Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;
Königlich Prenßischer Staats ⸗Anzei
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Nost-⸗Anstalten auch die Expedition
8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
ESinzelne ummern kosten 25 3.
des Jeutschen Reichs ⸗ Anzeigers
und Königlich Rreußischen Stants-Anzeigers
363 — n= — XE Aer Gezugspreis beträgt nierteljährlich 4 M 50 g. , Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 . ö ĩ . . ͤ P / k
Berlin 8w., Wilhelmstrase Nr. 32.
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Berlin, Mittwoch, den J. Fehruar, Abends.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General-Director der Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken Heidem ann zu, Köln den Rothen Adler— Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone,
dem Amtmann Müller zu Vlotho im Kreise Herford, dem emeritirten Schulvicar Kunhpers zu Osterfeld im Kreise Necklinghausen, dem . a. D., Rechnungs⸗Rath Köhler zu Kottbus, dem ber⸗Bergamts⸗Seeretär a. D. Kanzlei⸗Rath Heerlein g Bonn, dem Gerichtsschreiber g. D., Secketär Bdanurer zu Grumbach im Kreise St. Wendel und dem bisherigen Schloßkastellan in Cassel Heisterhagen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
den emeritirten Lehrern Hartmann zu Coesfeld, bisher zu Osterfeld im Kreise Recklinghausen, Kopp zu Nieder⸗Libbach im Unter⸗Taunuskreise, Köster zu Böhnhusen im Landkreise Kiel, Marx zu Köslin, bisher zu Rohr im Kreise Rummels— burg, Grüßtzbach zu Alt-Rosenthal im Kreise Rastenburg, Pruͤntzen zu Blankenheim im Kreise Schleiden, Essigke zu Eisleben, bisher zu Zabenstedt im Mansfelder Seekresse, und Schulz zu Groß⸗Mühle bei Kuhfelde im Kreise Salzwedel, bisher zu Valfitz desselben Kreises, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie
bem pensionirten Kreisbolen Kohl zu Homberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar:
des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Oberst-LZieutenant von Twardowski, Chef des Generalstabs des XVI. Armee⸗Corps;
der Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Groß— herzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem Oberst⸗Lieutenant Draudt, Commandeur des Feld⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 31; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus-Ordens: dem Major Pabst von Ohain, Commandeur des 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillons Nr. 6; sowie des Fürstlich schwarxzburgischen Ehren kreuzeg dritter Klasse und des Fürstlich reußischen — jüngerer Linie — Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Hauptmann von Eb erhardt im Anhaltischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 93.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
Allerhöchstihren General à la suite, General der Cavallerie Grafen von Schlieffen J. zum Vorsitzenden des Königlichen Herolds⸗Amts zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs- und Forstrath von Blum zu Minden zum Ober⸗Forstmeister mit dem Range der Ober⸗-Regierungs— Räthe, und ö J
den Regierungs⸗Assessor Beh ncke in Heide zum Landrath, owie . auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz-Samml. S. 196) den Negierungs⸗Rath Wentz zu Sigmaringen zum zweiten Mitgliede des Bezirke= . zu Sigmaringen auf Lebenszeit, und ⸗
den Regierungs⸗-Assessor Saint⸗Pierre daselbst zum Stellvertreter des Regierungs⸗-Präsidenten im Bezirks⸗Ausschuß zu Sigmaringen und gleichzeitig zum Stellvertreter des ersten Und des zweiten Mitgliedes dieser Behörde auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze derselben zu ernennen; ferner
dem Kreisfecretär Straßburg in Jork aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Memel getroffenen Wahl den Stadtkämmerer und besoldeten Stadtrath Altenberg daselbst als Bürgermeister der Stadt Memel, und
infolge der von der Stadtverordneten⸗-Versammlung zu Demmin getroffenen Wahl den Gerichts⸗Assessor Hirsch daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Demmin für
die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath Behncke ist das Landrathsamt im Kreise sorderdithmarschen übertragen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Ober⸗Forstmeister von Wurmb, zu Lüneburg ist auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Hannover ö.
dem Ober⸗Forsthmeister von Blum ist die Ober⸗Forstmeister= stelle bei der Königlichen Regierung zu Lüneburg über⸗ tragen, und
der Forstmeister Lantzius-Beninga, zu Wardböhmen ist auf die Ober⸗-Försterstelle Scharnebeck mit dem Amtssitz zu Lüneburg im Reglerungsbezirk Lüneburg versetzt worden.
Der Forst-Afessor Weyd anz ist zum Oberförster ernannt und demselben bie Ober⸗-Försterstelle zu Wardböhmen im Regierungsbezirk Lüneburg Übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts— und Medizin äl⸗Angelegenheiten. Der praktische Arzt Dr, Skrzeczek in Orzesche ist unter Belaffung in seinem Wohnsitz zum Kreis-Wundarzt des Kreises Pleß ernannt worden.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König kehrten gestern Nachmittag um A/ Uhr vom Schießplatz Jüterbog nach dem Schlosse zurück.
Heute Vormitlag nahmen Seine Majestät die Vorträge des Chefs des Geheimen Civilecabinets, des Präsidenten des Staats-Ministeriums sowie der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch und Thielen entgegen. Um 12 / Uhr fanden militärische Meldungen und die ebergabe der Monatt⸗Rapporte der Leib⸗egimenter ꝛc. statt.
Seine Majestät der Kaiser und, König beehrten gestern Abend den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Grafen zu Eulenburg mit einem Besuch zur Abendtafel und verweilten nach derselben noch längere Zeit in dem Kreise der geladenen Gaͤste, zu welchen u, a. der Reichskanzler, der Vice⸗Präsident des Staͤgts⸗Ministerüums, der Finanz-Minister, die hier an⸗ wesenden Ober⸗Präsidenten, sowie Mitglieder des Reichstags und des Landtags gehörten.
Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Joll⸗- und Steuerwesen und s Handel und Verkehr, und darauf die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuer⸗ wesen und für Rechnungswesen zu Sitzungen zusammen.
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 30. Januar bis 1. Februar Mittags gemeldete Cholera fälle:
Regierungsbezirk Merseburg. In Nietleben om 29. Januar keine Neuerkrankung, Todesfälle. In Trotha Erkrankung, in Kröllwitz (Saalkreis 4 Erkrankungen, darunter J mit tödtlichem Ausgange. Die am 30. Januar für Wettin angezeigte Erkrankung hat tödtlich .
Regierungsbezirk Schleswig. In Altona 3 Er⸗ krankungen mit ( Todesfall.
Hamburg 1 Erkrankung.
In seiner 6. Plenarversammluüg am 30. Januar erledigte der & Communäl- Landtag ber Kurm grk ein Gutachten des ersten und zehn Gutachten des zweiten Ausschusses. Das erstere betraf eine Abänderung des Landfeuers ocietäls Reglements, welche bis nach Klarstellung des Geschicks der Neumärkischen Landfeuersocietüt vertagt wurde. Von. den. Gutachten dez zwelten Ausschusses betraf eines die Wahl eines dandtagsNegistratur⸗ Al istenten, die übrigen betrafen Gesuche um Unterstützungen aus, dem ständischen Dispositionsfonds der Kurmãärlischen ien Von diesen konnten sieben mit zum theil sehr namhaften eträgen bewilligt werden, z dagegen erfuhren Ablehnung, das eine mangels Bedür ö. das andere, weil der Petent seine Thätigkeit weit über die Grenzen
1893. der Kurmark, auf ganz Deutschland erstreckt.
Damit sind die sämmtlichen Gutachten erledigt. A In der am 31. Januar RVehaltenen Schlußsitzung gab der Vorsitzende, Geheime Regierungs- Rath; und Land rath von Winterf el dt⸗Menkin eine Uebersicht der in 17 kägiger Session erledigten Geschäfte. Darnach sind S5 Sachen zur Verhandlung gekommen, von denen der erste Ausschuß 26, der zweite Ausschuß 56 bearbeitet hat. Das Plenum hat diese in 7 Sitzungen erledigt, außerdem sind drei Vorlagen von dem Ritterschaftlichen Convent in einer Sitzung des letzteren zur Berathung und Beschlußfassung ge⸗ langt. Der Hr. Vorsitzende schloß den 65. Communal-⸗Land⸗ tag der Kurmark mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und Kön ig, in das die Versammlung mit be⸗ geistertem dreimaligen Rufe einstimmte.
Die Beisetzung des Herzogs von Ratibor findet, wie „W. T. B.“ meldet, am Freitag Vormittag 11 Uhr in Rauden statt.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergische Ober⸗Regierüngs⸗Rath von Schicker ist hier an⸗ gekommen.
Der neuernannte. Regierungs Assessor Dr. jur. von Rodenberg aus Aachen ist bis auf weiteres dem Landrath des . Mülheim a. d. Ruhr zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Hanau, 31. Januar. Gestern Nachmittag trafen, wie der „Köln. Itg.“ berichtet wird, Seine Hoheit der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die. Pinzessin Friedrich Karl von Hessen in Schloß Philippsruhe ein, wo Höchst⸗ dieselben bis zur Vollendung des Umbaues des Schlosses zu Rumpenheim verweilen werden. Begleitet war das hohe neu⸗ vermählte Paar von Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen und Ihren Hoheiten der verwittweten Erbprinzessin von An⸗ halt und der Prinzefsin Sibylle von Hessen. Am Bahnhof hatten sich der General der Infanterie von Wittich, Commandeur des XI. Armee⸗Corps, im Auftrage Seiner Ma jestät des Kaifers, ferner der Landrath und der Ober⸗ Bürgermeister zur Begrüßung eingefunden. Auf der Fahrt nach dem Schlosse wurden die höchsten Herrschaften von der zahlreichen Menge lebhaft begrüßt. Die Allee nach dem Schloß war festlich bekränzt und beflaggt. An einer Ehrenpforte vor dem Schloß nahm das hohe Paar die Begrüßung der Gemeinde Kesselstadt durch den Bürger⸗ meister und Pfarrer des Orts huidvoll entgegen. Am Abend brachten die Bürger von Kesselstadt einen Fackelzug.
Baden.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind am 30. d. M. früh von Berlin wieder in Karlsruhe eingetroffen.
9 Hessen.
Infolge der Erkrankung Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Prinzessin Alix wird der „Darmst. Ztg.“ zufolge die Abrelse Seiner Königlichen Hoheit des Gro ßherzogs von Berlin nicht vor Donnerstag erfolgen. ; *
Die Zweite Kammer ist gestern in Darmstadt zu einer vierwöchigen Session zusammengetreten.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, der Erb⸗ gh hh erz og und die Erbgroßherzogin sind am Sonntag Ibend von Berlin nach Weimar zurückgekehrt.
Durch landesherrliches Patent ist, wie die Th G... fährt, über die Ehrengabe, die dem Großherzoglichen Paar anläßlich der goldenen Hochzeitsfeier in Höhe von 400 9669 MJ vom Landtag dargebracht worden ist, bestimmt, daß diese Summe für eine goldene Hochzeits⸗ Stiftung“ verwendet werden soll. Von den Reinerträgnissen ist der zwanzigste Theil zur Kapital⸗Vermehrung zurückzulegen. Der Rest bleibt je zur Hälfte dem Großherzog und der Groß⸗ herzogin zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Interesse der Wohlfahrt des Landes zur Verfügung. Diese Bestimmung gilt auch für die Zukunft. Die Verwaltung der Stiftung wird einer Commisston von drei Mitgliedern übertragen, deren Vorsitzender der jeweilige Chef des Finanz⸗Departements ist, während der Großherzog und die Großherzogin ihrerseits je ein Mitglied ernennen. Das Stiftungsvermögen ist nach e abe der Vorschriften über die Verwaltung vormund⸗ schaftlicher Gelder zu behandeln.
Sachsen⸗Meiningen.
Der Landtag hat die Berathung des Etats bis auf die ulagen für die Volksschullehrer unh die Steuerermäßigung, eendet. Der Etat für Hie höheren Lehranstalten und Semi⸗
narien wurde mit 191 950 S6 genehmigt. Die Erträge aus den
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