1893 / 104 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 17 des „Centralblatts der Bauverwaltung“ herausgegeben im Ministerium deröffentlichen Arbeiten, vom 29. April, hat folgenden Inhalt: Rund⸗Erlaß vom 22. April, 1893, betreffend die Ausführungsanweisung zu dem Gesetz über Klein- bahnen. Nichtamtliches: Daß Deutsche Haus“ auf der Ausstell ung in Chicago. Die Kanalisirung der Fulda. Die Keßler'schen Fluate. Gebrauch des logarithmischen Rechenstabes. Feuerhahn mit Schlauchtrommel. Vermischtes: Wettbewerb für das Kaiferin Augusta⸗Denkmal in Koblenz. Wettbewerb um ein Kreishaus in Marienburg. Magazinbibliothek aus dem Anfang unferes Jahr— 3 Ueber Sandgleise. Rogers' Fischweg. Rudolf

i ö

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause werden am Donnerstag Leoncavallo's Bajazzi⸗ und das Ballet ‚Die Rebe“ mit Musik von Anton Rubinstein gegeben. .

Im Neuen Theater bringt das Königliche Schauspiel am Donnerstag „Vasantaseng“ zur Aufführung.

Otto 96 Hartleben, dessen Komödie „Hanna Jagert“ morgen im Lessing⸗Thegter wiederholt wird, hat der TRirection für die nächste Spielzeit ein neues vieraetiges Schauspiel übergeben, welches den Titel Ein Ehrenwort“ führt. Das Stück, das feinen Stoff aus dem Berliner akademischen Leben schöpft, soll als eine der ersten Neuheiten der nächsten Spielzeit zur Aufführung gelangen.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Eheater geht morgen Millöcker's ‚Bettelstudent' in Scene. Am Donnerstag gelangt, wie schon kurz gemeldet, mit Ilka von Palmay die Oper ‚Stupida“ von Rich. Genge und F. Zell. Musik von Alexander Neumann, zur erfst—⸗ maligen Aufführung. Dazu wird der erste Act der Offenbach'schen Operette Die schöne Helena“ mit Ilka von Palmay als „Helena“ gegeben. In der Oper Stupida“ tritt Herr Edmund Hanno, das ehemalige, langjährige Mitglied dieser Bühne, wieder zum ersten Mal

auf. Die übrigen Hauptrollen sind mit Fräulein Collin, den Herren Wellhof, Steiner und Lieban besetzt. Die Vorstellungen beginnen um 75 Uhr.

In dem Schwank „Die Sirene“ („La Flamboyante“ von Albin Valabregue, der morgen im Residenz-Theater zum ersten Mal wieder aufgeführt wird. werden mit Richard Alexander von den älteren Mitgliedern Eugen Pansa, Hans Pagay, Hermann Haack in hervorragenden Rollen auftreten, während das in dem Stück be— schäftigte Damenpersonal bis auf Sofie Pagay⸗Berg ganz neu ist.

BVeuthen OS. 28. April. Ein großes Ung lück hat sich, der „Bresl. Ztg. zufolge, am 25. d. M. auf der Heinitzgrube er⸗ eignet. An der Am id. einer Grube, waren Leute eines Unter— nehmers mit Wegfahren der Asche beschäftigt. Dabei wurde die etwa 18 m hohe Halde anscheinend zu weit unterminirt, die im Innern noch glühende Asche kam ins Rutschen und stürzte auf drei unten be— schäftigte Frauen, die gräßlich verbrannt wurden. Eine von ihnen . bereits, die beiden anderen dürften ebenfalls ihren Leiden er— iegen.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Flüelen (Vierwaldstätter See), 2 Mai. (W. T. B.) Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und die Kaiserin Auguste Victoria sind heute Vormittag 83 Uhr 20 Minuten bei prachtvollem Wetter hier eingetroffen. Der Bahnhof war überaus glänzend geschmückt; die Säulen der Bahnhofshalle waren mil Kränzen umwunden, eine über die, Bahnanlage führende Passarelle in einen mächtigen Triumphbogen verwandelt und mit zahlreichen deutschen und schweizerischen Fahnen geschmückt. Dem Zuge entstiegen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, zwei Flügel-Adsutanten, der Staatẽsecretär Freiherr von Marschall, der Gber⸗Hof⸗Marschalkl Graf, zu Eulenburg, Ober-Hofmeister Freiherr von Mirbach, Geheimer Cabinets-Rath Dr. von Lucanus, General⸗-Arzt, Pröo⸗ fessor Dr. Leuthold und das militärische Gefolge, ferner die Ihre Majestät die Kaiserin begleitenden drei Damen, die Oberhofmeisterin Gräfin von Brockdorff und die Hofdamen Gräfin von Keller und Fräulein von Gersdorff. Am Bahnhof waren zur Begrüßung anwesend: der Commandant des IV. Armee⸗Corps, Oberst Wieland, der Chef des Generalstabs Keller, Oberst-Lieutenant Ruffy sowie der deutsche Ge— sandte Dr. Busch, das C nal der deutschen Gesandt— schaft und viele schweizerische Offiziere. Gleich nach der Begrüßung begaben Sich die Majestäten und Ihre Beglei— tung sowie die zur Begrüßung ö Persönlichkeiten auf den mit Teppichen geschmückten Dampfer „Stadt Luzern“, dessen Fürstensalon und Cajüte 1. Klasse mit Blumen reich decorirt waren. Der Dampfer „Italia“ nahm das Gefolge und

