1893 / 131 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Titel 38 ärztlichen Revisionen zu. unterziehen, die 9 . 3 e. , zu 6 Milderung des bis⸗ Anlage JI. ,, . ,, . Fortschritt dar, indem a vorgenommen werden. Jeden Morgen, zu einer bestimmten herigen strengen Systems bei ragen werde. . . . J . zen . Seeverkehr. Maßnahmen in den Häfen. 33 hat sich der Arzt über den Gesundheltszustand des ganzen Im vorigen Jahre hatte sich die Kaiserliche Regierung . 1 ,, Jeschlüse der n. baeselbe urch) er arslich fern ren eng , a Chf n nrg * ilt ein Schiff lches entweder Cholera Schlffs personals zu vergewissern, und er darf die Einfahrt nur darauf beschränken müssen, ihre Erkenntniß von der Nutz⸗ , 1 . n m 16 . 1 hn , 1. des bisher schon in Großbrltannien und im wesentlichen auch in 4018 549 000 . 4150797 000 0 ent , , n dann gestatten, wenn er das gesammte Schiffspersonal für losigkeit verschiedener Absperrungsmaßregeln dem Auslande von deu e mit der österreichisch⸗ungarischen Regie— Deutschland geübt wurde. Die Herkunft aug eincm verfeuchten 3. Ausfuhr.

an Bord hat oder auf welchem während der letzten sieben vollkommen gesund erachtet, Et hat dem Fapstän oder dem gegänüber durch Berufung! auf iel alstchtnn ber Peursthen rung vereinbart war und von den deuischen Delegirten auf Hafen bildet nach der Ueberein kunft! an und un eich en 6 ö nns

Tage hene ghnlerafälle porgekommngn flu j 3fü ine its in Pate in wisse it ich Mitthei on der Conferenz vertreten worden ist. Dieselben ver olgen nicht den 6 j j 9 , . . ̃

T gen , gilt * Schiff, auf welchem zur Zeit a, nnn nn, . . . ö men,, 3 Zweck, für alle Vertragsstaaten ein n ,, ar . , ,. ö. , . , . 1892, der ,. nach um

der Abfahrt oder während der Reise Cholerafälle vorgekommen Zeugniß auszuhändigen, 9 z . . Di Verfahren hatte“ vielfach 2 Erfolg Abwehr und Unterdrückung der Cholerg festzusetzen, sie beschränken Relimmungs hafen. Der Schwerpu ü ,,,

. hr me mehr,. ne,. euer des Schiffs vorzuzeigen ist. gründen. ieses ersahren h. bie ll ach 5 dale. Z inter, sanitären Verhältnisse des Schiffes selbst verlegt, indem Die Ausfuhr ist der Menge nach um 1,7 59, dem Werthe na

sind, auf dem aber während der letzten sieben Tage kein neuer 3 e ü 5 findet täglich statt. gehabt. Von ganz anderem Gewicht mußte es indessen sein, y,, . . . 6. des inter⸗ zwischen verseuchten, verdaͤchtigen und lctnin Schiffen Intent um 5 ele. 0 ch

Fall sich ereignet hat jf leich es aus einem ver— Die Dauer des Aufenthalts in Sulina soll für nicht wenn im gleichen Falle die Beschlüsse einer internationalen ö ö ö riebene ö als unnöthig schieden wird. Nür die verfeuchten Schiffe, dh. folch, Die Durchfuhr erlitt eine Verminderung von 19415 473 ma. Als rein gilt ein Schiff, wenngleich es aus einem ver—⸗ verseuchte Schiffe den Zeitraum von drei Tagen nicht über- Conferenz vorlagen, die sich als der Ausdruck der wissenschaft⸗ erkannte Maßregeln die oberste Grenze zu ziehen, welche von welche bei der Ankunft Cholera an Bord haben oder auf denen auf 16226 209 hk.

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8 z . ? F ) es eder vor der ; ; 2 ö * 21 r ö ; . . r De, fer. 2 ů i ihren Anor ; . n a. er seuchten Hafen kommt, in dem Falle, wenn es weder vor d steigen. Die Desinfection der mit Cholera⸗Entleerungen be- lichen und praktischen Erfahrungen nicht nur der Fachmänner den betheiligten Staaten bei ihren A ordnungen künftig nicht innerhalb der letzten sieber Tage neue Cholerafälle vorge⸗

ö zn. der Reihe. no zei der Ankunft Ves infection r t E ö 23 J . ö ö. mn zen künb . . * . Abfahrt noch während der Reise noch ö . bt! ] schmutzten Wäschestücke ist sogleich nach der Ankunft vor- eines, und zwar betheiligten Landes, sondern der Fachmänner überschritten 4 . innerhalb deren aber jeder Staat die kommen sind, unterliegen strengeren Maßregeln. Die Kranken . FEvangelisch⸗ Socigler Congreß. . 4 , ehmen ; sämmtlicher europäischen Staaten darstellen. Derartige Beschlüsse Bekämpfung. der Cho era nach seinem Ermessen regeln kann. werden ausgeschifft und isolirt, die übrigen Personen Bei der Erörterung des Themaß „Die Annäherung der Verseuchte Schiffe unterliegen folgenden Bestimmungen: zunehmen. J Maasfer n ifelhafte . ich widersttekenden Neaierlngen gegen mn mel Nur in wenigen Punkten enthält die Uebereinkunft eine pofi⸗ 7 l 1 1 ibrigen Persor Stände in der Gegenwnnr t“ nnn gelegen Sir e k Ef gef Hie mh. s ssen zali ich Beschaffenheit ist dur es Trinkwasser zu ersetz eindringlicherer Weise verwerthen, als dies im er Falle g zu ge hrungen. alls MM au nesdi fin ö l ö lz ng , hefe e , ie , ü ie lt ] x. . ö J 3 nheit ist durch gutes Drin wasser zu ersetzen. 9 . J NM n 565 9 X 3 j * 18 5ge if Und sin elner 60 achtung für gart) Pfarrer Nau mann ( rankfurt 49 M das W t kl t . 2 Die übrigen Personen müssen womöglich gleichfalls Beschaffenhe s⸗ i e, e, . . öglich is . lchen Negierungen, welche zwar Insbesondere ist dies der Fall bei den im Titel ent- Ulls ausg K,, . l zart) Pfarrer Nau Frankfurt a. M. das Wort und erflaͤrte: , m. ö fen 8 er Das Kielwasser wird desinfieirt. möglich ist, und vermögen solchen tegierungen, )e 3 3 9 , im, ; die Dauer von höchstens fünf Tagen zu kunter— Er könne dem Referente cht beist Die höh lass sc iner Me tor s erde Vas R . ö. A ; ir . 26 . . 5 ene Be Danach Jrne s 5 =. * ; =. . ! 5 1.1 erenten ni eistimmen. Die höheren Klassen 1 Die vorerwähnten Maßregeln sollen nur auf Herkünfte selbst auf einem gemäßigten Standpänkte stehen, ihre lluf— Ih ache bench bi, Rertrchä, werfen. Außerdem finf'chäenerfo känllichc? Desinfectionsmaß. Pesäßen in allgemeinen cine at hetisch hl phösche dhe ibm Dauer sich nach dem Gesundheitsstand des Schiffs und dessen aus solchen Häfen angewendet werden, in denen sich ein fassung aber im Hinblick auf die Besorgnisse ihrer Bevölkerungen saaten die Verpflichtung, sich über den Ausbruch un den regeln vorzunehmen. ,, I ef Choleraherd gebildet hat ; zu verwirklichen Bedenken tragen, als ein gecigneter Rückhalt zu Verlauf einer Cholera-Epidemie, sowie über die zur Verhütung ne., e Schiffe, das heißt solc elche Chol verhindere eine Annäherung der Stände. Bie äusfere Lebenshaltung G ö. ch de des 2a chf welches aus einem nicht verseuchten Hafen dienen. Insofern bot eine internationale Eonferenz, selbst wenn der ö 56 ,,. derselben ö ihnen gn gn 36. k ,,, k zwischen den verschiedenen Ständen fei nur cine scheinbar gleiche. Die 3) Die schmutzige Wäsche, die Be eidungs gegenstände de— , , ,, ;. . d. 3 z . . R ' ergriffenen Maßnahmen Urch gegenseitige enachrich⸗ . . . , 9 5 von dem Referenten vorgeschlagenen Mittel seien nicht im stande nalin r n und son tige ö der Schiffs⸗ d. h. aus . Hafen, in dem . , g ,,. , , welche 6. ,,, Wege , . sieben , kein neuer Jall, vorgekommen ist, sind einer ärzt⸗ einen Ausgleich der Gta ne irn, Ihhᷣ bie gin heft e. man nschaft und der Reisenden sollen, sofern dieselben nach ist kommt, darf, falls es nicht sich n,, b 6. 91 . . . 1. alischen Din n g. . . sollen, auf dem Laufenden zu erhalten. Die gegen lichen Besichtigung zu unterziehen; die Wäsche und Kleider der hältnisse nicht einen größeren Ausgleich erführen, könne von (iner der Ansicht der Hafengesundheitsbehörde als mit Cholera⸗ neten Beschränkungen unterwerfen will, Reisende, die aus nich . un , nn n den . . ö = ö 66 ein verseuchtes Land angeordneten Verkehrsbeschränküngen Mannschaft und der Reisenden sind zu desinficiren, so weit Stände Annäherung keine oNede sein. Geheimer Regierungs⸗Rath Entleerun gen beschmußzt zu erachten sind, ebenso wie das Schiff einem verseuchten Hafen kommen nicht , . halt , . . nn . . , , müssen außerdem unverzüglich veröffentlicht werden, um die örtliche Gesundheitsbehörde es für nöthig befindet; das 6 . 3 . (Berlin): 3 sei doch der Meinung, n 1 ese e Thei ss erscheint angezeigt, die sanitären Veranstaltungen in nisse Ur ie inbe i eine 1a ; . , . Denn. , jiß Schiff ist mit neuem, guten Trinkwasser zersehen; das die Mittel, die der Referent vorgeschlagen, vie Basis zur der ch nur der mi dlera⸗Entleerungen be chmutzte Theil . Es erschein . . ö ,, ö . . . 54 - ö ar die betheiligten Kreise o rasch wie möe lich davon in Kenntniß 1 z 5 9 Vril wa] el zu versehen; das 5 ö , . . lagen, . is zur e , ö 9 scht Sulina zu vervollkommnen, dieselben mit den, den. jetzige: Sanitãts conferen; im gegebenen w zu . gel e sch glich 6 Bilgewasser wird nach erfolgter Desinfection entfernt , 5 Hilden; Sam besonders l , stehenden Bestimmungen Anschauungen entsprechenden Vorrichtungen, namentlich auch lagen als früher, wo manche J ? Im Titel L sind die V . n. . Reine Schiffe, welche weder im Ab shafen, noch umme ger dem Neferenten bezüglich, der Steuerreform bei und Verdächtige Schiffe sind nachstehenden Bestimmunge 585 . Desinfection zu versehen und den dortigen Zustand ferenzen ohne positives Ergebniß geendigt haben. Nicht Im Titel II sind die Voraussetzungen angegeben, unter zr leine Schiffe, welche weder im Abgangshafen, noch er müsse Lezennen: ere habe irn n fact g. , ö ö . ö Kranke von einem verseuchten Ichiffe nur in Deuischland war die Cholera lim vorigen Jahre auf. denen ein Ort oder ein Bezirl als verfeucht zu“ gelten hat, während der NReise Cholera an Bord gehabt' häben, werden, besizenden Klassen bisweilen vollftändig falsche Begeiffe aer . Väsch ie Beklei . ö. 3 mb an Land gesetzt und isolirt werden fönnen getreten, sondern eine ganze Anzahl der übrigen europäischen sodaß gegen ihn mit Schutzmaßregeln vorgegangen wie auch ihr Gesundheitspaß lauten mag, ohne weiteres zum die ESteuerreferin obwalten ja daß bisweilen. den beitzend J Staaten hatte in gleicher Weise sowohl unter der Krantheit, werden darf. Nur die Bildung eines Cholera⸗ freien Verkehr zugelassen, unbeschadet einer ärztlichen Besichtigung, Klassen jfdes Hllichtge hl sehle. Im we er dem R fi ͤ . . sonstige Sache . fer des F sses . 9. s ] j . 9 joy . j1gorn ; vos . Fir 8 6 5 29 Desinfoct; SH * 5 2 2p 9 2 ö 2 A ze run er geoenstände des täglichen Gebrauchs und sonstige Sachen der I. Ma ßregeln an den Ufern des Flusses. wie . den übertriebenen Verkehrserschwerungen ihrer . herdes soll hierzu berechtigen; vereinzelt bleibende der für nöthig befun denen Desinfectionsmaßregeln, entsprechender . . k, 1 Schiff haftz . , , . ,. fer Flusses si Sanitäts⸗-Statione s ö f S ö ! Fälle gegen solle ; ahr grei che F ; 5 ze s j sse er Vers j g en habe. e Su hätter Schiffsmannschaft und der Reisenden sellen, sofern dieselben An den Ufern des Flusses sind Sanitäts-Stationen Absatzländer zu leiden gehabt, und alle Staaten sahen Fälle dagegen sollen nicht mehr güsreichen, um einen Srt als Behandlung des Bilgewassers und der Versorgung mit autem , , 1 ann, n,, mmmh we, ne uf sich gleichmäßig von 'der Möglichkeit eines Wieder⸗ verseucht zu behandeln. Fünf. Tage nach dem letzten neuen Trinkwasser. Eine sfünftägige gesundheitspolizeiliche Ueber⸗- in dech bedentend gebessert. fallen beshmnhl n fechten sind, dedinfieirt werden, dem Schisfe bestntiche Kranke bort dire Gan gelchafft werden ausbruͤchs“ der Cholera in diefem! Jahre und damit Fall gilt der betreffende Ort wicher als rein. wachung, welche mit Rlufenthalisbeschränkungen nicht ver— gen , ne,, 1s Ji ssers nach erf er Desinfectio diese S üiss Tri: asser ö ; 64 5. s. . 