstück von Verga. In Scene 6
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Fort Sucenz⸗ Schauspielhaus. 282. Vorste
? Tod. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von ]
Schiller. Anfang 7 Uhr. Umberto Giordano.
Vom 22. Dezember bis 4. Januar: Schiller ⸗Cyelus.
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ag, 20. Dezember; Fiesco. Montag, 216. Dezember: J ⸗
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zember: allenstein⸗ Trilogie. onnerstag, hä ,, 7 = i Verlangen:
29. Dezember: Maria Stuart. Freitag, 30. De⸗ ,, K
zember: Die Braut von Messinaga. Montag,
5 . 36 . ag k . . k ienstag, 3. Januar: emetrius. urandot. 6 bend: irector Franz Renz. — Grande Quadrille de la
Mittwoch, 4. Januar: Wilhelm Tell. Theater Unter den Linden. Somabend
Kinder der Excellenz. Anfang]? Uhr. Sonntag: Die Jüdin von Toledo. Montag: Die Räuber. 500 Personen) — Das Baby. ö
. j 2 5 f. Regen. ) Nachts stürmisch. 5) Nachts starker e nn mn, 2 Uhr: Julius Caesar.
231. Vorstellung, Nen ein, Restden - Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ e Gehen zollern - galerie
Sonnabend: Denise. Schauspiel in 4 Acten Lehrter Bahnho
1 Aufzug von Friedrich von Schiller. In Scene burg. ñ ; r = gefetzs Von Ober. Itegisseur ö Grube — Dic Hie eld n nr, Gehn). Deutsch von Emerich Gr. hiftor. Rundgemälde 1645 -= IGvo.
Fchauspiel in, 3. Außzügen von Sonntag: Marquise. Lustspiel in 3 Acten von
2 — ) — 5 i unfang . ihr. Victorien Sardou. Deutsch von Robert Buchholz. Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
L Sn Sonntags 50 5. Geöffnet O9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 89 — 9.
pernhaus. 271. Vorstellung. Montag: Denise. Schauspiel in 4 Acten von Am Landes Ausstellun 6. Park (Lehrter Bahnhof).
ö Dumas.
flöte. 6 Uhr.
Ballabile: Ein Drachenfest. . in 1 Aet von H. F. Musik von
spiel). Anfang 76 Uhr. von Regel. Musik von Mader.
ächste Novität: Familie Pont ⸗Bigqguet.
onntag, Nachmittags 2) Uhr:
vität.) Schwank an ö ze von 82 Damen. erron. Cpouplets zug der Leib⸗Garde⸗-Artillerie“. roßes Brillant⸗
Berliner Theater. Sonnabend: Nora. An- von A. Braun. Inscenirt durch C. A. Friese sen. k — Imro Fox, amerikanischer Prestidigitateur (Gast⸗ 5 Sonntag: 2 große Fest-Vorstellungen. Um 4 Uhr
Geöffnet von 12 —11 Uhr. Concerte.
Karl Meyder-⸗Concert. Beethoven⸗Feier.
h 94 z c 8 i Dienstag, 20. Dezember: Fest⸗ Feier. Souper geletzt vom Ober. Negifszur Tetzlaff. Dirigent: Kapell gcc . Se , i nn und Familien Bals zum 5sihrigen Beftehen be
7 Uhr. e ĩ ö ein's Olden und Juan Luria. Mala Vita. Melo⸗ Va ; lung,. Wallenstein s Frag intz Reken won. R. Daspuro. Mussk von des Hauses.
Hauses. Abends 8 Uhr. Karten à 5 M im Bureau
Saal Berchstein, Linkstraße 42. Sonnabend, Anfang 75 Uhr. Lieder ⸗Abend der Altistin
Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4i5. 22. TDeiember:; Die Räuber. Sonnabend: Zum 15. Male: Logierbesuch. Schwank 4...
in 4 Aufzügen von R. Weber und Max Löwenfeld. Cirrus Renz (Carlstraße) Sonnabend, Abends
i i It Uhr: Große Gala⸗Vorstellung. Auf vielseitig:s . . der iffiche Vorstellung
Programm. U. a.: Hippologischer Congreß mit 36 der bestdressirten Freiheitspferde, vorgeführt vom
haute équitation, geritten von 6 Damen und
Zum S3. Male; . Die Welt in Bild z Herren. — Mr. James Fillis mit dem Schul⸗ . Die Und Fanz, Ausstattungs Ballet von Gaul, und pferde „ Germinal?. = Kuftteten sämmtlicher Kunst⸗ Deutsches Theater. Sonnabend: Die 6 Musik von J. Bayer. Inscenirt durch secialitaten J. Ranges. Jun Schluß: can.= Auf
kus Gundlach. — Das giandis ss, chinesische Feigolgut wan der; Qbbe und Flustz Großes
Mitwir lende; and⸗, Wasser⸗ und k ational⸗ eue Einlagen, u. a.: Auf⸗
(ein Kind frei): „Die sustigen Heidelberger“. Abends
In Vorbereitung: Die Sirenen⸗ nsel. Ballet 71 Uhr: Mr. James Filles und Auf delgoland
horeogr. von
Regen. 23 ö jn S ; Montag: Nachmittags 2 Ur; Maria Stuart. Haßreiter. (Repertoirestück der Wiener Hofoper.) — —
Uebersicht der Witterung. Das barometrische Maximum, welches gestern
über Südwest⸗Europa lag, hat sich nordostwärts Cessing · Theater. Sonnabend: 14. Gastspiel von Eleonora Duse mit ihrer Gesellschaft unter der
weiter ausgebreilet, während eine Depression über Skandinavien lagert und eine neue nordwestlich von
Abends 75 Uhr: Dorf und Stadt.
Familien ⸗ tachrichten.
Adolph Ernst Theater. Sonnabend: Vor. Ve Lob tz ehr ö ö. . Refe⸗ 3. ö ; ar Georg v ; letzte Aufführung. Zum 102. Male: Die wilde Grün 0 . n: 3 k d z rn. Pastor T.
Schottland erschlenen ist. Der Lustdruckvertheilung Direction van Cap. Flabio Ando. Die Camelien⸗- h Gum! Gesangeposse in 3 AÄcten bon Leen * chm sn (ter Sh eso Fern Gre sster
entsprechend wehen über Central-Curopa lebhafte dame. Anfang 74 Uhr. Treytom. Couplets von G. Görß. Musik von G.
ĩ ĩ in⸗ Sonntag: Die Orientreise. westliche und nordwestliche Winde, unter deren Ein Fe e nf ehm J. Male: Obette. y,,
fluß die Temperatur allenthalben gestiegen ist. In Deutschland 9 das Wetter veränderlich und mild; fast allenthal
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
G. Schneider (Stampen). — Eine Tochter:
Steffens, In Seene gesetzt von Adolph Ernst. Hrn. Pastor Paul Boy (Badingen). — Hrn.
Amtsoͤgerichts-Rath Volkmann (Berlin). — Hrn. Rechtsanwalt und Notar Zdralek (Kupp).
en ist Regen gefallen. Ganz Deutsch Wallner -Theater. Sonnabend: 47. Gast⸗ Vor, In Vorbercktung: Mobern cd Babylon. Ge— Gest erben gr Pater Dieggrd , Hoy, geb. r
land ist Frostfrcin nur Memel melßt. necnnleichten sellung, deg Lefsing Theaters: Der Lebemann. sguepgsfe in 3 Acten von Gr. Jarobfon und W. Hübe (Badingen). — Hr. Regierungs. Aßsseffo
Frest. Da sich das barometrische Maximum weiter Anfang 77 Uhr. e
nach . verlegen scheint, so dürfte demnächst Sonntag: Der Lebemann. kühlung und Frostwetter zu erwarten sein. Volksthümlsche Preise (Parquet 2 A). Vorverkauf
wieder Deutsche Seewarte. ohne Aufgeld.
Theater ⸗Anzeigen. Sonnabend:
von F. Treitschke. Dirigent: Kapellmeister Dr. Anfang 7 Uhr.
Friedrich Wilhelmstüdtisches Theater. Tine. erna. Gene nn r . ⸗ ie ne Helena. Komische schauspielers a ofpauer.
Känigliche Schauspiele. Sonnabend: Opern— Operette in 3 Acten von Mailhae und Halevy. Der 46. . . Ammergau. Ober Berlin: haus. 270. Vorstellung. Fidelio. Oper in? Aeten Deutsch von J. Hopp. Musik von Jacques Offen⸗ bayeri . ü j von L. van Beethoven. Text nach dem Französischen , Dirigent: 2
Musik von G. Steffens.
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Herr Kapellmeister Federmann. zügen von
ück mit Gesang und Tanz in 5. Auf⸗ udwig Ganghofer und Hans Neuert. Musik von F. M. , Die Handlung spielt Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
WMannstädt. Cruplets theilweise von G. Görß. Hr. jur. Ernst Walter (Berlin) — Fr. Berta
Gräfin von Reichenbach, geb. von Schlichten oel) — Hr. Ober⸗Stabsarzt und Regiments⸗Arzt Dr. Tievenow (Düsseldorf). — Verw. Fr. Ober⸗
Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 3. kribunalg, Präsident Isabella von Schlieckmann, Sonnabend: Ensemble⸗Gastspiel der Münchener geb. Freiin von Manteuffel (Naumburg). unter Direction des Königlich Bayerischen Hof⸗ Zum 58. Male: Redacteur: Dr. H. Klee, Director.
