Landw. Bezirks Lörrach, Rump, gebots des Landw. Bezirks Mül der Inf. 2. Aufgebots des La Pr. Lt., Schmitz, Bezirks Thorn, ; Bezirks Danzig, diesem Troje, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots d Rittm. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Sec. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. burg, Büttner, Hauptm. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, mit seiner bisherigen Uniform, Spindler, Sec. Lt. von den Pionieren 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 3 Pr. Lt. von der Landw. 2. Aufgebots der Eisenbahn⸗ Brig. — der Abschied bewilligt. chweisung der beim April 1893 eingetretenen Veränderungen.
fügung des General-⸗Stabsarztes der Armee Dr. Brachmann,
Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ hausen i. E., Hein ndw. Bezirks Schlett Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. ünther, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Armeeuniform, esselben Landw. Bezirks,
Beiirks Dresden ⸗Altst, Men gebots des Landw. Bezirks Pl d der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Ueberführung in den Landsturm 2. Auf von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Körner, See. Lt. von der Inf. 2 Zittau, — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts-Corps. ai. 2. Kl. der Res.: Dr. Engel v. Landw. Bezirk Zittau, Dr. Fernbacher vom Landw. Bez. Plauen,
Dr. Gunz,
zel, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ sheim, Sec. Lt. von Dresden⸗Altst,, Rohde, andw. Bez. Bautzen, — behufs
Leuthold, Sec. Lt. Bezirks Dresden⸗Altst., Aufgebots des Landw. Bezirks
19. Mai.
auch hier an, daß ein Manco von eini würde der Erb Vorzug geben.
gen Dutzend Millionen zu decken schaftssteuer als dem kleineren Uebel den Vorzüge der Vermögenssteuer sind nur theo— retische; praktisch ist sie die unbequemste Steuer, Unzweifelhaft kann sie auch, viel mehr den Charakter der Vermõ je mit der Erbschaftssteuer möglich ist. der Mitglieder des Hauses für den Plan des Finan genommen sei, so bittet Redner doch dringend, sich zu überlegen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich möchte gleich an die Bemerkungen des letzten Herrn Redners anknüpfen. Er sagt: die Erbschaftssteuer ist das Prak⸗ zermögenssteuer dagegen ist eine schöne ist doch bei der Steuerreform vor allem, eine Steuerreform durchzu⸗ bringen, und wenn die Staatsregierung sich auf den Standpunkt der Praxis stellte, müßte sie von vornherein wissen, daß die Erbschafts⸗ steuer weder in diesem Hause noch im anderen Hause eine Mehr—
Sec. Lt. von tadt, Donner,
die sich denken zumal in politisch erregter Zeit, ensconfiscation annehmen, als das ein großer Theil zà⸗Ministers ein⸗ die Sache nochmals
Wenn auch Grunau,
Baldamus, . Bezirks Bern⸗ Dr. Cheli us, Rühle, Dr. Otto, Lehmann, Schwerdt, Dr. Hennig, Bezirk Leipzig, Dr. Hoffmann vom Landw. Bezirk Wurzen, Hr. Schönefeld vom Tandw. Bezirk JJ Strehlow, zirk Dresden⸗Altst.,, Dr. Goepel
Loewenhardt, Dr. Wagner vom Landw. eorie. Praktisch Sanitäts⸗Corps im Monat Durch Ver⸗ 18. April. der Kaiserlichen Marine, Wahrnehmung einer bei derselben offenen Assist. Arztstelle beauftragt. Militär⸗Justizbeam te. Bestallung.
Lehmann, Dr. Burkhardt J. vom Landw. Be . vom Landw. Bez. Dresden⸗Neust. ; die Assist. Aerzte 2. Kl. d. Landw. L Auf⸗ gebots. Dr. Kindler vom Landw. Bezirk Schneeberg, Dr. Wicke, hr. Stärker vom Landw. Bezirk Jeipzig, Dr. Siebers vom Landw. Bezirk II Chemnitz, Dr. Richter vom Landw. ĩ Durch Allerhöchste ist. Aerzten 1. Kl die Unterärzte der Res.: Krüger und Obenauer, Gerichts-⸗AUssessforen, zu Audi⸗ teuren ernannt. Denselben sind die Garn. Auditeurstellen zu Graudenz und Torgau vom 1. Juni d. J.
