1893 / 39 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Wenn ich mich dahin ausgesprochen habe, daß ich de lege ferenda gern die Hand bieten würde, um einen festeren, weniger der Entscheidungswillkür der Verwaltungsbehörden ausgesetzten Zustand

herbeizuführen, nun, meine Herren, das haben wir doch

toto die; der bestehende Rechtszustand kann mangelhaft sein, und man kann sehr gern bereit sein, einen anderen Rechtszustand herbeizuführen, aber man kann im Gewissen gebunden sein, den bestehenden Rechtszustand einstweilen aufrecht zu erhalten. So liegt hier die Sache.

Ganz bestimmt muß ich mich dagegen verwahren, daß der Art. 24 der Verfassung eine Ausnahme von Art. 2 enthält. Der Art. 24, auf den sich der Herr Vorredner berufen hat, sagt:

Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die eonfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen.

Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die be⸗ treffenden Religionsgesellschaften.

Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Be— theiligung der Gemeinden, aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.

Woxin da eine Ausnahme von dem Volksschulzwange des Art. 21 gegeben sein soll, ist mir vollkommen unerklärlich!

Hervorheben will ich noch, daß sich auf jüdische Kinder der Erlaß überhaupt nicht bezieht; er bezieht sich nur auf Dissidentenkinder. Die jüdische Religion aber ist eine im Staat anerkannte, sie kommt also hier garnicht weiter in Frage.

Endlich möchte ich nicht unterlassen zu bemerken, daß ich mich über die Frage, wie man sich zum Pantheismus zu stellen hat, hier unmöglich im allgemeinen einlassen kann; die Frage kann möglicher⸗ weise einmal im Einzelfalle geprüft werden müssen, und dann wird sie mit Wohlwollen geprüft werden. Ich habe nur gesprochen von vollständiger Religionslosigkeit, und ich sage auch heute noch: eine Religion ohne Gott ist keine Religion, das ist ein Nonsens. (Bewegung.)

Abg. Dr. Graf⸗Elberfeld (n.) weist auf die bedauerliche Thatfa h: hin, daß die Gelder, die im vorigen Jahre für die Durch⸗ ührung des Normal⸗Etats bewilligt sind, zum großen Theil erspart ind. Der Finanz⸗Minister hat erklärt, 6 die Regierung die Gelder bestimmungsmäßig verwenden werde. Es fei damals auch davon die Rede gewesen, daß die Zahl der Hilfslehrerstellen bei den staatlichen Anstalten sehr niedrig sei, es wurde von 185 Stellen gesprochen. Nach anderen Nachrichten beträgt die Zahl aber mehr als 409, Daß darin dringend Abhilfe, geschafft werden muß, ist selbstverständlich. Vor allem müssen die Mittel zur Durchführung des Normal Etats un⸗ verkürzt verwendet werden, namentlich zur Beseitigung der Hilfslehrer— stellen. ö Geheimer Qber-Fingnz⸗Rath Germ ar; Der Normal -Ctat konnte erst für die staatlichen Lehranstalten durchgeführt werden. Das Gesetz, das den Normal Etat bei den übrigen Lehranstalten einführte, ist erst im vorigen Jahre erlassen; es ist unmöglich gewesen, dieses Gesetz anz durchzuführen. Das wird erst im nächsten Etatsjahre voll⸗ tändig geschehen. Deshalb stand es von vornherein fest, daß eine bedeutende Summe erspart bleiben werde. Mit dem J. April d. J. wird der Normal-Etat aber überall durchgeführt sein, und wenn das nicht der Fall sein sollte, so wird das a, im Laufe des Etatsjahres mög—⸗ lich sein und die Lehrer erhalten dann das ihnen zustehende höhere Gehalt vom 1. April ab nachgezahlt. Die Zahl der Hilfslehrer ist vom Finanz ⸗Minister allerdings damals nicht richtig angegeben worden; sie hat sich nachträglich als höher herausgestellt. Es stellte sich heraus, daß bei verschiedenen Anstalten zwei Hilfslehrer beschäftigt werden, sonst nur ein Hilfslehrer; das ist kein schlechtes Verhältniß. .

Abg. Dr. von Jazdzewski (Polej kommt auf, den polnischen Sprachunterricht zurück und bedauert, daß der Minister die Sache mit dem Gottesdienst in Zusammenhang gebracht hat. Er hat befürchtet, daß die Eltern, deren Kinder den polnischen Privatunterricht besuchen, als Polen behandelt würden, daß ihnen der deutsche Gottes— dienst entzogen würde. Das sei durchaus nicht der Fall. Redner be⸗ schwert sich ferner darüber, daß die Ordensleute in Posen noch nicht zugelassen seien, während das überall geschehen sei, und tadelt es, daß ewisse Fonds lediglich als Fonds zur Germanisirung benöthigt würden. 6. Mister werfe den Polen Agitation vor. Aber jede Agitation, soweit sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen hält, sei berechtigt; wozu hätten wir denn sonst ein Preß- und Vereinsgesetz! Jeden⸗ falls habe eine Nationalität das Recht, sich zu wehren und dagegen zu agitiren, daß sie unterdrückt werde. In den Provinzial⸗ Schulcollegien, in den Prüfungecommissionen gebe es keinen einzigen Pelen. Auf den Universitaͤten, in den Direckorenstellen der höheren Lehranstalten, der Semingrien und an den höheren Töchterschulen befinde sich kein einziger Pole. Redner empfiehlt dann seinen Antrag, den er zum späteren Ausgabeposten gestellt hat: diejenigen Titel, die zur Germanisirung, bezw. zur Bekämpfung der polnischen Nationa— lität bestimmt sind, zu streichen. Von den Analphabeten entfielen etwa 60 Co auf die Provinz Posen. Das sei begreiflich, wenn man bedenke, daß zwar die Zahl der katholischen Kinder größer sei als die der evangelischen, bei den Lehrern es aber umgekehrt sei.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ob es im Interesse der von dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski, wie ich dankbar anerkenne, mit großer Ruhe und Loyalität hier ver⸗ tretenen Interessen der polnischen Nationalität war, jetzt beim Etat nochmals die ganze Polendebatte sozusagen anzuschneiden, ist mir doch sehr zweifelhaft. Die wichtigen, die principiellen Punkte, die dabei zur Sprache kommen, haben wir neulich wiederholt erörtert, und wir hätten uns dabei können vollständig genügen lassen. Wenn es dem Herrn Abg. von Jazdzewski auf nichts weiter ankam, als die Anregung an das Cultus⸗Ministerium gelangen zu lassen, gewisse von ihm behauptete Mißstände abzustellen, so genügte die Anregung, die er vergangenes Jahr gegeben hat, meines Erachtens vollständig. Nun habe ich in dieser Beziehung Ihnen ja nichts zu sagen; es ist Ihr

