1893 / 131 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehr s⸗Anstalten.

Am Sonntag, 11. Juni, kommt ein Sonderzug zu ermäßigten Fahrpreisen 6 Berlin nach Coswig i. Anhalt (t Park von Wörlitz und Dessau zur . Der Zug fährt 6:23 Vorm. vom Bahnhof am Askanischen Watz ab und trifft in Coswig 8,57, in Dessau 935 Vorm. ein. Die Rückfahrt ist am 11. Juni nur mit dem Sonderzuge 10,5 Abends aus Dessau, L29 Nachts in Berlin zulässig. kann aber auch erst am 12. Juni mit sämmtlichen Personenzügen angetreten werden. Der letzte am 12. zur Benutzung mit Sonderzugfahr—⸗ karten gültige Personenzug von Dessau, welcher in Wittenberg An— schluß nach Berlin hat, fährt von Dessau 6,17 Nachm., von Coswig 6,509 Nachm. ab. Die Benutzung von Schnellzügen ist gänzlich aus⸗ geschlossen. Fahrkarten zu 5 6 für die 1. und 3 M für die III. Klasse, für Hin⸗ und htuckfchrt gültig, werden am Sonntag früh von den Bahnhofs⸗Fahrkartenausgabestellen hier Askanischer Platz und in Groß⸗Lichterfelde sowie auch schon vorher im Bureau des Invaliden dank, Markgrafenstraße 51 a, ausgegeben.

Am 1. Juli d. J. erpedirt die Deutsche Colon ialgesell⸗ schaft in Berlin den Dampfer Professor Woermann; der frikanischen Dampfschiffs-Aetiengesellschaft Woermann⸗Linie in ziemlich directer Fahrt nach . Wal⸗ sischbai⸗. Die Fahrtdauer beträgt gegen 30 Tage. Die Spedition der Güter und der Seeversicherung besorgt die Firma L. F. Mathies u. Co. in ,,, an welche bis spätestens den 25. Juni d. J. die zur Verladung kommenden Güter abgesandt sein müssen. Jedes Gepäckstück und Waagrencolli muß deutlich mit dem Namen des Empfängers und des Bestimmungtorts (Walsischbai oder Windhoek) versehen sein. Bei L. F. Mathies u. Co. in amburg oder bei der Deutschen Colonialgesellschaft in Berlin . die Fahrscheine für Passagiere zu lösen. Der Fahrpreis für . Kajüte beträgt 7506 „d, für II. Kajüte 500 S und für Zwischendeck 250 M; Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Für Frachten werden 50 M für den Kubikmeter oder für 1000 kg nah Wahl des Rheders berechnet. Es empfiehlt Lich. die ahrscheine frühzeitig zu lösen und die Güter vor dem 25. Juni zur pedition nach Hamburg zu senden. Die Passagiere haben sich zur Mitreise am 30. Juni Nachmittags an Bord einzufinden. amburg, 2. Juni. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ tan a n etfahrt, Actien⸗Gesellschaft. Der Schnell- dampfer Columbia“ ist heute Morgen in NewYork einge⸗ troffen. Der Postdampfer „Normannia“ ist heute Mittag auf der eingetroffen. KJ Juni. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Warwick Gastle“ hat heute auf der Ausreise die Canan ischen Inseln passirt. Der Castle⸗Dampfer ‚Dunottar Castle; ist gestern auf der Heimreise in Madeira angekommen. Der Un ion—⸗ Dampfer „Trojan“ ist auf der Heimreise heute in Southampton

eingetroffen. Theater und Musik.

Kroll's Theater.

estern Abend gelangte eine ältere Oper Anton Ru bin⸗ ö Die eder? der ö zur ersten Aufführung und fand bei dem gut besetzten Hause ungewöhnlich lebhaften Beifall. Das Textbuch ist nach Car! Beck's poetischer . frei bearbeitet und bietet dem Componisten reichen Stoff, seine Macht über die Gemüther zu erproben. Eine edelmüthige Zigeunerin, die um ihrer Liebe willen ihre glücklichere Nebenbuhlerin vom Verderben rettet, steht im Mittelpunkt der Handlung. Die Begabung des Componisten für das Romantische fand hier also weiten Spielraum und seine lyrische Kraft, besonders sein Vermögen, im Liede einer ernsten oder wehmüthigen Stimmung Ausdruck zu geben, tritt in dieser Oper noch entschiedener als in seinen letzten Arbeiten her— vor. Eharakteristisch für die Eigenart Ruhinstein's ist in den „Kin—⸗ dern der Haide auch die Behandlung der Chöre, die zum theil von starker Wirkung sind, wie denn auch die treffende Charakteristik des

