1893 / 114 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer

Jer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 Alle Post⸗Anstalten nehmen Kestellung an;

*.

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

ESinzelne Rummern kosten 25 .

. 1

Insertion? Inserate

Staats⸗Anzeiger

preis für den Naum einer Aruckzeile 30 3. nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Rreußischen Ktaats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten a. D. Fleck zu Halle a. S., bisher von der J. Ingenieur⸗-Inspection und Inspecteur der 9. Festungs⸗ nspection, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der öchleife und Schwertern am Ringe,

dem Obersten z. D. Wicherk zu Wiesbaden, bisher von der 4. Ingenieur⸗Inspection und Inspecteur der 5. Festungs⸗ Inspection, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Hauptmann a. D. Löbbecke zu Iserlohn, von der 1. Ingenieur-Inspection, und dem Hauptmann a. Voelkerling zu Charlottenburg, bisher Compagnie⸗Chef im Schleswig-Holsteinschen Pionier-Bataillon Nr. 9, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse, sowie

dem Bergschuldirector, Bergrath Schütze zu Walden⸗ burg i. Schl. den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

*

bisher

* X

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: em Kaiserlich und Königlich. österreichisch⸗ungarischen Kämmerer und General⸗Major Freiherrn von Silvatici, Hof-⸗Marschall Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des

Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Großherzogs von Toskana! den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Kämmerer und Rittmeister Freiherrn von Lilien im Nieder⸗ österreichischen Dragoner⸗Regiment Albert König von Sachsen Nr. 3, ?

zugetheilt dem Hofstaat Seiner Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand 1Y.

von Oesterreich, Großherzogs von Toskana, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Geheim⸗Secretär Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand IV. von Oesterreich, Groß⸗ herzogs von Toskana, Bogdan den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des

an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls

r den bisherigen Vice⸗Konsul Albert Hamburger

zum Konful in Patras (Griechenland), sowie den Kaufmann

Alfred Bucherer zum Vice⸗Konsul in Piräus zu ernennen geruht.

8 . betreffend die Feststel lung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etats jahr 1892/93. Vom 10. Mai 1893. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen Rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) zweite Nach⸗ trag zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93 wird in Aus gabe auf 6 500 000 S an fortdauernden Ausgaben und in Einnahme ; auf 6 500 000 M⸗ festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vem 30. März 189 Reichs⸗Gesetzbl. S. 343) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1892/93 hinzu. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel, Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1833. (L. S.) Wilhelm. Graf von Caprivi.

Zustimmung

Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1895/94. Vom 10. Mai 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze, verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt; Der (diesem Gefetz als Anlage beigefügte] Nachtrag zum Reichshaushalts-Eiat für das Etaksjahr 1893/94 wird in Ausgabe auf 1 1468 000 M6, nämlich auf 50 460 4 an fortdauernden und auf 1417 600 M an einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats, und

in- Einnahme auf 1 468 000 Mt

festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 26. März 183 Reichs⸗Gesetzbl. Seite N.) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für 1893/94 hinzu.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 19. Mai 1893.

1 Wilhelm. Graf von Caprivi.

In Nr. 158 des „Reichs-Anzeigers“ vom 7. Juli 1892 ist bekannt gemacht, daß die zwischen dem Deutschen R e ich und Serbien geschlossenen Verträge, nämlich

das Abkommen, betreffend den gegenseitigen Marken⸗ schutz, vom 30. Juni 1886 (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1886 R G. Bl. S. 231) und die Uebereinkunft, betreffend den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle, vom . 3. Juli 1886 (R.-G.-⸗Bl. 1887 S. 151 ff), seitens der Königlich serbischen Regierung am 16. Mai 1892 gekündigt worden sind und daß die gedachten beiden Verträge demzufolge am 16. Mai 1893 außer Kraft treten würden. 2m Einverständniß mit der Kaiserlichen Regierung ist diese Kündigung von der Königlich serbischen Regierung an 15. Mai 1893 dahin abgeändert worden, daß die Frist für das Außerkrafttreten der beiden Verträge erst mit dem

2

31. Dezember 1893 abläuft.

Berannt machn ng.

Durch Verfügung des Kaiserlichen Patentamts vom X. Oktober 1877 („Reichs⸗Anzeiger“ 1877 Nr. 239, Patentblatt S. 27) ist den gewerblichen Kreisen zur Erleichterung der Er⸗

kennbarkeit patentirter Gegenstände der Gebrauch bestimmter Bezeichnungen (Deutsches kêich. Patent oder . empfohlen worden. Diese Bezeichnungen haben im Verkehr inzwischen allgemein Geltung gewonnen. Da das Bedürfniß einer solchen einheitlichen Uebung, wie mehrfache Anfragen aus den betheiligten Kreisen erkennen lassen, auch für die nach dem Gesetze vom 1. Juni 1891 (Reichs-Gesetzblatt 1891 Seite 20) geschützten Gebrauchsmuster besteht, so wird den Inhabern von Gebrauchsmustern die Aneignung folgender Bezeichnungen empfohlen: Deutsches Reteich. Gebrauchsmuster. oder D R 8 .

Die Bezeichnung würde auf den geschützten Gegenständen selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung anzubringen sein. Auch empfiehlt es sich, der Bezeichnung die Nuͤmmer' der Gebrauchsmusterrolle beizufügen, z. B. .

No. 10000. Berlin, den 12. Mai 1893. Kaiserliches Patentamt. von Koenen.

Bei dem Kaiserlichen Gesundheitsamt ist der Du. Albert Maaßen zum technischen Hilfsarbeiter ernannt worden.

wird am 24. Mai d. J. mit einer See⸗

** h r⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden.

schiffe

Die Nummer 17 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr 36059 das Gesetz, betreffend die I zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das jahr 1892593. Vom 10. Mai 1833, und unter .

Nr. 260 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etats jahr 1893/94. Vom 10. Mai 18935.

Berlin, den 14 Mai 1893.

Kaiserliches e e samt Weberstedt.

Feststellung eines Etats⸗

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R. uẽ. St.⸗A.“ wird eine Nachweisung der Einnahme an Wechfelstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1893 bis zum Schluß des Monats April 1893 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammerherrn Grafen von Kanitz, unter Entbin⸗ dung von dem Amt als Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, zu Allerhöchstihrem Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister und den General⸗ Major z. D. von Nickisch⸗Rosenegk zum Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Biebrich⸗Mosbach getroffenen Wahl den Stadtrath Georg Schreiner daselbst zum Zweiten (unbesoldeten) Beigeordneter ieser Stadt auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Seine Durch⸗

Der Königliche Hof legt heute für Pyrmont die

laucht den Fürsten zu Waldeck und Trauer auf acht Tage an. Berlin, den 13. Mai 1893. Der Ober⸗Cere jonmeister Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Finanz-Ministerium.

Die Kataster-Controleure Langner zu Pillkallen und Rüden zu Neutomischel sind in gleicher Diensteigenschaft nach Sprottau bezw. Stettin versetzt und

die KakasterAssistenten Harasim in Königsberg i. Pr. und Riediger in Posen zu Kataster⸗Controleuren in Pillkallen und bezw. Neutomischel bestellt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisher mit der commissarischen Verwaltung des D

Physikats des Kreises Strelno beauftragte Stabsarzt a. D. Dr. Janssen in Strelno ist zum Kreisphysikus dieses Kreises ernannt worden.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Heidelberg Dr. Leo Koenigsberger und den ordentlichen Professor an der Universtiät Leipzig Dr. Karl Gottfried Neumann zu correspondirenden Mitgliedern ihrer physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt.

Abgereist:

Seine Excellenz der General der Cavallerie von Versen, General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und commandirender General des III. Armee ⸗Corps, nach Karlsbad;

der Ober⸗Berghauptmann und Ministerial-Director im Ministerium für Handel und Gewerbe Freund, nach Ober⸗ schlesien.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Morgen von 7 Uhr an den Vortrag des Chefs des Militärcabinets entgegen und wohnten von 8 Uhr an der Besichtigung der drei Bataillone des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments, sowie des Garde⸗Pionier⸗Bataillons auf dem Tempelhofer Felde bei. Abends 6i/ Uhr empfingen Seine Majestät im hiesigen Königlichen Schlosse den Königlich serbischen Special⸗Gesandten Sbersten Pantelitsch

Gestern Abend begaben Sich Seine Majestät der Kaiser zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Bückeburg, wo Allerhöchst⸗ dieselben heute Morgen 9 Uhr wohlbehalten eingetroffen sind. Heute Abend gedenken Seine Majestät wieder nach Berlin zurückzukehren.

Der Bundesrath ertheilte in der am Freitag unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boettich er abge⸗ haltenen Plenarsitzung dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ersatzvertheilung, in der durch den Reichstag abgeänderten