1893 / 64 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Mar 1893 18:00:01 GMT) scan diff

weil für die Gemeinden, die wirthschaftliche Verbände sind, die Steuerleistung in Betracht kommt, daker eine Grenze nach oben und eine Anrechnung nach unten hin nicht nöthig ist.

Abg. Dr. Sattler nl) spricht für den Antrag von Zedlitz, der ganz in derselben Richtung liege, wie die früheren Anträge der Nationalliberalen und Freiconservativen.

Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg:

Meine Herren! Es ist einigermaßen schwierig, über Anträge, welche auf den ersten Blick so wenig klar sind, wie der Antrag des Herrn Freikerrn von Zedlitz, wenn sie im Hanse eingebracht werden, ohne daß se zuvor einer genauen Erörterung unterworfen worden sind, ein Urtheil abzugeben. Ich muß daher, damit in Bezug auf die Absltimmung kein Zweifel obwaltet, da ich zu meinem Bedauern die Ausfül rungen des Herin Abg. Freiherrn von Zedlitz, die gewiß die nöthige Aufklärung gegeben haben, wegen der Unruhe im Hause nicht habe verstelen können, nunmehr versuchen, meine Auffassung von der eigentlichen Bedeutung der Bestimmungen des Antrages klarzustellen.

Der erste Absatz verfolgt den Zweck, wenn ich recht verstanden habe, daß bei den Communalwahlen die Begrenzung der Einkommen steuerbeträge auf 2009 M und die Einsetzung von 3 1 für die steuer⸗ freien Urwähler nicht stattfinden soll.

Meine Herren, ich muß Ihnen üÜberlassen, ob Sie auf diesen Gedanken eingehen wollen, und werde alles, was sich darüber sagen läßt, nicht noch einmal wiederholen, da das meiste davon auf die Communalwahlen ebenso Anwendung findet, wie auf die Wahlen zum Abgeordnetenhause. Ich beschränke mich daher darauf, auf den zweiten Absatz einzugehen. Derselbe hat den Zweck, die Bestimmungen unberührt zu lassen, welche man gewöhnlich unter dem Namen „Census⸗ bestimmungen“ zusammenfaßt. Ich bin mit der Auffassung, welche diesem Antrage zu Grunde liegt, vollkemmen einverstanden. Die Regierungs— vorlage hat etwas Anderes nicht im Auge gehabt. Ich bin aber der Meinung, daß die ausdrückliche Aufnahme dieser Bestimmung nicht erforderlich ist, sondern daß sie sich ganz von selbst aus dem Zu— sammenhang ergiebt, und daß auch ohne solche Bestimmung die Census— bestimmungen ganz unberührt bleiben. Es ist dies ohne weiteres klar für alle diejenigen Fälle, wo der Census höher ist als 3 M; denn da kann gar keine Collision eintreten. Wenn jemand nur wählen darf, wenn er 4 46 Steuern bejahlt, dann ist es ganz gleichgültig, ob vor— geschrieben ist, daß für Leute, die weniger als 4 0 Steuern bezahlen, 3 M in Anrechnung kommen sollen; dann kommt letzteres überhaupt nicht in Frage, denn es kommt natürlich bei der Abtheilungsbildung dech nur derjenige Theil der Wähler in Berechnung, welcher wahl berechtigt ist. All dieses ist so selbstverständlich, daß es eines aus— drücklichen Ausdrucks nach dieser Richtung hin nicht bedarf. Wenn aber der Census niedriger wird als 406, was nach dem letzten Absatz des 5 77 des Einkommensteuergesetzes jetzt zulässig ist, dann ist ebenso wenig eine besondere Declaration nolhwendig; denn dann kommt eben für die Censiten der Satz zur Anwendung, mit welchem ihr Wahl— recht eintritt; ist dieser Satz aber niedriger als 3 S6, dann tritt die Bestimmung, daß ein Steuersatz von 3 M zur Berechnung kommt, allerdings in Wirksamleit. Darüber läßt der Wortlaut gar keinen Zweifel. Ich glaube also, daß eine Noth⸗ wendigkeit, eine Bestimmung im Sinne des Antrages in das Gesetz auszunehmen, nicht vorliegt; wenn man sie aber aufnehmen will, dann würde es jzwechmäßig sein, daß man in der letzten Zeile sagte: die Bestimmungen ꝛc. bleiben unberührt, nach denen die Ausübung des Wahlrechts an die Entrichtung bestimmter Steuersätze geknüpft ist oder geknüpft werden kann. Das erst würde den Gedanken völlig zum Ausdruck bringen; indessen, wie gesagt, meine Herren, ich halte es nicht sür nothwendig, eine solche declaratorische Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen.

Abg. Freiherr von Zedlitz (freicons.) ist mit dieser Aenderung einberstanden.

53 wird mit diesem zweiten Theil des Antrages von Zedlitz angenommen.

Nach 5 4 sollen alle diesem Gesetze entgegenstehenden Be⸗ stimmungen, insbesondere das Gesetz, betreffend Aenderung des Wahlverfahrens vom 24. Juni 1891, aufgehoben werden.

Der Abg. Parisius (dfr. und Genossen beantragen, in einem besonderen 4a zu bestimmen, daß die Abstimmung bei den Wahlen zum Abgeordnetenhause und zu den Gemeinde⸗ vertretungen eine geheime sein soll.

Abg. Parisius (dfr. empfiehlt seinen Antrag namentlich mit Rücksicht darauf, daß die Oeffentlichkeit der Wahl eine große Anzahl von Personen, die sich nicht unabhängig fühlen, von der Wahl abhält, sodaß die Betheiligung eine sehr geringe ist, sehr erheblich geringer als die Betheiligung bei den Reichstagswahlen.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Freisinnigen, des Centrums und der Polen abgelehnt. ö

Zu §z h beantragen der Abg. Parisius (dfr.) und Gen. eine Resolution:

1) Ueber die früheren Wahlen zum Abgeordnetenhaus von 1867

1388 statistische Zusammenstellungen zu veröffentlichen, und 27) über

die künftigen Wahlen statistische Zusammenstellungen zu veröffent—

lichen, welche sich an die Statistik der Wahlen von 1862 und 1865

anschließen.

Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg:

Meine Herren! Wenn dem Antrage unter Nr. 1 stattgegeben werden sollte, so würde das, wenn auch vielleicht zu einem großen Theil noch möglich, doch mit einem solchen Aufwand von Zeit, Mühe und Kosten verbunden sein, daß es mit dem zu erreichenden Erfolge nicht in richtigem Verhältniß stände. Ich würde deshalb bitten, die Nr. J des Antrages, den der Herr Antragsteller in Aussicht gestellt hat, zurückzuziehen.

Was die Nr. 2 betrifft, so besteht die Absicht bei der Königlichen Staatsregierung, mit den nächsten Wahlen zum Abgeordnetenhaus die Aufnahme von statistischen Ermittelungen über die Wirkung des neuen Gesetzes eintreten zu lassen. Ich kann natürlich nicht zusichern, daß sie genau nach allen den Gesichtspunkten erfolgen soll, die in den Jahren 1861 und 1362 von den damaligen Bearbeitern aufgestellt sind. Aber statistische Ermittelungen über die Wirkung dez neuen Wahl gesetzes sollen nach der Alsicht der Königlichen Staatsregierung an— gestellt werden.

Abg Parisius (dfr) zieht darauf seinen Antrag zurück; i wird angenommen; Fer bestimmt, daß bis zum Erlaß des Wahlgesetzes die Bestimmungen der Artikel 7. und 105 der Verfassungsurkunde, soweit sie den Bestimmungen des Gesetzes entgegenstehen, außer Kraft gesetzt werden.

ne Debatte wird H 5 genehmigt, wonach das Gesetz mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft treten soll.

Schluß 4 Uhr.

Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. Auf der Tages⸗ ordnung stehen: 1) Wahl eines Schriftführers an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Eberhard. 2) Erste und zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Kiel. 3) Dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderung des Wahl⸗ verfahrens. .

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der §S§ 26 bis 30 des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Ver⸗ waltungsgerichte und das Verwaltungsstreit⸗ verfahren, vom 3. Juli 1875.2. August 1880, zu⸗

gegangen. . Artikel 1.

Der zur Entscheidung über Beschwerden in Staatssteuersachen berufene Senat des Qber⸗Verwaltungsgerichts (Steuersenat) kann auf Beschluß des Staats, Ministeriums in Kammern eingetheilt werden.

Die Bezeichnung der Mitglieder der Kammern und ihrer Ver— treter, die Vertheilung der Geschäfte unter die Kammern und die Ordnung des Geschäftsganges bei denselben erfolgen gemäß S 26, Abs. 2 und 3 und § 30 des Gesetzes vom 3. Juli 1875/2. August 1880.

4 Artikel 2.

Zur Fassung gültiger Beschlüsse der Kammern ist die Theilnahme von wenigstens drei Mitgliedern erforderlich.

Den Vorsitz führt der Senats⸗Präsident in derjenigen Kammer, welcher er sich anschließt, in den anderen Kammern der dem Dienst« alter nach, bei gleichem Tien e . der Geburt nach älteste Rath.

rtikel 3.

Beschwerden, bei welchen es sich um Rechtsfragen von grund— sätzlicher Bedeutung handelt, können von dem Senats-⸗-Präsidenten der Entscheidung des Steuersenats vorbehalten, oder von der zu— ständigen Kammer diesem Senat zur Entscheidung überwiesen werden.

Artikel 4.

Will eine Kammer in einer Rechtsfrage von einer früheren Ent— scheidung einer anderen Kammer oder eines Senats oder des Plenums abweichen, so hat sie die Entscheidung der Sache dem Steuersenat

zu überweisen. Artikel H. Werden mehrere Steuersenate gebildet, so finden die Vorschriften der Artikel 1 bis 4 auf einen jeden derselben gleichmäßig Anwendung. Will ein Steuersenat von der Entscheidung eines anderen Steuer senats oder einer Kammer eines solchen oder der vereinigten Steuer senate abweichen, so bedarf es der Entscheidung der vereinigten Steuer⸗

senate. 2 Artikel 6.

In den Fällen des Artikels 4 und des Artikels 5 Absatz 2 ent— scheiden der Steuersenat oder die vereinigten Steuersenate in der Sache selbst.

Zur Fassung dieser Entscheidungen ist, wenn der Steuersenat aus mehr als sieben Mitgliedern besteht, eder wenn die vereinigten Steuer senate zu beschließen haben, die Theilnahme von wenigstens zwei Dritteln aller Mitglieder erforderlich.

Artikel 7.

Im übrigen finden die Bestimmungen des § 28 des gedachten Gesetzes sowie des § 29 des letzteren in der Fassung vom 27. Mai 1838 (Gesetz⸗Samml. S. 226) mit der Maßgabe Anwen— dung, daß die Entscheidungen sowohl der Kammern als auch der ver— einigten Steuersenate als Senatsentscheidungen im Sinne dieses Gesetzes gelten.

Die dem Entwurf beigegebene Begründung lautet in ihrem allgemeinen Theil:

Das Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 eröffnet in den 40 ff. gegen das Ergebniß der Veranlagung sowohl den Steuer— pflichtigen als auch den Vorsitzenden der Veranlagungscommissionen das Rechtsmittel der Berufung an die Berufungscommission, welche für jeden einzelnen Regierungsbezirk gebildet wird. Gegen die Ent— scheidung der letzteren steht sowohl ihrem Vorsitzenden als auch den Steuerpflichtigen das im § 44 a. a4. O. geordnete Rechts— mittel, der Beschwerde an das Ober⸗-Verwaltungsgericht zu. Nach— dem diese Vorschriften für das Steuerjahr 1892,93 praktisch geworden sind, läßt sich jetzt schon mit einiger Sicherheit der Umfang der Ge— schäfte über sehen, die durch den 5 44 4. a. O. dem Qber⸗Verwaltungs— gericht übertragen worden sind. Nachdem bis zum Schlusse des Jahres 1897 3834 Beschwerden bei dem Gerichtshof anhängig geworden waren, ist diese Zahl bis gegen Ende des Monats Februar laufenden Jahres auf 7210 gestjegen, und es ist anzunehmen, daß sie sich für jenes Steuerjahr mindestens noch um mehrere Tausend erhöhen wird, da die Beschwerden bis zu dem letztgedachten Zeitpunkt aus einigen Regierungsbezirken noch ganz fehlten, aus anderen erst einzulaufen be— gonnen hatten.

Die schon nach diesen Zahlen sich ergebende Geschäftslast des Gerichtshofes ist für jetzt auch insofern eine außerordentliche, als die Beschwerden, wie es bei der ersten Handhabung eines zum theil neuen Rechtes durch neue Organe nicht wohl anders sein kann, sich in ver— hältnißmäßig zahlreichen Fällen als begründet erweisen und den Ge— richtehof durch die gebotene Aufhebung der Berufungsentscheidung vor die Beurtheilung auch thatsächlich oft verwickelter Verhältnisse stellen.

Durch die bis zum Ablaufe des Jahres 1892 ergangenen Ent— scheidungen sind 44 der Beschwerden, welche sie betrafen, für be— gründet erachtet und 3 o/o der Sachen zur anderweiten Entstheidung in die Berufungsinstanz zurückgewiesen worden. Demgegenüber darf darauf gerechnet werden, daß sich die Zahl der Beschwerden in den kommenden Steuerjahren wieder erheblich vermindern und die Be— schwerden sich auch sachlich vereinfachen werden, je mehr die in höchster Jnstanz sich vollziehende Rechisprechung zur Klarstellung des ge— gebenen Rechtes dienen und hiermit die unteren Organe der Ver— anlagung in einer sichereren und zutreffenden Handhabung dieses Rechts unterstützen wird. Andererseits ist, wenn es darauf ankommt, den Umfang der künftigen Thätigkeit des Ober⸗Verwaltungsgerichts in Staatssteuersachen abzumessen, nicht zu übersehen, daß zu den Be— schwerden in Einkommensteuersachen von dem jetzt laufenden Jahre ab diejenigen der Gewerbesteuerpflichtigen gemäß 537 des Gewerbefteuer— gere, vom 24. Juni 1891 (Gesetz-⸗Samml. S. 205) hinzutreten werden.

Wird auch von einer künftigen Ausdehnung der Zuständigkeit des Gerichtshofes abgesehen, so ist doch mit Sicherheit anzunehmen, daß die Zahl der zu entscheidenden Beschwerden in Staatssteuersachen die der sonst an das Qber⸗Verwaltungsgericht gelangenden Streitsachen dauernd weit überschreiten wird.

Diese Steuerbeschwerden erfordern eine möglichst schleunige Be— handlung. Es muß im Interesse der Steuerpflichtigen wie der Be— hörden und des Steuerflscus ein besonderer Werth darauf gelegt werden, daß die Resultate der in einem Jahr erhobenen Beschwerden bei der Steuerveranlagung des nächsten Jahren berücksichtigt werden können; ein Ziel, welches in einem regelmäßigen Verfahren sowohl bei den Berufungäeommissionen, als auch bei dem Ober ⸗Verwaltungs⸗ gericht zu erreichen ist.

Der Umfang, der dem Ober-Verwaltungsgericht zugewiesenen Thätigkeit in Staatssteuersachen würde daher, da die Rechisprechung auf anderen Gebieten nicht unterbrochen werden darf, bei unveränderter Aufrechterhaltung der bisherigen Verfassung dieses Gerichtshofes, nach welcher an jeder Entscheidung . fünf Richter theilzunehmen haben, zu einer Vermehrung seiner Kräfte in einem an sich nicht wünschenswerthen Umfange führen.

Auch würde es nicht wohl zu vermeiden sein, mehrere Senate mit der Bearbeitung der Gh ta use nn zu betrauen, woraus si die praktisch nicht unbedenkliche Nothwendigkeit ergeben würde, 6

alle Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen Senaten, welche sich d Natur der Sache nach bis zur Festlegung der ere ch r. gebenden Rechtsgrundsätze durch die err ite ke Rechtsprechung zahl. reicher herausstellen würden, zur Entscheidung des Plenums dez ganzen Gerichtshofes zu bringen wären; ein Verfahren, das einen erheblichen Aufwand von 3. und Arbeitskraft erheischt, ohne doch für das ab. geschlossene Gebiet der Staatssteuersachen sachlich geboten zu sein.

Diesen Unzuträglichkeiten soll in dem vorstehenden Ge, tf durch eine . vorgebeugt werden, die im wesentlichen bereits in dem Entwurf eines Einkommensteuergesetzes vorgesehen war, welcher dem Hause der Abgeordneten auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigung vom 3. November 1890 vorgelegt wurde und aus dem das jetzt geltende Gesetz vom 24. Juni 1891 hervorgegangen ist. Nach § 441 desselben sollten die Beschwerden an einen Steuer Gerichtshof . dessen Eintheilung in Abtheilungen durch Beschluß des Staatz Ministeriums vorgesehen war, und welcher schon bei der Theilnahme von drei Mitgliedern beschlußfähig sein sollte. Im übrigen wollte der Gesetzentwurf die Geschäftsordnung des Gerichtshofes der Fest⸗ e, zan das Staats.Ministerium vorbehalten. (85 46 und 5] aselbst.

Daß die Beschränkung der Sprucheollegien in Staatssteuersachen auf drei Mitglieder zulässig ist, ohne damit die Sachlichkeit der einzelnen Entscheidungen in Frage zu stellen, wird unbedenklich anzu⸗ erkennen sein, zumal wenn daneben Fürsorge getroffen wird, daß Beschwerden, bei welchen es sich um Rechtsfragen von grundfsätzlicher Bedeutung handelt, jederzeit ohne formale Schwierigkeiten an ein größeres Collegium zur Entscheidung gebracht werden können.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 14. d. M. gestellt 10 84l, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. =. In Oberschlesien sind am 13. d. M. gestellt 40535, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

. Zwangs ⸗Versteigerungen.

Beim ,, Amtsgericht 1 Berlin standen am 14. März die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Kloster⸗ straße 14, und Am Maxienkirchhof 16, dem Brunnenbaumeister Louis Gien und dem Schlosser W. Schüttler gehörig; Nutzungs— werth 3470 M; Mindestgebot 420 M; für das Meistgebot von 34505 Me wurde der Schlächtermeister Samuel Aron, Neue Friedrichstr. 39 und Central⸗-Viehhof, Ersteher. Linienstraße 130, dem Kaufmann Georg Michaelson gehörig; Mindestgebot 00 . für das Meistgebot von 319 000 ½ wurde der Kaufmann Heinrich Münch ner, Keithstraße 17, Ersteher.

Der Rechnungeabschluß des „Nordstern“, Lebensver— icherungs⸗- Actiengesellschaft zu Berlin, für daz Jahr 1892 sschließt mit einem Ueberschuß von 575 652 MS (gegen 57 123 M in 1891), der die Vertheilung einer Dividende an die Actionäre gestattet von 131 250 6, gleich 1065 M für jede Actie, und die Ueberweisung von 422 757 S6 (gegen 376 851 M in 1891) an die am Gewinn be—⸗ theiligten Versicherten. Der Nechnungsabschluß des „Nordstern“, Unfall- und Alters versicherungs⸗Actiengesellschaft, schließt mit, einem Ueberschuß von 135 759 6, der die Zahlung der Maximaldividende an die Actionäre von 10 9 der e n nun, und die Vertheilung der gleichen Dividende an die Versicherten wie im Vorjahre gestattet, bei Vermehrung der Risico, und Kapitalreserve um 40 997 AM auf 152 007 1M Die Generalversammlung beider Gesellschaften ist auf den 15. April anberaumt.

Das ‚Centralblatt fürdie Textil ⸗Industrier, heraue⸗ gegeben von Friedrich Schulze in Berlin, hat in der Nr. 11 vom 14. März folgenden Inhalt: Zur Geschäfte lage. Spinnerei: Patent Baumwollen⸗Speisevorrichtung für Oeffner von Howard u. Bullough in Accrington. Weberei: Neuheiten der Bayerischen Web— maschinen! und Webutenfilienfabrik von Geo F. Kraemer in Augs— burg. Klaviatur⸗-Kartenschlagmaschine. Cops-⸗Spulmaschine mit 12 Spindeln oder 6 Winden (Haspel). Ein neuer Webstuhl. Aus dem Patentamt. Patent-⸗Anmeldungen. Gebrauchs musterschutz⸗Anmel⸗ dungen. Sprechsaal. Antworten: Auf Frage 43: Tüllwebetei, auf Frage Hl: Dampfkechapparate zum Vorkochen der Schlichte, auf Frage 64: Garnweife von Brooks u. Doxey, auf Frage 66: Be— seitigung des Nebels aus Färbereien, guf Frage 71: Halbwollene Kammgarne. Fragen 75, 765, 77, 78, 79, So, 31, S2, 83, 84, 85. Patente. Verdingungen. Verdingungs⸗Ergebnisse. Rundschau. Markt— berichte. Konkurse. Berliner Garnbericht. Letzte Marktberichte. Neu eingetragene Firmen. Berliner Curse vom 13. März. Telegramme.

Von der „Leipziger Monatsschrift für Textil⸗ In dustrie“, die von Theodor Martin in Leipzig heraus gegeben wird, liegt das zweite Heft des achten Jahrgangs vor. Auch in diesem Heft sind sämmtliche Zweige der Textilindustrie ange: nessen vertreten. Wir erwähnen außerdem den Abdruck eines Dwortreg den J. Baisbarth in Nürnberg über die Weltausstellung in Chicago gehalten hat. Zahlreiche Abbildungen, die sich durch gute Ausführung auszeichnen, erleichtern das Verständniß der Fachartikel. Dem Bei— blatt „Der Musterzeichner“ ist eine Anzahl für die Monats— schrift gewebter Stoffmuster (Neuheiten) beigefügt.

Magdeburg, 14. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 92 0 15, 90, Kornzucker excl., 83 o/ Rendement 15.10, Nachproducte excl., 759 0 Rendement 12.25. Stetig. Brod— raffinade J. 28, (0. Brodraffinade 1. —— Gem. Raffinade mit Faß 25,25. Gem. Melis J., mit Faß 26,75. Fest. Rohzucker J. Produet Transity f. 4. B. Hamburg pr. März 14,4235 G., 14,509. Br., pr. April 14,50 Gd., 14525 Br., pr. Mai 14,65 bez., 14,67 Br., pr. Juni 14,75 bez. u. Br. Ruhig, stetig.

Leipzig, 14. März. (W. T. B.) Kammzug-Termin— handel. La Plata Grundmuster B. per März 3, 89 S6, per April 3,825 6, per Mai 3,85 6, per Juni 3,50 M, per Juli 3, 7 , per August 3,924 6, per September 3, 95 M6, per Oktober 3.974 AM, per November 3, 97 „, per Dezember 3, N74 6, per Januar —. Umsatz 40 000 Kg.

Mannheim, 14 März. (W. T. B.) Produectenmarkt. Weizen Pr. März 16,20, pr. Mai 16,30, pr. Juli 16,30. Roggen pr. März 13,80, pr. Mai 13,95, pr. Jul 14, 9h. Hafer pr. März 14.90, pr. Mai 147909, pr. Juli 1455. Mais pr. März 11,40, pr. Mai 11,05, pr. Juli 11,00.

Manchester, 14. März. (W. T. B.) 12 Water Taylor 6t, 30r Water Taylor sz, 20r Water Leigh 7, 30 Water Clahton 8, 32 Mock Brooke 8i, 40r Mayoll St, 40hr Medio Wilkinson 94. 32x Warpeops Lees 8§, 3er Warpcopß Rowland 84, 36r Warp⸗ cops Wellington 9, 40r Double Weston 95, 60r Double courante fr it git 32 116 yards 16 X 16 grey Printers aus 32r / ö

Fest.

St. Petersburg, 14. März. (W. T. B.) Der officielle Emissionspreis der neuen 455, Anleihe ist auf 99 erhöht.

Am sterdam. 14. März. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 545. Bancazinn 57.

Antwerpen, 14. März. (W. T. B.) (Wollaue tion.) Angeboten waren 1273 Ballen Buenos Aires, 295 Ballen Montevideo, 23 Ballen Entrerios, 474 Ballen australische. Verkauft wurden G45 Ballen Buenos Aires, 216 Ballen Montevideo, 23 Ballen Entrerios, 332 Ballen australische. Preise 10 Centimes höher.

Belgrad, 14. März. (W. T. B.) Es betrugen die Ein⸗ nahmen der serbischen Tabackregie vom 1. Januar bis 23. Fe⸗ bruar 1893 1275 947 Fr. (4 85 343 Fr.). Die Einnahmen der serbischen Salzregie betrugen vom 1. Januar bis 28. Februar 1893 268 547 Fr. (— 120 298 Fr..

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 15. März

1893.

M G4.

Königreich Preußen.

Vorlesungen an der Königlich preußischen, theglogischen und philosophischen Akademie zu Münster für das Som mer-Halbjahr 1893. Die mit einem“ bezeichneten Vorlesungen werden öffentlich oder unentgeltlich gehalten. Theologische Faeultät. Prof. Hartmann: Kirchenrecht. Kirchliches Eherecht. Kirchen⸗ rechtliche Uebungen. J Prof. Funcke: Meßliturgik. „Homiletik. Homiletische Uebungen im Seminar. . . . . Prof. Sdralek: Wirchengeschichte, 2. Theil (von Gregor d. Gr. bis Gregor VII.) WKirchengeschichtliche Uebungen. . Prof. Aloys Schäfer: „Erklärung des Galaterbriefes. Exegetische Uebungen im Seminar. 4 J Prof. Fell: „Erklärung ausgewählter Psalmen. Nligiöse Alterthümer des Volkes Isrgel. *Hebräische Uebungen im Alt st. Semingr. WLectüre des Qorhn-Commentars des Beishäwi. Aethio⸗ pische Sprache (nach Prätorius' Aethiop. Grammatik), . Prof. Mausbach: *Allgemeine M dralthe ol gie Serielle Moraltheologie (2. Theil). „Apologetik der christlichen Religion. „Uebungen in der Moraltheologie. . Prof. Bernhard Schäfer: En klärung schwieriger und an stößiger Stellen des A. T. „Assyriologie und Aegzptalogie, Sch vufer Prof. Bautz: „Die dogmatische Lehre von Gott dem Schöpfer. »Die dogmatische Lehre von Gott dem Erlöser. Pribatdocent Pieper: „Kirchengeschichte des neunzehnten hunderts. Papstbriefe. . Privatdocent Dörholt: *Die dehre von der Hreĩeinigkeit. ; Lehre von den Sacramenten. „Ausgewählte Abschnitte aus Summa theologica des Thomas von Aquino. Philosophische Facultät. A. Philosophisch⸗-philologisch-historische Abtheilung. Prof. Storck: Deutsche Metrik und Poetik. „Erklärung der Gudrun. *Deutsche Uebungen. ; ö. ö Prof. Langen: Erklärung ausgewählter Stellen aus den Annalen des Tacitus. „Ueber den Gottesdienst der Römer. „Im philologischen Seminar außer Besprechung der schriftlichen Arbeiten Erklärung des 1. Buches der Aeneis des Virgil. . Prof. Stahl: Erklärung der Reden aus dem dritten Buch des

. der

el

Thukydides. „Erklärung der Schrift des Aristoteles vom Staat der

Athener. »Im philologischen Seminar Erklärung der Rede des Lykurg gegen Leokrates und der ars poëtica des Horaz nebst Besprechung der schriftlichen Arbeiten. J

Prof. Spicker; Geschichte der griechischen Philosophie (Forts.). Einleitung in die Philosophie. *„Philosophische Uebungen in Verbin⸗ dung mit geeigneter Lectüre. . —⸗

Prof. Niehues: Geschichte der Griechen. „Geschichte unserer Zeit vom Jahre 1815 an. „Uebungen im historischen Seininar.

Prof. Hagemann: Denk- und Erkenntnißlehre. Metaphysik. „Geschichte der neueren Philosophie seit Hegel.

Prof. Nordhoff: Kunstgeschichte der neueren Zeit. Werke A. Dürer's. Kunsthistorische Uebungen.

Prof. von Below: Deutsche Verfassungsgeschichte. „Uebungen im historischen Seminar. . ö. ö

Prof. Andresen: Geschichte der französischen Poesie des lh. und 16. Jahrhunderts. Erklärung provengalischer Sprachdenk— mäler. *„Französische Uebungen im romanischen Seminar.

Prof. Parmet: Die bukolische Dichtung der Griechen und Er— klärung ausgewählter Idyllen des Theokrit. „Erklärung der Eklogen des Virgil. . .

Prof. Milchhöfer: Allgemeine Geschichte der alten Kunst. Erklärung ausgewählter Bildwerke des epischen Cyelus.

Prof. Bartholomae: Altindische Grammatik. Grammatik. „Sanskritübungen. „Grammatische Uebungen.

Prof. Finke: Deutsche Geschichte vom Interregnum bis zum Ausgange des Mittelalters. Einführung in das Studium der Ge— schichte. Uebe sicht der kirchlichen und politischen Geschichte West— falens. „Historische und paläographische Uebungen.

Prof. Einenkel: Geschichte der englischen Literatur im 19. Jahrhundert. „Ausgewählte Kapitel der Geschichte der englischen Syntax. »Im englischen Seminar Lectüre und Erklärung von Byron's Don Juan.

Privqgtdocent Kappes: Logik und Erkenntnißtheorie in Verbin— dung mit Disputationsübungen. Religionsphilosophie. Ueber Hypno— tismus. „Disputationsübungen im Anschluß an die Lectüre ausge⸗ wählter Kapitel aus den pädagogisch⸗didaktischen Schriften Pestalozzi's und Herbart's.

Pripatdocent Hosius: Römische Privatalterthümer. wählte Elegien des Properz.

Privatdocent Drecher: Schiller's Dramen. „Geschichte der Faustsage und Faustdichtung (27. Theil). „Uebungen zur deutschen Grammatik.

Leben und

Gothische

Ausge⸗

B. Mathematisch⸗naturwissenschaftlich-Bpharmaceutische Abtheilung.

Prof. Hitt orf: Die mechanische Theorie der Wärme.

Prof. Hosius: Historische Geologie (1. Theih. Dynamische Geologie

Prof. Salkowski: Organische Chemie. chemischen Laboratorium. „Ueber die Metalle.

Prof. Killing: Differentigl« und Integralrechnung. (1. Theil.) Algebra und Theorie der Gleichungen. Ebene und sphärische Trigonometrie. Uebungen im mathematischen Seminar.

Prof. Brefeld: Specielle systematische Botanik durch die Entwicklungageschichte erläutert, in Verbindung mit botanischen Excur⸗ sionen. Botanische Demonstrationen. Leitung wissenschaftlicher Arbeiten im botanischen Institut.

Prof. Ketteler: Exverimentalphysik, 1. Hälfte. (Allgemeine Phystk, und Wärmelehre) Elemente der theoretischen Physik, l Theil, (Mechanik der festen, flüssigen und gasförmigen Körper), Praktische Uebungen im physikalischen Laboratorkum. Donorar⸗Prof. König: „Ueber allgemeine Hygiene. Uebungen im agricultur⸗chemischen Laboratorium.

„Prof. Land ois: Insectenkunde. Ueber die Benutzung des west⸗ fälischen Provinzialmuseums für Naturkunde im Hinblick auf die all— gemeine Zogologie. Praktische zoologische Uebungen.

. Prof. Lehmann: Geographie von Süddeutschland und den Alpenländern. Geographische Uebungen.

Prof. Mügge: Mineralogie, zweiter (specielle) Theil. Kry⸗ stallographie. Krystallographische und petrographische Uebungen.

] Prof. von Lilienthal; Analvytische Geometrie (J. Theih. Ausgewählte Kapitel der Integralrechnung. Uebungen im mathe⸗ matischen Seminar.

ry. Kassner: Pharmaceutische Chemie (anorganischer Theih mit Demonstrationen und Experimenten. Ausgewählte Kapitel aus der Technologie. Pharmaceutischchemische und toöxikologische Uebungen im Laboratorium. Toxikologie.

Uebungen im

Privatdocent Westhoff: Ueber Wirbelthiere. Anthropologie,

2. Theil (Ethnologie). * Mikroskopische Uebungen.

Künste und Sprachübungen.

Prof. Grimm: Uebungen in der Harmonie. übungen.

Domchor⸗Director und Lector Schmidt: „Ueber den allgemeinen Cäcilienverein. „Praktische Uebungen im Kirchengesange.

Lector Deiteérs ist durch Krankheit verhindert, Vorlesungen zu halten. . Gymnasial⸗Oberlehrer und Lector Hase: *Englische Conversa⸗ tionsübungen. »Im englischen Seminar Uebungen im schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache.

Gymnasial-Oberlehrer und Lector Mettlich: „Uebersetzung und Erklärung in französischer Sprache von Seribe's Les contes de la reine de Navarre. *Im romanischen Seminar Uebungen im schrift⸗ lichen Gebrauch der französischen Sprache.

Akademischer Turn- und Fechtlehrer Bathe: WTurnunterricht. „Fechtunterricht. ;

Akademischer Zeichenlehrer Müller: „Uebungen im Zeichnen und Malen.

CGChorgesang⸗

Seminare und Institute.

Die Uebungen in den sechs Abtheilungen des theologischen Seminars für Kirchenrecht, Pastoraltheologie, Kirchengeschichte, Neu— und Alttestamentliche Exegese und Moral finden je einmal wöchentlich unter der Leitung der Professoren Hartmann, Funcke, Sdralek, A. Schäfer, Fell und Mausbach statt.

Die Uebungen des philologischen Seminars unter Leitung der Professoren Langen und Stahl finden fünfmal wöchentlich statt.

Die Uebungen des mathematischen Seminars unter Leitung der Professoren Killing und von Lilienthal finden wöchentlich in fünf Stunden statt.

Die Uebungen des historischen Seminars finden unter Leitung der Professoren Niehues und pon Below wöchentlich zweimal in je zwei auf einander folgenden Stunden statt.

Die Uebungen im romanisch-englischen Seminar finden viermal wöchentlich in je zwei Stunden statt; die romanischen unter Leitung des Professors Andresen, die englischen unter Leitung des Professors Einenkel; außerdem Sprech⸗ und Schreibübungen unter Leitung der Lectoren Hase und Mettlich.

Das archäologische Museum ist dem Publikum überhaupt

22

Mittwochs Vormittags von 11 bis 1 Uhr geöffnet, ebenso der Bota⸗ nische Garten während der Werktage.

Besonderen Lehrzwecken dienen außer dem archäologischen Museum und dem botanischen Garten der archäologische, geographische und mathematisch astronomische Apparat, das Cabinet für mittelalterliche und neuere Kunst, das mineralogische und zoologische Museum, das botanische Institut und das chemische und physikalische Laboratorium.

Die Paulinische Bibliothek ist täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage von 10 bis 1 und von 2? bis 4 Uhr, während der akademischen Ferien von 10 bis 1 Uhr geöffnet. Zum Abholen der zu entleihenden und zur Rückgabe der entliehenen Bücher ist täglich die Zeit von 11 bis 1 Uhr, während der akademischen Ferien von 12 bis 1 Uhr bestimmt. Das Lesezimmer ist täglich von 11 bis U Uhr und von 2 bis 4 Uhr, während der akademischen Ferien von 10 bis 1 Uhr geöffnet.

Das akademische Lesezimmer ist den Studirenden gegen Erlegung eines halbjährigen Beitrags von 3 MS zugänglich. Dasselbe ist täglich geöffnet an Werktagen von 8 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, an Sonn⸗ und Feiertagen nur Vormittags von 10 bis 1 Uhr.

Der Anfang des Semesters ist auf den 15. April 1893 festgesetzt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die dreizehnte JahresLversammlung des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit, welche im vorigen Jahre wegen der GCholeragefahr ausfiel, soll im Jahre 1893 in der Pfingstwoche, Donnerstag, den 25. Mai, und Freitag, den 26. Mai, in Görlitz stattfinden, sobald der Görlitzer Ortsausschuß damit einverstanden ist. Als Verhandlungsgegenstände sind die im vorigen Jahre ausgewählten wiederum bestimmt, nämlich [) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Uebersicht über die neueren Be⸗ strebungen auf dem Gebiete der Armenpflege in ben wichtigsten Staaten des Auslandes. 3) Mittheilung über den Gang der Arbeiten der Commission zur Prüfung der Frage, in welcher Weise die neue soeiale Gesetzgebung auf die Aufgaben der Armengesetzgebung und Armenpflege einwirke. 4) Fürsorge für Obdachlose. 5) Fürsorge für entlassene Sträflinge. 6] Zwangsmaßregeln gegen arbeitsfähige Personen, welche ihre An— gehörigen, zu deren Unterhalt sie verpflichtet sind, der Armenpflege anheimfallen lassen. 7) Vormundschaftliche Befugnisse der Armen behörden, und ihrer Organe. Der Vorstand des Vereins, welcher am Donnerstag, den 9. März d. J. in Berlin tagte, beschloß in Betreff des Punktes 6, Zwangsmaßregeln gegen arbeitssähige Personen ꝛc. betreffend, den Referenten zu ersuchen, die neue Novelle

zum Unterstützungs⸗Wohnsitzgesetz dabei, mit in Erwägung zu ziehen.

Ferner wurde angeregt, auf einer künftigen Jahresversammlung über die Fürsorge für Personen im Alter von 14 bis 20 Jahren zu berathen, damit der Verrohung und Verwilderung jugendlicher Personen, worin ein Hauptgrund künftiger Verarmung liege, vorgebeugt werde. Weiter wurde angeregt, recht bald einmal „die Armenunterstützung in ihrer Wirkung auf das Wahlrecht‘ in nähere Erwägung zu ziehen. In Betreff der Finanzen des Vereins wurde berichtet, daß sich die Einnahme des vorigen Jahres auf 9366 97 3 und die Aus—⸗ gabe auf 4394 S 85 belaufen habe und mithin ein Ueberschuß von 5Hi7? M 12 5 am Jahresschluß vorhanden war. Man hofft, daß gerade das günstig gelegene Görlitz in der Pfingstwoche dem Armenpflegertage viele Besucher zuführen werde. Die Dampffässer in Preußen. III. (Schluß.) (Vergl. Nr. 23 und 45 des ‚„R.⸗ u. St. A.“)

Für die Lebensdquer eines jeden Dampffasses sind vor allem das Alter und die Betriebszeit bestimmend, wenn sonst das Material, aus dem es gefertigt, fehlerlos ist und die Bauart allen technischen An— sorderungen entspricht. Fe mehr Stunden am Tage und je mehr Tage im. Jahre ein Dampffaß seit seiner ersten Aufstellung im Betriebe steht, desto eher wird es zu weiterer Verwen⸗ dung unbrauchbar. Letzteres wird verhältnißmäßig schnell ein⸗ treten, wenn das Dampffaß ohne Unterbrechung benutzt und allen Einflüssen eines angestrengten Betriebes ausgesetzt wird. Dazu finden namentlich bei den mit einem hohen Betriebsdruck arbeitenden Dampf— kochern Materiglabnutzung und Molecularperänderungen, theils infolge der ätzenden Wirkungen der Füllmasse, theils aber infolge der inter— mittirenden Betriebsweise sowie der hiermit verbundenen Erhitzungen und Abkühlungen, in einem weit höheren Maße statt, als bei der lediglich der Erzeugung von hochgespanntem Wasserdampf gleichmäßig dienenden. Dampfkesseln. Geschtl h die Außergebrauchsetzung des Dampffasses dann nicht rechtzeitig, fo ist eine gewaltsame uhr desselben die Folge.

Nach dem Alter waren von den zu Anfang 1892 ermittelten

preußischen Dampffässern zuerst in Betrieb gesetzt:

im Jahre 1860 und früher 23 Dampffässer O,h oso,

in den Jahren 1861 —70 121 ,,

ist- 50 1517 354

k ö 1381—90 2014 48,93

n dh, ,, 142 3

ohne Altersangabe waren 354 3

zusammen 4171 Dampffäͤsser 100,0 9.

Während also fast die Hälfte aller preußischen Dampffässer im letzten Jahrzehnt in Betrieb gesetzt wurde, gelangten „io seit 1871 zur Aufstellung. Diese Lhatfalhen weisen im allgemeinen auf ein ver⸗ hältnißmäßig geringes Durchschnittsalter der Dampffässer in Preußen hin. Die ältesten Apparate dieser Art finden sich fast ausschließlich in den Gummi- und Papierfabriken; von den 2346 in den Brannt⸗ weinbrennereien und Destillationen ermittelten Dampffässern waren nicht weniger als die Hälfte 1871 bis 1880 in Betrieb gesetzt worden, und im Jahrzehnt 1881 bis 1890 kamen weitere 41,5 o hinzu, offenbar ein Zeichen außerordentlich schneller Entwickelung. Auch bei den übrigen, noch in reichlicherem Maße mit Dampffässern ausgestätteten Gewerb⸗ zweigen besitzt die große Mehrzahl jener Apparate ein verhältnißmäßig sehr geringes Durchschnittsalter. So waren im letzten Jahrzehnt 1881 bis 1890 bei der Land⸗ und Forstwirthschaft 68 0½, bei der chemischen Industrie 73 , bei der Industrie der Heiz⸗ und Leuchtstoffe nahezu 69, bei der Wollindustrie beinahe 56, bei der Baumwollen⸗ industrie 64, bei der Leinen, und Jute⸗Industrie 55, bei den sonstigen Spinnereien und Webereien 50, bei den Färbereien 51, bei den Druckereien und Appreturanstalten fast 67, bei den Holzstofffabriken I8, bei den Lederfabriken 8t, bei den Zuckerfabriken 46, bei den Brauereien und Mälzereien 756, bei den Stärkefabriken 45, bei den Gewerben für Bekleidung und Reinigung beinahe 76 und bei den ge⸗ mischten Gruppen 62. aller Dampffässer neu aufgestellt worden. Da hiervon nur ein geringer Theil an Stelle von alten, unbrauchbar gewordenen Dampffässern getreten sein kann, so liefern diese Ver⸗ hältnißzahlen einen neuen Beweis von dem erfreulichen Aufschwung der gewerblichen Thätigkeit im preußischen Staat während. des letzten Jahrzehnts.

Hinsichtlich der Betriebszeit wurden bei den anfangs 1892 in Preußen ermittelten Dampffässern folgende Angaben gemacht. Es wurden benutzt:

im Jahre bis zu 90 Tagen... 68 Dampffässer über 90 bis 180 Tage 995 ö 180 ,, 1719 . . 1241 . unbekannte Betriebszeit 148 . am Tage bis zu 6 Stunden .. . 2249 Dampffässer über 6 bis 12 Stunden 1484 1 . r, 18 , 24 1 unbekannte Betriebszeit. Fast ein Viertel aller Dampffässer stand also ein Viertel bis zur Hälfte des Jahres und über zwei Fünftel standen R bis 4 des Jahres im Betrieb, während noch nicht ein Drittel mehr als des Jahres benutzt wurde. Ferner waren von sämmtlichen Dampffässern über die Hälfte nur höchstens 8 Stunden, wenig über ein Drittel zwischen 6 bis 12 Stunden täglich im Gebrauch. Die Zahl derjenigen Dampffässer, welche täglich länger als 12 Stunden benutzt wurden, betrug noch nicht 7 / 9. Selbstverständlich war die Betrieb⸗ zeit in den einzelnen Fabrikationszweigen eine sehr mannig— faltige. Am stärksten wurden von den reichlicher mit Dampffässern ausgestatteten Gewerbegruppen ausgenutzt die betreffenden Apparate bei der Industrie der Heiz und Leuchtstoffe, bei allen Zweigen der Textilindustrie mit Ausnahme der Färbereien, bei den Gummi- Papier⸗ und Holzstofffabriken, bei den gewerblichen Betrieben für Be⸗ kleidung und Reinigung sowie bei den vereinigten Dünger⸗ und Leim⸗ fabriken. Bei allen diesen Gewerbszweigen waren zwei Drittel aller Dampffässer und mehr alljährlich drei Viertel bis zum vollen Jahre im Betriebe. Unter denjenigen Industriezweigen, deren Dampffässer in ihrer Mehrzahl nur die Hälfte bis drei Viertel des Jahres verwendet wur⸗ den, ragen die land und forstwirthschaftlichen Betriebe, namentlichaber die Brennereien, demnächst die Stärkefabriken hervor, während nur ein Viertel bis zur Hälfte des Jahres fast zwei Drittel der Dampffässer der Zuckerfabriken in Benutzung standen; bei den Branntweinbrenne⸗ reien war letzteres mit fast einem Drittel, bei den Stärkefabriken mit über zwei Fünfteln und bei den Färbereien mit einem Viertel aller Dampffässer der Fall. Nur bis zu sechs Stunden täglich stand die weit überwiegende Zahl (94 ½) der Dampffässer bei der Land⸗ und Forstwirthschaft im Betrieb. Nicht länger wurden auch die meisten Dampfkocher in der Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗Industrie benutzt; den Ausschlag geben hier die Branntweinbrennereien und die Stärkefabriken, bei denen rund drei Viertel aller Dampffässer täglich höchstens sechs Stunden und noch nicht ein Viertel bis zu zwölf Stunden gebraucht wurden. In der chemischen Industrie befand sich über die Hälfte der Dampffässer bis zu zwölf Stunden täglich in Benutzung, ebenso bei den Zuckerfabriten, den Brauereien und den Betrieben der Beklei⸗ dungs⸗ und Reinigungsgewerbe; in den Papierfabriken wurden fast und in den Lederfabriken über zwei Drittel der Dampfkocher in dieser Dauer gebraucht, während dies in den Holzstofffabriken mit etwas über der Hälfte und in den Gummifabriken nur mit nahezu der Hälfte der Fall war. Innerhalb der einzelnen Zweige der Textilindustrie herrschen in dieser Beziehung große Verschiedenheiten.

Die Ermittelungen über das Ursprungsland der Dampffässer Preußens haben insofern ein Interesse, als sie zeigen, in welchem Um⸗ fange die heimische bezw. die fremde Industrie an der Herstellung jener Apparate betheiligt ist. Von den zu Anfang 1892 ermittelten 4171 Dampffässern waren erbaut 3285 oder 78,8 in Preußen, 527 im übrigen Deutschen Reich, 26 in Großbritannien, 7 in Frankreich, 4 in den Vereinigten Staaten von Amerika, z in der Schweiz, je 2 in OesterreichUngarn und Belgien, sodaß über 91 / dem deutschen Bewerbfleiß ihre Entstehung verdankten. Bei 315 Dampffässern waren Land und Ort der Anfertigung nicht bekannt.

Eine Untersuchung über den höchsten Betriebsdruck der in regelmäßiger amtlicher Ueberwachung stehenden und daher in die Sta⸗ rislit aufgenommenen Dampffässer führte zu folgenden Ergebnissen. Es wurden anfangs 1892 ermittelt mit einem Bekriebsdrucke

bis zu? Atmosphären 607 Dampffässer von über 2 ö 2776

). 14 .

1 1I1III

. ö. 636 15 —20 . 5 . va g

Die meiften der in Preußen verwendeten Dampffasser haben also keinen sehr hohen Druck auszuhalten; nur bei den Ammoniakgefäßen der Eigmaschinen, einzelnen Holj⸗ und Cellulosekochern und verschledenen zum Ausziehen und Spalten von Fetten verwendeten Dampffässern kommen hehe Spannungen häufiger vor. Die Erzeugung des Betriebsdrucks erfolgte bei dir roßen Mehr⸗ zahl der Dampffässer (4144) durch Einwirkung von Wass e benp der einem anderen Dampfentwickler entstammte, bei 18 . directe, l 2. indirecte Feuerung und bei 8 sowohl durch Einwirkung von Dampf wie durch künstlichen Druck.

11 111k