Dresden⸗Altst.,, — zu As Roßbach vom ͤ Dr, Oppelt vom Landw. Bezirk Dresden⸗Altst, Dr. Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Kl., — befördert.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee ⸗Corps. Portepee⸗Fähnriche ze. setzungen.
Erfahrung wir, von allem Anderen abgesehen, wenn wir diese Steuerreform durch⸗ führen wollten, schon von der Erbschaftssteuer abstrahiren.
Aber nun ist diese Gegenüberstellung auch durchaus nicht zu— treffend. Meine Herren, wir wollen — und das will auch Herr Ober-Bürgermeister Becker — das fundirte Einkommen unterschiedlich vom Arbeitseinkommen besteuern. Das entspricht auch der Resolution des Herrenhauses, welches damals mit vollem Recht davon ausging: veranlagte, Staats teuer
unhaltbare
ab übertragen worden. Begmte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministerium s. 28. April. Marcscheffel, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 1. Garde⸗ Inf. Div. zur Corps, Intend. XV. Armee⸗-Corps, Dr. Fuhrm an n, Intend. Rath vom XV. zum VIII. Armec⸗Eorps, Reinsdorff, Intend. Assessor vom VIII. Armee⸗Corps, al der 1. Garde- Inf. Div., zum Garde⸗Corps versetzt. Drahl, Intend. Secretariats⸗Assist. von der Intend. des J. Armee⸗Corps, zum Intend. Secretär, Schulz, Intend. Bureaudiätar von derselben Intend., zum Intend. Seeretariats-Assistenten, — ernannt. : viantamts-Rendanten in Weißenfels und Gardelegen, nach Gardelegen und Weißenfels 239. Upril.
Bezirk Leipzig — zu Assist. Aerzten 2.
Offiziere,
Ernennungen, Beförderungen und Ver
Im aetiven Heere. Dupernoy, Hauptm. und Comp. Chef im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, dem Regt. aggreg. und zur Dienstleistung bei dem Neben-Etat des Großen Generalstabes Strölin, Pr. Lt. . z Königin Olga Nr. 19, commandirt als Adjutant bei der 54. Inf. Brig. (4. Tönigl. Württemberg.), Ben dler, Pr. Lt. Königin Olga Nr. 119, unter Belassung in Dienstleistung zähligen Hauptleuten, Alt⸗Württemberg Commando als Adjut. der 52. Inf. Brig. ( : und Versetzung in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Hauptm. und Comp. Chef, — be Frh v. Hügel, Pr. Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 136 Großherzog Friedrich von Baden, unter Stellung Ala suite des Regts. 52. Inf. Brig. CQ. Königl. Württemberg.) Ser. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz reich, König von Ungarn, zum überzähl. Pr. Lt., K Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 1 Pr. Lt., — befördert. Beamte der Militär-⸗Verwaltung.
Wagner, Unter-Roßarzt der Ref. vom Landw. Rieger, Kasernen⸗Insp. Ludwigsburg, seinem Ansuchen entsprechend J. mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand
Kaiserliche Marine.
Ernennungen, Neues Palais, S. M. Kanonenboot „Hyäne“, zum Corp. und Stromeyer, ᷣ owerkstatt zu Friedrichsort, zu Capitän⸗ Lts.,, Fuchs, Jacobi, Kopp und Dyes, Unter-Ltz. zur See, zu Lts. unter Vorbehalt der Patentirung, Goetze, Siemens, Tielitz, Widen mann, Retzmann, v. Schönberg, Ewers, Voffmann Naurer,Stoelzel, v. Schwartz, Bene, Foerster, Schir⸗ Lüdecke, v. Lessel, Rößler, Richter, Eberius, Schönfeld, v. Müffling, Erdmann, v. eneck, v. Meuron, Frielinghaus, Gyg as zur See, unter Vor⸗ Maschinen⸗Ober⸗Ingen., Maschinen⸗
zorstand der
Grundlage Einkommensteuer Ungerechtigkeit, einkommen, welches sich nicht vererbt, ganz gleich besteuert wird dem Besitzeinkommen, welches sich vererbt und das Leben des bisherigen Aber wir wollten nicht bloß dies, wir wollten eine gleichmäßige Besteuerung alles fundirten Einkommens, in welcher Besitzform der betreffende fundus auch besteht; wir wollten das Kapital, das gewerbliche Anlage⸗ und Betriebskapital, und den gleichmäßig besteuern. Erbschaftssteuer aber nicht oder nur unvollkommen; sie begünstigt be⸗ des Eigenthums und überlastet Meine Herren, das ist auch die Ländern, wo man eine hohe Erbschaftssteuer hat.
Einkommen im Gegensatz zum Einkommen aus Grundbesitz wird sondern geht mehr unter Lebenden über. elcher große Gewerbetreibende läßt es darauf ankommen, wie es mit seinem Geschäft, seinem Großbetrieb nach seinem Tode wird? Er sorgt schon bei Lebzeiten für den Uebergang und entzieht sich also der Erbschaftssteuer. Meine Herren, aber noch weiter: auch gewisse Arten des Grundbesitzes selbst im Gegensatz zu anderen Arten gehen auch
commandirt. des Gren. Regts. Horn, Keller, Pro⸗ im Gren. Regt. dem Commando zur Proviantamts⸗Rendanten Generalstabe, zu Darmstadt und Insterburg, zu Proviantmeistern, Ulrich, Anger, Proviantamts Controleure auf Probe zu Bockenheim und Düsseldorf, iantamts⸗Controleuren, i. Finger, Lazareth⸗Insp. in Spandau, nach Frank—
R 2. Rei 5
Lindenau, Reimer, inn. indene e Besitzers überdauert. Enthebung
— ernannt. Königl. Württemb.)
Lehrer an der Unteroff. Schule Ettlingen, zum 1. Juni 1893 Biebrich versetzt.
als Adjutant zur in Czarlin,
Freuling, Joseph von Oester⸗ auffmann, Sec. 26 Großherzog Friedrich von Baden, zum
commandirt. andere Formen
Klage in den Das gewerbliche
Dos Fimo s 8 ; ö des Eigenthums. Pr. Lt. der Res., unter Ueberweisung zu 9
Armee⸗Corps,
seltener wirklich
Bezirk Stuttgart, zum Roßarzt ernannt. bei der Garn. Verwaltun auf 1. September
Hus. Regt. Nr. 8, zum 8 * *eos 2 2465 Unter ⸗Roßärzte der Res., zu Roß⸗
om 1. Westfaͤl.
8 * 265 Marschner,
Offiziere NM erson 59 w e zungen. Capitän · Lt. Commandant Capitän, Jacobs, letzterer Assistent bei der Tor
tobars We. ö Beförderungen egt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) z 8 * * ! DM ⸗ 1. Brandenburg. Drag. 16, — versetzt.
—
1 2 C. R zum Intend.
Vergebung bäuerlichen
ziehung vollständig ver—
Todeswegen erinnern, und die Sitten sind in dieser schieden: in manchen Landestheilen ist eine ganz andere Art des Ueber— gangs üblich und herkömmlich mehr, als wir ja ganz verschiedene Rechtssysteme in Beziehung auf die Vererbung des Grundbesitzes haben, indem wir hier die Untheil— barkeit, das Anerbenrecht, dort vollständig gleiche Naturaltheilung Man kann also nicht behaupten, daß die Erbschaftssteuer gerade, praktisch genommen, ei Besteuerung aller Besitzformen ist als die Ergänzungssteuer. meine Herren, für den Grundbesitz hat die Sache noch eine andere Die Erbschaftssteuer nämlich, wenn sie hoch ist, ich habe ja schon im anderen Hause genügend gezeigt, daß wir, um eine Erbschaftssteuer bei
zum Zahlmstr. in anderen, uns um so
Seebohm, Dominik, Wurmbach, Zembsch, Schultze L.,
Klitzing,
2
ches) Armee⸗Corps.
XII. (dönigli ffiz ie Ernennungen,
Lebahn Prasse, . Lebahng Prasse unter den Erben haben.
t. vom Garde⸗ Hornhard Kettner, Meidin ger, Rosen st ock v. und Boland L., behalt der Patentirung, Seydell, Stabs⸗Ingen. Ober⸗Ingen., Gansch, Krause, Ober⸗Maschinist, zum
gleichmäßige
Bedeutung.
