1893 / 78 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Ju st iz⸗Mi nisterlum.

Der Nechtganwalt Eugen Müller in Ruß ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts in Königsberg,

mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ruß,

der Nechtsanwalt Francke in Stendal zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg, mit Anweisung

feines Wohnsitzes in Stendal, und

der Gerichts Asessor Friedrich Meyer in Andernach Fim Notar für den Bezirk des Ober Landesgerichts zu Köln,

mit Anweisung seines Wohnsitzes in Perl, ernannt worden

Finanz⸗Ministerium.

* . n, n. 1 w mꝛziia * 591 ö 54 2 4 3 mzial⸗Steuer⸗Direction zu Stettin versetzt worden.

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Ministerium für Landwirthschaft, Domänen

1

* . Dem Regierungs- und 2 ö . ed Königlichen R

je technischen Mitg mit den Inspectionsgeschäften für die For Paderborn übertragen worden Der Forstmeister Otte

*

156 .

1

o zu Goslar ist auf die Oberförster stelle zu Rehburg im Regierungsbezirk Hannover der Forstmeister Domeier zu Obernkirche 1 Kloster⸗Oberförsterei Goslar in vinz Hannover

der Oberförster Dreger

20 8 83

2

der Oberförster Dr. J försterstelle Kattenbühl mit gierungsbezirk Hildesheim und

der Oberförster Schladitz zu Neuhaus auf die Kloster— Oberförsterei Ilfeld in der Provinz Hannover versetzt worden.

3 *

uf bi C auf die Ober 1

im Re⸗

Die Forst⸗Assessoren Fricke, Gussone, Lemmel,

Joseph von Raesfeld, Steuber und der Forst⸗Ass Premier⸗Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger Corps Helm sind zu Oberförstern ernannt =

Dem Oberförster Fricke ist die Oberförsterstelle zu Zerrin im Regierungsbezirk Köoslin,

dem Oberförster Gussone die Oberförsterstelle zu Neuhaus im Regierungsbezirk Hildesheim,

dem Oberförster Lemmel die Oberförsterstelle zu Obern iirchen in der Grafschaft Schaumburg und im Forstv waltungsbezirk der Königlichen Regierung zu Min

dem Oberförster Joseph von Raesfeld die stelle zu Eschede im Regierungsbezirk Lüne

dem Oberförster Steuber die Oberför mit dem Amtssitz zu Forsthaus Durbeke in Minden und

dem Oberförster Helm die Oberförsterstelle zu Neuhof im Regierungsbezirk Cassel übertragen worden.

sterstelle Altenbeken legierungsbezirk

Dem Kreis⸗Thierarzt Dr. Lothes zu Köln ist die von ihm bisher commissarisch verwaltete Departements-Thierarztstelle für den Regierungsbezirk Köln definitiv verliehen worden

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Das Königliche technische Ober-Prüfungsamt

in Berlin ist für die Jahre vom 1. April 1893 bis dahin 1896 zusammengesetzt aus dem Ober⸗Baudirector Wiebe als Präsidenten, dem Ober⸗Baudirector Spieker als Stellver treter des Präsidenten, dem Wirklichen Geheimen Ober Baurath Baensch, dem Geheimen Ober-Baurath a. D. Franz, dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Oberbeck, den Ge⸗ heimen Ober⸗Bauräthen Küll, Kozlowski, Stambke und Nath, dem Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗Rath Persius

den Geheimen Ober-⸗Bauräthen Jungnickel und Dresel, den Geheimen Bauräthen Lorenz, Wichert, Zastrau,

Taeger, Keller, Dr. zimmermann und Ehlert, dem (Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Reuleaux, dem Ge

.

heimen Bergrath Gebauer, den Geheimen Bauräthen Emmerich und Weber, den Regierungs⸗ und Bauräthen Hinckeldeyn und Schulze, dem Eisenbahn-Director

Müller, dem Professor Hörmann, dem Baurath, Professor Kühn und den Professoren Meyer, und Müller⸗Breslau

8

Der Regierungs- und Baurath Bormann ist der König⸗ lichen Regierung in Arnsberg überwiesen.

Der Regierungs- und Baurath Steinbrück, bisher in Stettin, ist an die Königliche Regierung in Lüneburg und der Regierungs- und Baurath Delius, bisher in Lüneburg, an die Königliche Regierung in Stettin versetzt worden

Der bisher im Ministerium der öffentlichen Arbeiten be— schäftigte Wasser-⸗Bauinspector Walter Körte in Berlin ist vom J. April d. J. ab den Kaiserlichen Gesandtschaften im Haag und in Brüssel, unter Anweisung seines Wohnsitzes im Haag, zugetheilt worden.

Der hisher im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten angestellte Meliorations Bauinspector Gerhardt in Berlin ist, unter Beilegung des Dienstcharakters als Wasser-Bauinspector, in die Allgemeine Staats⸗Bauverwaltung wieder übernommen und dem technischen Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten überwiesen worden

Der bisherige Kreis-Bauinspector Herzig in Verden a. d. Aller ist als Land⸗Bauinspector an die Königliche Re⸗ gierung in Hildesheim versetzt und ihm die Stelle eines tech⸗ nischen Mitgliedes dieser Regierung verliehen worden.