„gutes Recht, daß Sie diese Dinge hier zur Sprache bringen, und ich habe die Verpflichtung, darauf zu antworten.

Zunächst hat der Abg. von Jazdzewski die Behauptung auf— gestellt: sowohl die Verhältnisse der Schule, wie die der Kirche hätten sich in der Provinz Posen zweifellos verschlimmert, und diese Ver⸗ schlimmerung sei lediglich auf Rechnung des Systems zu schreiben, welches die Regierung in der Provinz Posen befolgt. So liegt die Sache nicht, meine Herren, ich bestreite die Verschlimmerung. Hätte eine solche Verschlimmerung stattgefunden, so wäre das ein Vorwurf zunächst nicht für die Regierung, sondern für die

Bevölkerung der Provinz Posen und für alle diejenigen,

namentlich in der Kirche, die dort einen leitenden Einfluß haben. (Sehr wahr! links) Wir sind gar nicht in der Lage, die Verhält⸗ nisse der katholischen Kirche in der Provinz Posen zu verschlimmern; das können wir nicht, dazu hat der Staat gar nicht die Mittel, er müßte dann zum offenen Kampfe schreiten, und das thun wir nicht; Sie wissen recht gut, daß wir das nicht thun.

Nun ist weiter bemerkt worden, der Culturkampf habe vorzugs⸗ weise in der Provinz Posen das kirchliche Leben verwüstet; und wenn ich recht verstanden habe, so nimmt der Herr Abg. Dr. von Jajdjewski

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.

an, daß der Culturkampf, wenn auch nicht als Kampf und Krieg im großen Stil, so doch als Guerillakrieg in der Provinz Posen seitens der Regierung unter der Hand fortgesetzt werde. Ich bestreite das auf das allerentschiedenste: wir wollen keinen Culturkampf; in der Centralinstanz besteht nicht der Wunsch, den Culturkampf, der durch einen Friedensschluß beendigt ist, wieder aufzunehmen, weder offen, noch versteckt, und am allerwenigsten versteckt. Ich hasse die Politik der Nadelstiche, ich verabscheue sie; sie ist falsch;

sie führt auch nicht zum Ziele; ich verabscheue sie auch in der Provinz

Posen. (Bravoh Es wird dem Abg. Dr. von Jazdzewski nicht un⸗ bekannt sein, daß ich auch Maßnahmen getroffen habe, wodurch das zur Kenntniß und Nachachtung der dortigen Behörden gebracht worden ist. Ich versichere, daß nicht bloß bei mir, sondern auch innerhalb des Ministeriums keine Neigung vorhanden ist, den Culturkampf wieder aufzunehmen und fortzusetzen. Wir wollen den geschlossenen Frieden ehrlich halten. Aber das ist in der Provinz Posen auch nicht der Kernpunkt, um den es sich handelt; darüber können wir uns nicht täuschen, daß in der That alle Beschwerden, die uns von polnischer Seite gebracht werden, durch den Gegensatz der beiden Nationalitäten bedingt sind, die dort darauf angewiesen sind, nebeneinander zu leben. Und in dieser Beziehung habe ich schon neulich dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski mir zu bemerken erlaubt: er möge doch nicht vergessen und die Polen mögen es nicht vergessen, daß in der Provinz Posen auch Deutsche leben und daß wir von Regierungswegen ver⸗

pflichtet sind, die Deutschen zu schützen. (Sehr gut! links.) Ja, meine Herren, die Deutschen sind der angegriffene Theil. (Sehr richtig! links) Die Polen sind die Majorität, nicht die Deutschen; sie sind die Angreifenden, die Deutschen sind die Angegriffenen.

(Bravo! links.) Alle Maßnahmen, die wir in den Provinzen Posen, in Westpreußen, in Oberschlesien getroffen haben, sind keine Kampf⸗, sondern Schutzmaßregeln, und die werde ich aufrecht erhalten. (Sehr gut! links.)

Der Abg. Dr. von Jazdzewski ist nochmals auf die Frage wegen des Vorsitzes im Kirchenvorstande zurückgekommen. Ich kann in dieser Beziehung in der That nur wiederholen, daß Verhandlungen schweben und daß ich der Meinung bin: es wird uns gelingen, mit dem Herrn Erzbischof zu einer Verständigung zu gelangen, die es uns ermöglicht, den Geistlichen auch dort den Vorsitz im Kirchenvorstande zu über⸗ tragen. Die Regierung hat von Anfang an den Wunsch gehabt, das zu thun, aber die Verhandlungen sind bis jetzt noch nicht zu einem praktisch brauchbaren Ergebniß gekommen. Ich will gar nicht auf Einzelheiten bei dieser Sache eingehen, das würde sich hier. in den Details doch nicht ermöglichen lassen.

Nun sagt der verehrte Herr Abgeordnete, eine polnische Agitation bestehe; es sei aber auch ihr gutes Recht zu agitiren, und er könne seine Landsleute nur auffordern, sie sollten ruhig weiter agitiren.

