1893 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

, . 2 82

den Schullasten Unvermögens solle der Staat eintreten;

ehörten auch die Pensionen.

denken sei es, da regelt und dadur

und Gemeinden wohl beseitigen müssen.

zu prüfen.

Ministerial⸗Director Dr. Kuegler: Nach der freundlichen Auf⸗ nahme der Vorlage im Hause wird hoffentlich in der Commission ein hat das Bedenken, ob die Vorlage mit der Verfassung vereinbar sei, insofern sie, die . auf andere Schultern als die der einzelnen Gemeinden egt. Es handelt sich aber nur um eine Novelle zum Pensionsgesetz, das interimistisch bis dahin gelten soll, wo die Bestimmung der Ver⸗ fassung über das Schulgesetz zur Geltung kommt. Es ist garnicht Aufgabe des Entwurfs, einen Gesammtverband zu schaffen, der an Stelle der einzelnen Gemeinden die Pensionslast übernehmen soll; die Pensions—⸗ last bleibt wie jetzt bei den einzelnen Gemeinden, nur sollen diese jetzt gegen die Nachtheile einer plötzlichen Pensionirung Versicherung bel einer Kasse nehmen, welche für den Regierungsbezirk eingerichtet Eine Vermehrung der Pensionirungen der Lehrer ist nicht nicht seitens der Gemeinden, sondern seitens der Regierung, und diese, die 600 (M Pensionsbeitrag für jede Pension zahlt, wird vorzeitige Pensionirungen ihre Obliegenheiten erfüllen können, nicht statt⸗ Das frühe Inkrafttreten des Gesetzes, am 1. Juli, ist

befriedigendes Ergebniß erzielt werden. Man

wird.

zu erwarten, denn die Pensionirung erfolgt

von Lehrern, die no finden lassen.

wünschenswerth, weil die Lage der kleinen Gemeinden,

hohe Pension an die Lehrer zahlen müssen, eine zweifelte ist. Ersparnisse, die sie gemacht haben,

Schieben Sie also das Inkrafttreten weiter hinaus, so wird ihre Wir haben den Regierungsbezirk und ar nr

sonst zweckmäßig eine können, ist die Zahl der Pensionsfälle außerordentlich schwankend, und bei der Provinz müßten erst besondere Organe ö werden, denen diese Kassen⸗ e praktischen Gründe sprechen

für den Regierungsbezirk als Kassenbezirk. Die Stadtkreise können denn viele Stadtkreise lbst nichts zu thun, und die behauptete Mehrbelastung der großen Städte durch die Vorlage ist verhältniß⸗ Ich bitte Sie auch, in der Commission die Vorlage einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen. Seine Partei wünsche die Regelung der Pensionirung der Lehrer auch innerhalb eines allgemeinen . Aber sie habe ihre Bedenken zurück⸗

. noch verschlimmert. nicht den Kreis oder die Provinz als denn in den Kreisen, die

einzelnen solche Organisation übernehmen

hätten verwaltung zu übertragen wäre. Die

wir nicht aus dem r herausnehmen; haben mit der Schule se

mäßig weit geringer, als es scheint. Abg. Conrad⸗Flatow (cons.):

Schulgesetzes zu bewerkstelligen.

hier solle dafür aber eine neue leistungsfähige Corporation geschaffen werden. Ein weiteres Be⸗ . wieder eine einzelne Materie des Schulwesens ge⸗

das in der Verfassung verheißene Schulgesetz in

die Ferne geschoben werde. Auch die Frage, ob die besonderen Stadt kreiss aus der Vorlage heraus zu lassen seien,«müsse gründlich geprüft werden; das Centrum hahe dazu noch keine Stellung genommen. Daß die Lehrer das Gefühl der Zusammengehörigkeit, mit der Ge⸗ meinde verlören, werde auch in den Reihen seiner politischen Freunde behauptet, aber dieses Bedenken werde man im Interesse der Lehrer Da eine Unterrichts⸗

commission vorhanden, sei diefe wohl am ersten berufen, die Vorlage

Nur im Falle des J gestellt, weil sie in der Vorlage eine Verbesserung des gegenwärtigen r , ö 8 Jetzt könne die Pensionslast für, die einzelne und . sei die

erfahrens erblicke. Gemeinde sehr drückend werden,

und die Versetzung älterer Lehrer si

deshalb empfehle er namens seiner Unterrichtscommission.

mission überwiesen.

zum Communalabgabenges worden.

über das Wahlgesetz.

ziehung des Lehrereinkommens zur Deckung der bequem. In Zukunft werde die ann. si

sei zu wünschen, daß das Gesetz möglichst bald in Kraft trete, und

Abg. Arendt (feons.) hält es ebenfalls für geeignet, daß die Unter, richtscommission diesen Entwurf vorberathe, und spricht den Wunsch aus, daß die Vorlage möglichst bald Gesetz werde.

Die Vorlage wird hierauf an die Unterrichtscom—

Inzwischen ist die Zusammenstellung der Beschlüsse

Zur Geschäftsordnung beantragt Abg. Dr. Freiherr von Heereman stimmung auszusetzen bis zum Abschluß der Verhandlungen

Gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und der

gelehnt. eran⸗ ensionen sehr un⸗ leichter vollziehen besser bewerkstelligen lassen. Es werde.

Fraction die Ueberweisung an die

etz fertig gestellt und vertheilt 12 Uhr.

(Centr.) die Ab⸗

schaften ꝛc.)

Die Vorlage wird sodann im ganzen

Ein Antrag des Abg. Dr. Eckels (ul.), am Mittwoch noch die Frage der Staffeltarife zu behandeln, wird vom Hause mit lebhaftem Widerspruch aufgenommen,

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.) hält die gründ⸗ liche Berathung dieser Frage für nothwendig, aber dazu sei jetzt wohl nicht die geeignete Zeit.

Abg. Eckels nl.) verzichtet hierauf auf seinen Antrag.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 30. Mai, (Interpellation des betreffend die Maßregeln gegenüber der Choleragefahr, in Verbindung mit der Cholera in Preußen 1892 getroffenen Maßregeln; zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die im Geltungs— bereich des Rheinischen Rechts bestehenden Pfand—

Freisinnigen wird jedoch die Aussetzung der Abstimmung ab—

Darauf erklärt Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr), daß das Centrum auf die Beantragung der nament— lichen Abstimmung verzichte und sich der Abstimmung enthalten

enehmigt.

Abg. Grafen Douglas,

Denkschrift über die gegen die

die heute eine

Uebersicht. wahrhaft ver⸗

Verkehrs⸗Anstalten.

Ueber die Betriebs einnahmen der französischen Hauptbahnen in den ersten drei Mongten der Jahre 1893 und 1892 enthält das vom Finanz-Ministerium ausgegebene Bulletin de statistique vom April 1893 nachstehende

fin n nde,

r Bezeichnung statuirt; der

n n pt bahn

Betriebslänge.

Betriebseinnahme. von 1893

Für das Kilometer

Unterschied Unterschied

ö. 1893 1892 1893

, km Franes

zu Gunsten

1892 . 13ö3 iss

Franes Francs 0 /o 0so

Paris⸗Lyon ·Mietelmeer⸗Bahn Rhöne⸗Mont⸗Cénis⸗Bahn Nordbahn

Westbahn

Orlséansbahn (und Sarthebahn) Ostbahn

Südbahn

Staatsbahnen

8 364 3607

CL 2 0 D S N CDN w

ö K D C0 0 SS O C

79 820 243 133 1030446 43 964 000 31 715 527 38 575 523 32 644 000 21 310 940

8 627 660,

76 750 722

1016495 43 241 000 31478948 38 433 706 31470000 20 108 482

8 386 881

3 069 521 3,99 13 s5i 1537 725 000 60590 ,, ,, 1174600 072 1142458 4,596 245 775 2563

Zusammen.

257 688 339

* **

250 945 334 6743 005

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, r el en u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Viederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

——

) Untersuchungs⸗Sachen.

19719 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Schlächtergesellen Gustav Hoffmann von hier, geboren am 16. Januar 1868 zu Kranovel (Granowo?), welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist in den Acten IJ. R. II. 218. 93 die Untersuchungshaft wegen wiederholten schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 12a abzuliefern.

Berlin, den 6. Mai 1893.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J.

Beschreibung: Alter: 25 Jahre. Größe; 1m 72 em, Statur: untersetzt, Haare: schwarz, Stirn: hoch, Bart: dunkelblonder Schnurrbart, Augen⸗ brauen: schwarz. Augen: dunkel, Nase: klein, Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn: rund, Gesicht: rund, dick, Gesichtsfarbe; gesund, Sprache: deutsch, Kleidung: graublau cgrirter Sommerüber⸗ zieher, dunkelgrau gestreifte Hose, Stiefeletten, gelb⸗ brauner steifer niedriger Filzhut, weißes Chemisett mit Stehkragen, und dunkle Schleife.

9720 Steckbriefs⸗Erneuerung.

Gegen den unten beschriebenen Hausdiener Eduard Julius Hensel, geboren am 29. August 1858 zu Marienwerder, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Acten 89. D. 321/29. 83. ver—⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Untersuchungs-Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moablt Nr. 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 2. Mai 1893.

Königliches , . J. Abtheilung 130.

olff.

Beschreibung. Alter; 34 Jahre, Größe: 1,ů65 m, Statur: untersetzt, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Bart: rasirt, Augenbrauen: blond, Nase: ge⸗ . Mund: ns nlich, Zähne: gesund, Kinn: oval, Gesicht: voll, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: an der linken Hand fehlt das erste Glied vom Daumen.

76587 Oeffentliche Ladung.

Die nachgenannten Personen:

1) Paul Gustav Springer, am 13. Januar 1871 zu Damm, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst.

2 Otte Friedrich August Keller, am 9. Juni 1871 zu Nabern, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,

3) Ernst Bertheld Schwoche, am 4. Januar 1871 zu Vorwerk Neudamm, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,

4) Friedrich Wilhelm Buchholz, am 9. Mai 1871 zu Zorndorf, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,

5) Albert August Emil Zimmermann, am 30. Januar 1871 zu Bellinchen, Kreis Königs⸗ berg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,

6) Karl Hermann Feuerhelm, am 18. Mai 1871 zu Wartenberg, Kreis Königsberg Nm., geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,

7) Gustav Adolf Vorpahl, am 18. Januar 1871 zu Nieder⸗Wutzen, Kreis Königsberg Nm., geboren,

letzter Aufenthalt Alt⸗Küstrinchen, Kreis Königs—⸗

berg Nm.,

8) Ernst Fritz Muhs, am 22. Januar 1871 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm, geboren, letzter Aufenthalt ebendaselbst,

9) Hellmuth Max Albert Mucks, am 12. April 1870 zu Groß⸗Mantel, Kreis Königsberg Nm., ge⸗ boren, letzter Aufenthalt K Nm., ;

10 Johann Wilhelm Ernst Linke, am 11. Mai 1868 zu Rietschütz, Kreis Züllichau⸗Schwiehus, ge⸗ boren, letzter AUufenthalt Küstrin, Kreis Königs— berg Nm.,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ halb des Bundesgebiets ,, Vergehen gegen S 140 Nr. I Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf den 22. Juni 1893, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent— schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafsprozeß⸗Ordnung von den Herren Cipilvorsitzenden der Ersatz⸗Commissionen der Kreise Königsberg Nm. und Züllichau⸗Schwiebus über die der Anklage zu Grunde liegenden That— sachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. M2 15/93.

Landsberg a. W., den 6. März 1893.

Königliche Staatsanwaltschaft.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

(9818) Z3wangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 31 Blatt Nr. 1251 auf den Namen des Bau⸗ und Maurer— meisters Heinrich Albert Herold hier, eingetragene, in der Manstein⸗Straße, angeblich Nr. 6, belegene Grundstück am 3. Juli 1893, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, 56 C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

as Grundstück ist mit 4,68 M Reinertrag und einer Fläche von 7,96 a nur zur Grundsteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nach—⸗ weisungen sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zim⸗ mer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden . die nicht von selbst auf den Er⸗ fer übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forde⸗ rungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ,. oder Kosten, spätestend im Ver teigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des . sten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei

ertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des aner , beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des , . termins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den , an die Stelle des Grund⸗ stücks trltt. Das Urtheil über die Ertheilung des

Zuschlags wird am z. Juli 1893, Nachmit⸗

tags 123 Uhr, an Gerichtsstelle wie oben an— gegeben verkündet werden. Berlin, den 29. April 1893. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 85.

(9811 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 90 Blatt Nr. 3685 auf den Namen der Elise Martha, geb. 27. Juni 1886, und des Ernst Heinrich Fritz, geb. 16. September 1888, Geschwister Schaefer, eingetragene, in der Wil⸗ helmshavenerstr., nach dem Kataster Nr. 27 belegene Grundstück am 10. Juli 1893, Vormittags 109 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 126650 9 Nutzungswerth für das Etats jahr 1893/94 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige ze ha ngen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

rundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver— steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe bon Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei genf b des 6 slen Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes ö. die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, . das Eigenthum des Grundstücks bean spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Juli 1893, Nachmittags 124 Ühr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 29. April 1893.

Abtheilung 86.

Königliches Amtsgericht J. 9814 Zwangsversteigerung. . Im Wege der n,, soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 149 Blatt Nr. 6669 auf den Namen des Kaufmanns Conrad Haack in Berlin eingetragene, in der Forsterstraße Nr. 39 belegene Grundstück am T7. Juli 1893, Vormittags E05 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mit 12 000 06 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, y, . Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie he⸗ an Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ chreiberei, ebenda Flügel D., Zimmer 41, ein gesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst 24. den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Ein⸗ kan des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten,

spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf⸗ forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück— sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Anspruͤ̊cht im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls . erfolgtem Huschlag, das ,, in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Juli 1893, Nachmittags Lz Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 2. Mai 18935. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

9813 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗ Parzellen Band 8b. Blatt Nr. 266 auf den Namen 1) des Kaufmanns Hermann Friedrich Wilhelm Kühne und 2) der geschiedenen Frau Registrator Eckstein, Emmy, geb. Franzke, beide zu Berlin, zu gleichen Antheilen eingetragene, in der Schlegelstraße angeblich Nr. Il und Eichendorffstraße Nr. 17 belegene Grundstück, am 3. Juli 1893, Vormittags 0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue . Nr. 13, Hof, Flügel G., Erdgeschoß,

aal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 5 a 10 4m groß und mit 12 360 M Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte l' chrif des Grund⸗ buchblatts, etwaige . en und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge— richtsschreiberei, ebenda. Flügel D.. Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von . auf den Ersteher übergehenden Arsprüche, deren Vor⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs— vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige ,, von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Geboks nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ enfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in

ezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Juli 1893, Nachmittags iz Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 3. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

9816 Zwangsversteigerung. ;

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreife Nleder⸗Barnim Band gS85 Nr. 3923 auf den Namen des Zimmermeisters Andreas Gericke zu Berlin eingetragene, an der Ecke der Wiesen—⸗

und Uferstraße Nr. (— , nach dem Kataster Wiesen⸗

straße Nr. 27 Ecke Uferstraße, belegene Grundstück am 4. Juli 1893, Vormittags 103 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C. Erd⸗ geschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ slück, welches 10 a 28 m groß ist, ist weder zur Grund⸗ steuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge— richtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei.; Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens ber gehe widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 4. Mai 1893. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

(9815 Zwangsversteigerung.

Im Wege der . soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder Barnim Band 37 Blatt Nr. 1874 auf den Namen des Schmiedemeisters Andreas Oster⸗ land zu Berlin eingetragene, in der Wiesen⸗ straße Nr. 24 belegene Grundstück am 7. Juli 1893, Vormittags 109 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück, welches 5 a 4 4m groß ist, ist nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 6340 S. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs— vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zuruͤcktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem i das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben an— gegeben, verkündet werden.

Berlin, den 4. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

19812 Zwangsversteigerung. Im Wege der , soll der auf den Namen des Kaufmanns Gustav Bernhard Lorenz Gendelmeyer hierselbst eingetragene ideelle Viertel⸗ Antheil an dem im Grundbuche von der Königstadt Band 33 Nr. 1626 C. verzeichneten, in der Waß⸗ mannstraße Nr. 172. belegenen Grundstück am 7. Juli 1893, Vormittags 197 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue . Nr. 13, Hof Flügel G., Erdgeschoß, Saal Nr. 46, versteigert werden. Das Grundstück, dessen Größe nicht bekannt, ist nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 2340 . Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be— glaubigte Abschrift des Grundhuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel H., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberech= tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor—⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur . der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht

eryorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ . bei . des geringsten Gebots nicht

erücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des ideellen k des Grundstlicks bean⸗ s. . werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er— . Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den

nspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Inli 18923, Mittags IZ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 4. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

(9817 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Sener, fen, soll, das im Frundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 8 Nr. 449 guf den Namen des Kaufmanns Cduard Troplowitz hierselbst a. tragene, Thurmstraße Nr. . a, nach dem Kataster Thurmstraße und Thurmstraße 20 und 20 a belegene

Grundstück am 11. Juli 1893, Vormittags LO Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle. Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel G. Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück, welches 1 ha 35 a 69 4m groß ist, ist mit 4155 6 Reinertrag zur Grundsteuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch— blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund—⸗ . betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ edingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D. Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche;, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem he das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. Juli 1893, Mittags IL2 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 5. Mai 1893. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

9819

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Schmiedemeister Fr. Saß gehörigen Häuslerei Nr. 11 zu Jördenstorf mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Sonn⸗ abend, den 22. Inli 1893, Vormittags 9 Uhr,

2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 19. August 1893, Vormittags 9 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonn⸗ abend, den 22. Juli 1893, Vormittags

9 Uhr, im Schöffengerichtssaal des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. Juli d. Is. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Herrn Jenß zu Jördenstorf, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Teterow, den 6. Mai 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.

9810

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der der Anna Potaß, geb. Lüth, bisher gehörigen Häuslerei Nr. 15 zu Trebs hat das Großherzogliche Amts⸗ gericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf den 28. Juni 189, Vormittags LO Uhr, be⸗ stimmt.

Lübtheen, den 8. Mai 1893. Der Gerichtsschreiber des

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinschen Amtsgerichts.

8h98] Aufgebot.

Auf Antrag der Firma W. H. Ladenburg C Söhne hier, vertreten durch R. Anwalt Bassermann, erläßt das Gr. Amtsgericht V. hierselbst das Aufgebot der über Tausend Mark lautenden Actie der Brauerei⸗ gesellschaft Eichbaum (vormals Hofmann) dahier Serie D. Nr. 3668.

Der Inhaber dieser Actie wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. Ok⸗ tober 1897, Vormittags 9 Ühr, bestimmten Termine seine Rechte bei dem diess. Gerichte an⸗ zumelden, und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen würde.

Mannheim, 28. April 1893.

Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Stalf.

67427 Aufgebot.

Die verwittwete Frau Charitas Gumprecht, geb. Richter, in Altstadt⸗Waldenburg als Erbin des ver⸗ storbenen Privatiers Julius Gumprecht aus Alt⸗ stadt⸗Waldenburg hat das Aufgehot der auf, den Ramen des letzteren von der Versicherungsgesellschaft Thuringia zu Erfurt ausgestellten Lebensversicherungs⸗ Police Rr. 35 416 Litt. A, d. d. Erfurt, den 4. Februar 1865 beantragt. Der Inhaber der Lebensversicherungs⸗ Police wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 1893, Vormittags 1K Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Police vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Erfurt, den 31. Januar 1893.

Königliches Amtsgericht. Abth. VIII.

9822 (

Das der Kuhkasse der Tagelöhner zu Greese ge— hörige, von der Ersparnißanstalt zu Wismar am 322. Januar 1865 ausgestellte Einlagebuch Nr. 32 574/57 387, groß zu Antoni 1893 53 629 3, ist angeblich verloren gegangen. Nachdem die Guts— herrschaft zu Greese, als Verwalterin der Kuhkasse, das Aufgebot dieses Einlagebuches beantragt hat, werden alle, die dessen Morktifieation glauben wider⸗ sprechen zu können, aufgefordert, ihre Rechte spä—⸗ testens in dem auf den Zz. Juni 1869, Mittags 12 Uhr, angesetzten Termin unter dem Nachtheil anzumelden, daß sie mit ihren Ansprüchen aus— eschlossen werden, und das gedachte Einlagebuch für raftlos erklärt wird.

Wismar, den 5. Mai 1893. .

k Amtsgericht.

51905 Aufgebot.

Der Vorstand des Vorschuß⸗Vereins zu Mirow e. G. m. u. H. hat das Aufgebot des von demselben auf den Namen des Schuhmachermeisters Ernst Traeger zu Mirow unter Nr. 713 ausgestellten Guthabenbuchs beantragt. Der Inhaber des Gut⸗ habenbuchs wird aufgefordert, späͤtestens in dem auf Donnerstag, den Ez. Juli 18923, Vormit⸗ tags 10 Ühr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Guthabenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mirow, den 2. Dezember 1892.

Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Müller.

75292 . Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Goldap Nr. 4191, am 1. April 1892 über 705 , 35 lautend, ausgefertigt für Johann Metzdorf in Iszlaudszen, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigenthümers zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den S3. September E893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge— richt Zimmer Nr.7 sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.

Goldap, den 4. März 1893.

Königliches Amtsgericht.

74960 Aufgebot.

Auf den Antrag des Hauptmanns von Goßler hierselbst wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der städtischen Spar—⸗ kasse zu Brandenburg a. H. Nr. 17613 über 51 M, lautend auf den Namen „Wilhelm von Goßler“ aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23. September E893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 46, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Brandenburg a. H., den 27. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. 7829] Aufgebot.

Daß Ench , der Sparkasse des Kreises Münster zu Münster Nr. 4269 über 418 M 94 , ausgefertigt für den Ackersmann Joseph Röttger⸗ mann zu Wentrup, Kspl. Greven, ist angeblich ber⸗ loren und soll auf den Antrag des genannten Eigenthümers für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber des Buchs wird daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Dezember HSS, Vormittags 1H Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 27, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dieses wird für kraftlos erklärt werden. F. 35. 92.

Münster, den 21. April 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. 74035 Aufgebot. Auf Antrag: I) des Rittergutsbesitzers R. Mecke zu Borken⸗

dorf, 2) des Knechts Bernhard Wiese zu Mehlgast, 3) des Voigts Friedrich Gust zu Dammlang werden die Inhaber folgender angeblich verloren gegangener Sparkassenbücher der hiesigen Kreis⸗ Sparkasse: I) Neue Folge Nr. 1576, lautend über 2006, 76.6 für den „Gutsbezirk Borkendorf“, 2) Neue Folge Nr. 17 2654, lautend über 213,41 060 für Bernhard Wiese zu Mehlgast, 3) Neue Folge Nr. 13 252, lautend über 168,06 für Friedrich Gust zu Kesburg, aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1893, Vormittags 99 Uhr, anberaumten Termine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Dt. Krone, den 3. März 1893. Königliches Amtsgericht.

68618 Aufgebot.

Die Sxarkassenbücher der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse des Kreises Grafschaft Hohenstein hier

a. Nr. 39 003 über 8206 MS, Nr. 42 520 über 6300 ½ , Nr. 45 680 über 8140 S, Nr. 50 867 über 9410 6, ausgefertigt für den Handelsmann Fritz Hühne zu Hohegeiß,

b. Nr. 42 543 über 2260 ½, ausgefertigt für die Wittwe Karoline Hühne zu Hohegeiß,

sind angeblich verloren gegangen und sollen die⸗ selben auf Antrag des Handelsmanns Fritz Hühne zu Hohegeiß zum Zwecke der Ertheilung neuer Aus⸗ fertigungen für kraftlos erklärt werden. Demgemäß werden die Inhaber der bezeichneten Sparkassenbücher hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 5. Oktober 1893, Vormittags 10 Uhr, bei uns in unserem Geschäftszimmer Nr. 14, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, ö die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Nordhausen, den 7. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

6603 Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Neusalz Nr. 16303 über 524 M 2 , ausgefertigt für den Former Johann Muche zu Erkelsdorf, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers, des genannten Formers Johann Muche, jetzt zu Neusalz, zum Zwecke der neuen Aus— fertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 25. November E893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. II., sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Neusalz, den 21. April 1893.

Königliches Amtsgericht.

(68610) Aufgebot eines Sparkassenbuchs. Das Quittungsbuch Nr. 8995 der Sparkasse Böhle⸗Hagen, über eine Spareinlage von 159 lautend, welche bis zum 5. Dezember 1892 349 75 3 betrug, ausgefertigt für den Rentner Wilhelm Stahlschmidt zu Hagen, ist angeblich durch Diebstahl verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigen

thümers aufgeboten und für kraftlos erklärt werden. Es wird . der unbekannte Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 9. November 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgt. Hagen, den 2. Februar 1893. Königliches Amtsgericht.

6389 Aufgebot.

Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Erich Werkmeister zu Ostrawe in Schlesien, verfreten durch den Rechtsanwalt Sonnenfeld in Berlin, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Blanco⸗ wechselaccepts über 19 000 S, datirt Berlin, den 2. Juli 1892, zahlbar am 10. April 1893, ausge⸗ stellt an eigene Ordre, nicht versehen mit einer Unterschrift des Wechselausstellers, gezogen auf den Dr. Wilhelm Böhlendorff in Charlottenburg, Schillerstr. 33, von Dr. Böhlendorff acceptirt, auf⸗

efordert, seine Rechte auf dieses Blancowechselaccept re er im Aufgebotstermine den 24. Januar 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte Berlinerstraße 77 anzu⸗ melden und das Blancowechselactept vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Charlottenburg, den 17. April 1893. Königliches Amtsgericht.

9824 Aufgebot.

Auf den Antrag der Reichsbankstelle zu Thorn wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, d. d. Posen, den 15. April 1893, über 1355 96, zahlbar am 30. April 1593 an die Ordre des Isidor Kantorowicz, ausgestellt von der Firma Selig Auerbach C Söhne, mit dem Accept der . .J. G. Adolph“, welche in Thorn ihren Sitz jat, und mit dem Vollindossament des Isidor Kan⸗ torowicz an die Ordre der Antragstellerin versehen, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen

Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 31. Ja⸗ nuar 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. Thorn, den 1. Mai 1893. Königliches Amtsgericht.

9622

1) Nachstehend aufgeführte Hypothekendocumente über , ,,

a. auf dem Grundstücke der Wittwe Wilhelmine Seegert zu Wormsfelde, Band J. Blatt Nr. 2 Ab- theilung III. Nr. 3 für zwei Geschwister Heinriette und Ferdinand Rabe, je 100 Thaler Hypothek, zu⸗ sammen 200 Thaler, eingetragen aus dem Kaufver⸗ trage vom 11. März 1844 zufolge Verfügung vom 30. April 1844, bestehend aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 11. März 1844 nebst Hypotheken⸗ schein und Eintragungsvermerk vom 30. April 1844 Antragstellerin . die Grundstücks⸗Eigenthümerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kunckel zu Lands⸗ berg a. W.),

B. auf dem Grundstücke des Eigenthümers Franz Pählicke, Briesenhorst Band III. Blatt Nr. 105 Abtheilung 1II. Nr. 2 für den Eigenthümer Carl Friedrich Klinke zu Briesenhorst 200 Thaler gleich 600 M, eingetragen aus der gerichtlichen Schuldver⸗ schreibung vom 31. Juli 1858 zufolge Verfügung vom H. August 1868, bestehend aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 31. Juli 1858, dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge und der Eintragungsaete vom 10. August 1858 (Antragsteller ist der Grundstücks⸗ Eigenthümer, vertreten durch den Rechtsanwalt Hembd zu Landsberg a. W.),

C. auf den Grundstücken Lorenzdorf Band J. Blatt Nr. 28 dessen eingetragener Eigenthümer Carl Schleusener zu Lorenzdorf und Band II. Blatt Nr. 81, wovon eingetragener Eigenthümer Julius Höhne zu Lorenzdorfer Wiesen Abtheilung III. Nr. 11 bezw. Nr. 9 für den Ausgedinger ö 9 . aus dem Kaufvertrage

Augu

vom 6 . 1849: 225 Thaler rückständige un⸗ verzinsliche Kaufgelder, wovon alljährlich zu . fünf Thaler gezahlt werden sollen, eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1849, n, aus den Ausfertigungen des Vertrages vom 4. August 1849 mit dem Protokolle vom 28. September 1849, dem ,, und dem Eintragungsver⸗ merke vom 8. Oktober 1849 (Antragsteller, die Grundstücks⸗Eigenthümer sind vom Rechtsanwalt Lasker zu Landsberg a. W. vertreten),

d. auf dem Grundstücke Schützensorge Band J. Blatt Nr. 12, dessen eingetragener Eigenthümer Arbeiter Friedrich Riegel der Jüngere zu Schützen⸗ sorge, Abtheilung III. Nr. 10: 75 Thaler 23 Sgr. 9 Pfg. für den Kaufmann Hermann Schnepel zu ö eingetragen auf Grund der Erkenntnisse

28. Mär vom . 1861 und 5. November 1860 und 23. Mai 1861, sowie der Requisition vom 20. Juni

1861, eingetragen zufolge Verfügung vom 10. Juli 1861, bestehend aus dem Auszuge aus dem Hypo⸗ thekenbuche und Schuldurkunden nebst Eintragungs⸗ noten vom 26. September 1861, .

sind angeblich verloren gegangen und sollen auf die vorangestellten Anträge zum Iwecke der Löschung der Posten für kraftlos erklärt werden, wobei be⸗ merkt wird, daß der Antrag zu d. von der verehe⸗ lichten Tischlermeister Kliemann, Anna, geb. Sasse, zu Vietz im ehelichen Beistande, vertreten durch den Justiz⸗Rath Pohl zu Landsberg a. W., als der früheren Eigenthümerin des Grundstücks in- folge eingegangener Verpflichtung gestellt worden. Die Inhaber dieser Urkunden werden daher aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termine am 25. August 1893, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 17, II Treppen, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird, falls weder Rechte angemeldet, noch die Urkunden vorgelegt werden.

2) Nachstehend aufgeführte Hypothekenposten

a. 50 Thaler rückständiges Kaufgeld, welches der Besitzer Carl Friedrich Puhle seinem Vater gleichen Namens und beziehlich seiner Mutter Anna Sophie, geb. Herrmann, nach Bestimmung des Vertrages vom 17. Februar 1853 stückweise zu zahlen hat, ein⸗ getragen zu gleichen Rechten mit dem Ausgedinge rubr. II. Nr. 6 am 19. Februar 1853 im Grund- buche von Liebenow Band J. Blatt Nr. 8 soll auf Antrag des Ausgedingers Carl Puhle zu Liebenow.