1893 / 153 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Benennung der Gegenstände

Zofffaß ves

neuen seitherigen allgemeinen Vertrags⸗ arifes tarifes Dinar Dinare für 100 kg für 100 Kg

Zollsatz des

Benennung der Gegenstände

neuen neuen seitherigen ,, . Vertrags- allgemeinen Vertrags a i nen tarifes arifes tarifes arifes

Dingrę Dingrę Dingre Dingre für 100 kgsfür 100 kg für 100 kg für 100 kg

Zündhölichen aller Art (auch in Schachteln), Stärk; aller Art (auch in Schachteln), Stäͤrke⸗ R

Tinte und Stiefelwichse aller Art ..

k arben: remer⸗ und Pariserblau, sowie alle anderen Farben zur Imitation von Indigo

Berlinerblau und Waschblau (Ultramarin ꝛc), in Stücken, in Pulver oder auf Papier. .

zubereitete: .

gemeine, aus Erden und Mineralien gewonnene arben in Stücken oder gepulvert: Ocker, nglischroth, Bolus, Mineralblau, Kupfer⸗ braun, Baryt, Rotherde, Umbra, Tripel (weiß und gelb). Wiener⸗, Brescia⸗ Vicenza⸗, Bo⸗ logneser⸗Erde ꝛe.; ferner Graphit. Knochen und , (Rußschwarz), Ruß und weiße

eide ohne Papierumhüllung.. ....

1 Alle anderen chemisch zubereiteten Farben, in Stücken, gepulvert oder inf g einschließlich der bunten e er refẽ und Kreide in Papier⸗ J . pin, und Polirmittel (Wienerkalk u. dgl.) in mschließungen für den Detailverkauf ..

Gruppe XII. Fette und Fettproducte.

Nicht wohlriechende Oele:

Oliven⸗, Samen⸗ und andere nicht besonders be⸗ nannte vegetabilische Oele, auch flüssiger Ter⸗ .

8e n. und Palmöl; dicker Terpentin.

J

k und andere Fettstoffe: utter, gesalzen oder ausgelassen, auch Kunstbutter

k

Wachs, Stearin, Paraffin, Palmitin, Ceresin u. dgl. ettwaaren: eife:

nicht parfümirte

parfümirte d

Wachs⸗, Stearin⸗, Paraffin⸗, Ceresin⸗, Palmitin⸗ JJ

Gruppe XIII. Maschinen, Instrumente, wissenschaftliche Gegenstände und Waffen. Maschinen: , a e,, ma,, Maschinen und Maschinentheile aus Metallen, Holz oder irgend einem anderen gemeinen Materiale für Industrie, Gewerbe, Landwirthschaft, Brauereien und Destillerien, Transport zu Wasser und zu Lande, Bäder und andere ähn⸗ liche Zwecke; auch Näh⸗, Strick⸗ und Stick⸗ maschinen, Feuerspritzen und dazu gehörige k Instrumente und Apparate: . . Astronomische, optische, mathematische, mechanische, medizinische, chirurgische, physikalis e und sonstige Instrumente zu verschiedenem wissenschaftlichen Gebrauch und für Laboratorien J Mugsikalische: . . einfache, aus unpolirtem, unlackirtem Holz und ohne metallene Stimmschlüssel, wie: Flöten, Gnglag, Dndelsäckee c Pianos, Pianinos, Harmoniums, Phisharmonikas, Kirchenorgeln . JJ

1 . Alle anderen musikalischen Instrumente aus jedem Materiale, ferner die unter Nr. 2b. 1 ge⸗ nannten, wenn sie aus polirtem oder lackirtem Holz verfertigt und mit metallenen Stimm⸗ inf, n ,,, Wissen chastliche, literarische und Kunstgegenstände, wie: Bücher, Zeitschriften, Landkarten, Erd⸗ loben, Noten und andere geschriebene Hefte; . Malereien, Gemälde, Stiche und arbendruckbilder, auf irgend welchem Materiale, und zwar uneingebunden oder nur geheftet, uneingerahmt, ungufgezogen c. . Handwaffen aller Art, wie: Flinten, Pistolen, Revolver, Säbel, Degen, Jatagans, Handschars, ,,,,

Gruppe XV. Baumwolle, Hanf, Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe.

Baumwollabfälle .... Baumwolle, roh oder kardätscht J Baumwollgarne, einfach oder gezwirnt, auch in De nn roh oder gebleicht, nicht gefärbt, nicht in Ver—⸗ 2 mit anberen Materialien: 2. bis Nr. 30 eng ish ; ; s über Nr. 30 englisch gefärbt oder bedruckt: a. bis Nr. 30 eng fg J 5. über Nr. 30 neh JI Anmerkung: Nähfaden, Nähzwirne in i ch n n mfg, Spulen, Kärtchen u. dgl. fallen, je nach Beschaffenheit, unter Nr. 56.

* oder 2. in Verbindung mit Fäden aus gemeinen Metallen

Baumwollwaaren: Barchent , . und andere ahnliche Stoffe, roh Alle anderen nicht besonders taristrten Baumwoll⸗ 2 Baumwollwatte in Tafeln... Barchent ,,. und andere ähnliche Stoffe (Kalmuk u. dgl.), Zwilch und Drillich, Orforde, Zephyre und Gradl, Schöckl, d. i. arbig e⸗ webte, carrirte Bettzeuge; Decken und Teppiche ohne Unterschied der gie alle diese Waaren ohne Unterschied, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt.... Hosenzeuge, Rockstoffe, Piquets und dergleichen webe; alle diese ohne Unterschied gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckte. a. euge und *. er Cel . und Kopf⸗ ü 5 buntg ö

t oder Futterorgandine und Steifappretpszs...

125, 125, 155. 0. 0.

8 0 o 100 kg ho,

vom Werthe 8 0so 8 0so

frei

vom Werthe

8 0/o

80/o 800 8 Oo

8 Co] 100 kg vom Merthe 8 Cso 8 io

Alle anderen dichten Gewebe aus Baumwolle, nicht bestickt (Sammt ausgenommen): .

6. , oder farbig gewebt d

Feine und leichte Gewebe aus Baumwolle, wie: Jaconat, Linon, me li, Tüll zu i und anderem Gebrauch, Sammte, Gewebe mit eingewebten, Stickerei nachahmenden Mustern:

ö . 3 f . gefärbt oder farbig gewe . . ckt . .

edruckt.. D Anmerkung: In Nr. 56 c. gehören alle Baumwollgewebe, welche eine geringe Bei⸗ mischung von Seide als 56 ö ebenso wie alle Baumwollgewebe in Verbindung mit anderen nicht textilen Materialien. ̃ Gaze, Blonden, Maschinenspitzen englischer Tüll, Bobbinet, Petinet (mit Ausnahme der Futter⸗ organdine und der SteifappretssJ7. Hanf, Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe mit Jlu iah mne der Baumwolle: Garne (mit Ausnahme der Seilerwagren), einfach oder gezwirnt, auch in Detailadjustirung: roh, nicht gebleicht, nicht gefärbt, nicht in Ver⸗ bindung mit anderen Materialien.... . gebleicht, nicht gefärbt, nicht in Verbindung mit anderen Materialien i gefärbt, bedruckt oder in Verbindung mit anderen . . ,,, ö Gewebe aus Hanf, Flachs und anderen vegetabi⸗ lischen Spinnstoffen mit Ausnahme der Baum⸗

wolle: Sack⸗ und Packstoffe, grobe, sowie fertige Säcke k Pflaumensäcke, schwere, im Gewichte von 1 Rg k . Anmerkung: Die zu Nr 57 c. 1 gehörigen Waaren, sowie die zu Nr. 57 . 2 gehörigen Sackzwilche und Säcke daraus können auch mit einzelnen farbigen Streifen versehen sein. Sackzwilche und Säcke daraus. GJ Gemeine Hausleinwand und andere ähnliche starke Leinwand aus Flachs oder Hanf (wie Flank, Numerasch, Kalameika u. dgl.); Zwillich für Militärbekleidung, Segelleinen und andere starke Leinengewebe; alle diese auch gebleicht, jedoch J ö Die unter Nr. 57 c. 2 genannten Gewebe gefärbt, ferner Gradl, das ist geköperte Leinwand für Bettzeug, Matratzen, Strohsäcke, Möbelüber⸗ züge; Kannefaß und Schöckl (das ist gefärbte Futterleinwand und farbige karrirte Bettzeuge); Vecten und Teppiche aller Art.. . Drille h Kleidungsstücken, gebleicht oder farbig ö j.. Andere dichte Gewebe, roh, gebleicht, gefärbt, farbig gewebt, bedruckt, nicht bestickt. Feine und leichte Gewebe, wie Linon, Battist, Tüll zu Vorhängen und anderem Gebrauch, auch mit eingewebten, Stickerei nachahmenden k ⸗ꝰ Anmerkung: In Nr. 57 C. 5 gehören alle Gewebe, welche eine geringe Beimischung von Seide alt Aufputz haben, ebenso wie alle Ge— webe in Verbindung mit anderen gemeinen, nicht textilen Materialien. 3 . Gewebe, wie: Maschinenspi zen, englischer Tüll, Bobbinet oder Petinet, Schleier ꝛc.. Seilerwaaren: . Seile, Taue und Stricke (auch Pferdehalfter, R Andere (Spagat, Schläuche, Gurten, Eimer, Netze, Feuerlösch⸗ und Turnrequisiten u. dgl.), . in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien WJ

Gruppe XVI. Seide.

Seidengarne aller Art, auch in Verbindung mit gemeinen Materialien. J

Gewebe:

Halbseidene, d. i. Waaren aus Seide oder Floret⸗ seide, gemischt mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen Thierhaaren, soferne dieselben nicht unter die Gruppe der Wollen⸗, Baum⸗ wollen⸗, Hanf⸗, Flachs ꝛc. Gewebe gehören, mit Ausnahme der in Nr. 58 c. 2 benannten

R )

, . (auch mit Aufputz von irgend einem anderen Material) mit Ausnahme der Bänder.

Ganzseidene Bänder. w

Halbseidene Sammtec ... lbseidene Bänder, auch aus Sammt. ... ndichte halbseidene Stoffe, wie: Blonden, Schleier, englischer Tüll, Spitzen ꝛc. oder der⸗ leichen mit goldenen, vergoldeten oder Glas⸗ aer Geil chte GG wee,

Gruppe XVII. Schmuckgegenstände und urzwaaren. ,. für Herren und Frauen, wie:

inge, Ohrgehänge, Armbänder, Hals, und e ten * muck (Tepeluh, Agraffen, Schmuckknöpfe, nicht zum Annähen geeignete,

Medaillons, Schmucknadeln und Grohe Aus gemeinen Materialien, ohne Unterschied der Bearbeitung (ebenso aus Imitationen von Edelsteinen, Perlen, Gold, Plating, Silber, oldenen Gesßinnsten, Gifen ein, e, n. Türkis und

orallen, Grangten, Karneol, anderen Halbedelsteinen) .

Aus gemeinen, e 3 oder versilberten Metallen ohne Unterschied der Bearbeitung. Anmerkung: Derlei e, . nur thellweise . vergoldet oder versilbert fallen unter Nr. 59a. 1. Aus Silber und Aluminium. ö , . Meerschaum, Elfenbein und 2 8 64 1 2. 8. 1 . 6 1 16 . 2 12 Aus .. tein und Bernsteinmasse

400, 400 606

vom Werthe 8 Oo

vom Werthe 8 0

100 kg 350, vom Werthe

8 0so

8 0so 100 kg 350, 350,

vom Werthe 8 9so

p

zern w geh hen Korallen, Granaten, Karneol, Türkis und anderen Halbedelsteinen. J

(Schluß in der Zweiten

Beilage.)

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 29. Juni

Anzeiger.

1893.

serbischen General⸗ tarifes vom 2. 14. April 1892

Benennung der Gegenstände

3olffaß des

neuen neuen sseitherigen früheren

Vertrags- allgemeinen Vertrags allgemeinen

tarifes

Dinare für 1 kg

Tarifes tarifes arifes

Dinare vom Dinaye für 1 Rg Werthe für i vkg

Nummer des serbischen General⸗ tarifes vom 2./ 14. April 1892

Benennung der Gegen stände

Sort fas des

neuen Vertrags · tarifes Dinare

Tarifes - tarifes

kJ neuen seitherigen früheren allgemeinen Vertrags⸗ al ne nen Tarifes Dinare Dinare

. k) 6 υ vom Wert kleine Galanteriewaaren auß den oben angegebenen

bindung mit

Aus Gold, Platin, Edelsteinen und Perlen

Künstliche Blumen:

Aus gemeinen Materialien, ohne oder nur in ge⸗ 3 Verbindung mit Webe⸗ und Wirkwaaren

Aus Webe und Wirkwaaren:

2. Grabkrãnze

6. andere.

Andere.

Leonischer Draht, . Gespinnste, platte, ,, Lahn, Kraus, Bouillons, Blattmetall, auschgold und Rauschsilber:

Aus unedlen Metallen d Anmerkung: Hierher gehört auch Bronze⸗ pulver. Aus echt versilberten oder vergoldeten Metallen k

Kurzwaaren:

Aus gemeinen Steinen, Glas, Porzellan, Stein⸗ gut, Thon Lava, Mosfaik und Gips, Wachs, Stegrin, Paraffin, Ceresin und anderen der- gleichen Compositionen, ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit gemeinen Materialien. HJ

Als Kurzwaagren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Künstliche Früchte aus Wachs und ähnlichen Compositionen; Statuetten, igür⸗ chen und . kleine Nippestisch .

ferner Tabackpfeifen (mit Ausnahme der irdenen

Jfeifen), Vorhängerosetten Lithophanien, Ziffer⸗ lätter, optische Linsen, Gläser für Taschenuhren,

künstliche Glas augen. Ausnahmsweise gehören

hierher auch Briefbeschwerer, Leuchter, Tinten⸗ fässer u. dgl. plastische Arbeiten aus Alabaster und Marmor im Einzelgewichte unter 5 kg.

Kurzwagren aus Papier, Pappendeckel, Pappmasse oder Papiermachs, ohne Unterschied der Bear— beitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien. WJ

Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tari⸗ firen: Albums, Notizbücher (ausgenommen die in Papier, Wachsleinwand oder Buchbinder leinwand gebundenen), Papierwischer, Fächer, Löschrollen, Siegelblättchen, Skizzen Eier, Mappen, Etuis,. Futterale; ferner: Tabackdosen, Perspertive in mg, aus n. Rahmen,

Tigarrensp

Handspiegel, Knöpfe, zitzen, Tombola⸗

Luxuspapeterie auch

spiele und Nähkissen, Figürchen und ähnliche kleine Nippestischgegenstände.

J in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien.

Als Luxuspapeterie sind nur zu farifiren: Cotillon⸗

orden u. dgl. Carnevalsartikel, Papierlampions, Abziehbilder, Gratulations karten, Menukarten, Bonbonnioren u. dgl. mit farbigen Bildern, Malereien, Spitzenpapier ꝛc. ausgestattet; die⸗ selben können ausnahmsweise auch theilweise mit Seide ausgestattet sein.

Kurzwaaren gus Holz, Flechtarbeit und anderen gemeinen Pflanzenstoffen (mit Ausnahme der unter 2 dieser Tarifnummer befonders be— nannten), ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien J

Als Kurzwagren dieser Nummer sind nur zu tarifiren. Weberkämme, Weberzähne, Weber— räder, Weberschiffe; Federstiele; Dosen; Näh— kissen, Hand piegel, Photographierahmen, Maler⸗ paletten; Blei und Farbstifte in Hwolisssurß: Billardkegel und Billardqueues; Fächer; Lineale, Zoll-, Visir⸗ und Maßstäbe, kleine, für den Bureaugebrauch und zum Zeichnen; Knöpfe (mit Ausnghme der Schmuckknöpfe, welche nicht zum Annähen geeignet sind); Buchdruckerei derzierungen; Falßbeine; Messerscheiden (Canien); Nadelbüchsen; Geigensattel; Bürsten und NPinsel mit Holz montirt; Kreuzchen, Figürchen und ö. kleine Nippestischgegenstände; Tombola⸗ Schach⸗ und. Dominospiele (auch mit Bein belegt); Pfeifen, Pfeifenrohre, Cigarren. und Cigarettenspitzen; Epazier t ock. . . 6 Peitschen und Reitgerten; Vöffel und

abeln für den feineren Tafelgebrauch; Korb- flechterwaaren mit Webe« und Wirkwaaren montirt, zum Luxusgebrauch (Arbeitskörbchen, Bouquethälter, Bonbonniören und ähnliche kleine Nippestischgegenstände).

Die unter J genannten Kurzwaaren aus Holz mit fein eingelegter (intarsirter oder Boule) Arbeit

Kurzwaaren aus Eisen, Stahl, Kupfer, Messin s. Tombak, Bronze, Blei, Zinn, Britanniametak, Zink und Legirungen daraus, ohne Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien: 4a. Messerschmiedwaaren und Eßbestecke (Messer

und Gabeln) auch mit Griffen aus diesen Metallen oder aus Holz, . Glas, Bein, Horn, Elfenbein⸗ und Schildpattimi⸗ tationen; Metallknöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche nicht zum Annähen geeignet sind); Nah Strick, Stick⸗ Steck und Haarnadeln (mit Ausnahme der Schmuck nadeln) auch vergoldet oder versilbert;

6 0 bom elfe , . anderen Materialien;

4

chachbretter und Figuren; Becher und Fächer aus Holz, lehtere auch init Papier oder Geweben ꝛc.

25, 1500, 8 Ho 200,

80 80

wie Schmuck⸗ gegenstände

8 0o einige Artikel j) 6 0soc

S0 /o einige Artikel?) oo

he entrichten: 3 . Etuis, Schmuckkästchen und ähnliche aterialien. feifenrohre, Tabackpfeifen, Cigarrenspitzen und Stöcke in Ver

tatuetten, Etuis und Schmuckkästchen;

Schnürstifte, Oesen, Ringe, Haftel d Sc aft k . e. .

ß J 3 Kurzwaaren der Position s sind nur zu tari⸗ firen: Kleine ic für Tisch⸗ und Bureau⸗ ebrauch; Taschen⸗ und Reiseschreibzeuge; chreibfedern, Stahlperlen, Uhrschlüsel, Fisch= angeln, Schlüsselhaken und Kettchen, Finger⸗ hüte; Sporen; Maulkörbe und Halsbänder für Hunde; Uhrenpendel, Zifferblätter für Taschen⸗ und Wanduhren; Spielmarken; Messerscheiden (Kanien); Cigarren, und Cigarrettenspitzen, feifen; Taschenlaternen; Etuis (Futterale); ulverhörner; Planchettes, fertige, mit Oesen und Knöpfen; Nadel und Schreibfederbũchschen, Tabackdosen, Taschenfeuerzeuge; Petschafte, Vine⸗ ale, kleinere für Bureaux und zum Zeichnen, Schreibtischgarnituren, Figürchen und ähnliche kleine Nippestischgegenstände. t Kur waaren aus Alpacea, Packfong und Nickel, . Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemelnen Mate⸗ J, Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tari⸗ firen: Messer und Gabeln mit Griffen aus Alpacca, Packfong und Nickel, ferner die unter 1 inen Gegenstände, wenn sie aus Alpacca, ackfong und Nickel hergestellt sind. Anmerkung: Unter Waaren aus Nickel werden die aus reinem Nickel oder aus Rickel— legirungen hergestellten verstanden, während die bloß vernickelten Gegenstände ihrer sonstigen Beschaffenheit nach zu tarifiren sind. Kurzwaaren der Nr. 61 4. 1, wenn sie echt ver— silbert oder vergoldet sind Anmerkung: Derlei Gegenstände nur theil? , ö oder versilbert, fallen unter Nr. d. 1.

Kurzwaaren der Nr. 614. 2, wenn sie echt ver⸗ silbert oder vergoldet sind J Anmerkung: Derlei Gegenstände nur theil⸗ weise echt vergoldet oder verfilbert, fallen unter Nr. 61 d. 2.

Kurzwgaren aus Bein, Horn, Kautschuk, Gutta— percha, Hartgummi, Celluloid u. dgl. Compo⸗ sitionen, ohne Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien:

Knöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche nicht zum Annähen geeignet sind ....

,

Als Kurzwagren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Bürstenbinderwaaren, welche mit den oben genannten Stoffen montirt sind; Kämme; ,, Cigarren⸗ und Cigarretten⸗ pitzen; Hillardkugeln, Schach⸗ und Domino— spiele, Billardkegel; Tabackdosen, Büchschen, Figürchen und e iche kleine Nippestischgegen⸗ stände; Fächer, Peitschen und Reitgerten mit Griffen aus diesen Materialien, Radirgummi, Pulverhörner, Zollstäbe, Zahnstocher, Rahmen, Petschafte; Planchettes, fertige init Defen und Knöpfen; Schreibtischrequifiten, Spazierstöcke aus den obgenannten Materialien allein, sowie Stocgriffe aus denselben; Gabeln; Mundstäcke für Saugflaschen. Hierher gehören die genann⸗ ten Artikel aus den oben angeführten Stoffen, auch, wenn dieselben Elfenbein, Schildpatt zc.

imitiren.

Kurzwaaren aus Leder oder behaarten Fellen, ohne Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien

Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Ledergalanteriewaaren (Cigarren. und Cigarrettentaschen, , , Fern chen, Mappen, Portefeuilles; Fächer; Lederwischer Cassetten oder Etuis aus Leder oder mit Leder überzogen; Damengürtel; dieselben können auch mit Beschlägen aus unedlen, vergoldeten oder versilberten Metallen oder mit Futter und der⸗ gleichen Zuthaten von Seide versehen sein.

Anmerkung: Die in den vorstehenden Positionen a. bis f. nicht 1 aufgeführten Gegenstände sind nicht als Kurzwaaren, sondern als Waaren jener Tarifgruppen zu behandeln, welchen sie nach dem Materiale ihres Haupt bestandtheiles angehören.

Kurzwaaren aus Webe⸗ und Wirkwaaren, in Ver⸗ bindung mit n, . Materialien, ohne Rück⸗ sicht auf die Bearbeitung, soweit dieselben nicht zur Gruppe XVIII gehören und nicht speciell tarifirt sind:

Aus Seide oder Halbseide oder aus Gold oder wn nl,,

Andere. a Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu

*

tgrifiren Fächer, Riech⸗ und Toilettepölster, Schmucketuis, Portemonnaies, Tabackbeutei.

6 bindung mi

Becher und

) 60so vom Werthe entrichten: Tabackp eifen, kleine Galanteriewaaren aus den oben an *

e o/o vom Werthe entrichten: ö bretter und

t anderen Materialien; Scha

für 1 kg

Fächer aus Holz, letztere auch mit Papier oder Geweben z.

? , für 1 Rg Werthe für kg

e 86 für einige Artikel

12,560 655

Statuetten, Etuis, Schmuckkästchen und ähnliche ,

eisenrohre, Tabachpfeifen, Cigarrenspitzen und Stöcke in Ver= Figuren; Statuetten, 6. und Schmuckkästchen;