1893 / 55 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Seetion XVI.

Bezirk des Schiedsgerichts: die Negierungsbezirke Osnabrück, Münster und Minden; ferner Lippe und Schaumburg⸗Lippe.

Sitz des Schiedsgerichts: Münster.

TVorsitzen der: Brenken. Königlicher Regierungs-⸗Rath in Münster.

Stellvertretender Vorsitzend er: Pastor, Königlicher Re⸗ gierungs. Assessor in Münste. . ; .

Beifitzer: 1) Hagenschneider, H. Fuhrherr, in Münster i. W, 2) Westerhoff, Fried. H., Fuhrherr, in Schildesche, 3) Klocke, Heinrich, Fuhrknecht, in Lage, 4) Köppern, Heinrich, Kutscher, in Bückeburg.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Kröger, Philipp, Fuhr⸗ herr, in Münster, 2) Imrecke, F., Fuhrherr, in Bielefeld, 3) Beisner, Heinrich, Fuhrknecht, in Lage, 4 Giebelmeyer, Wilhelm, Postillon, in Denabrüͤck. . . .

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Kremann, Zolel, Fuhrherr, in Münster, 2) Rolff, H., Posthalter, in Herford, 3) Nieder, Dermann, Fuhrmann, in Lage, 4) Igelbrink, Alexander, Knecht, in Osnabrück. ö Section XVII. Bezirk des Schiedsgerichts; Regierungsbezirk Arnsberg. Sitz des Schiedsgerichts; Bochum. .

„rsitzender: Harz, Königlicher Geheimer und Ober⸗Bergrath

8 .

nd. lvertretender Vorsitzender: Dr.

ors

tmu

Stel licher Ober⸗Bergrath in Dortmund,

Beifitzer: 1) Schlieper, Hch., Fuhrunternehmer, in Bochum,

2) JDermann, Ferd., Fuhrherr, in Siegen, 5) Kröckel, Jacob, Factor in Siegen, 4) Schröder, Johann, Fuhrknecht, in Hagen,. GEGrste stellvertretende Beisitzer: ) Hemsoth, Wilhelm, Fuhrherr, in Witten, 2 Boden, Joh, Fuhrherr, in Schalke, ) Grewe, Franz., Tagelöhner, in Lippstadt, 4) vaegt.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Timmer, X., Tuhr⸗ herr, in Bochum, Y) vacat. 3) Jaun, Louis, Fuhrknecht, in Dort⸗ mund, 4) Möller, Conrad, Arbeiter, in Dortmund.

Section XVIII. . =.

Bezirk des Schiedsgerichts: Regierungsbezirk Cassel und Waldeck. ö . .

Sitz des Schiedsgerichts: Cassel. .

Vorsitzender: Moelle, Königlicher Regierungs⸗Rath in Cassel.

Stellbertretender Vorsitzender: Viehmann, Königlicher Verwaltunsgerichts⸗Director in Cassel. U .

Beisitzer: 1) Schwabenstöcker, Fritz, Fuhrherr, in Cassel, 2) Otto, Adam, Fuhrherr, in Cassel, 3) Jacob, Louis, Fahrbursch, in Cassel, 4) Reitze, Georg, Droschkenkutscher, in. Cassel. .

Erste stelkvertretende Beisitzer: 1) Spohr, Adolf, Fuhr⸗ herr, in Cassel, 2) Trubel, Hch., Fuhrwerksbesitzer, in Großalmerode, 3) Michel, Fahrbursch, in Cassel, 4) Endter, Sigismund, Postillon, in Schmalkalden. . .

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Scharff, Georg, Fuhrherr, in Cassel, 2 Becker, W., Fuhrunternehmer, in Helsen Waldeck, 3) Küchmann, Conrad, BDroschkenkutscher, in Cassel, 4) Amrhein, Christian, Kutscher, in Hanau.

Section XIX. .

Bezirk des Schiedsgerichts: Regierungsbezirk Wiesbaden.

) 3.

Weidtman, König—⸗

Sitz des Schiedsgerichts: Frankfurt a. M. . Vorsitzende Dr. Harnier, Königlicher Landxichter in Frank⸗ furt 4. M. . . Stelivertretende Vorsitzen de: Pr. Murhard, Königlicher Ober Landesgerichts⸗Rath in Frankfurt a. M. Dr. Göschen, Königlicher Tandrichter in Frankfurt a. M, . . Beisitzer? 1) Schaus, Carl, Fuhrwerksbesitzer, in Wiesbaden, 2) Keim, Ed., Fuhrherr, in Frankfurt a, M.,. 3). Heuser, Christian, in Frankfurt a. M., 4) Bremser, Peter, Kutscher, in Wiesbaden. Erste stellvertretende Beisitz er: ) Michel, Wilh., Fuhr⸗ werksbesitzer, in Wies baden, 2) Feir, Joh. Phil., Fuhrherr, in Wies⸗ baden, 3) Vogel, Georg, in Bockenheim, 4) Mott, Johann, Fuhrknecht, in Bockenheim. . zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Vacgt, ) Diehl, Wilh, Fuhrherr, in Wiesbaden, ) Flies, Matthäus, in Wiesbaden, TDerbort, August, Kutscher, in, Frankfurt a. M. Section XX. Bezirk des Schiedsgerichts: Die Regierungebezirke Koblenz und Trier und das Fürstenthum Birkenfeld. Sitz des Schiedsgerichts: Koblenz. . Vorsitzender: Hippenstiel, Königlicher Regierungs⸗-Assessor in Koblenz. . . Stellpertretender Vorsitzender— Fleischauer, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Koblenz, Beifitzer;: 1) Wierschen, b 2) Schmidt, Victor, in Koblenz, 3) Jacob, Andreas, Koblenz, 4) Schnug, Friedrich, Fuhrknecht, in Neuwied. . Erste stellvertretende Beisitzer: 1L Hartmann, Fuhrherr, in Ehrenbreitenstein, 2) Händgen, Peter, Fuhrherr, in Koblenz, 3) Leyendecker, Heinrich, Kutscher, in Koblenz, 4) Busch, Matthias, Fuhrknecht, in Neuwied. ö . . Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Haßler, Fuhrherr, in Koblenz, 2 Singer, Heinrich, in Trier, 3) Daumen, Joseph, Kutscher, in Koblenz, 4) Wolff, Joseph, Kutscher, in Koblenz.

