1893 / 51 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

aus 453.

Decken (Bett. und Tischdecken ꝛ2c.): ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit: gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt. mit Posamentierarbeit oder genähtem Saum. Shawls (Umschlagetücher), Schärpen ꝛc. Bänder und Posamentierwaaren. Stickereien und Spitzen. . Wachstuch, gemeines, und sog. Oelleinwand, zu Verpackungs⸗ zwecken. B. Flachs, Hanf, Jute, Ramie ꝛe. Garne aus Hanf: bis und mit Nr. 10, einfach, roh und gebaucht. Garne aus den unter Nr. 333 genannten Spinnstoffen: auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, für den Detailverkauf hergerichtet. Gewebe aus den unter Nr. 333 genannten Spinnstoffen: Packtuch unter 9 Fäden auf S imm im Geviert. roh oder gebaucht, von 9— 13 Fäden auf 5 mm im Ge⸗ viert. roh oder gebaucht, von 14—22 Fäden auf 5 mm im Ge— viert. roh oder gebaucht, von über 22 Fäden auf 5 mm im Ge— viert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen. Bänder und Posamentierwaaren. Stickereien und Spitzen. Seilerarbeiten: Stricke, Taue. andere Seilerarbeiten. C. Seide. Seide und ö (Schappe): roh: gezwirnte Seide und Floretseide, soweit nicht unter Nr. 357 fallend, sowie gefärbte Resten⸗ und Ausschußseide (Organ— zine und Trame). Näh⸗, Stick⸗, Cordonnet⸗, Posamentierseide und ⸗-Floretseide: roh und gefärbt. Gewebe, roh, weiß, gefärbt, bedruckt, appretirt: aus reiner Seide und Floretseide. aus Halbseide. Shawls (Umschlagetücher, Schärpen 2ꝛc., aus Seide oder Halbseide. Bänder und Posamentierwaaren aus Seide oder Halbseide. Stickereien und Spitzen. Alle unter Nr. 358 bis 362 genannten Waaren in Verbin— dung mit edlen Metallen. D. Wolle rein und gemischt. Garne:

roh einfach oder doublirt; Watte. drei⸗ oder mehrfach gezwirnt. gebleicht, gefärbt: einfach oder doublirt. drei⸗ oder mehrfach gezwirnt.

auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, für den

Detail verkauf hergerichtet. Gewebe: roh: Streichgarngewebe. Kammgarngewebe. gebleicht, gefärbt, bedruckt:

Streichgarngewebe. Kammgarngewpebe. Filztücher.

Decken (Bett-, Tischdecken ꝛc.): ohne Näharbeit. mit Näharbeit.

Bodenteppiche:

grobe, ohne Fransen oder Näharbeit. andere. Shawls (Umschlagetücher), Schärpen 2c. Bänder und Posamentierwaaren. Stickereien und Spitzen. Filzstoffe.

*.

Filzwaaren, ohne Näharbeit: roh. gebleicht, gefärbt, bedruckt. E. Kautschuk und Guttapercha. Kautschuk und Guttapercha, in Schläuchen, Röhren auch in Verbindung mit anderen Materialien.

Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe oder

auf andere Stoffe; elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide ꝛc. und an— dere nicht genannte Kautschuk⸗ und Guttaperchawaaren.

F. Stroh, Rohr, Bnst 2e.

Besen aus Sorgho. feine Waaren, sowie solche in Verbindung mit Pferdehaaren, Garnen, Geweben ze.

G. Confectionswaaren. Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere nicht besonders genannte Confectionswaaren, zugeschnitten oder fertig:

aus Baumwolle. aus Leinen, Jute, Ramie 2c. aus Seide oder Halbseide. aus Wolle oder Halbwolle. Spitzenkleider und gestickte Kleider aller Art. Wirkwaaren mit oder ohne Näharbeit: aus Baumwolle. aus Leinen. aus Seide oder Halbseide. aus Wolle oder Halbwolle. Pelzwerk, fertig oder zugeschnitten und abgepaßt, Besatz⸗ streifen c., Confectionsartikel aus Stoffen jeder Art mit Pelz⸗ oder Federbesatz. Hüte aller Art, fertig geformt: nicht ausgerüstet (ungarnirt). ausgerüstet (garnirt). Regen, und Sonnenschirme: baumwollene. wollene und halbwollene, leinene. seidene und halbseidene. Schirmgestelle, Schirmstöcke mit oder ohne Federn. Wagendecken (Blachen), fertige: aus Segeltuch mit oder ohne Imprägnirung. aus Kautschukstoffen. Thiere und thierische Stoffe. A. Thiere. Ochsen. Zuchtstiere, Kühe und Rinder geschaufelt. ; Jungvieh, ungeschaufelt, soweit nicht unter Nr. 424 fallend. Mastkälber über 60 kg Gewicht. Kälber bis und mit 60 kg Gewicht. Schweine. Schafe.

Ziegen. . ö. B. Thierische Stoffe. ferde⸗ und Büffelhaare: gereinigt, gesponnen, zugerichtet. Bettfedern. . Daunen (Flaum). Wachsarbeiten aller Art. Hörner: vorgearbeitet und in Blättern der Platten jeder Größe; Knochenplatten. Korallen, verarbeitet, ungefaßt.

Waaren aus Thon, Steinzeng ꝛc., Töpferwaaren. Thonwaaren:

Dachziegel, roh. Feuerfeste Steine. Backsteine, Platten, Fliesen: roh. . , Backsteine: gedämpft, geschiefert, getheert, alasirt. Röhren ohne Muffen, Fliesen und Platten aller Art, ein⸗ farbig, glatt: gedämpft, geschiefert, getheert, glasirt; architektonische Verzierungen, Terrakotten für Architektur und Gärten. Fliesen, Platten, aller Art: mehrfarbig, bemalt, bedruckt, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen. Tiegel, Muffeln, Kapseln.

Steinzeugwaaren:

Fliesen, Platten: geschiefert, geschliffen, glasirt: einfarbig, glatt oder gerippt, sowie solche aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe. bemalt, bedruckt, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen.

