1893 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Der

beizufüigen⸗ den Zoll⸗Inh⸗ 6 Pf. Zahl Sprache

ö arder u. Island 36 ö 3

Bemerkungen. Bestimmungs land Bemerkungen.

Der beizufüig Bestimmungsland

8 Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

75) Werthangabe zulassig bis T d n jedoch nur über Hamburg. 7) Werthangabe bis 400 1 und Nachnahme zulaͤssig. 8) Nur nach bestimmten Orten. In der Taxe sind die Kosten fur die Beförderung von Colon bis Pa— nama nicht mit einbegriffen. 79) Nur nach Apia. 83) Werthangabe Nachnahme zulässig. ö 84) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme und Eilbestellung zu⸗

i Donner, Taser ne arikal, Mahé, Janaon ... 75) Portugal a. Festland : über Hamburg ober

6

34) Nur nach Windhoek.

35) Postpackete sind zulässig nach allen Orten Unter⸗ Mittel⸗ und d. Qber⸗CEgyptens bis ,, ein⸗

Id., 2f. sschl., sowie nach Suakim. erth⸗ b. Azoren zur See.

d. ,. bis 400 M und Nachnahme C. Madeira über Hamburg direkt

ID., 2. zulässig. 5) Réunion

36) Nachnahme zulässig. Werth⸗ 77 Rumänien ID., 2f. angabe bis 8090 M nach Massaua 78 Salvador über Hamburg .. . und Assab zulässig. 79 Samoa⸗Juseln über Bremen d. e. o.. 39) In der Taxe von 80 Pf. ist die direkt besond. Franz. Staatsabgabe impöt) 9 Sarawak (Borneo) 3 bis v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. 81 St. Helena g 220 bis Werthangabe bis 40064 Nachnahme 823 Ste Marie de Madagaskar

31) Dänische Antillen 40

32) Deutsch⸗Nen⸗Guinea. 20

33) Dentsch⸗Ostafrika, über Hamburg 20 über Italien

34) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika ..

35) Egyyten über Triest

36) Erythrea (Italien. Kolonie

am Rothen Meere)

37) Falklands⸗JInseln

38) Fidii⸗Inseln

39) Frankreich direkt

ankreich⸗Spanien oder Frankreich ab Bordeaux

de d 0 090

unbegrenzt,

ö. ö

S do & d &, c do d, o do o

über Belgien.. 40) Franz. Besitzungen der Rivi eres du Sud (Westafrika) H kranzösisch Guyana. 42) Französisch. Kongogebiet . 13 Gibraltar 44 Griechenland a. 8. Griech Post b. durch Oesterreich. Lloyd 45) Großbritannien u. Irland 1r3 Guadeloupe ; 47 ent über Bremen dir. 48) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz .. 149) Kamerun 9 NKongostaat 51) Labunan . 52 . m. d. Brit. Besitzungen i. Niger ⸗Delta (Westafrika) 53) Liberia 54) Luxemburg 55) Madagaskar (Disgo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ... 56) Malta über Italien 57) Marokko über Hamburg . . . 58) Martinique 59) Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 60) Mayotte 9h Mexiko 62) Montenegro 63) Natal und Echowe (Zululand) 64) Neu⸗Caledonien 65) Nene Hebriden 66) Neu⸗Fundland 67) Niederland 68) Niederländisch⸗Indien a. Hafenorte: Batapia, Padang, amarang und Soerabaya . b. Eisenbahnstationen 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 70) Nossi⸗Bs 71) Obock 72) Oesterreich⸗ Ungarn 73) Oranje⸗Freistaat

britannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr so Pf.

11

, .

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1 —— N NN NN

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DN & = Do do do Re CR e do do e

und Eilbestellung zulässig.

42) Nur nach bestimmten Orten. 44) Zu a. Nur nach best. Orten. Zu b. Nur nach best. Orten. Werthangabe unbegrenzt zulässig. Jedes in Griechenland einkommende

. J,. unterliegt zu Lasten des

mpfängers einer zur Zollkasse zu entrichtenden Erklärungsgebühr von 1 Frank 50 Cs. 48) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 ,

49) Nur nach Bibundi, r Batanga, Kamerun, Vietoria. Wert angabe zulässig bis 8000 M, jedoch

nur nach Kamerun und Victoria.

