5.
.
8.
Regierungs⸗ Bezirk.
Flächen⸗ inhalt der
befinden sich:
darunter
Namen gegen⸗ 221
der mit den⸗ einzelnen 2
pachteten Vor werke. Grund⸗
rück
Acker
Wiesen
ha
stũcke Spalte 5.
Jetziger Pachtzins inel. Zinsen von Melio⸗ rations⸗ kapitalien.
A6
Betrag des Ver⸗ mögens, welches bei der letzten Verpacht. nachge⸗ wiesen wer⸗ den mußte. 4
Pachtperiode.
Bisherige
Künftige
Pachtperiode.
Bemerkungen.
Sannover
do.
do. do.
Hildesheim Lüneburg
do.
Gumbinnen
do.
Marienwerder
do.
do.
do.
do.
Stralsund do.
do. Posen
Bromberg
Oppeln
do.
do. Magdeburg
Frankfurt a. O.
Neustadt a. R.
HSoya
Stolzenau do.
Hildesheim — Landkreis —
Uelzen
do.
Norden
Emden
Wittmund
Wittmund Hünfeld Melsungen
omberg
H Wolfhagen
Graudenzʒ
do.
Ruppin
Osthavelland
D —
emmin
Greifenhagen
Lauenburg
Franzburg Grimmen
Greifswald
Neutomischel
Wongrowitz
.
Rosenberg Ol⸗
Oppeln
do. Wanzleben
D.
—
Kloster Appingen
Kloster Uppingen desgl. Werdumer⸗
Meckllenhorst, Scharnhorst, Hachland Memsen
Schinna Stolzenau
sum
Ebstorf
Oldenstadt
Halbmond Lietherhof Pompdamm Schönort
Domanialplatz
.
Grashaus desgl.
desgl. Ennoswonne
desgl. Horstenau desgl. Kleehof
desgl. Lilienthal desgl.
Altendeich Fürsteneck Mittelhof mit Karthause Neuenstein Rangen
Weihershof
Lawken Schnittken, Klein⸗Schnittken Bischwalde
Rehden
Klewenau
Pachthof
* Dreetz
Fehrbellin Linum Höhenvorwerk Lebus Wiesenvorwerk Lebus Gnewkow Fiddichow
Wierzchutzin
Lassentin Gr. Zastrow
Neuendorf
Bollwitz
Seehausen, Karolinenhof Jaschine, Lorzendorf
Königlich Neudorf, Groschowitz
Königlich Sacrau Altona
Weiden 59 12 und 1
Weiden 61 6 und 55
38 5 Weide Us 16
58
306 156 290 100
12 000
19730
16779 18533
24299 13 700
8196
16511 3182 7873 5640
90
93
60 000
50 000
55 000
418 000
24 000
24000 19100 24000 12000
17000 20 000
16500
135 000
60 000
Domänen ⸗Vorwerke,
10974
10992
17396
11 665
41428
11491 17 426
9519 3 895
17 469
11052
18906
6928 89 386
72 000 70 000
65 000 100 000
10 000 145 000
90 000 54 000
130 000
180 000
S0 0090
90 000 60 000
90 000 108 000
80000 78 000
60 000
75 000
120 1 Mai 1876bis Johannis 1394
46 ooo petri 1876 bis
45 00011. März 1876 bis Joh. 1894
ö 000 pete rh bis
do.
do. do.
do. do.
do.
1. Mai 1876/94
do. do. 1. Mai
1885/94
1. Mai 1882/94
do. do.
do. do.
do. do.
do. Joh. 1894
do.
Joh. 1894 do.
Johannis 1878/95 do.
Johannis 1894/1912
do.
do. do.
do. do.
do.
1. Mai 18941912
do. do. do. 1. Mai 1894/1906
do. do.
do.
do.
do.
do.
do. Johannis 1894/1912
do.
do.
do.
do.
3 bis 4 km von der Eisenbahnstation Neustadt 4. R. Jährlich etwa 20 ha mit Zuckerrüben bestellt. Zuckerfabrik in Linden.
Etwa 5 km von der Eisenbahnstation Hoya. Jährlich etwa 6 ha mit Zuckerrüben bestellt. Zuckerfabrik in Linden.
Am linken Weserufer etwa 2km vom Flecken Stolzenau.
An der Weser im Flecken Stolzenau und zwar an der Chaussee von Stolzenau über Leese und Landesbergen nach Nienburg.
Station der Lehrte⸗ Hildesheimer Bahn. Zuckerrübenbau. Zucker⸗ fabriken in Harsum, Algermissen und Sehnde, nach letzteren beiden Drten BVahnwperbin dung,
Ganz in der Nähe des Bahnhofs Ebstorf (Station der Eisenbahn Uelzen Bremen). Etwa 15 ha mit Zuckerrüben bestellt. Zucker⸗ fabrik in Uelzen, der dem Bahnhof Ebstorf nächsten Bahnstation.
Etwa 2 km vom Bahnhof Ueljen (Knotenpunkt der Eisenbahnen Samburg — Hannover, Uelzen —tendal und Uelzen Bremen). Die Domänen⸗Grundstücke reichen bis unmittelbar an die Stadt Uelzen. Etwa 12,5 ha mit Zuckerrüben bestellt. Zuckerfabrik in Uelzen.
24 km von Cuxhaven, Endstation der Eisenbahn Harburg — Cuxhaven, und ca. 36 km von Geestemünde, Endstation der Eisenbahn Bremen — Geestemünde.
1ẽEm von der Landstraße Grimersum Norden und 3 km von der Bahnstation Norden.
2 km von der Landstraße Emden — Greetsiel, 3 km von Greetsiel und 16 km von der Bahnstation Loppersum.
Unmittelbar an der Landstraße Wittmund — Carolinensiel, 97 km von der Bahnstation Wittmund und 57 km von Harle, Bahn⸗ station auf oldenburgischem Gebiet.
1ẽkm von der Landstraße Wittmund — Carolinensiel, 137 kzm von Wittmund und 4 km von Harle.
Wie vorstehend.
2 km östlich von Ennoswonne (vorstehend unter Nr. 42) belegen.
27 km von der Landstraße Emden Wirdum, 35 km von Wirdum, 7 km von der Bahnstation Loppersum und 37 km von der Land⸗ straße Emden — Greetsiel.
23 km von der Landstraße Esens — Carolinensiel, 97 kim von der Bahnstation Esens. ( .
13 Km von Hünfeld, Station der Bebra⸗Frankfurter Eisenbahn.
3 km von Gensungen, Station der Main⸗Weser-Bahn. Zucker⸗ rübenbau für die Zuckerfabrik zu Wabern. .
22 Km von Homberg, Station der Leinefelde⸗Niederhone⸗Treysa'er Eisenbahn.
22 Em von Cassel.
Station der Fulda⸗Tanner⸗Eisenbahn. Brennerei⸗ und Müllerei⸗
Johannis 1895/1913 do.
do. do.
Johannis 18951901 Johannis 139511913
do. do. do.
do. do.
do. do.
do.
Betrieb in fiscalischen Gebäuden.
1
welche 1894 zur Ausbietung kommen.
4 km von der Stadt Rhein und 14 km von dem Bahnhof Stür— lack. Ziegelei und Dampfbrennerei in fiscalischen Gebäuden. ö
10 km von der Stadt Nikolaiken und 38 kim von dem Bahnhof Stürlack, durch Chausseen mit den genannten Orten verbunden. Dampfbrennerei in fiscalischem Gebäude. Zur Domäne gehört der 179 ha große Inulzer See.
4 km von Bahnstation Löbau, 15 kim von Dt. Eylau.
Bei der Stadt Rehden, an der Strasburg ⸗Graudenzer Chaussee, 20 km von Graudenz, 5 km vom Bahnhof Mellno. Zuckerfabrik in Mellno.
3 km von Rehden, 6 kim vom Bahnhof Mellno.
6 km von Neustadt a. D., Bahnhof der Berlin ⸗ Hamburger und der Neustadt⸗Meyenburg⸗Güstrower Eisenbahn. Brauerei und Brennerei in fiscalischen Gebäuden. — In den letzteren Jahren sind umfangreiche (Rimpau'sche) Moordammculturen auf der Domäne ausgeführt. .
Am Bahnhof Fehrbellin der Paulinenau— Neu⸗Ruppiner Eisenbahn. Brennerei in fiscalischen Gebäuden.
10 Rm vom Bahnhof Fehrbellin der Paulinenau — Neu⸗Ruppiner Eisenbahn und 18 km von der Kreisstadt Nauen, Bahnhof der Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn.
Unmittelbar an der Stadt Lebus, am linken Oderufer. Frankfurt-Küstriner Eisenbahn, an der Chaussee Frankfurt — Küstrin. Zuckerrübenbau. ö
Am rechten Oderufer gegenüber der Stadt Lebus. Zuckerfabrik Eigenthum des gegenwärtigen Pächters. Zuckerrübenbau.
Am Bahnhof Gnewkow der Berlin⸗Stralsunder Eisenbahn, von den Städten Treptow a. Toll., Demmin und Anklam 11, bezw. 18 und 34 km entfernt.
Bei der Stadt Fiddichow a. Oder, am Bahnhof Wilhelmsfelde⸗ Fiddichow der Küstrin⸗Stettiner Eisenbahn. ö. 38 km von dem Bahnhof Lauenburg (Pom), an der Chaussee Lauenburg — Neuendorf — Wierzchutzin — Neustäder Kreisgrenze,
6 km von der Ostsee. Wassermühle. 15 Km von Stralsund und Barth, 6 kin von dem Eisenbahnhalte⸗
punkt Kummerow. .
21 Km von Grimmen, 11 Em von Loitz, 13 km von Greifswald und 17 kin von dem Eisenbahn⸗Haltepunkt Kl.⸗Rakow.
18 km von Greifswald und 5 Rm von Gützkow und Jarmen.
12 Km von Reutomischel (Bahnhof). Brennerei in fiscalischen Ge⸗ bãuden.
57 km von der Kreisstadt Wongrowitz, Rogasen —Inowrazlaw. w .
3 km vom Bahnhof Klein⸗Lassowitz, 17 Km von Rosenberg O-S., 7 km von Kreujburg O. S. Auf dem Vorwerk Jaschine Spiritus⸗ brennerei in fiscalischen Gebäuden. In Kreuzburg O.⸗-S. befindet sich eine Zuckerfabrik. .
Neudorf 3 km, Groschowitz 6 km von Oppeln. In Groschowitz Güterbahnhof und Bahnaäbzweigung nach Groß-Strehlitz und Glei⸗ witz. Chaussee nach Oppeln und Groß⸗Strehlitz.
3, Ein von Oppeln an der Chaussee Sppeln —=Farlsruhe Q⸗S.
6 km von Egeln, Station der Eisenbahn Blumenberg — Staßfurt und 1 km von Wolmirsleben, Station der Eisenbahn Etgers⸗ leben Unseburg. — Chausseeverbindung von Bleckendorf über Wolmirsleben ac Atzendorf. Jährlich etwa 70 ha mit Zucker⸗
Station der
Station der Eisenbahn
Bleckendorf (9 Km), Egeln (6 km).
. 8. 9. 10.
befinden sich:
darunter Betrag des Ver⸗
mögens,
Jetziger
e, Haehhins
Namen Regierungs⸗ der
Bezirk. einzelnen
Vorwerke.
Acker
; inel. , Zinfen
von
en. Melio⸗ Spalte h rations. wiesen wwer= fkaypitalien. den mußte.
ha l . 16
welches bei
der letzten
Verpacht. nachge⸗
Bisherige Pachtperiode.
Künftige Wiesen
Pachtperiode.
Bemerkungen.
Magdeburg Neuhaldensleben Develgünne
do. do. Ummendorf
Holzzelle
Neubeesen
Merseburg 3 See⸗ reis
do. Saalkreis
Sittichenbach
Twielenflether Sand 6.
do. Querfurt
Schleswig Pinneberg
Blumenau,
Neustadt a. R. Eichriede
Hannover
do. Nienburg Liebenau
Springe,
Dahle
do. Springe
do. Sulingen
Göttingen — Landkreis —
do. Hildesheim — Landkreis — do. Northeim
Siedenburg
Hildesheim
Brunstein Herzogthum Duttenstedt Braunschweig, Amt Vechelde.
Emden Domanialplatz Greetsieler⸗ Schatthaus
Domanialplatz
Klein⸗Heikeland
Weener desgl.
Heinitzpolder J.
Wittmund desgl.
Königskron
do. desgl. Schönfeld do. desgl. Seeburg Emden desgl. Kloster⸗ Sielmönken do. desgl. Sielmönker Samm desgl. Tjücher⸗ Grashaus JI. do. des l. Tjücher⸗ Grashaus II. desgl. Vereinigung desgl. Wundel Burguffeln
Aurich
Norden
Wittmund Norden
Cassel
do. Melsungen
Hofgeismar
Elfershausen, Schnegelshof
do. Hanau Gronauerhof
o. Sofgeis me Lippoldsber d Hofgeis mar Lippoldsbe
do. Witzenhausen Witzenhausen
190 00 Johannis 1877/1895
66 22 056 Sõ 006 Johannis
1895/1913
200 000 do. do.
50 000 do. do. nicht fest⸗
gesetzt
140 000 Johannis do.
1877/95 30 000 Martini 1878 1. Mai bis 1. Mai 18951913 1895 175 0001. Mai 1877 bis Johannis 1895
90 . 2 69 000 do. do. Wiesen und Weiden)
10 11663
Johannis do. 1843/95
Johannis 18951913
180 000 do. do.
1795 25 300 do.
11410 ö do.
4842 8 ͤ do. 6674 g do.
liegt in 14173 do. Braun⸗ schweig, in
Preußen nicht
eingeschätzt. .
; 1330 1. Mai
1883/95
1. Mai 1895/1907
27 000 do. do. 25 000 ; do. 14900 ; do. 20 400 . do. 12200 . do. 23 000 ; do.
26 000 . do. 23 000 . do. 21 000 . do.
16400
18 000 . do. 120 000 Johannis Joha nis 1877/95 1895/1913
39 000 Petri 1877 bis do. Johannis l 89g5 60 00011. Mails77 bis Johannis 1895
72 000 do.
ol 000 Trinit. 1877bis Johannis 1895
5 Em von Eilsleben, Knotenpunkt der Eisenbahnlinien Magdeburg — Helmstedt· Braunschweig, Magdeburg Schöningen, Neuhaldens⸗ leben · Eilsleben und Eilsleben Blumenberg. Cwausseeverbindung, mit Seehausen (51/ km), Hakenstedt (4 Emm) Ind nach Draken“ stedt, Station der Eisenbahn Eilsleben — Magdeburg (6 is km). Jährlich etwa 140 ha mit Zuckerrüben bestellt. Zuckerfabriken in Eilsleben (5 km) und Seehausen (5isa Kimm).
216 km von Eilsleben. Chausseeverbindung nach 4 Seiten hin, insbesondere mit der nahen Eisenbahnstation Eilsleben. Zucker= fabriken: Ummendorf (dicht am Gehöfte) und Eilsleben (217 Em).
7 Em von Eisleben, Station der Halle-Casseler Eisenbahnstrecke.
9 km von Könnern, Station der Halle-Halberstädter Eisenbahn. Etwa 83 ha mit Zuckerrüben bestellt. Zuckerfabrik im Orte; diese sowie die Brennerei sind Eigenthum des jetzigen k ö
7,5 km von Eisleben, Station der Halle⸗ em er Eisenbahn.
Unterhalb Wedel, Endstation der Altona⸗Blankenese⸗Wedeler Bahn, an der Holsteinschen Küste, westwärts in der Elbe. 72 ha Weiden und 146 ha Bandweidenculturen.
Blumenau 4 km von der Stadt und 155 km von der Eisenbahn— station Wunstorf. Eichriede 06 kim von der Eisenbahnstation Wunstorf. Jährlich etwa 50 ha mit Zuckerrüben bestellt. Zucker⸗ fabrik in Gr. Munzel.
In dem 13 km von der Stadt und Eisenbahnstation Nienburg ent— fernten und mit derselben durch Chaussee verbundenen Flecken Liebenau.
In bezw. 3 kim von der Stadt Springe, Station der Hannover— Altenbekener Eisenbahn. Jährlich etwa 75 ha mit Zuckerrüben
bestellt. Zuckerfabrik in Bennigsen.
Im Flecken Siedenburg, 10 kin bom Flecken Sulingen und 18 km von der Stadt und Eisenbahnstation Nienburg.
10 km von Göttingen, je s km von den Bahnstationen Bovenden und Nörten. Wasser⸗ Mahl⸗, Oel- und Sägemühle. Zucker⸗
rübenbau. Zuckerfabriken in Nörten, Göttingen und Northeim.
3 En von Station Sehnde. Zuckerrübenbau. Zuckerfabriken in Sehnde und Algermissen. Kornwindmühle.
5 km von Bahnstation Northeim. Zuckerrübenbau. in Northeim und Nörten.
6 km von Bahnstation Peine.
Zuckerfabriken
Zuckerrübenbau. Zuckerfabrik in Peine.
Bei Greetsiel, 1H km von der Bahnstation Loppersum.“
3 km von der Landstraße Aurich Emden und ebensoweit von der Bahnstation Finkenburg. An der Landstraße Bitzum — Bunde, 6 kin von der Bahnstation Bunde.
Unweit der Landstraße Wittmund — Karolinensiel.
1 km von Karolinensiel, an der vorgedachten Landstraße.
2 km von der Landstraße Emden — Greetsiel, Hi / km von Hinter— straße, der nächsten Bahnstation.
Wie vorstehend.
An der Landstraße Norden — Loppersum Emden, 4 km von der Bahnstation Marienhafe.
Wie vorstehend.
1 /e km von der Landstraße Wittmund — Karolinensiel.
An der Landstraße Norden —Loppersum — Emden, 4 kin von der Bahn⸗ station Marienhafe.
14 kin von Cassel und 3 kin von Grebenstein, Station der Eisen⸗ bahn Bebra —Cassel — Schwerte. Zuckerrübenbau auf etwa 80 ha.
6 kim von Melsungen, Station der Bebra-Cassel⸗Schwerter Eisenbahn.
14 km von Hanau, 13 kim von Frankfurt a. M. und 3 km von Dortelweil, Station der Cassel-Frankfurter Eisenbahn. Etwa 17 ha mit Zuckerrüben bestellt.
An der Weser, 2 km von Bodenfelde, Station der Eisenbahn Ott⸗ bergen Nordhausen. 2 ha mit Zuckerrüben bestellt.
Station der Halle⸗Nordhausen⸗Casseler Eisenbahn. Zuckerrübenbau auf ca. S ha. Brennerei in fiscalischem Gebäude.
ruüben bestellt. Zuckerfabriken in Wolmirsleben (dicht am Gehöfte),
Parlamentarische Nachrichten. Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes,
betreffend die Abzahlungsgeschäfte, hat folgenden Wortlaut:
§ 1. Hat bei dem Verkauf einer dem Käufer übergebenen be⸗ weglichen Sache, deren Kaufpreis in Theilzahlungen berichtigt werden soll, der Verkäufer sich das Recht vorbehalten, wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen von dem Vertrage zurück— zutreten, so ist im Falle dieses Rücktritts der Käufer berechtigt, gegen Rückgabe der empfangenen Sache die Zurückgewährung der von ihm geleisteten Theilzahlungen zu fordern. Eine entgegenstehende Ver⸗ einbarung ist nichtig. Dem Vorbehalte des Rücktrittsrechts steht es
leich, wenn der Verkäufer wegen Nichterfüllung der dem Käufer ob—⸗ iegenden Verpflichtungen kraft Gesetzes die Auflösung des Vertrags verlangen kann. ; ⸗ .
§ 2. Der Verkäufer kann im Falle des 5 1 außer dem Ersatz für solche Beschädigungen der Sache, welche durch einen vom Käufer zu vertretenden Umstand verursacht sind, nur eine angemessene Ver—
ütung für die dem Käufer überlassene Nutzung der Sache verlangen.
9m. entgegenstehende Vereinbarung, sowie die vor Ausübung des Rücktritts rechts erfolgte vertragsmäßige Felt eng der Höhe der Ver⸗ gütung ist nichtig. Auf die Festsetzung der Höhe der Vergütung finden die Vorschriften des 5 260 Absatz 1 der Civilprozeßordnung ent⸗ sprechende Anwendung. ö . .
