assau: Dr. Pichler, Dompicar zu Passau. C. . gr dr Dekonom ju l haarbac. B. d. L. gendorf: Leonhard, Stadtpfarrer zu Deggendorf. C. m: Dr. Sigl. C. c. Pfalz. Speyer: Dr. Clemm. N.-X. . Landau: Dr. Buerklin, Gutsbesitzer zu Wachenheim. N. L. ersheim: Brünings. N. -. weibrücken: Adt. N.⸗L. . omburg: von Marquardsen, Professor zu Erlangen. N... aiserslautern: Brunk. N... d. Oberpfalz und Regensburg. Regensburg: von Lama, Buchhändler zu Regensburg. C. Amberg; Lerno, Landgerichts⸗Rath zu Weiden. C 1 Lerzer, Landwirth und Bürgermeister zu Tann⸗ ausen. CG. Neunburg v. W.: , , . zu Cham. C. Neustadt a. W. N.: Lehner, Amts gerichts⸗Secretär in Erben⸗
dorf. C. e. Oberfranken. Hof: Münch ⸗Ferber. N.. L. Bayreuth: Bayerlein. N.⸗. Forchheim: Pezold. C. Kronach: Stöcker. C. Bamberg: Wenzel, Domviecar zu Bamberg. C.
JT. Mittelfranken. Nürnberg: Grillenberger, Redacteur zu Nürnberg. S. Erlangen Fürth: Weiß. F. Ansbach⸗Schwabach; Kröber Südd. Volksp. Cichstätt:; Dr. Schädler, Gymngsial⸗Professor zu Landau. C. Dinkelsbühl: Lutz, Guts⸗ und Brauereibesitzer zu Heidenheim. K. Rothenburg o. T.: Hilpert. Wild.
g. Unterfranken. Aschaffenburg: Haus, Adam, Pfarrer zu Wörth a. M. C. Kitzingen; Eck. C. Lohr: Keßler. C. ; Neustadt a. S.: Moritz, Oekonom in Junkershausen. C. Schweinfurt: Burger. . Würzburg: Neckermann. C.
h. Schwaben und Neuburg.
Augsburg: Deuringer, Privatier in Gersthofen. C. -
ö ö Wildegger, Decan und Geistlicher Rath zu Nörd⸗ ingen. C.
Dillingen: Zott, Gutsbesitzer in Mödishofen. C.
Illertissen: Reindl, Domcapitular in Eichstädt. C. .
ö . Schöpf, Kaufmann und Bürgermeister in Pfaffen⸗ ausen. C.
Ihmmenstedt: Schmid, Oekonom in Zaumberg. C.
Königreich Sachsen. ittau: Buddeberg. Fr. Löbau: Herzog. . Bautzen: Gräfe, Blumenfabrikant. A. Dresden (Neustadt): Klemm A. Dresden (Altstadt): Zimmermann. A. Tharandt: Haenichen. A. Meißen: Lieber. A.
irna: Lotze. A. reiberg: Merbach. D. R. toßwein: Sachsse. K. . Oschatz: Hauffe ˖ Dahlen, Stadtgutsbesitzer. K. Leipzig (Stadt): Hasse. N.⸗L. . ö Leipzig (Land.): Geyer, Cigarrenfabrikant in Leipzig. S. Borna: Dr. von Frege, Rittergutsbesitzer auf Abtnaundorf. K. Mittweida: Schmidt, Buchdrucker in Burgstädt. S. Chemnitz: Schippel, Redacteur in Friedrichshagen. S. Waldenburg: Auer, Sattler in Berlin. S. . Zwickau: Stolle, Gärtner und Gastwirth zu Gesau. S. Stollberg; Seifert, Schuhmacher in Zwickau. S. . .Wolkenstein: von Hoerder. Rittergutsbesitzer in Niederforchheim. K. Annaberg: Dr. Boehme. N... Kirchberg: Hofmann, Cigarrenfabrikant zu Chemnitz. S. Plauen: von Polenz. K.
Königreich Wiirttemberg.
Stuttgart: Sigle. N...
GCannstatt: Schnaidt. Südd. Volksp.
. Besigheim: Haag. Südd. Volksp.
. Böblingen: Kercher. Südd. Volksp.
Eßlingen: Ehni. Südd. Volksp. ; Reutlingen: Payer, Rechtsanwalt zu Stuttgart. Südd. Volksp. Calw: Frhr. von Gültlingen, Kammerherr und Landgerichts⸗Rath zu Stuttgart. D. R.
; Frendenstadt: Galler. Südd. Volks. ; Balingen: Haußmann, Rechtsanwalt zu Stuttgart. Südd. Volksp. Gmünd: Speiser. Südd. Volksp.
Backnang: Hartmann, Landwirth zu Wackershofen. Südd. Volksp. Srailsheim: Pflueger, Kaufmann zu Creglingen. Südd. Volksp. Aalen: Wengert, Pfarrer in Diergenheim. C. . Gaislingen: Bantleon, Oekonomie⸗Rath zu Waldhausen. N... Blaubeuren: Groeber, Landrichter in Heilbronn. C.
Biberach: Braun. C.
Ravensburg: Rembold, Rechtsanwalt in Ravensburg. C.
Großherzogthum Baden.
