zu dem gleichen Resultat gelangen werde. Die Vorschriften des ö. 1166 über das Verkaufsrecht des nachstehenden Pfand⸗ gläubigers wurden sachlich genehmigt, ebenso die Vorschriften des 5 1167 über die sog. lex commissoriga. Der S 1168 enthält für den Fall, wenn Geid Gegenstand des Pfandrechts ist, besondere Bestimmungen über das Recht und die Pflicht des Pfandgläubigers, sich wegen seiner fälligen orderung aus dem Gelde zu befriedigen. Die Mehrheit ent⸗ chied sich mit Rücksicht auf die Seltenheit der in Betracht kommenden Fälle für die Streichung des § 1168. Die SS 1169 bis 1175 regeln die Art und Weise, wie der Verkauf des Pfandes zu bewirken ist. Der Entwurf macht das Ver⸗ kaufsrecht des Pfandgläubigers weder von einem vollstreck⸗ baren Titel noch von einer gerichtlichen Verkaufermächti⸗ gung abhängig, sondern giebt dem Pfandgläubiger das Recht, das Pfand durch einen Gerichtsvollzieher oder einen zu Versteigerungen befugten sonstigen Beamten oder öffentlich angestellt Auctionator im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen zu lassen. Auf Grund eines die Verpflichtung des Eigenthümers zur Gestattung des Verkaufs aussprechenden vollstreckbaren Titels ist der Pfand⸗ gläubiger auch befugt, den Verkauf nach den für die Zwangs⸗ vollstreckung geltenden Vorschriften herbeizuführen. Diesem System des Entwurfs gegenüber war von einer Seite befür⸗ wortet, den Verkauf des Pfandes nur auf Grund eines voll⸗ streckbaren Titels im Wege der Zwangsvollstreckung zu ge— statten; von anderen Seiten, die Zulaͤssigkeit des Verkaufs, wenigstens dann, wenn der Eigenthümer innerhalb der im s 1170 Abs. 2 bestimmten Fristen Widerspruch gegen den Ver— kauf erhebe, von richterlicher Bewilligung abhängig zu machen. Nach eingehender Erörterung billigte die Mehrheit unter Ab⸗ lehnung der Anträge den Standpunkt des Entwurfs. Auch darin trat die Mehrheit dem Entwurf (5 1169 Abs. Y bei, daß der Pfandgläubiger, um den Verkauf nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften zu ermöglichen, einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigenthümer des Pfandes erwirken müsse, ein vollstreckwarer Titel gegen den Verpfänder mithin nicht genüge. Ein auf der ent⸗ gegengesetzten Auffassung beruhender Antrag, in den das Verkaufsverfahren regelnden S8 1169ff. das Wort, Eigenthümer“ durch „Verpfänder“ zu ersetzen, wurde abgelehnt. Auch im übrigen fanden die einzelnen, das Verkaufsverfahren regeln⸗ den Bestimmungen der S8 1169 bis 1176 im wesentlichen Zustimmung. Eine Ergänzung erfuhr der 8 1171 durch die Vorschrift, daß der Pfandgläubiger Waaren, die einen Markt⸗ oder Börsenpreis haben, auch nicht öffentlich durch einen Handelsmäkler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamken zum laufenden Preise verkaufen lassen kann. Ferner wurde die Vorschrift des §8 1172 Abs. 1, nach welcher die Versteigerung in der Gemeinde zu bewirken ist, in der im Falle der Be⸗ friedigung des Pfandgläubigers das Pfand zurückzugeben sein würde, durch die Bestimmung ersetzt, daß die Ver— steigerung an., dem Orte, an welchem das Pfand aufbe⸗ wahrt wird, für den Fall aber, wenn von einer Versteigerung an dem Aufbewahrungsort ein angemessener Erfolg nicht zu erwarten ist, an einem anderen geeigneten Orte erfolgen soll. Gegen den sachlichen Inhalt des 5 177, welcher die Verein⸗ barung einer von den Vorschriften der 85 1169 bis 1176 ab⸗ weichenden Art des Verkaufs gestattet, erhob sich kein Wider— spruch. Der § 1178, nach welchem, wenn eine von den Vor⸗ schriften der 88 1171 bis 1175 abweichende Art des Verkaufs den Interessen des Eigenthümers und des Pfandgläubigers entspricht, jeder von ihnen verlangen kann, daß der andere in diese Art des Verkaufs einwillige, ge⸗ langte mit der Abweichung zur Annahme, daß in Ermange— lung einer Einigung darüber nicht im Prozeßverfahren, son⸗ dern in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ent⸗ schieden werden soll. Die näheren Bestimmungen über dieses Verfahren blieben dem in Aussicht genommenen Gesetz über das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar⸗ keit vorbehalten. Die Vorschrift des 1179 über die Anzeige⸗ pflicht des Pfandgläubigers nach erfolgtem Verkauf, sowie die Vorschriften der 88 1180, 1181 über die Rechtmäßig—⸗ keit des Verkaufs und über die Wirkungen des recht— mäßigen Verkaufs wurden, unter Streichung des 8 1180 Abf. 3 und des 5 1181 Abs. 3, sachlich genehmigt. Zusätzlich wurde beschlossen, daß, wenn eine Sache als Pfand in öffentlicher Versteigerung verkauft wird, dem Käufer ein Anspruch auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache nicht zusteht. Der sachliche Inhalk des 8 1182, der besondere Be⸗ stimmungen zum Schutze des gutgläubigen Erwerbers der Pfandsache für die Falle enthält, in denen dem Veräußerer ein Pfandrecht nicht zustand oder die Befugniß zur Ver⸗ äußerung fehlte, erfuhr keine Anfechtung, ebensowenig der 5s 1183, welcher das Recht an dem Erlöse aus dem Verkauf des Pfandes