Volkstons, die der Componist überall bewiesen, in der rhythmischen

Gestaltung wie diesem älteren Werk

verleitet hat, auch musikalisch die Farben zuweilen zu stark aufzutragen; aber der gt en rm rd, der Musik ist ein sehr angenehmer, und in Liedern, Arien und Chören bietet die Oper sehr viel Schönes und

nan n, ,,,, auf der Kroll'schen Bühne verdient Norderney eingerichtete Winterpflege, die 89 Kindern

unbedingtes Lob. Bie Solopartien waren ausnahmslos gut besetzt, wurde. Die die zum theil sehr schwierigen und complieirten Chöre sorgfältig ein⸗ = s und das Orchester zeigte sich seiner Aufgabe unter nahme gegenüber. der Leitung des Kapellmeisters J. Ruthardt durchaus gewachsen.

charakteristische .. des ,, e,, To u eh nch ter Stelle zu rühmen; es gelang der Sängerin, eine nuten e g edle Gestalt zu schaffen und auf Gemüth und Seele der Werth der eindringlich en; des Fräuleins

und auch im Spiel alle Schwierigkeiten glücklich überwand. Von den

itwirke t Herr Aranyi wohl stimmlich, aber als r Hr r, e renn, pr mn können; recht gut war Herr hatte, sandte 201 Kinder aus.

. Der Magistrat hat, wie wir der N. A. Ztg.“ entnehmen,

Bertram, wacker durch.

Seine Majestät der Kgiser hat nach der gestrigen Vor— stellung der Oper . goldene Kreuz und des Ballets . Die Puppen⸗ im Königlichen ö r durch den k Grafen von Hochberg Allerhöchstseine besondere Zufriedenheit aussprechen lassen. . .

Im Berliner Theater kommt Die Waise von Lowood, mit Agnes Sorma und Ludwig Barnay in den Hauptrollen morgen Nach⸗ mittag und am Donnerstag zur Aufführung. Das Lustspiel Der , . a. Flüchkling“' und das Schauspiel „Die Eine weint, die Andere lacht *. . ,, gehen morgen Abend, am Mittwoch und am Sonnabend in Scene. w, ne Am Montag kommen nach längerer Pause Schiller's „Räuber“ zur und der Dienstag bringt mit Agnes Sorma, Nusha

Barnay und Ludwig Stahl in den Hauptrollen das Sardou'sche Schauspiel Dora“ Für Freitag (539. Abonnements. Vorstellung) . Schauspiel „Ein Tropfen Gift“ mit , ,. Agnes Sorma als

. Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wird bis einschließlich Sonnabend, 10. d. M., „Angot, die Tochter der Halle

Aufführung, Butze, Ludwi

Gesellschaft sich nach Stettin zum Gastspiel im dortigen Bellepue⸗ Theater begeht, morgen die letztes Aufflhrung ver- Flattersucht, statt. ö Von diesen Personen wurden 7 dem Krankenhause Friedrichs

ain, 37 dem Krankenhause Moabit, 9 der Charits überwiesen, 584 (651 Männer, 33 Frauen) der Polizei vorgeführt.

Der Wochen⸗Splelplan des Kroll'schen Theaters lautet wie

Kinder der Haide? Montag: Der Troubadour“ (Luna; Signor de Anna als 8 Dienstag: „Marie, die Tochter des Regiments“ von Donizetti (Marie: Marcella Sembrich); Mittwoch: Die Kinder der Haide; Donnerstag: ‚Das Glöckchen des Eremiten“; Freitag: Un⸗ bestimmt; Sonnabend: Zum ersten Male: ‚Die Perlenfischer', Oper in 3 Acten von Georges Bizet (Lelia: Marcella Sembrich).

Der unter dem Protectorat Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich ö, er f n. di er mel tre, 9 . . eküsten hielt gestern Abend im Herrenhause unter 22. Minut er

Hag bn Fal it. Rösing h Jahretzverfammlung ab. Der . W. T. B. meldet, am Aetng starke Erxdst ße in der Richtung Verein hat im letzten Jahre 1133 kranke und erholungsbedürftige Kinder in von S seine Hospize n . tz . ö. im Vorjahre . ii 9 ̃ ener Beschränkungen, dagegen immer n Erdst ꝛester tani en , Gestorben sind 39 . achtzehn Kindern um 8 Uhr 43 Minuten und um 11 Uhr 46 Minuten solche in der trat eine Besserung nicht ein; die weitaus überwiegende Mehrzahl der Kranken konnte vollständig geheilt oder doch wesentlich gebessert die eimreise antreten. Im einzelnen hat der Verein vier Hospize unter— In Norderney fanden 289 Knaben, 333 Mädchen und außer⸗

dem 43 Pensionäre, zusammen 665 Kinder an 33177 Tagen

in der Klangfarbe seiner Melodien schon in Aufnahme. Die Ausgaben betrugen 95 493 / Das Friedrich Franz⸗

haben wir die

wirken; fast nicht weniger

die übrigen Solisten führten ihre Partien

lücklichen Ausdruck gewinnt. , . Ie i piles i . ez Rinke darunter allein 70 aus Berlin; die Gesammtausgaben

betrugen 12 805 M In Zoppot endlich wurden 83 Kinder auf⸗ genommen, die 3167 Tage dort verblieben; Ausgaben erwuchsen in Gesammthöhe von 6294 6 Recht gut bewährt hat sich die in

