1893 / 124 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

street, London. Lieferung von: 1) Eisernen Kurzwaaren, Metallen, Eisen, Lederwaaren, Oel und Farben, Waaren aus Baumwolle und Danf, Glas, Telegrapheneinrichtungen ꝛc.,, 2) von stählernen Achsen, Schmierbüchsen, Kurbelstangen, eisernen und kupfernen Platten, Spiral⸗ federn, Röhren aus Messing, stählernen Reifen für Locomotivräder, 3) Papier, Drucksachen, Tinte, Fahrkarten ꝛc. Lastenhefte in den Bureaux der Gesellschaft gegen Zahlung von 20 Sh. für jedes der Loose und 3 und 10 Sh. für Loos 2.

Italien. Schiffsbau⸗Direction des ersten Marine⸗ Departements in Spezia: Lieferung von Schrauben und Draht⸗ stiften aus Eisen und Messing. Kostenanschlag 83 500 Fr. Caution 8350 Fr. Definitiver Zuschlag am 14. Juni, Mittags.

36. Mai. Artillerie! und Torpedo⸗Direction. 2. See⸗Departe⸗ ment zu Neapel: Lieferung von Papier und verschiedenen Bureau— artikeln. Kostenanschlag 13 900 Fr. Caution 1390 Fr. Definitiver Zuschlag am 22. Juni.

31. Mai, 10 Uhr. Rom: Lieferung von verschiedenen Feilen. Caution 997 Fr.

31. Mai, 3 Uhr. Direction des Militär-Arsenals in Turin: Größere Lieferung von Leder verschiedener Art, von ausgewählten Roßhaaren und von rohem Hanfgewebe.

Rumänien. 7. Juni. Kriegs-Ministerium in Bukarest: 37000 Riemen für das neue Infanteriegewehr.

21. Juni, ebenda: Lieferung von 36 000 kg Leder und 20000 g Sohlleder. .

26. Juni, ebenda: Lieferung von 36 200 Feldkesseln mit Koch⸗ löffeln aus gepreßtem, verzinntem Blech; 25 106 Feldflaschen aus ge⸗ preßtem, emaillirtem Blech, mit Segeltuch überzogen.

30. Juni, ebenda: Lieferung von 1000 Pferdedecken und 4000 Decken für die Truppe. .

1. Juli, ebenda: Lieferung von 400 000 m amerikanischer Lein— wand für Hemden und Unterhosen.

Dänemark. 1. Juli, 12 Uhr. Kjöbenhavns Magistrat, Raadhusets Tegnestue, Vesterbrogade 1.

30. Mai, Mittags.

Artillerie⸗Direction für das Landheer in Kostenanschlag 9969 Fr.

Lieferung von

A, Kopenhagen V.: Lieferung

von rothen Fagadesteinen, Klinkern und geflammten Steinen für das

neue Rathhaus in Kopenhagen. Beschreibung und Bedingungen an

Ort und Stelle und beim „Reichs Anzeiger“ (in dänischer Sprache). Egypten.

21. Juni. Verwaltung der Eisenbahnen, der Telegraphen und des Hafens von Alexandrien in Kgiro: Lieferung und Errichtung des metallenen Belages (sowie der Drehvorrichtung der neuen Drehbrücke an den Schleusen über den Kanal Mahmoudieh zu Kabbari. Lieferung und Aufstellung des eisernen Geländers für die beiden festen Brücken an den beiden Enden dieser Drehbrücke unter den Bedingungen des Lasten— heftes und nach den im Technischen Bureau der Wegebauverwaltung in Kairo hinterlegten Zeichnungen, woselbst auch Abschrift gegen Zahlung von 30 türkischen Piastern zu erhalten ist. Die Bieter müssen vor dem Zu⸗ schlag eine Caution in Höhe von 10 ihres Angebots in baar oder in Schuldtiteln der egyptischen Schuld stellen. Die Angebote, be⸗ gleitet von einem 30 m. m. Stempelbogen, müssen unter doppeltem Umschlage an den Präsidenten des Ministerraths in Kairo adressirt werden; der innere Umschlag muß die Aufschrift tragen: „Offre pour la construction de la travée tournante du pont des Sscluses etc.“ Die Verwaltung behält sich für den Zuschlag voll— ständig freie Hand vor.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause gelangt am Sonntag Wagner's Tannhäuser“ mit den Damen Sucher und Hiedler, den Herren Sylva, Bulß und Stammer in den Hauptrollen zur Aufführung.

Im Neuen Theater werden vom Königlichen Schauspiel am Sonntag die Lustspiele „Die Schulreiterin“, ‚Eingeschlossen“ und „Herrn Kaudel's Gardinenpredigten' zur Aufführung gebracht.

Mannigfaltiges.