Töpferwaaren: j gemeine, mit grauem oder röthlichem Bruch, glasirt oder nicht glasirt; Steinzeugwaaren, gemeine (Krugwaare); Isolatoren aus Porzellan. mit weißem oder gelblichem Bruch; feines Steingut; Porzellan aller Art, Parian, Biskuit; ferner alle Töpfer⸗ waaren, die nicht unter eine der vorstehenden Positionen

fallen.

Verschiedene Waaren. Feine Quincaillerie⸗ und Galanteriewaaren aller Art, nicht besonders genannte. Gemeine Quincaillerie und Kurzwaaren (Mercerie) aller Art, nicht besonders genannte. Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandtheile von solchen, mit Ausnahme der Glaseylinder. Reiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug ꝛc.) aller Art. Bureaubedürfnisse, Schreib und JZeichnungsmaterialien, Malergeräthe: nicht anderswo genannt; Siegellack. Spielzeug aller Art.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Der im Zwangspversteigerungsverfahren eines Grund⸗ stücks vom Gericht bestellte Sequest er (Administrator) ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 11I. Strafsenats, vom 12. Dezember 1892, zur Stellung des Strafantrags wegen strafbaren Eigennutzes aus § 289 des Str. G. B. gegen jeden während der Sequestration ‚rückenden“ Miether berechtigt, gleichviel ob der Miethsvertrag vor Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens und Bestellung des Sequesters oder während der Sequestration abge— schlossen war.

Hat eine Versicherungsgesellschaft ihrem Agenten Quittungen über die Beitragsraten zum Zweck der rechtzeitigen Ein— kassirung der letzteren gegen Aushändigung der Quittungen übersandt und hat der Agent pflichtwidrig vom Versicherungsnehmer eine verspätete Zahlung gegen Aushändigung der Quittung an⸗ genommen, so kann die Versicherungsgesellschaft nach einem Ürtbeil des Reichsgerichts, J. Cipilsenats, vom 14. Januar 1893, die Un— gültigkeit der Versicherung wegen verspäteter Zahlung dem gut— gläubigen Versicherungs nehmer gegenüber nicht geltend machen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Ueberseeische Auswanderung im Jahre 1892.

Nach dem ersten Viexrteljahrsheft zur „Statistik des Deutschen Reichs“ wanderten im Jahre 1892 über deutsche Häfen, sowie Ant— werpen, Rotterdam, Amsterdam und französische Häfen 112271 Deutsche aus, gegen 120 089 im Vorjahre. Seit dem Jahre 1871 also in 22 Jahren haben im ganzen 2200 651 Deutsche ihr Vaterland verlassen, wovon etwa 2 005000 allein nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika gingen. Nach der ameritanischen Ein— wanderungsstatistik ist indeß die Zahl der eingewanderten Deutschen in allen Fahren und so auch im Jahre 1892, wo 118278 Ein— wanderer in Amerika gezählt wurden größer. An der Einwanderung in die Vereinigten Staaten überhaupt hat Deutschland einen erheb lichen Antheil, der nur von Großbritannien und Irland wesentlich übertroffen wird.

Von den im Jahre 1892 aus Deutschland ausgewanderten 112271 Personen haben sich 107 803 nach den Vereinigten Staaten gewandt. Was die Herkunftsgebiete im Reich betrifft, so liegen nur Nachweise vor über die Auswanderer, welche deutsche und holländische Häfen benutzt haben. Die größten Antheile haben die Provinzen Posen mit 15 211, Westpreußen mit 13 491, Pommern mit 9864, Hannover mit 7255, Brandenburg und Berlin mit 6692 und Rhein— land mit 5877 Auswanderern gestellt.

Die überseeische Auswanderung aus Deutschland hat in den letzten Jahren rund 0,2 o/o der Bevölkerung betragen; aber in Westpreußen und Posen hat sie im Jahre 1892 nahezu ein volles Procent be— tragen. Von den Ausmanderern im Jahre 1892 kamen 61 882 auf das männliche, 49 512 auf das weibliche Geschlecht, bei 814 Personen war das Geschlecht nicht angegeben; von den deutschen Auswanderern über französische Häfen liegen keine näheren Angaben vor. Die stärkste Auswanderung fand in den Monaten Februar, März und April statt; in den Monaten Januar, September und Oktober war die Auswanderung am geringsten; in Hamburg betrug die Zahl der deutschen Auswanderer während des September und Oktober nur 243 bezw. 264.

Die Zahl der deutschen und fremden Auswanderer, die deutsche Häfen benutzten, belief sich im Jahre 1892 auf 241 595; hiervon waren aus Deutschland 90 183, aus fremden Ländern 151 412; den stärksten Antheil von letzteren hatten Rußland mit 74 861 und Oesterreich⸗Ungarn mit 51 672 Auswanderern. Von den 241 595 Aus⸗ wanderern wurden über Hamburg 108 748, über Bremen 1294138, über andere Häfen 4429 befördert. Bremen befördert zumeist die deutschen, Hamburg die fremden Auswanderer.

Die Verschuldung des ländlichen Allodial⸗Grundbesitzes in Preußen und ihre Zunahme von 1882 bis 1892. Obgleich eine zuverlässige Statistik über die Gesammtverschuldung

des Grundbesitzes immer noch nicht besteht, so bietet doch die bekannte

Arbeit des Geheimen Raths Dr. A. Meitzen von 1883 in Verbindung

mit der seit dem 1. April 1886 geführten Statistik der Hypotheken

bewegung sehr schätzhare Anhaltspunkte dafür. Auch auf einige bisher sehr zweifelhafte Punkte dieses Gebiets, insbesondere das Verhältniß der buchmäßigen zu der wirklichen Verschuldung, beginnt seit kurzem,

Dank den freiwillig von einer Anzahl von Amtegerichten eingereichten

Nachweisungen hierüber, allmählich etwas mehr, freilich noch bei

weitem nicht hinreichendes Licht zu fallen.