Maschinen⸗Ober⸗ Maschinen⸗-Unter⸗Ingen.,, zum Maschinen— NRaschinen⸗Unter⸗Ingen., ch, Eichhorn und Kaulen, Unter-Lieutenants
Millionen zu decken, und Ehegatten einschließlich des Mobiliars nehmen müßten — wie Herr Ober⸗Bürger⸗
Deseendenten, Aseendenten
Erbschaftssteuer
Todesfällen, aber gerade darin liegt die Schwierigkeit, denn sie fordert vom Grund⸗ eine jährliche Rente, sondern sie fordert Kapital; dann talsteuer, die, wenn sie erheblich hoch ist, sehr drückt und nicht bloß den Grundbesitz, sondern auch mittelmäßig Das ist nun das dritte Moment. eine sehr reiche Erbschaft da, wo di ch wesentlich durch die Erbschaft
ndw. Bezirk 242 8 r* dos
zur See der Res. dandw. Bezirk
* 2 des See⸗Offizier⸗
7. In
eecadett der
Steuer eine K begüterte Klassen. Meine Herren, escendenten, zerbessert, weil sie in ein des Vaters
sGbewilligungae Sbewillttgunge
v. Werthern, Gresser, Oberst⸗Lt., Commandeur mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt. anitãts⸗-Corps. trer, Heinzmann, Frantz und Dr. Dose, ine⸗Res. im Landw. aßburg i. E. und Kiel, zu Assistenz⸗ s Dr. Sander, Marine⸗ ewilligt. Dr. Paulun, lblauf des Monats Juni d. J. aus dem rtritt zu den Sanitätsoffizieren auf Wiederanstellung, sofern iachgesucht wird. ⸗ 3. Bezirk JL Altona, Dr. Drost, ndw. Bezirk II Altona,
Aber wir sin und Deutschland nde Zahl der Erbschaftsfälle ist von persönlichen Erwerbs des die Lage der Kinder eine schlechtere und ungünstigere wird. in diesem Falle also sollen die Kinder die erhöhte Kapital— leisten, wo noch andere Kapitalzahlungen in der Reg eine niedrigere Erbschaftssteuer, wie wir o, die mehr eine Controle sein sollte däre wohl erträglich.
klicher Weise in Preußen
zirk Torgau, bezw. der Beschaffenheit, daß beim
zu leisten sind? Ich sie vorgeschlagen hatten, mit Finkommensteuer,
schaftssteuer,
Aber eine Erb⸗
allmählichen Zahlungen doch zum großen Theil aus dem Arbeitseinkommen nd betreffenden Zahlun Meine Herren, nun ist gesagt worden, Gegensatz zur Erbschaftssteuer kann leicht werden, daß sie
Zahlungen,
werden können.
diese Vermögenssteuer
so in die Höhe geschroben .
Der in der
zen aufgebracht Preußzscher Landtag.
Herrenhaus. 16. Sitzung vom 26. Mai 1893. weiteren Verlauf der
einer Vermögensconfiscation Französischen Republik in diesem Augenblick berathene Steuergesetz⸗ itzung (. d. Anfangsbericht entwurf, betreffend die Erbschaftssteuer, schlägt vor bei einer Erbschaft ier d. Bl.) wurde auf Antrag des Ober⸗Bürger⸗ . iderspruch beschlossen, die erste Ergänzungssteuer—⸗ s Communalabgabengesetzes als er⸗ und nach Schluß derselben die Vorlage g zu verweisen.
ecker⸗Köln ohn des E ir f 35 . des Entwurfs Grbschaftesteuer
gefürchteten enn wir eine Vermögenssteuer haben, die wirklich eine gänzungssteuer ihrer Natur nach ist, die unterscheidet zwischen fun⸗ dirtem und unfundirtem Einkommen, die sogar nach dem HBeschluß
GConsequenzen
iner ganz unrichtigen kommensteuer gesetzt ist, so ist eine Hinaufschiebung viel schwieriger, ein großer Widerstand aller besitzenden Klassen wird sich dagegen iben, weil alle Klassen hier nicht mehr durch Interessengegensätze getrennt sein würden, als wenn es sich um paar Procenten bei der Erbschaftesteuer handelt. Ich glaube, diese ganze Deduction des Herrn Grafen von Frankenberg, daß es sich hier eigentlich Vorbereitung zur allgemeinen Vermögengstheilung handelt
gen Commissions Es handle sich hier um
irn, n.