In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold und der drei ältesten Kaiserlichen Prinzen, sowie unter Betheiligung eines zahlreichen Publikums hat gestern Nach—

mittag auf der Trabrennbahn Berlin⸗Westend das seit längerer Zeit angekündigte Corsofest, dessen Reinertrag zum Besten der Armen- und Krankenpflege hiesiger Stadt bestimmt ist, stattgefunden und bei prächtigem nicht zu warmem Wetter einen sehr glänzenden Verlauf genommen. Die Thiergartenverwaltung hatte die schönsten Blumen herausschaffen und vor dem Zelt der Kaiserin aufstellen lassen; links davon standder Gabentisch mit einer Fülle des kostbarsten Silbergeräths. Unter den Theilnehmern an dem um 25 Uhr begonnenen FestI befanden sich außer den eingangs genannten Mitgliedern der Königlichen Familie noch Seine Großherzog⸗ liche Hoheit der Prinz Max von Baden, Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin und Seine Durchlaucht der Prinz Aribert von Anhalt. Beim Ein⸗ treffen Ihrer Majestät der Kaiserin ging die Purpurstandarte auf dem Kaiserzelt in die Höhe, während die Musik die Nationalhymne anstimmte. Das Fest nahm mit einer von achtzehn Offizieren ge⸗ rittenen Parforcejags seinen Anfang. Den drei zuerst ans Ziel gelangten Herren, Lieutenant von Kummer, Lieutenant von Behr und Lieutenant Freiherr von Senden, überreichte Ihre Majestät die Ehrenpreise. Darauf folgte ein zweispänniges Herrenfahren, aus welchem Lieutenant von Helldorf als Sieger hervor— ging. Ein einspänniges Trabfahren, ein besonders die Kaiserlichen Prinzen sehr unterhaltendes Pony-Reiten und ein vierspänniges Herren⸗ fahren bildeten den Schluß des interessanten sportlichen Theils des Corsofestes. Darauf begann unter den Klängen sämmtlicher Musik⸗ corps der Blumencorso, den Ihre Majestät die Kaiserin in der herrlich mit Marschall⸗Niel⸗Rosen geschmückten, von sechs Rappen gezogenen Equipage einleitete, als befriedigender Abschluß des glänzenden und für seinen wohlthätigen Zweck voraussichtlich recht ertragreichen Festes.

Eine Conferenz der deutschen Vieh- und Schlachthof—⸗ Directoren zur Berathung einheitlicher Marktpreisnotirungen und zur Besprechung verschiedener anderer Fragen der Fleischversorgung großer Städte hat gestern im kleinen Sitzungssaale des Rathhauses begonnen. Vom Handels-Ministerium waren dabei die Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Räthe Dr. Sieffert und von der Hagen, vom Landwirthschafts-Ministerium der Geheime Ober-Regierungs⸗Rath Dr. Thiel, vom Polizei⸗Präsidium der Regierungs-Rath Messerschmidt anwesend. Mit dem Vorsitz wurde der Oekonomie⸗Rath Hausburg-Berlin betraut. Die Conferenz ist aus allen deutschen Städten zahlreich besucht, auch Wien, Wiener-Neustadt und Graz haben Delegirte her⸗

616 gesandt. Der deutsche Landwirthschaftsrath hat eine Reihe von Herren zu der Conferenz abgeordnet.

Endlich ist eine Anzahl von Sach verständigen, wie die Altmeister der Berliner Innung, mehrere Vieh⸗Großhändler ꝛc. eingeladen. Die Conferenz, mit der Besichtigungen verknüpft werden, wird drei Tage dauern.

k nr, heute früh fällt hier ein warmer anhaltender Landregen.

Graudenz, 23. Mai. Seine Ma jestät der Kaiser hat, wie der „Gr. Ges. berichtet, der Gemeinde Piasken-Rudnick zum Bau einer Kirche 18000 ½ geschenkt.

Pforta, 25. Mai. Ueber die 350 jährige Jubelfeier der Begründung der Landesschule Pfor ta (vergl. Nr. 123 d. Bl.) wird dem „W. T. B.“ weiter berichtet: An den heutigen Gottesdienst schloß sich ein Festactus an, in welchem Vertreter der Staatsbehörde, der Universität Halle, der alten Pförtner, des Naumburger Domkapitels, der sächsischen Fürstenschulen Meißen und Grimma sowie einer großen Anzahl preußischer Gymnasien ihre Glück— wünsche darbrachten. Dann wurden die von den alten Pförtnern gestifteten Kirchenfenster übergeben. Von besonderem Eindruck war die Ueberreichung einer von sämmtlichen höheren Lehranstalten des Reichslandes Elsaß⸗Lothringen gewidmeten Votivtafel durch den Ge— heimen Schulrath Albrecht. Den Dank für alle diese Kundgebungen faßte der zeitige Rector Dr. Volkmann in einer Antwortrede zu⸗ sammen. Später waren die Theilnehmer an der Feier zu einem Festmahl vereinigt, bei welchem der Ober⸗Präsident von Pommer— Esche den Toast auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. Im Anschluß daran sandte die Festversamm—⸗ lung folgendes Telegramm an den Kaiser ab: „Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät bringen am dreihundert—

fünzigjährigen Jubelfest der Landesschule Pforta mit den Vertretern der ö vorgesetzten Behörden, dem Rector und Lehrer⸗Collegium der Anstalt 600 ehemalige Pfortenser ehrfurchtsvollen Gruß und das Gelübde unwandelbarer Treue dar, indem sie sich zu dem Wunsche vereinigen: Domine, salvum fac regem imperatorem!“

Würzburg, 25. Mai. Die XVIII. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege wurde heute im Weißen Saale der hiesigen Residenz eröffnet und namens der Regierung durch den Medizinal⸗-Rath Schmitt, namens der Stadt durch den Bürgermeister Steidle, namens der Universität durch den Rector Scholz und namens der medizinischen Fakultät durch den Professor Michel begrüßt. Die Versammlung wählte den Baurath Stubben⸗Köln zum Vorsitzenden, den Bürgermeister Steidle⸗Würz⸗ burg und den Medizinal-Rath Merkel-Nürnberg zu Beisitzern. An⸗ wesend sind 225 Mitglieder. Der Verein zählt zur Zeit 1324 Mit⸗ glieder. Zum Ehrenmitglied wurde der Geheime Rath von Petten— kofer in München gewählt.

Leipzig, 25. Mai. In der heutigen letzten Plenarversammlung der 30 allgemeinen deutschen Lehrerversammlung hielten dem ‚W. T. B.“ zufolge der Abg. Rickert und der Lehrer Tews⸗ Berlin Vorträge über die Stellung, welche die Lehrerschaft zu den freiwilligen Bildungsbestrebungen und Veranstaltungen der Gegenwart einzunehmen habe. Die von den beiden Referenten aufgestellten Thesen wurden einstimmig genehmigt. Der letzte auf der Tagesordnung stehende Antrag, betreffend die Fortbildungsschule, wurde zurückgezogen. Sodann wurde der Lehrertag mit Gesang und einem darauffolgenden von der Versammlung enthusiastisch aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser geschlossen.

Wien, 25. Mai. Vom Philologen-Congreß wird folgen⸗ des Weitere berichtet: Heute Vormittag traten die Sectionen zu⸗ sammen. Die archäologische Section wählte den Professor Conze⸗ Berlin zum Ehren-⸗Präsidenten, die englische Section wählte Professor Schipper⸗Wien, die historisch⸗geographische Professor Oberhummer⸗ München zum Vorsitzenden. Darauf wurde die Plenarversamm⸗ lung durch den Präsidenten Hofrath von Hartel mit der Verlesung der Antwort des Kaisers auf das an Seine Majestät abgesandte Huldigungs-Telegramm des Congresses eröffnet. Die Ant⸗ wort hebt hervor, der Kaiser werde die Berathungen des Congresses mit reger Theilnahme und mit dem Wunsche begleiten, daß daraus für Beruf und Wissenschaft ein gemeinsames geistiges Streben und ein wesentlicher dauernder Gewinn erwachsen möge. Heute Abend wurden die Theilnehmer des Congresses am Kaiserlichen Hofe empfangen. Dem Empfange wohnten bei: mehrere Erzherzoge, die obersten Hofchargen, der deutsche Botschafter Prinz Reuß, der bayerische Gesandte Graf Bray, der sächsische Gesandte Graf Wallwitz, der Graf Kaͤlnoky, die anderen gemein⸗ samen Minister, der Unterrichts-Minister Dr. Freiherr von Gautsch, der Statthalter Graf Kielmansegg, der Bürgermeister Dr. Prix, die Mitglieder der Familie des Grafen Thun-Hohenstein und etwa 700 Theilnehmer des Philologentages. Gegen 87 Uhr erschien der Kaiser und wandte sich zuerst an den Minister Freiherrn von Gautsch und alsdann an den Vorsitzenden des Philologentages, bei welchem er sich über den Fortgang der Arbeiten des Congresses er⸗ kundigte. Hierauf ließ sich Seine Majestät die Obmänner der ein— zelnen Comités vorstellen und verweilte dann noch etwa eine Stunde in der festlichen Versammlung.

Athen, 25. Mai. Nach den letzten Nachrichten des, aus Theben sind daselbst bei dem juͤngsten Erdbeben im ganzen etwa hundert Häuser eingestürzt und andere stark beschädigt worden. Eine Person wurde getödtet, zwei Personen wurden verletzt.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. . CGoburg, 26. Mai (w ) Der Hertog Grn st ist heute Nacht 3 Uhr aus Frankreich hierher zurückgekehrt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 26. Mai,

prachtvollen Park:

Großes

Doppel⸗

Adolph Ernst Theater. Sonnabend (letzte

2

8 Uhr Morgens.

8 8

p lo.

Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr. . d. Meere Temperatur in O Celsius 50 G.

