1893 / 21 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

vorgus und bin auch damit einverstanden daß die Vorlage einer Com- mission vielleicht der für die eschãfte überwiesen wird. Ich be streite, daß mit den vorgeschlagenen Maßregeln ein Mehreres erreicht wird, als mit dem bisherigen err err uch erreicht werden kann. Es . kaum ein Gesetz, dessen Anwendung mit so vielen Schwierig⸗ eiten verknüpft ist, als gerade das Wuchergesetz. Wenn es nach dem vor⸗ , . 3 3630 den mit Strafe bedroht, der unter Ausbeutung er Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen Geschäfte macht, so werden 1e. die Kriterien für eine solche Aus—⸗ beutung sehr schwer feststellen lassen. Wer in der gerichtlichen axis gestanden hat, wird mir zugeben, daß in vielen Fällen der ucherer dem Bewucherten in moralischer Beziehung so ziemlich leich steht. Sie dürfen nicht übersehen, daß derjenige, den das uchergesetz treffen will, fast niemals der eigentlich Schuldige ist. Der betreffende Bewucherte wendet sich fast niemals an den eigent⸗ lichen Geldmann, sondern an eine Vertrauensperson, welche aus der Vermittelung solcher Geschäfte ein Gewerbe macht. Die einzelnen Bestimmungen des neuen Entwurfes fügen zu den Schwierigkeiten, welche die Rechtsprechung schon bei den bisherigen Bestimmungen des Wuchergesetzes zu überwinden hat, noch neue hinzu. Die Vor—⸗ lage will neben dem Creditwucher auch den Sachwucher treffen und alle. möglichen Rechtsgeschäfte unter das Gesetz stellen. Der 5 3020 kann schließlich auf jeden Geschäftstreibenden Anwendung finden, und dabei will der Vorredner noch viel weiter gehen! Er will nicht nur die gewerbs. und gewohnheitsmäßige Ausbeutung der Nothlage bestrafen, sendern jeden einzelnen Fall strafbar machen. Da muß sich schließlich jedermann sragen, ob ein Rechtsgeschäft, das er abschließen will, nicht als ein Wuchergeschäft ausgelegt werden kann. Schließlich kann ein Beamter, der sich der Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, als Noth am Mann war, der sich infolge dessen ein Gehalt ausbedungen hat, welches zu seinen Leistungen nicht im Verhältniß steht, als Wucherer bestraft werden! Die Vorschristen der Vorlage sind zu unbestimmt und können leicht bei der verschiedenen Auffassung der Richter zu sehr verschiedenen Urtheilen führen, wodurch eine Verwirrung in der Rechtssprechung entstehen würde.

Staatssecretär Hanauer:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat seinen Vortrag damit begonnen, daß er der Vorlage der verbündeten Regierungen gewisser⸗ maßen eine Uebereiltheit vorwarf, resp. seine Verwunderung darüber aussprach, daß, nachdem erst 1880 das Gesetz gegen den Wucher er⸗ lassen worden sei, nun bereits eine Abänderung desselben vorgeschlagen werde. Ich gebe dem Herrn Vorredner gerne zu, daß es sich im all⸗ gemeinen nicht empfiehlt, allzu rasch mit Aenderungen bestehender, namentlich junger Gesetze, die sich noch nicht so in die Praxis ein⸗ gelebt haben, vorzugehen. Allein die verbündeten Regierungen sind bei dieser Vorlage wesentlich durch Wünsche mit beeinflußt gewesen, welche im hohen Hause selbst sich kundgegeben haben. (Sehr guth

Es handelt sich hier nicht um eine solche Aenderung des Gesetzes, die das bestehende Recht im wesentlichen umgestaltet, sondern um eine Ergänzung der im Jahre 1880 erlassenen Bestimmungen gegen den Wucher, die also dasselbe Ziel verfolgt, welches damals mit dem Erlasse des Gesetzes erreicht werden wollte, und von dem nun die Praxis sich überzeugt hat oder wenigstens überzeugt zu sein glaubt, daß das Ziel nicht hinreichend erreicht ist. Wenn derartige Petitionen, wie die hier in Frage stehenden, so zahlreich eingehen, Mißstände beklagt werden, die trotz des erlassenen Gesetzes über Bewucherung sich immer noch geltend machen, so ist es gewiß Aufgabe der Regierungen, sich nicht zurückhaltend zu verhalten.

Es wurde von unserer Seite der Sache näher getreten, wir haben uns an die einzelnen Bundesregierungen gewendet, welche Erfahrungen mit den bestehenden Wuchergesetzen gemacht seien, und die Mehrzahl der Aeußerungen, die uns darauf geworden sind, haben sich dafür aus—= gesprochen, daß etwas geschehen müsse. In der einen und anderen Richtung sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, die zum theil in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf Aufnahme gefunden haben, zum theil auch nicht, weil man sie doch für zu bedenklich hielt.

Ob nun und welcher Erfolg für diese neue Vorlage, wenn sie Gesetz wird, in Aussicht genommen werden darf, haben die Motive Ihnen anzudeuten versucht. Wir schmeicheln uns in keiner Weise, daß wir dem Wucher damit ein Ende bereiten ein für alle mal, wenn das Gesetz angenommen wird. Das ist aber doch eine Betrachtung, die nicht dazu führen kann, deswegen die Hände in den Scheß zu legen, wenn die gedachten Mißstände klar zu Tage getreten sind. Und etwas Erfolg darf gewiß erwartet werden, wenn derartige Strafbestimmungen, die der Herr Vorredner allerdings im wesentlichen bekämpft hat wenn diese den Wucherern drohen, so muß ein Erfolg, wenn auch kein durchschlagender, erwartet werden können.

Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt, wie schon von verschiedenen Seiten angedeutet worden ist, in dem sogenannten Sachwucher resp. in der Strafandrohung gegen den Sachwucher. Was an dem §z 302 a geändert ist in der Vorlage, ist unwesentlich. Es soll nur der Gedanke des Gesetzes, der in dem § 302M bereits gegeben war, zum weiteren Ausdruck ge— bracht werden, es soll eine mehr durchgreifende Wirkung geschafft werden dadurch, daß man nicht bloß Darlehen und Stundungen ins Auge faßt, sondern auch die Rechtsgeschäfte, die, ohne eine Form von Darlehen und Stundungen zu haben, dasselbe wirthschaftliche Ziel zum Gegenstande haben. Das ist also kein wesentlicher Unterschied. Dagegen der folgende Paragraph gegen den Sachwucher, das gebe ich sofort zu, ist ein wesentlicher Unterschied, aber nur in ergänzender Richtung. Ich kann nicht leugnen, daß auch bei Aufstellung des Ge⸗ setzentwurfs gewisse Bedenken gehegt wurden, ob man so weit gehen dürfe, und den Sachwucher mit Strafe bedrohen in der Weise, wie es hier geschehen ist, d. h. selbst den Sachwucher mit dem weiteren zur möglichen Ausgleichung der verschiedenen Interessen benutzten Momente der Gewohnheitsmäßigkeit und der Gewerbsmäßigkeit Bedenken, die

wohl schon gerechtfertigt waren durch Erwägung der historischen That— sache, daß, so viel die verschiedenen Gesetzgebungen in früherer Zeit in verschiedenen Staaten gegen den Wucher Maßregeln und Straf— vorschriften getroffen hatten, doch dieser Art sehr wenige vorhanden sind. Man hat immer gefürchtet, durch derartige Vorschriften gegen Geschäfte, welche nicht Darlehns⸗ und Creditgeschäfte, son—⸗ dern andersartige sind, das legitime Geschäft unnöthiger und ungerechtfertigter Weise zu treffen. Und daß ein Berkehrs—⸗ geschäft derart legitim sein könne, auch wenn es einen starken Gewinn für den einen oder anderen Theil zum Vortheil des Einen, zum Nachtheil des Anderen bringt, darüber kann ein Zweifel nicht sein. Die früheren Gesetzgebungen haben sich auf diesem Gebiet be—⸗ müht, Auswüchse in anderer Weise zu treffen. Man hat die Laesio enormis, Gewinne, die bei Kaufgeschäften ein erlaubtes Maß überschreiten, ins Auge gefaßt gehabt, und dergleichen Maßregeln, die nach der modernen Auffassung nicht mehr beliebt werden. Auf der anderen Seite ist aber gewiß nicht zu bestreiten, daß dasselbe ver⸗ derbliche Ziel, das mittels des Creditwuchers erreicht werden kann von demjenigen, der dieses Ziel erstrebt, in gleicher Weise auch durch

Geschäfte solcher Art erreicht werden kann und leider in vielen, vielen Fällen erreicht wird, wie sie unser neuer Paragraph im Auge hat. Wenn nun hier zur Strafbarkeit vorausgesetzt wird, daß solcher übermäßige Gewinn zum Nachtheil des einen Theils erreicht wird seitens des andern Theils unter Ausbeutung der Noth— lage, des Leichtsinns, der Unerfahrenheit in ganz gleicher Weise, wie in dem § 30M a die Voraussetzung lautet, so liegt doch eine unwider⸗ legliche Aehnlichkeit in dem betreffenden Geschäftsgebahren vor und deshalb auch eine Aufforderung an den Gesetzgeber, den gleichartigen Geschäften dieselbe Sorge zu theil werden zu lassen. Trotzdem haben die verbündeten Regierungen geglaubt, es sei, um den berechtigten Geschäften keine zu großen Schwierigkeiten zu bereiten, noch nicht ge⸗ nügend, mit dem bloßen Thatbestand der bezeichneten Ausbeutung schon die Strafbarkeit eintreten zu lassen, sie verlangen ferner Ge⸗ wohnheits, und Gewerbsmäßigkeit dieses Treibens. Dieser Umstand ist, soviel ich die Aeußerungen der Presse über die Gesetzes vorlage übersehe, in der Regel von denjenigen, welche die neue Gesetzes⸗ bestimmung bekämpfen, übersehen worden, absichtlich oder nicht ab⸗ sichtlich. Aber es liegt doch gewiß ein schweres Gewicht darin, wenn Gewerbsmäßigkeit und Gewohnheitsmäßigkeit zum wesent— lichen Begriff dieses Sachwuchers gemacht werden. Schwierigkeiten für die richterliche Festsetzung mag wie im Falle des § 3024 auch in diesem Sachwucherparagraphen die Frage der Ausbeutung unter Um⸗ ständen bieten. Wir müssen uns damit trösten: der Richter muß sich eben zu helfen wissen, und bei klarer Sachlage wird der Beweis in vielen Fällen gelingen. Aber die Feststellung der Gewohnheits— mäßigkeit oder Gewerbsmäßigkeit, diese, glaube ich, wird als ein schwieriger Umstand für die Beweisfrage in den meisten Fällen nicht erachtet werden können. Es wird selten sein, daß man sagen kann, Gewerbsmäßigkeit oder Gewohnheitsmäßigkeit sei von dem Richter mit Unrecht auf Grund der thatsächlichen Feststellung an— genommen worden. Es kann ja unter Umständen nicht gelingen, dieses Moment festzustellen, aber wenn einmal die Entscheidung dahin er— gangen ist, dann wird die Richtigkeit derselben auf Grund der Beweisz— führung kaum zu Zweifeln Anlaß geben.

Wenn nun von der einen Seite gewünscht wird, daß dieses Moment der Gewohnheitsmäßigkeit und Gewerbsmäßigkeit fallen gelassen werde, daß man sich begnügen möge mit dem bloßen That— bestandsmoment der Ausbeutung, so kann ich für diesen Wunsch ein lebhaftes Verständniß haben. Ich habe vorhin schon angedeutet, daß an sich sehr viel dafür spricht, schon mit diesem einen Thatbestands— moment den Begriff des strafbaren Wuchers gegeben zu erachten; allein ich habe ebenso angedeutet, daß es doch sehr bedenklich sein muß, mit einer neuen derartigen Strafbestimmung ohne weitere Cautelen vorzugehen. Ich glaube, daß, wenn im Einzelfall eine wucherische Ausbeutung, das ganze Thatbestandserforderniß des F 3020 vorliegt, es nicht schwer sein wird, auch die Gewohnheits⸗ und Gewerbsmäßigkeit zu erkennen, mit anderen Worten: ich glaube nicht, daß man einen Wucherer sich denken kann, der im Einzelfall in der Art und Weise zu der Ausbeutung von Noth— lage, Leichtsinn ze. vorgeht, ohne daß die Gewerbsmäßigkeit oder die Gewohnheitsmäßigkeit nachgewiesen werden können.

