2*n der Natzongl-Galerie vorbei, über die Friedrichsbrücke, Burg= umund Kleine Präsidentenstraße bein. Neue Promenade entlang ab. Die aʒgndere Linie geht an der Sing- Akademie vorbei in die Borotheen⸗ straße, benutzt das Geleise der Charlottenburger Bahn bis zur Ehar⸗ lottenstraße, geht die neue Charlottenstraße entlang bis zum Weiden⸗ damm und diesen hinauf bis zur Weidendammerbrücke und darüber hinweg bis zu den bereits . Geleisen der Strecken Tegel Dall⸗ dorf Gesundbrunnen⸗Reinickendorf. Die Concession für diefe Strecken soll der J Berliner Pferdebahn⸗Gesellschaft unter den vertrags= * eh etzten Bedingungen ertheilt werden, wenn die genannte Kesellschaft eine Million Mark an die Stadtgemeinde zahlt, wodurch sie von den Kosten befreit wird, die infolge der Bahnanlagen, 9 Benutzung oder Erwerb von Land (im Kaffanienwäldchen) oder für Aenderungs⸗ und Umbauten an Brücken (Eiferne Brücke) nothwendig werden.
In Her gestrigen außerordentlichen Sitzung des Magistrats wurde, Hie wir der ‚Voss. 3. entnehmen, mit der Berathung und Feststellung von Einzel-Etats fortgefahren. Der Etat Über die Kosten der Polizeiverwaltung für 1893‚94 mußte gegen sonst eine Aenderung erfahren, weil mit dem 1. April i893 das Gesetz vom
V. April 1892 über die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden in Kraft tritt. In Fortfall gekommen sind die speciellen Etats für die sächlichen Kosten der hiesigen Orts⸗Polizeiverwaltung und das Polizeigefänmiß. Geblieben ist als Anhang der specielle Etat für das Feuerlösch⸗ und Telegraphenwesen. Von diefem Etat sind abgesetzt die Kosten sür das Nachtwachwesen, dessen Verwaltung, ebenfalls auf Grnnd des angeführten Gesetzes vom 1. April d. J. ab auf den Staat übergeht. Der Etats⸗Entwurf schließt ab in Einnahme mit 753 800 e und in Ausgabe mit 5 502 614 , gegen 1892,93 mehr 2212 770 . In Einnahme sind gestellt u. a. der Beitrag der städtischen Feuersocietät zu den Kosten der Feuerwehr 46 G66 ( In Ausgabe, gestellt sind als Beitrag zu den Kosten der hiesigen Königlichen Polizeiverwaltung auf Grund der Bestim— mungen des oben angeführten Gesetzes in 55 1 und 3, wonach der zu zahlende Beitrag auf den Kopf der Bevölkerung Berlins 2 υ 50 3 beträgt, 3 897 995 , da der Beitrag stets nach der durch die jedesmalige letzte Volkszählung festgestellten ortsanwesenden Civilbevölkerung berechnet wird, die für Berlin durch die Volkszählung am 1. Dezember 1890 auf 1559 198 festgestellt worden ist. Der Entwurf des Etats über ‚Verschiedene Ein nahmen und Aus gaben“ schließt ab in Einnahme mit 1 690 758 . im Extrgordinarium, und mit 8 249 541 M im Ordingrium, zusammen 2940 299 M Die Ausgabe schließt ab im Drdinarium mit 369 736 S, im Extraordinarium mit 543 580 Mνο, zusammen gl3 316 Ml, mithin mit einem Ueberschuß von 9 26 983 6 In Einnahme gestellt sind: Dotation des Stadtkreises Berlin aus landwirthschaft— lichen Zöllen 4 802 590 SM, Rente von der englischen Gasanftalt 50 687 M, Abgabe der Berliner Elektricitäts-Werke 300 000 M, Abgabe der Großen Berliner Pferde⸗Eisenbahn 1 116 950 , von der Neuen Berliner Pferdebahn 64 620 S½, Pacht vom öffentlichen An⸗ schlagwesen 255 000 0½, Ueberschuß aus der Stadthauptkaffe vom
Jahre 1891,92 3 040 758 Y In Ausgabe gestellt sind; Beiträge
und Geschenke an Vereine und Institute 142 847 , feststehende Zu— schüsse auß Renten und Dotationen 107 4532 S u. f. w.
Wetterbericht vom 14. Februar,
Morgens.
— 8 — —
Stationen. Wind. Wetter.
7 Uhr.
in o Celsius
Temperatur 50 C. — 40 R.
Mullaghmore Regen Aberdeen. bedeckt Christiansund n wolkenlos Lopenhagen. l bedeckt
. . 2 wolkig oskau ... z Schnee Cork, Queens⸗ ,, -. wolkig Cherbourg. bedeckt Selder ... — Regen . ; Schnee mburg .. 4 Regen 1) winemünde 2 Schnee?) Neufahrwasser Schnee Memel ... ; Nebel
Karlsruhe .. 3 bedeckt?) Wiesbaden. l 2 bedeckt München .. ; wolkig Chemnitz.. halb bed. Berlin.... 3 Regen) . wolkenlos Breslau... ö ͤ bedeckt
rien, halb bed.
Puppenfee.
0 =.
Piccolomini.
8 —
— — don
1
J
. ro = d e = = O.
