ö
riefe (gene Enduummerm):
. 2
Es sind alle diejenigen Titel der Ferien XXX HII. TXXV— I. (gleichviel welcher Litera) zur Heimzahlung berufen, deren Nummer in ihren letzten drei Ftellen eine der hier ver—
zeichneten, durch Ausloosung bestimmten Endnummern ausweist. ; Serie XXXIII.ä Serie RTXXVͤV. Serie XXXVI. Serie WXXVII. Serie XRXXVIII. Serie XXXIX. Nr. 45001 - 670909). Nr. 154001 — 207000). (Nr. 207001—- 237000).
Nr. p90 0901-154000).
taats⸗Anzeiger.
Nr. 67001 - 990000).
Nr. 1 - 23000.
O5 Ia Oh O6 Se 081 0872 127
128 185
29 296 312
365
131 13h 189
Von den in den vorausgegangenen Ziehungen voll
E668 446 Iiir. 663 . isßn. Sha 135 el
044 654 0481 665 123 670 * 150* 706* 1853 . 216 * 740 139 634 * 2431 742 180* 755 2855 758* 255 758 386* 792 301⸗* 751 4911 849 339 790 * 5122 947 347 Shhꝰ 546 952 371 S2 * 57116 960* 387* 904* 591 4122 908 129 917
508 * 511 531* 5481 559 * 586 * h0 020 614 7381 S0 S? S6 5 S8 lꝛ* 944 959
ĩ 1 l
8
stüändig ausgeloosten 5
008a. 567 O56 594 Oh7n 638 058 66h 16 720* 156 7221 221 952 019 l, . 216 7760 254 805 3 13 S6 324 S23⸗ 326 Sh 7 370 Sr 397* ge6zs holt 927* 29 942 hz li 956
I
Zerien II, VIII, EZIX und XX sind die nachstehend aufgeführten Titel bis jetzt noch nicht eingelöst:
010 023* 058 1381 161* 1872 312 369 388 3900 3912 414 41642
467* 1485 50319 515! 641* 7185 722
751
S3 8*0 S622 9022 hh So 967*
09220 134 1462 254
369 383 3972 457 4772 5035 6244
Serie
668
72 9* 788 * Sõ d
S90* S93* 935 943* 953
989*
XI.
Nr. 237001 — 250000.
2081 2893 she. 105 168 618 758
259 Ib 5951 deb Ihr 971 dh
Serie XLI.
(Nr. 250001 — 268000).
86 237
291 435 508? 524*
ändig ausgeloosten Pfandbriefe der Serien l bis XX incl.
o und 4160 Prandbrieren, sowie den 40 Pfandbriefen der
56 6 he 595 157
2
Serie l. . 68657
Serie ll.
Lit. D
Serie lll. H 6 5
Serie IV. Lit. D. 150912 N 5894151
Serie . 4176312 it.. 176410 k .
Serie VIII. Serie VI.
lit. . it. E Lit. D. 188011
. 6738612 6814411
Serie MII. . . 37997 51253 4176210
101015
Serie IX. Lit. RK. S404312
Serie X.
Lit. L. 1085021 11094017
Serie XI. Lit. K. 12436512 „ L. 12659312
Serie XIII. Lit. L. 16903710
Lit. .
25639818
Lit. K. 2659151 27080318 2708041
Serie XVIII.
27193118
2719321 .
27744418
Serie Lil, 28616218 28669918
XIX.
2936201
Lat. I.
29407418
ö. 28952718 29126818 29189418
Serie
i
31076818
(Die beigedruckten kleineren Zahlen bezeichnen die Ziffer der Verloosung, in welcher die betreffende Nummer gezogen wurde.)
2961301 29654218
29971018
XX. Lit. L. 3153401
3171951
7 Verloosung: Zinsende 1. August 1878.
8. 9 10.
6
1
*
7I. Verloosung: Zinsende 1. August 1882. , 12. ö ö. k 1880. 13. . ö. ö 1881. 14. . . J
n 1 n 1 6 .
77
15. Verloosung: Zinsende 1. August 1886.
16. 5 1
1 n
. . 1. Die aus den vorausgegangenen Verloosungen eingelösten Pfandbriefe sind annullirt worden; die in den ersten sechs Verloosungen gezogenen Pfandbriefe sind sämmtlich zur Einlösung gelangt.
. . 6
19. Verloosung: Zinsende 1 20. .
21. ö
22.
1
5 1 ö. ö 11 1.
August 1890.
, k; .
Die Heimzahlung der gezogenen Nummern erfolgt zum Nennwerthe zuzüglich der aufgelaufenen Stückzinsen spesenfrei gegen Rückgabe der Pfandbriefe mit den nicht verfallenen Coupons und den Talons bei unserer Cassa in München,
den Herren Merck, Finck & Cie. in München,
der Königl Hauptbank in Nürnberg, sowie
den Königl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg,
den Herren Friedr. Schmid C Cie. in Augsburg,
dem Herrn F. Benkert⸗Vornberger in Würzburg,
den Herren von Miedel K Schüller in Bayreuth und Höf,
der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt,
der Bank für Handel und Industrie in Berlin (Schinkelplatz), den Herren Adelssen, Bürgers L Cie. in Berlin,
der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., der Württembergischen Bankanstalt, vaͤrmals Pflaum CK Cie., in Stuttgart,
den Herren Rümelin K Cie., in Heilbronn,
schaft in Halle a.
9
dem Herrn L. Pfeiffer in Kassel, den erren Eduard Frege K Cie. in Hamburg, der k. H. priv. ästerreich Creditanstalt für Handel u. Gewerbe in Wien, „den Herren Dutschka & Cie. in Wien.
bei Käster's Bank (Aktiengesellschaft)z in Mannheim und Heidelberg, den Herren Wingenrath, Soherr CL Cie. in Mannheim, den Herren G. Müller und Cons. in Karlsruhe, dem Herrn Veit L. Hamburger in Karlsruhe, der Bankcommandite Kauffmann, Engelhorn K, Cie. in Straßburg i. Els. den Herren Schmitz Heidelberger C Cie. in Mainz, dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Käln, den Herren Sal. Oppenheim jr. Cie. in Köln, der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt in Leipzig, den Herren Albert Kuntze K Cie. in Dresden, den Herren Hermann Arnhold & Cie., Bank-Commandit-Gesell⸗
Nach dem 1. August des betreffenden Verloosungsjahres verfallene oder verfallende, fehlende Coupons werden mit den entsprechenden Beträgen am Capital in Abzug gebracht. — Am 1. August 1893 treten die in der 22. Ziehung ausgeloosten Pfandbriefe aus der coupons mäßigen BVerzinsung. Auf alle nach dem 1. August des betreffenden Verloosungsjahres zur Einlösung gelangenden Pfandbriefe wird ein 19a o iger Depositalzins gewährt. — Vinkulirte Pfandbriefe sind von dem betreffenden Eigenthümer-(mit beglaubigter Unterschrift abzuquittiren. — Bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporatignen ist außerdem die Genehmigung der zuständigen Curatelbehörde erforderlich — Gedruckte Verloosungslisten sind in unserem Effekten Bureau, sowie bei sämmtlichen Pfandbrief⸗Verkaufsstellen und Couponszahlstellen zu haben. — Der Umtausch der verloosten Titel in 3àse o ige Pfandbriefe wird auf Wunsch von der Bank zum Tagescours besorgt.
Die Direction.
München, den 12. Mai 1893.
3 K
Ber Kezuggpreis heträgt virrteljährlich 4 M 59 3.
Alle Rost-Anstalten nehmen Kestellung an;
SwW., Wilhelmstraße Nr. 32.
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition 6j. ö /
Einzelne Uummern kosten 25 53.
7
2 2 — Ansertionspreis für den Raum einer Qruckzeile 30 3. 1 Inserate nimmt an: die Königliche Exzpedition
Berlin 8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
*
des Aeutschen Reichs-Anzeigerz und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigerz
. u.
52 3 —
K ö.
Berlin, Dienstag, den 30. Mai, Ahends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Besitzerg der Standesherrschaft Muskau, Legations— Rath a. D. Grafen von Arnim den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Königlichen Krone, der Schleife und Schwertern am Ringe,
dem Major a. D. Schülein zu Berlin, beschäftigt in der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des Großen Generalstabs, und dem Hauptzollamts-Rendanten, Hauptmann a. D. Schlacht zu Pillau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Bürgermeister Knoll zu Muskau, dem kaufmännischen Director der Berliner Maschinenbau⸗Actiengesellschaft vormals L. Schwartzkopff Karl Serno und dem Kriegervereins-Vor— sitzenden, Förster a. D. Buge zu Feldberg bei Fehrbellin im Kreise Osthavelland den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
den emeritirten Lehrern Bonde zu Atzer⸗Balligholz im Kreise Sonderburg und Dubberke zu Bernsdorff im Kreise Neustettin den Adler der Inhaber des Königlichen Haus— Ordens von Hohenzollern, .
dem Förster Kobicke zu Forsthaus Kölzigerberg im Kreis Arnswalde das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Musketier Adolf Hoffmann J. im Infanterie— Regiment Graf Kirchbach (1. Niederschlesisches) Nr. 45 und dem Musketier Borus im Infantere⸗Regiment Nr. 128 die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
— betreffend die Ersatzvertheilung. Vom 26. Mai 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Artikel J. der Reichsverfassung
Artikel 53.
Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zu⸗ sammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind.
Der Kieler Hafen und der Jadehafen sind Reichs⸗ Kriegshäfen.
Der zur Gründung und Erhaltung der Kriegsflotte und der damit zusammenhängenden Anstalten erforderliche Aufwand wird aus der Reichskasse bestritten.
Die gesammte seemännische Bevölkerung des Reichs, einschließlich des Maschinenpersonals und der Schiffs— handwerker, ist vom Dienste im Landheere befreit, dagegen zum Dienste in der Kaiserlichen Marine verpflichtet.
Artikel II. 8.
Der Kaiser hestimmt für jedes Jahr die Zahl der in das Heer und in die Marine einzustellenßen Rekruten.
Der Gesammtbedarf an Rekruten wird für das unter preußischer Verwaltung stehende Reichs⸗Militärcontingent durch das preußische Kriegs⸗Ministerium, für die übrigen Reichs⸗ Militärcontingente durch die betreffenden Kriegs⸗Ministerlen auf die Armec⸗-Corps⸗Bezirke vertheilt, und zwar nach dem Verhältniß der im laufenden Jahre in diesen Bezirken vor⸗ handenen, zur Einstellung in den activen Dienst tauglichen Militärpflichtigen ausschließlich derjenigen der seemännischen Bevölkerung. .
Die Vertheilung des Ersatzbedarfs für die Marine findet durch das me, Kriegs⸗Ministerium nach Maßgabe der vorhandenen, zur Einstellung in den activen Dienst tauglichen Militärpflichtigen der seemännischen Bevölkerung statt. Beim Mangel an Ersatzmannschaften der seemännischen Bevölkerung wird der Bedarf durch Hinübergreifen auf geeignete Militär⸗ pflichtige der Landbevölkerung unter Zurechnung zu den für das Landheer aufzubringenden Rekruten gedeckt. .
Vermag ein Armee⸗Corps⸗Bezirf seinen Rekrutenantheil nicht aufzubringen, so wird der Ausfall auf die anderen Armee⸗Corps⸗Bezirke desselben Reichs⸗-Militärcontingents nach Maßgabe der vorhandenen Ueberzähligen vertheilt.
. unter selbständiger Militärverwaltung stehenden Armee⸗Corps⸗Bezirke können im Bedarfsfalle im Frieden zur Rekrutengestellung für Armee⸗Corps anderer Reichs⸗-Militär⸗ contingente nur in dem Maße herangezogen werden, als An⸗ gehörige der betreffenden Contingente bel ihnen in Gemäßheit des 5 12 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 in der Wasigz des Gesetzes vom 6. Mai 1880 (Reichs-Gesetzbl.
108) zur Aushebung gelangen. Bezüglichen Ausgleich regeln die Kriegs⸗Ministerien unter einander.
erhält folgende
Der Artikel 53 Fassung:
Für die Zutheilung der auszuhebenden Rekruten an die Truppen des Reichsheeres ist im übrigen das militärische Be— dürfniß maßgebend.
52
. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Zu demselben Zeitpunkte treten der 8 9 des Gesetzes, be— treffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 131 ff.) und der 5 9 des Reichs⸗ Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45 ff.) außer Kraft.
Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze erläßt der Kaiser.
Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrags vom 23. November is70 (Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) unker UI 8 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärconvention vom 21.25. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Prökelwitz, den 26. Mai 1893.
. Wilhelm. von Boettich er.
Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Kran kenkassen:
1) der Krankenkasse des Kaufmännischen Vereins in Ravensburg (G. H.) zu Ravensburg, 2) der Kranken⸗ und Begräbnißkasse des Kaufmännischen Vereins (G. H.) zu Annaberg im Erzgebirge die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. ⸗ Berlin, den 25. Mai 1893. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
.
Am 1. Juni d. J. werden
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Elberfeld an der Strecke Meinerzhagen — Marienheide die Skation Holzwipper für den Gesammtverkehr und an der Strecke Cassel—-Mönchehof der Haltepunkt Harles— hausen für den Personenverkehr,
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Hannover an der Strecke Osnabrück =— Brackwede die Haltestelle Hankenberge sowie an der Strecke Harburg — Stade die Haltestelle Dollern für den Personen⸗ und den Frachtgutverkehr in Wagenladungen,
Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction (links⸗ rheinische) zu Köln die bisherige Personen⸗Umsteigestation Lommersweiler als Station für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie
gi, d. .
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Erfurt die Haltestelle Tzschecheln auch für den Wagenladungs⸗ verkehr
eröffnet werden. Berlin, den 28. Mai 1893. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.
Die Nummer 20 des Reichs-Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2103 das Gesetz, betreffend die Ersatzvertheilung. Vom 26. Mai 1893; und unter Nr. 2104 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 26. Mai 1893. Berlin, den 29. Mai 1893. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. In Vertretung: Bath.
Die Nummer 21 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2105 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll— ermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie⸗ erzeugnisse. Vom 28. Mai 1893; und unter
Nr. 2195 die Bekanntmachung, betreffend die Verein⸗ barung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem⸗ burgs, rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zu⸗ gelassenen Gegenstände, in Gemäßheit des § 1 letzter Abfatz der Ausführungs⸗Bestimmungen zum internationalen Ueber⸗ m n über den Eisenbahnfrachtverkehr. Vom 29. Mai 893.
Berlin, den 30. Mai 1893.
Kaiserliches Post-Zeitungsamt. In Vertretung: Bath.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den General-Major zur Disposition, bisher Commandeur der 17. Feld⸗A1rtillerie⸗Brigade Ulrich, sowie
den Oberst⸗Lieutenant zur Disposition Christian Oskar
Normann zu Darmstadt unter dem Namen „von Nor⸗ mann-Loshausen“ in den Adelstand zu erheben.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät und Director des Geographischen Instituts der Friedrich⸗ Wilhelms-Universität zu Berlin Dr. Ferdinand Freiherrn von Richthofen den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ Rath zu verleihen, sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Wittenberge getroffenen Wahl den gegenwärtigen unbesoldeten Beigeordneten dieser Stadt, Kaufmann Johannes Runge in gleicher Eigenschaft für eine fernermeite Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. med. Geß ner in Memel ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Memel, und
der praktische Arzt Dr. Bruhn in Segeberg zum Kreis⸗ physikus des Physikatsbezirks Segeberg ernannt worden.
Dem Ersten Lehrer der städtischen höheren Mädchenschule in Memel Albert Thimm ist der Oberlehrer⸗Titel verliehen worden.
Am Schullehrer⸗Seminar
. iar zu Franzburg ist der Lehrer Krüger zu Anklam als Hilfsleh
rer angestellt worden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗-Anzeigers! werden die von dem 22. General⸗ Landtag der Westpreußischen Landschaft beschlossenen Nachträge zu dem revidirten Reglement der Westpreußischen Landschaft vom 25. Juni 1851 (GesetzSamml. S. 523 und zu dem Pensionsreglement für die Beamten der Westpreußischen Landschaft vom 9. August 1872 (GesetzSamml. S. 6142), sowie die auf Grund der Beschlüsse des General-Landtags vom 25. November 1892 aufgestellte Fürsorge⸗Ordnung, betreffend die Wittwen und Waisen von Beamten der Westpreußischen und der Neuen Westpreußischen Landschaft und der land⸗ schaftlichen Darlehnskasse, veröffentlicht.
Angekommen: Seine Excellenz der Präsident des Svangelischen Ober⸗ Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, X. Mai.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Der Kaiserliche Gesandte in Kopenhagen. Wirkliche Geheime Rath Freiherr von den Brin cken hat einen ihm Allerhõchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungtlrt der Legations Rath Freiherr von Mentzingen als Geschäftsträger.
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