ordnet. Auch die besonderen Vorschriften der Ss8 1184, 1185 über das Pfandrecht an dem Bruchtheil einer Sache fanden mit einigen nicht erheblichen Aenderungen Zustimmung. Die S8 1186 bis 1188 regeln den Ueber⸗ gang des Pfandrechts in Falle der Uebertragung einer durch Pfand gesicherten Forderung, insbesondere die Haftung des bisherigen und des neuen Pfandgläubigers dem CGigenthümer des Pfandes gegenüber. Die Bestimmungen des Entwurfs wurden im wesentlichen gebilligt; doch soll der Abs. 3 des sz 1187 als entbehrlich gestrichen und der 8 1188 durch die als 57372 in die Civilprozeßordnung einzustellende Vorschrift ersetzt werden, daß im Falle der ,, einer durch ein Faustpfand gesicherten Forderung der Schuldner zur erausgabe des Pfandes an den Gläubiger nur gegen Sicherheitsleistung für die Haftung verpflichtet ist, die aus einer Verletzung der gegen⸗ über dem Verpfänder ihm obliegenden Verpflichtüngen durch den Gläubiger für ihn entstehen kann. Die Vorschriften der S8 1189 bis 1193 über die Aufhebung des Pfandrechts wurden sachlich nicht beanstandet; jedoch beschloß man, die Bestimmung des 5 1192 Abs. 2 über die Wirkung einer der Forderung entgegenstehenden peremtorischen Einrede auf das Pfandrecht durch die Vorschrift zu ersetzen, daß, wenn dem Schuldner eine oeolche Einrede gegen die Forderung zusteht, der Verpfänder die
Rückgabe des fr er verlangen kann. Abgelehnt wurde der
Antrag, 6 die Verfolgung des Pfandrechts an n
eine kurze Frist zu knüpfen, wenn das Pfand ohne den Willen des Pfandgläubigers im Besitze eines Dritten ist, oder dies wenigstens für den Fall zu bestimmen, daß der Verpfänder oder der Eigenthümer den Besitz des Pfandes hat. Abgelehnt wurde ferner der An— trag, als 7152 die Vorschrift in die Civilprozeßordnung auf— zunehmen, daß, wenn die gepfändeten Sachen im Gewahrsam des Schuldners belassen oder in seinen Gewahrsam zurück⸗ gegeben worden sind, die Wirkungen der Pfändung erlöschen,
sofern die Zwangsvollstreckung infolge einer Bewilligung des Gläubigers länger als drei Monate einstweilen eingeste t ist. Einvernehmen herrschte, den § 1194, welcher das Zurück— behaltungsrecht des Gläubigers wegen einer anderen Forderung als der durch das Pfand gesicherten Forderun ausschließt, zu streichen, da die Vorschrift, soweit richtig, selbstverständlich sei. Der 5 1195 Abs. 1 stellt für das Verhältniß . dem Pfandgläubiger und dem K zu Gunsten des 'i, die Vermuthung auf, daß dieser der Eigenthümer des Pfandes sei. Man war einverstanden, daß nach den früher gefaßten Beschlüssen ein Bedürfniß für diese Bestimmung nicht mehr vorliege; der Abs. 1 des 8 1195 wurde daher gestrichen. Dagegen fand der Abs. 2, der dem gutgläubigen Pfand⸗ gläubiger in seinem Verhältnisse zu dem Eigenthümer des Pfandes . zu gewähren bezweckt, in der fn Zu⸗ stimmung, daß der Pfandgläublger berechtigt ist, den Ver⸗ pfänder als den Eigenthümer des Pfandes insolange anzusehen, als er nicht den Mangel des Eigenthums des Verpfänders er— fahren hat.
Bei den Verhandlungen der verstärkten Budgetcommission des Abgeordnetenhauses über den Betriebsbericht der Stagatseisenbahnverwaltung für 1891/92, über welche der Bericht der Commission jetzt zur Vertheilung gelangt ist, wurde von den Regierungs⸗-Commissarien eine Erklärung über die Wir— kungen des ungarischen Zonentarifs abgegeben, die in einem Punkte einen rechnerischen Irrthum enthält, welcher zu be— richtigen ist. Unter Gegenuberstellung der Einnahmen aus der Personenbeförderung für 1888 und 1890 für den Gesammtverkehr einerseits und für den Verkehr der letzten (XIV.) Zone andererseits ist richtig dargelegt, daß der Procentsatz des Antheils der letzteren an jenem Gesammtverkehr um 9,8 (von 13,6 auf 23,4 Proc) gestiegen sei, und daran die Bemerkung geknüpft, daß, da die Gesammteinnahme in beiden Jahren um 28,6 Proc. gewachsen sei, auf die übrigen Zonen 18,8 Proc. entfallen, namentlich auf den Nah⸗ verkehr. Hierin liegt ein Irrthum. Der Procentsatz des Einnahme⸗Antheils aller übrigen Zonen am Ge— sammtyerkehr ist um ebensoviel (9,8) gefallen, als der Antheil der XIV. Zone in seiner Procentzahl stieg. In⸗ dessen sind auch in dem nahen Verkehr der J. Zone die Einnahmen nicht nur für sich, sondern auch in ihrem Ver— hältniß zur Gesammteinnahme gleichfalls nicht unerheblich ge⸗ wachsen, und zwar von 7,4 Proc. in 1888 auf 15,2 Proc. in 1890 oder um 7,8 Proc.
Der Kaiserliche Botschafter in Wien Prinz Reuß hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Erste Secretaͤr, Legations⸗-Rath Prinz von Ratibor als Geschäftsträger.
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Kaiserliche Gesandte in Buenos Ares Dr. Krauel hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Deutschland angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations— Secretär Freiherr von Heintz e⸗Weiß enro de als Geschäfts⸗ träger.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburgische Ober⸗-Foll-Director Oldenburg ist hier an— gekommen.
S. M. S. „Arcona“, Commandant Corvetten⸗-Capitän Hofmeier, ist am 1. Juni d. J. in Rio de Janeiro ein— getroffen und beabsichtigte, an demselben Tage nach Montevideo in See zu gehen.
Württemberg.
Die Kammer der Standesherren erledigte gestern den Etat der Steuern und beendigte damit die ganze Etats— berathung. Die Steuererhöhung wurde nach lebhafter Erörterung im Sinne des Beitritts zu den Beschlüssen des anderen Hauses angenommen.
In der Kammer der Abgeordneten gab der Minister— Präsident Dr. Freiherr von Mittnacht gestern eine Er⸗ klärung ab über die vor einigen Monaten im „Beob.“ publicirten Wahlausschreiben an Beamte bei politischen Wahlen insbesondere den Septennatswahlen vom Jahre 1887. Es entspann sich nach der Rede des Minister⸗Präsidenten eine längere Debatte. Die Abgeordneten Haußmann und Ge⸗ nossen brachten einen Antrag ein, worin die Königliche Staatsregierung aufgefordert wird, dahin zu wirken, daß bei politischen Wahlen den Beamten jede Wahlbeeinflussung zu Gunsten bestimmter Kandidaten untersagt werde. Der Abgeordnete von Göz stellte den Gegenantrag;: im Hinblick auf die befriedigenden Erklärungen des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums über die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten bei politischen Wahlen über den Antrag Haußmann u. Gen. zur Tagesordnung überzugehen. Dieser Gegenantrag wurde, wie der „St. A. f. W.“ berichtet, mit 63 gegen 12 Stimmen angenommen. Im weiteren Ver— lauf der Sitzung beantragte der Abgeordnete Sch naidt, nach einem Telegramm des Wolff'schen Bureaus, die Regierung möge wegen des hherrschenden Noth⸗ standes auf die Aufhebung der diesjährigen Kaiser⸗ manöper hinwirken, Nach einer Rede des Kriegs⸗ Ministers, der ausführte, daß die Anordnung der Mandͤver Sache Seiner Majestät des Kaisers sei, wurde der An— trag Schnaidt abgelehnt, dagegen ein Antrag Sandberger, der das Vertrauen arsrin, die Regierung werde, wenn nöthig, für die Bedürfnisse des Landes eintreten, mit 39 gegen 35 Stimmen angenommen. — Heute sollte der Landtag ver⸗ tagt werden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Das Großherzoglich sächsische Staats⸗Ministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses, macht bekannt, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog genehmigt hat, daß Seine Hoheit der Prinz Bernhard, zweiter Sohn Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs, neben dem Namen Bernhard auch den Namen Heinrich führe.
Oefsterreich⸗Ungarn.
Der Marine⸗Ausschuß der ungarischen Delegation hat in seiner gestrigen Sitzung das Ordinarium und das Extraordinarium des Marine⸗Budgets unverändert an⸗ genommen.
Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe ist gestern Vor⸗ mittag zu längerem Aufenthalt von Wien nach Ellischau abgereist.
; 6 Graz wird der Tod des ehemaligen Corps Com⸗ mandanten, Feldzeugmeisters Baron von Ringelsheim gemeldet.
Großbritannien und Irland.
Der Geburtstag der Königin hat, wie das amtliche Blatt meldet, den Anlaß gegeben zur Ernennung von fünf neuen Pairs, neun Baronets, darunter mehrere Unterhaus⸗ Mitglieder und sechzehn Knights. Unter den letzteren befinden sich der Zeichner des „Punch“ John Tenniel sowie die Redac—⸗ teure der „Daily News“ und der in Liverpool erscheinenden „Daily Post“.
Das Unterhaus lehnte in seiner gestrigen Sitzung mit 283 gegen 245 Stimmen ein von Byrne beantragtes Amendement zum § 3 der Homerule-Bill ab, welches die irische Legislatur hindern sollte, . über das Tragen und den Gehrauch von Waffen und die Bildung solcher Ver⸗ eine zu erlassen, deren Zweck die Uebung mit den Waffen ist. Bei der Bekämpfung dieses Amendements erklärte der Premier⸗ Minister Gladstone, die Regierung werde ein anderes Amendement vorschlagen, welches das von Byrne beabsichtigte Verbot auf militärische Zwecke beschränke; denn die irische Legislatur müsse für den Nothfall Befugnisse haben, durch welche sie Gesetz und Ordnung aufrecht zu erhalten im stande sei. Später wurde, wie „W. T. B.“ meldet, ein Amende— ment des Obersten Lockwood mit 294 gegen 254 Stimmen abgelehnt. Nach diesem Amendement sollte der irischen Legislatur verboten sein, Gesetze zu erlassen, welche die Fabrikation, den Verkauf oder den Ankauf von Waffen, Kriegsmunition und Sprengstoffen betreffen. Während der Debatte erklärte der Deputirte für York Butchers, er habe eine telegraphische Mittheilung gelesen, laut welcher heute Nachmittag im Corridor des Dubliner Ge— richtshofs eine Höllenmaschine gefunden worden sei. Der Ober⸗Secretär für Irland Morkey erwiderte, seinem Dafür— halten nach werde sich die Nachricht als ein Scherz erweisen. — Aus der Donnerstagssitzung des Unterhauses ist noch eine Anfrage MeFarlane's bemerkenswerth, der, wie die „Allg. Corr“ erwähnt, zu wissen wünschte, ob die Regierung angesichts der neunzig noch angemeldeten Unteranträge zur irischen Vorlage Schritte zu thun gedenke, welche die Gesetzgebung überhaupt möglich mache. Der Premier-Minister Glad stone antwortete, er wundere sich um so weniger über die Frage, als er sel bst wegen der Zeit sich ein wenig enttäuscht fühle. Aber er vertraue auf das Billigkeitsgefühl des Hauses und das Bewußtsein von der Verantwortung, die es gegenüber dem Lande trage. Unter diesen Umständen gedenke die Regierung, wie bisher sich zu verhalten, d. h. durch Erläuterungen und Nachgiebigkeit die Discussion zu verkürzen.
Frankreich.
Vor dem Zuchtpolizeigericht in Paris begann gestern die Verhandlungs gegen den Deputirten Baudin und zehn Genossen, die angeklagt sind, am 1. Mai Polizeibeamten beleibigt und geschlagen zu haben. (Vgl. Nr. 104 u. flgd. d. Bl) Baudin, der zuerst verhört wurde, leugnete der „Köln. Ztg.“ zufolge, die Beamten wörtlich oder thätlich beleidigt zu haben; die Beamten hätten vielmehr ihn geschlagen und beleidigt. Die Zeugenaussagen waren Baudin ungünstig.
Nach einer den Blättern zugegangenen Mittheilung der „Agence Havas“ hat das Marine-Ministerium bisher keinerlei Nachricht über einen Besuch eines russischen oder eines englischen Geschwaders in Brest bei Gelegenheit der bevoistehenden Reise des Präsidenten Carnot nach der Bretagne erhalten.
Rußland.
In St. Petersburg ist gestern die erste allrussische Hygiene-Ausstellung in Gegenwart des Großfürsten Paul Alexandrowitsch sowie des Ministers des Innern Durnowo und zahlreicher Würdenträger eröffnet worden.
Italien.
Im Senat wurde gestern bei der Fortsetzung der Be— rathung des Pensionsgesetzes das von der Regierung nicht acceptirtes Amendement der Senatscommission, wonach die Pensionsgebahrung der Depositenkasse durch einen in drei Jahresrgten von dieser Kasse dem Staatsschatz zu gewährenden Vorschuß von 92 Millionen ersetzt werden sollte, abgelehnt und sodann der erste Artikel des Gesetzentwurfs mit 152 gegen 132 Stimmen angenommen. Im Laufe der Ver⸗ handlung wies, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister⸗ Präsident Giolitti nach, daß die Finanzlage in den letzten vier Jahren sich gebessert und der Fehlbetrag abge⸗ nommen habe. Wolle man keine Ersparungen im Budget ein⸗ führen, so müsse man zu neuen Steuern greifen. Bei Schaffung von neuen Steuern aber wäre eine progressive Ein⸗ kommensteuer die einzig mögliche. Kein italienischer Politiker hätte den Muth, die Wiederherstellung der Mahlsteuer zu beantragen. Die Opposition gegen die Vorlage habe einen politischen Charakter. Der Minister besprach alsdann die „Nothwendigkeit einer Lösung des Problems, betreffend den Geldumlauf. Nach der Regelung der Emissions-Institute müsse man die Organisation des Staatsschatzes regeln. Die Hilfsmittel zur Beseitigung der gegenwärtigen Situation beständen darin, keine Verpflichtung zu neuen. Ausgaben einzugehen, diejenigen der . u liquidiren, die Ausgaben zu vermindern, die Ersparungen . zu gestalten und eine starke Politik nach außen und innen zu befolgen.
Spanien.
Die Deputirtenkam mer beschloß, wie dem, W. T. B.“ aus Madrid berichtet wird, gestern von der ursprünglich beabsichtigten Vertagung abzusehen und die Sitzung zu ver⸗ längern, um so noch . die Abstimmung über die Adresse an die Königin ⸗-Regentin auf die Thronrede (vergl. Nr. 128 d. Bl.) zu ermöglichen. Die Annahme der Adresse
erfolgte mit 203 7 58 Stimmen. Die Anhänger
Castelar's sprachen sich für die Annahme aus. Im 96 der Berathung über die Adresse wurden insgesammt 51 Reden gehalten.
Nach einer Meldung aus Pampelona vom heutigen Tage
hat in der Stadt Puente Reino eine Zusammenrottung
stattgefunden, welche die Wiederherstellung der Privilegien der Provinz Navarra bezweckte.
Dem „Heraldo“ zufolge soll in Cuba von neuem eine separatistische Bewegung ausgebrochen sein. Dem Colonial⸗Ministerium ist indessen eine darauf bezügliche Nach⸗ richt nicht zugegangen.
Belgien.
