Bestimmungsland
Bemerkungen.
2 — ö. z uyana. 3 Kongogebiet 15 Griechen ia nd a d. Griech Pof b. durch Oesterreich. Lloyd Großbritannien u. Irland ougkong üiber Bremen dir. tallen m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz.. 48 Kamerun 49) Kougostaat
J
über Belgien..
Dre
.
.
—
S
88
= 8
f. und Victoria. 52) Liberia 533) Luxemburg . 54) Madagaskar (Disgo⸗Suarez,
Majunga und Tamatave). .. 55) Malta über Italien 55) Marokko über Hamburg. .. 57) Martinique 553) Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 59 Mayotte
1
223
de
2 —
Ff. nahme und Eilbestellung zulässig.
DD
2 .
Montenegro . tze) Natal und Echowe (Zululand) 63) Neu⸗Caledonien 64) Neue Hebriden 65) Nen⸗Fundland 65) Niederland 67) Niederländisch⸗Indien
a. Hafenorte: Batabia, Padang, und Soerabaya b. Eisenbahnstationen
Do d &
2 ——
d
8
—
82
8
22
—
Nachnahme zulaͤssig.
—
8
w . 5
— —
änemark u. Schweden über Dänemark
über Hamburg
69) Nossi⸗Be Oesterreich⸗Ungarn 2) Oranje⸗Freistaat 723) Pondichery, Karikal, Mahé, Janaon 74) Portugal a. Festland J
— —
Chandernagor,
82
über Hamburg ober Frankreich⸗Spanien oder Frankreich ab Bordeaun
. deo — MOTO
Radeira über Hamburg direkt
1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ (Jlüir Stabt⸗Telegramme beträgt die Worttare 8 Pf, die Mindestgebühr Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz.
Vorbemerkungen. britannien und Irland 89 Pf., im übrigen Verkehr 5o Pf. ⸗ 30 Pf) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Aue lanbe mehrere Befhrb e gebrcuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei ben Telegraphenanstalten zu erfragen.
2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für ven Absatz werben nicht gezählt; Punkte, Kommas
und Bruchstriche, zur Bilbung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.
Für bringende Telegramme (D) (Drin
den übrigen Privattelegrammen haben, kommt vie drei
Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(M)“ angedeutet. 4 Für das vorauszubezahlende Antwort s⸗Telegramm (RP
end), b. s. solche, welche bei der Beftzrberung und Bestellung den Vorrang vor ache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen
(Antwort bezahlth wird vie Gebühr eines gewöhnlichen Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist (Rhhö) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl ie Vorausbezahlung varf bie Gebühr eines Telegramms selben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung
Telegramms von 10 Wörtern berechnet. ᷓ vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (EP 18 Wörter). B beliebiger Art von 80 Wörtern für den eines vorangegangenen Telegramms. ür die Vergleichung eines Telegramms (EC) (Vergleichung) ist e Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten. . . . . : . ) bie Empfangzanzeige (ek) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu beförbernden gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9). Für die Nachsen dung eines Telegramms (F8) (Machzusenben) — zuläfsig — wird vie volle Gebühr vom Empfänger eingezogen.
in Viertel ver Gebühr für vas gewöhnliche
innerhalb dez europäischen Vorschristen⸗Bereichs Das Nachsenden findet auch ohne besonberes Verlangen statt, sofern
Zu b. Nur nach Argostoli, Cala— mata, Catacolo, Gerigo, Corfu, . vräus (Athen), Santa kaura, Syra, Volo und Zante. Werthangabe unbegrenzt zulässig. f. Jedes in Griechenland einkommende ; , . unterliegt zu Lasten des d. Empfängers einer zur Zolltasse zu entrichtenden Erklärungsgebühr von II Frank 59 Es. 47) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 809 (0 45) Nur nach Bibundi, Kamerun, Victoria. Werthangabe zulässig bis S000 S, jedoch nur nach Kamerun
49) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 52) Nur nach bestimmten Orten. 53) Für den sog. Grenzverkehr bes. f Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗
56) Nur nach Casablancg, Maza⸗ gan, Mogador, Rabat, Saffi und Tanger. 61) Werthangabe bis 800 ½ zul. 66) Werthangabe bis 800 , Nachnahme u. ECilbestellunz zuläss. 67) Zu jedem Packet besondere Packetadresse.