Ein weiterer Wunsch ist geltend gemacht worden für eine Aus— dehnung respective Vereinfachung des Verfahrens dadurch, daß man den Strafrichter ermächtigt, im Fall daß er Wucher annimmt, auch gleichzeitig dem Verurtheilten eine Buße aufzuerlegen, um die Ent— schädigungsfrage damit gleichzeitig zu erledigen und den Weitläufig— keiten einer Prozeßführung im Civilwege vorzubeugen. Ich glaube nicht, daß man dafür durchschlagende Gründe anführen kann. Eine Erschwerung der Prozeßführung wegen Mittellosigkeit des Bewucherten wird kaum ein Hinderniß bieten. Wenn einmal die Bewucherung seststeht, wenn namentlich ein Strafurtheil vorhergegangen ist, dann wird nie die Rede davon sein können, daß der Civilrichter deswegen das Armenrecht verweigert, weil die Sache aussichtslos erscheint. Wenn der Mann mittellos ist, was der Bewucherte in der Regel sein wird, so wird er mit Hilfe des Armenrechts sehr einfach zu seinem Ziel auf civilrechtlichem Wege kommen. Aber eine Buße durch den Strafrichter erkennen zu lassen, hat auf der andern Seite auch das Bedenken, daß wir damit die Bestimmung des Gesetzes über die Un— gültigkeit der wucherischen Verträge mit der Folge, daß zuräckgewährt werden muß von beiden Seiten, schwer vereinigen können. Wenn man den Strafrichter lediglich die Buße aussprechen läßt und damit den Entschädigungspunkt erledigt denkt, dann bleibt doch die Frage: wie soll die Rückgewähr für den andern Theil, für den Wucherer, der doch auch zurückerhalten muß, was er gegeben hat, geregelt werden? Soll der Strafrichter das auch bei Auflegung der Buße gleich mit erledigen? Das wird kaum möglich sein. Statt vereinfacht, würde das strafrichterliche Verfahren dadurch meines Erachtens sehr complieirt. Ich glaube, es ist das Richtigere, die Frage der Entschädigung, die Folge der eivilrechtlichen Ungültigkeit, dem Wege zu überlassen, auf den sie naturgemäß gehört, dem Civil⸗ rechtswege.

Der letzte Herr Vorredner hat sich mit einer gewissen Emphase gegen den letzten Paragraphen gewendet und etwas Unverständliches darin gefunden, daß jeder, der Geld. oder Creditgeschäfte gewerbs⸗ mäßig treibt, verpflichtet sein soll, am Schluß des Geschäftsjahrs, und zwar in einer Frist von drei Monaten längstens, einen Rechnungs— auszug dem anderen Theil, mit dem er Geschäfte treibt, zu liefern. Soviel ich weiß, ist das in der ganzen Geschäftswelt überall Brauch. Jeder, der Creditgeschäfte betreibt, liefert nicht nur alljährlich, sondern sogar in vielen Fällen halbjährig solche Rechnungsauszüge. Erfahrungs—⸗ gemäß die Motive erwähnen das ausdrücklich wird der Bewucherte sehr häufig dadurch allmählich zu dem vom Wucherer erstrebten Ziele geführt, daß er in Unklarheit über den Stand der Geschäfte gelassen wird. Ergo ist das ein sehr probates Gegenmittel, wenn man dieser Verheimlichung des Geschäftsstandes gegenüber den Geschäftsmann zwingt, den regulären Weg einzuhalten, wie das bei einer legitimen, loyalen Geschäftsführung zu geschehen pflegt, d. h. einen Rechnungsauszug zu geben. Es ist mir wirklich schwer verständlich, wie darin eine Gefahr liegen soll: in dem einfachen Satze, daß nach Schluß des Geschäftsjahres längstens binnen drei Monaten die regelmäßige Geschäftspraxis eingehalten werden und ein Rechnungsauszug gegeben werden soll. Die Strafe, die an die Zuwiderhandlung geknüpft ist, ist eine Uebertretungsst rafe, nebenbei mit dem civilrechtlichen Nachtheil, daß die Zinsen verloren sein sollen für die in dem Rechnungsauszug nicht mit aufgeführten Geschäfte. Etwas Exorbitantes kann ich in dieser Vorschrift nicht finden; Ikann man uns schlagende Gründe dagegen bringen, so wird

sich in der Verhandlung der Commission ja noch darüber reden lassen; ist vielleicht die Fassung eine solche, die unter Umständen das Richtige nicht trifft? Ich weiß es nicht. So wie sie lautet, halte ich sie für ganz richtig; vielleicht ist der Umstand in Betracht zu ziehen, daß das Kalenderjahr möglicherweise nicht immer mit dem Geschãftsjahr zusammentrifft, und daß deshalb vielleicht für die zu anderer Zeit er⸗ folgende Rechnungslegung die drei Monate nach Schluß des Kalender— jahres nicht mehr passen.

Werden uns derartige Einwendungen gemacht, so wird vielleicht eine andere der Sachlage entsprechendere Fassung vorzuziehen sein; aber der Gedanke an sich, glaube ich, muß als berechtigt erachtet werden. Die Vorlage soll ja in eine Commission verwiesen werden nach den gestellten Anträgen, und es wird dann im einzelnen über die verschiedenen Punkte eine Verständigung zu erreichen sein; ich empfehle eine sachliche und dem von verschiedenen Seiten geltend gemachten Bedürfnisse entsprechende Prüfung der Sache.

