1893 / 91 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Nachmittags in Shanghai angekommen. Der Reichs Postdampser

Preußen, nach Ost⸗Asien bestimmt, ist am 17. April Vormittags in Suez angekommen. Der Reichs Postdampfer Hohenstaufen= bat am 16. April Vormittags die Réise von Southampton nach Genug fortgesetzt.

Triest, 17. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Berenice“ ist, von Konstantinopel kommend, heute früh hier eingetroffen. .

London, 17. April. (W. T. B.) Der Unkon-Dampfer Spartan“ ist heute auf der Heimreife in Southampton angekommen.

Theater und Musik.

Philharmonie. ö

Das Concert, welches gestern zum Besten des Invaliden fonds dies Hilfsschwestern vereins zu Berlin? unter Mit— wirkung der Professoren Jogchim und Hausmann, sowie des von Herrn Herfurth geleiteten Philharmonischen Orchesters statt⸗ fand, war sehr zahlreich besucht und wurde mit der Duvertüre zu Mozart's Zauberflöte“ eröffnet. Es folgte hierauf das Violinconcert (Acdur) von Mozart, das von Herrn Professor Joachim mit ge— wohnter Meisterschaft vorgetragen und mit rauschendem Beifall auf— genommen wurde. Das schon öfter gehörte Brahms'sche Doppel⸗ concert für Violine und Cello wurde von den beiden Künstlern mit einer solchen Tiefe der Auffassung und Virtuosität in der Behandlung des Technischen wieder— gegeben, daß sich der Beifall danach noch steigerte. Der Cellist trug sodann noch das Adagio „Kol Niqreis von M. Bruch vor, das mit Benutzung althebräischer Melodien componirt ist und einen sehr interessanten künstlerischen Genuß darbot, der nur noch durch die von Herrn Professor Joachim ausgeführten Violinstücke Gartenmelodie! von Schumann und „Caprice von Gade über- troffen wurde. Der Meister erfreute ferner durch ein den Suiten Bach's entnommenes Violinsolo ohne Orchesterbegleitung, dem wiederum endloser Beifall folgte. Das Orchester beschloß den Abend mit der vortrefflich vorgetragenen Ouvertüre zu „Egmont“ von Beethoven.

Im Königlichen Opernhause wird am Donnerstag „Der . gegeben. Richard Wagner s Musikdrama. „Der Ring des Nibelungen. wird an nachstehenden Tagen zur Aufführung gebracht: Mittwoch, 216. April „Rheingold“; Donnerstag, 27. April . Walküre; Sonnabend, 29. April „Siegfried“, Montag, 1. Mai „Götter—⸗ dämmerung !“.

Das Königliche Schauspiel lim Neuen Theater) bringt 9 Donnerstag eine Wiederholung von ‚Vasantasena“ zur Auf— ührung. ö f

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater eröffnet Ilka von Palmay ihr angekündigtes Gastspiel neueren Bestimmungen zu— folge erst am Montag, 24. April. Die bereits gekauften Billets be⸗ halten für diesen Tag Gültigkeit oder werden auf Verlangen an der Theaterkasse zurückgenommen.

Im Residenz-Theater gelangt am Sonnabend ein Drama von Max Halbe, betitelt Jugend“, zur ersten Aufführung.

Der Pianist Dr. Carl Fuchs aus Danzig wird in seinem morgen Abend 8 Uhr im Saal Bechstein stattfindenden Klavier- Abend außer Werken von Bach, Mozart, Schumann, Rubinstein, Brahms und Chopin die Phantasie op. 77, Bagatelle Es ur, ob. 126 und Sonate op. 119, As-dur, von Beethoven vortragen. Für die am Donnerstag, Abends 8 Uhr, im Saal Bechstein zu Ehren der Anwesenheit Ru binste in's stattfindende Aufführung der Mignon Lieder und des ‚Requiems für Mignon⸗ haben folgende Künstler ihre Mitwirkung zugesagt: die Königliche Opernfängerln Frau Emilie Herzog, der Könlgliche Opernsänger Herr Carl Gill. meister aus Hannover, die Altistin Fräulein Clara Schacht, der Tenorist Herr Julius Zarneckow und Herr Professor Dr. Ernft Jedliezka (Klavier). Den Chorpart übernehmen Mitglieder des Philharmonischen Chors, die Leitung Herr Siegfr. Ochs. Der Kartenverkauf (dessen Ertrag für wohlthätige Zwecke bestimmt ist) hat bei Bote u. Bock begonnen.

Mannigfaltiges.

Wie der ‚N. A. Z.“ berichtet wird, hat die Fahrt Seiner Majestät des Kaisers auf dem neuen Aviso „Hohenzollern“ von Swinemünde nach Kiel zur Rettung eines auf offener See in Noth befindlichen Dampfers beigetragen. Nachmittags 4 Uhr wurde die Morgens gegen 6 Uhr begonnene Fahrt plötzlich durch Halten des Schiffs unterbrochen. Von der Commandobruͤcke war in der Richtung nach der mecklenburgischen Küste ein Dampfer bemerkt worden, welcher durch drei schwarze Bälle am Großmast das Zeichen „Befinde mich in Noth‘ gegeben hatte. Seine Majestät der Kaiser befahl sofort, einen Kutter klar zu machen, der mit einem Lieutenant, einem Arzt und zehn Mann be— setzt wurde und in beschleunigter Fahrt dem Dampfer zueilte, um Er— kundigungen einzuziehen, resp. Hilfe zu leisten. Es war der Dampfer Elektra“ aus Flensburg, der eine schwere Havarie an der Maschine durch Platzen von Rohren erlitten hatte. Der dem „Hohenzollern“ weit zurück nachfolgende Aviso Wacht“ erhielt durch Flaggensignale den Befehl, den Dampfer ins Schlepptau zu nehmen und nach Kiel zu bringen.

Heute Vormittag hat unter Leitung des Stadtraths Mamroth, als Vorsitzenden des Curatoriums der Städtischen Markthallen, eine Besprechung mit Großhändlern in der Central-⸗Markthalle über die Zeitfestsetzung für den Großhandels verkehr stattgefunden. Sowohl in der neuen, wie in der jetzigen Central⸗Markthalle soll nach dem Resultat der Be— sprechung der Großhandel von Morgens 3 Uhr bis Vormittags 10 Uhr stattfinden. Rur für den Gemuͤse und Obst⸗ ꝛc. Großhandel soll auch von 5 bis 7 Uhr Nachmittags der Handel stattfinden dürfen, nicht aber auch für den Fleischengroshandel.

Der Sohn des verstorbenen Stadtraths a. D. und Stadt— Aeltesten Sar re, Herr Dr. phil. Fr. Sarre, hat der Friedrich Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame, deren Vorsitz der Ver— storbene viele Jahre geführt hatte, zu Händen des gegenwärtigen Bor—

Wetterbericht vom 18. April, 8 Uhr Morgeng.

deratur in o Celsius 56 C. 40 R.

Stationen. Wind. Wetter.

u. d. Meeressp. T

Aberdeen .. Ghristiansund Topenhagen. Stockholm. aranda.

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Neufahrwasser Memel...

Herre,

Karlsruhe.. Wiesbaden. ö. ö.

emnitz .. ger, i. . . Breslau...

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) Nachtfrost. ) Reif. 3 Nachts Reif. 9 Nachts Frost und Reif. ) Gest. Vorm. feiner Regen. 9 Nebel, Reif. I) Reif.

Uebersicht der Witterung.

Ein . dessen Kern über Nordwest⸗— österreich liegt, überdeckt fast ganz Europg und ist charakterisirt durch ruhige, vorwiegend heitere und trockene Witterung. Die Abkühlung, welche sich gestern über Norddeutschland zeigte, hat sich auch über die südlichen Gebietstheile ausgebreitet, sodaß ifft in ganz Deutschland die Temperatur unter dem

ittelwerthe liegt, am meisten um 10 Grad zu Tassel; in Norddeutschland fanden fast überall, in Süddeutschland, vielfach Nachtfröste statt, in Grün⸗ berg und Bamberg fiel die Temperatur bis zu 4, in Chemnitz bis zu 5 Grad unter dem Gefrierpunkt. In Nordwest. Europa ist das Barometer stark ge⸗ fallen, im Südosten stark gestiegen, sodaß eine Ver⸗ lagerung des Maximums und damit Eintritt wär⸗ merer Witterung zu erwarten sein dürfte.

Deutsche Seewarte. ö

Theater ⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern— aus. 97. Vorstellung. Bajazzi (Pagliaxxzi). per in 2 Acten und einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch pon Ludwig Hartmann. In Scene gesetzt vom Vber⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Vorher: Djamileh. Romantische Oper in 1 Act von G. Bizet. Text von L. Gallet,

deutsch von L. Hartmann. Tanz von E. Graeb. In Scene gesetzt vom , Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Nenes Theater (am Schiffbauerdamm 465). 104. Vorstellung. Der Widerspenstigen Zäh⸗ mung. Lustspiel in 4 Aufzügen von William Shakespeare, nach der Uebersetzung von Wolf Graf Baudissin (Schlegel⸗Tieck, für die deutsche Bühne bearbeitet von Robert Kohlrausch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Üͤhr.

Donnerstag; Opernhaus. 98. Vorstellung. Der FreisGütz, Romantische Oper in 3 Acten von dar Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erzählung von August Apel's) Neu in Scene et vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. An⸗— fang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 466.) 1095. Vorstellung. Vasantasenn. Drama in 5. Auf⸗ zügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung der Dichtung des altindischen Königꝛ Sudraka. In Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Nenutsches Theater. Mittwoch: Der Talis— man. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag? Romeo und Julia.

Freitag: Der Talisman.

Sonnabend: Zwei glückliche Tage.

Berliner Theater. Mittwoch: Der Hütten besitzer. Anfang? Uhr.

Donnerstag: Die Journalisten.

Freitag: 32. Abonnements, Vorstellung. Die Braut von Messina.

Die nächste Aufführung von „Ein Tropfen Gift“ findet am Sonnabend statt.

Lessing Theater. Mittwoch: Heimath. An— fang 75 Uhr.

Donnerstag: Hanna Jagert.

Freitag: Heimath.

Sonnabend; Zum J. Male: Brave Lent' vom Grund. Wiener Volksstück von Ludwig Anzen. gruber. Vorverkauf an der Tageskasse.

Wallner ˖ Theater. Mittwoch! Die groste Glocke. Anfang 71 Uhr. Donnerstag: Der Probepfeil.

Friedrich · Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25. Mittwoch: Pariser Leben. Komische Operette in 4 Acten nach dem Französischen der Meilhac und . von Carl Treumann. Musik von Jacques ffenbach. Anfang? Uhr. Anzeige! ö Ilka von Palmay, erste Operettensängerin des Theaters an der Wien in Wien eröffnet Mon— tag, den 24. d. M. ein auf 12 Abende festgesetztes Gastspiel. An den ersten vier Abenden kommt mit der Gastin „Mamzelle Nitonche“ zur Aufführung. Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten burg. Mittwoch (letzte Woche): Zum 39. Male: Die beiden Champignol. (Champignol malgrs ẽui.) Schwank in 3 Acten von Feydeau u. Desvalliores. Deutsch von Benno Jacobson. Sigmund. Lautenburg. Vorher, Herbftzeichen. f fel in 1 Act von August Strindberg. Anfang

x. Donnerstag: Tie beiden Champignol.

In Scene gesetzt von

Sonnabend:

Zum 1. Male:

*.

sitzenden, Stadtraths Heller, zum Andenken seines Vaters 1099 4. übersendet. .

Sigmaringen, 18. April. In dem Residenzschlosse Seiner . 3 des Fürsten von Hohenzollern bra ah Abend Feuer aus, das, nach den Meldungen des. W. T. B.“ von heute Vormittag 85 Uhr, auf die Osthälfte des Schlosses sich be schränkte. Der Schaden ist weniger groß, als anfänglich befürchtet wurde. Der Fürstenbau ist zwar vollständig ausgebrannt, der Kunst. bau mit den berühmten Sammlungen aber unbeschädigt geblieben. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen.

Augsburg, 17. April. Der Marktflecken Wertach im Algãu ist, we W. T. B. meldet, von einer Feuersbrunst heimgesucht worden. 110 Anwesen und die Kirche sind zerstört; von 1306 Ein. wohnern sind 700 obdachlos. Der Regierungs⸗Präsident von Kopp ist nach Wertach abgereist.

Hamburg, 18. April. Der von New⸗HJork kommende Dampfer Commodore“ gerieth, wie. W. T. B. meldet, in vergangener Nacht mit dem auf der Rhede von Cuxhaven liegenden deutschen Schboner Oran in Collision. Der Schooner sank innerhalb zehn Minuten. Die Mannschaft wurde von dem Dampfer Commodore“ gerettet und nach Cuxhaven gebracht. Die ‚Ora“ war mit Kohlen nach Harburg bestimmt.

Athen, 17. April. Die neuesten Berichte des W. T. B.“ von der Insel Zante lauten höchst betrübend. Die Zahl der bei dem neuen Erdbeben Verwundeten beträgt achtzig; nicht ein Haus steht zur Zeit noch aufrecht.

Kalogsa, 17. April. In Kaloesa hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ bei heftigem Sturm eine Feuersbrunst gewuͤthet, wodurch die sechzig Häuser in Asche gelegt worden sind. Der ent standene Schaden beträgt eine Viertelmillion. Auch in Fasz-Ladany herrscht ein verheerender Brand, der bereits 190 Häuser zerftört hat.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Brüssel, 18. April. (W. T. B.) Der Advocat Edmond Picard wurde, als er einem im Park von St. Gilles geplanten Meeting beiwohnen wollte, verhaftet. Der in der Vorstadt St, Gilles gelegene Park war, um das Meeting zu verhindern, militärisch besetzt. Das Meeting sollte nunmehr auf dem Plateau von Kgekelberg stattfinden. Da der Bürgermeister von Koekelberg sich weigerte, das Meeting zu verbieten, er— klärte der Provinzial-Goüverneur, er werde auch das Plateau militärisch besetzen lassen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

—— 5 ../... rr,

in 3 Acten von Max Halbe.

Kroll's Theater. Mittwoch: Vorletztes Gast= spiel der Signorina Franceschina Prevosti. von Lammermoor.

Anfang 75 Uhr.

Donnerstag: Der Freischütz. A Santa Lucia.

Freitag:

2 Acten von Tasca.

Ciccillo: Roberto Stagno, als Gaͤste.) Billets vorher an der Theaterkasse.

Victoria · Th

Mittwoch (vorletzte Woche): stattung: Die Reise um die Welt in achtzig . r Ausstattungsstück mit Ballet in 3 Acten (15 Bildern) von A. d'Ennery und Jules Verne. Ballet arrangirt vom Balletmeister C. Severini. Musik von Bebillemont und C. A. Raida.

erne.

Anfang 741 Uhr.

Donnerstag u. folgende Tage: Die Reise um die Welt in achtzig Tagen.

Theater Unter den Linden. Mittwoch: Die Welt ⸗Ausstellung in Chicago. deuntsche Abtheilung in dem populären Ausstattungs⸗ Ballet Columbia. Lachende Erben. Operette. Anfang 73 Uhr.

Donnerstag u. folgende Tage: Dieselbe Vorftellung.

Adolph Ernst . Theater.

enter.

Vorher:

18. Male: Goldlotte. Gesangeposse Ed. Jacobson und W. Mannftädt.

weise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 71 Uhr. Donnerstag und folgende Tage: Goldlotte. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. zo.

Mittwoch: Novitäten Cyclus. Zum 2. Male: Der Herzogsmüller. Volksdrama in 4 Acten von

C. Mallachow.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Anfang 79 Uhr.

Ingend.

(Lucia: Signorina Prevosti.)

(Rosella: Gemma Bellincioni;

Belle ⸗Alliancestraße 7/8. Mit

Zum 94. Male:

Mittwoch: Zum

Drama Mittwoch, Abends 741 Uhr: Auf vielseitiges Ver— langen; Wiederholung der Benefiz⸗Vorsteltung fur Geschwister Hager. U. a. „Bolero“, geritten von Frl. Clotilde Hager und Mr. Gaberel. „Cyd“, in der hohen Schule geritten von Frl. Clotilde Hager— Beautiful“, in der hohen Schule geritten von Frl. Helga Hager. Große Tremplinsprünge ꝛc. Zum

Schluß:

Lucia

R, Gin Künstlerfest. wen

Große Ausstattungs Pantomime vom Hospballet⸗ meister A. Siems. Mit überraschenden Licht. und Wassereffecten und auf das Glänzendste inseenirt vom Director Franz Renz. Costume, Requisiten, Wagen vollständig neu. Unter Mitwirkung des ge⸗ sammten Personals. Neue Einlagen mit groß— artigen Lichteffecten. wegn Kinder ⸗Orchester neu besetzt, neue Musik. Rang Ballet von 1065 Damen. Großartiger, in solcher Pracht noch niemals gefehener Blumencorso. Zum Schluß: Großes Brillant⸗ Feuerwerk.

Donnerstag, Abends 71 Uhr: Große Vorstellung mit neuem Programm und Ein Küustlerfest.

Sonnabend: Benefiz für Frl. Oeeana Renz. 1 ; Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Sophie von Lücken mit Hrn. Prem. Lieut. Ernst von Rathenow a. d. H. Plaenitz (Eudwigslust).

Verehelicht: Hr. Gesandte a. D., Wirkl. Geheime Rath von Brandt mit Frl. Helen Maxima Heard (Söul). Hr. Hauptmann Ernst von Hülsen mit Freiin Frieda von Berswordt⸗Wallrabe Berlin). Hr. Graf Richard von Pfeil und Klein Ellguth mit Gräfin Helene von Pfeil und Klein⸗Ellguth (Kreisewitz!. ,

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Obersten von Unruh (Berlin). Hrn. Hauptmann Baron Forstner (Rhein, Ostpr. ). Eine Tochter: Hrn. Ritt⸗ meister e von der Goltz (Pasewalks. Hrn. Rittmeister von Nathusius (Clavadel⸗Davos). Hrn. Pfarrer Karl Feller (Petkus).

Melodrama in

neuer Aus⸗

Die

in 3 Acten von Couplets theil⸗

Urania, Anstalt für voltsthümliche Naturkunde. Am Landes ⸗Ausstellungs⸗/ Park (Lehrter Bahnhof.

Geöffnet von 12 —11 Uhr.

Gestarben: Verw. Fr. Superintendent. Marie Kollberg, geb. Röttcherd (Berlin). Hr. edi Graf von Wengersky (Berlin) Fr. Ge

Dt

Contert · Jaus, Leipꝛigerstraße 46. Mittwoch, Anfang? Uhr: Karl Meyder⸗Concert. Egmont! Windsor“ Cavallerie! von Suppe. Ständchen von Schubert. von Meyder. Zigeunerweisen für Violine von Sarafate

Duv.

Weiber von

(Herr Hellriegel).

Coneerte.

von Beethoven.

Concertk An der Weser“

Pressel (Herr Steffens).

Die bis zum 1. April ausgegebenen Abonnement BYillets behalten bis zum Sonntag, den 14. Mai inel.,

Gültigkeit.

Saal Bechstein, Linkstraße 42. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Klavier Abend von Hr. Karl

Fuchs.

von Nicolai. Gr. Polonaise von Lassen.

Regierungs⸗Rath Friederike e g. geb. Uthe⸗ mann (Berlin). Fr. Theophanie von Gott— berg, geb. von Zitzewitz (Klein ⸗Dübsow). . Landrath Hans von Boddien (Nothwendig bei . Hr. Carl Bernhard Haenel⸗Clauss Dresden). Hr. Major a. D. Robert Puscher

Die lustigen Dres denz.

Leichte

länge“, Walzer Redacteur: J. V.: Sie menroth. Berlin: Verlag der Expedition (Scho l x.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage),

für Piston von

Circus Renz sCarlstraße) Abschieds⸗Vor⸗ stellung am 2. Mai. Nur noch einige Male „Ein

Künstlerfest “).

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent.

lichen Anzeigers (Eommanditgefellschaften auf

Actien und Actiengesellschaften) für die Woche vom 10. bis 15. April 18932.

M 91H.

Deutscher Reichstag. 76. Sitzung vam Montag, 17. April, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Berathung der Wuchergesetznovel le.

Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer vom Montag berichtet worden.

Ohne Debatte wird die Erweiterung des § 367 des Strafgesetzbuchs angenommen, wonach den Vorschriften des— selben auch unterliegen soll, „wer den über das Abhalten von öffentlichen Versteigerungen und über das Verabfolgen geistiger Getränke vor und bei öffentlichen Versteigerungen erlassenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt.“ In das bestehende Wuchergesetz soll ferner nach der Vorlage ein neuer Art. 4 aufgenommen werden, wonach jeder, der gewerbsmäßig Geld⸗ oder Creditgeschäfte betreibt, demjenigen, mit welchem er hier— aus in Verbindung steht, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nach Abschluß desselben einen vollständigen Rech⸗ nungsauszug über die noch schwebenden Geschäfte mitzutheilen hat. Wer es un erläßt, dieser Verpflichtung nachzukommen, wird mit Geldstrafe bis zu 500 6 oder mit Haft bestraft und verliert den Anspruch auf die Zinsen für das verflossene Jahr hinsichtlich der Geschäfte, welche in den Rechnungs— auszug aufzunehmen waren. .

Die Commission hatte in erster Lesung den Artikel ge— strichen, in zweiter Lesung ihn aber in motivirter Fassung an⸗ genommen. Danach soll die Strafe nur den treffen, der sich dieser Verpflichtung vorsätzlich entzieht, und außerdem soll diese Bestimmung keine Anwendung finden 1) auf öffentliche Banken, Notenbanken, Bodencreditinstitute und Hypotheken— banken auf Actien, 2) auf Kaufleute im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, deren Firma in das Handelsregister ein— getragen ist.

Abg. Dr. von Bar (ofr) beantragt, statt des Worts „vorsätzlich“ zu sagen: in der Absicht, den Schuloner über den Betrag seiner Schuld⸗

verpflichtungen im unklaren zu erhalten und ihn dadurch zur Ein— gehung leichtsinniger oder von ihm schwer zu erfüllender weiterer Geschaͤfte zu veranlassen.“

Abg. Freiherr von Buol (Centr.) will den Art. 4 nach zwei anderen Richtungen modifieiren: es soll nicht bloß, wie nach dem Antrage Bar, das Ergebniß des Rechnungsabschlusses mit getheilt werden, sondern ein schrifllicher Rechnungsauszug, aus dem auch hervorgehen muß, wie das Ergebniß erwachsen ist. Ändererfeits sollen auch Spar⸗ und Darleih⸗Institute öffentlicher Corporationen und eingetragener Genossenschaften, sowie die Geschäftsverbindungen, die nur in einem Abschluß bestehen, der schriftlich stattgefunden hat, von den Bestimmungen des Art. 4 ausgeschlossen sein.

Abg. r. von Bar (dfr.) ersucht prineipiell um Ablehnung des ganzen Artikels. Er gefährde den ehrlichen Geschäftsbetrieb, belaste die Geschäfte und die Gerichte. Die Handelskammer in Breslau habe sich in einer Petition im Interesse gerade des soliden Geschäftsbetriebes für die Ablehnung des Artikels ausgesprochen. Eventuell sei der Artikel nur in der von ihm vorgeschlagenen Fassung anzunehmen.

Abg. Freiherr von Buol (Centr.): Der Art. 4 ist nicht gemacht worden zur Bekämpfung des Wuchers, sondern um diejenigen, welche schon in den Händen der Wucherer sind, noch zu retten dadurch, daß über den Stand des Geschäfts Klarheit zwischen beiden geschaffen wird. Daß dieser Gedanke gesetzgeberisch gesund ist, hat auch die Breslauer Handelskammer anerkannt. Daß das solide Geschäft ihn als eine Fessel oder starke Unbequemlichkeit empfinden werde, kann ich nicht zugeben. Im übrigen empfiehlt Redaer seinen Antrag als die zweckmäßigste Vereinigung der verschiedenen einander entgegen⸗ stehenden Inkeressen; unbedingt beibehalten müsse das Wort „vor⸗ sätzlich werden, dessen Ersetzung durch den Wortlaut des Antrages Bar eine sehr unglückliche schon deshalb sei, weil der von der Commission einstimmig beanstandete Begriff des Leichtsinns darin wieder erscheine.

Abg. Hahn (deons.) beantragt für den Fall der Annahme des Antrages Buol, die Ausnahme bezüglich der eingetragenen Genossen— schaften auf den Geschäfteverkehr mit den Mitgliedern zu be— schränken, und die Ausnahme bezüglich der nur aus schriftlichem Ab— schluß bestehenden Geschäftsverbindungen zu streichen. .

Abg. Büsing (ul.): Die Commission habe einstimmig die ursprüngliche Regierungsborlage in Art. 4 als ungnnehmbar erkannt. Die Scherereien, denen die Reichsbank, die großen Banken, die großen Creditinstitute unterworfen worden wären, wären unabsehbare ge— worden. Die Reichsbank selbst habe sich gegen, diese Be— stimmung ausgesprochen. Es seien denn auch die genannten Anstalten von diesen vexatorischen Bestimmungen freigelassen worden. Aber was von dem Artikel übrig geblieben, bedeute immer noch eine erhebliche Belastung des soliden Geschäftsverkehrs, namentlich der Privatbanken im Verkehr mit Nichtkaufleuten, und es sei immer noch das Beste, den ganzen Artikel zu verwerfen. Vielleicht sei dem bestehen bleibenden Betenken bis zur dritten Lesung durch eine anderweite Fassung abzuhelfen; für heute sei es ihm un—⸗ möglich, für den Art. 4 zu stimmen. ; .

Abg. Hahn (deons.) erklärt sich für den Antrag Buol mit den beiden Veränderungen, die er dazu namens der Deutscheonser⸗ vativen beantragt hat. Für den Antrag Bar könne er sich nicht entschließen, da dessen Fassung dem Richter eine Aufgabe stellt, die dieser zu erfüllen, garnicht in der Lage sein würde.

Staatssecretär Hanauer: Meine Herren! Als Ecgebniß der Diseussion darf ich bis jetzt

wohl hervorheben, daß der Grundgedanke des Artikels 4 von den bic⸗

herigen Rednern allgemein als zutreffend anerkannt worden ist. Denn selbst der erste Redner, Herr von Bar, hat doch anerkannt, daß der Gedanke, dem Wucher in der Weise entgegenzutreten, daß das Streben, die Lage des Schuldners zu verdunkeln und zu verhüllen, möglichst verhindert werde, ein richtiger sei. Es wird nun dem Artikel 4 entgegengehalten, er gehe zu weit, indem er Gefahren für das legitime Geschäft in großer Zahl herbeiführt. Ich kann nun diese Auffassung nicht theilen. So wie der Artikel gedacht ist, glaube ich nicht, daß besondere Gefahren für das legitime Geschäft hervor⸗ treten werden. Gewisse Belästigungen, ja. Das habe ich aus dem Gange der Verhandlungen in der Commission und im Plenum des Dauses entnommen. Daß gewisse Geschäfte, Bankunternehmungen und dergleichen sich davon belästigt fühlen würden, wenn in dem vollen Umfange des Artikels 4 eine jährliche Rechnungslegung ihnen zugemuthet würde, das mag ja mit der Geschäfts⸗ gebahrung dieser Banken zusammenhängen. An sich aber, glaube ich, hat der Gedanke in keiner Weise etwas Unzutreffendes, daß der Gläubiger dem Schuldner eine jährliche Zusammenstellung

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag,

den 18. April

1893.

.

2

seiner Forderungen zu geben hat. Wenn aber in der That bei ver⸗ schiedenen großen Geldgeschäften, Banken und dergleichen es gerecht ; fertigt erscheinen kann, von der Aufgabe, die ihnen hier zugemuthet wird, Ausnahmen eintreten zu lassen Ausnahmen, die darin eine Rechtfertigung finden mögen, daß schon die ganze Einrichtung des Unternehmens, die ganze Leitung und Führung des Geschäfts eine ge⸗ wisse Sicherheit gegen das Betreiben von Wuchergeschäften giebt, so habe ich von meinem Standpunkte aus dagegen nichts einzuwenden, denn das kann ich zugeben, daß für derartige Unternehmungen die Vorschriften etwas Ueberflüssiges werden. Und wenn Ueberflüssiges ver⸗ mieden werden kann, mag man es thun.

Also, wenn das hohe Haus, indem es den Grundgedanken des Artikels 4 im allgemeinen für berechtigt erachtet, aber mit Räcksicht auf einzelne Geschäfte, einzelne Bankunternehmungen und dergleichen Ausnahmen für begründet erachtet, so wird dem von unserer Seite vielleicht, wenn danach die Ausnahmen beschränkt werden, etwas Wesentliches nicht entgegenstehen. Das glaube ich wenigstens, ohne eine bestimmte Zusicherung geben zu können, jetzt als meine Auffassung kundgeben zu können.

Die weiteren Bedenken, die, abgesehen von dieser Frage, gegen die Vorlage erhoben worden sind, halte ich nicht für ausschlaggebend. Es wurde ihr Unklarheit zum Vorwurf gemacht in verschiedenen Richtungen. Es wurde zunächst hervorgehoben, daß man garnicht wisse, was unter Geld- oder Creditgeschäften verstanden werden soll; dann, was das heißen soll: wer mit einem solchen in Geschäfts— verbindung steht und in welcher Weise der Rechnungsauszug, der hier als ein vollständiger bezeichnet ist, gedacht sein soll. Nun, meine ich, kann nach dem gesammten Inhalt des Artikels 4 doch ein begrün— deter Zweifel in der gedachten Richtung nicht aufrecht erhalten werden.

Wenn wir hier von Geld- oder Creditgeschäften sprechen, aus denen ein solches Verhältniß erwachsen muß, über welches alljährlich ein Rechnungsauszug gegeben werden soll, und wenn der Rechnungsauszug nicht vollständig ist, die betr. Posten dem Rechnungepflichtigen zum Nachtheil keine Zinsen tragen sollen, so kann darüber doch kaum, wenn man diese Bestimmungen zusammenhält, ein Zweifel sein, daß hier eine Geschäftsverbindung vorausgesetzt wird, die, wie Herr von Buol ganz richtig hervorgehoben hat, als das Resultat, und daher als die Voraussetzung für die Verpflichtung ein Schuldverhältniß zum Er— ebniß hat; und wenn das die eine Voraussetzung ist, dann wird man auf der anderen Seite auch über die Definition dessen, was unter Geld— oder Creditgeschäften gedacht ist, wohl auch nicht unklar sein können. Ich gebe zu, daß nach der Ausdrucksweise, wie sie in den Motiven des Creditgeschäfts gewählt ist: daß es immer da zutreffe, wo der, der ein Geschäft treibt, Credit zu gewähren pflegt, einige Zweifel ent⸗ stehen können. Meiner Auffassung nach kann von dem gewerbs— mäßigen Betreiben eines Creditgeschäfts nur da die Rede sein, wo der Credit einen wesentlichen Bestandtheil des Geschäfts selbst bildet. Wenn also Waarengeschäfte in Frage stehen, die hier und da oder auch in vielen Fällen auch nebenbei Credit gewähren, bei denen aber dies nur eine ganz nebensächliche Bedeutung hat, die ebenso gegen baar verkaufen, wie auf Verlangen auch unter gewisser Creditgewährung, so würde ein solches Geschäft nach meinem Standpunkt nicht als ein Creditgeschäöft zu bezeichnen sein. Wenn aber das Creditgewähren bei einem solchen Waaren⸗ geschäfte, wie es z B. bei Abzahlungsgeschäften der Fall ist, den regelmäßigen Charakter des ganzen Geschäfts ausmacht, dann würde ich allerdings sagen, hier steht ein Creditgeschäft in Frage; das Ge⸗ währen von Credit läßt sich nach der Art und Weise, wie dieses Ge— schäft betrieben wird, überhaupt davon nicht trennen. In den meisten Fällen wird man sogar noch enger zu Werke gehen können und beim Creditgewähren an den Credit gegen Zinsleistung denken müssen, weil sich in der Regel die Verzinsung mit dem Credit da zum Vortheil des Verkäufers verbindet. Aber zu einer nothwendigen Voraussetzung des Begriffs des Creditgeschäfts würde sich dieses Moment, glaube ich, nicht ge⸗ stalten lassen; ich würde bei Creditgewährung nicht als nothwendigen Bestandtheil die Verzinsung aufstellen können, vielmehr wird ein ganz zweifelloses Creditgeschäft auch ohne ausdrückliche Verzinsung anzunehmen sein. Unter Umständen kann nämlich die Verzinsung oder der Ersatz von Zinsen auch in der Bemessung des Kaufpreises, in der Art und Weise, wie dieser bezahlt wird, schon mit inbegriffen sein. Das ist der Grund, warum ich Anstand nehme, zu sagen: Creditgeschäft liegt nur vor, wo unter Zinsgewährung ereditirt wird. Aber ich glaube, daß die Begriffsbestimmung, von der ich ausgehe, im großen und ganzen und darum handelt es sich doch einen Zweifel darüber kaum in conereten Fällen bestehen lassen wird, wann ein GCreditgeschäft, wann ein bloßes Verkaufsgeschäft vorliegt.

Was das Erforderniß der Geschäftsverbindung anlangt, so habe ich bereits mich mit dem einverstanden erklärt, was Herr von Buol auseinandergesetzt hat. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Daß Herr von Bar, glaube ich, hat das erwähnt unter Umständen der Inhalt des Rechnungsauszugs, der hier verlangt wird, als ein vollständiger gedacht ist in der Richtung, daß aus dem Rechnungsauszug selbst die einzelnen Posten, aus denen sich das Saldo zusammensetzt, ersichtlich sein sollen, das geht aus der Vorlage hervor. Die Commission ist in ihren Beschlüssen in dieser Beziehung ab⸗ gewichen; aber ich glaube doch, darauf bestehen bleiben zu müssen, daß, wenn der Zweck des Gesetzes erreicht werden soll, dann muß man einen solchen Rechnungsauszug, zu welchem auch der Abänderungsantrag des Herrn Abg. von Buol in der Hauptsache zurückkehrt, verlangen. Der Rechnungsauszug soll aber nur in vollständiger, für den Schuldner klarer Weise ersehen lassen den Bestand seiner Schuld. Daraus geht meiner Ansicht nach mit Nothwendigkeit hervor, daß, wenn Wechseldiscontverkehr stattgefunden hat, daß da auch schon die aus den Regreßansprüchen möglicherweise in der Zukunft entstehenden Schuldposten dort aufgenommen zu werden brauchen, ehe der Regreß wirklich realisirt worden ist. Denn dann steht ja noch keine Schuld auf der einen Seite, sondern nur die Möglichkeit einer Schuld in Frage; andernfalls müßte von diesem Gesichtspunkt aus

auch das bloße Bürgschaftsverhältniß schon in den Rechnungsauszug aufzunehmen sein zu einer Zeit, wo überhaupt der Bürge noch garnicht in Angriff genommen werden kann. Das braucht man in keiner Weise aus dem Art. 4 und kann man, glaube ich, auch nicht aus dem⸗ selben herauslesen, sondern alle schwebenden Geschäfte sollen so dargestellt werden, daß der Schuldner ersehen kann, was er am Jahresschluß - dem- Gläubiger schuldet: eine meiner Ansicht nach ganz klare Vorschrift. Also in der gedachten Richtung kann ich in dem Beschluß der Commission gegenüber der Vorlage in keiner Weise eine Verbesserung erblicken, auch nicht in dem Absatz, den sie eingefügt hat, daß ein Schuldanerkenntniß oder eine Schuldverwandlung die schriftliche Abrechnung resp. den Rechnungs⸗ auszug nicht ersetzen soll.

Herr von Buol hat in seinem Abänderungsantrag diesen zweiten Absatz der Commissionsbeschlüsse weggelassen. Ich kann darin nur einen wesentlichen Vortheil ersehen, denn ich gestehe ganz offen, mir ist überhaupt nicht klar geworden, was das eigentlich heißen soll und warum ein Schuldanerkenntniß nicht, wenn es in der betreffenden Zeit abgegeben und festgestellt wird, warum das nicht einen Rechnungsauszug ersetzen soll. Im zweiten Absatz hat die Commission das Wort ‚vorsätzlich' eingefügt, und zwar der Auffassung zufolge, von welcher wir, die Vertreter der verbündeten Regierungen, in der Commission schon ausgegangen sind, in überflüssiger Weise, da es sich hier um ein Vergehen handelt. Denn es ist ja keine Uebertretung, sondern eine Vergehensthat, wobei es selbstverständlich ist, daß, wenn die fahrlässige Begehung nicht mit Strafe bedroht wird, nur die vor— sätzliche mit Strafe bedroht ist. Deswegen ist das Wort vorsätzlich überflüssig, ändert aber sachlich an dem Regierungsvorschlage nichts.

Dagegen kann ich den nunmehr vorliegenden Autrag, den Herr von Bar gestellt hat: statt „vorsätzlich' nun zu sagen: „in der Ab⸗ sicht, den Schuldner im Unklaren zu lassen und ihn zur Eingehung weiterer Geschäfte dieser Art zu veranlassen“, keineswegs für annehm— bar erachten; denn, wie der letzte Herr Vorredner erwähnt hat, damit schwindet meiner Ansicht nach die Bedeutung des Art. 4 vollständig. Wer eine Strafvorschrift im Sinne des Art. 4 als Mittel gegen den Wucher überhaupt wünscht, der muß eine solche Beweisauslage für den Richter, daß er die Absicht in der einen und der anderen Richtung, also den Schuldner im Un— klaren zu lassen, und ihn zu veranlassen u. s. w., ganz unmöglich erachten. Wer für den Antrag stimmt, der ist überhaupt ein Gegner des Gesetzes, der will das ganze Gesetz nicht, das verstehe ich ja voll— ständig.

Wenn besonderes Gewicht darauf gelegt worden ist, daß wir an die Unterlassung dieser Rechnungslegungs⸗ oder Auszugs—⸗ mittheilungspflicht auch den eivilrechtlichen Nachtheil knüpfen, daß für die weggelassenen, und zwar absichtlich weggelassenen die fahrlässige Weglassung ist wenigstens nicht strafbar daß für diese Weglassung ein Verlust des Zinsanspruchs für das verflossene Jahr hier vorgesehen ist, so gebe ich gern zu, wir haben einen Vorgang in der Richtung in der Gesetzgebung nicht. Allein, daß man deswegen die Vorschrift nicht als eine praktische, vielleicht ganz vortheilhaft wirkende betrachten sollte, ist damit keineswegs gesagt. Etwas Exorbitantes kann man wohl in einer derartigen Bestimmung nicht finden; es ist eben ein civilrecht⸗ licher Nachtheil, der mit der auch civilrechtlich auferlegten Rechnungs⸗ pflicht correspondirt. Darin würde ich etwas so Besonderes nicht finden können.

Was nun die Ausnahmen anlangt, so muß ich allerdings sagen, daß man in einzelnen immerhin Bedenken haben kann, die ich aber zu würdigen dem hohen Hause anheimgebe. Daß man die Reichs bank ausnimmt, von dem Gesichtspunkt aus, daß eine Bewucherung von Seiten der Reichsbank nie intendirt sein kann, das wird ja voll— ständig zugegeben, und wenn man dann das ausdehnt auf öffentliche Banken überhaupt, so habe ich einen Einwan nicht. Unter Umständen wird es zwar eine zweifelhafte Frage können, was öffentliche Banken sind. Der Ausdruck kommt ja im Handelsgesetzbuch Art. 5 vor; allein dort begründet er keine Ausnahme, sondern dort heißt es:

„Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs auch auf öffentliche Banken Anwendung, nur noch die bestehenden besonderen Verordnungen.

Hieraus konnte kaum Anlaß entstehen, genauer zu prüfen, was eine „öffentliche Bank“ in diesem Sinne sei. der Ausnahme aber, die wir hier schaffen, kann unter Umständen der Zweifelfall ein⸗ treten. Die Commentare ich verweise z. B. auf den von Gold⸗ schmidt bemühen sich ja, Definitionen zu geben, was „ffentliche Banken“ sind, allein zur Zeit halte ich es insofern für keine zweifelfreie Frage, als wir eine Rechtsprechung darüber bis jetzt noch nicht haben. Noten⸗ banken da ist kein Zweifel Bodenereditinstitute und Hypo⸗ thekenbanken auf Actien sind zum theil synonym. Wenn man die Bodenereditinstitute generell ausnimmt, so wird man fragen können, warum von den Hypothekenbanken nur die auf Actien? Vielleicht entschließt man sich, die Hypothekenbanken auf Actien zu streichen, indem man sie unter den Begriff „Bodenereditinstituten fallen läßt. Die andere Ausnahme wegen der Geschäfte mit Kaufleuten, die in das Handelsregister eingetragen sind, scheint mir auch nicht unzutreffend. Dem Kaufmann kann und muß unter Umständen zugetraut werden, daß er im stande ist, sich selbst und ohne daß er eine Rechnung er⸗ hält, ein Urtheil darüber zu bilden, wie sich sein Schuldverhältniß ge⸗ staltet. Ist er dazu nicht im stande, so sollte er überhaupt nicht Kaufmann sein. Man kann aus diesem Gesichtspunkte das ist nun ein anderer als im ersten Falle auch hier eine Ausnahme für zu lässig erachten. Wenn nun ferner durch einen neuen Antrag die Aus—⸗ nahmen noch ausgedehnt werden auf öffentliche Leihanstalten, Spar— und Darlehninstitute und auf eingetragene Genossenschaften, so verhält sich meines Erachtens die Sache ähnlich wie in den vorerwähnten Fällen. Meinerseits würde ich glauben, man könne auch diesen Ausnahmen zustimmen, wenn überhaupt Ausnahmen gemacht werden sollen. Ich würde aber auch den AUnterantrag. der bezüglich der Genossenschaften gestellt worden ist, für nothwendig

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