Gesammtausgabe ; Höhe von 161 733 S, ihr standen 167 527 66 Ein⸗

hatte 222 Kinder zu verpflegen, die Aus⸗ 3 auf 17 896 Æ In Wyck auf Föhr waren

u theil

des Vereins erreichte die

Die Kinder hatten 10 bis 20 M für die Woche,

die Pensionäre 450 bis 7 M für den Tag zu zahlen, doch wurden gesangliche Kraft und 13 744 M für Freistellen verwendet. Der g n, hat sich von

16581 auf 22326 S erhöht, die Bilanz z —; gegen 870 797 M im Vorjahre. Gegen 800 006 M beträgt allein Hospize mit ihrem Inventar. Die Zahl der erfreulich war Mitglieder beträgt zur Zeit 5509. Dem Hauptverein stehen außer—⸗ Johanna Gadski, die ihre . 2 zur e , n,, an.

i i ö imme san 62 Kinder na orderney, der Braunschweiger eben n,

k Oldenbutger widmete sich vorwiegend der Ueberwachung der Trans⸗

porte; der Berliner Frauen⸗Hilfsverein, der 21 876 Ss Einnahme

chließt mit 889 115 6

J in seiner ir n Sitzung beschlossen, zur Errichtung einer Volks⸗

Badean

ertha angesetzt.

Erste Wiederholung von Rubinstein's Oper „Die

Mannigfaltiges.

9

,, n . nden, daß an die . 3. je J kg Brot verabreicht wird. Der Magistrat hat be⸗

schlossen, die Legate anzunehmen und die staatliche Genehmigung dazu

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

talt im Süden bei der Stadtverordneten⸗Versammlung die Genehmigung . , ö. , Wasserthorstraße 46

ö ö Ritwꝭ ür den Preis von 380 S zu beantragen. r, nnn, . i er ic, Director des Krankenhauses Moabit Dr. Gutt⸗ mann hat der Stadtgemeinde zwei Leggte mit zusammen 15 900 4K letztwilliz vermacht. 10 000 ½ von dieser Summe sind für das staͤdtische Krankenhaus Moabit bestimmt; aus ihren Zinsen sollen solche bedürftige Kranke unterstützt werden, die aus dem Krankenhause entlassen

Der unlängst ver⸗

übrigen 5000 S sind für das städtische bestimmt. Nach dem Berstorbenen sollen die Zinsen aus diesem eiertagen des Jahres eine solche Verwendung ersonen, welche an diesen Tagen das Obdach

Im städtischen Obdach befanden sich am 1. Mai d. J. 49 Familien mit 168 ,. . 1j ,,, ; ,,. 3 . war der Bestand 63 Familien mit 212 Personen, darunter 18 Säug- Im Residenz-Theater findet, da nun auch der Rest der Ee i , r m ., Ire e er gr n fue. des Monats Mai 21 530 Personen, und zwar 20 306 Männer, 1224

Der Director des Wolff'schen Telegraphischen Bureaus Dr. phil. Emanuel Rosenstein ist am Freitag Morgen in seiner Wohnung, Magdeburgerstraße 23, am Herzschlag gestorben. Er war seit etwa Jahresfrist herzleidend und hatte sich zur Wiederherstellung nach San Remo begeben, von wo er vor einigen Wochen zurückkehrte und bis Donnerstag Abend seinem Dienst nachging. Dr. Rosenstein gehörte der Gesellschaft seit 39 Jahren an, seit 1890 als Mitglied des Auf⸗ sichtsraths. Er hat ein Alter von 57 Jahren erreicht.

Juni. Heute früh 6 Uhr 45 Minuten wurden, wie üdosten nach Nordwesten verspürt; die Bewohner der Gegend haben ihre Behausungen verlassen. In Gigrre wurden um ? Uhr 3 Minuten Erdstöße von Nordosten nach Südwesten, in Catania

Richtung von Norden nach Süden beobachtet.

icht vom 3. Juni, r Morgens.

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*

Stationen. Wind. Wetter.

höhte Preise.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeressp

red. in Millim. Temperatur

Belmullet. . 7657 4 halb bed.

56 ö 759 ristiansun Kopenhagen. I.böl1 Stockholm. 758 . ; oskau ... 760 Cort. Queeng⸗ teh . . ourg. . ; . w. . 762 J winemünde (1761

Neufahrwasser 7.61 . .

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arlsruhe .. 5 Wiesbaden. 758 wolkenlos Anfang 757 3 halb bed. 759 still wolkenl. ) K 760 bedeckt

1 bedeckt Breslau.. I60 wolkenlos 13

le d Aix. . 757 heiter . . , 2 heiter Trlest .... 7651 OMD Regen

) Thau. Y) Thau, Dunst. Uebersicht der Witterung. Die Depression, welche i südwestlich von Anfang 76 uhr. Irland lag, ist nordwärts

2 8 3

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wolkig 150. Vorstellung. wolkenlos ;

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bedeckt

wolkig ment. wolkig ; Scala von wolkenlos ö

heiter Preise.

wolkenlos

wolkenlos wolkenlos

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und Ostseegebiete. In Deutschland ist bei schwacher das Wetter vorwiegend heiter, trocken und, außer im st überall noch unter dem Mittelwerthe, im west⸗

a Bi de bis zu 40 Grad. bil Binnenland a . Seewarte.