. Section XXI. Bezirk des Schiedsgerichts: Regierungsbezirks Düsseldorf, . . Sitz des Schiedsgerichts: Düsseldorf.

Vorsitzender: van Erkelens, Königlicher Düsseldorf. ; ö Stellvertretender Vorsitzender: von Weiler, Königlicher Landgerichts⸗-Rath in Düsseldorf. J . Beifitzer: 1) Espey, Ernst, Fuhrherr, in Duisburg, 2) Hage⸗ mann, Ernst, Hauderer, in Düsseldorf, 3) Höhe, Emil, Kutscher, in Düsseldorf, 4) Kaufmann, Johann, Kutscher, in Barmen, ( Erstẽ stelivertretènde Beifitzer⸗. 1 Schürmann, H, Fuhrhert in Duisburg, 2 v. d. Wippel, P.; Fuhrherr, in Düsseldorf seldorf, 4) Pauk, Heinrich, Kutscher,

Fuhrunternehmer, in Koblenz, Kutscher, in

rechtsrheinischer Theil des

Amtsrichter in

) Wimmers, Fritz, Factor, in Düs in Elberfeld. 6 . . Zweite stellvertretende Veisitzer; ) Deppendor Heinrich, in Suisburg, 2) Hochheuser, Andreas, Fuhrherr, in Düssel dorf, 3) Conrads, Wilhelm, Fuhrmann, in Duisburg, 4) Interbeck, Wilhelm, Kutscher, in Elberfeld. Section XXII. . . . Bezirt des Schiedsgzerichts: linksrheinischer Theil des

Regierungsbezirk Düsseldorf. .

ö wi a Sa erichtz: München⸗ Gladbach. . BVorsitzender: Schmitz, Königlicher Landrath in M. Gladbach. Stellvertretender Vorsitzender: Kaiser, Bürgermeister in

M. Gladbach. 3 . . . Be is iger 1) Beckers, Heinrich, Fuhrherr, in Mülforth

2) Derks, Math., Fuhrherr, in Goch, 3) Zilles, Josef, Kutscher, in

Jienß. 4) Tecklenburg, Louis, Kutscher in Krefeld. . Erste stellvertretende Beisitzer; 1) Schöning, Be e

in Kleve, 2) Willemsen, Wilh., Fuhrherr in Goch, 3) Peters Jakob,

Kutscher, in Krefeld, 4) Peters, Gerhard, Kutscher in Kleve. Zweite steslivertreten de. Beisitzer: 1) Beinen, W.

Odenkirchen, 2 Jürgens, Caspar, in Homberg, 3) Eimanns, Ja

Kutscher, in Krefeld, 4) Holter, Johann, Kutscher, in Neuß.

Sectisn XXIII. . Bezirk des Schiedsgerichts: Regierungsbezirk Köln. Siß des Schiedsgerichts: Köln.. ö ö Vorsitzender: von Mach, Königlicher Regierungs⸗ Asessor

in Köln. ö

Stellvertretender Vorsitzender: Mandel, Königlicher Re⸗

gierungs⸗Assessor in Köln. . . . ; Beifitzer: 1) Kopp, Engelbert, Fuhrunternehmer, in Köln,

2) Ditzer, . Fuhrunternehmer, in Köln⸗Ehrenfeld, 3) Gigt,

Heinrich, Factor, in Köln⸗Ehrenfeld, 4) Goergens, Johann Baxtist,

Aufseber, in Köln. . . .

te stekivertretende Beisitzer: I) Zimmer, Peter Josef,

ö, 1. r

Fuhrunternehmer, in Köln, 2 Metternich, Heinrich, Fuhrunternehmer, n Köln, 3) Prolshoven, Josef, Kutscher, in Mülheim a. Rh. 4 Dinnbgen, Paul, Fuhrmann, in Köln. .

2 stellvertretende Beisitzer: 1) Könen, Christ., Fuhrherr, in Köln, 2) vacat, 3) Jumpertz, Philipp, Fuhrknecht, in Köln⸗Nippes, 4) Hochgürtel, Peter, in Bonn.

Section XXIV.

Bezirk des Schiedsgerichts: Regierungsbezirk Aachen.

Sitz des Schiedsgerichts: Aachen.

Vorsitzender: Middeldorf, Bürgermeister in Burtscheid.

Stellbertretender Vorsitzender: Sommer, Bürgermeister in Aachen.

Beißfitzer: I) Hermens, Joseph, in Astenet, 2) Merken, Alb., Fuhrherr, in Limith, 3) Koeb, Peter Josef, in Eschweiler⸗ Pumpe, 4) Lagasse, Joseph, Kutscher, in Aachen,

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Kneps— Adam, in Aachen, 2) Classen, Paul, Fuhrherr, in Aachen, 3) Jansen, Hubert, in Eschweiler, 1) Niederau, Johann, Kutscher, in Düren.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1 Backony, Josef, in Aachen, 2) Blaise, Wilhelm, in Aachen, 3) Beckers, Heinrich, in Eschweiler, 4) Valder, Adolph, Fuhrknecht, in Düren. Westdeutsche Binnenschiffahrts⸗ Berufsgenossenschaft.

Section III.

Bezirk des Schiedsgerichts: Rheinprovinz (ohne den Kreis Wetzlar), ferner Birkenfeld, Regierungsbezirk Arnsberg und vom Re— gierungsbezirk Münster die Kreise Borken, Cösfeld und Reckling⸗ hausen.

