1893 / 78 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

. . r Benennung Messtbetrag Gebühr Die Ausstellung der Auf dem der einer ö (vom Absender zu entrichten) Postanweisung hat zu erfolgen Abschnitte der 6 tanweisung Länder. anweisung. Pf. für je in sind zulässig: ü Portugal (einschl. 380 Milreis. 20 M, FGG) Milreis und Reis Azoren und Madeira) (1 Milreis 4 M 55 9). 500 Franken. l

31) Rumänien 31) Franken und Centimen (100 Fr. S1 MS 20 49). 100 Pesos. 360 Kronen.

32) Pesos und Centavos. Goldgeld. 3

(IL Pefo Gold 4407 3). J 20 60 33) Kronen und Oere

500 Franken. 20 6 (lo Kr 112 75 9). 6

10 Pfd. Sterl.

400 16

. . HK. Briefe und Kästchen mit Werthangabe.

korbemerkungen. Die Berthbrie fe dürfen (außgenemmen in Deutschland und im Verkehr mit Desterreich⸗Ungarn, Bei Werthbriefen mu verwend ĩ j

—— riechen ant, Nontenegro, sowte auf beftimmten Leitwegen auch mit Serbien und der Türkei durch Vermittelung von Defter⸗ werden; auch bürfen die ae n , rm Freimarken ein Zwischentaum gelafsen

chien Pestanialten! nur Rertbrartere Cbiigattgnen. Paptergesb, Finascheine n. . w enthalten. In die Rerthiäßtchen Werthsendungen, deren Aufschrift aus Anfangs buchsiaben besteht oder mit einem Sti

. , ü. 32 ko baren Gegenst anden Briefe oder die Cigenschaft einer Korrespondenz besitzende Angaben, Rerthbriele unterliegen ausgettonmnien? in Deutschlankz unt! . ztift geschrieben ist, find nicht zuläfsig.

1 23 ——— ö. oder auf den Inhaber lautende Werthpapiere, Dokumente und Gegenstände aus der Gattung Seschrantung . Ker ty bas en i das ef m en, ne, 9 m hr mit Desterreich⸗ Ungarn) keiner Gewichts- ; ö . n än , dn m munen ann net fein; Ausschabungen oder Abänderungen, Ueber die Borschriften hinsichtlich der Beschaffenheit, ver Versie gelung ꝛc. der Wert i

leltst wenn dteselden anerkannt waren, sind nicht gefattet. Verlangt der 2 eine Bescheinigung nber bas ue ü der w Zahl der denselben betzufügenden 3oll-In halts erktärung en eröheilen die Poflämter cin t ö

endung an den Empfänger, so hat er dies auf der Sendung durch den Vermerk gegen Rüdschein“ (avis de réception) auszubrücen. Der Augstellung einer Begleitabresse bedarf es bei den Werthkästchen nicht.

Der Gern hr dafgr betragt 20 Ki. m ., eee. ; —— —o Benennung

Bemerkungen.

o Tesegraphische Postanweisungen nur nach Wssabon und Porto

(Oporto) zulässig.

31) Postanweisungen auch telegraphische sind nur nach großeren Orten zulässig. .

Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 32) n, , auch telegraphische nur nach der Hauptstadt San Salvador fansfffg ;

33) Telegraphische Postanweisungen zulässig. .

34) Eilbestellung und i m. Postanweisungen zulässig.

35) Postanweisungen auch telegraphische nur nach

Bangkok zulãässig.

36) Wie Nr. 4.

20 20 20

20 Mt 32) Salvador 20 6

3 Schweden 34) Schweiz...

Werthbriefe

Werth⸗ und kãstchen. Derthkastchen.

Ver siche⸗ rung gebühr für

Werthbriefe. .

Werthbriefe 5 und 20 Werthktasichen. 20 Porto Versiche⸗ bis zum rungsgebühr Gewicht für von 1g.