Theater Anzeigen. Känigliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗

Théatre pars. Carmen. Oper in 4 Acten von

Georges Bizet. Text von H. Meilhaę und L. Halsvy, Friedrich Wilhelmstädtisches Thenter.

Prosper Mörimée. Tanz ö . t em 6 Regisseur Tetzlaff. Dirigent; Kabellmeister Wein⸗ der Hall. gartner. Carmen: Signora ö 6 34. F. deen, d Kehnng Den fh r n Signor Stagno, als Gäste Anfang 73 Uhr. Er⸗ Langer. Musik von Charles Lecocq. In Scene

nach einer Novelle des von Emil Graeb.

Die Billets für den 1. Rang und das Parquet meister Krones. Anfang 73 Uhr. werden nur unter der Bedingung verkauft, daß die e Besucher im Gesellschafts⸗Anzuge erscheinen (Herren Concert, ausgeführt von der Berliner Concert⸗ ö kJ d 4s5). G ihsch idt, und d vollständigen Orchester des iffbauerdamm ; u midt, und dem vo i deff. : ele g n ,, . Wege. Lust⸗ Friedrich Wilhelmstädtischen Theaters, unter Leitung spiel in 4 Außügen von Ernst Wichert. In Scene des Concertmeisters Herrn Stiemer. 1. Auftreten bedeckt get vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang der Wiener Liedersängerin Anna Fiori, Auftreten Uhr.

Montag: Opernhaus. Mit aufgehobenem Abonne⸗

, Male: Falstasr. des ö Alfred Bender,

Commedia lirica in 3 atti di A. Boito. Musica Direttors orchestra: B Uhr.

halb bed. di Giuseppe Verdi. e Anfang 76 Uhr. Ertra— In Berlin nirgends sonst zu sehen. Elektrische

wolkig HEdoardo Mascheroni.

Schiffbauerdamm 465). 3 ue, , mn mn e I, sind deff net. ĩ von Emil Pohl, mit freier Benutzung der . des ti g hen Königs Sudraka. In fang 74 Uhr. meer = . Fi. vom Ober Regisseur Max. Grube. Concert. Auftreten erster Gesangs! und Instru⸗

heiter . Neues Theater 151. Vorstellung.

Dienstag: Opernhaus. 141. Vorstellung. Die fängerin Anna Fiori. Änfang 6 Uhr. Walküre in 3 he von Richard Wagner. Diri⸗

gent: Kapellmeister Sucher. Neues Theater

Anfang 7 Uhr.

lam Schiffbauerdamm ö) ; tag: Letzte Vorstellung in dieser Saison. J spiel Auffsigen sn Gerth,. In Sꝑen e, geseßt Dustswiczg in ez Tteten ben Gardon. Beutsch von vom Ober⸗Regisseur Max Grube. ö.

8. Mittwoch: Mit aufgehobenem Abon⸗ . ĩ— In he Dienst⸗ und

nement und unter F felt gt he , ver Babe, Böer in Aghten, ftet hach Carl Hege

Freiplätze. Gastspiel der

U . e, n, . poetischer Erzählung „Janeo“. Musik von Anton

. des Regi. Rubinstein. Anfang 7 Ühr.

ortgeschritten, während Freischütz. Freitag: dere, ziemlich tiefe jenseits der Alpen erschienen ts. Slavische Brautwerbung. Sonnabend: h ö ö. ir n gr fortzuschreiten scheint. Am 1 , . Großes Concert im Sommer- Garten. Anfang

) n Bastien und Bastienne. höchsten ist der Luftdruck über dem südlichen Nord. Bajazzi. Die Rebe.

. Mi tasena. Donners⸗ Luftbewegung aus vorwiegend nordöstlicher Richtung k ase ö. Anna, alg Gast) Anfang 7 Uhr.

j ; ; . bend: Nathan der Nordosten, wärmer; indessen liegt die Temperatur ag. ö h

Sonntag: Nachmittags

Berliner Theater. ! 11 . von Lowood. (Agnes Sorma, Sonntag: Zum 17. Male mit vollständig neuer Aus— Ludw. Barnay.) Abends 77 Uhr: Der . stattung: Fran Venus. Modernes Märchen (großes Die Eine weint, die Andere lacht.

Montag: Die Räuber. Anfang an, Dienstag: Dora.

(Agnes Sorma, haus. 140. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.)