Der Kreis⸗Bauinspector, Baurath Linker zu Rintein ist in gleicher Amtteigenschaft nach Bartenstein Ostpr.,

der bisher bei der Königlichen Regierung in Arnsberg beschäftigte inn n. Lauth als Kreis-Bauinspector nach Meseritz,

der bisher bei den Gestütsbauten in Braunsberg beschäftigte Bauinspector de Ballglwöals Kreis⸗-Bauinspector nach Torgau, Regierungshezirk Merseburg, und

der Kreis⸗Bauinspector, Baurath Roßkothen zu Burg⸗ steinfurt in gleicher Amtseigenschaft nach Rinteln a. d. Weser versetzt worden.

Der frühere Garnison-Bauinspector Thielen in Köln ist zum Kreis⸗Bauinspector ernannt und mit der Verwaltung der KRreis-Bauinspectorstelle in Elberfeld, und

der bisherige Kreis⸗GBauinspector Willert zu Neumarkt

i, Schl. als Bauinspector nach Siegburg versetzt und mit

der Leitung des Neubaues einer Strafanstalt daselbst betraut vorden.

er Negierungs⸗Rath Altwasser zu Magdeburg ist in elle eines Mitglieds und Stempelfigcals bei der Pro⸗

ssessor,

dige Wasser⸗Bauinspectorstelle . und dem bei den Netzeregulirungs

verlegte ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle verliehen worden. dortigen Schleusenneubaues betraut worden.

Bauinspectorstelle zu Stettin und

in Halle a. S. nach Stralsund versetzt worden.

liehen worden.

verliehen worden.

ist in die ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle zu Neuhaus a. d. Oste versetzt worden

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Der Charakter Professor ist beigelegt worden:

in der Provinz Hessen⸗Nassau “»):

den Oberlehrern Dr. Johann Balthasar Wagner am Real⸗Progymnasium zu Fulda, Franz Ruetz am Real⸗ Progymnasium zu Schmalkalden, Joseph Johannis am Real-Progymnasium zu Fulda, Dr. Julius Scheer an der Realschule zu Hanau, Ir. Abraham Sulzbach an der Realschule der israelitischen Religions-Gesellschaft zu Frank— furt a. M, Christian Israel an der Realschule zu Hanau, Hugo Simon am Real-Progymnasium zu Schmalkalden, Richard Foertsch an der Realschule 11 zu Cassel, Wil helm Schmitthenner an der Ober⸗Realschule zu Wies baden Dr. Robert Hoburg an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M, Dr. Hugo Cuers am städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M, Dr. Theobald Epstein an der Realschule der isragelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., Dr. Bernhard Spieß am Gymnasium zu Wiesbaden, Dr. Valentin Kramm am Realgymnasium zu Cassel, Johann Peter Schmitz am Gymnasium zu Montabaur, Dr. Hermann Siebert am Real gymnasium zu Cassel, Karl Heinrich Meyer am Real⸗ Progymnasium zu Geisenheim, Dr, Eduard Weber an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M, Otto Range am Gymnasium zu Fulda, Friedrich Werner Held am Real⸗ Progymnasium zu Diez, Pr. Joseph Wahle am Gymnasium zu Montabaur, Dr. Joseph Fer wer an der Realschule der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., Robert Zwirnmann am Realgymnasium zu Cassel, Dr. Karl Zeidler an der Musterschule zu Frankfurt a. M., Alfred Berlit am Gymnasium zu Rinteln, Kar! Kegel am Gymnasium zu Dillenburg, Friedrich Stange am Realgymnasium zu Cassel, Adolf Wagenknecht am Gym— nasium zu Hanau, Dr. Bernhard Pontani an der Friedrich⸗ Wilhelmsschule zu Eschwege, Johann Püttgen am Friedrichs Gymnasium zu Cassel, Dr. Albert Becker am Gymnasium zu Hersfeld, Dr. Anselm Braun am Gymnasium zu Hadamar, Gustav Wertheim an der Realschule der isrgelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., Licentiat Richard Oertel am Gymnasium zu Hersfeld, Dr, Ferdinand Friedrich Schantz am Realgymnasium zu Cassel, Dr. Rudolph Neumann an der Musterschule zu Frankfurt a. M, Dr. Hermann Adolf Zimmermann am Real⸗Progymnasium zu Limburg, Julius Fröling am Real-Progymnasium zu Homburg, Dr. Karl Steiger am Gymnasium zu Rinteln, Johann Feitel an der Real schule 1 zu Cassel, r. Karl Theodor Israel-Holtzwart an der Musterschule zu Frankfurt a. M.,, Dr. Ernst Trommershausen sen. am städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M, Johannes Bosing am Gymnasium zu Hadamar, Anton Güth an der Ober⸗Real schule zu Wiesbaden, Karl Wagner am Wilhelms Gymnasium zu Cassel, Dr. Ernst Reuß am städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M, Dr., Karl Müller am Gymnasium zu Weilburg, Dy. Otto Wackermann am Ghymnasium zu Hanau, Karl Vogt am Gymnasium zu Marburg, Dr. Oskar Kius am Friedrichs⸗Gymnasium zu Cassel, Christian Langsdorf am Kaiser Friedrichs Gymnasium zu Frankfurt a. M, Armand Caumont am städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M, Dr, Hermann Maus an der Musterschule zu Frankfurt a. M., Hermann Marx an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M, Dr. Eduard Wilhelm Wolff an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M., Dr. Roderich Schwartze an der Realschule der israeliti— schen Religions⸗Gesellschaft zu Frankfurt a. M., Dr Eduard Hartmann am Gymnasium zu Rinteln, Dr. Karl Eberhard am Wilhelms-Gymnasium zu Cassel, Jakob Loeber am Gymnasium zu Marburg, Peter Johann Blömer am Gymnasium zu Montabaur, Hermann Reichard an der nr ul. zu Frank furt a. M, Dr. Georg Wesener am Gymnasium zu Fulda, Licentiat Dr. Albert Krebs am Kaiser Friedrichs Gymnasium zu Frankfurt a. M,, Dr. Emil Römer am städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M, Hermann Schaub am Gymnasium zu Hanau, August Schmidt am Realgymnasium zu Wiesbaden, hr. August Brittner an der Klingerschule zu Frankfurt a. M, Dr. Theodor Weiffenbach an der Klingerschule zu Frankfurt a. M., Georg Siebert an der Sber⸗Realschule zu Wiesbaden, Dr. Albert Richters an der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M. Julius Esau am Neal-⸗Progzymnasium zu Biedenkopf, Kaspar Hesse am Realgymnasium zu Wiesbaden, Adolf Stoll am Friedrichs⸗Gymnasium zu Cassel, Pr. Wilhelm Wilhelmi am Gymnasium zu Marburg, Dr. Ernst Höbel an der Realschule II zu Cassel, Pr. Franz Höfler an der Klingerschule zu Frankfurt a. M, Dr. Hermann Spranck am Real⸗Progymnasium zu Homburg v. H, Wilhelm Wiske⸗ mann am Wilhelms-Ghymnasium zu Cassel, Past. extraohd. Dr Christian Gotthold an der Klingerschule zu Frankfurt a. M., Karl Mannß am Gymnasium zu Rinteln, Richard Gro⸗ pius am Gymnasium zu Weilburg, Dr. Karl Kühn am

