1893 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Derutscher Neichs / Anzeiger

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ame . . e, Fr n, Hor dein agen. r, Betrag * Bemerkungen. Bestimmungsland 663

don 4 Pi. Pf. Zabl Sprache von „6 Pf. Vd iFrpancmari m d. Farßer u. JFslands 5 R —— —860 74) Pondicher y. Chandernagor, 31 Däuische Antillen 5 kg 24 BVarikal, Mahé, Janaon 32) Dentsch⸗Neun⸗Gninea 5 kg - 4— 75) Portugal

a. Festland ! n Hamburg oder

33) Deutsch⸗Ostafrika, 3 F ; er 512 ; rankreich⸗Spanien oder über Damburg Ober ⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ 1 , .

über Italien 2f. sschl., sowie nach Suakim. Werth⸗ b. Azoren zur See. 34) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika . angabe bis 400 M und Nachnahme . Madeira über Hamburg direkt 3 Eg nyten iber Triest 2f Fulaffig. 2. 6 Reunion 36 Erythrea (Italien. Kolonie 36 Nachnahme zulässig. Werth 773) Rumänien . 79) Nur nach Apia. Werthangabe am Rothen Meere.. .... 34 . 2f angabe bis 8h90 M nach Massaua 73) Salvador über Hamburg.. 5 Eg 3— * d. bis 400 40 zulässig. 373) Falklands Inseln 3 kg 220 bis und Assab zulässig. 79) Samoa⸗Inseln über Bremen 83) Werthangabe 8) Fidji⸗Inseln 3 bis 39) In der Taxe von 80 Pf. ist die direkt Nachnahme zulässig. 84) Werthangabe unbegrenzt,

39) Frankreich direkt . ö. besond. Franz. Staats abgabe 'm 6t) 80) Sarawak (Borneo) , über Belgien 2 EE v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. 81) St. Helena nahme und Eilbestellung zu⸗ läs 19. *

40) Franz. Besitzungen der , ,, Nachnahme 82) . 3 de Madagaskar 1 . i; Rivieres du Sud Westafrika) und Eilbestellung zulässig. 83) Schweden 87) Nur nach Bangkok. Eil⸗ ger Bengspreis beträgt niert

41) Französisch Guyana 42) Nur nach bestimmten Orten. 34) Schweiz ; bestelluig zul ig. . r,, nehmen Kestellung an; S9) Postpackete nach den Balearen für Berlin außer den Nost-Anstalten auch die Expedition

42) Französisch. Kongogebiet 44 Zu 3. Nur nach best. Orten. 85 Senegal t i 1 denn! Zu ß. Rur nach best. Srken. 6 Serbien und den Canarischen Inseln werden zw., Wilhel ze Nr. 32 Werthangabe unbegrenzt zulässig. 377 Siam über Bremen nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ „Wilhelmstraße Nr. 32.

J . bis zum

Bestimmungsland

7 Wer an abe eff bd T, 289 f. jedoch nur über Hamburg.

. 77) Werthangabe bis 400 A6 und 180 Nachnahme zulaͤssig. 78) Nur nach bestimmten Orten. In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa—= nama nicht mit einbegriffen.

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34) Nur nach Windhoek. 35) Postpackete sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und

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und

öͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

3 t 2 R . eljährlich 4 M 50 5. 9 221 Inser den Raum einer Aruchzeile 30 5. ] 6 n Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Rreußischen staats-Anzeigerz Berlin 8I., Wilhelmstraße Nr. 32.

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unbegrenzt,

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44 Griechenland a. d. Griech. Post

Jedes in Griechenland einkommende

S8) Sierra Leone

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fsfördert, von wo aus die Benach⸗

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b. durch Oesterreich. Lloyd 45) Großbritannien u. Irland 46 Guadeloupe 47) Hongkong über Bremen dir. 48) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz .. 43) Kamerun 50) Kongostaat 51) Labnan 52 Lagos m. d. Brit. Besitzungen i. Niger Delta (Westafrika) 53) Liberia 4) Luxemburg 55) Madagaskar (Disgo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ... 56) Malta über Italien 57) Marokko über Hamburg. .. 58) Martinique 59) Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 60) Mayotte 61) Mexiko 627) Montenegro 63) Natal und Echowe (Zululand) 64) Neu⸗Caledonien 65) Neue Hebriden 66) Neu⸗Fundland 67) Niederland 68) Niederländisch⸗Indien a. Vafenorte: Batavia, Padang, Samarang und Soerabaya

f. Postpacket unterliegt zu Lasten des Empfängers einer zur Zollkasse zu „o. f. entrichtenden Erklärungsgebühr von 1 Frank 50 Es.

48) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 Mt 49) Nur nach Bibundi, Kamerun, Victoria. Werthangabe zulässig bis S000 S, jedoch nur nach Kamerun und Victoria.

50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 53) Nur nach bestimmten Orten. 54) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ nahme und Eilbestellung zulässig. 57) Nur nach Casablanca, Maza⸗ gan, Mogador, Rabat, Saffi und Tanger.

67) Werthangabe bis 800 1 zul. 67) Werthangabe bis 800 M6, f. Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. . 0... 68) Zu jedem Packet besondere

f. Packetadresse.

f. 69) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulaͤssig. 73) Für den sog. Grenzverkehr 1 o. f. bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, b. Eisenbahnstationen Nachnahme u. Eilbestellung zulässig. 69) Norwegen 73) Die Taxen beziehen sich nur über Dänemark u. Schweden 5H kg auf die Beförderung bis Capstadt. über Dänemark - Die Gebühren für Weiterbeförderung über Hamburg von da bis zum Bestimmungsorte 70) Nossi⸗Béè f. werden vom Empfänger getragen. 71) Obock f. 74) Sämmtliche Packete müssen 72) Oesterreich⸗ Ungarn ( d. lin Pondichery in Empfang genom⸗ 73) Oranje⸗Freistaat 3 2 6 2 d. e. o... men werden.

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320 bis

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185 bis 225 bis 4

90) Straits⸗Settlements

2) Tahiti

93) Togogebiet 94) Tonga⸗Inseln 95) Tonkin

96) Tripolis

97) Türkei:

99) Uruguay über

S9) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln

über Bremen direkt.. 91) Südafrikanische Republik Trans vaal)

über Bremen

a. über Italien h. über Frankreich

a. Constantinopel über Varna. über Triest b. Hafenorte ) über Triest ... über Varna... c. Orte im Innern: I) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und über Triest Jerusalem Jüber Varna Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sing und Tripoli (Syrien) über Frankreich 98) Tunis: 8 , rn, b. über Oesterreich oder die Schweiz und Italien: 1j Italienische Postanstalten ) Tunesische Postanstalten . Hamburg oder Bremen 100) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)

F. Telegramme.

Vorbemerkungen. ) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ britannien und Irland 80 Pf, im übrigen Verkehr 50 Pf. (Jür Stabt⸗Tele gramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr zo Pf) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz. gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei ben Telegraphenanstalten zu erfragen.

2) Unterscheidungszeichen, Vinbestricht, Apostrophe und das Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.

3) Für bringende Telegramme (B) (Dringend), b. s. solche, welche hei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die een. Gebllhr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen Ländern bringenbe Telegramme zulässig sind, ist im Tarif burch „(D)“ angedeutet.

I) Für das vorauszubejahlende Antwort s⸗Telegramm (EF) (Antwort bezahlt) wirb die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 19 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist (L) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RF 16 Wörter). Die Borausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Art von zo Wörtern für venselben Weg nicht Üüberschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens ver Wiederholung eines vorangegangenen Telegramms.

6) Für die Vergleichung eines Telegrammz (16) (Vergleichung) ist ein Viertel ber Gebühr für bas gewöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.

6) Für die Empfangzanzeige (k) (Empfangzanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden

gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9). 7) Für die Nachsen dung eines Telegranmz (F8) (Nachzusenden) innerhalb dez europäischen Vorschriften⸗Bereich z zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Daz Naächsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern

(MP) bezeichneten Ländern zulässig.

Sprache gebräuchlich ist.

D 7 * *

11 Die Gebühr für jede einzelne ; . verselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika

sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. 12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 185 Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

richtigung der Empfänger behuis Abnahme der Sendungen erfolgt.

91) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten für die Weiterbeförd. von da bis z. Bestimmungsorte wer⸗ den vom Empfänger eingezogen.

93) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome.

94) Nur nach Tongatabu. Werth⸗ angabe bis 400 ν zulässig.