Nach Meitzen waren, wie die,, Statistische Corresp.“ ausführt, im Jahre 1882183 in 42 Amtsgerichtsbezirken, die sich auf alle Ober⸗ Landesgerichte mit Ausnahme von Cassel, Hamm und Köln vertheilten, buchmäßig verschuldet mit Proc. des auf je 116 Schätzungs⸗ Ertrag

der werthes mit

allodiale Besitz von mindestens 1500 ½ Reinertrag 53,8 28, 1 t.

bäuerliche Besitz von mindestens 300 bis unter =

1 , 7776 1 kleinbäuerliche Besitz von mindestens 90 bis unter .

300 S Reinerirag ; 24, 18,7

zusammen mit 39,4 .

2

Vom 1. April 18586 bis dahin 1892 haben nun in regelmäßigem Anwachsen die Buchschulden des: gesammten ländlichen Grund— besitzes um über 883 Millionen Mark zugenommen; dies würde für 19 Jahre (seit 1852) 85 15060 Millionen Mark ergeben, etwa das Ikfache des ländlichen Grundsteuer⸗Neinertrages, der . mit Einschluß der Staats⸗ und Gemeindegrundstücke auf 409 Millionen, für den k allein also jedenfalls auf weniger als 400 Millionen Mark beziffert. Vertheilt sich diese Zuwachsziffer, wie nach dem gleichmäßigen Wachsthum der Verschuldung in den Gegenden des großen wie denjenigen des kleineren Besitzes durchaus wahrscheinlich ist, auch gleichmäßig auf die Besitzklassen, so würde am 1. April 1857 verschuldet gewesen sein der größere Allodialbesitz mit dem 31, fachen Ertrag 60,98 0/o bäuerliche . , , n,, , kfkleinbäuerliche d S383 06

. . zusammen 277, 45 fachen Ertrag 45, 67 77. . sind diese Ziffern noch etwas zu niedrig, da in der

obigen Zuwachsziffer auch der Fideicommißbesitz (nach Eonrad in den sieben östlichen Provinzen 6,0 des Grundsteuer⸗-Reinertrags) enthalten ist, welcher die durchschnittliche Zuwachsziffer vermuthlich nicht er⸗ reicht, sodaß der Allodialbesitz über sie hinausgehen muß. Hiernach würde sich (fast genau, wie auf anderer Grundlage, nämlich bei Werth⸗ berechnung nach den Kaufpreisen ländlichen Grundbesitzes im ganzen Staatsgebiet von 1871 bis 1881, im Jahrgang 1892 der „Zeit chrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“ berechnet worden ist,) ergeben, daß seit zehn Jahren der bäuerliche und an— nähernd auch der kleinbäuerliche Besitz die Verschuldung des ersten Werthdrittels vollendet hat, während der größere mehr und mehr schon von dem zweiten heruntergeschoben und auf das dritte, unsicherste beschränkt worden ist immer noch unter der Annahme, daß in diesem Zeitraum der Verkaufswerth ländlichen Grundbesitzes sich nicht vermindert hat. ;

Versuchen wir, dieselbe Berechnung für die Ober⸗-Landesgerichts⸗ bezirke, soweit sie in der Erhebung für 1882.83 berücksichtigt waren, so ergiebt sich in Procenten des Verkaufswerths a. eine Verschuldung 1882183, b. eine Zunahme derselben bis zum 1. April 1892, C. eine Verschuldung am J. April ö.

ĩ eim , klein⸗

für Großbesit z bäuerlichen bäuerlichen a. e , Königsberg von 66,4 8,7 7! 37,9 8,0 45,9 24,7 315 Marienwerder. 56,0 1 6, . 38,3 , hH3,.9 9.5 62.5 17.0 83 25,335 23 9 29,4 k 63,9 23 26 30 1 25, 27,8 , 60, 8 565,8 36.3 8 28,5 ,, 48,9 9 , 388 18 38, Naumburg⸗Jena. 297 , 68 22,6 Ww . 3 35325 36,5 ö J , 191 Für den Bezirk Frankfurt a. M. sind die zur Berechnung erforder⸗ lichen Grundsteuer⸗Reinerträge nicht zur Hand.

Der größere Grundbesitz würde hiernach gegenwärtig in allen obigen Bezirken mit Ausnahme von Naumburg-Jeng (Provinz Sachsen) zu mehr als der Hälfte, mit weiterer Ausnahme von Breslau (Provinz Schlesien) zu mehr als drei Fünfteln. in Ostpreußen sogar zu drei Vierteln buchmäßig verschuldet sein. Bei dem bäuer—⸗ lichen und kleinbäuerlichen Besitz liegen allerdings die Ziffern günstiger; sie erreichen nirgends die Hälfte des Werthes; aber es ist wohl zweifellos, daß bei diesen Besitzklassen, theils wegen der größeren Schwierigkeit des Realeredits, theils wegen der Abneigung des Bauernstandes gegen die gerichtliche Offenlegung der Vermögens ö eine ziemlich beträchtliche Personalverschuldung hinzu— ommt. = Nun würden trotzdem die obigen, ohnehin ja nur mit Zuhilfe⸗ nahme von Schätzungen gewonnenen Ziffern aufhören, bedenklich zu sein, wenn sich ergäbe, daß ein entsprechender Theil der Buchschulden des Grundbesitzes thatsächlich schon abgezahlt und nur noch ungelöscht ist, oder daß den Real- und Personalschulden der Grundbesitzer ein beträchtliches bewegliches Vermögen gegenübersteht. Ueber diese erstere Frage sind für das Jahr 1891/97 aus vier Amtsgerichten der Provinzen Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein Angaben geliefert worden, welche sich im ganzen auf 411 Besitzungen mit einem Flächeninhalt von 3192 ha beziehen. Hier belief sich die buchmäßige Verschuldung auf 923 000 MS, wovon sich 79 513 8,62 6“ beim Besitzwechsel als schon abgezahlt erwiesen. Bei drei Amtsgerichten blieb dieser Antheil indeß unter 3 0½ν, nur bei dem brandenburgischen wird er durch eine einzelne größere Post bis auf rund 16 9½') gesteigert. Aus dem Jahre 1890/91 liegt eine Nach⸗ weisung für ein ostpreußisches Amtsgericht vor, laut welcher durch Besitzwechsel 812 ha, fast durchweg in kleineren Besitzungen, in andere Hände übergegangen sind; dieselben waren buchmäßig mit 170 928 ½½ verschuldet, wovon sich hier 20,3 als thatsächlich ab⸗ gezahlt erwiesen. In diesem Bezirk zeigte sich ferner bei den allerdings nur neun landwirthschaftlichen Nachlaßregulirungen, daß die Personalverschuldung der Besitzer ihr bewegliches Vermögen um etwa ein Fünftel übertraf und mehr als ein Viertel der Realschulden ausmachte. Bei einem sächsischen Amts— gericht, welches eine gleiche Nachweisung für 1891/92 angelegt hat, wobei es sich aber nur um vier Erbfälle handelt, stand die Per⸗ sonalverschuldung des Erblassers fast in demselben Verhältniß zur Realverschuldung; aber das bewegliche Vermögen überwog die Per⸗ sonalschulden hier eines Einzelfalles wegen beträchtlich. Natürlich eignen sich die Ergebnisse solcher kleinen Proben nicht zu irgend welcher Verallgemeinerung, am wenigsten diejenigen über die persönliche Verschuldung und den beweglichen Besitz. Es wäre er— wünscht, daß diese Untersuchungen zahlreicher werden, damit sich all mählich ein Urtheil darüber gewinnen läßt, ob die obigen, an sich vielfach und namentlich im Osten bedenklichen Ziffern über die buch— mäßige Verschuldung wirklich in solchem Maße auch der thatsächlichen entsprechen, wie dies nach den wenigen vorliegenden Proben angenommen werde müßte.