) Vgl. Nr. 77 d. Bl. v. 30. März d. J.

arff am Real⸗ akob Krickau Dr. Christian Frankfurt a. M. sbaden, Dr.

Realgymnasium zu Wiesbaden, Fried Progmnasium zu Biedenkopf, am Rzal⸗Progymn Baier am

Dem Wasser⸗Bauinspector Delion in Elbing ist die stän⸗

asium iu Hof en Gymnasium August Fritze am Gymnasium zu Kaiser Friedrichs⸗ g Dr. Wilhelm Hassel

Dr. Adalber Most am Wilhelms Gymnasium zu Cassel, Dr. Luigi grte an der Muster⸗ schule zu Franksurt 9. M, Dr. on Lückenbach am Dr. Farl Gran an der . Pr. Albert Ulriei

rungsbauten beschäftigten Wasser⸗ Bauinspector Sievers in Czarnikau die von Filehne dorthin

Der Wasser⸗Bauinspector Hippel in Brieg a. d. Oder ist nach Ohlau versetzt und mit der speciellen Leitung des furt a. M., Der bisher bei der Rheinstrom-Bauverwaltung in Koblenz zu Cassel, angestellte Wasser⸗Bauinspector Düsing ist in die Wasser⸗

Montabaur, Adlerflychtschule zu Frankfurt a. am Realgymnasium zu Cassel, gymnasium zu Wiesbaden, Lud w schule zu Bockenheim, Realschule Gymnasium

der Wasser⸗Bauinspector Fragstein von Niem sdorff Gymnasium

Dem Wasser⸗Bauinspector Frey in Genthin ist die daselbst neu errichtete ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle ver⸗ Stelz an der Real— Bernhard Sonntag Bocheim, Hadamar,

ͤ . . w . Dr. Arthu Der bisher bei der Königlichen Kanal-Commission in Münster beschäftigte Wasser-⸗Bauinspector Du is ist nach Leer

auin ; Vomberg versetzt und ihm die dortige ständige Wasser⸗Bauinspectorstelle

Wilhelm heim, Dr. Ferdinand Rosenbger an der Musterschule Der hisher bei den Elbstromregulirungsbauten beschäftigte zu Frankfurt a. M, August Sitz am Gymnasium zu Wasser⸗Bauinspector Peter Stolze zu Lauenburg a. d. Elbe J Dr. Gustav Schneider an de a. M, Julius Bücheler am ymnasium zu Wiesbaden, sowie dem stellvertretenden Insckor der Selectenschule zu Frankfurt a. M. Dr. Heinrich hormann.

zöhlerschule zu Frankfurt

l. Wilhelm Großmann ist das Directorat des Königlien Gymnasiums in Rasten burg übertragen werden.

Der bisherige Director anheal-Progymnasium zu Eis leben, Professor Hr. Richter als Oberlehrer an das Gymnasium zu Schöneberg heigerlin berufen worden.