6 1 . * , . ö ; . * . , . . ; , . gegen fr ei essere geworden, 3) Auspumpen des Kielwassers nach erfolgter r , n . können. Diese Stationen müssen mit gutem Trinkwasser und zugleich, bei einem Weiterbestehen des bisherigen Systems, . Von besonderer Wichtigkeit ist es, daß die angeordneten bunden ist. darf für Mannschaft und Reisende der verdäch⸗ Kleidung als auch Ker Nahrung Ersatz des an Bord befindlichen Wasservorraths durch den nöthigen Desinfectionsmitteln versehen sein. In dieser Be— von der Möglichkeit einer Verschließung ihrer Absatzwege he-. Maßregeln räumlich nicht zu weit ausgedehnt werden; ins— tigen ö. , werden. Die Dauer der in der K. vorhanden. In 8 ; . . * ö J . * . 2 *. 8 ö 1sBung , . . c . . 6 , 3 ö 9. i,. . . . . . z ;. its . l i ; . ö , 4 nic 25 ,, ,. ird zwischen der russischen und der rumänischen Re- Y Die hierit egende Interessengemeinschaft sollte sick besondere gilt es, zu verhindern, daß beim Ausbruch der gesundheitspolizeilichen eberwachung rechnet dabei bei ver- Reformen bezüglich ziehung wird zwischen der russischen droht. Die hierin liegende Interessengemeinschaft sollte sich . i. ( . . sbru ge undheits oli ei der wacht. 3 bei ier, w ährend eines Zeitraums gierung eine Verständigung stattzufinden haben. ö alsbald in günstiger Weise geltend machen. . Gholera an ö. einzelnen Ort ohne weiteres alle . . . 2 , ö , . J r Auf jeder Sanitäts Station sowie auf jedem bedeutenderen Als nämlich die Kaiserliche Regierung auf Grund der Herkünfte aus dem betreffenden Fande, beschränkenden Fe en , n, . ihrer. Abfahrt von dem 3 ten Fiir nen gestiegen sei. Eine gewisse vorstehenden. Erwägungen sich bereits dazu entschlossen hatt, Angrznungen, unterworfen werden. Zu diesem Behuf ist At ängshafäen, Ter, Mäannschaft känn bei beiden Arien von Nickteesenten, bleiben., deng die giftigen Cäter r e, ft gͤsuf jeder Station muß ein gehörig isolirter Raum bereit die Einberufung einer internationalen Sanitätsconferenz durch in ö . . . Diese . . auf die ö ö. . nicht durch . K nicht gleichmäßig verthrllt! Han he m, ,,, , stehe trauliche Sondirunge er übrigen europäischen Staate Herkünfte aus den verseuchten Orten und Bezirken Anwendun dlenst gebote ; r werden. Für gewisse Schiffe die besitzenden Klaffer sich mehr mit dem Studinm 2 stehen ; vertrauliche Sondirungen der übrigen europäischen Staaten f n versen ten und Bezirk wendung dienst geboten ist rfagt wer Für gewisse ö,, ö Alle Fahrzeuge haben sich bei der Vorbeifahrt an diesen . J an sie die österreichischungarische Negierung finden sollen Die Gewährung dieser Vergünstigung ist jedoch Aus wan ererschifse, Schiffe in besonders schlechtem gesundheit⸗ kon zmischen Fragen beschäftigen würden. Er stimmem ben Referee Statignen eincr ätztlichen Nevision zu unterwerfen, unter Hinweis auf die der österreichisch-ungarischen Monarchie ven der Bedingung abhängig gemacht, däß in dem von der lichen Zustande) sind Ausnahmemaßregeln vorbehalten. guch darin bei, daß viel zu wenig für die Kunst gethan werte. Im 1 ö. 0 s 3 2 ' . 1 )J 1 ; 1 . ,, . d . otroffgomorr S* 160 2p. 2 hort y ö . ö * . . ö (. . . 6 ; ; zbenfalls 9 9 . . . 3. Wenn sich, cholerakrante oder verdächtige Personen an während der Cholera⸗Epidemie von Osten her bereiteten ö ö die Uu fuhr der ʒur , In ein n Falle darf durch die sanitätspolizeilichen Maß— , ß 6 viel J en ann Land kn schüffent und zu Schwierigkeiten mit der Frage, heran, wie man der Cholera geeigneten Gegenstände aus dem verseuchten Bezir regeln der Waarenverkehr beeinträchtigt werden' , n ,, f, benehen i l folie! en e e über eine internationale Regelung der verhindert wird. seuchte und, verdächtige Schiffe können ihre Ladung ohne . nf ö k , * 82512 1* 8 1 . 294 . 8 2 22 24 2 . ö = 84 ö. J ö 2 . 6. * 2 (. * 6 . . at 1gGra , a5; 6, ĩ⸗ 19 ll. X( 696 De S er ok en eine imme ö m e Mn Die anzeren Persaonen müssen gleichfalls ans Land ge⸗ im alle des Ausbruchs der Choöleraltan ber Hand der Am empfindlichsten haben sich im vorigen Jahre während weiteres löschen; letztere unterliegt ausschließlich denjenigen Angriffswaffe in die Hände, item a dm era. B n,. ö schafft und fünf Tages lang isolirt werden K bisherigen Erfahrungen als zulässig zu bezeichnenden Verkehrs der Cholera⸗-Epidemie für den Ausfuhrhandel die weitgehenden Vorschriften, welche über den Waarenverkehr im allgemeinen der Benutzung der Kirchenstühle ausschließe. Er sei de K, Die Kabinen, Schlafräume und anderen Räumlichkeiten, beschränkungen' für Personel. unds Wagrekh danke. Daf bie an Einfuhrverbote gestend gemacht, welche einzelne Staaten gegen getroffen sind. eine vollständige Verwischung i , ,, , . welche mit Cholera⸗Entleerungen in Berührung gekommen sind, diefe Frage sich anknüpfenden Bemerkungen erkennen die von der Krankheit betroffenen Länder erlassen haben. Die Die Grundsätze in ,,, ee ile, sowie die Wäsche, die gebrguchten Kleidungsstücke und onhägen ließen, daß sich die AÄuffaffung des Wiener Cabinets - auf die vorjährigen Erfahrungen gegründete Ueberzeugung, daß . ö . HSegenstände, welche vn Cholera-Entleerungen beschnutzt sind, in) ihrem Hauptziele völlig mit der Auffassung der durch Handelswaaren die Cholera nicht verschleppt wird, hat in Anlage II Je, , . werden desinsicirt;: ebenso der, Kielraum; das Vasser Don Kaiserlichen Regierung deckte, so erklärte sich letztere der Uebercintunft, Augdtu gefunden, indem der Erlaß von stellen die Lösung einer Frage dar, welche im vorigen Jahre zu unter- zweifelhafter Beschaffenheit an Bord wird durch gutes Trink— gern. hereit, der Sösterreichisch ungarischen Rgielung Einfuhrverboten iim Titel IV auf wenige, für den inter⸗ zwischen Rutland und Rumänien zu Zweifeln Anlaß ge— zu Unter⸗ wasser ersetzt. . . w die Initiative in der Angelegenheit 3u überlassen. Die oster⸗ . nationalen Handelsverkehr nahezu bedeutungslose Gegenstände geben hatte, und die deshalb der Conferenʒ nlandgehen der Mannschaft soluf den Whtze ng welche kingtzanten. aher. verdächtigen reichsch unggrife iegierung har da auf bie Vorvperhandlungen ugs hräut bardengsist nämsllich auf, Jeibwäjche, geiragene wurbe. Wie Uncit dies Grundsätze thatfächlich , , . stes Tas An. Persohen, an Bard haben, sind zie . LKiclraun, wegen, der Beschickung der Conferenz mit den einzelnen leider, gebrauchtes Bettzeug und, solche Kumpen, welche noch wendung kommen werben, muß einstweilen dahingestellt J zu desinficiren, das an Pord befindliche Wasser, welches etwa eurbpäischen Regierungen geführt und dabei auf allen Seiten nicht in der im Großhandel üblichen Wejse hergerichtet und bleiben, da ihre Durchführung nicht allein von den Betheili— verdorben sein könnte, ist durch gutes Trintwasser zu. ersetzen. die größte Bereitwilligkeit gefunden, sich an dem geplanten . verpackt sind. Zur Vermeidung von Zweifeln ist außerdem be— sondern auch von der Rücksicht auf deren Nachbarf ö . ö ; ärztli evi 2 19 236 ; 59 . 11 1 71595 2110 Boöohwz k, 5IIo 1 38 rn ö ö 22 ö ; 86 * heinigung darüber zu ver Nach Vornahme, der ärztlichen Reyision, empfängt der Unternehmen zu betheiligen. . stimmt, daß neu Fabrikahfälle und Kunstwolle nicht unter abhängig ist. Deutschland hat an der Frage kein der,, . Cholera. Capitän oder Schiffsführer ein Zeügniß über die, angewendeten Für das Gelingen des Werkes war es von besenderer den Begriff der Lumpen fallen. Soweit Gegenstände der vor⸗ Intereffe, da die deutsche Schiffahrt an bern gane! Zeugniß soll im übrigen auch die Zahl der Reisenden und Fragen zu bezeichnen, zu deren Lösung die Conferenz berufen Umzugsgut befinden, fallen sie nicht unter das Einfuhrverbot, Schiffsbesatzung enthalten. . K werden sollte, und von diesem Programm alle Fragen auszu⸗ sondern unterliegen nur der Desinfection. Auf Waaren, Dasselbe ist auf den verschiedenen Stationen vorzuzeigen. scheiden, deren Erörterung zu Weiterungen und Meinungs⸗ welche nachweislich fünf. Tage vor Ausbruch der Epidemie Wenn das Fahrzeug in einen neuen Bezirk kommt, so ist verschiedenheiten Anlaß geben konnte und deren Besprechung schon abgesandt waren, sollen die erlassenen Einfuhrbeschrän— wer neuen ärztlichen Revision zu unterziehen, deshalb im Interesse der Erzielung eines Ergebnisses im Augen— kungen nicht angewendet werden. Die Anordnung einer

von neuem desinficirt, wenn das blick besser zu vermeiden wat. Auf den Wunsch 'der Waarenquarantäne ist nicht zulässig. Statistik und Volkswirthschaft.

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empfiehlt sich, Mannschaft und die Reisenden in

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inf Tager der Anku . polizeilichen Ueberwachung zu unterziehen. . 6G 7 * * . 91 . M Ebenso empfiehlt es sich, das Anlandgehen der Mannsche

a 2 e * R CI XR g enn, daß Gründe des Dienstes das Ar

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zehörde des Ankunftshafens ist unter allen

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. Weise S 1m der 2. 4. . . . , . . ö nehr in unzweifelhafter Weise Sublimat oder österreichischuungarischen Regierung, daß ihr die Kaiserliche Um den Nachtheilen vorzubeugen, welche vielfach durch w

sa t Reactior enthä j ö 5 s Bor 2 52rytstoll⸗ 23 Ir 9m . 55 j h ' 57 ' 22 * . Regierung ihre Ansichten über das aufzustellende Programm die Desinfectignen herbeigeführt wörden sind, ist ferner vor— mittheilen möchte, wurde deutscherseits 2 a, , ö. gesehen, daß für Waaren mit Ausschluß derjenigen, deren

j 5 e kbei d de die 6 erreie isc ö. n ar egierung nach ge⸗ di 1f hr e te Er ! . j 5 * 3 1 No, 5a 4 . * fz . * J j 1 . *r 1(Cbt chrift. gearheitet, den die österreichisch u ge rische R . 7 . . Einfuhr verboten werden kann eine allgemeine Desinfection Reichs die definitiven Jablen fuͤr die' Cin und Äu5fuhr nunc ö. meinsamer Vorbergthung mit einigen geringen. Aendern 9er nicht, angeordnet werden darf; nur solche Waaren sind zu fammt. Gigenhandel und Specialhandel, sowie die Durchfuhr, nachdem die *

welche die aus Anlaß der annahm. Der Fragebogen wurde österreichisch-ungarischer desinficiren, von denen anzunehmen ist, daß fie thatfächlich vorläufigen Ergebniss für den Specialhandel bereits im Januar b. J. im in Deutschland von ein- seits,. als Programm der Conferenz an die betheiligten mit Cholera⸗Entleerungen beschmutzt sind. Die, Desinfection Dezemberheft der, Monatlichen Nachweise veröffentlicht worden waren. angeordnelen weitgehenden Regierungen versendet und hat nachmals die Grundlage für des Reisegepäcks und Umzugeguts ist eingeschränkt auf die Diese Tabelle bildet einen Abdruck aus der in Vorbereitung befind⸗

gesammtes Erwerbsleben

Ueber den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets im Jahre 29 2 . 2690 Uigr fol; 3e 21 (S . 28 Ye s 1892 bringt das zweite Vierteljahrsheft zur Statistik des Deustschen

i l mm imm mmer

die Verhandlungen der Conferenz gebildet. ; J schmutzige Wäsche, die gebrauchten Kleider 2c. der aus! ver— lichen ausführlichen Jahres publication über den gugwäͤrtigen Handel, So vorbereitet, trat die Conferenz am 11. März d. J. in seuchten Bezirken kommenden Personen, soweit die fraglichen Jie wicperum . Bänden. . Dand lgznach Waagrengattungen, Dresden zusammen. Auf derselben waren durch Delegirte . Gegenstände nach dem Urtheil der örtlichen Gesundheitsbehörde . 4 Herkunft. und Hestimmungz Lindern gerrdnet⸗- *. g über das Maß der beim Auftreten vertreten. Deutschland, , , n ., n . als mit Cholera Entleerungen beschmutzt zu erachten sind. e ,,, und Ausfuhr sind die Waaren nach Gattung, ; Verkehrsbeschraͤnkungen der Wiederkehr mark, , . 9 Frankreich, , ., 5 . . . . Yriefpastyerkehr soll. von Ein fuhr verhoten sowie von Menge und mit den Werthen angegeben, welche nach den von der zu ĩ für die Zukunft vorgebeugt werden land, Italien, Luxemburg, Rin . ö . anstige e, , te, bleiben die Behandlung von Fachverständigencommission für die Schätzung der Handelswerthe in Brüfung dieser Frage erschien um so dringlicher, . ,,, . ö nt , 9 . ' stpacketen richtet sich e ngch , Inhalt, nach den ür ihren Se ngen 6 Februar und März d. J. festgestellten Einheits ö. noch nicht erloschen ist und daher Norwegen die Schweiz und ö i ö. 66. . Waaren im allgemeinen gegebenen Bestimmungen. far eg ene, a n m, eutschlands für das laufende Jahr Plenum stattgehabten Genera , eg . Die . ö. . Die Durg fuhr von Waaren. und Gegenständen, welche . 6 1 , ir, ,, . neuen Erscheinens der Krankheih ge— treter der einzelnen Staaten die principielle 2 uffassung ih . . Träger des Ansteckungsstoffes sein können, aus choleraver⸗ . 8 . heg Inla nr ie, , . ö. . k 3 Regierungen darlegten, wurde das vorhandene Material in . seuchten Gebieten, ist bei geeigneter Verpackung derselben zu— stände in Betracht tee e , ö 39 w den Anlaß zu dem Gedanken der Ein- drei Gommisfia nen vertheilt, deren ,, . . zulassen; unter der gleichen Voraussetzung soll die Dtz ch führ beträgt im Gesammt - Eigenhandel internationalen Conferenz das Bestreben ferenz zur. Genehmigung ö i , . , derartiger Gegen tände durch ein verseuchtes Gebiet für die des Fahres 1893 Lin welchem der Niederlage, und der Veredelungs— es Wiederausbruchs, der Cholera. die 15. Aprjl d. J. schloß die Conferenz al, . n, Einfuhr in das Bestimmungsland kein Hinderniß bilden. perkehr eingeschlessen, ist bei der Ein uhr 36s zz3 653 hs Krankheit fordert, nicht noch durch mit der Unterzeichnung der vorliegenden leberein unst 3 ih Im Interesse einer ungestorten Abwickelung des Eisenbahn⸗ 1 hHkg 109 kg) mit einem Gesammt werthe von 4167973 O00. welcher sich Deuischland, Oesterreich⸗-Ungarn, Belgien, Frank verkehrs in Cholerazeiten sind im Titel Bestimmungen ge⸗ bei der Aus fuhr 210 543 688 hkg mit einem Gesammt werthe reich., Italien, Luxemburg, Montenegro, die Niederlande, troffen. Die Reisenden dürfen künftig nicht mehr Landquaran— ban 6 6 9!7 0.0 ς, sodaß ein Einfn br-U gchersichuß. Lon „durch die von der Conferen; zu fassen— Rußland und die Schwei; im Hanzen , n tanen unterworfen, sondern nur diejenigen, welche an Cholera M0 9b go, c re n. , en,, k einzelnen Staaten die Möglichkeit gelassen Staaten betzeilig haben. Die, e, n der il een ( oder unter choleraverdächtigen Erscheinungen erkrankt sind, von U sich gegen das Eindringen der Cholera in ihr neun guf der Cenferenz n . . der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden. Bei Reisenden, . : Grenzen in wirksamer Weise zu schützen. das Ergebniß 4d referendum ,, nf 6 ; welche aus Cholera⸗Orten kommen, ist nach ihrer Ankunft am 3 wie die Kaiserliche Regierung gesonnen ist, im eine Erklärung im Unterzeichnungsprotokoll der Beitritt zu der Bestimmungsort eine fünftägige vom Täge der. Abreise zu Im Specialhandel hat das Jahr 1892 6 aftretens olera in einem fremden TVande Uebereinkunft offen gehalten worhen. . ö . zechnende gesundheitspolizeiliche Ueberwachung zulässig. Letzterer 295 999 123 hkg und einem Werthe von 4227 2010 6 und in der zu demesen Ra e, z nothwendig erkannten Vorsichts— Die Uehereinkunft wirb zwischen denjenigen 36 ö. . Begriff schließt eine Internirung der Reisenden aus, gewähr⸗ Ausfuhr mit 198 916 146 kg und einem Wertbe von 3 130 1091 9 Dre Hande dgefe glichen Dererdnemgen für die Sennen neun m bei den übrigen Staaten welche dieselbe unterzeichnet haben, erst ungch erfo 9 ö. leistet ihnen vielmehr, ahgesehen von einer polizeilichen Melde⸗ abgeschlossen., sodaß ein Einfub ü ber sch u wen 1000 , JTadustebe and Den ert ed mäss ad m een, nd Men Dm vorauszusetzen. Aber gerade Ratification in Kraft treten, . u deren Hornghme . pflicht. volle Bewegungsfreiheit. . . verbleibt. Im 1891 die infubr iu Sperialbandel e Tfeederkedes Grmmi herd den de Starthckẽadenn ahanmfin Din Jahres hatten in Deutsch⸗ Art. 19 eine Frist von sechs. Mongten ) M dem * Die Regelung des Grenzverlehrs und des Schiffs verkehrs m Wer de won d oy Rs n, ,, wee gn, , mem dn. e, , . . ise den Beweis geliefert, der Unterzeichnung vyorgesehen gist. Die ö legirten ö auf lnnenwässern ist im Titel VI und VII der Verein⸗ ven d d Goh n, , e 3 dem Benn kan ,,,, ö. 2 1 mag polizeilicher wehe ndl daß dir Cholera nicht hauntsaächlich und in erster Linie an den Deutschland, Desterreich⸗Ungarn, Belgien, Frankreich, Italien, barung zwischen den jeweils in Betracht kommenden Nachbar⸗ e ,, . u ee, r n, , engen geñ 2 36 n nnn n ng bah die b olera ! 192upiiach i iu Rußlanh und her Schweiz hahen jedoch hei her Unterzeichnung staaten üͤberlassen. 1892 um 13 251 000 4 6 , ,, 3 9 e , . ,

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4 1 ; ö da l ] * öber als im Jahre 1891 Werner . * R Srbindk dur Wen d 1 , 2. pereittz bie Erflärung abgegehen, da ihre ö Im Seeverkehr hat während des Vorjahres der Handel Die ö ge ke sich im Sxrerislbandel Getkegdän e , , m, en, mmm, mn, mmm mn hurch rastlose Be für den Fall hetz Wieder auftreten . l ho . die Schiffahrt namentlich darunter zu Heiden ge⸗ Deutschiandẽ in. der Einfuhr pio de eu des e, w, wen e, nn, n Sonn mn am ae e me. Jesund heit polizei zu soweit es ihnen möglich ist, schon wor i e ür habt, daß in verschiedenen Staaten des Auslandes Werthe von 208 455 od é. wäbrrnd lm Jabre 183 an dd , von den vertehrs ber Uehereintunft bie Bestimmungen der leßteren in An— die aug Ländern, in denen die Cholera aufgetreten war, ,, gung , n ne, m, , 8 Ww , ,, , , , n, m, mem, 2 * r ann Se rrnnmn nrimm mriecrmwerenen gghr⸗ 6 „ig h⸗ im internationalen Denbhung bringen werben, . kommenden 8 chisse ohne Rücksicht auf ihren sanitären Zu⸗ 5 . ig en worden n . . gw 8 dier ven ergad eg Lich rather De 8 7 - unden Dit hen * ̃ 8 K chen Pertehr augen et fü, werben hilar, in sanitãrer Heziehung öie Beschlüsse her Conferenz sinh ber Ueherelnkunft in stand einer kürzeren oder längeren Quarantäne unterworfen 63 nn, . Rs d , n . n m micft⸗r Her mah wreennigung ber (rtl. ö ö sn,, , we wann, beigefügt, welche pleselhe Geltung haben sollen, und während der Vauer derselben an jedem Verkehr mit dem , 3666 a n, , e , n, n ee, , Es bur fte erwartet , . in alt wenn sie in Pie Ulchereintunft selhst aufgenommen Lande, namentlich am Löschen der Ladung und an Der von zs? G0 . n g e, fie bon nan e , ,,,, n, , , wendbeteede damn, wn laden, w dan i war = ö waren, benor K an ßeren Sing ; obe, n. 26 then gema worhen wären, unh üher bie im einzelnen Folgenbes zu be— dandung dez, Basscgler Mlehindert wurden. In. dieser Be⸗ Für die eigentlichen Dandelb waren WG den ich demnach ee dn, Dun nne en war de dialen Munde, n, nne. 8

. sahrungen auf merken ist ziehung stellen die Bestimmungen der Uebereinkunft in l und 1891 solgende Ginfuhr« und Aussubrzifern Rum Bann der Gemardnrmnn mn, Meth n med,,

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