1893 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Muster C. it Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine

ür den vierprocentigen Anleiheschein der Altdamm⸗Kolberger Eisenbahn⸗ . Ausgabe von 1893, Nr über 1000 6

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung bei unserer Gesellschaftskasse die folgende Reihe von 8 Stück Zinsscheinen zum vorbezeichneten Anleiheschein der Altdamm - Kolberger Eisenbahn - Gesellschaft, sofern nicht von, dem Inhaber des Anleihescheines gegen diese , Widerspruch, erhoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn die Anweisung Überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Stettin, den . ten 1893.

(Trockener Stempel . Die Direction der Altdamm-⸗Kolberger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Zwei Unterschriften eigenhändig oder facsimilirt.) Ausgefertigt (untersah ft eigenhändig.)

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im axgtiven Heere. Sigmaringen, 10. Januar. v. Schil gen, Oberst⸗Lt. à la suite des Inf. Regts. Fürst Leopold, von Anhalt⸗Dessau (1. Magheburg; Nr. 26 und commandirt zur 3 als persönlicher Adjutant bei des Fürsten von Hohenzollern Königlicher Hoheit, zum Obersten, vorläufig ohne Patent, befördert.

Berlin, 14. Januar. Steinhausen, Gen. Lt. vom Neben— Etat des Großen Generalstabs und Chef der. . Ab⸗ theilung der Landesaufnahme, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Be * ff, in dem Verhältniß als Mitglied der Studiencommission der Kriegsakademie, mit Pension zur Disp. gestellt. Ost er roth. Ser. Lt. von der Res. des Train⸗Bats. Nr. 11, commandirt zur Dienst— leistung bei diesem Bat, im activen Heere, und zwar als Ser. Lt. mit einem Patent vom 1. August 1897 bei dem Garde⸗Train⸗Bat., angestellt. Graf v. Fürstenstein, Unteroff. vom 1. Garde ⸗Ulan. Regt, zum Port. Fähnr. befördert. Frhr. v. Bodelschwingh⸗ Plettenberg, Graf v. Montgelas J., Sec. Lts. vom Leib—

arde⸗Hus. Regt, à la, zuité des Regts. gestellt. v. Roth kirch u. Panthen, Port, Fähnr. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., in das Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz 1IJ. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 versetzt. Riebensahm, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Boyen (65. Ostpreuß.) Nr. 41, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent; die Unteroffiziere: Bergius, Steffen vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm L. (2. Ostpreuß) Vr. 3, Frommann vom Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß) Vr. 35, Wottrich vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreuß) Nr. 43, Itzerott vom S8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Jäger vom Ulan. Regt. Graf zu Dohng. (Ostpreuß.) Nr. 8, Krautwald vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zu Port. Fähnrs,,. befördert. v. Grabow, Sec. Lt. A la suité des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, mit dem 1. Februar d. J. in das n n Ulan. Regt. Nr. G einrangirt. Desse, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 129, zum Port. Fähnr,, von Wodtke, Sec. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (. Brandenburg.) Nr. 8, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Die Unteroffiziere: Günther vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, Schwietzke, Jaeger vom Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Frhr. v. d. Borch vom Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg) Nr. 3, Hagemann vom Feld⸗Art. Regt. General- Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, zu Port. Fähnrs. befördert. Bachfeld, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Branden⸗ burg) Nr. 35, in das Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 versetzt, v. Trotha, Pr. Lt. vom 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Witzleben, Sec. Lt. von demselben Regt.ͥ, zum Pr. Lt., beide vorläufig ohne atent, Höhne, Port. Fähnr. vom 4. Thüring. Inf. Regt. 72, zum Sec. Lt, Spehr, Unteroff. vom Magdeburg. Füuͤs. Regt. Nr. 36, zum Port. Fähnr., befördert. Die Unteroffiziere: Graf v. Rothkirch⸗Trach vom Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10. v. Tieschowitz vom Pos. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, zu Port. Fähnrs., befördert. Tapper, Haupt— mann z. D. und Bezirke⸗-Offizier bei dem Landw. Bezirk Görlitz, der Chgrakter als Major verliehen. Die Unteroffiziere; Sch ultz vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles. Nr. 23, Tr gyp vom 4. Niederschlef. Inf. Regt. Nr. 51, Giese vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Graf v. Harrach, v. Studnitz vom Hus. Regt. von Schill (1. Schles. Nr. 46, Jo uanne vom Ulan. Regt. von Katzler (Schles) Nr. 2, zu Port. Fähnrs. befördert. Maurhoff, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom Infanterie⸗ Regt. von Winterfeldt (2. Oberschleß) Nr. 23, Graf Mielzyns ki, Sec. Lt. vom Leib⸗Cür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, la suite der betreff. Regtr. gestellt. Behrends, Major vom 3. Oberschlel. Inf. Regt. Nr. 62, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. von Boyen (5. Astpreuß) Nr. Al, Gaede, Major vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62. persetzt. v. Glasenapp, Major aggreg. dem 4. Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. Hl, in dieses Regt. wiedereinrangirt. Kuhl⸗ mann, Sec. Lt. vom Füs. Regt. General-⸗Feldmarschall Graf Moltke Schles) Nr. 38, in das Train⸗Bat. Nr. 15 versetzt. Nollau, arakteris. Port. Fähnr. vom 5. Westfälischen Inf. Regt. Nr. 53; die. Unteroffiziere: Lin dem amn vom Infanterie ⸗Negiment iim Friedrich der Niederlande (2. Westfälisches) Nr. 15, ngels, Triepcke vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. West— älisches) Nr. 19, Frhr. v. Bülow, v. Pressentin vom 2. West⸗ ö. en Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, zu Port. Fähnrs. befördert. Gerber, Ser. Lt. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, à 4 suite des Regts. gestellt. Kroeger, Ser. Lt. von demselben Regt, in das * Regt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56z versetzt. Die Unterofftziere: Schwilden vom Inf. Reg Graf Wer der (4. Rhein.) Nr. 30, Kau manns vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, zu Port. Fähnrs. befördert. Winterstein, Rittm. 4 la suite des Rhein. Train. Bats. Nr. 8, als Comp. Chef in das Niederschles. Train⸗Bat. Nr. 5 einrangirt. Frhr. v. Rheinbaben, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein. Nr. 85, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Harb ou, Ser. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., beide vorläufig ohne Patent, Niemöller, ö Fähnr. vom Inf. Regt. Herjog Friedrich Wilhelm von Braunschweig rm Nr. 78, zum See. Lt.; die Unteroffiziere: v. Keffen⸗ rinck vom Königs⸗Ulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, Graf von Schweinitz und Krain Frhr. v. Kauder vom Feld-⸗ALrt. 6 von D g hann (1. Hanno. Nr. 10. zu Port. Fähnrs,.=— be⸗ fördert. Graf Beissel v. Gymnich, Sec. Lt, von der Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Gręßherzog von Sachsen) früher in diesem . commandirt zur Dienstleistung beim Füs. Regt. General ⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von 4 Hanno.) Nr. 73, im aetiven Heere, und zwar als Second; Lieute⸗ nant mit einem Patent vom 13. Juni 1887 im letztgenannten it. wiederangestellt. Diet lein, Sec. Lt. von der Res. des 2. Nassauischen Inf. Regts. Nr. S8, früher in diesem Regt, vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Inf. Regt. Nr. 98 Com- mandirt. v. Steffens, Port. Fähnr. vom Großherzog. Hess. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Forpé), zum Sec. Ltz; die Unteroffiziere: Eisenstecken vom 2. Nassauischen Inf. Regt. Nr. 88,

Biermann vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. en Nr. 116, zu Port. rs. befördert. v. Kurnatowski, ajor vom Inf egt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, zum Bats. Commandeur ernannt. Hiepe, Major aggreg. demselben Regt, in das Regt. wiedereinrangirt. pke, Vice⸗Feldw. vom 7. Badisch. Inf. Regt. Nr. 142, zum Port. Fähnr. ernannt. Schaper, Zimmermann, Unteroffiziere von demselben Regt. Kortüm, Unteroffizier vom Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14, zu Port. Fähnrs, Horn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, com⸗ mandirt als Erzieher bei dem Cadettenhause in Potsdam, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent; die Unteroffiziere: Reinhard vom Inf. Regt. Nr. 138, v. Minckwitz vom Inf. Regt. Nr. 143, Wende⸗ roth vom Inf. Regt. Nr. 130, Eschmann, Hertz sch vom Inf. Regt. Nr. 144, Brune vom Inf. Regt. Nr. 145. Bierschenk vom Feld-Art. Regt. Nr. 34, zu Port. Fähnrs, Wegeli, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, Tiedemann Roestel, Unteroffiziere vom Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, zu Port. Fähnrs,, befördert. Schack-Kroymann, Major und Com⸗ mandeur des Train⸗Bats. Nr. 17, in gleicher Eigenschaft zum Magde⸗ burgischen Train⸗Bat. Nr. 4, v. Zele ws ki, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, in das Inf. Regt. von Grolman (J. Posen.) Nr. 18, versetzt. Die Oberjäger: Frhr. von Braun vom Jäger⸗Bat. Graf Jork von Wartenburg (Ostpreuß.! Nr. 1, Kolbow vom Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, zu Port. Fähnrs. befördert. Henn, Major à la suite des Thüring. Inf. Regts. Nr. 95 und Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 130, Teuchert, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. berge. Inf. Regt. Nr. 62, unter Stellung à la suite des Regiments, als Lehrer zur Kriegsschule in Metz, versetzt. Kempf, Hauptmann und Compagnie⸗ Chef vom Fuß⸗Artillerle⸗ Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Stellung ü 1a suite des Regts, zum Vorstand des Art. Depots in Stettin ernannt. Eyser, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm; und Comp. Chef befördert. Zoch, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Fuß-Art. Regts. von Hindersin (Bomm) Nr. 2, als Bats. Commandeur in das Fuß⸗ Art. Regt. von Linger (Ostpreuß) Nr. 1, Neuland, Pr. Lt. vom Fuß⸗NArt. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, in das Fuß⸗Art. Regt. von Linger ft e Nr. 1, versetzt. Beckmann, See. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, zum Pr. Lt. be⸗ fördert. Kubale, Major und Bats. Commandeur vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7“, zum Commandeur des Schleswig. Fuß-⸗AUrt. Bats. Nr. 9 ernannt. Schopen, Hauptmann à 14 suite desselben Regts,, unter Entbindung von der Stellung als Vorstand des Art. Tepots in Stettin, zum Major befördert und als etatsmäß. Stabsoffizier in das Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Grote, Pr. Lt. vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, unter Be⸗ lassung in dem Commando zur Dienstleistung bei dem Großen Ge⸗ neralstab, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, versetzt. Herold, Pr. Lt. A la suité des Westf. Fuß-Art. Regts. Nr. F, unter Ent— bindung von dem Commando zur Dienstleistung bei dem Auswär⸗ tigen Amt, in das Regt. wiedereinrangirt. Hirsch, Hauptm. und Comp. Chef vom Rhein. Fuß⸗A1Art. . Nr. 8, unter Stellung à la suite des Regts., zum zweiten Art. Offizier vom Platz in Metz ernannt. Schnell, Gerhard, Unteroff. von dems. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. Roth, Major und Comman⸗— deur des Schleswig. Fuß⸗Art. Bats. Nr. 9, unter Stellung à la suite des Bataillons, zum ersten Art. Offizier vom Platz in Metz ernannt. Stadie, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10, unter Entbindung von der Stellung als zweiter Art. Offizier vom Platz in Metz, zum Major befördert und als etatsmaͤß. Stabsoffizier in das Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, Schoening, Pr. Lt. von Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Be⸗ förderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Rhein. Fuß⸗AUrt. Regt. Nr. 8, versetzt. Die Port. Fähnrs.: Schopp, Pabst, Freyer vom Fuß⸗-Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg) Nr. 3, Schilling vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, zu außeretatsmäß. Sec. Lts. befördert. Kaempfer, Dauptm. von der 3. Ingen. Insp.,, unter Entbindung von dem Tommando als Adjutant bei dieser Insp., als Comp. Chef in das Bad. Pion. Bat. Nr. 14 versetzt. Hartung, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp., als Adjutant zu dieser Insp. commandirt. Scholtz, Hauptin. à la suite, der 4. Ingen. Insp., unter Entbindung von der Stellung als Lehrer an der Kriegsschule in Hannover, als Comp. Chef in das Pomm. Pion. Bat. Nr. 2 ver⸗ setzt; derselbe verbleibt bis zum Schluß des laufenden Unterrichts⸗ cursus noch als eommandirt in seiner bisherigen Stellung. Esche, Unteroff. vom Garde⸗Pion. Bat.ͥ, zum Port. Fähnr. befördert. Fellinger, Hauptm. und Comp. Chef vom Pomm. Pion. Bat. Nr.2, in die 3. Ingen. Insp. versetzt. Blank, Unteroff. vom Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, M üller, Unteroff. vom; Bad. Pion. Bat. Nr. 14, zu Port. Fähnrs. befördert. Rhenius, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Bat, unter Stellung à la suite der 4. Ingen. Insp., als Lehrer zur Kriegsschule in Hannover versetzt; derselbe verbleibt bis zum 11. März d. J. noch als com⸗ mandirt in seiner bisherigen Stellung.

In der Gendarmerie. Berlin, 14. Januar. von Ditt⸗ mar, Major a. D., zuletzt Rittm. und Escadr. Chef im Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, als charakteris. Major in der 7. Gend. Brig. von Gerstein-Hohenstein, Rittm. 4. D., zuletzt Escadr. Chef im Cür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, als Hauptm. in der 11. Gend. Brigade, angestellt. ;

Durch Verfügung der General-⸗Inspection der Fuß⸗Artillerie. 14. Januar. Barg, Feuerwerks⸗Lt. vom Art. Depot Graudenz, zum Art. Depot Thorn. Schönwälder, Feuerwerks⸗Lt. vom Art. Depot Thorn, zum Art. Depot Graudenz, versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. 14. Ja⸗ nuar. v. Uklanski, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Graf von Wartensleben, Pr. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, mit Pension der Abschied bewilligt. Scharffenorth, charakteris. Port. Fähnr., vom Drag. Regt. von Wedel (Bomm) Nr. 11, zur Res. entlassen. v. Sche ven, Sec. Lt. vom Kolberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pmm.) Nr. 9, Graf Ponins ki, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Inf. Regts. Nr. 129, mit Pension und der Uniform des Garde⸗Jäger⸗Bats., Körner, Pauhtmann, und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 140, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des 1. Großherzogl. Hessischen Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, v. Schön, Rittm. und Escabron⸗ Chef vom Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied be⸗ willigt. Tölke L, Pr. Lt. vom Magdeb. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, mit Pension ausgeschieden. v. Rißelmann, Sec. Lt. von demselben Regt., ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Feld⸗Art. Regts. General ⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg) Nr. I18 übergetreten. Müller, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Madgeb. Train⸗Bats. Nr. 4 mit Pension und seiner bisherigen Uniform, v. Heinemann, Oberst⸗Lt. z. D', unter Entbindung von der Stellung als Com⸗ mandeur des Landw. Bezirks Bitterfeld und unter , der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, mit seiner Pension, v. Scholten, Oberst⸗Lꝓieutenant, z. D., zuletzt Bezirks-Com⸗ mandeur des damaligen 1. Bats. (Geldern) 4. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 17, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 2. Garde⸗Regts. z. F., v. Sturmfeder, Oberst Lt. z. D., zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks Soest, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Regts. Prinz, Moritz von Anhalt Dessau (6. Pisaͥm.) Nr. 42, Frhr. v. Reitz enste in, Oberst⸗Lt. z. D. zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks Liegnitz, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, der Ab⸗ chied bewilligt. Faust, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. von Stein metz (Westfäl.) Nr. 37, zur Res. entlassen. v. Dres ky, Major

g eg. dem . Regt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, mit Pension nebst? ö auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Düvel, Rittm. und Comp. Chef vom Niederschles. Train⸗Bat. Nr. 5, mit Pension und der Uniform des Bad. Train⸗Bats. Nr. 14, Gentner, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl. Nr. 55, mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Bon in, Sec. Lt. vom Hus. Regt. König Wilhelm J. (1. Rhein.) Nr. 7, Wahnschaffe, Sec. Lt. à la suite des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, v. Laffert, Sec. Lt. à la suite des 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regts. Nr. 18, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betr. Regtr. übergetreten. v. Hol stein, Hauptm. und Comp. Chef vom Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, mit Pension und der Regts Uniform, v. Apell, Hauptm. aggreg. dem Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. 90, mit Pension nebst Autsicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Lauenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 9, der Abschied bewilligt. v. Kauf⸗ mann, Port. Fähnr. vom Holstein. ö Regt. Nr. 24, wegen Dienstunbrauchbarkeit entlassen. Heise, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 77, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Üniform der Abschied be—⸗ willigt. v. Rantzau, Hauptm. z. D., zuletzt Bezirks-Offizier bei dem Landw. Bezirk Gotha, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Garde⸗Schützen⸗Bats. ertheilt. Graf v. Schwerin, Oberst und Commandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied be⸗ willigt. Buchholz, Major und Bats. Commandeur vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (J. Großherzogl. Hess Nr. II16, in Ge— nehmigung seines Abschiedsgefuches mit Penfion und der Erlaub— niß zum Tragen der Regts. Uniform, zur Disposition gestellt. v. d. Hagen, Pr. Lt, à la suite des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, v. Wil ke, Sec. Lt. à Ja suite des 1. Hess. Hus. Regts. Nr. 13, ausgeschieden und zu den Res. Offi⸗ zieren der betr. Regtr. übergetreten. Gronemann, Oberst z. D., zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks 1 Cassel, unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfriesisches) Rr. 78 der Abschied bewilligt. v. Miedel, Sec. Lt. vom 3. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Frhr. Schilling v. Can statt, Sec. Lt. à la suite des 3. Bad. Drag. Regts. Prinz Karl Nr. 2, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Cab. 1. Aufgebots übergetreten. Dittrich, Port, Fähnr. vom 5. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich 1II. Nr. I14, zur Reserve entlassen. Gans Edler Herr zu Putlitz, Pr. Tt. la suite des 1. Bad. Leib-⸗Gren. Regts. Nr. 109, als Hauptm. mit Pension und der Regts. Uniform, Dollmann, Major z. D., zuletzt Hauptm. in der 4. Ingen. Insp;, unter Ertheilung der Aus« sicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaub⸗ niß zum ferneren Tragen der Uniform der 4. Ingen. Insp., Doerr, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 156, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und,. der Uniform des Niederrh. Füs. Regts. Nr. 39, der Abschied bewilligt. v. Raumer, Pr. Lt. vom Schleswig⸗Holstein. Drag. Regts. Nr. 13, als halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten. v. d. Borne, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 141, als halbinvalide mit i n ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots übergetreten. Wehrmann, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Regt, mit Pension, der Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und, der Uniform des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Larz, Hauptm. und Comp. Chef bom Inf. Regt. von Borcke (4 Pomm.) Nr. 21, mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Stamm, Major und Bats. Commandeur vom Fuß-Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Drees, Major a,. suite des Rhein. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8 und erster Art. Offizier vom Platz in Metz, als Oberst⸗Lieut. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uni⸗ form, der Abschied bewilligt.

In der Gendarmerie. Berlin, 14. Januar. v. Humbert, Major von der 7. Gend. Brig, mit Pension, v. Voigts-Rhetz, Oberst Lt. von der 11. Gend. Brig., mit Pension und der Uniform des 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, der Abschied bewilligt. Boettcher, pens. Ober⸗Wachtm., zuletzt in der 10. Gend. Brig., der Charakter als Sec. Lt. verliehen.

Kaiserliche Marine.

Karlsruhe, 12. Januar. v. Eisendecher, Capitän zur See, . der Marine, den Charakter als Contre-Admiral verliehen erhalten.

Deutscher Reichstag. 23. Sitzung vom Dienstag, 17. Januar, 1 Uhr.

Ueber die zunächst auf der Tagesordnung stehende, in der Dienstags-Nummer mitgetheilte Interpellation des Abg. Broemel (fr.) wegen Veröffentlichung der neuerdings in Aussicht genommenen Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, auf deren Be⸗ sprechung . der Beantwortung durch den Staatssecretär Dr. von Boetticher von dem Interpellanten verzichtet wurde, haben wir bereits in derselben Nummer berichtet. Wir tragen aus dieser Verhandlung nur noch den Wortlaut der Rede des Staatssecretärs Freiherrn von Maltzahn nach:

Meine Herren! Die in Angriff genommene Ausarbeitung eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses beruht auf einem Beschluß, den der Bundesrath am 28. Januar des vorigen Jahres gefaßt hat, und welcher in seinem hierauf bezüglichen Theil folgendermaßen lautet:

Der Bundesrath beschließt, den Reichstag zu ersuchen, bald⸗ thunlichst eine Neuredaction des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des statistischen Waarenverzeichnisses und des Ver⸗ zeichnisses der Massengüter herstellen zu lassen und zur Vorbereitung einer solchen den Bundesstaaten mit eigenen Zollverwaltungen zur Aeußerung diesbezüglicher Wünsche Gelegenheit zu geben.

Der Beschluß wurde gefaßt gleichzeitig mit dem Beschluß über diejenigen Abänderungen des bis dahin geltenden amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses, welche sich als eine nothwendige und unaufschiebliche Consequenz der abgeschlossenen Handelsverträge darstellten. Genau auf dem Wege, welchen dieser Beschluß in Aussicht nahm, ist seitdem procedirt worden, und der Entwurf des amtlichen Waarenverzeich⸗ nisses ist zur Zeit seiner Fertigstellung so nahe, daß er vielleicht noch im Laufe dieses Monats, jedenfalls aber in der ersten Hälfte des Februar, wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle eintreten sollten, an den Bundesrath gelangen wird.

Es ist zur Herstellung dieses Entwurfs zunächst ein Schreiben an die Bundesregierungen gerichtet worden, worin sie ersucht sind, ihre Wünsche bezüglich der Abänderung des bisher bestehenden Waarenverzeichnisses zur Kenntniß des Reichskanzlers zu bringen. Dies Schreiben ist im vorigen Winter abgegangen, und bis in den Sommer hinein sind die Aeußerungen der verbündeten Regierungen uns zugegangen; nebenher sind auch von Seiten des Herrn Reicht · kanzlers seitens der einzelnen Reichsverwaltungsbehörden Ermittelungen darüber angestellt, welche Abänderungen des bestehenden Waarenver=

baues für

zeichnisses entweder im Zollinteresse erwünscht sein möchten oder von den betheiligten Kreisen gewünscht würden und im Zollinteresse für zulässig erachtet werden könnten. Auf Grund des sehr umfangreichen Materials, welches auf diese Weise gesammelt wurde, ist ein vorläufiger Entwurf des amtlichen Waarenverzeichnisses, den ich hier in der Hand habe, im Reichs⸗-Schatzamt aufgestellt und im August vorigen Jahres den verbündeten Regierungen abermals zu— gestellt, mit dem Ersuchen, ihre etwaigen Abänderungswünsche be⸗ züglich dieses Entwurfs zur Kenntniß des Reichskanzlers zu bringen. Auch hierauf sind die Antworten eingegangen, es hat sich über einzelne Fragen schwierigerer Natur eine eingehende und zeitraubende Cor— respondenz entwickelt, und es ist daher kaum zu verwundern, daß die Fertigstellung des Entwurfs für die Bundesrathsberathungen bisher noch nicht völlig zum Abschluß gekommen ist. Ich glaube, wir haben das Mögliche geleistet, wenn wir, wie ich Ihnen bereits sagte, jetzt die Hoffnung hegen können, in nächster Zeit die Sache dem Bundesrath vorzulegen.

Nun bezweifle ich gar nicht, daß seitens der verschiedenen Re— gierungen in Deutschland bereits in den Vorstadien, wie es ihre Pflicht erfordert hat, Wünsche der betheiligten Kreise, der Pro— ducenten und Consumenten, im Lande über die in Vorschlag gekommenen Aenderungen des Waarenverzeichnisses gehört worden sind. Ob dies überall in der Form geschehen ist, daß man die Handelskam— mern zu Aeußerungen aufgefordert hat, oder ob dafür andere Wege eingeschlagen worden sind, das entzieht sich meiner Kenntniß.

Nun wünscht die Interpellation, daß jetzt der dem Bundesrath vorzulegende Entwurf noch einmal zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden möge, um auf diese Weise „den daran vornehmlich interessirten Gewerbekreisen Gelegenheit zu geben, ihre gutachtlichen Aeußerungen darüber rechtzeitig abgeben zu können. Der Herr Intenpellant hat diesen Satz der Interpellation allerdings, glaube ich, nur in seinem eigenen Namen dahin einschränkend erläutert, daß er es für wünschenswerth und nützlich erklärt hat, wenn nur „die wichtigsten Abänderungen“ des neuen Entwurfs dem bestehenden Waarenverzeichniß gegenüber zur öffentlichen Kenntniß gebracht würden. Ich trage Be— denken, diesen Weg für einen besonders zweckmäßigen zu erachten. Denn, meine Herren, es ist eine wirklich nicht leichte Aufgabe, aus diesem Werk diejenigen Bestimmungen herauszusuchen, von denen man sicher ist, daß sie von allen Betheiligten als die wichtigsten angesehen werden können. Es würde dies jedenfalls eine sehr zeitraubende Arbeit sein. Aber möchte sie auch mit der größten Sorgfalt vorgenommen werden, so glaube ich, können wir sicher sein, daß unter den in einem solchen Verzeichniß nicht aufgenommenen Bestimmungen des neuen Waaren— verzeichnisses immer noch einige sein werden, welche der eine oder andere für ganz besonders wichtig von seinem persönlichen Standpunkte aus ansieht und nach seiner eignen Lage mit Recht ansieht.

Die Publikation des vorliegenden Entwurfs selbst hat gewisse Bedenken. Ich will hierbei darauf nicht Gewicht legen, daß durch eine solche Publikation eines Entwurfs, über den der Bundesrath erst in Berathung treten soll, vor den Berathungen des Bundesraths der Zeitraum zwischen dem Bekanntwerden und dem Inkrafttreten der definitiven Vorschriften so lang werden würde, daß er länger würde, als die vom Gesetz als Regel für Tarifänderungen vorgeschriebene Zeit, und daß eine übermäßige Verlängerung einer solchen Zwischenzeit doch auch gewissen Bedenken unterliegen könnte. Ich will hierauf kein Gewicht legen, aber auf zwei andere Schwierigkeiten muß ich doch auf— merksam machen. Die eine liegt in der rein mechanischen Schwierigkeit, ein Werk von diesem Umfange zweimal aufzulegen und zu drucken; die andere aber, die vom Standpunkt der verbündeten Re⸗ gierungen nicht zu unterschätzen ist, liegt darin, daß die Publikation von Vorlagen des Reichskanzlers, welche im Auftrage der ver— bündeten Regierungen ausgearbeitet sind, an den Bundesrath den auf die Verfassung gegründeten Gewohnheiten des Bundesraths nicht entspricht, vielleicht sogar widerspricht. Ich glaube aber, daß der Zweck, den der Interpellant und die anderen Herren, welche die Inter— pellation unterschrieben haben, verfolgen, auch ohne solche förmliche Publikation des ganzen Entwurfs bereits im gegenwärtigen Moment wohl erreicht werden kann; und weil der Reichskanzler den Wunsch der Unterzeichner der Interpellation theilt, den betheiligten Kreisen in möglichst ausgiebiger Weise die Möglichkeit zu gewähren, rechtzeitig ihre Bedenken zur Geltung zu bringen, so besteht bei dem Reichskanzler die Absicht, seinerseits dahin zu wirken, daß die Beschlußfassung des Bundesraths und seiner Ausschüsse über den ihnen vorzulegenden Entwurf lauf eine so geräumige Spanne Zeit hinausgeschoben wird, daß den Einzelregierungen dadurch genügend Gelegenheit gegeben ist, ihren Handelsvorständen oder wen sie sonst dafür geeignet halten, von dem Inhalt des Entwurfs Kenntniß zu geben und deren Aeuße— rungen entgegenzunehmen.

Ich darf auch meinerseits erklären, daß unter Prüfung selbst— verständlich der Legitimation derjenigen Instanzen, Personen oder Cor⸗ porationen, welche ein solches Ansinnen stellen würden, auch der Reichs— kanzler, in diesem Falle als die zuständige Behörde das Reichs⸗Schatz⸗ amt, bereit sein würde, von dem Inhalt des Entwurfs, nachdem er dem Bundesrath vorgelegt ist, Betheiligten Kenntniß zu geben.

Das Haus setzt alsdann die erste Berathung des Gesetz—⸗ entwurfs wegen Abänderung der Besteuerung des Brannk⸗ weins fort.

Abg. Uh den (Ceons.): Wir stehen auf dem Standpunkt dieses Steuerprojects, obwohl wir einzelne Bedenken dagegen haben. Der Branntwein ift in unseren Augen ein Steuerobject, das durchaus geeignet ist, um daraus die Mittel zur Deckung von Mehrbedürfnissen des Reichs zu gewinnen. Aber sowohl im Interesse des Reichs als des Brennereigewerbes wäre jetzt die Frage aufzuwerfen, ob es nicht zweckmäßig sei, zur Einsührung des Rohspiritus. Monopols überzugehen, as einen Reinertrag von etwa 200 Millionen gewähren und dem Reiche nicht nur die Mittel zur Deckung der Kosten der Militär— vorlage, sondern auch noch für andere Verwaltungszwecke ge · währen würde. Es würde eine Steigerung der Preise hervorrufen, welche wir sehr vermissen. Die große Unsicherheit, welche gegenwärtig m Brennereigewerbe herrscht, ist durch die gestrige Erl finn den taats seeretãr Freiherrn von Maltzahn, daß es „für jetzt“ bei en Steuersätzen von 5h und 75 60 bleiben solle, noch bermehrt werden. Das Rohmonopol würde guch die Bedenken 3. Abg. Dr. Witte, daß die gegenwärtige Vorlage zum Ruln é lleinen und mittleren Brennereien, führe, beseltigen. Ber größte Theil fämmtlicher Brennereibesitzer wünscht die Einführung desselben, . die kleinen und mittleren Betriebe würden dadurch zu gedeih-= . Entwickelung und einer ef Stetigkeit gelangen. Auf den nan gen der arbeitenden Klassen hat die i n, ,, n 3 Rüchsicht zu nehmen, dieselbe dient vielmehr der Grhallung dei andwirthschast, Abg. Wurm unterschäßt die Wicchtigtzelt des Kar össel. ie Volksernährung. Gerade aus den ö en ern h ff wo

er so stark betrieben wird, bezieht bas Reich seine besten Soldaten.

Nach Einführung einer allgemeinen Consumsteuer ohne Abstufung, wie sie der Abg. hr. Witte wünscht, würde sich die Großindustrie der Sache bemächtigen und die mittleren und kleineren Brennereien be— ö Den Vortheil würde eine Handvoll blühender Betriebe aben, und die Landwirthschaft, welche jetzt in ärmeren Gegenden durch die in Zusammenhang mit der Brennerei vermehrte Dünger⸗ zeugung; gefordert wird, würde bald ihrem Ende entgegengehen. Gegen die Verminderung des Contingents um 1 habe . ernste Bedenken, noch mehr aber gegen die Erhöhung der Steuer um 5 Die da— durch hervorgerufene Preissteigerung würde neben den Consumenten auch die Producenten mit 75 bis 9 Millionen neu belasten. Nach Abschluß der Handelsverträge, denen wir mit schwerem Herzen aus politischen Gründen zugestimmt haben, kann die Landwirthschaft eine solche neue Belastung nicht mehr ertragen. Das macht uns die Zustimmung zum Gesetze sehr schwer. Die Behauptungen, betreffend die Liebesgabe, welche wohl nur auf einer Aversion der frei⸗ sinnigen Presse gegen, die conservative Partei beruhen, sind vom bayerischen Finanz⸗Minister gestern schlagend widerlegt worden. Hunderttausende von Mark sollen auf einzelne Großbrenner entfallen; ich möchte aber den Brennereibesitzer sehen, der folche Summen in seiner Hand gesehen hat. Die Differenz der Steuersätze, nothwendig im Interesse der kleinen Brennereien, gewährte 1887 der Landwirth schaft eine Compensation für die to fk Steigerung der ihr auf⸗ erlegten Abgaben. Die weiteren Bestimmungen des Gesetzes ent— halten eine dankenswerthe Erleichterung und Verbesserung des Gesetzes von 1887. Für den Fall, daß die Militärvorlage in irgend einer Form vom Reichstag angenommen wird, ist es aus patriotischen Gründen nothwendig, diese Vorlage anzunehmen; ich bitte jedoch den Reichskanzler dringend, dieses Steuergesetz als ein Provisorium zu betrachten und für späterhin eine Regelung der n,, auf anderer Basis ins Auge zu ,

Abg. Dr. Barth (ofr.) : Die Discussien dreht sich bei Berathung eines Branntweinsteuergesetzes stets um die Liebesgabe. Etwas ueues ist in diese Discussion hineingekommen durch die Erklärung des bayerischen Finanz⸗Ministers, daß 1887 die differentielle Besteuerung des Branntweins eingeführt wurde, weil man es angesichts der be— stehenden Ueberproduction für nothwendig hielt, durch ein kräftiges Eingreifen das darniederliegende Brennereigewerbe zu heben. Ich gebe zu, daß der Ausdruck „Geschenk“ für die 40 Millionen, welche den Brennern aus dem ,, der Steuer gewährt werden, schlecht gewählt ist. Denn unter Geschenk versteht man eine freiwillige Gabe und von einer freiwilligen Gabe der Branntweintrinker kann hier keine Rede sein. Der Volksmund hat diesen 40 Millionen die Bezeich⸗ nung Liebesgabe beigelegt. Welchen Ausdruck man der Sache auch beilegt, das eine ist vollständig klar, daß es sich hier thatsächlich um einen Zuschuß zu den Productionskosten der Brennerei⸗Industrie handelt in Höhe von 49 Millionen Mark. Von den 160 Millionen Mark, welche 1887 den Steuerzahlern aufgelegt wurden, fließen nur 110 Millionen in die Reichskasse, 40 Sir n dagegen in die Tasche der Brenner. Neben der Erklärung des bayerischen Finanz⸗Ministers, daß die Liebesgabe eine Folge, der fürchterlichen Ueberproduction im Brennereigewerbe war, ist die Behauptung aufgestellt, daß es nothwendig war, eine solche große Entschädigung der Brennerei⸗Industrie zu geben, weil die k in Deroute gekommen waren. Diese beiden Momente haben aber mit der ö der Branntweinsteuer im Jahre 1887 gar keinen inneren Zusammenhang. Wenn man be⸗ rücksichtigt, daß die Brenner die Hauptträger jener verfehlten Handels— politik sind, welche das Schutzzollsystem zu einer solchen Höhe empor— getrieben hat, so sind sie auch mit verantwortlich zu machen dafür, daß der Export so weit zurückgegangen ist, sie können sich also gar nicht darüber beklagen. Ich möchte festgestellt wissen, daß fowohl diese Sünde der Ueberproduction seit 1887, wie auch das Zurückgehen des Exports, gar nichts zu thun haben mit dem Gesetz von 1887. Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, daß man durch baares Geld einer Anzahl von Großindustriellen den vermeintlichen Schaden in⸗— folge des Gesetzes von 1887 wieder ausgleichen soll. So müßte man dann auch den Tabacksbauern und Tabacksindustriellen den Schaden ausgleichen, den sie durch die große Erhöhung der Tabacks⸗ steuer 1879 erlitten. Daran hat aber kein Mensch gedacht. Bei der Biersteuer klammert man sich mit einer gewissen Befriedigung an den Gedanken, die Brauer würden dasjenige zu zahlen haben, was man mit dieser neuen Steuerauflage von der Gesammtheit heraus⸗ zuholen wünscht. Man hat gesagt, durch diese Liebesgabe fei den Einzelnen kein Vortheil erwachsen, das könne man leicht erweisen aus den Büchern der Producenten vor und nach 1887. Dieser Beweis ist hinfällig. Einen anderen Beweis dafür sah aber der bayerische Finanz⸗Minister in der Preisdifferenz vor und nach 1887. Das scheint schon einigermaßen plausibler, und so stützt sich auch der Verein der Spiritusfabri⸗ kanten gerade auf diesen Punkt. Wie steht es nun mit dem Rück— gang der Preise, der die Basis Ihrer ganzen Argumentation bildet? Sie haben aus den fünf Jahren seit Erlaß des Gesetzes von 1887 den Durchschnittspreis berechnet auf 3854 M; für die Periode vor 1887, da haben Sie aber nicht eine Periode von fünf, sondern von acht Jahren angenommen. Die drei Jahre 1879 bis 1881, die Sie mit hineingezogen haben in Ihre Berechnung, haben aber, aus anderen Gründen, so exorbitant hohe Preise erzielt, wie sie im folgenden Decennium nie wieder vorgekommen sind. So ist es denn gelungen, einen Durchschnittspreis von 49,9 (S6. herauszubekommen, während er sich ohne jene drei Jahre nur auf 45,6 M6 stellt, also über 4 ιο niedriger. Untersucht man jene ha jährige Periode näher, so stellt sich heraus, daß in derselben sehr große Schwankungen vorgekom— men sind und daß 1886 vor Einführung des Gesetzes der Durchschnitts⸗ preis auf 37 M sank, also noch unter den fünfsährigen Durchschnitt nach 1887. Aber auch nach 1887 waren Schwankungen, und 1891 stellte sich der Preis colossal hoch, nämlich auf 50 S Hiernach scheint mir erwiesen, daß für die Preisbildung zum mindesten das Brannt⸗ weinsteuergesetz von 1887 nicht das entscheidende Moment bilden kann. Wenn man auf die Ursachen der Preisbildung zurückgeht, so findet man, daß immer, wenn die Preise sich sehr niedrig stellten, das mit dem Ernteergebniß der Kartoffeln in den betreffenden Jahren zusammenhängt. 1880 betrug der Spirituspreis 60,? 6 Die Kar⸗ toffelernte von 1879 war eine sehr schlechte, nämlich rund etwa 19 Millionen Tonnen, ebenso 1880 mit 1935 Millionen, während der Normaldurchschnitt etwa 25 Millionen Tonnen beträgt, daher noth— wendigerweise der hohe Spirituspreis. 1881 hatten wir eine Normal⸗ ernte von 25.5 Millionen; infolge der Wirkung der früheren schlechten Ernten sank der Spirituspreis indessen erst auf 55 S, dann aber 1882 auf 48,8 „S, stieg 1883 wieder auf 53,4 (Sς infolge der ganz mise⸗— rablen Kartoffelernte von nur 18 Millionen. So begreift sich auch das starke Ansteigen des Spirituspreises 1891, weil wir eine Kartoffelernte von nur 189 Millionen hatten, während im übrigen innerhalb der ganzen Periode von 1887 meist sehr gute Ernten waren, wie z. B. im vorigen Jahre. Daraus geht hervor, daß das ausschlaggebende Moment für diese ganze Preisbildung des Branntweins immer nur die Kartoffelernte ist. Hiermit ist der Ausfall der Brennereikartoffel seit 1887 mit einer Million Tonnen in maximo jährlich auch nicht annähernd zu vergleichen. Es ist also unrichtig, daß durch die Ein führung des Gesetzes von 1887 ein angschlange bender Grund eonstatirt wäre ir die niedrigen Preise der Periode 1887/92, sondern es sind andere Momente, auf welche die n n. gar keinen Einfluß haben kann und hat. Man hat sich niemals vergegenwärtigt, daß seit 1837 ic die Kartoffel essende Bevölkerung Deutschlands um —= 620 vermehrt hat, während dieser Ausfall von 1 Million Tonnen möglicher weise dem Brennereibetriebe noch nicht 4 00 einer Normal -Kartoffel- ernte ausmacht. Der Bedarf an Kartoffeln it beute größer als 1887. Das geht schon daraus hervor, daß die Erntefläche für Kar⸗ toffeln . 1886 sich nicht vermindert, sondern noch etwas vermehrt hat. Abge 2 von kleinen Schwankungen, betrug 1886 die Erntesläche für Kartoffeln in Deutschland 2915060 ha, 1892 belief sie sich auf 2922 909 ha, also 700 ha mehr. Wenn die Liebesgabe ven (0 Millionen dafür gegeben sein sollte, um die Kartoffelproduetien aufrecht zu erhalten, dann müßte sie in alle Gwigkeit aufrecht frhalten werden. Wenn seit 18875 der Preis künstlich gedrückt wäre. so muß dieser Preisdruck nicht bloß geltend gemacht werden ür die

Spiritusbrenner, sondern auch für die Kartoffelpreise. Wenn das aber der Fall ist, wie kommt man dann dazu, diese Entschädigung von 40 Millionen nur den Brennern zu zahlen? Dann müßten doch auch die Kartoffelbauern daran theilnehmen, welche keine Brennereien haben. Der bayerische Finanz. Minister sagte: fo eine Brennerei kann sich überhaupt nicht einschränken. Wenn das der Fall wäre, wie wäre es denn zu erklären, daß nach der Statistik des Vereins der Spiritusfabrikanten Deutschlands sich die Zahl der Brennereien um den vierten Theil eingeschränkt hat? Er fagte, die Brenner produciren Spiritus und verkaufen mit Schaden. Ich ver⸗ muthe, die Bayern machen es genau so in dieser Frage wie die anderen verständigen Wirthschafter, sie geben die unproductiven Zweige der Landwirthschaft auf, und man richtet sich im Verlaufe von fünf Jahren anders ein. Wenn eine solche Production fortgeführt wird, dann ist es die allerhöchste Zeit, die Liebesgabe aufzuheben. So schlimm wird es aber wohl nicht sein. Dafür führe ich einen klassischen Zeugen, den württembergischen Gesandken an, der nachwies, daß in Württemberg die Produckionskosten eines Hektoliters Branntwein um 19,17 „6 höher sind als in Norddeutschland. Deshalb müsse die Liebesgabe aufrecht erhalten werden, sonst könnten die armen Leute in Württemberg nicht weiter brennen. Das beweist doch, daß es in Deutschland Leute giebt, die dieses Geschenk von 20 Y that⸗ sächlich einstecken, denn sonst könnte nicht ein solcher Productions⸗ kostenunterschied eintreten. Es giebt nun gewiß Einzelne, die stecken die Liebesgabe von 20 als vollständigen Zuwachs zu ihrem Ein⸗ kommen ein, bei anderen ist das nicht der Fall. Indem ich diefe Con= cession mache, mache ich auch den Herren gewisse Concessionen, welche behaupten, die Liebesgabe müsse aufrecht erhalten werden, damit die kleinen Brenner sich halten können. Dann kommt man aber seicht zu der Folgerung; die Liebesgabe für die kleinen Brenner, die etwa drei Millionen Mark ausmacht, mag erhalten bleiben, wenn nur die großen Brenner, die 37 Millionen bekommen, wieder unter das allgemeine Gesetz gestellt werden. Die Liebesgabe wird mit jedem Jahre unerträglicher. Verständlicher wäre sie gewesen als eine Ent— schädigung für die Einrichtung auf die neuen Verhältnisse; aber als ein alljährlich wiederkehrendes Geschenk von 40 Millionen, das in letzter Linie nothwendiger Weise unsere ganze Brennerei in spanische Stiefel einschnürt, ist sie absolut zu verwerfen. Der bayerische Finanz⸗ Minister hat gemeint, wenn die Brennerei wirklich ein fo gutes Ge⸗ schäft nach Einführung der sogenannten Liebesgabe wäre, dann hätten sich ja seit 1887 die Leute herandrängen müssen, um dieser Liebesgabe theilhaftig zu werden. So liegt aber die Sache nicht. Will heute jemand in den Ring der berechtigten Brenner eintreten, dann hat er eine Prüfungszeit, eine Art von Purgatorium von drei bis fünf Jahren durchzumachen, und davon bekommt er auch nur einen Thei angewiesen. Außerdem weiß niemand, wie er bei dieser Vertbeilung abschneidet und wie lange sie noch bestehen wird, denn bei dem allgemeinen Widerwillen gegen diefe Liebesgabe glaubt niemand an deren ewige Dauer. Wie die Steuererhöhung von 70 auf 75 wirken wird, läßt sich nicht vorhersagen. Jede Steuererhöhung pflegt ja eine Einschränkung des Consums herbeizuführen, aber die 5 machen den Kohl nicht fett, es wird in dieser Beziehung ein ein⸗ facher Preisaufschlag erfolgen, und damit ist die Sache Unter keinen Umständen würden die Producenten ei ihren Productionskosten von 25 6 erleiden, der Spiritusfabrikanten für Deutschland in seine Eingabe behauptet. Wäre diese Behauptung richtig, so hätten die Brenner 1887, als ihnen der Steuersaß von 70 aufgelegt wurde, 35 Productionskosten haben müssen. Da aber der Preis über- haupt nur 20 ½ ist, so würden sie noch 15 S zuzahlen müsfen. Wir wollen überhaupt keine Branntweinsteuererhöhung; will man aber aus dem Branntwein noch mehr herausholen, dann sind auch wir dazu bereit, wenn man resolut herangeht an die ung der Liebesgabe. Wie seinerzeit in Amerika die Baumwo J ist jetzt bei uns der Schnaps König: i geringste Leid geschehen. Ich glaube, es dieser König Schnaps entthront und allgemeine Interesse gesetzt wird.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Königlich Minister Dr. Freiherr von Riedel: Mit de der Vorredner meine Ausführungen, mit dene schäftigte, für solche erklärt, welche sich nicht meinen Interessen, sondern specieller Interessen Anschuldigung möchte ich erwidern, daß alles, wo wenigstens soweit meine Absicht entscheidend if Allgemeinheit und der allgemeinen Interessen Deductionen von gestern fußten darauf, gemeinen Interesse, ie Brennerei ꝛ; Gewerbe zu erhalten.

liegt seit lange daran, zu ergr Liebesgabe vorhanden sei. Der als eine Entschädigung infolge d von 1887. Das ist nicht richtig differenz lediglich als ein Co tion aufgefaßt. Wir wir haben ihnen auch versteht man eine g bereichert wird. Nun habe der Untersuchung befaßt, wer d Reichskasse kommt sie nicht. o r werden consumirt, eben so und so der Consument sie bezablt, dafür einen sehr werthvollen

Jah preis und überhaupt nach der Kartoffelernte Teri folgt daraus? Erstens, daß das Geseß den 18837 die zum Nachtheil der Consumenten f Gesetz von 1887 der Production gelassen hat, daß eine Ausbeutung d Wäre dieser Spielraum nicht dings eine Liebesgabe. Die Brenner der Consument keinen Schaden leidet. kosten des Branntweins in Bapern t welche ziemlich verläßlich sind, weil ie auf angestellt wurden. Diese Ermitteln 11 wirklich die Brenner in den einen exorbitanten Gewinn haben. 1899 ist allerdings der reis in zu gleicher Zeit auch die Preduetidnske den S sind auch im allgemeinen die Prod der eine oder der andere glücklich se dn Jabee eim ine Ernte batte so war das ganz vaddängg den der sezemrmnn den Liebesgabe. Ich möchte die Nerren ditten nicht Nes de Teer nn u berücksichtigen, sondem auch in dee Wirklichen raden dem Bereits ver dem Jahre 180 war ja der glückliche Ces der eder, gabe längst auf der Welt. Warum baben sich denn nne e, m, Menge von ö ju dem Genuß der Viededde de Derange denne,. Auf Grund diesel Liebedgabe dätten sie anch Dee neunen , menen, beuem machen könen. Dag sst ader er Ded, . scheben. Qurz und aut, der Abg. De. Dared , an, den nnn, daß eine Lichesgahe wirklich dordanden . Walde madd den, W kat uns auch nicht nachgewiesen, da de ehen, ene, mn. Ausbeutung des Consumenten gefüäkrt dat and e Lnge, dä, d,. weig nicht erbracht st. bin ich Jo ke ka Rem, Dan, me eme. überhaupt nicht existirt.

Ada. Fürst den dat feldt (e) Rae die Grdächamn Re Biersteuer kann wan weden de' Doane aa, Dan enn, me, m dmg, unter dem Verbot KWwlicher Serge, Reg des . Censum und Fadrikation reden Werren, mam, M 1.

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