Stadt Luzern“ vor dem Schweizer Hof in brausende age ausbrach. Die Musikkapelle spielte die preußische ationalhymne, kleine Mäbchen in den Landestrachten überreichten Ihren Majestäten Blumensträuße. Der Bundes⸗Präsident Schenk und die Bundesraͤthe Frey und Lachenal gingen den Majestäten entgegen; die beiderseitige Begrüßung war sehr herzlich. nter den k der Musik. wurden die Majestäten, gefolgt von den, Bundesräthen über die teppichbelegte Straße durch das Militärspalier in den Schweizer Hof geleitet. Im Gefolge der . befand sich auch der schweizerische Gesandte in Berlin, Oberst Roth. Seine Majestät der Kaiser trug die große Generalsuniform.

In dem großen Lesesaale des „Schweizer Hofes“ fand die officielle Begrüßung und die gegenseitige Vor—⸗ stellung statt. Sodann begann das Festmahl im großen Saale des „Schweizer geren Neben Seiner Majestät dem . saß rechts der Bundes⸗-Präsident Schenk, links neben Ihrer Majestät der Kaiserin hatte der Bundesrath Frey Platz genommen. Gegenüber saßen der Bundesrath Lachenal, der General Herzog, der deutsche Staatssecretär des Aus— wärtigen Freiherr Marschall von Bieberstein und der deutsche Gesandte Dr. Busch; insgesammt nahmen 42 Personen an der Tafel theil. Die Stimmung war eine sehr animirte. Der Bundes⸗Präsident brachte während der Tafel folgenden Toast auf Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin aus:

Eure Kaiserliche Majestäten haben der Schweiz die hohe Ehre erwiesen, sie zu besuchen und dem schweizerischen Bundesrath damit die willkommene Gelegenheit gegeben, Eure Majestäten per— sönlich zu begrüßen und Ihnen die Gefühle ehrfurchts⸗ voller Hochachtung und Verehrung auszusprechen, von denen er durchdrungen ist. Die Schweiz freut sich einmüthig dieses für sie bedeutungsbollen Tages und erblickt in dieser freundlichst ge⸗ botenen persönlichen Begegnung gerne eine besondere Be⸗ kräftigung der guten Beziehungen, welche zwischen dem mächtigen Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft be⸗ stehen. Das Schweizervolk und seine Behörden, wiewohl ent— schlossen, unter allen Umständen und mit allen Kräften die Freiheit und Unabhängigkeit des Landes zu vertheidi en, nehmen lebhafteften Antheil an allen Bestrebungen und Thaten, welche darauf zielen, den Völkern die unschätzbaren Wohlthaten des Friedens zu erhalten, und Vertrauen auf die Hand Eurer

Ferner debütiren in dem Stück auf Engagement Therese Bojock,

Francisca Hesse und Elsa Platen.

Das Programm des Concerts, Pfitzner aus Frankfurt a. M. mit in der Sing-Akademie veranstaltet, der Musik zu Dietrich's Erzählung (für Barito Musikdrama „Der arme Heinrich', Sonate für Klavier und Cello Fis-mollz dann folgt eine Gruppe von Liedern, Vorspiel zum dritten Aet des. Festes auf

aus

Ibsen's

Drama

großes Orchester, Scherzo für Orchester.

Concert übernehmen der Herz Büttner, der Klaviervirtuose

harmonische Or

richtet, die in der

ö

welches der Componist Hans eigenen Werken am Donnerstag lautet wie folgt: Das Fest auf Solhaug“, n mit Orchesterbegleitung) aus dem

olhaug“, „Herr Oluf“, Ballade für Bariton und lich sächsische Kammersänger Herr Max

. aviert sse Professor Dr. Ernst Jedliezka, der Cello⸗ virtuose Herr he wic Kiefer aus Ersurt und das Berliner Phil⸗ ester.

Mannigfaltiges. Seine . der Kaiser hat, wie die

**

beschäftigten beiden ältesten Gesellen Gebrüder

Rummelsburg und bei der

Voss. Ztg.“ be⸗ iesigen Kunst. und Bautischlerei von G. Lange Mieth ner für ihre Leistungen an dem von der genannten Firma gestifteten geschnitzten Altaraufsatz für die Erlöser⸗Kirche zu Anfertigung des für die Weltausstellung in Chicago bestimmten Modells der Gnaden⸗Kirche dadurch ausgezeichnet, daß Allerhöchst⸗ derselbe ihnen durch den Königlichen Baurath Spitta kostbare Uhren mit Namenszug und Krone nebst Ketten überreichen ließ.

Luzern, 2. Mai.

Vorspiel

ein gekrönter Adler.

sowie die Bahnhofsbrücke.

jubelnd begrüßte.

die Stadtmusik von Luzern auf.