8z 3. Eine wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen verwirkte Vertragsstrafe kann, wenn sie unverhaäͤltniß⸗ mäßig hoch ist, auf Antrag des Käufers durch Urtheil auf den an— gemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Herabsetzung einer ent⸗ richteten Strafe t ausgeschlossen. Die Abrede, daß die Nichterfüllung der dem 5 obliegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der Rest⸗ schuld zur Folge haben solle, kann rechtsgültig nur für den Fall ge⸗ troffen werden, daß der Käufer mit mindestens zwei auf einander folgenden Theilzahlungen ganz oder theilweise im Verzug ist und der Betrag, mit dessen fehl er im Verzug ist, mindestens dem zehnten Theile des hee ne es gleichkommt.
§ 4. Hat der Verkäufer auf Grund des ihm vorbehaltenen Eigenthums die verkaufte Sache wieder an sich genommen, so gilt dies als Ausübung des Rücktrittsrechts im Sinne des §1.
§ 5. Auf Geschäfte, welche darauf abzielen, die Zwecke eines Abzahlungsgeschäfts (5 1) in einer anderen Rechtsform, insbesondere durch miethweise Ueberlassung der Sache zu erreichen, finden die Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, gleichviel ob dem Empfänger der Sache ein Recht, später deren Eigenthum zu erwerben, eingeräumt ist oder nicht.
§z 6. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung, wenn der Empfänger der Sache als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist.
8 7. Verträge, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden sind, unterliegen den Vorschriften desselben nicht.
Der gleichfalls beim Reichstage eingegangene Gesetz⸗ entwurf, betreffend Ergänzung der Bestimmungen über den Wucher, lautet: .
Artikel J.
In dem Strafgesetzbuch werden die SF 3022 und 3024 folgendermaßen abgeändert, und werden hinter dem § 3024 folgender Fz 302 und in dem § 367 hinter Nr. 15 folgende Nr. 16 eingestellt:
§ 3022. Wer unter Ausbeutung der Nothlage, des Leicht⸗ sinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen mit Hen auf ein Darlehen oder auf die Stundung einer Geldforderung oder auf ein anderes zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches denselben wirthschaft⸗ lichen Zwecken dienen soll, sich oder einem Dritten Vermögens⸗ vortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen gin, fuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falls die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen, wird wegen Wuchers mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
§S 302. Wer den Wucher (885 302 a bis 302) gewerbs⸗
oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten und zugleich mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu fünfzehntausend ö. bestraft. Auch ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen.
F 302 e. Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher mit Bezug auf ein Rechtsgeschäft anderer als der im 302a bezeichneten Art gewerbs oder gewohnheitsmäßig unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den Werth der Leistung dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falls die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen.
§ 367. 16) wer den über das Abhalten von öffentlichen Ver⸗ steigerungen und über das Verabfolgen geistiger Getränke vor und bei öffentlichen Versteigerungen erlassenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt.
Artikel II.
In dem Gesetz, betreffend den Wucher, vom 24. Mai 1880 (Reichs⸗Gesetzbl. S. ö, wird der Artikel 3 im ersten Absatz und im ersten Satz des zweiten Absatzes folgendermaßen abgeändert und wird folgender Artikel 4 eingestellt: . .
Artikel 3. Verträge, welche gegen die Vorschriften der S§ 302a, 3026, 302 e des Strafgesetzbuchs verstoßen, sind ungültig. Sämmt⸗ liche von dem Schuldner oder für ihn geleisteten Vermögens— vortheile (58 3022, 302) müssen zurückgewährt und vom Tage des Empfangs an verzinst werden.... ö
Artikel 4. Wer gewerbsmäßig Geld- oder Creditgeschäfte be⸗ treibt, hat demjenigen, mit welchem er hieraus in Geschäftsverbin⸗ dung steht, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten . Schluß desselben einen vollständigen Rechnungsauszug über die no schwebenden Geschäfte mitzutheilen. Wer es unterlaäßt, dieser Ver⸗ pflichtung nachzukommen, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Haft bestraft und verliert den Anspruch auf die Zinsen für das verflossene Jahr hinsichtlich der Geschäfte, welche in den Rechnungsauszug aufzunehmen waren.
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— —— — — — — — . 2 k 2 —
de / ..
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