Den wissenschaftlichen Leern Dr. Leon Wessspy und Dr. Alfred Brunswick der höheren Mädchenschule zu Wiesbaden ist der Titel Orlehrer verliehen worden.

Dem Gymnasial-Director

Felix Mendelssohn-⸗Barzpldy⸗Staats⸗Stipendien für Msiker.

Oktober er. komen zwei Stipendien Mendelssohn-Bartholdy'schen Aiftung für befähigte und streb edes derselben beträgt 1500 as andere für auszübende Ton Die Verhung erfolgt an Schüler der in eutschland vom Staat swwentionirten musikalischen Ausbildungs⸗Institut hne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion us der Nationalität.

Bewerbungsfähig ist n derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studlen an inem der genannten Institute ge macht hat. Ausnahmgsmweistönnen preußische Staatsangehörige, ohne daß sie diese Bedgungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das Gatorium für die Verwaltung der Stipendien auf Grund einer Prüfung ihrer Befähigung sie dazu für qualificirt eracht.

Die Stipendien wein zur Fortbildung auf einem der betreffenden, vom Staatkübventionirten Institute ertheilt, das lechtigt, hervorragend begabten Be werbern nach Vollendu ihrer Studien auf dem Institut ein weiterer Ausbildung (auf Reisen, durch Besuch ißzwärtiger Institute 2c. zu verleihen.

SZämmtliche Bewermgen nebst den Nachweisen Erfüllung der oben gebchten Bedingungen und einem kurzen selbstgeschriebenen Studiengang hervorgehen wird, sind nebst einer Bescheinigung der Reife zur Concurrg durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangszeugniß in der zuletzt besuchten Anst 1. Juli er. an das uterzeichnete Curatorium Potsdamerstraße Nr. A)

Den Bewerbunge um das Stipendium für Componisten sind eigene Compositigen nach freier Wahl, unter eidesstatt licher Versicherung, dz die Arbeit ohne fremde Beihilfe aus geführt worden Verleihung s Stipendiums für ausübende Ton künstler erfolgt auf (dgund einer am 30. das Curtprium abzuhaltenden Prüfung

Berlin, den 1. Arll 1893. Das Curatoriumfür die Verwaltung der Feli Mendelssoht Bartholdy-Stipendien

der Felir same Musiker zur Verleihung

Das eine ist für Componiste künstler bestimmt.

Curatorium

Stipendium

alt bis zum Berlin W., einzureichen.

September Berlin durch

Josenyh Joachim Bek nin ntm ach ung.

Anläßlich des 50M ächrigen Künstler-Jubiläums des Pro fessors Dr. Joseph Pächim, Kapellmeisters der Königlichen der Künste und Mitglieds des Directoriums der Königlichen Hochschule für Musik, ist eine Stiftung errichtet worden, deren Zweck ist unbemittelten Schülern der in Deutsch oder von Stadtgemeinden errichteten unterstützten musikalischen Lehranstalten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Staatsangehörig keit Prämien in Gestalt von Streichinstrumenten (Geigen und in Geld zu gewähren

Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr einer der genannten Anstalten angehört hat.

Die Prämien werden in diesem Jahre in Geld bestehen Schriftstücke

Celli) oder

Bewerhung

I) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,

2) eine schriftliche Auskunft des Vorstaanbes der vom Be werber besuchten Anstalt über Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers, sowie die Genehmigung derselben zur Theil⸗ nahme an der Bewerbung auf Grund der zu bezeugenden Thatsache, daß der Bewerber mindestens in halbes Jahr der Anstalt angehört hat.

Die Ausantwortung der zuerkannten Prämien erfolgt am Oktoher er. ‚.

Eine Benachrichtigung der nicht beucksichtigten Bewerber sowie eine Rücksendung ber eingereichm Schriftstücke findet nicht statt. zewerber haben ihre Guche mit den in Vor— stehendem geforderten Schriftstücken bigzum 1. Juni 1893 an Blankenberg, straße 120, einzureichen.

Berlin, den 31. März 1893.

Der Vorsi

Potsdamer⸗

ende des Cuntoriums. eph Joachm.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider August Gehrke aus . ist von uns heute die Concession zur Verrichtung von Markscheiderarbeiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Klautzthal, den 28. Mär 1893. Königliches Ober⸗Bergamt. Siemens.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Vandwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden, nach Schlesien.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. April.

Beide Kaiserlichen und Königlichen Majestäten hesuchten gestern gemeinsam den Gottesdienst in der Dom Interims⸗Kirche.

Heute Morgen hörten Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Chefs des Generalstabs der Armee, conferirten darauf mit dem Chef des Militärcabinets und nahmen sodann eine Reihe militärischer Meldungen entgegen.

Das „Armee-Verordnungsblatt“ veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Cabinetsordre, betreffend die zukünftige Aus— bildung des Offizier-Ersatzes.

Ich bestimme:

l) Die Länge der UnterrichtJzcurse auf den Kriegsschulen wird all⸗ gemein auf 35 Wochen, denen sich 4 Wochen Ferien für die Offiziere der Kriegsschulen unmittelbar anschliesen, festgesetzt.

