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Deutscher Neichs
und
Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
8W., Wilhelmstraße Nr. 2.
Einzelne Uummern kosten 25 5.
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5. . ö . . 2. Insertions preis fur den Naum einer Pruthzeill 39 J. .
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32 Berlin
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Nrutschen Reichs Anzeigers und Königlich NRreußischen Ktantz · Anzeigers Berlin 8W., Wilhel mstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Senats-Präsidenten beim Reichsgericht Dr. jur. von Hahn zu Leinzig und dem Reichsgerichts⸗Rath Kirch⸗ hoff daselhst den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Obersten von Natzmer, Commandeur des Husaren⸗ Regiments Fürst Blücher von Wahlstatt Pommersches) Nr. H, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Regiexungs-Rath Heintze zu Aachen, dem Landrath des Kreises Hofgeismar Beckhaus und dein Rechnungs⸗Rath Weinert im Reichs-Marincamt den Rothen Adler Srden vierter Klasse,
dem General-⸗Major z. D. Freiherrn von Romberg, bisher Commandeur der 5. Infanterie-⸗Brigade, den König⸗ lichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern,
dem Reichsgerichts-Rath a. D. Iser zu Trier, bisher zu Leipzig, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,
dem Bürgermeister Lin demann zu Jauer den König⸗ lichen Kronen-Orden dritter Klasse,
dem Dr. phil, von der Marck zu Hamm i. W., dem Hof⸗Photographen Schaarwächter zu Berlin, dem Maurer⸗ meister Wilhelm Stück zu Cassel, dem Fabrikdirigenten Wilhelm Canneck zu Züllichau, dem Eisenbahn⸗Gepäck⸗ Expedienten 4. D. Ulbrich zu Breslau und dem Schornstein⸗ segermeister Conrad Williges zu Grebenstein im Kreise Hofgeismar den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
den Lehrern c. Kim pel zu Unterrieden im Kreise Witzen⸗ hausen und Bastian zu Koppenbrück im Kreise Ruppin, und dem emeritirten Lehrer von der Lieth zu Röbsdorf im Kreise Plön den Adler der Inhaber des Königlichen Hausz⸗ Ordens von Hohenzollern, .
dem bisherigen Gemeinde⸗Vorsteher, Bauergutsbesitzer Plessow zu Tietzow im Kreise Osthavelland, dem Gerichts⸗ vollzieher Peter zu Hannover, dem Landwirth Wilhelm Bangert zu Hohenkirchen im Kreise Hofgeismar, dem Straßen⸗ arbeiter Heinrich Pfleging zu Burguffeln, desselben Kreises, dem Eisenbahn-Weichensteller a. D. Koske zu Löcknitz im Kreise Randow, dem Gutsgärtner Meyer zu Herrens hoff im Kreise Gladbach, dem Kassenboten Hermann Böcker zu Wesel und dem Fabrikarbeiter Nicolaus Scherer zu Elber⸗ feld das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Second⸗Lieutenant Müller und dem Gefreiten Alverdes, beide im Infanterie⸗Regiment Nr. 128, dem Ge⸗ freiten Ia cob und dem Pionier Glied, beide vom Schlesischen Pionier-Bataillon Nr. tz, und dem Glasergesellen Georg Schnell zu Kolberg die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen. = —
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
der vierten Llasse des Königlich bayerischen
Verdienst-Ordens vom heiligen Michael:
dem Director des Militär-Brieftaubenwesens Lenzen
von der Fortification zu Köln; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich he ssischen Verdienst-Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen: dem Major Bernhard, Ala zuite des Magdeburgischen
Feld Artillerie⸗Regiments Nr. 4, Adjutanten der Inspection
der Feld⸗Artillerie; des Ehrenkreuzes des Großherzoglich mecklenburg— schwerinschen Greifen-Srdens:
dem Militär⸗Intendantur⸗Rath Biestert, Vorstand der Intendantur der 1I7. Division; sowie
des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes
vierter Klasse:
dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Inspector Lindemann bei
der Garnison-Verwaltung zu Rudolstadt.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Ernennung des Mitgliedes des Patentamts, Eisen⸗ bahn⸗-Directors Garbe auf weitere fünf Jahre zu erstrecken.