16 Pf.

16 Nachnahme zulässig. J lfte r e riefe 260g. Unfrank. Briefe zulässig mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestellg u. Nachnahme zulässig. Die Einführung auslän⸗. discher Lotterieloose ist verboten. Nach Bosnien, Herzegowina, Sandschak Novibazar (Oesterr. Okkupationsgebiet) gelangt neben dem Deutsch⸗Oesterr. Porto noch ein besonderes Porto zur Erhebung; a. Gewichtporto 40 Pf.; (nach bestimmten Grenzorten 20 Pf.) Versich. Gebühr 10 Pf. für Werthangabe bis 100y⸗ 6,20 Pf. über 1006 bis 300, 30 Pf. über 300½ bis 600 u. s. w. je 10 Pf. mehr für je 3060 0. Eilbestellung zulässig. 19) Nur nach bestimmten Orten. 20) Nachnahme zulässig. 21) Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten. 23) Nachnahme zulässig. 24) Eilbestellg. u. Nachnahme zulaͤssig. 25) Außerdem sind Briefe mit un= beschränkter Werthangabe durch Vermittelung österreichischer Post⸗ . anstalten zulässig. Nähere Aus⸗ . 3 28 kunft ertheilen die Postämter. 27) Nur nach bestimmten Orten. Be⸗ züglich anderer Leitwege ꝛc. ertheilen die Postämter nähere Auskunft.

28) Nach den italienischen Postan—⸗

Meist⸗ betrag der Werth⸗ angabe.

Meist⸗ betrag der Werth⸗

angabe.

* Werthbriefe. Benennung Vorto bis zum Gewicht von 118 6 Pf.

nur als Packete zuläfsig.

der Bemerkungen. der

Länder.

20 20 p 365) Mark und Pfennig. 20 20 6 36 Wie Nr. 4. b. London (ab Lond. s. Bem. z. 4) . .

37) Mark und Pfennig.

10 mindest. 00 20 410 ĩ 10 mindest. 20, 39a) türkischer Goldwährung (türk. Pfunden, Piaster und Para) ; i Pfd türk. S I8 . 0 45 Y. 39b) Franken und Centimen 40 7 (160 Fr. 81 M 20 8).

. Bemerkungen. je 15 g. t.

b. 10 geogr. Meilen einschl. 20 Pf. über 10 Meilen 40 Pf. ohne Unter schied d Gew.

20

20

(im Grenz⸗

35) Siam

36 SüdafrikanischeRepublik Trans vaal).

37) Togo⸗Gebiet

38) Tripolis siehe Nr. 19

39) Türkei: a. Constantinopel b. Adrianopel, Beirut, Caifa, Candia, Canea, Chios, Du⸗ razjo, Jaffa, Jerusalem Kera⸗ sunde, Metelino, Prevesg, Retimo, Rhodus, Salonich, Samsun, Santi Qugranta, Smyrna, Trapezunt, Valona

40) Tunis

41 Uruguay

34) Fru. Cts. Io Fr. = 81.0 20 335. . Wie Nr. 4.

gebühr.

Länder. . je 240 M Pf.

5 Pf. für je

300 , mindestens 10 Pf.

DS Sinschrelb⸗

do

) Dentschland (Reichs. Eestgebiet, Bavern und ürttemberg.)

1) Meistgewicht der Werthbriefe 260 g. Unfrankirte Briefe zulässig mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestell⸗ gebühr im Fal der Voraus⸗ bezahlung bei Ueberbringung eines Briefes mit Werthangabe bis 409 S einschl.! oder bon Ab⸗ lieferungsscheinen über Werthbriefe nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Postanstalt 60 Pf. Nach⸗ nahme zulässig. S000 M bezirk 16 3) Eilbestellung und Nachnahme ,

ö . S000 (t 20 zulässig. 20) S000 Shanghai

S000 6 20 31) Rußland unbe⸗ ; schränkt 8000 M.

16 Norwegen unbe⸗

schränkt

unbe⸗

schrãnkt 20 6

400 M

17) Oesterreich⸗ Ungarn. wie Deutschland Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

18 Portugal 8000 20 xo 2 (einschl. der Azoren und ͤ Madeira) P

Portugiesische Kolo⸗ nien

40) Nur nach bestimmten Orten. Ebenso telegraphische Post⸗ anweisungen. . .

41) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig.

42) Die ,,, muß außer dem Namen des Empfängers und der genauen ,, desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ namen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche RBe⸗ zeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (étaté) und, wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

20 für Briefe, 28 f. Kästchen

28

s ' .

41) 42) Der Name und die Adresse des Ab⸗ senders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung können angegeben sein. Weitere An⸗ gaben sind nicht zulässig.

20 t 20 M 20 et

500 Franken. 500 Franken. 100 Pefos.

100 Dollars.

S000 6

Arg eatinien . S000 0

) Belgien 19)

41) Pesos u. Centavos. Goldgeld (1 Peso Gold 4 7 29). 42) Dollars und Cents (100 Doll. 424 10).