Abg. Freiherr von Buhl (Centz.); Mit der Ueberweisung der Vor⸗ lage an die Commission, welcher das Gesetz über die Abzahlungegeschäfte überwiesen ist, bin ich einverstanden. em Begehren der Conserva⸗ tiven, noch über die Vorlage hinguszugehen, kann ich mich nicht an— schließen, ich stelle mich lediglich auf den Boden der Vorlage, das heißt nur hinsichtlich der Tendenz, aber nicht der Fassung der einzelnen Bestimmungen. In der Commissien wird das Nähere zu erörtern sein; dem Bewucherten einen Entschädigungsanspruch zu geben, wäre doch etwas gewagt. Die Frage, was zurückgegeben werden soll und was unter dem besonderen Vortheil des Wucherers zu verstehen ist, muß ja auch schon im Strafverfahren festgestellt werden, die endgültige Entscheidung muß aber dem Civilrichter überlassen bleiben. Wenn die Conserpativen bemängeln, daß nur der gewohnheitsmäßige Sach— wucher bestraft werden soll, während sie schon das einmalige Ver— gehen gegen das Wuchergesetz beim Creditwucher strafbar machen wollen, so verwechseln sie die Begriffe des Gewohnheits, und Ge— werbsmäßigen. Nur für den gewohnheitsmäßigen Wucher ist die wiederholte Uebertretung Voraussetzung. Gewerbsmäßiger Wucher kann, aber schon bei einmaliger Uebertretung vorliegen. Bie alljährliche Rechnungslegung über die schwebenden Geschäfte muß guf jeden Fall verlangt werden. Im Jahre 1888 faßte die große Maijoritãät, des Hauses den Beschluß, die Regierung zu ersuchen, eine baldige Nevision des Wuchergesetzes vorzunehmen. Diesem Wunsch ist die Regierung mit der Raschheit, die man erwartete, nicht nachge— kommen. Aber immerhin stehen wir jetzt vor einem Entwurf, mit dem wir im großen und ganzen einverstanden sind. Ich betone, daß auch ich wünsche, daß die Selbsthilfe in eingreifender Weise gegen das Uebel vorgeht. Ich bedaure es lebhaft, daß das Genossenschaftsgesetz gerade in, landwirthschaftlichen Gebieten zu wenig Anwendung gefunden hat. Dieses würde zur Gesundung der Verhält= nisse viel beitragen. Ich muß anerkennen, daß das Uebel niemals durch Strafbestimmungen ganz aus der Welt geschafft werden kann. Die Ausdehnung des Gesetzes auf Sachwucher billige ich, auch die Bestimmung, daß es bei verschleiertem Wucher nicht auf die Form des Vertrageg, sondern auf den Inhalt ankommen soll bei der Be— strafung durch den Richter. Das Bedürfniß hat auf die Ausdehnung dieser Bestimmungen hingewiesen. Ich wünsche, daß die Com⸗ ,,. der diese Vorlage überwiesen wird, zu einem guten Ziele omme.

. Darauf wird um 4*½ Uhr die weitere Berathung bis Dienstag, 1 Uhr, vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

. Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Ge⸗ setzes zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Post dampf— schiffsverbindungen mit überseeischen Ländern, vom 6. April 1885 und vom 27. Juni 1887, zugegangen: SI: Der Reichskanzler wird ermächtigt, gegen Wegfall der An— schlußlinie im Mittelländischen Meer und der für dieselbe ausgesetzten Beihilfe von jährlich vierhunderttausend Mark, dem Unternehmer der Postdampfschiffsverbindungen mit Ost-Asien und Australien für das Anlaufen eines südlichen europäischen Hafens eine Beihilfe bis zum Höchstbetrage von jährlich einhunderttausend Mark aus Reichsmitteln zu bewilligen.

§z 2. Für überseeische Anschlußlinien darf ausnahmsweise eine Fahrtgeschwindigkeit von weniger als 113 Knoten im Durchschnitt ge— stattet werden.

Dem Entwurf sind folgende Erläuterungen beigegeben:

„Nachdem der auf Grund des Gesetzes vom 6. April 1885 Reichs⸗Gesetzbl. S. Sb) zwischen dem Reich und dem Norddeutschen Lloyd unterm 3/4. Juli 1885 auf die Dauer von 15 Jahren ab— geschlossene Vertrag Üüber die Einrichtung und Unterhaltung deutscher Postdampfschiffsverbindungen mit Ost-Asien und Australien eine Reihe von Jahren in Kraft gewesen ist, erscheint es rathsam, auf Grund der in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen einige Aenderungen in den bestehenden Einrichtungen eintreten zu lassen.

Wenn mit der Bewilligung von Reichsbeihilfen zu Gunsten regelmäßiger Postdampfschiffsverbindungen vornehmlich bezweckt war, die unmittelbaren Handelsbeziehungen Deutschlands mit Ost-A Asien und Australien zu beleben, so darf insoweit das bisherige Ergebniß der Linien befriedigen. Die Ausfuhr über Bremen und Hamburg nach den bezeichneten Gebieten betrug vor Errichtung der Reichs⸗Post⸗ dampferlinien im Jahre 1885 nach Ost-A1Asien hr und Japan) 384 349 Doppel⸗Ctr., nach Australien 455 998 Doppel⸗Ctr., im Jahre sgi dagegen nach Ost⸗Asien 521 914 Doppel-Ctr., nach Australien 859171 Doppel⸗Ctr. Insbesondere ist die Ausfuhr Bremens nach Ost-Asien von 3II5 auf 77 689 Doppel⸗Ktr., nach Australien von 11 316 auf 60 723 Doppel⸗Ctr, gestiegen. Die finanziellen Ergebnisse der Linien haben dagegen nicht befriedigt. Dies hat zu einem wesentlichen Theile seinen Grund darin, daß einzelne Zweige des Gesammtunternehmens infolge veränderter Verhältnisse nicht die gehoffte Bedeutung erlangt haben und die Aufwendung von Kosten verursachen, zu welchen ihre wirthschaftlichen Erfolge in keinem richtigen Verhältniß stehen. Ins— besondere gilt dies von den Zweiglinien im Mittelländischen Meer und in der Südsee,

Die Verhältnisse, welche bei dem Erlaß des Postdampfergesetzes die Aufnahme der Mittelmeerlinie wünschenswerth erscheinen ließen, haben in der Zwischenzeit eine vollständige Umwandlung erfahren. Die Linie, ursprünglich von Triest über 6 nach Alexandrien führend, sollte zunächst den Reisenden und der Pest den Seeweg um Gibraltar ersparen; fie sollte weiterhin im Verein mit der Eisenbahn zwischen Alexandrien und Suez die zeitraubende ahrt e, den Suezkanal entbehrlich machen und außerdem einen heil des lebhaften Verkehrs zwischen Europa und Egypten ver—⸗ mitteln. Mit den Quarantänemaßregeln zusammenhängende Betriebs störungen auf der Linie Triest Alexandrien, die Beschleunigung det Verkehrs auf dem Suezkanal durch die Zulassung der Nachtfahrt bei elektrischem Licht und schließlich allgemeine verkehrspolitische Rück⸗ sichten führten bereits im Jahre 1887 zu einer Abänderung des Post= en er,. welche bezweckte, die Endpunkte der Mittelmeerlinie von Triest und Alexandrien nach Brindisi und Port⸗Said zu verlegen und zugleich Genua als Anlaufehafen in den Fahrplan der Hauptlinien auf⸗ zunehmen (pergl. Drucksachen des Reichstags von 1837 Nr. 167). Durch diese Aenderung wurde der gesammte Rꝛiseverkehr nach und von dem Osten von der Zweiglinien auf die Hauptlinie gelenkt, weil die verhältnißmäßig geringe Verlängerung der Fahrzeit durch die Annehmlichkeit, die gesammte Seereise auf einem und dem selben Schiff zurücklegen zu können, mehr als . ewogen wurde. Da auch der bei der Einrichtung der Linie veranschlagte egyptische Verkehr nach Ersatz Alexandriens durch das einer Eisenbahnverbindung