Wie gestern telegraphisch gemeldet, hat die Repräsen— tantenkammer auf. Antrag der Regierung folgenden Zusatz zu s 18 des Grundgesetzes über den Wahl zwang beschlossen? „Die Eintheilung der Wahlkreise wird durch das Gesetz ge⸗ regelt. Die Wahl geschieht in der Gemeinde Die . an den Wahlen ist obligatorisch“. Aus der Rede, mit der der Minister⸗Präsident Beéernaert für den Wahlzwang eintrat, hebt die „Köln. Ztg.“ Folgendes hervor: Der Minister stellte sich auf den Standpunkt, den u. a. Stuart Mill vertritt daß die Ausübung des Wahlrechts eine Bürger— pflicht sei. Das Gesetz, also der Wille der Nation, bestimme, welche Bürger an der Ausübung der Volkssouveränetät theil⸗ nehmen sollen, und zwar im Interesse des Gemeinwesens. Demnach sei das Wahlrecht ein Amt. Sodann fuhr der Minister fort:
Wir haben ein sehr demokratisches Wahlverfahren angenommen, indeß haben wir die Frauen, die Einwohner unter 25 Jahren und die verschiedenen Gruppen von Unwürdigen außerhalb der Wähler⸗ schaft gelassen. Nun, das Gesetz ist bindend für alle, folglich auch für diejenigen, denen die Verfassung aufträgt, das Wohl ber Nichtwähler wahrzunehmen so gut als ihr eigenes; ist es daher nicht billig und vernünftig, die Theilnahme an der Wahl für pflichtmäßig zu erklären? Das parlamentarische System fußt auf dem Willen der Nation. Da⸗ mit aber das Gesetz diesen Willen ausdrücke, muß er bekannt sein, also dürfen keine Enthaltungen vorkommen, wodurch der Ausdruck dieses Willens gefälscht werden kann. Diese Erwägungen scheinen mir besonders maßgebend, wenn es sich um das ausgebreitetste, um das allgemeine Wahlrecht handelt. Hier ruht der Verfassungsbau am treffendsten auf dem Gedanken, daß es rathsam ist, alle an der Aus—⸗ übung der Volkssouveränetät theilhaft zu machen. Bei dem verall—⸗ gemeinerten Wahlrecht sind die Enthaltungen am meisten zu be⸗ fürchten, vor allem aus Gleichgültigkeit. Wie viele Wähler bleiben da nicht zu Haus, weil es ihnen fo gefällt, weil es auf dem Lande angenehm ist, weil es vornehm scheint, sich zu enthalten, weil man nicht neben seinem Knecht stimmen will? Das erlebt man in Frankreich und anderswo. In Deutschland fehlen bei Reichstagswahlen 78 oso, in Italien fehlen 50 und in Spanien gar 65 ... . Die Erfahrung zeigt, daß unter einem solchen Wahlrecht fast stets die staatserhal⸗ tenden Elemente wegbleiben. Aufgeregte Leute und Zwietrachtsschürer gehen unaufgefordert wählen, behutsame Wähler aber bleiben zu Hause und bedenken nicht, daß sie durch ihr Fernbleiben den Einfluß der andern vermehren und ausschlaggebend machen. Wie oft hat man nicht erlebt, daß selbst eine unansehnliche Minderheit sich der Ver⸗ waltung größerer Gemeinden bemächtigte? Dies ist namentlich in Marseille und Roubaix vorgekommen ... . In Marseille haben die Wahlen inmitten einer ungewöhnlichen Aufregung stattgefunden, und in Frankreich kommt es besonders häufig vor, daß die besitzenden Klassen sich enthalten. Wie Herr Frere⸗-Orban einsf beredt sagte, es giebt verschiedene Arten, übles zu thun; doch die schlechteste von allen ist, durch Enthaltung das Uebel geschehen zu lassen.
Schweden und Norwegen.
Im norwegischen Storthing erfolgte gestern die Ver— nehmung des Admirals Koren und des Werft⸗Chefs in Horten Otto wegen der in Horten Anfang Mal vorgenommenen Ausrüstung von Torpedobooten und Kanonen— booten. Beide weigerten sich, dem „W. T. B.“ zufolge, die über die Ausrüstung an sie gerich teten Fragen zu beantworten. Die Debatte über die Angelegenheit wurde hierauf vertagt.
Wahlangelegenheiten.
Der „Schlesischen Volkszeitung“ zufolge hat eine vom Klerus zahlreich besuchte Vertrauensversammlung der Centrums⸗ partei fast einstimmig den Freiherrn von Huene zum Reichs⸗ tagscandidaten für Breslau-Land-Neumarkt aufgestellt. Freiherr von Huene nahm auf telegraphische Anfrage die Candidatur an. Freiherr von Huene m ist auch in Militsch— Trebnitz sowie in Oppeln als Candidat aufge stellt.
Nr. 22 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 31. Mai' hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheilen. — Sterbe⸗ sälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern einzelner Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛce. — Gesundheitsverhältnisse Wiens 1887.90. — Gesetz⸗ ebung u. s. w. (Preußen). Gasglühlicht. — (Sachsen). Fleisch und n kranker Thiere. — Hier g nr Swe. Apotheker⸗Lehr⸗ zeugnisse. — (Oesterreich). Lungenseuche. — (Dänemark). Viehausfuhr. = (Rapeolonie) z Medizinalpersonen und Giftverkehr. (Schluß). — Thierseuchen in Oesterreich, 4. Vierteljahr. Desgl. in den Nieder⸗ landen, April. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. ( Preuß., Reg. Bez. Trier, Mecklenburg Schwerin, Bremen, Oesterreich, , Dänemark, Schweden.) — Rechtsprechung. (Berlin. Führung eines nicht medizinischen Doctortitels durch Zahnärzte ohne Erläuterung des⸗ selben. — Vermischtes. (Deutsches Reich). Aerztliche Prüfungen 1891/92. — Ort und Zeit des Studiums der 185192 geprüften Candidaten der Medizin. — Zahnärztliche Prüfungen 1891593. — (Preußen. Berlin.) Krebse. — (Hongkong). Gefundheitswesen 1691.
Statistik und Volkswirthschaft.
Weltausstellung in Chicago.
Die Differenzen wegen der Vertheilung der Austellung s⸗ preise sind beigelegt. Es ist, wie W. T. B.“ berichtet, nunmehr ein System ähnlich demsenigen der Jury angenommen worden. Die Commission der . ter erklärt die Meinung für unrichtig, daß einem einzelnen Preisrichter die Befugniß zustehen solle, die Preise zuzuerkennen: in jedem Falle soll die endgültige Entscheidung in den Händen des Departements-Comités der internationalen Preisrichter liegen. Dieses Comité wird die Functionen einer Jury ausüben und das Recht haben, den Bericht des mit der Vorprüfung beauftragten Richters abzuändern oder zu verwerfen. Die ameri- lanische Preiscommission wird auf Verlangen des Departements⸗ Comités drei oder mehr Preisrichter zur Vorprüfung ernennen. — Es ist der Plan angeregt worden, die Ausstellung in 69 Francisco fortzuseßzen und Welhnachten zu eröffnen. 3600 Aussteller sollen sich schon bereit erklärt haben, nach Schluß der Ausstellung in Chicago sich nach San Francisco zu begeben.