2 2 5 2 2 2 Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind Von dem Betrage eines jeden eingelösten Berthpapiers wirb im Vereinsverkehr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehung be⸗ auftragte Postverwaltung erhaben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich und Tunis abgesehen, 10 Pf. ; ö

Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.

Solche Zinsscheine und Divivendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr überhaupt ausgeschlossen. - .

Der Postaustragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach. ..... . (Name der Postanstalt), Ein schreiben bz. Valenrts à reconuvrer, Burenn de poste à (Name der Postanstalt) Recommäands, zu versehen, im Vereins⸗ verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛe. des Absenders. ;

Schriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Post⸗ austräge müssen frantirt werden. Für bie Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

Meistbetrag eines Postauftrags.

800 6

42) Vereinigte Staaten von 20 S

Amerika.

4 Bulgarien 3) China: a. (Deutsche Postagent.) b. Kalgan, Peking, Tientsin, Urga (ü. unbe⸗ Rußland) ..... sschränkt 6) Dänemark nebst Jeland unbe⸗ und den Faröer schränkt 7) Dänische Kolonien: a. in Westindien . . . 8000 M S000 6

unbe⸗ schränkt

s. Werth⸗

P.

Vorbemerkungen. Postaufträge sind im Vereingyerkehr bis zu 1090 Franken bz. dem entsprechenden Betrage der Landes⸗ währung bes Bestimmungslandes zugelassen. Lauten bie einzulbsenden Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung bes Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im Postauftrags formulare anzugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede den von den fremden Postanstalten mittelst Postanweisung abzuführenden Beträgen gegenüber zu vermeiden, nach demselben Verhältniß zu bewirken, welches von ben fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes ber Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wir. Ueber dieses Umwandlungsverhältniß ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Das Postauftragsformuiar (für ven Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruc in Deutscher und Französtscher Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in verschloffenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Hestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal (einschl. Madeira und Azoren) an vas Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗ anweisungsgebühr dem AÄbsender des Poftauftrages mittelst Postanweisung übersendet. Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.

Meistbetrag eines Postauftrags.

800 6

Salvador

20

20

(im Grenz⸗

bezirk 10) 20

20

6) Eilbestellung nur nach Post⸗ orten zulässig und mit Aus⸗ schluß von Island und Faröer. Nachnahme zulässig. 7) a4. Nachnahme zulässig. 8) Nachnahme zulässig. 9) Nur nach Assab und Massaua. 11] Guadeloupe, Martinique, Frz. , ‚. 4 Guyana, Libreville im Franz. S060 0 20 20 Kongogebiet, Senegal, Reunion, wert! 6 Cochinchina, Annam, lůsichen sonkin, Neu⸗Caledonien, Obock, S000 I0 Mayotte, Nossi⸗Be, Diego Suarez, S0 0) e Ste. Marie de Madagascar u. frz. 8000 . Postanstalten auf Madagascar. 8000 20 12) Eilbestellung und Nachnahme S000 60 zulässig. 8000 60 13) Nur nach Kamerun und Victoria. S000. . 14) ECilbestellung und Nachnahme

unbe⸗ 20 schränkt unbe⸗

schränkt 8000 M

Schweden 18) 20 (im Grenz⸗ . bezirk 10) Serbien 20

8) Egypten über

und Alexandrien ooh ,

Spanien 20 (einschl. der Balearen u.

Canarischen Inseln)

27) Türkei über Triest. (durch Vermittelung von Oesterreichischen Postanstalten)

28) Tunis a. über Italien b. über Frankreich

Benennung der Länder.

6) Luxemburg.

Benennung der Länder.

) Deutschland Reichspostgeb., Bayern und Württemberg)

2) Belgien

Taxe: ) SFeste Port 6. Gebühr. Pf. P..

30

Bemerkungen. Bemerkungen.

20 20 20 20 20 20 20

97) Erythrea, Ital. Kolonie 109) Frankreich m. Algerien I) Fran zösische Kolonien 2) Italien 13) Kamerun 14) Luxemburg 15) Niederland

20 20 20 20 20 20 20

unbe⸗ schränkt

I) Wechsesproteste werden d. d. Postanst. vermittelt. 7 Zins- und Dividendenscheine, sowie ab⸗ gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Nach Niederl-Ostindien nur nach bestimmten Orten.

8) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Zins

1) Die Aufschrift hat zu lauten: „Postauftrag nach..“ Wechselproteste werden durch die Post vermittelt. 2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗ merk „Protèt“ oder „Prott immédiat“ auf dem Auf—⸗ trage sich befindet. 3) Zins- und Dividendenscheine, sowie ab⸗

für je 19 9

) Niederland . und Niederl.“ 500 Gulden für je 1I5 8 Ostindien. im Grenzbezirk.

10 für je 15 g)

8000 l. 8000

25 25

1000 Franken 20

20 für je 158

(im Gcenz⸗ bezirk 19

ulässig.

z 15) Eilbestellung zulässig.

29

l

stalten in La Goulette (Goletta), Sousse (Susa) und Tunis beträgt

das Porto f. Werthkästchen nur 2416

im Grenzbezirk. 10 für je 15 g)

gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

s) Norwegen

730 Kronen

20

und Dividendenscheine, sowie, abgelgufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗

für je 1h g

4) Im Falle der Annahme werden von dem ein⸗ /

gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 M, höchstens aber

40 Pf. als Einziehungsgebühr in Abzug gebracht.

Wechselproteste werden vermittelt (auch auf der Mehr⸗

zahl der unweit der französischen Küste belegenen Inseln);

hierzu Vermerk „à protester“ auf dem Auftrage, außerdem eine schriftliche Verpflichtung des Absenders zur Zahlung entstehender Protestkosten erforderlich.

Zinsscheine u. abgelaufene Werthpapiere ausgeschlossen. 5) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere,

Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien ze. ausgeschlossen. Wechselproteste werden vermittelt;

hierzu Vermerk „Protèt“ oder „Protèt immédiat“

auf dem Auftrage, außerdem eine schriftliche Ver⸗ pflichtung des Absenders zur Zahlung entstehender

Protestkosten erforderlich. Die Italienischen Post⸗

anstalten sind ermächtigt, bei Einziehung von Beträgen

nicht quittirter Rechnungen dem Jah lunepflichtigen auf dessen Verlangen Quittung über die geleistete Zah⸗ lung auszustellen. In diesem Falle gelangt eine Stem⸗ pelgebühr von 5 Cent. zur Berechnung. Quittungen, ferner Rechnungen, welche mit der Quittung oder auch nur mit der Unterschrift des Forderungsberechtigten oder mit Vermerken, wie saldirt, bezahlt, entlastet, aus⸗ geglichen ꝛc. versehen sind, unterliegen nach Maßgabe

n. 11 1 der Größe des Papiers einer Ital. Stempelgebühr: Beirut, Salo⸗ Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des von 0,0 Fr. bei einer Größe bis zu 14 44dem, nich u. Smyrna Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. , von 18-29 Qstr. Yostanst)

) Nur nach bestimmten Orten, Telegr. Postanweisungen i ffn von 2,40 Fr. bei einer Größe von 20— 30 dem, 16 Tunis .... 20 ö werden nicht vermittelt. Einziehungsgebühr wie bei Wie Ni c. Dem Bestimmungsort ist der Jigme ber 4,8090 , für jede weitere Größe. Frankreich. Zinsscheine u. abgel. Werthpapiere ausgeschl. Provinz und des Kreises (County) hinzuzufügen. ) Der Dienst ist vorübergehend eingestellt.

s) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig.

9) Die Umwandlung in die Landeswährung Mexikanische Dollars und Cents) erfolgt in Shanghai bz. Tientsin nach Maßgahe des Wechselkurses auf Hamburg.

10) Eilbestellung im Ortsbestellbezirk u. mit . von

proteste werden nicht vermittelt. . . 9) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Wechselproteste werden nicht vermittelt. ö 10) Nur nach größeren Orten. Alle holt ge nach Portugal müssen an das Postamt in Lissabon adressirt sein, Zint und Dividendenscheine, sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 11) gun nach größeren Orten. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

20 12) Nur nach der Hauptstadt San Salvyador. für je 15 8 Wechselproteste werden nicht vermittelt.

20 13) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie abgelaufene für je 15 8 Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ proteste werden nicht vermittelt. .