Bekanntmachung. ,,, des s Ta des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzetz vom 10. April 1853 (Reichs⸗Gesetzbi. S. Ig) ist . Krankenkassen:
I) der Schiffbauer⸗Kranken⸗ und Sterbekasse, genannt „Die brüderliche Einigkeit“, in Hamburg, . 2) der Krankenkasse Nr. 178, genannt „Hansa“, in
Hamburg,
3) der Bergedorfer „Kranken⸗ und Sterbekasse von 1869“,
4) der Krankenkasse. der Arbeitervereinigung von 186 (6. H.) in Hamburg,
5) der Kranken- und Sterbekasse des Vereins Gutenberg in Hamburg (6. H.),
6) der Kranken- und Sterbekasse „Die blühende Hoff⸗
nung“ (früher Kutscher-Verein) (E. H) in Hamburg die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen.
Berlin, den 31. Dezember 1892. Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Boetticher.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs Gesetzhl. S 379) ist der am J. Dezember 1897 als eingeschriebene Hilfskasse zugelassenen „Kranken- und Sterbekasse für Seidenweber und Winder der Gemeinden Hüls und Benrad, Bürgermeisterei Hüls“ die Bescheini⸗ gung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des g 5 des Gesetzes genügt.
Berlin, den 31. Dezember 1892.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Bekanntmachung.
in Charlottenburg im Hause 57 Postanstalt in
Postsendungen jeder Art — zerthangabe — stellungen auf
osgabe von Zeitungen Publikum
an den Wochentagen: von 8 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Nachmittags,
an den Sonn- und gesetzlichen Feierta gen, sowie am Geburtstage Seiner Majestät des Kaifers: von 8 bis 9 Uhr Vormittags und von 5 bis 7 Uhr Nachmittags.
Berlin E, den 30. Dezember 1892.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirector, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.
Bekanntmachung. Bei dem Kaiserlichen . 42 (Ritterstraße) tritt am 5. Januar eine öffentliche Fernsprechstelle in Wirksamkeit. Für die Benutzung dleser Stelle kommen die allgemein gültigen Bedingungen in Anwendung. Berlin (., den 31. Dezember 1892. Der Kaiserliche Ober Postdirector, Geheime Ober⸗Postrath. Gries bach.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bei der Provinzial⸗Steuer-Direction in Magdeburg angestellten Ober⸗ und Geheimen Regierungs Rath Jaehnigen zum Geheimen Finanz⸗Rath und Provinzlal-Stener— Director, und
den bei der Provinzial⸗Steuer-Direction in Köln ange⸗ stellten Regierungs⸗Rath Bartikows ki zum Ober⸗Regierungs⸗ Rath zu ernennen; ferner
dem Polizei⸗Secretär Hermann Elter in Breslau aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzlei⸗Rath, sowie -
dem Kreisphysikus Hr. Papendieck in Rastenburg, dem Kreisphysikus Dr. Freymuth in Danzig, den praktischen Aerzten Dr. Rosinski in Wronke und Hr. Sau erhering in Stettin, dem Kreisphysikus Dr. Probst in Gardelegen, den praktischen Aerzten Hr. Rühlmann in Bibra, Hr. Krüger in Hildesheim, Dr. Staats in Hameln und Dr. Stadtländer in Neustadt a. R., dem Kreisphysikus Dr. Bauer in Coesfeld, dem Kreisphysikus Pr. Schmitz in Malmedy, den praktischen Aerzten Dr. Jungbluth in Aachen, Lr. Kuhlmann und r. Wahl in Bonn den Charakter als
Finanz⸗Ministerium.
Dem Geheimen Finanz⸗Rath und Provinzial⸗Steuer⸗ Director Jaehnig en ist die Stelle des Provinzial⸗Steuer⸗ Directors für die Provinz Hannover in Hannover, und
dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Bartikowski ist die Stelle des Ober⸗Regierungs⸗Raihs bei der Provinzial Steuer- Direction in Magdeburg verliehen worden.
Der bisher bei der Provinzial-Steuer-Direction zu Stettin angestellte Regierungs⸗Rath Bonnenberg ist in die Stelle eines Mitgliedes und Stempelfiscals ber der Provinzial⸗ Steuer⸗Direction zu Berlin versetzt worden.
Dem Regierungs⸗Assessor Freiherrn von Seydlitz und Kurzbach in Magdeburg ist die Stelle eines Mitgliedes und Stempelfiscals bei der dortigen Provinzial⸗Steuer⸗Direction verliehen worden.
Der Provinzial⸗-Steuer⸗-Secretär von Kleist ist zum Ge⸗ heimen expedirenden Secretär und Calculator im Finanz⸗ Ministerium ernannt.
Kriegs⸗Ministerium.
der Intendantur VI. Armee⸗Corps ist zum Geheimen Registrator im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
In dem § 16 Punkt 1 der am 1. Januar 1893 zur Ein⸗ führung gelangenden neuen Verkehrsordnung ist, abweichend von den Bestimmungen des bisherigen Betriebs reglements, vor⸗ geschrieben, daß die Aufforderung zum Einsteigen in die Wagen durch Abrufen oder Abläuten in den Wartergumen oder durch ein aus zwei Schlägen der Stationsglocke bestehendes Signal zu erfolgen hat. Die Verwendung der Stationsglocke ist daher nicht mehr unter allen Umständen vorgeschrieben.
Aus dieser Veranlassung sind auch die früheren Bestim⸗ mungen über die Verwendung von Stationsglocken nicht wieder in die neue Signalordnung aufgenommen.
Wird unter diesen Umständen die Stationsglocke doch noch fernerhin benutzt, so darf dies nur e chchen. um das Zeichen
herigen Zeichen für das Annähern und für die Abfahrt eines Zuges fortfallen. . . . Den Königlichen Eisenbahn-Directionen überlasse ich es,
höfen nach dem 1. Januar 1893 die vorhandenen Stationsglocken im Sinne der neuen Verkehrsordnung noch benutzt werden sollen.
Ich halte es jedoch zur Vermeidung von Irrthümern bei den Reisenden für erforderlich, sowohl durch Aushang von ge⸗ eigneten Bekanntmachungen aüf den Ja) hen wie auch durch Hinweise in den öffenklichen Blättern auf den allgemeinem Fortfall der Zeichen mit der Stationsglocke bezw. u die be⸗ schränkte Benutzung der letzteren ganz besonders aufmerksam zu machen.
Berlin, den 29. Dezember 1892.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Thielen.
An die Königlichen Eisenbahn⸗Directionen.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2 Januar.
Gestern Morgen wohnten Beide Kai erlichen Majestäten dem Gottesdienst in der hiesigen Schloßkapelle bei. Alsdann nahmen Allerhöchstdieselben in einer Defilir⸗ Cour im Weißen Sagl die Gratulationen der Spitzen der Militär- und Civilbehörden entgegen. Seine . der Kaiser empfingen darauf die Botschafter und daran anschließend die commandirenden Generale. üm 12 Uhr wohnten Seine
und nahmen die Napporte der Leib Jiegimenter entgegen. Hierauf empfingen Allerhöchstdieselben den 1
des Sultans überbrachte.
Heute Vormittag nahmen Seine Majestät die Vorträge des Chefs des Geheimen Civilcabinets, des commandirenden Admirals, des Staattsecretärg des Reichs⸗Marineamts und des Chefs des Marinecabinets entgegen.
Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Der Militär-Intendantur-Registrator Sal zbrunn von
an, Einsteigen der Neisenden zu geben, während dle bis-
e erwägen und zu bestimmen, ob und auf welchen Bahn⸗
Majestät der Parole⸗Ausgabe im Lichthof des Zeughauses bei ö
aiserlich ottomanischen General Kamphvener Pascha, welcher den . * stͤten und Prinzen Söhnen Geschenke Seiner Majest at
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