68) Werthangabe unbegrenzt und
71) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme u. Eilbestellung zulässig. 72) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen. 73) Sämmtliche Packete müssen in Pondichery in Empfang genom— men werden.
74) Werthangabe zulässig bis 400 , jedoch nur über Hamburg.
76) Werthangabe bis 400 ½ und Nachnahme zulaͤssig.
77) Nur nach bestimmten Orten. In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa—
15 Zu a. Nur nach DT Vrten.
.
9) Sarawak (Borneo) 33 e Ste Marie de Madagaskar 82) Schweden 83) Schweiz 84) Senegal 85) Serbien. 9) Siam über Bremen... ,, 88] Spanien mit Balearen und ichen eln 89) Straits⸗Settlements
90
81
87
.
nama nicht mit einbegriffen.
Bestimmung land
6 L Zahl Sprache
D . Bemerkungen.
77
k
über Bremen direkt
„ Orte im Innern:
1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janing und süber Triest Jerusalem süber Varna Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich N) Tunis: n her Fiantrei;, b. über DOesterreich oder
Schweiz und Italien:
) Italienische Postanstalten Y) Tunesische Postanstalten. 98) Uruguay über Hamburg . 99) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden). .....
F. Telegramme.
derselben 40 Pf.
der neue Aufenthaltsort des Empfängers
K
K
d
z
Sůüdafrikanische Republik I . 9 Töogogebieeett? 93) Tonga⸗Inseln . mn 94) Tonkin 95) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 96) Türkei: a. Constantinopel über
Varna. über Triest
b. Hafenorte n) über Triest ...
über Varna...
27 3 J. 8) Nur nach Apia. Werthan gave 1 2 18. 15 bis 400 zulässig.
3— 2 2d. 87) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme zulässig.
320 2 d. 83) Werthangabe unbegrenzt, 675 2 d. e. o.. Nachnahme und Eilbestellung zu⸗ 4— 2 D. e. o. f. lässig.
280 3 . 6) Nur nach Bangkok. Eil⸗ 160 2 bestellung zulässig.
80 2 d. 0. f. . Postpackete nach den Balearen 2 3 f. und den Canarischen Inseln werden 140 2 d. nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ öbs 3 D. eo. f fördert, von wo aug die Benach⸗ 4 — 2 D. e. o. f. richtigung der Empfänger behufs Abnahme der Sendungen erfolgt. 140 4 f . 30) Die Taxen beziehen sich nur
ö auf die Beförderung bis Capstadt.
3800 2 d. e. o.. Die Kosten für die Weiterbeförd.
ö von da bis z. Bestimmungsorte wer⸗
6 2 d. e. o.. den vom Empfänger eingezogen.
520 3 f. 92) Nur , , zo u. Lome.
ü,, 93) Nur nach Tongatabu. Werth⸗ angabe bis 400 (M zulässig. , Ic) Adressat hat die Sendungen 1— 3 f. am Hafenort Hasphong abzunehmen.
3 vo) Werthangabe (nur über
1600 3 18, 25 Itallen) bis 806 M und Nach.
2 — 4 18. 3f. nahme zulässig.
96 Wegen der Postpackete nach 220 2 f. Drten m. Bulgarischen Postanstalten 2 2 J. in Sst⸗Rumelien f. unter Nr. 19. 2— 2 f a, hu. e bei der Leitung über Triest 240 2 f. Werthangabe unbegrenzt zulässig.
U C2. Postpackete nach Janina wer⸗ 2 2 f. den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ 220 2 f. ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ 2 2 f. nahme zu erfolgen hat.
240 2 f 1) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea,. Cavala, Darda. nellen, Dede -⸗Agatsch, Durazzo,
2 3 f. Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keraf— sunde, Lagos, Leros, Mitiline, 180 3 f. Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa— lonich, Samsun, San Giovanni
di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio
160 2 18. 1f. Chios), Smyrna, Trapezunt,
2 — 2 18., 1f. Valona, Vathi.
