wickelung in ein gerichtliches Verfahren irgend welcher Art dadurch zu ö ö insbesondere nicht gezwungen würden, Personen nam u machen. .
Um 2 gegenüber die Richtigkeit ihrer Mittheilungen“ . zu machen, gewährte Herr Lunge mir Einsicht in einen eigenhändigen Brief des Besitzers der Quittungen, bei dessen Unterschrift der Hauptname weggeschnitten und nur das Adelsprädicat „von“ . geblieben war. Der Brief ist aus Berlin adressirt, im vorigen Monat geschrieben, und ist die Handschrift offenbar etwas verstellt. Der Brief enthält die Versicherung auf Ehrenwort“, daß die Quittungen echt seien, und die weitere Bemerkung, daß wahrscheinlich viele der Quirtungs⸗Aussteller die trübe Quelle nicht gekannt hätten, aus welcher das ihnen zugekommene Geld geflossen. .
Herr Miller erklärte sich mir gegenüber bereit, die Verbrennung des die Quittungen enthaltenden versiegelten Couperte in Gegenwart eines von mir abzuerdnenden Beamten vorzunehmen. Ich lehnte dies jedoch um deswillen ab, weil er es verweigerte, dem betreffenden Beamten einen Einblick in den Inhalt des Couverts zu gewähren; er wolle nicht, fügte er dabei hinzu, zum Verräther werden. Ueber haupt waren alle meine Versuche, von Miller oder Lunge An⸗ deutungen über den Eigenthümer der Quittungen oder über die Personen der Aussteller zu erlangen, vergeblich.
Schließlich verfehle ich nicht, eine vor etwa acht Tagen eingegangene anonyme Zuschrift eines „Reichstreuenꝰ aus Zürich gehorsamst zu
überreichen. ö (gez) O. v. Bü low. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi.
Anl. 1 zum Bericht aus Bern, vom 6. April 1892. Verhandelt Bern, den 6. April 1892.
Vor dem Unterzeichneten erschien heute Herr Edmund Miller, vormals Königlich württembergischer Hauptmann, zur Zeit wohnhaft in Zürich, Sonnenquai Nr. 16, und erklärte Folgendes: .
Im August vorigen Jahres wurde mir von einer in hoher Stellung befindlichen Persönlichkeit, die ich wegen gegebenen Ehren⸗ worts nicht nennen kann, das Anerbieten gemacht, auf Grund von hundert unverbrannten Belägen zum Welfenfonds eine Broschüre zu verfassen und mit meinem Namen zu decken. Als einziges und allein maßgebendes Motiv wurde mir die Absicht der Be— seitigung des in der Beschlagnahme liegenden Unrechts versichert, gleichzeitig wurden mir die fraglichen Beläge ausgehändigt. Ich kann nur annehmen, daß der Betreffende sich meiner Person und meines Namens bedienen wollte, weil er davon ausging, ich würde als Offizier, dem Unrecht geschehen und dessen Schriften eine große Verbreitung gefunden haben, um mich zu rächen, die Hand zu einer derartigen Publikation mit Vergnügen bieten. Ich habe aber, als— rald erklärt, daß ich mit einer derartigen. Machination nichts zu schaffen haben wolle, denn wenn ich, auch von der Echtheit der Beläge fest überzeugt bin, so können dieselben doch nur auf ungesetzmäßigem 2 in die Hände des gegenwärtigen Be⸗ sizers gelangt sein. Abgesehen von der Echtheit aber würde die Publikation mit Rücksicht auf andere durch die Correspondenz mir bekannte Umstände einen Skandal der gemeinsten Sorte mit un— berechenbaren Folgen bedeuten. Ich habe diese Auffassung schon vor Monaten schriftlich niedergelegt, heute ist; der Grund der Publikation durch das Abkommen zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und dem Herzog von Cumberland aus der Welt geschafft. Wie ich von Haus aus entschlossen war, niemals die Hand zu einer derartigen Publikation zu bieten, so bin ich heute ent⸗ schlossen, auf jede He rr hin und mit allen mir zu Gebote stehenden Kräften die Publikation zu hintertreiben. h Pflichtenkonflikt gegen mein Vaterland und gegenüber mir anver⸗ trautem fremdem Gute. Ich glaube vor Gott und meinem Gewissen verantworten zu können, die Pflicht gegen mein Vaterland um so mehr höher stellen zu müssen, als die Beläge selbst ja nur auf un— rechtmäßigem Wege in die Hände des gegenwärtigen Besitzers gelangt sein können. Ich habe daher trotz verschiedenartiger Bedrohung die Rerguẽ gabe bis zur Stunde verweigert. Ich kann jedoch erst dann zur Ruhe kommen, wenn die Beläge nicht mehr in meinen Dänden sind. Liefere ich sie Dritten aus, so müßte ich mich selbst als Ver⸗ räther betrachten. Ich kann sie daher nur in Gegenwart eines Zeugen vernichten. Da ich mit Rücksicht auf die Stellung der betheiligten Person unter Umständen alles von ihrer Rache zu fürchten babe, habe ich mich, im Ausland allein stehend und da eine Entscheidung drängt, vertrauensvoll an den Kagiserlichen Herrn Gesandten gewendet. Seine Excellenz traten meiner Auffassung bei und hoffe ich, dadurch meinem Vaterlande einen Dienst geleistet zu haben. Ich bin bereit das Vor⸗ stehende zu beeidigen. 3. .