M Gestern öfter Schnee und Regen. 9 Nachmittags, Abends Schnee; Nachts Regen. Uebersicht der Witterung. fang 77 shr. Ein tiefes barometrisches Minimum ist nördlich von Irland erschienen, zu Aberdeen Seesturm, in der , . stürmische Südwestwinde verursachend, deren Ausbreitung ostwärts wahrscheinlich ist. In
und südwestlichen Winden das Wetter mild, im Norden trübe, im Süden vielfach heiter; fast überall ist . oder Schnee ,, am meisten im deut⸗ schen Nordseegebiete. Auch auf den britischen Inseln ist viel Regen gefallen. mburg meldet 20, Holy⸗ head und Mullaghmore 21, Valentia 29 mm Regen. An der fer fe; Küste dauert das Frostwetter
noch fort. Deutsche Seewarte. Theater ⸗Anzeigen.
Königliche Schanspiele. Mittwoch: Orern⸗ haus. 40. Vorstellung. Die Hexe. Oper in 3 Acten burg.
von August Enna. Text nach Arthur Fitgers Drama Aufführungen man Gläubiger. Fragifomsbie in
Die Hexer, äbersetzt von Mary von Borch. In Scene 1 Act von August Strindberg. Regie: Hans Meery. um 55. Male: amilie gut⸗
er Dr. Muck. — Slav . Brantwerbung. Bignet. wank in 3 Acten von Alexandre Bifson.
ustk componirt und Deutsch von Ma
P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Sigmund Lauten
3 vom Ober⸗Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapell⸗ Hierauf:
m
Tanzbild von Emil Graeb.
arrangirt von
6 Dirigent: Mustkdirector Herkel. Anfang r.
Schauspielhaus. 46. Vorstellung. Des Meeres
Donnerstag: Pont ⸗Biquet.
en von Franz Grillparzer. In Scene gesetzt vom Eke gen eur . 2 7 ö.
, . pernhaus. 41. Vorstellung. Baja
cavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. In Scene esetzt vom Qber⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: 7 Ühr apellmeister Sucher. — Vorher: Die Jahres. zeiten. Tanz⸗Posm in 2 Acten und 4 Bildern von C. Taubert und E. Graeb. Musik von P. stelklen. Hertel. Dirigent:
Drama in 3 Aufzügen von Emil Pol — Benutzung der Dichtung des altindischen Königs Sudrakga. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur
; 35 5 ö Opernhaus. Freitag: Carmen. Sonnabend: Die Stockholm. Nebel. Sexe. Slavische Brautwerbung. Bastien und Bastienne.
Schauspielhaus. Freitag: Die gelehrten Frauen.
sena. Sonntag:
Deutsches Theater. Mittwoch: Zwei glück⸗
liche Tage. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Talisman. Freitag: Zwei glückliche Tage.
Ferliner Theater. , ,. Sorma, Ni udwig Stahl.) Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Der Hüttenbesitzer. studirt: König Lear. — Die nächste Aufführung von „Der Komödiant“ f ) Gestern starker Schneefall. ) Nachts Schnee. findet am Sonntag statt. meister Lessing · Theater. Mittwoch: Heimath. An⸗
onnerstag: Das gelobte Land. Freitag: Eine Palastrevolntion.
er -Thegter. Mittwoch: Tie Groß⸗ Deutschland ist bei durchschnittlich mäßigen südlichen ,,. J , Uhr. ch t
Donnerstag: Der Fall Clèemanceau. Freitag: Ter Probepfeil.
Friedrich · Wilhelmstädtisches Theater. Ghausseestraße 25
Donnerttag: Der Garde⸗Husar.
;
Sonnabend, 25. Februar: Die beiven Cham⸗ und der Liebe Wellen. Trauerspiel in 5 Auf⸗ vignol. (Champigneol malgreé Ini.)
Kroll's Theater. Mittwoch: Erstes Gast⸗
.
Die Deputation für die öffentliche Gesundheitspflege hat unter Vorsitz des Ober. Bürgermeisters Zelle in ihrer Sitzung vom Ii; Sonnabend einmüthig die Nothwendigkeit zur schleunigen Er— richtung eines vierten städtischen Krankenhausrs anerkannt. Es wurde , den städtischen Behörden zu empfehlen, die An— stalt aus einer äußeren und einer inneren Abtheilung bestehen zu lassen, in Verbindung damit eine, Entbindungsanstalt sowie eine Station für Geschlechtskranke, die nicht der sittenpoltzeilichen Controle unter⸗ stehen, auf einem besonderen Block zu errichten, und zur Erbauung des Krankenhauses das gn der See und Triftstraße belegene stãdtische Gelände von 27 a Flächeninhalt zur Verwendung zu bringen.
Der Deutsche Nautische Verein hörte am heutigen Schluß— tag seines Congresses einen interessanten Bericht des Geheimen Admiralitäts Raths Dr. Neumayer über die Thätigkeit und die Er⸗ weiterungen der Deutschen Seewarte in Hamburg. Neu ein— gerichtet ist an der Seewarte eine Chronometerprüfungsanstalt, die sich auch mit dem Verkauf von Chronometern befaßt. Die Be—⸗ arbeitung der Seekarte schreitet rüstig fort und die Arbeiten über die meteorologisch klimgtischen Verhältnisse der verschiedenen Orte werden eifrig fortgesetzt und bilden eine zuverlässige Grund— lage für die Aethiologie der Tropenkrankheiten. Vorläufig aufgegeben ist der facultative Lehrkursus für Navigationsschul-Ässiranten und Navigationslehrer. Dem dem Congreß vorgelegten ersten Geschäfts⸗ bericht der Verwaltung der Invaliditäts., und Altersber⸗ fern der Seeleute war zu entnehmen, daß die Geschäfts— telle zunächst ein Verzeichniß der Rheder, soweit deren Fahrzeuge mit angemusterter Mannschaft fahren, aufgestellt at., Es enthält 2095 Rheder mit 3754 Fahrzeugen. Die Gefammt⸗ zahl der versicherungspflichtigen Besatzung betrug 33 965, die Gesammt⸗ summen der bis Mitte Dezember 1892 eingegangenen Beiträge beläuft sich auf. 375 224.½. Navigationslehrer Dr. Schilling berichtete sodann über die Ablenkung der Compasse am Bord eiserner Schiffe unter besonderer Berücksichtigung der Einwirkung elektrischer Beleuchtungs⸗ anlagen.
An Vermächtnissen und Geschenken sind bei der Haupt⸗ Stiftungskasse des Magistrats im Monat Januar 1893 eingegangen 12 541,59 Mn, an Collectengeldern 301,89 6, aus ieder r gen Vergleichen und Cessionen 588,50 (M0, zusammen 13 451,85 ,
In der Urania wird morgen Herr Regierungs⸗Baumeister Walter Körber seinen Vortrag über „Alte und neue Weltwunder“ zum letzten Male halten, bevor er den über die „Columbische Welt— ausstellung“ folgen lassen wird. Der Genannte hat Herrn Br. M. Wilhelm Meyer auf dessen letzter amerikanischen Reife als bautechnischer Rathgeber begleitet. Herr Dr. Meyer wird seine Reiseeindrücke über Amerika im allgemeinen, gewisser⸗ maßen als Einleitung zu dem erwähnten Weltausstellungs vortrag voraussichtlich bereits in der . Woche mittheilen. Die deco⸗
„rative Aufführung der „Amerikafahrt 1497 und 1892“, welche vor
einigen Tagen ihre hundertste Aufführung erlebte, wird nur noch wenige Wochen auf dem Repertoire bleiben, um alsdann einem Äus— flug in das Planetensystem Raum zu geben. Bis dahin beherrscht ö vollständig das Repertoire der kleinen Bühne in der Inbaliden⸗ straße.
Musikdireetor Hertel. Anfang
Sonntag ;
Bajazzi. Die Welt in achtzi agen.
als Gast.) Anfang 743 Uhr. Donnerstag: Tosca.
Donnerstag: Der schwarze Domino. ; Billets an der Kasse und den bekannten Verkaufs— Frau Schmitt⸗Csanyi.
Sn y Victoria Theater. Belle Alliancestraße 7/8. Schau spielhans. 47 . Vasantaseng. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung: Die Reise um
Pohl, mit freier die Welt in achtzig Tagen. stattungsstück mit Ballet in 5 Acten (15 Bildern) von A. d'Ennery und Jules Verne.
ebillemont und C. A. Raida. Anfang 74 Uhr. Donnerstag u. ö Tage: Die Reise um die 9
Theater Unter den Linden.
Zum 32. Male: Lachende Erben. Operette in 3 Acten von Horst und Stein. Musik von Carl
Görlitz, 13. Februar. Das Königliche Eifer , bekannt: Verkehrsstörung 9 Oi nn. dorf (Strecke Dittersbach=-Glatz) (vergl. Nr. 38 d. Bl.) beseitigt.
— ——
Myslowitz, 12. Februar. Ein Geschenk des Kaisers pr; Rußland an den Fürsten von Pleß, bestehend in ane. . chsen, trifft, wie der Schl. Z. mitgetheilt wird, demnach in Sosnowice ein und wird von da über Myglowitz an seinen Bestim⸗ mungsort gebracht werden.
Holzminden, 153. Februar. Die Weser ist, laut Meldung des. W. T. B., über die Ufer getreten, weite Strecken sind über? schwemmt, viele Wintersaaten vernichtet. Die Straße von Ruhle nach Dölme ist überfluthet.
Wien, 13. Februar. Der Eis st oß auf der Do nau hat sich, wie W. T. B. meldet, heute Abend zwischen 10 und 11 Uhr so— wohl auf dem Hauptstrom in Nußdorf wie auf dem Durchstich am Prater in der ganzen Breite des Stromes in Bewegung gefetzt. Den Wasserstand beträgt bei Nußdorf 500 em, am Prater 485 em über dem Normalstande.
Prag, 14. Februar. Die untere Moldau ist nach einer Mel⸗ dung des W. T. B.“ gestern zwischen Weltrus und Kralup ausgetreten. Die niedrig gelegenen Ortschaften find berfchwem mt, der Wasser⸗ stand ist höher als im September 1890 und beträgt bei Weltrus
m über der normalen Höhe. Heute ist hier und in allen um liegen, den Ortschaften der Wasserstand gefallen und die Gefahr geschwunden.
Kairo, 13. Februar. Der „Köln. 3. wird gemeldet: Dr. Carl Peters, der sich auf der Rückreise nach Europa einige Zeit hier auf= hält, wurde heute auf einem Spazierritt von einem por ihm gehenden Pferde durch Ausschlagen am Schienbein so erheblich verletzt, daß er voraussichtlich . sein wird, um zwei bis drei Monate selnen hiesigen Aufenthalt zu verlängern. Das Schienbein soll gebrochen sein.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
St. Petersburg, 14. Februar. (W. T. B.) Die heutige Nummer des Gesetzblattes veröffentlicht einen Kaiser— lichen Befehl zur Uebergabe sämmtlicher katholischer Kirchenschulen im Reich an das Minister um der Volksaufklärung, wobei der katholischen Geistlichkeit die
Berechtigung gelassen wird, den Religionsunterricht in den genannten Schulen zu beaufssichtigen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Sgr, Pandolfini, Figaro: Sgr. de Padilla.) Anfang Freitag, Abends 79 Uhr: EHI. und letztes.
Populäres Concert von Waldemar Mener. Dirigent: Hofkapellmeister Alois Schmitt. Gesang:
Billets bei Bote C Bock und im Concert-Haus.
Saal Bechstein, Linkstraße 42. Mittwoch, Großes Autz. Anfang 77 Uhr; Concert von Alfred Sormaun,
unter gütiger Mitwirkung der Concertsängerin Fräul. Ballet arran⸗ Adelina Herms.
Max Grube. Anfang 7 Uhr. h vom Balletmeister C. Severini. Musik von
Circus Renz (Carlstraße) Mittwoch, Abende 71 Uhr: Brillante Extra⸗Vorstellung mit besondert gewähltem Programm unter Mitwirkung sämmt—
a . ie Nenes Theater (am Schiffbauerdamm 415). licher Kunstspeciälitäten ersten Ranges, fowie Mr. Der eingebildete Kranke. Sonnabend: Vasanta⸗ Mittwoch: Zum 5. Male: Tosca. Schauspiel James Fillis mit dem Schulpferde „ Markir =. Wallensteins Lager. Die in 4 Acten von Viciorien Sareon. Montag: Wallenftein's Tod.
(Frl. Barkany Concert und Bal hippidue von 8 Schimmelhengsten.
— Quadrille Friedrich's des Großen, geritten pon 83 Damen und 8 Herren. — „Ben Azet“, Schul— pferd, geritten von Frl. Mertens. — Punsch', schwedischer Ponnyhengst ꝛc. Zum Schluß der Ver
Mittwoch: stellung: m, Ein Künstlersest. wn Große Ausstattungs⸗ Pantomime vom Hofballe—
. Weinberger, Inscenirt durch den artist. Leiter Ed. meister A. Siems. Mif überrafchenden Licht. um
Mittwoch:
Sthello. Binder. Dirigent: Kapellmeister A. Ferron. Die Wassereffecten und auf das Glänzendste inscenmn
Nuscha, Butze, Ludwig Barnay, militär. Cvolutionen im J3. Act grrangirt von L. vom Director Franz Renz. Costume, Requisiten,
Anfang 74 Uhr.
Adolph Ernst ⸗ Theater.
Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Mittwoch: Zum
ö , ,, . , in Verlobt: Frl. Dorothea Bardt mit Hrn. Amte— Couplets theilweise von G. Görß.
G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. ; — , ,. = 63 piel e n. 9 Mittwoch: Zum 11. Male: Der Garde⸗Husar. semble unter Leitung des Directors Franz Jose Operette in 3 Ieten von Oscar Walther. Musik Graselli. Nestroy⸗ Cyhelus. ; von Max Gabriel. In Scene gesetzt vom Regiffeur e. Einen Jur will er
Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Posse mit Gesang in 4 Acten von Johann Nesfroy.
Donnertztag: TDieselbe Vorstellung.
Gundlach. Vollständig neue Ausstattung an Deco Wagen vollständig neu. Unter Mitwirkung des ge rationen und Kostümen. — Hierauf: Zum 53. Male: sammten Personals. Ballet von 100 Damn. Freitag. 25. Abonnements⸗Vorstellung. Neu ein. Die Sirenen⸗Insesl. Ballet in J Act von H. Großartiger, in foicher Pracht noch niemals gesehener Regel. Musik von R. Mader. Der choreogr. Theil Blumencorso 2c.
von Jos. Haßreiter. Inscenirt durch den Ballet⸗ ̃
rrn L. Gundlach. (Sensationeller Erfolg) mit neuem Programm und Ein Künstlerfest.
Donnerstag, Abends 75 Uhr: Große Vorstellung
Familien⸗Nachrichten.
annstädt. ; ; ö ö richter Dr. Otto Müller (Frankfurt a. O.). , , Gehoren.: Cine Tochter: Hrn. Fritz ven Muellern (Zempelkowo) — Hrn. Stiftspfarrer Ernst Cremer (Lich. . Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieutenant z. D. Leopelt von Bojan (Stargard i. P.). — Hrn. Erb⸗Jäger⸗ meister Günther von Jagow⸗Rühstädt Sohn Achaz (Kloster Roßleben), Hr. Rittergutöbesitzer Louis von Platen Pen enheh Fr. Kammeigerichtt⸗ olket hun lich⸗ Referendar nna Deventer, geb. Stockmar ji lehne serlins. — Hr. Wberfs g. B. Hermann Jur r magen, Berlinj.—Verm, Fr. Präsibent Freifrau Hertha von Werthern, geb. von Mauderobe (Erfurt) = Hr. Landrath a. D. Ferdinand Heinrich von Hell⸗
e, Vorletzte Woche der Geöffnet von 12-111
Urania, Anstalt für volkethümliche Naturkunde. Residen · Theater. Direction: Sigmund Lauten · Am e, nn , dan (Lehrter Bahnhof. Mittwoch: r.
dorff (Buchwäldchen). — Frl. Emma bon Dewi (Stettin). — Verw. Fr, Professor Josephine Börsch, geb. Dittmar (Verlin). Frl. Pauline von Billerbeck (Eberswalde).
Schönau,. In, Scene gesetzt bon n n,, nn, . , , ,. 8. K. 2. m ! ; ; Tammersängerin. tital. Arien, Lieder von Franz, J , Buchdruckerei und Verlact—⸗ Gläubiger. Hierauf: Familie n, , r, . . 7 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei un
urg. Anfang 7 Uhr.
Massenet.
Coneerte. Sing Aademit. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Berlin: —
Concert · aus, veipzigerstraße 43. Mittwoch . Karl Meyder, Concert. Componisten⸗ Abend sowie vie Juhaltéaugabe zu Nr. G6 veg öffent. unter freundlicher Mitwirkung des Componisten lichen Fi ge e asliarzi)h. Drer in 2? Acten und spiel von Sgra. Emma Nevada. Ter Barbier Herrn Heinefetter und den Damen Frl. Geisler, anf Aetien und ,, ,. en * einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Len⸗JIvon Sevilla. (Rosine: Sgra. Nevada, Almaviva: Frl. Toebel und Frl. Stein. Anfang 7 Ühr. Woche vom 6. bis 11, Jebrunr 28g.
Redacteur: Hr. H. Klee, Director. Verlag der Expedition (Scholz).
Bizet, Anstalt, Berlin M., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen seinschließlich Börsen⸗ Beilage),
Anzeigers ( ber,, , n,, h en
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats Anzeiger.
M 39.
*
ESrste Beilage
Berlin, Dienstag, den 14. Februar
Entwurf eines Gesetzes
zum / Schutz der Waarenbezeichnungen.
Wer in seinem Geschäftsbetriebe zur Unterscheidung seiner Waaren von den Waaren Anderer eines Waarenzeichens sich bedienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung iin die Zeichenrolle anmelden.
Die Zeichenrolle wird bei dem Patentamt geführt. Die An— meldung eines Waarenzeichens hat schriftlich bei dem Patentamt zu erfolgen. Jeder Anmeldung muß die Bezeichnung des Geschäfts⸗ betriebes, in welchem das hehe verwendet werden soll, ein Ver⸗ zeichniß der Waaren, für welche es bestimmt ist, sowie eine deutliche Darstellung und, soweit erforderlich, eine Beschreibung des Zeichens beigefügt sein. . 2 ;
Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen Er⸗ fordernisse der Anmeldung..
Für jedes Zeichen ist bei der Anmeldung eine Gebühr von dreißig Mark, bei jeder Erneuerung der Anmeldung eine Gebühr von zehn
Mark zu entrichten. Führt die erste Anmeldung nicht zur Eintragung,
so werden von der Gebühr ö erstattet.
Die Zeichenrolle soll enthalten:
1) den Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung;
2) die nach 5 2 Absatz 1 der Anmeldung n n Angaben;
3) Namen und Wohnort des Zeicheninhabers und seines etwaigen Vertreters, sowie Aenderungen in der Person, im Namen oder im Wohnorte des Inhabers oder des Vertreters;
4) den Zeitpunkt einer Erneuerung der Anmeldung;
5). den Zeilpunkt der Löschung des Zeichens.
Die Einsicht der Zeichenrolle steht jedermann frei.
Jede Eintragung und jede Löschung wird amtlich bekannt gemacht. Das Patentamt veröffentlicht in regelmäßiger Wiederholung Ueber— sichten über die in der Zwischenzeit , , und gelöschten Zeichen.
Die Eintragung in die Rolle ist zu versagen für Freizeichen, sowie für Waarenzeichen,
I) welche ausschließlich in Zahlen, Buchstaben oder solchen Wörtern bestehen, die Angaben über Art, Zeit und Ort der Her⸗ stellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis-, Mengen⸗ oder Gewichtsverhältnisse der Waare enthalten;
Y welche in⸗ oder ausländische Staatswappen oder Wappen eines inländischen Ortes, eines inländischen Gemeinde⸗ oder weiteren öffent—⸗ liche Verbandes enthalten;
) welche Aergerniß erregende Darstellungen oder solche Angaben enthalten, die offenkundig den thatsächlichen Verhältnissen nicht ent⸗ sprechen und die Gefahr einer Täuschung begründen. ;
Zeichen, welche gelöscht sind, dürfen für die Waaren, für welche sie eingetragen waren, oder für gleichartige Waaren zu Gunsten eines anderen, als des letzten Inhabers erst nach Ablauf bon zwei Jahren seit dem Tage der Löschung von neuem eingetragen werden.
i.
35
Wenn ein zur Anmeldung gebrachtes Waarenzeichen mit einem anderen, für dieselben oder für gleichartige Waaren auf Grund des Gesetzes über Markenschutz vom 36. November 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 143) oder auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes früher an⸗ gemeldeten Zeichen übereinstimmt, 9 wird der Inhaber dieses Zeichens durch das Patentamt hiervon benachrichtigt. Erhebt derselbe innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch gegen die Eintragung des neu angemeldeten Zeichens, so wird die Eintragung ausgesetzt und dem Anmelder anheimgegeben, den Anspruch guf Eintragung des Zeichens im Wege der Klage gegenüber dem Widersprechenden zur Anerkennung zu bringen. .
Die Anmeldung gilt als zurückgenommen, wenn der. Anmelder nicht innerhalb dreier Monate nach der Zustellung des Widerspruchs den Nachweis führt, daß er die Klage erhoben hat.
Aus dem Unterbleiben der im ersten Absatz vorgesehenen Benach⸗ richtigungen erwachsen ,, nicht.
§ 6.
Das durch die Anmeldung oder Eintragung eines Waarenzeichens begründete Recht geht auf die Erben über und kann durch Vertrag oder durch Verfügung von Todeswegen guf Andere übertragen werden. Das Recht kann jedoch nur mit dem Geschäftsbetriebe, zu welchem das Waarenzeichen gehört, auf einen, anderen übergehen. Der Ueber⸗ gang wird auf Antrag des Rechtsnachfolgers in der Zeichenrolle ver— merkt, sofern die Einwilligung des Berechtigten in beweisender Form beigebracht wird. Ist der Berechtigte verstorben, so ist der Nachweis der Rechtsnachfolge zu führen. . .
So lange der Uebergang in der Zeichenrolle nicht vermerkt ist, kann der Rechtsnachfolger sein Recht aus der Eintragung des Waaren⸗ zeichens nicht geltend machen. .
Verfügungen und Beschlüsse des Patentamts, welche einer Zu⸗
stellung an den Inhaber des Zeichens bedürfen, sind stets an den ein⸗
getragenen Inhaber zu richten. Ergiebt sich, daß derselbe verstorben ist, so kann das Patentamt . seinem Ermessen die Zustellung als bewirkt ansehen, oder zum Zweck der Zustellung an die Erben deren Ermittelung veranlassen. 3
§ 7.
Auf Antrag des Inhabers wird das Zeichen jederzeit in der Rolle gelöscht. .
Don Amtswegen erfolgt die Löschung: .
1) wenn seit der Anmeldung des Zeichens oder seit ihrer Erneuerung zehn Jahre e n n sind; . ; .
2 wenn die Eintragung des Zeichens hätte versagt werden müssen.
Soll die Löschung ohne Antrag des Inhabers erfolgen, so giebt das Patentamt diesem zuvor Nachricht, Widerspricht er innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, a erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so faßt das Patentamt Beschluß. Soll infolge Ablaufs der zehnjährigen Frist dle Löschung . gen, so ist von der, selben abzusehen, wenn der Inhaber des Zeichens bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung unter Zahlung einer Gebühr von zehn Mark neben der Erneuerungsgebühr die Erneuerung der An⸗ meldung nachholt; die Erneuerung gilt dann als an dem Tage des
Ablaufs der früheren Frist ae.
Ein Dritter kann die Löschung eines Waarenzeichens beantragen:
1) wenn das Zeichen für ihn auf Grund einer früheren Anmeldung für dieselben oder für or fete aaren in der Zeichenrolle oder in den nach Maßgabe des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. No— vember 1874 geführten ,,,, eingetragen steht; ⸗
2) wenn der Geschaͤftsbetrieb, zu welchem das Wagrenzeichen ge⸗ hört, bon dem eingetragenen Inhaber nicht mehr it et wird;
) wenn nu n, vorliegen, aus denen 3 ergiebt, daß der In⸗ halt des Waarenzeichens den thatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet.
Hat ein nach dem Gesetze Über Markenschutz vom 30. November 1874 von der Eintragung ausgeschlossenes Waarenzeichen bis 9. Erlaß des gegenwärtigen . n den betheiligten, Verkehrskreisen als enn ef, der Waaren eines bestimmten Geschäftsbetriebes , so kann der Inhaber des letzteren, falls das Zeichen nach Maßgabe
des gegenwärtigen Gesetzes für einen Anderen in die Zeichenrolle ein- getragen wird, bis zum 1.
Wird dem Antrage stattgegeb ag⸗ steller s 2 bestimmten Frist in die Zeichen
machen storben, ung der Klage ein Uebergang des Waaren⸗ Anderen stattgefunden, so ist die Entscheidung in che auch gegen den Rechtsnachfolger wirkfam und pollstreckbar. Auf die Befugniß des Rechtsnachfolgers, in den Rechts= streit einzutreten, finden die Bestimmungen der 53 65 bis 665 und 73 der (ivilprozeßordnung entsprechende Anwendung.
In den Faͤllen der Ziffer? kann der Antrag auf Löschung zunãchst bei dem Patentamt angebracht werden. Das Patentamt giebt dem 36. Inhaber des Waaͤrenzeichens Eingetragenen dabon Nachricht. Widerspricht derselbe innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so wird dem Antrag⸗ steller anheimgegeben, den Anspruch auf Löschung im Wege der Klage zu verfolgen.
59
Anmeldungen von Waarenzeichen, Anträge auf Uebertragung und Widersprüche gegen die Löschung derselben werden in dem für Patent⸗ angelegenheiten maßgebenden Verfahren durch Vorbescheid und Beschluß erledigt. Gegen den Beschluß, durch welchen ein Antrag zurückgewiesen wird, kann der Antragsteller, und gegen den Beschluß, durch welchen Widerspruchs ungegchtet die Löschung angeordnet wird, der Inhaber des Zeichens innerhalb eines Monats nach der Zustellung bei dem Patentamt Beschwerde einlegen.
. Zustellungen, welche die Eintragung, die Uebertragung oder die Löschung eines Waarenzeichens betreffen, erfolgen mittels eingeschriebenen Briefes. Kann eine Zustellung im Inlande nicht erfolgen, so wird sie durch Aufgabe zur Post nach Maßgabe der 5 161, 175 der Civ il— prozeßordnung bewirkt.
10
Das Patentamt ist verpflichtet, auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche eingetragene Waarenzeichen betreffen, Gutachten ab⸗ zugeben, sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende Gutachten mehrerer . vorliegen.
6
Die Eintragung eines Waarenzeichens hat die Wirkung, daß dem Eingetragenen ausschließlich das Recht zusteht, Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem angemeldeten Waarenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Wagren in Verkehr zu setzen, fowie auf Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Ankündigungen, Rechnungen oder dergt das Zeichen anzubringen. 861
Durch die Eintragung eines Waarenzeichens wird niemand ge— hindert, seinen Namen, seine Firma, seine Wohnung, sowie Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis-, Mengen- oder Gewichtsverhältnisfe von Waaren, sei es auch in abgekürzter Gestalt, auf Waaren, auf deren Verpackung oder Umhüllung anzubringen und derartige Angaben im Geschäftsverkehr zu gebrauchen. ö
§ 13.
Wer wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder Geschäftsbriefe, Empfehlungen, An⸗ kündigungen, Rechnungen oder dergleichen mit dem Namen oder der Firma eines Anderen oder mit einem nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützten Waarenzeichen widerrechtlich versieht oder dergleichen wider⸗ rechtlich gekennzeichnete Wagren in Verkehr bringt oder feilhält, ist dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet. .
Hat er die Handlung wissentlich begangen, so wird er außerdem mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die hn , n, des Antrages ist zulässig.
Wer zum Zweck der Täuschung in Handel und Verkehr Waaren oder deren Verpackung oder eh nh oder Geschäftsbriefe, Empfeh⸗ lungen, Ankündigungen, Rechnungen oder dergleichen mit einer Aus— stattung oder Verzierung, welche in den betheiligten Verkehrskreisen als Kennzeichen gleichartiger Waaren eines Anderen gilt, oder dessen Genehmigung pe cht oder wer zu dem ö Zweck derartig ge⸗ kennzeichnete Wagren in Verkehr bringt oder feilhält, ist dem Ver⸗ letzten zur Entschädigung verpflichtet und wird mit. Geldstrafe von einhundert bis dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrages i fl
Wer Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder Ge⸗ schäftsbriefe, Empfehlungen, Ankündigungen, Rechnungen oder der⸗ gleichen fälschlich mit einem Staatswappen oder mit dem Namen oder Wappen eines Ortes eines Gemeinde⸗ oder weiteren öffentlichen Verbandes zu dem Zweck versieht, über Beschaffenheit und Werth der Waaren einen Irrthum zu erregen, oder wer zu dem gleichen Zweck derartig bezeichnete Waaren in Verkehr, bringt oder feilhalt, wird mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.
Die , von Namen, welche nach Handelsgebrauch zur Benennung gewisser Bern dienen, ohne deren Herkunft bezeichnen, fällt unter diese Bestimmung ut ;
9 7. .
Statt jeder aus n Gesetz entspringenden Entschädigung kann auf Verlangen des Beschädigten neben der Strafe auf eine an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von zehntausend Mark erkannt werden. Für diese Buße haften die zu derselben Verurtheilten als
Gesammtschuldner. lag , Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren
Entschädigungsanspruchs aus.
.
Erfolgt eine Perurtheilung auf Grund der S§ 13 bis 16, so ist pen g ö. im Besitze des . befindlichen Gegenstände auf Beseitigung der widerrechtlichen Kennzeichnung oder, wenn die Beseitigung in anderer Weise nicht möglich ist, auf Vernichtung der damit versehenen geren fn. zu erkennen. . .
Erfolgt die Perurtheilung im Strafverfahren, so ist in den Fällen der Ss 13 und 14 dem Verletzten die Befugniß zuzusprechen, die Ver⸗ urtheilung auf Kosten det Verurtheilten öffentlich bekannt zu machen.
ĩ .. Bekanntmachung sowie die Frist zu derselben ist in dem
Urtheil zu bestimmen.
18. Der nach Inhalt dieses cht , 83 wird durch Ab= änderungen nicht ausgeschlossen, mit denen fremde Namen, Firmen, geiche Wappen und sonstige Kennzeichnungen von Wagren wieder gegeben werden, sofern ungeachtet dieser Abänderungen die Gefahr einer Verwechselung im Verkl ht ,
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes . gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung letzter Instanz um Sinne deö. S 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz dem Reichsgericht zugewiesen.
1893.
53320. .
Wenn deutsche Waaren im Auslande bei der Einfuhr oder D fuhr der Verpflichtung unterliegen, eine Bezeichnung zu tragen, wel ihre deutsche Herkunft erkennen laßt. so kann durch Beschluß des Bundesraths den fremden Waaren bei ihrem Eingang nach 6 land zur Einfuhr oder Durchfuhr eine entsprechende Auflage gemacht und für den Fall der Zuwiderhandlung die Einziehung der Waaren
et werden. Die Beschlagnahme kann den Zoll- und Steuer behörden übertragen werden. Die Feftfetzung der Kinziebung erfolgt durch Strafbescheid der Verwaltungsbehörde (5 459 der Strafrrozes⸗ ordnung). ;
rdnung .
Wer im Inland eine Niederlassung nicht besitzt, hat auf den Schutz dieses Gesetzes nur Anspruch, wenn in dem Staat, in wel seine Niederlaffung sich befindet, nach einer im Reichs⸗Gefetzblatt. ent- haltenen Bekanntmachung dentsche Waarenbejeichnungen einen Schutz genießen. .
. Der Anspruch auf Schutz eines Waarenzeichens und das durch die Eintragung begründete Recht können nur durch einen im Inland be⸗ stellten Vertreker geltend gemacht werden. Der Letztere ist zur Ver⸗ tretung in dem nach Maßgabe dieses Gesetzes vor dem Patentamt stattfindenden Verfahren, fowie in den dasz Zeichen betreffenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und zur Stellung von Strafanträgen befugt. Der Ort, wo der Vertreter seinen Wohnsitz hat, und in Er⸗ mangelung eines solchen der Ort, wo das Patentamt seinen Sitz hat, gilt im Sinne des 5 2 der Civilprozeßordnung als der Ort, wo sich der Vermögensgegenstahd befindet.
Wer ein ausländisches Waarenzeichen zur Anmeldung bringt, hat damit den Nachweis zu verbinden, daß in dem Staat, in welchem seine Nie der lassung sich befindet, die Voraussetzungen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende dort einen Schutz für 6 Zeichen bean⸗ spruchen kann. .
Auf die in Gemäßheit des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 in die Zeichenregister eingetragenen Waarenzeichen finden bis zum 1. Januar 1898 die Bestimmungen jenes Gesetzes noch ferner Anwendung. Die Zeichen können bis zum 1. Januar 1893 jederzeit zur Eintragung in die Zeichenrolle nach Maßgabe des gegen⸗ wärtigen Gesetzes angemeldet werden und unterliegen alsdann dessen Bestimmungen. Die Eintragung darf nicht versagt werden hinsichtlich derjenigen Zeichen, welche auf Grund eines älteren landesgesetzlichen Schutzes in die Zeichenregister eingetragen worden sind. Die Ein⸗
tragung geschieht unentgeltlich und unter dem Zeitpunkt der ersten ö
Anmeldung. Ueber den Inhalt der ersten Eintragung ist ein Zeugniß der bisherigen Registerbehörde beizubringen.
Mit der Eintragung in die Zeichenrolle, oder sofern eine solche nicht erfolgt ist, mit dem 1. Januar 1898 erlischt der den Waaren⸗ zeichen bis dahin gewährte Schutz.
§ 23. ;
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen über die Einrichtung und den Geschäftsgang des Patentamts, sowie über das Verfahren vor demselben werden durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung unter Zustimmung des Bundesraths getroffen.
§ 24.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1893 in Kraft.
Von dem gleichen Zeitpunkte ab werden Anmeldungen von Waarenzeichen auf Grund des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 nicht mehr angenommen. z
Urkundlich ꝛe.
Gegeben 2e.
Die Begründung zu den einzelnen Paragraphen lautet:
Zu §1.
Das geltende Gesetz beschränkt die Befugniß zur Anmeldung von Zeichen auf diejenigen Gewerbetreibenden, welche eine Firma fähren und in das Handelsregister haben eintragen lassen. Die beabsichtigte Trennung der Zeichenrolle von den Handels- und Firmenregistern bringt den praktischen Gesichtspunkt in Wegfall, welcher diese Be⸗ schränkung mit veranlaßt hat. Auswärtigen Gesetzgebungen ist fie fremd, und in den besonderen Verhältnissen unseres gewerblichen Ver- kehrs liegt kein Grund, sie aufrecht zu erhalten. Auch solche Perfonen, welche dem Firmenzwang nicht unterliegen, wie z B. Minder aufleute Handwerker, Producenten auf dem Gebiet des Land und Garten banes d Bergbaues, Besitzer von Mineralquellen u. dergl. können ein erbeblihes Interesse daran haben, in dem ausschließlichen Gebrauch derjenigen Be zeichnungen geschützt zu sein, mit welchen sie neben dem Namen oder an dessen Stelle ihre Waaren besonders kenntlich zu machen chen. Der Entwurf will daher jedem, der rechtsfähig ist. und zwar auck nett den Personen einschließlich der Handelsgesellschaften den Schuß Dea Gesetzes gewähren. Personen, welche eine Firma führen, önnen in unter ihrem bürgerlichen Namen, so auch unter ibrer Firma Jenhen anmelden. Nothwendig ist aber stets, daß das Jeichen zer Tenne nh=
machung der Waaren eines bestimmten Gefchäftsbeszdedeas dienen soll. Der Geschäftsbetrieb im Sinne des Gadrnnred bezeichnet jedes auf Gewinn abzielende Unternehmen
der Production oder des Handels. Darüber binana einen
ju gewähren, liegt nicht im Rahmen dieses Ledi
schaftlichen Interessen dienenden Gesetzes. Mes m
solchen Unternehmen in den wirthschaftlichen Derkede ** wird, ist im Sinne des Entwurfs Waare Der
1 2 8 2 — * Fe der Stele unt
ia der Mende den
r ö
ö
7 Gesetzen der meisten aucmärt wen alten. . Die Neubeit duez Je 1 tragungsfäbigkelt. Auch in Nähen ecke n , d, ,. benußt ist, kann durch die Wunnee Dean e, dm,,
eines aus chließ lichen r, . Ted ee g- e, n nicht inzwischen kh den allgeutelmnean dae, Hege, ,
d
— —