1. Konstanz: Hug. C. . Donaueschingen: Frhr. von Hornstein. K. Neustadt: Schuler. C. Breisach: Dr. Blankenkorn. N. . Freiburg: Marbe. C. Ettenheim: Schättgen. C. Kehl: Reichert. C. ö Achern; Lender, Geistlicher Rath und Pfarrer zu Sasbach. C. Durlach: Frank. N. ⸗X. Karlsruhe: Pflueger. Fr. Mannheim: Bassermann. N.. X. . Weber. N. E. retten: Graf Douglas. K. . Adelsheim: Freiherr von Buol⸗Berenberg, Landgerichts⸗Rath in Mannheim. C.
Großherzogthum Hessen. 1. Gießen: Köhler. A. . 2. Friedberg: Graf Oriola. N.. 3. Lauterbach: ö A. 4. Darmstadt: Osann J. N. L. Offenbach. Ulrich. S. Erbach: Hirschel. A. Worms; Frhr., Heyl zu Herrnsheim, Lederfabrikant und Groß⸗ 1
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Bingen: Träger. Fr.
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Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin.
1. Vagenow: Rettich. K. 2. Schwerin: von Viereck, K. 3. Parchim: Dr. Pachnicke. Fr.
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. e. 6 86h ,, Gutsbesitzer zu Moltzow. K. Güstrow: Graf Schlieffen. K. Großherzogthum Sachsen⸗Weimar.
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. lsenach: Gasselmann. Fr.
Jena: . N... ᷣ Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz.
Nauck, Domänenpächter zu Gr. Schönfeld. D. R. Großherzogthum Oldenburg.
Oldenburg: Enneccerus. N.. L. Varel: Träger. Fr. 3. Delmenhorst: Graf von Galen auf Burg Dinklage. C.
Herzogthum Braunschweig.
Braunschweig: Blos, Schriftsteller zu Stuttgart. S. . . Schwerdtfeger. K. 3. Holzminden: Krüger. N.. L.
Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. Meiningen: Dr. Paasche. N... Sonneberg: Reißhaus, Schmiedemeister zu Erfurt. S.
Herzogthum Sachsen⸗Altenburg.
Baumbach, Oberst z. D. und Rittergutsbesitzer zu Kaimberg. D. R.
Herzogthum Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg: Beckh. Fr. Gotha: Bock, Schuhmacher in Gotha. S. Herzogthum Anhalt. 1. Dessau: Rösicke. Wild. . . 2. Bernburg: Dr. Friedberg, Professor zu Halle a. S. N.⸗L. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt. Lüttich. Fr. V.
Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. Dr. Pischel. N. .
Fürstenthum Waldeck. Dr. Böttcher, Schriftsteller in Berlin. N.⸗L.
Fürstenthum Reuß älterer Linie. Förster, Cigarren⸗Fabrikant zu Hamburg. S.
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. Wurm, Redacteur in Hannever. S.
Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe. Langerfeld. Wild.
Fürstenthum Lippe. Rickehof⸗Böhmer, Gutsbesitzer auf Vogelhorst. K.
Freie Stadt Lübeck. Dr. Goertz. Fr. V.
Freie Stadt Bremen.
Freese, Kaufmann in Bremen. Fr. V.
Freie Stadt Hamburg.
Bebel, Schriftsteller zu Berlin. S. . Diez, Buchdruckereibesitzer zu Stuttgart. S. Metzger, Journalist in Hamburg. S.
Elsaß⸗Lothringen.
. Altkirch: Winterer, Stadtpfarrer zu Mülhausen i. Els. E...
.Mülhausen: Bueb, Redacteur in Mülhausen i. Els. S.
3. Colmar: Preiß. G.. L.
Gebweiler: Gürber, Kanonikus und Superior in Straßburg. E..
Rappoltsweiler: Dr. Simonis, Superior zu Oberbronn. E.⸗L.
Schlettstadt: Poehlmann, Kreis Director zu Schlettstadt. N...
. Molsheim: Freiherr Zorn von Bulach, Gutsbesitzer zu Ost— hausen. K.
Straßburg (Stadt): Bebel. S. .
Straßburg (Land): Dr. Bostetter, Cantonalarzt und Bürger⸗ meister in Brumath. ;
Hagenau: Prinz Alex. zu Hohenlohe ⸗Schillingsfürst, Referendar zu Straßburg.
Zabern: Dr. Hoessel, Sanitäts⸗Rath und Bürgermeister zu Buchsweiler. D. R. 3
2. Saargemünd: Colbus, Pfarrer in Neunkirchen. E.⸗L.
3. Bolchen: Neumann, Pfarrer zu Hayingen. E...
Metz: Dr. Haas.
5. Saarburg: Küchly, Erzpriester zu Saarburg. E.⸗L.
Parlamentarische Nachrichten.
Reden des Ministers für Landwirthschaft rc. von Heyden, gehalten in der Sitzung des Herrenhauses vom Mitt— woch, 28. Juni, bei der Berathung der Petition des Orts⸗ vorstehers Müller und Genossen in Garze, Kreis Bleckede, um Erwirkung des fünften Fünftels des Taxwerths ihrer auf polizeiliche Anordnung wegen Lungenseuchenverdachts getödteten Rinder.
Ich möchte anheimstellen, dem Antrage Ihrer Commission nicht stattzugeben. Die Nr. 1 des Antrages Ihrer Commission will die Wünsche der Petenten der Staatsregierung zur Berücksichtigung über⸗ weisen. Es handelt sich um einen Fall von Lungenseuche. Zur Obduction ist in einem Fall der Departements⸗Thierarzt, welcher gleichzeitig Kreis⸗Thierarzt ist, zugezogen und noch ein anderer Thierarzt. Sowohl in diesem Falle, wie in den anderen Fällen, wo der Kreis⸗Thierarzt die Obduction allein vornahm, ist fest⸗ gestellt worden, daß die getödteten Thiere lungenseuchekrank gewesen seien. Damit ist die Angelegenheit, soweit die Entschädi⸗ gungsfrage in Betracht kommt, nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ stimmung endgültig erledigt. Der § 21 des preußischen Ausführungès⸗ gesetzes zum Reichsgesetz über die Abwehr von Viehseuchen lautet:
„Durch die gutachtliche Erklärung des beamteten Thierarztes und der von dem Besitzer zugezogenen Sachverständigen, beziehungs— weise durch das Obergutachten der technischen Deputation für das
Veterinärwesen wird der Krankheitszustand des getödteten Thieres in Beziehung auf die Entschädigungsfrage endgültig festgestellt.“
Es geht aus den vorhergehenden Bestimmungen des Paragraphen hervor, daß ein Obergutachten der technischen Deputation für das Veterinärwesen nur eingeholt werden müsse, wenn zwischen dem be⸗ amteten Thierarzt und dem von den Interessenten zugezogenen Sach⸗ verständigen eine Meinungsverschiedenheit über den Charakter der Krankheit besteht. Dann wird ein Obergutachten eingeholt, weil sonst keine maßgebende Entscheidung bezüglich der Entschädigung vor⸗ liegt. Ein aus anderer Veranlassung eingeholtes Obergutachten ist für die Entschädigungsfrage einflußlos und dies mit gutem Recht. Ich bin somit gar nicht in der Lage, auf die Vermuthung von hochgradiger Wahrscheinlichkeit hin, daß keine Lungenseuche geherrscht hat, zu sagen, das ganze Verfahren ist nicht mehr gültig, und nunmehr die Entschädigungen von der Provinzialkasse auf die Staatskasse zu übernehmen und den Leuten das fünfte Fünftel auszuzahlen. Soweit also dieser Antrag vorliegt, ist die Königliche Staatsregierung nicht in der Lage, demselben Folge zu leisten. Es könnte vielleicht in Frage kommen, ob die Verhältnisse derartig liegen, daß man aus dem all⸗ gemeinen Dispositionsfonds den Antragstellern eine Gnadenunter⸗ stützung geben solle; aber auch das halte ich nach Lage der Verhält— nisse nicht für angezeigt.
Der Herr Referent hat ausgeführt, daß nach der ganzen Lage der Verhältnisse den Angaben der Petition, daß der betreffende Be— amte aus unlauterer Absicht, um einem anderen Manne, einem Schlächter, Vortheile zuzuwenden, bewußt und fälschlich das Vor⸗ handensein von Lungenseuche constatirt habe, Glauben zu schenken sei. Er hat sodann gesagt, der Staatsregierung müsse ein Vor⸗ wurf daraus gemacht werden, daß sie diesen Beamten in die Provinz Hannover, nach Lüneburg, geschickt habe, obwohl er schon früher, in Düsseldorf, sich als untüchtig erwiesen habe und wegen mangelnder Gewissenhaftigkeit in seinem Dienst als Kreis⸗Thierarzt nicht hätte belassen werden sollen. Ich kann mich ganz unbefangen über diese Angelegenheit äußern, da die Versetzung des betreffenden Beamten in eine Zeit fällt, wo ich die Geschäfte noch nicht übernommen hatte. Dieser Departements. und gleichzeitig Kreis-Thierarzt ist seiner Zeit im Jahre 1875 auf Antrag der Regie⸗ rung zu Düsseldorf von einer Professur in Bern nach Düsseldorf be— rufen. Er war bereits früher Kreis ⸗Thierarzt gewesen und sind seine Gutachten, die er als Kreis⸗Thierarzt abgegeben, von der hiesigen Thierarzneischul⸗Direction in der langen Reihe von Jahren, wo er Kreis ⸗ Thierarzt gewesen ist, immer gut censirt worden, so daß gar kein Bedenken vorlag, ihn als genügend befähigt zu betrachten.
Er ist dann im Verlauf der Zeit in Düsseldorf allerdings in einigen Fällen disciplinarisch getadelt, weil er Räude unter Schafen nicht entdeckt hatte. Schließlich wünschte er aus der Stelle in Düssel⸗ dorf versetzt zu werden und meldete sich in einen anderen Bezirk, nach Trier. Damals hat sich die Regierung über ihn ausgesprochen, sie hat allerdings getadelt, daß ihm mehrfach eine Disciplinarstrafe habe zu theil werden müssen, sie hat aber andererseits bezeugt, es sei ganz unbedenklich, daß er an einem anderen Ort, der nicht so wichtig sei, wie Düsseldorf wegen seines Grenzverkehrs es ist, die Stelle als Departe⸗ ments⸗Thierarzt wohl versehen könne. Bei sich bietender Gelegenheit ist er dann später nach Lüneburg versetzt. Insofern glaube ich, daß der Vorwurf, er hätte dorthin nicht versetzt werden dürfen, weil er sich als nicht zuverlässig erwiesen habe, nicht zutreffend ist. Sie wissen alle, es giebt auch unter Beamten Leute, welche nicht auf der Höhe der Situation stehen, die man gern los werden möchte; aber man kann sie nicht los werden ohne Disciplinaruntersuchung, und dazu waren damals die Verhältnisse absolut nicht angethan. Daß auch bezüglich eines minder qualificirten Beamten eine Versetzung von einem Ort nach dem anderen vorkommt, liegt in der Natur der Sache, und darin ist nichts Auffälliges zu finden. e
Die Petition erhebt nun den Vorwurf, und die Ausführungen des Herrn Referenten gingen dahin, daß man den Angaben der Petenten Glauben schenken könne, der betreffende Beamte habe aus unlauteren Absichten absichtlich und fälschlich Lungenseuche constatirt, obgleich sie nicht vorhanden gewesen sei. Demgegenüber möchte ich Folgendes anführen: Im Bezirk Lüneburg ist bereits ein Jahr vor diesem Lungenseuchefall an einer anderen Stelle des Bezirks Lungenseuche constatirt, und zwar von einem anderen, bei dem uns heute beschäftigenden Fall nicht betheiligten Kreis⸗ Thierarzt. Der Departements-⸗Thierarzt trat der Feststellung bei. Hier bei meinen Herren in Berlin erregte dieser Fall, daß in Lüneburg ohne nachweisbare Herkunftsquelle Lungenseuche ausgebrochen sein solle, sogleich Befremden, und man hatte Bedenken, ob wohl bei der Diagnose alles in Ordnung gewesen sei, weil man sich sagte: wenn Lungenseuche an einer Stelle ausbricht, ohne daß sie auf einen be⸗ stimmten Import zurückzuführen ist, dann bleibt es doch nicht bei einem einzelnen Fall, sondern sie greift weiter um sich. Nun kam der Fall, der uns heute beschäftigt, zuerst am 27. Januar in Berlin zur Kenntniß —; bis dahin war schon die große Masse, die Mehrzahl der Stücke — es handelt sich im ganzen um 57 Stück Rindvieh — in verschiedenen Gehöften abgeschlachtet worden. An Ort und Stelle war bis dahin keinerlei Zweifel hervorgetreten, ob denn wirklich Lungenseuche vorliege. In meinem Ministerium ent⸗ standen sofort Zweifel, und deshalb wurde nunmehr der Director der Thierarzneischule in Hannover hingeschickt, um die Sache zu unter— suchen und sich zu äußern. Derselbe kam zu dem Ergebniß, daß die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß Lungenseuche' nicht bestanden hat. Darauf ist er veranlaßt, alle Bestände, die in den betheiligten Kreisen unter Observation standen, zu untersuchen. Er hat sein Schlußgutachten dahin abgegeben, es müsse aus dem ganzen Befunde geschlossen werden, daß die Lungenseuche in den Kreisen zur Zeit nicht herrscht und auch in diesem Winter überhaupt nicht geherrscht hat. Darauf ist die Sache zur Begutachtung des ganzen Verhaltens des Departements⸗Thierarztes der Königlichen technischen Deputation für das Veterinärwesen unterbreitet. Diese Behörde kommt zu demselben Resultat.
Die beiden Gutachter, sowohl Professor Dr. Damman als die technische Deputation für das Veterinärwesen, hüten sich, bestimmt zu erklären, daß die Lungenseuche im Bezirk Lüneburg nicht geherrscht hat, sondern sie sagen nur: „es ist anzunehmen, daß sie dort nicht geherrscht habe.“
Wenn Sie nun darauf eingehen wollen, ob ein Dolus bei dem betheiligten Beamten anzunehmen ist, so ist meines Erachtens bei der Lage der Verhältnisse ein solcher absolut ausgeschlossen. Wie der erste Fall gemeldet ist, hat der Departements, und Kreis⸗Thierarzt nicht
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allein untersucht, sondern unter Zuziehung eines anderen Thierarztes; und diese beiden Leute haben übereinstimmend constatirt: es ist Lungen⸗ seuche vorhanden. Damit war für alle Betheiligten die Ueberzeugung gewonnen, daß man einer energisch zu bekämpfenden Lungenseuche⸗ Epidemie gegenüberstehe, sowie daß die thatsächlich unter dem Vieh vorhandene Krankheit Lungenseuche sei.
Die Regierung in Lüneburg ist, wie das an sich nur zu billigen ist, mit möglichster Energie vorgegangen, bis dann von hier aus dem Einhalt gethan wurde. Wenn nun gesagt wird, man solle gegen den fraglichen Beamten eine Untersuchung wegen der behaupteten Un—⸗ gehörigkeit einleiten und die Petition der Regierung zur Berücksichtigung in dieser Hinsicht überwiesen werden soll, so kann ich in dieser Richtung nicht recht etwas veranlassen. Der betreffende Mann ist sofort auf meine Veranlassung aus seiner Stellung ausgeschieden und ist beseitigt. Meine Beziehungen zu ihm sind aufgehoben, ich bin also nicht in der Lage, ein Disciplinarverfahren gegen ihn eintreten zu lassen, und auf einem anderen Wege, als dem eidlicher Vernehmung, würde es nicht möglich sein, die Wahrheit der behaupteten Ungehörig⸗ keiten eruiren zu können.
Wenn man sich auf den Standpunkt stellen wollte: dieser frühere Beamte hat böswillig, was in meinen Augen ausgeschlossen ist, diese ganze Lungenseuche phantasirt und in Scene gesetzt, um einem Schlächter einen Vortheil zu verschaffen, dann liegt ein crimineller Fall vor, und die Betreffenden würden in der Lage sein, das ganze Material ihrerseits der Staatsanwaltschaft zu übergeben und der⸗ selben zu überlassen, ob sie einschreiten will. Mir stehen keine Mittel zur Verfügung, weil ich eine Diseiplinaruntersuchung nicht mehr ein— leiten kann, und eine Anweisung der Staatsanwaltschaft erübrigt sich für mich, weil ich überzeugt bin, daß ein Delict nicht vorliegt.
Ich resümire mich dahin: es ist dies ganze Vorkommniß natürlich sehr beklagenswerth, aber es ist erklärlich, wenn in einer Gegend, wo die Lungenseuche bisher nicht geherrscht hat und wo die Beamten, Gott sei Dank, seit vielen Jahren nicht in die Lage gekommen sind, sich mit der Lungenseuche zu beschäftigen, ein Versehen vorkommt. In diesem Fall lieber zu viel wie zu wenig Vorsicht. Noch gestern ist mir der Bericht der Veterinärcommission über die gesammten Thier⸗ krankheiten im Quartal Januar bis März zugegangen. Da ist auch ein Fall aus Schlesien berichtet, in dem Lungenseuche vorgekommen sein soll. Auch in diesem Fall ist der Veterinärdeputation und auch mir wahrscheinlich, daß da gar keine Lungenseuche geherrscht hat, und zwar aus dem Grunde, weil dieser Fall ganz isolirt liegt und die Krankheit keine weitere Verbreitung gefunden hat.
Wie gesagt, das ganze Vorkommniß ist sehr bedauernswerth, die Leute, die die Petition eingereicht haben, sind gewiß geschädigt, namentlich durch die lange Beobachtung ihrer Viehbestände. Sie legen jetzt den Schwerpunkt darauf, daß, wenn die Regierung nicht anerkannt hätte, daß keine Lungenseuche vorliege, so hätte sie die Ab— sperrung der Viehbestände nicht aufheben dürfen, und deshalb müßten sie entschädigt werden. Demgegenüber sage ich, man hätte allerdings, streng genommen, weiter gehen müssen, und weil ein strieter Beweis, daß Lungenseuche nicht vorgelegen habe, nicht zu erbringen ist, die Vieh— bestände eigentlich noch länger observiren lassen müssen. Das hat die Regierung im Interesse der Petenten nicht gethan, und ich habe nicht widersprochen. Im übrigen ist doch garnicht ausgeschlossen, daß die Leute für das Vieh, welches vielleicht an einer anderen Krankheit ein⸗ gegangen wäre — denn eine Krankheit war entschieden vorhanden — gar keine Entschädigung bekommen hätten, während sie jetzt vier Fünftel des Werths erhalten haben. Wenn nun auch die Wahr— scheinlichkeit vorliegt, daß gar keine Lungenseuche vorhanden gewesen ist, so bin ich doch nicht in der Lage, ihnen jetzt das fünfte Fünftel zu zahlen —; denn ich habe keine freien Mittel dazu, und weitere Er— mittelungen in der Sache können meiner Ueberzeugung zufolge zu keinem Resultat führen.
Nach einer weiteren Bemerkung aus der Mitte des Hauses nahm der Minister noch einmal das Wort:
Gegen die soeben gehörten Ausführungen, die ich bezüglich ihrer Wahrheiten nicht controliren kann, möchte ich doch darauf aufmerksam machen, daß eine natürliche andere Erklärung sehr nahe liegt. Die Herren wissen, daß, wenn in einem großen Bestande Lungenseuche ausbricht, das Bestreben vorhanden ist, die Sache möglichst rasch zu Ende zu bringen, damit nicht alles lungenseuchekrank und damit der Schade immer größer wird. Die Bestände werden möglichst rasch verkauft durch Cooperation mit der Provinz, und zu einem solchen Zweck werden sofort zum Untersuchungstermin Fleischer zugezogen. Es ist auch möglich, daß der Thierarzt mit einem Fleischer zum Termin fährt, wenn rasch eine andere Fahrgelegenheit nicht vorhanden ist. Aus dieser Thatsache kann ein doloses Verhalten des früheren Beamten nicht gefolgert werden.
Kunst und Wissenschaft.
Große Berliner Kun stausstellun g) VI. Berlin. Historienbild.
L. K. — Am Jahrestage der ersten Reichstags-Eröffnung durch Kaiser Wilhelm II. (1888), am 25. Juni, erhielt die Ausstellung einen bemerkenswerthen Zuwachs durch Anton von Werner's großes Nepräsentationsbild, welches eben jene Eröffnung verewigt. Es ist das größte Historienbild der Aus— stellung, zugleich eines der wenigen Bllder der Berliner Schule, welche geschichtliche Stoffe behandeln. Staunenswerth ist der Fleiß des Künstlers, der in seinem Streben nach exacter Darstellung aller Einzelheiten nichts übersehen oder weg⸗ gelassen hat, was dem Werke den Stempel eines historischen Documents verleihen könnte. Verblüffend ist auch die physiognomische Schärfe in der Darstellung der einzelnen Persönlichkeiten, welche dem bedeutsamen Acte beiwohnen, bis auf den Kopf des Malers selbst, der aus einer Loge des Weißen Saales mit gespannter Aufmerksamkeit herabblickt. Man möchte von einem gemalten Protokoll sprechen, das Wichtiges wie Unwichtiges mit gleicher peinlicher Sorgfalt aufzeichnet. Wer sich die Arbeitsleistung vergegenwärtigt, die eine solche Aufgabe von dem Maler verlangt, wird mit seiner Bewunderung nicht zurückhalten. Anders fällt das Urtheil aus, wenn man den rein künstlerischen Gesammteindruck in Betracht zieht. Die technische Gewandtheit A. von Werner's ist über jeden Zweifel erhaben, störend wirken in dieser Beziehung nur einige Mängel der Saalperspective. Ein strafferes Zusammenhalten der Massen und Gruppen würde die coloristische Wirkung vielleicht ver— stärkt haben, auch die harte Beleuchtung, die alle Conturen und Formen verschärft, darf man nur als Behelf zur klaren Sonderung des vielgestaltigen Ganzen gelten lassen. Mehr Leuchtkraft, Schwung und große Accente wünscht man unwill— kürlich einer solchen Darstellung, die vor allem festlich und feierlich wirken soll. Die Palette eines Tizian oder Veronese wäre für eine solche Aufgabe gerade recht. Von dem gelbleuchtenden Thronhimmel heben sich die rothen Ordensmäntel der Fürsten prunkvoll ab, die reichgestickten Uniformen der Generale und Minister zu beiden Seiten des Throns geben auch prächtige Farbenaccorde, die Versammlung auf der linken Seite des Bildes dagegen bot in ihrer schlichten bürgerlichen Kleidung weniger Gelegenheit zur Entfaltung coloristischer Reize. So liegen in der Aufgabe Schwierigkeiten, die selbst für eine so tüchtige künstlerische Kraft, wie Anton von Werner ohne Zweifel ist, nur schwer zu überwinden sind. Gleichwohl steht sein Werk unter den Leistungen der Berliner Historienmalerei der diesjährigen Ausstellung obenan. Wilhelm Simmler's Fahrt des Großen Kurfürsten über das Haff, eine verkleinerte Wiederholung des für die Ruhmeshalle geschaffenen Bildes, erhebt sich trotz der einheitlichen gedeckten Farben⸗ stimmung und der dramatischen Haltung der Gestalten nicht zu historischer Größe, der Illustrationscharakter überwiegt. Der für die Aula des Königlichen Gymnasiums in Bromberg bestimmte Fries mit Darstellungen der verschiedenen Cultur— epochen von Otto Brausewetter trägt auch ein nüchternes, lehrhaftes Wesen zur Schau. Die Gestalten sind äußerlich zu einander in Beziehung gesetzt, eine tiefere Verbindung durch lebendige Action sucht man vergebens. Glücklicher ist das Berliner Militärbild diesmal vertreten; an erster Stelle muß die Herbstparade von Carl Becker genannt werden, die in ihrer sonnenhellen Beleuchtung ungemein lebendig und über⸗ zeugend wirkt. Auch Erich Mattschaß in Charlottenburg dürfen wir zu den erfolgreich aufstrebenden Talenten dieser Richtung zählen. Seine „Landstraße bei Orlsans (1870)“ ist eine vortreffliche, in selbständiger Farbenstellung sich gefallende Leistung. Den Soldatenhumor, den er in seinen Quartier erlebnissen“ zu schildern versucht, sollte er indessen Carl Röchling überlassen, dessen Gouacheneyklus „unser Heer“ hier, wie srihe. bei Schulte, das Publikum aufs lustigste mit seinen Commisschnurren unterhält. Daß Röchling aüch für historische Compositionen im großen Stil eine nicht zu unterschätzende Begabung besitzt, beweist seine große in Casein⸗ farben ausgeführte und wohl für das Landeshaus in Danzig bestimmte „Capitulation der Franzosen in Danzig (1814)*“, mit ihrer ernsten, durch Schneelicht wirkungsvoll gesteigerten Stimmung. Von Georg Koch haben wir früher bessere Kriegsillustrgtionen gesehen, als sein diesjähriger ‚Marsch nach Paris“ ist, der gar zu nüchtern und unbedeutend erscheint.
Die reli gi 36 Malerei der Berliner Schule hat keine Leistung aufzuweisen, die sich Max Klinger's „Pietâ“ an die Seite stellen ließe. Am nächsten steht dieser noch in Auffassung und malerischer Behandlung „die Märtyrerin“ von Nikolaus Geyger, der offenbar direct Klinger's Einfluß erfahren hat. Auch das ,Vision“ betitelte Madonnenbild desselben Künstlers mit dem rührenden Motiv des mit einer Dornenkrone spielenden Christkindes ver⸗ räth eine keusche und vornehme Auffassung, zu der die blonde Farbenhaltung gut paßt. Dabei liegt in liesn Gestalten eine Größe und Charakterkraft, an die Ludwig Fahrenkrog zum Beispiel in seiner Kreuzigung Christi“ trotz des mächtigen
) Vergl. die Nrn. 114, 122, 129, 134 und 145 des R. u. St. A.“
äußern Apparats der kolossalen Leinwand nicht heranreicht. ir einen so jugendlichen Künstler, wie Fahrenkrog, ist allein schon die e. der großen Fläche eine rühmliche Leistung, und die Anerkennung, die sein Streben gefunden hat, war verdient. Seine Phantasie indeß und sein Farbenempfinden wird no einer sehr langen Entwickelung bedürfen, um sich von der akademischen Ueberlieferung zu ne, Selbständigkeit durchzuringen. Ansätze zu solcher Selbständigkeit finden . in seinem . immer⸗ hin eher, als in dem großen religiösen Bilde von Carl Jung (Nr. 745 des Katalogs, das völlig in den Bahnen der Historienmalerei der sechziger Jahre wandelt. Im ö Gegensatz dazu führt uns Ludwig Dettmann mit seiner „Heiligen Nacht“, mitten in die Probleme des gegen⸗ wärtigen Farbenstreits, zugleich auch in ein modernes Dorf, dessen Hirten in schlichter Bauerntracht aus ihren Hütten herbeieilen, um die von Engeln überbrachte verheißungs⸗ volle Kunde zu vernehmen. Die himmlische Erscheinung mit ihrem Lichtglanz wirkt in dieser modernen Umgebung gar zu gezwungen, theaterhaft; man wird den Gedanken an Regie und elektrische Lichteffecte nicht los. Dettmann hat so be⸗ deutende Proben seiner Tüchtigkeit auf dem Gebiet der Land⸗ schaft und des Sittenbildes abgelegt — auch die diesjährige Ausstellung enthält mehrere derselben, auf die wir unten zurück⸗ kommen werden — daß wir ihn ungern auf den Pfaden Uhde's sehen, dessen Macht über die Phantasie des Veschauers ihm nun einmal versagt ist.
Unter den Bildern Berliner Maler, welche Phantasie⸗ gebilde und mythische Stoffe behandeln, lenkt vor allem Ludwig von Hofmann's „Decorativer Entwurf“ die Aufmerksamkeit auf sich. Wir beglückwünschen Hofmann nicht nur zu der Leistung, sondern auch darum, weil er den Muth gefunden, seinem Bilde den Namen zu geben, der die Absicht seines Schöpfers deutlich ausspricht, ohne sich an ein bestimmtes gegenständliches Programm zu binden. Wie Harrison's Studien ist auch dieser Entwurf lediglich aus dem Wunsche des Malers zu erklären, gewisse Farben⸗ und Lichtprobleme in anziehender, decorativ gefälliger Weise zu lösen. Auf einer saftig grünen, leise ansteigenden Wiese, an die im Hintergrund ein vom letzten Sonnenlicht bestrahlter Wald⸗ hügel stößt, sehen wir einen unbekleideten Knaben in aufrechter Haltung, weiter im Mittelgrunde gelagerte weibliche Gestalten. Die knappe Formengebung des jugendlichen Körpers, der träu⸗ merische Ausdruck des von der scheidenden Sonne warm beleuchteten Hauptes, die idyllisch friedliche Gesammtstimmung prägen sich dem Beschauer unvergeßlich ein. Die klare schöne Farben⸗ wirkung, die feste Umrißzeichnung, die fast an eine textile Aus⸗ führung des Entwurfs denken läßt, sind Vorzüge, die unsere Frage nach dem dargestellten Vorgang schnell verstummen lassen. Umgekehrt fesselt in Hermann Hendrich's „Todeszug Siegfried's“ in erster Linie der Vorgang, der glückliche Gedanke des Künstlers, uns nicht die Gestalten des Leichenzugs selbst, sondern nur deren Schatten, vom Mondlicht an die Felswand des Rheinufers geworfen, erblicken zu lassen. Das geisterhaft-schauerliche, die Todesstimmung ist damit gewissermaßen ganz in körperlose musikalische Empfindung aufgelöst. Die großzügige malerische Behandlung des Wasser⸗ spiegels und der Felsmassen trägt wesentlich zu der tiefen Wirkung des Bildes bei. Hendrich's Vorliebe für phantastische Stoffe und für die phosphorescirende Wirkung der Farben theilt Hans Völker, der in seinem „Raubschloß am Meere“ nur allzusehr von Böcklin abhängig erscheint, um selbständig zu interessiren. Sehr eindrucksvoll ist dagegen die vom Mond⸗ licht beschienene, Dorische Tempelruine“ in einem Sumpfgelände (Nr. 1597 des Katalogs). Ein Vergleich dieser Schöpfungen mit Gustav Graef s „Irrlicht“ und Hans Looschen's „Luna“ bezeugt deutlich, wie sehr Völker derartige Stimmungen in seiner Gewalt hat, während Graef und Looschen sich ver⸗ gebens darum bemühen. Georg Barlösius, den wir dieser Gruppe anschließen, ist in dem kleinen Märchenidyll „Es war einmal“ offenbar von Hendrich beeinflußt, jedenfalls aber weitaus glücklicher als in seiner großen „Pandora“ der vorigen Ausstellung.
Antike Scenen schildern von den Berlinern Heinrich Lessing — in breitem decorativem Geschmack — und Beck⸗ mann — in dem liebenswürdig idyllischen Ton eines Ettore Tito, wenn auch ohne dessen Delicatesse der coloristischen Aus⸗ führung.
Verkehrs⸗Anstalten.
8 (W. T. B.) Samburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Actien⸗ Gesellschaft. Der Schnell⸗ dampfer Normannia“ hat, von New. York kommend, heute Morgen Se illy passirt.
London, 29. Juni. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer Gran tully Castle“ ist auf der Heimreise gestern von Capetown abgegangen. Der Uniondampfer Athenian? ist auf der Ausreise
estern von Madeira abgegangen. Der Castle⸗Dampfer. Roslin⸗ Lastle' hat heute auf der Heimreise Madeira passirt. Der Union Dampfer Arab ist gestern auf der Heimreise von den Canarischen Inseln abgegangen.
Hamburg, 29. Juni.
*
Untersuchungs⸗Sachen.
Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ze. Versicherung. . Verpachtungen, Verdingungen 2e. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
& e g=
Deffentlicher Anzeiger.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien Gesellsch. Erwerbs, und Wirthschafts-Genossenschaften. ; Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. Bank ⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
20525)
I) Untersuchungs⸗Sachen.
[20527 Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Schlosser, auch August
unter dem 13. Januar 1887 erneuerte wird zurückgenommen. .
Potsdam, den 25. Juni 1893. . Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.
20622 Steckbriefs⸗Erledigung. (20529
Der gegen die . v. Losonezi, Hermine, geb. Lowasey,. wegen
brief wird zurückgenommen. Berlin, den 33. Juni isgz. Staate anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.
len stknecht, Karl Die gegen den Gerbergesellen , Wilhelm itt, geboren zu Schippenbeil, zuletzt hier 66 . nn . . ele. Bl 3t
wohnhaff. wegen dringenden Verdachts eines Dieb. 3e unterm een, de erla ene offeng Straf⸗
stahle mite Ken II. Berembet 886 erla fene und vollstregungs⸗Requisition wird mit Ausnahme des
r, , bins unter ir. S zufgefiährten Julius Paul Gotthardt
eckbries erneuert. Mi 15 / 69. d
Landsberg a. W., den 21. Juni 1893. Der Erste Staatsanwalt.
Anufenthaltsermittelung.
Um Angabe des Aufenthalts folgender im Jahre
uppelei unter dem 3. Mai 1887 1892 für den Dampfer Jacob Diedrichsen, Heimaths⸗
in den Acten L. R. II. 258. 87. erlassene Steck hafen Apenrade, Unterscheidungssignal L. M. IJ. B. : ;
vom Schiffsführer Karl August Hundewatt in Apen 1867 in Büssow,
rade angemusterter Seeleute: . 9 Ernst Emil Kühl, geboren am 13. Mai 1868 Gefängniß verurtheilt. 1) des Kochs Wilhelm Opfermann aus Zilbach, in
Reqnisitisn.
20528
1867 in Friedeberg N. M.,
2) des J. Stewards Johannes Hermann Wessels
Erneuerung der offenen Strafvollstreckungs, aus Hamburg,
3) des 1J. Stewards Max Hacker aus Stralsund, Pwyritz
die in einer hiesigen Untersuchungesache als Zeugen 6 Friedrich Wilhelm Ludwig Bredlowm, geboren
attes pro vernommen werden sollen, wird ersucht.
Apenrade, den 24. Juni 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
Offene Strafwollstreckungs⸗Requisition. Die nachbenannten Wehrpflichtigen: 1) Otto Wilhelm gig r. geboren am 28. Januar 10)
2) Wilbelm Paul Krüger, geboren am 20. Juni 1871 in Ruschendorf. Kreis Dt. Krone,
3X Carl Friedrich Petrick, geboren am 2. Dezember 1893 wegen Verletzung der Wehrpflicht je zu 160 1 eis Friedeberg N. M..
ltenfließ, Kreis Friedeberg N. M.,
5) Wilhelm Friedrich Carl Neubauer, geboren am 253. November 18668 in Hohenwalde, Kreis
am 15. Januar 1855 in Groß ⸗Latzkow, Kreis Pyritz,
7) Carl Friedrich Gottlob Malzahn, geboren * 24. September 1854 in Brallentin, Kreis
yyritz.
8) Emil Albert Berndt, geboren am 28. Mai 1871 in Märkisch-Friedland, Kreis Dt. Krone,
9) August Gustav Ferdinand Raatz. geboren am 25. Dezember 1869 in Zuchow, Kreis Drambur
arl Samuel Pröstel, geboren am 29. shꝛai
1871 in Berlin.
sind. durch rechtskräftiges Urtheil der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 19. Mai
Reldstrafe im Nichtbeitreibungsfalle je zu 32 Tagen
Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht