1893 / 152 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Einkommensteuer gewissermaßen innerhalb der Gemeinde erhoben wird, und vertheilt wird auf diese Objecte, ist vollständig berechtigt. Nun ist dies aber keineswegs ein wahrer Verlust für die Objecte; denn einmal, wie gesagt, ein großer Theil der Ausgaben sind Meliorationen des Grundbesitzes und der Gewerbebetriebe, und andererseits: zu welchem Zweck werden denn diese Steuern in den Gemeinden erhoben? Lediglich zu dem Zweck, um die Personal⸗ steuern in ein richtiges Verhältniß zu den Realsteuern zu bringen, D. h. erstere zu vermindern. Die Verminderung der Personalsteuern kommt innerhalb der Gemeinde auch unmittelbar den Grundbesitzern zu gute. Dann aber vergißt Herr Graf Frankenberg vollständig, daß die Klagen über die Existenz der Grund⸗ und Gebäudesteuer bisher schon sehr wesentlich verschärft wurden durch die Zuschläge, die zu diesen angeblichen Renten in den Communen erhoben wurden. Wenn in Zukunft eine doch im ganzen sehr beschränkte Heranziehung dieser Objecte in den Communen stattfindet, so sind auch bisher schon in dem überwiegenden Theil der Communen neben der Einkommensteuer und neben der staatlichen Besteuerung des Grund und Bodens, Zuschläge auf den Grund und Boden umgelegt. Es ist das nichts Neues. Die Last, die in Zukunft im großen und ganzen innerhalb der Com⸗ munen dem Grund und Boden zufällt, war zum großen Theil bisher auch schon vorhanden und gerade die Zuschläge in den Communen zu der Grund⸗ und Gebäudesteuer haben zu den verschiedenen Anträgen im Abgeordnetenhaufe und hier im Herrenhause eine besondere Ver⸗ anlassung gegeben. Also diese ganzen Ausführungen des Herrn Grafen von Frankenberg sind nach meiner Auffassung in keiner Weise zu⸗ treffend und können die Grundlagen dieser Reformgesetzgebung nicht erschüttern. Nun sagt der Herr Graf weiter: diese Reform verstoße gegen die Resolutionen des Herrenhauses. Eine der bedeutendsten Resolutionen des Herrenhauses war die, es soll das fundirte Einkommen unterschiedlich besteuert werden vom nicht vererblichen Arbeitseinkommen. Vergeblich habe ich darauf gewartet, in dieser Richtung irgend einen Vorschlag seitens des Herrn Grafen von Frankenberg zu hören. Er hat uns ausdrücklich erklärt: die Erbschaftssteuer will ich nicht, er hat ferner, wenn ich nicht irre, ausdrücklich ausgesprochen, jedenfalls nach der Richtung hin gar keinen Versuch gemacht, diese Frage zu lösen innerhalb der Einkommensteuer eine dritte Lösung der Frage, die hier vorliegt, eine andere giebt es nicht, meine Herren. Wenn wir nicht in der Ergänzungssteuer die Aufgabe lösen, das fundirte Einkommen unterschiedlich vom nicht⸗ fundirten zu behandeln, so haben wir damit den einzig denkbaren praktischen Weg, dieses Ziel, welches das Herrenhaus gerade gestellt hat, zu erreichen. Wir sind in dieser Beziehung vollständig innerhalb der Resolutionen des Herrenhauses. Das Herrenhaus hat sich ver⸗ wahrt gegen eine weitere progressive Ausbildung der Einkommensteuer oder einer Ergänzungssteuer. Wir haben auch nach dieser Richtung hin genau vorgeschlagen, was das Herrenhaus wünscht; denn es wird niemand behaupten, daß in der Ergänzungssteuer, die bis in die höchsten Vermögen mit vollständig gleichen Sätzen erhoben wird, irgend etwas von einer progressiven Natur steckt.

Wenn nun das Herrenhaus weiter gesagt hat, man soll nicht über

4 09 hinausgehen, so ist dies ja natürlich nur so zu verstehen, daß diese 46 in der Einkommensteuer nicht überschritten werden dürfen, denn sonst würde es in directem Widerspruch stehen mit der anderen Forde⸗ rung des Herrenhauses, daß eine unterschiedliche Behandlung des fundirten und nichtfundirten Einkommens eintreten soll. Oder wir hätten einen ganz anderen Weg beschreiten müssen, welchen die freisinnige Partei vorgeschlagen hat: nämlich verzichten auf die Beseitigung der Real⸗ steuern aus dem Staatssteuersystem, folgeweise verzichten auf die Vermögenssteuer und eine stärkere Degression für die unteren Stufen in der Einkommensteuer eintreten zu lassen und dazu die 40 Millionen verwenden. Wenn wir diesen Weg beschritten, so hatten wir keinerlei grundsätzliche Lösung; denn selbst die Degression in den unteren Stufen verstärken, würde gar nicht heißen: eine unterschiedliche Be⸗ steuerung des fundirten und nichtfundirten Einkommens eintreten zu lassen. Wenn einer aus Kapitalbesitz 10 000 S hat, so hat er fundirtes Einkommen, wenn jemand aber 10 000 ½ als Arzt verdient und wird gleich besteuert, wenn auch an sich niedrig, so löst man die Frage einer unterschiedlichen Behandlung der beiden Einkommensarten natürlich nicht. Darüber ist nie ein Zweifel gewesen in den Vorberathungen hier im Herrenhause bei Gelegenheit der Einkommen⸗ steuer, daß der wesentliche Zweck des ganzen ersten Schritts der gerechteren und gleichmäßigeren Veranlagung der Einkommensteuer sein sollte, zu dem Ziel zu gelangen, die Realsteuern auszuscheiden. Ich erinnere daran, daß gerade das Herrenhaus damals, als noch in der Vorlage nur die Rede war „von ganzer oder theilweiser Ueberweisung der Grundsteuer“, seinerseits verlangt hat, es soll neben dieses Wort ge⸗ stellt werden „Verzicht auf die Realsteuern“. Dieser Verzicht auf die Realsteuern ist Voraussetzung der ganzen Reform. Sie können nicht das fundirte und nichtfundirte Einkommen unterscheiden; Sie können nicht die neuen Einkommensquellen der Gemeinden vermehren und diese so stabiler und gleichmäßiger machen; Sie können die Doppel⸗ Besteuerung auf keine andere Weise ausgleichen.

