Etatistik und Voltswirthschaft.
Was kostet in Preußen das öffentliche Unterrichtswesen?
Was in Preußen für öffentliche Unterrichtszwecke aller Art auf— gewendet wird, ist bei der eigenartigen Entwickelung und Gestaltung des Schulwesens nicht leicht und jedenfalls nicht mit voller Sicherheit zu ermitteln. Schon die Vertheilung der verschiedenen Schulanstalten ber die einzelnen Refforts der Staalsverwaltung setzt der statistischen Feststellung jener Thatsachen mannigfache Schwierigkeiten entgegen, mehr noch die große Vielheit der Träger der Schul-Unterhaltunge— pflicht und der Umstand, daß oft gleichzeitig der Staat, höhere und niedere öffentlich rechtliche Körperschaften, Private und Vereine Stiftungsfonds u. dgl. an der Aufbringung der Kosten des Ünterrichts betheiligt sind, in den betreffenden Quellen (Berichten u. f. w. auch häufig nur der etwa gezahlte Beitrag oder Zuschuß zur Bestreitung der durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Kosten der Anftalt erscheint. Daß bei den Universitäten, Technischen Hoch⸗ schulen 2c. die den Docenten unmittelbar zufließenden „Collegien⸗ bonorare“ ganz unberüäcksichtigt bleiben müssen, bedarf nur der, An— deutung. Bei der Ermittelung der Gesammtkosten des öffentlichen Unterrichts darf man von vorn herein eine Genauigkeit bis auf einige Hundert oder Tausend Mark nicht ins Auge fassen; Lücken der statistisch festgestellten Thatsachen. müssen durch sachgemäße Schätzungen ausgefüllt, Ziffern aus verschiedenen, nicht allzu weit von cinander liegenden Rechnungsjahren zusammengefaßt und nicht selten annähernde Mindestbeträge in die Rechnung eingesetzt werden, wo es an genauen Angaben fehlt. In dieser Weise gewonnen, dürfen die felgenden, von der „Statistischen Correspondenz“ zusammengestellten Zahlen, welche die gesammten Unterrichtskosten zu beziffern versuchen, Unfpruch auf ungefähre Richtigkeit erheben; zu hoch sind die Beträge jedenfalls nirgends
Die Gesammtkosten des öffentlichen Unterrichts in Preußen — mit Weglaffung jedoch sämmtlicher Unterrichtsanstalten der Armee und der Marine — lassen sich für das Jahr 1891 auf mindestens 2323 526 600 S berechnen; wahrscheinlich werden der Summe in⸗ dessen noch 3 bis 5 Millionen Mark hinzugefügt werden müssen. Bei einer Bevölkerung von 29 95h 2351 zu Ende des Jahres 1890 entfielen alfs an Aufwendungen für Unterrichtszwecke auf den Kopf 776 6. Das ist zweifellos ein sehr hoher Betrag, wenn man ihn beispielsweife mit der gesammten Steuerbelastung oder mit den Kosten der Staatsverwaltung vergleicht, Das Gesammtaufkommen an directen Staatssteuern, ferner an Gemeinde, Schul⸗, Kirchen⸗ Kreis, und Provinzialabgaben mag man für 1891 auf etwa 14 bis IH ( für den Kopf der Bevölkerung beziffern können. Würden alfo die Ausgaben für den öffentlichen Unterricht lediglich aus dem Erträgnisse der directen Besteuerung gedeckt, so würde nur rund die Hälfte desselben für alle übrigen Aufgaben des öffentlichen Lebens ver— Hleiben. Stellt man die Aufwendungen für Unterrichtszwecke den Staate verwaltungsausgaben (1891/92: 1 720 834 749 6) nach Abzug der Betriebs“ ꝛc. Kosten für die einzelnen Einnahmezweige (1891/2: 65 iz 681 6) gegenüber so sind erstere ungefähr ein Viertel der letzteren. Diese wenigen Rechnungen veranschaulichen die Höhe der Unterrichts kosten deutlich. Sie können mittelbar als ein ziffermäßiger Beweis für die hohe Werthschätzung gelten, deren sich in unserem Vaterlande die Schule erfreut.
Welchen Zweigen des Unterrichts dienen nun aber jene Millionen Mark? Von den eben bezifferten Kosten des gesammten sffentlichen Unterrichtswesens im Staat . .
,,, auf den Kopf .
auf überhaupt der Bevölkerung z. ö
1 6 je 0 M6. 14117000 0,47 6,07 31 309 000 105 13,47 Volks⸗ und Mittelschulen 177100909 5,91 76, 16 Fachschulen aller Art. 10009009 0.33 4,330 zusammen 232 526. 000 7, 76 100,06.
Daß der größte Theil der Aufwendungen für das Unterrichts—⸗ wesen — über drei Viertel derselben — dem Volks⸗ und Mittelschul⸗ Unterricht zu gute kommt, ist natürlich; dagegen tritt das Fachschul⸗ wesen gegen das höhere Unterrichtswesen sehr zurück. Der Deutsche wendet vorwiegend dem „höheren Schulwesen“ sein Interesse zu, d. h. der allgemeinen Bildung, die in schulmäßigem Abschlusse dann den Gintritt in die Universität verstattet, ebenso den wissenschaftlichen Studien felbst. Von 1868 bis 1890/91 verließen 83 889 Schüler der reußischen Gymnasien und Realgymnasien die Anstalt mit dem Zeugniß der Reife; pon diesen wandten sich nicht weniger als 74,2 0, wissenschaftlichen Universitätsstudien zu; nur 5,8 09 gingen zu eigent⸗ lich technischen Berufen und 20,00 o zu sonstigen Berufen über.
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Universitäten. Höhere Lehranstalten .
Zur Arbeiterbewegung.