Sitz des Schiedsgerichts: Ruhrert.

Vorsitzender: te Peerdt, Königlicher Amtsrichter in Ruhrort.

Stellvertretender Vorsitzen der: Fackeldey, Königlicher Amtsrichter in Ruhrort. ;

Beifitzer: 1 Thielen, Hermann, Kaufmann (in Firma Gebr. Krabb), in Mülheim g. d. Ruhr, 2) Schwarz, Theodor, Director, in Ruhrort, 3) Eickershoff, Eberhard, Aufseher, in Ruhrort, 4) Forsthoff, Robert, Werkmeister, in Düsseldorf.

Erste stellvertretende Beisitzer: I) Buchloh, Hermann, Kaufmann, in Broich, 2 Hannesen, Herinann, Kaufmann, in Ruhrort, 3) Zimmermann, Franz Josef, Monteur, in Düsseldorf, c Wuth, Ernst, Monteur, in Ruhrort.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Disch, Hermann Paul, Kaufmann, in Duisburg, 2) Roskath, Heinrich, Fährbesitzer, in Domberg a. Rh., 3) Markus, Heinrich, Schiffer, in Meiderich, 4) Alfs, Wilhelm, Schiff szimmermeister, in Heiderich.

Elbfchiffahrts⸗Berufsgenossenschaft.

Bezirk des Schiedsgerichts; Königreich Sachsen, Provinz Sachsen (ohne Kreis Schleusingen), Sachsen-Weimar (ohne den Ver⸗ waltungsbezirk Eisenach,, von Sachsen⸗-Meiningen der Kreis Saalfeld, Sachsen⸗Altenburg, Anhalt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie; vom Re⸗ gierungsbezirk Potsdam die Kreise Pots dam Stadt, Ost⸗ und West⸗ Havelland, Ost⸗ und West⸗-Prignitz, sowie Zauch⸗Belzig; Schleswig⸗ Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Hamburg, Lübeck und Fürstenthum Lübeck; vom Regierungsbezirk Lüneburg die Kreise Dannenberg, Harburg, Lüneburg, Winsen, Bleckede, Uelzen und Lüchow; vom Regierungsbezirk Stade die Kreise Stade, Kehdingen, Jork, Neuhaus . D. und Bremervörde.

Sitz des Schiedsgerichts: Magdeburg. Vorsitzender: Harte; Königlicher Regierungs-Rath in Magde⸗ burg. 2

Stellvertretender Vorsitzender: Körner, Königlicher Regierungs-Assessor in Magdeburg. .

Beifitzer: 1) Tonne jr., Jaeoh, in Magdeburg, 2) Stahlkopf, Carl, in Magdeburg, 3) Berger, August, Schiffssteuermann, in Kaputh, 4) Boenisch, Karl August Wilhelm, Arbeiter, in Hamburg.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Bartels, Wilhelm, in Schönebeck a. E., 2) Stegelitz, Cduard, in Magdeburg, 3 Rösing, Heinrich, Schiffer, in Bützfleth b. Stade, 4) Mühe, Ernst, Schmiede meister, in Flensburg. .

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Philippi, Carl, Director, in Dresden, 2) Spalteholz, C. G., Schiffsbesitzer, in Posta b. Pirna, 3) Purath, Wilhelm, Wächter, in Hamburg, I Niebuhr, Heinrich, Schiffsbootsmann, in Plaue a. k

Ostdeutsche Binnenfchiffahrts-Berufsgenossenschaft.

Bezirk J. . ö

Bezirk des Schiedsgerichts: die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und der Regierungsbezirk Bromberg.

Sitz des Schiedsgerichts: Danzig.

Vorsitzender: Meyer, Königlicher Regierungs⸗Rath in Danzig.

Stellsertretender Vorsitzender: Koch, Königlicher Re⸗ gierungs⸗Assessor in Danzig. .

Beisitzer: 1) Berenz, Emil, in Danzig, 2) Ick, Johannes, in

Danzig, 3) Büchau, Johann, in Neufahrwasser, 4) Schreiber, Julius, Maschinist, in Danzig. . ; . Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Dabermann, F. in Danzig, 2) Giesebrecht, J. F. in Danzig, 3) Kroll, Karl, Stellmacher, n Neufahrwasser, 4) Holz, Friedrich, Maschinist, in Danzig. —t

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Manzey, F. , in Danzig, 27) Zimmermann, Stadtrath. in Elbing, 3) Weiß Johann, Steuermann, in Neufahrwasser, 4) Dovidat, Heinrich, Maschinist, in Danzig.

Bezirk II.

Bezirk des Schiedsgerichts: die Provinzen Pommern, Brandenburg mit Berlin (ohne die Kreise Ost⸗ und West⸗Prignitz, sowie Zauch⸗Belzig), Schlesien und der Regierungsbezirk Posen.

Sitz des Schiedsgerichts: Frankfurt a— O.

Vorsitzender: von Padberg, Königlicher Ober⸗-Regierungs⸗Rath in Frankfurt a. O. . J

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Pollack, Königlicher Regierungs⸗Rath in Frankfurt a. O. . ö.

Beifitzer: I) Bräunlich, Dr; jurs, in Stettin, ) Unverzagt, j in Frankfurt a. D., 3) Möbius, Gustav⸗ Bremser, in Frankfurt a. 4 Tundstroem, Wilhelm, Capitän, in Spandau. .

Erste ftelfvertretende Beisitzer: 17. Falkenberg Theod. Wilh. in Kuͤstrin, 2 vacat, 3. Wolff, Gustar, Schiffs bauer, in Frankfurt a. O., 4) Palm, Hermann, Capitän, in Pichelsdorf bei Spandau. . . ü

Zweite stellpertretende Beisitz er: 1) Brandenburg, Carl, in Berlin, 2) Stehr, Max, in Breslau, 3) Nitschke, Garl, Arbeiter, in Frankfurt a. O, 4) Weihe, Robert, Bote, in Berlin.