50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostgates nicht mit einbegriffen. 53) Nur nach bestimmten Orten. 54) Für den sog. Grenzverkehr bes.

f. Taxe. . unbegrenzt, Nach⸗ es

nahme und Eilbestellung zulässig. 57) Nur nach Casablanca, Maza⸗ an, Mogador, Rabat, Saffi und anger.

99 Werthangabe bis 800 46 zul. 67) Werthangabe bis 800 , Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. 68) Zu jedem Packet besondere

. Packetadresse.

69) Werthangabe unbegrenzt und

ö. Nachnahme zulaͤssig.

72) Für den sog. Grenzverkehr

o. f. bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, ... Nachnahme n. Eilbe tellung zulässig.

73) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen. 74 Conn r Fr müssen in Pondichery in Empfang genom⸗

men werden.

S3 Schweden 3 Schweiz S5) Senegal S6) Serbien 87) Siam über Bremen 89 Sierra Leone 89) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln 90M) Straits⸗Settlements über Bremen direkt .... I) Südafrikanische Republik Transvaal) 97) Tahiti 3) Togogebiet M4) Tonkin ö) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 96) Türkei: a. Constantinopel über Varna. über Triest. b. Hafenorte i) über Triest ... über Varna ... c. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und süber Triest Jerusalem süber Varna d. Alessandrettg, Lattakia. Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 97) Tunis: a. über Frankreich b. über Oesterreich oder die Schweiz und Italien: 1 Italienische Postanstalten 2) Tunesische Postanstalten. 98) Urugnay über Hamburg oder Bremen 99) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)

RF. Tele gram me.

Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗

(Für Stadt⸗Telegramme beträgt bie Worttaxe 8 Pf., die Mindestgebühr

30 Pf) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 56 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege fich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz.

gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege

md bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absatz werben nicht gezählt; Punkte, Kommas und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer. 3) Für dringende Telegramme (D) (Dringend), b. s. solche, welche bei ber Beförderung und Bestellung den Vorrang vor

den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.

Nach welchen

4 Für das vorauszubezahlende Antwort s⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlth wirb die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist bb) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. ERP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Art von 80 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung

eines vorangegangenen Telegramms.

5) Für die Vergleichung eine Telegramms (FC) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.

6) Für die Empfangsanzeige (R) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden

gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (gl. auch Punkt g).

7) Für die Nachsen dung eines Telegramms (Es) (QMachzusenben) innerhalb bes europäischen Vorschriften⸗Bereichs zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern

(UP bezeichneten Ländern zulässig.

Sprache gebräuchlich ist.

der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staatz⸗Telegraphenverw

S) Offen zu bestellende Telegramme (o) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (EO) bʒ.

1 / ä

A. Die Wortlänge ist et get auf 15 Buchstaben oder h Fifi im Verkehr mit:

Wort. 46 9

B. Die Wortlänge ist festge etzt auf taxe 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im

Wort⸗ erkehr mit: tare

B. Die Wortlänge ist fetch auf 10 Buchstaben oder gif im Verkehr mit:

. e E C , N dd

für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auskande hat der Empfänger zu tragen. dem Auslande kann der Äösender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (WP) bringt in diesem Falle die Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen () ist daher nicht erforderlich.

10 Die Zeichen OM) (kb) (PC) u. s. w. (gl. 8S— *) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗ bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

bestellung zulässig.

f. 89) Postpackete nach den Balearen .Und den ganarischen Inseln werden . nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ „f fördert, von wo aus die Benach—= „f. srichtigung der Empfänger behufs Abnahme der Sendungen erfolgt.

21). Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten für die Weiterbeförd. von da bis z. Bestimmungsorte wer⸗ f. den vom Empfänger eingezogen.

3) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome. 9c) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Haiphong abzunehmen.

95) Werthangabe (nur Über Italien) bis 806 ƽ und Nach—Q nahme zulässig.

96) 6 der Postpackete nach Orten m. Bulgaris 6. Postanstalten in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.

a, hu. e bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.

C2. Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.