In Hamburg wird ein neuer Ausstand der Heizer und Trimmer befürchtet. Am Freitag Abend fand eine Versamm⸗ lung statt, in der eine Erhohung der Monatsheuer um 15 6, d. h. 75 (6 für Heizer und 65 6 für Trimmer als Forderung der Arbeitnehmer aufgestellt wurde. Der „Hamb. Corr.“ berichtet über diese Angelegenheit weiter:
Die Heizer und Trimmer haben eine aus drei Personen be⸗ stehende Beputation an den Vorsitzenden des Vereins Hamburger Rheder abgesandt, um eine Lohnerhöhung zu erbitten. Die Leute wünschen für die Heizer anstatt 609 , 75 g und für die mit 50 „. bezahlten Trimmer eine gleiche Erhöhung. Es wird von dem Resultat der Verhandlung abhängen, ob ein Lohnausstand eintritt oder nicht.
Ueber die socialdemokratische Maifeier wird dem „Vor⸗
wärts“ berichtet:
In Frankfurt a. M. wurde durch Beschluß einer Versammlung allen Genossen, die es möglich machen können, empfohlen, am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen. Am Vormittag finden eine oder mehrere Versammlungen statt und am Sonntag darauf soll ein, großes Volks⸗ fest abgehalten werden.
Der Ausstand der Brauereigehilfen in Mainz betraf nach demselben Blatte bis zum Freitag Morgen die Firmen: Actien⸗ brauerei, Rheinische Brauerei, Schöffer Hofbrauerei, Meyer's Brauerei. Von 137 dort beschäftigten, Leuten waren 108 ausständig. Ferner legten in der Actienbrauerei 14 Küfer die Arbeit nieder, weil sie Arbeit der Strikenden verrichten sollten. Von“ demselben Tage wird ferner der „Köln. Ztg.“ felegraphirt, daß Mittags auch die Brauer von vier Kleinbrauereien die Arbeit einstellten. Der Ausschuß der Gewerkschaften hat be⸗ schloßsen, den Boycott über die vier Großbrauereien zu verhängen.
Die Stuhlarbeiter und Zurichter der Mannheimer Posamentierwaaren - Fabrik Langeloth u. Go. haben einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge beschlossen, wegen Herabsetzung der Stückpreise die Arbeit niederzulegen. ;
Zur Ausstandsbewegung unter den Schneider⸗ gehilfen Berlins liegen 6 Mittheilungen vor:
Am Freitag hielten die Meister der Berliner Schneiderinnung eine von ctwa 605 Personen besuchte Versammlung ab, in der nach dem Bericht der ‚Voss. Itg.' die Gehilfenforderungen im wesent⸗ lichen als nicht berechtigt bezeichnet wurden. Man einigte sich über folgende Beschlüsse: 1) Keinen Arbeiter für einen höheren Lohn zu beschäftigen, als bisher in dem in Frage kommenden Geschäft üblich? war. bis daß die Ausstandtz⸗ commission den Ausstand aufgehoben hat; 2) der einzelne Mieister darf keinen Arbeiter in Arbeit nehmen, der bei einem anderen Meister die Arbeit niedergelegt hat (bis zur Beendigung des Aus⸗ standes); 3) ein Namensverzeichniß der ausständigen Gesellen soll während' der Dauer des Ausstandes angefertigt werden; 4) jede Unter⸗ handlung mit der Ausstandscommission wird abgelehnt und die Arbeit ⸗ geber vereinbaren, sobald, der Auestand beendet ist, über eine Lohn erhöhung mit ihren Arbeitern selbständig.
Di Arbeitnehmer hielten an demselben Abend eine Ver⸗ sammlung ab und beschlossen die Fortsetzang des Ausstandes. Gegen cine Firma, die Unterhandlungen überhaupt ablehnte, soll besonders
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,. werden. Es wurde beschlossen, daß die nach dem neuen Tarsf arbeitenden Gesellen wöchentlich mindestens 1 „ für die Aus⸗ ständigen abzugeben haben.
Nus Brünn wird dem „Vorwärts“ mitgetheilt, daß der Aus— stand der Weicheisengießer der Firma Gebrüder Ura (ogl. Rr. 69 d. Bl) nach dreitägiger Dauer zu Gunsten der Arbeiter be⸗ endigt wurde.
In Brüssel ist gestern die internationale Conferenz zur Organisation eines Socialisten⸗Congresses in Zürich zusfammengetreten. Aus Deutschland waren die socialdemokratischen Reichstags Abgeordneten Bebel und Liebknecht anwesend. Die Sitzung wurde vollständig durch die Berathung der Bestim⸗ mungen für den Congreß in Zürich ausgefüllt. Es wurde, wie ein Wolffsches Telegramm meldet, beschlossen, daß der Congreß in Zürich vom 6. bis zum 13. August abgehalten werden solle.
Wie der „Voss. Itg.“ aus Brüssel gemeldet wird, wurde in sämmtlichen Zündhölzchenfabriken zu Grammont die Arbeit eingestellt.
Aus Paris berichtet ein Wolff'sches Telegramm, daß man für den beutigen Montag die Wiederaufnahme der Arbeit in den Zünd holzfabriken erwartete, da der französische Finanz⸗Minister die Forderungen der Zündholzarbeiter von Panmin bewilligt hat. (Vgl. Nr. 70 d. Bl.)
Kunst und Wissenschaft.