Ausgleich mit den Ober⸗Bürger⸗
Ainaufschraubung von ein
rm ennie — . ; Ich bin als Ober⸗Bärger⸗ in allen Hauptvunkten einverstanden; ir weniger sympathisch,
und daß die Erbschaftssteuer deswegen vorzuziehen sei, ist darnach un⸗ ] thäten hier in Preußen etwas, was geradezu unerhört wäre, was in sHilflosigkeit oder Gefährlichkeit ausschlaggebend sein dürfen“, — zu
haltbar. Wir wollen uns doch darüber klar sein, eine Vermögensverminderung und nur die Höhe de wie sie schließlich wirkt, und in Bezug auf die Hö welcher Art sie auch sei, oder durch einen verkehrten Landtag in die Höhe geschroben werden. Das hängt von der Natur der Steuer nicht ab, sondern pon anderen Umständen. Meine Herren, wenn man aber einmal pon Vermögensconfiscation sprechen will, dann, möchte ich glauben, Gebäudesteuer und die Gew bezeichnen. Denn die Vermögens teuer besteuert nur Reinvermögen bezw. das daraus abgeleitete Reineinkommen. Die Grundsteuer kümmert sich gar nicht um den wirklichen Besitz, sondern sie besteuert denjenigen gleich, der zu“ /verschuldet ist, und denjenigen, der überhaupt keine Schulden hat. Wenn man daher von einer Vermögensconfiscation sprechen will im Gegensatz zur Vermögenssteuer, dann kann man dies Wort auf die Grund und Gebäudesteuer, überhaupt auf die Realsteuern viel eher anwenden. Ein Gewerbetreibender, der ausschließlich mit fremdem Kapital arbeitet und denselben Umsatz hat als ein anderer, der mit eigenem Kapital wirthschaftet, wird viel eher das Gefühl haben, daß ihm das schwerste Unrecht geschieht, als derjenige, der bei der Ver— mögenssteuer das fremde Kapital, d. h. die Schulden abzuziehen be⸗ rechtigt ist und nur den Rest zu versteuern braucht. Meine Herren, ich glaube über die Erbschaftssteuer nicht weiter sprechen zu brauchen, denn Herr Ober⸗Bürgermeister Becker, ihr Ver⸗ theidiger, hat ja selbst schon das Vorgefühl gehabt, da eine mehr theoretische Bedeutung habe, praktisch aber wohl keine, und ich möchte daher das Haus damit nicht länger aufhalten. Ich will nur noch einige Bemerkungen gegen den Herrn Grafen Frankenberg machen. Er hat öfter die Gewohnheit, große, schwierige, sach⸗ liche Fragen mit persönlichen Spitzen zu untermischen; im großen und ganzen gehe ich darauf nicht gern ein, weil die Sache doch zu ernst und zu bedeutend ist, um die es sich handelt, als daß die Per⸗ sonen hierbei irgendwie in Betracht kämen. (Sehr gut!) Aber er mich als einen Hannoveraner bezeichnet, der die preußische Tradition nicht kenne — und die preußische Tradition bestehe darin, daß die Grund⸗ steuer als ein festes Fundament des Staats unter allen Umständen aufrecht zu erhalten sei, so muß ich sagen, habe ich Beschwerden über die Grundsteuer in Hannover nicht viel gehört, was auch ganz natürlich war, denn in Hannover gab es neben der Grundsteuer keine Ein— kommensteuer. Da war die Klage der Doppelbesteuerung gar nicht
2
eine jede Steuer ist r Steuer entscheidet, he kann jede Steuer, ungemessen durch eine verkehrte Regierung
keinem anderen Staate noch ges trifft, denn in
veranlassende Refor Justiz⸗ Rath
sortgang der Angelegenheit bei g gegen die Unte dieser Beziehung irgend eine Ve Sonnabend (heute) Den Com
chehen sei — was übrigens nicht zu⸗ Holland ist noch vor kurzem eine Vermögenssteuer ein⸗ geführt, die genau dieselbe ist wie die unserige — so habe ich vielmehr die Ueberzeugung, daß, wenn wir dieses Steuerspystem, hier beabsichtigen,
m des Irrenwesens zu überweisen. .
Vierhaus legt ausführlich den den Gerichten dar und nimmt die rstellung in Schutz, als ob ihr in rfehlung zur Last fiele. in der Sache ein weiterer Termin missionsantrag werde
Justizverwaltun
welches wir zur Durchführung bringen, nach und nach die großen Culturstaaten uns folgen müssen. Wir sind schon in der E auch in Deutschland.
längerer Zeit damit beg
Gericht an. zur Kenntniß nehmen Prüfung unterziehen; bedenklich eine ganz bestimmte Richtung ge Aufrufs von 1892 sei ohne weiteres zu nicht verwerthbar.