JW. T. B.) schon gestern festliches Leben, heute wogt eine ungeheure Menschenmenge durch die Straßen. schiffe bringen große Volksmengen, auch die Eisenbahn—

Germania und der Helvetia, über einem Baldachin erhebt sich Besonders prächtig ist die Ehrenpforte an der vor dem Schweizer Hof hergestellten Landungsbrücke,

Die Fahrt Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin über den Vierwaldstätter See fand bei prächtigem Wetter statt. An allen Ortschaften am Ufer hatte sich eine große Volksmenge aufgestellt, welche die Allerhöchsten Herrschaften Der Blick auf das festlich geschmückte, in

Kanonendonner von den Höhen

schauen deshalb auch mit freudigem Majestät, in welcher sie einen Hort und Schützer des Friedens ver⸗ ehren. Ich trinke auf die Gesundbeit und das Wohl Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin.“ Seine Majestät erwiderte dankend den Toast. ö Nach der Aufhebung der Tafel hielten Ihre Majestäten

In der Stadt herrschte

Die eintreffenden Dampf⸗

züge sind überfüllt. Das Weiter ist wunderschön. Die einen Cercle ab. Um 12 Uhr fuhren die Equipagen vor dem

Decoration der, Seeufer bietet einen herrlichen Anblick. Schweizer Hof vor, um die Allerhöchsten Herrschaften zum

Der Bahnhof ist, mit kostbaren Teppichen geschmückt und Bahnhof zu. bringen. Im ersten Wagen fuhren

Die Mitwirkung in digsem bietet mit dem imposanten Eingangsthor einen prächtigen der Schultheiß von Luzern und der Stadt-Präsi⸗ ; Anblick. An der Ehrenpforte stehen die Statuen der dent, im zweiten Wagen Ihre Majestäten und der

Bundes⸗Präsident; im ganzen waren es 13 Wagen, welche von Capallerie escortirt wurden. Vom Schweizer Hof bis

zum Bahnhof bildete eine dichtgedrängte Menschen— menge Spalier, welche das Kaiserpaar unausgefetzt sumpathisch begrüßte; die Majestäten erwiderten die Grüße fortwährend huldreichst. Die Verabschiedung der

Majestäten am Bahnhof von den Bundesräthen war eine sehr herzliche. Die Abfahrt erfolgte direct nach Karlsruhe ohne Aufenthalt in Basel.

Sonnenstrahlen glänzende Luzern war ein (unbeschreiblich Bern, 2. Mai. (B. T. B) Die schweizerische schöner. Bei dem Nahen der Kaiserlichen Schiffe erschallte Tagespresse der verschiedensten politischen Richtungen widmet Ihren Majestäten dem Deutschen Kaiser—

von Luzern. Am Ufer

harrte eine nach, vielen Tausenden zählende, Menschen⸗ paare warme Begrüßungsartikel. . . menge, welche bei dem Eintreffen des Kaiserschiffes (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 2. Mai, Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen 8 Uhr Morgens. Erzählung August Apel's). Neu in Scene gesetzt . 8 Q om Ober-Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister 852 * 8 35 Weingartner. Anfang 7 Uhr. ö 2853 583 * Neues. Theater (am Schiffbauerdamm 5. Stationen. SS Wind. Wetter. S J 118. Vorstellung. Die Auna -⸗Life. Schauspiel in 8.5 Z= 3 Aufzügen von Hermann Hersch. (Anna -Lise: Frl. 8535 832, Plan, als Gast. Anfang 7 Uhr. . Donnerstag: Opernhaus. 112. Vorstellung. Bajazzi . . (. . 3 bedeckt 1 Fagliazzi). Oper in 2 Acten und einem Prolog. . een. ö. . halb. bed. ustk und Bichtung von R. Leoncavallo, deutsch Ahristiansund 39 , n wolkig Lon Ludwig Hartmann. In Scene gesetzt vom Kopenhagen. . 6 S6W ö tegen ! Qber⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Stockholm . . 3 . Sucher. Die Rebe. Ballet in. 2 Aeten . 2 , 3570 96 t 6G Bildern) nach dem Text von Taglioni. Grand⸗ St Petersburg 42 12 Nebel J mougin und Hansen, von Emil Graeb. Musik von . —— 166 WSW J bededt 3 Anton n n ö Musikdirector Stein⸗ ork, Queens mann. Anfang 7 Uhr. korn. 3 Sz 4 Wegen 1 Nenes r r (lam Schiffbauerdamm 455). Cherbourg 64 SW halb bed. 1. 118. Vorsteslung, Basantafena. Drama in 5 Auf. Delder.... 64 W wolkig jügen von Emll Pohl, mit freier . der Sylt.. 163 W Halb bed. Dichtung des altindischen Königs Sudraka. In Scene . ö. 66 ; ö. ö get vom Ober -⸗Regisseur Max Grube. Anfang Neufahrwasser 675 R a fed. . Memelꝛ . 760 NNW A bedeckt ö . , en e lla ; Deutsches Theater. Mittwoch: Der Talis— ünster .. ĩ S 2 Regen ĩ . z Farlnhe;? s, Sd iessnlos 1 ö Biesbaden. 66 RW ‚gwoltig 1 Freitag. Ver Talisman. . ' 3. n 6 J Sonn bent? gwerr ni fiche Tage. 61 Ww 1 Regen 6 ö ö Vien ... 67 WNW. n wolkenloz 11 Berliner Theater. Mittwoch: Graf Walde— Breelau . 66 W 3 bedeckt mar. (Agnes Sorma, Nuscha . Ludw. Barnay, Ile dalix .. 767 OSO 3 heiter 11 Ferdinand Suske. Anfang 746 Uhr. 17161 8 heiter 16 Donnerstag; Viel Lärm um Nichts. Frlest... 766 G L wolkenlos 18 Freitag: 34. Ahonnements,-Vorstellung. Uriel Uebersicht der Witterung. Acosta. (Ludwig Barnay.) J. ö n n . 6 ae pengegend, Depressionen westlich von den britischen . Inseln und über dem nordwestlichen Rußland. Das Lessing ·˖ Theater. Mittwoch: Hauna Jagert. Wetter ist in Deutschland andauernd kühl, im Ankang 77 Uhr. Norden bei schwacher westlicher Luftströmung ziemlich Donnerstag: Brave Leut vom Grund. trübe, im Süden bei leichten meist südlichen bis Freitag: Brave Leut' vom Grund. südwestlichen Winden vorwiegend heiter. In Nord- . ö ist fast ö. . gefallen, meist nur in geringen engen, im nord⸗ jodrich - il he d tischr ö . . 8 i r lr inf, Friedrich , , he Theater weise Graupelböen statt., Für Norddeutschland i . n J demnächst aufklarendes Wetter wahrscheinlich. NMittwoch: Der Bettelstudent. Dperett . än, , ems rte 3 Acten von. F. Zell und Richard Gene. Musik ; arte von Carl Millöcker. Anfang 7. Uhr. // p . ir 5 . 3 von ö Palmay. e schöne Helena. I. Act. elena: Theater ⸗Anzeigen. Ilka it Palmah.) ö Bun 1. 9 . ; . Stupida. Opéra Buffa in et von Richar z K ö, 3. 36 F. n ö von Alexander Neumann. aus. Vorstellung. er Freischütz. Roman⸗ ia: Ilka von Palmay. tische Oper in 3 Acten von Carl Maria von Weber. ——

Oub. „Ein Sommernachtstraum“ von Mendels⸗ „Si j'éstais roi von Adam. Serenade für „Donauwellen“, Walzer

Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten ·

. ; . . hn. burg. Mittwoch: Neu einstudirt: Die Sirene. (La 6 F EIlamboxyante.) Schwank in 3 Acten von Albin ,. Horn . 6 si . Valabrtzque. In Scene gefetzt von Sigmund Lauten, Bon Sovanobick., n, . , burg. Anfang 7 uh! . von Verdi. Ständchen am Morgen“ für Piston

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. von Wolff (Herr Steffens)

1 /// // 7 Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Margarethe von Posern mit Hrn. Lieut. Victor Graf von Rex (Dresden). Frl. Emmy Pogge mit Hrn. Rittergutsbesitzer Paul Möller (Roggow bei Lalendorf Pölitz bei

Kroll's Theater. Mittwoch: A santa Lucia. Melodrama in 2 Acten von Tasca. (Ro⸗ sella; Gemma Bellineioni; Ciceillo: Roberto Stagno, als Gäste.) Anfang 75 Uhr. ;

Bei günstiger Witterung: Vor, während und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommer—

Garten. Anfang 55 Uhr. Schlieffenbu m) Donnerstag: grihchen und Lieschen. Darauf: Vereh ,, Hr. Rechtsanwalt Heinrich Wir Der Trompeter von Sätkingen. mit I, Josephine Brunsbach (Wipperfürth). ö

664 Hr. Bürgermeister Karl Simon mit Frl. Elise Victoria Theater. Belle. Alliancestraße 7/36, „Inn, GFraustadt z. r r. 'iegierungs, Rath

Friedrich von Engelbrechten mit Frl. Erna von

Mittwoch: Mit neuer Ausstattung: Die Reise Garmiffen (Hannover).

um die Welt in achtzig Tagen. Großes Geboren: Gin Sohn: Hrn. Hauptmann Kurt K mit Ballet in 5 Acten (15 Bil! von Lindemann (Flensburg). Irn. Landgerichts; dern) von A. d' Ennery und Jules Verne. Ballet Rath Althaus (Berlin). Eine Tochter: arrangirt vom Balletmeister C. Severint. Musik Drn. Rittmeister a. D. Georg von Boddien von Debillemont und C. A. Raida. Anfang 74 Uhr. IIschachwitzti. Hrn. Amisrichter Kruger Donnerstag: Die Reise um die Welt in achtzig GKRottbus).

Tagen. 9 Gestorben: Fr. Rechnungs⸗Rath Bertha Laws,

geb. Qualla Berlin). Hr. Regierungs⸗Assessor

Nur noch 12 Aufführungen!

,, .

Theater Unter den Linden. Mittwoch: Zum 6. Male (vollständig neu inscenirt): Der Mikado. Burleske Operette von V. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullivan. Hierauf: Zum 39. Maler k von Arpim Sohn Jürgen Die Welt-Ausstellung in Chicago und Die, Henning (Colmar i. E.). San, Staatsanwalt deutsche Abtheilung in dem poßulären Aus Ahlemeyer Sohn Georg (Charlottenburg). Hr. stattungs⸗Ballet Columbia. Anfang präc. 78 Uhr. Major a. D. Hugo von Boddien (Meißen).

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Verw. Fr. Gräfin. Sophie von Sriola, geb.

w Reichsgraͤfin zur Lippe⸗Weißenfeld (Görlitz). Hr. OberstLieut. z. D. Oskar von Witzleben (Baden⸗Baden).

Dr. Fritz Wolff (Elberfeld). Hr. Prediger em. H. Julius Müllensiefen (Wernigerode). Hr. Historienmaler, Professor Franz Schubert Dessau). Hrn. Rihm a. D. Albert von Dertzen Sohn. Manfred (Bethel bei Bielefeld).

Adolph Ernst Theater. Mittwoch! Zum 327. Male: Goldlotte. Gesangeposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theil⸗ weise von G. 9 Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 71 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Goldlotie.

Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

Redacteur: J. V.: Siemen roth. Herren Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent

lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften anf Aetien und Actiengesellschaften) für die Woche

Uxania, Anstalt für volkstümliche Naturkunde.

Am Landes , Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12—11 Uhr.

Concerte.

Concert · Gans, Leipzigerstraße 4. Mittwech, Anfang 7 Uhr: Karl Meyder⸗Concert.

vom 24. bis 29. April 1893.

Er ste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

6 104.

Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

72. Sitzung vom Montag, 1. Mai.

Bei der fortgesetzten zweiten Berathung des Commun al— abgabengesetzes (s. den Anfangsbericht in der gestrigen Nummer d. Bl) nahm zu 8 482 und dem dazu eingebrachten Antrage des Abg. I fl hn d (dfr.) das Wort der

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Herr Abg. Goldschmidt hat eine Rede gegen die besondere Existenz der Betriebssteuer bezw. gegen die Rechte, die in Form der Betriebssteuer den Gemeinden in diesem Gesetz eingeräumt sind, gehalten; aber dieser Paragraph spricht davon nicht. Die Frage ist bereits erledigt. Hier ist lediglich davon die Rede: wenn die Ge— meinden eine besondere Betriebssteuer erheben, soll sie eingerechnet werden bei der Vertheilung der Gesammtsteuerlast auf Realsteuern und Personalsteuern nach Maßgabe der 5§§ 45 u. flgd. Also die Frage der Rechte der Gemeinden in Beziehung auf die Einführung oder Umgestaltung der staatlichen Betriebssteuer wird hier garnicht berührt. Sofern eine solche Betriebssteuer erhoben wird, so hat die Commission, nicht die Staatsregierung den Beschluß gefaßt. Sollte diese Steuer nicht auf die Gewerbesteuer zu vertheilen oder einzurechnen sein behufs richtiger Feststellung des Gesammtantheils, welchen die Realsteuer und die Personalsteuern haben diese Frage allein kommt hier in Betracht da ist die Commission von der Anschauung ausgegangen, wie auch die Staatsregierung bei Vorlage des Gewerbesteuergesetzes, daß die Erhebung einer Betriebssteuer ebenso wie einer besonderen Bauplatzsteuer nicht lediglich von den Gemeinden aus finanziellen Gründen erhoben zu werden braucht, sondern daß besondere polizei⸗ liche oder andere Gründe hier die Gemeinden veranlassen können, eine derartige Steuer zu erheben; es sich daher nicht empfehle, diese Steuer der allgemeinen Gewerbesteuer gleichzustellen, sondern im Auge zu be— halten, daß dies eine Steuer ist, die aus anderweiten, nicht finanziellen Gründen zur Erhebung kommt.

Ich bitte daher, den Antrag Goldschmidt abzulehnen.

Im ferneren Verlauf der Discussion desselben Paragraphen erwiderte dem Antragsteller Abg. Goldschmidt auf dessen Frage, ob die Gewerbesteuer mehr, die Betriebssteuer weniger, als man berechnet, eingebracht habe, der

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Letztere Frage kann ich nicht beantworten, weil ich das Material nicht vor mir habe.

Die ersten Fragen würde ich im wesentlichen mit Ja beantwor— ten. Die Gewerbesteuer ich habe die genaueren Zahlen auch schon hier mitgetheilt hat mehr eingebracht, als ursprünglich vorgesehen war, als das Veranlagungssoll betrug. Wenn ich nicht sehr irre, ist

es auch richtig, daß die Betriebssteuer dagegen etwas weniger eingebracht hat, als ursprünglich angenommen war. Wir

würden ja zweifellos aus dem Mehraufkommen des Veranlagungs— betrages der Gewerbesteuer verpflichtet sein, die Gewerbesteuer zu redueiren, weil dieselbe für das erste Jahr der neuen Veranlagung contingentirt war. Das Haus hat aber in Uebereinstimmung mit der Staatsregierung beschlossen, davon abzusehen, eben weil die Ge— werbesteuer bereits am 1. April 1895 aufhört, eine staatliche Steuer zu sein, und der Grund also, der damals zur Contingentirung führte, hinweggefallen ist.

Was die Betriebssteuer betrifft, so möchte ich noch einer Be— merkung des Herrn Dr. Meyer entgegentreten. Er sagte: die Gewerbe—⸗ treibenden sind nunmehr den Gelüsten der communalen Vertretung, möglichst viel Geld aus ihm herauszubringen, schutzlos preisgegeben. Das trifft doch nicht zu. Die Gemeinden haben diese Betriebssteuer zu erheben nach Maßgabe der staatlichen Veranlagung und den Ertrag an die Kreise abzuführen.

Wenn sie besondere Betriebssteuern für sich einführen wollen, so bedürfen sie nach Maßgabe dieses Gesetzes der Genehmigung der verordneten Aufsichtsinstanzen. Es steht also in dieser Beziehung genau so wie bei sonstigen indirecten oder directen Steuern; besondere Steuern bedürfen der Genehmigung, und das Gewerbe ist also in dieser Beziehung des Schutzes durchaus nicht verluslig gegangen, wie das Herr Dr. Meyer hier beklagt.

Die Berathung gelangt dann im weiteren Fortgang (ogl. D. gestr. Nr. d. Bl.) zu dem vierten Titel des Gesetzes (8 55), der die Naturaldienste betrifft. Danach können die Steuer pflichtigen zu Hand⸗ und Spanndiensten herangezogen werden, und zwar zu Spanndiensten die gespannhaltenden Grundbesitzer nach Verhältniß der Anzahl der Zugthiere, welche zur Be⸗ wirthschaftung ihres Grundeigenthums J ist, zu Handdiensten alle Steuerpflichtigen gleichmäßig.

„Die conservativen Abgg. Freiherr von Er ffa und Ge— nossen beantragen, die Spanndienste von den gespannhaltenden

Steuerpflichtigen nach Verhältniß der von ihnen gehaltenen Zugthiere ern hen Die in den Bergwerken dauernd

unter Tage arbeitenden Pferde sollen nicht angerechnet werden.

Abg. Schultz ⸗Lupitz ö beantragt, nur die für das in J liegende Grundeigenthum erforderlichen Zugthiere anzu⸗ rechnen.

Abg, von Tiedemann-Bomst (freicons) will, während nach der Vorlage Abweichungen hinfichtlich der Vertheilung der Ge⸗ nehmigung bedürfen, solche Abweichungen nur aus befonderen Gründen gestattet wissen.

Präsident des Staats-⸗Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg:

Meine Herren! Ich kann zunächst die Abänderung, welche der Antrag auf Nr. 204 in seinem Eingang erfahren hat, nur als eine völlig zutreffende bezeichnen; er ist dadurch verbessert. Nichtsdestoweniger glaube ich rathen zu müssen, daß Sie diesen Antrag ablehnen. Es ist gar nicht zu leugnen, daß die Gesichtspunkte, welche von dem letzten Herrn Vorredner vorgetragen sind, in manchen Gegenden und in manchen Ge⸗ meinden zutreffen können und auch zutreffen werden; aber, meine Herren, man muß doch Gesetze machen nach der großen Mehrzahl der Fälle, nach der Regel und nach der Bedeutung, die die Bestimmung

Berlin, Dienstag, den 2. Mai

1893.

haben soll, und in dieser Beziehung verdient die Regierungsvorlage nach meinem Dafürhalten den Vorzug. Ich mache Sie darauf auf⸗ merksam, daß dieselben Erörterungen bereits stattgefunden haben bei Gelegenheit des Erlasses der Landgemeindeordnung von 1891, und daß ein analoger Antrag wie der jetzige vor dieser verhältnißmäßig kurzen Zeit in diesem Hause abgelehnt ist. Ich mache Sie aber weiter darauf aufmerksam, daß der Grundsatz, auf welchem dieser Paragraph der Regierungsvorlage beruht, der Grundsatz des Allgemeinen Land— rechts ist. Daraus ist er hervorgegangen, und er hat die innere Be— rechtigung, daß bei den Leistungen, welche durch Spanndienste zu er⸗ füllen sind, der Grundbesitz eben vorwiegendes Interesse hat und des—⸗ halb auch derjenige ist, der die betreffende Belastung vorwiegend zu tragen hat.

Nun aber, meine Herren, praktisch betrachtet, unterscheidet sich die Regierungsvorlage von dem Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Erffa und seiner Freunde nur dadurch, daß der Antrag das zur Regel machen will, was die Regierungsvorlage als Ausnahme hinstellt, und freiläßt das, was die Regierungsvorlage will, als Ausnahme einzuführen. Praktisch also wird der Unterschied kein bedeutender sein; denn ich mache darauf aufmerksam, daß in dem S 57 ausdrücklich steht, daß Abweichungen von den Vorschriften des Absatzes 2 zulässig sind mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wo also die Ver— hältnisse so liegen, wie der Herr Abg. von Jagow auseinandergesetzt hat, wird es auch bei Annahme der Regierungsvorlage möglich sein, diesen Rechnung zu tragen. Deshalb glaube ich, daß man von der Annahme des Antrags von Erffa absehen kann, um so mehr dann, wenn zugleich der Antrag des Herrn von Tiedemann angenommen wird, welcher es noch klarer stellt, daß die Ausnahmen, welche zu⸗ gelassen werden sollen vom Absatz 2, sich nicht bloß auf den Ver— theilungsmodus, sondern auch auf die Vertheilungsgrundlage beziehen.

Endlich habe ich noch ein Wort über den Antrag Schultz ⸗Lupitz zu sagen. Dieser drückt meines Erachtens nur deutlicher aus, was die Regierungsvorlage ohnehin beabsichtigt. Es wird deshalb von meiner Seite aus ein Bedenken gegen den Antrag nicht zu erheben sein.

Sz 57 wird darauf mit dem Antrage von Erffa ge— nehmigt. .

Der fünfte Titel: „Rechtsmittel“ (55 58 61) wird ohne erhebliche Debatte angenommen.

Der sechste Titel (58 62 und 624) handelt von der „Aufsicht“.

sz 62 wird genehmigt.

sz 62a bestimmt: Bestehen bei dem Inkrafttreten des Ge— setzes in einzelnen Gemeinden Ordnungen über die Aufbrin— gung von Gebühren, Beiträgen, indirecten, directen Steuern oder Diensten, welche den Vorschriften oder den Be⸗ steuerungsgrundsätzen dieses Gesetzes zuwiderlaufen, oder werden derartige Gemeindebeschlüsse gefaßt, so ist die Auf— sichtsbehörde hefugt, deren Abänderung oder Ergänzung unter Angabe der Gründe anzuordnen.

Abg. Freiherr von Zedlitz (freicons.) beantragt, die Worte „oder den Besteuerungsgrundsäßen“ zu streichen, weil die bessere Ausgestaltung des Gesetzes überall festere Vorschriften gebracht habe, sodaß man von Besteuerungsgrundsätzen so allgemein kaum mehr sprechen könne. Die Gemeinden hätten sich besonders über diese Bezeichnung Besteuerungsgrundsätze“ beschwert.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, ich muß zugeben, daß namentlich nach den Ver— vollständigungen, die der Entwurf in verschiedenen Beziehungen durch die Commissionsfassung erhalten hat, die Aufrechterhaltung der Be⸗ stimmungen in § 6241 in Betreff der Besteuerungsgrundsätze nicht mehr von der Bedeutung seien, wie das ursprünglich in der Regierungs⸗ vorlage enthalten war.

Nichtsdestoweniger ist es dennoch nützlich, die Bestimmung beizu⸗ behalten, jedenfalls nicht schädlich. Denn alle die Besteuerungsgrund—⸗ sätze müssen sich doch aus dem Inhalt des ganzen Gesetzes ergeben, aus den Grundgedanken, von denen die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes ausgehen.

Mannigfach haben ja die Bestimmungen des Gesetzes nur allge— meine Gesichtspunkte angegeben. Wir konnten nicht alle einzeinen Fälle besonders entscheiden. Wenn wir z. B. in 8 3 davon sprechen:

Gewerbliche Unternehmungen der Gemeinden sind grundsätzlich so zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesammten durch die Unternehmung der Gemeinde erwachsenden Ausgaben, ein⸗ schließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapitals, auf— gebracht werden

und wenn es weiter heißt:

Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zugleich einem öffentlichen Interesse dient, welches andernfalls nicht befrie⸗ digt wird —,

so ist ein allgemeiner Grundsatz ausgesprochen in dieser Bestimmung, und diesem Grundsatz gemäß müssen diese Bestimmungen eingerichtet werden. Man kann, wenn man weiter gehen will, allerdings auch deduciren: es ist dies zugleich eine Vorschrift, und wenn man die Be⸗ stimmungen der einzelnen Vorschrift weiter auslegt, so kann man vielleicht die Besteuerungsgrundsätze fallen lassen. Die Behörden müssen sich so in das Gesetz hineinleben, daß sie die Entscheidungen im einzelnen Falle nach Maßgabe des allgemeinen Inhalts der Vor⸗ schriften in ihrem Zusammenhang eben den Besteuerungsgrundsätzen, die dem ganzen Gesetz zu Grunde liegen, gemäß treffen.

Ich bitte daher, diese Bestimmung aufrecht zu erhalten.

Was den zweiten Antrag des Herrn von Zedlitz betrifft, so würde diesseits gegen die Annahme desselben kein Bedenken vorliegen. Er entspricht in dieser Beziehung wesentlich der ursprünglichen Re⸗ gierungs vorlage.

Die Abgg. Dr. Sattler (n.) und Brüel (Hosp. b. Centr.) erklären sich für den Antrag von Zedlitz, während Abg. von. Buch (cons.) es bei den Vorschlägen der Regierung belassen will.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ich wollte bloß die Interpretation meiner Bemerkung seitens des Herrn Abg. Dr. Sattler berichtigen.

Ich habe keineswegs gesagt, die Aufrechterhaltung der Bestim—⸗

mung wegen Verstoßes gegen die Besteuerungsgrundsätze sei nicht nothwendig, sondern ich habe gesagt, es ist zuzugeben, daß nach der detaillirten Durcharbeitung und Ergänzung des Gesetzentwurfs in manchen Beziehungen durch die Commission die Nothwendigkeit nicht mehr in dem früheren Grade vorhanden sein ig.,

Meine Herren, die Staatsregierung hat sich gesagt bei der Ent⸗ scheidung der Frage, wie man sich verhalten soll gegenüber den be⸗ stehenden buntscheckigen Steuerordnungen der Gemeinden, daß die Behörden namentlich bei der ersten Einfügung der bestehenden Steuer⸗ ordnungen eine gewisse Freiheit haben müssen, daß sie sich von dem ganzen Geiste dieses Gesetzes durchdringen lassen müssen und demnach einwirken müssen, um diese Grundgedanken der jetzigen Gesetz⸗ gebung in die seit Altersher bestehenden und meistens durchaus grundsatz⸗ losen Gemeindesteuer-Vertheilungsordnungen hineinzubringen. Ich glaube, eine Gefahr liegt darin nicht, und es ist durchaus zutreffend, was Herr von Buch gesagt hat, daß es jedenfalls erwünscht ist, in dieser Beziehung nicht zu sehr unter eine wörtliche Interpretation der Gesetzgebung durch das Ober-Verwaltungsgericht zu gerathen. Ich glaube, die Grundgedanken des Gesetzes werden richtiger zur Ausfüh⸗ rung kommen, wenn der Paragraph unverändert bleibt, als wenn das nicht der Fall ist.

sz 62A wird alsdann mit dem Antrage angenommen.

Der siebente Titel: „Strafen“ (85 63 bis 66), der achte Titel: „Nachforderungen und Verjährungen“ (68 6 bis 72) und der neunte Titel: „Kosten und Zwangs vollstreckung“ (88 Z und 74) werden genehmigt; ein Antrag, das Minimum der Strafen von 20 6 auf 3 S6 zu ermäßigen, wird ab⸗ gelehnt, nachdem der Finanz⸗Minister Dr. Miguel sich da⸗ gegen folgendermaßen geäußert hatte:

Meine Herren! Ich bitte im Interesse der Sache dringend, diesen Antrag abzulehnen. Nach meiner Ansicht ist die Sache garnicht von der Schwierigkeit und der Tragweite, daß nicht, wenn noch Wünsche auf Abänderung der 63 bis 65 laut werden, diese in der dritten Lesung erledigt werden könnten. Welche Frage liegt denn hier vor? Einmal sagt der Herr Vorredner, daß hier eine zu hohe Minimal⸗ strafe von 20 66 vorgeschlagen ist. Nun, dann kann ja der Herr Vor—⸗ redner beantragen, daß eine Minimalstrafe von 1 6 festgesetzt werde. Aber deshalb braucht man die Sache doch nicht an die Commission zurückzuverweisen. Wenn aber der Herr Vorredner den Absatz 3 des 65 unbedingt beibehalten will, daß der Gemeindevorstand ermächtigt ist, eine mildere Strafe als 20 M festzusetzen, so muß er auch die vorläufige Festsetzung der Strafe seitens des Gemeinde⸗ vorstandes beibehalten; denn der Gemeindevorstand wird doch nicht eine Strafe mildern können, die das Gericht erkannt hat. Ich ver⸗ stehe überhaupt nicht, welche Sorge namentlich Herr Abg. Bohtz in Bezug auf die vorläufige Festsetzung hat. Ich glaube, er macht sich nicht genügend klar, daß es sich hier doch nur um eine vor— läufige Festsetzung handelt. Man wollte eben die Weiterungen eines Gerichtsperfahrens möglichst vermeiden. In vielen Fällen kann es sich nur um ganz kleine Interessen handeln, da macht man die Sache in der Gemeinde ab; greift aber der Gemeinde⸗Vorsteher fehl, so kann der Betroffene immer noch an das Gericht gehen. Außerdem: in wie vielen Fällen wird es vorkommen? Der Herr Regierungs⸗ commissar hat schon mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß ein Bedürfniß, Fragen zu stellen, eine Art Declaration zu erfordern, in den Landgemeinden ja in sehr seltenen Fällen vorkommen wird, denn die Landgemeinden werden besondere Gewerbesteuern und besondere Grund- und Gebäudesteuern sehr selten einrichten; da haben sie also nichts zu fragen; bei der Einkommensteuer haben sie auch nichts zu fragen; da können sie nur Zuschläge zur staatlichen Einkommen⸗ steuer erheben. Es wird also wesentlich nur in den größeren Ge— meinden vorkommen, wo besondere Steuern veranlagt werden, beispiels⸗ weise bei der Miethssteuer oder in denjenigen Fällen, wo es sich um eine Theilung der Steuern handelt, etwa bei Veranlagung der Forensen. Das sind doch im ganzen seltene Fälle. Ich meine, die Commission hat ganz das Richtige getroffen, und ich bitte, bei den Commissions— beschlüssen stehen zu bleiben. Wollen Sie aber zur dritten Lesung die bezeichneten gewünschten Aenderungen machen, so steht ja nichts entgegen, dies zu beantragen; aber ich glaube, die große Verzögerung, die uns erwachsen würde, wenn wir die Sache wieder an die Com— mission zurückverweisen, sollte uns davon abhalten.

Der zweite Theil des Gesetzes betrifft die Kreis- und Provinzialsteuern.

S. 75 bestimmt, daß die bestehenden Vorschriften über die Aufbringung der Kreis⸗ und Provinzialsteuern unberührt bleiben mit folgenden Maßgaben:

I) Wie den Städten, bleibt auch den Landgemeinden die Zeschlußfassung darüber vorbehalten, in welcher Weise ihre Antheile an den Kreissteuern aufgebracht werden sollen.

2) Bei der Vertheilung der e r. sind die Grund⸗ Gebäude⸗ und die , der Klassen JI und Lin der Regel mit dem gleichen Betrage desjenigen ,, heran⸗ zuziehen, mit welchem die Staatseinkommensteuer belastet wird.

3) Die Mehr⸗ oder Minderbelastung einzelner Kreistheile mit Kreissteuern, und einzelner Kreise mit Provinzialsteuern darf auch nach einem anderen Maßstabe als nach Quoten der Kreissteuern bezw. der directen Staatssteuern erfolgen.

5 a, welcher neu eingeschaltet ist, giebt den Kreisen die Befugniß, das Halten von Hunden mit einem Betrage bis zu 5. ä jährlich zu besteuern, ohne daß dadurch die 2 der Gemeinden auf Erhebung einer Hundesteuer berührt werden.

Abg. Freiherr von fn i (freicons.) beantragt, dem S 75 in Nummer 2 in Betreff der Kreissteuern folgenden Zusatz zu geben: „Die zur Ausführung der vorstehenden Bestimmungen erforderlichen Beschlüsse der Kreistage und Bezirksausschuͤsse können bereits innerhalb eines Jahres vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes gefaßt werden. Mit dem bezeich⸗ neten Zeitpunkte treten . für die Vertheilung der

kreisabgaben, welche den Bestimmungen dieses Gesetzes 6 entsprechen oder die darnach erforderliche Genehmigung nicht erhalten haben, außer Kraft.“