46 Zwei jüngere Münchener Künstler, der Thiermaler Hubert von Heyden, ein Sohn August's von Heyden, und Hierl De⸗ roneo haben bei Gurlitt eine Sonderausstellung ihreg Werke ver— anstaltet, die von der Vielseitigkeit der gegenwärtigen Münchner Malerei beredtes Zeugniß ablegt. Heyden, dem wir auch als geschickten Radirer bei Amsler und Ruthardt begegnet sind, berdankt seinen Ruf vor allem seinen trefflich charakterisirten Thierporträts, deren eines seiner älteren, Lin zottiger Pintscher auf einem grünen Lehnsessel, auch hier ausgestellt ist. Er versteht es, in die Thieiphysiognomie ungemein viel Leben hineinzulegen und die Thierseele in ihrer Eigenart zu erfassen, ohne doch die Natur irgend⸗ wie zu vergewaltigen. Von packender Charakteristik sind seine Löwenbildniffe, ein liebkosendes Par im Käfig und ein prächtig⸗ grimmiger Berberlöve, der sich trotzig gegen die Wand feines Gefängnisses stemmt. Besondere Meisterschaft entfaltet ker Maler bier in der Wiedergabe der Felloberfläche und ihres weichen Sammetglanzes. Aber auch die Hausthiere studirt Heyden mit scharf beobachtendem Blick: eine Hühnerhofepisode, „Morgen⸗ toilette“ genannt, giebt den glänzendsten Beweis dafür. Die große Mastsckweinheerde „auf der Promenade“ hat trotz ihrer anspruchs—⸗ vollen Dimenfionen nichts Verletzendes, vielmehr imponiren der Ernst und die Gewissenhaftigkeit der Beobachtung sowie die ausgezeichnete Luftwirkung des Bildes auch dem Beschauer, der für die sübtilen Rassenunterschiede, die der Maler bis ins Einzelne beherrscht, kein Verständniß besitzt. Die grotteske Gestalt eines Marabu ist mit großem coloristischen Geschick wiedergegeben, nur macht sich in einzelnen di⸗ser Studien eine gewisse decorative Breite des Vortraas geltend, die das an die subtile Durchführung der altholländischen Thiermalerei gewöhnte Auge befremdet, aber für die Sicherheit des Malers in feinem Metier spricht. Treffliches leistet er auch im Landschafts— fach: eine Reihe stimmungevoller. Veduten. aus, der Um⸗ gebung Münchens, zeigen eine weiche impressionistische Haltung, bie breite Malart läßt dabei aber den Eindruck des Weichlichen und Sentimentalen nicht aufkommen. Brillant gesehen und wiedergegeben ist eine Schneestudie im Morgenlicht, die den Wunsch weckt, Heyden auf diesem Gebiete öfter zu begegnen. Daß die Münchner Schule an originellen Landschaftern nicht arm, zeigen die Arbeiten Pal mins und Schuster Woldan's; der letztere scheint enge künstlerische Beziehungen zu dem hoch- begabten Deutsch⸗Amerikaner, Karl Marr zu haben. Hierl Deroneo hat zwei Heiligenbilder nach Art, der englischen Präraphaeliten in zart durchschimmernden Tönen mit übersinnlichem Ausdruck gemalt, daneben erscheint er in dem großen Bildniß des Grafen Ricciardelli, der im Laubengang des Schloßparks sich auf einer Gartenbank vor einem Rebenspalier niedergelassen, als derber Pleinalrist, der der Wahrheit des Lichtspiels sogar die Durchführung, der charakteristischen Gesichts züge des Dargestellten opfert. Sein Damenporträt in Gesellschaftstoilette verräth unzweifelhaft das Studium der großen französischen Porträtisten, die Vornehmheit der Erscheinung mit kräftiger Charakterjeichnung und keckem Farbenvortrag zu vereinen wissen. Otto Sinding, der geniale norwegische Phantast, führt uns dies mal aus der großartigen Einsamkeit des hohen Nordens in die lachenden Gefilde Griechenlands, die er mit antiken Gestalten belebt, voll Farbenleuchtkraft und pathetischer Empfindung im Stil Boecklin's. Sehr bemerkenswerth ist auch das Talent F. Beraton's, der das Bildniß eines am Klavier eomponirenden Tondichters ausgestellt hat, während die lüsterne Coquetterie der nackten Frauengestalten L. Meeser's trotz der virtuosen Technik recht ab— stoßend wirkt. Einen alten Bekannten begrüßen wir in P. Meyer⸗ heim s 18951 gemaltem Menageriebild, das zu einem Vergleich mit den Leistungen des jüngern Münchner Thiermalers herausfordert. Meyerheim's Auffassung ist ohne Zweifel pikanter, mehr auf humo⸗ ristische Wirkung n , aber ebensowenig kann über die tiefer⸗ gehende Thiercharakteristik Heyden's angesichts seiner oben geschilderten Arbeiten ein Zweifel bestehen.
Zur Betheiligunz an dem elften internationalen medizinischen Eongreß in Rom 1893 erläßt das unterzeichnete Comité folgenden Aufruf an die deutschen Aerzte:
Der elfte internationale medizinische Congreß wird, dem im
Jahre 1890 zu Berlin gefaßten Beschluß gemäß, in diesem Jahre in'
Rom tagen; es ist für seine Eröffnung der 24. September, für den Schluß der 1. Oktober in Aussicht genommen.
Die Unterzeichneten, welche den Vorstand des X. internationalen Congresses (Berlin 1890 gebildet haben, sind, der Aufforderung des italienischen Organisations⸗-Comiteés folgend, zusammengetreten. um als ‚Dentsches Reichs Comité“ auf einen möglichst zahlreichen Besuch der deutschen Aerzte und auf eine möglichst umfassende Mitarbeit unserer Forscher und Gelehrten an den wissenschaftlichen Aufgaben des Congresses hinzuwirken, sowie gleichzeitig die Interessen unserer Landsleute beim Eongreß nachdrücklich zu vertreten. In allen deut- schen Staaten sind speeielle Comités mit den gleichen Aufgaben in Bildung begriffen; für die einzelnen preußischen Provinzen ist an die Vorstände der Aerztekammern das Ersuchen um ein entsprechendes Vorgehen gerichtet worden.
Die Aerzte Deutschlands, denen vor drei Jahren die Ehre zu theil wurde, Fachgenossen aus allen Gebieten der bewohnten Erde bei sich als Gäste begrüßen. zu dürfen, werden nicht zurückstehen, wenn es nun gilt, die deutsche Medizin im Auslande würdig zu repräsentiren.
Wir richten an unsere Collegen die Bitte, durch baldige und zahlreiche Anmeldungen zur Theilnahme, und zur Mitarbeit am Congresse in Rom ihr Interesse für denselben zu bethätigen.