NNW NW WSW 3 Regen 2 bedeckt 2 wolkenlos still bedeckt 2 bedeckt heiter

Belmullet. . Aberdeen... Christiansund 90 Kopenhagen . h WMW Stockholm. 756 W aparanda 5? St Petersburg Moskau . .. Cork, Queens⸗ . 8, . HVamburg . Swinemünde Neufahrwasser

Memel

. w ünster. Karlsruhe .. Wiesbaden München. Chemnitz. Berlin ... Wien. Breslau ... bedeckt

. 8 NNO 3 wolkenlos 14 a . 2 SW wolkenlos 17 ö, . still wolkig 18

do

halb bed. 5 wolkig 4 bedeckt 4 bedeckt halb bed. bedeckt halb bed.

bedeckt wolkig bedeckt halb bed. bedeckt!) wolkig wolkig wolkig

& d C R re , do re de = .

1) Nachts Regen. Nebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum westlich von den Britischen Inseln, welches 770 mm überschritten hat, verursacht in Wechselwirkung mit einer über Süd⸗ schweden liegenden Depression, im südlichen Nordsee⸗ gebiet ziemlich lebhafte nordwestliche Winde, während im übrigen Central⸗Europa schwache westliche Luft⸗ strömung vorherrscht. Bei nahezu normalen Wärme— verhältnissen ist das Wetter in Deutschland vor⸗ herrschend trübe; stellenweise ist etwas Regen ge⸗ fallen. Auf der Strecke Warschau— Pest gingen große Regenmengen nieder, Warschau meldet 22, Pest 25, Krakau 49 mm Regen. Gewitter werden

nicht gemeldet. Deutsche Seewarte.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern— haus. 135. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2Acten mit Tanz von W. Mozart. Text von Daponte. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Neunes Theater lam Schiffbauerdamm 4565). 142. Vorstellung. Vom landwirthschaftlichen Balle. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Die Büste. Lustspiel in 2 Aecten nach der gleichnamigen Novelle von Edmond Abouts, von F. Zell. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 136. Vorstellung. Tann⸗ hänser und der Sängerkrieg auf der Wart— burg. Romantische Oper in 3 Aeten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. In Seene ge— setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 49165. 137. Vorstellung. Die Schulreiterin. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Seene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube Eingeschlossen. Lustspiel in 1 Aufzug von Karl Niemann. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Herrn Kaudel's Gardinenpredigten. Lustspiel in 1 Auf⸗ zug von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr.

Auf Allerhöchsten Befehl findet die erste Auf— führung von „Falstaff' nicht am 2. Juni statt. Die Tage der vier Vorstellungen sind nunmehr 1., 3., H., 7. Juni. Donnerstag, den 1. Juni, zum 1. Mal: Falstaff.

Der Verkauf der Billets zu den vier Falstaff— Aufführungen findet vom 23. Mai ab täglich von 10 bis 12 Uhr im Königlichen Opernhause an einer besonderen Kasse (Eingang Thür Nr. 3) statt.

Berliner Theater. Sonnabend: Der Freund des Fürsten. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Nachmittags 25 Uhr: Der Kaufmann von Venedig. Abends 71 Uhr: Die Waise von Lowood. (Agnes Sorma, Ludwig Barnay.)

Montag: Der Hüttenbesitzer.

Lessing · Theater. Sonnabend: Brave Leut' vom Grund. Anfang 74 Uhr. Sonntag: Die Orientreise. (Schluß der Saison.)

Friedrith Wilhelmstädtisches Theater.

. Chausseestraße 25.

Sonnabend: Der Bettelstudent. 3 Acten von F. Zell und Richard Genée.

Operette in Musik

ö. ö? Im Theater Anzeigen. Concert, ausgeführt von der Berliner Concert—

Kapelle, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn Guttschmidt, und dem vollständigen Orchester des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters, unter Leitung des Concertmeisters Herrn Stiemer. Auftreten der Wiener Liedersängerin Mirzl-Kirchner, der Wiener Original⸗Duettisten Lipp und Litt, des Damen⸗Terzett Oriella, des Gesangs-Humoristen Alfred Bender, der Costum⸗-Soubrette Elsa Rn⸗ einska. Anfang 6 Uhr.

Sonntag: Der Bettelstudent.

Im prachtvollen Park: Großes Doppel— Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru— mental⸗Künstler.

Nesidenz · Lhe nter. Direetion: Sigmund Lauten; burg. Sonnabend: Zum 8. Male: Flattersucht. (La papillonne.) Lustspiel in 3 Acten von 4 Deutsch von August Förster. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Kroll's Theater. Sonnabend: Erstes Gast— spiel von Marcella Sembrich. La Traviata. (Violetta: Frau Sembrich; Alfredo: Bernardo Zerni; Germont: Inno de Aña als Gäste.) Anfang 7 Uhr.

Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommer⸗Garten. Anfang 5 Uhr.

Sonntag: Die Zanberflöte.

Victoria · Theater. Belle. Alllancestraße 7 /. Sonnabend: Zum 7. Male mit vollständig neuer Aus⸗ stattung: Frau Venus. Modernes Märchen (großes Ausstattungsstück) mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 75 Uhr.

Im Belle⸗Alliance⸗Garten:

Großes internationales Vocal⸗ und Instru⸗ mental Doppel ⸗Concert und Auftreten be⸗ rühmter Specialitäten. Anfang 5 Uhr. Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗

flammen.