Das Ende Mai d. J. vom Kaiserlichen Statistischen Amt n . eben zweite Vierteljahrsheft zur Statistik des Deut 6 Reichs (debe ng 1893) enthält zunächst eine Arbeit über die Vertheilung der Bevölkerung nach dem Geburtsorf und daran anschließend die inneren Wanderungen der Bevölkerung auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1890, ferner vor⸗ läufig Angaben über die Production der Bergw erke, Salinen und 8 während des Jahres 1892, eine Darstellung des Ver⸗ ehrs auf den deutschen Wasserstraßen in den Jahren 1372 bis 1891 und eine Nachweisung der überseeischen Auswanderung im ersten Vierteljahr 18393. Ueber den Aus⸗ wärtigen Handel im Jahre 1892 enthält das Heft die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nach Waarengattungen und Mengen, sowie Ein und Ausfuhrwerthe. Schließlich wird die Statistik der Brannt⸗ weinbrennerei und die Besteuerung im deutschen Branntwein⸗ steuergebiet und in Luxemburg während des Betriebsjahres 1891/92 gegeben.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 21 Mai bis incl. 25. Mai er. zur Anmeldung gekommen: 327 Ehe⸗ schließungen, 944 Lebendgeborene, 30 Todtgeborene, 72 Sterbefãälle.
Kunst und Wissenschaft.
Die Ausstellung des englischen Malers Walter Crane im Lichthof des Kunstgewerbe⸗Museums erweckt fort⸗ dauernd bei Künstlern und Kunstfreunden lebhaftes Interesse. Um diese lehrreiche Sammlung von Gemälden, Zeichnungen und Illustra— tionen des eigenartigen Zeichners in möglichst weiten Kreisen bekannt zu machen, wird die Ausstellung noch bis über die Mitte dieses Monats offen gehalten werden. Ein kleiner Führer (Preis 20 4) orientirt über den Künstler und seine Werke und enthält eine Reihe charakte⸗ ristischer Illustrationen von seiner Hand. ö = Der dänische Dichter und Romanschriftsteller H. P. Holst Verfasser des „lille Hornbläser“, ist laut Meldung des W. T. B.“ aus Kopenhagen gestern im Alter von 1 Jahren gestorben.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Stand der Saaten.
Aus dem Regierungsbezirk Gumbinnen wird geschrieben: Die Saaten, welche, durch eine hinreichend starke Schneedecke geschützt, den Winter zwar im allgemeinen gut überdauert hatten. haben unker den wiederholten, zum theil scharfen Nachtfrösten des Frühjahrs und den am Tage vorherrschenden Nord⸗ und Nordostwinden vielfach nicht unerheblich gelitten. Speeiell bezieht sich dies auf die südliche bergige Hälfte des Bezirks, während in der nördlichen mehr ebenen Hälfte eine solche ungünstige Erscheinung weniger zu Tage tritt. Bei der jetzt wärmeren Witterung würde sich fowohl das Wintergetreide noch möglichst erholen und auch eine gute Entwickelung der Frühjahrssaaten noch eintreten können, wenn — was allerdings kicher leider nicht der Fall gewesen ist — ein längerer intensiver Regen sich einstellen sollte. Die Bestellung der Sommersaaten hatte wegen der Kälte zwar erst etwas später als gewöhnlich begonnen werden können, ist indessen durch den infolge des Frostes gelockerten Boden überaus erleichtert worden'
Im Regierungsbezirk Köslin kann der Stand der Wintersaaten im allgemeinen als ein guter nicht bezeichnet werden. Durch den starken Schnee, welcher Ende Dezember v. J. den angefrorenen Erd⸗ boden mit einer hohen Schicht bedeckte, und durch den späteren un⸗ gewöhnlich harten Frost hat namentlich der stark gesäete, üpp ig auf⸗ gegangene Roggen in einem großen Theil des Bezirks fehr gelitten; stellenweise ist er ausgewintert. Rur die weniger gut ent⸗ wickelten Saaten auf leichtem Boden kamen gut durch den Winter. Die lange anhaltende Trockenheit hält die Vegetation sehr zurück; es ist zu befürchten, daß, wenn nicht bald ein nachhaltiger warmer Regen eintritt, die Saaten weiter sehr leiden müssen. Die Frühjahrsbestellung konnte bei der trockenen Witterung gut von statten gehen, fruchtbarer Regen thut aber Noth.
Fischerei.
Die diesjährige Lachsfischerei in der Ostsee war eine selten günstige und hat den Fischern guten Verdienst gebracht. Auch gegen⸗ wärtig währt der Lachsfang noch an, sodaß ein abschließendes Urtheil über das Gesammtresultat des diesjährigen Frühjahrsfanges noch nicht abgegeben werden kann. Die Fischereivereinigungen in den Häfen Kolbergermünde, Rügenwaldermünde und Stolpmünde haben mit ihren, zum größten Theil unter staatlicher Beihilfe beschafften schwedischen bezw. Hochseefischerbooten (zur Zeit eirca 76) im Jahre 1892 folgende Resultate erzielt: 8735 Stiege Heringe, 676 Stiege Dorsche, 126530 Stiege Flundern und 8279 Stück Lachse; im Jahre 1891 wurden: 85588 Stiege Flundern und 2774 Stück Lachse gefangen. Auch in der Stadt Leba sind, angeregt durch die Erfolge in den vorgenannten Strandorten, in letzter Zeit Fischereivereinigungen zu stande gekommen, denen staatliche Beihllfe zur Anschaffung von Pochseefischerbooten gewährt ist. Bis jetzt sind fuͤnf derartige Boote in Leba angeschafft. Weitere Vereinigungen stehen dort bevor, sodaß auch für Leba eine gedeihliche Hebung der Hochseefischerei in Aus—⸗
sicht steht.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Spanien.
Nach einer in der ‚Gaceta de Madrid“ vom 30. v. M. ver— öffentlichten Verordnung des Ministeriums des Innern vom 29. v. M. werden Propenienzen aus Cette, gleichviel wann dieselben von dort abgegangen sind, in den spanischen Häfen einer dreitägigen Beobachtungs⸗ quarantäne unterworfen. Ist in dem Gesundheitspaß ein Fall epidemischer Cholera verzeichnet, so soll das betreffende Schiff nach dem Lazarethhafen gesandt werden.
Portugal.
Durch eine unter dem 25. Mai 1893 im „Diario do Governo“ (Nr. 117) veröffentlichte Verfügung des. Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern werden die Häfen der Insel Porto Rico für „rein“ vom Gelbfieber erklärt.
Bulgarien.
Die fünftägige Quarantäne für Reisende von der türkisch⸗ asiatischen Küstenstrecke des Schwarzen Meeres ist durch eine strenge ärztliche Untersuchung ersetzt; das Gepäck solcher Reisenden wird desinfieirt. (Vgl. R. Anz.“ vom 27. v. M. Rr. 125.
Sandel und Gewerbe.
Bei den Abrechnungsstellen der Reichs bank wurden im Monat Mai d. J. M 1 722 668 200 abgerechnet gegen M 1683 206 600 im April d. J, M 1 379 280 200 im ö 1892 und ƽ 1 338 052 000 im Mai 1891.
Tägliche Wagengestellung fi an der Ruhr und in 9756, nicht rechtzeitig
Zwangs; Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am L und 2. Juni die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Straße 12a Nr. 13, dem Kaufmann Fuliud Jorke gehörig; Fläche 8, 13 a; mit dem Gebot von 130 0065 S blich der Director Qs egr Schuster für die Norddeutsche Handelsbank. Kronenstr. 65, Meistbietender. Der Zuschlag wurde biß zum 5. Juni er. vertagt. — Prinzen -⸗Allee 465, der Frau Kaufmann Anna Schröder gehörig; Nutzungswerth 13 750 6; für das Meistgebot von 190 9006 würde der Kaufmann Leopold Hamm erste kn, Nieder⸗
wallstraße 2, Ersteher. — Vertagt auf den J0. Juli er., Vormittags
107 Uhr, wurde das Verfahren der Zwangs vollstreckung wegen des Grundstücks Teltowerstraße 26, der Frau Zimmermeister Hulda ae . eb. Schmechel, gehörig. Die Termine am 12. Juni er. allen fort.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 1, und 2. Juni die nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung: Grundbuch von Weißensee Band 35 Blatt Rr. 169 auf den Namen des Arbeiters August Ihrke eingetragene, zu Neu⸗Weißen⸗ see, Elsasserstraße 14, belegene Grundstück, Fläche 3, 60 a, enn 8⸗ werth 1200 „, Mindestgebot 300 4. Für das Meistgebot von 17 900 9 wurde der Kaufmann Julius Unglaube zu geen, Weißensee, Metzerstraße 47, Ersteher. — Grundbuch bon Reinicken⸗ dorf. Band 15 Blatt Nr. 457 auf den Namen des Fuhrmanns Carl Callies eingetragene, zu Reinickendorf, Justusstraße 56 be⸗ . Grundstück; Fläche 7, 22 a, Nutzungswerth 157 4. Für das Meistgebot von 11 6609 ½ wurde die Handelsfrau Emilie Lazarus, geb. Bergemann, hier, Kolbergerstraße 25, Ersteherin.
Berlin, 2. Juni. (Amtliche Preis feststellung für Butter, Käse und Schmal) Butter. (Im Großhandel franco Berlin an Producenten bezahlte Abrechnungspreife) Hof⸗ und Ge⸗ nossenschafts⸗Butter Ia. 93 - 95 A6, IIa. 99— 92 MS, IIa. C . do. abfallende 87-89 MS, Land- re . S0 = 83 , Netzbrücher 89-83 ½ι, Pommersche 86 - 83 , Polnische So = 83 A, Baherische Sennbutter —— 6, do. Landbutter — — 40, Schlesische —— 66. Galizische 73— 75 M, Margarine 40- 9 e — Käse: Schweizer, Emmenthaler 80 —–87 S, Bayerischer 65 —= 65 e, Ost⸗ und Westpreußischer La. 60 – 65 ½, do. II 2. 56 — s60 , Holländer 77 — 8h S, Limburger 35— 40 , Quadrat ⸗Mager⸗ läse Ia. 16- 20 46, do. Ha. 8 - 165 S — Schmalz: Prima Western 17060 Tara 60 S, reines, in Deutschland raffinirt 60 S, Berliner Bratenschmalz 63— 64 M — Fett, in Amerika raffinirt 47-48 S, in Deutschland raffinirt 45, 00 - 46, 00 4p (Alles pr. 50 kg). Tendenz: Butter: Trotz belangreicher Ein— lieferungen blieben doch bei guter Nachfrage Preise unverändert. Schmalz: unverändert fest.
— Die für die Einlösung des Juli⸗Coupons und die Amorti— sation der 60 mexicanischen äußeren Anleihe von 1888 und 1890 bestimmten Fonds sind, wie W. T. B.“ meldet, bereits bei der Berliner Zahlstelle eingetroffen.
Magdeburg, 2. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exel.,, von 92 , — — Kornzucker excl., 88 o / Rendement 1850, Nachproducte excl., 75 60 Rendement 15,80. Fest. Brod⸗ raffinade J. 31, 909. Brodraffinade II. 30.25. Gem. Raffinade mit Faß — —. Gem. Melis J. mit Faß 29,75. Ruhig. Roh⸗ zucker J. Product Transito f. 4. B. Hamburg pr. Juni 18,423 bez., 18,45. Br., pr. Juli 18,5 bez. u. Br., pr. August 18,75 bez., 18, 74 Bre, pr. September 17, 05 bez, 17, 75 Br. Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 26 000 Ctr.
ö 2. Juni. (W. T. B.) Kammzug-⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Juni 3,7 Aa, per Juli M5 „6, per August 3, 89 , per September 3,806 At, per Oktober 3,835 66 per November 3, 8of , per Dezember 3, 3h Mp6, per Januar 387 S, ver Februar 3,87 ½, per März 3,873 M1, per April 3,879 M, per Mai — g Umsatz 50 0906 kg.
Kgrlsruhe, 2. Juni. (W. T. B.) Prämienziehung der Badischen 160 Thlr.⸗Loose. 300 000 ,½½ Nr. 5848, 48 000 Nr. 76140, 18 000 ½ς Nr. 76103, 4800 S Rr. 97995; je 2400 MS Nr. 17776 55303 114869; je 1260 S Nr. 5865 5842 44043 44757 48648 75208 114890.
mien, ,,,, Gewinnziehung der öster⸗ reichischen 1864er Loose: 156 000 Fl. Ser. 366 Nr. 88, 20 000 Fl. Ser. 2647 Nr. 69, 10 000 Fl. Ser. 758 Nr. 20, je 5000 Fl. Ser. 758 Nr. 11, Ser. 2408 Nr. 37. Weitere Serien 243 382 448 615 1263 2214 221 2260 2458 2555 2595 2659 2803 3020 3297 3330 3393 3502 3514 3699 3834 3857.
London, 2. Juni. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗ ladungen angeboten.
6 V, Javazucker loco 195 fest, Rüben Rohzucker loco 185, später 183 fest. Centrifugal⸗Cuba 185 fest. — Eh il e⸗ Ku pfer 435/11, pr. 3 Monat 4313/16.
Liverpool, 2. Juni. (W. T. B.) (Baum wollen⸗Wochen⸗ bericht.) Wochenumsatz gegenwärtige Woche 53 060 (vorige Woche 29 O00), do. von amerikanischen 48 0065 (265 G60, do. für Speculation 109000 (1000), do. für Export 3000 (1000), do. für wirklichen Consum 44 900 (24 90090), do. unmittelb. ex. Schiff 46 000 (34 000), wirklicher Export 5000 (8000), Import der Woche 50 006 (34 000), davon amerikanische 35 000 25 000, Vorrath 1 573 000 (1574 900), davon amerikanische 1315 000 (1321 O00), schwimmend nach J 79 000 (87 000), davon amerikanische 70 000 (75 000).
Manchester, 2. Juni. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5ꝑ, zor Water Taylor 74, 26r Water Leigh 64, 30r Water Clayton 75, 32r Mock Brooke 73, 40r Mayoll 73, 40r Medio Wilkinson 84, 32r Warpcops Lees 64, 36r Warpcops Rowland 7h. 36r Warp cops Wellington 83, 40r Double Weston Sz, 60r Double courant al mit 32 116 Vards 16016 grey Printers aus 3er / 46r 162. Fest.
Glasgow, 2. Juni. (W. T. B) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 337 797 Tons gegen 448 843 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befind⸗ lichen Hochöfen betragt 71 gegen 77 im vorigen Jahre.
St. Peters burg, 2. Juni. (W. T. B) Producten markt. Talg loco 59,00, pr. August —,. Weizen loco 11,25, Roggen loco 8, 60, Hafer loco 5, 25, Hanf 44,06. Leinsaat loco
14,25. Trübe.
Am ster dam, 2, Jun. [w. T. B.) FJava⸗Kaffee good ordinary 514. — Baneazinn 521.
New⸗ York, 2. Juni. (W. T. B) Die Börse verlief matt und schloß stetig. Der Umsatz der Actien betrug 249 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 280600 Unzen ge⸗ schätzt. Silberverkäufe fanden nicht statt. Die Silberankãufe für den Staatsschatz betrugen 620 000 Unzen zu 83 à 83565.
Weizen eröffnete ruhig, dann etwas ste end auf unbedeutende Ankünfte im Nordwesten und Deckungen der aissiers; später auf Reglisirungen abgeschwächt. Schluß schwach. — Mai steigend nach Eröffnung infolge großer Käufe und naffen Wetfers im We en; später Abschwächung und fallend auf große Ankünfte in Chicago und entsprechend der Mattigkeit der Weizenmärkte.
Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Uniong⸗ häfen 23 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 17 060 Ballen, . uhr nach dem Continent 9 6500 Ballen. Vorrath 74 0h6
allen.
Chieago, 2. Juni. (W. T. B.) Weizen eröffnete sehr fest auf, Deckungen der Baissiers, fiel aber bald wieder infolge finanzieller Störungen. — Mais einige Zeit steigend nach Eröffnung, ear Reaction; Schluß träge.
Verdingungen im Auslande.
Großbritannien.
30. September (unter Au hebung des früher — s. Reichs⸗ Anzeiger‘ Nr. 11 vom 13. Januar 1853 — auf den 30. Juni an⸗ beraumten Termins). Secretary to the Government 3 India, Military HLepartment, Calcutta: Concurrenz für die Construction von Maulthierkarren zu militärischen Transportzwecken. Für die fünf besten Modelle Preise von 750, 506, 375, 2356 und 125 Pfd. Sterl. Auskunft bei dem Director of stores India offies, Westminster, London SW. Näheres auch beim Reichs / Anzeiger! in englischer Sprache.
Rumänien. 19. Juni. General⸗Direction der Posten und Telegraphen in Bukarest. Lieferung von 10 009 kg geschmiedetem Kupferdraht.
Privatvertretung am Platz erforderlich.
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