2) Die Kriegsschuleurse folgen sich hierbei ununterbrochen, sodaß bei einer Kriegsschule in 3 Jahren 4 Unterrichtscurse stattsinden können. Die Kriegsschulen werden hierzu in 3 Gruppen getheilt, deren erste im April, die zweite im Juli, die dritte im Oktober 1893 ihren 1. Cursuß beginnt. Die erste Gruppe fängt dann ihren 2. Gursus im Januar 1894 an und so fort.

3) Ich habe dem General⸗Inspeeteur des Militär⸗Erziehungs— und Bildungswesens die Zutheilung der Kriegsschulen zu den einzelnen Gruppen überlassen, wobei er befugt ist, Kriegsschulen von einer Gruppe zur anderen zu überweisen und bei etwa hierdurch entstehenden größeren Zwischenpausen eine Dienstleistung der betheiligten Offiziere bei der Truppe herbeizuführen. Auch habe Ich demselhen die Regelung der inneren Gintheilung der Unterrichtscurse einschließlich der Ab— grenzung des Lehrstoffes übertragen.

(1) Kein Offizier⸗-Aspirant darf vor Zurücklegung einer sechs— monatlichen Dienstzeit bei der Truppe zum Besuch einer Kriegsschule zugelassen werden. Ich mache etz den Truppenbefehlshabern erneut zur besonderen Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Offizier ⸗Aspiranten vor dem Besuch der Kriegtschule nicht nur im Dienst als Gemeiner, einschließlich des theoretischen Unterrichts, sondern auch in den wesent⸗— lichen Zweigen des Unteroffizierdiensteß genügend ausgebildet sind.

5) Hinsichtlich der Ertheilung der Reifezeugnisse und der Beför— derung zum Portepeefähnrich und Offizier soll esz bei den bisherigen Bestimmungen verbleiben.

6) Die Ziffern 6 und 8 Meiner an das Kriegs-Ministerium gerichteten Ordre vom 15. November 1890 behalten auch ferner Gültigkeit.

7J Zum 1. Oktober 1396 hat Mir das Kriegt, Ministerium zu berichten, ob und in welchem Umfange regelmäßig größere Pausen, in welchen die Offiziere der Kriegsschulen zur Dienstleistung bei der Truppe zu commandiren sind, zwischen die einzelnen Kriegsschulcurse ein geschoben werden können.

Indem Ich das Kriegs⸗Ministerinm beauftrage, diese Meine Ordre nebst den erforderlichen Ausführungs-Bestimmungen zur Kennt niß der Armee zu bringen, lasse Ich demselben in der Anlage Abschrift Neiner unter dem heutigen Tage an den General-Inspeeteur de Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesentz ergangenen Ordre zugehen.

Jüterbog, den 29. März 1893.

Wilhelm, von Kaltenborn. das Kriegs⸗MinisteriLum.

In der Nummer 6 des „Marineverordnungsblatts“ wird folgende Allerhöchste Cabinetsordre, betreffend die Führung der deutschen Kriegsflagge und der Reichs-Dienst flagge der Marine, veröffentlicht:

Ich genehmige in Verfolg Meiner Verordnung vom 5. November 15392, betreffend Reichsflaggen, anliegende Bestimmungen über die Führung der deutschen Kriegsflagge und Reichs,Dienstflagge der Marine unter Aufhebung aller entgegenstehenden älteren Verfügungen und Vorschriften über die Führung der Kriegsflagge.

Sie haben im Einvernehmen mit dem commandirenden Admiral die nöthigen Ausführungsbestimmungen für Meine Marine zu erlassen, und zur weiteren Veranlassung für die im unmittelbaren Reichdienst befindlichen Behörden und Anstalten des Heeretz von dieser Meiner Ordre dem Königlich preußischen KriegsMinisterium Kenntniß zu gehen. Alle bisherigen deutschen Kriessflaggen mit besonderen Ab- zeichen sind durch diese Meine rdre abgeschafft und alle zur Führung derartiger Flaggen ertheilten Ermächtigungen aufgehoben. Berlin, den 27. März 1893. Wilhelm. An den Reichskanzler (Reichs Marine ⸗Amt).

Bestimmungen über die Führung der deutschen Kriegsflagge und

der Reichs⸗Dienstflaßge der Marine,

A. Zur Führung der deuischen Krie a6flagge sind berechtigt: a, ain Lande: 1) Die Behörden und Anstalten der Kaiserlichen Marine mit Ausnahme der unter B, a aufgeführten, aber einschließ— lich der Marine ⸗Signalstationen. 2) Die im unmittelbaren Reichs— dienst befindlichen Behörden und Anstalten des deutschen Heeres. I) Die Küstenbefestigungen.

h. auf dem Wasser: I) Vie Souperäne der deutschen Bundeg⸗ staaten, die Prinzen regierender deutscher Königlicher Häuser und die EGrsten Bürgermeister der freien Hansastäbte auf den ihnen eigen— thümlich gehörenden Privatfahrzeugen. 2) Die Kriegsschiffe und Kriegtfahrzeuge der Kaiserlichen Marine nebst ihren Beibooten. 3) Vie übrigen Schiffe, Fahrzeüge und Boote der Kaiserlichen Marine, sobald auf ihnen eine Standarte weht oder ein activer oder zum actiben Dienst herangezogener Offizier dienstlich eingeschifft ist, oder sobald sie militärisch besetzt oder belegt sind. (Hull6.) 4) Die von der Kaiserlichen Marine ermietheten oder ihr anderweitig zur Ver— fügung gestellten Schiffe und Fahrzeuge , Beibooten), sofern sie von einem getiven oder zum getiven Dienst herangezogenen Seeosstzier der Kaiserlichen Marine befehligt werden. Nach jedegmaliger vorheriger Einholung der Allerhöchsten Erlaubniß.

