1893 / 46 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

aus Anlaß des Normgl⸗Etats hätte diese e. doch erledigt werden können. Ist doch die Erhöhung des Schulgeldes im Hand umdrehen erfolgt. Wenn die Unterrichtsperwaltung sich über jeden einzelnen Director mit der Finanzverwaltung berständigt, dann allerdings muß es lange dauern. Redner verweist dann ferner darauf, daß Lehrer, die Oberlehrer werden sollten, nicht ernannt worden sind, weil die Behörden vor der Erledigung des Normal-Etats keine neuen Ernennungen mehr vornehmen wollten. Erhalten diese Lehrer, auch wenn sie nicht Oberlehrer gewesen sind, die 900 S Functionszulage für 1892 nachgezahlt? Die Hilfslehrer, namentlich die in Berlin, klagen sehr erheblich. In Berlin sind 33 etatsmäßige Stellen von Lehrern eingezogen worden und die übrigen Lehrer müssen die Maximalzahl an Stunden geben, sodaß die Maximalzahl allmählich Normalzahl wird. Das entspricht durchaus nicht den Tendenzen der Schulconferenz. Aber eins ist zu bemerken. Einer der Hauptagitatoren unter den Hilfslehrern ist aufgefordert worden, eine Stelle an einer Provinzial⸗ anstalt anzunehmen. Er will aber nicht aus Berlin heraus. Das ist ein Vorzug des Systems der Alterszulagen, daß die Versetzung von der Provinz nach Berlin und umgekehrt erleichtert wird. Die Einführung des Normal⸗Etats ist so langsam gegangen, daß ich nur dringend eine Beschleunigung der Verhandlungen und eine liberale , dun! gegenüber den Gemeinden befürworten kann.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Vorredners, wie es mit

der Zulage von g00 e stehe, ob sie denjenigen, die sie bisher nicht empfangen haben, denen sie aber nachträglich bei der Prüfung ihrer Anciennität noch zugesprochen worden ist, vom 1. April 1892 nach⸗ gezahlt wird, beantworte ich mit einem runden Ja. Was nun diese Anrechnung anlangt, so können wir über die Bestimmungen des Normal⸗Etats nicht hinaus. Die Sache liegt in der That so, daß in jedem einzelnen Falle geprüft werden muß, ob und welche Anrechnung stattfinden soll. Natürlich müssen die einzelnen Fälle an die Provinzial⸗Schuleollegien gebracht werden, hier muß die erste Prüfung stattfinden. Dann geht die Sache an das Unterrichts⸗-Ministerium und von diesem an das Finanz⸗Ministerium; dort wird nochmals ge⸗ prüft, und es kann sehr wohl sein, daß von dort nochmals Rückfragen kommen. Das ist schon wiederholt vorgekommen. Die Prüfungen müssen sehr sorgfältig gemacht werden. Es sind dabei sehr wichtige materielle Interessen für die betreffenden Herren auf dem Spiel. 1 Nun ist aber die Verzögerung bei weitem doch nicht so groß, wie bisher angenommen worden ist. Wir haben im ganzen Oberlehrer an staatlichen Anstalten 2120, nämlich an Vollansialten 2039 und an Nichtvollanstalten 81. Es sind also an festen Zulagen zu ver— theilen die Hälfte von 20639 und g von 81, das macht zusammen 1040. Von diesen 1040 Aspiranten haben 866 die Zulage sofort bekommen, weil auch nicht der leiseste Zweifel obwalten konnte. Durch eine weitere Vertheilung, die im Ankang dieses Monats stattgefunden hat, sind noch 122 Zulagen hin— zugekommen, so daß wir im ganzen jetzt 988 Zulagen vertheilt haben, während 52 noch nicht vertheilt sind. Die Verhandlungen über diese schweben noch, sie werden noch geprüft. Aber diejenigen Herren, welche die Zulage bekommen müssen, werden sie nachgezahlt bekommen. Ich hoffe, daß damit der Herr Vorredner über diesen Punkt voll kommen aufgeklärt und auch zufrieden gestellt sein wird.

Was dann die Frage der Elementarlehrer an den höheren Unterrichtsanstalten anlangt, so kann ich die Anfrage nur dahin beantworten, daß diejenigen, die den wissenschaftlichen Lehrern schon früher ohne jede Beschränkung gleichgestellt gewesen sind, auch jetzt ascendiren können bis zum Höchstgehalt der Oberlehrer; daß dagegen diejeni⸗ gen, bei denen bestimmte Schranken schon früher gezogen waren, nicht über das Höchstgehalt der vollbeschäftigten Zeichenlehrer ascendiren können. Beiden aber das ist festgestellt kann auch der Titel Oberlehrer zu theil werden.

Endlich was die Hilfslehrer in Berlin anlangt, so schließe ich mich den Ausführungen des Herrn Vorredners in vollstem Maße an, und ebenso bin ich ihm sehr dankbar für die Bemerkungen, die er über unsere höheren Lehranstalten im allgemeinen gemacht hat. Ich kann nur wünschen, daß sie sich in dem Sinne weiter entwickeln, wie wir es bis jetzt an⸗ gegriffen haben, und darin wird auch die Schulreform wenigstens in der Weise nichts ändern, daß wir irgend welche Neuerungen über⸗ stürzen. Wir werden in einem ruhigen und besonnenen Maße die Anregungen, die wir durch die Schulconferenz empfangen haben, zu verwerthen suchen. Wir werden unser Schulwesen auf der Höhe zu erhalten bestrebt sein, die es jetzt einnimmt.

Abg. von Schenckendorff. nl.) wendet sich den neuen Lehr— plänen zu, die allerdings keine radicalen Aenderungen mit sich bringen, aber doch eine erhebliche Besserung in Bezug auf den Unterricht im Deutschen, in der Geschichte u. s. w. zur Folge haben. Eine Ueber. stürzung auf diesem Gebiete ist durchaus nicht nothwendig. Ueberall im Staat soll der Versuch, eine Einheitsschule einzurichten, nicht ge— macht werden; aber daß nur in Frankfurt a. M ein solcher Versuch gemacht worden ist, das ist dech wohl zu vorsichtig. Mindestens in jeder Provinz müßte ein solcher Versuch gemacht werden; denn eine einzelne Anstalt ist zu sehr den Zufälligkeiten ausgesetzt. Die Be⸗ strebungen, für die höheren Schulen einen gemeinsamen Unterbau zu schaffen, werden durch keinen Widerstand mehr aus der Welt geschafft werden können. Die Verhandlungen der Schulconferenz sind allerdings stenographisch aufgenommen, aber man hat niemals etwas davon gehört, was weiter daraus geworden ist. In Bezug auf die Berechtigungen sind den Realgymngsien die Vorrechte zugewiesen, daß das Abgangsexamen bei ihnen zum Studium der neueren Sprachen und zum Besuch der landwirthschaftlicher Hochschulen berechtigt, daß dieses Examen dem Abgangsexamen der Fadettenanstalten gleichsteht. Die Entwickelung dieser Schulen würde aber am besten gesichert sein, wenn wir Linmal zu gesetzlichen Normen kämen. So lange das nicht geschehen ist, halte ich die Einsetzung eines ständigen Beirathes, zusammengesetzt aus Berufsschulmännern und aus Männern anderer Berufsklassen, für die Unterrichtsverwaltung für nothwendig. Solche Conferenzen sollten nicht bloß einmal statt⸗ finden, sondern sich periodisch wiederholen. Ein stetiges Einarbeiten in diese Fragen wird der Sache nur förderlich sein.

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Stauder: Daß das Vorgehen der Regierung elner lebhaften Kritik, unterliegen würde, war zu erwarten bei den vielen Schulreformplänen, welche der Regierung vorgelegt waren. Es wird von, der Erfahrung, ab⸗ hängen, wie die Sache sich weiter entwickelt. Die führenden Männer der en en, haben sich günstig ausgesprochen über die Schulreform, wie sie angebahnt worden ist. Ein Ziel ist schon erreicht worden: Die Zahl der lateinlosen Schulen ist erheblich vermehrt worden. Die Gymnasial⸗ Seminare haben, sich überaus günstig entwickelt. Die 6 dieser Seminare beträgt jetzt vierzig, von denen jedes sechs FTandidaten ausgebildet hat, während siebzig in anderen älteren Semi⸗ naren ausgebildet sind, sodaß jetzt 310 Candidaten ausgebildet sstlᷣ Der größte Theil der deutschen Bundesstaaten ist der preußischen Einrichtung gefolgt. In Bezug auf die. Weiterentwickelung des Frantfurter Systems kann ich auf die Denkschrift der Unterrichtsver⸗ waltung vom vorigen Jahre verweisen. Diese Frage, die ĩ großer Bedeutung, sondern auch von großer

schtigkei die Entwickelung des deutschen, nicht bloß Schulwesens ist, bedarf der größten Vorsicht.

Wollten wir hier einen schroffen Bruch vollziehen, so würde dadurch die gur, hergestellte Einheitlichkeit des höheren Unterrichtswesens in Deutschland gestört werden. Die Unterrichtsverwaltung begleitet den Versuch mit dem größten Interesse; sie hätte auch gewuͤnscht, daß dieser Versuch in anderen groͤßeren Städten nachgeahmt worden wäre. Eine Anregung dazu ist auch Eee ne aber ein solcher Verfuch setzt eine große Stadt und eine seßhafte Bevölkerung voraus, ferner ein Lehrerkollegium, das sich seiner Aufgabe mit Begeisterung widmet. Das Altonaer System hat Nachahmung gefunden in Mag—⸗ deburg und Iserlohn; hoffentlich findet es noch weitere Beachtung. Die Schulconferenz hat eine Ausdehnung des Berechtigungswesens gewünscht. Die . sind theilweise ausgeführt, aber die Nach- prüfung der Gymnasiasten im Zeichnen, in den Naturwissen⸗ schaften u. J. w. ist auf, bedeutende Schwierigkeiten gestoßen. Es kann sich dabei nicht um die Zulassung zum Studium, sondern nur um die Zulassung zu den Staatsprüfungen handeln; denn sonst würde man die Leute von unseren Universitäten weg auf die süddeutschen Universitäten gedrängt haben. Ein fähiger technischer Beirath ist nicht nothwendig. Wir haben die technischen Behörden in den Provinzial⸗Schulcollegien und einen ständigen Beirath in den Directorenconferenzen. Wir brauchen einen weiteren Beirath nicht. .

Abg. Schmelzer (nl) hittet, zur Beschleunigung der Einführung des Normal⸗Etats die Verhandlungen nicht schriftlich, sondern münd⸗ lich, führen zu lassen. Vier Schulstunden jeden Tag sollen nicht so schlimm sein; aber die vier Stunden erfordern mindestens ebenso viel Stunden für Correcturen und Vorbereitungen. Niemand ist im Stande, zehn Wochen lang jeden Tag vier Stunden zu unterrichten; daher kam das Extemporalwesen, wenn die Lehrer nicht, mehr im stande waren, sich mündlich mit den Schülern zu beschäftigen; diese e m, . durch, die neuen Lehrpläne eingeschränkt. Deshalb ist es begreiflich, daß die Lehrer sich gegen diese Maximalstunden wenden. Die Gleichstellung mit dem Röchterstande hat nach Ein— führung. des Normal⸗Etats keinen Werth. Nur dagegen möchte ich mich wenden, daß die Lehrer früher in ihr Amt kommen als die Richter. Die Juristen machen nach dem siebenten oder achten Semester ihr Cxamen,— die Lehrer meist erst nach sechsjährigem Studium. Der Minister würde sich ein Verdienst erwerben, wenn er die strengen Anforde— rungen der Professoren etwas herabdrücken wollte. Bei den staat— lichen Anstalten sind 461. bei den städtischen 548 Hilfslehrer vor— handen, von denen 1580 Ordinariate verwaltet werden. Da müßte doch eine Vermehrung der Zahl der etatsmäßigen Lehrer stattfinden. Die Hilfsrichter erhalten 2900 S6 monatlich, die Hilfslehrer nur 125 M monatlich. Wenn die Kinder den neunjährigen Cursus nicht in, neun Jahren durchmachen, so liegt die Schuld nicht an den Lehrern. Aber eine Schuld trifft die Lehrer, die ihre Hauptkraft auf die Pensionate und auf den Privatunterricht gelegt haben. Aber nach diesen, einzelnen Fällen soll man nicht die Gesammtheit beur— theilen. Die Lehrer müssen, hereit sein, einem aus besonderen Ursachen, Krankheit u. s. w, zurückgebliebenen Schüler Nachhilfe zu geben. Daß sie den Privatunterricht vollständig verweigern, um Vorwürfen zu entgehen, ist nicht zu rechtfertigen. Die Lehrer sollen sich auch nicht, für zu vornehm halten, um Pensionäre aufzunehmen. Der Lehrer ist nicht bloß Lehrer, sondern auch Erzieher.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich bin mit den Ausführungen des Hrn. Abg. Schmelzer, namentlich mit den letzten, vollkommen einverstanden. Indessen, wir dürfen doch nicht vergessen, daß auch hier das Wort gilt: „Est modus in rebus, sunt certi denique fines“. Es ist Thatsache, daß mit dem Halten von Pensionären viel Mißbrauch ge— trieben ist (sehr richtig! und wir haben die Verpflichtung, darauf zu halten, daß die Lehrer vor allen Dingen in die Schule gehören. Ich habe diese Fragen an die Provinzial⸗Schulcollegien herausgegeben und deren Gutachten mir erbeten. Als die Gedanken, von denen wir hier wohl ausgehen möchten, habe ich vorläufig hingestellt: es soll im ganzen ein Lehrer nicht mehr als sechs Stunden wöchentlich Privatstunden geben und in der Regel nicht mehr als zwei Pensionäre halten, selbstverständlich als Regel; Aus⸗ nahmen soöollen gemacht werden können. Wenn ich durch die Provinzial-Schulcollegien oder von anderer Seite belehrt werde, daß diese Grenzen nicht richtig sind, dann bin ich gern bereit, dem⸗ entsprechend Aenderungen eintreten zu lassen.

Meine Herren, mit dieser Frage hängt ja auch die Frage der Pflichtstunden zusammen. Als bestehende Praxis habe ich vorgefunden, daß die Oberlehrer 22 und die wissenschaftlichen Lehrer 24 Pflicht stunden zu ertheilen haben. Allein dabei ist ausdrücklich vorbehalten, daß das Lebensalter, die Belastung mit Correcturen und sonstige Um— stände genügende Berücksichtigung finden sollen. Zur Herstellung eines billigen und verständigen Verhältnisses ist es aber schon für die Auf⸗ stellung der Lehrpläne nöthig, eine bestimmte Zahl als Anhaltspunkt zu haben. Bei dieser Gelegenheit bemerke ich, daß ich bei meiner Erklärung über die Zulagen an die Oberlehrer selbstverständlich nur die staatlichen Anstalten im Auge hatte. Ich kann ja nicht dafür einstehen, daß die Patronate der nichtstaatlichen Anstalten sich noch nicht erklärt haben, ob sie den Stellen⸗Etat oder das System der Alterszulagen einführen wollen.

Sodann darf ich noch auf die Aueführungen des Herrn Vorredners über das Relictenwesen an den nichtstaatlichen Anstalten zurückkommen. Ich mache jedem Patronat zur Pflicht, in ausreichender und gleichwerthiger Weise für die Relicten der Lehrer an den nicht⸗— staatlichen Schulen zu sorgen. In einigen ganz vereinzelten Fällen wurde mir gesagt: wir können damit nicht so rasch fertig werden. Da habe ich mich, nachdem mir nachgewiesen ist, daß die Sache mit vollem Ernst verfolgt wird, damit einverstanden erklärt, daß der Normal-⸗Etat am 1. April in Kraft tritt, wenn nur im Laufe des Jahres die Relietenversorgzung zum Abschluß gebracht wird. Sollte einmal der unglückliche Fall eintreten, daß ein Lehrer stirbt, ehe die Relictenversorgung geregelt ist, nun dann bleibt nichts übrig, als wie es bisher geschehen ist, mit den Fonds, die der Unterrichtsverwaltung zur Verfügung stehen, zu helfen. In einem vereinzelten derartigen Fall habe ich bereits geholfen. Hier können sozusagen: durch vis major Härten herbeigeführt werden; und da müssen wir helfen, so gut es geht. Ich hoffe, es vermeiden zu können, daß eine Wittwe darunter leidet.

Die Hilfslehrer verminderten wir auch gern so viel wie möglich; indessen, ganz wegzuschaffen sind sie nicht, schon wegen der Finanzlage. Nur in einem Punkt bin ich in dieser Beziehung mit dem Herrn Abg. Schmelzer doch nicht einverstanden. Er meint, daß wir zu viel Hilfslehrer hätten, wäre schon daraus zu ersehen, daß so viele etatsmäßige Lehrer kein Ordinariat bekleideten. Meine Herren, denken Sie doch daran, wie viel etatsmäßige Lehrer nicht Ordinarien werden können, weil sie in ihren Klassen nicht Stunden genug zu geben haben, z. B. Mathematiker. Warum sollen da nicht einmal Hilfslehrer aushelfen? Also als ein sicheres Urtheil kann ich jene Bemerkung nicht anerkennen. Im übrigen bin ich mit einer thunlichsten Verminderung der Hilfslehrerstellen einverstanden, und die Unterrichtsverwaltung wird sich bemühen, auf diesem Wege vorwärts zu gehen.

ö

Abg. Klase (Centr.) bittet den Minister, veranlassen zu wollen daß für das Gymnasium zu Leobschütz eine Turnhalle baldmõglichst erbaut werde.

Geheimer Ober⸗Regierungs-Rath Bohtz erklärt, daß die Turn⸗ halle beim Gymnasium in Leobschütz wohl im nächsten Jahre gebaut werden werde, nachdem die Stadt sich bereit erklärt habe, einen Bau⸗ platz herzugeben, und die Regierung sich damit einverstanden erklärt und von der Untersuchnng der Frage, ob die Stadt nicht zum Ban verpflichtet sei, Abstand genommen habe.

Abg. von Czarlinski (Pole) beschwert sich über die Schließung der polnischen Schülerbibliotheken an den höheren Unter⸗ richtsanstalten der ö. Posen.

. Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Stauder er— klärt, die Schließung habe erfolgen müssen, weil die Bücher nicht politisch, sondern sittlich bedenklichen Inhalts gewesen seien.

Abg. Dr, von Jazdzewski (Pole) erhebt Beschwerde darüber daß in der überwiegend katholischen Provinz Posen von 20 Gymnnsien nur drei katholisch, dagegen sechs protestantisch und elf paritatisch seien. Von den Lehrern seien nur 73 katholisch, 161 evangelisch. Die katholischen Lehrer beschwerten sich mit Recht darüber, daß sie mi den niederen Stellen sich begnügen müßten, ohne in die höheren Stellen gelangen zu können. Unerhört sei es auch, daß man in einer fast ganz katholischen Provinz nicht einmal einen katholischen Schul rath habe. Die Zurücksetzung der Polen zeige sich auch darin, daß den polnischen Stipendiaten die bis dahin genossene Schulgeldbefreiung entzogen werde. ö

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Wenn wirklich, wie der Herr Abg. Dr. von Jazdzewski soeben behauptet hat, polnische Stipendiaten im Gegensatz zu den deutschen den Nachtheil erführen, daß ihnen in Höhe des be— zogenen Stipendiums die Schulgeldfreiheit abgesprochen würde, so würde ich das auf das entschiedenste mißbilligen. Ich bitte, derartige Beschwerden über solche Ungerechtigkeiten an das Ministerium ge— langen zu lassen, dann werden diese Ungerechtigkeiten abgestellt; denn es läge eine offenbare Ungerechtigkeit vor. Aber gerade deshalb halte ich die Behauptung des Herrn Abgeordneten auch nicht für richtig. Die Sache wird wohl anders liegen, ich kann sie aber nicht übersehen; ich verspreche jedoch, wenn die Behauptung des Herrn Abgeordneten zutreffend sein sollte, für Abhilfe zu sorgen.

Was den Schulrath anlangt, so bemerke ich, daß bei dem Pro— vinziäl⸗Schulcollegium in Posen aus sachlichen Gründen, um in sich abgeschlossene Wirkungskreise zu ermöglichen, eine Trennung zwischen der Verwaltung der höheren Schulen und der Verwaltung der Schullehrer⸗Seminare und Präparanden⸗Anstalten eingeführt ist. Diese Einrichtung hat sich bewährt. Ich kann nicht einen Beamten ledig— lich um seiner Confession willen versetzen. Im übrigen erkläre ich, daß die Absicht der Schulverwaltung dahin geht, da, wo die con— fessionellen Verhältnisse der Bevölkerung es angezeigt erscheinen lassen, auch die Schulräthe nach der entsprechenden Confession anzustellen.

Endlich sind die Klagen, die der geehrte Herr Vorredner darüber vorgebracht hat, daß die Zahl der katholischen Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten eine verhältnißmäßig niedrige sei, vollkommen un— begründet. Er bringt die Zahl der katholischen Lehrer in das Ver— hältniß zur Bevölkerungsziffer. Daß das ein total falsches Exempel ist, liegt doch auf der Hand. Nicht die Bevölkerungsziffer entscheidet, sondern die Zahl der Schüler. Glücklicherweise habe ich hier eine Tabelle zur Hand; danach sind von 5465 Schülern höherer Lehr— anstalten 4143 deutsche, 1322 polnische und 2825 evangelisch, 160 katholisch, 970 jüdisch, und wie stellt sich nun das Verhältniß zu den Lehrern? Wenn man die im Nebenamt beschäftigten katholischen Re— ligionslehrer hinzurechnet, so stellt es sich genau so, daß auf jeden evangelischen und auf jeden katholischen Lehrer auf den höheren Lehr— anstalten je 17 Schüler kommen, ganz genau. Nur wenn man die Lehrer im Nebenamt wegläßt, kommen auf einen Lehrer 20 evan— gelische und 17 katholische Schüler. Ich glaube wirklich, daß da von einer Imparität, von einer wirklichen Verletzung der Interessen unserer katholischen Mitbürger in Posen keine Rede sein kann.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) macht noch speciell auf die Verhältnisse des Marien-Gymnasiums in Posen aufmerksam, an dem, obgleich es stiftungsgemäß katholisch sei, eine erhebliche Zahl der Lehrer evangelisch sei. Der Minister möge ihm ein einziges stiftungs— mäßiges evangelisches Gymnasium nennen, an dem katholische Lehrer angestellt seien.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! In Bezug auf den letzten Punkt will ich be— merken, daß ich in mehreren Fällen die Rückversetzung von polnischen Lehrern nach der Provinz Posen auf ihren Wunsch, wenn die Prü— fung der Verhältnisse dies als unbedenklich ergeben hat, angeordnet habe. Ich glaube, daß nach dieser, Seite Beschwerden nicht bestehen werden.

Was aber das Marien-Gymnasium in Posen betrifft, so ist es allerdings stiftungsmäßig katholisch. Wir haben aber auch eine ganje Reihe von stiftungsmäßig evangelischen Gymnasien, die von einer großen Anzahl katholischer Schüler besucht werden. Nun wird das Marien⸗Gymnasium in Posen zur Zeit beinahe zur Hälfte von evangelischen Schülern besucht; und schon durch eine Cabinetsordte vom Jahre 1846 ist ausdrücklich angeordnet, daß an dem Marien Gymnasium nach Verhältniß der Schülerzahl auch evangelische Lehrer angestellt werden können. Wenn der Herr Abg. Dr. von Jazdzewski mich so sicher gefragt hat, ob ich ihm irgend ein evangelisches Gymnasium nennen könnte, wo ein ähnliches Verhältniß vorhanden wäre, so kann ich ihm darauf erwidern: eine ganze Reihe! z. B. das Gymnasium in Ratibor, ein evangelischet das von zahlreichen katholischen Schülern besucht wird. Beinahe die Hälfte der Lehrer ist katholisch. Auf dem Gymnasium zu Kleve ist es ähnlich. Ebenso bei dem Friedrich⸗-WilhelmsGymnasium in Köln und anderen. Das Marien⸗Gymnasium nimmt also keine Ausnahme⸗ stellung ein, sondern es wird einfach den confessionellen Verhältnissen der Schüler, die das Gymnasium besuchen, Rechnung getragen, und das ist nicht mehr wie billig. (Bravo!)

Der erste Titel des Kapitels „Höhere Lehranstalten“ wird bewilligt und darauf um 41M Uhr die weitere Berathung vertagt.

. . K

n 16.

Königreich Preußen.

Privileg iu m wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihe— scheine der Stadt Erfurt, im Betrage von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.

Nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Erfurt beschlossen haben, zur Ausführung von Hochfluthregulirungs⸗ arbeiten, zu Straßen- und Brückenbauten, zur Verbreiterung von Straßen, zu Kanalisirungsarbeiten, zur Erweiterung des städtischen Wasserwerks, zur Beseitigung des Flußlaufs der wilden Gera und Herstellung einer Ringstraße im Zuge desselben, zum Neubau eines Schulhauses, zur Pflasterung bisher unregulirter Straßen und zur Gewährung eines Zuschusses für den Neubau des Königlichen Gym— nasiums die erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu be— schaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats zu diefem Zweck auf, jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu er— innern gefunden hat, in Gemäßheit des 52 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen nach Maßgabe des an— liegenden Musters im Gesammtbetrage von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark, welche in drei Abtheilungen, und zwar die erste Abtheilung zu drei, die zweite Abtheilung zu zwei Millionen und die dritte Abtheilung, zu einer Million zwei Hundert Tausend Mark auszugeben sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unfere landes herrlich Genehmigung unter nachstehenden Bedingungen ertheilen: Die Anleihescheine sind in Stücken zu 1000, 560, 260 (M. auszugeben, mit jährlich drei und einem halben oder vier Procent zu r fe. und nach den festgesetzten Tilgungsplänen durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf mit wenigstens einem und einem Viertel Procent des Kapitalbetrags der ersten Abtheilung der Anleihe und mit wenigstens einem Procent des Kapitalbetrages der übrigen beiden Ab⸗ theilungen, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten ÄAnleihescheinen, nach Ablauf von zwei Jahren von demjenigen Jahre ab zu tilgen, in

welchem die Verausgabung der einzelnen Abtheilungen erfolgt ist. Zur

außerordentlichen Tilgung der bezüglichen Schuldbeträge sind auch die Beiträge zu verwenden, welche die Anlieger der . neuen Straßenzüge zu den Kosten der Herstellung derselben im Falle der Bebauung zu leisten haben. Die Ertheilung dieses Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser An⸗ . die daraus sich ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver⸗ pflichtet zu sein. Durch vorstehendes Pribilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin Schloß, den 1. Februar 1893.

(L. S.) Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Miguel.

Regierungsbezirk Erfurt. Anleiheschein te Ausgabe, Buchstabe über.. Mark. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums 1893 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt vom 1696 J , n Gefen Sammlung für 1893 Seite . . laufende Nr. . . ..

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 1893 wegen Aufnahme einer Schuld von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark bekennen wir uns hiermit namens der Stadt Erfurt durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von . . . . . Mark, welche an die Stadtgemeinde baar gezahlt worden und mit .. Procent jährlich in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark erfolgt nach Maß⸗— gabe der genehmigten Tilgungspläne aus einem Tilgungsstock, welcher mit wenigstens einem und einem Viertel Procent des Kapital betrags der ersten Abtheilung der Anleihe in Höhe von drei Millionen Mark und mit wenigstens einem Prozent des Kapitalbetrags der übrigen beiden Abtheilungen der Anleihe in Höhe von zwei Millionen bezw. einer Million zwei Hundert Tausend Mark jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Tilgung der Schuld beginnt nach Ablauf von zwei Jahren von demjenigen Jahre ab, in welchem die Ver⸗— ausgabung der einzelnen Abtheilungen erfolgt ist. Zur außer⸗ ordentlichen Tilgung der bezüglichen Schuldbeträge sollen auch die Beiträge verwendet werden, welche die Anlieger der geplanten neuen Straßenzüge zu den Kosten der Herstellung derselben im Falle der Bebauung zu leisten haben. Der Stadtgemeinde bleibt das Recht vor behalten, den Tilgungsstock im übrigen zu verstärken oder auch sämmt⸗ liche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.

Die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats⸗ Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt und, in dem „Erfurter Allgemeinen Anzeiger“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von, dem Magistrat mit Ge— nehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Erfurt ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober mit .. Procent jährlich verzinst. ;

In denjenigen , , in welchen die Tilgung durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt worden ist, wird dieser unter Angabe des Betrags der angekauften Anleihescheine und alsbald, nachdem der Ankauf erfolgt ist, in den obengedachten Blättern bekannt gemacht. Falls die Stadtgemeinde von dem Recht des Ankaufs von Anleihe⸗ scheinen keinen Gebrauch macht, wird die Folgerung der einzulösenden Anleihescheine durch das Loos bestimmt; die Ausloosung erfolgt alsdann spätestenß im Monat Dezember eines jeden Jahres, die ausgeloosten Nummern werden wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine durch die vorbezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieses Eh erte, bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Erfurt resp. deren Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des dil cet emin folgenden Zeit.

Provinz Sachsen.

der Stadt Erfurt ..

Mit dem zur Eipfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe— schein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der spaͤteren Fällig⸗ itstermine zurückzullefern. Für dis fehlenden Jinsschein wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge,

zum Deutschen Reichs⸗An

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 22. Fehruar

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1893.

welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde.

Das . und die Kraftloserklärung verlorener oder ver—⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 58 835 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 Reichs⸗Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach § 29 des Aus—⸗ führungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. Seite 28).

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz durch Vorzeigung des Anleihe⸗ scheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Ver— jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor—⸗ gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit diesem Anleiheschein sind halbjährliche Zinsscheine für die nächsten zehn. Jahre ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Erfurt gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten An⸗— weisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Erfurt, den

Trockenstempel.) Der Magistrat.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind mit der Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines Magistrats⸗Mitgliedes unter Angabe der Amtsstellung und mit dem Siegel der Stadtgemeinde zu versehen, kee, können diese Unterschriften mit Faesimilestempeln gedruckt werden.

Eingetragen in das Stadtschuldbuch Fol. .. .. Nr (Eigenhändige Namensunterschrift eines Controlbeamten.) Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Erfurt.

gin n .. te Reihe zu dem Anleiheschein der Stadt Erfurt ..