Berlin, den 23. Februar 1895. .

Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Sieffert.

/

Fr. .

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 44. Sitzung vom 3. März.

Die zweite Berathung des Staats haushalts⸗ Etats wird fortgesetzt bei dem Etat der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung,— ö HJ

Ucber ben Beginn der Sitzung ist bereits in der Nummer vom Freitag berichtet worden. Wir tragen daraus nur noch die von dem Minister für Handel und Gewerbe Freiherrn von Berlepsch gehaltene Rede im Wortlaut nach.

Auf die Biite des Abg. Dr. Schu ltz⸗Bochum nl) um Mittheilung, welche 9 die Regierung dem Rechts schuß⸗ verein der Bergleute gegenüber einnehme, erklärte der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Die Stellung der Königlichen Staatsregierung

dem Rechtsschutzverein in Saarbrücken gegenüber kann ich dahin prä⸗ eisiren, daß sie sich durchaus für berechtigt hält, einem Verein, der sich, wie ich das schon früher ausgeführt habe, von Anfang an die Aufgabe gestellt hat, das Verhältniß zwischen Verwaltung und Arbeitern zu trüben, dessen Führer sich die gröbsten Beamtenbeleidigungen haben zu schulden kommen lassen einem solchen Verein gegenüber in der Weise vorzugehen, daß sie von ihren Arbeitern den Austritt aus dem⸗ selben verlangt. Principiell steht die Königliche Staatsregierung auf diesem Standpunkt; sie ist nicht gesonnen, dem Coalitions—⸗ recht der Arbeiter zu nahe zu treten, sie fühlt aber die Verpflichtung, das ihrige zu thun, um der Einwirkung der ihr als feindliche Macht gegenübertretenden Vereinsleitung auf die Belegschaft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen⸗ zutreten.

Eine wesentliche Veränderung in der Stellung der staatlichen Betriebe gegenüber den socialdemokratischen Bestrebungen hat nicht stattgefunden. Von jeher ist in denjenigen Betrieben, die früher dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten unterstanden, die zum theil heute dem Handels⸗Ministerium unterstehen, daran festgehalten worden, daß an und für sich die Angehörigen der Partei, deren Ziele auf die Zerstörung des Staats gerichtet sind, in staatliche Betriebe nicht hineingehören. Es war und ist Praxis der staatlichen Betriebe, daß Arbeiter, die sich als socialdemokratische Agitatoren erwiesen haben, zu fiscalischen Arbeiten nicht angenommen werden und daß, wenn sie sich nach ihrer Annahme als socialdemokratische Agitatoren erweisen, sie aus der Arbeit wieder zu entlassen sind, gerade so wie auch die⸗ jenigen, die, ohne sich zu Socialdemokraten zu bekennen, ihre Aufgabe darin suchen, das Verhältniß zwischen Verwaltung und Arbeitern zu trüben, die die Beamten beleidigen, die ihre wesentlichste Aufgabe in der Verhetzung der Arbeiterelemente suchen. Sie werden aus der Arbeit durch Kündigung entlassen, wenn nicht ein ge— setzlicher Grund zu einer sofortigen Entlassung gegeben ist. Dieser Praxis folgend, hat auch die Königliche Staatsregierung ihre Stellung zu allen Vereinen genommen, die unter socialdemokratischem Einfluß stehen. Wie gesagt, wahrt sie sich principiell das Recht, von dem Austritt aus einem solchen Verein die Zulassung zur Arbeit in den fiscalischen Betrieben abhängig zu machen. Ob sie im einzelnen Fall

und insbesondere auch dem Rechtsschutzverein gegenüber mit einer

solchen Maßregel vorgeht, ist für sie eine Frage der Taktik, nicht eine Frage des Princips. Und diese Erwägungen der Taktik haben die Königliche Staatsregierung dazu geführt, nicht das Verbot der Zugehörigkeit zu diesem Rechtsschutzverein auszusprechen, weil sie der Ueberzeugung ist, daß sie damit nicht das mindeste Wirk— same erreichen würde. Es würde nämlich Folgendes eintreten. Der Verein an sich, die Organisation des Vereins würde durch dieses Verbot nicht zerstört werden, denn heute schon gehören die sämmtlichen Vorstandsmitglieder, und nicht bloß heute schon, sondern von dem Moment an, wo sich sorcialdemokratische Bestrebungen in dem Verein herausstellten nicht mehr zur Belegschaft der Königlichen Gruben,

sie sind aus der Arbeit derselben entlassen worden. In diesen und .

den sonst wegen socialdemokratischer und anderer Umtriebe entlassenen Arbeitern und in Knappschaftsinvaliden, die nicht mehr im Arbeitsverhältniß auf den fiscalischen Gruben stehen, würde sich der Verein fortsetzen. Es würde also eine Auflösung des Vereins durch ein Verbot der Zugehörigkeit an die Arbeiter nicht erfolgen; die Organisation würde bestehen bleiben. Es würden dann die Bergleute entweder diesem Verein im Geheimen angehören, ihren Beitrag im Geheimen weiter zablen, wodurch nichts verbessert, sondern die ganze Sache nach unserer Auffassung verschlechtert werden würde; oder es würde sich sofort ein neuer Verein mit ebenso harmlosen Statuten, wie der Rechtsschutzverein bilden, der nach und nach wieder in dasselbe Fahrwasser gerathen würde.

Ich finde es nicht richtig, und es liegt meiner Ansicht nach eine Verschiebung, natürlich nicht eine beabsichtigte Verschiebung der Ver⸗ hältnisse darin, wenn darauf aufmerksam gemacht wird, daß die sämmtlichen Arbeiter der Privatgruben im Saargebiet sich dem Verein nicht anschlössen, dagegen die fiscalischen Arbeiter. Es handelt sich hier nicht um den Unterschied zwischen fiscalischen und Privatarbeitern, sondern es handelt sich um den Unterschied zwischen Bergarbeitern und Hüttenarbeitern, und wenn nun mit einiger Aufmerksamkeit die Strikebewegung seit 1889 verfolgen, so werden Sie finden, daß dieser Unterschied stets überall und immer hervorgetreten ist. Ich erinnere Sie an die Verhältnisse im Ruhrgebiet. Dort umfaßte der 1889er Strike lediglich die berg⸗ männischen Belegschaften, nicht ein Hüttenarbeiter war diesem Strike beigetreten. Es ging sogar so weit, daß von den Hütten⸗ und Gruhen⸗ arbeitern desselben Betriebs unternehmens die Hüttenarbeiter nicht strikten, die Bergarbeiter dagegen strikten. Es ist eine ganz bekannte

Sie

L Thatsache, daß z. B. die Arbeiter der Zeche Hannover, die der Firma Krupp g hört, dem Strike sämmtlich beigetreten waren, während die große Zahl der Hüttenarbeiter sich vom Strike ferngehalten hatte.

In Oberschlesien ist ganz dieselbe Erscheinung zu constatiren. Ja, meine Herren, selbst unter den fiscalischen Arbeitern in Saar⸗ brücken war der Unterschied da: die Arbeiter unter Tag sämmtlich im Strike, von den auf den Gruben über Tag beschäftigten Arbeitern nicht ein Mann. Ich glaube doch, daß das klar genug beweist, daß nicht die Frage, ob fiscalisch oder nicht fiecalisch, hier maßgebend ist, sondern die Frage der Beschästigung im Bergbau oder im anderen Gewerbe. Die Zusammengehörigkeit der Arbeiter im Beruf, das Solidaritätsgefühl, die Ver⸗ hältnisse, unter denen sie arbeiten, ob geschlossen in Werkstätten und Hüttenbetrieben oder ob vertheilt an unendlich vielen Arbeitspunkten, unter der Erde, das sind die Factoren, die den Unterschied zwischen dem Verhalten der Bergarbeiter und Hüttenarbeiter herbeigeführt haben. Die Königliche Staatsregierung hält nach wie vor daran fest, daß sie an sich den Arbeiter auf sein politisches Glaubensbekenntniß nicht untersucht. Wenn er sich aber an socialdemokratischen Agitationen betheiligt: an Agitationen, die darauf gerichtet sind, den Frieden zwischen der Verwaltung und den Arbeitern zu zerstören, dann wird er aus der Arbeit der siscalischen Betriebe entlassen. (Bravo!)

Im weiteren Verlaufe der Berathung des Tit. ] der Einnahmen nimmt dann nach dem Abg. Grafen Kgnitz scons., über dessen Rede bereits berichtet worden ist, bas Wort

Abg. Broem el sofr. : Der Vorredner meint, mein Vorgehen gegen den Kohlenring sei ein Widerspruch gegen die von jmir ver⸗ tretenen Prinzipien. Ich habe die Sache eim Eisenbahn⸗Etat zur Sprache gebracht, weil die Interessen der Consumenten. und der Staatbfinan en für mich in den Vordergrund treten; die Verredn gt haben die Sache vom Standpunkt der Producenten aus behandelt,

und bringen sie deshalb hier beim Bergwerks / Etat vor. Nach polizeslichen Maßregeln habe ich garnicht verlangt. Ich habe nur, wie der Abg. von Kardorff dies schon vor mir in der Post !

ethan hat, auf die finanzielle Bedeutung der Frage für den Staat

, ,, Die Saarbrücker Werke sind hier als ein Ring an⸗ geführt worden; sie haben aber niemals an der Preistreiberei in den früheren Jahren theilgenommen. Sie haben die einmal Lschaffene Conjunctur nicht übermäßig ausgenutzt. In früheren Jahren hat die badische Staatsbahnverwaltung sich ihre Kohlen zu 3 a6 beschafft; sie haben ihr 12 M6 abverlangt; deshalb hat sie die Offerten zurückgewiesen. Die Kohlenvereinigung soll nach dem Vor⸗ redner nur ausgleichend wirken. Damit stimmt aber die Schilderung nicht, welche die Vorredner von der Lage der Kohlenzechen gegeben haben. Wenn die Vereinigung die Preise nicht treibt, kann sie die Lage der Zechen doch nicht verbessern! Die großen Werke arbeiten jetzt schon billiger als die kleinen; sie werden ihre Production aus⸗ breiten und dadurch die kleinen schließlich zur Einstellung ihres Betriebes zwingen. Daß die Eisenindustrie durch Erhöhung der Eisen—⸗ preife einen Ausgleich für die gesteigerten Kohlenpreise finden soll, ist ein billiger, aber schwer ausführbarer Rath. Denn die, Eisen—⸗ industrie kann eine Preissteigerung höchstens durch besondere Cartelle durchfetzen. Alle anderen Industrien aber, die keine Cartelle bilden können, werden durch die Nohlenpreise erheblich geschädigt. Aus den Preissteigerungen, welche die Kohlenverkaufs-Vereinigung mit sich bringt, wird eine Steigerung der Ansprüche der Arbeiter erfolgen; deshalb muß ich stehen bleiben bei meinem Warnungsrufe: ea vennt consules!

Minister für Berlepsch:

Meine Herren! Wenn ich auch keine acute Veranlassung habe, mich über die Bildung des Kohlensyndikats unter den Zechen an der Ruhr augenblicklich auszusprechen, so scheint es mir doch nothwendig zu sein, bei der großen Erregung. die dieses wirthschaftliche Ereigniß nicht nur im hohen Hause, sondern in allen Kreisen des Landes hervorgerufen hat, einige Worte über meine Stellung zu der Frage zu sagen. Es ist nicht zweifelhaft, die bedenklichen Folgen, die der Herr Abg. Broemel an die Bildung dieses Syndikats knüpft, können eintreten; ob sie aber eintreten werden, ist eine Frage, über die heute zu entscheiden wir meines Erachtens nicht in der Lage sind. (Sehr richtig!) Ich theile mit dem Herrn Grafen Kanitz die Ansicht, daß diese Syndikatsbildung eines der wichtigsten wirthschaftlichen Ereignisse unserer Neuzeit ist. Es ist, wie gesagt, richtig: sie kann zu empfind⸗ lichem Schaden für Industrie und Consumtion führen; sie kann aber auch zum Nutzen derselben gereichen.

Ich meine, meine Herren, an sich ist der Gedanke durchaus richtig, nach einem Mittel zu suchen, um auf der einen Seite über— mäßigen Preistreibereien entgegenzutreten, um auf der anderen Seite einer Verschleuderung dieses kostbaren Guts, unserer Kohle, entgegenzu⸗ treten, nach einem Mittel zu suchen, welches dazu führt, stabile Preis⸗ verhältnisse und damit stabile Lohnverhältnisse herbeizuführen: ein Mittel, welches dazu dienen kann, eine Arbeiterschaft, die in unserm ganzen Vaterlande vielleicht eine halbe Million beträgt, in guten Verhält— nissen zu erhalten. Bisher ist noch niemand in der Lage gewesen an— zugeben, auf welche andere Weise man dazu gelangen könnte (sehr richtig), eine gewisse Stabilität in den Preisen unserer Kohle zu gewinnen, als darin, daß die produeirenden Kohlenzechen sich zusammen—⸗ finden, Production, Absatz und Preis zu reguliren suchen. Ich setze immer voraus, daß das in einer verständigen Weise geschieht. Meine Herren, wenn das Bestreben des Syndikats nur dahingehen wird, der Kohle den Preis zu halten, der eine verständige, mäßige Verzinsung des Anlagekapitals gewährleistet, dann wird man ihnést keinen Vorwurf aus der Bildung dieses Syndikats machen. können. Heute und in letzter Zeit, wie in früheren Jahren, standen die Preise auf einer Höhe, die allerdings als eine für die Zechen sehr ungünstige zu bezeichnen war. Der Herr Abg. Graf Kanitz hat meines Erachtens auch in dieser Beziehung richtige Zahlen angegeben. Die Frage der Erhöhung der Selbstkosten ist eine ganz außerordentlich wichtige bei der Frage nach der Gerechtigkeit der Preisbildung, und da möchte ich doch darauf auf— merksam machen, daß z. B. bei den Saarbrücker Gruben die Selbst— kosten im Jahre 1891/97 höher waren als die Kohlenpreise im Jahre 1888/89. Es ergiebt sich aus den mir vor—⸗ liegenden Nachweisungen, daß beispielsweise die Selbstkosten im Jahre 1888/89 noch 5,71 durchschnittlich pro Tonne betrugen im Jahre 1891/92 dagegen 8,9 M (Hört! hört! links.) In diesem Betriebs jahre sind sie wieder etwas heruntergegangen, aber sie stehen immer noch auf 8,23 S Die Kohlenpreise betrugen durchschnittlich im Jahre 1888/89 7,31 4, standen also erheblich unter den Selbst⸗ kosten des Jahres 1891392 und des jetzt laufenden Betriebsjahres. Auch im Jahre 1889 90 betrugen die Kohlenpreise durchschnittlich in Saarbrücken nur 8,8 „S, also nur wenig mehr, als die Selbstkosten heute betragen.

Wenn also das Bestreben des Syndikats dahingehen sollte, eine der Erhöhung der Selbstkosten entsprechende Preiserhöhung eintreten zu lassen, so wird meines Erachtens niemand den Führern und Leitern des Syndikats aus ihrem Streben einen Vorwurf machen können.

Es ist auch darauf hingewiesen worden, daß ja in Saarbrücken die gleichen Verhältnisse vorlägen, daß auch dort ein Syndikat bestände, welches auf die günstige Gestaltung der Kohlenpreise hinwirke. Meine Herren, ich möchte, um keine Mißverständnisse entstehen zu lassen, aufklären, wie das zu verstehen ist. Ein Syndikat besteht in Saar⸗ brücken insofern, als der Kohlenverkauf der Königlichen Gruben an der Saar aus einer Hand bewirkt wird. Es existirt ein Kohlen— verkaufsbureau, welches den Absatz sämmtlicher figtealischer Werke in der Hand hat. Es steht in beständiger Be⸗ ziehung zu der Bergwerks-Direction und untersteht deren Leitung. Aber immerhin liegt der Factor vor, daß an einer Stelle die sämmtlichen an der Saar producirten Kohlen zum Ver— kauf kommen. Insofern besteht allerdings meines Erachtens eine Aehnlichkeit zwischen den Bestrebungen, an der Ruhr ein Syndikat herzustellen, und den vorhandenen Einrichtungen an der Saar. Ein Gleiches ist auch in Oberschlesien neuerdings angebahnt. Bisher ver— kauften die beiden Gruben: die Königin Luisengrube und die Königsgrube, ihre Kohlen selbständig, und es ergaben sich daraus die größten Unzuträglich⸗ keiten, weil ez vorkam, daß dieselben Consumenten von der einen Grube erheblich billiger bezogen als von der anderen und umgelehrt, und daraus sich Vorwürfe ergaben. Die Folge ist, daß wir jetzt dazu übergegangen sind, auch für die beiden figcalischen großen Gruben in Oberschlesien eine einheitliche Verkaufsstelle zu etabliren. Ein Unter schied besteht allerdings zwischen den fiscalischen Verkaufebureaur und dem Syndikat, daß letzterem ein erheblich größeres Kohlenquantum zur Verfügung steht.

Diese Einrichtung eines Verkaufsbureaus an der Saar hat nun aber doch nicht, wie die Herren meinen, allein es bewirkt, daß die

Handel und Gewerbe Freiherr von

Preise der Kohlen an der Saar höher stehen wie an der Ruhr. Das liegt an anderen Verhältnissen, und die Herren aus Westfalen werden mir Recht geben, daß darüber zwischen der Ruhr und Saarbrücken niemals eine Meinunsverschiedenheit vor⸗ gelegen hat, daß es die Productionsverhältnisse sind, die zu der Nor⸗ mirung höheren Preise an der Saar geführt haben.

Nun, meine Herren, wenn also das Syndikat an der Ruhr in Wirksamkeit treten wird, so wird es doch die Bestimmung der Kohlen⸗ preise nicht ausschließlich in der Hand haben. Es giebt doch natür⸗ liche Grenzen Ihrer Macht, denen Sie sich auch fügen werden, und das sind vor allen Dingen die coneurrirenden Kohlengebiete. Die englische Kohle concurrirt an außerordentlich vielen Stellen mit der westfälischen; die belgische Kohle concurrirt mit ihr; in gewissem Sinne concurrirt mit ihr die Saarbrücker Kohle; in der Provinz Sachsen concurriren die böhmische und die sächsische Braun⸗ kohle, ebendort, über Berlin hinaus, die oberschlesische Kohle. Also so ganz selbständig in der Preisnormirung sind Sie doch nicht. Ich weise darauf hin, daß es wiederholt vorgekommen ist, daß nicht nur die Kaiserliche Marine, sondern auch die Königliche Eisenbahnverwaltung in solchen Fällen, wo sie geglaubt hat, zu hohe Preise bei den Zechen zahlen zu müssen, in das Ausland gegangen ist. Außerdem möchte ich darauf aufmerksam machen, daß in einem Staat, dessen Eisenbahnverwaltung in einer Hand concentrirt ist, die Mittel, einer solchen Vereinigung gegenüberzutreten, erheblich größer sind, als in irgend einem anderen Lande der Welt. (Sehr richtig) Ich möchte also annehmen, daß schon die hierdurch gegebenen Machtmittel so große sind, daß wir eine bedenkliche Entfaltung der Macht des Syndikats nicht werden zu fürchten haben. Jedenfalls aber liegt die Sache so, meine Herren, daß es in keinem Falle für die Staatsregie⸗ rung angezeigt wäre, heute irgendwelche Schritte gegen dieses Kohlensyndikat zu thun. Wir können uns nur mit dem Herrn Abg. Grafen Kanitz und den Herren, die aus Westfalen über die Frage gesprochen haben, auf den Standpunkt stellen: Abwarten! Wir werden ja sehen, wie sich die Sache entwickelt. Entwickelt sie sich nach der bedenklichen Seite, die der Herr Abg. Broemel geschildert hat, dann wird auch die Staats— regierung keinen Anstand nehmen, das ihrige zu thun, um diese be— denklichen Folgen nach Möglichkeit zu verhindern. Zur Zeit aber, meine Herren, darf ich schon aus der Qualität der Männer, die das Syndikat ins Leben gerufen haben, schließen, daß sie in keiner Weise die Absicht haben, ihr Vaterland durch übermäßige Preistreiberei un⸗ glücklich zu machen. (Bravo!)

Abg. von Eynern (nl): In keinem anderen Lande sind so viel Syndikate gebildet worden, wie in England, dem Lande der idealen wirthschaftlichen Freiheit, die der Abg. Broemel vertheidigt. Wie kommt er dazu, gegen den Kohlenring anzukämpfen? Er ver⸗ tritt nur die Interessen der Consumenten, aber nicht das Staats⸗ interesse, das dahin geht, den Kohlenbergbau rentabel und leistungs⸗ fähig zu erhalten. Dazu ist es wünschenswerth, daß zwar, die Kohle ihren Preis nach dem Weltmarkt erhält, daß aber der kleine Kampf der Zechen untereinander aufhört, der Alles in die Hand der Händler bringt und, die Kohlengruben von diesen abhängig macht, wie dies in Oberschlesien der Fall ist, wo, der ganze Verschleiß der sämmtlichen Privatkohlen⸗ gruben in die Hände von zwei Händlern gekommen ist. Ich freue mich, daß der Abg. Graf Kanitz die Sache so objectiv beurtheilt hat; ich denke, das wird von seiten der Industrie in Bezug auf land⸗ wirthschaftliche Fragen ebenfalls geschehen. Die Verminderung der Kohlenpreise hat das Kapital dem Bergbau abwendig gemacht; erst mit der Hoffnung auf besseren Gewinn hat es sich ihm wieder zu—

L) 8 6 3 8 5 J. gewendet. Wenn die Ausfuhr der deutschen Kohlen erschwert, die Ein⸗ fuhr der ausläundischen Kohlen erleichtert wird, wovon sollen denn unsere Arbeiter schließlich leben? Daß die Marineverwaltung englische Kohlen bezogen hat, hat Aufsehen erregt; aber in der Budget commission des Reichstags hat man mit allen gegen zwei Stimmen

5) 2X 6 1 5 * 3 84 2 4 9972 1 1 5 3 den Beschluß gefaßt, daß die Verwaltung den gebotenen wirthschaft⸗ lichen und finanziellen Rücksichten entsprechend gehandelt habe. Den Arbeitern im Kohlengebiete hat bei diesem Beschlusse der Athem gestockt. Es hat die Richtung die Oberhand gewonnen, die diese Be⸗ günstigung des Auslands gutheißt, während die deutsche Industrie durch die deutsche Gesetzgebung übermäßig belastet ist. Redner geht ausführlich auf die Verhandlungen der Budgeteommission des Reichs tags über diesen Fall ein. Wenn die Marineverwaltungen in dieser Weise immer verführen, dann würden sie schließlich in. die Hande der schlauen Unterhändler gerathen. Es ist merkwürdig, daß die Reichs⸗ verwaltung sich immer von den deutschen Interessen abwendet, wenn

Es ist Klage darüber gefübrt, daß das

rungen in der letzten Zeit an das Ausland nicht mehr geg eine 8 * 4

Nur von der Direction Köln (rechts-rheinisch) ist ; Belgien vergeben worden; das belgische Werk hat diese Be

die Gute Hoffnungs-Hütte nach Deutschland weiterverkaut Süddeutschland, aus Bayern, Württemberg, Baden, Elsaß Lothringen und auch aus Mitteldeutschland werden große Lieferungen ans Ausland gegeben. So etwas besteht in keinem anderen Staate, sondern nur in' dem kosmepolitischen Deutschland. Selbst in England läßt man nur englische Producte zu, und selbst wenn eine solche Vor⸗ schrift nicht gemacht ist, fo läßt das Nationalgefühl eine Be— rücksichtigung des Auslandes nicht zu. Ich wünschte, daß unser Nationalgefühl auch so entwickelt würde, namentlich weil unsere In⸗ dustrie so entwickelt ist, daß wir des Auslands nicht bedürfen. Wenn in England der Fall vorgekommen wäre, daß die englische Marine mit deutschen Kohlen führe, das Ministerium hätte sich keinen Tag länger halten können. In Frankreich bätte sich der nationale Uns wille vielleicht noch stärker als durch den Sturz der Minister geltend gemacht. Wir aber, die wir für die Arbeiter sorgen wollen, wir nehmen den Arbeitgebern die Gelegenheit, für ire Arbeiter zu sorgen, indem wir das Ausland begünstigen. Diese Dinge müssen ins Land , , werden, damit das nationale Gefubl wird.

adurch erweckt

Minister für Gewerbe Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Ich habe nur gegen eine Ausführung des Verrn Abg. von Eynern zu protestiren. Er bat bemerkt, es scheine als lose die Reichsperwaltung sich von der Vertretung der deutschen JInteressen los, sobald dieselbe als partieulare auftreten. Er bat damit aus-

sprechen wollen, daß die deutsche Reichsregierung Be

Handel und

sobald sie an Be. stellungen für Reichszwecke geht, die Interessen unserer deutschen In dustrie vernachlässigt, daß sie sich lediglich an die Preisgestaltung dalt. und der Frage der Preisgestaltung ein Üübernreßes Gewicht zm Schaden der heimischen Industrie Veilegt. Die Beispiele dle er zur Begründung der Behauptung angesübrt bat, scheinen mir bel weitem nicht hinreichend, um sie zu begründen. Er dat zundchzt eine ausführliche Mittheilung gemacht über die Art, wie die deutsche Admiralität in einem Falle soweit ich ibm gefolgt bin, bat er wan

einen Fall angeführt; mir ist auch nur ein Fall bekannt im Aus⸗ land Kohlen bestellt hat, weil sie angenommen hat, daß die heimischen Lieferanten, mit denen sie sich vorher in Verbindung setzte, übermäßig hohe Preise forderten.

Das ist also doch nur in einem Falle geschehen. Er hat ferner angeführt, daß das Blattgold, welches verwendet werden sollte beim Kuppelbau des Reichstagsgebäudes, nicht im Inlande bestellt sei. Darüber Auskunft zu geben, welche Gründe die Reichsregierung dazu veranlaßt haben, bin ich nicht in der Lage; keinenfalls ist das eine Thatsache, aus der man einen so schwerwiegenden Vorwurf gegen die Reichsregierung herleiten kann.

Endlich hat er erzählt, daß der Granit zum Bau des Nord⸗ Ostsee⸗Kanals aus Schweden genommen sei, während man ihn eben⸗ sogut aus dem Fichtelgebirge hätte bekommen können. Meine Herren, ich möchte Herrn von Eynern fragen, wenn er eine Gesteinsarbeit, eine Arbeit, die mit großen, schwerwiegenden Werkstücken herzustellen ist, am Strande der Ostsee auszuführen hätte, ob er dann dazu übergehen würde, sich dies Steinmaterial per Eisenbahn vom Fichtelgebirge kommen zu lassen, ob er es nicht vielmehr mit dem Schiff von dem nahe liegenden Norwegen oder Schweden kommen lassen würde? Wenn er das zu einem Vorwurf erhebt, dan dings haben Private, Corporationen und Beamten in unseren Ostsee⸗ provinzen auf das allerschwerste seit langer Zeit gesündigt. Mir scheint, das Beispiel, welches er angeführt hat, ist ein Beweis dafür, daß man sehr leicht zu Uebertreibungen gelangen kann. Und wenn der Herr Abgeordnete nicht in der Lage ist, mehr anzuführen als den einen Fall einer Kohlenbestellung im Auslande, als den Fall von dem Blattgold für die Kuppel des Reichstagsgebäudes und des Granits aus Schweden statt aus dem Fichtelgebirge, er den schweren Vorwurf nicht begründet hat, Wenn er die Geschäftsverwaltung der Reich Bezug auf alle die übri so wird er finden, de ausschließlich an Auslande aus besonderen V nicht allein von deut Nachbar des industriellen englische Bestellungen an deutsche weil sie dort besser ̃ während doch dieselbe

Abg. Im Walle (Centr.): Fragen beschäftigt und hat sich für zufrie sollte auch der Abg. von Eynern zufrieden Die Er Ministers über die Kohlenverkaufs⸗Vereinigung befriedigt damit den Leitern derselben klar gemacht, daß r ihre Bef verfolgt, und daß auch die Regierung bereit ist, dense zutreten.

Abg. von Itzenplitz (cons.) weiß

* 8235

* 2

61 (641

* *

75 o der oberschlesischen

Seitdem wird sich wenig verändert früheren Verhandlungen die Thatsache Cäsar Wollheim, Herr Commerzien⸗Rath Ehrenmann sein; denn sonst würde e Eisenbahnraths sein. Aber die

nießen: die Diffe

haben daz

1 U . —=—

NX . een, Man

der , denn