entbehrende He Ca anz fortfiel, beschränkte sich die Benu u der Mittelmeerlinie mehr und mehr auf die Beförderung der Post. Dementsprechend sind die Einnahmen der Mittelmeerlinie in den letzten Jahren hinter der ursprünglichen Veranschlagung bedeutend zurückgeblieben. . ö

, hat sich die Samoalinie als lebensfähig erwiesen. Für die Beförderung der europäischen Post kommt diese Lnie infolge der inzwischen her lekln schleunigeren Verbindung über San Fran— cisco nicht mehr in Betracht.

In Berücksichtigung dieser Verhältnisse haben zwischen der Reichs—⸗ verwaltung und dem Norddeutschen Lloyd Verhandlungen wegen Revision des geltenden Vertrags stattgefunden. Hierbei ist eine Ver— ständignng über folgende Punkte erzielt worden:

ie Mittelmeerlinie wird unter Wegfall der aus Reichs— mitteln gewährten Beihilfe von jährlich 400 000 M aufgegeben, Die Dampfer der Hauptlinien laufen im Mittelmeer außer Genua künftig behufs Aufnahme und Abgabe der Post auch noch Neapel an. Als Ersatz für die dem Unternehmer in Neapel erwachsenden Hafen kosten wird eine Entschädigung von jährlich 100 000 6 be— willigt. Der Jeitverlust, welcher durch die Zuführung der Post in Neapel statt in Brindisi entsteht, wird durch schnellere Fahrt auf der Strecke von Neapel bis Colombo ausgeglichen werden. Durch eine derartige Maßnahme würden die Ausgaben des Reichs für Post⸗ dampferzwecke um jährlich 300 000 M verringert. .

Die für das Anlaufen von Neapel zu gewährende Beihilfe kann aus dem durch den Wegfall der Mittelmeerlinie zur Ersparung ge— langenden Betrag von 4090900 M nicht entnommen werden, da nach §z 3 des Gesetzes vom 6. April 1885 dieser Betrag ausschließlich für die Mittelmeerlinie verwendet werden soll. Es wird deshalb im § des vorliegenden Gesetzentwurfs die Bewilligung einer neuen Beihilfe bis zum Betrage von 100000 ½ vorgesehen.

II. Die Samoalinie kommt in Fortfall und wird durch eine an die ostasiatische Hauptlinie anschließende Zweiglinie von Singapore über Niederländisch⸗-Ostindien nach Neu-Guineng ersetzt.

Auf dieser Strecke wird zwar gegenwärtig von der Neu⸗Guinea— Compagnie eine Schiffs verbindung in Zwischenräumen von acht Wochen unterhalten, dieselbe entspricht aber in Betreff der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit nicht den zu stellenden Anforderungen, dient, wie das in der Natur der Sache liegt, in erster Linie den eigenen Interessen der Compagnie und bietet auch nicht die wünschenswerthe Sicherheit für dauernden Bestand. . .

Die Zustände des Schutzgebiets haben sich in den letzten Jahren insofern vielversprechend entwickelt, als die Auskundung des Landes, sowie die Untersuchungen der klimatischen und Bodenverhältnisse zu einem gewissen Abschluß gebracht worden sind und zu dem Ergebniß geführt haben, daß weite und fruchtbare Gebiets strecken vorhanden sind, welche zum Anbau werthyoller Tropenpflanzen sich ganz besonders eignen. Die umfangreichen Anpflanzungsversuche mit Taback und Baumwolle sind gut ausgefallen, sodaß namentlich bei einem Vergleich Neu⸗Guineas mit Sumatra die Hoffnung guf eine nutzbringende Entwickelung dieses Südsee⸗Schutzgebiets gerecht⸗ fertigt erscheint. ; ö

Nachdem der Norddeutsche Lloyd sich bereit erklärt hat, an Stelle der entbehrlich werdenden Samoa-Linie eine Linie über die nieder⸗— ländischen Besitzungen in Ost-Indien nach Neu-Guinea zu unter— halten und auf derselben das bisher in der Südsee verwendete, anderweit schwer nutzbar unterzubringende Schiffsmaterial ein— zustellen, bietet sich Gelegenheit, eine den allgemeinen Interessen der Colonie und des Mutterlandes entsprechende regelmäßige und sichere Verbindung herzustellen. .

Durch eine solche Verbindung werden sowohl die colonisatorischen Aufgaben der Neu⸗Guinea⸗Compagnie, als auch die Interessen der übrigen in Kaiser Wilhelms⸗-Land und im Bismarck Archipel bestehen⸗ den deutschen Firmen und Handeltreibenden gefördert werden. Es befinden sich ferner im Schutzgebiet eine Reihe von Missionsanstalten, welche seit Jahren den Mangel einer regelmäßigen und gesicherten Verbindung mit dem Mutterlande und unter einander als eine schwere Schädigung und als ein Hemmniß ihrer Wirksamkeit beklagen.

Außerdem wird durch die geplante Linie eine directe , . zwischen Deutschland und Niederländisch-Indien geschaffen und dadurch dem lebhaften Verkehr zwischen den beiden Gebieten, deren Gesammt⸗ handel unter einander sich im Jahre 1890 auf annähernd 34 Millionen Mark belief, in einer für den deutschen Handel und die deutsche Industrie nutzbringenden Weise Rechnung getragen.

Alle diese Umstände werden dazu beitragen, auch die Ertrags⸗ fähigkeit auf der ostasigtischen Hauptlinie zu erhöhen. .

