1893 / 42 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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hergestellten Arbeiterwohnungen gegen die früheren Jahre einen Rück⸗ ang erfahren hatte, sind im Jahre 1892 wieder erheblich weniger * er Wohnungen hergestellt worden, als im Jahre vorher. Als eine besonders auffallende Erscheinung muß ausdrücklich registrirt werden, daß in der ersten Fabrikstadt des Landes, in Mannheim, nur eine der großen und gut situirten Fabriken der Stadt Arbeiter- wohnungen hergestellt hat, obgleich die Wohnungen der Arbeiter in Mannheim ungünstiger sind als an irgend einem anderen Orte des Landes. Auch in der Umgebung der Stadt Mannheim haben die großen Fabriken, abgesehen von der Spiegelmanufactur Waldhof, nur in ungenügendem Maße Arbeiterwohnungen hergestellt. Es kommt auch vor, daß einzelne Gemeinden das rgsfchen von Arbeiterwohnungen unter allen möglichen Vorwänden zu hintertreiben suchen, um in der Befürchtung wachsender Armenlasten den Zuzug fremder Arbeiter in die Gemeinde fern zu halten. In jedem Jahre wird seitens der Auf— s tsbeamten eine thunlichst groß Zahl von Arbeiterwohnungen be— ucht. Allgemein muß bezüglich aller dieser Wohnungen gesagt werden, daß ein n der Mißstände, welche bei den bezüglichen Erhebungen in den Wohnungsverhältnissen der Arbeiter des Mannheimer Industrie⸗ gebiets zu Tage treten, im übrigen im Lande nur selten angetroffen werden, dagegen geben manchmal in kleinen Orten mit rasch an⸗ gewachsener Industrie die Miethspreise denen großer usf iam;

nichts nach.

Zur Arbeiterbewegung.

Dem Verband deutscher Schneider und Schneide⸗ rinnen lag, wie die Berliner „Volksztg.“ berichtet, am Mittwoch die Frage vor, wie er sich zu einem Abwehrstrike gegenüber den Lohn⸗ kürzungen und anderen Mißständen im Schneidergewerbe stelle. Eine von der Agitationscommission der Schneider einberufene öffentliche Versammlung hatte sich bereits für eine Lohnbewegung ausgesprochen. In einer Resolution stimmte dann der Verband dem Beschluß der össentlichen Schneiderversammlung über die Lohnforderungen bei.

Aus Prag wurde der „Frkf. Ztg.“ unter dem 15. d. M. ge⸗ meldet, daß die Brüxer Kohlenschächte die Forderungen der Ausständigen ablehnten und daß diese gestern Versammlungen abhalten wollten, in denen entschieden werden sollte, ob der Ausstand fortdauere oder beendet werden sollte. Wie nun dem D. B. H.“ aus Wien vom gestrigen Tage telegraphirt wird, ist der Strike im Brüxer Kohlenrevier beendet.

Aus Lüttich berichtet ein Telegrimm des „D. B. H.“ vom heutigen Tage: Die Arbeiter der Phosphat-Fabriken in Sainte⸗Walburge sind ausständig; sie zertrümmerten die Werk⸗ zeuge und die Fabrikeinrichtung und belagerten das Wohnhaus des Directors, der flüchten mußte. Von den wüthenden Ausständigen, Weibern und Kindern verfolgt, rettete sich der Director schließlich in die Kanonengießerei.

Zu dem Ausstand unter den Baumwollindustriearbeitern berichtet die Londoner „Allg. Corr.“ Die Manchester Baum wollspinner⸗Gesellschaft faßte einen sehr wichtigen Beschluß. Unter der Autorität der Gesellschaft stehen 18 Millionen Spindeln. Von diesen arbeiten 15 Millionen nicht. Jetzt wird nun von den Arbeitgebern angekündigt, daß 2 Millionen mehr außer Thätigkeit gesetzt werden und die übrigen nur kurze Zeit arbeiten sollen. Der „Voss. Ztg.“ wird dem gegenüber aus London be— richtet: Die ausständigen Spinner in Süd-Laneaster haben in einer Vertreterversammlung erklärt daß die gegenwärtige Lage der Spinnerei ⸗Industrie den Aectionären wieder reichlichen Gewinn abwerfe, und daß die Arbeiter daher jeglicher Lohnverkürzung den entschlossensten Widerstand entgegensetzen werden.

Kunst und Wissenschaft.

Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Sitzung vom 8. Februar 1893.

