1893 / 86 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Fir ma und Sitz 8 1

r n eri renden

. der Bekanntmachung

des Reicht; und Staatz Anzeiger

*

Nr. Datum

Temnninßer Rohlenwerke Actien⸗Gesellschaft zu Velmsdorf ... Thonplatten Fabrik Actien. Ges. Lissa i. Schlef; .... Thonwagrenfabrik Actien Gesellschaft Bad Oeynhausen ... Thuringia, Versicherungs⸗Gesellschaft in J Tönninger Gasanstalt Tönning... . . =. Fransaflantische Feuer⸗Versicherungs⸗Aetien⸗Gesellschaft Ham⸗ ; i Trierische Volksbank Actiengesellschaft Trier.... Union“ Allgemeine Deutsche Hagel ⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in m ; .

Vaterländische Lebens⸗Versicherungs⸗Aetien ⸗Gesellschaft Elberf Verein für gemeinnützige Zwecke Hanau a. M2 Verein zur Verbesserung der kleinen Wohnungen in Verl Vereinigte Berlin⸗Frankfurter Gummiwaren Fabriken Berlin Vereinigte Ültramgrinfabriken vormals Leperkus, Zeltner & Con⸗

JJ Vereinigte Zündwaarenfabriken A. G. Zanow⸗Hannover Zanow⸗

J ö Vereine bank in Nürnberg... , .. Vereinshaus Actien⸗-Gesellschaft zu Bielefeld Vereinslager Bremen.... Vogelsberger Volksbank Ar G. zu Schotten . Vogtländifche Baumwollspinnerei Hof i. B. . .

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K

Vormals Herzogl. Anhalt. Maschinenbau / Anstalt und Eisen⸗ gießerei, Aet. Ges. zu Bernbunug s...

Vorschuß-Anstalt in Neustrelitz. ......

Vorschuß⸗Verein zu Brake. .....

Walters dorfer Actienziegelei Freiberg;; ;. Wasserwerk für das nördliche westfälische Kohlenrevier D 6676 „Weichsel“ Danziger Dampfschiffahrt und Seebad Actien⸗Gesell⸗ ö Weimar⸗Geraer Eisenbahn⸗Gesellschast Weimar Westbank⸗Liegnitz Vierraden.. . Westdeutsche Versicherungs⸗Actien⸗Bank in Essen Westersteder Eisenbahn⸗Gesellschaft Westerstede . Wismar Karower Eisenbahn Wismar; . 3. Wittener gemeinnützige Bau-Aetien⸗Gesellschaft . Witten .. Württ. Bankanstalk, vorm. Pflaum C Cie. in Stuttgart

Wurzner Teppich⸗ C Velours⸗Fabriken Wurzen

Ziegelei Langensalza Act; Ges. in Langensalza .. Zuckerfabrik Garte Rittmarshausen ....

Zuckerfabrik Guhrau Guhrann. ... , 6 Zuckerfabrit zu he im nn vorm. Aug. Rühland C Co. än ee, 2 , 86 6 Zündhüutchen. K Patronen-Fabrik vorm. Sellier K Bellot in Prag Zum Herzog Christoph, evangelisches Vereinsgasthaus in Stutt—⸗ gart Stuttgart I

Generalversammlung

Bilanz

Generalversammlung

1)

ö Bilanz, Dividende

General Agentur Berlin Generalversammlung

Bilanz

21 Generalversammlung

Verloosung

Bilanz Verloosung

Generalversammlung Bilanz, Dividende Generalversammlung Bilanz, Couponseinlösg.

Verloosung Bilanz

61 Generalversammlung

Bilanz

Generalversammlung

Bilanz

Generalversammlung

Verloosung, Restanten Bilanz, Dividende Bilanz, Dividende,

Dividendenschein⸗Einlös.

Bilanz, Aufsichtsrath

Bilanz

Generalversammlung Verloosung

Generalversammlung

Bilanz

80 81 80 79 83 85

81

Berlin: Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Verla Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt,

Berlin 8W.,

der Expedition (Schol vy. 3 Wilhelmstr. Nr. 32.

Deutscher

und

öniglich Preußischer

R

eichs⸗Anzeiger

KR Ver BGezngspreis heträgt vierteljährlich 4 1M 50 . Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an;

für Berlin außer den Rost-Anstalten auch dir Expedition K

8wW., Wilhelmstraße Nr. 32. ESinzel

Insertionspreis für den Raum einer Arucieile 35 4. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Nentschen Reichs · Anzeiger?

und Königlich Rreußischen taats-Anzeiger⸗

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M Sc.

Berlin, Mittwoch, den 12. April, Abends.

23.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General der Infanterie z. D. von Schkopp, bisher

Gouverneur von Köln, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe,

dem General⸗Lieutenant z. D. Freiherrn von Schleinitz, bisher Commandeur der 29. Division, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe,

9 bisherigen Provinzial⸗-Schulrath, Geheimen Re—⸗ gierungs⸗Rath Dr. Schultz zu Münster den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Major a. D. Herr zu Berlin, beschäftigt beim Neben⸗ Ftat des Großen Generalstabs, dem Gymnasial-Oberlehrer a. D. Heuwing zu Dorsten im Kreise Recklinghausen und dem katholischen Vicar und Schulrector a. D. Weinewuth zu

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Haltern im Kreise Coesfeld den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem General-Lieutenant z. D. von Albedyll, bisher Commandeur der 4. Division, und dem General ⸗Lieute⸗ nant z. D. Schreiber, bisher Chef der Landes⸗-Aufnahme, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse,

dem General⸗Major z. D. von Trotha zu Neuhaus, bisher Commandant des Truppen⸗-Uebungsplatzes Senne, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D., Professor Dr. phil. Moritz zu Posen den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Stadtsecretär a. D. Jungmann zu Lüneburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Eisenbahn⸗Telegraphisten Klein zu Danzig und dem Marine⸗Werkmeister Schacko bei der Werft zu Wilhelms⸗ haven das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Meier Johann Paschen zu Garz im Kreise Ruppin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großcomthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär-Verdienst-Ordens: dem General-Lieutenant z. D. Schulz, bisher Präses des Ingenieur⸗Comitèés; des Comthurkreuzes desselben Ordens:

dem Obersten von Poser und Groß -⸗Nädlitz, Com— mandeur des 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 47; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Major Fischer, Bataillons-Commandeur im West— fälischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 7, dem Major Looff, Mitglied des Comités, und dem Hauptmann Dalitz im 2. fanterie⸗Regiment Nr. 47; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Vol kmann, Mitglied des Ingenieur— Comitès, . 2. dem Hauptmann Geißler, Adjutanten beim Präses des Ingenieur⸗Comitèés, und . dem Premier-Lieutenant und Regiments⸗-Adjutanten von Wahlen-Jürgaß vom 2. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 47; des Comthurkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem General⸗Major z. D. Schwarz, bisher Inspecteur der 2. Fuß⸗Artillerie⸗Inspection; des Ehrenkreuzes desselben Ordens: dem LOberst-Lieutenant Wolff, Commandeur des Rhei— nischen Fuß⸗-Artillerie⸗Regiments Nr. 8; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Major Kubale, Commandeur des Schleswigschen Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons Nr. 9; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: dem Mgjor Fisch er, Bataillons Commandeur im West— fälischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 7, und . dem Hauptmann Kohlbach, à la suite des Garde⸗Fuß⸗ Artillerie⸗egiments, Vorstand des Artillerie⸗Depots Berlin; der Verdienst-Medaille desselben Ordens: dem Registrator Tauch beim General-Commando des XV. Armee⸗Corps; des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehren— zeichens: dem Vice⸗Wachtmeister Pilz im Dragoner⸗Regiment

von Bredow (1. Schlesisches7 Nr. 4, commandirt zur Leib⸗ gendarmerie;

Ingenieur⸗

Niederschlesischen In⸗

des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗

herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Oberst⸗ Lieutenant Brunsich Edlen von Brun,

etatsmäßigem Stabsoffizier des 1. Garde⸗Regiments z. F.;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens: dem Hauptmann von Scherbening im Infanterie⸗ Regiment Graf Werder (4. Rheinisches) Nr. 30; des dem Großherzoglich hessischen Verdienst-Orden Philipp's des Großmüthigen affiliirten silbernen Kreuzes mit Schwertern: dem Vice-Wachtmeister Klubach im Cürassier⸗-Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2; des Großherzoglich hessischen Allgemeinen Ehren— zeichens: dem Sergeanten Seemann im 1. Garde⸗Regiment z. F.;

des Großcomthurkreuzes des Großherzoglich mecklenburgischen Greifen-Ordens: dem Generagl-Major von Schroetter, Commandeur der 25. Infanterie⸗Brigade; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Feldwebel Borchers im 1. Hannoverschen Infanterie⸗ Regiment Nr. 74, Registrator beim General-Commando des X. Armee⸗Corps; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens und des Fürst⸗ lich reußischen jüngerer Linie Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Hauptmann von Webern, à la suite des Infanterie⸗ Regiments Nr. 96 und Lehrer an der Kriegsschule in Metz; der Fürstlich reußischen jüngerer Linie silbernen Verdien st⸗Medaille: den berittenen Gendarmen Heinrich und Weber von der 4. Gendarmerie⸗Brigade; ferner: des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Premier⸗Lieutenant von Arnim im Oldenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 19, commandirt als Ordonnanz⸗ Offizier bei Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Oldenburg; der Kaiserlich russischen silbernen Medaille zweiter Klasse am Bande des St. Wladimir-Ordens: dem Oberjäger Grell im Garde⸗Jäger⸗Bataillon; des Offizierkreuzes des Kaiserlich japanischen Verdienst-Ordens der aufgehenden Sonne: dem Ober⸗-Auditeur Hecker von der 1. Garde⸗Infanterie⸗ Division; sowie der Königlich rumänischen Militär-Medaille in Gold: dem Oberjäger Grell im Garde-Jäger⸗Bataillon.

Deutsches Reich.

Belgn n n chung

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction (rechts⸗ rheinischen) zu Köln ist am 1. d. M. der Bahnhof Essen K. M. für den öffentlichen Verkehr geschlossen worden.

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direction zu Erfurt wird am 1. Mai d. J. der Haltepunkt Uebigau an der Bahnstrecke Falkenberg Kottbus für den Personenverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 11. April 1893.

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.

Verordnung, betreffend die Untersuchung der zur Einfuhr gelangenden Pferde, Wiederkäuer und Schweine an der Landesgrenze.

Mit Rücksicht auf die weite Verbreitung von Viehseuchen in den benachbarten Staaten des Auslandes wird auf Grund der 55 6 und 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, be⸗ treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des 5 3 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881 mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten für den Regierungsbezirk Aachen verordnet, was folgt:

§ 1. Die Einfuhr von Pferden aus Holland hat aus⸗ schließlich auf den Eisenbahnübergangspunkten Dalheim und Aachen (Bahnhof Templerbend), die Einfuhr von Pferden und Schweinen aus Belgien auf den Eisenbahnübergangspunkten Herbesthal und Aachen (Bahnhof Templerbend), die Einfuhr von Pferden, Wiederkäuern und Schweinen aus dem Groß⸗ herzogthum Luxemburg über die Eisenbahnstation St. Vith zu erfolgen.

Die Einfuhr von Wiederkäuern aus Holland und Belgien bleibt verboten. Die Einfuhr von Schweinen aus Holland ist nur nach Maßgabe der diesseitigen Verordnungen vont 12. Dezember v. J. und 21. März d. J. (Amtsblatt von 1892, Stück 57, S. 467 und Am fat: von 1893, Stück 13. S. 141) gestattet.

s 2. Sämmtliche einzuführenden Thiere sind vor ihrer Einführung durch einen beamteten Thierarzt zu untersuchen. Für die thierärztliche Untersuchung der Thiere ist von den Importeuren eine von den Zollstellen zu erhebende Vergütung zu entrichten, welche bis auf weiteres wie folgt festgesetzt ist:

k— . 3,00 M für jedes Stück für Kühe, Stiere und Ochsen . 155 ö ft, ö. für Kälber und Schweine 0,20, ö. it,,

für Lämmer und Spanferkel G05, , , .

§8 3. Die Einfuhr findet, vorbehaltlich der durch die Verordnung vom 21. März d. J. für die Schweineeinfuhr nach Aachen (Bahnhof Templerbend) getroffenen besonderen Bestimmung, nach welcher solche auch am Dienstag Vormittag zulässig bleibt, am Montag, Donnerstag und Sonnabend jeder Woche statt. Die einzuführenden Transporte sind spätestens am Abend vor dem Einführungstage unter Angabe des Bahnzuges

a,. für den Uebergangspunkt Dalheim dem Königlichen Kreis⸗-Thierarzt Beckers zu Heinsberg;

p. für den Uebergangspunkt Aachen (Bahnhof Templer⸗ bend) dem Königlichen Departements Thierarzt Dr. Schmidt hierselbst;

c. für die Eisenbahn⸗Station St. Vith dem commissarischen Kreis⸗Thierarzt Knörchen zu St. Vith anzumelden.

§ 4. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 10. April d. J. in Kraft.

Aachen, den 7. April 1893.

Der Regierungs⸗Präsident. von Hartmann.

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Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben in Anerkennung der Thatsache, daß die von des römischen Kaisers deutscher Nation Carl's VII. Majestät dem Grafen Friedrich Carl zu Stolberg und seinem ganzen Hause unter dem 18. Februar 1742 be⸗ willigte Erhebung in den Reichsfürstenstand auch auf dessen Seitenverwandten und deren Nachkommenschaft sich erstreckt hat und nur wegen damals obwaltender Bedenken nicht zum Ausdruck gelangt ist Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß gleichwie bereits das gegen⸗ wärtige Haupt der Linie Stolberg⸗Wernigerode, so auch die gegenwärtigen Häupter der Linien Stolberg-Stolberg und Stolberg⸗Roßla, die regierenden Grafen Alfred zu Stolberg⸗Stolberg und Botho zu Stolberg⸗Roßla, und ihre Nachkommen erster Generation den nach vor⸗ geschriebener Ordnung weiter vererbenden Fürstlichen Titel und das Prädicat Durchlaucht führen dürfen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Assessor Osterroht in Grimmen zum Landrath zu ernennen, dem Stadt⸗Schulrath, Professor Dr. Bertram zu Berlin den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen, sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Köln getroffenen Wahl den bisherigen Gerichts-Assessor Foseph Min ten daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Köln für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Ministerium des Innern.

Dem Landrath Osterroht ist das Landrathsamt im Kreise Grimmen übertragen worden.

Finanz⸗Ministerium.

Der Kataster⸗Inspector, Steuer⸗Rath Dienz zu Stral= sund ist in gleicher Diensteigenschaft nach Aachen versetzt worden.

Die Kataster⸗CLontroleure Strocka zu Trebnig und Gause zu Baumholder sind in gleicher Diensteigenschaft nach Münsterberg bezw. Trebnitz verseßzt. ;