Die Dampfer, mit; denen zur Zeit die Verbindung zwischen Singapore und Neu⸗Guineg unterhalten wird, verrichten die Fahrten mit einer geringeren Geschwindigkeit, als nach Puntt 3 der Anlage zum Postdampfergesetz vom 6. April 1885. für die Reichs-Postschiffe vorgesehen ist. Da einerseits die Verhältnisse im genannten Schutz— gebiet vorerst nicht bedingen daß die Fahrten auf der neuen Linie mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 119 Knoten ausgeführt werden, und da andererseits die finanziellen Ergebnisse, des Reichs— Postdampferunternehmens es nicht wünschenswerth erscheinen lassen, den Unternehmer über das nothwendige Maß zu belasten, so wird beabsichtigt, die Fahrten zunächst mit einer geringeren Geschwindigkeit verrichten zu lassen. Die hierzu erforderliche Ermächtigung soll durch §z 2 des Gesetzentwurfs erlangt werden.

Statistik und Volkswirthschaft.

Unterkunftsräume für Arbeiter während der Mittagspause. .

Dem Bedürfniß der Arbeiter, ihre Mittagsmahlzeit, dem Dunst und Staub des Arbeitssaales entrückt, in einem hinreichend gelüfteten, im Winter gut durchwärmten Raum in Ruhe und Behagen ein— nehmen zu können, haben wohlwollende Arbeitgeber durch Einrichtung von hierfür bestimmten Räumlichkeiten in den „Erholungshäusern“, von Speisesälen und Cantinen Rechnung getragen. Zumeist ist den Arbeitern dabei gleichzeitig Gelegenheit gegeben, aus der Fabrikküche ihre Mahlzeit zu beziehen. Andere haben dem. Empfinden des Arbeiters, der so gut wie jeder Andere der Ansicht ist, daß niemand besser kocht als die eigene Frau, durch Vorkehrungen zum Anwärmen der mitgebrachten oder von den Angehörigen herzugebrachten Speisen Rechnung getragen.

Aber es giebt noch Betriebe genug, in denen der Arbeiter ge— zwungen ist, sein Mahl in irgend einem Winkel der Arbeitsstätte oder an einem anderen ebenso wenig geeigneten rte, 6 sich zu nehmen. Namentlich in den Städten wird es ihm oft nicht möglich sein, die entfernt gelegene Wohnung qufzusuchen, um im Kreise der Familie die kurze ia e lisi zu verbringen. Rei Regenwetter, Schnee oder Kälte ergiebt sich an vielen Orten aus dem ng einer augemessenen Unterkunft für die Arbeiter, zumal die im Freien beschaͤßt gten ein offenbarer Mißstanb, der dringend der Abhilfe bedarf. Wir wollen im Folgenden nach ber „Wohlsahrté⸗Gorrespondeng“ kung berichten, wie in jüngster Zeit die stäptischen Verwaltungen von Straßburg und Hanau den vankenswerthen Versuch gemacht haben, dem ge— schilderten Bedsrfniß ent (eng omen. ö

Vorangegangen auf beim Wege der Abhilfe ist die erstgengunte Stadt. Zunächst wurken, brei mangelJ anderer seeiqneter Locgle in Wirthschasten gelegene Mäume berelsdestellt, die, von dem eigentlichen Wirthi . getrennt, ihren besonderen . in sich hatten. Die Stadt zahlte für sehe ber brei Räumlichkeiten eine tägliche Miethe von 2 , wofür dem WMesitzer dleichzeitig die . oblag. Nie Einrichtung wurbe wenig, bensitz t.. In diesem Jaßte hat dle Stadt nur eine dieser Localltüten besbehalten, dagegen in ai ihr ehörigen, im Mittelpunkt ber Stadt geleenen, Gebäuden RWänme für . Zweck hergerichtet. Diese erfreut 1h eines regen Juspruchs.

äglich nehmen burchschusttlich tig siehzig Personen in ben beiden Räumen ihre Mahlzelt ein, messt im Fresen 4rbeitende und in . Vororten wohnende Leute, welche der welten Cntfernung wegen sich zur Mittagszeit nicht in ihre Wohnung. begeben können. Vie Heizung

mittels Gasöfen. Im übrigen sind die Räume einfach mit i . und Bänken ausgestattet und stehen an den Werktagen von 11 bis 2 Uhr zur Benutzung offen. Eine Gebühr wird dafür selbstverständlich nicht erhoben.

In Hanau ist man mit der Errichtung eines eigenen Gebäudes für den beregten Zweck vorgegangen, das im Dezember vorigen Jahre seiner Bestimmung übergeben ist. Zu den Koften hat elne Anjah von Firmen Beiträge von zusammen etwa 1090 ½ geleistet, während die weiter erforderlichen 2000 M auf die Stadtkasse übernommen wurden. Die Halle ist aus Fachwerk errichtet und besteht aus einem saalartigen Raum, welcher durch einen großen Säulenofen erwärmt wird. An der Rückwand ist ein Heerd zum Wärmen der Speisen aufgestellt. Rings an den Außenwänden und in der Mitte des Raumes sind Sitzbänke aufgestellt, die für ungefähr 150 Personen Platz gewähren. Auch hier werden Gebühren für die Benutzung nicht erhoben; die laufenden Unterhaltungskosten trägt die Stadt. Schon in den ersten Tagen der Eröffnung war der Andrang zu der Halle so groß, daß viele auf einen Platz warten mußten. Die Halle ist in einer Gegend der Stadt gelegen, wo viele auswärtige Arbeiter in den dort befindlichen Fabriken beschäftigt sind. Im Fall des wachsenden Bedürfnisses wird der Bau einer zweiten Halle in einem anderen Stadttheil beabsichtigt.

Zur Arbeiterbewegung. Wie der „Köln, Vollsztg.“ aus Boch um geschrieben wird, veröffentlicht die „Bergarbeiter⸗-Zeitung“ in einem Extrablatt einen Aufruf der „Ausgesperrten“ an die Bergleute im Ruhr⸗RNevier, in dem es heißt: Die Bergleute seien der Ueber⸗ macht gewichen, eine Scheinruhe sei eingetreten. Die Berg⸗ leute werden aufgefordert, den Guerillakrieg nicht zu beginnen. Der Einzelkampf werde sie nur noch mehr aufreiben. Weiter werden die Bergleute aufgefordert, Vorbereitungen zu treffen, von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, menn die Gruben⸗ verwaltungen die Forderungen nicht sofort bewilligen. Aus Gelsenkirchen wird ferner der „Dortm. Htg.“ berichtet, daß dort am Sonnabend ein Flugblatt, worin die Bergleute aufgefordert werden, Vorbereitungen für die eventuelle Fort setzung oder Erneuerung der Ausstandsbewegung zu treffen, von der Behörde mit Beschlag belegt wurde

Aus Leipzig wird dem „Ehemn. Tgbl.“ mitgetheilt, daß. de dortigen Socialdemokraten der Versuch, auch die Kellner in ihr Lager zu ziehen, mißlungen sei. Der bei weitem größte Theil der Leipziger Kellner habe sich dem neu gegründeten soeialdemokratischer Verein der Gastwirthsgehilfen nicht angeschlossen, sondern sich ausdrücklich gegen ihn erklärt. Gestern beschloß, wie ein Telegramm des . D. B. H.“ meldet, eine von etwa 2000 Personen besuchte Versammlung v Arbeitslosen in Leipzig nach einem Vortrag des socialdemokrat Reichstagsabgeordeten Geyer die Absendung von Petitionen an städtischen Behörden, das sächsische Gesammt-Ministerium und Reichsregierung wegen der Linderung des Nothstandes. .

In Bremen wurde, wie ein Telegramm des „D. B meldet, gestern eine Versammlung von Arbeitslosen Tumults polizeilich aufgelöst. Auf der Straße suchte die Pol sammlungen zu verhüten und machte dabei von der blank Gebrauch. . .

Hier in Berlin verfiel am Sonntag eine Versammlung von etwa 200 Metallarbeitern, die sich vom socialdemokratischen Centralverband der Metallarbeiter Deutschlands losgelöst haben, einer Mittheilung der ‚Voss. Ztg.“ zufolge der Auflösung durch den die Versammlung überwachenden Beamten.

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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. Cholera. Halle a. S., 24. Januar. Gestern anstalt zu Nietleben acht Erkrankungen und zwei Todes fälle vor. In einer gestern Nachmittag ibgehaltenen Conferenz, an welcher unter anderen der Geheime Medizinal Rath, Professor Dr. Koch, der Ober ⸗Präsident pon Pommer Esche, Landeshauptmann Graf Wintzingerode, Landrath und der Ober⸗Bürgermeister Staude theilnahmen, gab Gehe . erzeugung Ausdruck und daß die

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der Anstalt sofort zu erkennen und zur Anzeige zu bring Pest, 23. Januar. Bei der Berathung des

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Abgeordnetenhause stellte nach einer Meldu

bisher ablehnend verhielten, seien einzelne Unterausschüsse ernannt worden. Die Vertreter einiger größeren Bergwerkzunternehmungen hätten die Sitzung mit der Erklärung verlassen, daß nach ihrer An⸗ sicht alle aufgewandte und noch aufjuwendende Mühe vergeblich sei, weshalb sie von einer weiteren Betheiligung an der Sache absähen. Die endgültige Entscheidung solle in der Hauptversammlung am 28. D. ö. getroffen werden.

Dle „Rhein.⸗Westf. Ztg. berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die Geschäftskage des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarktes hat sich gegen die Vorwoche nur wenig verändert und der Markt ist im allgemeinen flau, doch sind die Nachrichten, die aus industriellen Kreisen einliefen, nicht mehr so Über⸗ einstimmend schlecht wie vorher. Die Nachfrage ist, wenn auch ganz vereinzelt, lebhaft ge vesen, die Preise sind so niedrig, daß es wenig heißen will, wenn man sie jetzt als sehr fest hinstellt, aber damit scheint doch das Ende der rückgängigen Bewegung angedeutet. In unseren Gebieten ist die Geschäftslage für Erze unverändert geblieben. Gefördert wird im Siegerlande so wenig wie möglich und die zu Tage gebrachten Posten finden nur schleppenden Absatz bei gedrückten Preisen. Luremburg⸗ Lothringer Minette ist unverändert, während spanische Erze in letzter Woche zu unveränderten Preisen ziemlich. lebhaft waren. Auf dem Roheisenmarkt herrscht im allgemeinen wenig Leben, doch scheinen die Preise auf ihrem niedrigsten Standpunkte angelangt zu sein; wenigstens setzen die Werke den Versuchen der Abnehmer, die Preise weiter zu drücken, energischen Widerstand ent⸗ gegen. Im Siegerlande war das Geschäft in Spiegelei sen lebhaft, da noch Bedarf für das laufende Vierteljahr zu decken ist. Auf dem Walzeisenmarkt ist von einer Besserung so gut wie nichts zu spüren. Stabeisen war auch in der abgelaufenen Woche nur schwach gefragt, bei vielen Werken sogar noch weniger als in der Vorwoche; die Preise sind gedrückt. Vorläufig sind die Werke noch auf einige Wochen durch frühere Aufträge mit Arbeit versehen. Für Formeisen sind Aenderungen nicht zu ver⸗ zeichnen und auch für Bandeisen ist das Geschäft in sei bis herigen Lage geblieben; die Abnehmer scheinen sich noch immer der Hoffnung einer weiteren Preisermäßigung hinzugeben und halten mit ihren Aufträgen zurück. Die Grobblechwalzwerke waren in letzter Zeit vereinzelt etwas besse igt. Lebhaft gefra einbl

zum wenigsten bei den rheinisch⸗westfälischen R

einigen Abschlüffen etwas bessere Preise

draht, gezogenen Drähten und Drahtst herige Geschäftsgang unverändert angehalten. Nieten

flau. Die Eisengießereien und Maschinenfabrike nur wenig zu thun und verkaufen durchwe Bahnwagenanstalten

Mangel

Die Lage der Werke klagen andauernd über Auf den Königlich bayer ie Einnahmen im Dezember Dezember überhaupt 104 535 255 Januar. (W

IB. X. 914,85

trugen d ; Zucker

Kornzucker excel,, 88 0,9 Rendement

75 9½9 Rendement 11,35. Stetig. Brod⸗

l Gem. Raffinade mit

Ruhig. Rohzucker

14

Brodraffinade 11. 27 50.

