1893 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Aeltere den Entwurf geliefert hatte und die dem Hause einen be⸗ sonders festlichen Anstrich gab. Die Brüstung der großen Hofloge wurde durch ein breites Velarium aus weißer Seide mit dem Alliancewappen des hohen Brautpaares bedeckt. Da⸗ neben waren die Brüstungen des zweiten und dritten Ranges mit Guirlanden und Kränzen decorirt. Zu der Festvorstel⸗ lung waren die Herren und Damen des diplomati⸗ schen Corps, welche die rechte Prosceniumloge und die rechte Seite des ersten Ranges, die Excellenzen und Excellenzen⸗Damen, welche die linke Seite des ersten Ranges einnahmen, sowie die Staats⸗Minister, die Generalität, höhere Beamte des Reichs und Staats sowie Stabsoffiziere geladen. Die Staats⸗Minister hatten ihre Plätze in den Orchesterlogen, der Präsident des Staats⸗Ministeriums und der General⸗ Oberst von Pape in der kleinen Königlichen Prosceniumloge; im Parquet saßen die Beamten in Gala⸗Uniform und die Stabs⸗ offiziere. Bald nach acht Uhr erschien der Allerhöchste Hof, voran das hohe Brautpaar, das in der ersten Reihe in der Mitte Plaz nahm. Höchstdemselben folgten Seine Majestät der Kaiser und König in dem rothen Galarock der Gardes du Corps mit Ihrer Majestät der Königin von Sachsen und Seine Majestät der König von Württemberg, Allerhöchst⸗ welche zur Rechten der Braut Platz nahmen; zur Linken des Bräutigams ließen Sich Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thron⸗ folger von Rußland nieder. Als die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften erschienen, erhoben sich die Versammelten von ihren Sitzen zu tiefer Verbeugung, wofür Allerhöchst⸗ und Hächstdieselben huldvoll dankten; das Orchester spielte die National⸗ hymne, die stehend angehört wurde. Die Vorstellung begann mit den Klängen des von Meyerbeer componirten Fackeltanzes, dem ein Lebendes Bild von Professor A. von Heyden, Kurfürst Friedrich Wilhelm und Luise Henriette im Haag im Jahre 1646 darstellend, folgte. Nach diesem Bild senkte sich der neue, von A. von Heyden gemalte Vorhang, welcher die Verherrlichung der Gesangskunst aus der nordischen Göttersage zum Gegenstand hat und zur Feier des Geburtstags zum ersten Male in Ge⸗ hrauch genommen wurde. Dann begann die Aufführung des zweiten Theils des dritten Acts aus Wagner s „Meistersinger“, welcher neu einstudirt in Scene ging und von den ersten Künstlern der Königlichen Oper dargestellt wurde. Während der nunmehr folgenden Pause nahmen die Allerhöchsten Herrschaften in dem großen Concertsaal den Thee ein und hielten Cercle ab. Den Beschluß der Festvorstellung, welche bis um 106 / Uhr dauerte, bildete eine Aufführung des Ballets Die Puppenfee“, welche durch mehrere Einlagen der ersten Solotänzerin Fräulein dell' cra das Interesse er— höhte. Als die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften das Opernhaus verließen, wurden Ihnen von der auf den Straßen angesammelten Menge lebhafte Hochrufe dargebracht.

Auch die Berichte aus dem Lande bekunden, daß überall die Feier des Tages in würdiger festlicher Weise verlaufen ist. Es liegen darüber unter anderen Berichte aus Königsberg, Danzig, Posen, Halle a. S., Altona, Cassel, München, Dresden, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Lübeck und Straßburg i. E. vor. Wir heben nur einiges daraus hervor:

In Altona war ein Festmahl veranstaltet, bei welchem der commandirende General des IX. Armee⸗-Corps General der Cavallerie Graf von Waldersee, das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. In seiner Ansprache führte, wie der „Hamburgische Correspondent“ meldet, Graf Waldersee aus, er habe in den letzten zwei Jahren Gelegenheit gehabt, die schleswig⸗holsteinische Bevölkerung gründlich kennen zu lernen. Die Schleswig⸗Holsteiner hätten harte Köpfe und steife Nacken und beugten sich nicht so leicht; hätten sie aber einmal Ver⸗ trauen gefaßt, so hielten sie mit Zähigkeit fest. Wahre Treue könne sich nur bewähren, wenn sie auf die Probe gestellt würde, wenn ernste Zeiten kämen. Solche Zeiten halte man jetzt für gekommen. Seine Majestät der Kaiser stelle auf Grund reiflicher Erwägung aller Verhältnisse und des Raths erfahrener Männer an die Nation Forderungen, deren alleiniger Zweck es sei, dem Deutschen Reich die erworbenen Güter und vor allem den Frieden zu erhalten. Diese Forderung stoße zwar auf Widerstand. Er hoffe aber, die Krisis werde glücklich überwunden werden. Sie werde es, wenn alle so ireun zu Kaiser und Reich ständen, wie die Schleswig⸗Holsteiner. Dann werde die Krisis dazu gedient haben, das Ansehen des großen deutschen Vaterlandes zu erhöhen, und weil niemand es wagen werde, Deutschland anzugreifen, werde der Frieden auf lange Zeit gewährleistet sein.