) Hafenorte: Beirut, Caifa,

Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keraf⸗ sunde, Lagos, Leros, Mitiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa— lonich, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Seio Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. 97 bi. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse Susa) u. Tunis. Werthangabe bis S00 M und Nachnahme zulässig.

ö de do dio do do do do

deo

C 0 do do

do di do de

w = 0

de ö de do

und sich am ursprünglichen wie am neuen Au fenthaltzort Anstalten altung Bayernz oder Württembergs befinden.

) Im Verkehr innerhalb Deutschlandz kann die Verglltung für Weiter beförberung durch Eilboten (XP) (Eilbote bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit A0 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die biligst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten

Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach

1) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil derselben 490 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigen de Telegramme unzulässig.

12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt.

18) Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförberung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

Wort⸗

Dentschland (DO) (RO) (MP)

Afrika, Westküste(lwestlicher Weg); (D) RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische Eufel u. Senegal:

Benguela

Bissao und Bolama .

Canarische Inseln (via Cadix)

Gabon Gaboon)

Grand Bassam

Konakry

Kotonou (Porto novo) und Wydah . . .. Loanda

Mossamedes

,,

an Thome

Senegal (via Teneriffa)

übrige Länder s. unter B. Afrika.

Algerien und Tunis (D) (RO) (MP) .. Belgien (D) (RO) (MP) Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) MP). . und Ost⸗Rumelien (D) (RO) Dänemark (D) (RO) (MP)

—— 8 —2 2

838 *

A

M

S*

—— S,

22

8d 8

Durban in

Afrika, 6 ausgenommen englische sa Deutsch⸗ Ostafrika

Lamu, Malindi und Witu Massaua

Mozambique u. Louren go⸗Marques (Delagoa⸗

Afrika, Westküste (westlicher Weg)

Acera an der Goldküste

übrige Anstalten an der Goldküste .... 20 Bathurst (Senegambien)

10 Bonny u. Braß (Nigerdelta)

12 Kamerun (via Engl. Eastern Cabel, St.

n . (MP), ausg. engl. Kol. ata

Ostküfte (östlicher 9 (RO)

46 9 (östlicher oder westlicher

olonien:

2 0 0

Cap⸗Verdische Inseln (D) (RG) (MFB):

St. Vincent, Insel

San Thiago, Insel

Chile (via Galveston) (RO)

China und Corea (D via Amur) (RO) (MP): Macao

übrige Anstalten

Cochinchina u. den annamitischen Anstalten

ö Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗ rang (via Bushire, Moulmein) (RO) MP

Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗ ventura

Costa Riea (RO) Ecuador (via Galveston) (RO) Egypten: (via Triest) . Alexandrien. (MP) IJ. Region übrige Anstalten II. Region.. Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim .... Guatemala und Honduras (Ro Guyana, Britisch⸗ (via Key maica) (RO) Guyana, Franz. (via St. Vincent oder Teneriffa) . . Niederländisch⸗ (via Key West) RO)

Paraguay (RO) . Penang (via Bushire) (RO) (MP.) . ... 5 Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf 35 Pers. Golf (dVia Persien, Bushire) (RO) (MP) Bushire

übrige Anstalten

Peru (via Galveston) (RO) Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (RO): Luzon (Manila)

Rußland, asigtisches (D) (MVP):

J. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben

.

döõs Salvador 6M Libertad

übrige Anstalten

535 Siam (via Bushire, Moulmein) (RO) ... 45 Singapore (via Bushire, Penang) (RO) (M MP) S5 Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) S5sUruguay (RO) . .

Ih Venezuela (via Haltih (R0)

35 Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗ Amerika (mit Bahamg⸗ u. Bermuda⸗ 2 u. St. Pierre⸗Migquelon (EO):

Bahama⸗Ins.: Nem⸗Providence Bermuda ( Insel) die übrigen Orts. ...

ara

ew Jork City (sämmtliche Anstalten)

14⸗5Pf. bis

Jo. ag ; 77 Nur nach Bangkok. Eil⸗ ö 1 ö

Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 .

Alle Nost⸗-Anstalten nehmen Kestellung an;

für Berlin anßer den Nost-⸗Anstalten auch die Ezpedition

8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern osten 25 5.

Insertionapreis fur den Raum cinẽr Aruchzeile 30 5. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des NAeutschen Reichs · Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

3 156.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗Rath Hellwig zu Duisburg, dem preußischen Staatsangehörigen, nk schen Arzt Dr. Be eck zu Buenos⸗Aires, dirigirendem 6 des Deutschen Hospitals da⸗ selbst, dem Kanzlei⸗ Rath. 6a e zu Berlin, bisher Kanzlei⸗ vorsteher bei dem Polizei⸗Präsidium daselbst, und dem Steuer⸗ Einnehmer erster Klasse Pape zu Spandau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, . . ;

dem Geheimen Rechnungs-Rath Mayer im Finanz— Ministerium den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Eisenbahn⸗Bahnmeister erster Klasse Niem ack zu Nordstemmen im Kreise Gronau, dem Steuer⸗-Einnehmer erster Klasse Günther zu Lüchow und dem Salzsteuer-Einnehmer zweiter Klasse Horn zu Kampe im Kreise Stade den Koͤnig⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

den Lehrern Grünefeldt zu Rosenthal im Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde, Frohneberg zu Marienfels im Kreise St. Goarshausen, Seib zu Oberliederbach im Kreise Häöchst und Butzbach zu Frücht im Kreise St. Goarshausen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohen⸗ zollern,

dem Küster Heese an der evangelischen St. Andreas⸗ kirche zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Fabrikarbeiter (Schleifer Kaspar Baum eister zu Lüdenscheid im Kreise Altena das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie von Schlichting, comman⸗ direndem General des XIV. Armee⸗Corps, und dem Obersten Müller, Flügel-Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes mit der Krone in Gold des Großherzoglich mecklenburgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone, letzterem: des Comthurkreuzes erster Klasse des 14 herzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Gro müthigen.

* 2

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihren Minister⸗Residenten in Luxemburg Grafen

von Wallwitz behufs anderweiter dienstlicher Verwendung von diesem Posten abzuberufen.

Den nachstehend aufgeführten Krankenkassen:

1) der Charlottenburger Fabrik- und Handarbeiter⸗ Krankenkasse (E. H.),

2) der Kranken⸗Unterstützungskasse der Schiffer zu Havel⸗ berg E. H.),

3) der Kranken⸗Unterstützungskasse für die Maurer⸗ Zimmer⸗ und Schiffbauer⸗-Gesellen von Lehnin und Umgegend (C. H.),

4) der Schiffer⸗Kranken⸗ und Lehnin (G. H.),

5) der Tabackarbeiter⸗-Unterstützungskasse zu Bockenem

Unterstützungskasse zu

6 6. ist auf Grund des 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Rei s⸗Gesetzbl. S. 5379) die de n ng ausgestellt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 75a a. a. O. genügen. erlin, den 1. Juli 1893. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

*

Berlin, Montag, den 3. Juli, Abends.

am 15. d. M. im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Altona an der Strecke Lüneburg Wittenberge der Haltepunkt Baven dorf und am 1. August d. J. im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direction zu Erfurt an der Strecke Halle =—Bebra der Haltepunkt Eisenach⸗West für den Personenverkehr eröffnet werden. Berlin, den 1. Juli 1893. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.

Bekanntmachung.

Die ,,, nach den Badeorten auf den Nordsee⸗ Inseln Föhr, Amrum und Sylt gestalten sich während der Monate Juli und August wie folgt:

A. Nach Föhr (Wyk):

1 von Husum nach Föhr . mittels des in der Zeit vom 3. bis 9. Juli, am 17. und 18. Juli und vom 20. bis 23. Juli sowie vom 2. bis 7. August, am 15. und 16. August und vom 18. bis 22. August täglich, in der übrigen Zeit jeden zweiten Tag von Husum nach Wyk (Föhr) abgehenden Dampf⸗ schiffs „Wyk⸗Föhr“.

Briefsendungen, welche mit dem um 5 Uhr 40 Min. Vorm. von . Glosterthor) abgehenden Eisenbahnzuge (ab Berlin, Lehrter 8 ö um 11 Uhr 25 Min. Nachts) zur Beförderung gelangen, treffen noch an demselben Tage auf Föhr ein. 3

Das Dampfschiff wird postseitig nur zur fer ng, von Brief⸗ sendungen benutzt. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 35 Stunden.

2) Ueber Dagebüll nach Föhr: L. von Niebüll nach Dagebüll für. Postsendungen jeder Art mittels täglich zweimal verkehrenden ersonenfuhrwerks zum unmittelbaren Anschluß an die nach zyk (Föhr) fahrenden Dampsschiffe. II. Von Dagebüll nach Wyk * 3m täglich zweimal mittels des Dampfschiffs „Stephan? für Postsendungen jeder Art. Der Abgang des Schiffs ist vom Eintritt der Fluth abhängig; die lieren fh dauert ungefähr 4 Stunden. Am 11. und 25. Jull und am 24. August fällt die zweite Fahrt von Dagebüll nach Wyk (Föhr) aus; am 25. August finden 3 Fahrten statt. B. Nach Amrum (Wittdün, Nebeh von Wyk (Föhr) täglich zweimal mittels des Dampfschiffs Stephan“ für Postsendungen jeder Art. Das Schiff fährt von Wyk (Föhr) etwa 15 Minuten nach seinem Eintreffen aus Daßgfbüll nach Amrum weiter; die Fahrt⸗ zeit zwischen Wyk (Föhr) und Amrum beträgt ungefähr eine Stunde. Am 11. und 25. Juli und am 24. August fällt die zweite Fahrt nach Amrum aus; am 25. August finden 3 Fahrten statt. CG. Nach Sylt (Groß⸗Morsum, Keitum, Wenningstedt, Westerland) über Hoyer⸗Schleuse:

J. bis Hoyer-⸗Schleu se auf der Eisenbahn von Tondern nach

Hoyer⸗Schleuse; z II. von Hoyer-Schleuse nach Sylt mittels der Dampf⸗ schiffe „Nordsee', „Sylt“ und „Westerland' am 14. und 25. Juli sowie am 12. und 28. August einmal, in der Übrigen Zeit tä— lich zweimal für Postsendungen jeder Art; außerdem wird am 27. Juli sowie am 8. und 11. August noch ein drittes Schiff zur Post⸗ beförderung benutzt. Die Abfahrt von Hoyer⸗Schleuse ist vom Ein—⸗ tritt der Fluth abhängig. Die Ueberfahrt dauert etwa 13 Stunden. Bei der Benutzung des um 7 Uhr 506 Min. Vorm. von . Klosterthor) wa e, Eisenbahnzugs (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 25 Min. Nachts) treffen Briefsendungen noch an demselben Tage bezw. in der Nacht auf Sylt ein. . D. Zwischen Föhr und Sylt

nur für Briefsendungen mittels der zwischen Wyk (Föhr) und Munk— marsch (Sylt) verkehrenden Dampfschiffe Germania? und Hamburg“. Die Schiffe verkehren an folgenden Tagen:

a. in der Richtung von Wyk 6 öh r) nach Sylt: am 1.5. 3. bis 15. 17. bis 27., 29. und 31. Juli sowie am J. bis 10. am 12, 14. bis 268. und 28. bis 31. August;

b. in der Richtung von Sylt nach Wyk (Föhr): am 2, 4. bis 6., 8., 9, 11. bis 16., 18. bis 23., 25. bis 28., 30. und 31. Juli sowie am 1. bis 6., 8. bis 11, 13. bis 31. August. Am 5. und 31. Juli sowie am 14. 21. und 28. August finden in der Richtung von Wyk (Föhr) nach Sylt, am 4, ö 9. und 23. Juli sowie am 6. und 20. August in der Richtung von Sylt nach Wyl (Föhr) je 2 Fahrten statt. Die Abgangszeik der Schiffe ist vom Eintritt der Fluch abhängig. Die Ueberfahrt dauert etwa

1893.

den Superintendentur⸗Verweser Pfarrer Plath in Karthaus zum Superintendenten der dis ]? Karthaus, Reg⸗ Bez. Danzig, zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdocent und Gymnasiallehrer Dr. Adelbert Matthaei zu Gießen ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Facultät der Universität zu Kiel ernannt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Proskau ist der Lehrer Milde aus Riemertsheide als Hilfslehrer angestellt worden.

F elizæ eie rer,,

Auf Grund der 55 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195 ff.) und der S§yösff. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G- S. S. 265) wird hierdurch nach Zustimmung des Gemeinde⸗ vorstandes für den Stadtkreis . Folgendes verordnet.

Die Abladung und Lagerung folgender aus den Häusern bezw. von den Grundstücken innerhalb des Weichbildes von Berlin weg- gebrachten Stoffe, und zwar.

von Küchen.! und Fleischabfällen, Knochen, Müll, Asche, Schlacken, Abraum, Schutt, Kehricht, Modder, Scherben, Fabrikabgängen und anderen ähnlichen sowie allen übelriechenden

Stoffen mit Ausnahme von reinem thierischen Dunger, darf nur auf den zur Zeit bestehenden, von Seiten der Stadtgemeinde eingerichteten oder auf den gemäß nachstehender Bestimmungen an= gelegten Abladeplãätzen erfolgen.

§ 2.

Jeder Unternehmer, welcher einen Müll. ꝛc. Abladeplatz einrichten will, hat spätestens mit Eröffnung des Betriebes dem Königlichen ö unter Beifügung eines Planes in doppelter Aus⸗ ührung, aus welchem Lage, Ausdehnung und Umgebung des Platzes deutlich zu ersehen sind, Anzeige zu machen, auch eine Erläuterun mit einer Abschrift derselben beizulegen, aus welcher genau k ist, daß und wie die in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Be⸗ stimmungen bei dem Betriebe berüͤcksichtigt werden sollen.

§ 3.

Jeder Abladeplatz muß von allen öffentlichen Straßen bejw. Plätzen, Wegen, Durchlässen und Brücken mindestens 109 m und von den nächstbelegenen Wohnstätten mindestens 500 m entfernt sein.

Als „öffentlich gelten alle Straßen 2c. welche gemäß 5 55 ff. des Gesetzeß über die Zuständigkeit der Verwaltungs. und Ver⸗ waltungegerichtsbehörden vom 1. August 1883 (G. S. S. 237) der Aufsicht der Wegepolizei unterstehen.

§ 4.

Die Ausdehnung eines Abladeplatzes darf nicht unter 10000

Quadratmeter Flãchenraum betragen. F 5.

Jeder Abladeplatz muß mit einem festen, mindestens 2 m boben. durch dicht an einander schließende Bretter bergestellten Zaun um- friedigt sein, in welchem mindestens ein jederzeit in brauchdarem Ha= stande befindliches, in eisernen Angeln bängendes, verschließ bares n= fahrtsthor angebracht sein muß.

Die Abladestelle muß durch den Zaun derartig abgeschlossen sein, daß eine Staubentwickelung sowie ein Umherfllegen von Papier- schnitzeln u. s. w. über die Grenze der AMbladestelle binaus ans. geschlossen bleibt.

Die abgeladenen Stoffe sind bei eintretendem Bedürfniß mn desinfieiren.

86.

Die Zufahrten nach einem Abladeplaß, sowie die Ein · und Arg. fahrten nach und von demselben müssen fefte, das Erdreich bedeckerde Fahrbahnen bilden. Dieselben sind in einem dem beabsichtigten 3 entsprechenden Zustande berzustellen und zu erbalten.

**

8 1

Auf jedem Abladeplatz muß mindestens eine dem Uaternebmer anzustellende Person wäbrend derjenigen Zeit, wãbrend welcher deri abgeladen wird, zum Anweisen. Aufrechterbalten der Ordnung nnd dergleichen ununterbrochen anwesend sein.

Die vorerwähnte Zeit hat der Unternebmer in seiner Anzeige G Y anzugeben.

Etwaige spãäter eintretende Aenderungen sind dem Polizei · Prasidium anzuzeigen.

88

, . (D) (RO) (MBP) : ibraltar 25 Vincent) (RO) (MP)

Griechenland (D) 53 (MP) 30 Lagos (Sklavenküste)

Westindien (RO): Antigua Barbados Cuba, und zwar: . ienfuegos Santiago de Cuba... übrige Anstalten .... Curagao

Dominica (kleine Antillen⸗Inseh

Grenada

Guadeloupe

Halti⸗San Domingo; Mole St. Nicolas Cap Haitien und Port au Prince ... Puerto Plata und übrige Anstalten ..

Jamaica

Marie⸗Galante

Martinique orto Rieo

dv 8 25 Stunden. Auf jedem Abladeplatz ist für Trinkwaffer a sergen und märden Kiel, den 12. Juni 1893. Bedürfnißanstalten in ausreichender Anzabl dorkanden sein Der Kaiserliche Ober⸗Postdirector. . § 9. Tasche. Dem Polizei Präsidium bleibt es derbebalten. Augnabaen be- züglich der in den SS 3 bis 8 ang m Bedingungen zuzulasfen.

§S 1

Die Höhe der gelagerten Stoffe darf 6 m nicht überstei 85 diese Höbe erreicht, so ist der Unternebmer derrflichket, die Massen mit einer mindesteng M3 m oben Sand ier Tm, Grug. oder Erdschicht zu bedecken. ö

Wenn ein Abladeplatz den in den SS 3 biss An. forderungen nicht mebr entspricht, so ist derselbe auf Anerdieng dez

Indien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch⸗ Indien und Kaschmir Birma Ceylon

CO O 0 2

Bekanntmachung.

Am heutigen Tage werden eröffnet:

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Hannover die Haltestelle Dollern für den Gepäck⸗-, Eil⸗ und Frachtstück⸗ gut⸗Verkehr und

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direction zu Elber⸗ feld 1 5 . 26 ,, e, ,, mersbach mit den Stationen Kotthausen und Gummersbach den bisherigen ordentlichen Professor D. Johannes

. . Gesammtverkehr. Zugleich wird der enn, nn her , . Dorpat e. . Tee in der Station Gummersbach an der Strecke ,,, ag theologischen Facultät der Universilaͤt zu Grelfswald zu

Großbritannien und Irland 15 Sierra Leone * Italien (D) (RO) (MP 15 übrige Länder s. u. A. Afrika.

. Annam, ausgenommen die unter Cochinchina

Marokko: Tanger 6) (Ro) 6 gen Anstalten (via Bushire, Moulmein) Montenegro 20 ko) MFP) ( . Niederland () (Ro) (MP) 10 Arabien (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaz Norwegen (D) (RO) (MP) 15 Desterreich⸗ Ungarn (b) (Ro) (MP) ... 5 Argent. Republik (RO) n, g, 3 3 3 Ktustralien (zic Bushire, g nnen Rußland (D) MFP) europäisches und kau⸗ e . . u. West . Australien kasisches 20 ud. Schi eden I) siGh GM . . Schweiz (RO) (MP) 10 Tagmansa . (P ) di ichen Bef 20 Queensland panien und die spanischen Besitzungen an . der 1 7 rn g 165 20 Bolivien (“ia Galveston) (Ro) Triy 29 Brasilien (0) ME): ernambuco (Recife) 5 4511 Übrige Anstalten 595

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs- und Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeigers (Scholy.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

6 Malaeca, Halbinsel (via Bushire, Penang) (RO) (MP): 95] Malacca, britisch

erak

er n, Pahang Selangor u. Sungei Ujong G0 Mexico (Ko): Chihuahua City. Guaymas, 65 ermosillo, Matamoross in Tamaulipas, 36 onterey, Sabinas, Saltillo, Sauz... 55 Mexico City, Tampico u. Vera Cruz. 45 übrige Anstalten 35 Nicaragua (RO): San Juan del Sur ..

übrige Anstalten . Niederl. Indien (via Bushire, Penang) , .

(RO) (MP): Java St. Vincent (Westindien)

übrige Inseln Trinidad, Insel

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction (re ard (e f ernennen. n n,, 8 12. zu Köln die Benennung „Niederfeßmar (Gummerz⸗ Auf die bereite bestebenden, von Seiten der Stedegewetede Ge-

1, gerichteten Abladeyla —; n ö 0 . tze (C 11. findet diese Ferner werden . Seine Majestät der K önig haben Allergnaͤdigst geruht: lee n Anwendung, all es sich um Menein 4 anf . am 8. d. M. bei den Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen den Superintendentur⸗Verweser Pfarrer Syring in handelt.

an der Strecke Mülhausen— Basel der Haltepunkt latow zum Superintendenten der Diözese Flatow, Reg Bez. 646 n, ga ert dl er eli ö fan ger, , e wem n ,

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