Verlag der Expedition (Scholz).
Muck. — Prometheus. Musik von Beethoven. k Dieselbe Vorstellung. in Grasweg und Unmgebung. Im 3. Act: Schuhplattl⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. er
Nach einer mythologischen Tanzdichtung E. Taubert's In Vor
director Hertel. Anfang 7 Uhr. Müuller.
4 Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
eitung: Der Millionenonkel. Operette Tanz. ither-⸗Soli: Albert Sageser. Anfa j R . . Sechs Beilagen
leinschließlich Börs en Beilage).
tilitärcommission
des Entwurfs
betreffend die Oeffentlichkeit
ihrer Richter ie sie zu Tagelöhnern herabdrücken igen im Interesse weit es die finan⸗ Ferner habe der Vorredner es so dar⸗ zu gesetzgeberischem Einschreiten vor⸗ eitsgesetz vorgelegt.
vornehme Auffa eitslast zu mä einer förderlichen Erledigung der Sache selbst, ziellen Verhältnisse zuließen. estellt, als ob kein innerer Anla iege, als sei hier ein Gelegen secretär des Reichs⸗Justizamts habe bereits Mißstände, die im Prozeß Heinze zu Tage getreten seien, sich weit über den Rahmen dieses Prozesses hinaus erstreckten und in empfind⸗— licher Weise fühlbar im ganzen eber die Pflicht,
Völker zu allen Zeiten Gesetze machen müssen. — Marschroute für die Bearbeitung dieses Gesetzes sei durchaus nicht Zwei Specialbestimmungen des Gesetzes seien be⸗ Was den § 184 an⸗ des bestehenden Rechts in doppelter sollten gewisse Handlungen unter die bisher straffrei gewesen seien, weil in ihnen nur die Vorbereitung einer strafbaren Handlung gesehen worden sei. Ueber diesen Punkt werde wohl in der Commission eine Einigung sehr leicht sein, da gewichtige Argumente für diese Bestimmung en. Doch seien sie nicht sacrosanct, und die Regierung werde, wenn essere Vorschläge gemacht würden, gern darauf eingehen. zweite Aenderung solle darin bestehen, daß Schaustellungen von Ab⸗ zur Strafe herangezogen werden sollten, wenn diese Dinge, ohne gerade juristisch unzüchtig zu sein, doch Aergerniß erregten, indem sie das Scham hierzu ein Bedürfniß Berlins sehen. Man sehe o t : — sonen vor Schaufenstern, in denen bedenkliche Bilder ausgestellt seien. Diese trügen nicht zur Befriedigung des künstlerischen Interesses bei, sondern sie seien nur gewissermaßen Lockvögel, eine niedrige Laden⸗ Es sei in hohem Grade erwünscht, daß die heranwachsende Jugend vor solchen Dingen bewahrt werde. Sta würde sich ein Sturm der Entrüstung dagegen erheben und die Sache würde sofort abgestellt. Warum solle das in der Hauptstadt anders Der Vorredner habe die schwersten Befürchtungen wegen der Diese Befürchtungen seien in hohem en, erst dann einzuschreiten, wenn das Scham⸗ und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung gröblich verletzt worden sei. sehr zahlreichen raxis vollständig
Ver Staats⸗ nachgewiesen, daß die
Reich. Da
und man könne
habe der Gesetz⸗ einzuschreiten,
Eine gebundene
egeben gewesen. nders angegriffen worden, 5§5 184 und 16a. etreffe, so werde eine Aenderu Richtung vorgeschlagen. Strafe, gestellt werden,
bildungen ꝛc. schon dann
fühl verletzten. e Tage in den Straßen albwüchsigen Per⸗
könne man a t Ansammlungen vor
In kleinen Städten
Latitüde dieses Gesetzes. Diese übertrieben. Bisher sei es üblich gewe Dieser Beweis
entscheiden. einem wesentlichen
mit ihr rechnen als ; ein Bedürfniß
in diesem Punkte liege ein ß gestaltung des Gesetzes. Eine allgemein gültige Grenzlinie werde sich freilich nicht ziehen lassen, aber die Richter würden im allgemeinen bei der Beurtheilung des einzelnen Falles das Richtige treffen. Sie seien doch gebildete Männer, Kunstinteresse vorliege oder . lame. — §z1I6a betreffe, so legten die Regierungen auf ihn ein erhebliches Gewicht und zwar aus dem Grunde, weil diese Bestimmung gewisser⸗ den Schlußstein bilde, weil sie dazu bestimmt sei, seine im übrigen mehr theoretischen Vor schriften in das Praktische zu übersetzen und durch Schaffung eines wirklich wirksamen Strafmittels die Absichten des Gesetzes zur An⸗ Wenn die Mehrheit dies ablehne und das Gesetz sein, daß sie Bestim⸗ apier ständen; denn die werden könne, würde den Betroffenen nicht bessern oder abschrecken. Das würde auf dasselbe hinauslaufen, als ob man einen neuen Paragraphen einstelle, der sage: es soll immer ruhig weiter fortgefrevelt werden. den Leuten ohne Ehrgefühl, der Strafe ihre Kraft und ihren Ernst Alle praktischen Leute seien sich darüber einig, und die Theorie gebe es mehr und mehr zu, daß die heutigen Freiheitsstrafen, die von kurzer Dauer, ihre Wirkung gänzlich verfehlten, eingerichtet seien. Wirk il der Verurtheilten,
des gesammten Damenpersonals. Besonders gewähltes
unterscheiden könnten, schnöde Reclame.
in dem Gebäude des Gesetzes
wendung zu bringen. . im übrigen annehme, so, werde die Fol mungen getroffen habe, die nur auf dem
16a wolle, gegenüber
wiedergeben.
des ganzen weiblichen Geschlechts. Wenn der Abg. Bebel amkeit hätten ; ö eit
weil sie nicht empfindlich g och Eh er n r⸗
sie überhaupt nur auf den ᷣ efühl besitze. Nun müͤsse er allerdings zugeben, daß, wenn es nothwendig i, Wandel zu schaffen, und diese Nothwendigkeit eine allgemeine Frage berühre, es wünschenswerth sei, die Sache auf viel breiterer Basis zu Zeit nicht möglich. Eine Revision des ge⸗ sammten gegenwärtigen Strafsystems habe ja schon der Staat als nothwendig anerkannt; auch damit einverstanden.
Das sei aber zur
der preußische Justiz⸗ Minister sei die Schwierigkeiten technischer finanzieller Natur, die sich dem entgegenstellten seien so erheblich, d bis zum Zustandekommen einer allgemeinen gesetzlichen Regelung no eine Reihe von Jahren vergehen könne. Die Regierung wolle aber Feinde des Guten machen und Hand anlegen. ü tigung, daß der Entwurf an die e hälter u. dergl. mit Strafverschärfungen herantrete. Nun ziehe der alle diejenigen Strafthaten heran, die von be— sonderer Rohheit und Sittenlosigkeit Zeugniß ablegten. Weitergreifen fei von verschiedenen Seiten geladelt worden, aber auch ; Punkte wolle die Regierung einem Bedü it der Zeit geradezu ein rutalitätsdelicte vermehre Versammlungen und Privatgesprä
nicht das Bessere zum schraͤnktem ö einer Rechtfert
Es bedürfe Kuppler, Zu⸗
Entwurf au
rfniß abhelfen, eworden sei.
en werde darüber ge⸗ durch Augenschein davon überzeugen; in einer
er könne si schwere Fälle
hätten ne
redet. Jed Zeitu ulich zwei
GErste Beilage
Berlin, Freitag, den 16. Dezember
einander gestanden. Solche Fälle müßten energisch zur Strafe gejogen werden können. Es sei darauf hingewiesen worden, daß die Bestimmungen des 162 auch auf Preßdeliete und politische Vergehen würden Anwendung finden können. Er glaube versichern zu können, daß die redliche Absicht der Regierungen dahin gehe, nur die Mißstände zu beseitigen, die er vorher gekennzeichnet habe; an den politischen Gesichtspunkt sei nicht gedacht worden. Es sei nicht wahr⸗ scheinlich, daß jemandem, der Preßdeliete begehe, eine besondere Rohheit nachzuweisen sei. In besonderen Ausnahmen könne zwar in dem gedruckten oder gesprochenen Wort auch eine besondere Roh⸗ heit liegen, also in diesem Fall wäre grundsätzlich bei Preß⸗ delicten eine Strafverschürfun . ausgeschlossen. Doch man könne den Richtern zutrauen, 96 sie so viel pon sens haben würden, um im einzelnen Fall das Kriterium besonderer Rohheit und Sitten⸗ losigkeit festzustellen. Die Regierung werde übrigens bereit sein, wenn in der Commission wirkliche Verbesserungen vorgeschlagen werden sollten, darauf einzugehen. Nur bitte er, sich dem Grund⸗ gedanken des §5 162 wohlwollend 1 man werde ait der Rechtspflege und dem Vaterlande einen erheblichen Dienst eisten.
Abg. Rintelen (Centr); Er habe zunächst zu erklären, daß der Abg. Gröber seinen Widerspruch gegen die Verweisung des Gesetzes an eine Commission von 21 Mitgliedern aufgegeben habe. Man habe es hier nicht mit einem Gelegenheitsgesetz zu thun; im Laufe des Lebens träten so manche häßliche Erscheinungen in den Vordergrund, angesichts deren dringende Abhilfe geboten erscheine. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe Abhilfe und man könne die Materie unmöglich vHerschieben, bis das kö vollständig redigirt sei. Der Abg. Bebel habe in seiner Rede über den Entwurf ver⸗ schiedene Aeußerungen gethan, die man nicht unwidersprochen lassen dürfe. Er habe die Frage aufgeworfen, wie „diese armen Wesen“ zu ihrem Beruf kämen, und habe gemeint: „Ea ist Ihre erste Aufgabe, dies zu untersuchen und dort den Hebel anzusetzen. Das thun Sie aber nicht. Strafgesetz und christliche Liebe müßten Hand in Hand gehen. Man habe es im , nicht mit den Werken der christlichen Liebe zu thun, sondern mit dem politischen Leben, mit dem äußeren Zustand der bürgerlichen Gesellschast. Das Christenthum sorge auf, seinem Gebiet, der Staat müsse auf dem seinigen sorgen. Daher müsse man ein Gesetz haben, das repressiv wirke, wo die Heil⸗ mittel der Kirche nicht aushülfen. Aber die Gesetzgebung dürfe nicht, wie es bisher vielfach in wesentlichen Punkten geschehen sei, die christ⸗ liche Kirche in ihrem Wirken unterbinden und hemmen, sondern sie müsse dafür sorgen, daß die Kirche frei ihre Kräfte entfalten könne. Dann werde sie heilsam wirken und eine große Anzahl von Uebelständen, die man heute beklage, beseitigen. Gerade auch auf dem Gebiet der Schule müsse die Kirche Freiheit haben; die Schule habe Vieles verdorben. Die Gesetzgebung müsse die⸗ jenigen Hemmnisse hinwegräumen, die der Ausbreitung der katholischen Orden entgegenständen. Gebe man die Orden frei, ganz frei, dann werde man Abhilfe auf vielen Gebieten haben. Der Abg. Träger habe die Definition des Wortes „unsittlich“' verlangt. Er (Redner) bitte ihn, einen Paragraphen des Strafgesetzbuches zu nennen, der eine Definition enthalte; auch die Beleidigung könne nicht definirt werden. Daß es Annoncen gebe, die das Schamgefühl in höchstem Grade berührten, könne auch der Abg. Träger nicht leugnen. Auch hier müsse Abhilfe geschaffen werden. Schaustellungen seien zuweilen ganz harmlos angekündigt, die Aufführung geschehe aber in einer Weise, die geradezu ein Skandal sei. Die „Schöne Helena“ von Offenbach könne z. B. in einer Weise aufgeführt werden, daß eine Dame nicht hineingehen könne. Die Jugend gehe gerade zu solchen Stätten und werde dort verdorben. Er wünsche, daß es in der Commifsion gelingen möchte, Bestimmungen zu finden, wonach auch derartige Theater⸗ vorstellungen, und Schaustellungen unter Strafe gestellt werden könnten, die das Scham; und Sittlichkeitsgefühl verletzten. Die sogenannte Humanität sei, wie er aus seiner amtlichen Thätigkeit wisse, in höchstem Grade verkehrt, die Bestimmungen Über Strafverschärfung seien daher vollständig gerechtfertigt. Er sei jedoch mit dem Abg. Gröber der Meinung, daß diese Bestimmungen in das r r fern eingefügt werden müßten, und nicht der richterlichen Entscheidung freie ö, werden dürfe. Bei Berathung des Gesetzes über den Strafvollzug könne man hierauf Rücksicht nehmen. Die Bestimmungen richteten sich keineswegs nur gegen die unteren Stände. Ein gerechter Richter werde sich der Strafverschärfung auch bei Personen aus den gebildeten Ständen nicht widersetzen. Wenn sich Personen aus höheren Ständen leicht ein ärzt⸗ liches Attest beschaffen könnten, so möge man bestimmen, daß ein solches von dem Anstaltsarzt ausgestellt werden müsse. Die Strafverschärfung sei dem Abg. Träger eine Etappe zur Prügelstrafe. Allerdings führe der Zug der Zeit zu der Meinung, daß für gewisse Vergehen die Prügelstrafe die allein richtige Strafe sei. So Mancher bekehre sich jetzt dazu, der früher ein Gegner der ,, gewesen sei. Im Jahre 1868, kurz nach Aufhebung der örperlichen Züchtigung in Strafanstalten, sei es vorgekommen, ö. ein junger Bursche im Gefängniß Tag und Nacht geschrieen und dem Aufseher gesagt habe: „Prügeln kannst Du mich nicht ich bleibe dabei.“ Nachdem er es mehrere Tage so getrieben, sei er durch ein paar Ohr⸗ feigen zur Ruhe gebracht. Den Abg. Bebel bitte er zu sagen, aus welcher Stelle der Motibe sich ergebe . eine J der Prostitution . sei. Er , könne eine solche Stelle nicht finden. Der Abg. Bebel habe ferner gemeint, die Prostitution sei entstanden, als das Eigenthum ent⸗ standen sei. Sie Herren sprächen so viel von ihrer socialistischen Gesellschaftsordnung, . sollten aber doch einmal darstellen, wie der soeialistische Staat sich in allen Conseguenzen gestalte, ob mit seiner Einführung auch die Prostitution beseitigt werde. Einer der Grund⸗ gedanken in diesem soeialistischen taat sei die freie Liebe. Diese führe aber in ihrer Conseguenz zur Prostitution
egen den persönlichen Gott und die Unsterbli der eele eifere, wo finde er dann die Grundlage für seine Moral? Wenn der Abg. Bebel meine, die Prostitution solle zu einer staatlichen Institution gemacht werden, wie die Kirche, so habe er die heiligsten Gefühle eines großen Theiles des Reichstages damit verletzt; derartige Aeußerungen sollte man hier weglassen. . Abg. Hahn (deutscheons. );: Den Standpunkt seiner Partei zu der Vorlage habe neulich schon der Abg. von . dargelegt. Sie wolle durch die Gesetzgebung den Auswüchsen entgegentreten, die das Volk in gefährlicher Weise vergifteten, und stelle sich daher auf den Boden der Vorlage. Nur in einem wichtigen Punkt 2 er von dem Abg. von Holleufer ab. Der Abg. von Holleufer habe das Einverständniß der Mehrheit der Fraetion damit betont, daß die Vorlage den Polizeibehörden die. Möglichkeit zur Kasernirung der Prostitution gebe. Er habe dabei nicht die schweren ethischen Bedenken gegen eine solche Maßnahme verkannt, aber gemeint, daß noch größer als diese Bedenken der Schaden sei, der dem Volke bei dem jetzigen Zustande zugefügt werde. Er (Redner) meine dagegen, daß die 6 ethischen Bedenken gegen die Kasernirung weit mehr ins. Gewicht fielen, als irgend welche praktischen Rücksichten, die zu ihrer Begründung angeführt werden könnten. Die zur Zeit des de . tagende evangelische Generalsynode, der er mit acht anderen Mitgliedern des Reichstages angehört habe, habe am 2. Dezember 1891 ein stim , , Durch den evangelischen Ober Kirchen. rath an Seine Majestät die ehrfurchtsvolle Bitte zu richten, es
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 298.
1892.
, . *. * *
Deutscher Reichstag.
16. Sitzung vom Donnerstag, 15. Dezember, 12 Uhr.
Ueber die zunächst auf der Tagesordnung stehende erste Berathung des Gesetzentwurfs über die Ersatzvertheilung, an der sich die Abgg. Richter, von der Schulenburg und Möller sowie der Königlich bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrath General-⸗Masor Ritter von Haag betheiligten und die mit der Ueberweisung des Entwurfs an die endigte, haben wir bereits in der Donnerstag⸗Nummer berichtet.
Aus der dann folgenden Fortsetzung der ersten Berathung eines Gesetzes über Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, des Gerichts— verfassungsgesetzes und des Gesetzes vom 5. April 1888, unter Ausschluß der stattfindenden Gerichtsverhandlungen (lex Heinze) haben wir über die Rede des Abg. Dr. Horwitz gleichfalls on berichtet und fahren nun mit der Rede des Commissars es Bundesraths Geheimen Ober⸗-Justiz-Raths Dr. Lucas, deren Anfang bereits mitgetheilt ist, fort.
Commissar des Bundesraths, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Luc as: Zwei Punkte der Rede des Vorredners könne er nicht unwidersprochen Zunächst die Behauptung, in Preußen würden die Richter zu Tagelöhnern herabgedrückt, namentlich durch das Quantum der ihnen im Uebermaß zugetheilten Arbeit. Die preußische Regierung habe der Stellung und Wirksamkeit ĩ
estrebt, ihre
möge Ihm als Schutz. und Schirmherrn unserer evangelischen Kirche . bei den zum Zweck der Bekämpfung der Prostitution zu
aßenden Entschließungen solche Maßnahmen abzuwehren, welche eine
Verwirrung der sittlich⸗religibsen n g. unseres cheistlichen
Volkes zur Folge haben müßkén.! Nach der Begründung difes Be—⸗
schlusses sei unter solchen Maßnahmen die Kasernirung der Prostitutlon
zu verstehen gewesen. Er halte an diesem Beschluß fest. Vom strafrecht⸗
lichen und ethischen Standpunkt sei es nicht unbedenklich, daß das
Strafgesetzbuch im § 163,6 an sich strafbare Handlungen als straflos hinstelle, wenn sie unter polizeilicher Duldung geschähen. Dies
müsse die Rechtsanschauungen des Volkes verwirren, und man sollte auf eine Abänderung . Bestimmung Bedacht nehmen, anstatt
sie noch zu erweitern, wie es die Vorlage thue. Der Staats secretär
des Reichs⸗Justizamts habe allerdings friih daß die Zulassung
der Toleranzhäuser beabsichtigt sei; die Fassung des Gesetzentwurf
lasse eine solche Annahme aber zu. Seine Partei hoffe, daß die
Commission dem Entwurf eine Gestaltung geben werde, die solche
Bedenken ausschließe.
Abg. Dr. Pie schel (nl): Er erkenne die Nothwendigkeit der Vor⸗ lage nach den Erfahrungen seiner amtlichen Praxis an. Sie sei nicht nur durch den Fall Heinze und die Zustände in Berlin begründet, sondern auch durch die Zustände an vielen anderen Orten. Wenn man sich amtlich mit den Dingen beschäftige, sehe man in einen Abgrund von Elend und Verderbtheit, wie man es sich nicht schlimmer vor— stellen könne. Der Abg. Bebel habe Recht, die erste Wahr⸗ nehmung sei die eines grenzenlosen Elends. Die Pro⸗ stituirten seien häufig ohne eigenes Verschulden, vielmehr durch die Schuld der Männer zu diesem Erwerbe gekommen. Die Zuhälter seien nicht immer einfach als Kuppler zu fassen, denn in den äußeren Handlungen, die für die Feststellung des Thatbestandes wichtig seien, unterscheide sich der Zuhälter vom Kuppler so wesentlich, daß es in der Praxis außerordentlich schwer sei, ihn zu bestrafen. Immer— hin sei die Vorlage eine lex specialis, und man dürfe deshalb nicht so weitgehende Bestimmungen machen, wie der Entwurf wolle. Wenn man nicht bis zur Regelung des Straf— vollzuges warten wolle, dann seollte man wenigstens die Strafverschärfung in, einem besonderen Gesetze ordnen. Der Abg. Bebel meine, die Prostitution existire erst, seitdem es Privateigenthum gebe. Allerdings hahe es nicht immer Privateigen⸗ thum gegeben, aber das Streben nach Besitz, nach Eigenthum liege in der Natur eines jeden Menschen begründet. Weit im Volke sei die Ueberzeugung verbreitet, daß der socialdemokratische Staat auf der allgemeinen Theilung des, Eigenthums beruhe. Redner wendet sich schließlich noch gegen einige weitere Ausführungen des Abg. Bebel, bleibt aber auf der Tribüne unverständlich, weil er sich nur den Socialdemokraten zuwendet und der Tribüne den Rücken kehrt.