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Gewerbeschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen in Baden 1892.

Unter den zahlreichen Einrichtungen, die im Großherzogthum Baden seitens des Staats, der Gemeinden und Vereine ins Leben gerufen worden sind und unterhalten werden, um die Gewerbthätigkeit zu heben, nehmen die Gewerbeschulen und gewerblichen Fortbildungsschulen nicht den letzten Platz ein. .

Die Gewerbeschulen haben den Zweck, jungen Leuten, die sich einem Handwerk oder einem Gewerbe widmen, welches keine höhere technische und wissenschaftliche Bildung erfordert, und das sie praktisch zu erlernen bereits begonnen haben, die zum verständigen Betriebe dieses Gewerbes erforderlichen Kenntnisse und graphischen Fertigkeiten beizubringen. Sie knüpfen in ihrem Unterricht an die Volksschule an und lehren technisches Zeichnen, Elementar⸗ und Real— fächer, industrielle Wirthschaftslehre mit Anleitung zur einfachen Buchführung, Mechanik, angewendet auf die, Gewerbe mit Beschreibung und Berechnung einzelner Maschinen. Wo He⸗ dürfniß vorhanden ist, umfaßt der Unterricht auch Uebungen im Modelliren. Die Schulen sind Gemeindeanstalten mit Staatsunter— stützung. Die Beihilfe des Staats umfaßt neben Bezahlung ded Woͤhnungsgeldes der etatsmäßigen Lehrer sowie der Umzugskosten bei Verfetzungen von Lehrern die Leistung von ständigen und unständigen, nach der Höhe der Gehälter der Lehrer wandelbaren Beiträgen, welche Leistungen sich gegenwärtig auf rund 89 900 „S beziffern. Der Gesammtaufwand für die Gewerbeschulen einschließlich der Leistungen durch Gemeinden und Stiftungen heträgt, rund 265 005 6 Außerdem kamen nach dem Staatsvoranschlag für 1892 für die Gewerbeschul⸗Inspection sowie zur Ausbildung von Gewerbe⸗ und Zeichenlehrern, zur praktischen Weiterbildung von Gewerbeleh rern und zur Abhaltung von Uebungscursen für Zeichen., und Gewerbe⸗ lehrer Il 165 s zur Verwendung, Der gesammte Aufwand für dis gewerbliche Unterrichtswesen aus Staatemitteln beträgt für 1892 im

.

ordentlichen Etat rund 376 000 66 und im außerordentlichen Etat rund 266 009 4. Die Zahl der Gewerbeschulen ist 43; an denselben wirken 63 etatsmäßige Gewerbe- und Zeichenlehrer, 18 Gewerbe, und Zeichenlehr⸗Candidaten und 17 Hilfs., und Nebenlehrer.

Neben diesen eigentlichen Gewerbeschulen bestehen zur Zeit noch 40 gewerbliche Fortbildungsschulken (fünf weitere sind in der Errichtung begriffen) an Orten, deren wirthschaftliche Verhãältnisse nicht derart sind, daf sie den Aufwand einer Gerverbeschule bestreiten können, oder in welchen die Zahl der Lehrlinge nur eine geringe ist. Der Unterricht wie der Lehrstoff derselben sind, wenn auch den ört— lichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechend, wesentlich be⸗ scheidene, im allgemeinen doch denjenigen der Gewerbeschulen gleich. Neben gewerblichem Rechnen und Geschäftsaufsatz mit Wa m n und Calculation werden Freihand⸗, geometrisches Projections⸗ und . gepflegt, Auch diese Schulen erhalten seitens des Staats jährliche Zuschüsse, welche sich um 240 bis 400 0 für eine S ule bewegen. Der Unterricht wird von sich hierzu eignenden Volkeschullehrern ertheilt, welche zur Erlangung der erforderlichen technischen Kenntnisse vier bis fünfwöchige Uebungscurse zu besuchen haben. Die Zahl der Lehrer an diesen 40 Schulen beträgt 5h.