Berlin, im März 1893. ;
Dr. R. Virchow, Geh. Medizinal Rath, ord. Professor, zeit. Rector der Universität, Vorsitzender. Dr. von Bardeleben, Geh. Qber⸗ Medizinal⸗ Rath, ord. Professor. Dr. M. Bartels, Sanitäts⸗Rath. shr. von Bergmann, Geh. Medizinal-Rath, ord. Professor. Dr! von Eoler, Wirkl. Geh. Ober Medizinal⸗Rath, General— Stabsarzt der Armee, ord. Honorar-Professor. Pr. C. A. Ewald, außerord. Professor. Dr. B. Fränkel, außerord. Professor. Dr. Graf, Geh. Sanitäts⸗Rath, Vorsitzender des Deutschen Aerzte⸗ Vereinsbundes (Elberfeld). Dr. E. Leyden, Geh. Medizinal⸗Rath, ord. Professor. Hr. A. Martin, 4 Dr. Pistor, Re⸗ gierungs⸗ und Geh. Medizinal⸗Rath. Dr. W. Wald eyer, Geh. Medizlnal⸗Rath, ord. Professor. Lr. C. Posner, Privatdocent, Schriftführer.“
Anläßlich der zu Pfingsten d. T in Wien tagenden 42. Ver⸗ sammlung deutscher Philologen und Schul männer veranstaltet das KR. K. österreichische Museum für Kunst und Industrie daselbst in
seinen Räumen eine archäologische Ausstellung, welche Sriginalwerke der griechischen, römischen und prähistorischen Kunst und Kunst.Industrie umfassen soll. Diese Ausstellung will der W. „Pr. zufolge vor allem einen Ueberblick über das gewähren, was sich ,, von Erzeugnissen der antiken Rleinkünfte außerhalb des großen Kunsthistorischen Museums des Aller— höchsten Kaiserhauses in der sterreichischen Monarchie, sei es in öffentlichen Sammlungen, sei es im Privatbesitze, vereinigt oder zerstreut vorfindet; sie will somit den Tachmännern sowie dem Publikum Gelegenheit schaffen, interessante Objerte, deren Besichtigung sonst nur mit mancherlei Ümständlichkeiten verbunden ist, kennen zu lernen und bequem zu studiren. Das Unternehmen stellt sich aber auch noch eine zweite specielle Aufgabe, indem es, soweit dies ohne die Heran⸗ ziehung größerer Monumente erreichbar ist, durch besondere Berüchsichtigung der einheimischen Fundorte ein Bild der Cultur, welche die österreichischen Länder in römischer und prähistorischer Zeit besaßen, zu geben beabsichtigt, jedoch mit der Begrenzung, daß die prähistorische Abtheilung vorzugsweise die kunstgewerbliche Seite ing Auge faßt. Getreu seinen Traditionen und Zwecken, legt nämlich das öfterreichischh Museum auch bei, dieser Ausstellung das Hauptgewicht auf die Werke der Kunstindustrie; eine weitgehende Vertretung der Stein- und Marmorskulpturen verbieten überdies die Schwierigkeiten des Transports. Die Denkmälerklassen, die also in erster Reihe in Frage kommen, sind die Arbeiten in edlen und unedlen Metallen, in Terracotta, Glas, Email, Bernstein, Bein, geschnittenem Stein (Gemmen) und die Erzeugnisse der Textilkunst. Münzen sind vollständig ausgeschlossen. Reflectirt wird nur auf Sbjecte, die einen selbständigen Werth besitzen, indem sie durch künst⸗ lerische Ausführung, Besonderheiten der Technik, durch ihre Dar⸗ stellungen 2c. herporragen, oder auf solche, die in einem größeren Zusammenhang lehrreich sind. eröffnet werden und bis Ende August dauern.
— General-Lieutenant Schreiber, Chef der Landesaufnahme und Mitglied der Central-Direction der Vermessungen, ist, wie die N. A. 3. erfährt, am Sonnabend von der philosophischen Facultãät der Universität Berlin zum Doctor hongris causa ernannt worden. Mittags überreichte der Decan Professor Otto Hirschfeld dem General in deffen Wohnung, Herwarthstraße 2Y/3, das Ehrendiplom.
Literatur.
Rechts- und Staatswissenschaft.
Kr. Das Reichsgesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkterc Haftung, vom 20. April 1892. Erläutert von Ernst Neukamp, Amtsrichter in Göttingen. Berlin 1893. Earl Heymanns Verlag. kl. 8. S. 316. 4 6 — Der Verfasser hat sich nicht ein Genüge damit sein lassen, aus der Begründung des Gesetzentwurfs (Amtliche Ausgabe, Berlin 1891, Franz Vahlen) eine Erläuterung zusammenzuschreiben, weshalb ihm auch die Ausgaben von Esser u. Hergenhahn wenig bieten konnten; er hat mit eigenem eindringlichen Fleiß untersucht und ist damit zu' ejiner durchaus selbständigen Arbeit gediehen. Vielleicht daß dadurch die rasche und bequeme Verwendung in den Gesellschaften selbst, bei den Gesellschaftern und den Geschäftsführern beeinträchtigt ist, dafür kann aber der dauernde Gewinn beansprucht werden, daß eine fachwissenschaftliche Arbeit zu Tage gefördert ist. Es darf mit Zuversicht ausgesprochen werden, daß bei einschlägigen Entscheidungen das hier angezeigte Buch gewiß zu Rathe gezogen werden wird. Uebrigens wird auch mancher scharfe Seitenblick auf die andere Gesell⸗ schaftssform und deren Commentare geworfen. (S. 192.)
— Entscheidungen des Königlich preußischen Ober⸗ Verwaltungsgerichts in Staatssteuersachen, herausgegeben don Rein ick, Sber⸗Verwaltungsgerichts. Rath. Berlin 1863. Carl Heymanns Verlag. — Bd. J. Heft 1 bringt 31 Entscheidungen. Die hier ausgesprochenen Grundsätze werden dauernde Gültigkeit beanspruchen dürfen; ihre Kenntniß ist also für Behörden wie für Private von gleicher Bedentung. Dankenswerth ist es, daß die Veröffentlichung in Heften erfolgt, sodaß sie rasch nach getroffener Entscheidung geschieht. Der Preis des Bandes zu etwa 30 Bogen beträgt nur IMI, Die Ausstattung ist die gleiche, wie die bei den Entscheidungen des Ober⸗ Verwaltungsgerichts gewöhnte. :
— Zeitschrift für gewerblichen Rechts schutz“. Archiv für Erfindungsrecht, für Marken,, Muster⸗ und Firmenschuütz. Organ des Deutschen Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigenthums. Herausgegeben von Paul Schmid. Geschäftsfübrer des Deutschen Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigenthums. Verlag von FR. Sldenborg in München. — Diese Zeitschrift ist unter sachkundiger Leitung bereits in den zweiten Jahrgang eingetreten. Es liegen Nr. 1 bis 3 und eine Extranummer vom 18. Februar vor, welche den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Schuß der Wagrenzeichen, nebst Begründung enthält. Die Zahl der namhaften Mitarbeiter beweist die Lebenskraft der Zeitschrift.