Abg. Stadthagen (Soc.); Das Böseste, was der Heinze— . zu Tage gefördert habe, sei die Thatsache gewesen, daß die
olizei die Zuhälter und Dirgen, als Zuträger niht geglaubt habe entbehren zu können, und gegen diese Zuhälter u. s. w. werde nun eine Vorlage gerichtet. Es wäre gut gewesen, wenn die Reichsregierung den Reichstag über diesen inneren Widerspruch aufgeklärt hätte. Für die Zuhälter werde niemand eintreten, sie seien der Abschaum der Ge⸗ sellschaft, aber sie seien der Abschaum erst geworden durch die heutige Gesellschaftsordnung. Gewisse Locale dürften von Damen ohne Herrenbegleitung nicht betreten werden. Solche Reglements schafften direct die Zuhälterei. So lange die Prostitution bestehe, werde auch das Zuhälterthum bestehen. Wolle man die Prostitution eindämmen, so möge man den Arbeiterinnen lohnende Arbeit schaffen. Vor allem sorge man dafür, daß die freie Bewegung der Frauen, ihr Coalitionsrecht zur Erringung besserer Arbeitsbedingungen nicht erschwert werde. Wo die Arbeiterinnen sich regten, um ihre Lohnverhältnisse zu verbessern, damit sie nicht der Prostitution in die Arme fielen, da werde die Bewegung von der Polizei unterdrückt. Man sage, die Kasernirung der Prostltution werde nicht beabsichtigt. Man sollte doch nicht wie die Katze um den heißen Brei herumgehen. Man ver— suche in gewissen Zeiträumen immer wieder die mittelalterlichen Bordelle einzurichten. In Hamburg beständen die Bordelle heute noch, trotzdem man allgemein angenommen habe, daß sie durch das Strafgesetzbuch abgeschafft seien. In den Motiven werde sogar ausdrücklich gesagt, daß gewisse Personen ohne die Bei⸗ hilfe der Prostituirten nicht leben könnten; es heiße in den Motiven: Es würde gegen die Billigkeit verstoßen, hilfsbedürftige, nächste An⸗ gehörige, wie etwa den kranken, erwerbslosen Vater oder Sohn mit der Strafe des Zuhälters zu belegen. In Fällen dieser Art enthält die Annahme von Zuwendungen nicht das Schimpfliche der Freiwilligkeit und der morgsischen Theilnahme an dem Laster, sondern sie wird mehr von der Noth und den Umständen aufgezwungen.“ Wenn die Zuhälter als Kuppler bestraft würden, weshalb würden nicht die Männer bestraft, die zur Kuppelei verleiteten, diejenigen Personen,
die mit Prostituirten verkehrten? Besonders merkwürdig sei es,
welchen geringen Schußz die Mädchen genössen, die zur Prostitution gezwungen werden sollten. Schriften und Bildwerke sollten. strafbar sein, wenn sie Aergerniß zu erregen geeignet seien. Die Bibel ent⸗ halte eine Menge solcher Stellen, auf welche diese Worte paßten, und die gebe man den Kindern in die Hände und lasse vieles daraus auswendig lernen. Das Vertrauen zu den Richtern habe hiermit nichts zu thun. Ihr Studium hätten sie ja absolvirt, aber Literaturkenntnisse besäßen sie nicht, dazu hätten sie keine Zeit. Wenn ihnen ihr Amt noch Zeit lasse, dann erwiesen sie sich möglichst als Streber, aber, zur Bereicherung ihrer Literaturkenntnisse hätten sie keine Zeit. Es sei ein trauriges Brandmal, das die Gesellschaftsordnung sich selbst aufdrücke, daß ohne Prostitution ein großer Theil der Menschen nicht mehr leben könne. Der Aus⸗ schluß der Oeffentlichkeit beim Gerichtsverfahren . . bedenklich. Nicht derjenige schädige die Allgemeinheit, der die Wahrheit sage und Mißstände aufdecke, sondern derjenige, der die Wahrheit berberge, die Aufdeckung von. Mißständen verhindere. So wie der Gesetz⸗ entwurf vorliege, sei er unannehmbar.
Commissar des Bundesraths Geheimer Ober⸗Regierungs Rath von Lenthe: Der Bundesrath habe sich mit dem Vorredner guf den Standpunkt gestellt, daß Bordelle nicht gestattet seien. Wenn der Vorredner trotzdem behaupte, daß in Hamburg Bordelle beständen, so stehe das in Widerspruch mit den . Mittheilungen des . Senats. enn die Prostituirten in Hamburg in estimmten Straßen wohnten, so beruhe das auf einer An— ordnung des Senats,. wonach sie in anderen Straßen nicht wohnen dürften. Dag sei etwas ganz Anderes, als die Concessionirung von Bordellen. Die Aenderung des 5§ 180 sei namentlich von den ö verlangt worden; es sei nothwendig, sie vor der Bestrafung als Kuppler zu schützen, wenn sie ohne ihr Wissen Prestituirte in ihr Haus aufnahmen. Dagegen müsse er Einspruch erheben, daß die Richter nur Streber seien. Die Urtheile der 5 unterlägen der Prüfung durch die höheren Gerichte. Wenn sie dort für richtig befunden würden, so gebe ihm das mehr Vertrguen zu ihnen als die Beurtheilung durch den Abg. Stadthagen. Solche Aeußerungen seien in diesem Saale um . weniger angebracht, als es sich dabei um Landesbehörden und nicht um Reichsbehörden handele. .
Abg. Bebel: Auf die Frage, wie seine Partei sich die Gesellschaft ohne Prostitution denke, könne er hier nicht eingehen, einmal, weil ihm der Präsident das nicht gestatten würde; dann aber sei er fest davon überzeugt, daß seine Ausführungen nicht auf einen fruchtbaren