Ober⸗Bürgermeister Struckmann⸗ Uebergang zur Tagesordnung.
Graf Pfeil hält die Reformbedürftigkeit des heutigen Irren⸗ wesens durch den Fall Sternberg für erwiesen erklärten Unzurechnungsfähigkeik prakticire weiter. Die Einzelvorgänge in diesem, böten von dem letzte nahme des
der Justiz⸗Minister darin angeregten Vorschläge einer der Prüfung sofort ; Die Fassung des gesetzgeberischem Vorgehen
ntwickelung Das Königreich Sachsen z. B. hat schon seit onnen, Schritt für Schritt seine Grundsteuer als Staatssteuer abzustoßen; je mehr die Einkommensteuer sich ent⸗ wickelt hat und zutreffend veranlagt wurde, der Grundsteuer, überwiesen.
sei aber, da geben werden solle.
sind die Grundsteuer, die erbesteuer viel eher mit diesem Wort zu
mehr sind es dort nennen, Die jetzt vorliegenden Verlagen in
Die Mehrerträgnisse der dort soge⸗ nannten Erwerbssteuer, die sie dort einführen wollen, sollen zur Ent⸗ lastung der Communen, zur Ueberweisung von Realsteuern verwendet
. Hildesheim beantragt den Steuereinheiten h . Communen
Oesterreich sagen ausdrücklich:
Trotz seiner gerichtlich Herr Sternberg als Arzt Jahre dauernden Verfahren Redner bittet um An⸗
ren ein wahres Zerrbild. Commissionsantrages. Geheimer Ober⸗Medizinak-⸗Jath Dr. Skrzec im Staats⸗Ministerium zw über eine Reform des etwaigen Aenderun Zeit schweben. Graf Klinckowström hält mit dem Gr bei dem vorliegenden Falle sehr wun daß der Commissionsantrag durchar Wirklicher Geheimer Rath, antragt, die Bezugnahme auf den Aufruf vom Commissionsantrage wegf Der Commissionsantrag wird mit genommen.
zka theilt mit, daß ischen den betheiligten Ressorts Erörterungen lleichzeitiger Erwägung einer g des Entmündigungsverfahrens bereits seit geraumer
Wir sehen also, daß wir garnicht allein dastehen: der Grund besitz in Frankreich hat seit Jahrzehnten dafür gekämpft, daß endlich, wie es dort heißt, die Realsteuern decentrali daß der Staat sie aufgiebt,
Irrenwesens unter
sirt werden sollen, d. h. daß sie Communalsteuern werden sollen, und daß das Kapital entsprechend herangezogen wird, um mittels der Einkommensteuer Mittel zu gewinnen. Von dort aus sind mir von Grundbesitzern, von Gelehrten Zustimmungen geworden, wo gesagt ist:
afen Pfeil dafür,
us gerechtfertigt sei. Landesdirector j
seine Rede
llen zu lassen.
7 Aenderung an
W
was gegen die Entwickelung ginge; wir lassen uns tragen von einer naturgemäßen Entwickelung des Steuerwesens, die ganze sociale und wirthschaftliche E Woran haben denn in Preußen im we aran, daß unser Steuersystem noch beruh lichen Zuständen,
die bedingt ist durch ntwickelung der modernen Zeit. sentlichen unsere Steuern ge— te auf wirthschaft⸗ die gar nicht mehr existirten, längst verschwunden waren. Nehmen Sie die Gewerbesteuer, sie beruht auf dem Gesetz von 1820, das man allerdings hier und da durch kleine Novellen ver⸗ bessert hatte, von Grund aus ist die Frage aber niemals in Angriff Jahre 1820 hatte man keine Großbetriebe, die Millionen Anlage⸗ und Betriebskapital hatten, da war der Hand⸗ werker der wohlhabendste, und allmählich hatte sich die Sache so ent— wickelt, daß der kleine Handwerker 3 bis 40½ von seinem Brutto⸗ ertrag an Gewerbesteuer zu zahlen hatte, und große gewaltige Unter— nehmungen, große Banken kaum 1si0 o so;
Oberschlesischen
hüttenmännischen Ver
mit dem Ar dungen niederschlesischer K dieselben Tarifvergün
genommen worden. Im
.
schaftliche Ausna ö Oberschlesien ge
——
3
war es da nicht die höchste
in der Weise begründet. die Klagen über die Ueberlastung des Grundbesitzes Kapitalbesitz habe ich hier erst in Preußen gehört, und ich glaube, wenn ich diesen Klagen gefolgt bin, nachdem ich mich überzeugt hatte, daß sie berechtigt waren, so handelte ich, wenn ich auch hier nicht in Preußen geboren bin, einer preußischen Auffassung gemäß. (Bravo) Das hat auch der Erfolg bewiesen. Wie hat denn das hohe Haus sich zu der Frage gestellt, Herr Graf Frankenberg? In dem ersten Ent— wurf der Einkommensteuer hatten wir, weil wir damals garnicht er⸗ warten konnten, daß wir 15 Milliarden Einkommen unversteuert finden würden, daß also ein Mehrüberschuß an Steuer von 40 Millionen Mark herauskommen würde als zu sagen, das Mehraufkommen über den bis dahin fixirten Betrag der Einkommensteuer soll verwendet werden zur Ueberweisung von Theilen der Grundsteuer. Und was hat das hohe Haus gethan? Das
hohe Haus den
Diese Klagen über die Doppelbesteuerung,
stigung als gegenüber dem
die Gewerbesteuer auf neue Grundlagen zu bringen?
36
Nun, wenn das hohe Haus diese Reform in ihren Grundzügen will, wie ich annehme, so wird man sich doch auch klar machen durchgreifenden
9nSæ gr
gesetzgebung
ändert haben Wie die geschäftliche Lage aber heute ist, wenn Sie heute die Erbschaftssteuer acceptirten un Vermögens teuer können Sie sich doch garkeinen Täuschungen h Jahr gescheitert.
— — 8 L-
tik und Volkswirthschaft.
Steuerreform
gehen gewagt,
(Sehr richtig h
Nun hat Herr Graf Frankenberg das für n Abgeordnetenhaus Steuerreform durchzuführen, denn es sei darauf (Heiterkeit) Ja, das ist ausdrücklich ausgesprochen.
ausgesprochen:
ausdrücklich
aufgenommen,
Ausdruck Ueberweisung“ stehen ließ, die Worte: bezw. Verzicht auf die Realsteuern.
Was die Staats regierung hier thut, ist daher nichts Neues. führt lediglich den Wunsch und Beschluß dieses hohen Hauses aus. Wie kann man mir da vorwerfen, daß ich mit ganz umstürzenden, radiealen Plänen umgehe, gegeben und selbst die Initiative ergriffen hat?
Der Herr Graf von Frankenberg bezieht sich auf einen Artikel für den ich nicht verantwortlich bin, den ich weder vorher noch nachher gelesen habe, den ich noch garnicht kenne, — des Freiherrn von Zedlitz, der dort ausführt, daß allerdings das neue Steuersystem, welches wir auf Grund dieser Steuerreform bekommen würden, elastischer sei für den Staat, wie das Bestehende. Darin hat er vollständig recht und es ist eine kleine, möchte ich sagen, privatrechtliche Auffassung, die von einem Vertreter doch auch des Staats und nicht bloß der Steuer⸗ pflichtigen nicht so ausschließlich in den Vordergrund geschoben werden sollte, diesen Vorzug als einen Nachtheil zu bekämpfen. Nein, meine Herren, ein Staat, dessen Finanzen wirklich solide sich gestalten sollen, der in der Lage sein soll, seine staatlichen Bedürfnisse durch Steuern zu befriedigen nach Maßgabe dieser Bedürfnisse, — für den ist es allerdings ein wesentlicher hältnissen garnicht nachfolgende Steuern, wie Grund und Gebäude⸗ steuer zu haben, sondern elastische Steuern, d. h. solche, die sich nach den jeweilig veränderten
Was ist denn die große Ungerechtigkeit der Grundsteuer? Sie soll eine Steuer von dem Reinertrag sein. Ist denn die Grundsteuer eine Steuer vom Reinertrag? Sie ist es ursprünglich nicht gewesen — sie ist es jetzt gar nicht mehr, auch ganz abgesehen von der Verschuldungs— frage. Diese Ungerechtigkeit der Grundsteuer aber mußte stärker her— vortreten mit dem Moment, wo die Einkommensteuer schärfer heran— gezogen wurde.