In München nahmen die gesammten Prinzen des Kön lichen Hauses an den Festtafeln theil, welche die Offizi der dort garnisonirenden Regimenter veranstalteten, j ĩ bei dem Regiment, dem er angehört. Das diplomatische Cor und die gesammten Minister folgten einer Einladung des preußischen Gesandten Grafen zu Eulenburg zur Tafel.

In Straßburg i. E. war Vormittags Festgottesdienst im Münster und in anderen Kirchen. Um 11 Uhr war eine Feier in der Aula der Universität, um 1 Uhr große Parade, um 3 Uhr Festmahl, an welchem 250 Personen aller Kreise theil⸗ nahmen; der Statthalter brachte das Hoch auf Seine Majestät aus, welches begeistert aufgenommen wurde.

Vom Aus lande liegen folgende Meldungen vor:

Wien. An dem Hofdiner anläßlich des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm nahmen der deutsche Botschafter Prinz Reuß mit dem Personal der Botschaft, der sächsische Gesandte Graf von Wallwitz mit den zur Zeit hier anwesenden sächsischen Offizieren sowie die Minister Graf Kälnoky und Graf Taaffe, Bauer, Kallay und Tisza theil. Während des Mahles brachte der Kaiser einen Toast auf das Wohl Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm aus. Mittags war im Palais der deutschen Botschaft ein Frühstück, an welchem der bayerische, württembergische und sächsische Gesandte theilnahmen.

St. Petersburg. Zur Feier des Geburtstags des Kaisers Wilhelm fand gestern bei den Kaiserlich russischen Majestäten ein dall un f . statt, zu dem der deutsche Botschafter, General von Werder geladen war, und bei dem Kaiser Alexander die Gesundheit Kaiser Wilhelms ausbrachte.

Paris. Anläßlich des Geburtssestes Seiner Majestät des Deutschen Kaisers fand gestern im Hotel Continental ein Festessen statt, dem etwa zweihundert Herren und Damen der deutschen Colonie beiwohnten. Der bayerische Ge⸗ schäftsträger Freiherr von Tucher, der in PVertretun, des Grafen Münster bei dem Banket präsidirte, gab zunächst dem Gefühle der herzlichen Verehrung der Ver famme lien für den deutschen Hotschafter Ausdruck, der durch Unwoahlsein verhindert sei, an der Festesfreude unmittelbar theilzunehmen Der Redner feierte so⸗

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dann Seine Majestät den Kaiser als machtgebietendes Symbol der deutschen Einheit, als den zielbewußten Erhalter des Friedens, den Deutschland aufrichtig wünsche, und schloß mit einem jubelnd aufgenommenen dreifachen Hoch auf Seine Majestät und das Kaiserliche Haus. Die Fest— theilnehmer sandten ein begeistertes Huldigungstelegramm an Seine Majestät.

Kopenhagen. Seine Majestät der König sprach gestern dem deuischen Gesandten Freiherrn von dem Brincken auf der deutschen Gesandtschaft persönlich Seine Glückwünsche zum Geburtstag Seiner Majestät des Deutschen Kaisers aus. Aus demselben Anlaß beehrten 57 Königlichen Hoheiten der Kronprinz und Prinz Waldemar, sowie Selne Hoheit der Prinz . von Glücksburg den deutschen Gesandten mit Ihrem Besuch.

Bukarest. Fur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des deutschen Kaisers fand gestern hier ein feierliches Tedeum statt, welchem der Minister⸗Präsident Catargiu und die übrigen Mitglieder des Cabinets, der Chef des Militär⸗Cabinets, der General-Secretär des Ministeriums des Auswärtigen, so wie zahlreiche Vertreter der Civil⸗ und Militärbehörden beiwohnten. Daran schloß sich ein Empfang bei dem deutschen Gesandten.

Sofia. Zur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm fand heute in der protestantischen Kirche ein Tedeum statt, welchem Stambulow als Vertreter des Prinzen Ferdinand und Minister Grekow beiwohnten. Die deutsche Colonie veranstaltete Abends ein Diner.

Seine Majestät der König von Württemberg ist heute Nachmittag von Berlin wieder abgereist, ebenso Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Luise von Preußen.

Für die Zeit vom 1. April 1892 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1892 sind von Einnahmen eeinschließlich der creditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie von anderen Einnahmen im Deutschen Reich zur Anschreibung gelangt:

Zölle 290 929 31646 (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres

11204940 e), Tabacksteuer 8 181 502 66 (4 305695 ), Zuckermaterialsteuer 53 839 706 S6 (— 46 609 381 S6), Ver— brauchsabgabe von Zucker 52 921429 66 (4 10250 515 M), Salzsteuer 32772 8135 6 (— 501 044 S6), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 9976 699 S (4 1110939 , Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 87 230 613 s6 (— 4058114 66), Brausteuer 8 942 275 ( 146568 66, Uebergangsabgabe von Bier 2618 280 (6 ( 119242 16s6); Summe 448 866 253 S6 (— 50 440 520 ). Spielkartenstempel Ny 573 S (4 44 206 6), Wechsel⸗ stempelsteuer 5 917 532 6 (— 239 976 (6), Stempelsteuer für a. Werthpapiere 2245 358 (S0 1164015 ), b. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte 6593 395 ( (— 1912018 66). c. Loose zu Privatlotterien 1 586 550 S6 ( 25 012 466), Staatslotterien 4 914 615 S (— 148 839 ), Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 185 198 573 (66 (4 8851 011 6), Reichs⸗Eisenbahnverwaltung 45 125 000 1317000 6) zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme ab⸗— züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be— trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Dezember 1892: Zölle 263 880 933 66 (— S569 895 S6), Tabacksteuer S S82 615 (— 575 8196), Zuckermaterialsteuer 16 450 053 3 827 535 66), Verbrauchsabgabe von Zucker 39 886 713 s 1 892435 (66), Salzsteuer 29 612 998 S (— 186 733 (06), Maischbottich, und Branntweinmaterialsteuer 12755 807 60 ( 625 946 M), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 71 523 370 S (— 6942558 M6), Brau⸗ steuer und Uebergangsabgabe von Bier 18346 818 (60 ( 226 382 6); Summe 461 339 30) 6 (— 5777 577 6), Spielkartenstempel 907 259 6 (4 34 321 6

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Commission für die zweite Lesung des fs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das teich setzte in den Sitzungen vom 23. bis

iar die Berathungen der Vorschriften über Besitz

Inha bung (S§ 797 —= 825) fort.

Zu S S2J, der den Besitzschutz des Besitzers, welcher nicht zugleich Inhaber ist, sowie des Inhabers, der die Inhabung für einen Anderen hat, regelt, war von ver⸗ schiedenen Seiten mit Rücksicht darauf, daß die Kategorie des sogenannten (unmittelbaren und mittelbaren) juristischen Besitzes nicht nur für den SSeal, sondern auch für eine Reihe anderer Vorschriften in Betracht komme (vgl. z. B. S§S 735, 833, 881, 900), die Aufnahme einiger allgemeinen Vorschriften über den juristischen Besitz (Eigenbesitz, insbesondere über den Erwerb und den Verlust desselben, beantragt. Man verständigte sich jedoch dahin, die Berathung dieser Anträge und wegen des Zu⸗ sammenhangs mit derselben auch die Berathung des § 82 bis zum 8 874 auszusetzen. Gegen den § S2, der die Geltendmachung petitorischer Einwendungen im Besitz—⸗ prozeß grundsätzlich ausschließt, erhob sich kein Widerspruch. Anlangend den 8 823 hielt man den Abs. 1, welcher den Satz zum Ausdruck bringt, daß die Besitzklage von der petitorischen Klage unabhängig ist, für selbstverständlich und daher für ent⸗ behrlich. Dagegen fand die Vorschrift des Abs. ? über die Er⸗ ledigung der Besitzklage durch die Entscheidung im Petitorium ihrem sachlichen Inhalte nach Zustimmung. Der § 824, welcher für die Rügung der verbotenen Eigenmacht eine Aus— schlußfrist von einem Jahre festsetzt, wurde durch die Vor⸗ schrift ersetzt, daß ein nach den 58 819, 820 begründeter An⸗— spruch auf Wiedereinräumung des entzogenen Besitzes oder auf Unterlassung einer Besitzstörung erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Verübung der verbotenen Eigenmacht gerichtlich geltend gemacht wird. Soweit der 8s S824 sich auf die Geltendmachung der sogenannten exceptio vitisgsae possessignis bezieht, hat er hexeits durch die Be⸗ schlüsse zu den S5 819, 820 seine Erledigung gefunden. Der Sz 825, welcher zu Gunsten des , Be⸗ sißers einer Sache, wenn dieser wegen Entziehung oder Be— schäbigung der Sache Werthersaß fordern n l eine Beweis⸗ erleichterung gewährt, nämlich die Vermuthung aufstellt, daß der Besitzer zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung Eigenthümer der Sache gewesen sei, murde, Fassung und

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Stellung vorbehalten, in der Beschränkung auf den Besitzer n n Sachen, andererseits in der Ausdehnung auf jeden Besitzer, also auch auf den Inhaber, genehmigt.

Die Berathung wandte sich sodann den Allgemeinen Vorschriften über Rechte an Grundstücgen“ (8 826 bis 8i7?) zu. Der 8 Saß, der in Ansehung eingetragener oder gelöschter Rene die Vermuthung für die Richtigkeit des Grundbuchblatts auf— stellt, wurde sachlich nach dem Entwurf angenommen. Dagegen erfuhr die Vorschrift des 8 827, daß, wenn ein Recht als Mehreren gemeinschaftlich zustehend ein— getragen ist, Gemeinschaft nach Bruchtheilen sowie Gleichheit der Bruchtheile als eingetragen anzusehen sei, sofern nicht aus dem Inhalte der Eintragung ein Anderes sich ergiebt, nach verschiedenen Richtungen hin Widerspruch. Nach lebhafter Dis. cussion entschied sich die Mehrheit für die Streichung des s 827. Man ging aber bei diesem Beschluß davon aus, daß in die Grundbuchordnung eine Vorschrift aufzunehmen sein werde, nach welcher die Eintragung eines Mehreren gemein schaftlichen Rechts in das Grundbuch nur dann zugelassen werden solle, wenn in dem Antrage auf Eintragung Has be— stehende Gemeinschaftsverhältniß als eine Gemeinschaft nach Bruchtheilen unter Angabe der Bruchtheile oder als eine ohne solche bestehende, gesetzlich zugelassene Ge meinschaft bezeichnet sei. Zu einer sehr eingehenden Er örterung führten auch die Vorschriften der S8 S828, 829 über die Erfordernisse rechtsgeschäftlichen Erwerhes dinglicher Rechte an Grundstücken. Der Entwurf geht davon aus, daß dieser Erwerb sich durch einen die Rechts— änderung unmittelbar bezweckenden, von dem Rechtsgrunde losgelösten Vertrag (sog. dinglichen Vertrag) und Eintragung in das Grundbuch vollzieht (8 828 Abs. 1, 2, 5 829). In sachlicher Hinsicht wurde dieser Standpunkt überwiegend gebilligt. Dagegen erfuhr die Fassung des Entwurfs insofern lebhafte Anfechtung, als der 8 828 die rechtsgeschäftlichen Erklärungen, durch welche in Verbindung mit der Eintragung die Rechts— änderung bewirkt werde, als Vertrag bezeichne. Im Interesse der Gemeinverständlichkeit des Gesetzes und um der juristischen Construction nicht vorzugreifen, verdiene es vielmehr den Vorzug, dem §z 828 eine Fassung zu geben, welche den Aus druck „Vertrag“ vermeide. Mehrheit theilte diese gegen die Fassung erhobenen Bedenken. Demgemäß wurde beschlossen, die Vorschriften des 8 828 Abs. 1, 2 durch die Vorschrift zu ersetzen, daß zur Uebertragung des Eigen thums sowie zur Begründung, Uebertragung oder Belastung eines anderen Rechts an einem Grundstück die Erklärung des Berechtigten, daß er in die Rechtsänderung willige, und die Annahme dieser Erklärung durch den anderen Theil sowie die Eintragung der Rechtsänderung in dae Grund

erforderlich seien. In sachlicher Hinsicht weicht die

Die

buch beschlossene Vorschrift von dem Entwurf insofern ab, als die Wirksamkeit der bewilligten Rechtsänderung nicht davon ab hängig sein soll, daß der die Rechtsänderung bewilligende Be— rechtigte zur Zeit der Bewilligung als solcher eingetragen war. Zugleich soll durch die veränderte Fassung, nach welcher die Bewilligung auf die Rechtsänderung (nicht auf die Eintragung) zu richten ist, auch der Fall getroffer werden, in welchem die Bewilligung oder deren An nahme der Eintragung nachfolgt. Der Abs. 3 des 8 828, welcher die Frage entscheidet, von welchem Zeitpunkt an die Betheiligten an ihre rechtsgeschäftlichen Erklaͤrungen gebun den sind, wurde durch die Vorschrift ersetzt, daß die Bin⸗ dung schon vor der Eintragung eintritt, wenn entweder die— Erklärungen vor dem Grundbuchamt abgegeben sind oder die Eintragungsbewilligung von beiden Theilen bei dim Grund buchamt zur Eintragung eingereicht oder von dem Be rechtigten dem anderen Theile in der nach der Grundbuch ordnung erforderlichen Form ausgehändigt ist. Die Vorschrift des Ss 828 Abs. 4 über den Einfluß des Todes oder des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit eines der Betheiligten vor der Bindung wurde mit Rücksicht auf die Vorschriften des Allge— meinen Theils 74 Abs. 3 des Entw. 1, 5 107 Abs. 2 des Entw. II) als entbehrlich gestrichen. Anlangend den §z 82 welcher den Satz besonders ausspricht, daß der Eintritt der Rechtsänderung von ihrem Rechtsgrunde un— abhängig ist, war die Mehrheit zwar mit dem sachlichen Inhalt der Vorschriften einverstanden; man ging jedoch davon aus, daß dieser Satz sich schon mit genügender Deutlichkeit aus der zu 8 828 Abs. 1, 2 beschlossenen Vorschrift ergebe und daher hier ebensowenig wie bei der Abtretung und dem Schulderlaß (88 3141, 342 des Entw. II) eines besonderen Ausdrucks bedürfe. Die Mehrheit entschied sich daher für die Streichung des § 829. Auch die Vorschriften des § 83) über die Convalescenz der von einem Nichtberechtigten erklärten Eintragungsbewilligung wurden als entbehrlich ge— strichen, da sie durch die zum Allgemeintheile beschlossene Vor schrift über die Convalescenz einer von einem Nichtberechtigten vorgenommenen Verfügung (8 153 des Entwurfs II) gedeckt seien. Dagegen fand der Sz S851, welcher bestimmt, daß es auf die Wirksamkeit einer Eintragungs— bewilligung ohne Einfluß ist, wenn derjenige, welcher sie ertheilt hat, nach Stellung des Antrags auf Eintra gung in der Verfügung über das für ihn eingetragene Recht beschränkt wird, Billigung. Ein Antrag, im Anschluß an die zu S S28 Abs. 3 beschlossenen Vorschriften der Verfügungs⸗ beschränkung die Wirkung schon dann zu versagen, wenn sie nach der Bindung der Betheiligten an ihre rechtsgeschäftlichen Erklärungen eingetreten ist, wurde abgelehnt. Der §S S832, der die Wirksamkeit einer auf Grund eines Scheingeschäfts erfolgten Eintragun in einer von den Vorschriften des Allgemeinen Theils abweichenden Weise regelt, wurde gestrichen. Man war der Ansicht, daß es einer besonderen Vorschrift in dieser Richtung nicht bedürfe. Vorbehalten blieb jedoch, bei der Berathung der Vorschriften über die Hypcthek auf die allgemeinere Frage zurückzukommen, ob zum Zweck der Erleichterung der dee gi er fe un aus einer Hypothek die Aufnahme einer besonderen Vorschrift über die Passivlegitimation des eingetragenen Eigenthümers als solchen geboten erscheine.

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 27. bis 28. Januar 6 gemeldete Cholera fälle: stegierungsbezirk Merseburg. In Nietleben am

krankungen, 5 Todesfälle, am 26. Januar

25. Januar 4 r 2 Extrankungen, fein Todesfall.

* der gestrigen Nummer des r ,, . wird der Generalbericht des Präsibenten der Ju stiz— Prüfungscommission über das Jahr 1892 veröffentlicht. Die Zahl der Prüfunggaufträge, welche im Jahre 1691 664 2 belief sich im Berichts sahre auf Hö, also weniger als in jebem der letzten zwölf Jahre. Die Zahl der Candidaten betrug 879 (im Vorjahr Hö, im Jahre 18687 1274). Von diesen fielen 47 auf solche Candidaten, bie lediglich den schrift⸗ lichen Theil der Prüfung zu wiederholen hatten. Die Gesammtzahl der seit dem 1. Januar his 31. Dezember 1897 zur mündlichen Prüfung notirten Candidalen betrug 557 (1891. 593, 1890: 586). Von den 9 Candidaten schieben vor der Prüfung 17 aus. Von den verbleibenden 867 wurden 617 geprüft, 245 blieben für das laufende Jahr übrig. Von den 617 geprüften bestanden 0 die Prüfung, und zwar 2 mit Auszeichnung (im Vorjahr keiner), 51 mit „gut“ (im Vorjahr 66), 455 mit ausreichend“ (im Vorjahr 445); 10) Canhibaten haben die Prüfung nicht bestanden (im Vorjahr 110). Nach Procenten ermittelt, haben im Jahre 1892: 82,3 Pxoc. die Prüfung bestanden, 17, Proc. nicht bestanden. Die Zahl der Prüfungstermine betrug 99; zum ersten Mal seit 12 Jahren betrug sie unter 100.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats- und Kriegs⸗Minister, General-Lieutenant Edler von der Planitz hat Berlin wieder verlassen.

Bayern.

Der Prinz Ferdinand von Sach sen-Cohurg, der, wie „W. T. B.“ meldet, gestern in Regensburg eine längere Unterredung mit dem Geheimen Commerzien-Rath Krupp hatte, ist von dort im Laufe der Nacht nach München zurück⸗

gekehrt. Anhalt. Der auf den 28. Februar einberufen worden.

Landtag ist

Oesterrejch Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Budgetberathung fort. Auf der Tagesordnung stand der Etat des Unterrichts-Ministeriums. Von den Rednern traten, wie „H. T. B.“ berichtet, die Abgg. Schlesinger, Treuenfels und Prinz Lichtenstein für die confessionelle Schule ein. Letzterer rügte es, daß in Wien jüdische Lehrer und Lehrerinnen bei christlichen Kindern bestellt würden, und ver⸗ langte, daß durch Errichtung von Parallelklassen diesem Uebel⸗ stand abgeholfen werde. Eine achtjährige Schulpflicht für alle in industriellen Gegenden gelegenen Gemeinden hielt Prinz Lichtenstein für nothwendig.

In einer gestern in Bu dapest abgehaltenen Conferenz der ungarischen liberalen Partei gab der Minister⸗Präsident Dr. Wekerle gegenüber den Gerüchten der letzten Zeit über den Standpunkt der Regierung die Erklärung ab, daß die Regierung an ihrem Programm festhalte, dem die Partei in allen Theilen zugestimmt habe. Dieses betrachte er als Grundlage des politischen Wirkens der Regierung und der Partei. Falls einzelne Mitglieder Bedenken gegen die Kirchenpolitik der Regierung haben sollten, sei dies noch kein Grund, aus dem Parteiverbande auszutreten. Diese sollten die Regierung in den übrigen Theilen ihres Pro⸗ gramms unterstützen und keine Sonderconferenzen abhalten, sondern in der Partei alles ins Reine bringen. Die Abgg. Latinovie, Thomas Pechy und Graf Ladislaus Szapary erklärten, Gegner der Civilehe zu sein; sie würden deshalb aus der Partei austreten.

Großbritannien und Irland.

Das ‚„Reuter'sche Bureau“ erfährt, Lord Rosebery habe in seiner Unterredung mit dem französischen Botschafter Waddington siehe die gestrige Nummer des „R⸗ u. St.⸗A.“ unter Frankreich) erklärt, die englische Regierung habe Ver⸗ stärkungen an Truppen nach Egypten einzig und allein zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in diesem Lande geschickt; die englische Garnison sei in den letzten Jahren stark vermindert worden; ihr Effectivbestand habe nicht mehr ausgereicht, um die Sicherheit der Europäer unter den gegenwärtigen Umständen zu sichern. Lord Rosebery fügte hinzu, die politische Lage in Egypten habe keine Aenderung erfahren. ; r

In Beantwortung eines Gesuchs um den Empfang einer Deputation Beschäftigungsloser am Tage der Er⸗ öffnung des Parlaments erklärte dem „W. T. B.“ zu⸗ folge der Premier-Minister Gladstone, die Regierung wolle die Handelsthätigkeit auf jede gesetzliche Weise fördern; er fürchte jedoch, die in dem Gesuch angeregte Unterbrechung der regu⸗ lären Geschäfte des Parlaments würde die Interessen, die man zu fördern wünsche, nachtheilig berühren.

Am 25. d. M. e, in Belfast eine Versammlung von Parnelliten abgehalten, an der die Führer der Partei theilnahmen. Es wurden dabei, wie die „A. C. berichtet, u. a. folgende Beschlüsse gefaßt: ) Die Regierung aufzufordern: eine Homerule⸗Bill nach dem Plane des verstorbenen Parnell vorzulegen. 2) John Daly und den übrigen irischen und amerikanisch⸗irischen politischen Gefangenen die Freiheit zu schenken. 3) Zu Gunsten der ausgewlesenen Pächter gesetzliche Vorkehrungen zu treffen.

Frankreich.

Das gerichtliche Verfahren gegen Jules Roche, Thévenet und Aränes ist, wie W. T. B. aus Paris meldet, eingeste llt worden. Alle anderen Parlaments mitglieder, zu deren gerichtlichen Versolgung die Genehmigung der Kammer nachgesucht war, also auch Rolboier, wurden unter Anklage gestellt. In den Couleirs bes Palais Bourhon rief die Kunde hiervon eine lebhafte Rewegung herhor—, Der Senat genehmigte in selner gestrigen Sitzung das Handels überein komm en mil Rumänien und nghim die Vorlage über die Handelsflotte in der von der Kammer genehmigten Fassung an. . ie Deputirtenkam mer hegann gestern bie Bergthung über das Marinebubget. Der wg, Loc voy wieder;

theidigung sowie über die Unvollständigkeit und die Langsam⸗ keit ber Mobilisatiön und empfahl zur Nacheiferung das Beispiel Englands, Italiens und Deutschlands, deren Marinen große Fortschritte gemacht hätten. Die Debatte wird heute fortgesetzt werden. Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Decret, wo⸗ durch Cornelius Herz wegen ehrenrühriger Handlungen aus den Listen der mit dem Orden der Ehrenlegion Ausgezeichneten gestrichen wird. Die Gruppe der demokratischen Linken des Senats heschloß, den Justiz-Minister Bourgeois aufzu⸗ fordern, hei Delahaye und Andrieux Haussuchungen vornehmen zu lassen. . Die Anklagekammer wird am nächsten Dienstag über die in der Panama⸗Angelegenheit ergangenen Anträge uf gerichtlichen Verfolgung einer Anzahl Personen Beschluß assen.

Die Panama⸗Untersuchungscommission wird am nächsten Montag über die Frage der Wahl eines Referenten behufs Berichterstattung an die Deputirtenkammer berathen. Imbert, der gerichtliche Verwalter des Reinach schen Nachlasses, hat, wie die gestrigen Abendblätter berichten, Schriftstücke vorgefunden, durch die angeblich die von Herz an Reinach verübten Erpressungen erwiesen sein sollen. Das Handelsgericht hat Imbert behufs eventueller Annullirung der auf den Namen der Frau Herz vollzogenen Häuserkäufe einen Termin bewilligt.

Italien.

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung der Interpellationen über die Bankenangelegenheit fort. Wie „W. T. B.“ berichtet, sprach Colajanni von der un⸗ gesetzlichen Operation der „Banca Romana“ in den letzten Tagen, wobei hohe politische Persönlichkeiten mitgewirkt hätten; er glaube an bas Gerücht, daß die Regierung für die Wahlen von den Banken Geld erhalten habe; die Einsetzung einer parlamentarischen Enquéte sei unabweislich. Nachdem noch mehrere andere Redner sich in demselben Sinne geäußert hatten, bekämpfte der Minister⸗Präsident Giolitti den Antrag auf eine parlamentarische Enquéte; eine solche würde insbesondere den Credit der gesetzlich umlaufenden Noten schädigen und in ver⸗ hängnißvoller Weise den Zwangscurs herbeiführen. Die Regierung bekämpfe nicht gern einen so populären Antrag, sondern thue es nur aus Pflichtgefühl. (Beifall) Die Be⸗ rathung wird heute fortgesetzt werden. . Der Director im Handels⸗Ministerium Manzilli ist gestern Abend verhaftet worden. Manzilli, der seiner Zeit Unterhändler bei dem Abschluß der jüngsten Handelsverträge war, ist der Bestechung in der Angelegenheit der „Banca Romana“ angeklagt; es hat bereits eine Haussuchung hei ihm stattgefunden. Dreißig Personen sind nach einer Meldung römischer Blätter vor den Untersuchungsrichter geladen worden, um in der Bankenangelegenheit vernommen zu werden.

Spanien. Der englische Specialgesandte für Marokko, Sir West Ridgewagy ist nach einer Meldung des W. T. B. von Madrid abgereist. Vorher hatte er noch den Botschaftern Frank⸗ reichs, Italiens, Deutschlands und Oesterreich⸗Ungarns Besuche abgestattet. Belgien. Die Regierung hat dem „W. T. B.“ zufolge die Be⸗ chlüsse mehrerer Communalräthe, über die Frage des allgemeinen Stimmrechts ein Volksreferendum stattfinden zu lassen, für ungültig erklärt.

Amerika.

Der vormalige Stgatssecretär der Blaine ist nach einer Meldung des York gestern Vormittag gestorben.

Afrika.

Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus Alex gestern, das daselbst gelandete 2. Bataillon des Infanterie-⸗Regiments habe sich direct mittels nach Kairo begeben.

andria von Devonsphire⸗ Sonderzugs

Parlamentarische Nachrichten. Dentscher Reichstag.

32. Sitzung vom Sonnabend, 28. Januar, 1᷑ Uhr Der Sitzung wohnen bei der Staatssecretär Dr von

so schnell als möglich zum Gemeingut zu machen. Auch die

der Reichtverwaltung ebenfalls nicht außer Acht gelassen Chicago vorstellen lassen,

aufgestellt und wird mit von

großem Interesse

wird. Nun ist uns allerdings, von eren mitgetheilt worden, daß eine Gleichstellung in dem Auftreten

fordern würde. Dazu ist aber nöthig, dag i Finanzuerwaltung in Verbindung trete. Sollte die eberzen

unserer xLeistungsfahigleit noch weitere Mittel othwendig wird auch der Reichstag hoffentlich nicht zurückbleiben. schmidt durchaus einverstanden. Sollte für die äußere deutschen Abtheilung das bisher Bewilligte nicht ausreichen,

deutschen ihre bisherige Thätigkeit seine vo schuldig, das hier öffentlich zu erklären, damit die der Deutsche Reichstag hinter ihnen steht. (Be Abg. Dr. Hirsch (dfr) tritt dafür ei ) Entsendung von Handwerkern und Arbeitern nac mitteln etwas gethan werde. Bei Schluß des Blattes hatte 5 Dr. von Boesticher nochmals das Wort genommen

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten 23. Sitzung vom 2383.

Der Sitzung wohnt steriums, Minister des Innern Das Haug setzt die zweite

In den Etat ist eingeftellt ein m mit der Bezeichnung: der Präsident oder

Präsidenten des Staats⸗ ster lautete der Titel: ice⸗ d einschließlich 000 45 000 66“

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Boetticher und der Königlich preußische Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch. . Präsident von Levetzow eröffnet die Sitzung mit Fol gender Mittheilung: Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, daß Seine Majestät der Kaiser mich mündlich zu be⸗ auftragen geruhte, dem Reichstag für den durch das Präsidium

auszusprechen. . Regierungs⸗Präsident von Rothe ist zum stellvertretenden Bevollmächtigten zum Bundesrgth an Stelle des erkrankten Unter⸗Staatssecretärs Dr. von Rottenburg ernannt worden. Reichshaushalts⸗Etats für 1895/94 und zwar der Special-Etat des Reichsamts des Innern.

Zu diesem Etat liegt folgender Antrag der freisinnigen vor:

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die ven ihnen Grund des F 29 der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften Über den Nachweig der Befähigung als Arzt einer Nevision in dem Sinne zu unterziehen, daß duf Grund dieses Nachweises auch Frauen die Appro bation als Arzt ertheilt werden muß.

Abg. Goldschmidt (dfr.) befürwortet eine schnellere Deraus gabe des Berichts über die Ergebnisse der Weltausstellung in Ehieggo— als bisher meistens beliebt worden sei. Der Generalbericht mäßte theilweise schon während der Ausstellung, nicht erst nach derselben erstaltet werden. Redner wünscht ferner die Entsendung von Hand. werkern auf Reichsékosten zur Augstellung.

Staatsseeretär De, von Boetticher (wir werden diese Rede am Montag in Wortlaut bringen): Bisher hat die Reichs perwaltung ulcht, in Autsicht genommen, ibrerseite einen solchen Generalbericht slbethalkt herzustellen; zunächst müsse den einzelnen Industzie r rf e , der Nallon und eventuell der Thätigkeit einzelen Bundesstagten überlassen fein, an diesem Punkt seßen. Ausgeschlossen sel damit nicht, daß, soweit da Reich für einzelne Zweige ein besonderes Interesse habe,

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Auf der Tagegzordnung steht die zweite Berathung des

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ußen und Deutschland möge vorliegende Positien in der Doffnung, daß die Vurgusicht schen Staa tsre ig, welche hier ein entmeder der hat, noch in diesem Jahre dahin führen wird, Verhältnissen herbeizuführen.

Abg. Freiherr Den 3 2dlitz (freienn . Der Vuyr⸗ mit feinen pelitischen Freunden über diese Angel nen heil ständigt; hätte er das dersucht, o würde ihm wohl sein, daß er diese Anregung unterlasen solle. icht weiter eingehen.

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der Neichstag sicher für den Mehrbedarf aufkommen, sei die verbündeten Regierungen noch eine besondere Vorlage mach

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bes Besuchs der Ausstellung durch reichzangehsrige Handwerker, wesch= die Mittel dazu nicht besitzen, von deren Pesichtigung der Aus. stellung man sich aber einen Nutzen versprechen darf, wird eiten

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Ich habe Ihnen das Bild des deutschen ! Ausstellung gebändes in , 39 (Dasselbe ist vor dem ö des Hauses den anwesen den Abgeordneten in Augenschein genommen.) Sie werden daraus ersehen, daß Deutschland in würdiger Weise in Chicage rerräsentirt t=

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lands mit den übrigen Staaten noch ganz erhebliche . e nochmals mit der

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Das Gehalt des Minister⸗Präsidenten wird hewilligt.

Bei den Gehältern für drei Regierungs⸗Nuthe Abg. Graf zu Limburg ⸗Stirun (eon) aud, daß ich derjenige befinde, der Anzeigers“ funckionirt.

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