Sonntag: Frau Venus.

Theater Unter den Linden. Sonnabend: Zum 30. Male (vollständig neu inseenirt); Der Mikado. Burleske Operette von V. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullivan. Hierauf: Zum 60. Male: Die Welt⸗Ausstellung in Chicago und Die deutsche Abtheilung in dem populären Ausstattungs Ballet Columbia. Anfang präeise

73 Uhr

Woche): Goldlotte. Gesangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theil⸗ weise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 75 Uhr. Sonntag: Goldlotte. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. Schluß der Saison: Mittwoch, 31. Mai.

Urania, Anstalt für vollsthümliche Naturkunde, Am Landes ⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Sihler mit Hrn Prem.⸗Lieut. Joachim von Tresckow (Frankfurt 4. O.)

Verehelicht: Hr. Bürgermeister Fritz Müller mit Frl. Milli Gebühr (Wiehl). Hr. Ober⸗ Forstmeister a. D. MaxHildebrandt mit Frl. Helene Hildebrandt (Aschaffenburg)]) Hr. Regierungs⸗Assessor Carl Rieß von Scheurnschloß mit Freiin Magda von der Malsburg (Esche—⸗ berg.)

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Pastor Reichardt (Haferungen). Hrn. Capitän⸗Lieut. von Usedom Berlin).

Gestorben: Seine Durchlaucht Prinz Ferdinand Heinrich Erdmann von Carolath-⸗Beuthen (Saabor). Hrn. Oberst von der Lippe Tochter Dora (Düsseldorf). Hr. Landrath a. D. Otto von Jagow (Berlin). Hr. Rittergutsbesitzer und Amtsrath Louis Diederichs (Rheinstedt). Hr. Oberst⸗Lrwut. a. D. Eduard von Vangerow (Quedlinburg). Verw. Fr. Kammerherr Klara von Byern, geb. von Britzke (Charlottenburg). Gräfin Eleonore von Keyserlingk⸗Rautenburg (Pallanza, Ober⸗Italien).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: ö

Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen

von Carl Millöcker. Anfang 75 Uhr.

Sonntag: Zum 61. Male: Columbia.

leinschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Mai

Deutsches Reich.

ö betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Militärpensionsgesetze vom 2. Junk 1871 und vom 7 April 1874, so wie des Reichs beamtengesetzes vom 31. März 1873 und des Gesetzes über hen Reichs-Invalidenfonds vom 11. Mai 1977 Vom 22. Mai 1893.

Wir, Wil helm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser

a n, . . 2c. ; verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zusti des Bundesraths und des Reichstags, J J

Die Gesetze vom 27. Juni 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 275) und vom 4. April 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 25), betreffend die. Pensionirung und Versorgung ber Militärpersonen des Reichs heeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Be— willigungen für die Hinterbliebenen solcher Personen, und vom 31. März 1873 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 61), betreffend die Rechts⸗ verhaltnisse der Reichsbeamten, sowie ferner das Gesetz über den Reichs-Invalidenfonds vom 11. Mai 1877 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 495) werden durch nachstehende Vorschriften abgeändert be— ziehungsweise ergänzt.

A. Offiziere und im Offizierrange stehende Militärärzke.

ö Artikel J.

„An die Stelle der 85 8, 16 des durch Artikel J des

Gesetzes vom 21. April 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 78) ab—

geänderten S 21 und des 8 29 des Gesetzes vom 27. Juni 1871

kreten, unter Fortfall des 3 des Gesetzes vom J. AÄpril 1874.

folgende Vorschriften: 88.

: . 2 R.

Die Offiziere und im Offizierrange stehenden Militärärzte des Beurlaubtenstandes, sowie die ohne Pension ausgeschiedenen, zum activen Militärdienst vorübergehend wieder herangezogenen Offiziere und im Offizierrange stehenden Militärärzte erwerben den Anspruch auf eine Pension nicht auf Grund der Dienst⸗ zit. sondern lediglich durch eine im Militärdienst erlittene Verwundung oder Beschädigung (68 2 und 3). Die Be⸗ willigung ist nur statthaft, wenn der Anspruch innerhalb sechs Jahren nach der Entlassung von der Dienstleistung, bei welcher sie die Verwundung oder Beschädigung erlitten haben, geltend gemacht wird (8 29. .

. ö S 16.

1) Ein Anspruch auf die im §12 aufgeführten Pensions⸗ erhöhungen ist nur vorhanden, wenn derselbe innerhalb sechs Jahren nach dem Friedensschlusse geltend gemacht und seine Begründung bis zur Entscheidung der obersten Militärver— waltungsbehörde des Contingents beigebracht ist.

2) Die Bewilligung der im 8 13 aufgeführten Pensions⸗ erhöhungen ist auch nach erfolgter Pensionirung zulässig wenn die Verstümmelung oder Pflegebedürftigkeit in urfach⸗ lichem Zusammenhang mit der Dienstbeschädigung steht, welche bereits bei der Pensionirung beziehungsweise beim Ausscheiden gus dem activen Dienst bestanden hat. Die Bewilligung unter⸗ liegt keiner Zeitbeschränkung. .

A.

Die Zeit, während welcher ein mit Pensionsansprüchen aus dem activen Dienst geschiedener Offizier oder im Offizier— range stehender Militärarzt im Frieden wieder zum actkven Militärdienst oder unter Beibehalt der Pension (an Stelle von Gehalt) zum Dienst in der Militär— oder Marineverwaltung herangezogen worden ist und in einer etatsmäßigen Stellung Verwendung findet, begründet bei einer Gesammtdienstzeit von mindestens zehn Jahren mit jedem weiter erfüllten Dienstjahre den Anspruch auf Erhöhung der bisher bezogenen Pension üm ein Sechzigstel des derselben zum Grunde liegenden pensions fähigen Diensteinkommens bis zur Erreichung des im 8) Absatz 2 bestimmten Höchstbetrages. . . Findet eine Wiederheranziehung zum activen Militãärdienst oder zum Dienst in der Militär- oder Marineverwaltung aus Veranlassung einer Mobilmachung oder einer militärischen Action bei der Kaiserlichen Marine, und zwar mindestens in der Dauer von sechzig Tagen, statt, so tritt eine Erhöhung der Pension um ein Sechzigstel des pensionsfähigen Dienst⸗ einkommens innerhalb der gesetzlichen Grenze 53 9 Absatz 2 auch dann ein, wenn durch die Zeit der Wiederverwendung ein weiteres Dienstjahr nicht vollendet ist. ;

8§8 29. Kö. Das Gesuch um Gewährung von Pension muß in dem Abschiedsgesuch enthalten und begründet sein; eine nachträgliche Forderung von Pension ist unzülässig; nur in dem Falle, daß die Art der Invalidität gleichzeitig den Anspruch auf Penfions⸗ erhöhung begründet, kann eine nachträgliche Bewilligung statt⸗ sinden, insofern eine solche innerhalb sechs Jahren nach der Verabschiedung beantragt wird. . . Artikel 2.

An die Stelle der 85 32, 33, des ersten Satzes des S 34 sowie an die Stelle der S8 35 und 37 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 treten folgende Vorschriften:

5 332. ö Das Recht auf den Bezug der Pension einschließlich der Pensionserhöhungen erlischt:

A. durch den Tod des Pensionärs,

b. durch rechtskräftige Verurtheilung zu Zuchthausstrafe wegen Hochverraths, Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verraths militärischer Geheimnlsse. .

2 22 8 229.

Das Recht auf den Bezug der eigentlichen Pension ruht: 4. wenn der Pensionär das deutsche Indigenat verliert, bis zu etwaiger Wiedererlangung desselben;

b. mit der Wiederanstellung im activen während ihrer Dauer in Höhe des gewährten einkommens; . 1

é wenn und solange der Pensionär im Reichs- oder im gtaatedig n ein Diensteinkommen bezieht, insoweit als der Vetrag dieses Diensteinkommens unter Hinzurechnung der Pension, ausschließlich der Pensionserhöhungen, den Betrag

Militärdienst Dienst⸗

des vor der Pensionirung bezogen si ähi ienst⸗ 3 . d. wenn gegen den Pensionär wegen 5 8 Landes verraths, . 6. . a ,, tärischer Geheimnisse vor einem Civilgericht die öffentliche Klage erhoben, oder im militärgerichtlichen Verfahren die Ein— leitung der Strafverfolgung angeordnet ist, solange der Pensionär sich im Auslande aufhält, oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die einbehaltene Pension wird ausgezahlt wenn der Pensionär rechtskräftig freigesprochen oder zu geringerer als Zuchthausstrafe verurtheilt ist, oder dem straf⸗ , . wegen unzureichender Verdachtsgründe gen mangelnder Strafbarkeit kei eitere Folge ge— ö. . gelnder Strafbarkeit keine weitere Folge ge— Hat in den Fällen der Litt. « das vor der Pensionirung bezogene pensionsfähige Diensteinkommen nicht über 4000 M jährlich betragen, so ruht das Recht auf den Pensionsbezug ö. 1a gt ,, unter Hinzurechnung zension, ausschließlich der Pensionserhöhüngen, diesen Here n eien hließlich der Pensionserhöhungen, diesen 8 34. (Erster Satz.) Das Recht auf den Bezug der Pensionserhöhungen (S8 12 und 13) ruht in den Fällen des S 353 unter 4 und '. S338 ᷣö. 8 35. Erdient ein Militärpensionär im Reichs- oder Staatsdienst eine Civilpension, so erhält derselbe an Stelle dieser Civil— pension die ganze früher erdiente Militärpension sofern sie lebenslänglich zuerkannt war wieder aus Militärfonds und daneben den etwaigen Mehrbetrag der Civilpension aus dem getreffenden Civilpensionsfonds. Die gesetzlich zuständigen, im Militärdienst erworbenen Pensionserhöhungen (688 12 und 13) bleiben bei dieser Berechnung außer Betracht Und sind stets aus Militärfonds zahlbar. Das gleiche Verfahren findet statt, wenn ein mit lebens— länglicher Pension aus dem Militärdienst geschiedener, dem— nächt, bei der Gendarmerie eines Bundesstaats oder Elsaß⸗ othringens angestellter Offizier mit einer nach den für die Iffiziere des Reichsheeres geltenden Vorschriften bemessenen Pension in. den Ruhestand versetzt wird. Die zuständige kensionserhöähung gemäß § 12 wird in diesem Falle nach der Gesammtpension geregelt. . . Einziehung, Kürzung oder Wiedergewährung der zension auf Grund der Bestimmungen in den S8 32 bis 35 tritt mit dem Beginn desjenigen Monats ein, welcher auf das eine solche Veränderung nach sich ziehende Ereigniß folgt. 3m. Falle vorübergehender Beschäftigung im Reichs⸗ oder Staatsdienst gegen Tagegelder oder eine anberweite Entschädi⸗ gung wird die Pension für die ersten sechs Monate dieser Be⸗ schäftigung unverkürzt, dagegen vom siebenten Monat ab nur zu dem nach den vorstehenden Bestimmungen zulässigen Betrage gewährt. Bei Dienstverrichtungen, in welchen der Pensionär lediglich in einem privatrechtlichen Verhältniß zu der ihn be— schäftigenden Behörde steht, findet eine Kürzung der Pension überhaupt nicht statt.

Die Vorschrift des 8: tritt außer Kraft.

B. Militärperso nen der Unterkla sen.

4 ö Artikel 4.

Bei der Versorgung der Militärpersonen der Unterklassen findet eine Doppelrechnung der Kriegsjahre nach Maßgabe des S 268, sowie der Seereisen nach Maßgabe des durch Ärtikel und II des Gesetzes vom 24. März 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S 140) abgeänderten 5 50 des Gesetzes vom 277. Juni 1871 statt. H Ausgeschlossen ist eine solche nur bei Berechnung der zwölfjährigen Dienstzeit behufs Gewährung des Civilversorgungs⸗ scheins an nicht invalide Unteroffiziere gemäß 5 10 Absatz'! des Gesetzes vom 4. April 1874. . . . . Die im §8 71 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 bezeichnete Pensionszulage Kriegszulage wird auf 9 ( erhöht. . Artikel H. ö. Die Vorschriften des § 75 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 finden nur auf die als dauernd versorgungs berechtigt anerkannten Invaliden Anwendung. ö . J Artikel 7.

An die Stelle des 5 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 und des 5 11 des Gesetzes vom 4. April 1874 treten, unter Fortfall des 5 12 des letzteren Gesetzes, folgende Vorschriften:

. S3 76 des Gesetzes vom T. Jun 1871.

Invalide, welche an der Epilepsie leiden, dürfen den Civil— versorgungsschein nicht erhalten. Den zum Civilversorgungsschein berechtigten, Epilepsie oder anderer körperlicher Gebrechen zur Verwendung im Civildienst untauglichen Invaliden wird für den Fall, daß die Unfähigkeit zur Verwendung im Civildienst in dem Zeit—⸗ raum eines Jahres entweder nach der Anerkennung des An— spruchs auf den Civilversorgungsschein oder nach der erfolgten Aushändigung desselben sich ergiebt, an Steile des Civil⸗ versorgungsscheins eine Pensionszulage von 12 monatlich (Zulage für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins) gewährt. Neben einer auf Gruͤnd des 572 zuständigen Verstümme— lungszulage ist die Zulage für Nichtbenutzung des Civil

versorgungsscheins nur im Betrage von 9 monatlich zu gewähren.

aber wegen

S 11 des Gesetzes vom 4. April 1874.

Ganzinvaliden, deren Invalidität durch eine in dem Kriege von 1870/71 erlittene Dienstbeschädigung herbeigeführt worden ist und welche Anspruch auf den Civilversorgungsschein haben, wird nach ihrer Wahl an Stelle des Civilversorgungs— scheins, eine Pensionszulage von 6 66 monatlich! gewährt Anstellungsentschädigung). .

Das Recht zur Wahl erlischt ein Jahr nach der erfolgten Anerkennung der Invalidität beziehungsweise durch Annahme

chen Staats⸗-A1nzeiger.

Die An benutzung d einander be

Zulage für Nicht⸗ fen nicht neben⸗

g des C gesammten Diensteinkor Die Worschrift hes s Artikel 8. Vie Vorschrift des S 80 des Gesetzes 27 Juni 187 tritt außer Kraft. ö 8 Gesetzs vom 27. Juni 18. Artikel 9.

Die nachstehend bezeichneten Fristen erweitert:

I) die des S 82 des Gesetzes vom 27.

unter B auf sechs Jahre,

. unter 9 auf ein Jahr, die des 5 83 jenes Gesetzes, sowie die des 8 13 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. April 1874

auf je sechs Jahre. k Artikel 10.