laturperioden glücklicherweise zusammenhängende, Gesetzgebungsarbeit richtig) Wir haben heute ein Abgeordnetenhaus, we ersten Anfängen mitwirkend, sich in die Grundgedan Reform hineingearbeitet hat, wo gewissermaßen beim er man das Ende schon vor sich sah und ein bestimmtes
wurde. In dem Augenblick, wo dieses A geordnetenhaus au geht und Neuwahlen kommen, weiß niemand, reform wird, und wenn der Grundbesitz Schopfe ergreift, die ihm heute geboten wir besteuerung sich zu befreien, so geh und er weiß nicht, ob er es
3 . . (Sehr richtig!) eingeführt,
wenn das hohe Haus selbst die Directive
jemals erreichen
Haus aufgelöst werden. orzug, nicht solche unbewegliche, den Ver⸗ Referendum Ich umgekehrt freue mich darüber, eine Reform in allen ihren zur Durchführung zu bringen, welches nun —⸗ zerweise Grundprineipien auch mit diesem hohen Hause einverst
ja keineswegs sonst immer der Fall ist. (Veiterkeit)
ich, müssen wir die Zeit benutzen, und bloß die Grundzüge festhalten, sondern auch in den thunlichst beschränken, und die Commission wird sich erwerben, wenn sie bei der Gesammtlage und gegenüber fällen, die passiren können, nicht bloß gründ nach der höchst gründlichen Vorberathung
rhältnissen richten.
Dagegen folgt die Vermögenssteuer den veränderten W erhältnissen!
Wenn einmal dauernd, was ja leider schon zum großen Theil ein
getreten ist
und ich weiß nicht, ob dies vielleicht nicht fortdauert sondern auch schnell arbeitet.
oder gar sich noch steigert heruntergehen, so bleibt die Grundsteuer immer dieselbe; d
2 V
uns steilung — 1 2 1 vr Tahir mit einem Derr iber,
* rer ttrre ich ilngarns. Brg⸗
die Reinerträgnisse des Grundbesitzes Damit schließt die Generaldiscussion steuergesetz und das Com mung!« g jedes an eine besondere Commission von? Der ersteren Commission
dum Sener dire den Ausstellung n Go
ermögenssteuer geht mit den Erträgnissen des Grundbesitzes auch
1 ds, Siam, Schme denz
herunter. Wenn das mobile Kapital sich noch mehr ansammelt, so
1
über die Aufhebung directer
tach dem Bericht des W
steigt die Vermögenssteuer vom mobllen Kapital, und wenn der Groß— betrieb im Gewerbe sich noch mehr entwickelt mögenssteuer folgt ihm. Das ist eine elastische Steuer, d. h. eine ge⸗ rechte Steuer, weil sie den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt und sich denselhen anpaßt.
In den beweglichen Jeiten, in denen wir leben, wo die wirth— schaftlichen Verhaͤlinisse ich so dewalfig andern, wo solche gewaltigen Verschlebungen ber Wesitz formen stattfinden, muß ede unbewegliche,
nur einmal
An Mittheilung hinsicht lich der Pr. Darauf beschäftigt sich das 8 t Ueber die Petition des Dr. Sternberg und dessen Ehefrau, zu Charlottenbu leitung des Entmündigungsverfahren verletzungen beschweren, berichtet Freiherr v Petitlonscommission beantragt:
*. z d * der Negierung als Material
nieder holten Vuffordernngen
* ꝛ
(Sehr richtig) hn adden Ude mer, st r e. 2 ; 21 tittheilung. Bernt unt in der Camikissigij. St Cagi, rginien, in e mch gero geit würde, dn A un stellunn nd
Inge legenheit wiirde dans im dnn de
Die Petitior des im Juli 1892 veröfentlte
immer dieselbe bleibende Steuer . 2 9 eines wirksameren Schugzes als das freie Ern
ür das and
Rücksicht auf bie Nerdndernngen der JZustände Grade ungerechte Steuer werden. Ich hahe die Ueberzeugung!
chließlich eine im höchsten (Sehr richtig!) horgeworfen
wiirde der gominisstun in Ne
le G ter die Gutachten iner tanie 1
Sachverständigen“
nie ) 7 31 . tn ren Reer, nen Din Dreigner teilung ares erheben und rrtkren,