Noch bemerke ich, daß die Broschüre Coulissen des Welfenfonds“, welcher die facsimilirten Quittungen als Beläge angefügt werden sollten, meines Wissens zur Publikation reif ist und nur auf die Aus⸗ antwortung der Beläge meinerseits wartet. Ich kenne den Inhalt der Broschüre nicht, aber sie sttzt sich, wie mir mitgetheilt wurde, auf die Beläge selbst. . .
5. 9. U. (gez) Edmund Miller, Hauptmann z. D. 0. (gez.) Bülow.
** r (gez.) Jordan.
Anl. 2 zum Bericht aus Bern, vom 6. April 1892. Tit. Gesandtschaft! V
Lassen Sie sich nicht durch beiliegenden Ausschnitt duxiren zer Verfasser der Welfenbroschüre ist der Derr Lunge. Derselbe ist zugleich Berichterstatter der Neuen Freien Presse'. Die Facsimile hat der⸗ selbe gar nicht. Die Broschüre ist der reine Schwindel, bestebend aus zusammengesetzten Zeitungsartikeln. .
Die Broschüre selber erscheint in 8 bis 14 Tagen.
Mit Hochachtung Ein Reichs treuer.
1892, Nachm. . Bern, den 10. April 13892.
Eingegangen 3. April VB. M. . . Nr. 8. Bern, den 10. April 1892.
Im Anschluß an meinen Bericht vom 5. d. M., betreffend d Welfenfonds ⸗Broschũre, erlaube ich mir dasjenige zu berichten, was sich inzwischen zugetragen hat. ö. .
Bei meiner Ünterredung mit den Herren Miller und Lunge hatte ich mich von dem Gesichtévunkte leiten lafsen, daß es ver allem darauf ankomme, mit thunlichster Sicherheit festzustellen, ob die in Frage stehenden Quittungen wirklich echt sind. . ;
Unter diesem Gesichtspunkte glaubte ich das bedingte Anerbieten des Herrn Lunge, mir die Photographie einer besonders gravirenden Quittung, nach Herausschneidung der Unterschrift, für meine hohe Regierung zur Verfügung zu stellen, nicht ohne weiteres von der . weisen zu sollen. Ich machte jedoch geltend, daß eine solche
ittheilung nur von Werth sein würde, wenn gleichzeitig festgestellt werden könnte, daß das daneben zu haltende Here e der Photo⸗ graphie sich wirklich unter den zur Verbrennung bestimmten Quit⸗ tungen befände. . ; ie Herren Lunge und Miller schlugen darauf vor, daß der (als Protokollführer fungirende) Kanzleivorstand Jordan, von welchem ich
il erwähnt hatte, daß er am nächsten 1 (aus anderem Anlaß) in Zür
um nach ,, 8 Unterschrift a aus der Driginalquittung,
nehmen. — ich un ic von der Voraussetzung ausging, daß mein . bei persönlicher Anwesenheit doch vielleicht noch einen genaueren blick in einige der Quittungen würde erlangen können.
erpedirende Seecretär Jordan den nebst Anlagen gehorsamst an geschlossenen Bericht erstattet.
Abnahme der Quittung unter den von Herrn Lunge gestellten Be— dingungen Werth legen, darf ich gehorsamst anheimstellen, mich mit
Ich stehe hier in einem
weilen würde, daselbst bei Herrn Miller vorsp möchte, de Stücke nebeneinander in Augenschein zu
ch erklärte mich mit dem Vorschlag einverstanden, wobei in⸗
Ueber die Ausführung des bezüglichen Auftrages hat der Geheime
Darüber, ob Euere Excellenz auf den Besitz der photographischen
Eröffnung hochgeneigt versehen zu wollen. . . (gez v. Bülow. Seiner Excellen; dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi.
Anl. 1 zum Bexicht aus Bern, vom 10. April 1892. . Bern, den 9. April 1892.
Euerer Excellenz beehre ich . mein Zusammentreffen mit den Herren Lunge und Hauptmann Miller in der Wohnung des letz⸗ teren in Zurich am J. d. M. Nachmittags 2 Uhr folgenden ehr⸗ erbietigen Bericht zu erstatten. .
Herr Miller empfing mich mit den Worten, daß er es als einen Act besonderen Vertrauens ansähe und empfinde, daß ein Kaiserlicher Beamter in der vorliegenden Sache in seiner Wohnung erscheine, um der Verbrennung der Quittungen beizuwohnen. Ich erwiderte hierauf, bie Sachlage sei die, daß der Kaiserliche Herr Gesandte nach reiflicher Ueberlegung mir die Weisung ertheilt habe, dem Verbrennungẽaet nicht beizuwohnen, da ich nach erfelgter Vergleichung der Photo— graphie mit dem Original doch höchstens nur von der Vernichtung dieses einen Schriftstücks überzeugt sein könnte, während, mir der ganze übrige Inhalt des Packets nach wie vor unbekannt sei.
Hauptmann Miller entnahm hierauf einem geheimen Fach seines Schreibtisches ein mehrfach versiegeltes größeres Briespacket, welches er erbrach und den Inhalt herausnahm. Derselbe stellte sich dar als ein Convolut in der Mitte zusammengefalteter Papiere, anscheinend alle desselben Formats (groß Folio); das Convolut war durch eine dünne grün weiße Schnur zusammengehalten. Die mir vorgehaltene obere Seite des Packets stellte eine Quittung dar, deren Form und Inhalt ich mich beehre, in der Anlage gehorsamst wiederzugeben. Die Worte „Quittung über in Worten Thaler Berlin den“ waren gedruckt (Cursivschrift mit lateinischen Buchstaben)! Nur darüber sind mir nachträglich Zweifel entstanden, ob das Datum wie angegeben in Zahlen ausgedrückt oder vollständig ausgeschrieben gewesen mere n 8e) Die Namensunterschrift war ausge⸗ schnitten, doch fügte Herr Miller unter Verdeckung des Namens das ausgeschnittene Stück in die entstandene Lücke, um mich von der Zusammengehörigkeit beider Stücke zu überzeugen, schnitt auch kleine Proben des Papiers von beiden Stücken ab, damit . die Gleichheit des Materials prüfen könnte, an welchem ich einen Unterschied allerdings nicht zu entdecken vermochte. Bei dieser Manipulation glaubte ich nach dem Prädicat von den Buch staben H oder W zu erkennen. Es ist dies die Quittung, von welcher die photographischen Abdrücke erstellt worden sind deren einer mir gleichfalls zur Vergleichung vorgewiesen wurde. Das Herausschneiden des Namens war an diesem Abdruck ebenfalls vorgenommen worden. Da die Photographie oberhalb des Wortes „Quittung“ offenbar mitten durchgeschnitten war, somit nur die eine (untere) Hälfte des halben Bogens darstellte, so fragte ich, ob daselbst auf dem Original noch etwas Weiteres stände. Wie mir mitgetheilt wurde, sollen sich darüber die Worte
2 . Beleg zum
Fonds in Druck befinden und auf die punktirte Linie das Wort „Welfen“ geschrieben sein. ᷓ . .
Das Convolut wurde hierauf in den Umschlag zurückgelegt und ich wiederholte, daß meine Anwesenheit bei dem, was nun folgen sollte, nicht thunlich sei.
Herr Lunge übergab mir darauf den Probeabzug der letzten Seiten nebst Titelblatt der Broschüre, welche noch in dieser Woche fertig gestellt und der Oeffentlichkeit übergeben werden sollte und bemerkte dabei, daß er noch gleichen Tages die Entscheidung bei dem Verleger Cäsar Schmidt herbeiführen werde. Er äußerte dabei den Wunsch, daß die Nachricht von dem Nichterscheinen der Broschüre nicht zuerst in offieiöser Form in einer deutschen Zeitung erscheinen möchte, sondern daß er selbst diese Nachricht etwa in die „Neue Freie Presse“ lanciren möchte. Ich konnte nur antworten, daß, von allem anderen abgesehen, die Entscheidung vermuthlich schneller vor sich gegangen und er demgemäß eher in der Lage sein würde eine Nachricht in die Presse gelangen zu lassen, als die Kaiserliche Regie⸗ rung überhaupt in den Besitz unserer amtlichen Berichterstattung ge⸗ kommen sein werde. . r
In Bezug auf die beiden letzten Seiten der Broschüre, enthaltend die Daten und Beträge der in der Zeit von 1868 — 1839 ausgestellten Quittungen, bemerkte Herr Lunge, daß die beiden letzten von ihm , Angaben sich auf die Zeit nach März 1889 bezögen. Die zweimal in Collectivform zusammen⸗ gefaßten Quittungsangaben sollen das eine Mal die Namen von Abgeordneten, das andere Mal di von egm⸗ mandirenden Generalen enthalten. Herr Lunge bat, ihm diese beiden Seiten momentan noch zu belassen, da er auf denselben
vorher einige Druckfehler berichtigen wolle, was für eine etwa in Berlin vorzunehmende Controlirung von Wichtigkeit sei. So war 3. B. in diesem Verzeichniß bei der oben näher beschriebenen Quittung als Datum gesetzt: 1. VIiI. 71 anstatt 1. VII. 71.
Sofort bei Beginn dieser Unterredung mit Herrn Lunge hatte sich Hauptmann Miller am Ofen zu schaffen gemacht, jodaß ich merkte, er lasse, trotz meiner entgegenstehenden beiden Bemerkungen, den Aet des Verbrennens sofort dot sich gehen. Ich wandte daher diesem Theil des Zimmers demonstrativ den Rücken und beharrte in dieser Stellung, eine directe Aufforderung Herrn Miller s, mich von dem Vorgang zu überzeugen, ebenso direct ablehnend. Die mögliche Verbrennung — etreffenden Convoluts, welches ich später nicht mehr geseben babe, ist nun also doch in meiner persõnlichen 2 je nicht unter meinen Augen erfolgt. ill uns mit der ser—⸗ mellen Er vernichtet. Ich bat, diese zu lassen,
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zasserlichen Herrn (Hesandten, auch wenn sie ohne sein Zuthun zur Kenntniß der Kaiser⸗ in der Lage sei, ber den abjugeben
(geß) Jordan,
Herrn
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Anl. 2? zum Bericht aus Bern,
vom 10. April 1892. Quittung äber
19 009 Thaler in Worten Zehntausend Thaler. Berlin, am 1. VII. 71.
ausgeschnitten.
Eingegangen 13. April 1892 Nm.
. Bern, den 13. April 1892. Teleg ram m. . Eben geht mir ein Brief von Hauptmann Miller zu, in welchem
er auf Ehrenwort versichert, daß er 115 Originalquittungen über den Welfenfonds verbrannt habe. Lunge werden Mittheilungen über seine Auseinandersetzungen mit dem Buchhändler Cäsar Schmidt gem cht und als reh nh angeführt, daß wenigstens vorläufig die Broschüre nicht erscheinen werde.
In einem weiteren Schreiben von
(gez) von Bülow.
Auswärtiges Amt Berlin.
e n mn
Berlin, den 13. April 13892. Deutscher Gesandter von Bülow
Bern.
Ich ersuche Eure Exeellenz, alle Beziehungen zu Lunge und Miller abzubrechen und keinerlei Art von Verhandlungen mit ihnen mehr zu führen. ᷓ (gez Marschall.
Eingegangen 15. April 1892. Nm.
Nr. 8. Bern, den 13. April 1892. Im Verfolg meines Berichts Rr. 8 beehre ich mich, Eurer Exeellenz beifolgend ein mir heute zugegangenes Schreiben des vor maligen Hauptmanns Miller, betreffend die stattgefundene Verbrennung von 115 Quittungen zum Welfenfonds, zur hochgeneigten Kenntniß⸗ nahme ehrerbietigst zu überreichen.
(gez) von Bülow. Seiner Exeellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi.
Anl. zum Bericht aus Bern, vom 13. April 1892. Eurer Excellenz habe ich die Ehre zu melden wie folgt:
Auf Grund der in meinen beiden Audienzen bei Eurer Excellenz am 6. April er. zu Protokoll gegebenen Mittheilungen erkläre ich auf Ehre und Gewissen, daß ich am Donnerstag, den 7. d. M. in meiner Wohnung, Nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr, in Gegenwart des Herrn E. Lunge die 115 mir als Originalquittungen übergebenen Belege zum Welfenfonds verbrannt habe.
Ich habe die Ehre zu sein Euer Exeellenz mit ausgezeichneter Hochachtung ergebenster (gez) Edmund Miller, Dauptmann z. D. Sonnenquat 16.
Unterfertigter bestätigt die Verbrennung der hundertfünfzehn Be⸗ lege zum Welfenfonds ols Augenzeuge. Zürich, 12. April 1892. Geheim! (gez.) Ernst Lunge. Berlin, den 16. April 1892. ,, ; Euere Excellenz ersuche ich in Erwiderung auf Ihren Bericht Nr. und in Wiederholung meiner früheren Weisung, die Beziehungen zu Miller und Lunge abbrechen zu wollen. j (gez. Marschall. Deutscher Gesandter von Bülow. Bern.
Eingegangen den 20. April 1892, Nm. . Bern, den 20. April 1892. Teleg ram m.
Euerer Exeellenz Telegramm vom 16. d. M. habe ich erhalten. Nunmehr theilt Hauptmann Miller brieflich mit, daß er genöthigt sei, in den nächsten Tagen nach der Heimath zu reisen, und bittet um Auskunft, „ob er im Hinblick auf bekannte Sachlage diese Absicht ohne weitere Folgen für ihn ausführen kann“. ö .
Er scheint nach früheren Andeutungen zu besorgen, daß er wegen der Welfenfonds⸗-Angelegenheit zur Zeugnißablegung über seinen Hintermann angehalten oder anders belastigt werden könnte.
Bitte um Weisung über mein Verhalten. .
(gez von Bülow. Auswärtiges Amt Berlin.
Berlin, den 21. April 1892. Fele gr n In Beantwortung des Telegramms von gestern ersuche ich Euere Exeellenz, dem Hauptmann Miller zu antworten., Sie seien weder be⸗ rufen noch im Stande, ihm über die etwaigen Folgen seiner Rückkehr in die Heimath nach Deutschland Zusicherungen zu machen. (gez Marschall. EDeutscher Gesandter von Bülow. Bern. ö tingegangen 27. April 1392 Vm. . Nr. 11. Bern, den 25. April 1892. Auf das Schreiben, welches ich in der Welfenfonds-Angelegenheit gemäß Euerer Excellenz hoher Weisung an Herrn Miller in, Zürich gerichtet habe, ist mir heute die in Abschrift ehrerbietigst beigefügte Erwiderung zugegangen.
einer hochgeneigten, eventuell telegraphischen Weisung darüber versehen
Schreiben — schriftlich oder mündlich — beantworten soll. Meines unvorgreiflichen Erachtens wird ein definitiver Abbruch
zu erreichen fein, als wenn dieselben darüher vergewissert werden, daß die Raiserliche Regierung mit der ganzen Angelegenheit schlechterdings
Gesandtschaft mit ihnen ferner zu verkehren nicht in der Lage ist. . (gez.) O. v. Bülow. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Gaprivi.
b ch rl ft. Zürich, den 23. 4. 1892. Sonnenquai Nr. 16. Anlage zum Bericht aus Bern, vom 25. April 1892.
Anfrage vom 19, sich zu 3 von Gurer (Ercellenz eine
waren wil
5
Euere Excellenz erlaube ich mir gehorsamst zu bitten, mich mit
zu wollen, ob und eventuell in welchem Sinne ich das anliegende der Beziehungen zu den Herren Miller und Lunge nicht wohl anders
nicht befaßt sein will, und daß demgemäß auch die hiesige Kaiserliche
Gurer (Grcellen; Schreiben vom 21. er, habe ich richtig erhalten. DHasselbe scheint inbessen auf eine miswerständliche Auffassung, meiner Ez konnte mir niemals beikommen, ormale Garantie dafür zu verlangen, daß Herr Lunge ohen ich bei Betreten deutschen Yieichsgebietg keinerlei Bzehelllqung er sahren wörben, Sowest Euter EGrcellenj (iinfluß reicht,
l e. keine Felgen gemwärtigen zu müssen, die unt dazu veran⸗
lassen könnten, den vertrauensvoll gethanen Schritt zu bereuen. Es bedurfte aber, wie Eure Excellenz schon in der Audienz vom 6. April bemerkten, einer Rückäußerung seitens der letzten Instanz über die ganze schwebende Angelegenheit, deren Kenntnißgabe Eure Excellenz uns versprachen. Die Anfrage vom 19. er. geschah in der Vorauß— setzung, daß inzwischen irgend ein Bescheid eingetroffen sein müßte, nachdem wir bis zum letzten ne . unsere Zusagen . Geist und Buch⸗ staben, auf Treu und Glauben und unter slebernahme chwerer Gefahren und Opfer erfüllt und Eure Crxeellenz davon schriftliche Mittheilung gemacht hatten. Eurer Exeellenz Schreiben vom 21. er. ist nun zu entnehmen, daß die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gekommen ist. So bitte ich denn, wenn irgend thunlich, mir vom Stande der Sache Kenntniß zu geben, soweit Herrn Lunge's Person und die meinige davon berührt sind. Wir sind beide bereit, den Bescheid auch mündlich entgegenzunehmen und gewärtigen die Mittheilung, ob und ev. wann Eure Excellenz uns empfangen wollen? Hochachtungsvoll . (gez) Edmund Miller, . . ; Hauptmann a. D. An den Kaiserlich deutschen Gesandten Herrn von Bülow, Ritter hoher Orden, Excellenz, Bern.