Chausseestraße 25. ; Sonntag: Zum 2. Male: Angot, die Tochter Iomische Oper in 3 Acten von Clair⸗

gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapell⸗

Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗

Kapelle, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn

der Wiener Liedersängerin Mirzl⸗Kirchner, der Wiener Original⸗Duettisten Lipp und Litt (zum

PFeatro alla ersten Male in Berlin), des Damen⸗Terzetts Oriella,

der Costum⸗Soubrette Elsa Rucinska. Anfang Um 19 Uhr: Die Fontaine lumineuse. Illumination. Sämmtliche Sehenswürdigkeiten Montag; Angot, die Tochter der Halle. An⸗ Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗

mental⸗Künstler. Auftreten der Wiener Lieder⸗

Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten ·

Anfang 7 Uhr. August Förster. Anfang 795 Uhr.

Kroll's Theater. Sonntag: Die Kinder

Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung

Sonntags 4 Uhr, Wochentags 5 Uhr. Montag: Der Troubadour. (Luna: Sgr. de

keit: Dans * Bienstag? * Gastshiek hon. Marcell Sembrich. eife. Senn. Minrsm fa ie Kellern chte te ard? n Sembrich.) Anfang 7 Uhr.

Victoria · Theater. Belle. Alliancestraße / B

Aussta un mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 74 Uhr.

uscha Butze, Im Belle⸗Alliance⸗Garten:

rühmter und beliebter Specialitäten: Gesang, Tanz, Jongleure. Ungarische Magnaten⸗ Kapelle. Anfang 4 Uhr. Brillante Illumination durch 25 000 Gas⸗ flammen. . Montag: Frau Venus. Anfang 75 Uhr. Concert Anfang 5 Uhr.

Theater Unter den Cinden. Sonntag: Zum 38. Male (vollständig neu inscenirt); Der Mikado. Burleske Operette von V.. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullivan. Hierauf: Zum 68. Male; Die Welt⸗Ausftellung in Chicago und Die deutsche Abtheilung in dem populären , , wt Columbia. Anfang präeise Uhr.

Montag: Zum 69. Male: Columbia.

Urania, Anstalt für vollsthümliche Naturkunde. Am Landes ⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Herrcke mit Hrn. Ritter utsbesitzer 3 Graßmann (Stettin —Münster⸗ e D Frelin Frida von Bodenhausen mit Hrn. . Freiherrn von Bodenhausen aus dem Hause Arnstein , . 9 Verehelicht: Herr Lieut. Gustav . von Bodenhausen mit Freiin Luise von Bodenhausen y Herr Landrathsamts⸗ Verwalter und Graf von Westarp mit Gräfin Adg von n. und Klein⸗Ellguth (Berlin). Hr. Major rnst von Dassel mit Frl. Fanny von Alvens« leben (Langendorf). Hr. Hauptmann Adolf von Carlowitz mit Frl. Priska von Stieglitz (Dresden).

nn nt Sohn: Hrn. Landrath von krosigk (Gröna).

Gest s 3. * 98. Ober⸗Amtmann Rudolf Hacker Görlitz. Verw. Fr. Geh. Bergrath Agnes harlotte Ihle, geb. Hillig (Leipzig.! Verw. r. Landrath von ,, n. geb. von Blücher Berlin). Hr. Major a. D. Friedrich Weiß (Görlitz ). Hr. Amtsrath Emil von Gansauge (Lebus).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. e Verlag der Expedition (Scholz). ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ 5 Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen

Großes internationales Vocal und Instrn⸗ mental ⸗Doppel Concert. Auftreten be⸗

leinschließlich Börsen Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Aichtamtliches.

Preuß en. Berlin, 3. Juni.

Dem Bundestrath ist die auf der Internationalen Sanitätsconferenz zu Dresden am 15. April d. 3 von den Bevollmächtigten Deutschlands, Oesterreich⸗Ungarns, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, Montenegros, der Niederlande, Rußlands und der Schweiz unterzeichnete Uebereinkunft zur Beschlußfassung zugegangen. Wir geben nachstehend den Wortlaut der Uebereinkunft in deutscher Uebersetzung wieder und schließen daran die Denkschrift an, welche die Vorlage der Uebereinkunft an den Bundesrath begleitet.

,

Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen,

im Namen des Deutschen Reichs; Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen c. ꝛc. und apostolischer König von Ungarn; Seine Majestät der König der Belgier; der Präsident der Französischen Republik; Seine Majestät der König von Italien; Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg; Seine Hoheit der Fürst von Montenegro; Ihre Majestät die Königin der Niederlande und in Ihrem Namen hre Majestät die Königin-Regentin des Königreichs; Seine Majestät der Kaiser von Rußland; der schweizerische Bundesrath,

haben in der Absicht, zum Schutze der öffentlichen

Gesundheit in Zeiten des epidemischen Auftretens der

Cholera gemeinsame Maßregeln zu vereinbaren, durch

welche dem Handels- und Reiseverkehr keine unnöthigen

Schranken auferlegt werden, zu Ihren Bevollmächtigten

ernannt:

Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen ß

welche nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗ höriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:

Was die auf den Reise- und Waarenverkehr anwendbaren internationalen Vorbeugungsmaßregeln anlangt: so sollen fortan die in Anlage 1 zu der gegenwärtigen Uebereinkunft aufgeführten und näher bezeichneten Maßnahmen in Anwendung kommen.

Was das Sanitätswesen an der Donaumündung (Sulina— mündung) betrifft: so sind die in Anlage N enthaltenen Bestimmungen zur J gen z Annahme gelangt. n

Die beigefügten Anlagen haben dieselbe Geltung, als wären sie in die gegenwärtige Uebereinkunft mit aufgenommen. IV.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll vom Tage der Rati— fication ab fünf Jahre in Geltung bleiben. Dieselbe wird durch stillschweigende Erneuerung von fünf zu fünf Jahren verlängert, wenn nicht seitens eines der hohen vertragschließenden Theile 6 Monate vor Ablauf dieses Zeitraums eine Kündigung erfolgt.

Die Kündigung hat nur Wirksamkeit bezüglich desjenigen Landes oder derjenigen Länder, welche dieselbe eingelegt haben. Für die übrigen Stagten bleibt die Uebereinkunft verbindlich. Auch behalten sich die hohen vertragschließenden Theile das Recht vor, in der Uebereinkunft und ihren Anlagen Aende⸗ rungen, welche sich als nothwendig erweisen sollten, im Wege diplomatischer Verhandlungen herbeizuführen.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratificirt und die Ratificationsurkunden sollen sobald als möglich und spätestens innerhalb einer mit dem fünfzehnten April eintausend achthundert und drei und neunzig beginnenden sechsmonatlichen Frist in Berlin niedergelegt werden.

Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten die Uebereinkunft vollzogen und ihre Insiegel beigedrückt.

So geschehen in zehn Exemplaren in Dresden, am fünf⸗ zehnten April eintausend achthundert und drei und neunzig.

Anlagen zu der Uebereinkunft. Anlage l.

.

Maßregeln, um die der Uebereinkunft beigetre—

tenen Regierungen über den Stand einer Cholera⸗

Epidemie sowie über die zur Verhütung der

Ausbreitung und Verschleppung derselben in

seuchenfreie Gegenden angewandten Mittel auf dem Laufenden zu erhalten.

Erste Benachrichtigung und weitere Mittheilungen. Die Regierung des verseuchten Landes muß den übrigen

Regierungen Nachricht geben, sobald sich ein Choleraherd ge⸗ bildet hat. Diese Maßregel ist von besonderer Bedeutung.

Von wirklichem Werth ist dieselbe nur dann, wenn die betreffende Regierung an von dem Auftreten von Cholera⸗ und choleraverdächtigen Krankheitsfällen auf ihrem Gebiet stets zuverlässig unterrichtet ist. Die Einführung der Anzeige⸗ pflicht für die Aerzte bei Cholerafällen kann den verschiedenen Regierungen deshalb nicht genug empfohlen werden. . Gegenstand der Benachrichtigung unter den Regierungen ist das Vorhandensein eines Choleraherdes, der Ort, wo er sich 5 hat und der Zeitpunkt seines Entstehens, die Zahl der klinisch festgestellten Krankheitsfälle, sowie die Zahl der Todesfälle. Die vereinzelt bleibenden Fälle brauchen nicht mitgetheilt zu werden.

Die Benachrichtigung erfolgt an die diplomatischen oder

konsularischen Vertretungen in ber Hauptstadt des verseuchten

Berlin, Sonnabend, den 3. Juni

1893.

Landes. Für die Länder, welche dort nicht vertreten sind, soll die Benachrichtigung direct auf telegraphischem Wege an die betreffenden fremden Regierungen ergehen.

Dieser ersten Benachrichtigung müssen demnächst weitere regelmäßige Mittheilungen folgen, welche geeignet sind, die Regierungen über die Entwickelung der Epidemie auf dem Laufenden zu erhalten. Diese Mittheilungen haben mindestens wöchentlich einmal zu erfolgen.

Die Angaben über das Auftreten und die Entwickelung der Krankheit müssen so vollständig wie möglich sein. Die⸗ selben sollen namentlich auch die zur Verhütung der Ausbrei— tung der Epidemie ergriffenen Maßregeln umfassen und im einzelnen die Bestimmungen aufführen, welche erlassen sind:

bezüglich der gesundheitspolizeilichen Inspection oder der ärztlichen Untersuchung, bezüglich der Isolirung, . hezüglich der Desinfeckion, sowie die Anordnungen für die Abfahrt der Schiffe und die Ausfuhr von Gegenständen, welche Träger des Ansteckungs— stoffs sein können.

Den an einander grenzenden Ländern bleibt es vorbehalten, durch besondere Abkommen einen directen Nachrichtenaustausch zwischen den Vorständen der Verwaltungsbehörden an der Grenze einzurichten.

Die Regierung jedes Staats soll gehalten sein, diejenigen Schutzmaßregeln sofort zu veröffentlichen, deren Anordnung sie bezüglich der Herkünfte aus einem verseuchten Lande oder aus einem verseuchten örtlichen Bezirk“) für erforderlich hält.

Die Veröffentlichung muß sie ö dem in der Haupt— stadt ihres Landes residirenden diplomatischen oder konsularischen Vertreter des verseuchten Landes mittheilen. In Ermangelung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung in der Hauptstadt hat die Mittheilung direct an die Regierung des betheiligten Landes zu erfolgen.

Die Aufhebung sowie etwaige Abänderungen dieser Maß— regeln sind auf demselben Wege bekannt zu geben.

k Voraussetzungen, unter denen ein örtlicher Bezirk als verseucht oder als rein anzusehen ist.

Als verseucht wird jeder örtliche Bezirk angesehen, in welchem das Vorhandensein eines Choleraherdes amtlich fest⸗ gestellt worden ist.

Als nicht mehr verseucht wird jeder örtliche Bezirk ange⸗ sehen, in welchem zwar ein Choleraherd bestanden hat, in dem aber zufolge amtlicher Feststellung seit fünf Tagen weder ein Todesfall noch ein neuer Erkrankungsfall an Cholera vor— gekommen ist, vorausgesetzt, daß die erforderlichen Desinfections⸗ maßregeln zur Ausführung gelangt sind.

Die Schutzmaßregeln sollen gegen das verseuchte Gebiet von dem Zeitpunkt an in Wirksamkeit treten, wo der Ausbruch der Epidemie amtlich festgestellt ist.

Diese Maßregeln sind außer Wirksamkeit zu setzen, sobald der Bezirk amtlich wieder für rein erklärt worden ist.

Als Grund zur Anwendung dieser Maßregeln soll es nicht gelten, wenn in einem örtlichen Bezirk vereinzelte Fälle vor⸗ gekommen sind, die keinen Choleraherd bilden.

3

Nothwendigkeit, die zur Verhinderung der Aus—

breitung der Epidemie bestimmten Maßregeln

auf diejenigen örtlichen Bezirke zu beschränken, welche verseucht sind.

Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzmaßregeln aus—

zu beschränken, sollen die Regierungen dieselben nur für Herkünfte aus verseuchten Bezirken in Anwendung bringen.

Indessen braucht diese Beschränkung der Schutzmaßregeln auf den verseuchten Bezirk nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung eingehalten zu werden, daß die Regierung des verseuchten Landes die erforderlichen Anordnungen trifft, um die Ausfuhr solcher Gegenstände, welche Träger des An— steckungsstoffsß sein können, aus dem verseuchten Bezirk zu verhüten.

Ist ein Bezirk verseucht, so sollen keine Vorbeugungs⸗ maßregeln gegen diejenigen Herkünfte ergriffen werden, welche aus demselben mindestens fünf Tage vor dem Ausbruch der Epidemie ausgeführt worden sind.

ö

Waaren oder Gegenstände, welche Träger des An— steckungsstoffs sein können und als solche für den Erlgß von Ein- und Durchfuhrverboten' sowie für die Anordnung einer Desinfection in Betracht kommen.

I) Ein- und Durchfuhr. Die einzigen Gegenstände oder Waaren, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können und als solche von der Ein— fuhr ausgeschlossen werden dürfen, sind: I) Leibwäsche, alte und getragene Kleidungsstücke (Be⸗ . des täglichen Gebrauchs), gebrauchtes Bettzeug. Wenn diese Gegenstände als Reisegepäck oder infolge eines Wohnungswechsels (Umzugsgut) zur Versendung kommen, o unterliegen dieselben besonderen Bestimmungen. 2) Hadern und Lumpen. Es dürfen nicht verboten werden; a. hydraulisch zusammen— gepreßte Lumpen, welche in eisenbeschlagenen Ballen im Groß— handel versendet werden und mit Ursprungsmarken und Nummern versehen sind, die von den Behörden des Bestim⸗

) Unter „Bezirk“ wird ein Gebietstheil verstanden, welcher einer bestimmten Verwaltungebehörde unterstellt ist, wie zum Beispiel eine Provinz, ein Gouvernement, ein Distriet, ein Departement, ein Canton, eine Insel, eine Gemeinde, eine Stadt, ein Dorf, ein Hafen, ein Polder u. s. w., welches auch immer die Ausdehnung und die

Bevölkerung dieses Gebietstheiles sein mag.

schließlich auf die von der Cholera betroffenen Gebietstheile

mungslandes anerkannt sind; b. neue Abfälle, welche direct aus Spinnereien. Webereien, sowie aus Confections- und Bleichanstalten kommen; Kunstwolle (Shoddy) und neue Papierschnitzel. =

.Die Durchfuhr von Waaren und Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können, darf nicht untersagt werden, sofern dieselben so verpäckt sind, daß unterwegs eine Berührung damit nicht möglich ist.

Ebenso soll der Umstand, daß Waaren oder Gegenstände, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können, durch einen verseuchten örtlichen Bezirk be⸗ fördert worden sind, kein Hinderniß für ihre Einfuhr in das Bestimmungsland bilden, sofern die Beförderung so erfolgt ist, daß unterwegs eine Berührung mit von Cholera⸗Entleeruüngen beschmutzten Gegenständen nicht hat stattfinden können.

Auf die Waaren oder Gegenstände, welche Träger des Ansteckungsstoffs sein können, finden dle erlassenen Einfuhr⸗ verbote alsdann keine Anwendung, wenn der Behörde des Bestimmungslandes nachgewiesen wird, daß sie mindestens fünf Tage vor Ausbruch der Epidemie zur Absendung ge⸗ langt sind.

Es ist nicht statthaft, daß Waaren an den Landgrenzen in Quarantäne zurückbehalten werden. Der einfache Ausschluß derselben von der Einfuhr oder die Desinfection sind die ein⸗ zigen zulässigen Maßregeln.

2) Des infection.

Reisegepäck. Der Desinfection sollen in allen Fällen unterworfen werden schmutzige Wäsche, alte und getragene Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände, welche zum Gepäck eines Reisenden oder zum Mobiliar eines Umziehenden (Um⸗ zugsgut) gehören und die aus einem für verfeucht erklärten örtlichen Bezirk stammen, sofern dieselben nach ber Ansicht der localen Gesundheitsbehörde als mit Cholera⸗Entleerungen be⸗ schmutzt zu erachten sind.

Waaren. Die Desinfection darf nur bei solchen Waaren und Gegenständen angewendet werden, welche nach der Ansicht der localen Gesundheitsbehörde als mit Cholera⸗ Entleerungen beschmutzt zu erachten sind oder deren Einfuhr verboten werden kann.

Die Entscheidung darüber, in welcher Weise und wo die Desinfection stattzufinden hat, steht den Behörden des Bestim⸗ mungslandes zu.

Die Desinfection muß so ausgeführt werden, daß sie die Gegenstände möglichst wenig beschaͤdigt.

. Die Regelung der Frage, ob der aus einer Desinfection sich ergebende Schaden zu einem Ersatzanspruch berechtigen soll, wird jedem einzelnen Staat überlassen.

Briefe und Correspondenzen, Drucksachen, Bücher, Zeitungen, Geschäftspapiere u. s. w. (ausschließlich der Postpackete) sollen weder einer Einfuhrbeschränkung noch auch elner Desinfection unterliegen.

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Maßregeln an den Landgrenzen. Eisenbahndienst. Reisende.

Die für die Beförderung der Reisenden, der Post und des

Reisegepäcks bestimmten Wagen dürfen an der Grenze nicht

zurückgehalten werden.

Wenn ein solcher Wagen mit Cholera⸗Entleerungen be⸗ schmutzt ist, so soll er an der Grenze oder an der nächsten Haltestelle, sobald dies möglich ist, zum Zweck der Desinfection vom Zuge abgehängt werden.

Ebenso ist mit den Güterwagen zu verfahren.

Landquarantänen sollen in Zukunft nicht mehr errichtet werden.

Nur die an Cholera oder unter choleraartigen Erschei⸗ nungen erkrankten Personen dürfen zurückgehalten werden.

Es ist von Wichtigkeit, daß die Reisenden in Bezug auf ihren Gesundheitszustand einer Ueberwachung durch das Eisen⸗ bahnpersonal unterzogen werden.

Das ärztliche Eingreifen soll sich auf eine Besichtigung der Reisenden und die Fürsorge für die Kranken beschränken.

Wenn eine ärztliche Besichtigung stattfindet, so soll dieselbe thunlichst mit der Zollrevision verbunden werden, damit die Reisenden möglichst wenig aufgehalten werden. Es wäre von der größten Wichtigkeit, die aus einem verseuchten Ort kommenden Reisenden nach ihrer An— kunft am Bestimmungsort einer fünftägigen, vom Tage der Abreise an zu rechnenden gesundheitspolizeilichen Ueberwachung zu unterwerfen.

Die bezüglich des Grenzüberganges für das Personal der Eisenbahn und der Post zu treffenden Maßregeln sind Sache der betheiligten Verwaltungen und sollen so eingerichtet sein, daß sie den regelmäßigen Dienst nicht stören.

Die Regierungen behalten sich das Recht vor, für gewisse

Kategorien von Personen, insbesondere

2. für . und Vagabunden, sowie

b. für Auswanderer und solche Personen, welche in Trupps reisen oder die Grenze überschreiten, .

besondere Maßnahmen zu treffen.

ile,

Besondere Bestimmungen für die Grenzbezirke.

Die Regelung des Grenzverkehrs und der damit zusammen⸗ hängenden ee e. sowie die Anordnung besonderer Ueber⸗ wachungsmaßregeln in dieser Beziehung bleiben den besonderen Vereinbarungen zwischen den aneinander grenzenden Staaten überlassen. ö Flußläufe, Flüsse, Kanäle und Seen.

Die gesundheitspolizeiliche Regelung sür die Flußläufe 1 gen besonderen Vereinbarungen zwischen den Uferstaaten überlassen.

Es werden in dieser Beziehung die im Jahre 1892 er⸗ lassenen deutschen Reglements empfohlen, deren Anwendung

günstige Ergebnisse gehabt hat.