Der Besuch der angeführten Anstalten weist nach der „Badischen Gewerbezeitung“ (Nr. J und 2 von 1893) für 1892 . Schüler⸗ ahlen auf: bei den Gewerbeschulen 5612 Schüler und 16545 Hospitanten, ei den gewerblichen Fortbildungsschulen go? Schüler und 94 Hospitanten. Dieselben vertheilen sich auf die wichtigsten Gewerbe— bezw. Berufsgruppen wie folgt:

Gewerbliche

Gewerbeschule Fortbildungsschule Schüler Hosp. Schüler Hosp. J / 181 68 14 Metall⸗ und Edelmetallbearbeitung . 2143 13 Holzbearbeitung. 16037 ; . attungsgewerbe 492 ,,, 616 Gärtnerei und Landwirthschaft . . . 113 Nahrungs⸗ und Genußmittel . .. 102 Bekleidung und Reinigung .... 267 Beherbergung und Erquickung ... 8 Polygraphische und künstlerische Gew. 401 Sonstiges Kleingewerbe... . 232 3 ,, 116 956 : 18 Alle diese Anstalten stehen unter der oberen Leitung und Aufsicht des am 1. Juli 1892 ins Leben getretenen Großherzoglichen Gewerbe— schulraths, auf welchen sämmtliche, das gewerbliche Unterrichtswesen betreffende Blfu * nf und Obliegenheiten, für welche früher das Ministerium des Innern und der Ober-Schulrath zuständig waren, übergegangen sind.

Die Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistzak“ haben in den Num— mern 557 bis 541 vom Februar 1893 folgenden Inhalt: Die Zwangs— veräußerungen von Liegenschaften und die Zu⸗ und Abnahme des auf dem Grundbesitz ruhenden, in den öffentlichen Büchern eingetragenen Schuldenstandes im Großherzogthum Hessen 1889. Einnahme aus Stempelmarken im Großherzogthum Hessen 1891,92. Eisenbahnen Dezember 1892. Meteorologische Beobachtungen zu Darmstadt, Schweinsberg und Cassel Januar 1893.

Zur Arbeiterbewegung.

—⸗ 3 .

Am letzten Sonntag fanden wieder an verschiedenen Orten des westfälischen Kohlenreviers Bergarbeiter— vemrsammlungen statt. In einer Versammlung in Essen wurde der „Köln. Itg.“ zufolge über die Bochumer Beschlüsse (vgl. Nr. 33 d. Bl.) berichtet, die Organisationsfrage besprochen und zum Eintritt in den Verband aufgefordert.

In Leipzig beschäftigte sich eine Versammlung der Drechsler—⸗

gehilfen am vorigen Sonnabend mit der künftigen Form der

Arbeiterorganisationen. Die Versammlung beschloß, im allgemeinen die Errichtung eines deutschen Arbeiterbundes anzustreben; da sich aber ein solcher gegenwärtig nicht herstellen lasse, Industrieverbände feste Vereinigungen der zu einem Industriezweige gehörenden Berufsarten unter den verwandten Gruppen eines Industriezweiges zu schaffen. Dieser Beschluß der Versammlung soll, wie die ‚Lpz. Ztg. berichtet, auf der nächsten Generalversammlung des Deutschen Drechslervereins und zwar entgegen dem Beschlusse der letzten Conferenz der sächsischen Drechller in Chemnitz, die sich für Cartellverträge ausgesprochen hatte, vertreten werden. Die Müller—⸗ gehilfen Leipzigs erörterten gleichfalls in einer Ver— sammlung die Organisationsfrage. Der für Anfang April ein— berufene Verbandstag in Frankfurt 4. M. beabsichtigt die Gründung eines Cartells aller Arbeiter der Nahrungsmittelindustrie. Die Ver⸗— sammlung beschloß, den Leipziger Vertreter gegen diesen Cartell— verband stimmen zu lassen. Eine Versammlung der Leipziger Korbmachergehilfen beschloß, auf der Generalversammlung des Verhandes deutscher Korbmacher für Carfellverbände einzutreten. „„In Roßwein wollen einer Mittheilung des „Lpz. Tabl.“ zu— solge die Schuhmachergefellen Sachsens laut Beschluß des lehten deutschen Schuhmachergesellen Congresses am Sonntag nach stern d. J. eine Landesversammlung abhalten, um den Ausbau der Qrganisation der sächsischen Mitglieder des Verbandes deutscher Schuhmachergesellen zu berathen und Stellung zu dem internationalen Schuh machercongreß in Zürich zu nehmen.

ö Hier in Berlin haben, wie der Vorwärts berichtet, die Putzer in der Schuhwagarenfabrik von Fürstenheim u. Co. wegen Lohnabzugs die Arbeit niederlegt. In der Fabrik von Simon u. Co. haben die Filzschubarbeiter wegen angeblicher Maßregelung' eines Mitarbeiters die Ärbeit eingestellt. Eine Ver⸗ sammlung von Maurern und Pu tzern beschloß am letzten Sonntag, die soeialdemokratischen Stadtverordneten zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die städtischen Behörden bei Vergebung von Arbeiten jeder Art die privaten Unternehmer verpflichten, ihren Arbeitern den Lohn zu zahlen und diejenige Arbeitszeit inne zu halten, die von den Gewerk- schaften für das laufende Jahr festgesetzt sind. Es handelt fich hierbei nach der Berliner „Volksztg.“ um die neunstündige Arbeitszeit und einen Stundenlohn von 60 *.

Kunst und Wissenschaft.

Der Königliche Hofmaler Friedrich Richter ist am Sonn— abend nach langen schweren Leiden im 66. Lebensjahre gestorben. Die Trauerfeier findet morgen Mittag J Uhr im Trauerhause, Hede— nannstraße 12, statt. Die Beerdigung erfolgt auf dem Alten Jerufalemer Kirchhof in der, Belle, Alliancestraße.

Der für Chicago bestimmte Aufbau des Pestaloz;ii⸗Fröbel— Hauses im Kunstge werber Mus eum, dessen mannigfacher Inhalt und überaus reizvoller plastischer und malerischer Schmuck den leb— haften Wunsch hat entstehen lassen, die Ausstellung in Berlin ver— längert zu sehen, muß nothwendiger Weise schon jetzt an den Ort seiner Bestimmung transportirt werden, sodaß Sonntag der letzte Tag der Ausstellung war. Die Gruppe der Ehrengeschenke innerhalb der Auestellung im Museum ist noch in den letzten Tagen um einige der herrlichsten Gold⸗ und Silberarbeiten süddeukscher Meister vermehrt worden. Da diese Schätze mit einem besonderen Schiff expedirt werden, so wird die Ausstellung im Kunstgewerbe, Museum bis zum 5. März verlängert werden.