Meine Herren, mit der ruhigen Agitation ist es schon an sich ein höchst bedenkliches Ding. Für mein Verständniß ist eine ruhige Agitation im allgemeinen eine contradictio in adjecto. Aber, meine Herren, wenn es eine ruhige Agitation überhaupt giebt, so bin ich darüber außer Zweifel: in der Provinz Posen besteht eine ruhige Agitation nicht, sondern da besteht eine Pflege des Beunruhigungs⸗Bacillus, wie sie nirgends anders wo vorkommt, und dem müssen wir entgegen⸗ treten. (Zuruf) Ja, gewiß, ich habe das schon neulich hervorgehoben, es giebt in Posen Persönlichkeiten, die den guten Willen haben, sich

den staatlichen Verhältnissen zu fügen und einen gedeihlichen Frieden

herbeizuführen. Aber, meine Herren, sorgen Sie dafür, daß diese Leute dort den Einfluß haben, um die Verhältnisse so zu gestalten, daß wir einmal mit milderen Maßregeln auftreten können. Sehen Sie sich die polnische Presse an! Mit ganz wenigen Ausnahmen ist es nicht eine ruhige, sondern eine wilde Agitation, die man dort gegen alles, was deutsch ist, ein⸗ schließlich aller Autorität führt. Und dem sollte man nicht entgegen⸗ treten? Wenn der Deutsche geschlagen wird, dann wehrt er sich seiner Haut (Bravo,), und dazu hat er sein gutes Recht.

Was die Zulassung der Orden anlangt, so ist es ja richtig, daß in Posen männliche Orden nicht zugelassen sind. Nach einer Rich⸗ tung hin sind Verhandlungen in dieser Beziehung in Aussicht ge⸗ nommen, und ich muß das Resultat abwarten; ich kann darüber jetzt nicht sprechen. Ein anderer Antrag, der in dieser Beziehung gestellt worden war, nämlich die Philippiner in Gostyn wieder zuzulassen, ist nach sehr sorgfältiger und eingehender Prüfung von uns zur Zeit ab⸗ gelehnt worden, weil wir nicht die Gewähr haben finden können, daß diese Ordensleute in dem Sinne thätig wären, wie wir es wünschen, nicht um das Deutsche zu fördern, aber auch nicht, um das Deutsche anzugreifen. Das wollen wir nicht, wir wollen uns nicht die Ordens— leute hereinrufen, von denen wir besorgen müßten, daß sie dem Deutschthum feindlich entgegentreten; das können wir nicht.

Was die Fonds anlangt, so kann ich nicht in Aussicht stellen, daß wir die aus dem Alumnat herstammenden Fonds nun jetzt wieder zu Alumnatsgründungen verwenden würden. Das ist bis jetzt noch nie beantragt; aber ich glaube auch nicht, daß dazu ein Bedürfniß vorliegt. Wohl aber kann ich sagen, daß diese Fonds ohne Rücksicht auf die Nationalität auch katholischen und polnischen Schülern und Stipendiaten zu gute kommen sollen, wenn sie sich nur melden.

Ich kann dabei gleich anknüpfen an die Klage, daß so wenig Beamte, so wenig Schulräthe und Schulinspectoren da wären, die der polnischen Nationalität angehören. Ja, wir haben keine! Wo sollen wir sie denn hernehmen?

Meine Herren, was die Schülerzahl anlangt, so scheint doch der Herr Abg. von Jazdzewski nicht ganz richtig orientirt gewesen zu sein. In der Provinz Posen befanden sich nach der letzten Zusammen⸗ stellung 1287 Volksschulen, welche ganz oder zum theil von Kindern polnischer Muttersprache besucht werden. In 1079 dieser Schulen wird der Religionsunterricht lediglich in polnischer Sprache, nur in 65 Schulen lediglich in deutscher Sprache ertheilt. In den übrigen Schulen wird polnischer und deutscher Religionsunterricht ertheilt. Das dürfte doch in der That beweisen, daß wir in durchaus gerechter Weise den Religionsunterricht nach der Sprache theilen. Denn jene 65 Schulen mit nur deutschem Religionsunterricht gehören im wesentlichen deutschen Gegenden an, und wenn unter einer Mehrzahl deutscher Kinder einige polnische Kinder sein sollten, so müssen dieselben soweit der deutschen Sprache mächtig sein, daß sie dem deutschen Religions⸗ unterricht völlig folgen können. Also auch nach dieser Seite hin kann ich die geführten Beschwerden nicht als berechtigt anerkennen.

Wenn mein Herr Commissiarius in der Commission gesagt hat, es sei nicht die Absicht, im Religionsunterricht polnischen Schreib⸗

und Leseunterricht zu ertheilen, so hat er es mit dem Zusatze gesagt, .

es sei nicht die Absicht der Regierung, die dem Religionsunterricht durch den Lehrplan zugewiesene Zeit durch Einfügung eines Unter— richts im polnischen Schreiben und Lesen zu beschränken; und darin hat er ganz recht.

Meine Herren, ich will hier nicht auf die Schwalbe'sche Ver⸗ fügung eingehen; Herr Dr. von Jazdzewski hat die Güte gehabt, weil die Sache in der Verhandlung noch schwebt, sie nicht zu erwähnen. Ich habe sie aber, weil sie mir nach einer gewissen Seite hin ein gehender Erwägung werth schien, einstweilen außer Kraft gesetzt, und es bestehen jetzt Erklärungen darüber, wie wir die pol— nischen Kinder auf die zweckmäßigste Weise dahin bringen können, daß sie in dem polnischen Beicht⸗ und Communionsunterricht wenigstens den Katechismus und die biblische Geschichte lesen können. Nach dieser Richtung hin würde ich dafür sorgen, daß kein Ge— wissenszwang bestehen bleibt, wenn überhaupt ein solcher da ist; die Verpflichtung erkennen wir an, Ihnen auf diesem Gebiete entgegenzu⸗ kommen. Aber im übrigen, meine Herren, sind die Beschwerden nicht berechtigt. Ich habe auch nicht einen einzigen Punkt gefunden, worin ich dem Herrn Dr. von Jazdzewski entgegenkommen könnte. Ich kann nur wiederholen: es ist nicht der Starrsinn der Regierung, der Ihnen und Ihren Plänen entgegensteht, sondern es ist Pflicht der Deutschen Regierung, in der Provinz, die zu unserem Lande gehört, dahin zu wirken, daß die Kinder die Sprache lernen, deren sie bedürfen als Amtssprache, deren sie bedürfen als Sprache der Armee, deren sie bedürfen, wenn sie später in den Dienst treten. Die Landessprache müssen die Kinder zunächst lernen; ob sie nebenher noch polnisch lernen, dafür haben wir nicht zu sorgen, es sei denn, daß es sich um den Religionsunterricht handelt. (Widerspruch bei den Poen) Da wollen wir Ihnen helfen, darüber hinaus können und werden wir Ihnen nicht helfen.

Ich wiederhole, wir bleiben unerschütterlich fest bei dem System, das wir dort haben. Wir werden uns nicht darauf einlassen, einzelne Nadelstiche, die etwa in übertriebener Weise gegen die Polen gerichtet werden, zu fördern oder zu schützen; aber unser ganzes System und unser ganzes Verhalten den Polen gegenüber ist kein feindseliges, son⸗ dern es ist der Ausdruck der Pflicht, das Deutschthum in Posen zu schützen, und das werden wir immer thun. (Beifall.)

Abg. Rickert (dfr. kommt auf die Dissidentenfrage zurück. Der Minister lehnt den Gewissenszwang west von sich ab, hat uns aber den Nachweis nicht zu erbringen vermocht, daß er thatsächlich danach handelt. Warum sollen die Kinder in ben höheren Lehr⸗ anstalten anders behandelt werden in Bezug auf den Religions unterricht, als die in den Volksschulen? Das ist ein Wider- spruch, und die Gründe der vorerwähnten Kammergerichtsz⸗ entscheidungen führen gerade das Entgegengesetzte von dem aus, was der Minister hier sagte. Vor vollen fünf Monaten forderte die Kreuzzeitung“ die Staatsregierung auf, die jüdischen Religionsbücher daraufhin zu prüfen, ob darin nicht die christliche Glaubenslehren verächtlich gemacht, das christliche Eheleben ein thierisches genannt, Geschäftsübervortheilung Nichtjuden gegenüber und Steuerhinterziehung für erlaubt erklärt, das christ⸗ liche Gerichtswesen verächtlich gemacht und Meineid unter Umständen für erlaubt erklärt werde. Seit fünf Monaten steht ein Theil der Bevölkerung, der doch die gleichen verfassungsmäßigen Rechte hat, wie alle übrigen, unter solch⸗ schweren Anklagen und ebenso auch die Unterrichtsverwaltung unter dem Vorwurf, derartiges zu dulden. Da die Regierung nichts von sich hören ließ, haben wir Privat— erhebungen gemacht, aus ganz Deutschland jüdische Religionsbücher gesammelt und sie Pädagogen zur Prüfung, übergeben. Diese er⸗ klärten, sie hätten darin nur dieselben Moralsãtze gefunden, wie die der christlichen Ethik. Die Kreuzzeitung ! hat inzwischen einen zweiten Artikel veröffentlicht, worin ein Kreis-Schulinspector erklärt, daß in den jüdischen Schulbüchern nichts stehe, was zu beanstanden wäre; im Gegentheil, geradezu rührend werde der Wucher verurtheilt, Schamgefühl und Keuschheit gepriesen; „aber“, fragt dieser Kreis⸗Schulinspector zum Schluß e'sollte es nicht neben der geschriebenen auch, eine ungeschriebene jüdische Ethik geben? Erst erhebt man solche unbegründete schwere Anklage, und dann zieht man sich mit solchem Aber heraus! Der Minister hat seine Com⸗ missare im Reichstage dahin instruirt, zu erklären, die antisemitische Petition, welche die Prüfung des Talmud verlange, mache den Ein— druck eines schlechten Witzes. (Der Cultus⸗Minister nickt zustimmend. Ich möchte ihn fragen, ob er nicht im stande ist, wenigstens eine vorläufige Auskunft über die Ergebnisse der Voruntersuchung zu geben.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse⸗—

Ich bin gern bereit, die Auskunft, die der Herr Abg. Rickert verlangt hat, zu geben. Es war durch ein angesehenes Organ der Presse die Behauptung aufgestellt und verbreitet, daß die im jüdischen Religionsunterricht gebrauchten Bücher christenfeindliche, moralisch verwerfliche Lehrsätze enthalten. Die Unterrichts verwaltung mußte kraft ihres Aufsichtsrechts daraus die Aufgabe oder die Pflicht ent⸗ nehmen, den Ungrund dieses Vorwurfs durch Einsicht der Lehr⸗ bücher ganz unzweifelhaft festzustellen. Das habe ich gethan und weiter nichts. Dazu sind die im Unterricht gebrauchten Bücher ein⸗ gefordert worden; sie sind auch eingegangen, nicht, wie ich vor hin irrthümlich dem Herrn Abg. Rickert persönlich gesagt habe, nur theil weise, sondern sie sind anscheinend sämmtlich eingegangen; aber sie liegen nicht hier, sondern wir haben sie einem dazu ganz besonders befähigten Schulaufsichtebeamten in der Provinz ge⸗ schickt und ihn beauftragt, sie sorgfältig durchzustudiren und uns das Resultat seiner Arbeit hier vorzulegen. Das mußten wir um so mehr thun, weil ja unter den Büchern auch hebräische Bücher sind. Nun ist es doch begreiflich, daß diese Sache nicht so rasch geht: die Bücher mußten doch erst beschafft werden; es hät dann eine Weile gedauert, ehe die Berichte hier eingingen; dann sind die Berichte dorthin geschickt. Ich habe kein Bedenken zu erklären, daß, sobald das Resultat dieser Prüfung bei mir vorliegen wird, ich dasselbe, sei es hier im Landtage, sei es sonst öffentlich, bekannt geben werde.

Geheimer Ober- Finanz⸗Rath Germar: Die Lehrer an den staatlichen höheren Lehranstalten erhalten das Gehalt nach dem neuen Normal⸗Gtat vom J. April 1892 an, die Lehrer an den nichtstaatlichen Lehranstalten erhalten dieses Gehalt vom 1. April d. J. ab, wo die

Vereinbarung zwischen den betreffenden Anstalten und dem Staat ge— troffen wird.

Abg, vom Heede (nl,) hält diese Augführung det Normal⸗ Etats nicht für vereinbar mit Dem, was bel der Verathung det selben von Seiten des Finanz⸗Ministers und des Unterrichts⸗Ministers ausgeführt wurde,

Abg. Stöcker seons ):. Nameng meiner Freunde habe ich zu er— klären, daß wir in der Polenfrage im . und ten auf n. Standhunkt des Ministertz stehen. Wir halten es für den Zwe der Volksschule, Kinder, die sie besuchen, zu see, . Gliedern des Volketz und zu r, . Bürgern zu machen und ihnen ihre , zu erhalten. u das in Preußen mit der n Sprache geschieh ö a . anz von selbst daraus, daß man in der Volksschule ni t wei ö, lehren kann, Daß in i. auf den Neligiongunterri j ie polnische⸗ Sprache herangefogen wirb, sowest es nothwendig ist, findet durchautz unsere Zustimmung. Gin wenig abweichend vom Stand⸗

punkte des Ministers stehe ich aber in Bezug auf den Religionszwangs⸗ unterricht der Dissidentenkinder. Ich kann ihm nicht beipflichten, daß er sich in einer so wichtigen Frage dem Urtheil der Judicatur unter-

wirft. Diese Frage, die die tiefsten Rechte des Menschen berührt,

steht weit über dem Niveau des Verwaltungsrechts, Ein Religions unterricht muß stattfinden; ein Lehrbuch aber, welches beginnt: „Es iebt keinen Gott“, ist kein Katechismus und kein Religionsbuch. rotzdem würde ich nicht so weit gehen können, Kindern von Dissi— denten, die Gott leugnen, in den gesammten Religionsunterricht hineinzuzwingen. Eine Kenntniß des Christenthums muß in der Schule erzielt werden, weil ohne sie eine Bildung im modernen Sinn absolut undenkbar ist. Ich wundere mich, daß die Schulver⸗ waltung nicht auf den nagturgemäßen Ausweg gekommen ist, daß in der Volksschule der biblische Geschichtsunterricht vom Katechismus⸗ unterricht getrennt wird. Die Dissidentenkinder zu ersterem anzu⸗ halten, würde ich kein Bedenken tragen; denn dieser giebt mehr Gegenstände des Wissens als des Glaubens. Aber ich halte es von meinem religiösen Standpunkt aus für unzulässig, das Kind eines Dissi⸗ denten dazu zu veranlassen, daß es den lutherischen oder den römischen Katechismus auswendig lernt. Unser lutherischer Katechismus hat für die Erziehung der Jugend den Vortheil, daß ste perfönlich sagen muß: Ich glaube an Gott u. s. w. Das Kind eines Dissidenten dieses persönliche Glaubensbekenntniß lernen zu lassen, halte ich für religiös bedenklich und für Pädagogisch verderblich. Wie soll da entschieden werden an einem Orte, wo eine paritätische Schule ist? Das zeigt, daß es unmöglich ist, auf dieser Basis weiter zu arbeiten. Da halte ich meinen obigen Vorschlag für den einzig richtigen Ausweg. Was die Frage des jüdischen Religionsunter⸗ richts anbetrifft, so hat mich die Antwort des Ministers nicht ganz befriedigt. Wenn es sich herausstellt, daß in 800 jüdischen Gemeinden die Kinder keinen Religionsunterricht erhalten, so hat doch wohl die Schulverwaltung von Aufsichtswegen die ernste Pflicht, fich darum zu, kümmern. Wenn z. B. ein Lehrer einer höheren Töchterschule beim Geographieunterricht die Erfahrung gemacht hat, daß junge Mädchen von 15 —16 Jahren vollkommen unerfahren waren in den Lehren der jüdischen Religion, so hätte doch die Regierung ebenso wie bei, den Dissidentenkindern Veranlassung, festzustellen, wie viel jüdische Kinder ganz ohne jeden Religionsunterricht bleiben. Ich bin der Meinung, die mangelhafte Geschäftsmoral der Juden ist auf den absoluten Mangel jeden Religionsunterrichts zurückzuführen. Es muß auch Klarheit darüber geschaffen werden, ob in den jüdischen Religlonsbüchern unsittliche Lehren enthalten sind. Wenn der Abg. Rickert diese Frage und die Frage von den jüdischen Flugblättern mit einander verwirrt, so muß ich sagen: zu dem einen ist eine Berechtigung vorhanden, zu dem anderen nicht. Das preußische Ministerium kann unmöglich, wenn in der Zeitung einmal Aeuße⸗ rungen über die Moral des Talmud stehen, veranlaßt werden, die Sache sofort klarzustellen. Wie oft finden sich in jüdischen oder fort⸗ schrittlichen Blättern zerstörende Angriffe gegen das Christenthum! Das Flugblatt in dem bekannten Münsterschen Prozeß ist einem Sachverständigen, dem Orientalisten Ccker, zur wissenschaftlichen Begut⸗ achtung übergeben worden, und dieser hat conftatirt, daß in den hundert Sätzen des sogenannten Judenspiegels, auf denen alle die Flugblätter berühen, nicht ganz genau verfahren ist, aber daß in diesen hundert Sätzen sehr viel enthalten ist, was von uns als durchaus sittlich anfechtbar aͤngesehen werden muß. Wenn der Abg. Rickert aber in dem Tone weiter fortfährt, daß der Antisemitismus mit großen Geldmitteln arbeitet, so verstehe ich das von einem politischen Manne nicht. Ich weiß, daß der bekannte judische Aufruf darüber klagt, daß der Antisemitismus ungeheure Geldinittel hat, die dem Judenthum fehlen; aber so naiv sollte doch kein ausgewachsener Bürger und Volksvertreter sein, sonst müßte ich ihm den Vorschlag machen, seinen Verein zur Abwehr des Antisemitismus in einen Verein gegen Verarmung und Bettelei zu verwandeln; vielleicht käme er dann eher zu seinem politischen Ziel.

Abg. Dr. von Fazdzewski Pole) protestirt dagegen, daß die Polen irgendwie aggressiv gegen die Evangelischen, gegen die Deut⸗ schen vorgegangen feien.

Abg. Pr. Friedberg (ntl) spricht sich gegen den Erlaß des Ministers wegen der Kinder der Dissidenten aus. Es ist ja bekannt,

daß, die meisten Dissidentengemeinden keine besonders ausgebildeten

Religionslehrer haben, sodaß alfo die Möglichkeit des Dispenses für sie gar nicht vorliegt. Das gerichtliche Verfahren, welches der Minister empfohlen hat, ist sehr kostspielig und überflüffig, weil ein Urtheil des Kammergerichts vorliegt. Weshalb erkennt der Minister dieses Urtheil nicht an? Der Artikel 12 der Verfassung sollte die Dissidenten davor schützen, daß ihre Kinder zwangsweise zum Religionunterricht herangezogen werden. Der Religionsunterricht ist von der Kirche nicht zu trennen, sonst hätten wir ja alle diefe Kämpfe gegen die Volksschule nicht gehabt. Ein Zwang gegen die Kinder muß als eine Gewissensverletzung der Eltern aufgefaßt werden. In der Geschichte der Religion muß jeder unterrichtet werden. Es würde also dahin zu wirken sein, daß der geschichtliche und der katechetische Unterricht in der Religion von einander getrennt werden. Ich möchte deshalb den Custus-Minister bitten, diese schwerwiegende Frage nicht lediglich der sormalistischen Entscheidung der Judicatur zu überlassen, sondern die Gewissensfreiheit zu wahren, wie es bisher in Preußen Tradition war.

Abg. Rickert (dfr. ):: Die Erklärung des Ministers über die . der jüdischen Religionsbücher gereicht seinem Charakter und einer Gesinnungsweise zur Ehre; ich bitte ihn aber, das Ergebniß der Untersuchungen seiner Zeit amtlich zur Kenntniß des Landes zu bringen. Gegen die ohne thatfächlichen Hintergrund in letzter Zeit wiederholt in Deutschland verbreiteten Verdächtigungen und Ver⸗ leumdungen der Sittenlehre des Judenthums haben die sämmtlichen Rabbiner Deutschlands eine Erklärung erlassen, die wohl auch auf den Abg. Stöcker ihren Eindruck nicht verfehlen wird, der sich ja eine große, Sachkenntniß in allen diefen Dingen zutraut. In dieser Erklärung heißt es: „Die heilige Schrift, die Gemein⸗ ut der ganzen gesitteten Welt geworden ist, bildet die Hrundlage für die Sittenlehre des Judenthumz. Dem Talmud ist nicht dieselbe Bedeutung zuzuschrelben. Der Talmüd stellt die ver⸗ schiedensten widerstreitenden Meinungen neben einander, giebt jede Ansicht, die zu Worte gekommen ist, wieder, ohne immer zur end⸗ gültigen Entscheidung zu gelangen. Der Talmud enthält überaus zahlreiche ö die als Meinung Einzelner niemals eine bindende Kraft erlangt haben, und nach seiner ganzen Anlage ist der Talmud nur als Quellschrift für die überlieferte Religionsgeschichte zu betrachten. Die Sittenlehre des Judenthums erlaubt nicht irgend etwas Nichtjuden ,, was Juden . verboten ist. Sie ebietet, in jedem Menschen das Ebenbild Gottes zu achten, im Handel und Wandel strengste Wahrhaftigkeit zu üben, jedes Ge⸗ lübde, und Versprechen gegen einen Juden oder Nichtjuden als un⸗ verbrüchlich treu zu . das Gegentheil behaupten die Anti⸗ emiten = sie gebietet, Nächstenliebe egen jedermann zu üben ohne nterschied des Hekenntnisses, das Wohl des Vaterlandes zu fördern und an der Leistien und sittlichen Förderung der Menschheit mit ʒuarbeiten. Vaß der Cultus Minister auch die Flugblätter der Antisemiten untersuchen soll, habe ich gar nicht verlangt. Wie kann der Abg. Stöcker zu leugnen wagen, daß die Antisemiken mit großen Mitteln arbeiten? Man kann ja natürlich Allez in der Welt len nen, aber vielleicht liest er einmal die Antisemitische Correspondenz. Ganz abgesehen von den 20 Wanderrednern des antisemitischen Bauernbundes, hat das antisemitische Buregu in Leipzig in dem einen Jahr 1890 eine Million Blätter verschickt. Ich kenne keine Organisgtlon, welche über Mittel . eine solche Massenagltatlon verfüllt. Der Abg. Stöcker hat wieberum im Tone dez Lehrmessterg von oben herab mir den Rath gegeben, ich möchte mich um den Münster'schen . kümmern und mir das Gutachten dez, Izr, Ecker ansehen' 33 hat sich aber das Gutachten von einem gewsssen Aron Vriemann machen sassen, der unter dem Namen ir. Justuz den „Judenspiegel ! ge⸗ schrieben hat und wegen ,,, in Oesterreich zu Kerker und ret, Tn verurtheilt ist. l er Aron Briemann war erst, Jude, dann . tant, dann Katholik; und pon diesem Briemann hat fich Hr. Gcker auch ein Büch schrelben ia sen um

standes beschlossen. eines Schiedsgerichts.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