Meine Herren, ich habe, um nicht die Ausführungen des Herrn Grafen von Frankenberg ganz unwidersprochen zu lassen, diese wenigen Ausführungen Ihnen noch vortragen zu müssen geglaubt; für noth⸗ wendig in Betreff der Abstimmung des Herrenhauses halte ich sie nicht; ich kann mir unmöglich denken, daß bei einer, ich möchte sagen, einen Wendepunkt in unserem ganzen preußischen Staats- und Com⸗ munalsteuerwesen herbeiführenden Reform ein so hochstehendes Haus, wie das Herrenhaus es ist, entschlossen und klar einen weiten Schritt mitgeht und dann plötzlich umbiegen sollte. Das aber ist es, was Herr Graf von Frankenberg von Ihnen verlangt. (Lebhaftes Bravo h

Damit schloß die Generaldebatte.

In der Specialdebatte knüpfte sich eine längere Erörterung an die 85 17 ff, betreffend die Rückzahlung der Grund⸗ steuerentschädigungen. .

Graf Königsmarck empfiehlt die Annahme seines (gestern be⸗ reits mitgetheilten) Antrags . Streichung der 17 27, der ledig⸗ lich einer Forderung der Gerechtigkeit entspreche.

Finanz ⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich kann durchaus nicht bestreiten, daß wir hier vor einer complexen Frage stehen, daß diese Frage sehr verschiedene Seiten hat und verschieden beurtheilt werden kann. Ich habe das auch immer anerkannt. Es waren auch schon bei der Berathung im Staats⸗Ministerium Zweifel darüber, ob es nothwendig wäre, diese Paragraphen aufzunehmen; wir haben uns schließlich aus Gründen, die ich gleich entwickeln werde, entschlossen, sie aufzunehmen, und diese

daß das Abgeordnetenhaus dem Herrenhause beitreten würde; ich kann diese Sicherheit, die Herr Graf Königsmarck in dieser Beziehung ausspricht, nicht theilen. Ich habe Stimmen aus dem Abgeordneten⸗ hause jetzt schon zur Genüge gehört, die eine ganz andere Meinung Würde das Herrenhaus daher durch einen abweichenden Be⸗ schluß des Abgeordnetenhauses sich vor die Frage gestellt sehen, ob die ganze Reform scheitern solle oder ob das Herrenhaus in diesem Punkte nachgeben würde, so bin ich überzeugt, die große Mehrheit des Herren⸗ hauses würde doch wohl kaum die ganze Reform von dieser Frage abhängig machen lassen; dann würde aber nach meiner Meinung doch eine Lage, eine Situation für das Herrenhaus geschaffen, die eine besondere Annehmlichkeit nicht in sich trüge.

Ich kann aus allen diesen Gründen nur an das Haus die Bitte richten, sich zu resigniren in diesem Fall von dem Gesichtspunkt aus, daß bei einer so großen Reform fast jeder Einzelne in die Lage kommen wird, bei einem bestimmten Punkt einen unangenehmen Be⸗ schluß mit in den Kauf zu nehmen, um das Ganze sicher zu stellen. Bethmann ⸗Hollweg: andere Haus habe in seiner Mehrheit das Gefühl gehabt, daß die

e mindestens zweifelhaft sei, denn es habe für die Rückzahlung Den Gemeinden z. B. solle die

Gründe dauern in der gegenwärtigen politischen Lage fort. zweifellos richtig ich habe das vielfach anerkannt daß ein eivil⸗ rechtlicher Anspruch des Staats bei der Aufhebung der Grundsteuer auf Rückzahlung der früher geleisteten Entschädigungen nicht construirt werden kann. Ich kenne allerdings auch civilrechtliche Juristen, die ich darüber befragt habe, hervorragende Gelehrte sogar in der Juris⸗ prudenz, die dieses nicht zugaben; sie meinen, auch ohne Gesetz wurde man mit einer gewissen condictio diese Zurückforderung geltend Ich theile diese Ansicht nicht, ich betrachte diese Frage nicht als eine eivilrechtliche, als eine privatrechtliche Frage, es ist eine Frage rein staatsrechtlicher Natur, vor allem eine Frage Ein derartiger Fall ist bisher noch für den Fall,

machen können.

von politischer Bedeutung. nicht dagewesen, wir haben Präjudicien und der gegenwärtigen politischen Situation heraus entscheiden. Meine Herren, ich kann nicht zugeben, daß, wenn diese Paragraphen bestehen bleiben, darin irgend ein Rechtsbruch liegt. Grundsteuer aufgiebt, so ist er vollständig in der Lage und berechtigt, diejenigen Modificationen, die im einzelnen Falle ihm berechtigt scheinen, im Gesetze vorzuschreiben. Eine solche Modification ist, was für den Fall, daß die betreffenden Grundstücke früher steuerfrei waren, vorgesehen war. Von einem Rechtsbruch kann da nicht die Rede sein. Es fragt sich nur, entspricht das der Billigkeit? sagt, nicht eine Frage des Civilrechts, auch nicht des streng forma⸗ listischen Staatsrechts, sondern eine Frage der Billigkeit. Was billig ist, darüber können freilich die Ansichten auch sehr verschieden sein. Ich glaube aber doch, daß eine weitverbreitete Anschauung es nicht für billig halten würde, wenn ein und derselbe Grundbesitzer für eine Last entschädigt bleibt und die Entschädigung behält, die der Staat hinter⸗ her freiwillig ihm abnimmt. Ich sage, ich will zwar die Berechti⸗ gung dieser Anschauung nicht als unbedingt unbestreitbar behaupten, aber daß eine solche Anschauung sich sehr weit im Lande verbreiten wird, das scheint mir allerdings unbestreitbar. Es kommt weiter dazu, daß diese Frage wesentlich diejenigen Grundstücke betrifft, welche in Zukunft einer wenigstens nach außen als solcher hervortretenden Com⸗ munalbesteuerung nicht unterworfen werden, wo ja jetzt schon dieser ganzen Reform vorgeworfen wird und mir persönlich daraus die größten Vorwürfe gemacht werden, daß man den Gutsbezirken ohne weiteres, ohne jede Gegenleistung ihrerseits, die Grund⸗ und Gebäude⸗ Wenn nun gerade bei diesen Grundstücken die vor⸗ liegende Frage besonders äußerlich hervortritt, so wird zweifellos hieraus ein Agitationsmittel genommen werden, wie es den Gegnern in die Hand zu geben, gegenüber der finanziellen Bedeutung der Sache, nach meiner Meinung nicht rathsam wäre, und namentlich nicht in der gegenwärtigen Situation. wir stehen gewiß doch zweifellos in einer kritischen politischen Lage; wir wissen nicht, wie die nächste Zukunft sich entwickeln wird, wir wissen aber, wie ein derartiges dem gewöhnlichen Manne leicht klar zu machendes Agitationsmittel verwendet wird; und ich halte, wie ich vorhin sagte, aus diesem Grunde die Gesichtspunkte, welche die Staatsregierung dazu veranlaßt hat, diesen Paragraphen aufzu⸗ nehmen, in der gegenwärtigen Situation für verstärkt. Nun wolle das hohe Haus aber auch erwägen, daß das Abgeordnetenhaus die Vor⸗ schläge der Regierung mit unserer Zustimmung noch sehr wesentlich Einmal ist zwar die Amortisation gestattet ge⸗ wesen schon in der Regierungsvorlage, der Zwang zu einer Kapital⸗ rückzahlung ist von vornherein in der Regierungsvorlage nicht ent⸗ halten gewesen; es ist aber die Amortisation auf 61 Jahre ausgedehnt Sodann ist der wichtige Satz aufgenommen worden, daß da, wo Vererbungen stattgehabt haben, der gegenwärtige Besitzer nur haftet nach Maßgabe desjenigen Erbtheiles, der gerade auf ihn ge kommen ist, und nicht haften soll für die Gesammtheit des Gutes, sondern nur für den quoten Theil, der unter mehreren Erben auf ihn gekommen ist.

Was die kleinen Städte betrifft, so ist es dem Finanz⸗Minister überlassen, sie von der Rückzahlung frei zu lassen, wenn sie nach⸗ weisen, daß sie die damalige Entschädigung verwendet haben für com⸗ munale Zwecke, die keine unmittelbare Rente wiedergewähren, gemein⸗ nützlicher Natur, und ich kann versichern, daß in einer ausgiebigen und sehr loyalen Weise seitens der Staatsregierung von dieser Er⸗ mächtigung wird Gebrauch gemacht werden.

Meine Herren, nun könnte man auf jene Verhältnisse in den neuen Provinzen hinweisen, wo diese Entschädigung erst vor kurzer Zeit gegeben ist, da wäre man vielleicht berechtigt, diese Entschä⸗ aber nicht in den alten Provinzen. Ich gebe zu, daß die Verhältnisse in den alten Provinzen, wo die Entschädigungen schon vor etwa dreißig Jahren gegeben sind, etwas anders liegen, aber eine verschiedene Behandlung der alten und der

Provinzen werden eintreten lassen

Wenn der Staat die

Rittergutsbesitzer von Auch das

liche Erleichterungen gewährt. Rückzahlung erlassen werden, wenn sie die Entschädigung zu nützigen Zwecken verwendet hätten. stimmung auch für die Gutsbezirke Geltung habe. Erlaß der Rückzahlung sich eine politische Agitation geltend machen könnte, sei nicht richtig, denn es würden auch zahlreiche kleine Besitzer dapgn betroffen. Man sollte sich hüten, diese Personen unzufrieden zu machen, zumal die Sache für den Staat keine finanzielle Bedeutung haben könnte. .

Minister des Königlichen Hauses von Wedel bestreitet, daß die Rückforderung der Grundsteuerentschädigung ein Rechtsbruch sei; sonst würde auch er für den Antrag Königsmarck stimmen, selbst wenn die Steuerreform daran scheitern sollte. auf Gr e freiheit habe in den meisten Fällen nicht bestanden, die Besitzer hätten ch im factischen Besitz der Steuerfreiheit befunden und aus Billig- keit eine Entschädigung erhalten; deshalb sei es richtig, diese jetzt zurückzufordern.

Rittergutsbesitzer von Klitzing hält die Rückforderung der Ent⸗ schädigungskapitalien für einen Rechtsbruch, der eipilrechtlich und staats⸗ rechtlich nicht gerechtfertigt werden könne und viel Unzufriedenheit erregen eit werde nicht wiederhergestellt, sondern die Gemeinden und auch die Kreise könnten Grund⸗ und Gehäudesteuer er⸗ heben, und zwar für Zwecke, die sonst der Staat selbst erfüllt habe. Wenn ein solches Rechtsgeschäft einseitig aufgehoben werden könne, dann verliere man schließlich alles Zutrauen zum preußischen Staat. Schließlich könnte der Staat die Einkommensteuer und die daraus er⸗ füllten Staatsaufgaben den Provinzen überweisen und den Standes⸗ herren die Entschädigungskapitalien wieder abnehmen.

Finanz⸗Minister Or. Miquel:

Der Herr Vorredner hat wohl kaum zuverlässige Zahlen aus seinem Kreise, vielleicht in Bezug auf die ursprünglich gegebene Ent⸗ schädigung, aber nicht in Bezug auf den Betrag, der nach diesem Gesetz zurückgezahlt werden muß. Er muß von den 500 000 S0 für den Kleinbesitz doch abziehen alle diejenigen Fälle, wo die Rückzahlung der empfangenen Entschädigung wegfällt, weil das Grundstück von nc Hand in die andere übergegangen ist. gezogen werden alle diejenigen Beträge, die durch Erbgang nicht auf die gegenwärtigen Besitzer gekommen sind. können sich auf sehr kleine Beträge reduciren. Aeußerungen des Herrn Grafen Frankenberg, daß hier Auf Seite 38 der Motive zu diesem Gesetz wird bezüglich der östlichen Provinzen für die den Gutsbezirken gegebenen Entschädigungen nachgewiesen, daß die Entschädigung, welche auf solche Besitzer fällt, die sie noch selbst empfangen haben, nur 3 800 000 MS beträgt, daß durch Verkauf und Uebergang in andere Hände Freiheit von der Verpflichtung zur Zurückzahlung im Betrage von 5 Millionen Mark vorhanden ist und daß die durch Erbschaft übergegangenen 5 473 000 .

Redner hofft, daß dieselbe Be⸗

Es ist das, wie ge⸗ ß gegen den

Ein Recht auf Grundsteuer⸗

le Steuerfreih

steuer erlasse.

(Sehr richtig h

Außerdem müssen ab⸗

Also diese 500 000 v6 Ich entnehme aus den

herabgemindert hat. Vergessenheit gekommen ist.

weil nach der Regierungsvorlage der Besitzer für das Gesammtgut haften sollte, während er jetzt nur für denjenigen Erbtheil, der auf ihn gekommen ist, zu haften haben wird. sich recht erheblich redueiren, und beim Kleinbesitz, selbst aber auch beim Großgrundbesitz wird in Frage kommen, daß es oft sehr schwer sein wird, festzustellen, für welche bestimmten Grundstücke die Entschädi⸗ gung geleistet würde.

Bei den Städten liegen die Verhältnisse doch anders. Städten wurde damals ja die Möglichkeit gegeben, entweder die Ent⸗ schädigung in die Stadtkämmerei zu versiren oder aber die Entschädi⸗ gung für die einzelnen, von der Grundsteuer bis dahin befreiten Grund⸗ stücke, die in der städtischen Gemarkung lagen, in Anspruch zu nehmen. Das ist ein ganz besonderes Rechtsverhältniß. in welchem ja überhaupt nur von der Rückerstattung solcher Ent⸗ wird die Rede als solche die Entschädigung bekommen, im Zusammenhang mit der Aufhebung der alten Accise, an deren Stelle die Städte die Grund⸗ Daß das Abgeordnetenhaus in dieser Beziehung also eine besondere Erleichterung gewährt hat, liegt in der geschicht⸗ lichen Lage dieser Frage, und ich glaube versichern zu können, daß man gewiß namentlich den kleinen Städten gegenüber mit einer gewissen Liberalität die Ausführung dieser Ermächtigung handhaben wird.

Herr von Klitzing hat schon in den vorliegenden Fall standes herrlichen Familien' wegen Sie sich vor, Augenblick geleistet im nächsten Jahre würde durch irgend einen Umstand die Personal⸗ betreffenden standesherrlichen

Also die Beträge werden

digungsbeträge zurückzufordern,

In dem ersten Falle,

sein können, wo aber erst neuerdings, wie beispielsweise in Holstein, die Entschädigungen gewährt worden sind, wird es doch noch viel weniger als irgend eine Unbilligkeit und Härte von den Betheiligten empfunden werden können, daß sie nun jetzt völlig frei von Grundsteuern werden und die erst vor kurzem für die Uebernahme der Grundsteuer ihnen gewährte Entschädigung in einer Meine Herren, es kommt aber endlich hinzu, daß die Interessen der Provinzen hier sehr verschiedenartig sind. Wir haben eine Reihe Provinzen, die überhaupt niemals eine solche Entschädigung empfangen haben, wo bereits ohne Entschädigung, sei es schon in der französischen Zeit, wie in der Rheinprovinz, sei es durch die partikulare Gesetzgebung, wie in Hannover und Hessen, ohne jede wesentliche Entschädigung, meistens ganz ohne Entschädigung, die Grundsteuerfreiheiten aufgehoben wurden; andere wieder, wo besondere Verhältnisse vorliegen, beispielsweise in Holstein, die bei der Aus⸗ sonderung der sog. stehenden Gefälle von den eigentlichen grund— steuerartigen Gefällen schon in dieser Aussonderung in vollem Maße Wir kommen also so zu der Monarchie Gleichartigkeit wir die frag⸗

steuer übernahmen.

o milden Form zurückzahlen. ö der Commission und heute

auch hier schädigung an ihrer Personalsteuerfreiheit. Entschädigung in diesem steuer wieder aufgehoben Familien würden nun von der Personalsteuer völlig frei, ; nicht das natürliche Gefühl entstehen: soeben haben wir ihnen eine Entschädigung für die Uebernahme der Personalsteuer gegeben, jetzt werden sie aus anderen Gründen frei, da wird es billig sein, daß sie die Entschädigung zurückzahlen? So liegt die Sache.

Meine Herren, nach dem Antrage des Herrn von Bethmann Hollweg und dies zeigt auch, wohin die Sache führt haben wir sogar in der Provinz Schleswig⸗Holstein noch neue Entschädigungen zu zahlen, die noch nicht regulirt sind, obwohl die betreffenden Grund⸗ eigenthümer doch von der Grundsteuer nun frei sind. Wo geht das hinaus, wenn wir diesen Grundeigenthümern noch die Entschädigung bezahlen sollen, nachdem die Grundsteuer vollständig beseitigt ist, also gar kein Schaden mehr da ist, wofür die Entschädigung zu bezahlen wäre! Ich glaube, aus diesen Gesichtspunkten heraus und nach den Ausführungen des Herrn von Wedel werden Sie mir zugestehen, daß

bedacht worden sind. Behandlung dieser ich bin der Meinung, Rechtslage lichen Paragraphen so beibehalten, wie sie uns vorliegen. könnte mir sehr wohl denken, daß, wenn eine ganz kapitale Frage und namentlich eine Frage des Rechts im vorliegenden Falle vorläge, das hohe Haus auf die Stimmung im Abgeordnetenhause keine Rück= sicht nimmt; aber ich meine doch, diese Frage hat einmal diesen Charakter nicht und dann ist sie auch nicht von der Bedeutung, um diese ganze Gesetzgebung an dieser Frage zu gefährden. Graf Königsmarck allerdings gesagt, er sei darüber ganz außer Zweifel,

doch sehr wesentliche Gründe für die Aufrechterhaltung dieser hier frag⸗ lichen Bestimmung sprechen.

Graf Schuhen bu rg-Beetzendorf: Jede Reform bringe eine

es Rechts mit sich, aber von einem Rechtsbruch könne

ch . noch nicht reden. Der Beschluß des Abgeordneten⸗

hauses sei ein sempromiß zwischen zwei großen Parteien, deren Ver—

hältniß jetzt nicht mehr. das frühere sei. Wenn die Vorlage im

Sinne des Antrags Königsmarck geändert würde, dann würden die

Nationalliberalen nicht für diese Aenderung eintreten und die Vorlage

würde scheitern. Deshalb hoffe er (Redner), daß das Haus die von

der Commission beschlossenen Aenderungen des Communalabgaben⸗ gesetzes noch beseitigen werde, um dasselbe nicht zu gefährden.