B. Zur Führung der Reichs- Dienstflagge der Marine sind berechtigt! a. ain Lande [) Die Leuchtthürme und alle zum

Ressort des Logtsen⸗ und Seejeichenwesens gehörigen Gebäude und Anstglten der Marine. 2) Die Seewarte mik ihren Nebenstellen und die Observatorien der Marine.

be auf dem Wasser: 1) Die nicht zur Führung der Kriegsflagge berechtigten Schiffe, Fahr zeug und Boote der Kaiserlichen Marine. 2) Vie von der Kagiserlichen Marine ermietheten oder ihr anderweitig zur Verfügung gestellten Schiffe und Fahrzeuge (nebst Beibooten), sofern die Führung der Weicht Dienstflagge von dem Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts angeordnet ist.

Ferner enthält das „Marine⸗Verordnungs⸗Blattt“ Allerhöchste Cabinetsordres über die y, , S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Stein“ von der Marinestation der Nord⸗ see zur Marinestation der 36 an Stelle S. M. Kreuzer⸗ Corvette „Carola“, über die Bildung einer 1V. Matrosen⸗ Artillerie⸗Abtheilung und über die Steuerleute bei den Torpedo⸗Abtheilungen. Die beiden letzteren Ordres lauten:

Ich bestimme: Es ist eine aus zwei Compagnien bestehende 1 V. Matrosen⸗Artillerie⸗Abtheilung mit der Garnison Cuxhaven zu formiren. Eine Compagnie ist neu zu bilden, die andere ist der III. Matrosen-Artillerie⸗Abtheilung zu entnehmen. Bis in Cuxhaven geeignete Unterkunft vorhanden ist, verbleibt die neu zu bildende Compagnie in Lehe. Den Zeitpunkt der Formirung der neuen Com— pagnie und der Abtheilung, sowie den Zeitpunkt der Verlegung der einen Compagnie von Lehe nach Cuxhaven haben Sie zu bestimmen. Berlin, den 277. März 1893. Wilhelm. In Vertretung des Reichs⸗ kanzlers. Hollmann. An den Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt).

Ich bestimme: 1) Vom Il. April 1393 ab haben geeignete Ober⸗ maate der Torpedo⸗Abtheilungen in Grenzen des Etats in den Rang der Deckoffiziere mit der Ghargenbenennung „‚Torpedo⸗Steuermann“ und „Torpedo⸗Obersteuermann“ aufzurücken. Die Festsetzung der Be—⸗ förderungsbedingungen überlasse Ich Ihnen. 2) Die Torpedo⸗Steuer⸗ leute und ⸗Obersteuerlente beziehen die Fachzulage der Ober⸗

Steuermannsmaate der Torpedo Abtheilungen von jährlich 300 MS weiter. 3) Die Uniform der Torpedo⸗Steuerleute und Torpedo ⸗-Obersteuerleute ist die für die Steuerleute und Ober ⸗Steuerleute der Matrosen, Divisionen vorgeschriebene, jedoch haben dieselben unter den Achselklappen Futter von carmoisin rothem Tuch zu tragen. 4) Diese Achselklappen haben auch die

Torpedo⸗Maschinisten und Torpedo⸗Ober⸗Maschinisten, sowie die Torpedo Feuermeister und die Torpedo⸗Ober⸗Feuermeister zu tragen. Berlin, den 27. März 1893. Wilhelm. An den Reichskanzler (Reichs Marineamt).

Die erste Commission der in Dresden tagenden inter⸗ nationalen Sanitätsconferenz hat, dem „Dresdn. Journ.“ zufolge, die Prüfung des allgemeinen Theils des Programms beendet. Der betreffende Bericht wurde in der sechsten Plenarsitzung durchberathen und ergab eine vollständige Uebereinstimmung der Mehrzahl der Delegirten. Der Bericht der zweiten Commission, welcher sich mit Einzelfragen des Programms heschäftigt, gelangt unmittelbar nach Ostern in der Plenarsitzung zur Berathung.

Der bisher in GCassel stationirte Specialcommissar, Oekonomie⸗-Commissions⸗Rath von Heppe ist an die General GCommission in Breslau als außeretatsmäßiges Mitglied des Collegiums versetzt. Die fernere Leitung der von ihm bisher verwalteten Specialcommission Cassel III ist dem bis her in Rinteln stationirten und von dort nach Cassel versetzten Regierungs-Rath Zie mann übertragen. Die von dem 2c. Ziemann hisher verwaltete Specigleommission Rinteln l ist aufgelöst und die (Geschäfte derselben sind mit der Special commission Rinteln 11 zu einer Specigleommission vereinigt. Die hiernach bestehende Specialcommission in Rinteln wird von dem Regierungs-⸗Rath Korh geleitet.

Der Kaiserliche (Gesandte am Königlich Niederländischen Hof Graf zu Rantz aut hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit vom Haag fungirt der Legations⸗-Secretär von Reichenau als Geschäfts träger

Baden.

Zeiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ist, wie die „Karlsr. 3tg.“ mittheilt, ein in verbindlichen und schmeichel haften Ausdrücken gehaltenes Schreiben Seiner Heiligkeit des Papstes zugegangen, worin dieser seinen tiefgefühlten Dank für das ihm aus Vexanlassung des fünfzigjährigen Bischofs Jubiläums übersandte Geschenk und seine innigsten Wünsche für das Wohl des (Großherzogs und der Großherzoglichen Familie ausspricht

Sach sen⸗ Coburg Gotha.

Der gemeinschaftliche Landtag hat in seiner Sitzung vom 29. v. M. die Berathung des Etats begonnen. Vor Eintritt in die Specialberathung wurden folgende Anträge der Finanzeommission ohne Debatte angenommen: 1) Der gemein⸗ schaftliche Landtag erachtet die Abkürzung der vierjährigen Finanzperiode zur Sicherung eines geordneten, Etatswesen sowohl für die Gemeinschaft wie für die Sonder⸗ Staatskassen als dringend geboten. 2) Das Herzog⸗ liche Staats-⸗Ministerium wird ersucht, zur Beseitigung der nach den Erläuterungen zum Etat über die Grenzen der Ge meinschaft bestehenden Unklarheit dem Landtag in besonderer Vorlage diejenigen Angelegenheiten zu bezeichnen, die nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis als gemeinschaftlich zu belrachten sind.

EI sas Lothringen. Nr. 7 des „Gesetzblattes für Elsaß-Lothringen“ veröffentlicht das esch über die Feststellung des Landes haushalts-Etats von Glsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1893/4. Der diesem Gesetz beigefügte Landes haushalts⸗Etat wird dadurch in Ausgabe auf 52 518 105 (6, in Einnahme auf 52 SIis 1095 M, n l und zwar: im ordentlichen Stat in Ausgabe auf 49617 620 (6, nämlich; auf 16 229 423 6 an fortdauernden und . 3 41418197 SJ an einmaligen Ausgaben, in Einnahme au 51 479 105 S6; im außerordentlichen Etat in Ausgabe auf 3170 185 M und in Einnahme auf 1 339000 6

Frankreich.

Der Conflict zwischen dem Senat und der Deputirten⸗ kammer über das Budget, der bereits in der vorgestrigen Nummer dieses Blattes erwähnt worden ist, hat zu einer Ministerkrisis geführt. Das Ministerium . hat in⸗ folge der Abstimmung in der vorgestrigen Sitzung der Depu⸗ tirtenkammer seine Entlassung eingereicht. Ueber den Verlauf dieser Sitzung und die augenblickliche Lage in Paris liegen nachstehende telegraphische Berichte vor:

Bei Beginn der Sitzung der Deputirtenkammer con⸗ statirte der. General⸗Berichterstatter der Budgetcommission Lockroy, das vom Senat zurückgekommene Budget sei ein neues Budget, aus dem alles eliminirt sei, was die Kammer eingefügt habe. Der Senat habe hierbei die constitutionellen Grenzen überschritten. Die durch das allgemeine Stimm⸗ recht gewählte Kammer . nicht zurückweichen, sondern müsse zeigen, daß im Conflictsfalle das letzte Wort ihr gehöre. Der Senat müsse den Boden der Einigung finden; darum möge man ihm das Budget zurücksenden, nachdem man die einzelnen Artikel durchberathen. Der Finanz- Minister Tirard wies darauf hin, daß zum ersten Male beantragt werde, das Budget im ganzen an den Senat zurückzuverweisen. Lockroy erwiderte, die Kammer werde sämmtliche Artikel in Berathung ziehen, hinsichtlich deren zwischen der Kammer und dem Senat Meinungsverschieden⸗ heiten beständen. Der Finanz-Minister Tirard machte sodann darauf aufmerksam, daß der Senat keines⸗ wegs spystematisch die vorgeschlagenen Reformen ab⸗ gelehnt habe. Die Regierung werde bemüht sein, die Ideen, welche die Kammer a,. erhalten zu müssen glaube, zur Geltung zu bringen; es sei aber durchaus nothwendig, das Budget sofort zu berathen. Die Kammer beschloß hierauf, zur Berathung der einzelnen Artikel überzugehen. Hierbei wurden die Kapitel des Budgets größtentheils in der Fassung der Kammer wiederhergestellt, nur die Piano⸗ und Livréesteuer wurde abgelehnt. Darauf folgte die Verathung der Artikel über die Getränkesteuerreform. Der Finanz⸗Minister Tirard ersuchte die Kammer, die Ausscheidung der Getränkesteuer aus dem Budget entsprechend dem Verlangen des Senats zu beschließen. Der Senat werde hier nicht nach⸗ geben; die Reform werde dadurch nur vertagt. Eine rasche Fertigstellung des Budgets sei ein unabweisbares Bedürfniß; wenn aber die Kammer die Ausscheidung ablehne, werde die Regierung neue provisorische Zwölstel verlangen müssen. Zalis belämpfte die Ausscheidung: die Kammer dürfe sich nicht vor dem Senat beugen; die Regierung möge demissioniren, wenn sie wolle. ves Guyot . die Ausscheidung der Getränkestener, indem er die Hoffnung aussprach, die Re— gierung werde sie dem Budget von 1894 einverleiben. Jamais ersuchte die Kammer dringend, nicht so nahe vor dem Ziel zurück⸗ zuweichen und die Reform nicht auszuscheiden. Der Minister⸗ Präsident Ribot constatirte, niemals, seit die Verfassung bestehe, seien mehr als drei provisorische Zwölftel votirt worden. Diese Maßnahmen brächten überdies große Verwirrung in die Ver⸗ waltung. Da die Kammer im Begriffe sei, vor den Wählern zu erscheinen, könne sie nicht das Budget für 1893 und 1894 gefährden. Die Vorrechte der Kammer seien nicht gefährdet, da es sich nicht darum handele, vor Prätentionen des Senats zurück zuweichen. Die Regierung sei bereit, vor dem Senat die von der Kammer soeben vorgenommenen Voten zu vertheidigen. Die Getränkesteuer könne im nächsten Budget oder durch Specialgesetz wieder aufgenommen werden; nur zwischen heut und morgen sei eine Einigung zwischen dem Senat und der Kammer darüber unmöglich. Die Kammer könne nicht die Regierung ohne Budget lassen, eine Einigung über das Budget sei nöthig für die Sache der Republik. Wenn die Kammer eine Eini gung vereitelte, lehne die Regierung jede Verantwortung ab. Lock roy erklärte die Ausscheidung des Gesetzes für un⸗ möglich; die Regierung brauche nur ein wenig energisch zu dem Senat zu sprechen, um eine Einigung herbei⸗ zuführen. Der Minister-Präsident Ribot erwiderte, die Regierung verlange die Ausscheidung des Gesetzes; die politischen Consequenzen des Votums habe er soeben kundgegeben. Die Ausscheidung wurde mit 247 gegen 212 Stimmen abgelehnt. Die Majorität bestand aus 1290 putirten der Rechten, 30 Boulangisten und 7 Republikanern. Desspr és rief: Die Kammer ist reif für die Aufloͤsung Minister⸗Präsident Ribot erklärte hierauf, die Kammer werde begreifen, daß die Regierung nach diesem Votum die Dis cussion über das Budget nicht fortsetzen könne. Aber um unmittelbare Maßnahmen im Interesse des Landes treffen zu können, möge die Kammer Abends eine Sitzung halten. Die Minister verließen hierauf den Saal, und die Kammer beschloß, eine Abendsitzung zu halten.

Nach einer kurzen Berathung in einem Zimmer des Palais Bourbon begaben sich die Minister nach dem Elysche und reichten dem Präsidenten der Republik Carnot ihre Demission ein.

Die Abendsitzung der Deputir ten kam unter großer Bewegung um 9 Uhr eröffnet e Minister Tirard theilte zunächst mit, daß das Ministerium seine Entlassung gegeben habe und mit der Erledigung der laufenden Geschäfte betraut sei Er brachte so⸗ dann einen Gesetzentwurf über die Bewilligung zweie weiterer provisorischer Zwölftel des Budgets ein alsbald an die Budgeteommission verwiesen wurde Sitzung wurde aufgehoben. Nach ihrer Wiedereröffnung er stattete der General⸗Berichterstatter der Budgeteommission Lockroyn Bericht, worauf die Kammer nur ein weiteres provisorisches Zwölftel des Budgets bewilligte. Der betreffende Gesetzentwurf ging sofort an den Senat. Die Verl z von dem Deputirten Letellier eingebrachten Antrags auf Auflösung der Deputirtenkammer wurde vom Prästdenten Casimir Périer, als mit der Verfassung im Widerspruch stehend, verweigert. Die Kammer vertagte sich darauf big zum nächsten Dienstag

Der Senat stinmte in seiner vorgestrigen Vormittage sitzung der Verlängerung der gegenwärtigen Jolltariffätze auf Petroleum bis zum 31. Mai zu und bewilligte sodann die beantragte Pension für die Wittwe Ernest Renan 8 sowie einen Credit von 6 230 000 Fr. für die Expedition in Dahomen In der Abendsitzung nahm der Senat den Gesetzentwurs wegen Bewilligung eines weiteren provisorischen Zwölftels des Budgets an und vertagte sich hierauf bis heute

Gestern Vormittag empfing der Präsident Carnot den Präsidenten des Senats und der Deputirtenkammer Challemel Lacour und Casimir Pérter, um sich mit ihnen über die Mittel zur Lösung der Krisig zu berathen. Veute wird wie verlautet, der Präsident Carnot im Laufe des Vor⸗

mittags ein Mitglied des Parlaments mit der Bildung den