XXI. Plenarversammlung des Deutscher schafts raths. Während der Discussion über die änderung in der gestrigen schaft von Heyden⸗Cadow tern hatten sich im übrigen eing Rath Hang der Großherzogliche Ministerial⸗Rath von Blücher und der Geheime von Oertzen (Mecklenburg⸗Schwerin), Regierungs⸗Director von Ow und Director Dr. von Stleglitz (Württemberg), Geheimer l er Geheime Regierungs-Rath Hermes vom preußischen dundnirthschaste Min istetium und der Oekonomie⸗ Math Boysen⸗Hamburg. die Herren von Roeder Oberellguth, Plauth, Oekonomie Rath Director Sartorius⸗Wiesbaden, von Hövel -Herbeck, von Oehlschlägel⸗= von. Bensberg. Flamersheim, Freiherr von Gefto⸗ Bierschenk⸗Cassel, Seer⸗Nüschwi Osmarsleben nhalt) und von Below⸗Saleske. der folgende, von einer behufs Vorberathung des Gegenstands zu⸗ t in Gemeinschaft mit dem Ausschusse gestellte Antrag mit großer Stimmenmehrheit angenommen: 8 lgende Fassung: „Der Deutsche Landwirth⸗ irthschaftlichen Vereine jedes inzeln Die Zahl der auf jeden Staat bezw. die einzelnen preußischen Provinzen fallenden Mitglieder ist unter Anlehnung an die Stimmberechtigung der Staaten im Bundesrat und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse einzelner estgestellt, daß in den Deutschen Land⸗ zrovinz Ostpreußen

wirth vertre

Rath Hierling⸗Gotha, ferner d

Oberlangenau, Reichertshausen

sammengetretenen Commission

Abs. J des Statuts erhält die fo schaftsrath besteh einzelnen deutschen Staats.

Staaten und Provinzen derart f wirthschaftsrath zu entsenden 2 Mitglieder, Westpreußen 2, Pommern 2, burg 2. Schlesien 2, Sachsen 2, Westfalen 2, Rheinprovinz 2. Schles. wig - Holstein 2, Hannober 2, ö

Königreich Bayern g, Königre Baden 4, Reichslande 3, Groß erzogthum Hessen 3, burg. Schwerin 2, Braunschweig⸗* Sachsen⸗Weimar J, Oldenburg 1, Sachs Altenburg 1, Coburg⸗Gotham M, stadt l, Schwarzburg⸗Sondershausen J 1, Lippe. Detmold 1, S Bremen 1, Hamburg J. Es wird ferner erklärt, daß, insow die vorstehende Feststellun ͤ Staaten zu entsendenden Mitglieder ist, diese Erhöhung erf pinjen und Staaten si oviel Einheiten

Reuß j. L. 1,

betreffend die

24. Junt 1887 über pon der damit beantragten Grböhun für das Liter reinen Ulkoß

darauf hin Professor zu werden.

die Antisemiten.

ziehung für unbefähigt halten, öffentliches Amt zu bekleiden.

bezüglich des Talmud erklären sich daraus, seit mehr als tausend Jahren mit allen möglichen Mitteln die Lehren Mit Veröffentlichung des Talmud jüdischen Blättern über dessen Lehren Im „Israelitischen der Talmud die einzige geistige u verwundern, daß viele verkehrte

desselben geheim zu halten suchen. würden alle diefe Angriffe aufhör geht hervor, daß der Talmud gelehrt wird; scheinen die Herren selbst nicht einig zu fein. ochenblatt“ heißt es: „Wenn Nahrung bildet, dann ist es nicht z Einfälle, wie Dämonen, in den irren Geistern hausen.“ über den Talmud keine Klarheit geschaffen wird, werden

einandersetzungen fortdauern.

Darauf wird die Sitzung vertagt.

Schluß 31 Uhr.

Mit solchen Autoritäten arbeiten

Abg. Freiherr von Wackerbarth seon bei der Abiturientenyrüfung von den chriftliche sittlich religiöser Bildung verlangt, nicht, so bedeutet das eine erhebli Wenn die Regierung keinen Werth d bor dem gintritt in, die Staatscarriere den religiöser Bildung führen, so lege ich meiners— größeren Werth darauf, daß die Forderungen d welche die Israeliten aus Mangel an sittlich in einem christlichen Staat ein Die vielen itrigen Behauptungen daß die Israeliten

wohl, dienlich ). Wenn die Regierung aber um 9.05 n Schülern den Nachweis don den israelitischen Schülern che Bevorzugung der letzteren. arauf legt, daß die Israeliten Nachweis sittlich⸗ eits einen um fo füllt werden,

des landwirth scheint unbilli

nach dessen Alkoho II. Demgemäß ersu Reichstag, derselbe

Nebenreferent häufig wiederkehrende Beunruhigung des Brennerei⸗ Abänderungen der Gesetzgebung. Diese Be⸗ higung komme namentlich für Bayern und seine Nachbarstaaten cht, dort werde dem noch jungen Brennereigewerbe nunmehr

bayerischen Brenner

spiritus⸗ Mo zeige, welches ihnen wenigstens

breiteten Mein

Statiftik und Volkswirthschaft.

erbewegung.

Die Bergarbeiter⸗Versammkung, Sonntag in Bochum stattfand besucht. Die Erörterungen in gegenwärtige Lage der Bergarbeiter, über das Schicksal der Abgelegten vo gesprochen. Die Mittheilung, daß der Bergbauliche Verein auf die an ihn durch Beschluß der Bochumer Versamm⸗ lung vom 2. Februar gestellten Forderungen nicht geantwortet habe, erregte Mißfallen. Unter Ablehnung eines gemäßigten Antrages Gathm ann-⸗Gelsenkirchen, der vorläufig von einer legung absehen wollte, wurde, der folgende Antrag Haus⸗