Handel und Gewerbe. Zwangs ⸗Versteigerungen. .
Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen am 24. März die im Grundbuche von Weißensee Band 10, Blatt Rr. 256 und 257 auf den Namen des Schuhmachers Friedrich Stand fest eingetragenen, zu Neu⸗Weißensee belegenen Grundstücke zur Versteigerung. Das erstere ist mit HJ * Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 237 a zur Grundsteuer, das letztere mit 2I0 6. Nutzungswerth und einer Fläche von 2,40 a zur Gebäude⸗ steuer veranlagt; Mindestgebot 2810 6 und 3390 6, für das Ge⸗ sammtgebot von 7010 ½. wurde die Actiengesellschaft in Firma „Disc onto-Bank' zu Berlin Ersteherin.
Mannigfaltiges.
San Seba stian. Ueber das in Nr. 68 und 68 d. BI kurz gemeldete Brandunglück, wobei 24 Personen ihren Tod in den Flammen fanden, werden der Nat. Z. folgende Einzel⸗ heiten berichtet: Gegen 1 Uhr Nachts brach in der Urubietastraße in
einem zu einer Kachelofenfabrik gehörenden Keller ein Feuer aus,.
das, da sich in dem Keller viel Brennholz und Alkohol bejand, sich pon den ersten Augenblicken an nach allen Seiten hin verbreitete. Das Feuer erreichte rasch den Hof und die Treppe, und nach wenigen Minuten stand die ganze Fabrik bis zum Dachstuhl in Flammen. Die Nachbarn des Hauses, die bereits fest geschlafen hatten, ergriffen in shrer Angst verzweifelte Mittel, um ihr Leben zu retten. Einige flüchteten über die Dächer, andere sprangen meterweit von einem zum andern. Sehr viele waren aber nicht im stande, dem Rauche, der sie erstickte, lange zu widersteben und gingen auf schreckliche Weise zu Grunde. Gegen 3 Uhr früh erfolgte ein surchtbarer Knall, einige nit Spiritus gefüllte Tonnen waren explodirt und setzten zwei Nach⸗ barhäufer, von denen bis dahin das Feuer fern ahn war, in Brand. Die drei modern gebauten vierstöckigen Häuser bildeten bald ein einziges Flammenmeer; krachend stürzten die Stockwerke eines nach dem andern zusammen, und die Gasröhren trugen dazu bei, die bisker noch unversehrt gebliebenen Balkenlagen in Brand zu setzen. Erschütternde Scenen spielten sich ab. Die Frau eines Tischlers, die mit ansehen mußte, wie ihr sechs Monate alteg, in der Wiege liegendes Kind verbrannte, ohne daß sie ihm Nettung bringen konnte, stürzte sich freiwillig in, die Flammen. Ein Schuhmacher hatte fich bereits in Sicherheit gebracht; als er Jedoch auf der Straße feine Familie, die er bereits gerettet glaubte, nicht vorfand, eilte er mit einem beherzten Freunde noch einmal in, das brennende Haut zurück. Beide kamen um, und das gleiche Schicksal ereilte die alte Mutter und eine Schwester des Schuhmachers. Von der Familie (ines Lieutenants der Reserve gingen vier Personen zu Grunde; ein städtischer Aufseher verbrannte mit Weib und Kind. Die Feuerwehr zeigte sich heldenmüthig, konnte jedoch dem alles verzehrenden Element gegenüber nur wenig augrichten. j 2 worden, doch ist es leicht möglich, daß noch mehr Todte unter den Trümmern liegen. .
Die Ausstellung soll Mitte Mai 1
IS8r62
Bis jetzt sind 24 Leichen gefunden,
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. derg] J. Ünfall⸗ und Invaliditäts- c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloofung ꝛc. von Werthpapieren.
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Deffentlicher 2atnzeiger.
„ Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 3. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. Bank ⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
) Untersuchungs⸗Sachen.
Keine. 1
2) Aufgebote, Zustellungen dergi.
und
78748
In Sachen der Firma August Fuhrmann zu Helmstedt, Klägerin, wider den Schmiedemeister Th. Müller daselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen ideellen Hälfte des Wohnhauses Ng. ass. 85, jetzt 829 in der Neumark hieselbst sam mt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß Fom 15. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs versteigerung auf Dienstag, den 27. Juni 1892, Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Helmstedt angesetzt, in welchem die. Hypothekgläubiger die Fypothekenbriefe zu überreichen haben. Die Ver⸗ steigerun gebedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 100o seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung turefähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu seisten hat, sowie der Grundbuchauszug können inner⸗ halb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungs, termin auf der Gerxichtsschreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst besichtigt werden.
Helmstedt, den 18. März 18953.
Herzogliches Amtsgericht. Hassel.
78749
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel, und dur Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem . finden zur Zwangsversteigerung der dem Schuhmacher Bernhard Hacker zu Kl. Sien gehörigen Häuslerei Nr. 13 daselbst mit Zubehör Termine: j
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufs⸗Bedingungen am Mon⸗ tag, den 5. Juni 1893, Vormittags EI Uhr, zum Ueberbot am Donnerstag, den 29. Juni 1893, Vormittags 1A Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗— stück und an die zur Immobiliarmasse des⸗ selben gehörenden Gegenstände am Mon tag, den 5. Juni 1893, Vormittags EG Uhr, ? im Schöffengerichtszimmer des hiesigen Amtegerichts. gebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 21. Mai an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zu:n Sequester bestellten Schulzen Krohn zu Kl. Sien, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge— statten wird.
Bützom, den 21. März 1893.
Großherzogliches Amtsgericht.
64045 Bekanntmachung. Dle Sparkassenbücher der staͤdtischen Sparkasse zu Elbing: 4a. Nr. 62 431 über 4168 S 54 , ausgefertigt für Anna Weidenberg, b. Nr. 64 589 über 4347 ½ς 15 3, ausgefertigt für Gustav Mühler. sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Verliererin, Wittwe Anna Sprung, geb. Weidenberg, aus Dörbeck aufgeboten werden. Es werden haher die Inhaber der Bücher aufgefordert, spätestens im Termin den 18. September 1893, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 12, ihre Rechte anzumelden und die Hücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Elbing, den 13. Januar 1893. Königliches Amtsgericht.
Ussob] Aufgebot.
Der von dem Grafen Anton Potulicki in Berlin am 20. Februar 1893 auf drei Mongte nach Dato über 4006 M auf den Grafen Stanislaus Potulicki in Schloß Siedlec gezegenen, von diesem ange⸗ nommene und mit Blancogiro versehene Wechsel ist deffen letztem Inhaber, dem Eigenthümer W. Hof⸗ richter in Berlin, Dennewitzstraße 16, verloren gegangen. .
Auf Antrag des Hofrichter, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wolff in Berlin wird der unbe⸗ kannte Inhaber des Wechsels aufgefordert, spätestens im Aufgebotétermin am 14. Oktober 1893, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge— richte feine Rechte anzumelden und den Wechsel vor— zulegen widrigénfalls dieser für kraftlos erklärt werden wird.
Pudewitz, den 20. März 1893.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Der Büdner Friedrich Roggmann zu Marnitz hat das Aufgebot des zu Grund⸗ und Hypothekenbuch seiner Büdnerei Nr. 10 zu . Fol. 6 am 10. Mal 1856 für die Wittwe Doesch zu Marnitz mit einem Ultimat von Hundert Thalern Court. eingetragenen Altentheils beantragt. Wer aus dieser Eintragung und aus dem über dieselbe ausgestellten Hvpothekenschein Rechte herleitet, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Oktober 1693, Vormittags H Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anjumelden und den Hypothekenschein vorzulegen, widrigenfalls die Mortifikation des eingetragenen Rechts und des Hypothekenscheins erfolgen wird.
Parchim, den 21. März 1893.
Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches . Amtsgericht.
78753] Aufgebot.
Namens des früheren Kothsassen, jetzigen Altvaters Heinrich Löhr zu Nordassel hat der Rechtsanwalt und Notar Kuhn in Braunschweig glaubhaft ver⸗ sichert, daß die gerichtliche Schuldurkunde vom 21. Juli 1547 über eine für den Kothsassen Fried⸗ rich Himstedt in Bruchmachtersen auf das Brink— sitzerwesen nro. ass. 38 zu Berel eingetragene Hypothek zu 750 (M½ abhanden gekommen sei, und den Erlaß des Aufgebotsverfahrens beantragt.
Nach S5 7 Nr. 5 und 11 des Gesetzes vom 1. April 1879 Nr. 12 in Verbindung mit 85 824, Ss38 bis 890 der C. P. O. wird demnach der un— bekannte Inhaber der beschriebenen Schuldurkunde hiermit aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 5. Dezember 8d. J., Vormittags 95 Uhr, anberaumten Aufgebots— termine beim unterzeichneten Gerichte anzumelden und die fragliche Urkunde vorzulegen. widrigenfalls dieselbe dem Eigenthümer des verpfändeten Grund⸗ stücks gegenüber für kraftlos erklärt werden soll.
Salder, den 21. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht. von Alten.
78808] Aufgebot.
Auf Antrag des Häuslers Carl Wilhelm Marx zu Hartliebsdorf — vertreten durch den Rechts anwalt Geisler zu Löwenberg — soll der Besitztitel der Häuslerstelle Nr. 2 Hartliebsdorf, als dessen Eigen⸗ thümer gegenwärtig der Häusler Johann Jeremias Marx eingetragen ist, für den Antragsteller berichtigt werden. Das Grundstück enthält ein Wohnhaus mit Stall, Scheune, Hofraum und Hausgarten mit einem Nutzungswerth von 38 1 . Alle Eigenthums— prätendenten werden deshalb aufgefordert, ihre An⸗ spruche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine den 16. Mai 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amts— gericht, Zimmer 6. anzumelden mit der Verwarnung, daß, wenn sie sich nicht spätestens im Termine melden und ihr Widerspruchsrecht bescheinigen, die Eintragung des Besitztitelz für den Antragsteller er— folgen und ihnen überlassen bleibe, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.
Löwenberg i. Schl., den 15. März 1893.
Königliches Amtsgericht.
mühle, als Eigenthümer des Grundstücks Artikel 1012 Mutterrolle Wickrath in das Grundbuch eingetragen werden. Auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts ist Termin hierzu auf den 20. Juni 1893, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumt worden, zu welchem dieselben gemäß §z 58 Gesetz vom 12. April 1888 öffentlich geladen werden. Odenkirchen, den 22. März 1893. . Seiß, Aetuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
78757 Aufgebot.
Der Ziegeleibesitzer Carl Hanisch, der Ackerbürger Erdmann Heinze und die unverehelichte Mathilde Klein, sämmtlich zu Punitz, haben das Aufgebot des in der Jeldmart Punitz belegenen 57 Ar 50 Qu. M. großen Ackergrundstücks Punitz Feld Nr. 344 zum Zweck der Besitztitelberichtigung beantragt. Als Gigenthümer dieses Grundstücks sind in das Grund buch eingetragen der Bäckermeister Samuel Gruhn und dessen Ehefrau Johanna Caroline, geb. Weigt, die beide zu Warschau, und zwar ersterer 1885, letztere 1880 verstorben sind. Alle, welche das Eigenthum des Grundstücks für sich beanspruchen, namentlich auch folgende ihrem Aufenthalt nach un— bekannte muthmaßliche Rechtsnachfolger der vor⸗ genannten Gruhn'schen Eheleute, der Bäcker Adolf Gruhn und der Bäckergeselle Samuel Gruhn, werden aufgefordert, ihre Rechte auf die Grundstücke spätestens im Aufgebotstermin den 6. Juni 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitztitels für die Antragsteller erfolgen wird.
Bojanowo, den 18. März 1893.
Königliches Amtsgericht.
(78761 Aufgebot.
Zur Erlangung eines Ausschlußerkenntnisses behufs ihrer Eintragung als Eigenthümer im Grundhuche haben der Häusler Woyciech Banas und seine Ehe⸗ frau Lucie, geborene Woniak, aus Wojnowice das Aufgebot des Grundstücks Wojnowice Band J. Blatt Nr. 24, bestehend aus einem Hofraum im Dorfe von 1a 80 4in nebst darauf befindlichem Wohnhaus und Kuhstall, als dessen Eigenthümerin die Barbara, verwittwete Zaremba, geb. Czekowska (alias Ciekawska) eingetragen ist, beantragt. Es werden daher der Joses Weoßniak, unbekannten Aufenthalts, sowie alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an diesem Grundstücke geltend zu machen haben, auf- efordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund tück spätestens im Termine am 16. Oktober 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter— eichneten Gericht, zimmer Nr. 19, anzumelden und ihr Widerspruchs recht zu bescheinigen, widrigenfalls die Cintragung der Antragsteller als Eigenthümer im Grundbuche erfelgen und es den Eigenthums⸗ prätendenten überlassen bleiben wird, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.
Grätz, den 14. März 1893.
Königliches Amtsgericht. IT7S2281 Auf Anträg des Pantoffelmacherg August Beibl zu Märk. Friedland wird dessen Mündel, der am 18. Februar 1820 zu Wordel geborene Friedrich Fer= dinand Brüning, welcher seitdem perschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebetstermin am
30. Dezember 1893, Vormittags 19 Uhr, zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Märk. Friedland, den 17. März 1893.
Königliches Amtsgericht. 78760 Aufgebot.
Auf Antrag des Wirths Franz Zofiryan in Grembow, als Vormunds der abwesenden Hedwig Omwezaryszek, vertreten durch den Rechtsanwalt Czvpieli in Koschmin, wird die am 24. September 1S61 geborene Hedwig Owezaryszek, welche im Jahre 1862 zusammen mit ihren Eltern, den Ärbeitern Anton und Sophie, geb. Kukwisz, Owezaryszek'schen Eheleuten von ihrem Geburts⸗ und Wohnorte Grembow, Kreis Koschmin, nach Rußland verzogen und seitdem verschollen ist, aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine den E. Ja⸗ nuar 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, schrifrlich oder persönlich sich zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden wird.
Koschmin, den 21. März 1893.
Königliches Amtsgericht.
78755 Aufgebot.
Der am 21. März 1825 in Lehesten b. Göritz geborene Maurergeselle Johann Nikol Christoph Feig, Sohn des Handarbeiters Johann Georg Feig und dessen Ehefrau Eva Marie, geb. Köppel, weil. in Lehesten, welcher im Jahre 1853 von Lehesten nach Amerika ausgewandert und seit dem Jahre 1854 verschollen ist, wird auf Antrag seiner Schwester Johanne Eva Marie, verw. Rank, geb. Feig, in Lehesten hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 16. September 1893, Vormittags EO Uhr, von uns anberaumten Aufgebotstermine vor uns an hiesiger Amtsgerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirten Bevollmächtigten zu er— scheinen und seine Ansprüche auf das hier für ihn verwaltete Vermögen anzumelden, widrigenfalls er durch das in diesem Termine zu verkündende Aus— schlußurtheil für todt erklärt und sein Vermögen an seine sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird.
Hirschberg (Saale), den 16. März 1895.
Fürstliches Amtsgericht. G. Ass. Tenzler.
78759 Aufgebot.
Auf Antrag des Schneiders Albert Fiß, früher zu Todenhagen, jetzt zu Köslin Ausbau, vertreten durch den Rechtsanwalt Senger zu Köslin, wird der am 1. April 1859 zu Todenhagen geborene Matrose HDermann Johann Christoph Fiß, zuletzt im In— lande im Jahre 1887 zu Neu⸗Banzin wohnhaft ge⸗ wesen, welcher angeblich verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermin am 20. Fe⸗ bruanr 1894, Vorm. L111 Uhr, bei dem unter⸗— zeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich — zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Köslin, den 17. März 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
78764 Bekanntmachung.
In Sachen Karl Ludwig Cappel, früher Gast⸗ wirth, jetzt Holzhändler, in Homburg wohnhaft, das Abwesenheitsverfahren betreibend gegen August Cappel, Bierbrauer aus Homburg und geboren daselbst im Jahre 1834, hat das K. Landgericht, Civilkammer, dahier mit Beschluß vom 9. Februar 1893 den betreibenden Theil zum Beweise durch Zeugen darüber zugelassen, daß er ein nächstbetheiligter vermuthlicher Erbe des vorgenannten August Cappel ist und daß letzterer Ende der 1850er Jahre von seinem Wohnort Homburg ausgewandert ist und daß seitdem, jedenfalls aber seit mehr als zehn Jahren keine Nachrichten von ihm eingegangen sind. Zur Vernehmung der Zeugen ist Tagfahrt anberaumt auf Samstag, den 22. April 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, in der Raths kammer des K. Land gerichts dahier.
Zweibrücken, den 22. März 1893.
Der Königliche Erste Staatsanwalt: Tillmann.
77690) Deffentliche Aufforderung.
Die am 5. Februar 1893 verstorbene Johannes Funk, des Ersten, Wittwe, Anng Margaretha, geb. Mill mann, zu Altheim, hat mit Testament vom 25. No⸗ vember 1879 ihren Bruder Johannes Willmann und die Kinder ihrer verstorbenen Schwester Elisabetha, Christoph Ernst Funk Ehefrau, nämlich Marga retha. Christiane, Philipp, Elisabeth und Elise zu Erben eingesetzt und mehrere Legate ausgesetzt. Die Kinder der verstorbenen Schwester Elisabetha, Heinrich
Heberer Ehefrau in Amerika, deren Namen und
Aufenthalt nicht bekannt ist, sind übergangen. Den selben wird eine Frist von zwei Monaten, vom ersten Einrücken dieser Aufforderung an, zur Erklä rung über Anerkennung des Testaments vorbestimmt, andernfalls , angenommen und das Testament in Vollzug gesetzt werde. Groß Umstadt, den 16. März 1893. Großherzoglich Hessisches Amtsgericht. Geilfus.
78751] Aufgebot.
Der Testamentsvollstrecker der verstorbenen unver⸗ ehelichten Rentnerin Elisabeth Friederike Philippine Braungard, nämlich der Asseeuranzmatler Vermann Heinrich Franck, vertreten durch den Rechtsanwalt hr. jur. Hartmann, hat unter nachstehender Begrün dung den Erlaß eines Aufgebots beantragt:
Am 31. Oktober 1893 sei in Hannover die ent⸗ mündigte Rentnerin Glisabeth Friederike Philippine Braungard verstorben. Dieselbe babe ein am 4. Januar 1871 bei dem Königl. Amts« gericht 1II. zu Uelen errichtetes, daselbst am 10. Dezember 18927 und hierselbst am 9. Fe— bruar 1893 publieirtes Testament hinterlassen. Im Nachlasse der Erblasserin habe sich ferner ein während ihrer Entmündigung am 27. Juni 189 zu Hannover errichtetes, daselbst am 10. Nobember 1892 und hierselbst am 9 Fe⸗ bruar 1893 publieirtes Testament vorgerunden.
Letzteres Testament sei nach seiner, des Antrag⸗ stellers, Ansicht ungültig.
Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche an den Nachlaß der am 31. Okto⸗ ber 1892 zu Hannover verstorbenen entmündigten Rentnerin Elisabeth Friederike Philippine Braungard Erb- eder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen oder den Be—
stimmungen des bon der genannten Erblasserin am 4. Januar 1871 bei dem Königlichen Amts⸗ gericht III. zu Uelzen errichteten, daselbst am I0. Dezember 1892 und hierselbst am 9. Fe⸗ bruagr 1893 publicirten Testaments oder den Bestimmungen det pon der genannten Erblasserin am 27. Jum 1891 zu Hannover errichteten, da⸗ selbst am 10. November 1892 und hierselbst am J. Februar 1893 publicirten Testaments, sowie der durch Beschluß der hiesigen Vormundschafttz⸗ bebörde vom 28. Dezember 1892 erfolgten Be⸗ stellung des Antragstellerz zum Testaments—⸗ vollstrecker des von der genannten Erblasserin am 4. Januar 1871 errichteten Testaments, widersprechen wollen, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, solche Ansprüche, Forderungen und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts gericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 26. Mai 18933, Nach⸗ mittags E Ühr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 4. März 1893.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez? Tesdorpf Pr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
78752 Aufgebot.
Auf den Antrag des Testamentsvollstreckers der verstorbenen unverehelichten Rentnerin Nache, auch Nanny Jonas, nämlich des Hausmaklers Ahron Wittmund, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. jur. Samson und Lippmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
Alle, welche an den Nachlaß der am 15. Fe⸗ bruar 1893 hierselbst verstorbenen unverehe⸗ lichten Rentnerin Nache, auch Nanny Jonas Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen oder den Bestimmungen des von der
genannten Erblasserin am 31. Dezember 1889
errichteten, am 23. Februar 1893 publicirten
Testaments, insbesondere der Einsetzung des
Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und
den demselben ertheilten Befugnissen, namentlich
der Befugniß, den Nachlaßbehörden und Privaten gegenüber zu vertreten und Hypotheken und Ramen tragende Werthpapiere auf seinen alleinigen Con⸗ sens um- und wegzuschreiben, zu verclausuliren und zu tilgen, widersprechen werden hierdurch aufgefordert, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht,
Dammthorstraße 1, 1. Stock, Zimmer Nr. 17,
spätestens aber in dem auf Freitag, den 26. Mai
1893, Nachmittags L Uhr, anberaumten Auf-
gebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7,
anzumelden — und zwar Auswärtige unter Be⸗
stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten
— bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg. den 21. März 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
s wollen wollen,
77895 Aufgebot. Die Wittwe des am 15. J r Schuhmachers August Beckmann zu Bevensen, geb. Nüsse, daselbst, hat zur Sicherung des Nachlaß ihres genannten Ehemannes auf Grund einer mit demselben vereinbarten Ehestiftung an—⸗ geblich zustehenden Erbrechts in Gemäßheit des 5 50! Rr. 3 der Hannob. bürgerl. Pr. Drdnung eine Fdictalladung hinsichtlich Aller, die ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, beantragt. Es werden daher alle solche Erbberechtigte auf: gefordert, spätestens in dem auf den 25. Mai 1893, Vormittags 10 Uhr, dor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Propocantin als wahre Erbin ihres weil. Ehemannes angenommen werde, daß auch der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte alle bis dabin über die Erb- schaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der er« hobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein. sendern sein Anspruch sich auf das beschränken fell, was als dann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte. Medingen, den 18. März 1893. Königliches Amtsgericht. ü sð87bòs] Bekanntmachung. Auf Antrag des Rechtsanwalts ĩ Pflegers des Nachlasses des am 6. Königeberg verstorbenen Maurermersters Maasdorf, werden die Nachlaßgläubiger desfelben aufgefordert, spätesteng im Aufgebotatermine am 11. Juli 1893, Vormittags AI Uhr. der dem unterzeichneten. Zimmer Nr. 34. ihre Anfprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe deg Gegenstandes und Grundes mit Einreichung etwaiger urkundlicher Beweisstücke eder deren Abichrijt auzu melden, widrigenfalls ie gegen den Nachlaßvfleger bezw. die Erden deg Versterbenen ibre Ansprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem 6. Januar auf- gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an gemeldeten Ansprüche nicht erschsr ft wird. Königoberg den 14. März 1823. Königliches Amtsgericht. X.
mnnr 18g r uar 1895 r
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Vn dem biestzen Erbichs . D ö — en Rechtsanzkalt Dr. Dit
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Aufgebot beantragt: