.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Alle Nost-Anstalten nehmen KBestellung an;
— — — — — R Der Bezugspreis beträgt nierteljährlich 4 M 50 . ͤ
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Ezpedition
§8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 5.
* — 4
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile Inserate nimmt an:
— — — — — 30 5. die Königliche Expedition des Neutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin, Montag, den 15. Mai, Ahends.
1893.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten a. D. Fleck zu Halle a. S., bisher von der 1. Ingenieur⸗Inspection und Inspecteur der 9. Festungs— Inspection, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der
se mit der
hleife, dem Hauptmann a. D. Löbbecke zu Iserlohn, bisher von der 1. Ingenieur-Inspection, und dem Hauptmann a. D. Voelkerling zu Charlottenburg, bisher Compagnie-Chef im leswig-Holsteinschen Pionier-Bataillon Nr. 9, den Rothen er⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Bergschuldirector, Bergrath Schütze zu Walden— burg i. Schl. den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kaiserlich und Königlich österreichischdungarischen Kämmerer und General-Major Freiherrn von Silvatiei, Hof⸗Marschall Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IT. von Oesterreich, Großherzogs von Toskana, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern,
dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Kämmerer und Rittmeister Freiherrn von Lilien im Nieder— zsterreichischen Dragoner⸗Regiment Albert König von Sachsen Rr. 3, zugetheilt dem Hofstaat Seiner Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Großherzogs von Toskana, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, sowie
dem Geheim⸗Secretär Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Groß—⸗ herzogs von Toskana, Bogdan den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen.
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Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Keller den bisherigen Vice⸗Konsul Albert Hamburger zum Konsul in Patras (Griechenland), sowie den Kaufmann Alfred Bucherer zum Vice⸗-Konsul in Piräus zu ernennen geruht.
8 66. betreffend die Feststellung eines zweiten Nach tra zum Reichshaushalts-Etat für das Etats jahr 1892 Vom 10. Mai 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) zweite Nach⸗ trag zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1892/93 wird in Aus gabe auf 6 500 000 ½υ an fortdauernden Ausgaben und in Einnahme auf 6 500 000 M festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 30. März 1892 Reichs⸗Gesetzbl. S. 343) festgestellten Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1892/93 hinzu. ‚ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel, Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1893. (L. S.) Wilhelm. Graf von Caprivi.
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Gefen betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1895/94. Vom 10. Mai 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts⸗-Etat für das Etalsjahr 1893/94 wird in Ausgabe auf 1 468 000 6, nämlich . auf 50 400 M6 an fortdauernden und auf 1417 600 MS an einmaligen Ausgaben ordentlichen Etats,
Zustimmung
des
und
in ⸗ Einnahme auf 1 468 000 M
festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 26. März 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 97) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für 1893/94 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 19. Mai 1893.
l Wilhelm. Graf von Caprivi.
In Nr. 1658 des „Reichs-Anzeigers“ vom 7. Juli 1892 ist bekannt gemacht, daß die zwischen dem Deutschen Reich und Serbien geschlossenen Verträge, nämlich das Abkommen, betreffend den gegenseitigen Marken— schutz, vom 30. Juni 1886 (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1886 R. G Bl. S. 231) und die Uebereinkunft, betreffend den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle, vom 2. 3. Juli 1886 (R.⸗-G.-Bl. 1887 S. 151 ff.), seitens der Königlich serbischen Regierung am 16. Mai 1892 gekündigt worden sind und daß die gedachten beiden Verträge demzufolge am 16. Mai 1893 außer Kraft treten würden. Im Einverständniß mit der Kaiserlichen Regierung ist diese Kündigung von der Königlich serbischen Regierung am 15. Mai 1893 dahin abgeändert worden, daß die Frist für das Außerkrafttreten der beiden Verträge erst mit 31. Dezember 1893 abläuft.
5 2 Den
Berlannt machung.
Durch Verfügung des Kaiserlichen Patentamts vom 9. Oktober 1877 (, Reichs⸗Anzeiger“ 1877 Nr. 239, Patentblatt S. 27) ist den gewerblichen Kreisen zur Erleichterung der Er— kennbarkeit patentirter Gegenstände der Gebrauch bestimmter Bezeichnungen (Deutsches Reich. Patent oder D. R. P.) empfohlen worden. Diese Bezeichnungen haben im Verkehr inzwischen allgemein Geltung gewonnen. Da das Bedürfniß einer solchen einheitlichen Uebung, wie mehrfache Anfragen aus den betheiligten Kreisen erkennen lassen, auch für die nach dem Gesetze vom 1. Juni 1891 (Reichs⸗-Gesetzblatt 1891 Seite 290) geschützten Gebrauchsmuster besteht, so wird den Inhabern von Gebrauchsmustern die Aneignung folgender Bezeichnungen empfohlen:
Deutsches Reich. Gebrauchsmuster. oder 1 R.
Die Bezeichnung würde auf den geschützten Gegenständen selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung anzubringen sein. Auch empfiehlt es sich, der Bezeichnung die Nummer der Gebrauchsmusterrolle beizufügen, z. D. R. G. M.
No. 10 000. Berlin, den 12. Mai 1893. Kaiserliches Patentamt. von Koenen.
M O.
Bei dem Kaiserlichen Gesundheitsamt ist der Dr. Albert Maaßen zum technischen Hilfsarbeiter ernannt worden.
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In Leer wird am 24. Mai d. J. mit einer See⸗ schiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen werden.
Die Nummer 17 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter .
Nr 3099 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etats⸗ jahr 1892/95. Vom 10. Mai 1893; und unter
Nr. 2160 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etats jahr 1893/94. Vom 10. Mai 1893.
Berlin, den 14. Mai 1893.
Kaiserliches , Weberstedt.
der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des St. A.“ wird eine Nachweisung der Einnahme stempelsteuer im Deutschen Reich r die
onats
In . an Wechsel s Zeit vom 1. April 1893 bis zum Schluß des ? April 1893 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammerherrn Grafen von Kanitz, unter Entbin⸗ dung von dem Amt als Hof-Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, zu Allerhöchstihrem Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister und den General⸗ Major z. D. von Nickisch-Rosenegk zum Hof-Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Biebrich⸗Mosbach getroffenen Wahl den Stadtrath Georg Schreiner daselbst zum Zweiten (unbesoldeten) Beigeordneten dieser Stadt auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Der Königliche Hof legt heute für Seine Durch⸗ laucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont die Trauer auf acht Tage an.
Berlin, den 13. Mai 1893.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
Finanz⸗Ministerium.
Die Kataster-Controleure Lang ner zu Pillkallen und Rüden zu Neutomischel sind in gleicher Diensteigenschaft nach Sprottau bezw. Stettin versetzt und
die Kataster⸗-Assistenten Harasim in Königsberg i. Pr. und Riediger in Posen zu Kataster-⸗Controleuren in Pillkallen und bezw. Neutomischel bestellt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗-Angelegenheiten.
bisher mit der commissarischen Vermaltung des
des Kreises Strelno beauftragte Stabsarzt a. D.
zum Kreisphysikus dieses Kreises
Der Physikats e Dr. Janssen in Strelno ist ernannt worden.
Königliche Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat
ordentlichen Professor an der Universität Heidelberg Dr.
Koenigsberger und den ordentlichen Professor an der
Universttät Leipzig Dr. Karl Gottfried Neumann zu
correspondirenden Mitgliedern ihrer physikalisch-mathematischen Klasse gewählt.
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Abgereist:
Seine Excellenz der General der Cavallerie von Versen, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und commandirender General des III. Armee⸗-Corps, nach Karlsbad;
der Ober⸗Berghauptmann und Ministerial-Director im Ministerium für Handel und Gewerbe Freund, nach Ober⸗ schlesien.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Morgen von 7 Uhr an den Vortrag des Chefs des Militärcablnets entgegen, und wohnten von 8 Uhr an der Besichtigung der drei Bataillone des Garde⸗-Füsilier⸗ Regiments, sowie des Garde⸗Pionier-Bataillons auf dem Tempelhofer Felde bei. Abends 6i/ 4 Uhr empfingen Seine Majestät im hiesigen Königlichen Schlosse den Königlich serbischen Special⸗Gesandten Sbersten Pantelitsch
Gestern Abend begaben Sich Seine Majestat der Kaiser zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Bückeburg, wo Allerhöchst⸗ dieselben heute Morgen 9 Uhr wohlbehalten eingetroffen sind. Heute Abend gedenken Seine Majestät wieder nach Berlin zurückzukehren.
Der Bundesrath ertheilte in der am Freitag unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abge⸗ haltenen Plenarsitzung dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ersatzvertheilung, in der durch den Reichstag abgeänderten