Herr Dr. Hintze sprach über die Reform des Kammer⸗ gerichts durch Cocceji in den Jahren 1747 und 1748 auf Grund archivalischer Studien. Die Justizreform kam nach vielen vergeblichen Anläufen und unfruchtbaren Erörterungen erst in der reformfreudigen Zeit nach Abschluß des Dresdner Friedens in rechten Fluß, und zwar wurde der Anfang nicht mit den märkischen, sondern mit den pom⸗ merschen Gerichten gemacht. Es handelte sich neben einer Umgestal⸗ tung des Prozeßverfahrens, die durch Verkürzung der Fristen, strengere Ueberwachung der Advocaten ꝛc. eine schnellere Erledigung der Prozesse bewirken wollte, hauptsächlich um eine gründliche Reform der Gerichts⸗ verfassung, um die Reinigung des Richterstandes von untüchtigen und unredlichen Elementen, um die Einführung auskömmlicher fester Besoldungen unter Aufhebung des Sportelnbezugs, endlich um die Ordnung eines festgeregelten Instanzenzuges für den Civpil⸗ prozeß bei den Landesgerichten unter e Tun der Acten⸗ versendung an in- und ausländische Juristenfacultäten und Schöffenstühle. Nach den gleichen Grundsätzen wie in Pommern wurde im September 1747 die Reform beim Kammergericht in An— griff genommen. Cocceji übernahm selbst den Vorsitz und bildete mit der ihm zugeordneten Commission (unter der sich die beiden späteren Großkanzler Jariges und Fürst befanden) die Revisionsinstanz; auch ständische Deputirte betheiligten sich an dem Werk. Cocceji fand beim Kammergericht eine „greuliche Confusion“, deren Ursache weniger in der Beschaffenheit des Richterpersonals, als in den Miß— . des Prozeßverfahrens und in der damit zusammenhängenden Entartung des Advocatenstandes und seines Zubehörs zu suchen ist. Die Advocaten, von deren Tüchtigkeit und gutem Willen der ganze Gang des Prozesses wesentlich abhing, , mit den Parteien in der Regel nicht mehr direct, sondern durch Vermittelung der Pro⸗ curatoren, die Cocceji als die Het der Justiz“ bezeichnet; und wo es sich um auswärtige Prozesse handelte, wie z. B. bei den außer—⸗ ordentlich häufigen und langwierigen Rechtshändeln unterthäniger Bauern gegen die Gutsherrschaft, schob sich noch ein weiteres Mittel- glied verwirrend und hemmend in den Gang der Justiz ein in der Person der berüchtigten „auswärtigen Consulenten'. Beide Kategorien wurden durch die neue Prozeßordnung beseitigt oder doch wenigstens in eine untergeordnete Stellung zurückgedrängt, während sie bisher die Advocaten zu ihren Handlangern gemacht und häufig genug auch die Richter durch Zuschiebung . „Commissionen“ sich verpflichtet hatten. Die erste Aufgabe der Reformeommission war die Erledigung der alten Prozesse, die in reißend schnellem Tempo vor sich ging. Von 936 Prozessen, die über ein Jahr lang schwebten, waren nach vier Monaten nur noch 90 übrig; auch die neu hinzu⸗ gekommenen 695 waren bis auf 137 e . Vergleiche spielten dabei eine Hauptrolle. Dann ging es an eine völlige Neugestaltung des Collegiums, und zwar in der Weise, daß das Kammergericht mit dem coordinirten (für die nicht zum Kammergerichtsbezirk gehörigen Provinzen als Appellationsinstanz fungirenden) Tribunal sowie mit dem Hof⸗ und Criminalgericht, dem Criminaleollegium und der Juden⸗ commission zu einem großen General⸗Justizeollegium in vier Senaten vereinigt wurde. Der erste Senat war außer den Criminal⸗ und Judensachen für Bagatellprozesse; der zweite und dritte Senat bildeten als zwei übergeordnete Instanzen das ,. Kammergericht im engeren Sinn unter dem Präsidium des Ministers von Bismarck; der vierte Senat behielt den Namen Tribunal bei und sollte fortan die oberste Revisionsinstanz für alle Gerichte der Monarchie bilden, was freilich hinterher eine Beschränkung zu Gunsten der Selbständigkeit von Preußen und Schlesien erfuhr. Die Gerichtsbarkeit des Con- sistorlums wurde dem II. Senat übertragen, der Geheime Justizrath wurde 1749, das Ravensbergische Ober⸗Appellationsgericht 1750 mit dem Kammergericht vereinigt. Waren vor der Reform beim Kammer⸗

ericht 28 Räthe vorhanden, die insgesammt nur 4460 Thlr. Gehalt 5 so wiesen der II. und III. Senat nach der Reform nur 14 Räthe mit über 11 000 Thaler fester Besoldung auf; die Neben⸗ ämter und Commissionen waren beseitigt; die Sporteln wurden in der ,, zur Besoldung der Subalternen verwandt. Bei Aus, wahl der Räthe war Cocceji nach specieller Anweisung des Königs mit rücksichtsloser Consequenz verfahren und hatte die untüchtigen oder übel beleumdeten Räthe ohne weiteres entfernt, was in deren

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Verhältnisse einzelner Räthe vor und nach der Reform legte der Vor⸗ tragende zum theil nach ihren eigenen Ausführungen näher dar. Was die Advocaten betrifft, so bemühte sich Cocceji sehr den König zu bestimmen, daß ihnen das Tragen des verhaßten, ihnen von Friedrich Wilhelm 1. strafweis . kurzen Mantels erlassen würde; doch ohne Erfolg: der König wollte eine unanstößige, distinguirende Amtstracht daraus machen. Die ganze Reform hatte 8000 Thaler für Vermehrung der Besoldungen erfordert; 3000 davon gab der König, 5000 die Stände, die dafür in einer Königlichen „Versicherung“ eine Art von Aufsichts- und Beschwerderecht in Justizangelegenheiten erhielten, sammt einer Be— stätigung des freilich nicht mehr ausnahmslos geltenden Indigenats⸗ rechts bezüglich der Rathsstellen bei den Gerichten. Schließlich wurde noch durch Annahme von Auscultatoren und Referendarien der Vor— bereitungsdienst einigermaßen geregelt. .

Herr Archivar Dr. Meinardus besprach einen Bericht der Berliner Geheimen Räthe an den Großen Kurfürsten vom 2. April 1647, der einen Rangstreit zwischen Beamten des Kammergerichts, Consistoriums und der Amtskammer behandelte. Danach hatte der Präsident der Amtskammer von Arnim die Annahme eines an ihn, Otto von Schwerin und den Vice⸗Kanzler des Kammergerichts Andreas Kohl gerichteten Schreibens verweigert, weil sein Name in der Adresse dem des Vice⸗Kanzlers nachgestellt sei, während er als Adliger die erste Stelle beanspruchen könne. Die Geheimen Räthe erklären dem Kurfürsten, daß bei dieser Titulirung nicht die Person, sondern das Amt des Vice⸗Kanzlers gemeint sei und bezeichnen im übrigen Kohl als nicht adlig. Der Kurfürst entscheidet denn auch dahin, daß Arnim sich zu fügen habe. Da nun die Kohl nachgewiesener Maßen von einem altadligen Geschlecht aus der Gegend von Guben stammen (war doch auch der Gemahl der Magdalena von Arneburg, Tochter der schönen Gießerin“, ein von Kohl, so ergiebt sich hieraus, daß dieser fremde Adel in der Mark nichts galt und daß der Vice⸗Kanzler Kohl dem landsässigen Adel gegenüber als Nicht⸗Edelmann angesehen wurde. Amtsrichter Holtze bestätigte diese Auffassung und gab zu⸗ gleich auch seinen Zweifeln an dem Adelstande des 2c. Kohl Ausdruck.

8. Für das Königliche Museum der Alterthümer in Berlin wird jetzt in Dresden der Abguß eines höchst beachtens— werthen alten sächsischen Kunstwerks aus romanischer Zeit hergestellt und bemalt. Es ist das Grabmal des Grafen Whprecht von Groitzsch (F 1124), eines Fürsten, der sich um die Cultur seiner Grafschaft und eines großen Theils des Leipziger Kreises hochverdient gemacht hat, indem er seiner Zeit fränkische Colonisten herbeizog und die Klöster zu Pegau, Groitzsch und Lausigk gründete. Das Grabmal befindet sich im Erdgeschoß des nördlichen Thurmes der Lorenzkirche zu Pegau bei Leipzig. Dorthin ist es im Jahre 1556 aus der jetzt abgetragenen Klosterkirche, in welcher Wiprecht neben seiner ersten Gemahlin und seinem Sohne cttet worden war, an seine jetzige Stelle übertragen worden. Bei einer Unterfahrung der Thurmmauern im Jahre 1805 stellte man das Denkmal in der mittleren Thurmhalle auf und übertünchte es leider. Im Jahre 1869 wurde es auf Kosten des Königlich sächsischen Cultus-Ministeriums, des Königlich sächsischen Alterthumsvereins und einiger kunstsinnigen Privatleute wiederhergestellt. Die zerstörten Theile der Figur wurden aus Cement ergänzt und das Werk auf Grund seiner farbigen Reste wieder bemalt und theilweise vergoldet. Wo die ursprünglichen Farben gänzlich fehlten, wie beim Kissen, beim Haupthaar und beim Fahnen— blatt färbte man selbständig, auch wurden die ehemals auf Kleidung und Waffen vorhandenen Glasflüsse und Halbedelsteine durch ähnliche ersetzt. Das Werk ist aus einem 2360 em langen, 85 em breiten und 40 em starken Blocke von festem, weißen Sandstein hergestellt. Die 1A,8ö6 m lange Gestalt ruht mit dem Haupte auf einem von dem Fahnenblatte theilweise bedeckten Kissen; das Fußkissen stützt eine Löwenfigur, deren fehlende Theile 1869 absichtlich nicht ergänzt worden sind. Der Fürst hält Streitfahne und Schild; ein kurzer Vollbart und starkes Locken— haar umrahmen die milden Züge. Den langen, faltenreichen, blauen Leibrock umfaßt ein mit Steinen geschmückter Gürtel, die Schultern deckt ein mit Pelz ausgeschlagener rother Mantel. Der Schild ent⸗ behrt, entsprechend der Entstehungszeit des Grabmals, eines Wappen⸗ zeichens und zeigt an dessen Stelle Rankenornamente. Das be— deutungsvolle Werk, das von den Hauptschriften über deutsche Kunst bisher nicht berücksichtigt worden ist, gehört der Blüthezeit der großen sächsischen Bildhauerschule an, deren andere Hauptwerke die berühmte goldene Pforte zu Freiberg und die Kreuzigungs⸗ gruppe im Dom zu Wechselburg sind. Es stammt aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts. Ueber den Besteller und den Meister des Werkes selbst liegen keine Nachrichten vor. Ebenso wenig wird das Werk von dem Pegauer Chronisten erwähnt. Seine Bedeutung liegt in der Größe der Auffassung, in der edlen Natürlichkeit der Wieder⸗ gabe und in der farbig naturalistischen Wiedergabe der Tracht. In diesen Beziehungen ist es mit Dedo's Grabmal in der Schloßkirche zu Wechselburg verwandt, mit welchem es auch die Entstehungszeit theilt. Den Abguß des Werkes besorgen Gebr. Weschke in Dresden, die schon durch den Abguß der großen goldenen Pforte in Freiberg ihre große Leistungsfähigkeit dargethan haben.

Von dem Leiter des Provinzial-Museums in Trier wurde im September v. J. die genaue Untersuchung der römischen Stadtmauer in Trier fortgesetzt. Die Ausgrabungen erstreckten sich zunächst über einen Theil der Ostmauer an der Stelle, wo schon früher das Vorhandensein der Mauer in Kellern der angrenzenden Häuser sestgestellt war. Das Mauerwerk zeigte hier eine Stärke von über 8 m, sodaß anzunehmen ist, daß es sich hier um einen Thurm oder einen Thorpfeiler handelt. Der Haupttheil der Untersuchung erstreckte sich auf die Südseite der Stadtmauer, deren Ver— lauf von der Höhe südlich des Vororts Heiligkreuz gegen die Mosel an der Grenze zwischen Trier und St. Matthias schon früher im allgemeinen erkannt war. Hier wurden Reste des südlichen Stadtthores des römischen Trier gefunden. Die Thorpfeiler, von denen bisher nur einer genau untersucht werden konnte, sind bis auf die Grundmauer zerstört; vom Oberbau fand sich nur ein mächtiger Sandsteinblock vor von der Art, wie sie auch bei der Porta Nigra verwendet worden sind. Von dem Thore, welches dem Anschein nach im Grundriß der Porta Nigra an Ausdehnung nicht nachstand, erstreckt sich die Stadtmauer nach beiden Seiten geradlinig und ist gegen Osten in einer Länge von 371 m, gegen Westen zur Mosel in einer Länge von 398 m nachgewiesen. Auf beiden Strecken finden sich je drei Stadtthürme, welche als Hohlthürme auf der Stadt⸗ und Landseite über die Mauer vorspringen und mit Eingängen von der Stadtseite aus versehen sind. Der Durchmesser der äußeren Thurmrundung beträgt 20 m, die Entfernung der Thürme von einander ist wechselnd, die kürzeste bisher ermittelte beträgt 85 m, die längste 114 m. Diese Verschiedenheit erklärt sich aus den Rücksichten, welche auf die Boden⸗ verhältnisse bei der Anlage der Befestigung genommen worden sind. Zwei Thürme zeichnen sich durch vortreffliche Erhaltung aus, indem das aufgehende Mauerwerk stellenweise noch fast 2 m hoch steht. Das Mauerwerk, im Innern aus Schiefersteinen bestehend, ist an den An— sichtsflächen sehr sorgfältig mit vierkantigen kleinen Kalksteinen ö. Gleichzeitig mit dieser Untersuchung fand bei Hermes—

eil im Hochwald eine Ausgrabung vorgeschichtlicher Hügelgräber statt. Diese Hügelgräber liegen in vier Hauptgruppen in der Um⸗ egend von Hermeskeil, von welchen drei Gruppen untersucht wurden. Geer eine Gruppe nur spärliche Funde lieferte, gestaltete sich die Untersuchung einer anderen insofern ergebnißreich, als von zwei Hügeln in dem einen außer einer Reihe von Urnen aus grauem Thon elf zum Theil sehr schöne Bronzeringe, eine kleine vergoldete Bronzefiebel, in dem anderen acht Urnen und eine Lanzenspitze gefunden wurden. An Einzelfunden und Erwerbungen des Museumsl verdienen Erwähnung: die Reste eines großen Mosaikbodens, welche in Trier bei einem Neubau ent⸗ deckt wurden, sowie eine vortrefflich erhaltene fränkische Gürtelschnalle, die ebenfalls zum Vorschein kam,. Beim Schlachthausbau auf dem linken

Giganten), ein bemaltes Minervafigürchen aus Terrakotta. Au erdem wurde eine Reihe von Gräberfunden aus den ehemaligen neben vor, dem Nord⸗ und Südthore von Trier dem fem zugeführt Bei Theley im Hochwald fanden sich in einem großen Grabhügel be—= deutende Reste, einer etruskischen Schnabelkanne, sowie Bronzerab— beschläge und Eisenreife von einem Wagen vor.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Weinernte.

Aus dem Regierungsbezirk Köln wird geschrieben; Der rothe Wein hat einen quantitativ dürftigen, meal rh, recht guten Herbst gegeben, der weiße läßt nach keiner Richtung zu wünschen übrig. Im Regierungsbezirk Trier wird die letztjährige Weinernle auf die, Hälfte bis zwei. Drittel eines sogenannten vollen Herbstes ge— schätzt. Was die Güte des Wachsthums betrifft, so übersteigt diefe im allgemeinen erheblich das Mittelmaß, doch wird neuerdings viel— fach angenommen, daß der 1892er die auf ihn gesetzten Hoffnungen nicht vollständig erfüllen und den 1886er Jahrgang kaum übertreffen werde. Die hohen Preise, welche während der Traubenlese bei den Trauben- und Mostverkäufen erzielt worden sind, dürfte der Wein nach der jetzt Platz greifenden Beurtheilung kaum noch erreichen. Das Rebhol; sst gut ausgereift und gesund, aber infolge der Dürre des Sommers kurz geblieben, sodaß ein Mangel an Setzholz vorhanden ist, welcher aus den Weinbergen an Mosel und Saar nicht überall gedeckt werden kann, weshalb vielfach Blindreben von auswärts bezogen werden müssen. Es wird jedoch auch der Befürchtung Raum gegeben, daß die Rebstöcke unter der strengen Kälte des Januar gelitten haben und namentlich ältere Stöcke zahlreich eingehen werden. Inwieweit diese Befürchtung zutrifft, läßt sich zur Zeit noch nicht beurtheilen.

Stand der Saaten.

Im Regierungsbezirk Köln hat die durchweg milde und feuchte Witterung des Oktober und November die Aussaat wie die Ent— wickelung der Winterfrucht begünstigt und letztere so sehr gefördert, daß den Winterfrösten ohne Sorge entgegengesehen wurde. Auch die in den Weihnachtstagen ohne vorgängigen Schneefall eingetretene stärkere Kälte dürfte Schaden nicht verursacht haben.

Im Regierungsbezirk Trier sind die Wintersaaten rechtzeitig bei günstiger Witterung bestellt worden und zeigen durchweg einen sehr schönen Stand. Sie haben sich kräftig bestockt und eröffnen bei guter Ueberwinterung und Weiterentwickelung günstige Aussichten für dieses Jahr; zu wünschen wäre jedoch gewesen, daß Schneefall frühzeitiger eingetreten wäre, indem die Saaten längere Zeit der schützenden Schneedecke entbehrten und jedenfalls stellenweise Schaden gelitten haben.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokz an der Ruhr und in Oberschlesien,.

An der Ruhr sind am 16. 8. M. gestellt 10 624, nicht rechtzeitig

gestellt keine Wagen. Zwangs-⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 16. Februar das Grundstück in der Sellerstraße 2, der Frau Maurer⸗ und Zimmermeister Wilhelmine Feldtm ann gehörig, zur Versteigerung; Nutzungswerth 8180 „S; Mindestgebot 78300 „; für das Meistgebot vön 127 506 6 wurde der Kaufmann Hugo Rexleben, Potsdamerstraße 1066, Ersteher. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks Barnimstraße 4s5, dem Maurermeister Carl Quaast gehörig.

In der gestrigen Generalversammlung des Börsen-Handels— Vereins zu Berlin wurde die Bilanz und Gewinnvertheilung ge— nehmigt. Die Herren Aufsichtsräthe Johannes Kaempf und Emil Hecker wurden wiedergewählt. Die Dividende von 66 G für 1892 gelangt von heute ab zur Auszahlung. .

Die Direction und der Verwaltungsrath der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen haben beschlossen, der bevor— stehenden Generalversammlung für das Jahr 1892 die Vertheilung einer Dividende von 6 (1891: 50 ) vorzuschlagen neben Tilgung des Disagio⸗Restes von 100 000 M und Dotirung des Speeial— Reservefonds mit dem gleichen Betrage.

Wie die „Köln. Volksztg.“ meldet, erzielte der Mechernicher Bergwerks-Actien-Verein einen Bruttogewinn von 823 417 6 und einen Reingewinn von 409 707 „M ; es wird eine vierprocentige Dividende in Vorschlag gebracht.

Der Vertrag bezüglich des rheinisch-westfälischen Kohlensyndikats ist der „Rhein. Westf. Itg.“ zufolge gestern notariell vollzogen worden. Dem Syndikat werden nicht beitreten: die Zechen „Berneck“, „Friedlicher Nachbar“, , Pgul', „Prinz Friedrich“, Richradt“, „Roland“ und Westhausen“. Die gestrige Versammlung der Zechenvertreter beschloß, ohne die genannten Zechen das Syndikat zu gründen. Nicht vertreten waren die Zechen Mont— Cenis“, „Meiderich“ und „Wiesche“. Der Beitritt der Zeche, Mont⸗— Cenis“ wurde als wünschenswerth bezeichnet, weil sonst der „Kölner Bergwerks⸗Verein“ und die „Gelsenkirchener Bergwerks⸗Actien⸗-Gesell⸗ schaft“ ebenfalls nicht beitreten werden. Die Versammlung hbeschloß, daß der Abschluß des Syndikatvertrages gültig für alle Betheiligten sein solle unter der Bedingung, daß er hinfällig werde, wenn die Zeche „Mont-Cenis“ nicht bis Montag Mittag 12 Uh zu Händen des Directors Unckel ihren Beitritt. anzeige. Mit der Erklärung des Kölner Bergwerks-Vereins! und der „Gelsenkirchener Bergwerks⸗Actiengesellschaft“ erklärte sich die Versammlung einverstanden. Der Kohlenverkauf findet vom J. Mär d. J. ab durch das Syndikat statt; bis dahin verkaufen die Zechen selbst. Der Vertrag wurde von den anwesenden Vertretern der Zechen unterzeichnet, worauf die Wahlen erfolgten. Als Wohnsiß des Syndikates wurde mit bedeutender Majorität Esfen a. d. Ruhr bestimmt. Zum Vorsitzenden wurde Krabler, zu dessen Stell⸗ vertretern wurden Pieper und Müser gewählt.

Magdeburg, 16. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 920j0 15,10, Kornzucker exel., 88 0 Rendement 1440, Nachproducte erel., 75 o, Rendement 12600. Sietig. Brod raffinade J. 27, 7. Brodraffinade II. 27.50. Gem. Raffinade mit Faß 25, J. Gem. Melis J. mit Faß 26.25. Ruhig. Rohzucker . Product Transito f. 4. B. Hamburg pr. Febr. 14.25 Gd., 1430 mr, pr. März 14,25 Gd., 1430 Br., pr. April 14,35 Gd. 14,37 Br., pr. Mai 14,45 bez, 1447 Br. Stetig.

Leipzig, 16. Februar. (W. T. B.) Kamm zug⸗ Term in handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,650 16, ber Maͤrz z,„s0 „é, per April z zi c, Per Mai zib6h M, per Jun 3, 677 , per Juli 3,70 s, per August 3,723 6, ver September 3,7275 ½ , per Oktober 3,75 MW, ver November 3,775 „M, per Deʒember 3, 773 M, per Januar Umsatz 20 000 Eg. .

Mannheim, 16. Februar. (W. T. B.) roduetgn martt. Weijen pr. März 16,60, pr. Mai 16,70, pr. Juli 16,89. Roggen . März 14,46, Pr. Mai 1440, pr. Juli 14,50. Hafer pr. Märj 1466) pr. Mai, 14,50, pr. Juli 14,75. Mais pr. März 11,40, pr. Mai 11909 br. Ju 111 ! ö.

London, 17. Februar. (W. T. B.)) Der Rath der In haber auswärtiger Obligationen hat am 15. d. M. . portugiefische Regierung eine neue Note gerichtet, in der gegn das Decret vom e h 13 .. die ö etzung der Zinsen suü die auswärtige Schuld Protest erhoben wird. .

St. , 17. Februar. (W. T. B.) Die Aus ihrn des Hafenbaues in Eupatoria und der Verbin dungs bahn mn dem übrigen Bahnnetz wurde einem französischen Con sortiu

übergehen. . . J um

kew⸗York, 17. Februar. (W. T. B.) Nach einem Telenrs mm des Blattes „Sun“ aus Wafhington hat Präsident har Hal den Schatzfecrelär Foster ermächtigt, Sbligationen jede ö zu verkaufen, wenn er es zur Aufrechterhaltung der reserve der Regierung nöthig erachte.

Moselufer bei Trier fanden sich unter anderem bedeutende Bruchstücke

Kreisen bekanntlich viel böses Blut gemacht hat. Die persönlichen

einer sogenannten Gigantengruppe (galoppirender Reiter über einem

! w 1. Unter suchungs⸗Sachen. 2. . , . u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invalidftäts zr. . 4. . Verpachtungen, Verdingungen ze. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

8. Kommandit. Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesell ch

7. Erwerbs⸗ und

irthschafts⸗Genossenschaften.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Deffentlicher Anzeiger.

Y untersuchungs⸗Sachen.

60212 Steckbrief.

Gegen den 6 be chr e nen Kaufmann Paul e n u Karstedt aus Berlin, geboren am 27. März 1864 tretende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbe‘ zu Hannover lautenden Sparkassenbuchs Nr. 52 591 zu Polckritz, Kreis Osterburg, welcher fich verborgen dingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, der hiesigen städtischen 3 g über 600 6

Alle Realberech⸗ Kapital und 12,55 „60 Zinsen, . . Dyle en, r ühergehe . . der auf den Namen der Marie Frosch zu Vorhandensein oder Bekrag aus dem Grundbuche Merseburg lautenden Sparkassenscheine der hiesigen . Versteigerungs⸗ K des Saalkreises Nr. 213 815, Nr. 215 892 . borgnnß, sinsbesondere derartige und Nr. 220 853 über die in gleicher Reihenfolge , von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden am 22. August 1889, 12. tt bel 1889 J, Vebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ nuar 18990 von Marie Frosch zum Sparkassenbuch

häli, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls,

linterschlagung und Urkundenfälschung in den AÄcten tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst

J. II. G. 1564. 92 verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Untersuchungẽ— gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. II/I2, abzu- liefern.

, . 9 5 1893. Königliche aatsanwaltschaft beim Landgerichte J.

Beschreibung: Alter 28 Jahre, . m, Statur mittel, Haare blond, Stirn gewöhnlich Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn gewöhnlich, Gesicht rund, Ge— sichtsfarbe röthlich, Sprache deutsch. Kleidung: brauner Winterüberzieher, grauer Hut, dunkelblauer Rock und Weste, graue Hose, Gummi-⸗Zugstiefel.

67847 Steckbriefs⸗ Erledigung.

Der gegen den Kaufmann Arthur Wetterling unterm 2. November 1885 wegen Sittlichkeit verbrechenß in den Acten L. R. 1I. S866. 35 J. IV H. 906. S5 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.

Berlin, den 26. Januar 1893. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.

69211 Steckbriefs Erledigung. Der unterm 3. August 1888 hinter den Haus— diener Gustav Ecker, geboren am 29. Mai 1871 zu Danzig, in den Acten J. 1 631/868 erlassene und unter dem 17. November 1890 erneuerte Steck— brief ist erledigt. Berlin, den 8. Februar 1893. Königliche Staatsanwaltschaft. J. 69363 In der Strafsache gegen den Rekruten Karl Schuffenecker, geb. am 11. Oktober 1871 zu Rodern, Fabrikarbeiter, wegen Fahnenflucht, wird, da der genannte ꝛc. Schuffenecker beschuldigt ist, sich von seiner Truppe unerlaubt entfernt zu haben, —= Vergehen gegen F 64 des Milttär-Str. G. B. welches nur mit Geldstrafe bezw. Freiheitsstrafe be⸗ droht ist da der Angeschuldigte im Sinne des Fz5I8 der Strasprozeßordnung als abwesend anzu⸗ sehen ist, da mithin eine Hauptverhandlung gegen denselben stattfinden kann, auf Grund des? 8 335 3265 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, der Arrest auf Höhe von 3000 S in das dem Beschuldigten gehörende Mobiliar-⸗ und Immobiliar⸗Vermögen an⸗ geordnet. Durch Hinterlegung von 3009 S (in Buchstaben; Dreitausend Mark) wird die Vollziehung dieseß Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. Thann, den 14. Februar 1893. Kaiserliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Koch. ö Zur Beglaubigung: Der Amtsgerichts⸗Seeretär: Brautzburg.

lber 9] Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Karl Rieck aus Aalen wegen Faähnenflucht, hat das Kgl. Militär-Revisionsgericht zu Stuttgart am 10. d. M. zu Recht erkannt: es solle das dem Rieck gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Ver— mögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Ludwigsburg, den 14. Februar 1833.

5z. Infanterie Brigade (2. K. W.. 9280 Bekanntmachung.

In, der Untersuchungssache gegen den Rekruten Sottlieb Christian Meidele aus Warmbronn, O. -A. Vonherg, wegen Fahnenflucht, hat das Kgl. Militär— Nenision gericht zu Stuttgart am 10. d. M. zu Recht erkannt: es solle das dem Meidele gegen⸗ wärtig zustehende oder künftig anfallende Vermoͤgen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag be— egt sein.

Ludmigsburg, den 14. Februar 1893.

57. Infanterie⸗Brigade (2. K. W..

lõ*2 6 Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Jatob Flitsch aus Wurmberg, Se Mn. Maulbronn, wegen Fahnenflucht, hat das K. Militär-Revisions— gericht zu Stuttgart am 10. d. M. zu Recht erkannt: R solle daz dem Flitsch gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Ludwigsburg, den 14. Februar 1893. 57. Infanterie⸗Brigade (2. K. W..

16 92*tz l Bekauntmachung.

Die unter dem 8. März 1892 in Nr. 69 pro 1892 nb Nr, 76 Sl des Deutschen Reichs⸗Anzeigers ver⸗ öffentlichte Beschlagnahme des Vermögens des zu 8 genannten Heerespflichtigen Arbeiters Friedrich Nuske aus Nekla⸗Hauland wird hiermit aufgehoben.

Posen, den 11. Februar 1893.

Der Erste Staatsanwalt.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Zwangsversteigerung.

m Wege der Zwangsbollstreckung soll das im grun buche von den Invalidenhaus⸗Parjellen Band 46. Air, 135 auf den Namen des Hauptmanns z. D. lfte von Santen hier eingetragene, in der Chaussee⸗ Nr. 93 belegene Grundstück am LP. April 1s, Vormittags 10 ihr, vor dem unterzeichneten Ge⸗

t Wan Gerichtsstelle Neue Friebrichstraße 15,

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folgen wird.

Das Grundstück ist weder zur Gr (5466

as Grundf zur Grundsteuer noch zur [54624 Gebäudesteuer veranlagt. A 16zug aus . Sie ohh ; andere das

Grundstück be⸗

Zimmer 41, eingesehen werden. zuf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren

zur Zeit der Eintragung des dermerks nicht hervorging

boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi

ten an falls der betreibende Gläubiger gezahlten 550 s widerspricht. dem Gerichte glaubhaft zu . . widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften e.

lung des Kaufgeldes gegen di üücksichtig ĩ

lung des geldes gegen die berücksichtigten An⸗ scheins der sprüche im Range zurücktreten. das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden Theodor Hartwig

die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri— genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in beantragt.

Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund— aufgefordert stücks tritt. Das Urtheil über de Ertheilung des 8. Juli 1893,

werden. Berlin, den 8. Februar 1893. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

69295 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proelam finden zur Zwangeve rsteigerung der Büdnerei Nr. 9 zu Zernin mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Sonu— abend, den 6. Mai 1893, zum Ueberbot am Montag, den 29. Mai 18:6, Vormittags ER Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonn- , abend, den 6. Mai Lag, Vormittags zeichneten Gericht, 10 Uhr,

68273 geb. Wöhlert,

Artikel Nr. 3051

kunde beigebracht haft gemacht hat.

gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 21l. April 1893

an guf der Gerichtsschreiberei Und bei dem zum Se—

quester bestellten Herrn Schulzen Topp zu Zernin

welcher Kaufliebhabern nach borgängiger Anmeldung 69299)

die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗

statten wird.

Bützow, den 11. Februar 1893. Großherzogliches Amtsgericht.

69305 Aufgebot.

Steinstraße 4h, hat das Aufgebot des auf ihren

lautend, beantragt. Jeder, der an dem verlorenen

unterzeichneten Gerichte, Marlenstraße ?, Zimmer 25, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und nachzuweisen, widrigenfalls das Spar⸗ kassenbuch für erloschen erklärt und der Wittwe 0 4m

/

Düsseldorf, den 7. Februar 1893. 28 am

69300 Aufgebot.

den 6. September 18923, Vormittags Nr. 3, unter Vorlegung des Buches anzumelden,

widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden frau Catharine

Zabrze, den 2. Februar 1893. Königliches Amtsgericht.

1, Aufgehnt,. . ,, der Kreis⸗Sparkasse zu Kulm tr. 192 über 1360 „S6, ausgefertigt für das Fräu Heslr stei , , n 0 „b, aue 1 ; u, Hellraeth zu Burgsteinfurt vertreten werde lein Stanislawa Jedrzejeweka zu Kulm ist angeblich daher das uf ! . . Ire gtd an ren

695301

verloren

Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten

erklärung desselben erfolgen wird. F. 4/93. Kulm, den 13. Februar 1893. Königliches Amtsgericht.