97) bi. Italienische Postanstalten:
380 3 d. La Goulette (la Goletta), Sousse
Susa) u. Tunis. Werthangabe bis S00 M und Nachnahme zulässig. 2 d. o.
unzweifelhaft bekannt ist, und sich am ursprüngsichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten der Reichs⸗Telegraphenzerwaltung bz. der Staat s⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württenbergs be sinden.
s) Offen zu bestellende Telegramme (RO) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (UF) sind nach den mit (Ro) bz.
(MF) bezeichneten Ländern zulässig.
6) Im Verkehr innerhalb Deneschlandz kann die Vergütung für Weiterbeförde rung durch Eilboten (X, (Eilbote
bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit A0 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; sindet bie Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auskande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (P) bringt in diesem Falle die Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (Ok) ist daher nicht erforderlich.
10) Die Zeichen (D) (F) (LC) u. s. w. (vgl. 8— 8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗
zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung ommen, so müssen die gleich⸗ dedeutenden Ausdrücke in franzößischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche Sprache gebräuchlich ist.
1 Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil
Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Ameri ta sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.
12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wirb gegen gahlung von 20 Pf. er theilt. ö 4 18) Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbestellter oder Lanvbriefträger zur Beförderung an das
Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 19 Pf. zur Erhebung.
A. Die Wortlange ist festgesetzt auf g. Tie Wortlänge ist etz ett auf. Wort. 15 Buchstaben oder h Ziffern im Verkehr mit: 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: taxe
B. Die, Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
Denutschland (D) (RO) (MP)
k
Afrika, Westküste (westlicher Weg) (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP) ausge⸗ nommen Canarische Inseln u. Senegal:
Bissao und Bolama—— Canarische Inseln (via Cadix) Gabon (Gaboon) Grand Bassam
Notonou (Porto nopo)
Dentsch⸗Ostafrika
Mossamedes San Thome . Senegal (via Teneriffa) . Länder . unter B. Afrika. Algerien und Tunis (D) (RO) MP) .. , d ko gi) Bosnien⸗Herzogewina (D) (RG) Gb) st⸗-Rumelien (D)(RO) QM)
KJ Zanzibar u. Mombassa. J
Addah, Appam, Cape⸗Coast⸗Castle, Chama,
Bulgarien n. Danemark (D) (RO) GMP) Frankreich (D) (RG) MBE) Gibraltar . Griechenland (D) (Ro) (ME) Großbritannien und Irland talien (D) (RO) (MP) 1. (D) (MP) Marokko: Tanger (D) (RO) Moutenegro ꝛ Niederland (b) (Ro) (MRP) ormegen (i) (RO) MFP) Desterreich⸗Ungarn (D) (RO) MP) ... Portugal () (Ro) (MP) Numänien (l) (KG) (ME) . Nuß land ()) (M FE) europãisches u. kaukasisches weden (D) (RO) (MP) weiz (ko (MFP) Serbien (l)) . Spanien und die spanischen Besitzungen an der nordafrikanis Küste (D) (Ro) zipolis (6) (RG) ir'j;; . Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien (s. Bulgarien) (b) (Ro) (MEP)
K
K Sierra Leone übrige Länder s. u. A. Afrika.
Annam, ausgenommen die unter Cochinchina gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein) (Ro) MPE
1 2
.
w
11 .
J . . 34 olivien (via Galveston) (Ro) 3535 , , nin Brasilien (via St. 2 oder Teneriffa) Naveira (17) (K0 MP) 6 Mur): *) . Pernambuco (Mecife7xr 555 übrige Anstalten allen Anstalter BGrasisiens via Gal⸗ veston 6; 35 M Cayp⸗Verdische Inseln (HDM) (KR) M)
k
, e
2 . 2
J
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
MFE) ausgen. engl Kol. : licher oder westlicher
Chile (via G da Amur) (Eo) M6. . 494. Dengkeng, Amor, Foochow, Guteñaff, Nicaragna (EO): San Juan del Sur. * ö 1 9. 1 2 f 9 *
übrige Anstalten ;
Druid Ker Nor reutschen Lucht ructerel ur
d e
a 3
Betschuanaland: Anstalten d r isn on rmỹ Canton, Fumen, Shameen, Sharppeat, J 910 Whampoo, Wusung und Macao .... übrige Anst. in Natal u. Betschuanaland, , alte,, JJ ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griqua⸗ Gochinchina u. den annamitischen Anstalten land) Oranje⸗Freistaat u. Süd⸗Afrik. Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗ Republik (Transvaal) (östlicher oder Trang (via Bushire, Moulmein) (RO) 1 , (östlicher Weg) (0) Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗
(MF), ausgenommen englische Kolonien: JJ i J 36 rige nnen
d, 7385 Corea: (D via Amur) lin nd Bin 810
/ 835 Genzan (via Amur, Tsu⸗ssima) J 369 Chemulpo (via Shanghai, chinesische Land⸗ 65 w 9 Echow (via Shanghai, chinesische Land⸗ 1 66 en), ̃ 1. de Ea am Pingyang (via Shanghai, chinesische Land⸗ Elmina, Pram⸗Pram, Quittah, Salt⸗ ;/, ö PDoend und Winnebahh ...... 813 Costa Rica (R J BVathurst (Senegambiennd . Ecuador (via Galveston) (Ro) Benny u. Braß Nigerdeltac⸗ 22 Egyyten: (via Triest) (EG) I Alexandrien .. enk fte 3822 (MP) J. Region ale nr slen sd k Suafim, via Kabel Suez⸗Suakim Guatemala und Honduras (RO) . Guyana, Britisch⸗ (via Key West, w ö J Guyana, Franz⸗ (via Key West, Hasti) JJ 1
St. Vincent, Insel 270 San Thiago, Insel 36 n;, 6 35
Verlag der Köäniglichen Expedition des Deutschen Reiche. und Kel Preus. Staate Aneigers (Scho)
s. übrige Anstalten 22 ö 632 Guyana, Niederlandisch⸗ (via Key West)
Monterey,
,, . J i Süd⸗Australien MFP) u. W Hi stralien 4 , e,. 2 . 2. ndien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch⸗ , 390 n. ,, g . ; ö 1 , 505 366 3. 6 5 ,, 559 de K d, . . Isthmus von Panama (EG) w 31 nan I), (ke,
Malacca, Halbinsel (via Bus (Ro) (MFE):
.
Malacca, britisch Perok J Jelebu, Selangor und Sungei Ujong Mexico KO): Chihuahua City. Guaymas, Hermosille, Matamoros in Tamaulixas, * —— ö =. * 7 — Sabinas, Saltillo, Sau . Mexico City, Tamrico u. Veracruz Citi übrige Anstalten
(Ro) (MEP): Soul (Kjöng) (vin Amur, Tsu⸗ssima oder Amur, chines. Landlinien) Fusan (via Amur, Tsu⸗ssima)
ire, Penang)
ae, Aastalt, Berlin S., Wilhelmstraße Nr. 32
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗· 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: ware Niederl. Indien (via Bushire, Penang) ,, 615 , 665 Paraguay (via St. Vincent oder Teneriffa P , Gen , n;, 6 35 Penang (vin Bushire) (Ro) (ME) .... 510 Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf 125 Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO) ,, 245 en b 3 65 Pern (via Galveston) (RO) . . .. ..... 636 Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (RO): R ö 8 85 Rußland, asiatisches (D) (MF): J. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk 140 II. Region, östlich von demselben ..... 235 k 165 Salvador (RO): Libertad... ...... 410 k 435 Siam (via Bushire, Moulmein) (RO). .. 460 Singapore (via Bushire, Penang) (RO) (Mb) 595 Tonkin (vin Bushire, Moulmein) (Ro (MBE) 615 Uruguay (via St. Vincent oder Teneriffa e an nö), 635 Venezuela (via Haftij (RO) .. ...... 1120
Bahama⸗Ins.: New⸗Providence ..... 255 Hermuhn e ele, 420 die übrigen Drte 146öPf. bis 185 Westindien (RO): Antigua... ..... 1010 ann,, 1929 Cuba, und zwar: Havana... 275 Cienfuegos... 365
Santiago de Cuba... 490
übrige Anstalten .... 295
ö, ö 249 Dominica (kleine Antillen⸗Inse)) .... 940 I 1020 a 925. Hasti⸗San Domingo: Mole St. Nicolas 7 5 Gap Haltien und Port au Prince. 8 5 Puerto Plata und übrige Anstalten 915 . 6 — I,,, 960 k 925 w 925 St. Christoph (St. Kitt)... 1010 ,, 960 ö 940 , 935 St. Vincent (Westind ien 980 hn, nn,, 1075
Königlich Preußischer
Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an; für CKerlin außer den Post-Anstalten auch dir Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne uummern kosten 2z25 5.
