Deutscher Reichs⸗Anzeiger
Könglich Preußis
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die Königliche Expedition des Nrutschen Reichs-⸗-Anzeigerz
und Königlich Preußischen taats-Anzeigerz
Berlin, Sonnahend, den 1. April, Ahends.
E883.
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Seine Majestät der Kög haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Rechnungskamr Director von Nostitz zu Potsdam den Rothen Adle Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Geheimen Kanzlei⸗RAg Friedrich Hoffmann zu Berlin, bisher im Finanz⸗Msterium, den Rothen Adler— Orden dritter Klasse mit der Seife,
dem Rechtsanwalt und No, Justiz-Rath Libawski zu Kreuzburg O.-⸗S. und dem Resungs⸗Rath Haken zu Ems, ö im Reichs⸗Eisenbahnamt, 1 Rothen AÄbler⸗Orden vierter Klasse,
dem Geheimen Regierungs⸗th Kühlwetter zu Köln und dem Geheimen Rechnungs⸗Rsor, Geheimen Rechnungs— Rath Maaß bei der Ober⸗Rechnuͤgkammer zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗Orden dritter lasse,
dem Premier⸗Lieutenant eiherrn von Flotow, persönlichem Adjutanten Seiner Kiglichen Hoheit bes Land— grafen von Hessen, den Kammängern Riemann und Wachtel zu Berlin und dem Gimen Rechnungs⸗Revisor Richtmann bei der Ober-RNechnunkammer zu Polsdam den Königlichen Kronen-Orden vierter Isse,
dem früheren Gemeinde⸗Vorser, Rentier Ludwig Darge zu Heinersdorf im Kreise Aermünde das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, —
dem Magazindiener Pankrat bei dem Königlichen Leihamt in Berlin das Allgemeine Eenzeichen, sowie
dem Arbeiter Stephan Psiorzu Chrosczütz im Kreis Oppeln, früher zu Ruppersdorf in Kreise Strehlen, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verlcen.
Seine Majestät der König habé Allergnädigst geruht: dem Königlich schwedischen Prem Lieutenant Trönn⸗ berg vom 14. Infanterie⸗Regiment de Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem bisherigen Konsul Geertsem zu Groningen den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klassen verleihen.
Seine Majestät der König habenlllergnädigst geruht: den nachbenannten, nach Württebsrg commandirten Königlich preußischen Offizieren die Erlibniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen zrdens-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich ürttembergischen Friedrichs⸗-Orden;
Allerhöchstihrem General⸗-Adjutanten General-Lieutenant von Lindequist, Commandeur der 26. Rvision (1. Königlich Württembergische); des Ritterkreuzes erster Klasse esselben Ordens:
dem Major von Mühlberg, à ] suite des Husaren⸗ Regiments König Wilhelin J. (1. Neinisches7 Nr. 7 und etatsmäßigem Stabsoffizier des Ulanen⸗Rgiments König Wil⸗ helm J. (2. Württembergisches)ꝰ Nr. 20, und
dem Major Freiherrn von Masseibach, à la suite des 2. Hannoverschen Dragoner-⸗Regimente Nr. 16 und etats— mäßigem Stabsoffizier des Dragoner⸗Regments Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 25,
des Comthurkreuzes des Ordeis der Königlich württembergischen Krone:
dem General⸗Major Baron von Collas, 4 la suite der Armee und Commandeur der 53 Infanterie⸗ Brigade (3. Königlich Württembergische); sowie
des Comthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem General-Major von Krell, à la suite der Armee und Commandeur der 27. Cavallerie⸗Brigade (2. Königlich Württembergische).
Deut sches Reich.
Vprordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Be— fugnisse auf den Ssaithalter in Elsaß-Lothringen. Voß 14. März 1893.
Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußn zc.
thun kund und fügen zuͤwissen: . Wir übertragen hisdurch Unserem Statthalter in in, Lothringen Chlodwig Fösten von Hohenlohe-Schillingsfürßt, . von Ratihor uh Corvey, auf Grund des 81 des esetzen vom 4. Juli 1FT9, betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß Lothrisens (Reichs Gesetzbl. S. 1655, die Befugniß, insowelt sie nch geltendem Rechte dem Staattzober⸗
haupte vorbehalten ist, die Verordnungen zu vollziehen, welche zum Gegenstande haben:
Die Errichtung und Genehmigung der Satzungen von Pensions⸗ und Hilfskassen für die Beamten der Bezirke und Gemeinden, sowie für die Mitglieder von Feuerwehren, welche Opfer ihrer Pflichttreue bei Bränden geworden sind, und die Angehörigen derselben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, Schloß, den 14. März 1893. (Li. 8.) Wilhelm.
von Boetticher.
Das durch Notenaustausch vom 79. /30. Juni v. J. zwischen Deutschland und Spanien getroffene, durch die Declaration vom 28. November v. J. verlängerte Abkommen wegen provisorischer Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen („Reichs-Anzeiger“ Nr. 157 und 288 vom 6. Juli und bezw. 5. Dezember v. J., „Centralblaft für das Deutsche Reich“ von 1892 S. 565 und 3. ist durch eine am 24. d. M. von dem Kaiserlichen Botschafter in Madrid und dem Königlich spanischen Minister der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten unterzeichnete Declaration weiter verlängert worden. Der deutsche Text dieser Declaration hat folgenden Wortlaut:
Die Unterzeichneten, der außerordentliche und bevoll⸗ mächtigte Botschafter Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, und der Staats⸗Minister Seiner Majestät des Königs von Spanien, in Anbetracht des bevorstehenden Ablaufs des durch Notenaustausch vom 29. 30. Juni 1892 zwischen dem Deutschen Reich und Spanien über die gegen⸗ seitigen Handelsbeziehungen getroffenen, durch die Declaration vom 28. November 1897 verlängerten provisorischen Handels⸗ abkommens und in der Erwartung eines baldigen und be⸗ friedigenden Ergebnisses der eingeleiteten Verhandlungen über einen definitiven Handels- und Zollvertrag, sind mit Genehmigung ihrer Regierungen dahin übereingekommen, daß die Geltung des vorgedachten, durch Notenaustausch vom 29. 30. Juni Iichtzehnhundertunbzweiundneunzig getroffenen Abkommens bis einschließlich zum , Mai Achtzehnhundertunddreiundneunzig verlängert sein soll. .
Zu Urkund dessen häben beide die gegenwärtige Declaration in zweifacher Ausfertigung unterschrieben und ihre Siegel beigesetzt.
Madrld, am vierundzwanzigsten März Achtzehnhundert⸗ unddreiundneunzig.
von Radowitz. El Marques de la Vega
de Armijo.
Bekanntmachung.
Auf Grund des S8 des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 109) sind für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse der Hand⸗ feuerwaffen in Preußen Gebühren nach Maßgabe des nachstehenden Tarifs zu entrichten:
Gebührentarif für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen. A. Erster Beschuß. 1) Für ben Sch ng ns Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen:
2) bis zu 10 mm Bohrungsdurchmesser.
3) über 10 bis 18 imm ;. .
k . .
6 mm . das Doppelte des annähernden Werths der zum Beschuß verwendeten Materialien auf volle Pfennig nach oben abgerundet. Für jeden Beschuß besonders zu ermitteln.
B. Zweiter Beschuß. Fur jeben Schroll ⸗. h ( mit gezogener Würge⸗ lee Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen: bis zu 10 mm Bohrungsdurchmesser. über 10 bis 18 mm ö ! 1 ; ö 22 mm ö. wie bei 5. CG. Einmaliger Beschuß. Wie bei A. bei Revolvern jedoch 13) für jedes Patronenlager bei Terzerolen 1) für jeden Vorderladerlauf 15) für jeden Hinterladerlauf ö. D. Beschuß nach Veränderungen. 16) Wie bei B. oder C.
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Für den zweiten Beschuß (6) hat der Einsender die Patronenhülsen zu jedem Lauf unentgeltlich zu liefern; die Beschußanstalt ist indessen berechtigt, die Patronenhülsen selbst zu liefern und hierfür den Selbstkostenpreis, auf volle Pfennig nach oben abgerundet, mit in Rechnung zu stellen.
Berlin, den 238. März 1893.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch.
Der Finanz⸗-Minister. In Vertretung: Meinecke.
Beim Reichs-Eisenbahnamt sind der Geheime Registratur⸗ Assistent Bittmann zum Geheimen Registrator,
die Bureau⸗Diätare Wendland und Schneider zu Ge⸗ heimen Registratur⸗Assistenten ernannt worden.
Bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen sind die Eisenbahn⸗Baumeister Mayr, 3 von Bose, sämmtlich zu Straßburg, sowie die preußischen Regierungs-Baumeister Fleck zu Bischweiler und Lohse zu Selz zu Kaiserlichen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗ Inspectoren,
die Maschinen⸗Ingenieure Gioertz zu Sablon, Rohr zu Straßburg und Kuntz zu Montigny zu Kaiserlichen Eisen⸗ bahn⸗Maschinen⸗Inspectoren ernannt worden.
Die Nummer 11 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2087 die Verordnung, betreffend die , landes herrlicher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß⸗ Lothringen. Vom 14. März 1893; und unter
Nr. 2088 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗ frachtverkehr beigefügten Liste. Vom 27. März 1893.
Berlin, den 1. April 1893.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Forstmeister Uth zu Münden zum Regierungs⸗ und Forstrath, den bisherigen Kreis⸗Bauinspector, Baurath Bormann in Elberfeld zum Regierungs- und Baurath, und den bisherigen Oberlehrer am Wilhelms⸗-Gymnasium zu Königsberg i. Pr. Dr. Wilhelm Großmann zum Gymnasial⸗ Director zu ernennen, ferner . den Gymnasial⸗Directoren Dr. Toeppen in Elbing und Dr. Gustav Lindner zu Hirschberg, Regierungsbezirk Liegnitz, bei ihrer Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Ge⸗ heimer Regierungs-Rath, dem praktischen Arzt Dr. med. Libbertz zu Frankfurt a. M. den Charakter als Sanitäts⸗Rath, den Rentmeistern Schau zu Sonderburg, Rieckenber zu Achim, Trappe zu Kleve und Kuhn zu Aachen bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen, sowie den. Wahlen des Professors an dem Herzoglichen Gymnasium in Dessau Hr. Gustav Strien zum Nrector des Realgymnasiums der Francke ' schen Stiftungen in Halle a. S., des Oberlehrers am Luisen⸗Gymnasium hierselbst Gustas Bösche zum Director des Real⸗Progymnasiums in Eisleben und des Oberlehrers am Gymnasium zu Elberfeld Dr. Friedrich Wilhelm Alexander Tendering zum Director der ann Realschule daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu er⸗ eilen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts-Präsidenten Werner in Halle a. S. zum Senats⸗-Präsidenten bei dem Kammergericht, Den Gerichts-Assessor Griehl in Tilfit zum Amtsrichter in Pr. Eylau, den Gerichts-Assessor Hecker in Stargard i. Pomm zum Amtsrichter in Tirschtiegel, . den Gerichts⸗Assessor Thümmel in Ujest zum Amts⸗ richter in Kontopp, den Gerichts-Assessor Dr. Neuenfeldt in Ermsleben zum Amtsrichter daselbst, und . den Gerichts⸗Asessor Walter Simons in Solingen zum Amtzrichter in Velbert zu ernennen, ferner dem Amtsgerichts⸗Rath Bähr in Altona den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, sowie dem Ersten Gerichtsschreiber, Secretär Winckelmann in Gleiwitz und dem Gerichtsschreiber. Secretär Petschke in Breslau den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.