, tassenb wehe. as Sparkassenbuch Nr. 2680 der Stadtsparkasse sgg—

zu Beuthen S. S., lautend Über 640 M . , Zinsen und für, Pilawa, August, Kaufmann in Domb, ausgefertigt, ist angeblich verloren gegangen.

Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzei ericht, Gerichtestraße“ zeichneten

seine, Rechte anzumelden und das Buch vo helegenen, Gehöfte

r ; widrigenfalls die Kraftloserklärung des Gel ern gs essthing freien Häunholes ang, den . lichen Forsten gegen 86 Kapitalentschädigung von ? . insen zu 40½ pro anno vom 20. November 1892 an gerechnet, vereinbart worden.

Beuthen 5e, . ö k 1892. o ger n be fl königliches Amts . g gericht Auf. Antrag Herzo

1 Vof, Flügel G, part, Saal 460, Versteigerk werden.

Forsten in Brauns

eran Es ist das Aufgebo hande beglaubigte Abschrift des Grunsbuchblatts, etwaige ö k a. des auf, den Namen des Theodor Drietchen

termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- Nr. 26 9661 dieser Sparkasse Pof. 1, 2 und 3 ein⸗ „b, 40 6 und 60 „, von Marie Frosch,

nsfa selben des auf den Namen des Tischlers Theodor Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ Hartwig zu Giebichenstein lautenden Sparkassen— i heins der hiesigen Sparkasse des Saalkreises , . welche Nr. 230 759 über die am 11. September 1890 von

J

aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins dieser Sparkasse eingezahlten 60 „M,

von Theodor Hartwig

Die Inhaber dieser Urkunden werden spätestens im Aufgebotstermin am

, wird am 19. Aprit 1693, Mittags unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, kleine Stein— 2 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet straße Nr. 8, Zimmer Rr. II, ihre Rechte anzu—⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden follen. Halle (Saale), den 3. Dezember 1892. ö ö. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

Die Ehefrau des Fabrikanten Adolf Heyn, Maria, R zu Cassel hat das Aufgebot des Preußischen Hypothekenbriefs über die Band 126

in Kreise Cassel belegenen Stadt Cassel unter Nr. 4 (eingetragenen Hypothek von 49 009 6 vom 23. April 1888 beantragt, nachdem sie eine Abschrift der Ur—

aufgefordert, spãtestens in dem auf den 3. Mai E893, Vormittags 12 Uhr, vor dem unter⸗

gebotstermine seine FRkechte anzumelden und die Urkimde im Schöffengerichtszimmer des hiesigen Amtsgerichts. „orulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der . Urkunde erfolgen wird. Cassel, den 3. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2.

Die, folgenden Grundstücke follen und zwar . die im Grundbuche von Emsdetten Band VII. Blatt 124 auf den Namen des Hermann Heinrich Schumann zu Emsdetten eingetragenen . l) Flur XVIII. Nr. 760/188 Dorf, Hofraum . . Nr. 269 Dorf, 1 a 84 4m w . ö H „M Reinertrag Die Wittwe Heinrich Bröckers, Düsseldorf, 27) Flur XVIII. Rr! IlI3 / 183, Dorf, Hofraum, ; ö 2383 4m, der Steuergemeinde Emsdette Namen ausgefertigten Sparta senbuches Nr. 16118 auf den 53 kee e n . fn ten ust der städtischen Sparkasse hierselbst über 295,4 Mh Prenger zu Dorfbauerschaft Emsdetten . lautend, besintragt. Jeder, er loren Il. dis im Grundhuiche von Ftorhwasde Band V . , ö wird Blatt 33 auf den kJ aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ Franz ? e 3 ö . . Franz Anton Hünteler d Mar ertr e tember 1893, Vormittags 1 Uhr, vor dem , . ö . , . 1) Flur 14 Nr. 360/202, Kamp, Acker, 9a 14 4m 96 Dez. Thlr— Reinertrag, 2) Flur 14 Nr. 362/203, Kamp, Hofraum, a

Brockers ein neues ausgeferti erden wir 2X 8 's ausgefertigt werden wird. 3) Flur Nr. 427 9 . gefertig den wird 3) Flur 14 Nr. 427/204, Kamp, Hofraum, 1 a

Könialiches Amtsger; z 5 . Königliches Amtsgericht. 4) Flur 14 Nr. 295, Kamp. Hausg., 21 a 63 am, auf den Namen des Antragstellers Maurers Anton Kötters zu Nordwalde, Bauerschaft Suddorf, Aufg III. der im Grundbuche von Ochtrup Band uf Antrag des Gastwirths Franz Schyma in Blatt 22 auf den . der 5. n,, ZJaboꝛrze wird das Sparkassenbuch Nr. 3683 der Bernard Schepers und Anna geb. Altemihl ö Kreig parka sie Zabrze über 402,336 auf den. Namen Schtrup eingetragene Antheil . der Par * des Antragstellers lautend, welches angeblich ver⸗ Flur IV. Nr. 277/47 . ö soren gegangen ist, hiermit aufgeboten. Der In⸗ auf den Ramen d haber des Sparlassenbuchs wird aufgefordert, seine meisters Jof Horstkott zu Ochtrup, bezw. der Ehe— Rechte auf dasselbe spätestens im Aufgebotstermine leute Jof. Horftkott und Anna geb Attemühl . ni V. die im Grundbuche von Rieuenkilchen Band LH Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Blatt 148 auf den ,, , Henrich Wesseling . Neuenkirchen und dessen Fhe— de geb. Otten, eingetragene Parzelle wird. Flur XIV. Nr. 491/96, J ö auf den Namen des Antragstellers Anstreichers Theodor Feltkamp jun. zu Neuenkirchen,

im Grundbuche eingetragen werden. Die erwähnten Antragsteller, von denen die ad J. bis III. genannten durch den Rechtsanwalt Duprés, und der ad IV. genannte durch den Rechtsanwalt

ö gegangen, und soll auf den Antrag der Ez wi shalb Aufgebotstermti den ? i Cigenthümfsrin Fräulein Stan io lgwa Jedrzejewska k 5 ,,,, , „tden. Es werden dah Inh Tüchs sprüche und Rechte auf die gedachten Grundstücke aufgefordert, spätestens den 29. September 1893, lege botstcr mine . i, ,, Gericht (Zimmer Nr. 12) ihre Rechte anzumelden or nhng a n Fan m g ,, t. (in hre echte ann und Be zes verme chen Wi und, das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— rechts n e, g n,, und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag“ steller erfolgen wird. Burgsteinfurt⸗ den 13. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

Mittelst Rezesses Nr. 22 809 vom?

Auf Antrag, deg Kaufmanns August Pilawa Festätigt am 15. Janugr 1883, ist söischen Herzöog— Domh wird der Inhaber des Gn , e n nt, . . J

stestens im NUufgebotsterm 8. Juli schweig und den Erben weilar Hate gebote termin am S Juli 1893, Schuhmachers Heinrich Friedrich Biekmeyer in Olden⸗

Nr. d (gimmer hr [ rode die Ablösung der dem zu Gittelde sub No, ass, 118

Aufgebot.

zum Sparkassenbuch Nr. 28 691

Vormittags EG) Uhr, bei dem

Aufgebot.

Abth. III. des Grundbuchs der

und den Verlust derselben glaub— Der Inhaber der Urkunde wird

Zimmer 21, anberaumten Auf—

Aufgebot.

des Antragstellers Schneider⸗

Aufgebot. 1. Dezember 1892 7. Januar 1893,

isten zu Braun- Brinksitzers und

zustehenden Berechtigung zum erzog⸗

licher Kammer, Direction der

welche Ansprüche an die . Berechtigung resp. das Ablösungskapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Rechte spätestens in dem zur Auszahlung des vorgedachten Ablösungskapitals auf Mittwoch, den 19. April 18934, Morgens LI Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen der Antragstellerin gegenüber ausge—⸗ schlossen werden sollen. Seesen, am 15. Februgr 1893. Herzogliches Amtsgericht. W. Haars.

69307 Aufgebot.

Auf Antrag des Altsitzers Jacob Wittkopf zu Netzeband bei Rägelin, vertreten durch den Rechts—⸗ anwalt Blumenthal zu Wittstock, wird dessen Sohn, der am 4. Januar 1835 geborene Wirthschafts—⸗ inspector Johann Friedrich Wilhelm Wittkopf, welcher sich im April 1876 von dem Gute Wilsnack heimlich entfernt hat, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 12. Dezeniber 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Jimmer Nr. I) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. .

Wittenberge, den 10. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht.

69444 Aufgebot behuf Todeserklärung.

Auf Antrag der Ehefrau des w,, rer. Theodor Heinrich Carl Hirsch, Mathilde Louise Henriette Clara, geb. Pagel, hierselbst, wird deren genannter Ehemann, geboren am 23. März 1841 zu Vawicz, Sohn der Eheleute Ernst August Hirsch und Juliane Christiane, geb. Kadler, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Frei⸗ tag, den 26. April 1894, Vormittags 11 Ühr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nr. G, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, fein Ver— mögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der hinterlassenen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Er⸗ mittelungen zufolge der Theodor Heinrich Carl Hirsch in der Nacht vom 1. zum 2. November 1892 3 sein Haus hierselbst verlassen und wahrscheinlich seinen Tod,. in der Weser gefunden hat, jeden⸗ falls aber seitdem verschollen ist, werden um weitere Nachrichten über dessen Fortleben oder Tod Alle ersucht, welche solche zu geben im stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre, Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen. Bremen, den 10. Februar 1893.

Das Amtsgericht. . (gez. Völckers. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber. (69298 Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Legder zu Potedam, welcher zum Pfleger des Nachlasses der zu Potsdam am 25. August 1892 verstorbenen Wittwe des Generals z. D. Albert Friedrich August Franz von Werder Dorothea Maria Theresia Carolina Theodora, ge⸗ borenen Freiin von Berswordt, bestellt worden ist, hat das Aufgebot der unbekannten Rachla 3gläubiger beantragt. Demgemäß werden alle Gläubiger des Nachlasses der vorgenannten Wittwe von Werder, geb, von Berswordt, aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche gegen den Nachlaß unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes spätestens in dem bor dem unterzeichneten Gerichte (Lindenstraße 54/5ö, Vorderhaus eine Treppe hoch, Zimmer Rr. 10) auf den 15. Mai E893, Vormittags 10 uhr, anberaumten Termine anzumelden. Gläubiger des Nachlasses, welche die Anmeldung unterlassen, können ihre Ansprüche gegen den Benefieialerben nur noch insoweit geltend machen, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode der Erblasserin auf— gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an— gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Die Ein— sicht des über den Nachlaß aufgenommenen Inventars ö, Igermann in der Gerichtsschreiberei J., Zimmer Ar. 20, werktäglich von 190 bis 12 Uhr gestattet. Die Zwangsvollstreckung gegen den v. Werder'schen Nachlaß wird einstweilen eingestelt. Potsdam, den 7. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

685341) Aufgebot.

„Auf den Antrag des Rechtsanwalts Michaelsohn hierselbst als Pflegers des Nachlasses der durch Urtheil, vom 25. Dezember 1891 für todt erklärten Beschwister Anton, Leon und Modesta Faustina Elisabeth von Kijenski, gewesenen Miteigenthümer des Ritterguts Gultewy, Kinder der Ignatz und Theela von Kijenski'schen Eheleute, werden alle die jenigen, welche als Erben oder Vermächtnißnehmer an den Nachlaß der gedachten Geschwister Ansprüũche zu, haben glauben, hierdurch aufgefordert, solche Hatestens in dem am 29. Dezember 1893, Vormittag; 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Aufgebotstermin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denfelben werden aus⸗ geschlossen werden und der Nachlaß den sich melden⸗ den und legitimirenden Erben, in deren Ermangelung aber dem Königlich pie gn Fiscus wird vberab' algt werden und der sich später meldende Erbe alle ff guns n des gl fc ä zers anzuerkennen

uldig sein wird und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Derausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen.

Schroda, den 27. Januar 1893. Königliches Amtsgericht. 169297] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 2I. Dezember 1893 zu Berlin verstorbene Hrosesor Karl. Friedrich Hermann von Eugel— . und, dessen. Ehefrau Jeanette Margarethe —ĩ ophie, geb. Pfeiffer, haben Mn ihrem, am J. Fe— ruar 1893 eröffneten wechselseitigen Testament . ö Oktober 1891 ihre Tochter Katharina ev.

Berlin, den 9. Februar 1893.

weig, werden alle Diejenigen,

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 96.