Berlin, den 27. April 1892. . Telegrg m m.
Mit Bezug auf, Eurer Excellenz Bericht vom 25. ersuche ich Sie, dem Hauptmann Miller zu eröffnen, daß die Kaiserliche Regierung mit der ganzen Angelegenheit nichts zu thun haben will, und Sie daher nicht in der Lage seien, mit ihm ferner zu verkehren.
f ö (gez Marschall. Deutscher Gesandter von Bülow. Bern.
Eingegangen 2656. Mai 1892, Nachm. Kaiserlich Deutsche Botschaft. Nr. 127. Paris, den 25. Mai 1892. Eurer Excellenz dürfte nicht unbekannt sein, daß die Verlags⸗ buchhandlung Cäsar Schmidt in Zürich vor kurzem das Erscheinen einer sensgtionellen Broschüre unker dem Titel „Die Coulissen des Welfenfonde,. Enthüllungen, gestützt auf 100 unverbrannte Quittungen, von einem Staatsmann“ angekündigt hat. Wie ich höre, werden jetzt hier Versuche gemacht, die fragliche Broschüre hier verlegen zu lassen. . gez Münster. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi.
Berlin, den 30. Mai 1892.
Eurer Excellen; beehre ich mich auf den gefälligen Bericht Nr. 127 zu erwidern, daß bei dem Kaiserlichen Gesandten in Bern im April d. J. der vormalige Hauptmann 4. D. Miller erschien und sich dem Gesandten gegenüber erbot, die als Anlagen zu der Broschüre bestimmten über 109 Quittungen in Gemeinschaft mit dem mit Herausgabe der Schrift betrauten Sohne eines Professors Lunge in Zürich zu verbrennen. Der Gesandte von Bülow sandte demnächst ohne diesseitige Ermächtigung einen Kanzlei— beamten nach Zürich, welchem Miller in seiner Wohnung ein angeb— lich 115 Originalquittungen umfassendes Convolut und von diefen angeblichen Quittungen die oberste unter Verdeckung der Nameng— unterschrift vorzeigte und, demnächst den Act der Verbrennung des Convoluts vornahm. Bei diesem angeblichen Verbrennungsacke be— fand sich der diesseitige Beamte zwar in dem betreffenden Zimmer anwesend, vermied es indessen, der ihm vom Gesandten von Bülow ertheilten Weisung gemäß, selbst dem Aete zuzuschauen. Der Haupt⸗ mann Miller thellte demnächst dem Gesandten von Bülow brieflich mit, daß 115 Quittungen verbrannt seien und die Broschüre nach Verhandlung mit dem Verleger Cäsar Schmidt wenigstens vor— läufig nicht erscheinen solle. Weitere Verhandlungen mit dem Haupt— mann a. D. Miller und dem jungen Lunge wurden von dem Ge— sandten auf diesseitige Weisung abgelehnt, da wir alle Veranlassung haben, die Angelegenheit für einen Schwindel der schlimmsten Ark
zu halten. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez Marschall. Seiner Excellenz dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen zu Münster Paris.
„Dem Bundes rath ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Maß- und Ge⸗ wichtsordnung, zugegangen.
Artikel 1.
Das Meter und das Kilogramm sind die Grundlagen des Maßes
und des Gewichts. Das Meter ist die Einheit des Längenmaßes. Es wird dargestellt durch den bei der Temperatur des schmelzenden Eises gemessenen Ab— stand der Endstriche auf demjenigen Maßstab, welcher bon der Inter— nationalen Generalconferenz für Maß und Gewicht als internationales Prototyp des Meter anerkannt worden und bei dem Internationalen Maß und Gewichtsbureau niedergelegt ist.
Das Kilogramm ist die Einheit des Gewichts. Es wird dar— gLestellt durch die Masse desjenigen Gewichtsstücks, welches durch die Internationale Generalconferenz für Maß und Gewicht als inter— nationales Prototyp des Kilogramm anerkannt worden und bei dem Internationalen Maß⸗ und Gewichtsbureau niedergelegt ist.
mritter X.
Als Urmaß gilt derjenige von dem Prototyp des Meter (Art. ] Ubs. 2) abgeleitete Maßstab aus Platin-Iridium, welcher durch die Internationale Generalconferenz für Maß und Gewicht dem Deutschen Reich als nationales Prototyp überwiesen worden ist. Derselbe wird von der Normal -Aichungscommission aufbewahrt.
Artikel 3.
Aus dem Meter werden die Einheiten des Flächenmaßes und des Törpermaßes — Quadratmeter und Kubikmeter — gebildet. Für die Theile und für die Vielfachen dieser Maßeinheiten gelten folgende Bezeichnungen:
A. Längenmaße. .
Der tausendste Theil des Meter heißt das Millimeter.
Der hundertste Theil des Meter heißt das Centimeter.
Tausend Meter heißen das Kilometer.
. B. Flächenmaße.
Hundert Quadratmeter heißen das Ar. ͤ
Zehntausend Quadratmeter oder hundert Ar heißen das Hektar.
C Körpermaße. . .
Dem tausendsten Theil des Kubikmeter wird der von einem Kilo— gtamm reinen Wassers im Zustande seiner größten Dichtigkeit unter dem absoluten Druck einer Atmosphäre eingenommene Raum gleich⸗ geachtet. Derselbe heißt das Liter. .
ö. . zehnte Theil des Kubikmeter oder hundert Liter heißen das VYektoliter.
Zulässig ist die Bezeichnung von Flächen oder Räumen durch die QJuadrafe oder Würfel des Centimeter und des Millimeter.
Als Urgewicht gilt d . 9 totpp des Kilogramm
P rgewicht gilt dasjenige von dem Proto es Kilogra Artikel 1 Absatz 3) 6 geri t r aus, Platin⸗Iridium, welches durch die ar n m. Generalconferenj für Maß und Ge⸗ wicht dem 6 en Reich als nationales ö überwiesen n, Dasselbe wird von der NormalAichungscommission auf— dewahrt.
„Der Entwurf ist von einer in der e, e, Normal⸗ Aichungscommission ausgearbeiteten erläuternden Denks chrift begleitet, deren allgemeiner Theil folgendermaßen lauten:
Im Sinne einer von dem Reichstag des Norddeutschen Bundes bei der Einführung des metrischen Systems angenommenen Resolution ist unter dem 20. Mai 1875 zu Paris ein internationaler e. die sogenannte . Meter ⸗Convention“ abgeschlossen worden — Neich.⸗ Gesetzbl. 1576 S. 191 — in welchem unter anderem die Er= richtung eines ständigen Internationalen Bureaug für Maß und Gewicht festgesetzt wurde. Der Zweck dieser Einrichtung ging dahin, nach Herstellung vervollkommneter gemeinsamer ,. der inter⸗ nationalen Prototypen, welche in Zukunft die Grundlage des ge— sammten 3 und Gewichtswesens in den Vertragsstaaten bilden sollten, und nach Anfertigung genauer, für die einzelnen Staaten bestimmter Copien derselben (nationale Prototype)B, alle diese Normale unter⸗ einander zu vergleichen und die ersteren behufs fernerer Verwendung zur periodischen Controle der Copien in gemeinsamer Verwahrung zu halten. Außerdem erhielt das Bureau die Aufgabe, den Anschluß der Prototype der wichtigsten älteren Maß und Gewichtssysteme sowie der zu den Landesaufnahmen bisher benutzten Normalmeßstangen und anderer wichtiger Maße an die neuen internationalen Prototype zu bewerkstelligen und überhaupt die Ausführung aller ee , g. lichen Arbeiten im Gebiete des Maß⸗ und Gewichtswesens, welche die , ,, in Zukunft beschließen sollten, ins Werk zu setzen.
Der Arbeitsraum des Bureaus, ein in der Nähe von Paris be— legenes, von früher her als Pavillon de Breteuil bezeichnetes Ge— bäude, wurde mit den vollkommensten technischen Einrichtungen aus— gerüstet und die Oberleitung der Arbeiten einem aus Fachmännern der betheiligten Staaten zusammengesetzten Comité übertragen, welches die wissenschaftlichen Arbeiten des Bureaus sowie die Geldperwaltung zu überwachen hatte.
Nach Ueberwindung von mancherlei Schwierigkeiten und nach Ausführung sehr umfangreicher und zeitraubender Arbeiten ist es nun mehr gelungen, den ersten grundlegenden Theil der gestellten Auf— gaben, nämlich die sest gun der internationalen Prototype und die Autzgabe der nationalen Prototype, zu einem glücklichen Ende zu führen.
Die Ersetzung der alten in den Staaten mit metrischem Maß angenommenen Prototype durch solche, welche einer internationalen Autorität und Verwaltung unterstellt sind, ist schon aus allgemeinen Erwägungen unabweisbar gewesen; denn die gemeinsamen legalen Grundlagen der Maß und Gewichtseinrichtungen konnten nicht der Ueberwachung und Handhabung einer einzelnen Regierung überlassen bleiben. Außerdem hatte sich aber im Laufe der Zeit mehr und mehr herausgestellt, daß die ursprünglichen Prototype nicht derartig eingerichtet sind, daß aus ihnen andere Normale mit der jetzt auf vielen Gebieten, so namentlich auch in der Landes vermessung, erforderlichen Genauigkeit abgeleitet werden können. So ist das matre des archives nur wenig über 4 mm dick und er— leidet deshalb selbst bei geringen Unebenheiten seiner Unterlage schon Verbiegungen, welche den Anschein nicht unerheblicher Verkürzungen seiner Länge hervorbringen können. Ferner sind seine, die richtige Länge des Meter begrenzenden Endflächen nicht so sorgfältig eben und parallel hergestellt, wie es für genauere Vergleichungen erforderlich ist, und namentlich bietet auch das Material, aus welchem es ge— arbeitet ist, nämlich zusammengeschweißter Platinschwamm, nicht die Gewähr genügender Widerstandsfähigkeit gegen Veränderungen während des Gebrauchs. Infolge dieser molecularen Beschaffenheit, welche eine Eintauchung des Stabs in Flüssigkeiten verbietet, hat sich auch die Abhängigkeit der jeweiligen Länge des Stabs von der Temperatur nicht mit derjenigen Schärfe f wen lassen, welche allein durch die Messung in Flüssigkeitsbädern von verschiedener Temperatur erreicht werden kann. Das kilogramme des archives andererseits ist, weil es wie das Meter ebenfalls aus Platinschwamm hergestellt ist, stark porös, bietet deshalb überhaupt keine genügende Gewähr der Unveränderlichkeit und gestattet auch keine hinreichend sichere Reduction wegen des Luftauftrlebes, zumal es ebenfalls nicht in Flüssigkeiten getaucht werden darf. In der That konnte auch bei den vielen, zu verschiedenen Zeiten von Seiten der französischen Autoritäten ausgeführten Ableitungen von Copien aus diefen Proto⸗ typen keine hinreichende Uebereinstimmung erzielt werden, sodaß, als nach und nach die meisten Culturvölter ihre nationalen Maße und Gewichte an diese metrischen Einheiten angeschlossen hatten, eine empfindliche Unsicherheit über die Beziehungen der verschiedenen in Paris abgeleiteten metrischen Einheiten zu einander und zu den metrischen Prototypen herrschte. Diese Unsicherheit war für den inter— nationalen Verkehr nicht ohne Bedeutung, für die Wissenschaft und die Präcisionstechnik aber führte sie zu einem recht erheblichen Aufwand von Arbeit und Geld. Demgegenüber sind die neuen Prototype aus einer genügend harten und dichten Legirung von 90 0½ Platin mit 1000 Iridium unter fast völligem Ausschluß fremder, die Haltbarkeit und Unveränderlichkeit beeinträchtigender . gegossen. Dem Meter⸗ stab ist durch besondere Form, im Querschnitt etwa die eines X, bei möglichst geringer Masse, eine 9 große Starrheit gegen Ver biegungen verliehen. Ferner sind an Stelle der, Verletzungen leichter unter⸗ liegenden und bei Messungen schwieriger einzustellenden Endquerschnitte als Begrenzungen feine Striche gewählt, welche, um auch den Einfluß der noch etwa auftretenden unvermeidlichen Verbiegungen aufzuheben, auf Grund der Nachweisungen von Bessel in der sogenannten neutralen Schicht, im Grunde der rinnenförmigen Vertiefung des Stabs ge zogen sind.
Das Kilogramm ist in Form eines gleichseitigen Cylinders von einer Höhe, welche dem Durchmesser gleich ist, hergestellt.
Der Ersatz der bisherigen metrischen Urmaße, ine besondere auch der für das Deutsche Reich geltenden, vormalig preußischen Urmaße, hatte sich aus den gleichen Ürsachen als nothwendig erwiesen. Die preußischen Urmaße sind fast genau so gestaltet und bestehen faft aus dem selben Material, wie die erwähnten alten Prototype, und ihre Unzulänglich⸗ keit bei genaueren Bestimmungen ist oft genug hervorgetreten. Dafür hat Deutschland jetzt als neue Urmaße iel hfehn, und ein Kilogramm erhalten, welche in Bezug auf Material und Ausführung mit den neuen inter— nationalen Normalen übereinstimmen, in Bezug auf ihre Eigenschaften und ihre numerische Beziehung zu diesen Normalen aber mit der höchsten gegenwärtig erreichbaren Genauigkeit von dem Internationalen Buregu für Maß und Gewicht beglaubigt sind.
Nachdem in solcher Weise für Deutschland wie für fast alle übrigen Culturstaaten die Frage der Festsetzung geeigneter nationaler und internationaler Prototype gelöst ist, nachdem fernerhin durch Schaffung eines Internationalen Bureaus sowohl für sichere Aufbe— wahrung der internationalen Prototype als auch für periodische Ver= gleichung der Landesprototype mit den internationalen Vorsorge ge— troffen sst, erübrigt es noch, die Anerkennung und Einführung der neuen Urmaße im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen.
Für Deutschland an sich hat die m rig, nur eine formale Be— deutung, denn soweit der Bedarf im öffentlichen Verkehr geht und sogar so genau, wie man die Länge des bisherigen Prototyps des Yleters und das Gewicht des bisherigen Prototyps des Kilogramms überhaupt gekannt hat, stimmen die neuen Prototype mit den alten überein, sodaß bei uns in Handel und Gewerbe keine Unstetigkeit ein— tritt. Gleichwohl ist ein Eingriff der n ,, ,. um deswillen nicht zu umgehen, weil die , . Maß und Gewichtzordnung als Urmaß und Urgewicht geltenden Normale diese Bedeutung für das deutsche Aichungswesen thatsächlich verloren haben und durch die neuen Proto—⸗ type . worden sind. Die einschlagenden Vorschriften des Gesetzes bedürfen daher der Abänderung, um mit der durch die Verausgabung der Prototype geschaffenen Sachlage in Einklang gebracht zu werden, wie dies inzwischen auch in anderen Bertragsstaaten (Desterreich— Ungarn, Italien) im Wege der Gesetzgebung geschehen ist. Durch die Einführung der neuen Prototype wird nicht allein die so lange gewünschte Gleichmäßigkeit im internationalen metrischen Maß⸗ und Gewichtgwesen gesichert sondern auch bei der Ableitung beliebiger Maße und Gewichte aus denselben sehr erheblich an Sicherheit ge— wonnen und an Arbeit und Mühe gespart werden.
—
Dem Kaiserlichen Ge sun heits amt vom 4 big? Jangar Mittags gemeldete Cholerafälle
Reg⸗Bez Schleswig! In Elmshorn (greis Pinne berg) 2 Erkrankungen 2
Der Bericht über die Sregebnisse Ses Berrleßs der preußischen Stagtseisenb ahnen im Betriebs jahre 1301 enthält auch eine Darstellung der oon der Staarz⸗ eisenbahnverwaltung im Jahre 1a getroffenen Maßnahmen zur Abwehr der Choleragefahr ung zur Verhütung der Weiterverbreitung derselben Am Schlasse er Dart fung wird das Verhalten des in Hamhwrg bescht ftigten Nenst personals zur Zeit der Epidemie rühmen hernorgehohen heißt dort: .
In dem durch die Cholera⸗(Cpitemie befanßers erroffenen Bezirke der Eisenbahndirection Altona waren dog - zen den Petriebaamt mn Hamburg unterstellten Beamten unt Arbeitern diz mem . nach und nach 745 an Cholera oder choleraverzächtigen defhen renn und 41 gestorben.
Das Personal war durch die Kr— mindert. An einzelnen Tagen 381 Beamte und Arbeiter. Die
Oktober
; Fremde in großer nächst forderten die Sonderun Gepäcks, die wiederholt i,, setzung, die Umleitung und den Ausfall von 33 zur Krankenaufnahme und Beobachtung, de de endlich die zahlreichen und verschsedenartlgen orten beschränkungen außergewöhnliche Leistungen.
Das Verhalten der Gesammtheit be⸗ Dienstpersonals in dieser Zeit verdient une nung. Die großen Lücken, welche die PHlenhsste lf hervorrief, wurden Lurch * mehrter Dienstleistung von dem dienstfähig get geglichen, sodaß der Dienst auf den g Eisenbahnanlagen zu Hamburg und Altona ? auswärts durchgeführt werden konnte. Uel wie bei den Arbeitern rühmliche Hingebung, Unerschro bereite Kameradschaft.
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Das Kreuzer⸗Geschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig“ (Flaggschiffs und „Alerandrin?* Geschwader⸗Chef Contre⸗-Admiral von Pawelsz, it a2 5. Januar in Sansibar eingetroffen.
S. M. Kanonenboot „Wolf“, Commandant Cabitän— Lieutenant Kretschmgnn, ist am 6. Januar in Chingtiang angekommen und beabsichtigt, am 21. Januar nach Shangha in See zu gehen. ,
Sigmaringen, 7. Januar. Seine Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbyrinz essin von Hohenzollern sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern mit Familie nd zur Theilnahme an den Vermaͤhlungsfeierlichkeiten hier en— getroffen.
Elsaß⸗Lothringen.
Dem Bundesrath ist der Entwurf des Landeshaus⸗ halts⸗-Etats für Elsaß⸗Lothringen für das Jahr 183X374 zugegangen. Darin ist auch der Ueberschuß von 2552 717 6, welcher sich aus dem am 31. März 1862 ab⸗ gelaufenen Etatsjahr 1891392 ergeben hat, in Einnahme ge⸗ stellt. Andererseits enthält der Etat eine Steigerung des Matrikularbeitrags, Wie die „Straßb. Corresp.“ vernimmt, wird auch das laufende Etatsjahr 182/03, das am 31 Mar; dieses Jahres zu Ende geht, voraussichtlich mit einem nam haften Ueberschuß abschließen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Gestern Nachmittag fand laut Meldung des „W. T. B.“ bei dem Minister-Präsidenten Grafen Taaffe eine längere Besprechung statt, an der die Minister Freiherr von Gauisch, Dr. Steinbach, von Zaleski und der Obmann des Polenclubs von Jaworski theilnahmen. Die Besprechung soll heute fort— gesetzt werden.
Großbritannien und Irland.
Wie „W. T. B.“ aus London meldet, ist der Unter⸗ Staatssecretär für Irland Sir West Ridgeway behufs Herstellung eines befriedigenden Verhältnisses zwischen England und Marokko zum Abgesandten in temporärer Mission nach Marokko ernannt worden.
Frankreich.
Die gestrigen Abendblätter besprechen die gegen den früheren. Minister, jetzigen Deputirten Baihaut erhobenen Beschuldigungen und behaupten namentlich, wie W. T. B.“ berichtet, Baihaut habe im Jahre 1886 als Arbeits—⸗ Minister den amtlichen Bericht des Ingenieurs Rouf— seau, welcher den Panama⸗Kanal als nahezu unaus—⸗ 5 und die Kosten als unübersehbar bezeichnet zabe, mit Beihilfe Blondin's und der Administratoren der Panama⸗Gesellschaft gefälscht. Der damals im „Temps“ ver öffentlichte und als officiell bezeichnete Bericht lautete dahin, daß der Panama⸗Kanal im Jahre 1892 vollendet sein und nicht mehr als 2 Milliarden Francs kosten würde.
Für den Fall, daß gaihaut wegen Handlungen, die er als Minister im Jahre 1886 begangen hat, vor den Senat als Staatsgerichtshof gestellt werden sollte, müßte die Re gierung die betreffenden schüldbaren err nn en zur Kenntniß der . ammer bringen, der es obliegen würde, eine neuerliche Untersuchung des Falls vorzunehmen, bevor sie den Angeschuldigten vor den Staatsgerichtshof verweist. Die Kammer würde hierbei au S3 e gf, stoßen, weil kein Gesetz besteht, welches das . der Voruntersuchung und der Anklage im einzelnen regelt.
Schweiz. Die Zollabfertigung an der an, ,. Grenze scheint sich, wie der „Bund“ schreibt, ruhig abzu⸗