. te Ausgabe, Buchstabe ... Nr. . . . über

Mark.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom... ten ab die Zinsen des vor⸗ benannten Anleihescheins für das Halbjahr vom ... ten , mit 6 bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Erfurt oder deren Zahlstellen.

Erfurt, den

(Trockenstempel.) Der Maggistrat. ; (Unterschriften.)

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗Diri⸗ genten und eines Magistrats⸗Mitgliedes, können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Controlbeamten ver⸗ sehen sein.

Regierungsbezirk Erfurt. Anweisung zu dem Anleiheschein der Stadt Erfurt .. te Ausgabe , , Mark.

Provinz Sachsen.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die ... te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre vom bis bei der Stadt⸗ Hauptkasse in Erfurt, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch er— hoben wird.

Erfurt, den

(Trockenstempel.) Der Mggistrat. (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und eines Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Controlbeamten versehen sein. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen in nachstehender Art abzudruckem:

ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

Höhe der Schneedecke in Centimetern am Montag, den 20. Februar 1893, um 7 Uhr Morgens. Mitgetheilt vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut. (Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.) Oestliche Küstenflüsse. Memel (Dange) 30, Tilsit (Memel 32, Insterburg (PFregel) 29, Heilsberg (Pregel) —, Königsberg i. Pr. (Hregel) 2. Weich sel.

, nn 6. Narew) hl, Czerwonken (Bobr, Narew) 42, Marggrabowa (Bobr, Narew) 44, Klaussen (Pissa) 20, Neiden⸗ burg (Wkra) 18, Osterode (Drewenz) 9, Altstadt (Drewenz) —, Konitz (Brahe) 3, Bromberg (Brahe) 0, Berent (Ferse) 32, Marienburg (Nogat) 2.

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 12, Köslin (Mühlenbach) 8, Schivelbein (Rega) 2. ö e r.

Leobschütz (Zinn) O, Ratibor 9, Beuthen (Klodnitz) 9, Oppeln 0, Wölfelsdorf . Neisse) 5, Brand (Glatzer . 61, Reinerz (Glatzer Neisse) 58, Glatz (Glatzer Neisse) 0, Görbersdorf (Glatzer Neisse) 60, Friedland (Glatzer Neisse) 28, Weigelsdorf (Glatzer Neisse 0, Rosenberg (Stober) 12, Breslau O, Liegnitz (Katzbach; 9, Fraustadt (Landgraben) 0. Grünberg O, Krummhübel (Bober) 16, Wang (Bober) 63, Eichberg (Bober) 6,

Schreiberhau (Bober) ss, Warmbrunn (Bober) 0. Bunzlau (Bober) O, Görlitz (Lausitzer Neisse) 9, Frankfurt 0, Ostrowo (Warthe) 0, . (Warthe) , Tremessen Warthe) 0, Samter (Warthe) O, aprotsch (Warthe) Neustettin (Warthe) 1, Deutsch⸗Krone Warthe) 0, Landsberg (Warthe) —, Stettin Pammin (Ihna) 0, Prenzlau (Uecker) 0, Demmin (Peene) C. Kleine Flüfserzwifchen Oder und Elbe.

Putbus 0. Rostock (Warnow) 9, Kirchdorf auf Poel 9. Sege⸗ berg Trave) 9, Lübeck (Trave) 0, Eutin (Schwentine) 0, . Schlei)h 0, Flensburg 0, Gramm (Fladsauzß —, Westerland au Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum —, Meldorf —.

Elbe.

Torgau 9. Dessau (Mulde) 0, Rudolstadt (Saale) , Jena (Saale) ), Ilmenau (Saale) —, Stadtilm (Saale) 0, Dingelstädt (Saale) 9, Erfurt (Saale) 9, Sondershausen (Saale) 9. Nord⸗ hausen (Saale) . Halle (Saale) 9, Klostermansfeld (Saale) G, Bernburg (Saale) 0, Quedlinburg (Saale) 9, Harzgerode (Sagle) 0, Magdeburg G. Neustrelitz (Havel 0, Kottbus (Havel) 0, Dahme (Havel) 0, Berlin (Hapel) 0, Blankenburg bei Berlin (Havel) —, Spandau (Havel) 0, Heinersdorf (Kr. Teltow) (Havel) —, Potsdam Haveh 0, Brandenburg (Havel) 0, Kyritz (Havel) —, Gardelegen (Aland) 0, , (Aland) 09, Waren (Elde) —, Marnitz (EIlde) 0, Schwerin (Elde) 0, Uelzen (Ilmenau) 0, Lüneburg (Ilmenau) O0, Neumünster (Stör) 0, Bremervörde (Oste) 0.

Weser.

Meiningen (Werra) R Liebenstein (Werra) Fulda (Fulda) —, Altmorschen (Fulda) 0, Schwarzenborn (Fulda) G0, Cassel (Fulda) 0, Bielefeld (Werre) —, Herford (Werre) —, Scharfenstein (Aller) 25, Ilsenburg (Aller) —, Braunschweig (Aller) 0, Celle (Aller) 9, Göttingen (Aller 0, Herzberg (Aller) 0, Klausthal (Aller) 77, Seesen (Aller) 0, Hannover (Aller) , Bremen —, Oldenburg (Hunte) 0, Elsfleth 0.

Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Jeber —. 8 9g.

Em s. Gütersloh (Dalke) , Münster i. W. —, Lingen O, Osnabrück (Haase) 0, Löningen (Haase) 0, Aurich —, Emden O. Rhein.

Darmstadt 9, Coburg (Main) 0, Frankenheim (Main) 12, Frankfurt (Main), O. Wiesbaden Geiß hien O, Birkenfeld Nahe) 0, Schweinsberg (Lahn) —, Rauschenberg Lahn) 9. Mar— burg (Lahn) 0, Weilburg (Lahn) 0, Schneifel⸗Forsthaus (Mosel) 6, Bitburg (Mosel) —, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 0, Trier (Mosels 0, Neuwied —, Siegen (Sieg) 0, Hachenburg (Sieg) O, Köln 9, Krefeld 0, Arnsberg (Ruhr) —, Brilon (Ruhr) O, Lüdenscheid (Ruhr) 0, Alt-Astenberg (Ruhr) 30, Mülheim (Ruhr) —, Kleve Ellewiek (Isselh 0, Aachen (Maas) 6.

Der Höhe von 1 em Schneedecke entsprachen: am 20. Februar 1893 in Czerwonken 2.7 mm Schmel . ö 136 Marggrabowa . ö wasser.

19. Neidenburg

—. Altstadt

16. Schivelbein

15. Qobschůtz

19. „Wang

19. Ostrowo

20. Samter

20. Nordhausen ö

20. Potsdam (Elbe)

20. Brandenburg

20. Celle

20. Klausthal

20. v. d. Heydt⸗Grube

—. Neuwied

20. ( Brilon

Mit Ausnahme von Ost⸗ und Westpreußen, von Hinter⸗ pommern, sowie einzelner Gebiete Oberschlesiens ist das ganze norddeutsche Tiefland schneefrei. Dagegen lagen in den Gebirgsgegenden, von etwa 400 m Seehöhe an, noch erhebliche Schneemengen.

(Rega)

(Oder)

. w , , n

(Weser)

ten

Statistik und Volkswirthschaft.

Vereinigung der Steuer- und Wirthschaftsreformer.

. In den noch gestern zu Ende geführten Verhandlungen des Ver— eins wurde bezüglich der Ern teschätzungen und Ernte⸗Ermitte⸗ lungen folgende Resolution angenommen: „Die Vereinigung der Steuer⸗ und. Wirthschaftsreformer erklärt in einer raschen, geordneten und ver—⸗ sässigen Erhehung und Veröffentlichung der Ernteaussichten sowie der Ernte, Ergebnisse des Deutschen Reichs eine bedeutsame volkswirth— schaftliche ahr , die auch dazu beitragen wird, unberechtigten und maßlosen Speculationen den Boden zu entziehen. Die Vereinigung spricht deshalb dem Bundesrath ihren Dank aus für die von dem selben durch Beschluß vom 7. Juli 1892 getroffenen Bestimmungen, welche guf eine einheitliche und zweckmäßigere Ordnung der landwirth⸗ schaftlichen Statistik des Reichs hinzielen. Schließlich aber möchte die , noch dem dringenden Wunsche Ausdruck geben, daß a. die Saatenf ands, und a , en Ernteberichte der Vertrauens männer, im Interesse einer noch ö Veröffentlichung aus den einzelnen Ländern, direct dem Reichsstatistischen Amt übermittelt werden b. die reichsstatistischen Publikationen ihre Beleuchtung und Ergän⸗ zung durch entsprechende Angaben über die jeweilige a flag, (Anbau⸗ statistit) und bei den endgültigen Ernteberichten durch die Notirunf des Hektolitergewichts , , . auf die Auswahl nicht zu vieler, jedo besonders zuverlässiger und erfahrener Vertrauensmänner stets Bedacht ge⸗ nommen werde; d. die neuen Fragebogen einfacher und übersichtiicher gestaltet werden, und, wo nöthig, Reduetionstabellen auf alte Maße und Gewichte den Vertrauensmännern zur Verfügung gestellt werden; . in Rücksicht darauf, daß nicht nur für die Landwirthschaft, sondern auch für den Getreidehandel wie für das Mühlengewerbe eine genaue Erntestatistik von erheblicher Bedeutung ist, es zweckmäßig erscheint, den die Schätzung vornehmenden Sachberständigen diejenigen Baar⸗ a en zu erstatten, die ihnen durch die betreffende Mühewaltung entstehen.

Die nächste Conferenz der Centralstelle für Arbeiter Wohlfahrts-Einrichtungen in lr f soll laut Beschlusses des Vorstandes Mitte April d. J. stattfinden. Als Verhandlungsgegenstände sind festgefetzt: Fürsorge für Kinder und Jugendliche, 2) Hilfs. und Unterf ützungskassen fir Arbeiter · amilien. Wie im vorigen Jahre werden in längstens vier Wochen die Vorberichte über die beiden Gegenstände zur Versendung gelangen. Diese sind auf Wunsch des Vorstandes diesmal seitens der Central= , ge gt, . ,. 8 . auf den zur 2 hung gelangenden Gebieten mit Erfolg prakti earbeitet en,

hat ihr Erscheinen bereits zugesagt. ,