zeitige Entlaffung sämmtlicher im Nachtwachtdienste angestellten Be⸗ amten zu vermeiden.
Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg:
Meine Herren! Ich habe darauf hinzuweisen, daß nach dem Polizeikostengesetze vom April vorigen Jahres für die Königliche Staatsregierung keine Verpflichtung besteht, das Nachtwachwesen auf die Königlichen Polizeiverwaltungen vom 1. April dieses Jahres ab zu übernehmen. Die Verpflichtung der Königlichen Staatsregierung geht nur dahin, die Kosten des Nachtwachwesens zu tragen. Also die Königliche Staatsregierung befindet sich durchaus nicht in der Lage, einer gesetzlichen Verpflichtung nicht zu genügen, wenn sie am 1. April d. J. das Nachtwachwesen nicht übernimmt. Ich muß dies constatiren, weil der Herr Vorredner im Tone des Vorwurf gesprochen hat, daß wir das nicht thäten, und ich diesen Vorwurf durchaus nicht acceptiren kann, weder der Form noch der Sache nach. Der Sache nach stimme ich mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß es wünschenswerth wäre, und ich bethätige dieses mit allen Bemühungen, die mir zu Gebote stehen, daß das Nachtwachwesen der Städte am 1. April d. J. an den Staat übergehe. Die Möglichkeit dazu liegt aber zu meinem lebhaften Bedauern nicht vor, weil das nöthige Personal in dieser kurzen Zeit nicht hat beschafft werden können. Es sind die Berechti⸗ gungen der Militäranwärter, die berücksichtigt werden müssen für diese Stellen und die in Widerspruch stehen mit der Anforderung des Herrn Vorredners, daß das Stadtnachtwachwesen, wie es steht und liegt, auf den Staat übergeht.
Es hat auch bei Berathung des Polizeikostengesetzes irgend eine Meinungsverschiedenheit darüber nicht bestanden, daß, wenn nicht bloß die Kosten für den Nachtwachdienst, sondern auch die Verwaltung desselben auf den Staat übernommen werde, dies nicht anders aus⸗ geführt werden solle, als durch eine derartige Vermehrung der Schutz⸗ mannschaft, daß Tag⸗ und Nachtwachdienst von derselben geleistet werden könne. Es hat aber nicht die Absicht bestanden, daß wir die vorhandenen Nachtwächter der Städte übernehmen und so statt bisher städtische, Königliche Nachtwächter erhalten, sonst aber in der bis— herigen Weise das Nachtwachwesen fortbestehe.
Ich bin auch meinerseits nicht in der Lage, das zu befürworten. Ich kann auch mittheilen, daß bei den Vorverhandlungen mit den Städten davon nicht die Rede war; es ist von der großen Mehrzahl der Städte anerkannt worden, daß der gegenwärtige Zustand kein nor⸗ maler sei, und daß für den Staat keine Veranlassung vorliege, das städtische Nachtwachwesen, so wie es liegt, zu übernehmen, sondern daß es wünschenswerth sei, den status quo in den Städten bestehen zu lassen, bis das nöthige Personal gewonnen ist, um das Nachtwachwesen auf die Schutzmannschaft zu übernehmen. Wir dürfen hoffen, daß dies bald geschehen kann. Von einer großen Stadt wenigstens, von Hannover, kann ich berichten, daß schon vom 1. April d. J. ab der Nachtwachdienst von Schutzmännern versehen werden wird.
Ober⸗Bürgermeister Bender: Die Wirkungen des Polizeikosten⸗ gesetzes sind im allgemeinen nicht derart, daß der Staat dabei etwas gewinnt. Für Breslau steht es so, daß die Stadt und auch der Staat je 150 009 S mehr zu zahlen haben werden. Redner bittet den Minister, auf die bisherigen Nachtwächter, wenn angänglich, das Militäranwärtergesetz nicht anzuwenden.
Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg:
Dem letzten Herrn Redner kann ich nur antworten, daß meine Macht nicht so weit geht, das Militäranwärtergesetz zu ändern; wenn er wünscht, daß es in der mildesten Form angewandt werden möchte, so wird dies, soweit es zulässig ist, geschehen; ich will sogar noch weiter gehen und sagen: soweit es uns nicht gelingt, in absehbarer Zeit die nothwendige Anzahl von Militäranwärtern zu beschaffen, bin ich nicht abgeneigt, die Allerhöchste Ermächtigung dazu zu erwirken, daß diese Leute auch bei der Vermehrung der Schutzmannschaft berücksichtigt werden.
Was Herrn Ober⸗-Bürgermeister Bötticher betrifft, so will ich ihm nur bemerken, daß ich persönlich in keiner Weise empfindlich bin und seine Worte auch nicht so aufgefaßt habe. Er kann mir aber nicht verdenken, daß bei der immer zunehmenden Neigung, die Regie⸗ rung bei jeder Gelegenheit ins Unrecht zu setzen, sie auch das Recht haben muß, sich zu vertheidigen. Ich bin mir bewußt, bei der Durch⸗ führung des Gesetzes mit jeder nur möglichen Billigkeit gegen die Städte zu verfahren, und ich glaube, daß sich dies bei der weiteren Ausführung auch Ihrer Anerkennung erfreuen wird; ich denke, wir werden bei der weiteren Auseinandersetzung sehr gut mit einander auskommen. (Bravo!)
Beim Etat des Ministeriums der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten bringt Graf von Zieten⸗Schwexin die Wünsche der General⸗Synode, die im Abgeordnetenhause der Abg. Stöcker vorgebracht hat, seiner⸗ feits zur Sprache und bittet den Minister, auszusprechen, daß er nicht, wie in der Presse mehrfach behauptet, abgeneigt sei, auf die Wünsche der General⸗Synode einzugehen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich bin dem Herrn Grafen von Zieten⸗ Schwerin sehr dankbar, daß er von vornherein nicht die irrige Meinung getheilt hat, welche über meine Antwort im Abgeordnetenhause aller⸗ dings in der kirchlichen Presse verbreitet worden ist. Ich habe zu dieser irrigen Meinung nicht den leisesten Anlaß ge⸗ geben. Niemand kann mehr überrascht gewesen sein wie ich selbst, als ich in kirchlichen Blättern las, meine Ant— wort habe erschütternd gewirkt; denn sie habe gezeigt, daß die König⸗ liche Staatsregierung nicht geneigt sei, sich irgendwie mit den Wünschen der Generalsynode zu befassen, daß überhaupt von der Königlichen Staatgregierung nichts für die evangelische Kirche zu erwarten sei.
Nun, meine Herren, wer mich und meine Vergangenheit einiger⸗ maßen kennt, muß von vornherein annehmen, daß das nicht möglich ist. Ich bin ein evangelischer Christ, und wenn ich Mitglied der Staatsregierung bin, so wird wohl auch von dieser Staatsregierung für die berechtigten Wünsche und die Bedürfnisse der evangelischen Kirche etwas zu erwarten sein. Allerdings habe ich nicht allen Wünschen der General ⸗ Synode beizupflichten vermocht. Aber ich habe bereits im Abgeordnetenhause ausdrücklich erklärt, daß in dem nach meiner Ansicht wichtigsten Punkte die Staatsregierung sich bereits schlüssig gemacht hat, dem Wunsche der General⸗Synode sehr wesentlich
entgegenzukommen. Das ist der Punkt, der sich auf die Grenze der
kirchlichen Selbstbesteuerung bezieht. Die Grenze der kirchlichen Selbstbesteuerung ist durch das Gesetz vom 3. Juni 1876 auf 40οOĩ der Einkommen- und Klassensteuer bemessen. Die General⸗ Synode wünscht die Erweiterung dieser Grenze. Die Staatt⸗
regierung hat sich vorläufig dahin schlüssig gemacht, einer Erweiterung dieser Grenze bis auf 6 oo zuzustimmen. Dieser Procentsatz wird aller Voraussicht nach ausreichen, um dem Bedürfniß der evangelischen Kirche, soweit es sich um das Besteuerungs⸗ recht handelt, gerecht zu werden. Meine Herren, vergessen Sie nicht: das kirchliche Besteuerungsrecht ist eine sehr zweischneidige Waffe, auch für die Kirche selbst. Es braucht nur ein einziges Mal überspannt zu werden, so wird die Landeskirche in ihrem Charakter als Volkskirche ent⸗ schieden Schaden leiden, und es werden manche zweifelhaften Elemente durch ein Uebermaß des kirchlichen Besteuerungsrechts vor die Ver⸗ suchung gestellt, der Kirche den Rücken zu kehren. Wenn man ferner daran denkt, wie viele blutarme Gemeinden wir im Osten haben, dann bin ich überzeugt, daß die General⸗Synode selbst nicht dahin kommen wird, über die Grenze der Besteuerung von 60 so leicht hinauszugehen. Ich glaube daher, daß man es zunächst mit den 6 Go versuchen kann; hinzulegen kann man jederzeit, einen Schritt zurück⸗ gehen können wir aber nicht, wenn einmal festgestellt ist, daß die Leistungsfähigkeit der Kirche von dieser Besteuerung abhängt. (Sehr richtig!)
Also in diesem Punkte ist die Staatsregierung bereits entgegen⸗ gekommen. Ich habe das ausdrücklich erklärt; es ist deshalb un⸗ möglich, zu sagen, die evangelische Kirche könne von der Staats— regierung nichts erwarten.
Anders steht die Sache bei einem zweiten Punkt, den ich für den unwichtigsten der von der General⸗Synode ausgesprochenen Wünsche halte und den ich persönlich zu erfüllen wenig geneigt bin. Es handelt sich kur; um die Frage, ob die Zustimmungserklärung zu einem von der General-Synode beschlossenen Kirchengesetz, daß dasselbe mit den staatlichen Interessen verträglich sei, ab⸗ gegeben werden soll von dem Staats ⸗Ministerium als solchem oder von dem Cultus-Minister allein. Ich habe im Abgeordnetenhause ausdrücklich darauf hingewiesen: ich könnte es mir ja wohl sehr gut gefallen lassen, wenn ich die Erklärung allein abzugeben hätte. Der Cultus⸗Minister stünde damit nach außen hin selbständiger da als jetzt. Aber, meine Herren, dieser ganze Wunsch der General⸗Synode bedeutet geschäftlich nichts. Er bedeutet deshalb geschäftlich nichts, weil, auch wenn Sie in das Gesetz schreiben, daß der Cultus-Minister allein jene Erklärung abzugeben habe, Sie dennoch niemals das Staats-Ministerium hindern können, als Inter— num über die Frage zu beschließen; ebenso könnte mich niemand hindern, mich an das Staats, Ministerium zu wenden und dasselbe um die Erklärung zu bitten, ob es als ganzes mit mir einverstanden ist, daß ich die Unschädlichkeitserklärung abgeben soll oder nicht. Nun haben mir meine kirchlichen Freunde ge sagt, wir erkennen das an, diese Deduction ist unwiderleglich, es ist vollkommen gleichgültig, ob das Gesetz bestimmt, daß das Staats⸗ Ministerium oder daß das Cultus-Ministerium die Erklärung abzu— geben hat. Aber, hat man mir gesagt, wenn die Sache so steht, warum gebt Ihr dann nicht nach? Das ist ja dann ein ganz unverfängliches Verlangen der General⸗Synode, welches Ihr unbedenklich erfüllen könnt! Dagegen habe ich mich ge⸗ wehrt, und zwar aus dem Grunde, weil das keine wirk⸗ liche Concession sein würde, sondern eine Scheinconcession, und in kirchlichen Dingen soll man mit Schein überhaupt nicht operiren. Die Kirche kann alles vertragen, nur nicht den Schein. Und deshalb muß man sich in dieser Beziehung auch in kleinen Dingen an das Wort halten: prineipiis obsta. Wenn es gleich gültig ist, — und es vollständig gleichgültig — ob ich oder das Staats- Ministerium die Erklärung abgebe, dann zweifle ich garnicht, daß es uns wohl gelingen wird, die General⸗Synode davon zu überzeugen, daß dieser Punkt des Streites nicht werth ist. So stehe ich zu der Sache und ich glaube, daß ich vor Gott, vor meinem Gewissen und vor dem Lande diese meine Stellung sehr wohl vertreten kann.
Nun kommt der dritte Punkt, bei dem es sich darum handelt, in wieweit zu einer Abänderung der bestehenden kirchenorganisatorischen Vorschriften ein Staatsgesetz erforderlich ist. In dieser Beziehung muß ich allerdings zugeben, daß es nach dem Gesetz von 1876 in manchen Einzelfällen recht zweifelhaft ist, ob ein Staatsgesetz noth⸗ wendig ist oder nicht. Wenn wir deshalb zu einer genaueren Präci⸗ sion der Fälle kommen könnten, in denen wirklich ein Staats⸗ gesetz nöthig ist, so werde ich mich freuen, die Hand dazu zu reichen und zur Erfüllung der Wünsche der General-Synode in dieser Beziehung mitzuwirken. Die General-Synode geht aber noch einen Schritt weiter, indem sie so deducirt: In dem Gesetz von 1876 be⸗ findet sich eine Menge von Vorschriften, zu deren Abänderung, wenn sie mal in Frage kommen sollten, nach den Bestimmungen in der Fassung dieses Gesetzes ein Staatsgesetz unzweifelhaft nöthig ist, die aber so geringfügiger Natur sind, daß politische Interessen überhaupt nicht in Frage kommen; deshalb hat man den Wunsch, daß um solcher Abänderungen willen — die für die Kirche vielleicht wichtig sind, aber für den Staat nichts bedeuten — nicht der ganze große Apparat der staatlichen Gesetz⸗ gebung in Bewegung gesetzt wird, sondern daß solche Abänderungen allein durch ein Kirchengesetz in Verbindung mit der Unschädlichkeits⸗ erklärung seitens des Staats⸗Ministeriums vorgenommen werden können. Ich habe im Abgeordnetenhause anerkannt, daß es wohl wünschenswerth wäre, auf diesem Gebiete zu einer Ver einfachung zu kommen, und es ist ja auch begreiflich, daß vielen kirch⸗ lichen Leuten der evangelischen Kirche die Mitwirkung des ganzen interconfessionellen Apparats des Landtags bei einer Abänderung einer kirchlichen organisatorischen Vorschrift unbequem ist. Ich habe an⸗ erkannt, daß ich durchaus der Meinung wäre, es ließe sich auf diesem Gehiete wobl weiter kommen. Ich habe nur auf die ent⸗ gegenstehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Es beruht auf der lang⸗ jährigen Erfahrung, die ich habe, wenn ich sage, daß es eine außerordentlich heikle Sache ist, die Landesvertretung zu bestimmen, generell auf ein Mitwirkungsrecht, auf ein Gesetz⸗ gebungtzrecht, das sie jetzt hat, zu verzichten. Ich habe ferner gesagt, es wäre doch nicht unbillig von unserer Seite, wenn wir erwarteten, daß man uns die Vorschläge formulirt brächte und uns die Punkte bezeichnete, bei denen man glaubt, daß der Apparat der staatlichen Gesetzgebung zu entbehren sein möchte. Das ist doch keine absolut ablehnende Erklärung. Inzwischen hat sich nun die ge⸗ schäftliche Lage der Sache geändert. In den letzten Tagen sind mir seitens des Cvangelischen Ober⸗Kirchenraths formulirte Vor⸗ schläge für die Ausführung des dritten von der General⸗Synode ausgesprochenen Wunsches zugegangen. Ich habe diese Vorschläge,
welche eine sehr eingehende Prüfung an der Hand der bestehenden Ge⸗ setze erfordern, da sie lauter Einzelnheiten über staatskirchenrechtliche Fragen betreffen, selbstverständlich bis ins Detail noch nicht prüfen können. Das werde ich überhaupt ohne eingehende commissarische Erörterungen nicht machen können. Aber das kann ich sagen, daß die Formulirungen des Ober Kirchenraths maßvoll sind und daß ich sie für vollkommen discutabel halte. Ob sich alle Vorschläge werden erreichen lassen, weiß ich nicht, ich kann aber sagen, daß ich wohlwollend und mit Entgegenkommen in die Verhandlungen eintreten werde. Meine Herren, der Evangelische Ober⸗Kirchenrath hat durch diese Formulirungen dem Cultus⸗Minister die Möglichkeit gegeben, mit Aussicht auf wirklich praktischen Erfolg die Fragen weiter zu erörtern; er hat ausdrücklich erklärt, wo irgend ein politisches Interesse entgegensteht, wolle er gern verzichten, nur in den politisch gleichgültigen Punkten soll der kirchlichen Gesetzgebung freiere Bewegung gegeben werden. Andererseits ist er in einzelnen Fragen noch weiter gegangen als die General-Synode, indem er in dem Bereich der Betrachtung nicht nur die organisatorischen, sondern auch die materiell rechtlichen Bestimmungen des Kirchenverfassungsgesetzes zieht. Ich will garnicht sagen, daß wir in den letzteren Punkten nicht zustimmen könnten. Findet sich, daß irgend eine Aussicht vorhanden ist, in diesen Sachen zu einer Verständigung über das beiderseitige Verhältniß zu gelangen, so müßten wir ja nicht auf dem Boden der Pflicht stehen, wenn wir nicht bereit wären, die Hand hierzu zu bieten. Ich bin entschlossen die Hand zu bieten und hege die Hoffnung, daß, wenn auf beiden Seiten der gute Wille vor⸗ handen ist, der evangelischen Kirche und dem Vaterlande gleichzeitig zu dienen, dies auch Erfolg haben wird. Eins muß ich zum Schluß hervorheben.
Als diese sogenannte Selbständigkeitsbewegung der Landeskirche an⸗
fing, hatte es den Anschein, als ob sie sich gegen das landesherrliche Kirchenregiment richten könnte. Und da, meine Herren, muß ich sagen, würde ich unbedingt einen Riegel vorschieben. Das landes⸗ herrliche Kirchenregiment bei uns — man mag es als ein Nothbehelf ansehen oder nicht — ist ein noli me tangere, an das wir nicht heran⸗ können und wo ich, so lange ich die Ehre habe hier zu stehen, sagen werde: Hand davon! Meine Herren, diese Einrichtung können wir nicht ent⸗ behren. Auch ist es das Kleinod unserer Hohenzollernschen Fürsten; sie haben sich eine Ehre daraus gemacht und das höchste Verdienst erworben, daß sie mittels des landesherrlichen Kirchenregiments der Kirche und dem Vaterlande Großes geleistet haben. Nun hat man in der Generalsynode ausdrücklich ausgesprochen, wir wollen nicht an dem landesherrlichen Kirchenregiment rütteln. In dieser Beziehung bin ich mit der Generalsynode voll einverstanden und ebenso ist es selbstverständlich auch der Evangelische Ober⸗Kirchenrath. Es be⸗ steht also alle Aussicht, daß bei einer gemeinsamen Arbeit mit gutem Willen, wenn auch nicht alles, was der Ober⸗ Kirchenrath vorgeschlagen hat, so doch manches erreicht wird. Und ich bin der Ansicht, daß man jedenfalls den Versuch machen müsse, auf diesem Gebiet zu einem gedeihlichen Abschluß zu kommen. Dazu haben wir alle Aussicht, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es auch gelingen wird. (Lebhaftes Bravo!)
Graf von Zieten⸗Schwerin: Der Vorwurf, die kirchlichen Beschlüsse richtelen sich gegen das Landesherrliche Kirchenregiment, ist von den Gegnern erhoben worden, um die Selbständigkeit in der evangelischen Landeskirche nach oben hin zu verdächtigen. So ost dazu Gelegenheit gegeben war, haben wir Vertreter dieser Bestrebungen uns hiergegen ausgesprochen, und ich muß wiederholen; es ist mir und meinen Freunden niemals eingefallen, das. landesherrliche Kirchen⸗ regiment herunter zu reißen. Im Gegentheil, stützen wollen wir es. Daß wir mit 669 Kirchensteuer auskommen werden, glaube ich nicht. Wenn man die Möglichkeit einer Erhöhung für nothwendig hält, o überlasse man doch das Maß den kirchlichen Organen, die gewiß nicht gegen die Interessen der Kirche handeln werden.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich will die Diseussion nicht noch einmal auf⸗
nehmen, wiewohl ich nicht überzeugt worden bin, namentlich nicht, was den Punkt der Zustimmung des Staats, Ministeriums oder des GCultus⸗-Ministers anlangt. Ich muß sagen, daß ich hier bei meiner Ueberzeugung stehen bleibe.
Aber in Bezug auf die Besteuerungsgrenze von 6 0so möchte ich doch das nicht unerwähnt lassen, daß diese 6 oo jetzt in ihrem Geldresultat eine ganz andere Bedeutung haben als vor zwei Jahren. Inzwischen ist unsere Steuerreform in Gang gekommen, es sind 40 Millionen Steuern mehr hinzugekommen. (Sehr richtig!) Natürlich wird das einen Einfluß auf den Ertrag der 60 haben, und man wird mir darin nicht widersprechen können, daß man es doch jedenfalls mit 6o/so einmal versuchen kann. Reichen sie nicht, so bleibt ja immer noch übrig, die Klinke der Gesetzgebung wieder in die Hand zu nehmen.
Ober⸗Bürgermeister Bender ersucht den Minister, mit Con- eessionen an eine Confession im gemeindlichen Interesse nicht allzu willfährig zu sein. . .
Ober⸗Bürgermeister Struckm ann wünscht, daß schon auf den Seminarien und in den Schulen vor dem Laster der Trunksucht ge⸗ warnt werde.
Graf von Pückler⸗Burghaus empfiehlt die Einrichtung eines homöopathischen Lehrstuhls an einer Universität.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ein Lehrstuhl für Homöopathie läßt sich ohne Anhörung der betreffenden Universität oder Facultät nicht einrichten. Und ich fürchte hier auf Widerspruch zu stoßen. Nun verkenne ich ja nicht, daß eine Menge Leute volles Vertrauen zur homöopathi⸗ schen Heilmethode haben. Aber, meine Herren, die homöopathische Heilmethode ist auch nicht verboten, sie ist ja erlaubt; wir haben in fast allen größeren Städten homöopathische approbirte Aerzte, welche die Heilkunde ausüben. Und wollte ich gegenwärtig einen homöo⸗ pathischen Lehrstuhl in unserer Facultät zwang weise einzurichten ver⸗ suchen, so würde der Streit zwischen Allopathen und Homöopathen nicht geringer, sondern ärger werden. Die Aufgabe, welche der Herr Vorredner in dieser Beziehung der Medizinal⸗Verwaltung gestellt hat, ist, wie die Dinge heutzutage bei uns stehen, zur Zeit noch nicht reif zur Entscheidung.
Auf Ausstellungen des Ober⸗Bürgermeisters Schmieding⸗ Dort ii i n gehe ner Ober Regierungs⸗Rath Dr. Stauder, daß die Verfügung des Cultus, Ministers vom 23. November v, J. nicht die Lehrer von städtischen Anstalten bei ihrem Uebertritt in den Staats dienst nach ihren Anciennetätsrechten schädige, sondern nur die staatlichen Anstalten bapor schützen wolle, daß Lehrer, die sich ein. Reihe von Jahren hin⸗ durch im communalen Dienst nicht bewährt hätten, an den Staat ab⸗
estoßen würden. Ueber das höhere Ycbchenschulwesen fänden hor⸗ . Verhandlungen statt, und die Regierungen hofften in Bälde mit Vorschlägen kommen zu können.
Ober⸗Bürgermeister Bender bringt den Fall der Nichtbestätigun des städtischen Schulinspectors in Görlitz zur Sprache und klagt, kun ver Stadt dabei ihr durch die Verordnung von 1811 zustehendes Recht
beeinträchtigt werde.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich kann dem Herrn Vorredner erwidern, daß von meiner Seite
eine Beschränkung der städtischen Rechte in Bezug
schulwesen nicht beabsichtigt ist. Dagegen muß ich hervorheben, daß die von ihm angeführte Verordnung von 1811 überhaupt keine Ver⸗ ordnung ist, sondern eine Verfügung des Departements für Cultus und öffentlichen Unterricht; sie ist also kein Gesetz, sondern eine administrative Anordnung, die mit alleiniger Ausnahme der Provinzen Ost. und Westpreußen veränderungefähig ist; das läßt sich nicht
bestreiten.
Ich will nur noch hinzufügen, daß die Verfügung, die ich in Görlitz ge⸗ troffen habe, ein ablehnender Bescheid war auf den Wunsch des Magistrats der Stadt Görlitz, einen Stadt⸗Schulrath anzustellen mit der Folge, daß ich genöthigt werden sollte, dem Stadt⸗Schulrath die Funktionen der staatlichen Kreis⸗Schulinspectoren zu übertragen. Mein ablehnender Bescheid stimmt mit den Vorschriften der Verfügung vom Jahre 1811 überein; denn, meine Herren, ich kann die staatlichen Rechte der
Schulaufsicht nicht so leicht aus der Hand geben;
hältnisse vorliegen, welche die nöthige Garantie dafür vermissen lassen, daß die staatlichen Aufsichtsrechte gewahrt werden. Städten soweit wie möglich entgegenkommen. Ich muß aber das
Recht der Anstellung der Kreis-Schulinspectoren in
Regierung vorbehalten und es den Städten überlassen, ob sie ihrer⸗ seits die Geschäfte flädtischer Beamten staatlichen Beamten übertragen wollen. Die ganze Disciplin über die Schulaufsichtsbeamten aus der Hand zu geben, kann ich nicht verantworten und nicht in Aussicht stellen; ich würde glauben, daß ich damit eine Pflicht verletzte. (Bravo
Dr. von Zoltows ki bittet, daß der Volkeschulunterricht in den polnischen Provinzen in der Mutterspraché ertheilt werde.
Prinz zu Schönaich-Carolath; In den weitesten Kreisen der Bevölkerung werde bedauert, daß die Museen gerade in den Stunden geschlossen eien, in denen ein großer Theil der Bevölkerung allein Zeit habe. Namentlich hoffe er, daß an Sonntagen die Museen länger
geöffnet werden würden.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich habe bereits Anordnungen getroffen, daß voraussichtlich schon im Monat April die Museen einschließlich des Kunstgewerbe⸗ Museums Nachmittags länger als bisher dem Publikum geöffnet bleiben (Bravo!), weil die Gründe, die Herr Prinz zu Carolath an—
führt, zutreffen. Nur eine Schwierigkeit war zu
hatten die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß unser Museumspersonal nicht um seinen Sonntag käme. Ich habe aber Fürsorge getroffen, daß zahlreiche Hilfeträfte eingestellt werden und ein Turnus eingeführt wird, sodaß diese Beamten nach wie vor zu ihrem Rechte kommen. (Bravo! Ich hoffe, daß die Maßregel günstig wirken wird.
(Bravo!)
Der Rest des Etats wird ohne Debatte erledigt.
Anleihegesetz.
In der Gesammtabstimmung wird darauf das Etats⸗ gesetz mit dem Etat einstimmig an ge nommen, desgl. das
Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
auf das Volks⸗
Auswärti
Handel des deutschen Zollgebiets“ Einfuhrmenge im Monat Februa
.
Ausfuhrmenge im Monat“ es können Ver⸗ Ich werde den
den Städten der
gehoben.
Doppel Centner; die Ausfuhr
Bemerkenswerth ist die Mehr überwinden: wir Doppel⸗Centner vermindert.
zurückgegangen, indem an Drogerie nur 1 090 840 Doppel⸗Centner in
geführt wurden.
Statistik und Volkswirthschaft.
Tie vom Kaiserlichen Statistischen Amt für den Monat Februar 1893 herausgegebenen „Monatlichen Nachweise über den auswärtigen
Februar 1892: 19181271
. also weniger gegen 1892: 1633 067 Einfuhrmenge in den zwei Monaten
Januar / Februar 1893: 36 626 846
also weniger gegen 1892:
Februar 1393: 15 588 443
Februar 1892: 14627 509
; also mehr gegen 1892:
Ausfuhrmenge in den zwei Monaten Januar / Februar 1893: 29 377194 Januar / Februar 1892: 27 790 677
. also mehr gegen 1392: 1 586 517 .
Die Einfuhr ist demgemäß in den ersten beiden Monaten
des Jahres 1393 gegen den gleichen Zeitraum des Jahres 1892 um
6,4 6M zurückgegangen, die Ausfuhr aber hat sich um 5,4 9
Die Ausfuhr ist insbesondere gestiegen an Kohlen ꝛc. von 15 845 923 Doppel⸗Fentner auf 17973 440 Doppel⸗Centner; ferner die Ausfuhr von Wolle und, Wollwaaren von 111 485 Doppel⸗ Centner auf 117517 Doppel -Centner und namentlich die Ausfuhr von Zink- und Zinnwaaren von 66 856 Doppel⸗Centner auf 105 236
stationär geblieben, indem die Ausfuhrmenge lediglich von 137 4654 Doppel-Centner auf 134 595 Doppel⸗Centner zurückging.
Bei der Einfuhr hat sich vor allem die Einfuhr von Getreide und landwirthschaftli en Erzeugnissen von 7680 939 Doppel⸗Centner auf 4305 672 Doppel⸗Centner vermindert, ebenso blieb die Einfuhr von Vieh gegen das,. Vorjahr um 89 569 Doppel⸗Centner zurück. Die Einfuhr der Steinkohlen vermehrte sich von 14169 516 Doppel⸗ Gentner auf 15 536712 Doppel⸗Centner.
indem in den ersten beiden Monaten statt 31 233 Doppel⸗Centner des Vorjahres 66 gzltz Doppel⸗Centner eingeführt worden sind. Zudem hat sich auch die Ausfuhr von 246 326 Doppel⸗Centner auf 209 144
Bei der Chemikalien -⸗Industrie ist die Einfuhr und Ausfuhr rückgeg „Apotheker⸗ und Farbewaaren statt 1371 182 Doppel⸗Centner im Januar und Februar des Jahres 1892
und statt 746 704 Doppel⸗Centner nur 725 012 Doppel -Centner aus⸗
.
ger Handel.
ergeben folgende Abschlußziffern: r 1893: 17 548 204 Doppel ⸗Centner
1892: 38 985 182 2 348 336
960 934
der Baumwollwaaren ist ziemlich
einfuhr an Papier- und Pappwaaren,
demselben Zeitraum von 1893 ein—
Zur Arbeiterbewegung.
Ueber die socialdemokratische Maifeier in Leipzig wird dem ‚Chemn. Tgbl.‘ geschrieben: Die Leipziger Gewerkschaften befinden sich wegen der Maifeier mit der socialdemokratischen Parteileitung nicht allenthalben im Einklang. Während die letztere die eigentliche
Feier auf den Sonntag vor dem 1. Mai verlegen und Montag,
den 1. Mai Abends Festversammlungen veranstalten will, verwirft ein Theil der Gewerkschaften die Feier ain Sonntag im April und erblickt nur in einer Feier am 1. Mai, und zwar durch Arbeitsruhe eine Agitation für den Achtstundentag.
Aus Augsburg wird dem Vorwärts“ mitgetheilt, daß in der
dortigen Mälter'fchen Goldschlägerei ein Lohnstreit aus— gebrochen ist. Zur Lohnbewegung unter den Berliner Schneidergesellen liegen folgende un eilungen vor: In einer am Donnerstag ab⸗ gehaltenen Versammlung von Schneidermeiste rn, der Maß geschäfte wurde, wie die . Voss. Ztg.“ berichtet, festgestellt, daß eine Einigung mit den Gehilfen bis dahin nicht habe erzielt werden können. Unterhandlungen mit den Arbeitern ergaben eine gegenseitige Einigung auf theilweise Erhöhung des Arbeitslohns; diese wurde aber von den Ausständigen wieder aufgehoben durch die schriftliche Erklärung, daß der vorgelegte Tarif bestehen bleiben müsse. Diesen anzunehmen, erklärte die Versammlung für eine Unmöglichkeit; die Erhöhung des Lohns um ein Drittel sei eine übermüthilge Forderung und die Agi⸗ tation eine gewaltthätige. Die Versammlung erklärte schließlich, daß sie auf demselben Standpunkt wie am Montag bestchen bleibe und ausharren werde. (Vgl. Nr. 72 d. Bl.)
Aus Pest meldet ein Wolff'sches Telegramm, daß die Arbeiterinnen der Neu-Pester Baumwollin du strieGesell⸗ schaßt wegen einer beabsichtigten Lohnherabsetzung die Arbeit ein⸗ gestellt haben.
In Brüssel findet wie der. Mgdb. Ztg. telegraphisch berichtet wird, morgen eine Versammlung socialistischer Führer Bel⸗ giens, Frankreichs, Deu tschlandz und Englands zur Ausarbeitung der . für den nächsten internationalen Soeialisten⸗
congreß statt.
Aus Mons wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 22. d. M. ge— schrieben, daß auf der Zeche Pu turages und Wasmes 800 Berg— leute infolge einer Lohnkürzung von 260ͤ0 die Einfahrt verweigerten.
Wie bereit gestern unter den Telegrammen „nach Schluß der Redaction“ mitgetheilt wurde, ist zwischen den Arbeitern in der Baumwollindustrie von Lancashire und den Fabrikanten end⸗ lich eine Einigung erzielt worden.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 12. März bis inel. 13. März er. zur Anmeldung gekommen: 307 Ehe⸗ schließungen, 937 Lebendgeborene, 29 Todtgeborene, 680 Sterbefälle.
Verdingungen im Auslande.
Dänemark. 5. April, 12 Uhr. Nyborg-Byraad, Borgermesterkontor in Nyborg. Lieferungen von 346 Stück eisernen Platten, 70 000 Stück Nägeln, 64 Rollen Asphaltdachpappe und ca. S 100 Pfund Schmiedearbeit; ferner Ausführung der Zimmerarbeit bei dem Bau von ca. 200 laufenden Fuß Bollwerk im Hafen von Nyborg. Bedingungen an Ort und Stelle.
Untersuchungs⸗Sachen.
Aufgebote, Zustell ungen u. dergl.
3. Unfall- und Iwalidttäts⸗ 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. .Verloosung ꝛe. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. . Erwerbs, und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
J. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
) Untersuchungs⸗Sachen.
8343 Steckbeief.
Gegen den unten beschriebenen Galanteriewaaren. händler, Bäcker, früheren Schuhmacher August Carl
Koepnick von hier, geboren am 15. August 1852 zu Stettin, welcher flüchtig ift oder sich verborgen hält, ift in den Acten LI. K. JI. 569. 92 die Unter⸗ suchungshaft wegen Hehlerei verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 122. abzuliefern.
Berlin, den 18. März 1893.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J.
Beschreibung: Alter: 40 Jahre. Größe: 1,60 bis 155 m, Statur: untersetzt, Haare: dunkelblond, Bart: oha, Augenbrauen: dunkel, Augen: grau, Nase; gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Zähne: voll⸗ ständig, Kinn: oval, Gesicht: rund, voll, Gesichts« farbe: gesund, Sprache: deutsch.
74805) In der Strafsache gegen Reschowski wegen Gewerbesteuer⸗Contraven⸗ ion wird der Kaufmann Ignaz Reschowmski, In haber der Firma Reschowski und Comp., wohnhaft in Wien, Kandelgasse 12, auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts J. hierselbst, unter der Anklage, zu Berlin im Jahre 1892 durch seinen Agenten Siegfried Krebs den Handel mit Schuhwaaren als stehendes Gewerbe betrieben zu haben, ohne dieses Gewerbe, für welches die Jahressteuer 24 6 be⸗ trägt, vorher zur Besteuerung angemeldet zu haben, Uebertretung gegen S§ 2 ff. Gesetz vom 30. Mai 1870 und § 17 Gesetz vom 3. Juli 1836, für welche als Beweismittel dient: Zeugniß des Agenten Sieg⸗ fried Krebs zu Berlin, Josephstraße h, zur Haupt— verhandlung auf den 19. Juni 1893, Vor⸗ mittags H Uhr, vor das Königliche Schöffen gericht J. zu Berlin, Alt⸗Moabit 11, Saal 29, part., geladen.
Im Falle Ihres unentschuldigten Ausbleibens wird dennoch zur Hauptverhaadlung geschritten werden.
Berlin, den 2. März 1893.
. Roch, Gerichteschreiber
des Königlichen Amtegerichts J. Abth. 142. i. V.
78341] K. Staatsanwaltschast Tübingen.
Die ö Verletzung der. Wehrpflicht unterm 9. Juli 1884 verfügte Beschlagnahme des Ver⸗ mögens des am 21. April 1363 geb, Tuchmachers Christian Rauser von Ebhausen, ij. Nagold, ist durch Beschluß der hies. Strafkammer vom 9. März 1893 wieder aufgehoben worden.
Den 15. März 1893.
Mayr, H. St. A.
S369] Aufhebung einer Vermögensbeschlagughme. Die durch Beschluß der Strafkammer hiesigen Kaiserl. Landgerichts vom 29. November 1892 gegen Hoeffler, Balthasar, geboren am 26. November 1870
des Reichs⸗Anzeigers vom 10. Dezember 1892 ver⸗ öffentlichte Vermögensbeschlagnahme ist wieder auf⸗ gehoben worden. Straßburg i. G., den 21. März 1893. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
78469 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Schmied Carl Spörke zu Rostock gehörigen Häuslerei Nr. 9 zu Petersdorf mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Mitt⸗ woch, den 21. Mai 1893, Vormittags 11 Uhr, zum Ueberbot am Mittwoch, den 21. Juni 1893, Vormittags 11 Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und au die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Mitt⸗ woch, den 31. Mai 1893, Vormittags E11 Uhr, . des hiesigen Amtsagerichtsgebäudes att.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 17. Mai 1893 an auf der Gerichtsschreiberei. Die Besichti⸗ gung des Grundstücks wird der derzeitige Pächter, Schmied Brüsch in Petersdorf nach zuvoriger An— meldung gestatten.
Ribnitz, den 18. März 1893.
Großherzoglich Mecklenb. Schwerinsches Amtsgericht.
78467
In Sachen der Braunschweigischen Lebens⸗Versiche⸗ rungs ⸗Anstalt zu Braunschweig, Klägerin, wider den Dachdeckermeister Hermann Steckhan zu Groß⸗Denkte, Beklagten, wegen Hypothelzinsen, wird, nachdem auf Antrag der Klaͤgerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, suh No. ass. 192 zu Groß Denkte, belegenen Wohnhauseg, nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerun durch Beschluß vom 14. März 1893 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 15. März 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den L. Juli S. J., Nach⸗ mittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Wolfenbüttel in der Schrader schen Gastwirthschaft »zum Büchenkruge, zu Groß⸗Denkte an geg in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Wolfenbüttel, 29. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht. Behrens.
in Dambach, angeordnete, in Nr. 293 — 1. Beilage —
78468 J In Sachen des Kaufmanns Johann Friedrich Barth zu Lauf bei Nürnberg, Klägers, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Aronheim J. und Giesecke zu Braunschweig, wider den Rechtsanwalt Russell zu Goslar als Verwalter im Konkurse über das Vermögen des, Bierbrauereibesitzers Hermann Gaebler zu Bündheim-Harzburg, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem 2c. Gaebler gehörigen, in Bündheim-Harzburg sub No. ass. 124 belegenen Lager⸗ und Süßbier-⸗Brauerei nebst Wohnhaus und dem auf Schlewecker Feldmark belegenen Felsenkeller zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 16. März 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 30. Juni d. J., Morgeus 9. Üihr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Sr er gribi. die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Harzburg, am 22. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht.
(Unterschrift.)
78466
In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen Kreiskasse zu Helmstedt, Klägerin, wider den Müller Heinrich Sackmann zu Watenstedt, z. Zt. Sträfling in der Gefangenenanstalt zu Wolfenbüttel, Beklagten wegen Kosten, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Jinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzu— melden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 1. Mai 1893, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor“ geladen werden.
Schöningen, den 29. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht.
78465
In , ,,,, des Mühlen⸗ besitzers Friedrich Braune zu chöningen, Klägers, wider den Bäckermeister Wilhelm Ahrenholz zu Schöningen, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger , ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 1. Mai 1893, Morgens 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die ,,. und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Schöningen, den 20. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht.
78464 Ausfertigung.
In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Oberst— Lieutenant a. D. Hantelmann in Eberswalde aus seiner Pension beigetriebenen und hinterlegten Be⸗ trages von 668,02 „S, ist zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 15. Mai 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Zimmer 91, besätimmt worden. Der Theilungsplan liegt, vom 19. Mai er. ab, auf der Gerichtsschreiberei IX., Zimmer 92, zur Einsicht der Betheiligten aus. Zu diesem Termine werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts geladen mit dem Bemerken, daß die Masse abzüglich der Kosten des Verfahrens dem Möbelfabrikanken Weißbach sowie der Frau General⸗Arzt Dr. Schotte dem aufgestellten Plane gemäß zufällt.
Breslau, den 18. März 1893.
. ; Schur, r t,, des Königlichen Amtsgerichts.
n 1 die muthmaßliche Erbin der Wittwe Anna Hoffmann, Frau Katharina Bisch, geb. Ries, früher zu Luxemburg, jetzt angeblich in Paris,
2). den Kaufmann Herrn A. Rath, angeblich in Berlin (Wohnung unbekannt).
64278
Der Amtsgerichts⸗Secretär Hotop hierselbst hat das Aufgebot des ihm von Königlicher Justiz Haupt · kasse zu Celle über Niederlegung des consolidirten 4010. Staats- Anleihescheind de 1884 Litt. R. Nr. 756 291 über 300 M als Diensteaution aus- gestellten Cautionsempfangsscheins vom 18. Sep⸗ tember 1886 beantragt. Der Inhaber des Scheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und, den Schein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Scheins erfolgen wird. Reinhausen, den 19. Januar 1893. ö
Königliches Amtsgericht. II. Carstens.
78470 Aufgebot. 1) Der Inwohner Johann Gottlieb Lunick und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Fischer, zu Steudnitz bei Ahrensdorf, Y der Particulier Rudolf, Clemeng zu Liegnitz als . der minderjährigen Geschwister Tietze, nämlich: a. Selma Alwine Bianka,
b. Arthur ier Oskar,
C. Ewald Richard Oskar,
d. Emma Minna, 3) der Versicherungs⸗Inspector A. Stiehler zu Naumburg a. S., 4) der Ober⸗Postseeretär Johannes Friedrich Otto Kuhlmey zu Hannover, 5) der Eisenhändler Ludwig Perrot in Biberach
266m Liegnitz,
in Württemberg,
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