Graf Frankenberg weist darauf hin, ö dem Großherzo von Oldenburg für die Beseitigung der Grundsteuerfreiheit 53 Staatsvertrag 900 000 Entschädigung gewährt seien, die man nicht zurückfo2rern könne, auch wenn die S§5 17 —27 angenommen würden. Die Gründe spitzten sich immer darauf zu, daß die Vorlage im an⸗ deren Hause s eitern könnte; das spreche nicht für die Sachlichkeit der Gründe. Er könne sich nicht von der Heilsamkeit der Reform überzeugen und müsse aus Ueberzeugung gegen die Vorlage stimmen.

Graf Inn— und Knyphausen empfiehlt die Annahme der Vorlage, weil sonst die Steuerreform gefährdet sei und er es nicht verantworten könne, eine Reform, die in agrarischer Beziehung so große Vortheile gewähre, zum Scheitern zu bringen.

Wirklicher Geheimer Rath, Landes- Direckor von Levetzow: Er sei in der schlimmen Lage, für eine Bestimmung stimmen zu müssen, obwohl er sie weder für logisch noch für juristisch richtig halte; nicht einmal billig sei sie.. Die Grundsteuer werde nicht auf⸗ gehoben, sie werde sogar vielleicht in verstärktem Maße erhoben werden. Aber er wolle sich von den Steuerzahlern nichts schenken lassen, und die anderen Herren, die in derselben Lage seien, würden ähnlich denken.

Freiherr von Solemacher-Antweiler weist darauf hin, daß im Westen die Steuerfreiheit ohne jegliche Entschädigung beseitigt sei. Den Personen, welche die Entschädigung' zurückzahlen sollen, sei der Patriotismus angeboren; sie würden nicht unzufrieden werden.

ürst Putbus erklärt sich für die Vorlage, trotzdem er selbst sehr schlecht dabei fahren werde.

Graf Köni gsm arck bestreitet, daß die Landwirthschaft von der Reform besonderen Vortheil habe. Der Erlaß der Gebäude⸗ und der Gewerbesteuer komme den Städten zu gute.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Herr Graf von Königsmarck hat vollständig recht. Wenn be— hauptet wird, die Steuerreform habe einen vorwiegend agrarischen Charakter, so ist das vollständig falsch. Es ist mehrfach an⸗ erkannt und ausgesprochen worden, daß man wenn man nichts weiter im Auge hat als den Gegensatz der Städte und des Landes und nun fragt: wer bekommt größere Werthe überwiesen auf den Kopf der Bevölkerung? so wird man sagen müssen: die Städte! Aber, meine Herrrn, diese Frage entscheidet hier garnicht. Darauf kann man erwidern: wer zahlt denn nun das Mehr der Einkommen— steuer zu 40 Millionen vorzugsweise? die Städte! Sie haben eben eine größere Steuerkraft. Wer wird wahrscheinlich verhältniß⸗ mäßig auf den Kopf der Bevölkerung mehr Vermögenssteuer zahlen? wahrscheinlich die Städte, da wir ja für die Vermögens⸗ steuer das Kapital heranzuziehen haben. Wenn sie mehr Kapital und weniger Schulden haben, so sind sie eben verpflichtet, und verbunden (Heiterkeit) mehr, aber nur entsprechend ihrer Leistungs—⸗ fähigkeit, zu zahlen. Alle diese Rechnungen können für die Haupt— frage, die wir hier behandeln, überhaupt nicht entscheiden, wir müssen immer festhalten: es handelt sich um eine Gesetzgebung, welche das große Ziel verfolgt, jeden, ob er auf dem Lande wohnt oder in den Städten, nach dem Maßstabe seiner Leistungsfähigkeit zu besteuern. Beifall.)

Damit schließt die Discussion; gegen etwa 15 Stimmen werden die 88 17 27 genehmigt, ebenso ohne Debatte die übrigen Paragraphen und das Gesetz im ganzen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 12 Uhr. (Berathung des Ergänzungssteuergesetzes).

Haus der Abgeordneten.

81. Sitzung vom 27. Juni 1893.

Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung 66 den An⸗ fangs bench in der gestrigen Nummer d. Bl. bildete die Berathung des Antrags der dänischen Abgg. Lassen und Johannsen: die Regierung zu ersuchen, die Anweisung des Ober⸗Präsidenten zu Schleswig vom 18. Dezember 1888, betreffend den Unter— richt in den nerdschleswigschen Volksschulen, dahin zu verändern, daß der Religiongunterricht da, wo die Kirchen— sprache die dänische ist, ausschließlich in dieser Sprache ertheilt und daß nebenbei wenigstens zwei Stunden wöchentlich Unter— richt in der dänischen Sprache gegeben werden soll.

Der Antrag wurde von den Polen unterstützt. Zugleich wurde der Bericht der Unterrichtscommission über eine Petition berathen, welche denselben Gegenstand betrifft .. über welche die Commission Uebergang zur Tagesordnung eantragt.

Abg. Lassen begründet seinen Antrag in längerer Ausführung. Der Religionsunterricht bilde die Grundlage des gesammten Volks schulunterrichts und müsse daher in einer Sprache ertheilt werden, welche die Kinder verständen. Der dänischen Kindern in deutscher . ertheilte Religionsunterricht müsse fruchtlos und eindruckslos

eiben.

Abg. Motty (Pole): Der Antrag des Abg. Lassen entspreche einem längst gefühlten Bedürfniß. Die Eltern hätten ein Recht, zu perlangen, daß ihre Kinder in der Muttersprache unterrichtet würden. Es sei vollstaͤndig überflüssig, darüber noch ein Wort zu perlieren. Seine Partei werde für den Antrag stimmen.

Abg. Rinte len (Centr.): Der Commissionsbericht ergiebt, daß die große Majorität der Commission gegen den Antrag eingenommen ist, indem sich niemand für denselben zum Wort gemeldet hat. Namens meiner Fraction habe ich zu erklären, daß wir an dem Standpunkt stets festgehalten haben und festhalten werden, daß der Religionsunterricht den Kindern in der Muttersprache ertheilt werden muß, wenn er überhaupt eine ersprießliche Wirkung haben soll. Wir werden also für den Antrag stimmen. .

Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Köp ke: Die Ergebnisse der Revision der . Schulen stimmen darin überein, daß die Leistungen des Unterrichts in denselben ganz überraschend sind. Der gegenwärtige Zustand ist ein durchaus befriedigender, sodaß man nicht einmal mehr unterscheiden kann, ob im, Elternhause der betreffenden Kinder dänisch oder deutsch gesprochen wird. Auch die Regierung hält den Religions⸗ unterricht für den Grundpfeiler des Volksschulunterrichts, aber eine Schädigung desselben ist nicht zu befürchten, wenn in einigen Fällen statt einer dänischen zwei deutsche Religionsstunden gegeben werden. ö bitte Sie, den Antrag durch Uebergang zur Tagesordnung abzu⸗ ehnen.

Abg. Letocha (Centr) schließt sich den Ausführungen des Abg. Rintelen an. .

Damit schließt die Debatte. Nachdem in einem Schluß⸗ wort noch der Abg. Johannsen den Antrag befürwortet und seine Freude darüber ausgesprochen hatte, daß das Centrum für denselben eingetreten, wird der Antrag Lassen gegen

die Stimmen des Centrums,

und der Polen abgelehnt, der

dagegen angenommen. Darauf wird die Sitzung vertagt. Schluß gegen 3 Uhr.

einiger Freisinnigen, der Dänen

8) Nationale und internationale Ausgestaltung der Gewerk⸗ Antrag der Petitionscommission 9 . 9

schaften. 7) Internationale Organisation der Sorialdemokraten. 8) Verschiedenes. rend der Ausstand wie der „Köln. 3 gemeldet wird, gestern ein neuer Aus uf den Schächten der Brü schaft Doblhoff und Neu⸗Hoffnung wird Teutoniaschacht (Gewerkschaft Austria) nur thei Man besorgt für heute eine Ausdehnung des dem gestern 499 Bergarbeiter betheiligt wa wurde bisher nicht gestört.

Nach einer Meldung desselben Blattes aus am 25. d. M. abgehaltene Bergarbeiter v beschlossen, einen allgemeinen Uu sich über das Gesammtgebiet von Ka strecken soll. Der Ausbruch soll Ende August erfol aus Brünn unter dem gestrigen Tage Arbeiter der Textilfirma Gebrüder Arbeit niedergelegt. wird über den Ausstand der Kutscher 24. d. M. mitgetheilt: ch abenteuerliche Pläne getäuscht, um n. Uebrigens hat jetzt der Polizeipräfect chtigt, Kutscher ohne Fahrschein einzustellen um die Ausständigen zu ersetzen. Einer. H.” zufolge verlangen, trotzdem der allgemeine viele Kutscher das Ende des Konfliktes. der „Köln. 3.“ über den immer r⸗Ausstand (vergl. Nr. 145 d. Bl.)

Vorige. Woche haben die nichtfeiernden Arbeiter in Verviers und Umgebung für die ausständigen Weber 4800 Fr. Ausstands · Ausschuß

im Du ⸗Brüxer Revier er⸗ ielegraphisch aus

stand auf dem Karbi xer Bergbaugesell⸗ ar nicht, eise gearbeitet. Ausstandes, an ren. Die Ruhe

Etatistik und Bolkswirthschaft. Hebiet guz, Deutschlands Bevölkerungsverhältnisse

dem neuesten statistischen Jahrbuch des chen Reichs. statistische Jahrbuch des auptbuch des deutschen Volkes tsachen, welche die Bevölkerung, es Deutschen Reichs betreffen, all⸗ ier Buch und Rechnung über die Die Ergebnisse der letzten g werden darin mit den Zählungen r n. Danach ist die Bevölkerung auf dem h hsgebiet seit 1816 bis 1. Dezember 18 19 428 470 Einwohner gestiegen. Deutschen Reichs zählte man am 1. Dezember 18 wohner, 1875: 42727 360, 1880: 45 234 061, 1885: 46 855 704 Ein⸗ wohner. Die durchschnittliche jährliche Volks Reich betrug 1871, 1875: 1885/90: 1,07 09 1880 und die gering dies nicht allein mit zahl der Geb der Auswan 1875 nur 32 329, 1876:

Man kann Deutschen Reichs für nennen, weil darin die wichtigsten Tha den Erwerb und die Finanzen ze. des jährlich mitgetheilt werden und h nationale Entwickelung gefüh deutschen Volkszählun zurück verglichen.

Dux hat eine ersammlung ginnen, der ürmitz er⸗

sstand zu be

Wie dem D. B. H.“ berichtet wird, haben die Kirschner die Ser Hosf Zig in Paris unter dem

Die Kutscher werden dur ihren Ausstand zu verlängern. die Droschkenbesitzer ermä vergl. Nr. 150 d. Bl.), Meldung des D. B Ausstand beschlossen

Aus Verviers wird noch nicht erloschenen Webe

90 von 24 833 000 auf Begründung des 71: 41058 804 Ein⸗

Im Jahre der

zunahme im Deutschen l, 0, 1875/80: 1414, 1881/89: 0,70 und Sonach hat die größte Steigerung von 1875 bis ste von 1880 bis 1855 stattgefunden. Es hängt der Bewegung der Bevölkerung und der Mehr⸗ orenen über die Gestorbenen, sondern auch wesentlich mit sche Auswanderung betrug 26 627, 1879: 220 902, 1882: 1885: 110119, 1886: gb Mo, 1890: 97 103,

derung zusammen. : ? 29 644, 1877: 22 858, 1878: 356.833 Personen, dagegen 1880: 117097, iss:

1883: 173516, S3 225, 1887: 104787, 1888: 103 951, 1889: 1891: 120089 und 1892 116 339 Personen. Anlangend das Geschlecht, so zählte man 1890: 24 230 832 männ— liche und 25 197 638 weibliche Personen, es kamen mithin auf 1060 männliche. 104 weibliche Personen, (in der preußischen falen kamen auf 100 männliche nur gh, 8, Sachsen 105,9 weibliche Personen, breitung der Kohlen industrie in Sachs

1884: 149 865,

aufgebracht. in dieser Woche an

zugesagten Unterstützungen hinreichen würde, den ern ganzen früheren Wochenlohn auszuzahlen. Dem eispiel der Firma Sauvage folgend, erklärt auch Rensonnet sämmtliche Weber für entlassen, die Arbeit wieder aufnehmen. Firma GC. Cornesse die 36 Mulemaschinen (Selbstspinner). darin gesucht, daß der Fabrikbesitzer achtzehn Hilfs hat, ohne welche die Spinner nicht arbeiten zu woll

Literatur.

Rechts- und Staatswissenschaft.

esammte Strafrechtswissen⸗ ranz von Liszt, Dr. Karl von J. Guttentag. de einer wissen⸗ form der Cri⸗ Der Verfasser hat sich der met, indem er zumeist eine Zustandes in den einzelnen

Provinz West⸗ dagegen im Königreich was sich namentlich aus der Ver—⸗ und Eisenindustrie in Westfalen und der Textil- en erklärt).

km kommen im ganzen Deutschen Reich 91,5 Ein— in Sachsen 233,6, 9, in Elsaß Lothringen 110,5 Ein⸗

eiernden fast de die Tuchfabrik von tla welche nicht in 24 Stunden Seit Montag haben die Spinner der s Die Firma beschäftigt Die Ursache des Ausstandes wird arbeiter entlassen en behaupten.

. Arbeit eingestellt. in Preußen 86,0, Württemberg 1014, in Baden 109,

Unter den 49 428470 Einwohnern des Deutsch am 1. Dezember 1890 433 264 Reichs⸗Ausländer, reußen 164798, ürttemberg

in Bayern 73,7,

en Reichs gab es 1 davon kamen auf auf Bayern 74313. auf Sachsen 79 148, auf auf Baden 17 8652, 46463, auf Hamburg 16748 Reichs Ausländer. deutschen Staaten hatte keiner über 4000 Reichs⸗ ch dem Familienstand waren 1890 im Deutschen 100 Einwohnern 60 ledig, 33,9 perheira

Nach dem Religionsbekenntniß waren 1890 unter 10 000 orts— gelische, 3576 Katholische, 29 sonstige 2,7 anderer Religion oder ohne Angabe. . 6263 Evangelische, 17 sonstige Christen. 124 Israeliten und 6,8 anderer on oder ohne Angabe der Religion.

nlangend die Bewegung der Bevölkerung, so kamen im Jahre 1391 auf 1000 der miktleren Bevölkerung 803 Eheschließungen, 4 „66 Gestorbene und mithin Mehrgeborene als Ge— 58. Unter den Geborenen des 100 Mädchen 106,2 Knaben. ehelich und 3,31 todtgeboren. schen Reichs sind enorme Unterschiede. 100 Geburten Oldenburg nur 5,60, dageg 14,095 in Sach in Elsaß⸗Lothri

auf Elsaß⸗»Lr Von den übrigen

Reich unter thet und 6,1 verwittwet oder

Zeitschrift für die schaft, herausgegeben von Dr. Lilienthal und Dr. H. B Bd. XIII Heft 5h bringt folgende Abhandlungen: M schaftlichen Rückfallsstatistik als Grundlage einer Re minalstatistik von Dr. O. Köbner⸗Berlin. schwierigen Aufgabe mit großem Fleiß gewid anderweit nicht gebotene Darstellung des Staaten giebt. Die wohldurchdachten Vorschläge werden überall Be— achtung finden. Dr. E. Friedberg berichtet über die dritte Landes⸗ versammlung der eriminalistischen Vereinigung. Heft die werthvoll Bd. 4 Heft 2.

Der Gerichts saal, gerichtliche Medizin,

anwesenden Personen 6277 Evan Christen, 115 Israeliten und im Jahre 1889 war das Verhältniß Katholiken, alisti ung. Beigefügt sind diesem en Mittheilungen der criminalistischen Vereinigung

Zeitschrift für Strafrecht, Strafpro sammte Strafrechts⸗ ö rofessor Dr. L. von gen, Dr. A. Freiherr von Hye⸗Gluneck, K. K. österr. a. D. zu Wien, Ministerial⸗ Rath Dr. E gericht Rath Dr. Mittelstädt zu Leipzig, zu München und anderen herausgegeben Sgerichts⸗ Rath zu Leipzig. (Stuttgart, 13555. Bd. 45. Hest 4. 5 hal strafhare Bankerott. Von J. Reichart, (Dogmatischer Theil, Schluß) und Entmündigung.

38,24 Geborene, 2

storbene 13, Gefängnißkunde und die

literatur. Unter ständiger Mitwirkung von Bar zu Göttin Justiz ·Minister mann zu Karlsruhe, Reichs Professor Dr. Em. Ullman von M. Stenglein, Reich Verlag von Ferdinand Enke, folgenden Inhalt: Rechtspraktikant in München. 8) Geisteskrankheit, Zurechnung gerichts⸗Rath Thuemmel in Görlitz. 9) Determinismus und die internationale eriminalistische Vereinigung. Von von Buri. Es folgen literarische Anzeigen. Verschiedenes.

Nr. 21 und 22 der jetzt wöchentlich erscheinenden, Richard Schönbeck in Friedenau Pferd“ (Verlag von Friese und von wieder einige beachtenswerthe Au

zahres 1891 kamen auf Von je 100 Geborenen waren 9,06 un-

In den einzelnen Staaten des Deut⸗ Die Zahl der Unehelichen auf B. in der Provinz Westfalen nur 2,56, in ; en im Königreich Preußen 7,66, in Bayern sen 12.338, in Württemberg 16,10, in Baden 8, 26 und

von Jage⸗

Berufsgenossenschaftstag.

Der siebente ordentliche Berufsgenossenschaftstag wurde, w kurz erwähnt, gestern in Stuttgart abgehalten. öffnete die Versammlung smit einem Hoch auf Ih aiser und den König von Württemberg und begrüßte Präsident des Reichs⸗

Von Amts⸗

Herr Roesicke er⸗ re Majestäten

Ehrengãste, Versicherungsamts württembergischen Ministeriums des Innern, Präsidenten von Gaupp und Rickert, Stadtvorstand

erf vom Major redigirten Zeitschrift n Puttkamer in Dresden) enthält ssätze über Pferdezucht und Pferde die Humoreske „Cine verhängnißvolle Fahrt? von

der deutschen Traberzucht behandelt und wird von Trabrennpferden

Ober⸗Regierungs⸗

Regierungs⸗Rath sowie die Vorsitzenden mehrerer Schiedsgerichte und und Invalidenversicherungs⸗Anstalten und der Director der niederösterreichischen Arbeiter ⸗Unfallversicherungs⸗ Ober- Regierungs⸗Rath von Schicker be Namen der Regierung, Stadtvorstand arts, der Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts Dr. Boediker Üüber— rachte die Grüße des Staatssecretärs Dr. von Boetticher. Director den Stand der Commissions⸗ Normal ũnfallverhütungs⸗V

pflege, sowie werden die Ziele Ansicht aus⸗

. die neben ch galoppiren könnten und überhaupt n, die an ein Militärpferd

Anstalt Kögel befanden. rüßte die Versammlung im

ümelin im Namen Süutt— bestrebt sein

einer bedeutenden Trabaction au allen Anforderungen entspräche würden, damit es mit der Zeit gelingen möchte, den ganzen? an Militärpferden im Inland zu decken, wird über die

Landmann⸗Berlin arbeiten für den Erlaß von Dr. Lachmann und Director Max Schlesinger⸗Berlin

über das seitens der Berufsgenossenschaften bezuglich der U der Kosten des Heilverfahrens ende Verfahren. ei den Berufsgenossenschaften getroffenen Einrichtun ersten Hilfeleistung bei Unfällen. über die Arbeitsvermittelung

eine Uebersicht über die gegenw Er hält die genossenschaften Berlin berichtete über unternehmenden Schritte, Gestaltung der Nach Schlu

wovon man jetzt noch weit ferdezuchtverhältnisse in der Schulschritt aus der Blüthe⸗ Abbildung be⸗

orschriften. entfernt sei.

Mecklenburg⸗Strelitz berichtet, der Schulreiterei Mittheilung Veterinär ⸗Assessor Hr. ͤ landwirthschaftlichen Impfungsversuche mit Mallein gegen die Rotzkrankhei .Täschner macht zweckmäßige Vorschläge für fehlende Ausbildung der Kut gegenwärtig üblichen dann erlernten, wenn und es nur als ein 3 Kunst des Fahrens und der damit zu e herbeigeführt werde. der von Emmy Heine und Marie Wäsche⸗Zeitung“ Anstalt von Dr. Russak und Comp. Auswahl von geschmackvollen Muster sche mit einer genauen die Selbstanfertigung der Wäsch usfrauen erleichternden Anweisung. scheint monatlich einmal und kann jährlich bei allen Postanstalten des Ungarns, sowie bei allen Nr. 3 des erst kürzlich begründeten milie, Frauen- Fleiß', das von ohn erlags ˖Anstalt von Dr. Russak und Comp., Ber und von dem monatlich eine achtseitige Handarbeiten. JFtummer mit roßen Beilagen für contourirte Handarbeiten ige Handarbeiten ⸗»Lithographie erscheinen, Zahl interessanter und pra lich erläuterter Vors dieser Zeitschrift mit Erfol Bekanntschaft mit den neue ten und besten preis beträgt 75 3 vierteljährli in 1. und 15. eines jeden Monats er von Emil Streisand in Berlin) enthält estät der Kaiserin Friedrich

ein anderes Gedicht sche eines noch nicht zehn Jahre alten

bringt, eine Erzählung „Lohn des ärchens Schwarz ˖

in den ersten 13 Wochen einzuschla— , .

Weiter referirte Director Riese⸗Berlin über die n bezüglich der

erlin berichtete Ministeriums

ausgeführten t der Pferde. eine bis jetzt noch scher in der Fahrkunst, weil nach dem Verfahren die Kutscher das Fahren zumeist erst sie sich diesem Beruf bereits gewidmet hätten, daß durch Ünkenntniß in der rlernenden Pferdepflege nicht

Schlichting tu (Deutsche Verlags ; Berlin) bringt wieder eine reiche n aller Art in Leib⸗

Director Wenzel⸗

ärtige Gestaltung dieser Fra Uebertragung der Arbeitsvermittelung auf die Beru ; Commereien · Rath Kettner⸗ die seitens der Beruftgenossenschaften zu welche den ersteren eine Einwirkung auf die Novelle zum Unfallversicherungsgesetz verschaffen follen.

otel, Marquard ein Festessen . Mitglieder aus allen Theilen ten. Präsident Dr. Boediker, der Tags zuvor ürttemberg mit einem worden war, brachte ein Hoch auf Seine Majestät treuen Verbündeten, des Ministeriums Regierungg Rath von Schicker feierte den Präsidenten Dr. Boediker sten Förderer der soeialen Gesetzgebung. Der Verbands⸗ Sabgeordnete Roesicke pries in beredten Worten and und toöastete auf die württembergische Re⸗ Rath von Schicker. er Stadt Stuttgart, Rümelin

unzweckmäßig.

ufall anzusehen sei, der Sitzung fand im ö. 66 statt, an welchem sich nahezu 100 Deutschlands betheil vom König von ausgezeichnet den Kaiser Württemberg

und Tisch⸗

Die nützliche Zeitschrift er⸗ r den Preis von 60 3 viertel⸗ eutschen Reichs und Oesterreich⸗ Buchhandlungen bezogen werden.

und seinen König von

als erfolgrei Vorsitzende, das schöne Schwaben gierung und deren Vertreter, Ober⸗Regierungs⸗ Pr. Holtz⸗Berlin widmete seinen Trinkspruch d seinem Stadtoberhaupt und dem Festeomitsé. brachte ein begeistertes und deren Vorsitzenden schaftstag soll in Dresden stattfinden.

Zur Arbeiterbewegung. Für den am 6. August in Zürich z internationalen Socialisten-Congre Nat. Ztg.“ erfährt, soeben von dem „Srganisationscomitè“ i Tagesordnung acht Punkte, nalen Durchführung des Achtstundentages. same Bestimmungen über die Maifeier. Taktik der Soctaldemokraten. demokratie im Kriegsfalle.

andarbeitenblatts für die werin (Deutsche eleitet wird

Stadtschulthe auf die deutschen Berufsgeno cke aus. Der nächste

Vorlagen und eine far⸗ heinen, beweist durch eine gro ischer, bildlich dargestellter und leicht fa chläge für Handarbeiten, bestrebt ist, auf die

erufsgenossen⸗

em Gebiet stets die Mustern weiter zu ver⸗

usammentretenden er Abonnements Nr. 12 der a ost (Verl bbildung des Palais Ihrer Maj mit geschichtlichen Notizen über dieses

Friedrichs Grab! von S. Freyhan, ein Mädchenträumen, das die Wün Mädchens launi

Fleißes' von S.

internatio⸗ 2) Gemein⸗ 3) die politische Stellung der Social⸗ chutz der Arbeiterinnen.

Maßregeln

um Ausdruck arinkay, die

j jarin Fortsetzung eines köpfchen und Blauäuglein' von Dorothea Goebeler