14) Lotterieloose und andere auf dat Lotteriespiel bez. Papiere, Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ zelaufene Werthpapiere dürfen nicht beef gt sein. lůy gu str ge mit dem Vermerk „Zum er. oder „Sofort zum Protest“ sind zulässig. Postaufträge mit dem Vermerk „Zur Schuldbetreibung“ werden in der Schweiz an besondere Betreibungsämter weitergegeben.

15) a. u. b. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

15p) In der Aufschrift muß hinter dem Bestim⸗ mungsort der Vermerk ,, ,, Postamt oder Bureau de poste autrichien“ h

inzugefügt sein. 16) Nur nach bestimmten Orten. .

1000 Franken

) Egypyten . 1000 Franken

4 Frankreich mit Algerien

20 für je 15 g

Der Tarif für Briefe mit Werthangabe i ist bei z j j f hangabe nach Griechenland und Montenegro ist bei den Postämtern zu erfragen. Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zu läfsig. 26

1 * . , , . Zu estanweisungen nach dem Auslande kommt ein beson deres Formular (in Ge 'stanweisungen. ür tel 1 ĩ ĩ ĩ z6sis . ache) in Anwendung. ist dasselbe e n ie gift und mit lateinisch en Schriftzeichen ohne Durchstreichtingen Gebühr für ,, , . 6. n,, k ö ö ehe s f, n n h. Die Tus steff ing Juf . , n. (vom . zu 6 der J hat zu erfolgen an. ber ten hoeisung . nd ; 1 e nschlant (Reiche post / 109 bis 100 S I Mart und Ffenns. 1 .

i. Bayern und Würt— üb. 100 2060 2 Pefos und Gentavos (Goldgeld i e n ,. t . (1 Peso Gold 2) 5 Schriftliche Mittheilungen jeder Art. Belgien e 36 0 9) Franken und Centi ; 1 Brit. Besitzungen bz. Brit. 20 260 e k . 20 49 ö

1. ö bis genzen (ab London 4) Pfd. Sterl. (), Schillinge e),

no 4 . 3 Dst⸗ . . 1 ;

. siehe emertungem ee ne., (d), (10 E 2604 p

Cyvpern, Borneo, Straits⸗ .

Settlements, Cap-Ko—⸗

lonie, Britisch⸗Betschuana⸗

land, Mauritius, Natal,

Goldküste, Zanzibar Stadt,

= Neu⸗Fundland, Brit. West⸗ indien, Australien. ) Britisch⸗Indien (Vorder⸗

Indien, einschl. d. nicht⸗Brit.

Bes. u. Britisch⸗Birmas, da⸗

gegen m. Ausschl. von Ceylon

wegen Ceylon s. Nr. 4 —,

ferner Indische Postanst. in

Bagdad, Basra, Bunder⸗

Abbas, Bushire, Guadur, Jas

(Dschask), Linga u. Mascat). 6 6) Bulgarien 500 Franken. 0 7 Canada leinschl. Britisch 100 Dollars. . 7

Columbien, Neu⸗Braun⸗ /

schweig, Neu⸗Schottland und

Prinz Edward⸗Inseln). 8) 1 1109 Hef. 20 YM) C hing: Shanghai u. Tientsin

(Deutsche Postagenturen) ..

wegen and. Orte s. u. Nr. 4

10) Dänemark nebst Island und den Faröer. II Dänische Antillen.. 360 Kronen. 12) Deutsch⸗Nen⸗Gninea. 400 13) Dentsch⸗Ostafrika. .. 400 0 4) Egypten 500 Franken. 15) Frankreich mit Algerien 50 Franken. sow. frz. Postanst. in Tanger (Marokko) und Zanzibar. 16) Großbritann. u. Irland. 210 0 20 J 17) Hawai (Sandwich⸗Inseln) 100 Dollars. 20 20 0j

bis San Francisco (ab San 1 3 19) Italien mit San Marino,

Francisco s. Bemerkungen). Tripolis (Ital. Postamt) u.

10 bis 15g einschl. 20 über 15— 2509

20 für je 15 8

400 Gulden

9) Oefterreich⸗ 4

Ungarn. 6.

10) Portugal.) I80 Milreis (einschl. d. Azoren

Beme ung dei rkungen. und Madeira).

20 30 40 20 20

20 für je 1

1 , n, 13. Tarif . Tesegr. Po mn, T. 1000 Franken 11) Rumänien 1000 Franken 2 Nur . bestimmten Orten zulässig. Eilbestedlung zulässig.

3) Eilbestellung u, telegraphische Postanweisungen zulässig. 4] Das Postanweisungsformular muß außer dem Ramen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfänger (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der erfolgten y des Betrages durch ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen.

Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird seitens der Britischen Postverwaltung, welche die Ueber— weisung der Postanweisungsbeträge . dem Bestimmungt⸗ gebiete vermittelt, von dem Cinzahlungsbetrage in Abzug gebracht. Wünscht der Absender auch diese n, zu tragen, so muß er den Betrag der Postanweisung, entsprechend höher . Wie Nr. 4. 5). Wie Nr. 4. Auf Postanweisungen an Personen indischer

5) Italien nebst Kolonie Ery⸗ ,,

58g

200 Pesos Gold

730 Kronen

100 Pesos. 12) Salvador.

500 Franken. 19 Pfund

Sterling.

13) Schweden..

4) Der Name und mindestens der Anfangs⸗ buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absen⸗ ders) und die ., Adresse desselben müssen angegeben sein. Sonstige Mit⸗ theilungen sind nicht statthaft.

20 für je 15 g im Grenzbezirk 16 sür je 15 g;

14) Schweiz.. 1000 Franken

15) Türkei a. Constantinopel (Deutsch. Post⸗ amt). b. Adrianypel,

20 für je 15 g

20 für je 195 98

S800 6

20 Pfd. Sterl. 1000 Granten

1000 Franken

KE. Packetsendungen.

Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nash Orten innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets, sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich⸗Ungarn. A. Das Porto beträgt für Packete auf Entfernungen (in geographischen Meilen): Für unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein Porto⸗Zuschlag von Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. . ung I . . über über Über tzber 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück Island u. Faröer zulässig. Telegraphische P ostanwei ungen bis , 20 50 ioo . Für die als Eperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto nicht aber der bas Porto berechnet. ; mit Ausschluß pon Island u. Faröer ulässi ö ; . bis bis , Portozuschlag und die Versicherungegebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren. 1) Post 9 a, . . 3 9. . m Gewichte 1699 5öo 100 1590 alle Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 116. m überschreiten, oder welche in einer B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben: 1) vas für Packete ohne Pos anweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians⸗ Zone 1 Zone? Zone 8 Zone Zone 6 Zone 6 Ausvehnung 1 m, in einer anderen f, im Überschreiten und dabei weniger als 10 kg Werthangabe zu entrichtende Porto (s. unter A). 2) Versicherungsgebühr gleich⸗ sted und Frederikssted auf Ste. Croix und St. Jean. - ; d / ö Pf. wiegen, ober welche bei ber Verladung einen unverhältnißmäßig großen Raum, bz, eine mäßig 5 Pf. für je 86090 6 oder einen Theil von 306 M, minvestenz sedoch 109 Pf, ohne

' J j h . j ? er ö . . k Thie ehr i ischi 12) Nur nach Friedrich Wilhelmshafen. Ein Absender darf im är s Ag einschließlich. 80 nne nn, ,n, nn, nn, nn ,,,

Franken und Centimen

(1090 Franken 81 ½ 20 49. Dollars und Cents

(100 Doll. 424 Mh.

Pesos u. Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold S 3 06 S6 3)

Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 1

Wie Nr. 4.

. e . = . und Gesträuchen, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte C. Dringende . (nach Desterreich⸗Ungarn nicht zulässig müssen frankirt Laufe von 6 Wochen nicht mehr als 600 ½V an ein und den⸗ bis jedes weitere Kilogr. mehr 6 ! . 50 . u. dergl. ; . sein. Besondere Gebühr außer Porto und etwaigem Eilbotenlohn 1

selben Empfänger aufliefern. EH. Frankirte Packete im Gewichte bis bz. 5 Eg („Postpackete“) nach dem Auslande.

13) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗es⸗Salaam, Lindi Kilwa Pangant Vorbemerkungen. Für Packete nach überseeischen Ländern sind im Allgemeinen nur vie Taxen sür den Hauptweg Neber d . Beschränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang ver „Postpackete“ nach einzelnen Ländern ertheilen Saadani und Tanga. 7 ö ; 36 Weitere Austunft ertheilen die Postanstalten. die Postanstalten Auskunft; ebenso über „Postfrachtstücken nach dem Auslande (Padetsendungen, welche den Hedingungen für „Postpackete“

R 16. = . Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. nicht entsprechen). 14) ö ,,, sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, auch unfrankirt abgesandt werden. Im Verkehr mit einzelnen Ländern ist die Zahlung der Zollbeträge durch ven Absender sowie das Verlangen der Mittel, und Ober-Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie

Soweit Nachnahme nach einzelnen Ländern zulässig ist, ist ber Meistbetrag berselben auf 400 Mark sestgesetzt. —¶ Eilbestellung gestattet. Hierüber ertheilen die Postanstalten die erforderliche Auskunft. nach Suakim. Telegraphische Postanweisungen . Alexan⸗ J ö d J ö JJ .

drien, Cairo, Ismailia, Port⸗-Said und Suez zulässig. 15 Tele 9 t 3ss , ö D N j 5) Telegr. Postanw. zulässig nach Frankreich und Algerien.

400 6 10, mindest. 20

10, mindest. 2 20 20 4

J

10, mindest. 20 20 6 I 10, mindest. 20 20 l l

J

9) Mark und Pfennig.

360 Kronen. 0. 10) .

9 100 Kr. 112 M 76 9). 2) Mark und Pfennig.

3) Mark und Pfennig.

4) 1 Franken und Centimen

59) ( 100 Fr. 81 M 20 9.

Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

angegeben. Packete nach Luxemburg und ODesterreich⸗Ungarn können jedoch

Der beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗

. Franko bis zum ben ! Betrag Erklärungen von S Pf. 46. Pf. Zahl Sprache 3 kg 220 bis 3806 2 sD. e. .. 5 2 D. e. o. f.

3 kK8ę 3 36 bis 3 k6 256 bis 480 3 d. e, om

Franko e ., Betrag Erklärungen von MS Pf. M Pf.] Zahl Sprache für je kg 1— 2 d. 0. e. . ͤ

Der beizufügen

den Zoll⸗Inh⸗

20 ö Bemerkungen.

20 Bestimmungsland

20 Bestimmungsland

Bemerkungen. 3 Britisch⸗ Honduras (Belize) . 6 i 8 . In der Syalte Sprache“ 13 er e T dernen bedeutet; 173 Britisch (Sst ) Indien mit d . Birma K—5 r 4 18) Britisch⸗Westindien . n, i 3 19 Bulgarien und Bulgarische S Phollandisch. Postaͤnstalten in Ost⸗Rumelien 20) Canada

I) Aden uͤber Bremen od. Hamburg (mit Deutschen Postdampfern)

2) Afrika. Westküste m. Woer⸗ mann'schen Dampf. (Bathurst Gambia] s. u. 9, Kamerun s. u. 9, Kongostaat s. u. 50, Lagos s. u. 52, Liberia s. u. 53, Sierra Leone s.u. Ss, Togogebiet s.u. 93).

3) Algerien

16) 16) bassa) 16

Nur nach bestimmten Orten. Nur nach Mombas (Mom⸗ und Lamu.

Antigua, Barbados, Domi⸗ niea, Grenada, Jamaika, Mont⸗ serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia, St. Vincent, Tobago, Tortola, Trinidad.

5 kg

16) Wie Nr. 4. 5 kg

17) Dollars und Cents (100 Doll. 424 e).

16) Wie Nr. 4. 17) Wie Nr. 42.

18) .

16) Wie Nr. 4.

17) Wie Nr. 42. Für die Beförderung ab San Franeiseo wird von der Amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge⸗ bühr von o/o des Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet. 18) Eilbestellung zulässig, telegraphische Postanweisungen nach Tokio u, Jokohama zulässig.

19) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen nach Italien und San Marino zulässig.

. a0 2 f. o.e,

nach Bagida,

Batanga und

Porto⸗Seguro 6

2 deutsch

5 kg 4 kg 1 3 kg is 3 80

3 kg - 180 3 kg is 560

2 d. O. e. 2d. e. o. f.

18. 3f. d. e. 0. f.

500 Franken.

20 20 16 ho0 Franken.

18) ] Franken und Centimen 19 (100 Fr. 81 S 20 9).

r ./ . .

20 Kamerun⸗Gebiet 21) Liberia

Kolonie Erythrea. ö Mittheilungen jeder Art.

227) Luxemburg wie Nr. 1, jedoch as besondere Auslands

ist formular zu verwenden. 23) Malta und Gibraltar

24 Marokks (Tanger) s. Nr. 15

26) Niederland

26) Niederländ. Kolonien.. (Ostindien, Antillen, Guyana)

5 Norwegen

28) Oesterreich⸗ Ungarn nebst K Bosnien,

zegowina und Sandscha QNovibaza 29) Oranje⸗

400 6 400

IO Pfd. Sterl.

250 Fl. n Ndrl. 250 Fl. (Guld.) Norl. 360 Kronen.

k 400 M0 o Pfd. Sterl.

10, mindest. 20 20

20 0 20 C/ s6

20

20 6

Bemerkungen zu Nr. c). 20 20 M

20 t. 20 0

20 20

20 M6 20 0

10, mindest. 20 26

Bemerkungen zu Nr. ).

bis London (ab London s.

bis London (ab London s.

20) Mark und Pfennig. 21 Mark und Pfennig.

23) Wie Nr. 4.

25

Gulden und Cents 26) s (100 Fl. 169 S6 5h50 (9. 27) Kronen und Oere

(100 Kr. 1123 M 75 9).

28) Mark und Pfennig. 29) Wie Nr. 4. ;

20) 21)

23) Wie Nr. 4.

Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

28)

29) Wie Nr. 4.

20) Nur nach Kamerun und Victoria. 3) . 6 . 2. lasst 22) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig. 23) Wie Nr. 4. Wegen der ie n, nach Malta durch italienische Vermittelung ertheilen die Postanstalten Auskunft. 26) Eilbestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach bestimmten Orten zulässig. ; 26) Nur nach bestimmten Orten. Von einem Absender dar an denselben Empfänger in Niederl. Ostindien innerhal 8 Tagen kein höherer Betrag als 250 Fl. mit Postanweisung üübersandt werden. 27) Telegraph. Postanweisungen nur nach bestimmt. Orten ulãssig. 28) Die Umwandlung in die Oesterr. Währ. n. in ö. = Ungarn auf Grund des Wiener bz. des Budapester Börsen⸗ ö Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufllefern. Eilbestellung in Oesterreich‘ Ungarn allgemein, telegr. Postanweisungen nur nach bestimmten Orten DOester⸗ reich⸗Ungarns zulässig.

29) Wie Nr. 4. Nur nach bestimmten Orten zulässig.

Annam Argentinien

über Hamburg od. Bremen

Ascension Anstralien.

Wales u. Tasmanien (dir. m.

9

a. Neu⸗S

Deutschen Postd.)

Süd Australien und Victoria direkt mit Deutschen Post⸗

r ern C. aeg n tralien, u

ch

K

Kol.

üd⸗

utz⸗

2

. 40 bis 4 55

4) Es ist Sache der Adressaten, die Sendungen an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane) in Empfang nehmen und nach dem Bestimmungsorte weiter befördern zu lassen. .

21) Cap⸗Kol., Br. Betschuanaland n. Schutzgeb. u. Maschonaland 22) Ceylon über Bremen (direkt mit Deutschen Postdampfern) 23) Chile über Hamburg 24) Ching. a. Shanghai u. Tientsin V. Postagt. . b. Shanghai (Franz. e gz c. Shanghai (Brit. Postanstalt d. Amoy, Canton, Foo - Chow (Futschau, Hankow, Höoihow Giung⸗Schow), Makao, Ningpo, Swatow, sowie Orte im Innern Chinas, wohin Post⸗

99

10 Werthangabe unbegrenzt; 40

Nachnahme u. Eilbestellung zulässig.

13) Nur nach bestimraten Orten.

ackete zul. sind, über Bremen Cochinchina 26) Columbien 3) Corsica 28) Costa⸗Rica

25) 34

29) Cypern (über Triest) ....

3 kg

5 kg 5 kg

5 kg 5 kg 3 kg

d. e. 0. f.

d. e. 0. f. d.

1. f. d. e. f.

2) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Für K nach weiterhin belegenen

rten ist das Porto von Ca art ab vom Empfänger zu entrichten. Außerdem sind . für jedes Packet besondere Gebühren vom Empfänger zu entrichten.

23) Eilbestellung zulässig.

216 a). Werthangabe bis 15 000 0 nach Shanghai zulässig.

369) Werthangabe unbegrenzt; i ef, (ausgenommen nach Is⸗ land), Eilbestellung zulässig.

III) St. Thomas, St. Jean und St. Croix.

37 Nur nach Bagamoho, Dar es Salaam, Kiswa, Lindi, Pangant, Saadani und Tanga.