Zur Arbeit

Kündigung oder Arbeitsnieder wie die „Dortm. Ztg.“ bericht mann einstimmig angenommen: Die Versammlung erklärt sich mit den Arbeite Welt solidarisch und verspricht, sie bei dem Ausb Strikes sofort zu unterstützen, mag ein solcher ausbrechen wo er will. Der Vorsitzende Bauer-Weitmar erklärte, die Versamm⸗ lung habe mit diesem Beschluß aus wolle, um die Forderungen durch nur auf einen unbestimmten Tag verlegt. Aus Bernau wird dem „Vorwärts“ mitgetheilt, daß die an mechanischen Webstühlen beschäftigten Arbeiter der di st'schen Seiden⸗ fabrik wegen Lohnstreites die Arbeit gekündigt haben. ; In Bremerhaven striken Blattes die Kohlenarbeiter der Firma Hinsch u. Hom bur weil drei Arbeiter entlassen wurden. . Die Brauergehilfen in Leipzig wollen, wie die „X berichtet, von den Arbeitgebern Lohnerhöhung und da halb der Brauereien, sowie eine Entschädigung für di

Wohnung fordern. Aus Wien wird dem ‚D.

stand im Brüxer Koh lenrepi ü eine Meldung des W. T. B.“ giebt die Zahl der Ausständigen heute

auf 2800 an.

Aus Lille wird der Köln. Ztg.“ des Leiters der Kohlenwerke von Vendin bei tretern der ausständigen

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Vorstandes e . ist. Nach einer Pause folgte die Berathung über die

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reinen Alkohols w

die am letzten consums, sondern

„war von etwa 3000 Personen ammlung umfaßten die namentlich aber wurde n verschiedenen Rednern

rn der ganzen ruch eines etwaigen

gedrückt, daß sie den Strike Der Ausbruch sei

2) soweit sie betrifft, kann ihre weitere A freien Vere

3) Die Herbeiführun Versicherung der Rindvi und bedarf der allseitige erster Linie die Bildung sicherungẽ vereinen allgemei Maßnahmen zu in

Wohnen außer⸗ It. e bisherige freie krankheiten, ; gemeldet, daß der Aus⸗ ier an Ausdehnung

nterstũtzen. c. der provn Grundlage die zu ihrem Fortbesta wickelung erforderliche Sicherk

die Bildung räumlich zeitiger Zusammenfasfung

eine Besprechung Béthune mit den Ver⸗ Bergleute (vgl. Nr. 36 d. Bl.) war ahne Erfolg. In einer Versammlung wurde die Fortsetzung des Aus⸗ Die Ausständigen verlangen die Entscheidung

geschrieben,

sicherung die Tuberkulose al verschiedene Maß gestellten Anforderungen und tretens im Einzelfalle zur Ergreifung Einschränkung zu benußen, affen es sprießlichen Entwickelung der Versich Verluste aus sonstigen Ursachen, gung der Verluste sonderen Versicherung zu machen; X im Wege der Reichsgesegzzebung Entschädigungspflicht festzustellen. vinzialgesetzgebung die Art de hieraus erwachsenden Kosten zu r der Entschädigung, als im 57er öffentlichen Mitteln zu g

5) Es liegt im I Viehversicherung, daß die

eine regelmäßige Mitwirkun Verwaltung organisirt werd

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sandwirth⸗ er Statuten⸗ erschien der Minister für Land⸗ in der Sitzung. Von Regierungs= efunden der bayerische Ministerial⸗

Sitzung ers

Regierungs⸗Rath

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betheiligten re Puttkamer⸗ Schumacher - Zarchelin,

(Posen), Kraaz⸗ wurde schließlich

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am weitesten gebende gesetzlie

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Tägliche Wagengestellung an der Rnubr und in

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Mecklenburg · Strelitz 1 en⸗Meiningen 1, Sachs Anhalt 1, Schwar Waldeck 1 aumburg Lippe 1,

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die Zahl der von einzelnen Provinzen und gegen die bisherige Zahl erhöht wenn diese Pre. iträge fortan um m vorliegenden Vorschlage des

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t dann in Kraft treten soll, den M WM.

bereit erklären, ihre Be u erhöhen, als in de versammlum

g Meder , d, de, ,, . n, M Wie de , d ad w D e. Re Wa dnn.

Ges⸗ ekedvorl Age, . von 1 Wilen

rg esekes. U. Wr. sebender Dar. st mit dem Nedenrekerenden

Abänderung des Branntwein st Als Neferent sprach Rittergutsöesiter von Sehr? langenau (Köniqt. Sachsenj. Dieser . die n von ihm in Gemein eydel - Chelchen (Prov. eur eingebrachte Resoluti Deutsche Landwirthschaftstasß erklärt: 2. d tag vorliegende , , . jur Abänderung des G dle Be 8. des Branntweins ist erbrauchsnbaabe um GG Interessen der dent ichen

ründete in ein

6 der B ols als der

Landwirthschaft, in voller Unterordnung. unter das allgemeine Volks- anzuerkennen. b. Die , der Verbrauchsabgabe AM für das Liter reinen Alfohols Minderung des Trinkconsums und damit eine empfindliche Schädigung schaftlichen Brennereigewerbes zur Folge haben, und er⸗ g, nachdem mit dem Gesetz vom 24. Juni 18587 eine hohe Tranksteuer auf Branntwein ein als Bedürfniß der ärmeren schichten zu behauptendes Genußmittel gelegt worden ist, beantragten Erhöhung, der Brausteuer auf das Bier ein Genußmittel der besser situirten Bevsosterung = ehalt bei weitem noch nicht erreicht würde. t der Deutsche Landwirthschaftsrath den hohen , derselbe wolle die Erhöhung der Verbrauchs abgabe ab⸗ im übrigen aber den Gesetzentwurf annehmen, selbst wenn finanzinteressen dies nicht erfordern. Seydel“. Chelchen

würde eine weitere

diese Resolution. Der zweite Thüngen ⸗Thüngen beklagte

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fünfte derartige Abänderung seit dreizehn Jahren auferlegt.

geführt, daß sich ein großer dem früher bekämpften Roh⸗

Verhältnisse verbürge. Redner im Süden

ie folgt abzuändern: Die er um 0 95 S für das Liter

Jahre 1856 gefaßten

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