I) Die auf Grund erlittener Dienstbeschädigung (559 des Gesetzes vom 2. Juni 1871) als versorgungsberechtigt an— erkannten Invaliden erhalten bei spaterer in ursächlichem Zusammenhang mit der Dienstbeschädigung stehender Stei— gerung ihrer Invalidität beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit die dem Grade derselben entsprechende Pension ohne Ein⸗— schränkung auch dann, wenn die Steigerung erst nach Ablauf der im Artikel 9 dieses Gefetzes festgefetzten Fristen eintritt.

Bezüglich der übrigen als versorgungsberechtigt an⸗ erkannten Invaliden ist eine Steigerung der Pensionsgebührnisse nach der Entlassung aus dem activen Dienst ausgeschlossen. ö 23 Die Vorschriften der 84, 85, 86 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 treten außer Kraft. .

m Artikel 1

An die Stelle der 85 100, 101, 103 und 1065 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 treten folgende Vorschriften: ö.

§ 100.

Das Recht auf den e ug der Pensi inschließli Pensionszulagen erlischt: 35 ö 2

IN durch den Tod, 2) im Falle temporärer Anerkennung mit Ablauf der Zeit für welche die Bewilligung erfolgt war, ö . das Gegentheil der Voraussetzungen erwiesen ist, unter denen die Bewilligung der Kompetenz stattgefunden hat

) durch rechtskräftige Verurtheilung zu Zuͤchthausstrafe wegen Hochverraths, Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verraths militärischer Geheimniffe.

. . § 101.

.Das Recht auf den Bezug der Invalidenpension einschließ⸗ lich sämmtlicher Zulagen ruht . .A. wenn der Pensionär das deutsche Indigen lier bis zu etwaiger Wiedererlangung be en? ö

. . der ¶Wiederanstellung im activen Militärdienst ö Dauer in Höhe des gewährten Dienstein— ss wenn gegen den Pensionär wegen Hochverraths, Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verkaths militä— rischer Gel eimnisse vor einem Civilgericht die öffentliche Klage erhoben oder im militärgerichtlichen Verfahren die Einleitung der Strafverfolgung angeordnet ist, solange der Penfionär sich im Auslande aufhält oder sein Aufenthalk unbekannt ist. Die einbehaltene Pension wird ausgezahlt, wenn der Pension ar rechtskräftig freigesprochen oder zu geringerer Strafe als Zucht⸗ haus verurtheilt ist oder dem strafgerichtlichen Verfahren wegen unzureichender Verdachtsgründe oder wegen mangelnder Straf⸗ barkeit keine weitere Folge gegeben wird. ;

ö § 103. „Erreicht das Diensteinkommen eines stellten oder beschäftigten Pensionärs nach Abzug des etwa miteinbegriffenen Betrags zu Ausgaben für Dienstbedürfniffe nicht den doppelten Betrag der Invalidenpension, ausschließlich der Pensions⸗ und Verstümmelungszulagen, oder .

a. bei einem Feldwebel nicht.

b. bei einem Sergeanten oder Unteroffizier

JJ iq. bei einem Gemeinen nicht . bei einer Militärperson des Unter— offizierstandes, welche sich mindestens zwölf Jahre im activen Militärdienst befunden , JJ 1400 so wird dem Pensionär, je nachdem es günstiger für ihn ift die Pension bis zur Erfüllung des Doppelbetrags oder bis zur Erfüllung jener Sätze belassen. t ĩ . . S 1606. „Unter Livildienst im Sinne des vorstehenden Paragraphen ist jeder Dienst beziehungsweise jede Beschäftigung eines Beamten zu verstehen, für welchen ein Entgelt (die Naturalien nach ihrem Geldwerth gerechnetj aus einer öffentlichen Reichs oder Staats kasse gewährt wird; ferner der Dienst bei solchen Instituten, welche ganz aus Mitteln des Reichs oder Staats unterhalten werden. 3 Dienstverrichtungen gegen stückweise Bezahlung, gegen Boten⸗, Tage⸗ oder Wochenlohn, auch wenn die Verwendung des Pensionaͤrs zur Befriedigung eines dauernden Bedürfnisses und mit Aussicht auf dauernde Beschäftigung erfolgt, gehören nicht hierher. ö J

werden wie folgt

Juni 1871

2 3

im ECivildienst ange—

1200 ꝰ,

900 600

. Artikel 12.

An die Stelle des ersten Absatzes des 8 77, sowie an die Stelle der 88 10 und 168 des Gesetzes vom 27. Juni i871 treten, unter Fortfall des 5 16 des Gesetzes vom 4. April 1874, folgende Vorschriften: . ö 35

. (Erster Absatz.) Die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Reichs⸗ Staats- und Communalbehörden, bei den Invaliditäts und Altersversicherungsanstalten, sowie bei ständischen oder solchen Instituten, welche ganz oder zum theil aus Mitteln des Reichs, Staats oder der Gemeinden unterhalten werden. jedoch aus schließlich des Forstdienstes, werden nach Maßgabe der darüber

des Civilversorgungsscheins vor Ablauf dieser Frist.

von dem Bundesrath festzustellenden allgemeinen Grundsãtze