K
X ⸗
Berlin, Dienstag, den 3. Januar, Ahends.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
Staats⸗Anzeiger.
Insertionzpreis für den Naum einer gruheile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Exyedition
des Neutschen Reichs- Anzeigen und Königlich Rreußischen Staatz Anz iger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: gerichtsRath Bösser zu Hanau den Rothen ritter Klasse mit der Schleife, jor Lange im Infanterie⸗Regiment Nr. 1537 Krone zum Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Capitän-Lieutenant Hartmann, Commandanten dem außerordentlichen Professor in r Universität zu Breslau Dr. Auer⸗ und dem Professor und Oberlehrer a. D. Hr. zu Steglitz bei Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem städti den Königliche
zu Berlin“ die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den An— forderungen des 8 75 des Gesetzes genügt. Berlin, den 31. Dezember 1893. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
genossen dem Land Adler⸗Orden d
die Königliche
S. M. Kreuzers Möwe“, der medizinischen Facultät de
schen Polizei⸗Commissar Kgiser zu Ruhrort h )
1 Kronen-Orden vierter Klasse,
den Lehrern Daniel zu Friedrichsfe und Theuerkauf zu Tottleben Adler der
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät
der Akademie zu Münster i. W. ꝛ Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie den Kreissecretären Holste in Osterode a. H.,
in Elbing, Bork in Osterode, Ostpreußen, Halle i. W, Bürger in Königsberg, Laf Wudicke in Putzig, Port in Göchst, Sch wid op si
lde im Kreise Saatzig im Kreise Langensalza den
. ker , ö. * . M * L d Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohen— rä cbter, Langen den
Worzews ki Klostermann in fter in Kosel, Allner in Kölleda, in Rastenburg, Reimann Schimmelpfennig in Heddesdorf den Charakte Rath zu verleihen; ferner
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu den Stadtrath und Kämmerer Zweiten Bürgermeister slau für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf
dem Gerichtsdiener Wilting hoff bei der Ober-Staats— zu Hamm das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, zu Gondenbrett im Kreise der Provinzial-Correctionz⸗ ttin und dem Fabrikarbeiter zu Celle das Allgemeine Ehren⸗
anwaltschaft — Zzemeinde⸗Vorsteher Haas Prüm, dem Aufseher Reinke bei und Landarmen-Anstalt zu Neuste Gottlieb Brüggemann zeichen, sowie
dem Fußgendarmen Grüttner von der Gendarmerie—⸗ Brigade in Elfaß Lothringen und dem Gefreiten Schwidder die Rettungs⸗Medaille am
als Kanzlei⸗
Breslau getroffenen Wahl Maxᷣ von )s der Stadt Bre Jahren, und
folge der von der Stadtverordneten⸗ Wermels kirch
vom Pionier⸗Bataillon selst ein daselbst als
Bande zu verleihen.
Versammlung zu en getroffenen Wahl den Kaufmann und Fabrlk— besitzer Hermann Schöpp daselbst als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Wermelskirchen für die gesetzliche Amt dauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dischen Capitän von Wen nerberg, oheit des Kronprinzen von Rothen Adler⸗Orden dritter
. dem Königlich schwe Adjutanten Seiner Kör Schweden und Norwegen, den
dem Ober⸗Mundschenk Regentin der Niederlande Baron van Harde en Bergambacht de
der Königin⸗ nbroek van n Königlichen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Pfarrer Schneiber in Buchenau, Dekanat Bieden— kopf, im Consistorialbezirk Wiesbaden, Dekanats zu ernennen.
s Heeraartsberg . den. Kronen⸗Orden erster Klasse, sowie zum Dekan dieses Arendrup, Johann zu Schleswig⸗ Königlichen
een ! Hauptmann Adjutanten Seiner Hoheit des Prinzen Dolstein⸗Sonderhurg⸗Glücksburg, den
Orden dritter Klasse zu verleihen. Des Königs, Majestät haben Alle
den Provinzial-Landtgg der Provinz Sy 5. März 1893 nach der Stadt Breslau zu berufen.
rꝗgnädigst, geruht: z Schlesien zum
Seine Majestät der König -haben Allergnädigst geruht:
dem Oberst Lieutenant von Villaume, 4 ja Suite des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und Abtheilungs⸗Chef im binet, die Erlauhniß zur Anlegung des ihm ver⸗ liehenen Conithurkreuzes des Königlich bayerischen Militär— Verdienst⸗Ordens zu ertheilen.
Auf Ihren Bericht vom 14. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß die dem Chausseegeld Tarif vom 29. Februar 1816 (Gesetz⸗Samml. wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf folgende im zirks Arnsberg, belegene Chausseen: 1) von über Hultrop und grenze bei Lippborg, 2) vom Ende der nach Welver und Necklingsen 3) von Kirch⸗Welver über 4) von der Münster⸗Arnsberger e bei Budberg bis zur Dortmund⸗Paderborner ze in Büderich, 5) von der Münst Provinzialstraße bei Wickede über Waltringen nach Oberense zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.
Neues Palais, den 19. Dezember 1892.
Wilhelm R. Thielen.
Militärca angehängten Bestimmungen Soest, Regierungsbe der Provinzialstraße Veintrop bis Straße von Hamm⸗Soester Wege bei Nateln, Dorf⸗Welver nach Dinker, Provinzialstra Provinzialstra
in Oestinghausen zur Kreis
Deuntsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Botschafts⸗Kanzlisten bei der Botschaft in Wien, Ge⸗ Pieszezek den Charakter als
er⸗Arns berger und Bremen heimen expedirenden Secretãär Hofrath zu verleihen.
Auf Grund des 2 des Regulativs vom 1. April 1892 eich S. 166) ist vom Reichs⸗ Schippel der Abgeordnete zum Mitgliede der Commission für Arbeiter— lt worden.
Berlin, den 51. Dezember 1892.
Reichskanzler.
Vertretung:
Boetticher.
. J Minister der öffentli Arbeite (Ceniral Blait für das Deutjsche An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
tage an Stelle des Abgeordneten Malken bu
90 ĩ Ministerium für Landwirthschaft, Domänen statistik gewä
und Forsten.
Hauptdirectoriums des landwirthschaftlichen ür die Mark Brandenburg und die Nieder⸗ mit diesseitiger Genehmigung zu t zur Ausbildung von Lehrschmiede⸗ 1. Mai d. J. eröffnet worden. Zweck, Hufschmieden Gelegenheit zu von Hufbeschlag⸗-Lehrschmieden auszu⸗
Seitens des Provinzialvereins
Charlottenburg ein Inftitu meistern errichtet Diese Anstalt hat den
Bekanntmachung. geben, sich als Leiter Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Han⸗ b
nover ist am 1. d. M. die Haltestelle Grifte auch für den ndem ich eine be
glaubigte Abschrift der meinerseits ge⸗
lichen Provinzialvereins entsprechend,
kostenfrei aufgenommen werden, Berlin, den 23. Dezember 1892.
von Heyden.
*
Vorschriften für dig Ausbildung von Hufbeschl dem „Institut zur Ausbildung von ?
81.
von Lehrschmieden zu wirken. 52
Der Unterricht ist unentgeltlich. 5§3.
§ 4 Die Theilnehmer erhalten von dem V
heiten und Krankheiten der Gliedmaßen, fem
der Gliedmaßen, soweit sich diese
55. Vier Wochen nach Beginn des Curfne äußern. Wo die Aussicht auf eine entsprechende handen ist, oder aug anderen Gründen die? lassen. Dem letzteren steht das Recht mn,
§ 6.
missars vor einer von dem Hauptdirectoriun
lqusitz einzusetzenden Commission eine Prufung
mission zu beanstanden.
53 Die Prüfungsgebühr beträgt 20 §8.
zugetheilt worden.
nehmigten Vorschriften meistern (s. unte ersuche ich Euer Herbeiführung eine dachten Unternehmen im
Zweck desselben nach Mögli zu lassen, insbesondere auch, werth erachtet werden sollte, das Institut hinzuwe empfehlen, Bekanntmachungen, Unterrichtscurse angezeigt
für die, Ausbilbung von Lehrschmiebe— zur gefälligen Kenntnißnahme beifüge, ochwohigeboren ergebenst, im Interesse der r Verbesserung des Hufbe
Güterverkehr eröffnet worden. Berlin, den 2. . . .
Der Prä es Reichs⸗Eisenbahnamts. Der Präsident e. s h fiene dene g,
den gemeinnützigen
keit Unterstützung zu theil werden
wenn dies dortseits für wünschens⸗
eiligten Kreise in geeigneter
Jedenfalls möchte ich
Bekanntmachung.
sz 75a des Krankenversicherungsgesetzes es vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Dezember 1892 als eingeschriebene Hilfskasse ferner zugelassenen „Centralen Kranken- und
Auf Grund des Weise au n der Fassung des Gese Gesetzbl. S. 37 9) ist der am 2 lasse Eröffnung
Aichtamtliches.
d *
Sterbetgsse der Kutscher und verwandten Berufs- dorthin gerichteten Anträgen des genannten landwirthschaft⸗
893.
Amtsblätter, bezw. die amtlichen Localblätter,
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
An sämmtliche Königliche Regierungs-Präsidenten.
ag⸗Lehrm eistern ehrschmiede mei zu Charlottenburg“
Der Anstalt fällt die Aufgabe zu, Hufschmiede bildung soweit zu fördern, daß diefelben befãhigt sind,
Der Cursus dauert Monate und beginnt, wenn die erforderliche Zahl von Anmeldungen zu demselben eingelaufen ist.
Es werden nur Schmiede zugelassen, welche die Schmiedemeister, sowie die durch das Gejetz vom
angeordnete Prüfung, die letztere mindestens mit dem Prãdicat bestanden haben, im stande sind, richtig zu schreiben Gedanken in klaren Worten Ausdruck zu geben.
15. Jimi 183531
orstande der vehrichmic de besonderen Unterricht, namentlich über: Einrichtung des Hufes uad Bau, Stellungen und Bewegungen der Gliedmaßen und Entwickelung des Hufbeschlags somie über Hufpflege. Hufkrant
die Entstehung oder Heilung derfelben cinen Ginfluß ausübt. Dieselben erhalten jerner Unterricht in der Anfertigmng ven Zeichnungen normaler und kranker Hufe Und eben folcher Stellungen
Borfstetzer fich
r Vbennek mer ;
über die Befähigung und sonstigen Eigenschaften der
en eines Theil
e alsbald zu ent
nehmers angezweifelt werden muß ist der Terre der im F 6 genannten Prüfungscommifnen Besch
Nach Ablauf des Cursus sindet unter dem Verfü— Minister für Landwirthschaft, Domänen und Ferckten ?
lichen Provinzialvereins für die Mark Brandenburg
alle Gegenstände des praktischen und theoretischen N streckt. Auch hat der zu Prüfende einen oder mehrer S unterrichten und mit demselben eine Prüfung anzustelle⸗ Der von dem Minister ernannte Vorsißzende der wennn commission hat das Recht, gegebenen Falls das Urteil di
Von dem Ergebniß der Prüfung ist dem wirthschaft, Domänen und Forsten unter Beifũgung der ertheilten Zeugnisse behufs entsprechender Benachri ht; zuständigen Königlichen Regierungsbehörden Mittheilung
Ministerium der öffentlichen Ardeiten
Der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsinspector in Berlin, ist der Kaiserlichen Botschaft in
Löhne, des St. Peters dar
Ministerjium der geistlichen, Unterrichts and Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der mit der commissarischen Verwaltung der Wundarztstelle des Kreises Bomst beauftragte praktische en Dr. Ascher in Bomst ist definiti
. v zum Kreis Wundarzt dieß ed Kreises ernannt worden.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, Januar.
Gestern Abend um 6 Uhr fand bei Ihren Kaner lichen Majestäten im Elisabethfaal Schlosses eine größere Tafel siatt, direnden Generale, die Commandenre mit Einladungen beehrt waren.
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