Hö) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Hasphong abzunehmen. 2f 96) Werthangabe (nur über 3f. Italien) bis 800 S und Nach⸗ nahme zulässig.

97) Wegen der Postpackete nach Drten m. Bulgarischen Postanstalten in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.

a, b u. c bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.

C2. Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.

1) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, Lagos, Leros, Mitiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa⸗ lonich, Samsun, San Giovanni f. di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio If. (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi.

98) bi. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis d. o. e. 300 M6 und Nachnahme zulässig.

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der neue Aufenthaltzort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am ursprllnglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten ber Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staatz⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden. 6) Offen zu bestellende Telegramme (RO) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (UP) sind nach den mit (RO) Hz.

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten (LP) (ilbote bezahlt) ohne Rücksicht auf bie Entfernung mit 40 Pf. für jede die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlö für die Weiterbeförberung ber Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. bem Auslande kann ver Übsender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (k) ist daher nicht erforderlich. z

10) Die Zeichen (D) (ERP) (ECG) u. s. w. (vgl. 3— zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur bebeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden

3 Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet hne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die

8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ Anwendung kommen, so müssen die gleich Bestimmungslande nicht die deutsche

Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil

andbriefträger zur Beförderung an das

A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗

ul. Lx. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗ 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit: ,, 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: .

1

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 33Ziffern im Verkehr mit:

Wort⸗ B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort ö 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: 1 ;

) Afrika, Süd⸗( DJ (RKG) MF), ausgen. engl. Kol.:

Dentschland (M) (Ko) (ME) . Ii e in fill läsl cher ber westůicher Weg)

Betschuanaland: Anstalten d. British Soutn African Tel. Gomp.

übrige Anst. in Natal u. Betschuanaland, ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griqug⸗ land) Oranje⸗-Freistaat u. Süd⸗Afrik. Republik (Transvaal) (östlicher oder

westlicher Weg) .. (östlicher Weg) (0)

Afrika, Westküste (westlicher Weg) (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP) ausge⸗ nommen Canarische Inseln u. Senegal:

Benguela

Bissao und Bolama

, I seln (via Cadix)

Bahon (Gaboon e

Grand Bassam = Afrita, Ostküste Weg) ch

Konakry Asesk) ausgenommen englische Kolonien: 5 Porto 1opo 321 Asse

n, ,. (Porto novo) Vl ch. Set

11 damu, Malindi und Witu

Principe Nassaua. —.

San Thome Mozambique u. Lourengo⸗Marques (Delggoa⸗

Senegal (via Teneriffa) ;

übrige Länder s er B. Afrika. ö

J Zanzibar u. Mombassa.. ..

Algerien und Tunis (D) (RO) (MF) .. Afrika, Westküste (westlicher Weg)

Belgien (D) (RO) (MP) = Accra an der Goldküste 5

Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) MFP) übrige Anstalten an der Goldküste

Bulgarien und Ost⸗Rumelien (D) (EO) Bathurst (Senegambien)

(MP) Bonny u. Braß (Nigerdelta) ö.

Dänemark (D) (RO) (MP) Kamerun (via Engl. Eastern Cabel, St.

rankreich (D) (RO) (MF) Vincent) (RO) (MEP) ibraltar Lagos (Sklavenküste)

Griechenland (0) (ROG) (MP) Sierra Leone

Großbritannien und Irland übrige Länder s. u. A. Afrika. Annam, ausgenommen die unter Cochinchina

Italien (D) (RO) (MB) —111 in ng

Luxemburg (D) 6 h] gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein)

Malta (RO) (MFP) 364

Marokko: Tanger (D) (RO) = 40 Arabien (RG) (MFP): Aden, Perim u. Hedjaz

Montenegro Yemen . .

Niederland (D) (RO) (MFP) Argent. Republik (via Teneriffa) (RO).

Norwegen (D) (RO) (MP) Australien (ja Busphire, Penang;

Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO) (MFP) . .. Süd⸗Australien (MP) u. West⸗Australien

Portugal (D) (RO) (MFP) Victoria (RO) (MP)

Rumänien (D) (EG) MP) Neu⸗ Süd Wales....

Rußland (D) (MFP) europäisches und kau⸗ Veu⸗Seeland (RO)

kasisches Tasmania

Schiveden (D) (RO) (MP) Queensland ;

Schweiz (RO) (MI) Bolivien (via Galveston) (RO)

Serbien () Brasilien (D) (ME): .

Spanien und die spanischen Besitzungen an Pernambuco (Recife) ) (via St. Vincent

der nordafrikanischen Küste (D) (Ro) oder Teneriffa)... 9.

Tripolis (D) (RO) (MF) übrige Anstalten (via Teneriffa) ..

Turkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien (s. Bulgarien) . . 64 . Brasiliens via Gal⸗ veston 6, 35

45

Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP): 446 en St. Vincent, Insel 270 Penang (via Bushire) (RO) (MP) - 510 San Thiago, Insel Chile (via Galveston) (RO) China und Corea (D' via Amur) (R0)

MFP)

Cochinchina u. den annamitischen Anstalten Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan-Manh, Nha⸗ Trang (via Bushire, Moulmein) (RO)

MPI

ventura .. übrige Anstalten

Costa Riea (Ro) . Geuador (via Galveston) (Eo)

(MP). I. Region II. Region

Guatemala und Honduras (Ro) maica) (RO)

(Ro): Gayenne übrige Anstalten

(RO)

Indien und Kaschmir Birma Ceylon Isthmus von Panama (RO) Japan (D) (RO) Madeira (D) (EKO) (MP)

(Ro) (Mik):

Malacca, britisch Perak

übrige Anstalten übrige Anstalten

(RO) (MP): Java

übrige Inseln

Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗

Egypten: n , n ,, . übrige Anstalten

Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim .. Guyana, Britisch⸗ (via Key West, Ja⸗

Guyana, Franz. (via Key West,

Guhyaua, Niederländisch⸗ (via Key West)

Indien (vin Bushire) (RO) (MEP): Britisch⸗

Malaceg, Halbinsel (via Bushire, Penang)

Jelebu, Pahang Selangor u. Sungei Ujong Mexico (60): Chihuahua City. Guaymas, Hermosillo, Matamoros in Tamaulipas, Monterey, Sabinas, Saltillo, Sauß .. ; Mexico City, Tampico u. Veracruz City 260

Nicaragua (Ro): San Juan del Sur .. 15

Niederl. Indien (via Bushire, Penang)

Paraguay (vin Teneriffa) (RO) 5395

3 65 Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf 125 6 35 Perf. Golf (via Persien, Bushire) (RO) (MP) Bushire 245 übrige Anstalten 365 Peru (via Galveston) (Ro) 635 Philippinen⸗Juseln (D via Amur) (RO): Luzon (Manila) 8 35 Rustland, asigtisches (1) ME): IJ. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk 140 II. Region, östlich von demselben 235 Bokhara 165 Salvador (RO): Libertad. . . . ...... 410 35M übrige Anstalten 435 Siam (via Bushire, Moulmein) (RO): Singapore (vin Bushire, Penang) ( RO) (ME) Tontin (via Bushire, Moulmein) (Ro) (MP) Urugnay (via Teneriffa) (RO) Venezuela (via Haiti) (R0) te Staaten v. Amerika, Britisch⸗

Haiti ; In ö

Bermuda (Insel) 1015 die übrigen Orte.... Westindien (RO): Antigua 410] Barbados JJ 435 Cuba, und zwar: Havana 135 Cienfuegos 5 16 Santiago de Cuba .. . übrige Anstalten .. 9. Curagao 130 Dominica (kleine Antillen⸗Inseh Grenada 5 7 Guadeloupe J 2 Y, . 3 0 Salti San Domingo; Mole St,. Nicolas 539 Cap Haftien und Port au Prince 580 Puerto Plata und übrige Anstalten Jamaica Marie⸗Galante 85 Martinique J i Porto Rieo 75 St. Christoph (St. Kitts) St. Croix 40 St. Lucia St. Thoma . 6 151 St. Vincent (Westindien) 6 651 Trinidad, Insel

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Sinzelne Uummern kosten 25 .

Berlin, Dienstag, den 4. April, Abends.

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1893.

(D) Ro) (ME) re,

Verlag der Königlichen Erpedition des Deutschen Reicht. und Kgl. Preuß. Staatz . Anzelgerg (Schol y.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kanzlei⸗Rath Wilke zu Lauenburg i. Pomm, dem Eisenbahn-Secretär Hermann Müller zu Ratibor und dem Steuer-Einnehmer erster Klasse Walther zu Bärwalde im Kreise Königsberg N⸗M. den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse, ö. Geheimen Rechnungs-Rath Steinberg beim Reichs⸗ Marineamt den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Stadtsecretär Heinrich Feesche zu Einbeck den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse,

den evangelischen Lehrern Schalow zu Stettin und Gutsche zu Nieder-Herzogswaldau im Kreise Freystadt den , der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern, dem Kreisboten Andreas zu Rotenburg a. F. und dem Revierförster Goohs zu Bremerhagen in der Oberförsterei Abtshagen, Regierungs Bezirk Stralsund, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie

den Gewehrfabrikarbeiten Dregler und Stolpe zu Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: den Königlich bayerischen Hauptleuten Gottgetreu vom Eisenbahn⸗Bataillon und Mühlholtzer von Mühlholtz, A la suite des Ingenieur-Corps, Lehrer an der Kriegs⸗ Akademie, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Königlich bayerischen Maximiligns-Ordens für Wissenschaft und Kunst: dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Au wers,

ständigem Secretar der Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 2) (

und dem Professor Bruch zu Friedenau bei Berlin, Vorsteher einer Meisterschule für Composition an der Akademie der Künste zu Berlin; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens:

dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Wenige zu Berlin; der Königlich württembergischen goldenen Medaille

für Kunst und Wissenschaft am Bande des Friedrichs⸗Ordens:

dem Bildhauer Jahn zu Berlin; des mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Friedrich

Ludwig verbundenen Ehrenkreuzes erster Klasse:

dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Kirchner zu Eydtkuhnen; des Comthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich

sachsen⸗ernestinischen Haus-Ordens: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Ir. Althoff, vor⸗

tragendem Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗

und Medizinal⸗-Angelegenheiten;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Geheimen Sanitäts⸗Rath, Professor Dr. Paetsch,

Lehrer der Zahnheilkunde am Zahnärztlichen Institut der

Königlichen Friedrich⸗Wilhelins-Universität zu Berlin;

ferner:

des Comthurkreuzes des Kaiserlich und Königlich österreichisch- ungarischen Franz Joseph-Ordens mit dem Stern:

dem Geheimen Ober⸗Regierungs Rath Dr. von der Leyen, vortragendem Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; des Groß⸗-Offizierkreuzes des Königlich nieder⸗

ländischen Ordens von Oranien-Nassau:

. dem Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs Rath Fleck, Ministerial⸗Direc tor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; des Commandeurkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen Ober⸗Baurath Jungnickel, vortragendem

Rath in demselben Ministerium; des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem ordentlichen Professor in der juristischen Facultät der Universität zu Kiel Dr. Pappenheim; ;

der Königlich rumänischen goldenen Verdienst— Medaille: dem Eisenbahn-Wagenmeister Niessen zu Köln; sowie des Venezolanischen Bolivar-Ordens vierter Klasse:

dem Königlichen Regierungs-Baumeister Hermann Müller zu Berlin.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Christian Sandberg zum Vice— Konsul in Moß (Norwegen) zu ernennen geruht.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Reichsbank-Director Hartung zum Geheimen Ober— Finanz⸗Rath zu ernennen, und dem Buchhalter Stahlberg bei der Reichs⸗Hauptbank den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

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Postdampfschiffverbindung Lübeck =- Kopenhagen Malmö.

Die zwischen Lübeck einerseits, Kopenhagen und Malmö andererseits vom 1. April ab täglich verkehrenden Dampfer der Halland'schen Dampfschiffs⸗Actien⸗-Gesellschaft werden in diesem Jahre, gleich wie in den Vorjahren, wieder bis zum 30. September zur Postbeförderung benutzt werden. Der Fahr⸗ plan für diese Dampfer ist wie folgt festgesetzt:

aus Lübeck um Hl7 Uhr Nachmittags, nach Empfang der Post von den aus Berlin, Lehrter Bahnhof, um 9,31 Uhr Vormittags bzw. aus Hamburg um 3,40 Uhr Nachmittags abgehenden , .

in Kopenhagen am folgenden Tage gegen 8 Uhr früh;

in Malmö spätestens 1,30 Uhr Mittags, zum Anschluß an den um 3 Uhr Nachmittags nach Stockholm abgehenden Schnellzug;

aus Malmö Vormittags gegen 1114 Uhr,

aus Kopenhagen spätestens 4 Uhr Nachmittags, nach Empfang der schwedischen Post vom Schnellzuge aus Stockholm,

in Lübeck am folgenden Tage gegen 7 Uhr früh, zum Anschluß an die Frühzüge nach Berlin und Hamburg. = Berlin W., den 24. März 1893.

Reichs⸗Postamt, J. Abtheilung. Sachse.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Consistorial-Präsidenten und Universitäts-Curator Dr. Heinrich Chalybaeus in Kiel den Rang der Räthe zweiter Klasse, und dem Landes⸗Oekonomie⸗Rath Bokelmann zu Kiel den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen, sowie den Landrath Gumprecht zu hh ufd W.⸗Pr. zum Reg ierungs⸗Rath, und den bisherigen Seminar-Director Dr. Waschow zu Rosenberg O.⸗S. zum Regierungs⸗ und Schulrath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landes-Bauinspectoren Rubarth in Aachen, Leis in Elberfeld und Marcks in Düsseldorf und dem Professor an der Technischen Hochschule zu Berlin Fritz Wolff den Charakter als Baurath, . dem Fabrikanten Ernst Fritz Wolff zu Erfurt den Charakter als Commerzien⸗Rath, und dem Kaufmann Wilhelm Berg zu Berlin den Charakter als Commissions⸗Rath zu verleihen.

Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsrichter Bünte in Templin an das Amtsgericht in Dortmund, der Amtsrichter Opolski in Schönlanke an das Amtsgericht in Posen, der Amtsrichter Probst in Passenheim an das Amtsgericht in Muskau, der Amtsrichter Hund rich in Schildberg an das Amtsgericht in Hermsdorf u. K. und der Amtsgerichts-Rath von der Decken in Itzehoe als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Kiel.

Der Fabrikbesitzer Georg Friedrich Ernst Matthes in Düsseldorf ist zum Handelsrichter bei dem Landgericht da⸗ selbst ernannt.

Die Staatsanwälte Dr. Hertzsch in Altona, Dr. Eger in Marburg und Schweigger in Posen sind in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht L in Berlin versetzt. Dem Notar, Justiz-Rath Hennig in Breslau und dem Notar, Justiz-Rath Pinckert in Erfurt ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar ertheilt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Bischoff aus Berlin bei dem Amtsgericht in Drossen, die Gerichts⸗Assessoren Dr. Max Staub und Stachowski bei dem Landgericht 1 in Berlin und der k— Heinrich Walter bei dem Landgericht in Neisse.

Der Amtsrichter Jwicki in Schlochau, der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Scholz in Wiesbaden, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Linden in Braunsberg und der Rechis⸗ anwalt und Notar Wollheim in Krossen sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Der Kreis⸗Thierarzt Grebin zu Rummelsburg ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Koölberg-Körlin, mit dem Amtssitz in Kolberg, versetzt worden.

Mi nisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs- und Schulrath Hr. Waschow ist der Regierung zu Bromberg überwiesen worden.

Dem Privatdocenten in der philosophischen Facultät der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin, Gym⸗ nasial⸗Director a. D. Dr. August Döring, sowie dem Hr. phil. Hermann Sprengel zu London ist das Prädicat Professor: und

dem Gesanglehrer des Königlichen Domchors Hermann Prüfer in Berlin das Prädicat Königlicher Musik-Director beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung für den franzöfischen und englischen Sprachunterricht an mittkeren und höberen Mädchenschulen wird in Berlin im Locale der Sophienschule, Weinmeisterstraße 16‚17, vom 4. Dezember d. J. ab stattfinden.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und zu Frankfurt a. O. sowie das hiesige „Intelligenz= blatt).

Berlin, den 17. März 13893.

Königliches Provinzial⸗Schulcollegium. Tappen.

Bekanntmachung.

Die Prüfung für den Unterricht in weiblichen Hand⸗ arbeiten wird in Berlin in der Glisabeth⸗Schule, Kochstraße 66, daselbst vom 7. September d. J. ab stattfinden.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. sowie das hiesige „Intelligenz blatt.

Berlin, den 17. März 1893.

Königliches Provinzial⸗Schulcollegium. Tappen.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, nach Straßburg i. E.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. April.

Seine Majestät der Kaiser und König. hörten heute Vormittag die Vorträge der Chefs des Militär- und des Marinecabinets und nahmen darauf militärische Meldungen entgegen.