Die Commission für die Große Berliner Kunst⸗Aus—⸗ stellung 1893 hat sich nach einer Mittheilung der N. Pr. J. am Freikag in den Räumen des Cultus. Ministeriums constituirt, indem sie den Professor Karl Becker zum Vorsitzenden und den Pro— sessor Hans Meyer zum Schriftführer erwählte. Als Delegirte sind aus Düsseldorf Professor E. Hünten, Maler Ernst Vosch und Pro fessor Fritz Röber eingetroffen. Die Ausstellung findet in den Räumen

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des Landes, Ausstellungspalastes am Lehrter Bahnhof in der Zeit vom 14. Mai bis 30. Juli .

Das Preisgericht über die Entwürfe für den Neubau des Märkischen 6 hat, wie die N. A. 3 erfährt, in folgender Weise seine Entscheidung getroffen: 1. Preis (4006 6) Regierungs Baumeister Wilh. Möller, Berlin, Motto: Joachim Hektor, 2. Preis (2500 c Regierungs⸗ und Baurath Eggers, Wiesbaden, Motto: Roland, 3. Preis (1500 40) die Architekten Zagr und Vahl, Berlin, Motto: Brandenburgs Adler. Fecner wurden zum Ankauf empfohlen: Nr. 48, Motto: Märkisch‘, Rr. 51, Motto: „Auf märkischer Erde aus märkischer Erden, und' Rr. 67, Motto: 1840“. Die Arbeiten werden in den Festräumen des Rath hauses bis Dienstag ausschließlich für die städtischen Behörden, von da ab bis zum 15. März öffentlich ausgestellt sein.

Der „N. A. Z.“ wird mitgetheilt: In dem Wettbewerb für die Marcustirche in Chemnitz waren 85 Entwürfe eingegangen. Die Architekten Abesser u. Kröger in Berlin erhielten den ersten Preis.

Die letzten Durchforschungen des Freiburger Münsters haben die interessante Entdeckung ergeben, daß der Erbauer diefes herrlichen Domes, den man eine Zeit lang für identisch mit dem Straßburger Meister Erwin von Steinbach hielt, die steinernen Trag— balken der ersten Thurmgalerie dazu benutzt hat, um sich und die Seinen im Bilde zu verewigen. Die Bildnisse waren wegen der Höhe, in der sie schwebten (ea. 100 Fuß), bisher nicht genauer durch⸗ forscht worden. Sie sind jetzt mittels pneumatischer Auslöfung von der Galerie aus photographisch aufgenommen worden und werden nicht ermangeln, in der Kunstwelt Aufsehen zu erregen.

. Das weltberühmte Löwen-Denkmal in Luzern, das nach einem Modell von Thorwaldsen in eine Felsenwand gemeißelt ist, hat unter den Unbilden der Witterung stark gelitten. Mit Räcksicht darauf hatte der Stadtrath ein Gutachten darüber eingeholt, welche Maßnghmen zur Erhaltung des Monuments getroffen werden können. Die Sachverständigen (die Professoren Gerlich und Tetmayer und Bildhauer Kißling in Zürich) sind zu dem Ergebniß gelangt, die Jer— störung sei soweit vorgeschritten, daß ihr nicht mehr wirksam Einhalt gethan werden könne; es müsse auf eine völlige Erneuerung des Denk— mals Bedacht genommen werden.

Literatur.

Rechts- und Staatswissenschaft.

kr. Zur Feier des Gedächtnisses an B. Windscheid und R. von Ihering. Vortrag, gehalten in der juristischen Ge— sellschaft zu Berlin am 17. Dezember 1897 von Dr. Ernst Eck, Professer der Rechte. Berlin 1893. Carl Weymann's Verlag' 8. 43 S. Die Standbilder zweier Männer in einem Denkmal zu verbinden, ist eine bisher fast noch nicht gelöste Schwierigkeit; eine gleiche Schwierigkeit ist es, die Gedächtnißrede für zwei Männer zu vereinigen, diese in ihrer Besonderheit darzustellen, sie zu vergleichen, ohne sie gegen einander in ihrer Bedeutung zu mindern, ihre Vorzüge in Dankbarkeit hervorzuheben, daneben aber auch ihre Schwächen nicht zu verheimlichen. Zu einer solchen Leistung benöthigt es zunächst einer vollen Kenntniß der Thätigkeit und des Wirkungskreises des zu Feiernden, der Wahrheitsliebe, der Wahr— haftigkeit eines Geschichtsforschers, der einem sinnigen Gemüth inne— wohnenden dankbaren Anerkennung. Nehme man hierzu noch Sicher— heit und Schönheit der Form, so wird eine ausdrucksvolle und eindrucksvolle Festrede entstehen. Eine solche Festrede hat der Geheime Justiz Rath Professor Dr. Eck geboten. Die bei der Gedächtnißfeier am 17. De— zember v. J. anwesenden Mitglieder der Familien Windscheid und Ihering, Verehrer und Schüler der Gefeierten waren ergriffen, eine lautlose Stille folgte dem Schlußwort, beweisend, daß im Sinne aller gesprochen worden. Gleichviel, welcher nächste Grund (Vorwort) die Veröffentlichung der Festrede durch den Druck veranlaßt haben mag; das flüchtige Wort ist nunmehr erhalten, auch denen zugänglich gemacht, welche es zu hören nicht in der Lage waren. Hiermit sei auf diese Schrift aufmerksam gemacht. Windscheid und Ihering sind von Dr. Eck würde⸗ voll gewürdigt worden.

„Das Interregnum. Eine staatsrechtliche Untersuchung von Dr. Heinrich Triepel. 8. 117 S. 5 J Mit dem Ausdruck „Interregnum“ bezeichnet der Verfasser die Fälle einer Zwischenherrschaft oder provisorischen Regierung, welche eintreten durch Wegfall der Monarchen in der Wahlmonarchie, Aussterben der Tynastie ohne Successionsberechtigten, Verzicht des oder der letzten lebenden Sprossen eines Fürstengeschlechts unter Ermangelung anderer Folgeberechtigter, Wegfall des Monarchen ohne successiensberechtigte Descendenz mit Hinterlassung einer schwangeren Wittwe (der letzte Fall wird in der Regel als ein Fall der Reichsverwesung oder Regent— schaft behandelt). Alle diese Fälle haben das Gemeinsame, daß in einer Monarchie der Monarch wegfällt, ohne daß ihm unmittelbar ein anderer folgt. Daß von einem Interregnum begrifflich nur in einer Monarchie gesprochen werden kann, ist auf S. 5 ff. in überzeugender Weise dargelegt (vgl. von Stengel in von Kirchenheim's Centralorgan Bd. 12 S. 172). Die Schrift zerfällt in einen geschichtlichen Theil l bis 47) und einen dogmatischen Theil (S. 49 bis 117). Hi der Verfasser einen Ueberblick über die Ansichten verschiedener steller hinsichtlich der Fragen, wem die Staatsgewalt während des Interregnums zusteht. S il, der Gewaltträger im Zwis l z 12, Staat und Staatsgewalt im Interregnum. S 1 sorische Regierung. § 14, das Interregnum und die dung, insbesondere im Deutschen Reich (S. 97). 5 gung des Interregnums. Es darf der Schrift eine bo eherrschung des Stoffs nachgerühmt werden und eine vollständige, selbständige Neubearbeitung desselben mit vorsichtiger Untersuchung und Erörterung der Staatsfragen. Dem Urtheil von Stengel's a. a. O. kann zu⸗— gestimmt werden, wonach die Ergebnisse, zu denen der Verfasser auf Grund seiner Untersuchungen kommt, durchweg als richtig und zu— treffend zu erachten sind.

Ehescheidungsrecht und Ehescheidungsprozeß ein schließlich Eherichtigkeit und Eheungültigkeit im Gel⸗ tungsbereich des preußischen Landrechts unter Berücksichti⸗ gung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich von Julius Erler, Landgerichts- Rath. Berlin 1893. H. W. Müller. In spystematischer Anordnung ist das wichtige Gebiet, dem sonst in dem umfassenden Lehrbuch des preußischen Privatrechts von Förster⸗Eceius (jetzt 6. Auflage, Berlin, Georg Reimer) eine erschöpfende Darstellung nicht gewidmet werden konnte, abgehandelt unter sorgfältigster Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Erörterungen, welche außer Stölzel und hel etz allerdings wenig bieten. In den Anmerkungen sind die benutzten Quellen verzeichnet und ist eine vorsichtige Kritik gegen die Rechtsprechung geübt, ebenso gegen den Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, dessen Inhalt für das Ehescheidungsrecht allerdings noch durchaus ungemiß ist. Ein ausgiebiges Sachregister macht den Abschluß. Die sorgfältige Arbeit sei hiermit empfohlen.

Blätter für Gefängnißkunde. Organ des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten, herausgegeben von Dr. jur. Oskar Wirth, Königlich preußischem Geheimen Justiz Rath und Strafanstalts⸗-Director zu Plötzensee und Rummelsburg. Deidelberg 1893. G. Weiß. Bd. XXVII. Heft 1 und 2 enthält: Verwort des Vorsitzenden des Vereinsausschusses und neuen Redacteurs Ur. Wirth. Glert's Nekrolog von Kirn in Freiburg. Der Gefangniß⸗ eongreß der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Von Winter. Fortschritte in der New. Norker Besserungsanstalt zu Elmira. Ven Winter. Weitere Mittheilungen aus der Literatur der Verbrecher« Anthropologie. Von Kirn in 6. Kurze Mittheilungen über den Strasvollzug an Jugendlichen. Von Wirth in Plöstzensee⸗ Mittheilungen aus der Strafanstalt Gospie. Von Sabljak. Bericht über den Gefängnißlehreurs bei dem Landesgefängniß in Freiburg i. B. Von Krauß in Freiburg. Löhlein ' Nekrolog. Gesetz über Einzelhaft in, Schweden vom 29. Juli 1892.

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chenreslch.

Forrespondenz. Intbesondere: Die Cholera in den Hamburger Ge—⸗ ängnissen, Saprol. ein neues Detinfectionsmittel. 3. Cengreß für nthropologie in Brüssel. Seefische als Nahrung für Gefangene. Revolten in Gefängnissen. Behandlung Verunglückter bis zur Ankunft des Arztes. Aus und über Ei n ses ern Zehn Jahre Gefängniß⸗ vrediger. Von Koblinski. Literatur. Schuß wesen.— Veen . Dersonalnachrichten. Vereingzangelegenheiten. Neueg Mit- glie derverzeichniß. Unterhaltung. Nr. 13 der illustrirten Familien Jeitschrift Zur Guten Stunde (Berlin W. 57, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co) enthält einen Aufsatz von Eugen Schmitt über die . Gefährlichen Gewerbe“, worin gezeigt wird, wie der Jimmermann, Dach— decker. Telephon⸗Arbeifer, Eisenbahnschaffner ꝛc. mit Todes. verachtung ihren Beruf ausfüllen. Einige fein in Farben ausgeführte. Illustrationen von C. Becker begleiten den Tert, der von jedermann mit Interesse gelesen werden wird. Im gleichen Hefte finden sich interessante Mittheilungen des Directors des Berliner Aquariums Dr. Hermes über den jüngst verstorbenen Gorilla des ge⸗ nannten Instituts. Auch hier unterstützen die Bilder des. Malers P. Neumann das Verständniß des Textes aufs wirkfamste. Interessante Romane von Fedor von Zobeltitz und H. Heiberg, brillante Kunst— Hater reichhaltige klein Mittheilungen c. machen wie immer den Inhalt des Heftes sehr vielseitig und amüsant. Vortrefflich ist der Aquarellfaesimiledruck ‚Vedette!' von Th. Rochbll, der als Kunst⸗ beilage , ist. In der gleichfalls beiliegenden Illustrirten Klassiter⸗Bibliothek erscheint jetzt eine mit Bildern reich geschmückte Ausgabe von Ludwig Uhland's Dichtungen und Dramen. Der Preis eines Vierzehntagsheftes von „Zur Guten Stunde“ beträgt nur 40 . Von. der kürzlich an dieser Stelle erwähnten neuen Illustrirten Wochenschrift für die Jugend von zehn bis sechzehn Jahren,

herausgegeben wird (Verlag von Franz Goerlich in Breslau) sind uns Heft 2 und 3 zugegangen. Der reiche Inhalt dieser Monats—⸗ ausgaben beweist von neuem das Geschick des Herausgebers, den Lesestoff in einer so mannigfaltigen Zusammenstellung zu geben, daß das Interesse der Jugend stets rege erhalten wird. Außer der Fortsetzung des Zeit- und Sittenbildes aus dem Anfang des fünfzebnten Ichr— hunderts, Nacht und Morgen‘ nach Klöden g: Die Quitz om s und ihre Jeit erzählt von M. Hübner, finden wir darin ein Lebensbild des Feldmarschalls Fürst Blücher zu seinem 150 jhrigen Geburtstag, 16. Dezember 15392 von Dr. Walter, eine Humoreske aus der Mädchenschule von Elit Felson, etwas aus der Volkswirthschaftslehre, mehrere Weihnachts. geschichten und Weihnachtsgedichte, eine Schilderung von Schillers Geburtshaus, Beschreibung eines Besuchs auf dem Vesuy von Joscph Lehmann, eine Erinnerung an Stockholm von M. Eitner, Sinnfyrüche aus Solon's Gedichten, übersetzt von W. C. Weber, ein Märchen aus der Neuzeit nach dem Französischen ‚Der Enkel des fleinen Däumlings' von M. Berger u. s. w. Der mäßige Preis von 75 3 vierteljährlich wird dazu beitragen, die empfehlenswerihe Wochenschrift bald in weiten Kreisen bekannt zu machen.

„Der Bär:, illustrirte Zeitschrift für und der Mark, herausgegeben von Frie Richard George, hat in Nr. 19 vom 4. Der historische Roman „Verrath und Siebenjährigen Krieges von E. H. von T Beginn des vierten Kapitels fortgesetzt; beschlosse 3 Fernemüller und sein Weib‘, ein Stück märkischer Geschichte von Rudolf Eckert, und die Mittheilungen über die frassösi in Berlin bis zum Edict von Nantes von Dr. 3 außerdem werden Jugenderinnerungen von Marie H geb. Gräfin Pinto, über das Dorf Marquardt, Familie von Bischoffwerder veröffentlicht. 2 erregt in dieser Nummer eine sehr ogefül den ein Jahr alten Prinzen Wilk regierenden Kaiser, nach ein Jahre 1860, gestochen von

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und ernstere Studien

und seiner Gelehrsamkeit 1 Ursprungs sind die sämmtlichen Aufse allgemein verständlicher. ansprechender Der frül Universita bandlu

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Gesetz über Deporfation in Portugal vom 25. April 1892.

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Sinnen allein er vermag der Pracht Wesenheit zu verleihen.

von einem Poeten Eugen Rambert

einem Naturforscher entdeckt, ist das nämliche, für e

forscher Bunsen einen reinirdischen Ursprung, die natürlich

reinen Wassers, nachgewiesen hat, während der Dichter

Himmel stammend auffaßte. Die Lehre Gustar Jm

Seele, welche sich in den Riechstoffen finden soll, it in den Be— merkungen über Substanz und Seele (S. 47— 65) mit feiner Satire abgefertigt, bezüglich der Versuch einer Lösung der letzten viychologischen und naturwissenschaftlichen Räthsel als Dunstmaterial bezeichnet. Das bedeutungsvollste Pꝛiũõblem der physiologischen Chemie, das der Ernährung und Arbeitsleistung des menschlichen Körpers, ist (S. 55 77) dem Verständnisse der Gebildeten recht dankenswerth zugänglich gemacht. Die dem Gedächtnisse des früh geschiedenen Chemikers Wilhelm Weith ge⸗ widmeten ausführlichen Worte (S. 78 3) lassen dessen wissenschaft⸗ liche Bedeutung klar erkennen Die Erinnerung an den 1882 zu Göttingen gestorbenen Chemiker Friedrich Wöhler ist von der pietãtvollsten Verehrung eingegeben einen der größten Entdecker aller Zeiten, zugleich den anspruchälofesten Man n, den bescheidensten Gelehrten, welcher in der Stille seines Laboratoriums das Aluminium entdeckte und dessen Antheil bei den gemeinsamen Arbeiten mit Liebig an gedanklicher und experimenteller Arbeit demjenigen Liebig's voll und ganz ebenbürtig war. (S. 118 und 116.) Die beiden Aufsätze, die Umwälzung in der Atom⸗ lehre und Chemische Probleme der Gegenwart er⸗ gänsen sich gegenseitig, sie gewähren dem Lajen eine sicherlich willkommene, das Interesse fesselnde Belehrung über einige neuere naturwissenschaftliche Entdeckungen, bezüglich ber rationelle Qs fung wichtiger, der chemischen Wissenschaft gestellten Aufgaben. Nach dem Urtheise des Verfassers S. 2M) muß »die Holzfafer eine Quelle men schlicher Nab rung werden? Bedenkt man, w ering das Onantum brodgebenden Stärkemehls ist, welches uns ga. liefert, und erwägt man weiter, daß die Qolzfaser genau dien

die Möglichkeit einer ins Unermehl iche gesteige ten Nahrunge R in der Lzsung der Aufgabe: Tellülofe in Stärkemeb! wandeln. Das Holz der Wälder das Gras selbst Sn Spreu sie würden eine unerschöpfliche Quelle menschlichen A* stoffes bilden, wäre dies Problem gelöst. Die außerli voll.

tung des Buches in Papier und Druck ist gediegen und

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Cx 6. z ' . Jugendfreund“, die vom Rector Max Hübner in Posen

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