Januar. (W. T. lata. Grundmuster Januar „S, per März 3.67 April 3.574 6, per der Juni 3,727 S, per Juli 3.775 Ss per Au aust eptember 3777 M6. ver C, per No- 6, per Dezember 377 Umsatz 20 000 kg Januar. (W. T. B.) Die Oesterreichische

Creditanstalt veröffentlicht den pect der ungarischen Con⸗ vers ion, demzufolge die neuen reien vierprocentigen Staats- rentenschuld⸗Verschreib en in Kre n EG on M21 ind dazu zwei Kronen als vierprocentige Zinsen vom 1. Dezember 1892 bis zum

Mai 13893, ; d Verschreibung

Goldgulden um 192.4 S azu 4 zelangenden

Umtausch angeboten werden. Der Umtausch erfol on morgen bis zum 7. Februar r hhließlich Verfügung Finanz Ministeriums unterlieg

ils auch ungarischer Gonversionstit

Die österreichische Bo

Zeitungen zur Veröffentlichung

die in Interpellationen

Reich und des Abg. Dr

Reichsrathe enthaltenen

klär nd mittheilt,

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Wien, 25.

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iber zierungsorganen gestrigen und heutigen Nummer d Pest, 23. Januar. ruhig, pr. Frühjahr

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Minister des Innern Hieronymi auf Grund eir Landes⸗-⸗Sanitaͤtsrathes fest, gegenwärtig könne in Cholera⸗Epidemie keine Rede sein. In

einzelne Fälle sporadisch vorgekommen.

Anfang Juni mit Quellwasser versehen we

zu einer Beunruhigung der Bevölkerung

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Kopenhagen, 23. Januar. wie ein Wolff'sches Telegramm berichtet, Abhaltung von Vieh märkten theilweise aufge lich für die Gegenden, in welchen die Maul- und Klauenseuche in letzten vier Wochen nicht aufgetreten ist

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hoben, nament⸗

Venezuela.

Zufolge Beschlusses der venezolanischen Regierung vom 17. zember 1892 sind die durch Deeret vom 14. Oktober 1892 fügten Quarantänemaßregeln gegen die aus deutschen Häfen kommenden Schiffe aufgehoben worden. (Vergl. R. A.“ Nr. 289 vom 6. Dezember 1892.)

BVandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kok an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 10 472, nicht rechtzeitig estellt keine Wagen. n In wenn ten sind am 21. d. M. geltellt 4439. nicht rechtzeitig gestellt infolge Verkehrsstockungen durch Schneeverwehungen 348 Wagen.

Zwang Verstei gerungen. .

Beim Königlichen A in, . 1Bexlin standen am 253. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zu Verste gerung. Auf Antrag der Mecklenburgischen Spar, und. Wechselbanh, Neue König— straße 395 und der declle Viertel. Antheil von Keibel st ra e, dem. Mautermeister Emil Lohse gehörig. Nutzungower lh 10 434 M; Mindestgebot 171 600 ; für daz Meistgebof von 700 0 d wurde die Firma Carl Anselm fr. zu Stolzenberg bei Salzmünster Ersteherin. dolzmarktstr. 12, dem Maurermesster Paul Herrmann * Nutzungswerth 23 609 , Minde )ebot 1300 6 Fur 48 Hreistuibit voön 412 500 M wurde der Kaufmann Philipp Bloch, Behrenstr. 30, Ersteher.

Die Köln. Itg. erfährt über das Ruhrkohlen Spnzikat welter. daß die 6 . deg r e gf n der am 21. d. M. ab gehalten Sitzung beschlossen habe, sich inlt der fünssährigen Vertrags. dalle z behnügen, mit der Maßgabe, daß sie, wenn nicht sechs Monate vor ibi lhre Kündigung erfolgt, auf weitere fünf Jahze ver

der Räume erfolgt, da andere Vesen nicht aufgestellt werben können,

4

längert werde. Zur Führung der Verhandlungen mit den Zechen, dle sich

Zeptember

London, 23. Jannu ladungen angeboten. 6 99 Javazucke 144 ruhig. Fhile Kupfer 408, pr. dena . Glasgow, 25. Januar. (We T. B Vie Verichi betrugen in „rigen Woche 3065 Ton

in derselben Woche

Rüben ⸗Rohzucker

mon . . [ 11 163

von Roheisen

d. 2. Januar (W R * olle fest ruhig, da man dir Eröffnung der Londoner Auction erwartet fest, Spinner beschäftigt. In Stoffen lebhafteres Geschäft

Paris, 23. Janmiar (We T. B Das war bollständig durch die Rentenhausse in Anspruch g Comptantkäufe erzeugten Deckungsbedürsniß, wodurch der übrige ebenfalls günstig beeinflußt wurde

Rom, 33. Januar. (WW T B Den hat däs seit mehr als fünfzig Jahren hier bestehe Bankhau Guerrine u. Cie. heute seine Zahlungen ngestel lt. An⸗ scheinend würden die Inhaber ven da die Activa ungefähr 6 Millionen betrügen.

Untwerpen, 25. Januar. (W. T. B.) Petroleum markt. (Schlußbericht. . Raffinirtes Type weiß loc 13 bez. Br. pr. da nuar 13 Br., pr. Februar März 131 Br., pr. September Dezember 13 Br. Ruhig.

Am sterdam, good ordinary 56.

Rew Jork, 3. Januar. (B . B öffnete zu höheren Cursen, war aber im welteren Verlaufe lehr matt und schloß schwach und niedriger. Der Umsaß der Actien betrug 139 009 Stück. Der Silberdeorrath wird auf 680 00 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen J C0 Unzen. Die Silberankäufe für den Stagtsschaßz betrugen 50 000 Unzen zu 38450.

775 000 Dollars Gold sind zur NRugsuhr mit. den Dampfer des Norddeutschen Llopyd. Dresden für Qesterr eich bestellt worden.

Weizen anfangs höher, dann niedriger auf weniger dertraneng. volle Stimmung. Schluß lau. Mals niedriger den ganzen Tag auf größere Jufuhren. Schluß schwach.

Bisible Supply an Wrneh 82 2602 000 Bushelg, do an Mals 12176 000 Bushels.

ungen im Auslande.

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Oesterreich, ungarn. 86 8836 * 7 * * 5 11M 28. Januar, 12 Uhr. K. Desterrelchische Staatgbahnen, Wien Lieserung von: